Kreischaer Bote. 03. März Jahrgang 10, Ausgabe 100 -

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1 03. März Jahrgang 10, Ausgabe Kreischaer Bote Ihre Heimatzeitung mit Amtsblatt der Gemeinde Kreischa Herausgeber: Druckerei und Verlagshaus Blume, Kreischa 1,50

2 Seite 2 - Amtlicher Teil Kreischaer Bote Öffentliche Bekanntmachung Bericht aus dem Gemeinderat Am Montag, dem fand ab 19:00 Uhr die 18. Sitzung des Gemeinderates in dieser Legislaturperiode statt. Als Tagungsort hatte der Bürgermeister den Saal des Vereinshauses ausgewählt, da an der Sitzung auch die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 der Oberschule Kreischa teilnahmen. Grund für die Teilnahme der Schulklassen sind die Projekttage der Oberschule zum Planspiel Kommunalpolitik. Bereits seit mehreren Jahren führt die Oberschule dieses Planspiel zusammen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung aus Dresden durch. Die Schülerinnen und Schüler werden während dreier Tage mit den geltenden kommunalpolitischen Regelungen bekannt gemacht und stellen selbst einen Gemeinderat in einer Sitzung dar. Dazu erarbeiten sie Anträge und Anfragen sowie Beschlussempfehlungen, über die sie dann in einer gespielten öffentlichen Gemeinderatssitzung diskutieren und entscheiden. Die Schülerinnen und Schüler sowie ihre begleitenden Lehrer und die Vertreter der Friedrich-Ebert-Stiftung verfolgten interessiert den Sitzungsverlauf bis gegen 20:00 Uhr. Der Gemeinderat beriet nach folgender Tagesordnung: I. Öffentliche Sitzung 1. Begrüßung und Feststellung der Beratungs- und Beschlussfähigkeit 2. Bestellung der Unterzeichnenden für die Sitzungsniederschrift 3. Kenntnisgabe der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom Einwohnerfragestunde gemäß 44 Abs. 3 SächsGemO und 19 Geschäftsordnung für den Gemeinderat 5. Beratung und Beschlussfassung zur Gründung der Bürgerstiftung Kreischa - Wir sind Kreischa - Grundsatzbeschluss 6. Beratung zur Aufstellung der Haushaltsatzung 2016 mit Haushaltplan der Gemeinde Kreischa 7. Beratung und Beschlussfassung zur Bestimmung eines Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2015 des KWA - Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb und die Erteilung des Einvernehmens zum Prüfungsauftrag 8. Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf des Flurstückes 109/1 der Gemarkung Oberkreischa (Wohngrundstück Lungkwitzer Straße 29) 9. Beratung und Beschlussfassung zum Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Kreischa für den Zeitraum bis 2015 Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom Verschiedenes / Bekanntgaben / Anfragen der Gemeinderäte II. Nichtöffentliche Sitzung Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit und den weiteren Formalien der Sitzungseröffnung rief der Bürgermeister den ersten Sachbehandlungspunkt auf. Allerdings lagen keine Anfragen für den TOP 4 - Einwohnerfragestunde gemäß 44 Abs. 3 Sächs- GemO und 19 Geschäftsordnung für den Gemeinderat vor. Der Tagesordnungspunkt wurde ohne weitere Diskussion wieder geschlossen. TOP 5 - Beratung und Beschlussfassung zur Gründung der Bürgerstiftung Kreischa - Wir sind Kreischa - Grundsatzbeschluss Zu diesem Tagesordnungspunkt, der für die Gemeinde und alle Bürgerinnen und Bürger eine strategische Bedeutung hat, konnte der Bürgermeister sehr herzlich den Ehrenbürger der Gemeinde Kreischa, Herrn Rudolf Presl und dessen Mitarbeiterin, Frau Maria Langhammer persönlich begrüßen. Vor etwa 4 Jahren gab es die Idee von Herrn Presl und dem Bürgermeister, gemeinsam eine Stiftung zu errichten, die allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Kreischa zugute kommt und die diese nutzen können. Unabhängig von Personen und parteipolitischen Ansichten soll eine Plattform geschaffen werden, die die teilweise verloren gegangenen Bereiche in unserer Gesellschaft wieder zu Leben erweckt. Gemeint ist damit die direkte Hilfe und Vermittlung von Angeboten nach dem Prinzip vom Bürger für den Bürger. Die Stiftung soll als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts entstehen, die gemeinnützig und operativ aktiv arbeitet. Die Bürgerstiftung soll zum ehrenamtlichen Engagement und zum Stiften für die Gemeindebevölkerung anregen. Sie versteht sich als Anlaufstelle, Plattform und Schnittstelle für soziale Belange aller Gemeindemitglieder. Sie will zum aktiven bürgerschaftlichen Engagement animieren und zur aktiven Beteiligung ermutigen. Wichtig an dieser Schaffung ist auch, dass die Stiftung nicht als Selbstzweck entsteht und als leere selbständige juristische Körperschaft existiert, sondern von Bürgern für Bürger mit Leben erfüllt wird. Die Bürgerstiftung soll aber keinerlei Pflichtaufgaben der Gemeinde erfüllen oder ersetzen, gleich welcher Art. Sie soll vielmehr bereits entstandenen oder noch entstehenden Leerraum im nachbarlichen Zusammenleben, der vor Jahren noch normal von selbst gefüllt wurde, ersetzen helfen und damit ein lebenswerteres Gefühl für den Ort erreichen können. Der Bürgermeister und Herr Presl wiesen in übereinstimmender Weise bei ihren Erläuterungen darauf hin, dass das Grundanliegen, die Stärkung der zwischenmenschlichen Beziehungen und die gegenseitige Hilfeleistung, das Grundprinzip dieser Stiftung und deren Gestaltung sein sollen. Dieser Prozess wird sicherlich nicht ab dem ersten Tag funktionieren, es wird einer gewissen Anlaufzeit und auch immer wieder einer Mobilisierung und Unterstützung bedürfen, um die juristische Hülle, die für einen sehr langen Zeitraum geschaffen werden soll, mit Leben zu erfüllen. Deshalb wird es für die Stiftung eine zentrale Anlaufstelle geben, ebenso auch direkte Ansprechpartner. Zuvorderst steht aber das Ansinnen, mit allen Unternehmen, Vereinen, Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde ins Gespräch zu kommen und den möglichen Bedarf für entsprechende Hilfeleistungen zu ermitteln. Gleichfalls gilt es, die rechtlichen Dokumente für die Stiftungsgründung mit den Aufsichtsbehörden abzustimmen und auch den finanziellen Haushaltplan zu erarbeiten. In den nächsten Wochen wird deshalb verstärkt im Kreischaer Boten, vor Geschäften bzw. auch in elektronischen Medien um Mitwirkung der Bürgerschaft in dieser Stiftungsgründungsphase geworben werden. Es werden zum Beispiel mit einem Fragebogen

