Für den Inhalt verantwortlich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Für den Inhalt verantwortlich"

Transkript

1 BENUTZERHANDBUCH GemeindeHaushaltsDaten<GHD> Datenschnittstelle - Version 3.7 Stand: 3. Februar 2015 Für den Inhalt verantwortlich ADir. Robert Franz Tel.: +43 (1) robert.franz@statistik.gv.at

2 Inhaltsverzeichnis GESETZLICHE GRUNDLAGEN... 6 Datenerhebung... 6 Lieferverpflichtungen... 6 DATENSCHNITTSTELLE ALLGEMEIN... 7 Nicht in VRV... 7 Gemeinden (MFP)... 7 Wien (MFP)... 7 Gemeindeverbände und übrige staatliche Einheiten... 7 Satzart 06 Personal:... 7 Datenanlieferung... 9 Quartalsdaten... 9 Spalte Quartal... 9 Liefertermine... 9 SATZART 01 ALLGEMEINE DATEN ID-Art der Einheit ID-Nr der Einheit Verantwortliche/er Sachbearbeiter/in EDV-Firma Version Datum-Erstellung Datum-Rechnungsabschluss Datum-MFP SATZART 02 HAUSHALTSKONTEN Voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung Mittelfristige Finanzplanung SATZART 03 SCHULDEN UND VERBINDLICHKEITEN Finanzierungsinstrument Finanzierungsleasing lt. ESVG Operating Leasing lt. ESVG Gläubiger/Sektor Stand Mai

3 Zuordnungsprobleme bei Gläubigerzuordnung Land Empfänger Deckungsart Währung Wertpapierkennung Schuldenendstand: Zinssatz Referenzzinssatz Konditionen Mittelfristige Finanzplanung SATZART 04 FINANZVERMÖGEN UND FORDERUNGEN Vermögensgruppe Schuldner/Sektor Land Währung Notleidende Darlehen Wertpapierkennung Vermögensendstand: Einnahmen Zinssatz Referenzzinssatz Firmenbuchnummer SATZART 05 ÜBRIGE VERMÖGENSKONTEN (OHNE FINANZVERMÖGEN).. 25 SATZART 06 PERSONAL Meldegruppe Haushaltskonto-Ansatz Personenkreis Vollzeitäquivalent-RA-LJ Beschäftigungsverhältnis Arbeitszeit SATZART 07 SONSTIGE KENNZAHLEN FÜR FINANZSTATISTIK Wert PPP-Modell/Kommentar Hebesätze PPP-Modelle SATZART 08 BETEILIGUNGEN AN ÖFFENTLICHEN UNTERNEHMEN Beteiligungsausmaß Stand Mai

4 Sektor Rechnungsjahr Verbindlichkeiten insgesamt Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskörperschaften Betriebsergebnis EGT SATZART 09 HAFTUNGEN Haftungsnehmer/Sektor: Risikoklasse Name des Haftungsnehmers Mittelfristige Finanzplanung SATZART 91 STABILITÄTSPAKT EMPFEHLUNGEN ZUR VERMEIDUNG VON FEHLERN Satzart Satzart Satzart Satzart Satzart Satzart Satzart BEISPIELE FÜR DIE MELDUNG VON FINANZDERIVATEN (SWAPS) Zinsswap Währungsswap Änderungen in rot: Seite 17, 19 und 34 Stand Mai

5 Einleitung Durch neue Lieferverpflichtungen gegenüber EUROSTAT und den daraus resultierenden Erweiterungen der Datenerfordernisse ist eine Änderung der Datenschnittstelle notwendig geworden. Zusätzlich wurden noch Aktualisierungen die sich seit in Kraft treten der Version V2.6 ergaben eingearbeitet, sowie Änderungen aus dem Österreichischen Stabilitätspakt berücksichtigt. Eine weitere Neuerung ist die Einführung der Einheiten-Identifikation. Damit ist die Datenschnittstelle nicht mehr auf die Gemeinden beschränkt, sondern es können alle Erhebungseinheiten der Gemeindeebene, die nach VRV verbuchen, die Schnittstellen für ihre Datenlieferung verwenden. Somit steht die Datenschnittstelle nicht nur den Gemeinden zur Verfügung, sondern kann von allen Erhebungseinheiten der Gemeindeebene, die gemäß der VRV verbuchen, verwendet werden. Das vorliegende Handbuch liefert Erklärungen, Erläuterungen, Hinweise, Definitionen zu einzelnen Merkmalen. Es soll die Arbeit mit der Datenschnittstelle erleichtern, Fehlinterpretationen vermeiden helfen und Klarheit im Umgang mit Merkmalen schaffen. Das Handbuch versteht sich als work in progress, falls erforderlich, werden Adaptierungen und Ergänzungen vorgenommen, wobei die Änderungen zur Vorversion immer gekennzeichnet werden. Die neue Datenschnittstelle steht unter zur Verfügung und ist erstmals anzuwenden für: Jahresdaten: Rechnungsabschluss 2014 Lieferung bis 31. Mai 2015 Quartalsdaten: Rechnungsabschluss 2015, 1. Quartal Lieferung bis 25. April 2015 Stand Mai

6 Gesetzliche Grundlagen Im Folgenden eine Zusammenstellung von Gesetzen und Verordnungen, die einerseits die Erhebung von Daten über den Sektor STAAT betreffen, andererseits die Lieferverpflichtungen Österreichs über Daten des Sektors STAAT gegenüber der EU vorschreiben. Datenerhebung Bundesstatistikgesetz 2000, StF BGBl. I Nr.163/1999, idf BGBl. I Nr. 136/2001, BGBl. I Nr. 71/2003, BGBl. I Nr. 92/2007, BGBl. I Nr. 125/2009 und BGBl. I Nr. 111/2010. Gebarungsstatistik-Verordnung, BGBl II Nr. 345/2013 (Gebarungsstatistik-VO 2014) Lieferverpflichtungen Verordnung (EU) Nr. 220/2014 der Kommission vom 7. März 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates im Hinblick auf das Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union, ABl. Nr. L XXX vom XX , S. X. (ESVG 2010) Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten, ABl. Nr. L 306 vom , S. 41. Verordnung (EG) Nr. 1222/2004 über die Erhebung und Übermittlung von Daten zum vierteljährlichen öffentlichen Schuldenstand, ABl. Nr. L 233 vom , S. 1, Verordnung (EG) Nr. 501/2004 über die vierteljährlichen Finanzkonten des Staates, ABl. Nr. L 81 vom , S. 1, Verordnung (EG) Nr. 1221/2002 über die vierteljährlichen Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen, ABl. Nr. L 179 vom , S. 1, Verordnung (EG) Nr. 264/2000 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 hinsichtlich der Übermittlung kurzfristiger öffentlicher Finanzstatistiken, ABl. Nr. L 29 vom , S. 4 sowie Verordnung (EG) Nr. 1500/2000 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 im Hinblick auf die Ausgaben und Einnahmen des Staates, ABl. Nr. L 172 vom , S. 3, Stand Mai

