Aktualisierung des Biotopinventars Vorarlberg
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- Kornelius Grosse
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1 Aktualisierung des Biotopinventars Vorarlberg Gemeinde Fraxern Dieses Projekt wurde von der Europäischen Union kofinanziert. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung.
2 Im Auftrag der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Umweltschutz (IVe) AVL Arge Vegetationsökologie und Landschaftsplanung Februar 2009 Geländeerhebung: Dr. Bert Mair Bericht: Dr. Bert Mair
3 Inhalt Seite Einführung 5 Kurzer Rückblick und Ausblick 5 Was ist ein Biotop? 6 Wann gilt ein Biotop als BESONDERS SCHUTZWÜRDIG? 7 Gemeindebericht 9 Allgemeine Angaben zur Gemeinde 9 Biotopausstattung 10 Schutzstatus der Biotopflächen 13 Verbindung zu angrenzenden Gemeinden 14 Drei Kostbarkeiten der Gemeinde 15 Laubmischwälder Weiler- Halden- Fraxern (40602) 15 Birkesreuth-Muttahalde (40604) 17 Staffel- und Wannaalpe (40605) 19 Kurzdarstellung der weiteren Biotopflächen 21 Ratzbach-Kesselschlucht (40601) 21 Klausbachtobel (40603) 23 Knietz (40606) 25 Gefährdungen 27 Empfehlungen für Schutz und Erhalt 30 Was wurde bisher getan? 30 Was kann die Gemeinde tun für 30 Was kann der Einzelne tun für 32 Artenliste 36 Biotopinventar Gemeinde Fraxern 3
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5 Einführung von Univ. Prof. Mag. Dr. Georg Grabherr Kurzer Rückblick und Ausblick Seit der Vorlage der Inventare besonders schutzwürdiger Biotope zwischen 1984 und 1989 sind rund 20 Jahre vergangen. Sie haben zweifellos ihre Spuren in Landschaft und Natur Vorarlbergs hinterlassen. Auch wenn das eine oder andere Naturjuwel dem enormen Zivilisationsdruck im Land weichen musste, unterm Strich ist die Bilanz äußerst positiv. Schutzgebiete sind entstanden wie das Schutzsystem der Streuwiesen in Rheintal und Walgau, das Naturschutzgebiet Mehrerauer Seeufer, die Kernzonen im Biosphärenpark Großwalsertal. Vor allem bewährten sich die Inventare bei Planung und angeschlossenen Behördenverfahren. Der Status der ausgewiesenen Biotope als informelle Vorbehaltsflächen führte zu angepassten Planungen und Rücksichtnahmen. Die verbreitete Angst mancher Grundbesitzer und Landwirte einer schwarzen Enteignung erwies sich als grundlos. Mit der Neuauflage des Inventars und die fachlich exzellente Bearbeitung durch das Büro AVL soll der bewährte Weg weiter verfolgt werden. Die Aufgabenstellung an die Projektnehmer war: die Aktualisierung des Naturwertes der ausgewiesenen Biotope des Inventares eine dem Stand der Technik (VOGIS) entsprechende, flächenscharfe Aufnahme, wodurch sich zwangsläufig Änderungen im Vergleich zum alten Inventar ergeben können, eine fachliche Bewertung der Schutzwürdigkeit und Festlegung allfälliger Ergänzungen, die Bereitstellung einer Informationsbasis für die Gemeinden Mit der Vorlage des neuen Biotopinventars verbinden nun Auftraggeber und Auftragnehmer den Wunsch, dass sich die Gemeinden aktiv für den Schutz und wo notwendig für die Pflege der ausgewiesenen besonders schutzwürdigen Biotope einsetzen bzw. diese bei Entwicklungsplänen und Aktivitäten berücksichtigen. Um dies in gewissem Sinne schmackhaft zu machen, sind die drei besten Biotope als NATURJUWELE vorangestellt, welche entweder im regionalen oder überregionalen Rahmen eine hervorragende Bedeutung für den Naturerhalt haben. Dies heißt nicht, dass die weiteren Biotope weniger wert wären. Es soll nur zeigen, worauf die Gemeinde besonders stolz sein kann. Biotopinventar Gemeinde Fraxern 5
6 Was ist ein Biotop? Im Folgenden ist vom Erstinventar übernommen, was unter Biotop und Schutzwürdigkeit grundsätzlich zu verstehen ist. Für die Neuaufnahme galten die gleichen Definitionen und Kriterien. Geändert haben sich hingegen die technischen Hilfsmittel in geradezu dramatischer Form. In den 80-er Jahren gab es noch keine Computer gestützten Geographischen Informationssysteme (GIS) und keine hochauflösende Luftbilder etc. Wesentlich genauere Verortungen sind heute möglich bzw. zwingend. Dadurch macht es keinen Sinn, Flächen zwischen alt und neu genau zu vergleichen. Eine mitunter größere oder kleinere Biotopfläche ist meist durch die technische Entwicklung bedingt, seltener durch echten Verlust bzw. Nichtberücksichtigung im alten Inventar. Unter BIOTOP wird in diesem Inventar der Standort einer in sich mehr oder weniger geschlossenen Lebensgemeinschaft aus Pflanzen und Tieren verstanden. Klassisches Beispiel für einen Biotop wäre etwa ein Weiher, es kann aber genauso ein Waldstück, eine Wiese etc. sein. Häufig bilden einzelne Biotope in sich zusammenhängende Komplexe aus, wie etwa ein Quellmoor mit der Quelle als Einzelbiotop und den angrenzenden nassen Quellsümpfen. Dann wird von BIOTOPKOMPLEX gesprochen. Besonders Großtiere haben Biotop übergreifende Reviere, oder ganze Landschaftsteile bilden einen geschlossenen und vielfältigen Lebensraum von besonderer Schutzwürdigkeit (z.b. Kanisfluh). In diesem Fall wird von einem GROSSRAUMBIOTOP gesprochen. Grundsätzlich ist Biotop ein allgemeiner Begriff. Ein Biotop muss nicht von vorneherein besonders oder überhaupt schutzwürdig sein. Auch ein Garten ist z.b. ein Biotop mit Kultur- und Wildpflanzen und einer großen Zahl an Tieren - beliebte und unbeliebte - sei es im Boden oder an Pflanzen. 6 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
