Projektstellen Missionarisch Kirche werden
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- Catharina Schmitt
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1 Projektstellen Missionarisch Kirche werden 9
2 IMPRESSUM: Herausgeber: Bischöfliches Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart Hauptabteilung IV Pastorale Konzeption Hauptabteilung V Pastorales Personal Postfach 9, Rottenburg am Neckar Ansprechpartner: Prozessteam Pastorale Entwicklung Geschäftsführung: Telefon ha-iv@bo.drs.de Layout Umschlag: Medienstudio Christoph Lang, Rottenburg Layout und Druck: Bischöfliches Ordinariat, Abteilung Zentrale Verwaltung, Hausdruckerei
3 GLIEDERUNG I. Pastorale Ausrichtung 7 1. Missionarische Ausrichtung 7 2. Vernetzung im Lebensraum 7 3. Innovation 8 4. Projektcharakter 8 II. Rahmenbedingungen 9 1. Projektträgerschaft 9 2. Projektleitung 9 3. Projektteam Projektauftrag Projektrahmen Externe Begleitung Projektantrag Vernetzung der Projektleitungen 12 III. Externe Begleitung Personenkreis Aufgaben Vernetzung 14 IV. Auftragsklärung, Projektstruktur und Evaluation Entwicklung des Projektauftrags Projektstruktur Öffentlichkeit Evaluation 15 V. Auswertung in PPE 18 VI. Hinweise und Adressen 19 Kirche am Ort Kirche an vielen Orten 2020 Perspektiven der Entwicklung 21 3
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5 Projektstellen Missionarisch Kirche werden Um Innovation zu fördern, kann die Diözese in begrenzter Anzahl und mit zeitlicher Befristung Projektstellen einrichten und genehmigen, die eine missionarisch-diakonische und lebensraumorientierte Pastoral entwickeln. Die Erfahrungen dieser Entwicklung dienen als Lernschritte für die pastorale Zielsetzung der Diözese, die im Prozess Kirche am Ort Kirche an vielen Orten gestalten vorformuliert ist. Mit der Einrichtung, Begleitung und Evaluierung der Projektstellen ist das Prozessteam Pastorale Entwicklung (PPE) des Bischöflichen Ordinariats betraut. Siehe die 10 Perspektiven der Entwicklung Kirche am Ort Kirche an vielen Orten gestalten am Ende dieser Leitlinien. Domkapitular Matthäus Karrer Leiter der Hauptabteilung IV Pastorale Konzeption Leiter des Prozessteams Pastorale Entwicklung Domkapitular Paul Hildebrand Leiter der Hauptabteilung V Pastorales Personal 5
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7 I. Pastorale Ausrichtung Entscheidend für die Einrichtung und Genehmigung einer Projektstelle ist ihre pastorale Zielsetzung. Kriterien sind missionarische Ausrichtung, Vernetzung im Lebensraum, Innovation und Projektcharakter. 1. Missionarische Ausrichtung Die Projektstelle stellt Sendung und Zeugenschaft in den Mittelpunkt: Die Zielgruppen des Projektes gehen über das bisherige Klientel der Kirchengemeinde/Kirche hinaus (Weite der Mission). Der christliche Glaube wird in neuer Weise und Sprache dialogisch erschlossen. Die Entdeckung und Kommunikation des lebendigen Evangeliums wird in spezifischer Weise erprobt und evaluiert. Das Projekt dient der missionarischen Bewusstseinsbildung und fördert die Berufung aller Christen/innen zu Zeugen/innen des Evangeliums in Kirche und Welt. Das Projekt ist einer Spiritualität der Haltungen verpflichtet und widmet dieser besondere Aufmerksamkeit. 2. Vernetzung im Lebensraum Die Projektstelle hat die Lebenswirklichkeiten aller Menschen in einem bestimmten sozialen Raum im Blick und strebt eine Vernetzung mit kirchlichen Orten, ökumenischen und gesellschaftlichen Partnern an: Die Lebenswirklichkeiten der Menschen im sozialen Raum sind Ausgangspunkt pastoraler Entwicklung. Die Projektstelle bezieht sich auf einen bestimmten sozialen Raum und fördert die Kooperation in diesem sozialen Raum. Zum Beispiel vernetzt sich die Projektstelle im sozialen Raum der Kirche am Ort mit den kirchlichen Orten und mit anderen Partnern/innen, um themenorientiert zusammenzuarbeiten oder im Sinn der Synergieeffekte eine bestimmte Aufgabe für alle zu gestalten. 7