7 Datenschnittstelle allgemein Nicht in VRV Der Hinweis derzeit nicht in VRV ist nur als solcher zu interpretieren. Keinesfalls kann daraus abgeleitet werden, dass eine Datenmeldung derzeit nicht erforderlich wäre. Die Datenschnittstelle dient dem Zweck der Datenübermittlung jener Daten, die Statistik Austria benötigt, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können, unabhängig davon, ob der entsprechende Sachverhalt in der VRV geregelt ist oder nicht - auch wenn sich die Schnittstelle im Interesse der Datenlieferanten sehr eng an die Vorgaben der VRV anlehnt. Gemeinden (MFP) Die in der Datenschnittstelle integrierte Datenmeldung betreffend Mittelfristiger Haushaltsplanung ist eine Verpflichtung, die nur die Gemeinden betrifft. Sie dient ausschließlich der Datensammlung durch die Gemeindeaufsichten der Bundesländer (ohne Wien) zur Erfüllung ihrer Meldeverpflichtungen aus dem österreichischen Stabilitätspakt. Zur Klarstellung der Lieferjahre gemäß Stabilitätspakt: t-1 Rechnungsabschlussjahr t0 Voranschlagsjahr t+1 Voranschlagsjahr +1 t+2 Voranschlagsjahr +2 t+3 Voranschlagsjahr +3 t+4 Voranschlagsjahr +4 Wien (MFP) Wien in seiner Eigenschaft als Land und Gemeinde wird dem Gemeindesektor zugeordnet und liefert die Daten entsprechend der GHD-Schnittstelle. Für die Datenlieferung an Statistik Austria entfallen die Meldungen zur Mittelfristigen Finanzplanung (Nullauffüllung lt. Schnittstellen, Satzart 91 entfällt). Gemeindeverbände und übrige staatliche Einheiten Gemeindeverbände und übrige staatliche Einheiten haben keine Verpflichtung zur Datenbereitstellung aus dem Österreichischen Stabilitätspakt, deshalb können die Datumsangaben sowie die Wertfelder zum Mittelfristigen Finanzplan (MFP) mit Nullauffüllung geliefert werden, die Satzarten 91 entfällt. Satzart 06 Personal: Im Gegensatz zu den Gemeinden kann bei den Gemeindeverbänden sowie den übrigen staatlichen Einheiten die Aufteilung des Personals nach Ansätzen unterbleiben. Es genügt eine Summenmeldung nach Meldegruppe und Personenkreis. Zu melden ist nur Personal, für das auch ein Personalaufwand in Stand Mai

8 der Postenklasse 5 verbucht wird. Dies ist besonders wichtig, um eine Doppelerfassung mit der Gemeinde zu vermeiden. Personal, dessen Personalaufwand in der Gemeinde verbucht wird, für das aber ein Kostenersatz an die Gemeinde bezahlt wird, wird der Gemeinde zugerechnet, und ist von der Gemeinde zu melden. Stand Mai

9 Datenanlieferung Quartalsdaten Spalte Quartal Liefertermine Die Quartalsmeldung beschränkt sich auf die mit x in der Spalte Quartal gekennzeichneten Merkmale der Satzarten 01 bis 04. Quartalsdaten sind immer kumuliert zu liefern Es besteht nur die Verpflichtung zur Lieferung von Quartalsdaten (keine Monatsdaten). Die Satzarten 05 bis 91 sind ausschließlich für die Jahresmeldung zu liefern. x kennzeichnet jene Merkmale, die bei Quartalsdaten zu liefern sind. Sonstige, nicht mit "x" gekennzeichnete Merkmale können bei der Quartals-/Monatsmeldung analog zur Jahresmeldung geliefert oder mit 0 bzw. Blank aufgefüllt werden. a. Jahresdaten: 31. Mai b. Quartalsdaten: 1. Quartal bis 25. April 2. Quartal bis 25. Juli 3. Quartal bis 25. Oktober 4. Quartal bis 1. Februar des Folgejahres Gemeinden a. Jahresdaten: sind an die für das jeweilige Land zuständige Stelle zu liefern. b. Quartalsdaten: sind an die für das jeweilige Land zuständige Stelle zu liefern. Gemeindeverbände a. Jahresdaten: sind an gvb@statistik.gv.at zu liefern. Übrige staatliche Einheiten a. Jahresdaten: sind direkt an Statistik Austria zu liefern. Stand Mai

10 Satzart 01 Allgemeine Daten ID-Art der Einheit Hier ist die Art der Identifikationsnummer anzugeben z.b: GKZ GVB FBN ZVR UID Gemeindekennziffer für Gemeinden Verbandsnummer für Gemeindeverbände Firmenbuchnummer für sonstige Erhebungseinheiten Vereinsregisterkennziffer für sonstige Erhebungseinheiten Umsatzsteueridentifikationsnummer für sonstige Erhebungseinheiten ID-Nr der Einheit Hier ist die Identifikationsnummer anzugeben (linksbündig und immer mit führenden Nullen) z.b: GKZ GVB FBN ZVR UID 5-stellig z.b , 20101, 5-stellig z.b , 89125, 7-stellig z.b g, h, x, 9-stellig z.b , , , 11-stellig z.b. ATU , ATU , Verantwortliche/er Name der/des Verantwortlichen für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Datenlieferung Sachbearbeiter/in EDV-Firma Hier ist der Name jenes/r Sachbearbeiters/in einzutragen, der über den Inhalt der Daten Auskunft geben kann. Hier ist der Name bzw. die Kurzbezeichnung der Softwarefirma anzugeben, die für die Programme verantwortlich ist, welche den Datenbestand erzeugen. Falls eigenerstellte Programme verwendet werden, ist hier Eigene Programme einzugeben. Anzugeben ist die offizielle Kontakt adresse der Meldeeinheit Dies ist besonders wichtig für künftigen Schriftverkehr mit der Meldeeinheit (z.b. Anforderungsmail, Erinnerungsmail usw.) Stand Mai

11 Version Hier ist die Version der Datenschnittstelle anzugeben, welche für die Lieferung verwendet wird. Datum-Erstellung Gültige Version ab 2015 : GHD-V3.7 Datum der Erstellung des Datenbestandes, zur eindeutigen Identifikation, da Datenbestände auch mehrmals geliefert werden können. Datum-Rechnungsabschluss Das Datum des Beschlusses zum Rechnungsabschluss dient zur Unterscheidung, ob der gelieferte Rechnungsabschluss schon endgültig ist, oder ob es sich um einen vorläufigen Rechnungsabschluss handelt. Datum-MFP Gilt nur für Gemeinden. Falls nicht verwendet Nullauffüllung Stand Mai

12 Satzart 02 Haushaltskonten Voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung Für die Meldung von Jahresdaten sind die voranschlagswirksame und die durchlaufende Gebarung zu liefern. Bei Quartals-/Monatsmeldungen ist nur die voranschlagswirksame Gebarung zu liefern, die durchlaufende Gebarung kann mitgeliefert werden. Mittelfristige Finanzplanung Gilt nur für Gemeinden Die Felder MFP-Soll wurden entsprechend dem Österreichischen Stabilitätspakt um VAJ+3 und VAJ+4 erweitert. Falls nicht verwendet Nullauffüllung Stand Mai

13 Satzart 03 Schulden und Verbindlichkeiten Finanzierungsinstrument Das Finanzierungsinstrument ermöglicht eine Aufteilung der Schulden nach korrespondierenden finanziellen Transaktionen. Die Tabelle 1 zeigt die Zuordnung der Finanzierungsinstrumente zu finanziellen Transaktionen und Klassifikation der Aktiva und Passiva lt. ESVG Bei Finanzierungsinstrument 6 Operating Leasing wurde optional gestrichen Neu ist das Finanzierungsinstrument 7 Finanzderivate Tabelle 1: Zuordnung zu Finanzierungsinstrument Finanzierungsinstrument Gliederung 1 Kredite (aufgenommene Darlehen) 2 Wertpapiere (aus gegebenen Anleihen) 3 Handelskredite und Anzahlungen 4 Sonstige Verbindlichkeiten Finanzielle Transaktion / Klassifikation der Aktiva und Passiva lt. ESVG 2010 F.4 / AF.4 Kredite F.3 / AF.3 Wertpapiere (ohne Anteilsrechte) und Finanzderivate F.81 / AF.81 Handelskredite und Anzahlungen F.89 / AF.89 Übrige Forderungen/- Verbindlichkeiten Postengruppe (korrespondierende Buchung in SA 02 Haushaltskonten) 34x Investitionsdarlehen, 35x Sonstige Finanzschulden (ohne 3x8 Auslandsanleihen, 3x9 Inlandsanleihen) 348, 358 Auslandsanleihen 349, 359 Inlandsanleihen 33x Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen 37x Enthalten Anzahlungen und sonstige Verbindlichkeiten 36x Erläge, 38x Enthaltene Anzahlungen und sonstige Verbindlichkeiten 5 Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing 6 Operating Leasing F.4 / AF.4 Kredite 702 Ausgaben für Finanzierungsleasing (700/701 Miet-/Pachtzinse) Siehe unten Anmerkung zu Operating Leasing 7 Finanzderivate F.7/AF Finanzderivate (dzt. nicht in der VRV) Stand Mai

