Genehmigung eines Kredits von CHF 271' für den Projektwettbewerb Neubau Kindergarten, Tagesstrukturen und Umgebungsprojekt
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- Götz Winkler
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1 Genehmigung eines Kredits von CHF 271' für den Projektwettbewerb Neubau Kindergarten, Tagesstrukturen und Umgebungsprojekt Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss vom 13. Februar 2017 Referendumsfrist: 16. Februar 2017 bis und mit 20. März 2017
2 1. Ausgangslage Der Kindergarten Städtli ist ein Bau aus den Fünfzigerjahren des letzten Jahrhunderts. Das Gebäude entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen für Schulanlagen und ist sanierungsbedürftig. Als Ersatz soll ein Neubau geplant werden. Eine Analyse hat das Gelände des Schulhauses Städtli (Fläche A) als idealen Standort für den Neubau ergeben. Der Bericht der Schulraumplanung erläutert, dass für den Kindergarten die Nähe zur Unterstufe (zukünftig ev. Basisstufe) erstrebenswert ist. Dies vereinfacht die Organisation und verbindet den Kindergarten und die Unterstufe. Zusätzlich hat es für den Projektablauf den Vorteil, dass während der Bauphase kein Provisorium erstellt werden muss, wodurch Kosten eingespart werden. Der Umzug kann nach Fertigstellung des Neubaus erfolgen. Für die Oberstufenanlage hat der Standortwechsel des Kindergartens den Vorteil, dass Landreserve für eine mögliche Erweiterung geschaffen wird. Durch die Planung beim Städtli-Schulhaus können im Neubau zusätzlich die benötigten Räumlichkeiten der Tagesstrukturen untergebracht werden. Dies sind insbesondere ein Aufenthaltsraum und eine Küche für den Mittagstisch sowie ein Ruheraum, der zu Randzeiten auch als Raum zur Aufgabenerledigung genutzt werden kann. Weitere benötigte Räumlichkeiten wie ein Besprechungszimmer und Aufenthaltsraum für die Lehrpersonen sowie ein Logopädie-Zimmer werden ebenfalls eingeplant. Aufgrund dieser Überlegungen hat der Gemeinderat entschieden, den Kindergarten- Neubau auf dem Areal des Städtli-Schulhauses zu planen und mit dem Beschluss vom 21. März 2016 einen Projektierungskredit von CHF 88'000 genehmigt. In der Schulraumplanung wird die Ausgestaltung des Pausenplatzes des Schulhauses Städtli als nicht nutzungsgerecht und sanierungsbedürftig aufgeführt. Die Planung dieser Arbeiten war noch nicht Gegenstand des oben erwähnten Beschlusses. Um das Prinzip des Trennungsverbotes von zusammengehörigen Projekten einzuhalten, ist es sinnvoll, die Planung des Pausenplatzes gleichzeitig mit dem Kindergarten-Neubau zu projektieren. Mit dem Beschluss vom 10. Oktober 2016 hat der Gemeinderat entschieden, die Umgebungsplanung und den Neubau des Kindergartens in einem Projekt durchzuführen. Seite 2
3 2. Termine Durchführen und jurieren Projektwettbewerb bis Oktober 2017 Projektierung Bauprojekt bis März 2018 Kreditantrag für Urnenabstimmung bis Abstimmungstermin Juni 2018 Baubewilligungsverfahren bis September 2018 Ausführungsphase bis Februar Finanzielles Gemäss Finanzplan sind in den Jahren 2016 bis 2019 CHF 3'000'000 (Kostenschätzung mit einer Genauigkeit von ± 25%) für den Ersatzneubau des Kindergartens eingestellt. Davon wurden gemäss dem o. e. Gemeinderatsbeschluss CHF 88'000 als Projektierungskredit gesprochen. Seit der Berechnung dieser ursprünglichen Baumsumme im Jahr 2015 haben sich diverse Rahmenbedingungen des Projektes geändert. Die Kosten zur Ausführung der Neugestaltung der Umgebungsflächen westlich des Schulhauses Städtli (Pausenplatz) mit ca. 2'350m² werden auf rund CHF 750' geschätzt. Diese Kosten sind im Finanzplan nicht berücksichtigt. Im Sinne einer Gesamtkonzeption wird die Planung der Umgestaltung in die Projektierung einbezogen. Die Investitionen können aus heutiger Sicht ohne neue Verschuldung aus den vorhandenen liquiden Mitteln finanziert werden. Die Folgekosten (Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen sowie Betriebskosten) werden die künftigen Jahresergebnisse belasten. Wahl des Verfahrens: Gemäss der kantonalen submissionsrechtlichen Vorschriften muss der Projektwettbewerb, aufgrund des prognostizierten Auftragswerts, statt wie ursprünglich geplant im Einladungsverfahren neu im offenen Verfahren ausgeschrieben werden. Die dafür empfohlene und übliche Wettbewerbsart ist der offene Projektwettbewerb nach SIA 142. Dieser ist dort sehr detailliert geregelt und hat sich in den letzten Jahren gerade bei öffentlichen Projekten bewährt. Zudem birgt sie ein wesentlich geringes Rekursrisiko