8 3. Innovation Die Projektstelle hat innovativen Charakter und ermöglicht dadurch neue Lernerfahrungen am Ort und darüber hinaus für die Diözese insgesamt: Die Projektstelle darf keinesfalls zum Ausgleich von Lücken in der regulären Personalbesetzung eingerichtet werden. Mit ihr ist ein innovatives Projekt verbunden, das im Rahmen der Projektstelle entwickelt, erprobt, verbessert und evaluiert werden kann. Der innovative Charakter bietet Lernerfahrungen für die gesamte Diözese, die auf der Suche nach neuen pastoralen Ansätzen diese Projektstelle finanziert. 4. Projektcharakter Mit der Projektstelle ist ein bestimmtes beschreibbares innovatives Projekt verbunden. Dieses wird von der Projektstelle entwickelt, erprobt, verbessert und evaluiert: Das Projekt entwickelt und erprobt einen neuen Ansatz in der Pastoral. Es ist inhaltlich auf die Grundorientierungen und die Grundoptionen des Prozesses Kirche am Ort Kirche an vielen Orten gestalten bezogen (siehe u. a. Prozesskarte). Es bildet ein Experimentierfeld, das die Verbindung von Tradition und Innovation zu leisten versucht. Das Projekt lässt sich in Zielsetzung, Maßnahmen und Adressatenschaft genau beschreiben. 8
9 II. Rahmenbedingungen 1. Projektträgerschaft Träger des Projektes können Einrichtungen bzw. Fachbereiche auf Diözesanebene, ein Dekanat, eine Gesamtkirchengemeinde, ein Verbund mehrerer Seelsorgeinheiten, unter Umständen auch eine einzelne Seelsorgeeinheit sein. Projektstellen im Bereich Jugendpastoral können auch von einer einzelnen Kirchengemeinde getragen werden. Unverzichtbar ist es, die Projektleitung (= Stelleninhaber/in der Projektstelle) mit einem Team hauptberuflicher Dienste (Dekanatsleitung, Pastoralteam einer SE) zu vernetzen. Im Falle einer gemeinsamen Trägerschaft mehrerer Seelsorgeeinheiten ist zu vereinbaren, welches der Pastoralteams dafür vorrangig verantwortlich ist. Der Träger der Projektstelle nimmt die Dienst- und Fachaufsicht wahr 1, hat aber auch die Verpflichtung, das Projekt zu unterstützen und den/die Stelleninhaber/ in anzuleiten. Sind Seelsorgeeinheiten Projektträger, müssen die damit verbundenen Aufgaben (Projektbeschreibung/Projektleitung/Evaluation) in Kooperation bzw. sorgfältiger Abstimmung mit der Dekanatsleitung wahrgenommen werden. 2. Projektleitung Eine Projektstelle wird in der Regel im Umfang von % eingerichtet. Sie wird für das pastorale Personal ausgeschrieben. Da die Diözese aber auch Lernerfahrungen mit anderen Ausbildungsgängen und Berufsgruppen in der Pastoral machen möchte, können die Projektstellen auch für diese ausgeschrieben werden 2. Der Projektantrag gibt Auskunft, an welche Ausbildungsgänge bzw. Berufsgruppen gedacht ist, eine Entscheidung darüber trifft das PPE. 1 Im Fall einer Trägerschaft des Dekanats im Bereich Jugendpastoral werden Dienst- und Fachaufsicht einvernehmlich zwischen Dekan und BJA wahrgenommen. 2 Bei der Anstellung von JugendreferentInnen in Kirchengemeinden oder Seelsorgeeinheiten gibt es ein separates Verfahren, das verbindlich ist und Standards festschreibt (die so genannte Rahmenordnung, die jedoch nicht veröffentlicht ist). 9
