ESF-Projekt. Unfall- und Gesundheitsschutz im Praktikum. Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Praktika von Schüler und Schülerinnen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ESF-Projekt. Unfall- und Gesundheitsschutz im Praktikum. Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Praktika von Schüler und Schülerinnen"

Transkript

1 Institut Arbeit und Wirtschaft Universität / Arbeitnehmerkammer Bremen Direktor: Dr. Günter Warsewa Forschungseinheit: Qualifikationsforschung und Kompetenzerwerb zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 ABO für die Zukunft ESF-Projekt Arbeits- und Berufsorientierung für die Zukunft Lernort Praktikum Fortbildungsveranstaltungen 2. Halbjahr 2009 Unfall- und Gesundheitsschutz im Praktikum Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Praktika von Schüler und Schülerinnen Detlef Braun, Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft SEESTADT BREMERHAVEN

2 Was, Wer, Wo, Wann? Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz Wer ist wofür verantwortlich? Und wofür nicht? Detlef Braun Leiter Prävention 0421 / detlef.braun@unfallkasse.bremen.de Verantwortung in der Schule Folgen? Ihre Rolle? Unterstützung Die Anforderungen 1

3 Die Beteiligten Personal (up/nup) Senatorin für Bildung Schulleitung Schüler Grundsatz Es gilt der Grundsatz, dass die Anforderungen des Arbeitschutzes, die für Beschäftigte (Arbeitnehmer) gelten, auch auf Schülerinnen und Schüler anzuwenden sind, da sie in der Betriebsstätte Schule oder an außerschulischen Lernorten gleichen Gefahren ausgesetzt sein können. Im Rahmen der gesetzlichen, öffentlichen Unfallversicherung gelten Beschäftigte und Schüler als Versicherte und unterliegen damit gleichberechtigt den gültigen Anforderungen zum Stand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Festlegung dazu im Sozialgesetzbuch VII, 21 (2) 2

4 Rechtsnormen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) UVV Grundsätze der Prävention (GUV-V A1) Bremisches Schulgesetz (BremSchulG) Bremisches Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG) Lehrerdienstordnung Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSV) Gefahrstoffverordnung (GefStV) Arbeitsschutzgesetz Zweiter Abschnitt Pflichten des Arbeitgebers 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.... Konkretisierung in den 4-12 und 14: Beurteilung der Arbeitsbedingungen Übertragung von Aufgaben Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen Besondere Gefahren Erste Hilfe und Notfälle Arbeitsmedizinische Vorsorge Unterweisung 3

5 Arbeitsschutzgesetz: Verantwortung 13 Verantwortliche Personen (1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber 1. sein gesetzlicher Vertreter, 2. das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3. der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, 4. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, 5. sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. (2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Arbeitsschutzgesetz: Verantwortung Dritter Abschnitt Pflichten und Rechte der Beschäftigten 15 Pflichten der Beschäftigten (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. (2) Im Rahmen des Absatzes 1 haben die Beschäftigten insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. 4

6 SGB VII: Verantwortung und Mitwirkung 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten (1) Der Unternehmer ist für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe verantwortlich. (2) Ist bei einer Schule der Unternehmer nicht Schulhoheitsträger, ist auch der Schulhoheitsträger in seinem Zuständigkeitsbereich für die Durchführung der in Absatz 1 genannten Maßnahmen verantwortlich. Der Schulhoheitsträger ist verpflichtet, im Benehmen mit dem für die Versicherten nach 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b zuständigen Unfallversicherungsträger Regelungen über die Durchführung der in Absatz 1 genannten Maßnahmen im inneren Schulbereich zu treffen. (3) Die Versicherten haben nach ihren Möglichkeiten alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen und die entsprechenden Anweisungen des Unternehmers zu befolgen. OWiG 9 Handeln für einen anderen (1) Handelt jemand 1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs, 2. als vertretungsberechtigter Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder 3. als gesetzlicher Vertreter eines anderen, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere persönliche Merkmale) die Möglichkeit der Ahndung begründen, auch auf den Vertreter anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Vertretenen vorliegen. 5

