Bedarfsplan 2010 der Stadt Aachen zur Durchführung des Rettungsdienstes

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1 Bedarfsplan 2010 der Stadt Aachen zur Durchführung des Rettungsdienstes nach 12 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW vom ) (Stand: April 2009) Verfasser: Stadt Aachen Fachbereich 37 - Feuerwehr Stolberger Str Aachen Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 1

2 Inhaltsübersicht I II III IV Allgemeines/ Gesetzliche Grundlagen Ortsbeschreibung (Struktur und Topographie) Notfallmedizinische Krankenhausversorgung/ Infrastruktur Durchführung des Rettungsdienstes Leitstelle 8 2. Notärztliche Versorgung einschließlich Luftrettung Notfallrettung Krankentransport Besondere Versorgungslagen 25 V Unterhaltung des Rettungsdienstes Personelle Besetzung der Rettungsmittel und Leitstelle Ausbildung Fortbildung Ausbildungsstätten Technik Verwaltung Medizinische Qualitätssicherung VI Struktur des Rettungsdienstes 39 VII Private Anbieter 43 VIII Interkommunale Zusammenarbeit 44 IX Schlussfolgerungen 46 X Anlagen 49 Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 2

3 I Allgemeines/ Gesetzliche Grundlagen Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (GV NRW Nr.27 vom ) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Für Schadenereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bestellt der Träger des Rettungsdienstes Leitende Notärzte oder -ärztinnen und regelt deren Einsatz. Er trifft ferner ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals. Die Träger des Rettungsdienstes arbeiten zur Aufnahme von Notfallpatienten/innen mit den Krankenhäusern zusammen. Die Kreise und kreisfreien Städte stellen Bedarfspläne auf. Diese sind kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle vier Jahre, zu ändern. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge festzulegen. Der Entwurf des Bedarfsplans ist mit den vollständigen Anlagen den Trägern der Rettungswachen, den Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten. Dabei sind diese aufzufordern, zu allen Inhalten des Entwurfs schriftlich Stellung zu nehmen und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge einzureichen. Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplans. Der vorliegende Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen gliedert sich nach dem von einer Expertengruppe des NRW-Städtetages erarbeiteten Musterbedarfsplan und ist die Fortschreibung der 7. Fassung aus dem Jahre Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 3

4 II Struktur und Topografie der Stadt Aachen 1. Allgemeines 1.1 Einwohnerzahl und Größe des Stadtgebietes in qkm Die Stadt Aachen hat eine Einwohnerzahl von und eine Flächengröße von 161 qkm (Stand Juli 2003). Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte beträgt somit 16 Einwohner je ha. Der höchste Punkt im Stadtgebiet liegt auf 410 m über NN und der tiefste Punkt auf 125 m über NN. Die geographischen Koordinaten des Stadtzentrums (Dom) sind 50 46' 34" nördliche Breite und 65'3" östliche Länge. (Anlage: Stadt- und Euregio-Plan) 1.2 Struktur und Topographie des Stadtgebietes Aachen liegt als westlichste Großstadt Deutschlands am Dreiländereck Deutschland - Belgien - Niederlande in zentraler Lage der Euregio Maas-Rhein, in der etwa 3,7 Millionen Menschen auf einer Fläche von qkm wohnen. Das mittelalterlich geprägte Stadtzentrum ist in einem Talkessel gelegen, umringt von auslaufenden Höhenzügen der Eifel. Die Grenzen des Stadtgebietes sind insgesamt 85,7 km lang. Die Grenze zum Kreis Aachen beträgt 40,1 km, im Norden mit den Städten Herzogenrath und Würselen, im Osten die Stadt Stolberg und im Süden die Gemeinde Roetgen. Die Grenzlänge zu Belgien, im Süd-Westen mit den Gemeinden Raeren, Kelmis und Plombieres, beträgt 23,8 km. Im Nord-Westen grenzt Aachen an die niederländisch - limburgischen Gemeinden Vaals, Simpelveld und Kerkrade auf einer Länge von 21,8 km. Die größte Nord-Süd-Entfernung im Stadtgebiet beläuft sich auf 21,6 km, die größte Ost-West-Entfernung auf 17,2 km. Der nördliche Teil des Stadtgebietes ist hauptsächlich landwirtschaftlich strukturiert, während der Osten relativ dicht mit Industriebetrieben besiedelt ist. Das südliche Stadtgebiet wird von der Land- und Forstwirtschaft geprägt. Im westlichen Teil befinden sich vornehmlich Wald- und Wohngebiete. Der niederländischen Staatsgrenze sind größere landwirtschaftliche Anwesen vorgelagert. In diesem Bereich liegt auch das Erweiterungsgebiet der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule mit dem Uni-Klinikum. Die niederländische Grenzgemeinde Vaals reicht mit ihrer Bebauung unmittelbar an den Stadtteil Vaalserquartier heran. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 4

5 1.3 Wirtschaft und besondere Gefahren Die Wirtschaft Aachens wird geprägt durch die RWTH und FH Aachen mit etwa Studenten sowie zahlreiche mittelständische Unternehmen in den Bereichen Hochtechnologie, Lampenindustrie, Reifenherstellung, Textilindustrie, Maschinenbau und Süßwarenproduktion. In Nähe des Autobahngrenzübergangs Vetschau wurde das erste europäische grenzüberschreitende Gewerbegebiet Avantis der Städte Aachen und Heerlen erschlossen. Die Anzahl der Beschäftigten beträgt etwa , bei einer Arbeitslosenquote von ca. 9%. Die attraktive Innenstadt, innerhalb zweier zentrischer Grabenringe gelegen, lockt täglich viele Touristen und Kunden des Einzelhandels aus dem In- und Ausland an. Weiterhin ist Aachen wegen der heißen Thermalquellen nach wie vor eine bedeutende Kur- und Badestadt, insbesondere für rheumatische Erkrankungen. Es werden ca Übernachtungsgäste mit Übernachtungen jährlich in Aachen registriert. Hierdurch erhöht sich die Zahl der gegebenenfalls rettungsdienstlich zu versorgenden Personen erheblich, insbesondere an den nachstehenden meist besuchten jährlich stattfindenden Veranstaltungen: - Reitturnier im Reitstadion der Soers mit bis zu Zuschauern - Stadtfest im inneren Grabenring mit Besuchern - Rosenmontagszug im Bereich der Innenstadt mit Zuschauern - Kinderkostümzug Karnevalssonntag im Innenstadtbereich bis Besuchern - Fettdonnerstag mit Open-Air-Veranstaltungen Markt, Katschhof und Burtscheider Markt mit bis zu Teilnehmern - Fußballspiele der Alemannia auf dem Tivoli mit bis zu Zuschauern - Euregio Leistungsschau in Zelten auf dem Bendplatz mit bis zu Besuchern - Kirmes auf dem Bendplatz mit bis zu Besuchern - Konzerte auf dem Katschhof mit bis zu Besuchern - Kongresse/ Messen im Eurogress mit bis zu Besuchern Neben den üblichen großstädtischen Gefahrenpotenzialen befindet sich 40 km westlich von Aachen auf niederländischer Seite eine großchemische Anlage und südwestlich auf belgischer Seite in etwa 50 km Entfernung ein Atomkraftwerk. Ein Gefahrenatlas wird derzeit im Rahmen eines Interreg-Projektes mit dem Namen EMRIC grenzüberschreitend für die Euregio Maas-Rhein erstellt. Dieser Gefahrenatlas wird die Gefahrenpotenziale des Umlandes genau ausweisen; für den Rettungsdienst relevante Aspekte werden nach Fertigstellung des Planes untersucht. Auf einer Web-Seite werden den Leitstellen die jeweiligen Gefahrenpotenziale, Rettungsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten zugänglich gemacht. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 5

6 1.4 Verkehrsverhältnisse Das Autobahnkreuz Aachen ist Schnittpunkt der nach Belgien und Niederlande sowie nach Düsseldorf und Köln führenden Autobahnen A 4 und A ,5 km Autobahn durchqueren das Stadtgebiet. Die Bundesstrassen 1 und 264 ergänzen die Direktverbindungen zum Ausland. Die B 258 in Richtung Eifel wird werktags durch den Berufspendlerstrom und an Wochenenden durch den Ausflugsverkehr stark belastet. Der ÖPNV wird im Wesentlichen von 63 Omnibuslinien mit über jährlich 60.Mio. transportierten Personen wahrgenommen. Die Stadt Aachen ist weiterhin Knotenpunkt für die Eisenbahnstrecken Köln-Aachen-Lüttich und Düsseldorf-Aachen mit weiteren Abzweigungen zu den Niederlanden und Belgien. Über diese Strecken werden neben Hochgeschwindigkeitszügen auch erhebliche Gütermengen, insbesondere über die Strecke Köln-Aachen-Antwerpen, mit einer Vielzahl unterschiedlichster Gefahrstoffe transportiert. Die Höhenzüge um Aachen werden von den elektrifizierten Eisenbahnlinien von drei Tunnel mit einer Länge bis zu 1200 m durchquert. Auf dem Stadtgebiet befinden sich, mit Ausnahme eines Hubschrauberlandeplatzes am Uni-Klinikum der RWTH Aachen, keine Flugplätze. Die nächstgelegenen Verkehrsflughäfen sind Maastricht-Aachen (35 km), Lüttich (55 km), Mönchengladbach (70 km) und Düsseldorf und Köln/Bonn (90 km). In unmittelbarer Stadtnähe in Würselen- Merzbrück befindet sich ein Flugplatz mit einer asphaltierten Start- und Landebahn für Sport- und Kleinflugzeuge mit Propellerantrieb. Dort ist ebenfalls der Rettungshubschrauber Christoph Europa 1 des ADAC stationiert. Auf der Nato- Airbase Geilenkirchen (30 km) sind AWACS-Flugzeuge stationiert. Im Stadtgebiet befinden sich keine Flüsse oder Wasserstrassen, die verkehrsmäßig genutzt werden können. Die seit einigen Jahren im Stadtzentrum von Aachen vorhandenen Busspuren können durch Krankenkraftwagen genutzt werden, was die Eintreffzeiten, insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten, verkürzt und somit eine effizientere Ausnutzung des Transportpotenzials bei gleichzeitiger Reduzierung der Transportgebühren ermöglicht. III Notfallmedizinische Krankenhausversorgung Nach 11(1) RettG arbeiten die Träger des Rettungsdienstes zur Aufnahme von Notfallpatienten mit den Krankenhäusern zusammen. Hierzu legen sie im Einvernehmen mit den Krankenhäusern Notfallaufnahmebereiche fest. In der Stadt Aachen wird die Notfallversorgung von chirurgischen und internistischen Patienten durch folgende Krankenhäuser gewährleistet - St. Franziskus Krankenhaus, Morillenhang Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 6

7 - Luisenhospital, Boxgraben - Marienhospital, Zeise - Universitätsklinikum Aachen (UKA), Pauwelsstr. Wegen der zentralen Stadtlage dieser Einrichtungen und der geringen Entfernung der Häuser zueinander ist die Festlegung von Notaufnahmebereichen für die Versorgung von internistischen und chirurgischen Patienten nicht sinnvoll. Im Einvernehmen mit den Krankenhäusern erstellt die Feuerwehr als verantwortliches städtisches Amt für die Organisation des Rettungsdienstes einen monatlichen Dienstplan für die Aufnahme von Notfallpatienten nach folgenden Vorgaben: Zeitraum der Notaufnahme Werktags von Uhr Werktags von Uhr Wochenende von Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr Feiertags von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des nächsten Tages Aufnahmekrankenhaus alle Krankenhäuser ein Krankenhaus nach Dienstplan montags- Luisenhospital dienstags- Uni-Klinikum mittwochs- Franziskuskrhs. donnerstags- Marienhospital freitags- Uni-Klinikum 1. Wochenende des Monats- Luisenhospital 2. Wochenende des Monats- Franziskuskrhs. 3. Wochenende des Monats-Uni-Klinikum 4. Wochenende des Monats- Marienhospital 5. Wochenende des Monats-Uni-Klinikum ein Krankenhaus nach Plan Neben den allgemeinen Notaufnahmeregelungen sind im Uni-Klinikum noch folgende weitere Fachabteilungen ständig aufnahmebereit: Neurochirurgie, Verbrennungs- und Wiederherstellungschirurgie, Pädiatrie, Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Zahn-Mund-Kieferheilkunde. Die psychiatrische Akutversorgung erfolgt entsprechend zweier Aufnahmebereiche durch das Alexianerkrankenhaus als Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie und der Psychiatrie des Uni-Klinikums. Geburtshilfeeinrichtungen befinden sich im Uni-Klinikum, Luisenhospital und Marienhospital. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 7

8 Das HBO-Zentrum Euregio Aachen GmbH betreibt in der Kackertstr.11 eine Sauerstoffdruckkammer mit 12 Behandlungsplätzen, die u.a. zur Primärtherapie bei Rauchgasintoxikationen und Tauchunfällen auf Nachfrage genutzt werden können. Die notfallrelevanten Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser in Aachen sind gemäß RdErl. des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom `04 -III in der Anlage aufgeführt. IV Durchführung des Rettungsdienstes 1. Leitstelle 1.1 Aufgaben Nach 8 RettG hat die Leitstelle folgende gesetzlichen Aufgaben: 1. Lenkung aller Einsätze des Rettungsdienstes 2. ständig besetzt und erreichbar 3. Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern, der Polizei, den Feuerwehren sowie den ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notfalldienst 4. nachbarliche Hilfe 5. Führung eines zentralen Krankenbettennachweises Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG-NRW) ist die Leitstelle für den Rettungsdienst mit der Leitstelle für den Feuerschutz zusammen zu fassen (integrierte Leitstelle). Sie ist so auszustatten, dass auch Großschadensereignisse bewältigt werden können. Das Aachen-Gesetz zur Bildung einer StädteRegion Aachen der bisherigen Gebietskörperschaften von Stadt und Kreis Aachen sieht ab Oktober 2009 eine gemeinsame Leitstelle unter der Trägerschaft der StädteRegion vor. Die Leitstelle wird im Rahmen der Mandatierung durch die Feuerwehr Aachen betrieben werden. Die organisatorischen und technischen Vorbereitungen werden derzeit getroffen, so dass die nachfolgende Beschreibung sich auf die derzeitige Leitstelle der Feuerwehr Aachen mit Stand des Jahres 2008 beschränkt. 1.2 Technik Wachalarmanlage bestehend aus Rundspruch und elektrischen Gong für die Hauptwache mit Fernalarmierung und Besprechung von 3 Nebenwachen. Einsatzleitrechner PfeilWeb Der Einsatzleitrechner ist von der Firma Siemens der Größe Aachens und den speziellen Erfordernissen angepasst worden. Die Anlage besteht z.z. aus: 1 Linux-Server mit 4 Festplatten im Raid-Verbund Unix-Server 1 redundanter Linux-Server mit 4 Festplatten im Raid-Verbund Unix-Backupserver Das Einsatzleitsystem wird in einer virtuellen Umgebung mit asynchronem Server-Abgleich betrieben. 1 Bandlaufwerk zur Datensicherung 8 Arbeitsplätze mit jeweils 3 Bildschirmen auf der Hauptwache 11 Doppelbildschirmarbeitsplätze 3 Arbeitsplätze mit jeweils 3 Bildschirmen in der Redundanz-Leitstelle auf Feuerwache Nord Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 8

9 1 Alarmdrucker auf der Hauptwache 1 Arbeitsplatzdrucker auf der Hauptwache 6 Alarmdrucker auf den Feuer- und Rettungswachen Das Einsatzleitsystem wird in einem eigenen Gigabit-Netzwerk betrieben und ist über eine Firewall mit dem städtischen Netzwerk verbunden. Internetzugang und -Verkehr werden über das städtische Netzwerk realisiert. Die Anbindung der Redundanzleitstelle in Wache Nord erfolgt über 2 unabhängige Daten-Festverbindungen und eine zusätzliche Richtfunkstrecke. Alle wesentlichen Komponenten des Leitstellennetzes sind zur Sicherstellung der Funktion redundant ausgelegt und doppelt vorhanden. Für die elektronische Erfassung von Einsatzberichten wird ein weiterer virtueller Server eingesetzt. In der Hauptwache kann aufgrund der Verbindung der Netze auf beinahe jedem PC-Arbeitsplatz die Berichtserfassung durchgeführt werden. Die Feuerwache Süd sowie die 4 Rettungswachen sind für die Alarmdrucker und die Berichtserfassung über DSL- Leitungen mit VPN-Routern an das System angebunden. Auf den Feuerwachen Süd und Nord stehen je 2 PC für die Berichtserfassung zur Verfügung, in den Rettungswachen jeweils ein PC. Die Gebührenabrechnung für den Rettungsdienst und den Krankentransport erfolgt mit der Software Cobra der Fa. ISE. Die Daten aus der Berichtserfassung werden mittels einer Schnittstelle an das Abrechnungssystem übertragen. Funkanlage für 4 Funkkreise (System SIFA Siemens) mit Funkmeldesystem (FMS) und Global Positioning System (GPS). Anschaltung des FMS und des GPS an den ELR. Der ELR steuert die Fahrzeugzustandsanzeige. Die Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes mit FMS- Geräten ist abgeschlossen. Fahrzeugzustandsanzeige Die Fahrzeugzustandsanzeige erfolgt über den Einsatzleitrechner auf einem Monitor an jedem Arbeitsplatz. Telekommunikations- Anlage (TK- Anlage) besteht aus: 2 HICOM- Anlagen, System-Manager, Trading mit 7 Touchscreen- Arbeitsplätzen, Notruf- Server, Phon , Ansage v.d. Melden und Gebührenerfassung. Mit dieser technischen Ausrüstung werden folgende Funktionen realisiert: Telefon-Anlage mit -1(2) MPX- Anschlüsse (30 (60) Sprachkanäle) über zwei Ortsvermittlungen dertelekom -7 Touchscreen- Arbeitsplätze -Phon -Ansage vor dem Melden -Gebührenerfassung Notruf- Anlage mit -Notruf 112 (Stadt und Kornelimünster) Audio und Fax Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 9

10 -Ruf Ruf Alle Notrufe sind national und international vermittelbar. -Direktleitungen (FW, POL, Hilfsdienste und Krankenhäuser) -Überwachung und Störungsdokumentation der Notruf- und Direktruf- Leitungen. -RAU (Rufnummern-Adressen-Umwandlung) -7 Touchscreen-Abfrageplätze -Notruf-Server (dokumentiert die Verbindungsdaten und steuert die Audio-Aufzeichnung) Bedienung und Steuerung -der Funk-Anlage(SIFA) -des INFRA- Servers (WAL/ELA und Haustechnik) Dokumentations- Anlage: bestehend aus: 1 Marathon (Dig. Dokumentations-Anlage) mit 20 Aufzeichnungskanälen 5 IRT (Dig. Kassettenrecorder, Einsatzleitplätze Leitstelle) Fernsehüberwachungsanlage bestehend aus: 6 Kameras und 6 Monitoren zur Überwachung der ferngesteuerten Hoftore, der Hallentore, des Hofes und des Haupteinganges. Zentraler Bettennachweis Der Zentrale Bettennachweis wird, wie im 8 (3) Rett G NW vorgeschrieben, in Listen geführt. Weiterhin wird auf einer Magnettafel, die von allen Bedienplätzen aus eingesehen werden kann, die jeweilige Meldung der freien Betten aktualisiert. Die aktuelle Darstellung der freien Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser in der Euregio Maas-Rhein auf einer Internet- Plattform wird im Rahmen des EMRIC- Projektes vorbereitet. Eine empirisch ermittelte Übersicht zu Behandlungskapazitäten für Notfallpatienten der Sichtungsgruppen I und II für die gesamte Euregio Maas-Rhein liegt bereits vor. Sicherstellung der Stromversorgung Um die Stromversorgung auch bei einem evtl. Netzausfall sicherzustellen sind alle Feuerwachen mit einem Notstromgenerator ausgestattet. Zur Sicherstellung der durchgängigen Funktion sind zudem alle technischen Einrichtungen beider Leitstellen auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) aufgeschaltet. 1.3 Organisation Um die Einsatzbereitschaft der Leitstelle rund um die Uhr zu gewährleisten, sind insgesamt 16 Beamte der Berufsfeuerwehr eingesetzt. Die Leitstelle ist ständig mit mindestens zwei Beamten besetzt. Um sicherzustellen, dass auch bei Großeinsätzen sofort genügend qualifiziertes Leitstellenpersonal zur Verfügung steht, sind täglich vier Beamte des Leitstellenpersonals im 24-Stundendienst tätig. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 10

11 Die Dienstzeit setzt sich aus Arbeits- und Bereitschaftszeit zusammen. Während 2 Beamte ihren Dienst in der Leitstelle verrichten, befinden sich die beiden übrigen Beamten in Rufbereitschaft (Ruhezeit) innerhalb des Wachgebäudes. An Werktagen in der Zeit von Uhr bis Uhr ist zusätzlich ein Beamter der Berufsfeuerwehr im Tagesdienst in der Leitstelle eingesetzt. Zur Bearbeitung von Großschadensereignissen oder Massenanfall von Einsätzen können die maximal 8 Arbeitsplätze mit zusätzlichem Personal aus dem Einsatzdienst der Feuerwehr besetzt werden. Durch die grundsätzliche zusätzliche Qualifizierung der Führungsbeamten des mittleren Dienstes zum Lagedienstführer der Leitstelle stehen auch zur spontanen personellen Verstärkung der Leitstelle ausreichend viele erfahrene Beamte zur Verfügung. 1.4 Raumverhältnisse Der Leitstellenraum befindet sich im Erdgeschoss der Hauptfeuerwache Stolberger Strasse 155. Er ist mit fünf Bedienplätzen ausgestattet. Angegliedert sind ein mit Teeküche ausgestatteter Pausenraum und eine Toilette. In einem Zwischengeschoss befindet sich das Lagezentrum mit einem Einsatzleitplatz und Anbindung an die Telekommunikations-Anlage (TK-Anlage), ein Raum für die Datenpflege mit zwei weiteren Einsatzleitplätzen für und Anbindung an die TK-Anlage, ebenfalls mit Teeküche und Toilette ausgestattet, sowie ein Gestellraum für die Technik. Weitere Technikräume befinden sich im Kellergeschoss. Im 2. Obergeschoss des Wachgebäudes befindet sich ein Lehrsaal für etwa 70 Personen. Dieser Raum ist kommunikationstechnisch so ausgestattet, dass er als Lagezentrum für den Krisenstab des Hauptverwaltungs-beamten innerhalb kurzer Zeit umgerüstet werden kann. Weitere notwendige Funktionsräume sind diesem Raum unmittelbar angeordnet. 1.5 Redundante Leitstelle Wache Nord In der Feuer- und Rettungswache Nord wird derzeit eine redundante Leitstelle eingerichtet. Sie wird mit 3 voll funktionsfähigen Leitstellen-Arbeitsplätzen sowie den notwendigen technischen Einrichtungen ausgestattet, um bei einem Totalausfall der Leitstelle in der Hauptwache Stolberger Straße den Leitstellenbetrieb sicherzustellen, bzw. bei entsprechendem Einsatzaufkommen zusätzliche Leitstellenplätze besetzen zu können. 2. Notärztliche Versorgung 2.1 Planungsgrößen Als Planungsgröße für die flächenmäßige und bedarfsgerechte notärztliche Versorgung gilt in NRW die Hilfsfrist von 12 Minuten nach Notrufeingang in der Leitstelle bei einem Zielerreichungsgrad von mindesten 90% als anerkannte Regel. Die Einsatzleistung der notärztlichen Rettungsmittel der Berufsfeuerwehr betrug im Jahre 2007 insgesamt Einsätze. Der Luftrettungsdienst mit Rettungshubschraubern (RTH) dient, wie gesetzlich vorgesehen, als ergänzendes notärztliches Rettungsmittel für den bodengebundenen Notarztdienst. Im Jahresdurchschnitt werden etwa 60 Primäreinsätze durch den RTH in der Stadt Aachen durchgeführt. Der Einsatz der notärztlichen Rettungsmittel (NEF) erfolgt in der Stadt Aachen seit 1976 im Rendezvous-System mit Rettungswagen. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 11

