Kooperationsvereinbarung
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- Miriam Berger
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1 Kooperationsvereinbarung zwischen der Jens Nydahl-Grundschule Kohlfurter Str Berlin und dem Polizeipräsidenten in Berlin Abschnitt 53 Friedrichstr Berlin
2 Präambel Die Jens Nydahl-Grundschule und der Polizeibschnitt 53 streben eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit an, um sich als Kooperationspartner bei ihrer Arbeit gegenseitig zu unterstützen. Ziel der gemeinsamen Arbeit ist, die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zur Gewaltfreiheit, Toleranz und Mitmenschlichkeit zu fördern sowie das Klima in der Schule und in ihrer Umgebung zur Vermittlung einer demokratischen Grundhaltung zu begünstigen und zu verbessern. Durch gemeinsame Anstrengungen der Kooperationspartner soll den Kindern beim Erwerb sozialer und fachlicher Kompetenzen zur Bewältigung gegenwärtiger und künftiger Lebensaufgaben geholfen werden. Hierzu bekennt sich die Schule offen gegen Gewalt und die daraus resultierenden Phänomene. Eine abgestimmte schnellstmögliche Reaktion bei dennoch auftretenden Gewaltvorfällen ist ein maßgebliches Element der Kooperation. In enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit führen die Kooperationspartner einen regelmäßigen bilateralen Informationsaustausch durch, der unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen die beiden Partner in ihrem pro-aktiven Handeln unterstützt. Beiderseitiges Ziel ist es, die jeweils vorhandenen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen des jeweiligen Verantwortungsbereiches im Interesse der gemeinsamen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe aufeinander abzustimmen und zu optimieren. Die Kooperationspartner Jens Nydahl-Grundschule Die Jens-Nydahl-Grundschule ist eine Ganztagsschule, liegt in Berlin-Kreuzberg, nahe dem Kottbusser Tor. Sie liegt somit, was die sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen angeht, in einem der schwierigsten Berliner Quartiere. Besonders negativ machen sich die ungünstigen Lebensbedingungen bei Migrantenfamilien und deren Kindern, welche den Großteil der Schülerschaft bilden, bemerkbar. Das Quartiersmanagement beschreibt das Gebiet mit folgenden Sätzen: Das Kottbusser Tor besitzt wenige Freiflächen mit begrenzter Aufenthaltsqualität. Das Kottbusser Tor ist ein zentraler Treffpunkt der Berliner Drogenszene, die vor allem die Freiflächen belegt. Schmutz und Vandalismus als Dominanten im Stadtgeschehen weisen den Stadtplatz schon in dieser Hinsicht als sozialen
3 Brennpunkt aus. Gepaart mit einer kreuzbergweiten Arbeitslosenquote von 30% sowie einem hohen Anteil von Sozialhilfeempfängern ist eine Stigmatisierung der Anwohnerschaft durch den Wohnort so gut wie besiegelt, wie die kriminalstatistische Zuweisung des Kottbusser Tores zum "gefährlichen Ort" belegt. (Quelle: Grundgedanke der pädagogischen Arbeit der Schule ist es, die Lebens- und Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler spürbar und nachhaltig zu verbessern und sie zum selbstverantwortlichen Handeln zu erziehen. Das pädagogische Profil der Jens-Nydahl-Grundschule setzt sich folglich unter Berücksichtigung der äußeren Bedingungen aus den Komponenten Sprachförderung, Förderung des Sozialverhaltens, Gesundheitsförderung und Stärkung der Elternpartizipation zusammen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Gewaltprävention. Der Polizeiabschnitt 53 Im Berliner Vergleich gibt es nur sehr wenige Polizeiabschnitte, die ähnlich hohe Belastungszahlen wie der Abschnitt 53 aufweisen. Kreuzberg ist nach dem Fall der Mauer aus seinem Nischendasein zum geografischen Mittelpunkt der Stadt geworden. Das zeigt sich nicht nur an der städtebaulichen Entwicklung, die noch lange nicht abgeschlossen sein dürfte. Neben der Axel-Springer-Passage im alten Zeitungsviertel sind mit dem Jüdischen Museum, dem Tempodrom und der SPD-Bundeszentrale neue Gebäude mit überregionaler Bedeutung entstanden, an denen sich dieser Veränderungsprozess deutlich dokumentieren lässt. Gleichzeitig blieb die Kiezstruktur in Kreuzberg weitgehend erhalten, ohne sich jedoch diesen Einflüssen nunmehr in der Mitte der Stadt gänzlich entziehen zu können. Der Polizeiabschnitt 53 bietet mehr als nur übliche Großstadtprobleme. Die unmittelbare Nähe zum Regierungssitz und seinen Ministerien, soziale Spannungsfelder und durchaus lebhafte und erlebenswerte Lebens- und Wohnraumstrukturen schaffen ein ebenso reizvolles wie forderndes Binnenklima für die tägliche Arbeit der Polizei in diesem Bereich. Die Vielfalt polizeilicher Arbeit wird selten in so konzentrierter Form wiederzufinden sein, wie dies gerade hier der Fall ist. Inhalte der Kooperation Die Jens-Nydahl-Grundschule erzieht die Kinder in ihrem Unterricht und in der Ganztagsbetreuung unter Berücksichtigung demokratischer Prinzipien und setzt sich verstärkt für schülerorientierte Modelle bei der Lösung von Konflikten ein.
