Düsseldorf, den 01. September Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

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1 1 Düsseldorf, den 01. September 2008 Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder, leider müssen wir feststellen, dass Verdi aktuell Falschaussagen und Halbwahrheiten zum Tarifabschluss der Genossenschaftsbanken verbreitet. Vermutlich soll damit Angst und Unsicherheit unter den Genossenschaftsbankern geschürt werden es scheint aber auch der Versuch zu sein, mit propagandistischen Mitteln auf Mitgliederfang in privaten Banken zu gehen, bei denen erst jetzt die Tarifverhandlungen laufen. Wir bedauern sehr, dass Verdi sich vermutlich ideologisch motiviert so wenig Gedanken darüber macht, was diese Aussagen bei Mitarbeitern anrichten könnten. Gerade der Finanzsektor erlebte in den vergangenen Jahren unruhige Zeiten für die Mitarbeiter: einerseits Rekordgewinne, andererseits katastrophale Insolvenzmeldungen. Kein Wunder, dass eine deutliche Verunsicherung in allen Banken spürbar ist. Aber diese jetzt zu instrumentalisieren ja, sogar noch bewusst zu steigern um eigene Ziele zu erreichen, ist der falsche Weg! Denn Angst bringt keinen Kollegen weiter. Vielleicht gewinnt das Gewerkschaftskonglomerat Verdi dadurch einige wenige Mitglieder. Aber das hilft der Finanzbranche nicht und wird auch den langfristigen Schwund an Mitarbeitern bei Verdi, der alle Branchen betrifft, weder rückgängig machen noch aufhalten können. Vielmehr gilt es jetzt gerade vor dem Hintergrund der laufenden Tarifverhandlungen bei privaten Banken, weiterhin einen kühlen Kopf zu bewahren, um auch für die Kollegen dort das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Mit diesem Schreiben wollen wir die Diskussion versachlichen. Gleichzeitig bieten wir Ihnen an, sich jederzeit mit Fragen, Kritik oder Anregungen zum Vergütungstarifvertrag

2 2 vertrauensvoll an die Mitglieder unserer Tarifkommission, Ihre Regionalverbandsvorsitzenden oder direkt an die Hauptgeschäftsstelle in Düsseldorf zu wenden. Im Folgenden gehen wir auf die Vorwürfe von Verdi konkret ein und werden diese widerlegen. Die Gewerkschaften hätten mehr in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband erreichen können. Hätte es zum jetzigen Zeitpunkt keine Einigung gegeben, wäre der Arbeitgeberverband bereit gewesen, die bestehenden Empfehlungen weiter als Grundlage zu nehmen. Zwei Argumente lassen sich daraus ableiten, die zeigen, dass unsere Entscheidung richtig war: 1. Bereits jetzt folgten nicht alle Banken der Empfehlungspolitik des AVR, d.h. sie zahlten die freiwillige Erhöhung nicht das war bereits ein nicht akzeptabler Zustand. 2. Wäre keine Einigung erzielt worden, hätten sich unserer Meinung nach weitere Banken vor dieser freiwilligen Erhöhung gedrückt. Eine Entscheidung musste dringend erzielt werden. Der DBV hat die Forderungen des Arbeitgeberverbands unterschrieben ohne jegliche Verhandlung. Der Arbeitgeberverband hat von Anfang an parallel und gleichberechtigt einerseits mit Verdi und andererseits mit dem DBV und dem DHV verhandelt. Am 04. Juni 2008 wurden die Verhandlungen zwischen Verdi und dem AVR abgebrochen. Die Verhandlungen zwischen dem AVR und DBV bzw. DHV wurden davon unabhängig bis zum Abschluss am 05. Juni 2008 weitergeführt. Der Manteltarifvertrag gilt nur noch für Verdi-Mitglieder.