12 Durch den vom Rettungswagen unabhängigen Transport des Notarztes und der ärztlichen Ausrüstung wird ein effizienter, flexibler und schneller Einsatz des Notarztes ermöglicht. 2.2 Mindestanforderungen Die in der Notfallrettung eingesetzten Notärzte und Notärztinnen müssen mindestens über den Fachkundenachweis Rettungsdienst einer Ärztekammer verfügen. Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ist anzustreben. Als Fahrer/innen von Notarzteinsatzfahrzeugen sind gemäß 4 RettG Rettungsassistenten/innen einzusetzen, die dem Notarzt bei seinen notfallmedizinischen Maßnahmen am Einsatzort assistieren. Die als Notarztfahrzeug verwendeten Modelle müssen nach 3 RettG NW in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik entsprechen. Hierzu zählen insbesondere das Medizinproduktegesetz (MPG) und die DIN Weitere Anforderungen sind Handhabung der Ausstattung, Zuverlässigkeit und Robustheit, passive Sicherheit, Erkennbarkeit, Allwettertauglichkeit und Wirtschaftlichkeit. Notarztbesetzte Rettungswagen (NAW) müssen mit der ärztlichen Zusatzausstattung ausgestattet sein und der DIN EN 1789 Typ C entsprechen. 2.3 Notärztliche Versorgungsstandards Stadt Aachen Im Notarztdienst der Stadt Aachen werden seit Aufnahme des Notarztdienstes im Jahre 1976 ausschließlich Ärzte und Ärztinnen der Fachrichtung Anästhesiologie eingesetzt. Die Beschränkung auf Ärzte, die auf die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen spezialisiert sind, hat sich im Sinne der Standardisierung von medizinischer Ausstattung und Behandlungsabläufen seit nunmehr 32 Jahren bewährt. Die Einführung neuer Notärzte in den örtlichen Rettungsdienst erfolgt durch die Ärztliche Leitung Rettungsdienst im Umfang von 5 Werktagen. Zur Mindestanforderung gehören u.a.: 3 Jahre anästhesiologisch-intensivmedizinische Tätigkeit (Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI): 1 Jahr), nachgewiesene Kenntnisse und Fertigkeiten nach Empfehlung der DGAI wie z.b. eine Mindestanzahl von Intubationen, Narkosen im Kindesalter, Narkosen bei Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma, Fähigkeiten der Interpretationen von EKG s sowie einschlägige Erfahrungen im Gebiet der Psychiatrie, Erfahrung mit nichtinvasiver Beatmung sowie optionale Zusatzqualifikationen in international anerkannten zertifizierten Versorgungsstandards (z.b. ERC, PHTLS). Einweisender und eingewiesener Arzt bestätigen anhand eines Einweisungsprotokolls die erforderlichen Kenntnisse (Anlage: NA- Einweisungsprotokoll). Die Durchführung von arztbegleiteten Verlegungstransporten werden in Absprache mit den Krankenhäusern durch den Notarztdienst bedarfsgerecht erledigt. Der Besitz der Zusatzqualifikation Intensivtransport der Deutschen Gesellschaft für Intensiv-und Notfallmedizin (DIVI)) ist anzustreben. Der Transport von intensiv behandlungsbedürftigen Frühgeborenen erfolgt mit Ärzten, Pflegekräften und medizinischer Ausstattung (Inkubatoren) der Pädiatrie des UK Aachen in Rettungswagen. Die Klinik für operative Intensivmedizin des UK Aachen betreibt ein Zentrum zur Extracorporalen Membranoxigenierung (ECMO) sowie ein SEPSIS-Zentrum. Die Transporte derartiger beatmungspflichtiger Patienten mit RTW werden von Ärzten und Pflegekräften der Klinik für operative Intensivmedizin begleitet. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 12

13 Als Fahrer von Notarzteinsatz-Fahrzeugen (NEF) werden ausschließlich Rettungsassistenten/innen eingesetzt, die über eine mindestens 5jährige praktische Einsatzerfahrung im Rettungsdienst der Stadt Aachen verfügen, die Qualifikation zur Notkompetenz 1 einschließlich der Frühdefibrillation 2 erlangt haben und an einem 2tägigen Einweisungsseminar mit Fahrerschulung teilgenommen haben. Im Notarztdienst der Stadt Aachen werden möglichst einheitliche Fahrzeuge mit Automatikgetriebe, Allradantrieb, Klimatisierung, guter Sichtbarkeit und gleichartiger medizinischer Ausstattung nach DIN eingesetzt. Seit dem Jahre 1989 wurden ausschließlich Geländewagen beschafft, die sich durch ihre Robustheit, Zuverlässigkeit, passive Sicherheit, Wintertauglichkeit, Ausbaumöglichkeit und Standzeit bewährt haben. Der um etwa 20% höhere Beschaffungspreis der Geländewagen gegenüber PKW-Kombi-Modellen wurde durch eine Verlängerung der Ersatzbeschaffungszeiträume von 6 auf 8 Jahre kompensiert. Aufgrund des Kostendrucks und des gestiegenen Platzbedarfs wurde im Jahr 2004 erstmals ein Van der Marke Mercedes Benz Vito beschafft. Zwischenzeitlich stehen insgesamt 3 Mercedes Benz Vito zur Verfügung, die sich wegen des großen Raumangebotes und den guten Fahreigenschaften im Einsatzdienst bewährt haben. Das neueste Fahrzeug verfügt auch über permanente Allradtechnik. 2.4 Notärztliche Versorgung in der Stadt Aachen (Ist-Zustand) Die notärztliche Versorgung der Stadt Aachen erfolgt durch die ständige Einsatzbereitschaft von zwei bodengebundenen Notärzten der Fachrichtung Anästhesie sowie der zusätzlichen Beteiligung an der Trägergemeinschaft des in Nähe der Stadtgrenze in Würselen- Merzbrück stationierten Rettungshubschraubers Christoph Europa 1 des ADAC. Das 1. Notarzteinsatzfahrzeug ( NEF) ist ständig mit einer Anästhesistin oder einem Anästhesisten des UK Aachen, gemäß Vertrag aus dem Jahre 2005, sowie einem besonders qualifizierten Fahrer der Feuerwehr besetzt und ist in der zentral gelegenen Feuer- und Rettungswache Stolberger Str. 155 stationiert. Dieses NEF wird grundsätzlich in erster Priorität für das gesamte Stadtgebiet eingesetzt. Das zweite NEF ist seit dem an Werktagen von 7.00 bis Uhr permanent besetzt ( vertragliche Regelung mit dem UK Aachen) und ebenfalls auf der Hauptwache stationiert. Von 17-7 Uhr wird das Fahrzeug von dienstfreien Notärzten/Innen besetzt, die sich vertraglich bereit erklärt haben, nebenamtlich in ihrer Freizeit nach Dienstplan im Notarztdienst eingesetzt zu werden. Die Notärzte befinden sich in der Regel in Heimbereitschaft und werden von einem mit einem ständigen Fahrer besetzten NEF von ihrem Wohnort in Aachen zu den Einsätzen abgeholt. Zur Durchführung der Organisation (Erstellung des Dienstplans, Bereitstellung der erforderlichen Notärzte und Ansprechpartner für alle Belange der Notärzte, die in ihrer Freizeit als Notärzte zur Verfügung stehen) hat sich der im Jahre 2000 gegründete Verein Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.v. (s. u.) bereit erklärt. Der Verein Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.v. ist von besonders engagierten Notärzten im Juli 2000 gegründet und am als gemeinnütziger Verein vom Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen worden. Durch den Zusammenschluss der Notärzte der Stadt Aachen zu einem Verein stehen der Stadt Aachen eine 1 Notkompetenz: notfallmedizinische ärztliche Akutmaßnahmen nach BÄK durch RA 2 Frühdefibrillation: Abgabe von Elektroschocks bei Kreislaufstillstand durch RA Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 13

14 überdurchschnittlich hohe Anzahl (83 Mitglieder, Stand März 2009) von qualifizierten Notärzten/innen zur Verfügung, wodurch die Stadt Aachen auch in Spitzenzeiten auf gleichzeitig mehrere Notärzte im Bedarfsfall zurückgreifen kann. Zur Abdeckung der Einsatzspitzen an Werktagen befindet sich ein dritter Notarzt in Heimbereitschaft, der im Bedarfsfall schnell eingesetzt werden kann; der Fahrer mit Rettungsassistenten-Qualifikation wird dann von der Feuerwehr vom Brandschutzdienst abgezogen. Außergewöhnliche Bedarfsspitzen mit bis zu 4 Notärzten werden von weiteren dienstfreien Notärzten spontan abgedeckt. Weiterhin bietet der Verein der Notärzte eine Notarztdienstreihe zur Begleitung von Interhospitaltransporten an, die zunehmend häufig auch über große Distanzen erfolgen. Die dazu benötigten zusätzlichen Fahrer werden ebenfalls aus Funktionen des Brandschutzdienstes abgezogen. Leitender Notarzt (LNA) Die Funktion des Leitenden Notarztes (LNA) ist seit dem ebenfalls mit dem Verein Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.v. vertraglich geregelt und wie folgt organisiert: - werktags von 7-17 Uhr in Personalunion auf der Hauptwache als 2. Notarzt und jederzeit als LNA einsetzbar (freiwillige Zusatzleistung des UKA) - werktags ab 17-7 Uhr sowie an den Wochenend-/Feiertagen als Rufbereitschaft zu Hause über Funkmeldeempfänger erreichbar - jeder LNA hat einen eigenen personenbezogenen Funkmeldeempfänger erhalten Die nachbarliche Hilfe zwischen Stadt und Kreis Aachen erfolgt routinemäßig auf Veranlassung der Leitstellen. Notarztanforderungen zum benachbarten Belgien nehmen ab (10 Anforderungen/ Jahr), da dort ein eigenständiges Notarztsystem am Krankenhaus in Eupen installiert wurde. Detaillierte Ausführungen dazu finden sich unter VIII. Interkommunale Zusammenarbeit. Die Hilfsfristen und die Erreichungsgrade des Notarztdienstes stellen sich in den drei Rettungswachbereichen im Vergleich der Jahre 2003, 2004 und 2007 bei insgesamt 6306,6034 und 6623 Notfall-Einsätzen wie folgt dar: Rettungswachbereich Hilfsfrist < 12 min (%) Hilfsfrist > 12 min (%) Mitte- Stolberger Str. 91,3 94,0 93,2 8,7 6,0 6,8 West- Vaalser Str. 93,0 92,9 93,5 7,0 7,1 6,5 Süd- Oberforstbacher 72,2 73,4 73,8 27,8 26,6 26,2 Gesamt Aachen 91,3 92,4 91,0 8,7 7,6 9,0 Zum Transport der Notärzte sowie der medizinischen Ausrüstung werden insgesamt 4 Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) nach DIN vorgehalten. Aufgrund des gestiegenen Platzbedarfs und der niedrigeren Beschaffungs- und Betriebskosten werden seit dem Jahre 2004 Mercedes Benz Vito mit leistungsfähigen und sparsamen Dieselmotoren und zuletzt auch mit Allradantrieb als NEF beschafft. Die Einbauten zur Unterbringung der Beladung erfolgt in Eigenleistung der Feuerwehr, in enger Zusammenarbeit mit Notärzten und Fahrern, um eine anwendungsgerechte Lösung zu erzielen. Der Ersatzbeschaffungszeitraum beträgt 6 Jahre, bei einer Kilometerleistung von etwa km. Es werden lediglich 3 NEF ersatzbeschafft. Das 4. NEF (Reservefahrzeug) wird durch eine weitere Verwendung des zuletzt ersetzten NEF Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 14

15 über 2 Jahre bereitgestellt. Die vorgesehenen Ersatzbeschaffungstermine sind aus der Anlage zu ersehen. Die in der Stolberger Straße zentral stationierten NEF werden im gesamten Gebiet der Stadt Aachen eingesetzt. Aufgrund des stetig gestiegenen Einsatzbedarfs ist der maximale Auslastungsrichtwert von Einsätzen/Jahr und Fahrzeug mit tatsächlich nahezu Einsätzen/Jahr für das 1.NEF erheblich überschritten. Hinzu kommt, dass durchschnittlich 17 Einsätze an Werktagen und Anfahrtsstrecken von bis zu 20 km, bei schwieriger innerstädtischer Verkehrslage, zurückzulegen sind. Das Fahrzeug wird daher von 2 Besatzungen im 24 Std.-Dienst besetzt. Es erfolgt ein Wechsel der ärztlichen Besatzung entsprechend eines 2Schichtmodells. Die Fahrer des 1. und 2. NEF wechseln ebenfalls zum Belastungsausgleich ihre Funktionen zu festgelegten Zeiten. Der Erreichungsgrad des Schutzziels für die notärztliche Versorgung, innerhalb von 12 Minuten nach Eingang der Meldung beim Patienten einzutreffen, liegt im Südraum der Stadt unter den angestrebten 90% der Einsatzfälle. Wegen der hohen Einsatzauslastung des 1. Notarzteinsatzfahrzeugs erfolgt die Alarmierung nach Meldung der Einsatzbereitschaft häufig aus einem Krankenhaus. Hierdurch verlängert sich die Hilfsfrist für die südlichen Stadtrandgebiete Friesenrath, Walheim, Hahn, Schmidthof und Sief im Einzelfall auf bis zu Minuten. Der vorrangige Einsatz des Rettungshubschraubers obliegt je nach Dringlichkeit der notärztlichen Versorgung der Entscheidungskompetenz der Leitstellendisponenten. Da dies insgesamt eine Überforderung des 1. Notarzteinsatzfahrzeugs darstellt, wurde die Besetzung des zweiten NEF zum verändert. Das früher grundsätzlich in 2. Priorität eingesetzte zweite NEF ist seitdem an Werktagen von 7.00 bis Uhr permanent mit einem Notarzt besetzt und wird zur Verkürzung der Hilfsfrist nach dem Nächst- Fahrzeug- Prinzip eingesetzt. Von bis 7.00 Uhr an Werktagen und an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztags wird das 2. NEF bei Bedarf mit einem Notarzt aus Heimbereitschaft sowie einer ständigen Fahrerfunktion besetzt. Auch dieses NEF hat mit etwa Einsätzen/Jahr ebenfalls schon fast den Belastbarkeitsgrenzbereich erreicht. Die Belastbarkeitsgrenze bezieht sich dabei in erster Linie auf die Verfügbarkeit des Rettungsmittels NEF. Um Einsatzspitzen abzudecken ist an Werktagen ein dritter Notarzt in Heimbereitschaft, der bei Bedarf zum Einsatz kommen kann. Die Fahrerfunktion wird dann vom Löschzug besetzt. Hinzu kommen zunehmend zeitaufwendige arztbegleitete Sekundärtransporte, so dass insgesamt ca. 15 % der Notarzteinsätze durch nebenamtliche Mitarbeit von Notärzten zwar kostengünstig, aber auch teilweise mit verlängerter Hilfsfrist, abgedeckt werden. Die nebenamtliche Mitarbeit der Notärzte bietet den Vorteil, dass neben den maximal 2 zur Verfügung stehenden planmäßigen Notärzten erfahrungsgemäß auch an Werktagen 3 weitere Notärzte sich für spontane Einsätze zur Verfügung stellen. Die Beteiligung an der Hubschraubergemeinschaft Christoph Europa 1 ermöglicht eine reine Spitzenbedarfsabdeckung im Umfange von 1% des gesamtnotärztlichen Bedarfs. Eine Ausweitung der RTH- Einsatzbeteiligung ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll und wegen des hohen Einsatzbedarfs bei den ländlichen Rettungsdienstträgern der Gemeinschaft nicht möglich. Die kassenärztliche Vereinigung Nordrhein betreibt in Aachen, unabhängig vom Rettungsdienst, einen vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Unterscheidung dieser unterschiedlichen Anforderungskriterien ist für den Bürger trotz Aufklärungsarbeit, u.a. in Form von mehrsprachig erstellten Informationen Wann hilft wer? ( siehe Anlage), nach wie vor Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 15

16 schwierig. Fehldispositionen des Notarztes wie auch des Bereitschaftsarztes sind demzufolge systembedingt und können im Einzelfall zu Versorgungsdefiziten führen. Seit dem hat die Kassenärztliche Vereinigung für das Versorgungsgebiet der Stadt Aachen die Dispositionszentrale mit der für den gesamten Bereich Nordrhein zuständigen Zentrale nach Duisburg verlegt. Hierdurch wurde das aus rettungsdienstlicher Sicht uneffiziente duale mobile (not)ärztliche Versorgungssystem weiter zementiert. 2.5 Zielsetzung der notärztlichen Versorgung Die notärztlichen Leistungen werden in der Stadt Aachen zentral von der Hauptfeuerwache an der Stolberger Strasse erbracht. Durch die Vorhaltung eines Notarztes rund um die Uhr und einen zusätzlichen Notarzt an Werktagen von Uhr sowie die Gestellung von weiteren Notärzten nach Bedarf durch den Verein der Notärzte Aachen e.v. kann insgesamt eine gute notärztliche Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gewährleistet werden. Zunehmend häufige Notarztanforderungen des Kreises Aachen mit Anfahrtsstrecken bis zu 20km werden zukünftig durch eine Zusammenlegung beider Leitstellen die Dispositionsmöglichkeiten der Notärzte in der StädteRegion verbessern. Zur Optimierung der nächsten Fahrzeug Strategie sollten die Notarzteinsatzfahrzeuge einheitlich mit GPS- Lokalisierung ausgestattet werden. Zur weiteren Effizienzsteigerung der präklinischen ärztlichen Versorgung der Bevölkerung wird nach wie vor eine Verzahnung des Notarztdienstes und des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes durch einheitliche Disponierung angestrebt. Die einheitliche Lenkung beider mobiler Versorgungssysteme über die Rettungsleitstelle würde die Unsicherheit der Bevölkerung über die jeweilige Zuständigkeit beenden und die Gefahr der Fehleinschätzung des Versorgungsbedarfs reduzieren. Die Umsetzung der einheitlichen Disposition der ambulanten dringlichen (not)ärztlichen Versorgung ist zumindest mittelfristig nicht zu erwarten, da hierzu die gesetzliche Vorgabe in NRW fehlt und erst kürzlich die regionalen Dispositionszentralen des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes zu 2 Callcentern für die Bereiche Nordrhein und Westfalen zusammengeführt worden sind. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 16

17 3. Notfallrettung mit Rettungswagen 3.1 Planungsgrößen Aufgrund der amtlichen Begründung zu 13 RettG NW sowie Beschluss des OVG Münster vom und Empfehlungen des Musterbedarfsplanes gilt eine Hilfsfrist für die Notfallrettung innerörtlich von 5-8 Minuten und in ländlichen Bereichen von bis zu 12 Minuten als bedarfsgerechtes Versorgungsniveau. Der Landesfachbeirat Rettungsdienst hat unter Beteiligung der Krankenkassen ein landesweites Kataster erstellt, in dem die als städtisch oder ländlich geprägten Trägerbereiche dargestellt sind. In Abhängigkeit von den in der vorgegebenen Zeit zurückzulegenden Fahrtstrecken ergibt sich für jede Rettungswache ein definierter Deckungsbereich. In erster Näherung resultiert hieraus ein Einsatzradius der Rettungswachen von 7 km, entsprechend 154 qkm bzw. 11 km in ländlichen Gebieten. Bei der Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung wird eine Alarmierungs- und Ausrückezeit von 1 Minute zugrunde gelegt. Die jährlich zu erreichenden Einsatzzahlen je Rettungswagen betragen zwischen 1350 und 3500, je nach Größe und Struktur des Einsatzgebietes. Als Transportmittel sind Krankenkraftwagen nach DIN EN 1789 Typ C zu verwenden, die für den Transport und die erweiterte Behandlung und Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet sind. Die Besetzung der Rettungswagen erfolgt nach 4 RettG NW mit Personen, die gesundheitlich und fachlich geeignet sind. Zur Betreuung und Versorgung der Patienten ist mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent und als Fahrer/in mindestens ein/eine Rettungssanitäter/in einzusetzen. Das in der Notfallrettung eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen Fortbildung teilzunehmen und diese nachzuweisen. 3.2 Mindestanforderungen in der Notfallrettung Als Mindestanforderung an die Hilfsfristen für das ersteintreffende qualifizierte Rettungsmittel werden für das gesamte Gebiet der Stadt Aachen, also die Ausrückebereiche Nord, Mitte und Süd, einheitlich 8 Minuten für innerörtliche Bebauung und öffentliche Strassen bei einem Erreichungsgrad von mindestens 90 % festgelegt. 3.3 Aktueller Standard der Notfallrettung In der Notfallrettung werden möglichst einheitlich ausgestattete Rettungswagen nach DIN EN 1789 Typ C eingesetzt. Sie sind standardmäßig mit der Ausstattung zur Durchführung erweiterter lebensrettender Maßnahmen bestückt. (Anlage: Bild RTW) Für planmäßig zu besetzende Rettungswagen der Grundbedarfsdeckung ist ausschließlich hauptamtliches Personal zu stellen, das die örtlichen und regionalen Infrastrukturen der Rettungsdienste und Krankenhäuser kennt und über gründliche Orts- und Gebietskenntnisse verfügt. Das in der Notfallrettung eingesetzte Personal hat gemäß 5 RettG NW jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und diese nachzuweisen. Bei der Gestaltung der Fortbildung für das Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 17

18 nichtärztliche Personal in der Notfallrettung und im Krankentransport ist der RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom zu beachten. 3.4 Notfallrettung in der Stadt Aachen (Ist- Zustand bis zum ) Zur flächenmäßigen, bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ist das Stadtgebiet in die drei Rettungswachbereiche Mitte, Süd und West unterteilt. (Anlage: Rettungswachbereiche) Die entsprechenden Rettungswachen sind Eigentum der Stadt Aachen und befinden sich in der Stolberger Str.155 (Ausrückebereich Mitte), Oberforstbacher Str.19a (Ausrückebereich Süd) und Vaalser Str.258 (Ausrückebereich West).Die Rettungswachen sind mit den notwendigen Sozialräumen, Hygieneeinrichtungen und Garagenstellplätze ausgestattet. In der Feuer- und Rettungswache Stolberger Str. werden zentral Medikamente und Verbrauchsmaterialien gelagert und ausgegeben. Weiterhin haben die vier Katastrophenschutz-Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen jeweils einen RTW zur weiteren Sonderbedarfsdeckung im Rettungsdienst (Großschadensfall, Großveranstaltungen) zur Verfügung gestellt bekommen. In der nachfolgenden Übersicht sind die Gesamtkenndaten der Notfallrettung (ohne Notarztdienst) dargestellt: Gesamtübersicht Notfallrettung (RTW) Stadt Aachen 2007 Kenndaten Ausrückebereich Ausrückebereich Ausrückebereich Gesamt Mitte Süd West Grund/ Spitzen/Sonderbed. Grund/ Spitzen/Sonderbed. Grund/ Spitzen/Sonderbed. Anzahl RTW (Reserve) **+0 14 Vorhalte- Std/ Wo ** ** 1108 Anzahl Einsätze* Durchschn. Hilfsfrist 5,2 min 6,4 min 6,5 min 5,6 min Erreichungsgrad* 90,3 % 83,2 % 79,5 % 86,2 % Hilfsfrist < 8 min * Zahlen aus 2007 ** jeweils zur Hälfte mit Feuerwehr- und Rettungsdienstpersonal besetzt Die Anzahl der RTW sind angegeben für den Grundbedarf, Spitzenbedarf und Sonderbedarf (MANV) Die Rettungswagen zur Grundbedarfsdeckung führen ca. 63% der Gesamteinsätze durch und erfordern eine ständige Personalvorhaltung. Die Rettungswagen zur Spitzenbedarfsdeckung führen ca. 31% der Gesamteinsätze durch. Ihre Vorhaltung beschränkt sich auf Bedarfsspitzen an Werktagen von Uhr bzw. die Besetzung erfolgt im Bedarfsfalle mit Personal aus dem Brandschutzdienst oder Personal der Hilfsorganisationen. Spitzenbedarfsfälle entstehen durch gleichzeitige Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 18