14 Welche Werte sind für die Finanzierungsinstrumente 5, 6, 7 zu liefern FI=5 Finanzierungsleasing ist wie ein Darlehen mit allen verfügbaren Merkmalen zu liefern FI=6 Operating Leasing: Operating Leasing Wertfelder lt. Schnittstelle Beschreibung, was hier zu melden ist Stand Anfang des Rechnungsjahres Zugang Abgang Sonstige Schuldenzu-/-abgänge Stand Ende des Rechnungsjahres (-quartal/-monat) Ursprüngliche Darlehenshöhe Laufzeit von Laufzeit bis Schuldenkonto-Bezeichnung Leasingraten im Meldejahr Summe der noch offenen Leasingraten Investitionsvolumen jaj ja Bezeichnung des Leasinggeschäfts FI=7 Finanzderivate: Finanzderivate Wertfelder lt Schnittstelle Wertpapierkennung Beschreibung, was aus Sicht von Statat hier zu melden ist ISIN-Nummer, falls vorhanden Stand Anfang des Rechnungsjahres Zugang Abgang Sonstige Schuldenzu-/-abgänge Stand Ende des Rechnungsjahres (-quartal/-monat) Schuldenkonto-Bezeichnung Einzahlungen Auszahlungen Änderung des Marktwertes Marktwert zum Ein positiver Marktwert in SA 03 ist mit negativem Vorzeichen zu versehen. Wichtig: Um einen allfälligen ständigen Satzartwechsel zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit eines Vorzeichenwechsels Bezeichnung des Finanzderivats Stand Mai

15 Finanzierungsleasing lt. ESVG 2010 Der Leasingnehmer erwirbt als Gegenleistung für die Zahlung von Leasingraten das Nutzungsrecht an einem dauerhaften Gut für einen im voraus festgelegten, längeren Zeitraum. Werden sämtliche mit dem Eigentum an dem Leasinggut verbundenen Risiken und Vorteile zwar nicht de jure, so doch de facto vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen, liegt Finanzierungsleasing vor. Die Mietzeit erstreckt sich beim Finanzierungsleasing über die gesamte oder den größten Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasinggutes. Nach Ablauf der Mietzeit kann der Leasingnehmer das Gut häufig zu einem symbolischen Preis erwerben. Der Leasinggeber muß über keinerlei Know-how in Bezug auf das Leasinggut verfügen. Er übernimmt weder die Wartung noch die Instandhaltung oder den Ersatz des Leasinggutes im Falle eines Betriebsausfalls. In der Regel sucht sich der Leasingnehmer das Gut aus, und es wird vom Produzenten oder Verkäufer direkt an ihn geliefert. Der Leasinggeber hat daher ausschließlich die Funktion eines finanziellen Mittlers. Für die im ESVG vorgesehene Buchung des Finanzierungsleasing ist der den Transaktionen zugrunde liegende wirtschaftliche Sachverhalt ausschlaggebend: Der Leasinggeber gewährt dem Leasingnehmer einen Kredit für den Kauf eines dauerhaften Gutes, dessen De-facto-Eigentümer der Leasingnehmer wird. Im ESVG wird das Leasinggut daher so behandelt, als ob es mit Beginn der Mietzeit Eigentum des Leasingnehmers würde. Die vom Leasingnehmer an den Leasinggeber geleisteten Leasingraten sind in Tilgungszahlungen und Zinszahlungen auf den unterstellten Kredit zu untergliedern. aus ESVG 95, Anhang II Leasing und Teilzahlungsverkauf. Operating Leasing lt. ESVG 2010 Der Leasingnehmer erwirbt das Nutzungsrecht an einem dauerhaften Gut für einen längeren oder kürzeren Zeitraum, der nicht unbedingt im voraus festgelegt werden muß. Der Leasinggeber erwartet, daß er das Leasinggut nach Ablauf der Mietzeit, abgesehen vom normalen Verschleiß, in mehr oder weniger demselben Zustand zurückerhält, in dem er es vermietet hat. Er wird es dann voraussichtlich an einen anderen Leasingnehmer vermieten oder anderweitig verwenden. Die Mietzeit erstreckt sich somit weder über die gesamte noch über den größten Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Gutes. Einheiten, die Operating-Leasing betreiben, verfügen auf dem Gebiet der von ihnen vermieteten dauerhaften Gütern über ein beträchtliches Know-how. Sie halten diese Güter auf Lager, um sie sofort oder kurzfristig vermieten zu können. In der Regel bieten sie verschiedene Modelle zur Auswahl an. Um die volle Betriebstüchtigkeit der von ihnen vermieteten dauerhaften Güter zu gewährleisten, müssen die Leasinggeber die von ihnen auf Lager gehaltenen Güter warten und instandhalten. Der Leasinggeber verpflichtet sich in der Regel auch, das an einen Leasingnehmer vermietete Gut zu warten, instandzuhalten und im Falle eines Betriebsausfalls zu ersetzen. Operating-Leasing umfaßt weder die Fälle, in denen der Eigentümer des Leasinggutes auch Bedienungspersonal bereitstellt, noch die Vermietung oder Verpachtung von nichtproduzierten Vermögensgütern; diese Aktivitäten werden anderen Wirtschaftszweigen zugeordnet. aus ESVG 95, Anhang II Leasing und Teilzahlungsverkauf. Derzeit kann das Operating Leasing nicht eindeutig identifiziert werden, da in der VRV 1 dafür keine eigene Post vorgesehen ist. Die Verbuchung in den Haushaltskonten erfolgt unter 700 Mietzinse bzw. 701 Pachtzinse. Viele Gemeinden behelfen sich damit, dass sie Schuldenkonten anlegen, die keinen Anfangsstand und keinen Zugang haben, sondern nur einen Abgang und dadurch 1 Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 1997), BGBl. Nr. 787/1996, in der derzeit gültigen Fassung. Stand Mai

16 bedingt einen negativen Endstand aufweisen. Zur Abgrenzung gegenüber Schuldenkonten sind diese Konten für Operating Leasing in der neuen Datenschnittstelle durch das Finanzierungsinstrument 6 eindeutig zu identifizieren. Gläubiger/Sektor Die Gliederung wird für die Zuordnung der Gläubiger zu Sektoren gem. ESVG 2010 benötigt, siehe Tabelle 2. Neu ist die Unterscheidung der nichtfinanziellen und finanziellen Kapitalgesellschaften zwischen privat und öffentlich. Tabelle 2: Gläubiger nach Sektoren gem. ESVG 2010 Gläubiger Sektor lt. ESVG Bund, Bundesfonds und Bundeskammern S.1311 Bund (Zentralstaat) 01 Länder, Landesfonds und Landeskammern S.1312 Länder 02 Gemeinden, Gemeindeverbände und fonds (ausgenommen Gemeindeverbände mit marktbestimmter Tätigkeit) S.1313 Gemeinden 03 Sozialversicherungsträger S.1314 Sozialversicherung 04 Sonstige Träger öffentlichen Rechts nicht S.13xx zugeordnete Rechtsträger 05 Private Unternehmungen (ohne Kreditinstitute) 06 Private Finanzunternehmungen (=finanzielle Kapitalgesellschaften): Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften und rechtlich selbständige Pensionskassen S.11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften ohne S S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften (ohne S.12201, S12301, S.12401, S.12501) 07 Private Organisationen ohne Erwerbszweck S.15 Private Organisationen ohne Erwerbszweck 08 Private Haushalte S.14 Private Haushalte 11 Öffentliche Unternehmungen 12 Öffentliche Finanzunternehmungen (=finanzielle Kapitalgesellschaften): Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften und rechtlich selbständige Pensionskassen S Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften S.12201, Öffentliche Kreditinstitute S12301 Öffentliche sonstige Finanzinstitute S Öffentliche Kredit und Versicherungshilfstätigkeiten S Öffentliche Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen 99 Nicht zuordenbar Zuordnungsprobleme bei Gläubigerzuordnung Die VRV lässt derzeit eine eindeutige Abgrenzung nach Sektoren lt. ESVG 2010 nicht in allen Fällen zu. Versicherungen und Pensionskassen gehören lt. ESVG 2010 zum Sektor S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften. Stand Mai

