Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kappel am Albis werden eingeladen zur. Gemeindeversammlung
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- Adam Kalb
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1 Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kappel am Albis werden eingeladen zur Gemeindeversammlung auf Freitag, 6. Juni 2014, Uhr, in den kleinen Gemeindesaal im Haus Zur Mühle, Kappel am Albis, zur Behandlung folgender Geschäfte: Politische Gemeinde 1. Genehmigung Jahresrechnung Erweiterung und Sanierung der Schulanlage Tömlimatt Kappel am Albis Bewilligung Projektierungskredit 3. Erteilung Gemeindebürgerrecht Familie Bartholomä, Kappel am Albis Anfragen im Sinne von 51 Abs. 2 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der betreffenden Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen. Die vollständigen Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Im Auftrag der Behörde Gemeindeverwaltung Kappel am Albis
2 2 Geschäft 1 Genehmigung der Jahresrechnung 2013 des Politischen Gemeindegutes Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, sie möchte beschliessen: Die Jahresrechnung 2013 des Politischen Gemeindegutes wird in der vorliegenden Form genehmigt. Weisung: Aus der Laufenden Rechnung 2013 ergibt sich bei Aufwendungen von CHF und Erträgen von CHF einen Ertragsüberschuss von CHF Dieses Ergebnis ist um CHF besser als der Voranschlag, welcher einen Aufwandüberschuss von CHF vorsah. Die Investitionsrechnung 2013 weist Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von CHF aus. Gegenüber dem Voranschlag entspricht dies Minderausgaben von rund Das in der Bestandesrechnung per 31. Dezember 2013 ausgewiesene Eigenkapital von CHF ergibt sich aus Aktiven von CHF und Passiven von CHF * * * Erläuterungen zur Jahresrechnung 2013 der Politischen Gemeinde Bestandesrechnung Das Eigenkapital erhöht sich um den Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von CHF auf den neuen Saldo per von CHF Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung 2013 weist Nettoinvestitionen von CHF aus. Gegenüber dem Voranschlag entspricht dies Minderausgaben von CHF Die Abrechnung des Heizverbundes mit dem Kloster Kappel ist noch nicht erfolgt, jedoch sind die meisten Arbeiten abgeschlossen. Die im Rechnungsjahr verrechneten Zahlungen überschreiten den budgetierten Betrag von CHF um CHF im Verwaltungsvermögen sowie beim Finanzvermögen bei budgetierten CHF um CHF Diese Kostenüberschreitung resultiert mehrheitlich, weil die CHF für die Solaranlage zwar in der Kreditbewilligung der Gemeindeversammlung vom von CHF enthalten war, aber
3 3 nicht mehr rechtzeitig den Weg in den Voranschlag 2013 fand. Dort waren lediglich CHF budgetiert. Bei der Schulhaussanierung Tömlimatt wurden lediglich CHF der budgetierten CHF für die Sanierung der Duschen und Garderoben sowie für das Bauherrenmandat verwendet. Vorgesehen waren die CHF für die Planungsarbeiten der Schulhauserneuerung. Da sich dies um ein Jahr verzögern wird, wurden dringliche Sanierungsarbeiten vorgezogen. Das Bezirksspital hat der Gemeinde mit CHF statt den budgetierten CHF um CHF geringere Investitionsbeiträge belastet. Dieser Beitrag besteht aus verschiedenen Projekten von CHF , insbesondere dem effektiv verbauten Teil des Energie- und Verpflegungszentrums des Spitals von CHF Die restlichen Investitionen fallen erst im 2014 an. Zudem wurde ein Teil des Darlehens an den Kanton mit CHF amortisiert. Beim Spitexverein Knonaueramt wurde das Kapital der Spitex Oberamt in ein Darlehen von CHF umgewandelt sowie ein weiteres Darlehen von CHF gewährt. Bei den Gemeindestrassen konnte die erste von drei Etappen realisiert werden und verursachte geringere Kosten als budgetiert. Von den CHF wurden lediglich CHF verbaut. Zudem wurde ein kleines Strassenstück veräußert, was eine Wertberichtigung von CHF im Verwaltungsvermögen zur Folge hatte. Bei den Tiefbauten der Gemeindekanalisation wurden von den budgetierten CHF lediglich CHF realisiert. Aufgrund der grossen Bautätigkeit wurden aber CHF Anschlussgebühren vereinnahmt. Das führt zu Nettomehreinnahmen im Bereich Abwasser von CHF Im Finanzvermögen ist der Anteil der Investitionen des Wärmeverbundes des Kloster Kappels als Zugang von CHF bei den Sachwertanlagen vermerkt. Laufende Rechnung In der Laufenden Rechnung 2013 ergibt sich mit einem Ertragsüberschuss von CHF ein um CHF besseres Ergebnis als der budgetierte Verlust von CHF Im Einzelnen weist die Laufende Rechnung nach Funktionen folgende grössere Abweichungen (über CHF 10'000.00) gegenüber dem Voranschlag aus: Bezeichnung Jahresrechnung 2013 Voranschlag 2013 Abweichung Feuerwehr und Feuerpolizei (Nettoausgaben) (+) Begründung: Mehrausgaben durch Anschaffung von 4 Hydranten durch die WV Uerzlikon. Nachträgliche Verrechnung.