19 Notfallereignisse, die die Grundvorhaltung in den Ausrückebereichen überfordern oder durch zeitintensive Verlegungstransporte (Sekundärtransporte). Die Rettungswagen zur Sonderbedarfsdeckung führen ca. 6% der Gesamteinsätze durch. Ihr Einsatz zur Verstärkung des Rettungsdienstes ist erforderlich bei Großveranstaltungen, Evakuierungen oder auch Großschadensereignissen (MANV) gem. 7(3) RettG. Die Personalgestellung erfolgt durch insgesamt vier Einsatzeinheiten der ortsansässigen Hilfsorganisationen DRK, JUH, MHD sowie dienstfreiem Personal der Berufsfeuerwehr. Die im Rettungsdienst der Stadt Aachen eingesetzten RTW sind weitgehend nach der neuen DIN EN 1789 Typ C ausgerüstet. Durch das hier praktizierte Rendezvousverfahren sind aus Kostengründen nur die RTW der Grundversorgung mit der ärztlichen Zusatzausstattung ausgerüstet, da jedes NEF diese ebenfalls mitführt. Eine weitergehende Ausstattung, z.b. für Intensiv-Verlegungstransporte, ist teilweise vorgesehen. Die für Spezialtransporte benötigte Zusatzausstattung, z.b. Inkubator oder ECMO-Trage, ist von den Krankenhäusern zu stellen. Die Betriebsdauer der RTW in der Grund- und Spitzenbedarfsvorhaltung beträgt 7 Jahre. Danach werden die Fahrzeuge für weitere 3-4 Jahre den Einsatzeinheiten zur Sonderbedarfsdeckung zur Verfügung gestellt. Die Ersatzbeschaffungsplanung der RTW ist in der Anlage zu ersehen. Neben den Primäreinsätzen der Notfallrettung steigt der Bedarf an Sekundärtransporten stetig. Diese Einsätze sind häufig sehr zeitintensiv und oftmals nicht disponierbar. Meist ist die Aktivierung von Spitzenbedarf- bzw. Sonderbedarfs- RTW zur Abdeckung der Grundbedarfslücke während der Sekundärtransporte erforderlich. Zur Stabilisierung der innerstädtischen RTW- Vorhaltung wurde im Jahre 2003 einem ortsansässigen Unternehmen die Genehmigung nach 18 RettG erteilt, einen Rettungswagen zur Durchführung von Sekundärtransporten im Auftrage der Aachener Krankenhäuser sowie zur Durchführung von Ferntransporten über eine Entfernung größer 100 km vorzuhalten. Im Jahre 1993 wurde durch die Berufsfeuerwehr das First Responder System mit Löschgruppenfahrzeugen eingeführt. Sofern in Spitzenbedarfsfällen die Hilfsfrist von 8 Minuten mit Rettungswagen nicht eingehalten werden kann, wird das dem Notfallort nächststationierte Löschfahrzeug alarmiert. Da alle Feuerwehrbeamten des mittleren Dienstes als Rettungsassistenten ausgebildet sind und jedes Löschgruppenfahrzeug mit einem Notfallkoffer nach Standard des Rettungsdienstes ausgestattet ist, können somit qualifizierte, lebensrettende Maßnahmen vor Eintreffen des Rettungsdienstes durch die Feuerwehr eingeleitet werden. (nicht bei der Hilfsfrist berücksichtigt) Die Dokumentation und Gebührenabrechnung der Einsätze erfolgt mit EDV-Unterstützung. Die in der Leitstelle im Einsatzleitrechner (ELR) aufgenommenen Daten werden zur Ergänzung mit weiteren Einsatzdaten- Terminals in den jeweiligen Wachen zur Verfügung gestellt. Nach abschließender Dokumentation des Einsatzes durch den Transportführer stehen die Daten dem Abrechnungsprogramm Cobra der Regio IT der Gebührenabrechnungsstelle zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung. 3.5 Zielsetzung Notfallrettung Die geforderte Bedarfsdeckung in der Notfallrettung konnte durch die Integration der Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes im Erweiterten Rettungsdienst sowie der Vereinbarungen zur Nachbarschaftshilfe (EUMED-Konzept) bis hin zur Großschadensbewältigung weitgehend erreicht werden. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 19

20 Die geringfügigen Defizite bei den Erreichungsgraden in den nördlichen und südlichen Randgebieten der Stadt konnten zwischenzeitlich durch Optimierungsmaßnahmen in den betrieblichen Abläufen kompensiert werden. Die Ausstattung der Rettungswagen der Grund- und Spitzenversorgung ist nach DIN EN 1789 Typ C im Wesentlichen abgeschlossen. Die fachgerechten medizinischen und organisatorischen Maßnahmen der Notfallrettung sind anhand von Qualitätsstandards zu beschreiben und zu überprüfen. Diese Aufgabe wird von der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst durchgeführt. Die Einführung eines digitalen RTW- Rettungsdienstprotokolls auf Formularbasis nach DIVI- Standard ist zum geplant. Die Qualifizierung aller Rettungsassistenten/innen in Notkompetenz-Maßnahmen, nach den Vorgaben der Bundesärztekammer, ist fortzuführen und zu dokumentieren. Weiterhin ist die grenzüberschreitende Notfallrettung im Dreiländereck Deutschland, Belgien und der Niederlande zu harmonisieren und rechtlich abzusichern. Bedarfsberechnung Der Bedarf an Rettungswagen ist anhand der Einsatzzahlen vom bis für die Ausrückebereiche Mitte, Nord und Süd mit den Planungsgrößen Hilfsfrist < 8 Minuten und Zielerreichungsgrad >90% ermittelt worden. Der Einsatzbedarf ist insgesamt seit der letzten Überprüfung im Jahre 2004 um 8,9 % angestiegen. Die Spitzenbedarfsvorhaltung soll jedoch zunächst nur um 20 Std./ Woche ( 2%) erhöht werden, weil der darüber hinausgehende Bedarf durch zusätzliches Personal des Brandschutzes abgedeckt werden kann. Rettungswagenbedarf für die Notfallrettung: Ausrückebereich Mitte West Süd RTW-Bedarf RTW Vorhalte- RTW Vorhalte- RTW Vorhalte- stunden stunden stunden Grundbedarf Spitzenbedarf (+20) 1 168* 1** bei Bedarf 1* +1** 168* bei Bedarf Sonderbedarf 3 (HO) bei Bedarf 0 bei Bedarf 1 (HO) bei Bedarf * Je zur Hälfte mit Feuerdienst- und Rettungsdienstpersonal besetzt ** Besetzung mit Feuerdienstpersonal 3.7 Fazit Notfallrettung Die Notfallrettung stellt in besonderem Masse eine hoheitliche Aufgabe dar, die nur sichergestellt werden kann, wenn der Rettungsdienstträger bis zur Verträglichkeitsgrenze von 70 % die Notfallrettung durch beamtete Mitarbeiter der Feuerwehr selbst durchführt und darüber hinaus die Mitwirkung freiwilliger Hilfsorganisationen und anderer gemäß 13 RettG erfolgt. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 20

21 Die eigenständige Notfallrettung durch Unternehmen gemäß 18 RettG würde das öffentliche Interesse der Stadt Aachen an einem funktionsfähigen Rettungsdienst im Sinne von 6 RettG erheblich beeinträchtigen. Die Vorhaltekosten der Notfallrettung würden auch bei Rückgang der Einsatzzahlen, wegen der Gewährleistungspflicht, konstant bleiben und eine Gebührenerhöhung für die öffentliche Notfallrettung zur Folge haben. Zur Sicherung der fachgerechten Notfallrettung wurde zum ein EDV-gestütztes Dokumentations- und Qualitätsüberwachungssystem unter Leitung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst für die Notarzteinsätze und ab dem auch für die Rettungswageneinsätze eingeführt. Zusammenfassend ist für den Bereich der Notfallrettung gemäß 2, 6 und 7 RettG festzustellen, dass die Pflichtaufgabe zur flächenmäßigen, bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung, vom Grundbedarf bis hin zum Großschadensereignis (Sonderbedarf), weitgehend gewährleistet ist. 4. Krankentransport 4.1 Planungsgröße Als Maßstab für die Leistungsfähigkeit des Krankentransportdienstes wird analog zur Hilfsfrist in der Notfallrettung die Bedienzeit definiert als Zeitspanne zwischen Bestellung des Krankenwagens bis zum Eintreffen beim Patienten. Nach Empfehlung des Musterbedarfsplanes soll die Bedienzeit im Krankentransportdienst maximal 60 Minuten betragen, bei einem Zielerreichungsgrad von mindestens 90%. 4.2 Gesetzliche Mindestanforderungen Der Krankentransport hat gemäß 2(2) RettG die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern. Nach 6(1) RettG ist der Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Krankentransports sicherzustellen. Notfallrettung und Krankentransport bilden eine medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr. Die im Krankentransport eingesetzten Krankenkraftwagen müssen gemäß 3 RettG für den Krankentransport besonders eingerichtet sein und als Krankenkraftwagen für den Verkehr zugelassen sein. Krankenkraftwagen müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik entsprechen. Als anerkannte Regel ist für Krankentransportwagen die DIN EN 1789 Typ A2 oder B anzuwenden. Die Mindestanforderungen an das Personal im Krankentransport sind im 4 RettG festgelegt. Das Personal muss gesundheitlich und fachlich geeignet sein. Krankentransportwagen sind mindestens mit einem Rettungssanitäter/in und einem Rettungshelfer/in im Einsatz zu besetzen. Das im Krankentransport eingesetzte Personal hat gemäß 5 (5) RettG jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dieses nachzuweisen. Die Unfallverhütungsvorschriften Gesundheitsdienst GUV 8.1 sind zu beachten. Die Krankentransporte des Rettungsdienstes erfolgen gemäß 8 (1) unter einheitlicher Lenkung der Leitstelle. Die Krankentransportwagen werden in den Rettungswachen und den zugeordneten Außenstellen vorgehalten. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 21

22 4.3 Aktueller Standard Neben den Anforderungen an Krankentransportwagen (KTW) der DIN EN 1789 Typ A 2 oder B sind die Fahrer- und Patientenräume klimatisiert, da zunehmend lange Transportwege zurückzulegen sind. Die Fahrzeuge sind mit Funkgeräten im 4 m-band der BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) und Funkmeldesystem ausgestattet. Zur Versorgung von medizinischen Notfällen sind die KTW mit Notfallkoffer, Sauerstoffbehandlungsgerät und Intubationsbesteck ausgerüstet. Sukzessive werden alle Krankentransportwagen mit einem automatischen externen Defibrillator (AED) ausgestattet. 4.4 Krankentransportdienst in der Stadt Aachen (Ist- Zustand bis zum ) Zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Krankentransportdienstes werden in den Rettungswachen und dazugehörigen Außenstellen insgesamt 13 städtische Krankenwagen des Grund-, Spitzen- und Sonderbedarfs vorgehalten. Die planmäßige personelle Besetzung dieser Fahrzeuge erfolgt aus Wirtschaftlichkeitsgründen lediglich für den statistisch ermittelten Grundbedarf nach einem vorgegebenen Dienstplan. Alle Transportaufträge werden zentral von der Leitstelle angenommen und bearbeitet. Die vorgegebene Bedienzeit im Krankentransportdienst beträgt maximal 1 Stunde. Diese Bedienzeit wird in nahezu 98 % der Transportaufträge eingehalten. Durch eine zufällige Häufung von innerstädtischen Transporten oder Ferntransporten können Bedienengpässe entstehen, die durch Personal der Notfallrettung oder Personal der beteiligten Hilfsorganisationen mit Spitzenbedarfs- KTW kompensiert werden. In den Nachtstunden von Uhr erfolgt, wegen des geringen Transportbedarfs von durchschnittlich 1-2 Fahrten, keine Personalvorhaltung. Der Krankentransportbedarf hat sich seit dem Jahre 2004 durch die restriktivere Genehmigungspflicht der Gesundheitsreform um ca. 30% reduziert. Weiterhin wurde festgestellt, dass bisherige regelmäßige Transporte von Dialysepatienten nunmehr als Krankenfahrten ohne fachgerechte Betreuung nach dem Personenbeförderungsgesetz erfolgen. Aufgrund dieser erheblichen Bedarfsveränderung erfolgte umgehend eine Anpassung der Krankenwagenvorhaltung durch Rückführung der Spitzenbedarfsfahrzeuge. Ein im Stadtteil Rothe Erde ansässiges Unternehmen bietet, unabhängig vom Rettungsdienst der Stadt Aachen, mit zwei Krankentransportwagen sowie einem dritten KTW für Verlegungs- und Fernfahrten über mehr als 100 km Entfernung Krankentransportleistungen in einem Umfange von etwa 25% des Gesamttransportbedarfs an. Durch diese nach 18 RettG erteilten Genehmigungen ist die Verträglichkeitsgrenze für Unternehmenskonzessionen ausgeschöpft. Weitere Genehmigungen können aus Gründen des Sicherstellungsauftrages des Trägers des Rettungsdienstes gemäß 6(1) in der Stadt Aachen nicht erteilt werden. Der Dienstplan des Krankentransportdienstes ist in der Anlage dargestellt. Die bedarfsgerechte Vorhaltung der Krankentransportwagen in der Stadt Aachen ist in nachfolgender Tabelle, unterschieden nach Grundbedarf (planmäßige Vorhaltung ) und Spitzen- und Sonderbedarf (Bedarfsvorhaltung) zu ersehen. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 22

23 Gesamtübersicht Krankentransport (KTW) Stadt Aachen 2007 Kenndaten Anz. KTW Vorh.-Std/ Wo. Grundbedarf Spitzen-und Gesamt Sonderbedarf 6 13 bei Bedarf 385 Anz. Einsätze Bedienzeit <60 min <60 min Erreichungsgrad >90% >90% Die Krankenwagen zur Grundbedarfsdeckung führen 78 % der Gesamteinsätze durch. Die Krankenwagen zur Spitzen- und Sonderbedarfsdeckung führen 22% der Gesamteinsätze durch. Der durchschnittliche Auslastungsgrad (Zeitspanne von Auftragserteilung bis Einsatzbereitschaft) beträgt 59 %. 4.5 Zielsetzung Krankentransportdienst Zielsetzung des kommunalen Krankentransportdienstes ist gemäß 6(1) RettG die Beibehaltung und Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des fachgerechten Krankentransports. Hierzu werden die maximale Bedienzeit von 1 Stunde nach Anforderung bei einem Zielerreichungsgrad von mindestens 90 % als verbindliche Qualitätsstandards vorgegeben. Die Aufgabenbereiche Notfallrettung und Krankentransport sollen weiterhin gemäß 6 eine medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr bilden. Die daraus resultierenden Synergien sollen insbesondere zur kostengünstigen Spitzen- und Sonderbedarfsabdeckung beitragen. Die nächtliche Bereitstellung von Personal zur Durchführung von Krankentransporten in der Zeit von Uhr ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Der Krankentransport durch Unternehmen nach 18 RettG soll erfahrungsgemäß einen Anteil von 25% am Gesamttransportaufkommen nicht überschreiten, damit dem Sicherstellungsauftrag gemäß 6 RettG für den öffentlichen Krankentransportdienst entsprochen werden kann. Die Frage der Wirtschaftlichkeit ist in diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung. Die sogenannte Verträglichkeitsgrenze für die Erteilung von Genehmigungen von Krankentransporten durch Unternehmer ist auf 25% des Gesamttransportbedarfs zu beschränken. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 23

24 4.6 Bedarfsberechnung Der Bedarf an Krankentransportwagen ist anhand der Einsatzzahlen vom bis für das gesamte Stadtgebiet mit den Planungsgrößen Bedienzeit 1 Stunde und Zielerreichungsgrad >90% ermittelt worden. Eine Unterscheidung des Bedarfs nach Ausrückebereiche ist wegen der hohen Transportauslastung und demzufolge hohen Mobilitätsgrad und der relativ kurzen Entfernungen innerhalb der Stadt Aachen nicht sinnvoll. Der Transportbedarf im Krankentransport ist in erheblichem Maße abhängig von den Dienstzeiten der ambulanten und stationären Behandlungseinrichtungen. Eine weitere wichtige Kenngröße zur Bemessung der Personalvorhaltung stellen die zunehmend häufigen Ferntransporte dar, die bei der statistischen Bedarfsermittlung nicht zufriedenstellend erfasst werden. Um einen hohen Auslastungsgrad mit entsprechend hoher Effizienz der personell besetzten Krankentransportwagen zu erreichen, ist deshalb die transportfallbezogene Anforderung von Personal zur Spitzenbedarfsabdeckung wie auch für Ferntransporte weiterhin erforderlich. Auf Grundlage des Transportbedarfs des Jahres 2008 erfolgt eine Reduzierung der Vorhaltung von bisher 385 Std/ Woche auf 350 Std./ Woche. Der Dienstplan der KTW- Vorhaltung ist entsprechend dem Bedarf mit einem Auslastungsgrad von 68,5 % (ohne Rüstzeiten + Einsatzdokumentation) erstellt (Anlage: KTW- Dienstplan ab 2010). Gesamtübersicht Krankentransport (KTW) Stadt Aachen ab 2010 Kenndaten Anz. KTW Vorh.-Std/ Wo. Grundbedarf (-35) Spitzen-und Gesamt Sonderbedarf 6 13 bei Bedarf 350 Einsätze (Schätzung) Bedienzeit <60 min <60 min Erreichungsgrad >90% >90% 4.7 Fazit des Krankentransportdienstes Die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Krankentransports ist in der Stadt Aachen in medizinisch-organisatorischer Einheit mit der Notfallrettung gewährleistet. Die Gewährleistung des Krankentransportdienstes mit einer Bedienzeit von 1 Stunde kann jedoch nur bei gleichbleibender Wirtschaftlichkeit aufrecht erhalten werden, wenn der Transportanteil durch eigenständige Unternehmer nicht größer wird als 25%. Die Beteiligung von Hilfsorganisationen und Unternehmer am kommunalen Krankentransport muss auf die Gestellung von Personal und gegebenenfalls Unterkünfte beschränkt bleiben. Die Fahrzeuge sind grundsätzlich im städtischen Besitz zu halten, um die Verfügbarkeit der Transportmittel auch bei wechselnden Beteiligungen gewährleisten zu können. Die Bedarfsänderung in Folge der Gesundheitsreformen und der damit verbundenen restriktiven Genehmigungspraxis der GKV hat sich weitgehend auf ein Niveau von Transporten/pro Jahr stabilisiert. Die 10%ige Reduzierung der Vorhaltung von 385 Std. auf 350 Std. pro Woche ist zur Optimierung der Auslastung angemessen. Zusätzlich können weiterhin zur Spitzenbedarfsdeckung KTW mit Transportfallvergütung eingesetzt werden. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 24

25 5. Besondere Versorgungslagen 5.1 Planungsgrößen Besondere Versorgungslagen im Rettungsdienst werden verursacht durch 1. unerwartet und plötzlich eingetretene Schadenereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker 2. Veranstaltungen oder Krisensituationen, von denen aufgrund der teilnehmenden Personenzahl, der Gefahrenneigung der Veranstaltung/ Krise oder der Örtlichkeit mit einem erhöhten Auftreten von Notfallpatienten gerechnet werden muss. Gemäß 7(3) RettG ist der Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, für Schadenereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker Leitende Notärzte oder -ärztinnen zu bestellen und deren Einsatz zu regeln. Es sind weiterhin ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals zu treffen. Sanitätsdienste bei Veranstaltungen unterliegen zunächst nicht den Anforderungen des Rettungsdienstgesetzes. In einem dazu ergangenen Erlass (RdErl.d.MAGS v ) wird definiert, dass unter Sanitätsdienst Maßnahmen der allgemeinen Betreuung, der Ersten Hilfe sowie lebensrettende Sofortmassnahmen zu verstehen sind. Krankentransportbedürftige Patienten und Notfallpatienten sind dem Rettungsdienst zu übergeben. Grundlagen zur Einsatzplanung der Rettung beim Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV) sind die gemeinsamen Empfehlungen der AGBF-NRW, des LFV NRW sowie der AGHF NRW vom und der landesweite Maßnahmenplan MANV50plus vom Zielsetzung der Einsatzplanung ist, dass jede kreisfreie Stadt und jeder Kreis in der Lage ist, über die Vorkehrungen für den alltäglichen Rettungsdienst hinaus, innerhalb von 60 Minuten einen Behandlungsplatz für mindestens 50 Verletzte bereitzustellen. Für Betreuungs- und Evakuierungsmaßnahmen in Folge von Großschadensereignissen sind zusätzlich nach Vorschlag der Arbeitsgruppe Zieldefinition Katastrophenschutz weitere Helfer in Abhängigkeit der Bevölkerungszahl erforderlich. Nach übereinstimmender Empfehlung der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI) übernimmt der Leitende Notarzt (LNA) im Großschadensereignis sowie bei besonderen Gefahrenlagen die Leitungsaufgaben im medizinischen Bereich. Die Ausbildung und Qualifikation von LNA erfolgt nach den Empfehlungen der BÄK. Um die ständige Einsatzbereitschaft eines LNA zu gewährleisten, ist die Bestellung von 8-15 LNA erforderlich, die dann eine Leitende Notarztgruppe (LNG) bilden. Die Hilfsfrist des LNA sollte 30 Minuten nicht überschreiten. Zur Unterstützung der Leitungsaufgaben des LNA sollten nach einschlägigen Erfahrungen und einhelliger fachlicher Auffassung die organisatorischen Führungs- und Koordinierungsaufgaben im Einsatzabschnitt Rettungsdienst bei Großschadenslagen von einer speziell qualifizierten Führungskraft wahrgenommen werden. Dieser sogenannte Organisatorische Leiter (OrgL) sollte ebenfalls innerhalb einer maximalen Hilfsfrist von 30 Minuten verfügbar sein. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 25

26 5.2 Mindestanforderungen Die gesetzlichen Mindestanforderungen für besondere Versorgungslagen beschränken sich lediglich auf die Vorgaben des 7(3) RettG NW. Die Bemessung zusätzlicher personeller und materieller Ressourcen obliegt dem jeweiligen Rettungsdienstträger nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse. Der Runderlass des Ministers für Soziales, Frauen und Familien vom beschreibt die vorgeschriebenen Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen. 5.3 Aktueller Standard für besondere Versorgungslagen Die Bemessung zusätzlich erforderlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals beschränkt sich auf die Versorgung von 50 Notfallpatienten bei einer Hilfsfrist von maximal 60 Minuten. Größere Versorgungslagen erfordern die Anforderung von nachbarlichen Sanitäts- und Betreuungseinheiten. Die Anforderungen zu Ereignissen mit mehr als 50 Notfallpatienten sind im Landesweiten Maßnahmenplan MAnV50plus des Innenministeriums vom beschrieben, die für den Bereich der Stadt Aachen umgesetzt sind. Das Personal rekrutiert sich ausschließlich aus ehemaligen Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen, die mit Rettungsmitteln des Bundes, des Landes und der Kommune sowie der jeweiligen Hilfsorganisation ausgestattet sind. Diese Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen werden organisationsübergreifend landesweit als standardisierte Einsatzeinheiten vorgehalten, die mit Unterstützung von Feuerwehr und Rettungsdienstpersonal auch überregional Behandlungsplätze und Patiententransportzüge auf Anforderung bereitstellen können. Im Zuge der unentgeltlichen Übereignung eines Abrollbehälters für den Massenanfall von Verletzten (AB-MANV) durch das Land NRW hat sich die Stadt Aachen im Jahre 2008 für 15 Jahre verpflichtet, unter Einbeziehung von Rettungsdienst und Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen, einen Behandlungsplatz für mindestens 50 Patienten (BHP 50) einzurichten und zu betreiben. Die Bewältigung von medizinischen Großschadenslagen ist in der Dienstanweisung MANV- Stadt Aachen in der aktualisierten Fassung vom März 2008 beschrieben. Als Standard für die Bemessung von Sanitätsveranstaltungen hat sich bundesweit die Empfehlung von K. Maurer bewährt. Alle Einsatzkräfte müssen entsprechend ihrer Aufgabenstellung fachlich geeignet sein und Kenntnisse über die örtlichen und regionalen Strukturen der Feuerwehren, Rettungsdienste und beteiligten Organisationen und Einrichtungen sowie der Krankenhausversorgung haben. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 26