7 Wann gilt ein Biotop als BESONDERS SCHUTZWÜRDIG? Den Rahmen für die Beurteilung besonderer Schutzwürdigkeit haben die einschlägigen Landesgesetze vorgegeben. Die Aufnahme eines Biotops ins Inventar heißt aber nicht, dass die Fläche dadurch automatisch geschützt ist. Es handelt sich hingegen um informelle Vorbehaltsflächen, in andern Worten um Hinweistafeln auf besonderen Wert und nicht um Stoptafeln. Im Detail wurde nach folgenden Kriterien entschieden: Natürlichkeitsgrad: Natürlich heißt, der Biotop bleibt auch ohne menschliche Pflege erhalten. Ursprünglich heißt, der Biotop wurde bzw. hat sich nicht verändert. Vorarlberg ist ein altes Kulturland, und ursprüngliche Biotope, die uns ein Bild von der Vorarlberger Natur vor der Besiedlung oder zu Zeiten noch geringer Besiedlungsdichte geben, sind zumindest in den Talräumen fast vollständig verschwunden. Häufiger sind Ersatzbiotope mit Elementen dieser ursprünglichen Naturausstattung. Seltenheit: Seltenheit kann durch Spezialisierung auf einen seltenen Lebensraum (z.b. Hochmoore) auch von Natur aus gegeben sein. Häufiger ist allerdings Seltenheit durch direkte menschliche Verfolgung bis zur Ausrottung bzw. durch Biotopvernichtung. Durch den Zivilisationsdruck selten gewordene Biotoptypen, seien es letzte Reste der ursprünglichen Naturlandschaft oder charakteristische naturnahe Biotope der alten Kulturlandschaft stellen den Großteil der im Inventar erfassten besonders schutzwürdigen Biotope dar. Natürlichkeitspotential: Ein Ort, der an sich noch kein schützenswertes Biotop darstellt, könnte sich auch zu einem solchen erst entwickeln (z.b. Baggerloch). Dieses Kriterium hat in diesem Inventar keine Anwendung gefunden. Vielfalt: Dieses Kriterium ist besonders populär und zehrt von der Meinung, dass Natur grundsätzlich vielfältig sei. Tatsächlich gibt es aber auch schutzwürdige Biotope mit ausgesprochen geringer Vielfalt. Das Kriterium Vielfalt wird vor allem bei naturnahen Kulturbiotopen (z.b. Bergmähder) verwendet. Vorkommen geschützter Arten: Ist ein Biotop besonders reich an geschützten Arten oder ein Schlüsselbiotop für das Überleben einer geschützten Art, muss er grundsätzlich als besonders schutzwürdig angesehen werden. Dieses Kriterium ist auch eines der am besten objektivierbaren. Biotopinventar Gemeinde Fraxern 7
8 Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensgemeinschaften: Mit den Roten Listen für Vorarlberg (GRABHERR und POLATSCHEK 1986) war bereits für die erste Inventarisierung auch hier eine objektive Beurteilung möglich, besonders über das Vorkommen von gefährdeten Blütenpflanzen und Pflanzengesellschaften. Dieses Kriterium nimmt bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit eine zentrale Position ein. Im Zuge der Aktualisierung des Inventares konnte auf die Anhänge der Flora-Fauna- Habitats-Direktive der EU, die Rote Liste der gefährdeten Biotope Österreichs (Umweltbundesamt), und diverse Rote Listen von Arten für Vorarlberg (HUEMER 2001 Schmetterlinge, KILZER et al Brutvögel, GLASER 2005 Ameisen, SPITZENBERGER 2006 Säugetiere) zurückgegriffen werden. Ökologische Wohlfahrtswirkung: Eine solche ist z.b. gegeben bei einem Brutplatz für ausgesprochene Nützlinge. Sind viele naturnahe oder natürliche Biotope vorhanden, heißt dies immer auch hohe ökologische Wohlfahrtswirkung. Landschaftspflegerische Bedeutung: Landschaftsprägende Naturelemente (z.b. Bergmähder) wurden ebenfalls besonders berücksichtigt. Hier deckt sich ein hoher Naturwert mit besonderer landschaftlicher Wirkung. Landeskulturelle Bedeutung: Alte naturnahe Elemente der traditionellen Kulturlandschaft sind häufig nicht nur aufgrund der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten besonders schutzwürdig, sonders auch aus kulturhistorischen Gründen. Wissenschaftliche Bedeutung: Die Wissenschaft hat grundsätzlich ein hohes Interesse an der Erhaltung natürlicher und auch kulturhistorisch bedeutsamer Naturbestände. In einzelnen Fällen kann der wissenschaftliche Aspekt auch im Vordergrund stehen. 8 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
9 Gemeindebericht Gemeindefläche Biotopfläche Großraumbiotope Biotopfläche Kleinraumbiotope Biotopfläche Gemeinde 887,02 ha 0,00 ha 51,66 ha 51,66 ha Allgemeine Angaben zur Gemeinde Die Gemeinde Fraxern erstreckt sich zwischen den Höhenzügen der Hohen Lug zur Hohen Kugel im Norden und der Letze zum Vorderhörnle im Süden. Zwei sehr markante Tobel gliedern das Gemeindegebiet. Das Klausbachtobel und die Ratzbach-Kesselschlucht durchziehen die Gemeinde von Südwest in Nordostrichtung. Das Ortsgebiet von Fraxern liegt auf dem Höhenrücken zwischen diesen beiden Tobeln auf einer Seehöhe von ca. 800m. Die Höhenerstreckung der Gemeinde liegt zwischen m. Die höheren Lagen sind vorwiegend aus Kreidekalken aufgebaut (Schrattenkalk, Drusbergschichten, Seewerkalk, Kieselkalke). Der Bereich der Hohen Kugel liegt in mergeligen Schichten (Amdener Mergel, Wangschichten, Leimernmergel). Die tief eingeschnittene Bachsohle der Ratzbach- Kesselschlucht folgt streckenweise der Schichtgrenze zwischen weichem Amdener Mergel und Wangschichten, die beide der helvetischen Säntisdecke angehören. Am Tobelgrund kleinflächig Gleyboden, an den teilweise sehr steilen, felsig- mergeligen Einhängen Pseudovergleyung als Folge von Wechselfeuchtigkeit. Das Klausbachtobel durchschneidet weichen helvetischen Amdener Mergel mit schiefrigen Aufschlüssen im Bachbett und an den seitlichen Einhängen. Am Tobelgrund vorwiegend Gleyboden, Tobeleinhänge v.a. auf der Schattseite teils wasserzügig-wechselfeucht. Auf der großteils seicht- bis mittelgründigen, an absonnigen Stellen zu Pseudovergleyung neigenden Lockersediment-Braunerde über helvetischen Wangschichten, die in der schluchtartig eingeschnittenen, glazialen Schmelzwasserrinne (Im Grund und Gruppatobel) von Hangschutt sowie an weniger stark geneigten Hängen von Würmmoräne oberflächlich überdeckt ist, stocken die Laubmischwälder Weiler- Halden- Fraxern. Oberhalb von Fraxern (Morgengab, Matons) steht Grünsandstein an. Im Bereich Birkesreuth-Muttahalde bilden ultrahelvetische Globigerinenmergel mit eingestreuten bunten Lagen im Vorderteil und stellenweise von Hangschutt überdeckten helvetischen Wangschichten den geologischen Untergrund für das ausgedehnte Trockenbiotop. Auf der Staffel- und Wannaalpe bildet schottrig-lehmiger, anmooriger Auflagehorizont auf Hangschutt bzw. Moräne in engem Kontakt zu anstehendem Amdener Mergel die Voraussetzung für das Auftreten der Moorflächen. Biotopinventar Gemeinde Fraxern 9