17 Die Kammern sind in Bundeskammern (Gläubiger 00) und Landeskammern (Gläubiger 01) zu trennen. Zu den Bundeskammern zählen: Österreichische Apothekerkammer Arbeiterkammer Wien Kammer der Architekten und Ingenieure - Konsulenten - Bundeskammer Ärztekammer - Bundeskammer Österreichische Zahnärztekammer Kammer der Wirtschaftstreuhänder Landarbeiterkammer - Kammertag Landwirtschaftskammer - Präsidentenkonferenz Notariatskammer - Bundeskammer Österreichische Patentanwaltskammer Rechtsanwaltskammertag Tierärztekammer - Bundeskammer Wirtschaftskammer - Bundeskammer Die Tabelle 3 Überleitung Gläubiger gemäß VRV Schnittstelle neu zeigt, wie aus den Merkmalen der neuen Satzart 03 die Anlage 6 lit. B, VRV, errechnet werden kann. Tabelle 3: Überleitung Gläubiger gemäß VRV Schnittstelle neu Gläubiger gemäß VRV Anlage 6, lit. b Zuordnung Schnittstelle neu 1 Finanzschulden aus Auslandsanleihen und Darlehen bei ausländischen Kreditinstituten und sonstigen Unternehmungen Finanzierungsinstrument = 1 und Gläubiger = 05 bis 12 Finanzierungsinstrument = 2 u. Gläubiger = alle Land = alle, außer AT a) für den eigenen Haushalt Empfänger = 1 b) aus weitergegebenen Anleihen und Darlehen Empfänger = 2 2 Finanzschulden aus Inlandsanleihen und Darlehen bei inländischen Kreditinstituten und sonstigen Unternehmungen Finanzierungsinstrument = 1 und Gläubiger = 05 bis 12 Finanzierungsinstrument = 2 und Gläubiger = alle Land = AT a) für den eigenen Haushalt Empfänger = 1 b) aus weitergegebenen Anleihen und Darlehen Empfänger = 2 3 Finanzschulden aus Darlehen von Trägern des öffentlichen Rechts (Sektor Staat) a) Finanzschulden aus Darlehen von Bund, Bundesfonds und Bundeskammern Finanzierungsinstrument = 1 Land = AT Gläubiger= 00 Stand Mai

18 b) Finanzschulden aus Darlehen von Ländern, Landesfonds und Landeskammern c) Finanzschulden aus Darlehen von Gemeinden, Gemeindeverbänden (ausgenommen Gemeindeverbände mit marktbestimmter Tätigkeit) und Gemeindefonds Finanzierungsinstrument = 1 Land = AT Gläubiger= 01 Finanzierungsinstrument = 1 Land = AT Gläubiger= 02 d) Sozialversicherungsträgern Finanzierungsinstrument = 1 Land = AT Gläubiger= 03 4 Finanzschulden aus Darlehen von sonstigen Trägern des öffentlichen Rechts Finanzierungsinstrument = 1 Land = AT Gläubiger= 04 a) für den eigenen Haushalt Empfänger = 1 b) aus weitergegebenen Anleihen und Darlehen Empfänger = 2 Land Empfänger Deckungsart Das Land, indem der Gläubiger seinen Sitz hat. Anzugeben ist der ISO-Code für Länder (ISO 3166), der aktuelle Stand der ISO-Codes ist unter zu finden. Unterscheidung, ob Darlehen a. Für den eigenen Haushalt aufgenommen werden, oder b. Weitergabe an Dritte erfolgt. Diese Gliederung entspricht der Aufteilung nach den Gläubigern gemäß VRV Anlage 6 lit. b (1) und (2). Wird ein Darlehen an Dritte weitergegeben, dann ist dieses Darlehen auch in der SA04 als Forderung (gewährte Darlehen) auszuweisen. Die Finanzschulden sind wie folgt zu gliedern (VRV, Anlage 6 lit.a): 1. Schulden, deren Schuldendienst mehr als zur Hälfte aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen wird; 2. Schulden für Einrichtungen der Gebietskörperschaft, bei denen jährlich ordentliche Einnahmen in der Höhe von mindestens 50% der ordentlichen Ausgaben erzielt werden; Stand Mai

19 3. Schulden, die für andere Gebietskörperschaften aufgenommen worden sind und deren Schuldendienst mindestens zur Hälfte erstattet wird; 4. Schulden, die für sonstige Rechtsträger (physische und juristische Personen) aufgenommen worden sind und deren Schuldendienst mindestens zur Hälfte erstattet wird. Währung Die Gliederung nach Deckungsart ist nur für die Finanzierungsinstrumente 1 und 2 möglich. Die Währung, in der das Darlehen aufgenommen wurde. Anzugeben ist der ISO- Code für Währung (ISO 4217), der aktuelle Stand des ISO-Codes ist unter zu finden. Wertpapierkennung Die offizielle Kennzeichnung für Wertpapiere (ISIN-Nummer). Nur möglich in Verbindung mit dem Finanzierungsinstrument 2 Wertpapiere (aus gegebenen Anleihen). Schuldenendstand: Zinssatz Für Quartalsmeldung: Der Schuldenendstand ist bei Quartalsmeldungen gegebenenfalls umbewertet anzugeben. Das ist der aktuelle Zinssatz, der am Ende des Berichtszeitraumes gültig ist. Z.B.:Jahresmeldung: Zinssatz zum Bei variabler Verzinsung ist hier der Aufschlag anzugeben Für Quartalsmeldung: Der Zinssatz kann, falls eine quartalsweise Aktualisierung nicht möglich ist, gegebenenfalls nur bei Jahresmeldungen aktualisiert geliefert werden. Referenzzinssatz Bei variabler Verzinsung (Kondition = 2) ist hier der Basiszinssatz anzugeben. Die Schreibweise ist normiert z.b. euribor7m euribor2w libor1w = Euribor 7 Monate = Euribor 2 Wochen = Libor 1 Woche Bei Sekundärmarktrenditen (SMR) gilt folgende Schreibweise: SMR Bund SMR INB SMR IB SMR IEM SMR EM = SMR Bund = SMR Inländische Nichtbanken = SMR Inländische Banken = SMR Inländische Emittenten = SMR Emittenten gesamt Stand Mai

20 Konditionen Darlehenskonditionen - es wird unterschieden zwischen 1. Fixer Zinssatz 2. Variabler Zinssatz 3. Null-Kupon-Anleihe Definition der Konditionen 1 = fixer Zinssatz auch wenn sich der Zinssatz während des Jahres ändert, z.b. durch Umschuldung, bleibt es ein Fixer Zinssatz 2 = variabler Zinssatz Variabel verzinsliche Anleihen haben keinen über die Laufzeit fixen Zinssatz, sondern dieser wird in regelmäßigen Abständen angepasst und richtet sich meist nach Benchmark-Zinsen. 3 = Null-Kupon-Anleihe Verzinste Wertpapiere, bei denen der Investor keine Kuponzahlungen (der Kupon beträgt 0%) erhält; Nullkuponanleihen werden immer mit 100% zurückbezahlt. Bei der Emission liegt der Ausgabepreis unter 100%. Mittelfristige Finanzplanung Gilt nur für Gemeinden Falls nicht verwendet Nullauffüllung Stand Mai

21 Satzart 04 Finanzvermögen und Forderungen Vermögensgruppe Für die Vermögensgliederung gibt es derzeit keine einheitliche Regelung, deshalb wurde für die Vermögensgliederung die Postengruppe (3-Steller Post) gemäß VRV, Anlage 3 herangezogen. Das bedeutet, dass die Vermögensgruppe strikt an die Gliederung des Postenverzeichnisses gebunden ist. Für die Finanzstatistik gibt es darüber hinaus noch zusätzlich folgende Gliederungselemente: 996 Nichtfällige Verwaltungsforderungen 997 Nichtfällige Verwaltungsschulden 998 Finanzderivate Welche Werte sind bei Finanzderivaten zu liefern: Finanzderivate (Vermögensgruppe 998) Wertfelder lt Schnittstelle Wertpapierkennung Beschreibung, was aus Sicht von Statat hier zu melden ist ISIN-Nummer, falls vorhanden Stand Anfang des Rechnungsjahres Zugang Abgang Sonstige Schuldenzu-/-abgänge Stand Ende des Rechnungsjahres (-quartal/-monat) Vermögenskonto-Bezeichnung Auszahlungen Einzahlungen Marktwert zum Wichtig: Um einen allfälligen ständigen Satzartwechsel zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit eines Vorzeichenwechsels Bezeichnung des Finanzderivats Änderung bei der Vermögensgruppe 080 Beteiligungen: Alle direkten Beteiligungen (Vermögensgruppe 080) ab einem Wert von sind einzeln zu liefern und zusätzlich ist das neue Feld Firmenbuchnummer zu befüllen. Beteiligungen unter sind zumindest in einer Sammelmeldung zu liefern, können aber auch einzeln geliefert werden (hier ist die Firmenbuchnummer nicht erforderlich). Entsprechend dem Nachweis über den Stand an Wertpapieren und Beteiligungen gemäß 17 (2) Z.7 VRV Stand Mai