3 Kreischaer Bote Amtlicher Teil - Seite 3 die möglichen Inhalte und Leistungen und nachgefragten Dinge erfasst. Schlussendlich soll mit der Stiftung und dem aktiveren Leben auch ein deutliches Plus an Lebensqualität aus dem ehrenamtlichen Bereich für alle Bürgerinnen und Bürger erzielt werden. Die Gemeinderäte betonten einstimmig, dass sie das Projekt ausdrücklich befürworten und für eine notwendige Investition in die Zukunft der Gemeindegestaltung halten. Sie beschlossen einstimmig, die Bürgerstiftung zu errichten, als gemeinsame Errichtung zwischen der Gemeinde Kreischa und Herrn Rudolf Presl als Ehrenbürger der Gemeinde. Ebenso wurde ein eindeutiger Auftrag an den Bürgermeister zur Vorbereitung der Gründungsunterlagen erteilt. TOP 6 - Beratung zur Aufstellung der Haushaltsatzung 2016 mit Haushaltplan der Gemeinde Kreischa Nachdem sich die Gemeinderäte bereits in den vorhergehenden Ausschusssitzungen mit dem Haushaltplan befasst haben, stand er auch in dieser Sitzung auf der Tagesordnung. Der Bürgermeister wies in seinen einführenden Worten darauf hin, dass immer noch verschiedenste Entscheidungen seitens der Förderbehörden ausstehen, insoweit beinhaltet auch der Entwurf noch nicht endgültig alle Dinge, die für die nächsten Finanzplanungen notwendig sind. Um aber handlungsfähig zu werden, wird der Entwurf des Haushaltplanes ab dem bis einschließlich 03. März dieses Jahres öffentlich ausgelegt, beraten und beschlossen. Bis zum 15. März können Einwendungen gegen den Entwurf in der Verwaltung vorgebracht werden. Der Gemeinderat wird sich in seinen öffentlichen Ausschusssitzungen im März und abschließend in der Gemeinderatssitzung am mit der Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltplan 2016 befassen. Deshalb wird an dieser Stelle auf eine detaillierte Darstellung des Entwurfsstandes verzichtet. Der Bericht wird dann in der Ausgabe April des Kreischaer Boten nach der Beschlussfassung im März 2016 erfolgen. TOP 7 - Beratung und Beschlussfassung zur Bestimmung eines Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2015 des KWA - Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb und die Erteilung des Einvernehmens zum Prüfungsauftrag Es ist gesetzliche Pflicht, dass die Betriebsleitung des KWA den Jahresabschluss des Betriebes bis zum 30. April dem Bürgermeister vorlegt. Zur Vorlage der Jahresrechnung gehört auch die turnusgemäße Prüfung, der Gemeinderat hat einen entsprechenden Abschlussprüfer auszuwählen. Einstimmig entschied sich der Gemeinderat dafür, Herrn René Biermann aus Dresden mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebes zu beauftragen. TOP 8 - Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf des Flurstückes 109/1 der Gemarkung Oberkreischa (Wohngrundstück Lungkwitzer Straße 29) Bereits seit mehren Jahren wurde das Wohngrundstück Lungkwitzer Straße 29 zum Verkauf durch die Gemeinde angeboten. Im Dezember 2015 erfolgte eine öffentliche Ausschreibung, nach der auf das höchstbietende Gebot der Zuschlag erteilt werden sollte. In der Gemeindeverwaltung gingen mehrere Angebote ein. Der Gemeinderat entschied sich dafür, das Grundstück Lungkwitzer Straße 29 an Herrn Karsten Otto aus Bannewitz zu veräußern. Das Wohngrundstück wird für gemeindliche Zwecke nicht mehr benötigt und soll deshalb in private Hände zur Sanierung abgegeben werden. TOP 9 - Beratung und Beschlussfassung zum Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Kreischa für den Zeitraum bis 2015 Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom Bereits 2007 hat der Gemeinderat beschlossen, welche Ortsteile zentral durch die öffentliche Abwasserkanalisation erschlossen werden sollen und welche Ortsteile bzw. Grundstücke keinen Kanalanschluss erhalten können. Diese Grundstücke, die als sogenannte dezentrale Lösungen behandelt werden, sind in den Beschlusstexten entsprechend aufzuführen. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass hierzu auch die Grundstücke Possendorfer Straße 7 und 39 gehören. Der Gemeinderat holte deshalb den notwendigen Beschluss einstimmig nach. TOP 10 - Verschiedenes / Bekanntgaben / Anfragen der Gemeinderäte Im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigungsarbeiten nach dem Junihochwasser 2013 wurden nunmehr auch die Bauarbeiten für den Quohrener Bach öffentlich ausgeschrieben. Noch bis Anfang März ist hier die Bewerbung um den Auftrag und die Abgabe eines Angebotes möglich. Die Arbeiten selbst sollen dann ab April bzw. Mai dieses Jahres ausgeführt werden. Zur Vorbereitung der Planungsarbeiten an der Kreischaer Straße und der Baumschulenstraße für den grundhaften Straßenneubau finden derzeit Vermessungsarbeiten im Ortsteil Gombsen statt. Zum Teil werden in diese Vermessungsarbeiten auch die Privatgrundstücke einbezogen, da es wichtig ist, auch Zuwegungen, Zufahrten und die Gebäudeecken der angrenzenden Bebauung zu erfassen. Aufgrund von Anfragen aus der Bürgerschaft haben sich die Bauüberwachung sowie der Bürgermeister nochmals mit den Baumfällarbeiten am Lauebach beschäftigt. Der Bürgermeister stellte den Gemeinderäten dar, dass die Fällarbeiten nur in dem unbedingt notwendigen Maße vorgenommen werden. Sie dienen dazu, an den Bachläufen einen standortgerechten Gehölzsaum zu erreichen. Vorzugsweise sind vor allem Erlen und Weiden geeignet, in unmittelbarer Nähe des zukünftigen Bachlaufes zu wachsen und zu wurzeln, da nur diese mit ihrer Wurzelstruktur in die Gewässersohle hineinwachsen und diese festigen können. Mit diesem natürlichen Bewuchs soll erreicht werden, dass zukünftig Eintiefungen und Ausspülungen der Sohle der Bachläufe verhindert werden. Zudem wurden auch unterspülte und standsicherheitsgefährdete Gehölze gefällt, auch, um den Gehölzbestand zu verjüngen und damit den Aufbau eines altersgestuften Gehölzbestandes zu fördern, wurden Fällungen vorgenommen. Die einzelnen Fällungen der Bäume wurden in der Planungsphase mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises besprochen, ebenso wurde die Holzverwertung mit den jeweiligen Flurstückseigentümern beraten. Jeder einzelne zu fällende Baum wurde von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises vor Ort begutachtet und zur Fällung freigegeben, in einzelnen Fällen wurden diese Zustimmungen auch durch die Untere Naturschutzbehörde nicht erteilt. Auch Bäume, die unter Pilzbefall, einer Unterspülung des Wurzeltellers oder ähnlichen Dingen leiden, wurde mit gefällt. Dies trifft auch auf recht markante Einzelbäume in der Ortslage Theisewitz zu. Ziel ist es, insgesamt eine breitere Bachsohle zu ermöglichen und einen durchgehenden Gehölzsaum an beiden Ufern zu schaffen. Es werden deshalb im Rahmen der Bauarbeiten auch unfangreiche Pflanzungen standortgerechter Gehölze vorgenommen. Langfristig wird sich somit ein breiterer bachbegleitender Gehölzsaum mit entsprechender Profilsicherung entwickeln.