10 Biotopausstattung Insgesamt wurden in der Gemeinde 6 Kleinraumbiotope ausgewiesen : Vielgestaltiger Bergbach mit Gefällsstufe (Wasserfall) in einer Schluchtstrecke und einem artenreichen, bachbegleitenden Bergahorn- Eschen- Schluchtwald : Vielgestaltige Laubmischwälder mit (Übergängen von ausgedehnten, besonders artenreichen, wärmegebundenen Traubeneichenwaldsäumen über linden- und buchenbeherrschte Bestände bis hin zu einem beachtlichen, luftfeuchten Hirschzungen- Ahorn- Eschenwald : Dynamischer, reich strukturierter Bergbach mit Felsklippen, Kolken, Geschiebeanlandungen, Flach- und Steilufern und einen bachbegleitenden, luftfeuchten Hirschzungen-Ahorn-Eschenwald, der hangaufwärts von einem Buchen-Mischwald mit stattlichen Eiben abgelöst wird : Großflächiger, außerordentlich artenreicher Magerwiesenkomplex mit ansatzweise Trespen-Halbtrockenrasen und zahlreichen wärmebedürftigen Pflanzenarten. Allerdings zu einem hohen Anteil bereits in Verbrachung begriffen : Von Alpweide umgebenes, in der Artenzusammensetzung uneinheitliches, insgesamt jedoch sehr vielfältiges Feuchtgebietsmosaik mit Rispenseggen- und Waldsimsensümpfen sowie Wollgras-Rasenbinsen-Gesellschaften : Durch eine Hangrutschung weitgehend vernichtetes kleines Hangmoor zwischen Ratzbach und Steiggraben. Nur mehr kleine Restfläche mit ca. 5m Breite noch von Wollgras und Pfeifengras bewachsen. Der Großteil der Flächen sind Waldbiotope in den beiden Tobeln Ratzbach-Kesselschlucht und Klausbachtobel bzw. den Waldinseln und -zungen von Weiler- Halden- Fraxern. Einen bedeutenden Anteil nehmen allerdings auch die Hang- und Flachmoore auf der Staffelund Wannaalpe, bzw. das kleinflächige Hangmoor bei Knietz ein. Prozentuell ergibt sich folgende Verteilung: 10 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
11 Aggregierter Biotoptyp Anzahl Teilflächen Prozent der Biotopfläche 26 - wärmeliebende Laubwälder 5 29, Buchenwälder 6 18, Forste und Schläge 4 15, Tobel-, Hang- und Schluchtwälder 2 12, Magerwiesen (Trespe) 4 8, Bergwaldbiotope 1 5, Hang-, Flach- und Quellmoore 2 3, Großseggenrieder 2 2, Magerwiesen (Komplex) 1 1, Grünland feuchter bis nasser Standorte 4 1, montan-subalpine Nadelwälder 1 0,53 Die Biotopfläche wurde im Rahmen des Vorarlberger Biotopinventars erstmals in den Jahren im Teilinventar Vorderland aufgenommen. Die aktuelle Erhebung der Flächen erfolgte im Jahr Biotopinventar Gemeinde Fraxern 11
12 Abbildung 1: Lage der Biotopflächen in der Gemeinde Fraxern. Grün: Kleinraumbiotope. Sämtliche Biotope - wie auch alle Schutzgebiete des Landes - finden Sie auf der Homepage des Landes Vorarlberg unter 12 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
13 Schutzstatus der Biotopflächen Die Biotopfläche unterliegt gänzlich oder in Teilen einem Schutz durch das Vorarlberger Naturschutzgesetz (GNL). Biotopnummer 24 Abs 2 25 Abs 1 25 Abs 2 spezieller Schutz liegt zum Teil im Naturschutzgebiet Hohe Kugel Hoher Freschen GNL 25 Abs 1 Schutz von Auwäldern und Mooren: Im Bereich von Auwäldern und Mooren, soweit diese nicht landwirtschaftlich genutzt sind, bedürfen Geländeveränderungen, Entwässerungen und andere den Lebensraum von Tieren und Pflanzen gefährdende Maßnahmen einer Bewilligung. GNL 25 Abs 2 Schutz von landwirtschaftlich genutzten Mooren und Magerwiesen: Im Bereich von landwirtschaftlich genutzten Mooren und Magerwiesen feuchter und trockener Prägung, soweit sie größer als 100 m2 sind, bedürfen die Vornahme von Kulturumwandlungen, Geländeveränderungen, Entwässerungen und Aufforstungen einer Bewilligung. GNL 24 Abs 2 Uferschutz: Im Bereich von fließenden Gewässern und eines daran anschließenden 10 m breiten Streifens im bebauten Bereich bzw. eines 20 m breiten Streifen außerhalb bebauter Bereiche bedürfen Veränderungen, die auf die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung wesentliche Beeinträchtigungen darstellen können, eine Bewilligung. Verordnung der Landesregierung über das Naturschutzgebiet Hohe Kugel - Hoher Freschen - Mellental in Damüls, Dornbirn, Fraxern, Götzis, Hohenems, Klaus, Koblach, Laterns, Mellau und Viktorsberg LGBl.Nr. 7/1979 Biotopinventar Gemeinde Fraxern 13
14 Verbindung zu angrenzenden Gemeinden Die Wälder des Biotops (Biotopnummer 40602) setzen sich nach Südwesten in der Gemeinde Weiler fort und sind dort unter der Biotopnummer beschrieben. Dieses Biotop reicht mit ca m2 auf das Gemeindegebiet von Fraxern. Der Klausbachtobel (40603) wurde in den Gemeinden Fraxern, Weiler und Klaus als jeweils eigene Biotopnummer beschrieben, da sich die Waldausstattung in den jeweiligen Tobelabschnitten deutlich voneinander unterscheidet. Gleiches gilt für die Ratzbach- Kesselschlucht (40601), an der auch die Gemeinden Weiler und Viktorsberg einen Anteil haben. 14 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
15 Drei Kostbarkeiten der Gemeinde Laubmischwälder Weiler- Halden- Fraxern (40602) 20ha Lage/Landschaft Hangwälder nördlich der Landesstraße L 69 (Fraxner Straße) an Kapfsüd- und Ostseite (Eichholz, Kreuzwald), Gruppa und Gruppatobel unterhalb der Straße nach Orsanken, außerdem die wärmegetönte obere Hangkante des Steinwaldes bis Matons einschließlich zweier Laubwaldinseln oberhalb von Fraxern. Eiszeitlich geprägte, äußerst reizvolle Landschaft. Geologie/Geomorphologie/Boden Großteils seicht- bis mittelgründige, an absonnigen Stellen zu Pseudovergleyung neigende Lockersediment-Braunerde über helvetischen Wangschichten, die in der schluchtartig eingeschnittenen, glazialen Schmelzwasserrinne (Im Grund und Gruppatobel) von Hangschutt sowie an weniger stark geneigten Hängen von Würmmoräne oberflächlich überdeckt sind. Oberhalb von Fraxern (Morgengab, Matons) steht Grünsandstein an. Schutzinhalt In ihrer Artenzusammensetzung für Vorarlberg sehr bemerkenswerte Laubmischwälder mit fließenden Übergängen von wärmegetönten Traubeneichenwaldsäumen (Quercus petraeadominierter Wald) mit einer beachtlichen Zahl an wärmeliebenden Begleitern in der Strauch- und Krautschicht an temperaturbegünstigten Stellen über einen lindenreichen Wald südwestlich des Kapf und buchendominierte Bestände in mittleren Hanglagen. Insgesamt vielgestaltiger Waldbiotopkomplex von besonders hohem ökologischen Wert. Biotopinventar Gemeinde Fraxern 15