10 3. Projektteam Das Projekt wird konzeptionell und operativ von einem Projektteam begleitet. Dieses hat die Aufgabe einer Steuerungsgruppe und wird vom Träger gebildet. Mitglieder des Projektteams sind ein/e Vertreter/in des Projektträgers, die Projektleitung und zwei bis drei Personen, die mit den Aufgaben des Projektes vertraut sind. Eine Person sollte aus dem Kreis der Ehrenamtlichen sein. Das Projektteam ist bereits bei der Formulierung des detaillierten Projektauftrags einzubeziehen und gewährleistet, dass die Projektleitung Partner/innen vor Ort hat, die unterstützend und begleitend mitwirken. 4. Projektauftrag Der Projektauftrag ist die Beschreibung des Projektes, das von der Projektstelle durchgeführt und wofür sie eingerichtet wird. Der Projektauftrag orientiert sich an der Erhebung eines spezifischen Bedarfs bzw. an den lokalen Voraussetzungen für ein bestimmtes pastorales Experiment, das die Einrichtung einer Projektstelle sinnvoll erscheinen lässt. Der Projektauftrag liefert eine Situationsanalyse und definiert möglichst differenziert die Ziele und Teilziele des Projektes, die entsprechenden Strategien und Maßnahmen, und die Zielgruppe(n). Ziele und Teilziele werden im Präsens des zu erreichenden Zustands formuliert. Der Auftrag wird im Zusammenhang mit den Zwischenevaluationen fortgeschrieben und zunehmend um überprüfbare geplante Maßnahmen ergänzt. Ein vorläufiger Projektauftrag ist Bestandteil des Projektantrags. Ein detaillierter Projektauftrag wird in der Startphase des Projektes erstellt und im Verlauf des Projektes fortgeschrieben. 5. Projektrahmen Die Finanzierung der Projektstelle durch die HA V (eventuell gemeinsam mit der Bischof-Moser-Stiftung) ist in der Regel auf drei Jahre befristet. Spätestens sechs Monate vor Ablauf dieser Frist muss geklärt sein, ob das Projekt zu beenden ist, andere Finanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden konnten, die Aufgaben ohne zusätzliche Stellenanteile weiter geführt werden oder in anderer Form (z. B. durch Stellenverlagerungen innerhalb des Dekanats) in die Linie überführt werden können. 10
11 Um einen solchen Transfer in die Linie zu erleichtern, kann im Einzelfall die Finanzierung von Seiten des BO um maximal zwei Jahre verlängert werden. Die Projektstelle muss von Seiten des Trägers mit einem angemessenen Sach- Budget ausgestattet sein. 6. Externe Begleitung Das Projekt wird durch eine/n Vertreter/in des Bischöflichen Ordinariats begleitet. Die externe Begleitung wird im Prozessteam Pastorale Entwicklung bestimmt. In der Regel erfolgt die Begleitung durch eine/n Referenten/in der betreffenden Hauptabteilung. (vgl. III. Externe Begleitung). 7. Projektantrag Anträge zur Errichtung einer Projektstelle sind an das Bischöfliche Ordinariat HA IV Pastorale Konzeption, Geschäftsführung Prozessteam Pastorale Entwicklung zu richten. Sie müssen der Vorlage 3 für den Projektantrag, entsprechen und werden im Prozessteam Pastorale Entwicklung geprüft, beraten und entschieden. Anträge, die Projektstellen im Bereich Jugendpastoral betreffen, können ausschließlich nach Beratung durch das BJA an PPE gestellt werden. Das BJA versieht die jeweiligen Anträge mit einer eigenen Empfehlung und reicht sie an die Geschäftsführung des PPE weiter. 4 Die Beratungstermine im Prozessteam Pastorale Entwicklung sind gemäß der Stellenausschreibungen jeweils im November und im Juni terminiert. Werden Projektstellen der Jugendpastoral beraten, ist ein Vertreter/eine Vertreterin des BJA anwesend. Es ist möglich, den Projektantrag gleichzeitig an die Bischof-Moser-Stiftung zu stellen. 3 Die Vorlage für den Projektantrag kann per bei der Geschäftsführung angefordert werden und wird als Word-Datei zugesandt. Die Vorlage ist auch im Mitarbeiterportal als pdf abgespeichert. 4 Anträge auf Dekanatsebene müssen das Jugendpastoralkonzept des betreffenden Dekanats berücksichtigen. 11