4 Seite 4 - Amtlicher Teil Kreischaer Bote Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am den Wirtschaftsplan des KWA Kreischaer Wasser- und Abwasserbetriebes bereits beschlossen hatte, wurde dieser mit Bescheid vom gegenüber der Gemeinde genehmigt und kann damit in Kraft treten. Der Bürgermeister wies auch auf die bestehenden Aufrufe der LEA- DER-Region Silbernes Erzgebirge hin. Diese können sie dieser aktuellen Ausgabe des Kreischaer Boten entnehmen. Jedermann kann geeignete Vorhaben beim Regionalmanagement einreichen und damit einen Antrag auf Förderung seines Vorhabens aus europäischen Mitteln bzw. Mitteln des Freistaates Sachsen stellen. Neu erschienen ist auch eine Broschüre zur Wiederkehr des 110-jährigen Gründungsjubiläums der Straßenbahnlinie Dresden-Niedersedlitz bis Kreischa, kurz der Lockwitztalbahn. Diese Broschüre ist in mehreren Geschäften im Ort erhältlich und schildert in bildhafter und kurzer Weise die Entstehung, den Betrieb und die Schließung der Straßenbahnlinie 31. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt, in der sich der Gemeinderat mit Vorberatungen zu Grundstücksveräußerungen bzw. zum Unterbringungskonzept zu Flüchtlingen im Gemeindegebiet befasste. Die Sitzung wurde um 21:30 Uhr geschlossen. Der Bürgermeister wies noch darauf hin, dass am 09. April die Willkommensveranstaltung für die Neugeborenen des Jahres 2015 (37 Mädchen und Jungen wurden 2015 geboren) und für die zugezogenen Bürgerinnen und Bürger im Vereinshaus stattfindet. Die betreffenden Personen haben bereits persönliche Einladungen erhalten. gez. Frank Schöning Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachungen Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs KWA Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2016 Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Kommunalamt hat mit Bescheid vom , Az.: / WP2016, zugegangen am , die unter Punkt 4. des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von EUR rechtsaufsichtlich genehmigt. Im Übrigen enthält der Wirtschaftsplan keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Wirtschaftsplan wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs KWA Kreischaer Wasserund Abwasserbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2016 davon Abwasserentsorgung: Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit: Gesamt: davon Wasserversorgung: davon Abwasserentsorgung: EUR 3. Verpflichtungsermächtigung gesamt: 0 EUR 4. Kreditermächtigung Gesamt: davon Wasserversorgung: davon Abwasserentsorgung: 5. Höchstbetrag der Kassenkredite gesamt: EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0 EUR Aufgrund von 95a der Sächsischen Gemeindeordnung in gültiger Fassung in Verbindung mit 16 Abs. 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde Kreischa am den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes KWA mit folgenden Plansummen beschlossen: 1. Erfolgsplan Erträge Aufwendungen Jahresgewinn EUR EUR 0 EUR davon im Bereich Wasserversorgung Abwasserentsorgung Erträge EUR EUR Aufwendungen EUR EUR Gewinn/Verlust 0 EUR 0 EUR 2. Liquiditätsplan Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit: Gesamt: davon Wasserversorgung: davon Abwasserentsorgung: EUR EUR EUR Kreischa, den gez. Frank Schöning Bürgermeister (Siegel) Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund 76 Abs. 3 SächsGemO in der jeweils geltenden Fassung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb (KWA) für das Haushaltjahr 2016 in der Zeit vom 14. März 2016 bis 21. März 2016 in der Gemeindeverwaltung Kreischa, Dresdner Straße 10, Zimmer 212, zur Einsichtnahme für jedermann während der folgenden Dienstzeiten ausliegt: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Kreischa, den von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, von Uhr bis Uhr, von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr. Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit: Gesamt: davon Wasserversorgung: EUR EUR gez. Frank Schöning Bürgermeister

5 Kreischaer Bote Amtlicher Teil - Seite 5 Ausschreibung Festzelt zum Kreischaer Jahrmarkt 2016 Für den Kreischaer Jahrmarkt vom bis zum schreibt die Gemeinde Kreischa den Platz für das Festzelt im unteren Bereich der Festwiese an der Lungkwitzer Straße in einer Größe von 10 x 30 m aus. Auf dieser Fläche soll ein Gastronomiebetrieb aufgebaut werden. Bewerber müssen entweder hauptberuflich oder mindestens seit drei Jahren nebenberuflich im Gastronomie- bzw. Veranstaltungsgewerbe tätig gewesen sein. Kein Bewerber darf mehr als ein Zelt auf dem Kreischaer Jahrmarkt bewirtschaften. Mit der Bewerbung sind auch Referenzen mit einzureichen. Der Aufbau des Festzeltes kann frühestens ab dem nach vorheriger Platzeinweisung durch den Marktmeister oder eines von ihm Bevollmächtigten erfolgen. Der Abbau ist einen Tag nach dem Fest, also am vorzunehmen. Ausnahmen sind grundsätzlich möglich, z. B. bei widrigen Witterungsverhältnissen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Veranstalters. Die Stromversorgung erfolgt durch die Gemeinde Kreischa. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch. Toiletten sind vorhanden. Anforderungen an den Festzeltbetreiber: Bereitstellung eines Festzeltes auf der zur Verfügung gestellten Fläche keine Erhebung von Eintritt, Refinanzierung durch gastronomische Versorgung im Zelt Bühnenprogramm auf selbst bereitgestellter Bühne Dekoration des Zeltes entsprechend des Anlasses Bereitstellung von Licht- und Tontechnik Im zugewiesenen Außenbereich neben Ihrem Festzelt ist auch die Bewirtung mit verschiedenen Gerichten erwünscht; Bratwurst und Steak/Rostbrätl vom Grill sind ausgeschlossen. Die Betreibung des Festzeltes soll über die gesamte Veranstaltungsdauer erfolgen, der zeitliche Rahmen für die Öffnung des Festzeltes umfasst: Freitag, den , 17:00 Uhr bis , 01:00 Uhr Sonnabend, den , 11:00 Uhr bis , 01:00 Uhr Sonntag, den , 11:00 Uhr bis 23:00 Uhr Montag, den , 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr Der Vertrag kommt auf der Grundlage der Marktentgeltordnung der Gemeinde Kreischa vom sowie auf der Grundlage der Tarifänderung (Anlage zur Marktentgeltordnung) vom zu Stande. Die Standgebühr beträgt 1,00 /m² zzgl. der Gebühr für die Reinigung i. H. v. 5,00 / Tag sowie zzgl. des Festpreises für den Elektroanschluss i. H. v. 35,00. Bewerbungen sind bis zum an die Gemeinde Kreischa, Dresdner Straße 10, Kreischa, Telefon , Telefax zu richten. gez. Frank Schöning Bürgermeister Statistik des Einwohnermeldeamtes/ Standesamtes und des Sachgebietes Soziales der Gemeinde Kreischa Gesamteinwohnerzahl Gemeinde Kreischa zum davon ausländische Staatsangehörige davon in den Ortsteilen: Babisnau Bärenklause Brösgen Gombsen Kautzsch Kleba Kleincarsdorf Kreischa Lungkwitz Quohren Saida Sobrigau Theisewitz Wittgensdorf Zscheckwitz 0 0 Amtliche Anmeldungen (Zuzüge) Amtliche Abmeldungen (Wegzüge) Geburten Insgesamt: davon männlich: davon weiblich: Sterbefälle Insgesamt: davon männlich: davon weiblich: in Kreischa beurkundete Sterbefälle in Kreischa beurkundete Eheschließungen in Kreischa beurkundete Lebenspartnerschaften 1 0 in Kreischa beurkundete Kirchenaustrittserklärungen 15 8 Folgende Anträge wurden bearbeitet: - Antrag auf Wohngeld Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Antrag auf Ausstellung eines: - Reisepasses vorläufigen Reisepasses Personalausweises vorläufigen Personalausweises Kinderpass 50 38