27 5.4 Besondere Versorgungslagen (Ist- Zustand) Großschadensereignisse mit Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten ( MANV) Leitender Notarzt: Die LNA-Gruppe (LNG) wurde im Oktober 2001 vom Verein Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.v. gegründet. Alle Leitenden Notärzte der LNG sind Mitglieder des im Juli 2000 gegründeten gemeinnützigen Vereins Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.v.. Sie besteht aus 15 von der Stadt Aachen bestellten Notärzten, die sich im Rettungsdienst Aachen besonders qualifiziert haben. Die Qualifikation der Ärzte der LNG entspricht den Voraussetzungen der Empfehlungen zur Qualifikation des Leitenden Notarztes beim Massenanfall Verletzter und Erkrankter der Bundesärztekammer in Übereinstimmung mit der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI). Alle Mitglieder der LNG sind Fachärzte/innen für Anästhesiologie mit weitgehend oberärztlicher Funktion und verfügen dadurch über besondere Kenntnisse in der Intensivmedizin. Sie haben -wie gefordert- an einem einwöchigen Seminar für LNA teilgenommen und sind anschließend von der Ärztekammer zertifiziert worden. Von der Stadt Aachen sind die Leitenden Notärzte ab bestellt worden. Es wurden nur die Leitenden Notärzte ausgewählt, die mindestens ein Jahr im Notarztdienst der Stadt Aachen tätig waren und auch weiterhin regelmäßig daran teilnehmen. Die LNA versehen ihren Dienst nach der mit der Stadt Aachen vereinbarten Dienstordnung, die von jedem einzelnen LNA sowie der Fachbereichsleitung FB 37 unterschrieben worden ist (s. Anlage: Dienstordnung LNA). Der Verein Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.v. hat einen Beauftragten der LNA-Gruppe (BLNG) sowie einen Stellvertreter benannt. Der BLNG übernimmt die fachliche und organisatorische Führung der LNG und ist der Ansprechpartner für den Träger des Rettungsdienstes und die Leitstelle in organisatorischen Belangen des LNA- Dienstes. Die medizinische Aufsicht wird vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst übernommen. Der LNA-Dienst ist wie folgt organisiert: - werktags von 7-17 Uhr in Personalunion auf der Hauptwache als 2. Notarzt und jederzeit als LNA einsetzbar - werktags ab 17-7 Uhr sowie an den Wochenend-/Feiertagen als Rufbereitschaft zu Hause über Funkmeldeempfänger erreichbar - jeder LNA hat einen eigenen personenbezogenen digitalen Funkmeldeempfänger erhalten Zum Einsatz kommt der LNA bei folgenden Einsatzlagen: - Schadensereignisse, bei denen mehr als 2 Notärzte erforderlich sind - Gezielte Anforderung durch den eingesetzten Notarzt oder Einsatzleiter - Vorsorglich bei allen Krisensituationen, bei denen mit einer größeren Anzahl von gefährdeten Personen zu rechnen ist Am Einsatzort übernimmt der LNA die medizinische Einsatzleitung vom ersteingetroffenen Notarzt. Er ist außerdem Mitglied der Gesamteinsatzleitung. Weitere Details sind der Dienstordnung der Leitenden Notarztgruppe der Stadt Aachen zu entnehmen (s. Anlage). Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 27

28 Rettungsmittel für den Sonderbedarf: Aus den ehemaligen Katastrophenschutzeinheiten sind durch die ortsansässigen Hilfsorganisationen DRK, JUH und MHD insgesamt vier mobile Einsatzeinheiten nach dem Modell NRW mit einer Personalstärke von jeweils 33 Helfern gebildet worden. Die Versorgungskapazität beträgt je Einheit: - bei einer reinen Sanitätslage 20 Verletzte oder Erkrankte, - bei einer reinen Betreuungslage 100 Personen und bei - gemischten Lagen 10 Verletze und 30 betreuungsbedürftige Personen. Die Hilfsfrist der Einheiten beträgt maximal 1 Stunde. Zur schnellen und selektiven Alarmierung der Einsatzeinheiten über die Leitstelle sind mittlerweile 200 Helfer mit digitalen Meldeempfängern ausgestattet worden. Die übrigen Helfer werden derzeit noch über organisationseigene Alarmierungsschienen mobilisiert. (Anlagen -Darstellung der Einsatzeinheit und Fahrzeuge der Einsatzeinheiten) Die Einsatzeinheiten erstellen zur Alarmierungsfolge einen monatlichen Dienstplan mit Angabe der Alarmierungspriorität. Die Erfahrungen mit den früheren Katastrophenschutzeinheiten haben gezeigt, dass eine leistungsfähige und fachgerechte Hilfeleistung dieser Einheiten regelmäßige praktische Einsatzerfahrungen erfordern. Hierzu wurde jeder Einsatzeinheit jeweils ein Rettungs- und Krankenwagen nach Standard des Rettungsdienstes zur Verfügung gestellt, um auch im Rahmen der Spitzenbedarfsdeckung in der Notfallrettung und im Krankentransport Einsatzmöglichkeiten zu erhalten. Die personelle Besetzung dieser sogenannten Schnell-Einsatz-Trupp- RTW (SET-RTW) bzw. KTW erfolgt nach den personellen Anforderungen des 4 RettG. Bei den Krankenkraftwagen handelt es sich um Fahrzeuge, die nach einer Betriebszeit von 7 Jahren in der Grundversorgung mit hoher Einsatzfrequenz ersatzbeschafft worden sind, und für den gelegentlichen Einsatz im Bereich des Spitzen- und Sonderbedarfs noch ausreichend funktionssicher sind und wirtschaftlich weitere 3 Jahre betrieben werden können. Zur Gewährleistung einer schnellstmöglichen bedarfsgerechten Versorgung der Patienten nach rettungsdienstlichen Standards ist in der Alarmierungsplanung nach dem ÜMANV/ EUMED -System frühzeitig die Anforderung von nationaler Hilfe aus der Regio Aachen sowie internationaler Hilfe von niederländisch Limburg und der Provinzen belgisch Limburg und Lüttich vorgesehen. Weiterhin werden die zuständigen Leitstellen gebeten, die aktuellen Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser zu erfassen. Einsatzerfahrungen haben gezeigt, dass innerhalb einer Stunde etwa 100 Rettungsmittel und Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser von 50 Intensivpatienten sowie 150 sonstiger Patienten im Großraum der Euregio Maas-Rhein zur Verfügung stehen. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 28

29 Der organisatorische Leiter (OrgL) Nach der Konzeption Großschadensereignis- MANV nimmt zunächst der diensthabende Einsatzleiter (E-Dienst) der Feuerwehr auch die organisatorischen Aufgaben des Einsatzabschnittes Rettungsdienst, in enger Zusammenarbeit mit dem ersteintreffenden Notarzt, wahr. Zur Vorbereitung auf diese spezifische Aufgabe werden alle Beamten des Einsatzführungsdienstes einer geeigneten Schulung, analog den Empfehlungen der AGBF NRW, unterzogen. Nach Eintreffen eines weiteren Führungsbeamten oder eines gleichartig qualifizierten Mitarbeiters einer Einsatzeinheit der Hilfsorganisationen nach etwa 30 Minuten delegiert der Einsatzleiter die Aufgabenwahrnehmung OrgL. Aufgrund der Qualifikation von etwa 20 als OrgL geeigneter Beamter der Feuerwehr und Mitarbeiter der Hilfsorganisationen ist die Verfügbarkeit im Bedarfsfalle auch ohne Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes als hinreichend gewährleistet anzusehen Sanitätsdienste bei Großveranstaltungen Notwendigkeit und Bemessung eines Sanitätsdienstes werden der für die Genehmigung der Veranstaltung zuständigen Behörde gutachterlich, auf Grundlage der Empfehlungen nach dem Konzept Maurer, durch die Feuerwehr mitgeteilt. Da aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen, neben der eigentlichen Sanitätsbetreuung im Veranstaltungsraum, auch üblicherweise die Übertragung der dortigen Transportaufgaben sinnvoll ist, werden diese Sanitätsdienste ausschließlich von den am Rettungsdienst der Stadt Aachen beteiligten Hilfsorganisationen wahrgenommen. Aufgrund der hohen Belastung der Hilfsorganisationen und Steigerung der Leistungsfähigkeit bei jährlich etwa 250 Sanitätsdiensten, haben diese eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die Sanitätsdienste bei Großveranstaltungen z.b. Reitturnier, Tivoli, Bend, Karneval oder auch Kultursommer, bieten den Einsatzeinheiten gute Trainingsbedingungen für Großschadensereignisse, die von der Einsatztaktik in ähnlicher Weise zu bewältigen sind. Zur Koordinierung der Sanitätsdienste mit der Leitstelle, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr und der Polizei erstellt die Einsatzleitung einen Einsatzplan, der rechtzeitig vorzulegen ist. 5.5 Besondere Versorgungslagen- Zielsetzung Großschadensereignisse (MANV) Der Aufbau von geordneten Führungsstrukturen im Großschadensfall ist innerhalb von 30 Minuten zu gewährleisten. Hierzu ist die intensive Schulung des Einsatzführungsdienstes in den Aufgaben des OrgL erforderlich sowie die Verfügbarkeit eines Leitenden Notarztes oder einer Leitenden Notärztin rund um die Uhr zu gewährleisten. Die Einsatzbereitschaft von 4 Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen zur Erreichung einer Versorgungskapazität von 50 Patienten bei einer Sanitätslage oder 500 betreuungsbedürftigen Personen bei einer Betreuungslage ist mit einer Hilfsfrist von maximal 60 Minuten zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit der beteiligten Einheiten bei Großschadensereignissen ist jährlich mindestens zweimal zu üben. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 29

30 5.5.2 Sanitätsdienste Sanitätseinsätze und damit verbundenen Transporte sind in kooperativer Zusammenarbeit von den ortsansässigen, am Rettungsdienst beteiligten Einheiten der Hilfsorganisationen durchzuführen. Die notwendigen Planungszeiträume betragen für Großveranstaltungen mindestens 4 Wochen und für Veranstaltungen ohne Transportvorhaltung 2 Wochen. 5.6 Besondere Versorgungslagen - Fazit Die besonderen Versorgungslagen sind zu unterscheiden nach 1. Großschadensereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten und Erkrankten (MANV) und 2. Sanitätsbetreuungen bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial für Besucher. Beide Versorgungsbereiche bilden eine funktionale, operative Einheit, die ausschließlich in kooperativer Zusammenarbeit aller am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen, Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr, Polizei und Technisches Hilfswerk bedarfsgerecht wahrgenommen werden können. Um die Leistungsfähigkeit in besonderen Versorgungslagen zu ermöglichen, ist eine angemessene Einbindung der Helferinnen und Helfer der Einsatzeinheiten in die Notfallrettung unerlässliche Voraussetzung. Die Integration der ehemaligen Katastrophenschutzeinheiten in die Gesamtaufgabe des Rettungsdienstes ist in Aachen elementarer Bestandteil zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes. V Unterhaltung des Rettungsdienstes 1. Personelle Besetzung der Rettungsmittel Im Rahmen der Beteiligungen an der Durchführung der Einsätze gem. 13 RettG wird die personelle Besetzung der Rettungsmittel öffentlich ausgeschrieben und als Gesamtleistung angeboten. Es werden ausschließlich Personalvorhaltestunden vertraglich mit den Auftragnehmern vereinbart. Lediglich die Eigenbeteiligung der Mitarbeiter der Feuerwehr wird in Funktionsstellen angegeben. Zur Sicherstellung der Notfallrettung bis hin zum Sonderbedarf werden 3 Beteiligungslose gebildet, wovon jeder Bieter nur ein Los erwerben kann. Die Bedarfsdeckung des Krankentransportdienstes ist weniger sensibel als die Notfallrettung, so dass eine Beschränkung der zu erwerbenden Lose nicht erforderlich ist. Die ab dem geplante personelle Vorhaltung in Dienststunden pro Einsatzmittel ist für den Krankentransport, die Notfallrettung und den Notarztdienst aus den nachfolgenden Tabellen zu ersehen: Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 30

31 1.1 Krankentransport Krankentransport Grundbedarf Spitzenbedarf Sonderbedarf Ausrückebereich Std./W Vergütung Std./Wo Vergütung Std./Wo Vergütung Stadt Aachen Mitte West Süd Los 1 =178 h Los 2 =57,5 h Los3=114,5 h Nach nach Bedarf mit bis zu 3 KTW Nach bei Bedarf mit bis zu 4 KTW der Nach Ausschreibung Inanspruchnahme Inanspruchnahme Einsatzein Gesamt 350 -heiten 1.2 Notfallrettung Notfallrettung Grundbedarf Spitzenbedarf Sonderbedarf Ausrückebereich Std./Wo Planst. Std./Wo Verg. Std./Wo Verg. Mitte (Los 2) 60(Los 3) West 168 (Los 1) Nach Ausschreibung für die Beteiligungen + 7 Funktionsstellen BF 168* 168* Nach bei Bedarf mit bis zu 4 RTW der Einsatzein -heiten Nach Inanspruchnahme Inanspruchnahme Süd 168 bei Bedarf d. Fw Gesamt * *je zur Hälfte Feuerdienst- und Rettungsdienstpersonal Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 31

32 1.3 Notarztdienst Notarztdienst Grundbedarf Spitzenbedarf Sonderbedarf Ausrückebereich Std./Wo Verg. Std./Wo Verg. Std./Wo Verg. Mitte West Süd 168 Vertrag mit UKA + 1Funktion BF (RTH) 168* Gesamt bei Bedarf *118 LNA * d. 2.NA Vertrag mit UKA + 1Funktion BF + Fallpauschale für NA gem. Vereinbarung; RTH- Abrechnung durch ADAC Zeitaufwand/ Bereitschaftsdienst *Heimbereitschaft 2. Ausbildung Krankenkraftwagen (RTW+ KTW) sind nach 4(4) RettG NW im Einsatz mit mindestens zwei fachlich geeigneten Personen zu besetzen 2.1 Personal im Krankentransport Gemäß 4 (3) RettG ist für den Krankentransport mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter einzusetzen. Die Ausbildung muss der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (RettSanAPO) vom entsprechen. Als Fahrer oder Fahrerin für den Krankentransport ist geeignet, wer als Rettungshelfer oder Rettungshelferin ausgebildet ist. Die Ausbildung muss der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettHelfAPO) entsprechen Das Personal muss folgende ortsspezifischen Kenntnisse nachweisen: 1. Kenntnisse zur Struktur und Organisation des Rettungsdienstes der Stadt Aachen 2. Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen Krankenhäuser sowie der für die Versorgung von Notfallpatienten geeigneten Diagnose- und Behandlungseinrichtungen. 3. Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der kassenärztlichen Vereinigung 4. detaillierte Orts- und Straßenkenntnisse Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 32

33 2.2 Personal in der Notfallrettung (ohne Notarztdienst) Gemäß 4 (3) RettG NW ist für die Notfallrettung mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent einzusetzen, die oder der über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistentin oder Rettungsassistent gemäß 1 des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) verfügt. Als Fahrer oder Fahrerin für den Rettungswagen ist geeignet, wer als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin ausgebildet ist. Das Personal muss folgende ortsspezifischen Kenntnisse nachweisen: 1. Kenntnisse zur Struktur und Organisation des Rettungsdienstes der Stadt Aachen 2. Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen Krankenhäuser sowie der für die Versorgung von Notfallpatienten geeigneten Diagnose- und Behandlungseinrichtungen. 3. Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der kassenärztlichen Vereinigung 4. detaillierte regionale Orts- und Straßenkenntnisse 2.3 Personal im Notarztdienst Im Notarztdienst eingesetzte Ärzte und Ärztinnen müssen gemäß 4 RettG über den Fachkundenachweis Rettungsdienst einer Ärztekammer verfügen. Notärzte und Notärztinnen müssen weiterhin über besondere Kenntnisse der örtlichen und regionalen Rettungsdienste und Krankenhäuser sowie der Zusammenarbeit mit Feuerwehren und Polizei verfügen. Diese Kenntnisse sind durch ein mindestens 5tägiges Einweisungspraktikum, unter Anleitung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst, zu erwerben und auf einem Einweisungsprotokoll nach Anlage zu bestätigen. Seit dem Jahre 2002 sind auf Veranlassung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst (ÄLR) im Wege einer qualitätssichernden Maßnahme nur Ärzte und Ärztinnen mit Fachkundenachweis Rettungsdienst und mindestens 3-jähriger anästhesiologisch- intensivmediziner Tätigkeit durch den ÄLR in den Notarztdienst eingearbeitet worden. Als Fahrer oder Fahrerin für Notarztfahrzeuge ist gemäß 4(4) RettG geeignet, wer die Berufsbezeichnung Rettungsassistentin oder Rettungsassistent führen darf. Zusätzlich zu den unter Punkt 2.1 genannten ortsspezifischen Kenntnissen müssen Fahrer oder Fahrerinnen von Notarztfahrzeugen über umfassende und fundierte Kenntnisse in allen einsatzorganisatorischen und notfallmedizinischen Belangen verfügen, die eine mindestens 5jährige praktische Einsatzerfahrung im Rettungsdienst der Stadt Aachen erfordern. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 33

34 2.4 Personal in der Leitstelle Das in der integrierten Feuer- und Rettungsleitstelle eingesetzte Personal der Feuerwehr Aachen hat als Befähigungsvoraussetzung erfolgreich an einem feuerwehrtechnischen Führungslehrgang m.d. teilgenommen und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistentin oder Rettungsassistent erworben. Die nachfolgende 8-wöchige Leitstellenausbildung beinhaltet die Handhabung des Einsatzleitrechners, Kommunikation und Abfragetechnik sowie die einsatz-organisatorischen Belange der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO). Die erfolgreiche Ausbildung zur Leitstellenbeamtin oder zum Leitstellenbeamten ist durch eine Prüfung nachzuweisen. 1. Fortbildung des Rettungsdienstpersonals Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal muss gemäß 5(5) RettG NW jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilnehmen und diese nachweisen. Bei der Durchführung der Fortbildung ist der Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom zu beachten. Im Zuge der Fortbildung werden alle hauptamtlichen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer in folgende ärztliche Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst geschult: - periphere Venenpunktion und Infusion kristalloider Lösungen und ausgewählter Medikamente - Notintubation ohne Relaxation und - Frühdefibrillation mit halbautomatischen Defibrillatoren - Verabreichung ausgewählter Medikamente Die erfolgreiche Fortbildung in den Notkompetenzmaßnahmen ist durch eine schriftliche und praktische Erfolgskontrolle nachzuweisen. Zur Aufrechterhaltung der Befähigung zu möglicherweise lebensrettenden Notkompetenzmaßnahmen wird in halbjährlichen Abständen eine 3stündige Wiederholungsschulung durchgeführt. 4. Ausbildungsstätten Die Feuerwehr Aachen betreibt seit dem Jahre 1994 eine staatlich anerkannte Schule für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten. Die Schule befindet sich seit 2004 am Ausbildungszentrum der Feuerwehr an der Wache Nord, Mathieustr.3 Die Schulleitung wird gebildet von je einem ärztlichen und organisatorischen Schulleiter sowie einem Ltd. Lehrrettungsassistenten. Die Schule führt die theoretische Ausbildung für den Ausbildungsbedarf der Feuerwehr Aachen sowie der hauptamtlichen Mitarbeiter der Feuerwehren des Kreises Aachen zu Rettungssanitätern und die stufenförmige weitere Ausbildung zu Rettungsassistenten durch. Seit Inbetriebnahme der Schule konnten etwa 400 Auszubildende den Berufsabschluss erlangen. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 34

35 Für die praktische Ausbildung im Rahmen der Rettungssanitäter- und Rettungsassistentenausbildung haben die zwei Rettungswachen und eine Außenstelle der Feuerwehr jeweils drei Ausbildungsplätze je Dienstschicht und Lehrrettungswache anerkannt bekommen. Weiterhin gewährleistet die Rettungsassistentenschule die nach 5(5) RettG-NW vorgeschriebene 30stündige aufgabenbezogene Fortbildung für etwa 150 aktive Mitarbeiter im Rettungsdienst und der Leitstelle. Der MHD betreibt in der Diözesangeschäftsstelle, Auf der Hüls 201 in Aachen eine weitere Rettungsassistentenschule, die öffentlich zugänglich ist. 5. Technik 5.1 Fahrzeuge des Rettungsdienstes Krankentransportwagen (KTW) Die Krankentransportwagen des Rettungsdienstes entsprechen der gültigen Europa-Norm DIN EN 1789 Typ A2 oder B und sind einheitlich nach der Farbvorschrift NRW in RAL 3024 (leuchtrot) und RAL 9010 (weiß) lackiert. Es werden einheitliche Fahrzeuge und Ausstattungen als Kastenwagen der 2Tonnen-Klasse mit wirtschaftlichem Dieselmotor, Luftfederung und Automatikgetriebe beschafft. Die Größe und medizinische Ausstattung ermöglicht auch die Basisversorgung von Notfallpatienten. Die Beschaffungskosten der Krankentransportwagen auf Kastenbasis liegen ca. 25% unter denen der PKW-Modelle mit Sonderaufbauten. Die Robustheit dieser Fahrzeuge ermöglicht eine wirtschaftliche Betriebsdauer im Bereich der Grundversorgung von 7 Jahren bei einer Fahrstrecke von km. Nach 7 Dienstjahren erfolgt die Ersatzbeschaffung des Krankenwagens. Das ersetzte Fahrzeug wird dann für eine weitere Betriebszeit von 3-4 Jahren den Einsatzeinheiten zu Transporten im Sonderversorgungsbereich zur Verfügung gestellt. Danach erfolgt der Verkauf des Fahrzeuges zu einem üblichen Restwert von ca. 5% der Beschaffungskosten. Die Ersatzbeschaffungsplanung der acht Krankentransportwagen der Grund- und Spitzenversorgung ist in der Anlage dargestellt Rettungswagen (RTW) Die Rettungswagen des Rettungsdienstes entsprechen der Europa-Norm DIN EN 1789 Typ C und sind einheitlich nach der gültigen Farbvorschrift NRW in leuchtrot (RAL 3024) und reinweiß (RAL 9010) lackiert. Es werden möglichst einheitliche Fahrzeuge und Ausstattungen als Kofferfahrzeuge der 4Tonnen-Klasse mit wirtschaftlichem Dieselmotor, Luftfederung und Automatikgetriebe beschafft. Die Robustheit dieser Fahrzeuge ermöglicht eine wirtschaftliche Betriebsdauer im Bereich der Grundversorgung von 7 Jahren, bei einer Fahrstrecke von km. Nach 7 Dienstjahren erfolgt die Ersatzbeschaffung des Rettungswagens. Das ersetzte Fahrzeug wird dann für eine weitere Betriebszeit von 3-4 Jahren den Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen zu Transporten im Sonderversorgungsbereich zur Verfügung gestellt. Danach erfolgt der Verkauf des Fahrzeuges zu einem üblichen Restwert von ca. 5% der Beschaffungskosten. Die Ersatzbeschaffungsplanung der 9 Rettungswagen der Grund- und Spitzenversorgung ist in der Anlage dargestellt. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 35

36 5.1.3 Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) Die NEF des Rettungsdienstes entsprechen der gültigen Norm DIN und sind einheitlich nach der gültigen Farbvorschrift NRW in RAL 3024 (leuchtrot) und RAL 9010 (weiß) lackiert. Seit dem Jahre 1989 sind ausschließlich Geländewagen beschafft worden, die sich durch ihre Robustheit, Zuverlässigkeit, passive Sicherheit, Wintertauglichkeit, Ausbaumöglichkeit und Standzeit bewährt haben. Der um etwa 20% höhere Beschaffungspreis gegenüber PKW-Kombi-Modellen wurde bisher durch eine Verlängerung der Ersatzbeschaffungszeiträume von 6 auf 8 Jahre kompensiert. Da die Geländewagen nicht mehr in der kostengünstigen Behördenversion angeboten werden und aufgrund des gestiegenen Platzbedarfs werden seit dem Jahre 2004 Fahrzeuge der Marke Mercedes Benz Typ Vito mit Automatikgetriebe und Allradantrieb (2007) beschafft. Nach 6 Dienstjahren und einer Fahrstrecke von ca. 250 Tkm erfolgt die Ersatzbeschaffung der NEF. Das ersetzte Fahrzeug wird dann für eine weitere Betriebszeit von 3 Jahren für die Verwendung im Sonderbedarf (z.b. zum Transport des LNA) in Bereitschaft gehalten. Nach dieser Verwendung werden die Fahrzeuge gegen Höchstgebot zu einem Restwert von ca. 10% der Beschaffungskosten verkauft. Die Ersatzbeschaffungsplanung der NEF ist in der Anlage dargestellt. 5.2 Medizinische Geräte Alle medizinischen Geräte werden zentral von der Fachabteilung beschafft und durch einen Gerätebeauftragten gemäß Medizinproduktegesetz (MPG) gewartet. Die Ersatzbeschaffungsmaßnahmen sind in der Anlage aufgeführt. 5.3 Wartung der Fahrzeuge Alle Fahrzeuge des Rettungsdienstes werden in der Zentralwerkstatt der Feuerwehr, Stolberger Str. 155, unter Leitung eines hauptamtlichen KFZ- Meisters, gewartet und soweit möglich repariert. Bei Dienstantritt ist jede Fahrzeugbesatzung verpflichtet, den einsatzbereiten Zustand des Fahrzeuges und die Vollzähligkeit und Funktionsfähigkeit der Beladung anhand von Checklisten zu überprüfen und zu dokumentieren.(anlagen) Die Fahrzeuge sowie die Beladung werden täglich prophylaktisch und bei Bedarf nach einem vorgegebenen Hygieneund Desinfektionsplan gereinigt. (Anlage: Hygieneplan) Die Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsvorschriften werden von staatlich geprüften Desinfektoren auf jeder Rettungswache überwacht. Entsprechende Desinfektionsnachweise sind wöchentlich und nach jedem Patiententransport nach Infektionsschutzgesetz zu führen. Die Einhaltung der Vorschriften des Medizinproduktegesetz (MPG) wird durch einen Gerätebeauftragten gewährleistet. 5.4 Schutzausrüstung Die persönliche Schutzkleidung wird unter Beachtung der UVV- Gesundheitsdienst sowie der einschlägigen DIN EN von der jeweiligen beteiligten Hilfsorganisation oder Unternehmen zur Verfügung gestellt. Spezielle Schutzausrüstungen für den Transport infektiös erkrankter Patienten werden zentral bevorratet. Die Desinfektion von Schutzkleidung und Wäsche erfolgt ebenfalls zentral. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 36