4 4 Grundstufe (Nettoausgaben) (+) Begründung: Höhere Besoldungen und Sozialabgaben aufgrund von Verschiebungen zwischen kantonal und kommunal beschäftigter Lehrpersonen. Aufgrund wachsender Schülerzahlen und besonderer Bedürfnisse steigen die Personalkosten entsprechend. Zudem sind im Schulbereich die Lohn- und Anstellungsentwicklungen nur schwer prognostizierbar. Primarschule (+) (Nettoausgaben) Begründung: Höhere Besoldungen und Sozialabgaben aufgrund von Verschiebungen zwischen kantonal und kommunal beschäftigter Lehrpersonen. Aufgrund wachsender Schülerzahlen und besonderer Bedürfnisse steigen die Personalkosten entsprechend. Zudem wurden Besoldungen für Lernclubs und Gymivorbereitungen auf Vikariate gebucht. Zudem sind im Schulbereich die Lohn- und Anstellungsentwicklungen nur schwer prognostizierbar. Musikschule (Nettoausgaben) (+) Begründung: Höhere Beiträge an Musikschule Knonaueramt, da mehr Kinder aus der Gemeinde musikalischen Unterricht geniessen. Sonderschulung (Nettoausgaben) (-) Begründung: Ein Mehraufwand bei den Stütz- und Fördermassnahmen (Logopädie) von total Der Beitrag an den Schulzweckverband fiel um geringer aus. Die Beiträge an die Sonderschulheime ergaben einen Minderaufwand von Zudem fiel der Beitrag für die Asylkinder um höher aus. Spitäler (Nettoausgaben) (+) Begründung: Wie bereits im vergangenen Jahr, fielen auch dieses Jahr die Beiträge an das Bezirksspital tiefer aus als budgetiert. Durch Rechnungsabgrenzungen aus dem Vorjahr sowie einem positiven Haupt- und Nebengeschäft, entsteht ein Ertrag für die Gemeinde. Pflegefinanzierung Alters- und Pflegeheime (Nettoausgaben) (-) Begründung: Minderaufwand von aufgrund tieferer Leistungen (Budget aufgrund Hochrechnung der aktuellen Fälle). Ambulante Krankenpflege (Nettoausgaben) (+) Begründung: Beitrag an die Spitex fiel um tiefer aus aufgrund weniger Fälle. Zudem wurde das Kapital von aus der Spitex Oberamt bei der Fusion mit dem Spitexverein Knonaueramt in der Rechnung aktiviert und als Darlehen für die neue Organisation weitergeführt.
5 5 Jugend (Nettoausgaben) (+) Begründung: Geringere Beiträge an Zweckverband im Bereich Jugend. Ab 2013 sind Wohnund Schulheime nicht mehr der wirtschaftlichen Hilfe unterstellt und somit neu in dieser Funktion zu führen. Daher Mehraufwand von bei Beiträgen an Schulheime sowie die Elternbeiträge als Rückerstattung von Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe (Nettoausgaben) (-) Begründung: Minderaufwand von aufgrund tieferer Leistungen (Budget aufgrund Hochrechnung der aktuellen Fälle). Als Folge davon fielen die Staatsbeiträge um tiefer aus. Gemeindestrassen (Nettoausgaben) (-) Begründung: Mehraufwand beim Winterdienst von aufgrund eines strengen Winters. Mehrausgaben für die Strassenbeleuchtung/-signalisation von für Beleuchtung Allenwinden. Minderaufwand bei der Sanierung von gemeindlichen Strassen von Höhere Beiträge Kanton für den Dienst an Staatsstrassen von Regionalverkehr (Nettoausgaben) (+) Begründung: Im Rechnungsjahr 2013 wurde das Buswartehaus von in Uerzlikon nun realisiert, war aber im Budget 2012 enthalten. Gemeindesteuern (+) (Nettoeinnahmen) Begründung: Mehrausgaben Skonti und Zinsausgaben: Mehrausgaben Abschreibungen Finanzvermögen: Mehreinnahmen Ordentliche Steuern Rechnungsjahr: Mehreinnahmen Steuern frühere Jahre: Mehreinnahmen Personalsteuern: Mindereinnahmen Quellensteuern: Mindereinnahmen Aktive Steuerausscheidungen: Mehrausgaben Passive Steuerausscheidungen: Minderausgaben Pauschale Steueranrechnung: Mehreinnahmen Grundstückgewinnsteuern: Mindereinnahmen Hundeabgaben inkl. Kantonsanteil: Mehreinnahmen Guthabenzinsen: Mehreinnahmen Rückerstattungen des Kantons: Mehreinnahmen Rückerstattungen anderer Gemeinden: Kapitaldienst (Nettoeinnahmen) (+) Begründung: Mehrertrag aufgrund Fehlbudgetierung 2013 bei der Verzinsung Liegenschaften FV von