3 3 Der Manteltarifvertrag stand zu keiner Zeit zur Disposition; er gilt selbstverständlich weiter auch für unsere DBV-Mitglieder. Das 13. Monatsgehalt wird zusätzlich zur Variabilisierung an den Unternehmenserfolg gekoppelt. Die tarifliche Sonderzahlung, also das 13. Monatsgehalt, ist Bestandteil des Manteltarifvertrages. Da der Manteltarifvertrag nicht zur Disposition stand, war also auch das 13. Monatsgehalt kein Verhandlungsthema. Es kann nicht variabilisiert werden, sondern wird unverändert weitergezahlt. Die Tariferhöhung kann eingefroren werden, bis sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf eine Einführung der Variabilisierung geeinigt haben. Der Arbeitgeber kann die Verhandlungen herauszögern und damit auch die Tariferhöhung. Der Vergütungstarifvertrag regelt eindeutig, dass Tariferhöhungen im Jahr der Verhandlungsaufnahme zur Einführung der variablen Vergütung als Einmalzahlung mit dem Dezembergehalt auszuzahlen sind. Dies soll verhindern, dass die Mitarbeiter im laufenden Jahr eine monatliche Gehaltserhöhung erhalten, die nach Einführung der Variabilisierung durch eine entsprechende Einstellung dieser Tariferhöhung in den Variabilisierungstopf wieder entfallen würde. Kommt es zu keiner Einigung, wird die Tariferhöhung ab dem Folgejahr wieder monatlich vergütet. Bei Neueinstellungen und bei Übernahmen von Auszubildenden kann die Variabilisierung ohne Beteiligung des Betriebsrats im individuellen Arbeitsvertrag festgeschrieben werden. Gemäß 87 BetrVG unterliegt die Festlegung von Kriterien solcher Individualvereinbarungen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Der Betriebsrat muss also diesem Vorhaben zustimmen; andernfalls muss der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen.

4 4 Durch den Tarifabschluss sind nur noch knapp 11 Monatsgehälter gesichert der Rest ist variabel. Grundsätzlich gilt: Das Volumen für die Variabilisierung wird langsam durch die Tariferhöhungen aufgebaut und kann erstmals ab 2009 in ein variables Vergütungssystem eingebunden werden. Die Besitzstände der Mitarbeiter sind also auf einem höheren Niveau gesichert im Vergleich zum TV LEV. Der Bestandsschutz ist damit tariflich festgeschrieben! In der Praxis unterscheidet man zwischen kollektiver und individueller Variabilisierung. Betriebsrat und Vorstand handeln die jeweiligen Bedingungen inkl. der zu wählenden Variante aus. Existiert in einer Bank kein Betriebsrat, können einzelvertragliche Vereinbarungen mit individuellen Zielen getroffen werden, wie auch schon im TV LEV. Bei kollektiven Zielen: Für Mitarbeiter in Betrieb und Vertrieb kann maximal 8% variabilisiert werden. Bei individuellen Zielen: Im Betrieb sind es ebenfalls max. 8%, im Vertrieb können es 14% sein abhängig von der Gehaltsgruppe. Bei einer Mischung aus beiden Systemen dürfen diese Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Eine zusätzliche erfolgsorientierte Variabilisierung des 13. Gehalts ist nicht möglich. Dabei ist entscheidend, dass eine Variabilisierung überhaupt erst eingeführt werden kann, wenn Mitarbeitern dadurch eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit oberhalb der Tarifvergütung ermöglicht wird. Zusammengefasst: Im Betrieb gibt es weiteren Bestandsschutz, im Vertrieb gibt es zusätzliche Möglichkeiten der On-Top-Vergütung. Der Betriebsrat ist bei allen Verhandlungen so auch bei Neueinstellungen weiterhin maßgeblich beteiligt! Die Tarifkommission Ihres DBV hat sich die Entscheidung zu diesem Tarifabschluss nicht leicht gemacht. Ausschlaggebend war die Überzeugung, den hohen Beschäftigungsstand bei

5 5 den Genossenschaftsbanken sichern zu wollen und dafür flexible Regelungen im Sinne von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schaffen. Gleichzeitig sichert dieser Tarifabschluss moderate Gehaltszuwächse, die der momentan schwierigen Situation der Genossenschaftsbanken Rechnung tragen. Ihr DBV, Ihr Deutscher Bankangestellten-Verband Gewerkschaft der Finanzdienstleister, ist sich seiner tarifpolitischen Aufgaben bewusst, verliert dabei aber seine gesamtwirtschaftliche Verantwortung nicht aus den Augen. Die vielen bestätigenden und aufmunternden Briefe unserer Mitglieder und die sehr hohe Zahl der Neueintritte in den DBV bestätigen uns darin, diesen erfolgreichen Weg weiter zu gehen. Wir nehmen aber auch Ihre Kritik und Ihre Anregungen gerne offen auf, um noch besser zu werden. Ihr DBV lebt von seinen Mitgliedern. Am besten sind wir, wenn Sie sich aktiv am DBV beteiligen! Mit freundlichen Grüßen Heinz Buff Sigrid Betzen

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