16 Abbildung 2: Die beiden gefährdeten Baumarten, Feldahorn (Acer campestre) links und Hainbuche (Carpinus betulus), rechts. Besonderheiten der Pflanzen - und Tierwelt Vorkommen der gefährdeten Arten Weißtanne (Abies alba), Feld-Ahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Eibe (Taxus baccata) und Berg-Ulme (Ulmus glabra) sowie der seltenen Arten Hänge-Segge (Carex pendula), Mandel- Wolfsmilch (Euphorbia amygdaloides), Kriech-Rose (Rosa arvensis), Pimpernuß (Staphylea pinnata) und Winter-Linde (Tilia cordata). 16 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
17 Birkesreuth-Muttahalde (40604) 12,25ha Lage/Landschaft Süd- bis südostexponierter Steilhang von der ersten Kehre des Fahrweges zur Sattelalpe nach dem Fraxner Fußballplatz (Flurname: Birkesreuth) bis zum Weidezaun der Maiensäßalpe. Die untere Begrenzung folgt außer im vordersten Abschnitt der Straße, oben entspricht sie dem Verlauf des Hangrückens einschließlich des dortigen thermophilen Waldsaumes. Geologie/Geomorphologie/Boden Stark bewegtes Mikrorelief (Buckelwiesen!) auf ultrahelvetischem Globigerinenmergel mit eingestreuten bunten Lagen im Vorderteil und stellenweise von Hangschutt überdeckten helvetischen Wangschichten vor der Maiensäßalpe. Am Überhang überwiegend seichtgründige, schwere, in Mulden zu Wasserstau und Wechselfeuchtigkeit neigende Felsbraunerde. Schutzinhalt Großflächiges Trockenwiesenbiotop, das sich durch seinen Reichtum an wärmeliebenden Pflanzen auf Felskanten und trockenen Hügelkuppen von den Straußgras-Magerwiesen dieser Höhenlage unterscheidet. In trockenem Gelände Anklänge zu einer Trespenwiese mit Wiesen-Salbei (Salvia pratensis) und Echtem Gamander (Teucrium chamaedrys). Stellenweise dominiert Rotes Straußgras (Agrostis tenuis), Breitblättriges Laserkraut (Laserpitium latifolium) oder auch als Wechselfeuchtezeiger das Rohr-Pfeifengras (Molinia arundinacea). Auf kleinen Felskuppen artenreicher Baumbestand mit u.a. Trauben-Eiche (Quercus petraea), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Buche (Fagus sylvatica), Mehlbeere (Sorbus aria), Vogelbeere (Sorbus aucuparia) und Fichte (Picea abies). Im vorderen Aufnahmebereich unterhalb des Fahrweges 2 naturdenkmalwürdige, mächtige Trauben- Eichen (Quercus petraea). Ca. 30% der Fläche des Biotops ist allerdings als Fichtenaufforstung unterschiedlichen Alters nicht mehr als biotopwürdig im engeren Sinne anzusprechen. Die Teilflächen TF06 und TF07 wurden noch im Biotopinventar belassen, da eine Rückwandlung in Magerwiesen durchaus noch im Bereich des Möglichen ist. Biotopinventar Gemeinde Fraxern 17
18 Abbildung 3: Die artenreichen Magerwiesen auf der Maiensäßalpe. Besonderheiten der Pflanzen - und Tierwelt Vorkommen der stark gefährdeten Trauben-Eiche (Quercus petraea), der gefährdeten Arten Kiel-Lauch (Allium carinatum), Knäuel-Glockenblume (Campanula glomerata), Gelb-Labkraut (Galium verum) und Frühlings-Enzian (Gentiana verna) sowie der seltenen Arten Schwarzviolette Akelei (Aquilegia atrata), Echte Betonie (Betonica officinalis) und Deutscher Kranzenzian (Gentianella germanica). Trockene Magerwiesen weisen auch eine vielfältige Kleintierfauna mit einem unübersehbaren Insektenreichtum auf. Außer dem Schmetterlingshaft (Libelloides coccajus), einer sehr seltenen Zeigerart für intakte Trockenbiotope, seien aus der exemplarisch erfassten Gruppe der Großschmetterlinge, von denen immerhin 45 Arten auf den Trockenhängen um Fraxern nachgewiesen sind, folgende seltenen Arten herausgegriffen: Schwalbenschwanz (Papilio machaon), Roter, Westlicher und Gemeiner Scheckenfalter (Melitaea didyma, M. parthenoides und M. cinxia), Ramburs Dickkopffalter (Pyrgus cirsii), Roter Würfelfalter (Spialia serthorius), der seltene Grünblaue, Dunkelbraune, Schwarzfleckige und der Faulbaumbläuling (Agrodiaetus damon, Aricia agestis, Maculinea arion und Celastrina argiolus) sowie aus der Familie der Widderchen das Kronwicken- (Lictoria achilleae), Blutströpfchen- (Zygaena filipendulae), Hornklee- (Huebneriana linicerae) und das Steinklee-Widderchen (Thermophila meliloti). 18 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
19 Staffel- und Wannaalpe (40605) 3,6ha Lage/Landschaft Südwestexponierte, von kleinen Rinnsalen durchrieselte Hangmulden unterhalb der Staffelalpe sowie nördlich der Wannaalpe, umgeben von zum Teil mit Adlerfarn verunkrauteter Alpweide und aufgelockertem Fichtenbestand. Geologie/Geomorphologie/Boden Schottrig-lehmiger, anmooriger Auflagehorizont auf Hangschutt bzw. Moräne in engem Kontakt zu anstehendem Amdener Mergel. Schutzinhalt Zwischen Alpweidehänge eingestreutes Feuchtgebietsmosaik aus uneinheitlichen Kleinbiotopen. Sickernasse, meist durchrieselte Hangsümpfe werden von Rispen-Segge (Carex paniculata), Wald-Simse (Scirpus sylvaticus) und Rost-Segge (Carex ferruginea) eingenommen. Auf den kleinflächigen Verebnungen breitet sich eine Wollgras- Rasenbinsen-Gesellschaft aus, die allerdings teilweise stark durch den Viehtritt beeinträchtigt ist. Lichtliebende Flachmoorarten, wie das Fettkraut und die Mehlprimel sind nur mehr in sehr wenigen Exemplaren vorzufinden. Randliche Bereiche verbrachen und verwachsen mit Adlerfarn. Abbildung 4: Die Hangvermoorungen am Knietzbach auf der Wannalpe. Biotopinventar Gemeinde Fraxern 19
20 Besonderheiten der Pflanzen - und Tierwelt Vorkommen der gefährdeten Arten Geflecktes Fingerknabenkraut (Dactylorhiza maculata), Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris), Schwalbenwurz-Enzian (Gentiana asclepiadea), Sumpf-Läusekraut (Pedicularis palustris) und Niedrige Schwarzwurz (Scorzonera humilis) sowie der seltenen Arten Echte Betonie (Betonica officinalis), Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Schnabel-Segge (Carex rostrata), Armblütige Sumpfbinse (Eleocharis quinqueflora), Teich-Schachtelhalm (Equisetum fluviatile), Nordisches Labkraut (Galium boreale), Grünliche Waldhyazinthe (Platanthera montana) und Mehl-Primel (Primula farinosa). 20 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