6 6 Grundeigentum Finanzvermögen (Nettoeinnahmen) (-) Begründung: Minderausgaben bei Besoldung und Verbrauchsmaterial von Mehraufwand aufgrund Fehlbudgetierung 2013 bei der Verzinsung Liegenschaften FV von (siehe Kapitaldienst). (-) Verbesserung (Minderaufwand / Mehrertrag) (+) Verschlechterung (Mehraufwand / Minderertrag) * * * Auszüge aus der Jahresrechnung 2013 der Politischen Gemeinde Laufende Rechnung - Zusammenzug nach Aufgabenbereichen S. 7 Laufende Rechnung - Zusammenzug nach Sachgruppen S. 8 Investitionsrechnung - Einzelkonten nach Aufgaben gegliedert S. 9/10 Bilanzzusammenzug S. 11/12 * * * Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Jahresrechnung wurde durch den Gemeinderat fristgerecht verabschiedet und dem Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission zugestellt. Der Antrag der RPK wird rechtzeitig für die Aktenauflage der Gemeindeversammlung vorliegen. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, die Jahresrechnung zu genehmigen. * * *
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13 13 Geschäft 2 Erweiterung und Sanierung der Schulanlage Tömlimatt Kappel am Albis Bewilligung Projektierungskredit Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, sie möchte beschliessen: 1. Für die Ausarbeitung eines Bauprojektes mit Kostenvoranschlag zur Erweiterung und Sanierung der Schulanlage Tömlimatt Kappel am Albis wird ein Projektierungskredit von CHF 250'000 (inkl. MWST) bewilligt. Arbeitsgattung CHF inkl. MwSt. Architektur Baumanagement Bau-Ingenieur Elektro-Ingenieur Heizung-/Sanitär-Ing Spezialisten Bauherrenberater Reserve Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. Weisung: 1. Ausgangslage Die Primarschule Kappel am Albis führt im Schuljahr 2013/14 eine Kindergarten-Klasse und eine Klasse mit der 2. und 3. Grundstufe im Schulhaus Uerzlikon sowie drei Klassen in der Unter- und Mittelstufe im Schulhaus Tömlimatt Kappel am Albis. Das Schulhaus Tömlimatt wurde 1972 erbaut und 1989 um zwei Klassenzimmer und entsprechender Unterkellerung erweitert. Es ist ein stimmiges Schulhaus und ein typischer Zeitzeuge aus den 70-er Jahren. Das schulische Umfeld und die Anforderungen an öffentliche Bauten haben sich in der Zwischenzeit stark verändert. Die Gebäudehülle des Schulhauses Tömlimatt entspricht nicht mehr den heutigen energetischen Standards und erscheint auch optisch abgenützt. Die Schulhäuser sind nicht rollstuhlgängig ausgestaltet. Die Einführung von geleiteten Schulen und neuen Unterrichtsformen stellen neue Anforderungen an die Infrastruktur einer Schule. Der Gemeinderat verfolgt im Rahmen der Schulinfrastruktur zwei Ziele: 1. die Bereitstellung einer zeitgemässen Infrastruktur für den Schulbetrieb und die schulergänzenden Angebote. 2. den Erhalt der Bausubstanz und die Steigerung der Energieeffizienz u.a. durch Verbesserung der Wärmedämmung
14 Nutzungsaspekte Die Schule generell und auch die Schule Kappel am Albis haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Diese Veränderungen wirken sich direkt auch auf den Raumbedarf aus. Verschiedene Faktoren spielen dabei eine Rolle: Bis Ende der 80-er Jahre unterrichteten in Kappel am Albis fünf Lehrpersonen; heute sind es insgesamt 11 Lehrpersonen. Die Einführung von geleiteten Schulen führt zu zusätzlichem Raumbedarf heute teilen sich Schulleitung und Sekretariat ein Klassenzimmer, das so dem Unterricht entzogen wird und den Anforderungen an ein Schulleitungsbüro nicht genügt. Das Volksschulgesetz stellt neue Anforderungen an den Unterricht, welche einen zusätzlichen Raumbedarf auslösen. Dazu zählt einerseits die Verpflichtung zum Blockzeitenunterricht, welche in der Unterstufe einen parallelen Unterricht in Gruppen notwendig macht. Auch der integrative Unterricht in der Sonderpädagogik (integrierte Förderung und Deutsch als Zweitsprache) bedingt zusätzliche Räume, in denen man ungestört arbeiten kann, ebenso wie das individualisierte Lernen mit Gruppenunterricht. Alle öffentlichen Bauten und Anlagen behindertengerecht zu erschliessen und auszugestalten. Die Wohnung des Hauswartes ist eher klein. Da verschiedene Nebenräume fehlen, ist im Zugangsgeschoss eine Mischung zwischen privater und schulischer Nutzung entstanden. Heute werden sämtliche Nutzungen wie Schule, Wohnung, öffentliche Belegung des Mehrzwecksaals, Bibliothek und Turnhalle über den Eingang im Zugangsgeschoss erschlossen. Eine Entflechtung wäre für alle Betroffenen wünschenswert. 