37 5.5 Medikamente und Verbrauchsmaterialien Alle Medikamente und Verbrauchsmaterialien werden zentral beschafft und in der Rettungswache Stolberger Str. bevorratet. Die Bestandsüberwachung erfolgt mit Unterstützung eines EDV-Lagerprogramms durch einen hauptamtlichen Sachbearbeiter, der auch die Aufgaben des Gerätebeauftragten wahrnimmt. 6. Verwaltung Die Aufgaben der Trägerschaft des Rettungsdienstes werden durch das Fachamt Feuerwehr der Stadtverwaltung Aachen wahrgenommen. Die einsatzorganisatorischen Aufgaben, die Fachaufsicht, die Aus- und Fortbildung des Rettungsdienstpersonals sowie die Beschaffungsmaßnahmen werden von der Abteilung Rettungsdienst in Zusammenarbeit mit der Abteilung Technik wahrgenommen. Die betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, einschließlich der Gebührenabrechnung, erfolgen im Aufgabenbereich der Verwaltungsabteilung der Feuerwehr. 7. Medizinische Qualitätssicherung 7.1 Einsatzberichte Zu jedem rettungsdienstlichen Einsatz bzw. Transport werden Einsatzberichte von den Transportführern der KTW und RTW sowie Notarztprotokolle durch den beteiligten Notarzt gefertigt, die alle notwendigen Informationen zum Einsatzablauf, zur Gebührenberechnung und zu statistischen Zwecken beinhalten. Die Datenerfassung erfolgt mit EDV- Unterstützung im Datenaustausch zwischen Einsatzleitrechner und Gebührenabrechnungsprogramm. Die von den Transportführern der RTW angefertigte Einsatzdokumentation erfolgt in den Rettungswachen mit Unterstützung eines elektronischen Berichtserfassungsprogramms mit Schnittstellen zum Einsatzleitrechner und Gebührenabrechnungsprogramm. Die Einführung eines elektronisch zu erfassenden Rettungsdienstprotokolls nach dem bundesweit üblichen DIVI- Standard erfolgt im Jahre 2009 mit dem System Dotforms. Alle Notarzteinsatzberichte (nach DIVI 4.2) werden seit dem Jahre 2008 ebenfalls mit der papierbasierten mobilen Datenerfassung Dotforms erfasst. Durch die Vernetzung mit dem Einsatzleitrechner stehen nun alle Daten zur Gebührenabrechnung, Einsatzstatistik und Qualitätskontrolle digitalisiert zur Verfügung. (Anlage) 7.2 Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLR) Nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst handelt es sich beim ÄLR um einen im Rettungsdienst tätigen Arzt, der auf regionaler bzw. überregionaler Ebene die medizinische Kontrolle über den Rettungsdienst wahrnimmt und für Effektivität und Effizienz der präklinischen notfallmedizinischen Patientenversorgung und -betreuung verantwortlich ist. Der ÄLR ist für das medizinische Qualitätsmanagement der Patientenversorgung und -betreuung zuständig. Er legt die hierzu erforderlichen Grundsätze fest und wirkt daran mit, dass im Rettungsdienst die notwendigen Strukturen aufgebaut und die Prozessabläufe konstant sach-,zeit- und bedarfsgerecht erbracht werden. Das zur Durchführung und Qualitätssicherung notwendige Equipment sowie die daraus resultierenden notwendigen Materialien zur Steuerung und Optimierung der Prozessabläufe werden dem ÄLR bereitgestellt. Je heterogener die Beteiligung am Rettungsdienst ist, umso bedeutsamer und umfangreicher ist die Aufgabenstellung des ÄLR zu sehen. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 37

38 In der nachfolgenden Tabelle sind die Aufgaben des ÄLR in der bisherigen Wahrnehmung in der Stadt Aachen und der von der BÄK und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren geforderten Umfange analogen Umsetzung gegenübergestellt. Aufgaben ÄLR Bestellung ÄLR Medizinisch -konzeptionelle Ausrichtung des Rettungsdienstes in der Einsatzplanung u. Bewältigung Aachen Ist Stellenanteil nach NA-Vertrag Ja 6Tage/Jahr Vergütung n. Aufwand Soll nach BÄK %- Stellenanteil Ja 10 Einweisung neuer Notärzte Qualitätssicherung und Kontrolle 50 Tage/Jahr pauschal Tage /Jahr pauschal 20 Aus- und Fortbildung/ Ärztl. Leitung der Rettungsassistentenschule 90 Tage/Jahr Vergütung n. Aufwand 40 Teilnahme am Notarzt- u. LNA- Dienst Koordination aller Leistungserbringer Zusammenarbeit mit den Krankenhäuser Verwaltungsaufgaben Öffentlichkeitsarbeit Überregionale Gremien, Kongresse Studien, Forschung Gesondert geregelt 5 1Tag/ Jahr pauschal 1,5 1Tag/Jahr pauschal 3 1Tag/Jahr pauschal 1,5 1Tag/Jahr pauschal 1 1 Tag/Jahr pauschal 1 Keine Vergütung 1 Sonstiges Vergütung Aufwand nach 1 Gesamt Ca.170 Tage /Jahr 100 % Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 38

39 VI Struktur des Rettungsdienstes 1. Rettungswachen Nach 9 RettG NW halten die Rettungswachen die nach dem Bedarfsplan notwendigen Rettungsmittel sowie das erforderliche Personal bereit und führen die Einsätze durch. Auf Anweisung der Leitstelle haben die Rettungswachen auch Einsätze außerhalb ihres Bereichs durchzuführen. Die Stadt Aachen ist zur flächenmäßigen, bedarfsgerechten Versorgung in drei Rettungswachbereiche Mitte, Süd und West untergliedert. (Anlage: Rettungswachenbereiche) 1.1 Rettungswache Stolberger Strasse 155 Die Hauptwache der Berufsfeuerwehr Aachen, Stolberger Strasse 155, ist gleichzeitig Rettungswache im Sinne des 9 RettG NW. Sie wurde 1964 fertiggestellt und enthält die für Rettungswachen erforderlichen Räumlichkeiten. (Anlage: Bild RW Stolberger Str.) Ausrückebereich Der Ausrückebereich der Rettungswache Stolberger Strasse ist das Stadtgebiet Aachen-Mitte und hat eine Fläche von ca. 59 qkm. Er umfasst einen wesentlichen Teil des dicht besiedelten Stadtkerns mit ca Einwohnern, ferner die dünner besiedelten Ortsteile Haaren, Verlautenheide, Eilendorf, sowie den größten Teil des Aachener Stadtwaldes. In den letztgenannten Ortsteilen leben ca Einwohner. Räumlichkeiten Neben den auch für den Brandschutz genutzten Dienst- und Aufenthaltsräumen ist speziell für den Rettungsdienst 1 Sanitätsraum 1 Schreibzimmer 1 Lagerraum für Sanitätsmaterial 1 Raum für Desinfektionen/ Wäschereinigung eingerichtet. Weiterhin werden die erforderlichen Hilfsmittel zur Fahrzeugdesinfektion zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich werden auch Einrichtungen, wie KFZ- Werkstatt, Wagenwaschanlagen u.ä. für den Rettungsdienst benutzt. In einer Fahrzeughalle mit 12 KFZ.- Stellplätzen werden z.zt. 8 Stellplätze von Fahrzeugen des Rettungsdienstes beansprucht. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 39

40 Personal Das Personal für den Rettungsdienst wird von den Beamten der Berufsfeuerwehr, die auch wechselweise im abwehrenden Brandschutz eingesetzt werden, gestellt. Das bedeutet, dass eine namentliche Benennung der Beamten für den Rettungsdienst nicht erfolgen kann. Die Beamten für die Besetzung von 2 Funktionen im Bedarfsfalle werden aus Kräften des abwehrenden Brandschutzes gestellt. Verteilung des Personals (Funktionen) auf die Fahrzeuge: 2 Funktionen: 1. RTW rund um die Uhr 2 Funktionen: 2. RTW rund um die Uhr 1 Funktion: bei Bedarf 3. RTW / Brandschutzdienst 2 Funktionen: Fahrer 1. und 2.NEF Die spontane Besetzung je eines weiteren RTW (Spitzenbedarf) oder NEF erfolgt durch Personal des Brandschutzdienstes. Die jeweilig erbrachte Personalleistung wird dem Brandschutzdienst vergütet. Dienstzeitregelung Alle Beamten der Berufsfeuerwehr Aachen, die im Rettungsdienst eingesetzt werden, befinden sich im 24-Stundendienst (54 Std./ Woche) Alarmierung Die Alarmierung des Personals im Rettungsdienst erfolgt über die hausinterne Alarmanlage durch die Leitstelle und über digitale Meldeempfänger. Fahrzeuge Zur Zeit sind folgende Fahrzeuge des Rettungsdienstes auf der Rettungswache Stolberger Strasse stationiert: 4 RTW, 3 NEF und 1 KTW Die Fahrzeuge entsprechen einschließlich ihrer Beladung der DIN EN 1789 bzw. der DIN für NEF. 1.2 Rettungswache Süd, Ortsteil Kornelimünster, Oberforstbacher Strasse 19 c Die Feuerwache der Berufsfeuerwehr Aachen im Ortsteil Kornelimünster, Oberforstbacher Strasse 19 c, ist gleichzeitig Rettungswache i.s. des 9 RettG NW. Sie wurde 1976 fertiggestellt und beinhaltet die für den Rettungsdienst erforderlichen Räumlichkeiten. (Anlage: Bild Wache Süd) Ausrückebereich Der Ausrückebereich der Rettungswache Kornelimünster ist das Stadtgebiet Aachen-Süd mit einer Fläche von ca. 49,6 qkm. Er umfasst die Ortsteile Brand, Oberforstbach, Lichtenbusch, Kornelimünster und Walheim, Hahn, Friesenrath und Sief, die mit ca Einwohnern relativ dünn besiedelt sind. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 40

41 Räumlichkeiten Die Räumlichkeiten der Feuer- und Rettungswache Aachen - Kornelimünster werden sowohl für den Brandschutz als auch für den Rettungsdienst genutzt. Zur Unterstellung von 2 Fahrzeugen des Rettungsdienstes wurde im Jahre 1985 eine Doppelgarage mit zwei hintereinander liegenden Stellplätzen erbaut. Personal Der Dienstplan, die Alarmierung und die Ausbildung des Personals im Rettungsdienst auf der Wache Kornelimünster sind mit den Angaben über die Feuer- und Rettungswache Stolberger Strasse identisch. Das bedeutet, dass auch hier das Personal des abwehrenden Brandschutzes im Wechsel im Rettungsdienst eingesetzt wird. Fahrzeuge In der Rettungswache Kornelimünster sind 2 RTW stationiert. Der 2. RTW wird im Bedarfsfall von Personal des abwehrenden Brandschutzes besetzt. 1.3 Rettungswache West, Vaalser Str.258 Die Rettungswache West ist eine mit Landesmitteln geförderte Neubaumassnahme der Stadt Aachen aus dem Jahre Die Rettungswache West ist verkehrsgünstig an der Ausfallstrasse zur niederländischen Grenzgemeinde Vaals gelegen, mit unmittelbarer Anbindung an den äußeren Straßenring der Stadt Aachen. In der Wache stationiert sind ein ständig besetzter Rettungswagen sowie drei Krankentransportwagen. (Anlage: Bild RW- West) Ausrückebereich Der Ausrückebereich der Rettungswache West ist das nordwestliche Stadtgebiet Aachen. Es umfasst einen Teil des dicht besiedelten Stadtkerns mit ca Einwohnern, ferner die dünner besiedelten Ortsteile Laurensberg, Richterich und Horbach. In den letztgenannten Ortsteilen leben ca Einwohner. Personal Das Personal zur Besetzung eines RTW rund um die Uhr und dreier KTW zu insgesamt 170 Std. pro Woche wird seit dem durch die Johanniter-Unfallhilfe gestellt. Die Fortbildung des Personals im Rettungsdienst wird von der JUH durchgeführt. Alarmierung Die Alarmierung des Personals im Rettungsdienst erfolgt durch die Leitstelle (BF) über Rundspruch und Alarmschreiben, sofern sich die Fahrzeuge in der Rettungswache befinden, ansonsten über Funk und über digitale Meldeempfänger. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 41

42 2. Außenstellen von Rettungswachen Durch die Vergabe von Beteiligungen von Hilfsorganisationen oder Unternehmen am Rettungsdienst sind Außenstellen der Rettungswache Stolberger Strasse organisatorisch zugeordnet. Ebenfalls wurde die 1982 fertig gestellte Feuerwache Nord, Aachen, Mathieustrasse 3 als Außenstelle der Rettungswache West eingerichtet. 2.1 Außenstelle Feuerwache Nord, Aachen, Mathieustrasse 3 Die Feuerwache Nord liegt im Neubaugebiet der RWTH Aachen in der Nähe der Siedlung Seffent und des Universitätsklinikums und wurde 1982 fertig gestellt. Durch räumliche Gliederung ist das Gebäude in einem Bereich für die Berufsfeuerwehr und einem Bereich für die Freiwillige Feuerwehr unterteilt. Durch die Stationierung von je einem RTW, und KTW im Bereich der Berufsfeuerwehr der Feuerwache Nord dient diese als Außenstelle der Rettungswache West. Weiterhin ist dort ein NEF des Spitzen- und Sonderbedarfs stationiert, um im Bedarfsfalle einen zusätzlichen Notarzt oder Notärztin oder Leitenden Notarzt (LNA) aus den westlichen Stadtteilen auf möglichst kurzem Wege zum Einsatzort bringen zu können. (Anlage: Bild Wache Nord) Räumlichkeiten Die Räumlichkeiten der Feuerwache Nord werden sowohl für den Brandschutz als auch für den Rettungsdienst genutzt. Im obersten Geschoss des Wachgebäudes werden ein ca. 150 qm großer Raum mit separatem Lehrmittelraum und Teeküche als Schulungsstätte für den Feuer- und Rettungsdienst genutzt. Zwei kleinere Räume im Zwischengeschoss stehen ebenfalls als Seminarräume zur Verfügung. In einem separaten Neubau wurde im Jahre 2004 auf dem Wachgelände als Ersatz für die ehemalige Unterkunft in der Bendstraße die Rettungsassistentenschule sowie der ABC-Zug und eine Großküche einer Regieeinheit Versorgung untergebracht. Personal und Fahrzeuge Der Dienstplan, die Alarmierung und die Ausbildung des Personals im Rettungsdienst sind mit den Angaben über die Feuer- und Rettungswache Stolberger Straße identisch. Das bedeutet, dass auch hier das Personal des abwehrenden Brandschutzes im Wechsel im Rettungsdienst eingesetzt wird. KTW werden seit 1990 von Beamten der Berufsfeuerwehr nur noch zur Abdeckung des Spitzenbedarfs und auch nachts, also nicht mehr planmäßig, eingesetzt. Der in Wache Nord stationierte Rettungswagen dient als Reservefahrzeug für den Ausrückebereich West der Rettungswache Vaalser Straße. Er wird von je einem Beamten des Feuer- und Rettungsdienstes besetzt. Weiterhin wird er bei Löschzugalarmierungen, analog zu den Feuer- und Rettungswachen Stolberger Str. und Oberforstbacher Straße, als Rettungstrupp zur Unterstützung der Feuerdienstkräfte sowie zur Gewährleistung einer schnellen medizinischen Versorgung eingesetzt. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 42

43 2.2 Außenstelle Monschauer Str.128 In der städtischen Katastrophenschutzunterkunft Monschauer Str. ist eine Einsatzeinheit des MHD stationiert sowie ein RTW und ein KTW zur Abdeckung des Sonderbedarfs mit Personal der Einsatzeinheit. 2.3 Außenstelle Auf der Hüls 201 Der Malteser Hilfsdienst betreibt in seiner Liegenschaft Auf der Hüls eine Außenstelle zur Rettungswache Stolberger Straße. Es sind dort 3 RTW des Spitzen- und Sonderbedarfs stationiert sowie 1 Einsatzeinheit 2.4 Außenstelle Rotter Bruch Die Johanniter betreiben in ihrer Geschäftsstelle Rotter Bruch eine Außenstelle zur Rettungswache Stolberger Str.. Es sind dort 4 KTW, 1 RTW des Sonderbedarfs sowie 1 Einsatzeinheit stationiert 2.5 Außenstelle Robensstr.49 und Hein- Janssen-Str. Das Deutsche Rote Kreuz-Kreisverband Aachen-Stadt hat in den beiden Liegenschaften Fahrzeuge einer Einsatzeinheit sowie je ein RTW und KTW zur Abdeckung des Sonderbedarfs stationiert VII Private Anbieter In der Stadt Aachen sind für die Primärrettung, wegen der vorhandenen Bedarfsdeckung durch den Städtischen Rettungsdienst, keine Genehmigungen erteilt worden. Der Firma H.-W.Driessen, Trierer Str. 14 in Aachen wurde im Januar 2004 die Genehmigung zum Betrieb eines Intensivmobils mit umfangreicher medizinisch-technischer Ausstattung für Verlegungstransporte zwischen den Krankenhäusern (Sekundärtransporte) mit und ohne Notarzt sowie Ferntransporte über 100 km Entfernung für 1 Jahr erteilt. Die Verlängerung der Genehmigung erfolgte ab dem und ist bis zum befristet. Weiterhin verfügt die Firma Petra Driessen (Übergang der Geschäftsführung auf Petra Driessen nach dem Tode von Heinz-Willi Driessen im November 2005) über Genehmigungen zum Betrieb von 2 Krankentransportwagen (KTW) für Krankentransporte nach dem RettG sowie eines weiteren KTW für Interhospitaltransporte und Ferntransporte über 100 km Entfernung. Die Betriebszeiten der Firma Driessen sind montags- freitags von Uhr und samstags von Uhr. Außerhalb der Betriebszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen werden Transporte auf Anfrage durchgeführt. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 43

44 VIII Interkommunale Zusammenarbeit 1. Projekt Rettungsdienst Nachbarschaftshilfe Regio Aachen und Zuid-Limburg Im Herzen Europas gelegen nimmt die EUREGIO MAAS-RHEIN mit rund 3,7 Millionen Menschen in einem Gebiet von km² Fläche zweifellos eine Sonderstellung ein. In einem Umkreis von 50 Kilometern leben und arbeiten Menschen in drei Ländern mit einer jeweils eigenen Regierung und Gesetzgebung. Hier werden drei verschiedene Sprachen gesprochen und die kulturellen Unterschiede prägen das Leben und Kulturgut der gesamten Euregio Maas-Rhein. Der Austausch über die Landesgrenzen hinweg hat in dieser Gegend eine lange Tradition. Man geht im Nachbarland einkaufen, weil bestimmte Produkte dort besser oder preiswerter sind, die Jugend besucht Kneipen und Diskotheken in allen drei Ländern und manch einer hat jenseits der Grenze sogar den Partner fürs Leben gefunden. Nur bei der Rettung von Menschenleben war bis zum April 2002 nichts von diesem grenzenlosen Austausch zu spüren. Grenzüberschreitende Einsätze von Rettungswagen gab es kaum. In ein ausländisches Krankenhaus aufgenommen werden zu müssen, galt als Problemfall, der mit vielen Ungewissheiten verbunden war. Man war sich daher in der Regio Aachen, der niederländischen Provinz Limburg, der belgischen Provinz Limburg, der Provinz Lüttich und der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens einig, dass hier Handlungsbedarf besteht. Seit nunmehr acht Jahren arbeiten daher diese fünf Partner aus drei Ländern an gemeinsamen Konzepten. Ziel ist die Verbesserung der medizinischen Hilfeleistung, ohne dass die Landesgrenzen dabei ein Hindernis darstellen. Diese Zusammenarbeit ist sozusagen eine Form der Nachbarschaftshilfe, die die möglichst adäquate und den jeweiligen Bedürfnissen angepasste Hilfeleistung - sowohl in der regulären Hilfeleistung als auch im Großschadensfall gewährleisten soll. Konkret wurden die Planungen durch ein Pilotprojekt, dass zwischen dem 1. April 2002 und dem 1. April 2003 durchgeführt wurde. Die Grundzüge dieses Projektes wurden in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Behörden festgelegt, die in der Regio Aachen und der niederländischen Veiligheidsregio Süd-Limburg für die medizinische Hilfeleistung im Notafall zuständig sind. Das Pilotprojekt hat eindeutig gezeigt, dass eine Zusammenarbeit zwischen den Hilfsdiensten der beiden Länder, trotz verschiedener Systeme und Kompetenzen, durchaus möglich und auch sinnvoll ist. Allerdings wurden auch einige Problemstellungen einer Zusammenarbeit deutlich: - gesetzliche Unterschiede im Zusammenhang mit der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und entsprechenden Befugnissen - Unklarheiten im Hinblick auf das Führen von akustischen und optischen Signalen - Unterschiede in der Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge - Versicherungstechnische Probleme Im Rahmen von drei Studien wurden die entsprechenden Gesetzgebungen konkretisiert und eine Übersicht der noch vorhandenen und der bereits beseitigten Problempunkte erstellt. Als Fazit kann festgestellt werden, dass das Pilotprojekt Rettungsdienst Nachbarschaftshilfe ein voller Erfolg war. Die Nachbarn konnten einander besser kennen lernen, so dass Einsatzanfragen bei der Leitstelle jenseits der Grenze mittlerweile fast schon zur Tagesordnung gehören. Die Zahlen belegen, dass den Patienten durch die Nachbarschaftshilfe in vielen Fällen schneller geholfen werden konnte. Das gilt insbesondere für Einsätze deutscher Rettungsdienste in Süd- Limburg, die einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Gesundheitsgewinns der Patienten leisten. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 44

45 Parallel zum Pilotprojekt tragen auch die strukturellen Beratungen zwischen den Leitern von 8 Leitstellen in der Euregio Maas-Rhein, die alle zwei Monate stattfinden, zur Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit bei: Man kennt einander und man weiß, wie man einander erreichen kann. Zusätzlich ergänzt auch das in der Euregio Maas-Rhein entwickelte Kooperationskonzept Eumed, das die Bereitstellung grenzüberschreitender notfallmedizinischer Hilfe bei Großeinsätzen regelt, die operationellen Erfahrungen im Bereich der Zusammenarbeit. Für die Euregio Maas-Rhein mit ihren vielen Grenzen, verschiedenen Sprachen und kulturellen Unterschieden ist es besonders wichtig, vergleichbare Erfahrungen und entsprechendes Know-how auch in der Kooperation mit belgischen Partnern aufzubauen. Die Rettungsdienste der Provinz Lüttich beteiligen sich bereits am Eumed-Konzept. Die Zusammenarbeit in der täglichen Praxis sollte aber noch intensiviert und verbessert werden. Ein entsprechender Vertragsentwurf zur gegenseitigen notfallmedizinischen Hilfe zwischen der belgischen Provinz Lüttich, der Stadt Aachen, der Kreise Aachen und Euskirchen sowie des Landes Rheinland-Pfalz wurde im März 2009 von belgischer Seite vorgelegt. 2. EUMED- Konzept Wie unter 8.1 bereits angegeben, nimmt die dreisprachige EUREGIO MAAS-RHEIN eine Sonderstellung ein. Aufgrund der hier vorhandenen Industrieaktivitäten, des starken Verkehrsaufkommens und der regelmäßig stattfindenden Großveranstaltungen ist dieses Gebiet in Bezug auf Großunfälle und Katastrophen besonders gefährdet. Großschadensereignisse mit einer hohen Anzahl an Opfern können nicht ausgeschlossen werden. Davon ausgehend, dass jeder Bürger, Tourist und Durchreisende der Euregio Maas-Rhein einen Anspruch auf eine adäquate, medizinische Hilfeleistung hat, arbeiten die Hilfeleistungspartner der einzelnen Länder intensiv an gemeinsamen Konzepten. Ihr Ziel ist die Verbesserung der medizinischen Hilfeleistung, ohne dass die Landesgrenzen dabei ein Hindernis darstellen. Diese Zusammenarbeit ist sozusagen eine Form der Nachbarschaftshilfe, die die möglichst adäquate und den jeweiligen Bedürfnissen angepasste Hilfeleistung - sowohl in der regulären Hilfeleistung als auch im Großschadensfall gewährleisten soll. So arbeiten die vier großen (Universitäts-) Krankenhäuser in der Euregio Maas- Rhein intensiv an der Erstellung eines euregionalen Planes für die Verteilung von Patienten. Eine Arbeitsgruppe zur grenzüberschreitenden medizinischen Zusammenarbeit der Hilfeleistungsdienste in der Regio Aachen und Süd-Limburg, welcher Vertreter der Feuerwehr Aachen, des Amts für Rettungswesen und Katastrophenschutz vom Kreis Aachen, des Ordnungsamtes vom Kreis Heinsberg und des GHOR Süd-Limburg angehören, hat einen euregionalen Plan zur Verteilung von Verletzten entwickelt, das sogenannte Eumed- Ambukonzept. Das IILE (Intercommunale d`incendie de Liège et Environs) der Provinz Lüttich hat sich mittlerweile ebenfalls angeschlossen und wird das Eumed- Ambukonzept bei der euregionalen Hilfeleistung anwenden. Ferner wurde das Konzept den Kreisen Düren und Euskirchen sowie der belgischen Provinz Limburg vorgestellt. Inwieweit sie dieses Konzept bei der Zusammenarbeit umsetzen werden, ist noch nicht bekannt. Im Laufe des Jahres 2004 wurde das Konzept implementiert. Die Erprobung des Konzeptes soll in Form von Übungen im Rahmen des EMRIC- Projektes,unter Zuständigkeit der Kooperationspartner, erfolgen. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 45