21 Kurzdarstellung der weiteren Biotopflächen Ratzbach-Kesselschlucht (40601) 6,26ha Lage/Landschaft Luftfeuchter, bewaldeter, tief eingeschnittener Tobel des Ratzbaches an der gemeinsamen Grenze zwischen Fraxern und Viktorsberg entlang bis zum Auslenken des Fraxner Gemeindegebietes nach Süden zur Letze. Geologie/Geomorphologie/Boden Die tief eingeschnittene Bachsohle folgt streckenweise der Schichtgrenze zwischen weichem Amdener Mergel und Wangschichten, die beide der helvetischen Säntisdecke angehören. Am Tobelgrund kleinflächig Gleyboden, an den teilweise sehr steilen, felsigmergeligen Einhängen Pseudovergleyung als Folge von Wechselfeuchtigkeit. Schutzinhalt Abwechslungsreicher, vielgestaltiger Bergbach mit einer Vielzahl von Kleinstrukturen, vom Grobblockgeröll bis zum Feinsand, als wertvoller Lebensraum wassergebundener Pflanzen und Tiere, wie z.b. Flohkrebse (Gannariden), Steinfliegen (Plecoptera), Eintagsfliegen (Ephemoptera) usw. Bachbegleitend ein artenreicher schmaler Streifen des Bergahorn- Eschen- Tobelwald und auf den südostexponierten Hängen ein Braunerde-Buchenwald typischer Ausbildung und auf ca. 40% der Fläche ein Braunerde-Buchenwald (Ausbildung mit Stechpalme). Nahe der Gemeindegrenze zu Weiler tritt im Talboden kleinflächig eine Grauerlenaue auf. Ein kleiner Teilbereich wurde in der Waldkartierung als Birkenbrache beschrieben. Biotopinventar Gemeinde Fraxern 21
22 Abbildung 5: Die beiden für luftfeuchte Standorte typischen Arten Waldgeißbart (Aruncus dioicus), links und Mondviole (Lunaria rediviva), rechts. Besonderheiten der Pflanzen - und Tierwelt Vorkommen der gefährdeten Arten Weißtanne (Abies alba), Feld-Ahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus),stechpalme (Ilex aquifolium), Eibe (Taxus baccata) und Berg-Ulme (Ulmus glabra) 22 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
23 Klausbachtobel (40603) 9,3ha Lage/Landschaft In den weichen Untergrund eingeschnittenes Tobel des Klausbaches von der Gemeindegrenze zu Weiler bis zur Querung der Straße Orsanken-Fraxern. Geologie/Geomorphologie/Boden Weicher helvetischer Amdener Mergel mit schiefrigen Aufschlüssen im Bachbett und an den seitlichen Einhängen. Am Tobelgrund Gleyboden, Tobeleinhänge v.a. auf der Schattseite teils wasserzügig-wechselfeucht. Schutzinhalt Der Klausbach ist in diesem Abschnitt ein ca. 3m breiter weitgehend naturnaher Bergbach mit Stufen, Kolken, Ruhewassernischen, fein- bis grobkörnigen Anlandungen, Grobblockgeschiebe, Schwemmholz und abwechslungsreicher Ufergestaltung mit erdigem Flach- und schiefrig- mergeligem Steilufer, unterbrochen von mehreren Felsschwellen. Wichtiger Kleintierlebensraum, jedoch nur geringe fischereiliche Bedeutung auf Grund der extremen Wasserstandsschwankungen im Jahresverlauf. Links- und rechtsufrig wird der Bach von einem ca. 100m breiten Gehölzstreifen begleitet, der Unterhangbereiche unterhalb der landwirtschaftlich genutzten Mittelhangbereiche einnimmt. Der nordwestexponierte Hang ist von einem Hainbuchenmischwald bestockt. Nur auf den steilsten Hangpartien tritt ein Eiben-Buchenwald mit zum Teil mächtigen Exemplaren der Eibe auf. Der südostexponierte Hang ist durch zahlreiche Rinnen gegliedert. Sehr kleinräumig wechseln je nach Standortverhältnissen Ahorn-Eschenwälder, Braun-Erde-Buchenwälder bzw. Hainbuchenwälder. Die Teilflächen TF02 und TF06 stellen sehr ähnliche Mosaike dar und sind nur durch die Teilfläche TF05 einem Pfeifengras-Kiefernwald getrennt. Bachbegleitend tritt ein sehr schmaler artenreicher, luftfeuchter Schluchtwald mit auffallend viel Hirschzunge (Phyllitis scolopendrium) auf. Biotopinventar Gemeinde Fraxern 23
24 Abbildung 6: Der Klausbach auf der Höhe Morgengab. Besonderheiten der Pflanzen - und Tierwelt Vorkommen der gefährdeten Arten Feld-Ahorn (Acer campestre) und Eibe (Taxus baccata) sowie der seltenen Arten Pimpernuß (Staphylea pinnata) und Winter-Linde (Tilia cordata). 24 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
25 Knietz (40606) 0,3ha Lage/Landschaft Von Fichtenwald umgebene Hangmulde auf dem Hangrücken zwischen Ratzbach und Steiggraben am Wanderweg Fraxern - Staffelalpe unterhalb einer südwestexponierten Felsklippe. Geologie/Geomorphologie/Boden Anmoor auf abdichtendem, lehmigem Moränenschutt. Schutzinhalt Von dem ehemaligen Hangmoor mit kleinem Quellbächlein und zeitweilig wassergefüllten Tümpeln ist nach einer Hangrutschung nur mehr eine kleine Restfläche erhalten geblieben. Das Pfeifengras (Molinia caerulea) und Breitblättriges Wollgras (Eriophorum latifolium) treten nur mehr in einem ca. 5m breiten Streifen am östlichen Rand auf. Unterhalb des Weges ebenfalls nur mehr ein schmaler Streifen mit Flachmoorarten. Die im Biotop noch integrierten Randbereiche sind von artenreichen Magerwiesen bewachsen. Abbildung 7: Der stark gefährdete Dornige Hauhechel (Ononis spinosa) links und der gefährdete Schwalbenwurz-Enzian (Gentiana asclepiadea), rechts. Biotopinventar Gemeinde Fraxern 25
26 Besonderheiten der Pflanzen - und Tierwelt Vorkommen des stark gefährdeten Dorn-Hauhechel (Ononis spinosa), der gefährdeten Arten Saum-Segge (Carex hostiana), Schwalbenwurz-Enzian (Gentiana asclepiadea) und Niedrige Schwarzwurz (Scorzonera humilis) sowie der seltenen Arten Echte Betonie (Betonica officinalis), Schnabel-Segge (Carex rostrata), Nordisches Labkraut (Galium boreale) und Mehl-Primel (Primula farinosa). 26 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