1.2 Technischer Zustand Die Klärung des technischen Zustandes des Schulhauses Tömlimatt durch Arthur Bozzola Dipl. Ing. HTL, Franz Georg Keel Dipl. Arch. HTL und Frau Silvia Schneebeli Dipl. Arch. ETH vom Dezember 2009 hat zu folgenden Ergebnissen geführt: Wärmetechnisch genügt die Gebäudehülle den heutigen, gesetzlichen Anforderungen nicht mehr. Durch die nicht vorhandene Luftdichtigkeit und die nur knapp ausgelegte oder nicht vorhandene Wärmedämmung entstehen hohe Wärmeverluste. Die Holz-Fassadenverkleidung ist abgewittert und hat ihre Lebensnutzungsdauer überschritten. Die Kompaktfassade ist verschmutzt und weist Algen- und Schimmelpilzkulturen auf. Die Dacheindeckung, welche fest gebundenen, gesundheitlich unbedenklichen Asbest enthält, ist stark abgewittert, der schützende Farbanstrich fehlt weitgehend. Das Unterdach hat die Lebensnutzungsdauer erreicht und muss ersetzt werden, da sonst die Gefahr von Wasserschäden besteht. Diverse Einzelbauteile und Baumaterialien sind nach 42 Jahren Nutzungsdauer umfassend zu erneuern. Die haustechnischen Installationen sind am Ende ihrer Lebenszeit und sind nun innert Frist zu ersetzen.
15 Bevölkerungsentwicklung in den letzten zehn Jahren Nachdem in den Jahren 2006 bis 2008 die Zu-/Abnahme der Wohnbevölkerung jeweils weniger als +/- 2 % betrug, konnte seit dem Jahre 2009 ein Wachstum von 2,3 % (2009) bis 4,1 % (2010) beobachtet werden. Dieses Wachstum, welches bis ins Jahre 2014 angehalten hat (bereits 1,3 % Wachstum per Ende März 2014) wurde einzig im Jahre 2012 unterbrochen (-3,2 %). Die Wohnbevölkerung hat somit vom bis am um 121 auf insgesamt 967 Einwohnerinnen und Einwohner zugenommen, was einem Wachstum von 14,3 % entspricht. 2. Aktuelle Situation und Ausblick auf die kommenden Schuljahre Die Konsequenzen dieser Entwicklung sind für die Primarschule signifikant. Während es in den Jahren 2006/2007 schwierig war, beide Klassen in der Grundstufe zu füllen, steigen die Kinderzahlen im Kindergarten- und Schulalter zurzeit an. Bewegte sich in den Jahren 2005 bis 2008 die Anzahl der Kinder immer im Bereich um 75 Kinder, so sind es heute insgesamt 100 Kinder. Anzahl Kinder Primarschule Kappel am Albis (Stand ) Schuljahr 2013/ / / / /18 Tömlimatt Uerzlikon Total Ab dem Schuljahr 2014/15 wird die Anzahl Kinder der Primarschule im Schulhaus Tömlimatt, bedingt durch die Rückführung der Grundstufe, welche drei Jahrgänge umfasste, zum Kindergarten mit zwei Jahrgängen, von 60 auf 73 PrimarschülerInnen ansteigen. Dies erfordert, dass neu vier statt bisher nur drei Klassen geführt werden. Durch die rege Bautätigkeit und die sich noch in der Planung befindlichen Bauvorhaben wird die Einwohnerzahl in unserer Gemeinde in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Dieser Zuwachs bedeutet voraussichtliche eine weitere Erhöhung der Schülerzahlen. Zusammen mit den laufend ändernden pädagogischen Rahmenbedingungen und der Veränderung in der Bevölkerungsstruktur, welche sich aus der Bautätigkeit ergibt, entsteht eine Veränderung des Anspruchs an die Schule und ihre Qualität, was sich auch im zunehmenden Bedarf nach schulergänzenden Betreuungsangeboten zeigt. Diese Nachfrage erfordert bereits ab dem Schuljahr 2014/15 einen Ausbau des Angebotes. 2.1 Schlussfolgerungen Der Bedarf nach Räumlichkeiten für eine zusätzliche Klasse besteht unmittelbar ab dem Schuljahr 2014/2015. Damit dieser betrieblichen Forderung Rechnung getragen werden kann, muss bereits in der Zeit vom Mai bis Juli 2014 dringlich die bestehende Abwartswohnung provisorisch für die Tagesbetreuung sowie für das Schulsekretariat und die -leitung umgenutzt werden. Durch diese provisorische Massnahme steht neu ein bestehendes Klassenzimmer im Hauptgeschoss wieder für den Unterricht zur Verfügung. Damit die Primarschule Kappel am Albis ihren Schülerinnen und Schülern aber auch in den kommenden Jahren ausreichend Schulraum zur Verfügung stellen und ihnen einen den pädagogischen Erfordernissen angepassten Unterricht bieten kann, ist das Schulhaus Tömlimatt gemäss dem zwischenzeitlich allseits genehmigten Raumprogramm möglichst schnell zu sanieren und zu erweitern.