6 Seite 6 - Amtlicher Teil Kreischaer Bote Alterspyramide Gemeinde Kreischa Geburtsjahrgänge 1913 bis 1968 (Stichtag: ) erstellt am: männlich männlich (nicht deutsch) weiblich weiblich (nicht deutsch) Anzahl Dt. (Anzahl Ausl.) 1 (0) (0) 0 (0) (0) 1 (0) (0) 0 (0) (0) 1 (0) (0) 0 (0) (0) 4 (0) (0) 1 (0) (0) 7 (0) (0) 7 (0) (0) 5 (0) (0) 11 (0) (0) 7 (0) (0) 12 (0) (0) 12 (0) (0) 8 (0) (0) 14 (0) (0) 17 (0) (0) 11 (0) (0) 7 (0) (0) 16 (0) (0) 16 (0) (0) 25 (0) (0) 26 (0) (0) 17 (0) (0) 23 (0) (0) 39 (0) (0) 22 (0) (0) 33 (0) (0) 20 (0) (0) 26 (0) (0) 24 (0) (0) 20 (1) (0) 19 (0) (0) 22 (0) (0) 28 (1) (0) 27 (1) (3) 41 (0) (0) 37 (0) (0) 39 (0) (1) 32 (0) (0) 27 (0) (0) 37 (0) (1) 35 (0) (0) 34 (0) (0) 32 (0) (1) 42 (1) (0) 34 (0) (2) 30 (0) (0) 40 (0) (0) 35 (0) (0) 34 (0) (1) 31 (1) (0) 32 (0) (2) 31 (0) (0) 32 (1) (0)

7 Kreischaer Bote Amtlicher Teil - Seite 7 Alterspyramide Gemeinde Kreischa Geburtsjahrgänge 1969 bis 2015 (Stichtag: ) erstellt am: männlich männlich (nicht deutsch) weiblich weiblich (nicht deutsch) Anzahl Dt. (Anzahl Ausl.) Alterspyramide 31 (0) (0) 34 (1) (1) 33 (0) (2) 27 (0) (0) 26 (1) (1) 35 (1) (2) 28 (3) (0) 24 (2) (1) 38 (0) (0) 31 (0) (2) 37 (1) (2) 19 (1) (2) 35 (0) (0) 30 (3) (2) 25 (0) (1) 23 (5) (3) 19 (2) (1) 31 (1) (5) 29 (6) (1) 22 (3) (0) 28 (2) (3) 31 (4) (1) 17 (2) (2) 13 (0) (2) 15 (1) (0) 10 (1) (0) 15 (2) (0) 14 (0) (1) 10 (0) (0) 15 (0) (0) 15 (0) (0) 29 (1) (0) 18 (0) (0) 26 (0) (0) 17 (0) (0) 22 (0) (0) 17 (0) (0) 23 (0) (0) 22 (1) (1) 21 (1) (0) 19 (1) (0) 27 (0) (0) 24 (0) (1) 25 (1) (2) 19 (1) (0) 16 (0) (0) 26 (0) (1) Gemeinde Kreischa Geburtsjahrgänge 1913 bis 2015 (Stichtag: ) Summe Deutsche weiblich / männlich (gesamt): 2241 / 2165 (4406) Summe Ausländer weiblich / männlich (gesamt): 54 / 51 (105) Einwohner gesamt weiblich / männlich (gesamt): 2295 / 2216 (4511)

8 Seite 8 - Amtlicher Teil Kreischaer Bote Statistische Zahlen der Gemeindeverwaltung Kreischa aus den Jahren 2014 und Gremien Sitzungen Gemeinderat Beschlüsse Gemeinderat Sitzungen Technischer Ausschuss 7 10 Beschlüsse Technischer Ausschuss davon Bauangelegenheiten Sitzungen Verwaltungsausschuss 7 7 Beschlüsse Verwaltungsausschuss Gratulation zu Altersjubiläen 70. Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag bis 99. Geburtstag ab 100. Geburtstag 1 1 Gewerbe / Ordnung Anmeldungen Abmeldungen Ummeldungen Gewerbebestand gesamt (Stichtag ) Anmeldungen Lagerfeuer Archiv Einsichtnahme in Akten 6 7 Anfragen Personalverwaltung Gemeinde und KWA Beschäftigte Stichtag davon Vollbeschäftigte davon Teilzeitbeschäftigte davon in Altersteilzeit 0 0 davon Auszubildende/Studenten 0 0 Bauverwaltung Bauanträge davon Bauanträge für Wohnhäuser 8 17 Bauvoranfragen 11 9 sanierungsrechtliche Genehmigungen 3 4 Aufgrabungsgenehmigungen verkehrsrechtliche Anordnungen 54 26