7 OWiG 9 Handeln für einen anderen (2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten 1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder 2. ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebes obliegen, und handelt er auf Grund dieses Auftrages, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Möglichkeit der Ahndung begründen, auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Inhaber des Betriebes vorliegen. Dem Betrieb im Sinne des Satzes 1 steht das Unternehmen gleich. Handelt jemand auf Grund eines entsprechenden Auftrages für eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so ist Satz 1 sinngemäß anzuwenden. (3)... Verantwortung und Rechtsbezüge Senatorin für Bildung Schulleiter Abteilungsleitung FBL FBL FBL FBL ArbSchG: 3 Grundpflichten des Arbeitgebers UVV GdP: 2 Grundpflichten des Arbeitgebers UVV GdP: 13 Pflichtenübertragung ArbSchG: 13 Verantwortliche Personen OWiG: 9 Handeln für einen anderen SGB VII: 21.., Mitwirkung der Versicherten Fachbereich Fachbereich Fachbereich Fachbereich ArbSchG: 15 Pflichten der Beschäftigten UVV GdP: 15ff Pflichten der Versicherten LDO: 8 Aufsichtspflicht StGB: 13 Begehen durch Unterlassen 6

8 Auszug aus der Bremischen Lehrerdienstordnung 3 Persönliche Verantwortung (1) Jeder Lehrer und jede Lehrerin trägt für seine oder ihre Arbeit die persönliche Verantwortung. Seine pädagogische Freiheit ist im Rahmen der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien der zuständigen Schulbehörden sowie der Beschlüsse der Konferenzen und der Anordnungen der Vorgesetzten gewährleistet. Für Lehrmeister und Lehrmeisterinnen gelten auch die Vorgaben der für sie zuständigen Lehrerinnen und Lehrer. (2). 8 Aufsicht und Anordnungsrecht (1) In Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht üben die Lehrerinnen und Lehrer die Aufsicht über die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler aus. (2).. Begehen durch Unterlassen Garantenstellung Nach dem BGH kann sich eine Garantenstellung ergeben aus: "Vertrag" Gesetz, z.b. 709 ff. (GmbH), 1353 (Ehe), 1626 (Eltern) BGB Ingerenz Beherrschen einer Gefahr (Verkehrssicherungspflicht) Pflichtwidriges, gefährliches Tun enge persönliche Verbundenheit (Vertrauen) 7

9 Was ist zu tun? Was ist konkret zu tun? Bestellung von Arbeitsmedizinern und Sicherheitsfachkräften Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Vorsorge Bestellung von Sicherheitsbeauftragten Koordination der Zusammenarbeit mit/von Dritten, Gefährdungsvermeidung Sicherstellung der Ersten Hilfe Erstellung und Übung von Notfallplänen... Ermitteln und Beseitigen von Gefährdungen Organisation und Durchführung von Unterweisungen (technisch, organisatorisch) Organisation und Durchführung von Prüfungen Aufsicht Sorgfaltsmaßstab bei Amtshaftung 1. Im Rahmen der Amtshaftung kommt es für die Beurteilung des Verschuldens auf die Kenntnisse und Fähigkeiten an, die für die Führung des übernommenen Amtes im Durchschnitt erforderlich sind. Die Anforderungen an amtspflichtgemäßes Verhalten sind am Maßstab des pflichtgetreuen Durchschnittsbeamten zu messen. 2. Jeder staatliche Amtsträger muss die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen. BGH Beschluss vom III ZR 202/94 8

10 Regress, Haftung Vorsatz: Wissen und Wollen Grobe Fahrlässigkeit: Grober Verstoß gegen Sorgfaltspflichten Außer Acht Lassen nahe liegender Überlegungen Das nicht bedacht haben, was jedem hätte einleuchten müssen Betriebspraktikum: Anforderungen Was ist konkret zu tun? Welche Betriebe werden ausgesucht? Berufsfelder? Welche Gefährdungen sind dort zu erwarten? Persönliche, gesundheitliche Dispositionen? Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf Gefahren Betriebsbesuche (vor und während des Praktikums) Zeitnahe Kommunikation mit dem Betrieb sicherstellen Bei einem Unfall: Unfallanzeige an die Besuch des Betriebes, Ursachenklärung Bei Bedarf Unterstützung durch die 9