16 16 Mit der beantragten Sanierung stehen ab ca. Herbst 2016 total 5 vollwertige Klassenzimmer auf dem Hauptgeschoss und bei Bedarf zusätzlich ein Klassenzimmer auf dem Zugangsgeschoss zur Verfügung. Womit die prognostizierten Schülerzahlen ( 90 Schüler) mit 4 oder 5 Halbklassen jederzeit räumlich zu bewältigen sind, bzw. bei Bedarf und Notwendigkeit gar ein Schulbetrieb mit 6 Standard-Klassen geführt werden könnte. 3. Neustart und Vorgehen nach Rückweisung vom 7. Juni 2013 Nachdem am 7. Juni 2013 ein erster Antrag des Gemeinderates für einen Planungskredit zur Erneuerung des Schulhauses Tömlimatt durch die Gemeindeversammlung zurückgewiesen wurde, fasste der Gemeinderat im Herbst 2013 einen Neustart unter veränderten Bedingungen ins Auge. Unter Berücksichtigung der Einwendungen der RPK, der Schulpflege und der Schulleitung sowie mit Unterstützung des neu beauftragten Bauherrenberaters Reto Müller, Müller ProjektConsulting GmbH, Zürich, wurde die Ausgangslage eingehend aufgearbeitet und unter Einbezug aller Anspruchsgruppen gemeinsam verifiziert. Zu Beginn wurde der angemeldete Bedarf der Primarschule mit Raum- und Bedarfsanalyse überprüft und mit der heutigen Raumbelegung abgeglichen. Dabei wurde erkannt, dass der Halbklassen-Unterricht, wie dieser in Kappel am Albis heute und auch künftig praktiziert wird, einige Besonderheiten aufweist, welche im Raumprogramm speziell zu berücksichtigen sind. So können heute mangels geeigneter Gruppenräume 2 bestehende, vollwertige, Klassenzimmer notgedrungen nicht adäquat genutzt werden. Konkret: Es fehlen primär Räume für den Gruppenunterricht und für die Tagesbetreuung. Klassenzimmer hat es genug. Im Weiteren wurde die damalige Vorprojektstudie von Roos Architekten GmbH, Rapperswil, welche unter anderen Vorzeichen entstanden war, bezüglich Volumetrie und Flächenbedarf überprüft. Seitens der Schulpflege und der Schulleitung wurden die ausschliessliche Ausrichtung der im April 2013 geplanten Klassenzimmer zu den Sportplätzen sowie die funktionale Zweiteilung des Schulbetriebs durch die Anordnung der Räume kritisiert. Betrieblich wenig vorteilhaft war auch die Anordnung je eines Klassen- und Gruppenzimmers auf einem zusätzlichen Obergeschoss, bzw. einem Schulbetrieb neu auf total 3 Etagen. Basierend auf den erkannten Defiziten und den gewonnenen Erkenntnissen entstand ein revidiertes Raumprogramm mit IST- und SOLL-Zustand, welches sowohl die Bedürfnisse des Schulbetriebs als auch die Forderung nach maximaler Flächeneffizienz erfüllt. Ergänzend wurde das durch die Schulleitung, die Schulpflege und den Gemeinderat in corpore verabschiedete Raumprogramm mit Layoutskizze des Bauherrenberaters auf Machbarkeit überprüft. Auf diesen allseits genehmigten Grundlagen wurden Roos Architekten GmbH im Frühjahr 2014 aufgefordert, die Vorprojektstudie aus dem Jahre 2013 entsprechend zu modifizieren und mit Grobkostenschätzung zu hinterlegen. Die nun vorliegende Vorprojektstudie mit Grobkostenschätzung über total CHF 4.7 Mio. (± 20% Genauigkeit nach SIA), weicht in der Volumetrie nur marginal ab von der im Sommer 2013 präsentierten Machbarkeitsstudie, nutzt aber die bestehenden Flächen-Ressourcen im Haupt- und Zugangsgeschoss maximal und erfüllt darüber hinaus die funktionalen und räumlichen Bedingungen an einen modernen Schulbetrieb gemäss den kantonalen Empfehlungen für Schulhausanlagen vollumfänglich. Die nun vorliegende, revidierte Vorprojektstudie bildet die Grundlage für die bevorstehende Planer-Evaluation (Architektur, Baumanagement, Bauingenieur, Fachplaner Gebäudetechnik, Bauphysik, etc.) nach den gesetzlichen Vorgaben und den geltenden Schwellenwerten der Submissionsverordnung Kanton Zürich und stellt sich inhaltlich wie folgt dar:
17 Anbau und Erweiterung An der Nordwestecke der heutigen Schulanlage ist ein eingeschossiger Anbau geplant. In unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Klassenzimmern werden auf dem Hauptgeschoss neu 3 Gruppenräume für Halbklassen-Unterricht erstellt. Der Mehrzweckraum wird an peripherer Lage neu errichtet und erfüllt damit die Bedürfnisse der Schule als auch der ausserschulischen Nutzung optimal. Im Weiteren werden neben der bestehenden Turnhalle eine Turnlehrer-Garderobe und weitere, zudienende Nebenräume angeordnet. Die Erschliessung des Mehrzweckraums sowie der Turnhalle mit Garderoben und WC-Anlagen erfolgt in Randzeiten neu über einen separaten Aussenzugang ohne dass die eigentliche Schulanlage tangiert wird. 3.2 Umbau und Sanierung Altbau Zugangsgeschoss Die gedeckte Pausenfläche wird um das Ausmass der Garage vergrössert. Die Schulanlage ist künftig hindernisfrei erschlossen (Rampen, Treppenlifte, IV-WC, etc.). Die Hauswartwohnung wird aufgehoben und an deren Stelle Räume für Mittagstisch und Tagesbetreuung sowie für Schulsekretariat und -leitung eingerichtet. Im heutigen Werkraum, welcher in Grösse und Belichtung den Vorgaben für ein Klassenzimmer entspricht, wird ein vollwertiges Klassenzimmer eingerichtet, welches bei Bedarf in 2 Gruppenräume unterteilt werden kann. Der bestehende Materialraum neben dem Handarbeitszimmerwird neu als Werkraum verwendet. Dazu muss der Raum bezüglich Belichtung und Raumklima angepasst werden. Die Bibliothek wird rückwärtig um die Kellerräume der ehemaligen Abwartswohnung moderat erweitert. Damit vergrössert sich der Bereich der Bücher-Ausgabe. Für die Schutzräume müssen zwei neue Fluchtröhren erstellt werden. Die bestehende Fluchttreppe und die Fluchtröhre werden aufgehoben Hauptgeschoss Die bestehenden, optimal belichteten 5 Klassenzimmer werden künftig wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und für Klassen-Unterricht genutzt. Dazu werden die Schulleitung und das sekretariat ins Zugangsgeschoss dislozieren (siehe Ziff ) und der heilpädagogische Unterricht in die Gruppenräume, das Reserve- Klassenzimmer und/oder den Aufenthaltsraum der Tagesbetreuung ausweichen. Das Lehrerzimmer verbleibt weiterhin betrieblich optimal- direkt neben den Klassenzimmern. Die heutige Turnlehrer-Garderobe wird rückgebaut und erlaubt den Einbau einer geschlechtergetrennten WC-Anlage für Lehrpersonen Die Duschen, die WC-Anlagen und die Garderoben mussten aufgrund eines Wasserschadens bereits 2013 dringlich saniert werden. Dabei wurden die Einrichtungen zeitgleich geschlechtergetrennt umgebaut. Diese Einrichtungen dienen sowohl dem Schulbetrieb als auch den Vereinen. Für Letztere ist der Zugang zu den Schulräumen ausserhalb der Schulzeiten ausschliesslich über den neuen Zugang beim Anbau vorgesehen (siehe Ziff ).
18 18 Auf Verlangen der Feuerpolizei sind diverse bauliche Anpassungen vorzunehmen. Insbesondere muss die Haupttreppe von der rückwärtigen Nebentreppe räumlich getrennt werden. Im Zusammenhang mit den brandschutztechnischen Auflagen soll insgesamt auch eine Aufwertung der Korridore und Vorplätze im Haupt-, aber auch im Zugangsgeschoss erreicht werden. 3.3 Gebäudehülle Die gesamte Gebäudehülle, d.h. Aussenwände, Fenster und Dächer werden energetisch auf den Stand der heute gesetzlichen Anforderungen gebracht. Damit verbunden sind zwangsläufig neue Dacheindeckungen und Fassadenverkleidungen erforderlich. 3.4 Umgebung Die Parkplätze vor dem südwestlichen Zugang werden zugunsten einer attraktiveren Zugangssituation mit verbesserter Sicherheit für die Kinder sowie einer Vergrösserung des Pausenplatzes aufgehoben. Fünf Ersatzparkplätze werden bei der heute bestehenden Parkplatzanlage an peripherer Lage am nordwestlichen Rand des Areals geschaffen. Der Zugang auf der Nordwestseite wird im Hinblick auf die Randzeiten-Nutzung von Mehrzweckraum und Sportanlagen aufgewertet. Der Hartplatz ist in einem schlechten Zustand und wird erneuert. Für die Aussengeräte wird zwischen Rasen- und Hartplatz ein neues Klein-Gebäude vorgesehen. Bei der Gestaltung der Umgebung soll den unterschiedlichen, Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler nach Alter und Entwicklung insgesamt besser Rechnung getragen werden. Nach Aufhebung der Abwartswohnung besteht zudem die Möglichkeit, vorgelagert der Tagesbetreuung einen attraktive Aussenraum zu schaffen.