9 Kreischaer Bote Amtlicher Teil - Seite Schulen Schüler zum davon Grundschüler davon Erstklässler davon Oberschüler Kindertagesstätten betreute Kinder in allen Kreischaer Einrichtungen zum Stichtag davon Krippenkinder davon Kindergartenkinder davon Hortkinder davon Kinder bei Tagesmüttern KWA Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb Geschäftsbereich Trinkwasser gelieferte Trinkwassermenge m³ m³ Neuanschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz 9 2 Anschlussgrad in % Geschäftsbereich Abwasser Abwassermenge gesamt m³ m³ davon aus dezentralen Abwasseranlagen 800 m³ 779 m³ davon Kleinkläranlagen 519 m³ 556 m³ davon abflusslose Sammelgruben 281 m³ 223 m³ davon aus zentralen Abwasseranlagen m³ m³ Neuanschlüsse an öffentliche Abwasseranlagen Anschlussgrad öffentliche Abwasseranlagen in % Fundbüro abgegebene Fundsachen gesamt davon Fahrräder 1 0 Schlüssel 6 11 Handys 2 0 sonstiges Bibliothek / Information (Vereinshaus) Besucher insgesamt davon Besucher Information Medienbestand insgesamt davon Buchbestand insgesamt darunter Belletristik darunter Kinderliteratur darunter Sachliteratur davon Zeitschriften Abo 7 7 davon CD, MC

10 Seite 10 - Amtlicher Teil Kreischaer Bote davon Video, DVD davon CD-ROM aktive Benutzer davon Neuanmeldungen Entleihungen Nutzung Vereinshaus Veranstaltungen Gemeinde/Tagungen/Firmen 9 12 Eheschließungen 4 1 Familienfeiern Bibliothek (Einführungen, Lesungen) 10 6 Kita / Schule / Hort 6 7 Vereine (Mitgliederversammlungen, Jahreshauptversammlungen, Beratungen, Vorträge, Kurse) Ausstellungen 1 2 Amtliche Informationen Stellenausschreibung Die Gemeinde Kreischa sucht ab sofort eine/n Sachbearbeiter/in Hoch- und Tiefbau zur unbefristeten Einstellung in Vollzeit. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: Bauleitung, Überwachung und Koordinierung des Neu- und Ausbaus von Hoch- und Tiefbauprojekten. Hierbei handelt es sich sowohl um die selbstständige Ausschreibung, Vergabe und Durchführung der Projekte als auch um die Überwachung von beauftragten Architektur- und Ingenieurbüros durch Wahrnehmung der Bauherrenfunktion sowie um die Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, Technisches Gebäudemanagement, bauliche Unterhaltung, Sanierung und Energieoptimierung von kommunalen Gebäuden und Einrichtungen, Straßenunterhaltung, Straßenreinigung und Straßenentwässerung, Sondernutzung öffentlicher Straßen, Schachterlaubnisse, Leitungsauskünfte, Neubau und Unterhaltung öffentlicher Beleuchtung, fachliche Betreuung von öffentlichen und privaten Baumaßnahmen. Voraussetzung für die Einstellung ist ein Abschluss im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (Diplom-Verwaltungsfachwirt, Bachelor of Laws Verwaltung, Angestelltenlehrgang A II usw.) oder ein vergleichbarer Abschluss mit entsprechenden Kenntnissen aus dem technischen oder wirtschaftlichen Bereich. Neben der entsprechenden fachlichen Qualifikation im Bereich des Verwaltungsrechts werden insbesondere Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft, Flexibilität, Belastbarkeit, Teamfähigkeit sowie eigenverantwortliches und betriebswirtschaftliches Denken und Handeln erwartet. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Planungsbüros und Baufirmen sind Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und sicheres Auftreten unerlässlich. Gute Kenntnisse in den gängigen allgemeinen IT-Programmen (z. B. Microsoft-Office-Paket) sowie in GIS-Systemen werden ebenso vorausgesetzt wie Kenntnisse der VOB, VOL und des Bauordnungsrechts. Erwartet werden darüber hinaus der Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft zum Fahren eines Dienstfahrzeuges. Die Gemeinde Kreischa beschäftigt zurzeit insgesamt 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon in den zwei Ämtern der Kernverwaltung 15 Angestellte und Beamte. Wir bieten alle geltenden sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes und eine angemessene tarifliche Vergütung einschließlich Altersvorsorgesystem. Die Stelle ist nach der Entgeltgruppe 9 TVöD ausgewiesen. Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Leistungsnachweise, Arbeitszeugnisse etc.) richten Sie bitte bis zum an die Gemeinde Kreischa Herrn Bürgermeister Frank Schöning Dresdner Straße Kreischa. Bewerbungen von Schwerbehinderten bzw. diesen gleichgestellten behinderten Menschen sind erwünscht. Es erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ohne frankierten Rückumschlag. Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Schöning unter der Telefonnummer ( ) zur Verfügung. Kreischa, gez. Frank Schöning Bürgermeister