27 Gefährdungen Gefährdungen für die Biotope der Gemeinde bestehen für folgende Biotoptypen Fließgewässer und Uferbereiche Flussbauliche Maßnahmen im Zuge einer Zunahme von Schutz- und Regulierungsbauten in Folge verstärkter Hochwässer (z.b. harte Verbauung, Begradigung). Einbau von Quer- und Längsverbauungen an Bächen. Wasserkraftnutzung und Veränderung des Abflussregimes (z.b. Bau von Kleinkraftwerken, Wasserableitung). Nährstoffeinträge aus direkt an den Gewässerrand reichenden landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen und durch Einleitung von Straßenwässern, sowie Nährstoff- und Pestizideinträge aus direkt an den Gewässerrand reichenden Ackerflächen. Intensivierung der Freizeitnutzung in den Tobelbereichen (Wanderer, Kletterer und Canyoning) Flach- und Hangmoore Zunehmende Verbrachung und Verschilfung von Hangmooren infolge Nutzungsaufgabe, die in weiterer Folge zur Verdrängung der seltenen oder gefährdeten, niedrigwüchsigen und lichtliebenden Arten der Flachmoore führen kann. Aufforstung von nicht mehr genutzten Hangmoorbereichen. Nährstoffeinträge in die Hang- und Flachmoore aus gedüngten Wiesen, wenn ausreichend große Pufferzonen fehlen. Weiteres Vordringen des Adlerfarns (Pteridium aquilinum) und langfristige Etablierung artenarmer Dominanzbestände. Trittschäden und Nährstoffanreicherung durch eine zu hohe Intensität der Beweidung in Akkumulationslagen wie Hangverflachungen und Lägern. Verrohrung von noch offenen Quellbächen im Bereich von Hang- und Quellmooren. Besondere Empfindlichkeit für Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft aufgrund der starken Isolierung und der geringen Flächengröße von Hangmoor-Restflächen. Umwandlung der einschürig genutzten Flachmoore in zwei- und mehrschürige Wiesen durch Aufdüngung und floristische Verarmung durch andauernde frühe Mahd vor September. Biotopinventar Gemeinde Fraxern 27
28 Beeinträchtigung der Hydrologie von Flach- und Hangmooren, durch die Anlage von Wegen/Straßen im Nahbereich sowie Veränderung des Chemismus durch Ablagerung von Schotter. Bau von Quellfassungen und dadurch bedingte hydrologische Zerstörung der Quellmoore Magerwiesen und Magerweiden Nährstoffzufuhr in Magerweiden und Magerwiesen durch Ausbringung von Gülle bzw. Eintrag von Nährstoffen aus umliegenden intensiver genutzten Flächen. Intensivierung der Weidenutzung und damit einhergehende strukturelle und floristische Verarmung durch lokale Nährstoffanreicherung, Trittschäden und Bodenverdichtung. Beeinträchtigung der tritt- und weideempfindliche Orchideenarten infolge zu starker Beweidung. Geländemanipulationen wie Planie, Bodenauftrag, Umbruch und Neueinsaat Aufforstung von Waldrandbereichen mit Fichte oder Lärchen etc. Verbrachung und Verbuschung von Magerwiesen durch Nutzungsaufgabe und Ausbreitung des Adlerfarns. Nutzungsumstellung von Mahd auf Weide und dadurch bedingte Schädigung trittempfindlicher Arten Umwandlung von extensiv bewirtschafteten Magerwiesen in intensiv geführte Kleinviehweiden mit Ziegen oder Schafen und damit zusammenhängende floristische Verarmung und Schädigung trittempfindlicher Arten. Die Beweidung würde aufgrund der Kleinheit der verbliebenen Flächen zwangsläufig zu intensiv ausfallen. Zonale Wälder Die Naturnähe der großflächigen Laubwälder ist potentiell durch eine forstwirtschaftliche Intensivierung der Nutzung gefährdet, bzw. durch eine Zerschneidung der großräumig ungestörten Lebensräume durch Forststraßen. Intensive forstliche Nutzung und einseitige Förderung standortsfremder Baumarten (Fichte, Lärche) bzw. Umwandlung in Nadelholzmonokulturen. In Teilen der gut zugänglichen Wälder ergibt sich eine Gefährdung durch Überbeanspruchung durch den Erholungsbetrieb und einhergehende Störungen für die Fauna, vor allem für Brutvögel. 28 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
29 Tobel- und Hangwälder Verschwinden der Bergulme (Ulmus glabra) infolge des Ulmensterbens. Intensive forstliche Nutzung und einseitige Förderung bzw. Aufforstung von standortsfremden Arten bzw. Umwandlung in Nadelholzmonokulturen. Größere Kahlschläge in naturschutzfachlich interessanten und/oder seltenen Waldtypen (Edellaubwälder, Hirschzungen-Ahornwälder). In Teilen der gut zugänglichen Wälder ergibt sich eine Gefährdung durch Überbeanspruchung durch den Erholungsbetrieb und einhergehende Störungen für die Fauna. Zerstörung von Hang- und Tobelwäldern durch Hangverbauungen bzw. Wasserableitung zu Zwecken der Hangstabilisierung. Gefährdung der Gehölzverjüngung bzw Schalschäden und schlechte Verjüngung von Eiben infolge eines überhöhten Wildstandes. Biotopinventar Gemeinde Fraxern 29
30 Empfehlungen für Schutz und Erhalt Was wurde bisher getan? Ausweisung des Naturschutzgebietes Hohe Kugel- Hoher Freschen-Mellental. Was kann die Gemeinde tun für Allgemein Die Bevölkerung über die Biotope informieren. Berücksichtigung der Biotope und anderer wertvoller Landschaftsräume im Flächenwidmungsplan. Keine Umwidmung von Biotopflächen und angrenzender Grundstücken zu Bauflächen. Schaffung von Freihaltegebieten welche die Vernetzung von Biotopen mit dem Umland gewährleisten. Fließgewässer und Uferbereiche Schaffung von Versickerungs- und Überschwemmungsflächen im Einzugsbereich und im Oberlauf der Bäche, anstatt einer weiteren Verbauung der Bäche durch Querwerke in den tiefer gelegenen Bereichen. Erstellung von Pflege- und Instandhaltungsplänen unter Berücksichtigung des Leitfadens für Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen an Gewässern (Hrsg. Amt der Vlbg Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft, April 2006). Geschiebeentnahme nur bis zu einem für den Hochwasserschutz absolut notwendigen Maß im Bedarfsfall bzw. zur Sicherung von Güterwegen und Verklausungen, wobei die Zufahrt so gewählt werden sollte, dass keine empfindlichen Uferbiotope (Quellaustritte, Kleingewässer, Seitengerinne) zerstört werden. Eine kommerzielle Geschiebeentnahme sollte auf alle Fälle unterbleiben. Hangmoore, Zwischenmoore, Quellmoore Organisation von Biotoppflegemaßnahmen (herbstliche Pflegemahd, Entbuschung) in verbrachten oder verschilften Flächen, entweder durch Bereitstellung von Aufwandsentschädigungen für die Grundbesitzer oder durch Schaffung von Möglichkeiten zur Biotoppflege durch die Anrainer oder Naturinteressierte auf freiwilliger Basis. Einwirken auf die Grundbesitzer zur Auszäunung von besonders sensiblen Moorbereichen, um diese vor einem zu starken Betritt durch das Weidevieh zu schützen. 30 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