46 3. Zusammenarbeit mit dem Kreis Aachen Die gegenseitige Bereitstellung von Rettungsmitteln erfolgt schnell und unbürokratisch seit Jahren ausschließlich auf Anforderung der Leitstelle bei der Nachbarleitstelle. Der Ortsteil Venwegen der Stadt Stolberg ist notrufmäßig zur Leitstelle Stadt Aachen geschaltet. Es besteht weiterhin das Angebot der Stadt Aachen, bei Notfällen in Venwegen zur Verkürzung der Hilfsfrist einen Rettungswagen der Rettungswache Kornelimünster anzufordern. Auf Veranlassung der Steuerungsgruppe Städteregion wurde im Jahre 2002 ein Facharbeitskreis Rettungsdienst gebildet. Dieser Facharbeitskreis aus Vertretern von Stadt und Kreis Aachen hat in einer Sitzung am folgende Konsenspunkte festgestellt: 1. Festlegung von Hilfsfristen nach einheitlichen Kriterien für die Städteregion Aachen 2. Optimierung von Hilfsfristen 3. Einheitliche Qualitätsmerkmale in Bezug auf Personal und Ausstattung 4. Harmonisierung der Konzepte für den rettungsdienstlichen Grosseinsatz 5. Synergien in der Administration, Beschaffungen, Gebührenerfassung und Abrechnung Im Jahre 2008 wurde das sogenannte Aachen- Gesetz zur Bildung einer Städteregion Aachen vom Landtag verabschiedet. Demnach wird die Städteregion mit Wirkung vom Träger des Rettungsdienstes und der einheitlichen Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst in der Städteregion. Auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die Stadt Aachen- Berufsfeuerwehr mit der Wahrnehmung der Aufgabe der städteregionalen Leitstelle mandatiert. Weiterhin beabsichtigt die Stadt Aachen auch die Aufgaben der Trägerschaft Rettungsdienst gemäß 6 und 18 RettG NW weiterhin eigenständig wahrzunehmen. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist in Vorbereitung. Zusammenfassend kann aus Sicht des Fachamtes der Stadt Aachen festgestellt werden, dass nach Zusammenführung beider Leitstellen die Grundvoraussetzung geschaffen ist, um die Aufgaben des Rettungsdienstes effizienter und kostengünstiger im gesamten Bereich der StädteRegion sicherstellen zu können. Eine abgestimmte Bedarfsplanung für die Versorgungsgebiete Stadt und Kreis Aachen mit einheitlichen Standards sollte als nächstes Ziel angestrebt werden. IX Schlussfolgerungen Die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports ist nach den gesetzlichen Vorgaben in medizinisch- organisatorischer Einheit durch den Träger des Rettungsdienstes zu gewährleisten. Hierzu werden für die Notfallrettung und den Krankentransport durch den Rat der Stadt Aachen einheitliche Standards vorgegeben, die dem derzeitigen Versorgungsniveau in den Großstädten von NRW angeglichen sind. Die Gewährleistung des Krankentransportdienstes ist nur dann möglich, wenn der Gesamtanteil der Krankentransporte durch Unternehmer nach 18 RettG die Verträglichkeitsgrenze von 25 % nicht übersteigt. Die Durchführung des öffentlichen Krankentransports erfolgt ausschließlich in Form der Beteiligung nach 13 RettG Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 46

47 durch Hilfsorganisationen oder auch Unternehmen. Bedienstete der Feuerwehr führen planmäßig keine Krankentransporte durch. Lediglich bei Kapazitätsengpässen werden nicht disponierbare Krankentransporte durch Feuerwehrbeamte durchgeführt. Die Notfallrettung einschließlich des Notarztdienstes ist ausschließlich als hoheitliche Aufgabe durch den Städtischen Rettungsdienst wahrzunehmen. Die Einbindung von Hilfsorganisationen und Unternehmen in die Notfallrettung nach 13 RettG ist in der Stadt Aachen bis zu einem Anteil von 30% sinnvoll. Zur Nutzung von Synergien ist zur Optimierung der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit die Beteiligung der Berufsfeuerwehr mit einem Anteil von 70 % geboten. Die ausschließliche Gestellung von Notärzten der Fachrichtung Anästhesie des Universitätsklinikums Aachen (UKA) hat sich nunmehr schon über 30 Jahre bewährt. Aufgrund der großen Anzahl der im UKA beschäftigten Anästhesisten ( ca.100 ) ist es möglich, in nahezu allen ärztlichen Funktionen des Rettungsdienstes Facharztstandard zu gewährleisten. Die kostengünstige knappe Vorhaltung von Notärzten zur Grundbedarfsdeckung ist nur möglich, weil ständig weitere dienstfreie Notärzte im Rahmen der Heimbereitschaft planmäßig zur Spitzen und Sonderbedarfsdeckung zur Verfügung stehen. Die medizinische Versorgung der Notfallpatienten ist durch Weiterführung von standardisierten Behandlungsmethoden und Überwachung der Umsetzung dieser Methoden durch die ärztliche Leitung Rettungsdienst qualitativ zu sichern. Die Bewältigung von medizinischen Großschadenslagen erfordert die Ergänzung der Einsatzleitung durch den Leitenden Notarzt und die Bereitstellung eines Organisatorischen Abschnittsleiters Rettungsdienst. Die Gestellung beider Funktionen ist durch die LNA- Gruppe und den Führungsdienst der Feuerwehr gewährleistet. Die gesetzlich geforderten ausreichenden Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals setzen zwingend eine angemessene Einbindung der ortsansässigen Hilfsorganisationen, auch mit ihren ehrenamtlichen Helfern, voraus, um im Großschadensfall über die unerlässliche praktische Erfahrung verfügen zu können. Aufgrund der exponierten Lage Aachen s im Dreiländereck ist die grenzüberschreitende gegenseitige Hilfeleistung im Rettungsdienst rechtlich, organisatorisch und kostenmäßig abzustimmen. Ein hierzu gebildeter Arbeitskreis, unter Beteiligung der Rettungsdienstträger aus Niederländisch Limburg, Stadt Aachen sowie der Kreise Aachen und Heinsberg haben bereits für die Regelversorgung und den Großschadensfall Konzepte entworfen und teilweise Vereinbarungen getroffen. Die rettungsdienstliche Zusammenarbeit mit den niederländischen und belgischen Regionen der Euregio- Maas-Rhein wird zunehmend intensiv durch z.b. Fachsprachkurse, gemeinsame Fortbildungen, Hospitationen und Übungen gefördert. Die weitere Entwicklung einer gemeinsamen Organisation mit dem Namen Eucrew Maas-Rhein zur Initiierung und Durchführung gemeinsamer euregionaler Projekte zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Versorgung von Notfallpatienten durch Vernetzung der Leitstellen und Zusammenarbeit der Rettungsdienste und Krankenhäuser kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Die Fortentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Feuerwehren und Rettungsdienste im Großschadensfall wurde zwischenzeitlich durch das Projekt EMRIC im Rahmen des Interreg-Programms sichergestellt. Nach Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs des Bedarfsplans 2010 für den Rettungsdienst durch den Rat der Stadt Aachen erfolgt nach 12 RettG NW die nächste Überprüfung bei Bedarf oder spätestens im Jahre Gemäß einer geplanten Vereinbarung zwischen Kreis und Stadt Aachen werden Stadt Aachen und die StädteRegion Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 47

48 Aachen ab dem Jahre 2010 Verhandlungen zur Erstellung eines gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplans für die StädteRegion Aachen führen, der dann vom Rat der Stadt Aachen und dem Parlament der StädteRegion zu verabschieden ist. Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 48

49 X Anlagen zum Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen Bezeichnung der Anlage Nr. der Anlage Euregio Maas- Rhein 1 Rettungsdienstbereich Stadt Aachen 2 Ausrückebereiche der Rettungswachen 3 BAB- Einsatzbereiche der Rettungswachen 4 Einsatzradien der Rettungswachen 5 Einsatzradien des 1.Notarztes 6 Einrichtungen des Rettungsdienstes 7 Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes 8 Einweisungsprotokolle für Notarztdienst, Notfallrettung und Krankentransport 9 Beladepläne der Einsatzfahrzeuge 10 Investitionsplanungen für Einsatzfahrzeuge und medizinische Geräte 11 Einsatzfahrzeuge der Einsatzeinheiten (erweiterter Rettungsdienst) 12 Einsatzstatistiken 13 KTW- Dienstplan ab Behandlungskapazitäten der Aachener Krankenhäuser 15 Notaufnahme der Krankenhäuser 16 Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes 17 Infektionsschutz im Rettungsdienst 18 Hygiene- und Desinfektionsplan 19 Ratgeber Wann hilft wer? 20 Vergaben der Beteiligungen am Rettungsdienst (wird nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens erstellt) 21 Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen 49

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56 Leitstelle Stadt Aachen- Feuerwehr Bedarfsplan 2004 Besetzung: Ständig erreichbar über Notruf Arbeitsplätze, davon ständig 3/2 besetzt mit Feuerwehrbeamten mit Qualifikationen im Brandschutzdienst und Rettungsdienst Lenkt und koordiniert alle Einsätze der Feuerwehr und des Rettungsdienstes (ca pro Jahr) arbeitet mit dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (Call-Center Nordrhein in Duisburg) zusammen führt einen zentralen Krankenbettennachweis (Behandlungskapazitäten)

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63 Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes der Stadt Aachen Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) nach DIN 75079, Typ Mercedes Benz Vito 115 CDI Baujahr 2004 Rettungswagen (RTW) nach DIN EN 1789 C, Typ Mercedes Benz Sprinter 416 CDI Baujahr 2003

64 Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) nach DIN 75079, Typ Mercedes Benz 290GD Baujahr 2000 Rettungswagen (RTW) nach DIN EN 1789 C, Typ Mercedes Benz Vario 614D Baujahr 1999

65 Krankenwagen (KTW) nach DIN EN 1789 A2, Typ Mercedes Benz Sprinter 213 CDI Baujahr 2003

66 FB 37/60 November 2008 Einweisung von Notärztinnen und Notärzten in den Rettungsdienst der Stadt Aachen Notarzt-Qualifikationsnachweis Name:... Notarzt-Nr... Adresse:... Erreichbarkeit: Tel.:...Handy:... Für die Tätigkeit als Notarzt/ Notärztin im Rettungsdienst der Stadt Aachen sind folgende Voraussetzungen und Kenntnisse erforderlich und durch Unterschrift des/der einweisenden Notarztes/ Notärztin sowie des/der eingewiesenen Notarztes/ Notärztin zu bestätigen. Organisatorische Grundlagen: - Bedarfsplan des Rettungsdienstes der Stadt Aachen -Aufnahme -und Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser in Stadt/ Kreis Aachen -Dienstanweisungen gem. Zusammenstellung für den Notarzt (Notarztzimmer) -Dienstanweisung MANV- Stadt Aachen -Zusammenarbeit mit Einheiten der Feuerwehr und deren Einsatzaufgaben und Möglichkeiten -Aufgaben der integrierten Leitstelle -Möglichkeit der Beteiligung am 2. Notarztdienst Fachliche Grundlagen: -Fachkundenachweis Rettungsdienst gem. 4 Abs.3 RettG NW -Bestückung der NEF, RTW und KTW -Handhabung der medizinischen Geräte der NEF und RTW unter Beachtung des MPG -Arzneimittel im Rettungsdienst Aachen, Unterschrift der Ärztlichen Leitung Unterschrift des eingewiesenen Arztes

67 FB 37/60 November 2008 Einweisung von Rettungsdienstpersonal in den Rettungsdienst der Stadt Aachen Notfallrettung - Qualifikationsnachweis Arbeitgeber:... Name:... Pers.-Nr... Adresse:... Erreichbarkeit: Tel.:... Mobil:... Verwendung in der Funktion:... Für die Tätigkeit als Transportführer/ Fahrer in der Notfallrettung der Stadt Aachen sind folgende Voraussetzungen und Kenntnisse erforderlich und durch Unterschrift des/der einweisenden verantwortlichen Mitarbeiterin /Mitarbeiters sowie der/des eingewiesenen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters zu bestätigen. Organisatorische Grundlagen: - Bedarfsplan des Rettungsdienstes der Stadt Aachen -Aufnahme -und Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser in der Stadt Aachen -Dienstanweisungen gemäß Zusammenstellung für die Notfallrettung -Dienstanweisung MANV- Stadt Aachen -Aufgaben der integrierten Leitstelle -Gebührenordnung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen - Fachliche Grundlagen: -Fachliche und gesundheitliche Eignung gem. 4 RettG; Rettungsassistent (Transportführer), Rettungssanitäter (Fahrer) gem. 4 RettG -Beachtung der besonderen Sorgfaltspflicht gem. 5 RettG -Nachweis der jährlichen Fortbildung gem. 5(5) -Fahrerbelehrung zur Inanspruchnahme von Sonderrechten -Orts- und Gebietskenntnisse -Wartung und Bestückung der RTW und NEF -Handhabung der medizinischen Geräte unter Beachtung des MPG -Handhabung der Transportgeräte, insbesondere der Fahrtragen -UVV Gesundheitsdienst und Hygiene-und Desinfektionsanweisungen Aachen, Unterschrift des Einweisers Unterschrift des Eingewiesenen Qualitätsstandards\Einweisungsprotokoll-Notfallrettung

68 FB 37/60 Novemebr 2008 Einweisung von Rettungsdienstpersonal in den Rettungsdienst der Stadt Aachen Krankentransport- Qualifikationsnachweis Arbeitgeber:... Name:... Pers.-Nr... Adresse:... Erreichbarkeit: Tel.:... Mobil:... Verwendung in der Funktion:... Für die Tätigkeit als Transportführer/ Fahrer im Krankentransport der Stadt Aachen sind folgende Voraussetzungen und Kenntnisse erforderlich und durch Unterschrift des/der einweisenden verantwortlichen Mitarbeiterin /Mitarbeiters sowie der/des eingewiesenen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters zu bestätigen. Organisatorische Grundlagen: - Bedarfsplan des Rettungsdienstes der Stadt Aachen -Aufnahme -und Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser in der Stadt Aachen -Dienstanweisungen gem. Zusammenstellung für den Krankentransport -Aufgaben der integrierten Leitstelle -Gebührenordnung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen Fachliche Grundlagen: -Fachliche und gesundheitliche Eignung gem. 4 RettG; Rettungssanitäter (Transportführer), Rettungshelfer (Fahrer) gem. 4 RettG -Beachtung der besonderen Sorgfaltspflicht gem. 5 RettG -Nachweis der jährlichen Fortbildung gem. 5(5) -Fahrerbelehrung zur Inanspruchnahme von Sonderrechten -Orts- und Gebietskenntnisse -Wartung und Bestückung der KTW -Handhabung der medizinischen Geräte unter Beachtung des MPG -Handhabung der Transportgeräte, insbesondere der Fahrtragen -UVV Gesundheitsdienst und Hygiene-und Desinfektionsanweisungen Aachen, Unterschrift des Einweisers Unterschrift des Eingewiesenen Qualitätsstandards\Einweisungsprotokoll-Krankentransport

69 Feuerwehr Aachen - FB 37/60 - Stand: Januar 2008 Beladeplan / Überprüfungsliste N E F Kennzeichen: AC - Zeitraum vom bis Anz. M D M D F S S Anz. M D M D F S S Fahrzeug Medizinische Beladung : 1 Kraftstoff min. ½ Tankfüllung Defibrillator mit Zubehör 1 Motoröl Notfallkoffer Kreislauf 1 Kühlwasser Notfallrucksack Beatmung 1 Bereifung: i.o. Chirurgischer Koffer 1 Sondersignale Vergiftungstasche 1 Lichtanlage Kinder-Baby Notfallkoffer 1 Fahrzeug gereinigt innen/außen? Lysekoffer 1 Karosserie unbeschädigt Beatmungseinheit 1 Sauerstoffflasche 2 l 1 1 Stif-Neck Satz 1 Fahrzeugbeladung : 1 Subclavia Katheter 2 Funkgerät 4m 1 Notfall - Kapnometer 1 Funkgerät 2m 1 Elektrisches Absauggerät 1 Handy 1 Pulsoximeter oder CO-Oximeter 1 Schlüssel : 1 - Schranke W. Nord Z Schlüssel 1 - Schlüsselkasten NA Zimmer UKA 1 Einmalpatientendecken 2 - Türöffner Wagenhalle2 HW 1 Leichenabdeckplane 2 Klemmbrett 1 ADAC Atlas 1 Kühlbox Straßenverzeichnis 1 Stadtplan Aachen 1 Kraftfahrzeugpapiere 1 Faltsignal Patientenablage 1 Handlampe 1 Suchscheinwerfer 1 Pollerschlüssel 1 Warndreiecke 2 Schutzhandschuhe 2 Abschleppseil 1 Warnwesten 2 Feuerlöscher PG 6 1 Bolzenschneider 1 Blechreißer 1 Feuerwehrhelm 3 Atemschutzmaske mit Filter 3 Jeden Samstag: Schneeketten(nur im Winter) 1 Dokumentenkoffer 1 LNA Koffer 1 Koffer Patientenanhängekarten 1 Name des Fahrzeugführers: (leserlich) 1.Haltbarkeit der Medikamente überprüfen 2.Gründliches Reinigen von Fahrzeug und Beladung Die ausgefüllte Überprüfungsliste montags bitte an Abt. 60 weiterleiten. Fahrzeug und Beladung bitte täglich bei Dienstbeginn auf Vollzähligkeit und Sauberkeit prüfen und evtl. Mängel Abt. 60 melden. Bemerkungen:

70 Feuerwehr Aachen - FB 37/60 - Stand: Mai 2005 Beladeplan / Überprüfungsliste R T W Kennzeichen: AC - Zeitraum vom bis Anz. M D M D F S S Anz. M D M D F S S Fahrzeug: Krankenraum : Kraftstoff min. ½ Tankfüllung Krankenraumbeleuchtung i.o. Motoröl Krankenraum desinfiziert und Kühlwasser gereinigt Bereifung: i.o La-Be-Tisch Funktionen Sondersignale Lichtanlage Transportgeräte : Fahrzeug gereinigt innen /außen Krankentrage überprüft u. gereinigt 1 Karosserie unbeschädigt Tragestuhl 1 Schaufeltrage 1 Rettungstuch 2 Fahrerraum: Funkgerät 4m 1 Imobilisation : Funkgerät 2m 1 Vakuumpumpe 1 Kraftfahrzeugpapiere 1 Vakuummatratze 1 Handscheinwerfer 2 Vakuumkissen o. -schiene 1 Feuerlöscher 1 Imobilisationskragen / Stif-Neck 6 Blechreißer 1 Einmalbezüge 10 Einmalpatientendecken 3 Bolzenschneider 1 Wolldecken / Bezüge 2 Wagenheber 1 Bordwerkzeug 1 Techn. Geräte : Abschleppseil 1 O 2 -Anlage in Ordnung Schneeketten (nur im Winter) 1 Atemschutzmaske/-filter 2 EKG / Defi mit Zubehör 1 Warndreieck 2 Beatmungsgerät 1 Warnweste 2 Pulsoximeter 1 Schutzhandschuhe (Paar) 2 Absauganlage 1 Fangleine 1 Verbandtasche 1 Koffer : Pollerschlüssel 1 Notfallkoffer Kreislauf 1 ADAC Atlas Notfallrucksack Beatmung 1 Stadtplan Aachen 1 Kindernotfallkoffer Formulare: Hygiene : Eigenunfall 2 Händedesinfektion 1 Wartezeit 2 Einmalhandtücher 2 Geräteverleih 2 Sprühflasche Desinfektion 1 Notwendigkeitsbescheinigung 10 Einsatzberichte 10 Tankbelege 10 Klemmbrett 1 Beladeplan 1 Anhängekarten f. Verletzte 10 Jeden Samstag : Name des Transportführers: (leserlich 1.Haltbarkeit der Medikamente überprüfen 2. Gründliches Reinigen von Fahrzeug und Beladung Die ausgefüllten Überprüfungslisten montags an Abt. 60 weiterleiten

71 Anz. M D M D F S S Anz. M D M D F S S Infusionen / Zubehör : Spritzen / Zubehör : Infusionslösung Ringer 5 Spritzen: 2 / 5 / 10 ml je 10 Infusionslösung Voluven / Haes 5 Spritzen 20 ml 5 Infusionslösung Natriumhydrog. 2 Kanülen Gr. Nr Glucose 5 % 50 ml 2 Kochsalz 50 ml 2 Sonstiges : Infusionsbestecke 10 Blutdruckmesser 1 Stauband 1 Bügel-Stethoskop 1 Hautdesinfektionsspray 1 Kleiderschere 1 Verweilkanülen 18,20 10 Diagnostikleuchte 1 Verweilkanülen 14,16,22,24 5 Einmalhandschuhe (Paket) 2 Verbandstoffe : Verbandtuch groß 2 Verbandtuch klein 2 Brechschalen 10 Verbandpäckchen 10 Absaugkatheter 10,14,16,18 je 5 Mullkompressen steril 10 Mullkompressen unsteril 10 Subclavia Katheter 2 Pflaster mit Wundauflage 2 Leukoplast 2,50 cm 5 Replantatbeutel 1 Leukoplast 1,25 cm 5 Dreiecktücher 4 Rettungsdecken 2 Urinflasche 1 Steckbecken 1 Leichenabdeckplane 2 Intubation / Inhalation : Intubationsbesteck u. Zubehör Intubationstuben: 2,0 / 2,5 / 3,0 / 3,5 / 4,0 / 4,5 / 5,0 / 5,5 / 6,0 / Intubationstuben : 7,0 / 7,5 / 8,0 / 8,5 / 9,0 je 1 je 2 Sauerstoffbrillen 10 Sauerstoffmasken 5 Vernebler - Set Erwachsene 3 Vernebler - Set Kinder 3 Überprüfung der Medikamente nach Bestückungsliste : Verfallsdatum beachten!! Bemerkungen:

72 Feuerwehr Aachen - FB 37/60 - Stand: Mai 2005 Beladeplan / Überprüfungsliste K T W Kennzeichen: AC - Zeitraum vom bis Anz. M D M D F S S Anz. M D M D F S S Fahrzeug: Techn. Geräte : Kraftstoff min. 1/2 Sauerstoffbehandlungsgerät 1 Motoröl Kühlwasser Koffer : Bereifung: i.o. Notfallkoffer 1 Sondersignale Intubationskoffer 1 Lichtanlage Verbandkasten 1 Fahrzeug gereinigt innen/außen Karosserie unbeschädigt Hygiene : Händedesinfektion 1 Fahrerraum: Einmalhandtücher 2 Funkgerät 4m 1 Sprühflasche Desinfektion 1 Kraftfahrzeugpapiere 1 Handscheinwerfer 1 Seitenschrank : Feuerlöscher PG 2 1 RR - Gerät 1 Blechreißer 1 Verbandpäckchen 2 Wagenheber 1 Leukoplast 1,25 / 2,5 2 Bordwerkzeug 1 Sauerstoffmasken Abschleppseil 1 Sauerstoffbrillen 2 Schneeketten (nur im Winter) 1 Infusionslösung Ringer 2 Warndreieck 2 Infusionslösung Glucose 5 % 2 Schutzhandschuhe (Paar) 2 Infusionsbestecke 4 Pollerschlüssel 2 Verweilkanülen 18 / 20 / 22 je2 Stadtplan Aachen 1 Venenstauer 1 ADAC Atlas 1 Hautdesinfektion 1 1 Formulare: Sonstiges : Eigenunfall 2 Wolldecke / Bezüge 2 Wartezeit 2 Einmaldecken 2 Geräteverleih 2 Einmalbezüge 10 Notwendigkeitsbescheinigung 10 Brechschalen 10 Einsatzberichte 10 Steckbecken 1 Tankbelege 10 Urinflasche 1 Beladeplan 1 Leichenabdeckplane 1 Klemmbrett 1 Jeden Samstag : Krankenraum: Krankenraumbeleuchtung i.o. Krankenraum desinfiziert/gereinigt Transportgeräte : Krankentrage überprüft/gereinigt Tragestuhl überprüft/gereinigt Rettungstuch 1 Imobilisation : pneumatische Schienen 1 Name des Transportführers: (leserlich) 1.Haltbarkeit Verbrauchsmaterial überprüfen 2. Gründliches Reinigen von Fahrzeug und Beladung Die ausgefüllte Überprüfungsliste montags bitte an Abt.60 weiterleiten Fahrzeug und Beladung bitte täglich bei Dienstbeginn auf Vollzähligkeit und Sauberkeit prüfen und evtl. Mängel Abt. 60 melden. Bemerkungen:

73 A 37/60-Stand 12/2007 Investitionsplanung für KTW-Ersatzbeschaffungen Grundbedarf und Spitzenbedarf Sonderbedarf Kennzeichen AC- FW 31 AC AC AC AC AC AC- FW 85 AC AC AC AC AC AC Jahr / Standort JUH JUH JUH JUH JUH W 3 JUH JUH W 1 EEH- MHD EEH- DRK EEH JUH EEH MHD X X X X X 2008 X X X X X X X X X X X

74 Investitionsplanung für RTW-Ersatzbeschaffungen Stand 12/2007 Grundbedarf und Spitzenbedarf Sonderbedarf Kennzeichen AC AC AC- FW-75 AC AC AC AC AC- FW-57 AC AC AC AC AC AC Jahr / Standort BF-WN BF-WS BF-HW BF-WS BF- HW BF-HW MHD- Hüls JUH- RW West MHD Hüls BF- HW-Res SET- JUH SET1- MHD SET2- MHD SET- DRK X 2007 X X X X X X X X X X 2012 X X X X X

75 A 37 /60 Investitionsplanung für NEF-Ersatzbeschaffungen Grundbedarf Spitzenbedarf Sonderbedarf Stand 12/2007 Kennzeichen AC-FW 12 AC AC-6063 AC-6033 Bemerkungen Jahr X Als Ersatz für den Sonderbedarf steht noch das ehemalige 2005 X Fahrzeuge des 2006 Katastrophenschutzes MB Typ 230 G zur Verfügung 2007 X X X X X

76 Investitionsplanung für medizinische Geräte und Einrichtungen A 37/60 Stand 05/2008 Gerät Kapnometrie EKG/Defi EKG/Defi Lehrgeräte Beatmungsgerät Injektomat, Invasive Blutdruckmessung Pulsoxymeter Fahrtragen Transportstüh Jahr NEF RTW NEF RA-Schule NEF NEF RTW RTW Mega-Code-Trainer Intubations trainer, div.lehrm AC Beamer Lap Top AC AC Mega-Code-Trainer

77 Intensivtrp Intensivtrp Intensivtrp

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79 Konzeptkonforme Fahrzeuge zur Großschadenabwehr "Rettungsdienst" in der Stadt Aachen: (Stand 08/2008) Organisation und Standort MHD: Bund Auf der Hüls Auf der Hüls Kfz-Kennz. Fahrgest.-Nr. Baujahr Kfz-Typ Verwendung Km.Stand Zustand AC-8329 AC-8403 WDB WDB R MB 507 D MB 313CDI ATrKW 4 Tr-KTW Eigentümer Bund Bund Auf der Hüls Auf der Hüls AC-8405 AC-8412 ZCFA75B /1985 Iveco, 7,5 to Progress Betr. LKW FKH. Bund Bund Monschauer Str. Monschauer Str. Monschauer Str. AC-8360 AC-8406 AC-8428 WDB P ZCFA75B /1985 MB 508 D Iveco, 7,5 to Progress ATrKW Betr. LKW FKH Bund Bund Bund MHD-Land: Auf der Hüls Auf der Hüls Auf der Hüls Auf der Hüls AC-8309 AC-8301 AC-8110 AC-M 4891 WV2ZZZ70ZYX TP VW T4 MB 416CDI 4x4 Betr. Kombi Betr. Anhänger Technik Anhänger GW-San Land Land Land Land Monschauer Str. Monschauer Str. Monschauer Str. AC-8007 AC-8011 AC-8313 DFP4E77733 W09AXXXXX4ME07436 W09AXXXXX5ME Ford Transit Betr. Kombi Betr. Anhänger Technik Anhänger Land Land Land

80 Organisation und Standort MHD: Organis. Kfz-Kennz. Fahrgest.-Nr. Baujahr Kfz-Typ Verwendung Km.Stand Zustand Eigentümer Auf der Hüls Auf der Hüls Auf der Hüls Auf der Hüls Monschauer Str. Monschauer Str. Monschauer Str. Monschauer Str. Auf der Hüls Auf der Hüls Auf der Hüls Auf der Hüls Auf der Hüls Auf der Hüls Auf der Hüls Auf der Hüls AC-M 563 AC-M 3450 AC-M 9492 AC-M 404 AC-M 1422 AC-M 7576 AC-M 3436 AC-TZ 44 AC-ZS 59 AC-M 428 AC-TE 33 AC-TC 47 AC-TZ 98 AC-L 5713 AC-J 6961 AC-M WOLOTGF35X WDB WDB WDB P ZBA WVML024623G / BMW R65 Opel-Astra MB-Kast MB 407 D MB 407 BMW R65 MB 709 VW 7DB MB LA 710 VW Iltis BMW R65 MB 710 MB L 508 MB 710 MAN MB Sprinter Krad/1. EE FüKfz/ NEF/1. EE RTW/1. EE Techn. Kfz/1. EE FüKfz/2. EE Krad/2. EE KTW KTW/2. EE Technik Kfz FüKfz/IuK Krad/IuK ELW 2/IuK FuKW/IuK FeKW/IuK LKW/IuK Anh.Notstrom/IuK Betr.Kombi MHD MHD MHD MHD MHD MHD MHDMHD MHD MHD MHD MHD MHD MHD MHD MHD MHD JUH:Bund AC WFOHXXTTFH4D Ford Tourneo BetrKombi 3200 Bund Rotter Bruch AC-8329 WDB MB 407 ATrKW seit 2008 JUH:Land Rotter Bruch AC-8810 AC Ford FT300 Ewers Betreuung TechnAnh Land Land AC Ewers Anhänger/Betr. Land JUH:Organ. Rotter Bruch AC-NC 740 AC-DJ 8000 AC-J VW-T4 MB-A MB 814 KTW FüFhrzgTeSi JUH JUH JUH

81 Organisation und Standort DRK:Bund Robensstr.49 DRK:Land Robensstr.49 Hein-Jansen Str. DRK:Organ. Robensstr.49 AC- DJ Opel Movano 2,2 DTI ELW Kfz-Kennz. Fahrgest.-Nr. Baujahr Kfz-Typ Verwendung Km.Stand Zustand AC-8476 WDB K MB 814 MB Betr.LKW 9309/gut Bund Eigentümer AC-8473 AC WDB P Progress MB 312D FKH Betr.Fhrzg 12097/gut Bund AC-8332 AC-8338 AC-8340 AC-RK 6891 WVZZZZ70ZYX W09AXXXXX3ME07366 WDB R VW-T4 MB-Sprinter BetrFhrzg. Betr.-Anhänger. Techn.-Anhänger GW-San 14320/gut Land Land Land AC-C910 AC-RK142 AC-R3344 AC-RK6857 AC-RK6821 AC-RK6592 AC-RK6833 VF7X15G00005G30775 WV1ZZZ3DZ2H KMXKPS1CPYU WV2ZZZ70ZTH WV2ZZZ7HZ6H WV1ZZZ2DZ5H WDB R Citroen-Kombi VW LT35 Hyundai VW T4 VW T5 VW LT 35 MB 312 D NEF ELW 1 Technik KTW NEF Betr./ Technik RTW DRK DRK Durchschnittsalter

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84 Entwicklung der Rettungsdienst-Einsätze von Einsätze/Jahr RTW KTW NEF

85 Rettungsdienst-Einsätze in der Stadt Aachen im Jahr 2007 (ohne Unternehmer) Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. RTW KTW NEF RTH

86 FB 37/60 Feuerwehr Aachen Jahresstatistik Rettungsdienst Stadt Aachen von 2007 Wache 1 BF Wache 2 BF Wache 3 BF MHD JUH DRK (Änderung der Funkrufnamen am ) Einsätze pro Wache Gesamteinsatzzahlen Einsatz als: RTW KTW NA BF RTW KTW NA BF Jan Feb März n April n Mai Juni Juli Aug n Sept Okt Nov n Dez n gesamt: n Transporte in den Zeitklassen E.-Stelle an (Status 4) - Einsatzbereit (Status 1) 4-83-n [min] RTW KTW NA BF n n n n n Einsätze pro Organisation RTW KTW NA BF Wache 1 BF > Wache 2 BF Wache 3 BF BF MHD JUH DRK L:\Users\ABT_60\Bedarfsplanung-RD\2009\Statistiken.2007\Rettungsdienst-Statistik 2007.wpd

87 Feuerwehr Aachen FB 37/60 Jahresstatistik Rettungsdienst Stadt Aachen von 2007 Einsatzart zeitliche Einsatzverteilung RTW KTW NA BF Stunden-Raster RTW KTW NA BF Arztpraxis/ambulante Behandlung Uhr Krankentransport Uhr Entlassung Uhr Verlegung Uhr Behandlung nach PsychKG Uhr Betriebsunfall Uhr Hausunfall Uhr Schulunfall Uhr Sportunfall Uhr Straßenunfall Uhr Verkehrsunfall Uhr Notfall Uhr Infektionstransport Uhr Inkubatortransport Uhr HSLP -> Krankenhaus Uhr vorsorglicher Einsatz Uhr Transport zur Wohnung Uhr sonstige Uhr Uhr Blinde Alarmierungen Uhr Mitfahrt verweigert Uhr sonstige Fehlalarme Uhr Patient an RTW übergeben Uhr Patient an RTW und NA übergeben Uhr Patient verstorben - kein Transport Stunden-Raster RTW KTW NA BF kein Transport nach Behandlung NA Montag - Freitag Uhr Transport anders durchgeführt Montag - Freitag Uhr Montag - Freitag Uhr böswillige Alarmierungen Samstag u. Sonntag Uhr Summe: Samstag u. Sonntag Uhr Samstag u. Sonntag Uhr Einsatzzeiten [min] 12-Stunden-Raster RTW KTW NA BF RTW KTW NA BF Montag - Freitag Uhr Meldung - Alarmiert 66,2 s 53,9 s 68,8 s Montag - Freitag Uhr Alarmiert - Ausfahrt 63,4 s 56,8 s 79,1 s Samstag u. Sonntag Uhr Meldung - Ausfahrt (Ausrückezeit) 128,3 s 109,4 s 145,8 s Samstag u. Sonntag Uhr Ausfahrt - Ankunft Einsatzstelle 4,5 min 11,3 min 5,4 min Alarmiert - Ankunft 5,7 min 12,9 min 6,9 min Ankunft - Einsatzbereit 38,0 min 50,7 min 34,4 min Ausfahrt - Ein (Wache) 52,6 min 71,4 min 53,8 min Ausfahrt - Einsatzbereit 42,6 min 62,3 min 39,8 min L:\Users\ABT_60\Bedarfsplanung-RD\2009\Statistiken.2007\Rettungsdienst-Statistik 2007.wpd

88 Feuerwehr Aachen FB 37/60 Jahresstatistik Rettungsdienst Stadt Aachen von 2007 Transportziel RTW KTW Klinikum (K01) Marienhospital (K02) Luisenhospital (K03) Franziskus-Hospital (K04) Alexianer-Krankenhaus HBO-Zentrum 33 6 Krhs. Bardenberg (K21) Krhs. Würselen (K22) Krhs. Stolberg (K23) Krhs. Eschweiler (K24) Krhs. Simmerath (K25) LKH Düren (K27) Krhs. Eupen 2 11 Krhs. Heerlen 10 7 Krhs. Maastricht 3 8 Summe: L:\Users\ABT_60\Bedarfsplanung-RD\2009\Statistiken.2007\Rettungsdienst-Statistik 2007.wpd

89 Krankentransportdienst der Stadt Aachen ab 2010 Montag Dienst-Stunden KTW KTW ,5 KTW ,5 KTW ,5 KTW KTW KTW ,5 KTW 08 Spitzenbedarf KTW 09 Spitzenbedarf Dienstag KTW KTW ,5 KTW ,5 KTW ,5 KTW KTW KTW ,5 Mittwoch KTW KTW ,5 KTW ,5 KTW ,5 KTW KTW KTW ,5 Donnerstag KTW KTW ,5 KTW ,5 KTW ,5 KTW KTW KTW ,5 Freitag KTW KTW ,5 KTW ,5 KTW ,5 KTW KTW KTW ,5 Samstag KTW KTW KTW 03 1 KTW Sonderbedarf Sonntag KTW KTW Summe 350 Bei zu erwartenden Bedienzeiten über 1 Stunde können bis zu 3 zusätzliche KTW angefordert werden. Darüber hinaus können in Ausnahmefällen bis zu 2 RTW gleichzeitig zu Krankentransporten eingesetzt werden. An gesetzlichen Feiertagen, die auf Werktage fallen, gilt der Sonntags- Dienstplan!

90 Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser der Stadt Aachen im Großschadensfall Name und Anschrift: Ärztlicher Direktor Vertreter Kaufmännischer Direktor Vertreter: Universitätsklinikum Aachen Pauwelsstr Aachen Univ.-Prof. Dr. Henning Saß Univ.- Prof. Dr. Rüdiger Autschbach Detlef Klimpe Dipl.-Kff. Heike Zimmermann Dipl.-Kfm. Werner Kemper Tel.: Fax: (kein Zentralfax) Tel.: Tel.: Tel Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: e Tel.: Fax: Pflegedirektor: Heinz Pelzer Tel.: Fax: Notaufnahme: Dr. Peter-Friedrich Petersen Tel.: Standleitung Feuerwehr Fax: Tel: / (Dr. Petersen) Fax: Klinik Betten Chirurgie 32 Fachübergreifende Klinik für Operative Intensivmedizin 42 Gynäkologie/Geburtshilfe 28 Intermediate Care operativ 24 Intermediate Care konservativ 24 Kinder- und Jugendpsychiatrie 38 Kinderklinik 112 Kinderklinik Intensivstation 19 Med. Klinik I 88 Med. Klinik I Infektionsstation 14 Med. Klinik I Intensivstation 12 Kapazität zur Einsatzstufe 1 Kapazität zur Einsatzstufe 3 Kat. I Kat. II Kat. I Kat. II

91 Klinik Betten Med. Klinik II/III Intensivstation 14 Med. Klinik III 64 Med. Klinik IV 48 Neurologie 60 Neurologie Intensivstation 13 Nuklearmedizin 8 Orthopädie 32 Palliativstation 9 Psychiatrie 119 Standard Care 44 Standard Care/Schwerpunkt Augen 32 Standard Care/Schwerpunkt Dermatologie 30 Standard Care/Schwerpunkt Gefäßchir./ZMK 32 Standard Care/Schwerpunkt Gynäkologie 27 Standard Care/Schwerpunkt HNO 32 Standard Care/Schwerpunkt Neurochir. 48 Standard Care/Schwerpunkt Orthopädie/Unfallchir. 46 Standard Care/Schwerpunkt Thorax,- Herz-+ Gefächir. 46 Standard Care/Schwerpunkt Urologie 32 Strahlentherapie 32 Kapazität zur Einsatzstufe 1 Kapazität zur Einsatzstufe 3 Kat. I Kat. II Kat. I Kat. II Gesamt 1261 Behandlungskapazitäten im Großschadensfall OP-Säle insgesamt 30 davon aseptisch: 29 (alle Säle umschaltbar auf septisch) Küchenkapazität: Stand:

92 Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser der Stadt Aachen im Großschadensfall Name und Anschrift: Marienhospital Aachen Zeise Aachen Tel.: Fax: Ärztlicher Direktor/ ärztliche Leitung: (Vertreter) Prof. Dr. Thomas Möllhoff Priv. Doz. Dr.med.Markus Gatzen Tel.: Fax: Tel.: Fax.: Vorstand der Verwaltung: (Vertreter:) Rolf -Leonhard Haugrund Bernd Jakobs Tel.: Fax: Tel: Pflegedienstleitung: Ralf Marleaux Tel.: Fax: Notaufnahme: Dr. med.georg Welty Tel.: Fax: Aufteilung nach Fach- bzw. Teilgebieten aufgestellt e Betten Regelkapazitä Kapazität zur Einsatz-stufe 1 Kapazität zur Einsatzstufe 3 t: Kat. I Kat. II Kat. I Kat. II Chirurgie (Gefäßchirurgie) (20) (Unfallchirurgie) (33) Mund-, Kiefer- und 16 Gesichtschirurgie Innere Medizin (Infektion) (6) Frauenheilkunde Geburtshilfe 25 HNO B Heilkunde 10 Augenheilkunde 6 Pharmakologie / Pharmazie Radiologie: ja ja Insgesamt: (Intensivpflegebetten) (10) OP-Tische insgesamt 8 davon aseptisch: 8 Küchenkapazität: 800 (Stand )

93 Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser der Stadt Aachen im Großschadensfall Name und Anschrift: Luisenhospital Aachen Boxgraben Aachen Tel.: Fax: Ärztlicher Direktor/ ärztliche Leitung: Dr. med. W. Reeker Tel.: Fax: Verwaltungsdirektor: Dipl.-Kfm. W. Reiche Tel.: Fax: Pflegedienstleitung: Dipl. Pflegemanagerin L. Frenger Tel.: Fax: Notaufnahme: Chirurgische Ambulanz Tel.: Fax: Aufteilung nach Fachbzw. Teilgebieten aufgestellte Betten Regelkapazitä Kapazität zur Einsatz-stufe 1 Kapazität zur Einsatzstufe 3 t: Kat. I Kat. II Kat. I Kat. II Chirurgie (Gefäßchirurgie) (52) (52) Plastische Chirurgie Innere Medizin Frauenheilkunde Geburtshilfe HNO Heilkunde Augenheilkunde 4 4 Radiologie ja ja Anästhesie ja ja Pharmakologie (Apotheke) ja ja Insgesamt: (Intensivpflegebetten) OP-Tische insgesamt 8 8 davon aseptisch: 7 7 Küchenkapazität: 700 Mahlzeiten Stand:

94 Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser der Stadt Aachen im Großschadensfall Name und Anschrift: Franziskushospital Morillenhang Aachen Tel.: Fax: Ärztlicher Direktor/ ärztliche Leitung: (Vertreter) Frau Dr. Sauerzapfe Tel.: Fax: Vorstand der Verwaltung: (Vertreter:) Herr L. Stein Tel.: Fax: Pflegedienstleitung: Frau L. Peters Tel.: Fax: Notaufnahme: Frau M. Ritter o. Aufnahme- Ambulanz Tel.: / -0 Fax: Aufteilung nach Fach- bzw. aufgestellte Regel- Kapazität zur Einsatzstufe Kapazität zur Einsatz- Teilgebieten Betten 1 kapazität: stufe 3 Kat. I Kat. II Kat. I Kat. II Chirurgie Urologie Innere Medizin Frauenheilkunde 8 8 HNO Heilkunde 3 3 Anästhesie Insgesamt: Davon (Intensivpflegebetten) (6) (6) OP-Tische insgesamt 5 5 davon aseptisch: 4 4 Küchenkapazität: Seniorenzentrum Würselen Stand: 01/ Mahlzeiten

95 Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser der Stadt Aachen im Großschadensfall Name und Anschrift: Ärztlicher Direktor/ ärztliche Leitung: (Vertreter) Geschäftsführerin Alexianer Krankenhaus Aachen GmbH Alexianergraben Aachen Herr Dr. K. Greven Herr Dr. W. Hinüber Frau E. Beckers Sekretariat Tel.: Fax: Tel.: Tel.: Fax: Tel.: Tel.: Fax: Pflegedienstleitung: Herr M. Braun Tel.: Fax: Notaufnahme: AvD (Tag u. Nacht) PvD (nur in der Nacht) Tel.: Tel.: Aufteilung nach Fach- bzw. aufgestellte Regel- Kapazität zur Einsatzstufe 1 stufe 3 Kapazität zur Einsatz- Teilgebieten Betten kapazität: Kat. I Kat. II Kat. I Kat. III Allg. Psychiatrie Küchenkapazität: Stand: 11/2008

96 Feuerwehr Tel. 0241/ Aufnahmedienst für die Versorgung chirurgischer und internistischer Notfälle in der Stadt Aachen im Monat J A N U A R (Stand15. Oktober 2008) TAG DATUM UHRZEIT KRANKENHAUS DONNERSTAG Uhr Uhr Marienhospital FREITAG Uhr Uhr Universitätsklinikum SAMSTAG Uhr Uhr Luisenhospital SONNTAG Uhr Uhr Luisenhospital MONTAG Uhr Uhr Marienhospital DIENSTAG Uhr Uhr Universitätsklinikum MITTWOCH Uhr Uhr Franziskuskrankenhaus DONNERSTAG Uhr Uhr Marienhospital FREITAG Uhr Uhr Universitätsklinikum SAMSTAG Uhr Uhr Franziskuskrankenhaus SONNTAG Uhr Uhr Franziskuskrankenhaus MONTAG Uhr Uhr Luisenhospital DIENSTAG Uhr Uhr Universitätsklinikum MITTWOCH Uhr Uhr Franziskuskrankenhaus DONNERSTAG Uhr Uhr Marienhospital FREITAG Uhr Uhr Universitätsklinikum SAMSTAG Uhr Uhr Universitätsklinikum SONNTAG Uhr Uhr Universitätsklinikum MONTAG Uhr Uhr Luisenhospital DIENSTAG Uhr Uhr Universitätsklinikum MITTWOCH Uhr Uhr Franziskuskrankenhaus DONNERSTAG Uhr Uhr Luisenhospital FREITAG Uhr Uhr Universitätsklinikum SAMSTAG Uhr Uhr Marienhospital SONNTAG Uhr Uhr Marienhospital MONTAG Uhr Uhr Luisenhospital DIENSTAG Uhr Uhr Universitätsklinikum MITTWOCH Uhr Uhr Franziskuskrankenhaus DONNERSTAG Uhr Uhr Marienhospital FREITAG Uhr Uhr Universitätsklinikum SAMSTAG Uhr Uhr Universitätsklinikum

97 Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen vom 7. Dezember 1988 (in der Fassung des 8. Nachtrages vom , in Kraft getreten zum ) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1984 (GV.NW. S.475/SGV.NW.2023), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Rechtsbereinigungsgesetzes 1987 für das Land NW vom (GV.NW. Seite 342), und der 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NW.S.712/SGV. NW 610) in der z.zt. geltenden Fassung hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am folgende Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen beschlossen: 1 1. Die Stadt Aachen ist gemäß 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 1999 (GV. NRW. S. 386) Trägerin des Rettungsdienstes in ihrem Bereich. 2. Sie unterhält eine Leitstelle und sorgt für eine ausreichende Zahl von Rettungswachen. Sie hält Rettungswagen (RTW), Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und Krankentransportwagen (KTW) zur Beförderung von Notfallpatienten und kranken Personen sowie zur Durchführung notärztlicher Hilfeleistungen bereit Die Notwendigkeit der Beförderung kranker Personen durch einen Krankentransportwagen (KTW) muss durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden; aus dieser Bescheinigung muss zu erkennen sein, ob die zu befördernde Person an einer ansteckenden Krankheit leidet oder nicht. 2. Für Notfallpatienten sowie für die Inanspruchnahme des Notarztdienstes ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich.