12 8. Vernetzung der Projektleitungen Die Inhaber/innen der Projektstellen treffen sich jährlich zu einem Vernetzungstreffen, zu dem die Geschäftsführung des PPE zusammen mit der zuständigen Referentin der HA V Pastorales Personal einlädt. In der Regel ist dieses Treffen zusammen mit dem Vernetzungstreffen der externen Begleiter/innen (siehe III.3.). 12
13 III. Externe Begleitung 1. Personenkreis Den einzelnen Projektstellen wird jeweils ein/e externe/r Begleiter/in zugeordnet. Um die Lernerfahrungen möglichst unmittelbar für die konzeptionelle Arbeit fruchtbar werden zu lassen, wird die Aufgabe der Begleitung in der Regel von Referenten/innen aus den Hauptabteilungen des Bischöflichen Ordinariats bzw. aus dem Institut für Fort- und Weiterbildung wahrgenommen. Die jeweilige Zuordnung wird im Prozessteam Pastorale Entwicklung beraten. Zum Einsatz sollen nach Möglichkeit die Personen kommen, deren Arbeitsbereiche mit der spezifischen Thematik des jeweiligen Projektes in Beziehung stehen. Unabhängig von dieser Begleitung kann von der Projektleitung bzw. dem Projektteam Supervision beantragt werden. 2. Aufgaben Die Aufgaben der externen Begleiter/innen sind: Dafür Sorge zu tragen, dass am Beginn ein detaillierter Projektauftrag vorliegt und dieser im Zusammenhang mit den Evaluationsschritten weiter entwickelt bzw. korrigiert wird. Unterstützung bei der Entwicklung einer angemessenen Projektstruktur und Beteiligung bei den einzelnen Evaluationsschritten. Vermittlung der Lernerfahrungen an das Prozessteam Pastorale Entwicklung. Hilfestellung bei der Entscheidung inwieweit bzw. wie die Projektaufgaben nach Ablauf der Frist von drei Jahren weiter geführt werden können. Inhaltliche Begleitung im Hinblick auf die pastorale Ausrichtung. 13
14 3. Vernetzung Das Prozessteam Pastorale Entwicklung ermöglicht den externen Begleiter/innen Erfahrungsaustausch und gegenseitige Beratung und ruft deren Erfahrungen ab. Die Geschäftsführung lädt einmal im Jahr zu einem Vernetzungstreffen ein und verabredet mit den externen Begleiter/innen die Modi für Austausch und Rückfluss der Erfahrungen an das PPE. Diese Vernetzungstreffen werden von der Geschäftsführung zusammen mit der zuständigen Referentin in der Hauptabteilung V Pastorale Konzeption verantwortet. 14
15 IV. Auftragsklärung, Projektstruktur und Evaluation 1. Entwicklung des Projektauftrags Der mit dem Projektantrag eingereichte vorläufige Projektauftrag wird unter Federführung des Projektträgers im Zusammenwirken von Projektteam, Projektleitung und externer Begleitung präzisiert und fortgeschrieben. Der Projektauftrag beinhaltet Ziele, Teilziele, Strategie und Maßnahmen und definiert Meilensteine (zeitliche Gliederung bis wann jeweils etwas erreicht werden soll). Von Anfang an muss dabei die zeitliche Befristung im Blick bleiben bzw. die Überlegung, wie die Aufgaben nach Beendigung des Projektes in der Linie fortgesetzt werden können (soweit sich etwas bewährt hat und zukunftsfähig ist). 2. Projektstruktur In der Startphase des Projektes wird von der Projektleitung eine Projektstruktur entworfen, die mit dem Projektträger, dem Projektteam und der externen Begleitung abgestimmt wird. Diese Projektstruktur enthält die Phasen des Projektes (Startphase, Konzeptionsphase, Realisierungsphase, Abschlussphase bzw. Überführungsphase in die Linie), die Projektorganisation, die Arbeit des Projektteams und die Schritte der Evaluation (siehe unter 4.). Die Projektstruktur hat zum Ziel, den Projektzeitraum in den Blick zu nehmen und zu planen. Zur Projektstruktur gehören auch die zeitliche Platzierung der Meilensteine aus dem detaillierten Projektauftrag. 3. Öffentlichkeit Der Projektträger und die externe Begleitung tragen Sorge dafür, dass die Projektstelle in der Öffentlichkeit bekannt wird. Innovation der Kirche soll in der Öffentlichkeit sichtbar werden. Daher soll für Projektstart und Projektende eine geeignete Form gesucht werden, die Öffentlichkeit in Kenntnis zu setzen. 4. Evaluation Zwischenevaluationen Das Projekt wird gemeinsam mit Projektträger, Projektteam und externer Begleitung reflektiert. 15