als andere Verfahrensarten. Die Ausschreibung von Planerleistungen nach SIA 142 wird auch vom KBOB, der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren, empfohlen. Raumprogramm: Seit der ursprünglichen Berechnung der Bausumme haben sich zum einen die Anforderungen der Schule verändert, zum anderen wurde im vorangeschrittenen Prozess eine genauere Analyse der Nutzerbedürfnisse durchgeführt, wodurch noch weitere, zu Beginn des Projekts nicht bekannte Bedürfnisse, eruiert wurden. Das Raumprogramm wurde in der Folge entsprechend angepasst. Eine Einbindung der Heilpädagogischen Schule (HPS) wurde ebenfalls geprüft, jedoch aus diversen Gründen nicht weiterverfolgt. Seite 3
4 Planungsperimeter der Umgebungsgestaltung: Die Pausenplatzgestaltung des Schulhauses Städtli ist nicht mehr zeitgemäss. Spielen als wesentlicher Bestandteil des Entwicklungsprozesses muss durch eine adäquate Gestaltung der Aussenräume der Schulanlage gefördert werden. In verschiedenen Spielarten, wie bspw. Rollen- oder Konstruktionsspiele, lernen Kinder über sich selbst, über den Umgang mit anderen Kindern und über die Umwelt. Hierfür müssen zeitgemässe und altersgerechte Lernumgebungen bewusst geschaffen werden. In Form einer naturnahen Gestaltung bieten Spielplätze eine hohe Diversität an Spielumgebungen und an flexiblen Spielutensilien. Sie sensibilisieren Kinder für Themen der Natur und bieten einheimischer Flora und Fauna Lebensraum. Nicht zuletzt soll das Schulareal als öffentliche Parkanlage nicht nur Kindern sondern auch Erwachsenen dienen. Als wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Raums in Huttwil soll es die aufgrund der baulichen Verdichtung stetig steigende Nachfrage nach Grünflächen decken. Um all diese Bedingungen zu erfüllen, muss das gesamte Schulhausareal neu gestaltet werden. Um ein solches Umgebungsprojekt professionell zu planen, soll bei der Evaluation auch ein Landschaftsarchitekt ausgewählt werden. Um diesen wesentlichen Bestandteil des Projekts fachgerecht beurteilen zu können, muss auch in die Jury ein Landschaftsarchitekt als zusätzlicher Fachjuror mitaufgenommen werden. Wettbewerbskosten Neubau Kindergarten und Umgebung (Kostenschätzung) Wettbewerbsbegleitung (Bauherrenberatung/ -vertretung) 62'000 20'000 Entschädigung Jurymitglieder 8'000 35'000 Übrige Spezialisten, Experten 6'000 Nebenkosten (Modell, Vervielfältigungen, Fotografien u. a.) 10'000 Unvorhergesehenes 5'000 5'000 Preisgelder Wettbewerbsteilnehmer 120'000 Total Kosten (pro Jahr) 75' '000 Total Kosten ( ) 271'000 Der Gesamtkredit besteht aus bewilligten CHF 88'000 und neu dazukommenden CHF 183'000 und beträgt somit total CHF 271' Erwägungen Eine Annahme des Kredits, wie vom Gemeinderat beschlossen, wird den Stimmbürgern empfohlen. Die Wahl des Verfahrens erfolgt aus submissionsrechtlichen Gründen. Der prognostizierte Auftragswert überschreitet den Schwellenwert und muss öffentlich ausgeschrieben werden. Aufgrund zusätzlicher Abklärungen konnten die vorhandenen Raumbedürfnisse genauer ermittelt werden. Die Abdeckung all dieser Bedürfnisse im aktuellen Projekt ist sinnvoll, da dies in absehbarer Zukunft unabdingbar ist und eine spätere Erweiterung des Neubaus mit deutlichen Mehrkosten verbunden wäre. Die Einbindung der Neugestaltung des Pausenplatzes ist ebenfalls sinnvoll, da Instandsetzungsmassnahmen gemäss dem Ergebnis der Zustandsanalyse ohnehin Seite 4
5 notwendig sind. Auch hier würden Mehrkosten entstehen, wenn zum momentanen Zeitpunkt lediglich diese Instandsetzungsmassnahmen getätigt würden und die Anpassung gemäss der Nutzerbedürfnisse erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht würden. Gemäss dem Prinzip des Trennungsverbotes von zusammengehörigen Projekten, wie auch aus finanziellen und wirtschaftlichen Gründen ist die Durchführung eines umfassenden Projektes anzustreben. 5. Beschluss des Gemeinderates Unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums wird ein Verpflichtungskredit von CHF 271' inkl. MwSt. für den Projektwettbewerb "Neubau Kindergarten" im offenen Verfahren bewilligt. Huttwil, 16. Februar 2017 Namens des Gemeinderates Huttwil Der Präsident: Der Sekretär: sig. Walter Rohrbach sig. Martin Jampen Für das fakultative Referendum sind erforderlich: 1. Einreichung bis spätestens 20. März 2017 beim Gemeinderat Huttwil 2. Das Referendumsbegehren muss von mindestens 173 Stimmberechtigten der Gemeinde Huttwil rechtsgültig unterzeichnet sein. Seite 5
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