98 3 Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden folgende Gebühren erhoben: 1. Für die Beförderung von Notfallpatienten: a) Grundgebühr 158,94 Euro Hierin sind bis zu 30 Minuten Transportzeit (hierunter ist die Zeit vom Eintreffen des Fahrzeuges am Einsatzort bis zur Ablieferung des Patienten am Bestimmungsort zu verstehen) sowie eine Pauschale von 15 Minuten für An- und Abfahrt enthalten. b) Anschlussgebühr 1 52,98 Euro Für zusätzliche Transportzeit von jeweils angefangenen 15 Minuten. c) Anschlussgebühr 2 52,98 Euro zusätzlich bei Auswärtstransporten von mehr als 20 km Entfernung von der Stadtgrenze als Rückfahrtpauschale für je angefangene 20 km. 2. Für die Inanspruchnahme des Notarztes 254,15 Euro zusätzlich zur Gebühr nach 3 Ziffer 1. Erfolgt im Zusammenhang mit dem Notarzteinsatz kein Transport des Patienten, so beträgt die Gesamtgebühr 333,62 Euro 3. Für die Beförderung von kranken Personen a) Grundgebühr 86,10 Euro Hierin sind bis zu 30 Minuten Transportzeit (hierunter ist die Zeit vom Eintreffen des Fahrzeuges am Einsatzort bis zur Ablieferung des Patienten am Bestimmungsort zu verstehen) sowie eine Pauschale von 15 Minuten für An- und Abfahrt enthalten. b) Anschlussgebühr 1 28,70 Euro für zusätzliche Transportzeit von jeweils angefangene 15 Minuten.

99 c) Anschlussgebühr 2 28,70 Euro zusätzlich bei Auswärtstransporten von mehr als 20 km Entfernung von der Stadtgrenze als Rückfahrpauschale für je angefangene 20 km. 4 Die Durchführung von Transporten kranker Personen mit Krankentransportwagen außerhalb des Stadtgebietes kann bei Selbstzahlern vor der Entrichtung einer Vorauszahlung in Höhe von 50% der voraussichtlich zu erhebenden Gesamtgebühr, bei anderen Kostenträgern (Krankenkassen usw.) von der Vorlage eines kurzen Anerkenntnisses abhängig gemacht werden, wenn das Fahrtziel mehr als 100 km von der Stadtgrenze entfernt liegt Bei gleichzeitiger Beförderung mehrerer Notfallpatienten mit dem RTW oder mehrerer kranker Personen mit dem KTW ist für die zweite und jede weitere Person ein Zuschlag von 50% der in 3 bei Ziff. 1 bzw. Ziff. 3 festgesetzten Gebühren zu zahlen. Die Gesamtkosten einer gemeinsamen Fahrt werden auf die Beförderten gleichmäßig verteilt. 2. Das Mitfahren einer Begleitperson ist gebührenfrei. Für jede weitere Begleitperson wird ein Zuschlag von 50% der in 3 Ziff. 1 bzw. Ziff. 3 festgesetzten Gebühren erhoben. 3. Für einen bestellten aber nicht benutzten Rettungswagen oder Krankentransportwagen kann eine Gebühr in Höhe von 50% der 3 Ziffer 1 bzw. Ziffer 3 festgesetzten Gebühren erhoben werden. 4. Die durch einen Transport erwachsenden notwendigen Desinfektionskosten werden in der tatsächlichen Höhe gesondert berechnet Wer einen Rettungswagen, den Notarztdienst oder einen Krankentransportwagen mißbräuchlich in Anspruch nimmt, handelt ordnungswidrig. 2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

100 7 1. Gebührenpflichtig ist derjenige, der die Leistung in Anspruch nimmt oder in dessen Interesse der Rettungsdienst der Stadt Aachen tätig wird. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. 2. Die Gebühr wird 21 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig Diese Gebührenordnung tritt am 1. Januar 1989 in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen vom 7. Dezember 1978 in der Fassung des 7. Nachtrages vom außer Kraft.

101 OB 9. September 2003 A 37/60 Dienstanweisung BF 60-6/17 Rettungsdienst Infektionsschutz im Rettungsdienst - Aktualisierte Dienstanweisung - 1. Allgemeines Gesetzliche Grundlagen: IfSG, RettG-NRW, UVV- Persönliche Schutzausrüstungen (VBG 101) (z.z. Entwurf) 2. Zielsetzung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen Durch Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen soll die Aufnahme und die Übertragung von Krankheitskeimen für das Personal im Rettungsdienst und deren Patienten verhindert werden. 3. Persönliche Hygienemaßnahmen Gründliche Körperpflege sowie saubere und ordnungsgemäße Dienst- und Schutzkleidung sind Grundvoraussetzung zur Vermeidung von Ansteckungen oder Übertragungen von Krankheiten. Übertragungen von krankmachenden Keimen werden vermieden, wenn beim Transport und Umgang mit Patienten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Hygienerichtlinien beachtet werden: 1. Bei Dienstbeginn gründliche Händereinigung (mind.30 Sekunden waschen) 3. Schutzbekleidung (nach UVV vorgeschrieben) ist bei jedem Einsatz und jeder Witterung zu tragen 4. Bei Patientenkontakt werden grundsätzlich Einmalhandschuhe getragen. Sollte Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten zu erwarten sein, wird empfohlen, 2 Paar Handschuhe übereinander zu tragen 5. Starke Verschmutzungen (Blut, Stuhl o. ä.) sind vor der Reinigung mit Zellstoff abzuwischen 6. Kontaminierte Körperstellen erst desinfizieren, dann waschen. Nach dem Tragen von Einmalhandschuhen wird eine Händedesinfektion durchgeführt 7. Gründliches Waschen der Hände ( 30 sek.) unmittelbar nach Übergabe des Patienten 8. Normal verschmutzte Einsatzkleidung wird in der Waschmaschine der jeweiligen Rettungswache gewaschen 9. Nach einem Infektionstransport werden die getragene Schutzkleidung und Deckenbezüge in Plastiksäcke verpackt und beschriftet in der Desinfektion der Hauptwache abgegeben Infektionsschutz im Rettungsdienst Stadt Aachen-Stand

102 10. Vor dem Betreten der Speise- und Sozialräume sind Schutzjacken und Kittel abzulegen 11. Regelmäßige arbeitsmedizinische Überwachung und Impfkontrolle vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit und dann alle 3 Jahre ist verpflichtend 4. Prophylaktische Hygiene - und Desinfektionsmaßnahmen Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes sollen durch ihr äußeres Erscheinungsbild die Bedeutung der Hygiene im Rettungsdienst widerspiegeln. Sie sind bei äußerer Verschmutzung baldmöglichst zu reinigen. Alle Fahrzeuge, die personell besetzt sind, werden täglich einer prophylaktischen Scheuer-Wischdesinfektion unterzogen. (siehe Hygiene- und Desinfektionsplan prophylaktisch) Dabei werden die Fahrzeuginnenräume von RTW, KTW und NEF gründlich gereinigt und auf folgende Weise desinfiziert: Desinfektionsreiniger: NÜSCOSEPT OF Lösung = 1,5% Einwirkzeit 1 Std. Als Nachweis der Desinfektion dient die Eintragung in die Überprüfungsliste des Fahrzeuges. Reservefahrzeuge des Rettungsdienstes sind unabhängig von der Nutzung, mindestens jedoch einmal wöchentlich, einer prophylaktischen Scheuer- und Wischdesinfektion zu unterziehen. (siehe Hygiene- und Desinfektionsplan prophylaktisch) Dabei wird der Fahrzeuginnenraum von RTW, KTW oder NEF gründlich gereinigt und wie folgt desinfiziert: Desinfektionsreiniger: NÜSCOSEPT OF Lösung = 1,5% Einwirkzeit 1 Std. Als Nachweis der Desinfektion dient die Eintragung in die Überprüfungsliste des Fahrzeuges.Die Tragen der Fahrzeuge sind mit Einmalbezügen zu beziehen, die nach jedem Einsatz zu erneuern sind.die Wolldecken der Tragen sind mit einem Schutzbezug zu versehen, der mindestens einmal täglich und nach jeder Verschmutzung, bei Reservefahrzeuge mindestens jedoch einmal wöchentlich (samstags), zu wechseln ist. Verschmutzte Bezüge sind in den gekennzeichneten Behältnissen der Hauptwache zu deponieren. Infektionsschutz im Rettungsdienst Stadt Aachen-Stand

103 Das Frischwasser der Handwaschanlagen ist täglich zu wechseln und das Abwasser zu entleeren. An der Einsatzstelle müssen medizinische Verbrauchsmaterialien vom Rettungsdienst-personal gesammelt und ordnungsgemäß auf der Wache entsorgt werden. Benutzte Einmalartikel (Kanülen, Tuben o. ä.) sind in den Kontamedboxen zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Medizinische Geräte sind nach jedem Gebrauch, mindestens jedoch einmal wöchentlich, zu reinigen und zu desinfizieren (siehe Hygiene- und Desinfektionsplan prophylaktisch). Mit gebrauchten Kanülen ist besonders vorsichtig umzugehen. Sie sind nur in den dafür vor-gesehenen Behältnissen (Kontamedboxen) zu sammeln und zu entsorgen. 5. Hygiene- und Desinfektionsplan A Infektionsschutz nach Plan A ist bei Infektionserkrankungen durchzuführen, die nicht im Hygieneplan B aufgeführt sind. Nicht benötigte Materialien und Einsatzmittel werden für die Dauer des Transportes vom Fahrzeug genommen oder geschützt in den Stauräumen des Fahrzeuges untergebracht. Das Transportpersonal rüstet sich vor dem Transport mit Rettungsdienstschutzjacke oder Sanitätskittel, Handschuhen und ggf. Mund- Nasenschutz aus. Eine spezielle, zusätzliche Schutzbekleidung für das Transportpersonal ist bei diesen Erkrankungen nicht erforderlich. Bei einer Infektionsübertragung, die durch Tröpfchen möglich ist (z.b. TBC, Meningitis, Grippe), wird dem Patienten mit seiner Einwilligung ein Mund- Nasenschutz aufgesetzt. Bei diesen Infektionskrankheiten muss auch das Transportpersonal routinemäßig einen Mund- Nasenschutz tragen. Sind beim Transport besondere Vorkommnisse aufgetreten, ist umgehend Rücksprache mit dem Desinfektor zu halten. Der Desinfektor entscheidet dann über evtl. weitere Desinfektionsmaßnahmen. Nach Übergabe des Patienten ist unverzüglich und ohne Unterbrechung "nicht einsatzbereit" zur Hauptwache zurückzufahren, um dort die erforderlichen Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen. Schutzbekleidung, Decken und Bezüge sind in Plastiksäcke zu verpacken und beschriftet (Name des Transportpersonals und Art der Erkrankung) in der Desinfektion Wache 1 zwischen zu lagern. Kontaminierte Einmalartikel sind ebenfalls in einem Plastiksack zu verpacken und in den Restmüllbehältnissen auf der Wache zu entsorgen. Infektionsschutz im Rettungsdienst Stadt Aachen-Stand

104 Es wird nun eine Desinfektion nach Hygiene und Desinfektionsplan A durchgeführt. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln (Flächen und Instrumente) muss mit flüssigkeitsdichten Handschuhen gearbeitet werden. Die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes wird in Form einer Scheuer - Wischdesinfektion wie folgt durchgeführt: Desinfektionsmittel: NÜSCOSEPT Lösung: 1% Einwirkzeit: 30 Min. Es ist auf genaue Dosierung und Einwirkzeit zu achten. Anschließend wird das Fahrzeug zur Vermeidung von Geruchsbelästigung gut belüftet und mit dem Desinfektionsreiniger NÜSCOSEPT OF (1% Lösung) ausgewaschen. Achtung! Desinfektionsnachweis schreiben. Danach ist das Fahrzeug wieder einsatzbereit. 6. Hygiene- und Desinfektionsplan B Wird ein Patient mit einer der folgenden Erkrankungen (oder Erkrankungsverdacht) transportiert, ist vor dem Transport zunächst mit einem Desinfektor Rücksprache zu halten: 1. Ebola-Fieber 2. Lassa-Fieber 3. Marburg-Virus 4. andere Erscheinungsformen des hämorrhagischen Fiebers 5. Cholera 6. Milzbrand 7. Pest 8. Pocken Nicht benötigte Materialien und Einsatzmittel werden für die Dauer des Transportes vom Fahrzeug genommen oder geschützt in den Stauräumen des Fahrzeuges untergebracht. Das Transportpersonal rüstet sich vor dem Transport mit spezieller Schutzkleidung, (Overall Farbe gelb Typ B) partikelfiltrierende Atemschutzmaske (3M-1873V) sowie Handschuhe aus. Die Form der Schutzbekleidung kann aber je nach Art der Erkrankung zusätzlich angepasst werden. Die Hygienevorschriften sind strengstens einzuhalten! Infektionsschutz im Rettungsdienst Stadt Aachen-Stand

105 Sind beim Transport besondere Vorkommnisse aufgetreten, ist umgehend Rücksprache mit dem Desinfektor zu halten. Der Desinfektor entscheidet dann über evtl. weitere Desinfektionsmaßnahmen. Nach Übergabe des Patienten ist unverzüglich und ohne Unterbrechung "nicht einsatzbereit" zur Hauptwache zurückzufahren. Schutzbekleidung, Decken und Bezüge sind in Plastiksäcke zu verpacken und beschriftet (Name des Transportpersonals und Art der Erkrankung) in der Desinfektion Wache 1 zwischen zu lagern. Kontaminierte Einmalartikel sind ebenfalls in einem Plastiksack zu verpacken und in den Restmüllbehältnissen auf der Wache zu entsorgen. Es wird nun eine Desinfektion nach Hygiene- und Desinfektionsplan B durchgeführt. Beim Einsatz von Desinfektionsmittel (Flächen und Instrumente) muss mit flüssigkeitsdichten Handschuhen gearbeitet werden. Die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes wird als Scheuer- und Wischdesinfektion durchgeführt. Desinfektionsmittel: NÜSCOSEPT Lösung: 5% Einwirkzeit: 4 Stunden (Das Fahrzeug ist 4 Std. außer Dienst zu melden) Auf genaue Dosierung und Einwirkzeit ist zu achten! Anschließend wird das Fahrzeug zur Vermeidung von Geruchsbelästigung gut belüftet und mit dem Desinfektionsreiniger NÜSCOSEPT OF (1% Lösung) ausgewaschen. Achtung! Desinfektionsnachweis schreiben. Danach ist das Fahrzeug wieder einsatzbereit. Anschließend wird dem Transportpersonal die Möglichkeit zum Duschen gegeben. 7. Infektionstransporte mit multiresistenten Keimen Vor einem Infektionstransport mit multiresistenten Keimen ist mit einem der Desinfektoren, ggf. über die Leitstelle, Rücksprache zu halten. Die Durchführung eines Transportes mit multiresistenten Keimen ist gleich einem normalen Infektionstransport. Für das Transportpersonal besteht also keine erhöhte Infektionsgefahr! Um einer Verbreitung multiresistenter Keime von Patient zu Patient sowie Personal aber entgegenzu- wirken, wird der Transport mit spezieller Schutzbekleidung (Overall- weiß) durchgeführt. Infektionsschutz im Rettungsdienst Stadt Aachen-Stand

106 Die anschließenden Desinfektionsmaßnahmen werden nach Hygiene- und Desinfektionsplan A durchgeführt. 8. Verhalten nach möglicher HIV- oder Hepatitis-Infektion Stich / Schnittverletzung: 1. Bei stattgefundener Stich / Schnittverletzung (Kanülenverletzung) zunächst Blutfluss der betroffenen Stelle fördern 2. Chirurgische Intervention falls rasch und versiert möglich 3. Intensive antiseptische Spülung bzw, Anlegen eines antiseptischen Wirkstoffdepots Dabei wird in ganzer Ausdehnung und gründlichst mit einer hochprozentigen, alkoholischen Lösung (NÜSCOMAN) gespült Kontamination Haut: Die kontaminierte Hautfläche wird in ganzer Ausdehnung und gründlichst mit einer hochprozentigen, alkoholischen Lösung (NÜSCOMAN) abgewaschen. Hierdurch soll potenziell infektiöses Material möglichst vollständig von der Haut entfernt werden. Kontamination Auge Intensive Augenspülung mit RINGER-LÖSUNG (Auf jedem RTW) Kontamination Mundhöhle Intensive Mundspülung mit BETAISODONA Mundantiseptikum (Auf jedem RTW) 9. Unfalldokumentation Im Anschluss daran muss sofort ein Arzt eine Serologie vom betroffenen Kollegen, aber auch von dem die Kontamination verursachenden Patienten, abnehmen und den Vorgang dokumentieren. Falls möglich, findet eine Impfung statt. Ggf. postexpositionelle Prophylaxe nach HIV/HBV-Exposition 10. Gebührenpflicht Die Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen nach I.-Transporten ist gebührenpflichtig und muss im Einsatzbericht vermerkt werden. 11.Verantwortliche Personen Infektionsschutz im Rettungsdienst Stadt Aachen-Stand

107 Die staatlich geprüften Desinfektoren des A 37 und der Hilfsorganisationen führen die Dienstaufsicht hinsichtlich der Hygiene- und Desinfektion im Rettungsdienst. Mögliche Infektionen oder Verletzungen, auch geringfügiger Art, sind in Form eines Unfallberichtes der jeweiligen Dienststelle über die zuständige Fachabteilung umgehend schriftlich zu melden. Im Auftrag Fachlich geprüft: (Dr. Nüßler) Frau Dr. Bochat Gesundheitsamt Stadt Aachen PD Dr. med. S.Lemmen Zentralbereich für Krankenhaushygiene UKA Anlagen: Hygiene und Desinfektionsplan A und B Verteiler: Amtsleiter Abt. 04, 10, 20, 30, 40, 50, 60, ÄLR,Leitstelle, Aushang Wache 1, 2, 3, 4, 5, 6,8 Desinfektoren BF, MHD, DRK, JUH, Infektionsschutz im Rettungsdienst Stadt Aachen-Stand

108 MERKBLATT Infektionstransporte nach Hygieneplan A Infektionsschutz nach Plan A ist bei Infektionserkrankungen durchzuführen, die nicht im Hygieneplan B aufgeführt sind. Nicht benötigte Materialien und Einsatzmittel werden für die Dauer des Transportes vom Fahrzeug genommen oder geschützt in den Stauräumen des Fahrzeuges untergebracht. Das Transportpersonal rüstet sich vor dem Transport mit Rettungsdienstschutzjacke oder Sanitätskittel, Handschuhen und ggf. Mund- Nasenschutz aus. Eine spezielle, zusätzliche Schutzbekleidung für das Transportpersonal ist bei diesen Erkrankungen nicht erforderlich. Bei einer Infektionsübertragung, die durch Tröpfchen möglich ist (z.b. TBC, Meningitis, Grippe), wird dem Patienten mit seiner Einwilligung ein Mund- Nasenschutz aufgesetzt. Bei diesen Infektionskrankheiten muss auch das Transportpersonal routinemäßig einen Mund- Nasenschutz tragen. Sind beim Transport besondere Vorkommnisse aufgetreten, ist umgehend Rücksprache mit dem Desinfektor zu halten. Der Desinfektor entscheidet dann über evtl. weitere Desinfektionsmaßnahmen. Nach Übergabe des Patienten ist unverzüglich und ohne Unterbrechung "nicht einsatzbereit" zur Hauptwache zurückzufahren, um dort die erforderlichen Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen. Schutzbekleidung, Decken und Bezüge sind in Plastiksäcke zu verpacken und beschriftet (Name des Transportpersonals und Art der Erkrankung) in der Desinfektion Wache 1 zwischen zu lagern. Kontaminierte Einwegartikel sind ebenfalls in einem Plastiksack zu verpacken und in der Desinfektion auf der Wache 1 in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.es wird nun eine Desinfektion nach Hygiene und Desinfektionsplan A durchgeführt. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln (Flächen und Instrumente) muss mit flüssigkeitsdichten Handschuhen gearbeitet werden. Die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes wird in Form einer Scheuer - Wischdesinfektion wie folgt durchgeführt: Desinfektionsmittel: NÜSCOSEPT Lösung: 1% Einwirkzeit: 30 Min. Es ist auf genaue Dosierung und Einwirkzeit zu achten. Anschließend wird das Fahrzeug zur Vermeidung von Geruchsbelästigung gut belüftet und mit dem Desinfektionsreiniger NÜSCOSEPT OF (1% Lösung) ausgewaschen. Achtung! Desinfektionsnachweis schreiben. Danach ist das Fahrzeug wieder einsatzbereit.

109 Rettungsdienst Stadt Aachen -- Hygiene und Desinfektionsplan A Desinfektionsmaßnahmen nach Infektionstransporten die nicht im Hygiene und Desinfektionsplan B aufgeführt sind. WANN WAS WIE WOMIT BEMERKUNG Nach einem Infektionstransport Krankenraum, Tragestuhl, Krankentrage, Schaufeltrage, Vakuummatratze, Sitzbank, Scheuer-Wischdesinfektion NÜSCOSEPT Lösung herstellen 1,% / 30Min. Nach einem Infektionstransport Einmalartikel wie Overalls, Masken oder Einmalauflagen Abfallentsorgung Plastiksäcke (blau) Desinfektion Wache 1 zur Entsorgung zuführen. - nach Gebrauch - nach Gebrauch - nach Gebrauch Blutdruckmesser, Beatmungsbeutel, Absauggeräte, EKG, Defi, Notfallkoffer, Intubationsbesteck, Magillzange, Absauggeräte Beatmungsmasken Beatmungsschläuche, Beatmungsbeutel, Beutelventil, Geräteredesinfektion Einsprühen Instrumentendesinfektion Gegenstände in Desinfektionsmittellösung einlegen. Maskendesinfektion Gegenstände in Desinfektionsmittellösung einlegen. KAMASEPT -Spray- NÜSCOSEPT -ID FF- NÜSCOSEPT -OF- gebrauchsfertige Lösung Lösung herstellen 5% / 15 Min. Lösung herstellen 1,5% / 15 Min. vor / nach Patientenkontakt Kontakt mit kontaminierten Flächen oder Gegenständen Hände hygienische Händedesinfektion NÜSCOMAN gebrauchsfertige alkoholische Lösung Nach Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen Desinfektionsnachweis anfertigen! (Stand: September 2003)

110 Feuerwehr Aachen Der Oberbürgermeister Wann hilft wer? Ratgeber für medizinische Notfälle und Unfälle im Stadtgebiet Aachen BEI UNFÄLLEN UND PLÖTZLICHEN, SCHWEREN ERKRANKUNGEN Notarzt Tel.: 112 Bei lebensgefährlichen Erkrankungen oder Unfällen z.b. Atemnot, Bewusstlosigkeit, Krampfzuständen, starke Schmerzen am Herzen und Brustkorb, Vergiftungen, starke Schlagaderblutungen, schwerwiegende Verletzungen o.ä.. Die Notärzte des städtischen Rettungsdienstes sind Anästhesisten des Uniklinikums Aachen, die speziell zur Rettung akut lebensbedrohlich erkrankter oder verletzter Personen ausgebildet sind. Rettungswagen Tel.: 112 Der Rettungswagen dient zur Versorgung und zum Transport verletzter oder akut erkrankter Personen. Er ist mit Rettungsassistenten besetzt und mit einer umfangreichen medizinischen Ausrüstung ausgestattet. Nach der Erstversorgung des Patienten erfolgt der Transport in ein geeignetes Krankenhaus. Rettungshubschrauber Tel.: 112 Der Einsatz des Rettungshubschraubers erfolgt, wenn ein zusätzlicher Notarzt erforderlich ist oder ein Patient dringend in ein außerstädtisches Spezialkrankenhaus verlegt werden muss. Notruf für Gehörlose Tel.: 0241/ Von Horbach und Verlautenheide anstatt Notruf 112 bitte Tel.: 0241/19222 wählen BEI ALLGEMEINEN ERKRANKUNGEN OHNE LEBENSGEFAHR UND LEICHTEN VERLETZUNGEN Hausarzt Name: Tel.: oder Bereitschaftsarzt der kassenärztlichen Vereinigung Tel.: falls der Hausarzt nicht erreichbar ist. Montags - freitags (außer mittwochs) von Uhr, mittwochs von Uhr, an den Wochenenden von freitags Uhr - montags 8.00 Uhr, feiertags von Uhr Krankentransportwagen Tel.: 112 von Horbach und Verlautenheide Tel.: 0241/19222 Bei notwendigen Krankenhauseinweisungen, Fahrten zu Arztpraxen oder sonstigen Patiententransporten unter fachgerechter Betreuung. Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung ist die Kostenübernahme vorher mit der Krankenkasse abzuklären. Patienten, die sich in akuter Lebensgefahr befinden, werden grundsätzlich nicht im Krankentransportwagen sondern im Rettungstransportwagen transportiert. Im Notfall bitte verständigen: Name Telefon-Nr. Der Rettungsdienst der Stadt Aachen - rund um die Uhr einsatzbereit! - Berufsfeuerwehr (Leitstelle) unter Beteiligung von DRK, JUH und MHD - Die Einsätze des Rettungsdienstes werden nach der gültigen Gebührenordnug mit den Krankenkassen direkt oder dem Leistungsempfänger abgerechnet. Weitere Auskünfte Tel.: 0241/

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