Rechtliche Grundlagen

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1 Rechtliche Grundlagen Im Katastrophenschutz finden unterschiedliche Gesetze und rechtliche Normen Anwendung: Bundesgesetze Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) Unter Zivilschutz versteht man in Deutschland alle nicht-militärischen Maßnahmen im Verteidigungs- oder Spannungsfall, welche dem Schutz der Bevölkerung an sich sowie dem Aufrechterhalten der öffentlichen Infrastruktur dienen. Er unterscheidet sich damit definitionsgemäß und vor allem hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten vom Katastrophenschutz. Es handelt sich hier um grundsätzlich unterschiedliche Sachverhalte und Aufgabenbereiche: Der Zivilschutz gehört nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit des Bundes. Er ist ein Teilbereich der Zivilverteidigung, für die das Bundesministerium des Innern zuständig ist. Der friedensmäßige Katastrophenschutz fällt hingegen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Einbeziehung des Katastrophenschutzes in den Zivilschutz Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden im Zivilschutz Wehrpflicht-/Zivildienstgesetz (WpflG / ZDG) Als Wehrpflicht bezeichnet man die Pflicht eines Staatsbürgers, für einen gewissen Zeitraum in der Armee oder einer anderen Wehrformation (zum Beispiel im Bereich des Stand vom: Seite 1

2 Katastrophenschutzes) seines Landes zu dienen. Wehrersatzdienst bzw. Wehrdienstbefreiung im Rahmen des Katastrophenschutzes Verwendung der Streitkräfte im Katastrophenschutzfall Strafgesetzbuch (StGB) Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dstgb) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch ein eigenes Gesetzbuch die Strafprozessordnung geregelt. Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, bei Unglücksfällen oder bei der allgemeinen Gefahrenabwehr Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel des Katastrophenschutzes Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Vereinsrecht Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe: Sachbeschädigung im Rahmen der Stand vom: Seite 2

3 allgemeinen Gefahrenabwehr (Notstand) und der Selbsthilfe Straßenverkehrsordnung (StVO) Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr fest. Sonderrechte Sondersignal Medizinproduktegesetz (MPG) Medizinproduktegesetz (kurz MPG) bezeichnet unter anderem die nationale Umsetzung der europäischen für Medizinprodukte. Vorhalten und Verwenden von Medizinprodukten Grundgesetz (GG) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (umgangssprachlich auch deutsches Grundgesetz; allgemein abgekürzt GG) ist als geltende Verfassung der Deutschen, die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Stand vom: Seite 3

4 Landesgesetze Landeskatastrophenschutzgesetz (LkatSG) Katastrophenschutzgesetze regeln, wie, im Gegensatz zum normalen Leben, Abläufe organisiert werden müssen, um die Folgen von Katastrophen verschiedener Art möglichst gering zu halten. Die Katastrophenschutzgesetze betreffen üblicherweise sowohl die betroffene Bevölkerung als auch die hilfeleistenden Organe und Hilfskräfte und schließlich auch die Behörde selbst. Je nach Land und den möglichen Katastrophenszenarien werden die Gesetze auf verschiedenen Ebenen beschlossen und auch exekutiert. Aufgaben und Organisation der Katastrophenschutzbehörden (Aufgaben, Organisation und Notfallpläne) Katastrophenhilfe und Katastrophenschutzdienst (Begriffe, Helfer) Katastrophenbekämpfung (Leitung, Aufgaben des Polizeivollzugdienstes) Hilfs- und Leistungspflichten Entschädigung und Kosten Ordnungswidrigkeiten, Einschränkung der Grundrechte Polizeigesetz (PolG) Nach dem Grundgesetz ist Polizei wie die Ausübung aller staatlichen Befugnisse grundsätzlich Ländersache. Organisation, Aufgaben und Befugnisse sind in erster Linie in den Polizeigesetzen der Länder geregelt, in Stand vom: Seite 4

5 einigen Ländern ist ersteres Gegenstand eines separaten Polizeiorganisationsgesetzes. Gemeindliche Vollzugsbedienstete (Tätigwerden im Auftrag der Ortspolizeibehörden) Rettungsdienstgesetz (RDG BaWü) In Deutschland ist der Rettungsdienst Ländersache und wird daher durch Landesgesetze geregelt. Mitwirkung der Rettungsleistelle im KatS Freistellung des Katastrophenschutzes von den Beschränkungen der Notfallrettung (Genehmigungspflicht) Feuerwehrgesetz (FwG BaWü) Ein Feuerwehrgesetz (auch Brandschutzgesetz, Feuerschutzgesetz oder ähnlich benannt) definiert den Begriff der Feuerwehr sowie deren Aufbau und Aufgaben. Die Gesetze lösten die seit dem Mittelalter verwendeten Feuerlöschordnungen ab. Verarbeitung personenbezogener Daten Stand vom: Seite 5

6 Anweisungen Bitte durchlesen! Richtlinie zur Führung von Kraftfahrzeugen in der DLRG Anweisung für den Bootsdienst in der DLRG Vorschriften GUV-Vorschriften MERKBLATT E : Der Signalmann in der DLRG GUV-R 2101: Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen GUV-R 2106: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG Die gesetzliche Unfallversicherung (UV) zählt zur gegliederten Sozialversicherung, sie ist ein Versicherungszweig. Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch. Unfallverhütungsvorschriften Augenschutz Kopfschutz Beinschutz Schutzhandschuhe Persönliche Schutzausrüstungen Stand vom: Seite 6

7 Grundsätze der Prävention GUV-R 2101: Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen GUV-R 2106: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst Dienstvorschriften Katastrophenschutz-Dienstvorschriften (KatS- DV) regelten die Arbeiten des Katastrophenschutzes in Deutschland. Ziel war es, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Katastrophenschutzfachdienste zu ermöglichen. KatS-DV 100 Führung und Leitung im Einsatz KatS-DV 102 Taktische Zeichen KatS-DV 810 Fernmeldebetriebsdienst STAN Die Stärke- und Ausrüstungsnachweisung (StAN) bestimmt, welches Personal (Stärke und Zusammensetzung nach Funktionen und Ausbildung) und Material (z. B. Fahrzeuge, Ausrüstungen und Verbrauchsmaterialien) in Dienststellen, Einheiten und Verbänden als planmäßige Ausstattung festgelegt sind. Verwendung findet die StAN bei der Bundeswehr, beim Technischen Hilfswerk und bei verschiedenen Hilfsorganisationen. Außerdem gab es sie für den Katastrophenschutz, den Luftschutzhilfsdienst und für das Zivilschutzkorps. Stand vom: Seite 7

8 STAN eines Wasserrettungszuges Versicherungsfibel Zusammenstellung der unterschiedlichen Versicherungen und deren Wirkungsbereich Satzung Satzung der DLRG Satzung des DLRG LV Baden KatS-Vorschriften (VwV) VwV Stabsarbeit BaWü Stand vom: Seite 8

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