16 Die Evaluation nimmt in den Blick: Inwieweit ist es gelungen, die im Auftrag festgelegten Ziele/Teilziele zu erreichen? Inwieweit waren die einzelnen Maßnahmen dafür geeignet? Was sind unsere Lernerfahrungen? Besteht Bedarf an der Kooperationsstruktur oder Kommunikationskultur im Miteinander von Projektträger, Projektteam, Projektleitung und externer Begleitung etwas zu verändern? Besteht Veränderungsbedarf an Strategien, Zielformulierungen oder der Definition von Meilensteinen? Nach einem Jahr Projektlaufzeit findet eine Zwischenevaluation statt, deren Protokoll die externe Begleitung an die Geschäftsführung des Prozessteams Pastorale Entwicklung sendet. Nach zwei Jahren findet eine Zwischenevaluation statt, deren Grundlage ein schriftlicher Bericht der Projektleitung bildet. Dieser Bericht bildet die Beratungsgrundlage für die Zwischenevaluation. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Zwischenevaluation ist die Frage nach der Zukunft, ob und wie die Aufgaben der Projektstelle in die Linie überführt werden. Die externe Begleitung leitet den Bericht und die Beratungsergebnisse der Zwischenevaluation an die Geschäftsführung des Prozessteams Pastorale Entwicklung weiter. Dieser schriftliche Bericht zusammen mit den Beratungsergebnissen aus der Zwischenevaluation (Protokoll) bildet die Grundlage für weitere Entscheidungen im Prozessteam Pastorale Entwicklung und in den zuständigen Hauptabteilungen. Unabhängig von diesen beiden Zwischenevaluationen wird vor Ort gemeinsam entschieden, wann und wie oft der/die externe Begleiter/in zusätzlich zum Projektteam eingeladen wird. 16
17 Schlussevaluation Unabhängig davon, ob das Projekt beendet wird oder in die Linie überführt werden kann, ist eine Schlussauswertung vorzusehen, die das Projekt insgesamt, vor allem aber die Projektstruktur sowie die Lernerfahrungen vor Ort und für die Diözese reflektiert. Auch ein Verfehlen der gesteckten Ziele bietet wertvolle Lernerfahrungen! Der Schlussevaluation liegt ein Abschlussbericht der Projektleitung zugrunde, der bei der Schlussauswertung um die Erfahrungen des Projektträgers, des Projektteams und der externen Begleitung ergänzt wird. Zur Schlussauswertung kann der Projektträger auch weitere Mitarbeiter/innen des Projektes oder Projektpartner einladen. Auch die Geschäftsführung des PPE (oder ein anderes/weiteres Mitglied von PPE) kann zur Schlussauswertung eingeladen werden. Dies bedeutet, dass insgesamt zwei Zwischenevaluationen (einmal Protokoll, einmal schriftlicher Bericht + dessen Beratung als Protokoll) und eine Schlussevaluation (Abschlussbericht + dessen Beratung als Protokoll) an die Geschäftsführung von PPE weitergeleitet werden. Dies geschieht durch die externe Begleitung. 17
18 V. Auswertung in PPE Die Geschäftsführung bringt die Evaluationen in die PPE-Sitzung ein. Mindestens zweimal im Jahr müssen die gebündelten Ergebnisse in PPE beraten werden. Schwerpunkt der Beratung sind Lernerfahrungen für die gesamte Diözese, inwieweit erprobte neue Ansätze in der Pastoral zu Konzeptbausteinen der zukünftigen Pastoral der Diözese werden. Bei der Beratung in PPE können die externen Begleiter/innen hinzugezogen werden. Bei Projektstellen in der Jugendpastoral wird ein Vertreter/eine Vertreterin des BJA eingeladen. Analog werden Ergebnisse von Projekten der Bischof-Moser-Stiftung in PPE eingebracht. 18