11 Kreischaer Bote Amtlicher Teil - Seite 11 Amtstierärztin Benita Plischke informiert: Wichtige Information der Amtstierärztin zum Halten von Schafen und Ziegen Möchte man sich Schafe und Ziegen zulegen, ist Vieles zu beachten. Beim Kauf von Schafen und Ziegen ist es Vorschrift, dass die Tiere gekennzeichnet sind. Jedes Tier muss vor der Abgabe aus dem Bestand, ansonsten ab dem Alter von 9 Monaten, gekennzeichnet sein. Dazu werden zwei Ohrmarken, eine in jedem Ohr, eingezogen. Das einfache Mitgeben der Ohrmarken für das Tier ist nicht erlaubt! Werden Tiere ohne Ohrmarken gekauft, so kauft man sich ein Problem. Ab Juli 2016 wird das Amt für Verbraucherschutz verstärkt Kontrollen der Kennzeichnung von Schafen und Ziegen durchführen und Verstöße mit Bußgeldern ahnden. Beim Kauf muss der Verkäufer dem Käufer ein Begleitpapier, erhältlich beim Amt für Verbraucherschutz, aushändigen. Dies ist 3 Jahre aufzubewahren. Wer Schafe/ Ziegen hält, hat sich beim Amt für Verbraucherschutz zu melden (Eigentümer, Name, Adresse, Anzahl der Tierseuchenbekämpfung Bienen Information der Amtstierärztin Medikamentelle Behandlung von Bienenvölkern gegen Varroatose Für die medikamentelle Behandlung von Bienenvölkern gegen Varroatose gemäß Richtlinie des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Bekämpfung der Varroatose bei Honigbienen vom 12. Oktober 1994 (Sächs.ABl. S. 1363), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. 2553), erfolgt auch 2016 die kostenlose Auslieferung der Medikamente über das Amt für Verbraucherschutz, Referat Veterinärdienst unseres Landkreises. Folgende Festlegungen sind zu beachten: 1. Grundlage für die Medikamentenbestellung ist die erfolgte Meldung der Anzahl der Völker und die entsprechende Beitragszahlung an die Sächsische Tierseuchenkasse. 2. Je gemeldetes Volk erhält der Imker - 50 ml Oxalsäuredihydrat (3,5%) oder - 0,5 l Ameisensäure (60 %ig) oder - ein Thymolpräparat pro Volk. Tiere, Standort der Tiere) und bekommt eine Registriernummer. Diese teilen wir dann dem Sächsischen Landeskontrollverband e.v. und der Tierseuchenkasse mit. Die jährlich erforderliche Stichtagsmeldung erfolgt somit über Ihren jährlichen Meldebogen bei der Tierseuchenkasse. Vom Tierhalter muss ein Bestandsregister, anzufordern beim Landeskontrollverband, geführt werden. Die Ohrmarken zur Nachkennzeichnung oder die Nachzucht können nur über den Landeskontrollverband unter Angabe der Registriernummer (s.o.) bezogen werden. Die Übernahme von Tieren in den eigenen Bestand ist innerhalb von 7 Tagen an den Sächsischen Landeskontrollverband e.v. (HIT Datenbank oder August-Bebel-Str. 6, Lichtenwalde) zu melden (Übernahmedatum, Anzahl, Registriernummer des eigenen und des Herkunftsbetriebes). Für Ihre Fragen stehen wir gerne unter (03501) oder lueva@landratsamt-pirna.de zur Verfügung. Benita Plischke Amtstierärztin Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Schlosshof 2/ Pirna Bei der Bestellung von Oxalsäuredihydrat ist zu berücksichtigen, dass der Hersteller nur Packungsgrößen zu je 500 ml in Verkehr bringt. Um den ordnungsgemäßen Umgang mit diesem Medikament zu sichern, bedeutet das, dass an Imker mit weniger als 10 Völkern nur Ameisensäure oder ein Thymolpräparat abgegeben wird (bitte auch bei Vereinen beachten!). 3. Der Bezug erfolgt über das Amt für Verbraucherschutz, Referat Veterinärdienst des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schlosshof 2/4, Pirna. Die Bestellung ist bis durch die Imkervereine oder nicht organisierte Imker anzumelden. Für die Bestellung ist ausschließlich ein Formblatt zu verwenden, welches per angefordert werden kann. Für Fragen stehen wir Ihnen unter (03501) oder lueva@ landratsamt-pirna.de zur Verfügung. Das Fundbüro der Gemeindeverwaltung Kreischa informiert: Folgende Fundsachen liegen im Fundbüro vor: Nr. Beschreibung: Fundort: Fundtag: 3/16 schwarzes Armband mit Rathaus silberfarbenem Anhänger Kreischa mit der Aufschrift Fühlen Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. Verzichtet der Finder entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht das Recht auf die Gemeinde Kreischa über ( 976 BGB). Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, wird sie dann gemäß 979 BGB versteigert. Nicht gebrauchsfähige Gegenstände werden vernichtet. Erkennen Sie einen verlorenen Gegenstand wieder, dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der Gemeinde Kreischa (Rathaus, Dresdner Straße 10, Zimmer 214, Tel /209-32). gez. Maria Dugas

12 Seite 12 - Amtlicher Teil Helfer für das Sommerfest der Senioren am 06. Juli 2016 gesucht Bereits seit einigen Jahren lädt die Gemeinde Kreischa die Senioren und Seniorinnen ab dem 65. Lebensjahr anlässlich des Sommerfestes zum Kaffeetrinken ein. Diese Veranstaltung findet im und am Vereinshaus Kreischa statt und findet großen Zuspruch bei den Eingeladenen. Allerdings stellt uns diese Veranstaltung auch immer wieder personell vor große Herausfordungen, da mit zirka 320 Besuchern zu rechnen ist. In den zurückliegenden Jahren haben uns dabei Schüler der Klassenstufe 8-10 der Oberschule Kreischa tatkräftig unterstützt. Durch den zeitigen Beginn der Sommerferien wird ein Großteil der Schüler jedoch verreist sein. Wir suchen deshalb auf freiwilliger Basis 15 fleißige Helfer, die uns am Mittwoch, dem 06. Juli 2016 in der Zeit von 14:00 Uhr Geänderte Öffnungszeit des Einwohnermeldeamtes Kreischaer Bote bis ca. 18:30 Uhr bei folgenden Tätigkeiten unterstützen können: - Ausschank von Kaffee und Tee an den Tischen - Nachfüllen von Kuchen auf den Tischen - Aufnahme von Getränkebestellungen - Servieren der Getränke (afg, Wein, Bier) an den Tischen - Kassierung an den Tischen durch Personen ab 18 Jahren - Abräumen des Geschirrs - Küchendienst Wenn Sie Interesse haben uns zu unterstützen, melden Sie sich bitte bis zum 08. Juni 2016 bei der Gemeinde Kreischa, Dresdner Straße 10, Kreischa (Telefon , post@kreischa. de). Frau Ebert beantwortet Ihnen gern Ihre Fragen dazu. gez. Frank Schöning Bürgermeister Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt im Rathaus Kreischa am nur bis 16:30 Uhr geöffnet hat. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Tätigkeitsbericht des Friedensrichters im Jahr 2015 Im Jahr 2015 wurden alle Sprechstunden jeden 2. Montag eines Monats im BOOT im OT Schlottwitz in Glashütte für die Bürger von Glashütte und Kreischa vom Herrn Heine und dem Unterzeichner durchgeführt. Es fielen 2 Schlichtungen in Nachbarschaftsstreitigkeiten an. Beide Parteien einigten sich. Etwa 12 Tür- und Angelfälle trugen Einwohner vor. Das waren Anfragen zu nachbarschaftlichen Belangen, Mietproblemen und oder Lärmproblemen. Diese Dinge wurden auch telefonisch an uns herangetragen. Als Beispiele aus der letzten Wahlperiode sind eine frei in der Nacht herumstreunende läufige Hündin zu nennen. Nach Wegzug der Halter und der wiederhergestellten Ruhe bedankten sich 2 Einwohner! In einem Waldstück unseres Gebietes stehen 2 Häuser. Dort wohnten sich streitende Bürger. Der Antragsgegner mit Hauptwohnsitz in Thüringen wünschte eine Schlichtung. Er wurde an die zuständige Heimatschlichtungsstelle verwiesen! Ein Berliner Einwohner ließ sein Auto in Glashütte reparieren. Es war keine Panne!!! Der Antrag war sehr fordernd, die Telefonanrufe recht lautstark. Die misslungene Reparatur konnte ich nicht bewerten. Die Forderung an den Handwerker lag unter dem Betrag des Gebührenvorschusses. Erst die Pflicht zum persönlichen Erscheinen hier zur Schlichtung brachte den Menschen zum Einlenken. Der Stadt Glashütte danke ich besonders für das Bereitstellen des behindertengerechten Amtsraumes im BOOT. Lothar Vonderlind Landschaf(f)t Zukunft e. V. Vermarktung regionaler Produkte im Silbernen Erzgebirge Schon seit mehreren Jahren unterstützt der Verein Landschaf(f)t Zukunft e.v. die Vermarktung und die Netzwerkbildung rund um das Thema regionale Produkte. Als äußeres Zeichen wurde das Regionalsiegel Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Gutes von hier entwickelt. Mit Beginn des neuen Jahres werden die Aktivitäten zur regionalen Vermarktung vor allem in der Region Silbernes Erzgebirge ausgeweitet. Dafür wird Kathleen Krenz nun auch in der LEADER- Region Silbernes Erzgebirge das Thema intensiv bearbeiten. Auf dem Internetportal können Sie sich ausführlich über die Produktdatenbank sowie über Initiativen und Veranstaltungen informieren Informationstag zum Thema Vermarktung regionaler Produkte Zusätzlich bietet das Regionalmanagement Silbernes Erzgebirge am einen Informationstag zum Thema Vermarktung regionaler Produkte an. Zwischen 8:00 und 16:00 Uhr können Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen zum Thema telefonisch an Frau Krenz wenden. Auch ein persönliches Gespräch in der Geschäftsstelle ist an diesem Tag möglich. Bitte vereinbaren Sie dazu mit uns einen Termin. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie die Gelegenheit nutzen, um mit uns ins Gespräch zu kommen und die Vermarktung von Produkten unserer Region zu stärken. Wir freuen uns auf ihren Anruf! Kontakt, Rückfragen und Terminvereinbarungen: Regionalmanagement Silbernes Erzgebirge, Veronika Schlottke Tel.: (03731) oder info@re-silbernes-erzgebirge.de