11 Lektüre data/regelwerk/s_inform/si_8034.pdf Lektüre Günther Hoegg Schulrecht Aus der Praxis - für die Praxis 2. Auflage Weinheim, Basel: Beltz

12 Lektüre Thomas Böhm Aufsicht und Haftung in der Schule 3. Auflage Luchterhand 2007 Lektüre Thomas Böhm Schulrechtliche Fallbeispiele für Lehrer: Leitfaden und Übungen für die Praxis 5., überarbeitete Auflage Luchterhand

508-1 BGI Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten

508-1 BGI Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten 508-1 BGI 508-1 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten (siehe 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG, 13 Abs. 2 ArbSchG, 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII,

Mehr

BGI BG-Information. Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten BGFE

BGI BG-Information. Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten BGFE Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 508-1 BG-Information Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten vom Mai 2005 BGFE Berufsgenossenschaft

Mehr

508 BGI 508. Übertragung von Unternehmerpflichten

508 BGI 508. Übertragung von Unternehmerpflichten 508 BGI 508 Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Pflichtenübertragung sind dem 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu entnehmen.

Mehr

Fachseminar Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt

Fachseminar Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt Fachseminar 2015 Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt Arbeitsschutzgesetz 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Mehr

Arbeitswelt Kirche Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Last? Dresden, Patrick Aligbe P. Aligbe Dresden 2016

Arbeitswelt Kirche Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Last? Dresden, Patrick Aligbe P. Aligbe Dresden 2016 Arbeitswelt Kirche Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Last? Dresden, 28.09.2016 Patrick Aligbe Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er

Mehr

Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Übertragung von Unternehmerpflichten

Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Übertragung von Unternehmerpflichten Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN Sofort nutzbar Permanente Updates In der Praxis erprobt Angaben zur Person Name: ( 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG, 15 Abs. 1 SGB VII, 13 Abs. 1 ArbSchG)

Mehr

Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz

Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz Haftung und Verantwortung Alfons Holtgreve Technische Aufsicht und Beratung BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Präventionszentrum Braunschweig Lessingplatz 14 38100 Braunschweig Tel.: 0531/47

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Unterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung

Unterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsmodul Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Unterweisungsbestandteile Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung CD-ROM PRAXIS-Handbuch

Mehr

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel

Mehr

Aufgaben, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz

Aufgaben, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Aufgaben, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Rechtsgrundlagen Unternehmer (Arbeitgeber) ist Normadressat

Mehr

Versicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen

Versicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen Versicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen Ehrenamt@Arbeitsschutz- Herausforderung in der Wohlfahrtspflege 23./24. Juni 2016 - Wörlitz Nico Hohendorf Ablauf Arbeitsschutz und ehrenamtliche Kräfte Begriffsklärung

Mehr

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting und Arbeitswissenschaft LE05+LE06 und Arbeitssicherheit... Der rote Faden: Wiederholung Gesetzliche Unfallversicherung und Versicherungsfälle Innerbetriebliche organisation Gefährdungsbeurtelung Modul

Mehr

Grundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017

Grundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017 Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017 Agendag Teil A: Allgemeine Grundlagen Einführung Rechtliche Grundlagen Pflichten des Arbeitgebers

Mehr

Sicherheitsfachkräfte-Tagung Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Bad Kissingen, 17. April 2011

Sicherheitsfachkräfte-Tagung Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Bad Kissingen, 17. April 2011 Sicherheitsfachkräfte-Tagung 2012 Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Bad Kissingen, 17. April 2011 Friedrich Hodemacher 1 Rechtsgrundlagen Unternehmerverantwortung Haftung 2 Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz,

Mehr

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung

Mehr

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Mehr

Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz

Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Bayersdörfer / TAB, 2006-09-17 1 Duales System Arbeitsschutz Arbeitsschutz Gewerbeaufsicht Berufs- Genossenschaft ArbSchG Unternehmer SGB 7 2 Ansprechpartner