19 VI. Hinweise und Adressen Die Vorlage für den Projektantrag kann bei der Geschäftsführung des Prozessteams Pastorale Entwicklung als Datei bezogen werden. Für Rückfragen und Beratung kann man sich ebenfalls an die Geschäftsführung wenden. Projektanträge sind ebenfalls an die Geschäftsführung des Prozessteams Pastorale Entwicklung zu senden. Bitte beachten Sie die Fristen: Für die Sitzung im Juni müssen die Projektanträge bis 10. Mai eingehen, für die Sitzung im November bis 10. Oktober. Projektanträge im Bereich Jugendpastoral müssen vier Wochen vor diesem Termin mit dem BJA beraten werden. Geschäftsführung PPE Bischöfliches Ordinariat Hauptabteilung IV Pastorale Konzeption Geschäftsführung Prozessteam Pastorale Entwicklung Postfach Rottenburg Dr. Christiane Bundschuh-Schramm CBundschuhSchramm@bo.drs.de
20 Bischöfliches Jugendamt BDKJ-Diözesanleitung/ Bischöfliches Jugendamt Antoniusstraße Wernau Ansprechperson Andrea Trautmann Geistliche Diözesanleiterin BDKJ/BJA atrautmann@bdkj-bja.drs.de Bischof-Moser-Stiftung Bischöfliches Ordinariat Bischof-Moser-Stiftung Postfach Rottenburg Ansprechperson Geschäftsführer Dominik Wolter bms@bo.drs.de , Fax:
21 Kirche am Ort Kirche an vielen Orten Perspektiven der Entwicklung 1. Viele verschiedene kirchliche Orte bilden die Kirche am Ort. Alle zusammen sind Kirche in der Welt von heute. 2. In der Kirche am Ort vernetzen sich die kirchlichen Orte miteinander, aber auch mit anderen Kirchen und gesellschaftlichen Partnern. 3. Die Kirche am Ort handelt so, dass Menschen in ihren Lebenswirklichkeiten dem Evangelium begegnen können in der Tat, im Wort und im Sakrament. 4. Die Kirche am Ort lebt von der Vielfalt der Charismen, fördert und unterstützt sie, weil sie darin Gottes Wirken erkennt. Diese können hauptamtlich oder ehrenamtlich, längerfristig oder in Projekten, innerhalb und außerhalb der Kirche eingebracht werden. Das Charisma des Amtes und das Charisma aufgrund von Taufe und Firmung sind gleichwertig und gleich wichtig. 5. Als diakonische Kirche hat sie die Notleidenden am Ort im Blick. Ihnen will sie zur Seite stehen und Hilfe leisten. Als diakonische Kirche setzt sie sich für gerechte Strukturen ein. Der Dienst an den Notleidenden macht der Kirche am Ort ihre grundlegend dienende Funktion bewusst. 6. Als missionarische Kirche hat sie die Suchenden im Blick und interessiert sich für ihre Fragen. Sie eröffnet Räume, um mit Suchenden das Evangelium neu zu entdecken. Religiös Interessierte und religiös Beheimatete kommen miteinander ins Gespräch. 7. Als dialogische Kirche hat sie die haupt- und ehrenamtlich Engagierten, alle ihre Mitglieder und ihre Partner im Blick. In einem wertschätzenden und vertrauensvollen Miteinander ringt sie um eine menschliche und lebensfreundliche Kirche und Gesellschaft. 21
22 8. Die vielen kirchlichen Orte fragen gemeinsam nach den Aufgaben der Kirche in diesem Lebensraum. Dabei haben sie genauso einen Blick für aktuelle und neue Aufgaben wie für bewährte. Sie haben den Mut, Aufgaben, die nicht mehr notwendig oder nicht mehr leistbar sind, zu lassen und aufzugeben. 9. Die kirchlichen Orte arbeiten zusammen und stimmen sich miteinander ab. Sie haben zweckmäßige Strukturen und eine kooperative Leitung. So gewinnen sie Spielraum für Neues. Experimente im missionarischen, diakonischen, liturgischen oder spirituellen Bereich sind erwünscht. 10. Die Kirche am Ort ist nicht perfekt. Sie muss nicht alles leisten und arbeitet exemplarisch. Darin verwirklicht sie ihren zeichenhaften Charakter: Sie verweist auf das Reich Gottes, das unter uns wächst, aber allein von Gott vollendet wird. 22
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24 LEITLINIEN 9
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