13 Kreischaer Bote Amtlicher Teil - Seite 13 Neue Aufrufe in der LEADER-Region Silbernes Erzgebirge gestartet In der Region Silbernes Erzgebirge können im Rahmen von zwei Aufrufen im Februar 2016 für alle Handlungsfelder der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) Vorhaben zur Auswahl durch den Koordinierungskreis, das Entscheidungsgremium der Region, eingereicht werden. Interessierte können sich damit um eine Förderung ihrer Vorhaben nach der LEADER-Richtlinie bewerben. WER kann seine Unterlagen einreichen? Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (z.b. Vereine, Verbände, Stiftungen) Die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region ruft zur Einreichung von Vorhabensideen entsprechend der Entwicklungsstrategie auf: Aufruf Start des Aufrufs Abgabefrist , 12:00 Uhr Termin der abschließenden Vorhabensauswahl Folgende Handlungsfelder sind aufgerufen: A Ortsentwicklung und Wohnen ( ) B Verkehr und Mobilität ( ) D Wirtschaft und Arbeitsmarkt ( ) E Kulturerbe, Image, Tourismus ( ) G Prozesse, Konzepte, Management ( ) Aufruf Start des Aufrufs Abgabefrist , 12:00 Termin der abschließenden Vorhabensauswahl Folgende Handlungsfelder sind aufgerufen: C Soziales-Grund-Nahversorgung ( ) F Umwelt, Natur und Landschaft ( ) Komplexvorhaben, die sich aus mehreren Maßnahmen zusammensetzen, sind ebenfalls aufgerufen. Insgesamt steht für die beiden Aufrufe ein Budget von Euro zur Verfügung. Alle Unterlagen und Formulare zum Aufruf werden unter: bereitgestellt. Das Regionalmanagement steht Interessierten jederzeit für Beratungen, auch vor Ort, zur Verfügung. Nutzen Sie das Angebot, um Ihren Antrag zu qualifizieren und um bestmöglich informiert zu sein. Um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten: Tel: (03731) Mail: info@re-silbernes-erzgebirge.de Wir freuen uns auf Ihre Vorhabensideen und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung Ihr Regionalmanagement Silbernes Erzgebirge! Komplexvorhaben, die sich aus mehreren Maßnahmen zusammensetzen, sind ebenfalls aufgerufen. Deutscher Kinderschutzbund e. V. Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld?! Infoabend für werdende Eltern am im Kinderschutzbund Das Familienzentrum des Deutschen Kinderschutzbundes veranstaltet in Kooperation mit dem Projekt Herzlich Willkommen im Leben des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Familienberatungsstelle der Diakonie Dippoldiswalde einen Informationsabend für werdende Eltern. Ein Abend rund um alle Themen des Schwangerseins erwartet alle werdenden Eltern am , 18:00 Uhr im Kinderschutzbund. In gemütlicher Atmosphäre beantwortet eine Mitarbeiterin der Familienberatungsstelle der Diakonie Dippoldiswalde Fragen zu gesetzlichen (Elternzeit, Mutterschutz, Unterhalt, Sorgerecht, etc.) und finanziellen Themen (Beihilfe zur Erstausstattung, Elterngeld, Landeserziehungsgeld, etc.). Weiterhin gibt die Mitarbeiterin des Projektes Herzlich Willkommen im Leben, Stefanie Püschel den Teilnehmenden Informationen zu den Angeboten für werdende Eltern in der Umgebung. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einer Schnuppereinheit Schwangerenyoga, welche von Elisabeth Frenkel durchgeführt wird. Seien Sie herzlich eingeladen, speziell auf Schwangerschaft abgestimmte Kräftigungsübungen, sowie Atem- und Entspannungstechniken kennen zu lernen, die Sie auch in Ihrem Alltag anwenden können. Der Informationsabend ist kostenfrei. Um Anmeldung bis wird gebeten (Tel / oder josefine.schuhmacher@kinderschutzbund-soe.de). Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der AOK PLUS durchgeführt und wird gefördert vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.