Mehr

Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen

Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen 1 Verantwortung und Haftung VERANTWORTUNG HAFTUNG Pflicht zum Tätig werden (Einhaltung von Regeln) Rechtsfolgen aus Pflichten bei

Mehr

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme 3. Bundeskoordinatorentag Berlin, den 08.11.2007 Verantwortung Aufgaben begründen Pflichten Zwang zur Pflichterfüllung

Mehr

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn

HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter 19.4.2012 in Leidersbach / Volkersbrunn Michael Birkhorst Inhalte Die gesetzliche Unfallversicherung Rechtsvorschriften im Arbeits-

Mehr

Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten

Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen

Mehr

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer

Mehr

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Technischer Direktor und Stellvertreter -

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Technischer Direktor und Stellvertreter - Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Technischer Direktor und Stellvertreter - Der Technische Direktor und seine Stellvertreter sind für die Einhaltung von Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG

Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG detlev.mohr@dlrg.de 23.03.2017 5. November 2016 Vizepräsident Dr. Detlev Mohr Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG Gliederung 1. Tätigkeiten in der

Mehr

Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung

Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung Aufstehen für die Pflege 13. und 14. Juni 2016, Göttingen Bernd Fischer Aufsichtsperson BGW Dresden Inhalt 1. Was ist

Mehr

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. Bayreuth, 21. März 2019 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. Bayreuth, 21. März 2019 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz Bayreuth, 21. März 2019 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Überblick Die Rolle des Arbeitgebers im modernen Arbeitsschutzrecht Betriebsinterne Verteilung der

Mehr

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) (Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit

Mehr

Sicherheitsorganisation in der Schule

Sicherheitsorganisation in der Schule Sicherheitsorganisation in der Schule und Unternehmerverantwortung der Schulleitung Direktorentagung Ministerialbeauftragter Obb-West Realschulen Walter Schreiber Kommunale Unfallversicherung Bayern 8.

Mehr

Pflichten der Versicherten

Pflichten der Versicherten apops fotolia.com 3. Pflichten der Versicherten Drittes Kapitel: Pflichten der Versicherten 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten (1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten

Mehr

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! GDA-Veranstaltung in Gießen Ort: THM Gießen Datum: 02. September 2013 Thema: Verantwortung und Haftung im betrieblichen Arbeitsschutz Referent: Prof. Dr. Stefan Mensler, Recklinghausen Herzlich Willkommen!

Mehr

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Hinweis: Diese Auszüge aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Erster Teil Allgemeine

Mehr

Nur ein sicherer und gesunder Bibliothekar ist ein guter Bibliothekar?! - Bausteine für Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken

Nur ein sicherer und gesunder Bibliothekar ist ein guter Bibliothekar?! - Bausteine für Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken Nur ein sicherer und gesunder Bibliothekar ist ein guter Bibliothekar?! - Bausteine für Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken Milena Pfafferott Universitätsbibliothek Ilmenau Kleine Vorschau Definition

Mehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de

Mehr

Verantwortung im Arbeitsschutz

Verantwortung im Arbeitsschutz Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtspflichten Wer hat Pflichten? Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich ergeben? Wer hat Rechtspflichten? Unternehmerbegriff im Arbeitsschutz Unternehmensform

Mehr

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Überblick Die Rolle des Arbeitgebers im modernen Arbeitsschutzrecht Umfassende Arbeitgeberverantwortung Betriebsinterne

Mehr

Arbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben

Arbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben Arbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben NEPTUN Umwelt- und Arbeitsschutz Ingenieur GmbH Dipl.-Geol. Werner-Forßmann-Str.40 21423 Winsen (Luhe) Tel. 04171 6686 0 Fax 04171 6686 29 w.rupprecht@neptun-u-a.de

Mehr

Rechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung

Rechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung Anhang 1 Zusammenfassung arbeitsrechtlich relevante Gesetze und Verordnungen Rechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung AGG (Allgemeine Gleichstellungsgesetz) ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) ArbZG (Arbeitszeitgesetz)

Mehr

Sicherheitsbeauftragte Lehrkräfte Intention und Funktion

Sicherheitsbeauftragte Lehrkräfte Intention und Funktion Intention und Funktion 1 20 7 Fragen zur Arbeit von sicherheitsbeauftragten Lehrkräften Wozu benötigt man sicherheitsbeauftragte Lehrkräfte an Schulen? Welche Rechtsgrundlagen gibt es für deren Tätigkeit?