22 Tabelle 4: Vermögensgruppen Satzart 04 Finanzvermögen Vermögensgruppen (=korrespondierende Postengruppe) Finanzielle Transaktion / Klassifikation der Aktiva und Passiva lt. ESVG Beteiligungen (VRV 17 (2) Z. 7) F.5 / AF.5 Anteilsrechte 085 Wertpapiere (VRV 17 (2) Z. 7) F.3 / AF.3 Wertpapiere (ohne Anteilsrechte) 200 Kassenbestände F.2 / AF.2 Bargeld und Einlagen 21x Guthaben bei Kreditinstituten F.2 / AF.2 Bargeld und Einlagen 220 Wertpapiere des Umlaufvermögens F.3 / AF.3 Wertpapiere (ohne Anteilsrechte) 230 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24x Forderungen aus gegebenen Darlehen zur Investitionsförderung (VRV 17 (2) Z. 5) 25x Forderungen aus gegebenen, nicht investitionsfördernden Darlehen (VRV 17 (2) Z. 5) 27x Vorschüsse 28x Geleistete Anzahlungen und sonstige Forderungen F.8 / AF.8 Sonstige Forderungen/ Verbindlichkeiten F.4 / AF.4 Kredite F.4 / AF.4 Kredite F.8 /AF.8 Sonstige Forderungen/ Verbindlichkeiten F.8 /AF.8 Sonstige Forderungen/ Verbindlichkeiten 290 Aktive Rechnungsabgrenzung 298 Rücklagen 939 Rücklagen (VRV 17 (2) Z. 3) 996 Nichtfällige Verwaltungsforderungen (VRV 17 (2) Z. 5), falls gesondert verfügbar 997 Nichtfällige Verwaltungsschulden (VRV 17 (2) Z. 5) 998 Finanzderivate (dzt. nicht in der VRV) F.8 / AF.8 Sonstige Forderungen/ Verbindlichkeiten F.8 / AF.8 Sonstige Forderungen/ Verbindlichkeiten F.7/AF.7 Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionen Schuldner/Sektor Die Gliederung wird für die Zuordnung der Schuldner zu Sektoren gem. ESVG 2010 benötigt und entspricht der Gläubiger/Sektor-Zuordnung in Satzart 03 Stand Mai

23 Land Währung Das Land, indem der Schuldner seinen Sitz hat. Anzugeben ist der ISO-Code für Länder (ISO 3166), der aktuelle Stand des ISO-Codes ist unter zu finden. Die Währung in der das Darlehen gewährt wurde. Anzugeben ist der ISO-Code für Währung (ISO 4217), der aktuelle Stand des ISO-Codes ist unter zu finden. Notleidende Darlehen Das Merkmal notleidend ist für die Vermögensgruppen 24 und 25 zu spezifizieren. "Ein Kredit wird als notleidend bezeichnet, wenn a) für Zins- oder Tilgungszahlungen der Fälligkeitstermin seit mindestens 90 Tagen verstrichen ist, b) Zinszahlungen, die seit mindestens 90 Tagen fällig sind, aufgrund einer Vereinbarung kapitalisiert, refinanziert oder verschoben wurden, oder c) Zahlungen seit weniger als 90 Tagen überfällig sind, jedoch andere gute Gründe (z. B. der Konkursantrag eines Schuldners) bezweifeln lassen, dass die Zahlungen vollständig geleistet werden." (ESVG 2010 Abs ) Erläuterung zur Definition: Stichtag ist der Ein Kredit sollte als notleidend gekennzeichnet sein, wenn die im Verzug befindlichen Zahlungen den Wert von 250 Euro überschreiten und damit wesentlich sind (VO der Finanzmarktaufsichtsbehörde von 11.Dez.2013, 23). Teil b) der Definition bezieht sich ausschließlich auf (einvernehmliche) Umschuldungsmaßnahmen oder Fristverlängerungen bei Zahlungsunfähigkeit. Das Ausmaß eines notleidenden Darlehens sollte den gesamten ausstehenden Umfang des Darlehens beinhalten, nicht ausschließlich den im Verzug befindlichen Anteil. Bei einer großen Anzahl gleichartiger Darlehen mit geringer Höher z.b. Wohnbaudarlehen an Privatpersonen soll ein Wert für die Darlehensgruppe angegeben werden. Wertpapierkennung Die offizielle Kennzeichnung für Beteiligungen und Wertpapiere (ISIN-Nummer).. Vermögensendstand: Einnahmen Für Quartalsmeldung: Der Vermögensendstand ist bei Quartalsmeldungen gegebenenfalls unbewertet anzugeben. Hier sind folgende Einnahmen einzutragen, in Klammer die korrespondierende Posten-Gruppe für die Buchung in den Haushaltskonten: Gemeinden: Einnahmen aus der Verzinsung von Darlehen und Wertpapieren (820) Stand Mai

24 Zinssatz Dividenden der verstaatlichten Unternehmungen, soweit nicht bei Post 869 und 879 ausgewiesen (822) Das ist der aktuelle Zinssatz, der am Ende des Berichtszeitraumes gültig ist. Z.B.:Jahresmeldung: Zinssatz zum Für Quartalsmeldung: Der Zinssatz kann, falls eine quartalsweise Aktualisierung nicht möglich ist, gegebenenfalls nur bei Jahresmeldungen aktualisiert geliefert werden. Bei variabler Verzinsung ist hier der Aufschlag anzugeben Referenzzinssatz Bei variabler Verzinsung ist hier der Basiszinssatz anzugeben. Die Schreibweise ist normiert z.b. euribor7m euribor2w libor1w = Euribor 7 Monate = Euribor 2 Wochen = Libor 1 Woche Firmenbuchnummer FBN 7-stellig z.b g, h, x, Die Firmenbuchnummer ist für alle direkten Beteiligungen (Vermögensgruppe 080) ab einem Wert von anzugeben. Stand Mai

25 Satzart 05 Übrige Vermögenskonten (ohne Finanzvermögen) Hier sind alle übrigen Vermögenskonten ohne dem Finanzvermögen (siehe Tabelle 4: Vermögensgruppen Satzart 04 - Finanzvermögen ) zu liefern. Stand Mai

26 Satzart 06 Personal Seit dem in Kraft treten des ESVG 95 2 ist Österreich verpflichtet, Daten über die Öffentlichen Bediensteten nach Wirtschaftsbereichen 3 und Beschäftigungsverhältnissen an EUROSTAT zu melden. Mit der Revision des Lieferprogramms 4 wurde die Lieferverpflichtung um das Arbeitszeitvolumen erweitert und die Vorgaben für die Lieferungen verschärft. Auf Basis der beiden Verordnungen wurde die Satzart 06 Personal entwickelt. Die hier zu liefernden Daten stellen das Minimum dar, das STATISTIK AUSTRIA benötigt, um mit Hilfe von statistischen Berechnungsmethoden die Liefertabellen an EUROSTAT erstellen zu können. Für die Meldung von Vollzeitäquivalent, Beschäftigungsverhältnis, Arbeitszeit gilt: Zu liefern ist das Vollzeitäquivalent (Vollzeitäquivalent-RA-LJ) und Beschäftigungsverhältnis Falls jetzt schon vorhanden, ist auch die Arbeitszeit zu liefern. Jene Einheiten die dieses Merkmal derzeit nicht befüllen können, sollen danach trachten, dieses sobald als möglich zu liefern. Zu melden ist der Stand zum (VRV 17 (2) Z. 10), ausgenommen Saisonarbeiter Meldegruppe Die Meldegruppen entsprechen jenen Gruppen, die auch im Österreichischen Stabilitätspakt, Anhang 1 Personaldaten der Gemeinden, vorgesehen sind. 1 Dienstverhältnis zu Gemeinde, dienstleistend in einer Dienststelle, bezahlt aus dem Budget der Gemeinde 2 Dienstverhältnis zu Gemeinde, dienstleistend bei sonstigem Rechtsträger, bezahlt aus dem Budget der Gemeinden 3 Dienstverhältnis zu Gemeinde, dienstleistend bei sonstigem Rechtsträger, bezahlt von sonstigem Rechtsträger Gemeinden: Meldegruppe 1 und 2 ergeben in Summe das Personal der Gemeinde (der entsprechende Personalaufwand ist in der Postenklasse 5 verbucht) Übrige Einheiten: Diese melden ihr Personal nur in der Meldegruppe 1, und zwar nur jenes Personal für das auch ein Personalaufwand verbucht wurde. 2 Verordnung (EG) Nr. 2223/ Systematik der Wirtschaftstätigkeiten ÖNACE 2008, STATISTIK AUSTRIA 4 Verordnung (EG) Nr. 1267/2003 Stand Mai