14 Seite 14 - Amtlicher Teil Kreischaer Bote Der Informationsabend findet im Familienzentrum des Deutschen Kinderschutzbundes KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.v., Weißeritzstraße 30, Dippoldiswalde statt. 39. Kindersachenflohmarkt im Dt. Kinderschutzbund Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.v. Gähnende Leere im Kleiderschrank? Der Sommer kommt und noch nichts Passendes zum Anziehen? Oder platzt der Kleiderschrank Ihres Kindes aus allen Nähten? Die Klamotten sind Ihrem Kind nun zu klein, aber noch viel zu schade zum Wegwerfen? Dann sind Sie hier goldrichtig. Am findet in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr der traditionelle Kindersachenflohmarkt des Dt. Kinderschutzbundes Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.v. statt. Voraussichtlicher Veranstaltungsort wird das Kulturzentrum Parksäle sein. Die Standvergabe erfolgt in diesem Jahr zwei Wochen eher, nämlich am Montag, , ab 19:00 Uhr im Familienzentrum des Dt. Kinderschutzbundes KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.v. (Weißeritzstraße 30, Dippoldiswalde) gegen Entrichtung der Gebühr von 8 Euro. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Josefine Schuhmacher, per an josefine.schuhmacher@kinderschutzbund-soe.de oder telefonisch unter (03504) Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Kontakt: Deutscher Kinderschutzbund KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.v. Weißeritzstraße Dippoldiswalde Tel. (03504) info@kinderschutzbund-soe.de Homepage: Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.v. Seminare zum Veredeln von Obstgehölzen Obstveredlung ist ein altes Handwerk, was jeder erlernen kann. Wer seine Lieblingsapfelsorte erhalten oder die wohlschmeckende Birnensorte vom Nachbarn selber heranziehen möchte, kann dies in den Seminaren des Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz- Osterzgebirge e.v. und der Servicestelle Streuobst in Kooperation mit der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt, erlernen. Vom richtigen Zeitpunkt der Reisergewinnung, den verschiedenen Veredlungsmethoden bis hin zur Behandlung der Veredlungsstelle in den nächsten Jahren, werden den Teilnehmern die wichtigsten Grundlagen in Theorie und Praxis näher gebracht (Sa) Ulberndorf Landschaftspflegeverband Sächs. Schweiz-OE e. V. Lindenhof Ulberndorf Dippoldiswalde, Alte Straße (Di) Bad Schandau Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt NationalparkZentrum Sächsische Schweiz Bad Schandau, Dresdner Str. 2 B jeweils von 9:00 bis ca. 12:30 Uhr Die Teilnehmergebühr beträgt 15,00. Anmeldungen sind unbedingt erforderlich. Ein Anmeldeformular finden Sie unter oder telefonisch (03504) bzw. mueller@lpv-osterzgebirge.de. Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.v. Projektideen gesucht für Rock dein Projekt 2016 Für junge Leute ist bei Euch im Ort nix los? Dann werdet selbst aktiv! Egal ob Theaterstück, Basketballturnier, Straßenfest oder Graffiti-Workshop Eurer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Ihr selbst entscheidet, wie Euer Projekt aussehen soll. Bewerbt Euch ab sofort mit Eurer Idee für ROCK DEIN PRO- JEKT 2016 und erhaltet Unterstützung bei der Planung und Organisation sowie finanzielle Hilfe für Eure Aktion!

15 Kreischaer Bote Amtlicher Teil - Seite 15 Was ist zu beachten? Bewerben können sich alle Jugendlichen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Alter zwischen 14 und 27 Jahren. Eure Idee ist von Jugendlichen für Jugendliche und nicht kommerziell aber bunt, kreativ und jugendkulturell! Am 23. April 2016 präsentiert Ihr Eure Projektidee einer Jugendjury. Die entscheidet gleich vor Ort über den Geldbetrag, den Euer Projekt erhält. Unterstützung vom Antrag bis zur Projektumsetzung erhaltet Ihr vom Team des Flexiblen Jugendmanagements, das ROCK DEIN PROJEKT bereits zum siebten Mal organisiert. Ihr habt eine Idee oder wollt in die Jury? Dann schnell bis zum 30. März 2016 anmelden unter: Projekt Flexibles Jugendmanagement Tel. (03501) Mobil: (0152) flexjuma@jugend-ring.de Home: Wir freuen uns auf Eure Projekte! V.i.S.d.P. Matthias Just Alle Termine für 2016 auf einen Blick: 30. März 2016 Anmeldeschluss für Projekte und Jugendjury April 2016 Vorbereitungs-Workshop der Jugendjury 23. April 2016 Jury-Sitzung Gemeindebibliothek Kreischa Vereinshaus, Haußmannplatz 8, Telefon (035206) Öffnungszeiten: Montag 10:00-17:00 Uhr Dienstag 10:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00-17:00 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr Samstag 09:00-12:00 Uhr Ein DANKESCHÖN für geschenkte Bücher und Tonträger an: Jana Bittner Joachim Meschke Antonia Kasimir Karin Pietzsch Ute Linke Familie Simon Silvio Klügel Familie Mühlstädt Josephine & Celine Hunger N E U in unserem Bestand: ZEITSCHRIFTEN NEU in unserem Bestand: Welt der Wunder Ausgabe 02/2016: Und wenn Hitler getötet worden wäre? Weitere Themen: Wie man sich aus der Gefangenschaft der eigenen Gedanken befreit Kann mein Gehirn mich als Geisel nehmen?; Die geheimen Preis-Algorithmen von Amazon, Zalando und Co. So funktionieren die teuren Tricks der Onlinehändler Stiftung Warentest 02/2016: Olivenöl Von empfehlenswert bis gesundheitlich bedenklich Weitere Themen: Einbruchschutz; Fernseher; Cloud für Zuhause; Festgeld; Sicherheits-Apps; Singlebörse; Akku- Staubsauger Was die kabellosen Modelle taugen; Mittel für die Augen Wie Sie Ihre Seekraft erhalten; Restless Legs Hilfe für unruhige Beine; Pelze Tierfelle werden als Kunstpelze verkauft Finanztest 03/2016: Einfach mehr Rendite Senken Sie Kosten bei Versicherungen, Festgeld und Fonds Weitere Themen: Kredite fürs Eigenheim ab 0,5 Prozent, So ist Ihr Reisegepäck geschützt, Paydirekt oder Paypal? Der Unterschied, Online-Steuererklärung, Arbeitszeugnis, Steuertipps für Patchworkfamilien, Krankenversicherung für Existenzgründer Geo 01/2016: Ich bin eine Persönlichkeit Die verborgenen Charaktere der Tiere Weitere Themen: Theater in China Wenn die deutschen Barbaren spielen Geolino 01/2016: Sieger nach Punkten Warum Tiere Tupfen tragen Weitere Themen: Verrückte Natur Wie El Ninò das Wetter durcheinanderwirbelt; Verdrehte Körper Lässige Tricks für den Pausenhof Geomini 01/2016: Coole Typen, diese Eisbären Weitere Themen: U-Bahnen; Von der Raupe bis zum Falter; Kinder in Indonesien Gartenfreund 02/2016: Hummel im Kleingarten Weitere Themen: Gemüsegarten Neue Sorten; Obstgarten Johannisbeer-Hochstämmchen Mosaik (482) Die Abrafaxe erobern Rom: Römische Legenden WÜNSCHE unserer Nutzer WISSENSWERTES UND GESCHICHTEN AUF CD S A C H W I S S E N FÜR KINDER AB 8 JAHRE UND ERWACHSENE Serie: WAS IST WAS Faszination Autos/Eisenbahnen Städte der Zukunft/Wolkenkratzer Wilde Wälder/Lebendiger Boden Serie: Geolino extra Erfindungen - Von klugen Köpfen und ihren bahnbrechenden

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