Mehr

Delegation von Unternehmerpflichten Risiko und Chance

Delegation von Unternehmerpflichten Risiko und Chance DELEGATION VON UNTERNEHMERPFLICHTEN Delegation von Unternehmerpflichten Risiko und Chance 1 ias Aktiengesellschaft Gründung 1976 als ias Stiftung Eines der führenden deutschlandweiten Dienstleistungsund

Mehr

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG) Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz Akteure an beruflichen Schulen. Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg

Arbeits- und Gesundheitsschutz Akteure an beruflichen Schulen. Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg Arbeits- und Gesundheitsschutz Akteure an beruflichen Schulen Regierungspräsidium ASA Fachkraft für Arbeitssicherheit (B.A.D.) Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ASA Betriebsarzt (B.A.D.) Schulträger

Mehr

Hautschutz und Prävention

Hautschutz und Prävention Ulrich Reidt Hautschutz und Prävention Maschinenbau- und Metall- Berufsgenossenschaft Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen E F+ F O Explosions gefährlich Hochentzündlich Leichtentzündlich Brandfördernd

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Begleitende Unterrichtsveranstaltung, Pharmaziepraktikanten Marburg, 08.09.2017 Inhalt: Fachwissen Teil 1/2 Grundlagen Fachwissen

Mehr

Information für Schulleiterinnen und Schulleiter zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im inneren Schulbereich

Information für Schulleiterinnen und Schulleiter zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im inneren Schulbereich Information für Schulleiterinnen und Schulleiter zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im inneren Schulbereich Im Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung (BASS 18-21 Nr.1) vom

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Arbeit menschengerecht gestalten - Arbeitsschutz als wesentliches Element Arbeitsschutz * Arbeitssicherheit * Gesundheitsschutz * Grundrechte * Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136

Mehr

Einsatz vom Fremdfirmen

Einsatz vom Fremdfirmen Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen

Mehr

Innerbetriebliche Organisation des Arbeitsschutzes

Innerbetriebliche Organisation des Arbeitsschutzes 2000 Fachbeiträge 7. Erfahrungsaustausch 45 Innerbetriebliche Organisation des Arbeitsschutzes von Frank Knust Die Unternehmer haben Verantwortung insbesondere auf Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzgesetzes

Mehr

Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe

Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Fachtagung Qualitätsmanagement von Gesundheit und Nachhaltigkeit an Hochschulen und wissenschaftlichen

Mehr

Verantwortung für Führungskräfte. Rechtsanwalt Jens Blanke Stuhr

Verantwortung für Führungskräfte. Rechtsanwalt Jens Blanke Stuhr Verantwortung für Führungskräfte Rechtsanwalt Jens Blanke 28816 Stuhr Recht ist g.... 1619 BGB 961 ff. BGB 984 BGB Arbeitsschutzrecht Privatrechtlich 618 BGB Öffentlichrechtlich ArbSchG BimSchG usw. Konkretisierung

Mehr

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3

Mehr

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention

Mehr

Erfassung der gesundheitlichen Belastungen in Kindertageseinrichtungen mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. GB in Kitas, A.Kuhlig

Erfassung der gesundheitlichen Belastungen in Kindertageseinrichtungen mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. GB in Kitas, A.Kuhlig Erfassung der gesundheitlichen Belastungen in Kindertageseinrichtungen mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung Subjektive Gesundheit von pädagogischen Fachkräften (STEGE-Daten) Dunkle Farbe: eigene Diagnose

Mehr

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 5 und Mutterschutzgesetz 10 (anlassunabhängig) Durchführungsanleitung Blatt 1.0