27 Haushaltskonto-Ansatz Die Aufteilung des Personals nach Ansätzen ist für die Zuordnung zu Wirtschaftsbereichen erforderlich. Für eine seriöse Zuordnung ist die Angabe nach Unterabschnitten (3-Steller Ansatz) ausreichend. Personenkreis Die Personenkreise entsprechen jener Gliederung, die auch im Österreichischen Stabilitätspakt, Anhang 1 Personaldaten der Gemeinden, vorgesehen sind. 1 Beamte 2 Vertragsbedienstete 3 KV- Bedienstete 4 Lehrlinge 5 Pensionisten Vollzeitäquivalent-RA-LJ Pensionisten gem. VRV 17 (2) Z. 11; für die unter der Post 760 Pensionen und Ruhebezüge Aufwände verbucht werden bzw. lt. VRV 17 (2) Z. 1b ein Nachweis zum Rechnungsabschluss anzuschließen ist. Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer als Vollzeitäquivalent. Beschäftigungsverhältnis Hier ist Summe der Beschäftigungsverhältnisse 5 anzugeben, unabhängig ob Vollzeit oder Teilzeit. Beschäftigte, die für mehrere Ansätze tätig sind, können schwerpunktmäßig zugeordnet werden. Die folgende Tabelle 6 zeigt Beispiele dazu. Tabelle 6: Beschäftigungsverhältnisse (Beispiel) Ansatz Summe Bediensteter A Vollzeitäquivalent 0,6 0,4 0 1 Beschäftigungsverhältnis Bediensteter B Vollzeitäquivalent 0 0,25 0,25 0,5 Beschäftigungsverhältnis Bediensteter C Vollzeitäquivalent 0,25 0,25 0,5 1 Beschäftigungsverhältnis SUMME Vollzeitäquivalent 0,75 1 0,75 2,5 Beschäftigungsverhältnis Im ESVG wird der Ausdruck Number of Jobs verwendet. Stand Mai

28 Arbeitszeit Zu liefern ist die tatsächlich geleistete Jahresarbeitszeit in Stunden. Die tatsächliche Arbeitszeit setzt sich zusammen aus Arbeitszeit inklusive Überstunden bzw. sonstiger zusätzlich geleisteter Arbeitszeit, aber ohne Fehlzeiten, wie Krankenstände, Urlaub, Amtswege, Feiertage, Mittagspause usw. Stand Mai

29 Satzart 07 Sonstige Kennzahlen für Finanzstatistik Wert In diesem Feld ist abhängig von der Positionsnummer einzutragen: Hebesätze Grundsteuer 1, 2 (Pos.Nr. 001, 002) immer mit zwei Kommastellen angeben z.b = Hebesatz = Hebesatz 345 Zahlungen an das PPP-Modell im Berichtsjahr (Pos.Nr ) Zu melden ist jedes PPP-Modell ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von 10 Mio.. PPP-Modelle unter 10 Mio. können geliefert werden. PPP-Modell/Kommentar In diesem Feld ist abhängig von der Positionsnummer entweder der Name des PPP-Modells oder ein allfälliger Kommentar einzutragen: Hebesätze Die Hebesätze werden unter anderem für die Berechnung der Zuschüsse nach 21 FAG verwendet, daher ist die richtige Angabe der Hebesätze erforderlich auch im Interesse der Gemeinde. PPP-Modelle Public Private Partnerships (PPP) sind äußerst unterschiedlich gestaltete langfristige Verträge zwischen staatlichen Einheiten und privaten Unternehmen, die zumeist der Beschaffung öffentlicher Infrastruktur dienen. Es sind leasingähnliche Verträge für Güter, die typischerweise nur der Staat benötigt (Straßen, Gefängnisse, Schulen etc.). Einer Bauphase folgt eine Betriebsphase, in der das PPP-Gut von der staatlichen Einheit gemietet wird, wobei zu Vertragsende meist das Vermögen auf den Staat übergeht. In der Regel geht es um große Projektvolumina (10 Mio und mehr) und sehr komplexe Verträge, welche vor allem detaillierte Vereinbarungen bezüglich der zu tragenden Risiken und Ausfallshaftungen beinhalten. Stand Mai

30 Satzart 08 Beteiligungen an öffentlichen Unternehmen In dieser Satzart sind alle direkten und indirekten Beteiligungen anzuführen an denen die staatliche Meldeeinheit (Sektor S.13) entweder alleine oder mit anderen staatlichen Einheiten einen beherrschenden Einfluss ausübt. Grundsätzlich sind die Gemeinden und Gemeindeverbände gemäß BGBl. II Nr. 345/ (1) 1. verpflichtet jährlich bis 31. Jänner eine Liste der von ihnen kontrollierten Einheiten des öffentlichen Sektors an Statistik Austria zu liefern. Bis 31. Mai sind die Jahresdaten gemäß Datenschnittstelle an Statistik Austria zu liefern. Für Gemeinden- und Gemeindeverbände besteht die Möglichkeit, die Informationen betreffend der kontrollierten Einheiten über die optionale Satzart 08 zu liefern. In diesem Fall kann die Übermittlung der Liste der kontrollierten Einheiten Ende Jänner unterbleiben. Beteiligungsausmaß Bei unmittelbarer Beteiligung: Beteiligungsausmaß der Meldeeinheit Bei mittelbarer Beteiligung: Beteiligungsausmaß der unmittelbaren Beteiligung Sektor Sektorzuordnung der Beteiligung siehe dazu Gläubiger/Sektor-Zuordnung in Satzart 03 Rechnungsjahr Hier ist das Rechnungsjahr (Geschäftsjahr) der gemeldeten Daten anzugeben Verbindlichkeiten insgesamt Umfasst alle Verbindlichkeiten laut Bilanz ( 224 UGB) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Ist eine darunter Zahl der Verbindlichkeiten insgesamt Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskörperschaften Ist eine darunter Zahl der Verbindlichkeiten insgesamt Betriebsergebnis Das Betriebsergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung ( 231 UGB) EGT Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit laut Gewinn- und Verlustrechnung ( 231 UGB) Stand Mai

31 Satzart 09 Haftungen Entsprechend den jeweiligen landesgesetzlichen Vorgaben, welche im Zuge des Artikel 13 ÖStP2012 beschlossen worden sind. Nachdem diese Satzart nicht nur für Zwecke des ÖStP sondern auch internationalen Lieferverpflichtungen dienen soll, ist eine Meldung von Einzelhaftungen erforderlich. Haftungsnehmer/Sektor: Sektorzuordnung des Haftungsnehmers siehe dazu Gläubiger/Sektor- Zuordnung in Satzart 03 Risikoklasse Die Risikoklasse ist in jedem Fall als arabische Zahl zu melden, auch wenn die Klassifikation römische Zahlen vorsieht. Name des Haftungsnehmers Privatpersonen (natürliche Personen) sind nicht namentlich anzugeben, in diesem Fall ist Natürliche Person anzugeben. Mittelfristige Finanzplanung Gilt nur für Gemeinden Falls nicht verwendet Nullauffüllung Stand Mai