4 In allen Unterrichtsfächern und Jahrgangsstufen spielt das soziale Lernen eine wesentliche Rolle. Zu Beginn des Schuljahres 2006/07 wurde das Fach Soziales Lernen mit einer Stunde pro Woche in jeder Klasse eingeführt. In diesem Zusammenhang stellt die gewaltpräventive Arbeit der Polizei eine wichtige Ergänzung dar. Fragen der Gewaltenteilung, des Gewaltmonopols sowie der Zuständigkeit und Aufgabenverteilung im Staat sind Unterrichtsthemen vor allem der 5. und 6. Klassen. Die Bedeutung der Polizei und ihrer Arbeit kann hier aus direkter Anschauung erlebt werden. Der tägliche Umgang mit kleinen und gelegentlich größeren Konflikten ist Bestandteil kindlichen Lebens. Hier bieten sich Anknüpfungspunkte für Unterrichtsprojekte, bei denen der Polizeiabschnitt 53 an der Jens-Nydahl-Grundschule mitwirken kann. Die Fachkonferenz Soziales Lernen der Jens-Nydahl-Grundschule unterstützt die Mitarbeiter der Polizei bei der Vorbereitung, Gestaltung und Nachbereitung von Unterrichtseinheiten sowie bei der (Weiter)Entwicklung von Konzeptionen. Auch bei Eltern gibt es Fragen und Ängste, die sich auf das soziale Umfeld und ihre Alltagserfahrungen gründen. Das Vertrauen auf rechtsstaatliche Prinzipien wird für sie nicht selten strapaziert, wenn sich ihr subjektives Rechtsempfinden nicht mit gesetzlich notwendigem bzw. vorgeschriebenem Handeln staatlicher Institutionen in Einklang bringen lässt. Auch darauf will die Jens-Nydahl-Grundschule reagieren. Sachkundige Unterstützung des Polizeiabschnitts 53 wird hier hilfreich sein. Im Einzelnen wird vereinbart: Fester Ansprechpartner der Jens-Nydahl-Grundschule bei der Polizei sind in allen aktuellen polizeilichen Fragen, ausgenommen in Notfällen (hier Notruf 110), die zuständige Dienstgruppe und der Präventionsbeauftragte des Abschnitts 53. Der Polizeiabschnitt bietet die Durchführung von Präventionsveranstaltungen wie z.b. Anti-Gewalt-Veranstaltungen in der Klassen 5 und 6 zum Ende bzw. zu Beginn eines Schuljahres für das folgende bzw. laufende Schuljahr an. Die entsprechenden Termine werden langfristig zwischen den zuständigen Mitarbeitern der Polizei und der Ansprechpartnerin der Schule vereinbart. Anlassbezogen und zusätzlich, z.b. als Reaktion auf aktuelle Ereignisse, können darüber hinaus Angebote mit dem Polizeiabschnitt 53 vereinbart werden. Bei Elternversammlungen können die Eltern der Schülerinnen und Schüler durch Mitarbeiter der Polizei über spezielle Probleme von Jugendgewalt und Prävention informiert werden. Entsprechende Anfragen werden durch die Schule zeitgerecht an den Abschnitt 53 gerichtet. Der Verkehrssicherheitsberater des Abschnitts 53 bietet auf rechtzeitige Anfrage oder nach Bedarf an, in der Schule Veranstaltungen bzw. Schulungen, in verkehrsrechtlicher bzw. präventiver Hinsicht durchzuführen.
5 Verfahren und Laufzeit der Vereinbarung Die Kooperationspartner werden regelmäßig ihre Erfahrungen mit den gemeinsamen Projekten austauschen, sie dabei ggf. konkretisieren, weiterentwickeln und ändern. Zusätzliche finanzielle Mittel stehen nicht zur Verfügung. Bei eventuell entstehenden Kosten für Projekte u.ä. sind vor Beginn der Maßnahme Vereinbarungen zur Finanzierung zu treffen. Die Mitarbeiter der Kooperationspartner unterliegen den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Arbeitgebers, eine gegenseitige Weisungsbefugnis besteht nicht. Werden die getroffenen Vereinbarungen durch einen oder beide Partner nicht zufrieden stellend erfüllt, können die Inhalte und die Form verändert oder die Zusammenarbeit beendet werden. Ein vorhergehendes Konsensgespräch ist zwingend anzustreben. Die Kooperationspartner weisen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit in angemessener Art und Weise auf die Kooperation hin. Die Kooperationsvereinbarung wird von allen Partnern gemeinsam getragen und gilt zunächst für ein Jahr. Eine Weiterführung der Vereinbarung wird nach Ablauf eines Jahres in beiderseitigem Einvernehmen angestrebt. Als verantwortliche Ansprechpartner werden von den Kooperationspartnern benannt: Für die Jens-Nydahl-Grundschule: Fachkonferenz Soziales Lernen und Stundenplanung: Frau Barbara Jürgens-Streicher Tel.: FAX: Für die Schulleitung : Frau Claudia Deutscher Tel.: FAX: kontakt über: SEK@J.Nydahl-GS.Schule-Berlin-FK.de
6 Für den Abschnitt 53: 3. Dienstgruppe: Herr Michael Teichert Tel.: Frau Melitta Lange Tel.: Präventionsbeauftragte: Frau Julia von Dobrowolski Tel.: Herr Jens-Oktay Wache Verkehrssicherheitsberater: Herr Michael Röhl Tel.: Berlin, den Schulleiterin Abschnittsleiter
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