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 5 und Mutterschutzgesetz 10 (anlassunabhängig) Durchführungsanleitung Blatt 1.0 Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 5 und Mutterschutzgesetz 10 (anlassunabhängig) Durchführungsanleitung Blatt 1.0 Gefährdungsbeurteilung Grundvoraussetzung für wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Innerbetrieblich Die innerbetrieblichen Organe sollen ebenso wie die außerbetrieblichen Organe den Unternehmer bei der betrieblichen Sicherheitsarbeit

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen in Deutschland Monika Hommes 25. März 2011 Dreiländertagung St. Gallen Rechtlicher Rahmen für BGF 1 Seit

Mehr

Geeignete Untersuchungen?

Geeignete Untersuchungen? Geeignete Untersuchungen? Vorstand 2. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte, Betriebs- und Werksärzte 13. Mai 2015 Sprockhövel Ausgangslage Vorstand Absender Arbeitgeber drängen auf die Durchführung

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung, Rechtspflichten und Rechtsfolgen Begleitende Unterrichtsveranstaltung, Pharmaziepraktikanten Marburg, 05.09.2016 Inhalt: Fachwissen Teil 1/2 Grundlagen Fachwissen

Mehr

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. Manfred Franz - 1 -

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. Manfred Franz - 1 - Gesunde Bildschirmarbeitsplätze Manfred Franz - 1 - Negativbeispiel Manfred Franz - 2 - Gesetzliche Grundlagen Manfred Franz - 3 - Rechtliche Verankerung EU D Gesetzliche Unfallversicherung Rahmenrichtlinie

Mehr

Verwalterforum am Fachlicher Leiter Arbeitssicherheit Sicherheitstechnik Leiter Zentralstelle für Internationale Projekte

Verwalterforum am Fachlicher Leiter Arbeitssicherheit Sicherheitstechnik Leiter Zentralstelle für Internationale Projekte Verwalterforum am 17.11.2011 in Stuttgart tt t - Filderstadt dt Pflichten der Unternehmer in der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes h Dipl.- Ing. (Univ.) Bernhard Köberlein Fachlicher Leiter

Mehr

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Der Rektor Der Kanzler Dienstanweisung zum Vollzug von Ausgabe Rechtsvorschriften des Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes 06/2005 in der Bauhaus-Universität

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten

Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei

Mehr

Allgemeine Unterstützungspflicht

Allgemeine Unterstützungspflicht Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch

Mehr

Herzlich Willkommen. P R I E S R e c h t s a n w a l t. Unternehmerfrühstück am 24.09.2013. BVMW Unternehmerfrühstück. am 24.09.

Herzlich Willkommen. P R I E S R e c h t s a n w a l t. Unternehmerfrühstück am 24.09.2013. BVMW Unternehmerfrühstück. am 24.09. Herzlich Willkommen Unternehmerfrühstück am 24.09.2013 Rechtsfragen im betrieblichen Sicherheitsgefüge I. Rechtspflichten Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? II. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen

Mehr

- herzlich Willkommen -

- herzlich Willkommen - Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mehr

URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer) 7. Februar 2002 *

URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer) 7. Februar 2002 * URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer) 7. Februar 2002 * In der Rechtssache C-5/00 Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch W. Bogensberger als Bevollmächtigten, Zustellungsanschrift

Mehr

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht Frühjahrstagung am 18./19.05.2016 in Northeim Referent: Ulrich Krätzig Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Überfordert oder Leistungsschwach? Wer bestimmt die Arbeitsmenge? Wer bestimmt die geschuldete Leistung?