32 Satzart 91 Stabilitätspakt Diese Satzart gilt nur für Gemeinden (ohne Wien) und ist nur für Datenmeldungen der Gemeinden an die Gemeindeaufsicht im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspakts vorgesehen. Stand Mai

33 Empfehlungen zur Vermeidung von Fehlern In diesem Kapitel werden, gegliedert nach Satzarten, Tipps und Empfehlungen präsentiert, um die Fehlerhäufigkeit einzudämmen und damit die Qualität der gelieferten Daten zu erhöhen. Diese wurden basierend auf den Fehlern, die bei den vergangenen Erhebungen gemacht wurden, erstellt. Eine möglichst fehlerlose und vollständige Datenlieferung hilft allen Beteiligten Zeit und Kosten zu sparen. Satzart 01 Für Statistik Austria sind die Merkmale Sachbearbeiter, Telefon, , Edv-Firma, Datum- Erstellung wichtig für Rückfragen bei den Gemeinden und bei den Edv-Firmen. Das Datum- RA ist für die Bewertung der Daten von Bedeutung, ob es sich um einen beschlossenen Rechnungsabschluss handelt oder um einen vorläufigen Rechnungsabschluss. Empfehlungen Satzart 01 Einheitliche Schreibweise für eine EDV-Firma z.b. Gemdat NÖ, Gemdat OÖ, Kufgem Die Datumsformate der Schnittstelle einhalten Kein Fantasiedatum eingeben Satzart 02 Die nicht VRV-konforme Verbuchung hat in den letzten Jahren stark abgenommen. Diese Entwicklung ist für diverse Auswertungen sehr positiv, Trotzdem sollte weiter darauf geachtet werden, die Fehlerquote zu reduzieren. Empfehlungen Satzart 02 Einhaltung der VRV bei 3-Steller Ansätzen (Unterabschnitt) Einhaltung der VRV bei 3-Steller Posten (Postengruppe) Korrekte Zuordnung der Posten zu den entsprechenden Haushalten - voranschlagsunwirksame Posten zu Haushalt 0,9 - voranschlagswirksame Posten zu Haushalt 1,2,5,6) - Ausgabenposten zu Haushalt 1,5 - Einnahmenposten zu Haushalt 2,6 Stand Mai

34 Satzart 03 Durch die großen Änderungen in dieser Satzart, waren hier die meisten Fehler zu verzeichnen. Einiges konnte durch die Plausibilitätsprüfung behoben werden, trotzdem sind noch viele Fehler enthalten bzw. gibt es nicht oder nur mangelhaft ausgefüllte Merkmale, wie die Auswertungen zeigen. Deshalb ist hier das Verbesserungspotential doch sehr groß, um einerseits die Qualität der Daten für die Finanzierungsrechnung des Sektors Staat bzw. des Maastricht-Schuldenstandes zu erhöhen und andererseits die Nacherhebung für die Gebarungsstatistik zu reduzieren. Empfehlungen Satzart 03 Negative Werte bei Finanzierungsinstrument 1, 2 prüfen Finanzierungsinstrument korrekt zuordnen, vor allem Leasing gehört nicht unter FI 1 Gläubiger (Kreditgeber) richtig zuordnen, Gläubiger 03 nicht wahrscheinlich Gläubiger 04 Sonstige Träger öffentlichen Rechts ; entsprechend der VRV-Novelle (BGBl.II 45/Februar 2006) kann es sich hier nur um Gemeindeverbände mit marktbestimmter Tätigkeit handeln. Gläubiger sollten immer Land AT aufweisen. Finanzierungsinstrument 1 und 2 immer Gläubiger 00-08,11,12 zuordnen Jeder Datensatz muss bei Empfänger 1 oder 2 enthalten Deckungsart 1 bis 4 nur bei Finanzierungsinstrument 1 und 2 Laufzeit von/bis: Richtiges Format verwenden JJJJMM ; plausible Werte eingeben Zinsen: achten, dass Zinsen eingetragen sind Zinssatz: nach Möglichkeit ausfüllen; plausible Werte eingeben; zumindest dort wo auch Zinsen eingetragen sind. auf das Format achten z.b. Zinssatz von 2,275 Eintrag 02275, Zinssatz 3,5 Eintrag 03500, Zinssatz 0,75 Eintrag Kondition: nach Möglichkeit ausfüllen, zumindest jeder Datensatz mit Zinsen oder Zinssatz sollte auch einen Eintrag bei Konditionen größer 0 haben, bzw. jeder Datensatz mit Finanzierungsinstrument 1 und 2. Stand Mai

35 Definition: 1 = fixer Zinssatz auch wenn sich der Zinssatz während des Jahres ändert, z.b. durch Umschuldung, bleibt es ein Fixer Zinssatz 2 = variabler Zinssatz Variabel verzinsliche Anleihen haben keinen über die Laufzeit fixen Zinssatz, sondern dieser wird in regelmäßigen Abständen angepasst und richtet sich meist nach Benchmark-Zinsen. 3 = Null-Kupon-Anleihe Verzinste Wertpapiere, bei denen der Investor keine Kuponzahlungen (der Kupon beträgt 0%) erhält; Nullkuponanleihen werden immer mit 100% zurückbezahlt. Bei der Emission liegt der Ausgabepreis unter 100%. VORSICHT bei DOPPIK Verbuchungen: Alle Konten sind positiv darzustellen, auch die Passivkonten Wenn Passivkonten negativ geführt werden sind sie folgendermaßen Umzustellen: Anfangsstand * -1 Zugang = Abgang Abgang = Zugang Sonstiger Zu-/Abgang * -1 Endstand * -1 dann stimmt auch die rechnerische Kontrolle Anfangsstand + Zugang Abgang + -sonstiger Zu-/Abgang = Endstand Stand Mai

36 Satzart 04 Durch die großen Änderungen in dieser Satzart, waren hier sehr viele Fehler zu verzeichnen. Einiges konnte durch die Plausibilitätsprüfung behoben werden, trotzdem sind noch viele Fehler enthalten bzw. gibt es nicht oder nur mangelhaft ausgefüllte Merkmale, wie die Auswertungen zeigen. Deshalb ist hier das Verbesserungspotential doch sehr groß, um einerseits die Qualität der Daten für die Finanzierungsrechnung des Sektors Staat zu erhöhen und andererseits die Nacherhebung für die Gebarungsstatistik zu reduzieren. Empfehlungen Satzart 04 Vollständige und richtige Werte liefern um die Nacherhebung zu reduzieren Konten, deren Wertfelder in Summe NULL ergeben nicht liefern; vergrößert nur die Datenbestände Nur Konten liefern die in diese Satzart gehören Rücklagen entweder in 298 oder in 939 liefern Negative Werte prüfen Schuldner (Kreditnehmer) richtig zuordnen Laufzeit von/bis: Richtiges Format verwenden JJJJMM ; plausible Werte eingeben Zinssatz: nach Möglichkeit ausfüllen, plausible Werte eingeben auf das Format achten z.b. Zinssatz von 2,275 Eintrag 02275, Zinssatz 3,5 Eintrag 03500, Zinssatz 0,75 Eintrag VORSICHT bei DOPPIK Verbuchungen: Alle Konten sind positiv darzustellen, auch die Passivkonten Wenn Passivkonten negativ geführt werden sind sie folgendermaßen Umzustellen: Anfangsstand * -1 Zugang = Abgang Abgang = Zugang Sonstiger Zu-/Abgang * -1 Endstand * -1 dann stimmt auch die rechnerische Kontrolle Anfangsstand + Zugang Abgang + -sonstiger Zu-/Abgang = Endstand Stand Mai