31 Ausweisung von Quellschutzgebieten aus Naturschutzgründen. Besucherlenkung und Wegegebote in touristisch stark frequentierten Moorbereichen, um eine Schädigung der empfindlichen Vegetation durch Betritt zu minimieren. Um den negativen Effekten der Grundwasserabsenkung entgegen zu wirken, wären Verschließungen von Drainagegräben anzuraten, die zu kleinräumigeren Vernässungen bzw. Überflutungen beitragen können. Die Sperren können bei Bedarf vor der Mahd wieder geöffnet werden, um ein maschinelles Arbeiten zu ermöglichen. Magerwiesen und Magerweiden Will man die aus ökologischer, landschaftspflegerischer und kulturhistorischer Sicht sehr bedeutsame und nach wie vor äußerst schützenswerten Magerwiesen von Fraxern erhalten, wird dieses langfristig wohl nur über eine Erhaltungs- und Pflegekonzept möglich sein. Letztlich wird dies allerdings nur von Erfolg gekrönt sein wenn es gelingt die Flächen einigermaßen ertragbringend weiterzubewirtschaften. Zonale Wälder Die forstlich bisher nur wenig oder kaum genutzten Waldbereiche sollten, nur möglichst extensiv genutzt werden. Je nach Lage sind Einzelstammnutzung kleinflächige Femelungen oder schmale Schlitzschläge (Seilbeförderung) vertretbar. Ein höherer Anteil an Alt- und Totholz ist als unabdingbares Lebensraumrequisit für Fauna zu erhalten. Aufforderung und Anleitung der Waldbesitzer zu einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Schutzwaldpflege und -sanierung erscheinen möglicherweise geboten, doch sollte, bevor es zu irgendwelchen Maßnahmen kommt, eine eingehende Altersstrukturerhebung und Prüfung der Notwendigkeit durchgeführt werden. Selbiges gilt für jegliche technische Verbauung. Regulierung des Wildbestandes in Biotopen mit schlechter Verjüngungssituation bzw. Nachsetzen der bestandestypischen Baumarten bei tragbarem Wildbestand. Tobel- und Hangwälder Beratung und Anleitung der Waldbesitzer - in Zusammenarbeit mit den zuständigen Forstorganen - zu einer naturnahen Waldbewirtschaftung in Form einer zurückhaltenden Einzelstamm- bis Gruppennutzung und zum weitgehenden Erhalt von größer dimensioniertem Totholz. Waldbauliches Konzept für die noch naturnahen Waldbestände. Zielvorstellung ist die Etablierung einer naturnahen Waldbewirtschaftung und der Erhalt der Laubwaldbestände durch angepasste Nutzung (Einzelstammnutzung, kleinflächiger Femel- oder Schirmschlag). Daneben sollten auch weitgehend nutzungsfreie Waldbereiche, Alt- und Totholzinseln erhalten bzw. geschaffen werden. Biotopinventar Gemeinde Fraxern 31
32 Was kann der Einzelne tun für Allgemein: Respektierung geschützter Arten, die nicht gepflückt oder ausgegraben werden dürfen. In den allermeisten Fällen ist eine Verpflanzung in den eigenen Garten nicht erfolgreich (vor allem nicht von Orchideen), da gerade die gefährdeten Arten spezielle Standortsansprüche besitzen, die im Garten nicht gegeben sind. Viele der Arten sind von spezialisierten Gärtnereien aus Samen gezogen zu beziehen. Fließgewässer und Uferbereiche In den Bachabschnitten außerhalb der Waldungen sind die Düngeabstände gemäß Nitratrichtlinie und dem Gesetz und Naturschutz- und Landschaftsentwicklung einzuhalten. Keine Mistlagen an Gewässern und keine Gras- und Grünschnitte in Gewässer ablagern. Auszäunung von Quellbiotopen. Es wäre erstrebenswert die Wiesennutzung in einem Pufferstreifen entlang von Fließgewässern zurückzunehmen und den Aufwuchs erst im Herbst zu mähen. Dieser Streifen muss keineswegs besonders breit sein, ein halber Meter zu beiden Seiten des Bachs würde genügen. Einen weiteren Fortschritt könnte durch das abschnittsweise Stehenlassen des Ufersaums über den Winter erreicht werden. Gerade für die Kleintierwelt (Insekten) stellen derartige Strukturen wichtige Lebensraumrequisiten dar (Überwinterung, Fortpflanzung, u.a.). Hangmoore, Zwischenmoore, Quellmoore Einhalten des Düngeverbotes in landwirtschaftlich genutzten Hangmooren. Durch Düngen würde die Nährstoffverfügbarkeit erhöht und damit dem Eindringen von höherwüchsigen und konkurrenzstärkeren Arten Vorschub geleistet. Bei Ausbringung von Gülle und Mist auf Nutzwiesen/-weiden einen Mindestabstand von 4-5m zu den Hangmooren einhalten, damit möglichst wenig Nährstoffe in diese eingetragen werden. Hangaufwärts sollte der Abstand mindestens 10m betragen, da abfließendes Hangwasser die Nährstoffe über weiteres Strecken befördert. Keine Anlage von Entwässerungsgräben und Drainagen in Mooren (Bewilligungspflicht gem. 25 GNL), da diese sowohl Hangmoore wie auch Zwischenmoore weitgehend zerstören würden. Als Folge einer Senkung des Moorwasserspiegels kommt es zu Mineralisierung der Torfe und somit zum Freiwerden von Nährstoffen (Auteutrophierung). 32 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