Mehr

Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute

Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute 215-611 DGUV Information 215-611 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der DGUV Vorschrift Kassen i. V. m. 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Vom 23. Oktober 2008 (GVBl. S. 198) Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:

Vom 23. Oktober 2008 (GVBl. S. 198) Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen: K-Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 490.400 Kirchliches Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Evangelischen Landeskirche in Baden - K-Arbeitsschutzgesetz - (KArbSchutzG)

Mehr

Arbeitsschutz in der EKD

Arbeitsschutz in der EKD Herzlich willkommen im Workshop 1 Arbeitsschutz in der EKD Strukturen-Rollen-Hilfestellungen Karsten Voshage Sicherheitsingenieur Eine kurze Abfrage per Handzeichen: Wer von Ihnen nimmt als Arbeitgeber

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis

Gefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis Umsetzung in der betrieblichen Praxis Yves Rottmann Regionalleiter Technischer Aufsichtsdienst (TAD) Außenstellen Dresden / Erfurt DEHOGA Thüringen Reinhardsbrunn 12.02.2018 Unfälle, Berufskrankheiten

Mehr

Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen

Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen Erlass vom 4. Juni 2002; VI A 3 651.220.020-5 - Gült. Verz. Nr. 91 Dieser Erlass wurde mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport,

Mehr

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Angebot für heute Ihre Unfallversicherung Versicherungsschutz Wann bin ich versichert?

Mehr

2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen. 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen

2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen. 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen Inhaltsübersicht 1 Einführung und Verzeichnisse 2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/2 Checklisten/Formulare/Vorlagen

Mehr

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting und Arbeitswissenschaft Wiederholung und Arbeitssicherheit... an der Beuth Hochschule für Technik Berlin Diese Präsentation finden Sie auf: http://www.fuetingberlin.de B23 " und Arbeitssicherheit" - LE03+04

Mehr

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die

Mehr

Einführung in Arbeitsschutz, Brandschutz und Risikomanagement für den Mittelstand Impulsvortrag

Einführung in Arbeitsschutz, Brandschutz und Risikomanagement für den Mittelstand Impulsvortrag Einführung in Arbeitsschutz, Brandschutz und Risikomanagement für den Mittelstand Impulsvortrag von INGENIEURBÜRO NACHTIGALL Eugen Nachtigall Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. e.nachtigall@ing-nachtigall.de

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

4 Verantwortlichkeiten

4 Verantwortlichkeiten 4 Verantwortlichkeiten LEITSATZ: Das Prinzip Hoffnung ist keine Führungsqualität! 4.1 Wer ist Verantwortlicher? Verantwortlich ist immer der Unternehmer oder Amtsleiter. Er kann unter gewissen Bedingungen

Mehr

Bestellung zur befähigten Person

Bestellung zur befähigten Person Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. wird folgendes vereinbart: Herr Ihr Vorteil als Know-NOW User: zur betrieblichen wird gemäß bestellt. 9 OWiG (Handeln für einen anderen)

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Dietrich Kniep, Diakon

Dietrich Kniep, Diakon Dietrich Kniep, Diakon Kirchenkreis Nienburg Mitarbeitendenversammlung Kirchenkreis Harzer Land Mitarbeitervertreter (26,5 W.Std.) VkM Hannover (Verband kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Hannover

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1

hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1 Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda 2009 - Seite 1 Zum Thema 6 Die Termini: Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Sicherheit im Unterricht - Umgang mit Gefahrstoffen

Sicherheit im Unterricht - Umgang mit Gefahrstoffen Sicherheit im Unterricht - Umgang mit Gefahrstoffen Gefahrstoffmanagement an Schulen Arbeitsgruppe Sicherheit Dr. Detlef Drees Torsten Eggert Lehrerkongress 2015 Konsequenz Lagerungsund Entsorgungskonzepte

Mehr

Rechtliche Stellung des Koordinators

Rechtliche Stellung des Koordinators Rechtliche Stellung des Koordinators Personen auf der Baustelle Arbeitgeber Unbeteiligte Dritte Beauftragte Dritte Bauleiter Bauherr Baustelle Architekt/ Fachplaner Beschäftigte Sonstige SiGeKo Rechtliche

Mehr

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden:

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden: Arbeits-Betriebsmedizinisches-Institut Dr. Klaus Hensmann GmbH Karl-Vetter-Ring 15 76698 Ubstadt-Weiher Tel.07254-955 946 Fax 07254-77 99 974 Mobil 0170-542 620 9 Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der

Mehr