19 19 4. Pläne Vorprojektstudie Schulhaus Tömlimatt Kappel am Albis 8. April 2014 roosarchitekten
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24 24 5. Finanzierung Basierend auf einer vom Büro für Bauökonomie AG, Luzern, erstellten Kostenplausibilität vom November 2013 und der von Roos Architekten GmbH revidierten, phasengerechten Grobkostenschätzung, ± 20% (Genauigkeit nach SIA), ist für die Realisierung des Vorhabens mit Gesamtkosten BKP 1-9 von rund CHF 4.7 Mio. zu rechnen. Die vorliegende Vorprojektstudie muss nun konkretisiert und unter Einbezug aller Fachgewerke (Statik, Elektro, Heizung, Sanitär, Bauphysik, etc.) in ein ordentliches Bauprojekt mit Kostenvoranschlag, ± 10% Genauigkeit nach SIA, überführt werden. Dazu ist vorab vom Gemeinderat ein Planungskredit, Phase 3 Projektierung, über total CHF zu beantragen und durch die Gemeindeversammlung bewilligen zu lassen. Diese für die Gemeinde Kappel am Albis sehr grosse Investition hat den Gemeinderat dazu bewogen, unter Beizug eines externen Finanzberatungsbüros eine Investitionsplanung über die kommenden Jahre zu erstellen. Diese zeigt auf, wie sich der Finanzhaushalt unter Berücksichtigung der Investitionen für das vorliegende Projekt und die weiteren notwendigen Investitionen, wie die Sanierung der Gemeindestrassen beispielsweise, entwickeln wird. Bei stabilem Steuerfuss muss mit jährlichen Defiziten von rund 0,2 Mio. Franken gerechnet werden. Die Finanzierung geschieht zum Teil aus der bestehenden Liquidität und durch die Neuaufnahme von Fremdkapital. Folgekosten werden entstehen durch Abschreibungen und Zinsen.
25 25 Der Gemeinderat und die Primarschulpflege sind aufgrund der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde Kappel am Albis davon überzeugt, dass diese Investition tragbar ist. Der Bedarf an zusätzlichem Schulraum ist aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen ausgewiesen. Zudem ist die Sanierung der bestehenden Bausubstanz dringend angezeigt und wird sinnvollerweise zusammen mit der Erweiterung ausgeführt. Mit der Realisierung des Vorhabens werden den pädagogischen Anforderungen an eine zeit- und bedarfsgerechte Schulbildung unserer Kinder Rechnung getragen. 6. Ausblick Es ist vorgesehen, im 1. Quartal 2015 an einer Urnenabstimmung über das gesamte Projekt abzustimmen, so dass spätestens im Sommer/Herbst 2015 mit den Umbauarbeiten begonnen werden kann. Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Das Geschäft wurde durch den Gemeinderat fristgerecht verabschiedet und dem Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission zugestellt. Der Antrag der RPK wird rechtzeitig für die Aktenauflage der Gemeindeversammlung vorliegen. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, für die Ausarbeitung eines vollständigen Bauprojekts mit Kostenvoranschlag den notwendigen Projektierungskredit von CHF (inkl. MWST) zu genehmigen. * * *
26 26 Geschäft 3 Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Bartholomä Oliver Joachim, geb. 19. Dezember 1966, und Bartholomä geb. Frey Ulrike Maria, geb. 16. Juli 1963, mit den beiden Kindern Bartholomä Marc-Philippe, geb. 21. September 1997, und Bartholomä Isabelle Adeline Sophie, geb. 20. Februar 2000, alle deutsche Staatsangehörige, wohnhaft Im Feld 35, 8926 Kappel am Albis Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, sie möchte beschliessen: 1. Gestützt auf 22 des Gesetzes über das Gemeindewesen und in Anwendung von Art. 15 Ziff. 7 der Gemeindeordnung werden in das Bürgerrecht der Gemeinde Kappel am Albis aufgenommen: Bartholomä Oliver Joachim, geb. 19. Dezember 1966, verheiratet, deutscher Staatsangehöriger, und Bartholomä geb. Frey Ulrike Maria, geb. 16. Juli 1963, verheiratet, deutsche Staatsangehörige, mit den beiden Kindern Bartholomä Marc-Philippe, geb. 21. September 1997, deutscher Staatsangehöriger, und Bartholomä Isabelle Adeline Sophie, geb. 22. Februar 2000, deutsche Staatsangehörige, alle wohnhaft Im Feld 35, 8926 Kappel am Albis. 