33 Aufrechterhaltung der herbstlichen Streumahd ab Anfang September. In nicht mehr regelmäßig genutzten Bereichen ist die Durchführung einer Pflegemahd in mehrjährigem Abstand (alle 3-5 Jahre) anzuraten um Arten und Lebensraum zu erhalten. Optimal wäre eine Extensivierung von Intensivwiesen, welche Teilflächen von Hangund Flachmooren trennen. Zum einen würde damit ein steter Nährstoffeintrag unterbunden, zum anderen wieder ein geschlossener, extensiv genutzter Graslandkorridor gegeben sein, der als Refugialraum für Flora und Fauna von großer Bedeutung ist. Auszäunung von besonders sensiblen oder durch Trittschäden bereits stark beeinträchtigen Bereichen, um einerseits größere Trittschäden durch das Weidevieh zu verhindern, andererseits eine Regeneration beanspruchter Hangmoore zu ermöglichen. Es wäre auch darauf zu achten Viehtränken nicht in der Nähe von Quellmoorbereichen anzulegen In Mooren und Feuchtlebensräumen als Wanderer bzw. Mountainbike-Fahrer auf dem Weg bleiben, um die empfindliche Vegetation nicht zu beeinträchtigen. Magerwiesen und Magerweiden Halbtrockenrasen (Trespenwiesen) sollten als einschürige Magerheuwiese mit spätsommerlicher Mahd genutzt werden. Auf eine Düngung ist auf alle Fälle zu verzichten. Artenreiche Glatthaferwiesen sollten in ihrer Nutzung nicht intensiviert werden. Die Düngerzugabe auf den Flächen sollte auf eine zweischürige Mahd (nach Möglichkeit erster Schnitt frühestens ab der zweiten Juni-Hälfte bzw. in Höhenlagen unter 600m frühester Schnitt Anfang Juni) hin ausgerichtet werden um die Artenvielfalt der Wiesen zu erhalten. Beibehaltung der traditionellen Nutzung der Goldhaferwiesen als mäßig gedüngte (Mist!) ein bis- zweischürige Wiesen. Verzicht auf eine Intensivierung der Weidenutzung auf Magerweiden, da es dadurch zu lokalen Nährstoffanreicherungen infolge eines stärkeren Nährstofftransfers durch das Weidevieh, zu Trittschäden und zu Bodenverdichtungen kommt. Zusätzliches Weidevieh sollte auf bereits vorhandene und artenarme Fettweiden gestellt werden. Biotopinventar Gemeinde Fraxern 33
34 Magerrasen sollten ausgezäunt und über den Großteil der Saison von der Beweidung ausgenommen werden (z.b. Beweidung nur im Frühherbst), bzw. als ein- bis halbschürige Magerheuwiese genutzt werden (Mahd vor dem Blütenschieben). Um eine wohl nur langsam, letztlich aber doch eintretende Wiederbewaldung zu unterbinden sollte in stärker verbrachten Magerwiesen nach Möglichkeit eine Entbuschung und eine Wiederaufnahme der Mahd stattfinden (in der ersten Zeit wäre auch Beweidung möglich). Eventuell reicht es die Fläche jedes zweite Jahr zu mähen oder zu mulchen. Dabei sollte sektorenweise vorgegangen werden um Rückzugsräume für die Kleintierwelt zu erhalten. Optimal wäre natürlich eine regelmäßige spätsommerliche Mahd. Verzicht auf Geländemanipulationen wie Planie, Bodenauftrag, Umbruch und Neueinsaat in Magerweiden, da dies zur sicheren Vernichtung der artenreichen Pflanzen- und Tierwelt führt. Zu starke Düngung (Gülle, Mist) führt zu einer floristischen Verarmung der Wiesen und Weiden und sollte überdacht werden. Zu bedenken ist, dass sich die Produktivität und der Ertrag der Wiesen in Höhenlagen über 1000m nur bis zu einem bestimmten Punkt steigern lässt, der zumeist schon erreicht ist. Letztlich ist eine Überdüngung den Wiesen sogar abträglich, so etwa aufgrund der starken Entwicklung von Arten wie dem Alpenampfer, der in Hinsicht auf die Heuproduktion wertlos ist. Müssen dann Gegenmaßnahmen ergriffen werden, sind diese zumeist nicht unproblematisch (z.b. Herbizideinsatz). Zonale Wälder Zielvorstellung in den Wirtschaftswäldern sollte ein möglichst naturnaher Waldbau (Femel- oder Schirmschlag, Einzelstammnutzung) mit Bevorzugung der Naturverjüngung sein. Die gegenwärtig von Laubgehölzen dominierten Waldbereiche sollten im Zuge der Nutzung als solche erhalten bleiben. Für die Waldteile mit einem hohen Fichtenanteil wäre eine langfristige Umwandlung in laubholzreiche Bestände erstrebenswert, ein gewisser Nadelholzanteil ist hier aber durchaus vertretbar (bis 30% gruppenweise). Erhalt von größer dimensioniertem Totholz, sowie von Altholz durch die Waldbesitzer. Weiterführung der Waldnutzung als Einzelstamm- und Femelnutzung. Sukzessive Zurückdrängung von nicht standortsgerechten Gehölzen (meist Fichten). 34 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
35 Tobelwälder Extensivierung der forstwirtschaftlichen Nutzung der seltenen Waldtypen der Tobelund Hangwälder (Einzelstammnutzung, kleinflächiger Lochhieb). Hiebreife Bestände mit überhöhtem Fichtenanteil können durchaus noch großflächiger abgeholzt werden, anschließend sollte aber mit standortsgerechten Gehölzen aufgeforstet, bzw. eine Naturverjüngung zugelassen werden. Langfristiges Ziel sollte ein Bestandesrückbau hin zu möglichst naturnahen Wäldern sein. Keine einseitige Förderung bzw. Aufforstung von Fichten in Bereichen mit natürlicherweise vorkommenden Laubwäldern. Nutzungsverzicht in Hang- und Tobelwäldern mit hohem Altholzanteil, der von großer Bedeutung für eine spezialisierte Kleintierlebewelt ist, sowie Specht- und Nisthöhlenbäume bietet. Liegendes Totholz und Baumstöcke sind hierfür kein Ersatz. Biotopinventar Gemeinde Fraxern 35
36 Artenliste 36 Biotopinventar Gemeinde Fraxern
37 Gemeinde Fraxern Biotopnummern Rote Liste Österreich Rote Liste Vorarlberg Anzahl der Nennungen Abies alba Tanne, Weißtanne Acer campestre Feld-Ahorn Allium carinatum Kiel-Lauch Anthericum ramosum Ästige Graslilie Aquilegia atrata Schwarzviolette Akelei Betonica officinalis Echte Betonie Bromus erectus Aufrechte Trespe Campanula glomerata Knäuel-Glockenblume Carex acutiformis Sumpf-Segge Carex davalliana Davall-Segge Carex hostiana Saum-Segge Carex paniculata Rispen-Segge Carex pendula Hänge-Segge Carex rostrata Schnabel-Segge Carpinus betulus Hainbuche Dactylorhiza maculata Geflecktes Fingerknabenkraut Eleocharis quinqueflora Armblütige Sumpfbinse Epipactis palustris Sumpf-Stendelwurz Equisetum fluviatile Teich-Schachtelhalm Euphorbia amygdaloides Mandel-Wolfsmilch Galium boreale (s.str.) Nordisches Labkraut Galium verum (s.str.) Gelb-Labkraut Gentiana asclepiadea Schwalbenwurz-Enzian Gentiana verna (s.str.) Frühlings-Enzian Gentianella germanica (s.str.) Deutscher Kranzenzian Molinia arundinacea Rohr-Pfeifengras Ononis spinosa Dorn-Hauhechel Pedicularis palustris Sumpf-Läusekraut Platanthera chlorantha Grünliche Waldhyazinthe Primula farinosa Mehl-Primel Quercus petraea Trauben-Eiche Rosa arvensis Kriech-Rose Sanguisorba officinalis Großer Wiesenknopf Scorzonera humilis Niedrige Schwarzwurz Staphylea pinnata Pimpernuß Taxus baccata Eibe Tilia cordata Winter-Linde Ulmus glabra Berg-Ulme Anzahl Rote-Liste-Arten im Biotop
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