2. Die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht erfolgt unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung. 3. Für das Verfahren zum Erwerb des Gemeindebürgerrechts wird den Gesuchstellern eine Gebühr von CHF in Rechnung gestellt. Weisung: a) Das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, hat das Einbürgerungsgesuch der Familie Bartholomä geprüft und dabei festgestellt, dass die formellen Anforderungen von Bund und Kanton erfüllt sind. Das Begehren ist deshalb zum Entscheid über die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht im Sinne von 29 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung an die Gemeinde weitergeleitet worden. b) Für die Beurteilung des Einbürgerungsgesuches sind die folgenden Feststellungen massgebend: Oliver Joachim Bartholomä wurde am 19. Dezember 1966 in Mannheim, Deutschland, geboren. Er besuchte von in Ludwigshafen die Grundschule und von das Staatl. Theodor-Heuss-Gymnasium in Ludwigshafen. Von studierte er Humanmedizin an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg, Deutschland, und erlangte 1994 die Promotion zum Dr. med. Am 17. April 2001 reiste Herr Bartholomä in die Schweiz ein. Seit dem 1. Dezember 2008 wohnt er mit seiner Familie in Kappel am Albis, Im Feld 35. Seit 2004 arbeitet er als Selbständiger in eigener Arztpraxis in Zug.
27 27 Ulrike Maria Bartholomä geb. Frey wurde am 16. Juli 1963 in Ersingen (jetzt Kämpfelbach), Deutschland, geboren. Sie besuchte von die Grundschule und von das Gymnasium in Königsbach, Deutschland. Von absolvierte sie die Ausbildung zur Bürokauffrau in Pforzheim, Deutschland, von die Ausbildung zur Krankenschwester in Karlsbad-Langensteinbach, Deutschland. Seit dem Jahr 2011 arbeitet sie bei ihrem Ehemann in der Praxis in Zug. Frau Bartholomä reiste am 1. Dezember 2001 in die Schweiz ein und wohnt seit dem 1. Dezember 2008 zusammen mit ihrer Familie in Kappel am Albis. Marc-Philippe Bartholomä wurde am 21. September 1997 in Ingoldstadt, Deutschland, geboren. Seine Schulbildung absolvierte er in der Schweiz und besucht seit August 2010 das Gymnasium an der Kantonsschule in Zug. Isabelle Adeline Sophie Bartholomä wurde am 22. Februar 2000 in Ingoldstadt, Deutschland, geboren. Ihre Schulbildung absolvierte sie in der Schweiz und besucht seit August 2012 das Gymnasium an der Kantonsschule in Zug. Gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechtes vom (Bürgerrechtsgesetz) kann ein Ausländer das Einbürgerungsgesuch stellen, wenn er insgesamt 12 Jahre in der Schweiz gewohnt hat, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches. Die Aufenthaltserfordernisse für die Einbürgerung von Familie Bartholomä sind erfüllt. Eine durch das Bildungszentrum Zürichsee am 31. August 2013 in Horgen vorgenommene Standortbestimmung bescheinigt Oliver und Ulrike Bartholomä ausgezeichnete Kenntnisse im Bereich Gesellschaft (Vertrautheit mit den örtlichen Lebensgewohnheiten und Integration). Die in Art. 14 Bürgerrechtsgesetz verlangte und umschriebene Eignung zur Einbürgerung ist damit gegeben. c) Aus den Akten sind keine Feststellungen ersichtlich, die gegen eine Einbürgerung von Familie Bartholomä sprechen. Ebenso sind den Mitgliedern des Gemeinderates keine gegen eine Aufnahme ins Bürgerrecht der Gemeinde Kappel am Albis sprechenden Tatsachen bekannt und auch die persönliche Anhörung durch den Gemeinderat hat keine Abweisungsgründe ergeben. d) Seit dem sind Gebühren zu erheben, welche höchstens die Verfahrenskosten decken. Einkommens- und vermögensabhängige Gebühren sind nicht mehr zulässig. Der Gemeindeversammlung wird deshalb beantragt, die Einbürgerungsgebühr auf CHF festzusetzen. e) Der Entscheid über Einbürgerungen obliegt der Gemeindeversammlung. * * *
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Energiefondsreglement Der Gemeinderat Buchs erlässt gestützt auf Art. 20 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Buchs und Art. 5 Gemeindegesetz folgendes Energiefondsreglement: I. Allgemeine Bestimmungen