37 Satzart 05 Das Hauptproblem in dieser Satzart liegt bei der vielfach falsch gelieferten Vermögensgruppe. Aufgrund der mitgelieferten Texte dürften auch einige Konten in die Satzarten 03 bzw. 04 gehören. Empfehlungen Satzart 05 Korrekte Zuordnung der Vermögensgruppe und damit verbunden auch eine korrekte Zuordnung zu der entsprechenden Satzart Satzart 06 Diese Satzart ist neu und daher gibt es wie auch zu erwarten war Anlaufschwierigkeiten, die es gilt zu beseitigen. Das größte Problem hier liegt beim plausiblen und vollständigen Eintrag von Vollzeitäquivalent, Beschäftigungsverhältnis und Arbeitszeit. Empfehlungen Satzart 06 Richtige Einträge entsprechend Datenschnittstelle vor allem Dezimalwerte Meldegruppe und Personenkreis abstimmen Pensionisten: ganze Zahlen angeben (Dezimalstellen sollten bei der Anzahl der Pensionisten Null sein) Beschäftigungsverhältnis und Arbeitszeit keine Dezimale nur ganzzahlige Einträge Das Verhältnis zwischen Vollzeitäquivalent, Beschäftigungsverhältnis und geleisteter Arbeitszeit in Stunden muss plausibel sein. Stand Mai

38 Satzart 07 In dieser haben viele Gemeinden die Änderungen der neuen Datenschnittstelle noch nicht realisiert, daher werden viele Daten falsch gemeldet. Auch die korrekte Eingabe von Dezimalzahlen ist in der Satzart 07 ein Problem. Hebesätze sind korrekt einzutragen, diese werden für die Berechnung der Finanzzuschüsse gem. 21 FAG verwendet. Empfehlungen Satzart 07 Umstellung auf die neue Datenschnittstelle Dezimale richtig eingeben. Hebesätze korrekt melden Stand Mai

39 Beispiele für die Meldung von Finanzderivaten (Swaps) Zinsswap Land hat einen variabel verzinsten Kredit zum 3-Monats Euribor ihv ,00 aufgenommen. Zur gleichen Zeit schließt das Land einen Zinsswap mit einer Bank zu folgenden Konditionen ab: Nominalbetrag: , Land zahlt einen fixen Satz von 0,3% an die Bank, Bank zahlt den 3-Monats Euribor an das Land. Die Laufzeit des Swaps ist ident mit der Laufzeit des Darlehens. Für das Beispiel wird die Annahme getroffen, dass der 3-Monats Euribor zum Zeitpunkt der Zahlung bei 0,35% liegt. Zusätzlich wird die Annahme getroffen, dass der Marktwert des Swaps am Ende der ersten Zahlungsperiode bei ,00 liegt. D.h. aus Sicht des Landes gibt es eine Auszahlung von 300,- und eine Einzahlung von 350,- bzw. netto eine Einzahlung von 50,-. Bruttodarstellung in Satzart 04 (Finanzvermögen und Forderungen) am Beginn der Laufzeit Finanzderivate Wertfelder lt Schnittstelle Beschreibung, was aus Sicht von Statistik Austria hier zu melden ist Stand Anfang des Rechnungsjahres 0 Zugang Abgang Sonstige Schuldenzu-/-abgänge Stand Ende des Rechnungsjahres (-quartal/-monat) Wertpapierkennung Verrmögenskonto-Bezeichnung 300,00 350, , ,00 ISIN-Nummer, falls vorhanden z.b. Zinsswap mit Bank XXX Stand Mai

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden 1000/11 0 Stammverordnung 59/01 2001-07-06 Blatt 1 1. Novelle 150/12 2012-12-28 Blatt 1-3 0 Ausgegeben

Mehr

Excel Arbeitszeiterfassung

Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Arbeitszeiterfassung Version 2013 08 19 4.1 DE Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Copyright (C) 2007 2013, stallwanger IT.dev process and controlling. All rights reserved. 1 Vorwort

Mehr

Handbuch SmartPlanner der UniCredit Bank Austria AG, Seite 1 von 12. SmartPlanner Benutzerhandbuch

Handbuch SmartPlanner der UniCredit Bank Austria AG, Seite 1 von 12. SmartPlanner Benutzerhandbuch Handbuch SmartPlanner der UniCredit Bank Austria AG, Seite von SmartPlanner Benutzerhandbuch Handbuch SmartPlanner der UniCredit Bank Austria AG, Seite von Sehr geehrter Nutzer! Sehr geehrte Nutzerin!

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

ZUR MESSUNG DER STAATSVERSCHULDUNG AM BEISPIEL GRIECHENLAND. Dr. Reimund Mink 6. Berliner VGR-Kolloquium 13. und 14. Juni 2013

ZUR MESSUNG DER STAATSVERSCHULDUNG AM BEISPIEL GRIECHENLAND. Dr. Reimund Mink 6. Berliner VGR-Kolloquium 13. und 14. Juni 2013 1 ZUR MESSUNG DER STAATSVERSCHULDUNG AM BEISPIEL GRIECHENLAND Dr. Reimund Mink 6. Berliner VGR-Kolloquium 13. und 14. Juni 2013 Zur Messung der Staatsverschuldung am Beispiel Griechenland 2 1.Zur Definition

Mehr

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

Bilanz und GuV. Einrichtung: Tips, Empfehlungen und Fehlerbeseitigung

Bilanz und GuV. Einrichtung: Tips, Empfehlungen und Fehlerbeseitigung ...durch Wissen zum Erfolg Bilanz und GuV Einrichtung: Tips, Empfehlungen und Fehlerbeseitigung Mit der BUSINESSLINE -Fibu haben Sie ein sehr leistungsfähiges Fibu-Programm erworben, das Ihnen nicht nur

Mehr

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW EONIA-Anleihe Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen EONIA Beschreibung EONIA = Euro OverNight Index Average Stellt den offiziellen Durchschnittstageszinssatz dar, der von Finanzinstituten

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott (berücksichtigt die Rechtslage ab 01.01.2014) Der vorliegende Leitfaden zeigt Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie die geltende Rechtslage

Mehr

8.4 Zeitliche Abgrenzungen

8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des

Mehr

RTR Post Monitor. 1. Quartal 2014

RTR Post Monitor. 1. Quartal 2014 RTR Post Monitor 1. Quartal 2014 August 2014 Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Mit 1. Juli 2013 ist die Post-Erhebungs-Verordnung (PEV), BGBl II Nr 105/2013, in Kraft getreten. Diese sieht vor,

Mehr

Finanzierungsrechnung der Schweiz 2004

Finanzierungsrechnung der Schweiz 2004 Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 44 631 31 11 Fax +41 44 631 39 10 Zürich, 21. November 2006 Finanzierungsrechnung der Schweiz 2004 Finanzvermögen der Privathaushalte zur Hälfte in der

Mehr

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten,

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, 1 REWE ÜBUNG 6 Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen 1. Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge (relevante Abschnitte

Mehr

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK 22.4.2010 Amtsblatt der Europäischen Union C 103/1 I (Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen) STELLUNGNAHMEN EUROPÄISCHE ZENTRALBANK STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 31. März 2010

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Anleitung zum erfassen von Last Minute Angeboten und Stellenangebote

Anleitung zum erfassen von Last Minute Angeboten und Stellenangebote Anleitung zum erfassen von Last Minute Angeboten und Stellenangebote Zweck dieser Anleitung ist es einen kleinen Überblick über die Funktion Last Minute auf Swisshotelportal zu erhalten. Für das erstellen

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom 15.04.2015 (BGBl. 2015

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

DEUTSCHE BUNDESBANK Juli 2009 Zentrale S 2 Merkblatt. Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr. Direktinvestitionen

DEUTSCHE BUNDESBANK Juli 2009 Zentrale S 2 Merkblatt. Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr. Direktinvestitionen DEUTSCHE BUNDESBANK Juli 2009 Zentrale S 2 Merkblatt Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr Direktinvestitionen I. Vorbemerkung Das Merkblatt behandelt Meldepflichten für Zahlungsmeldungen nach 59 AWV für

Mehr

A n a l y s i s Finanzmathematik

A n a l y s i s Finanzmathematik A n a l y s i s Finanzmathematik Die Finanzmathematik ist eine Disziplin der angewandten Mathematik, die sich mit Themen aus dem Bereich von Finanzdienstleistern, wie etwa Banken oder Versicherungen, beschäftigt.

Mehr

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner 1 Eingaben Zelle C2 Auszahlungsbetrag Hier muss der erste Auszahlungsbetrag eingegeben werden. Weitere Auszahlungen siehe Weiter unten. Zelle C3 Zeitpunkt der Auszahlung Datum der ersten Auszahlung Zelle

Mehr

11 Verbindlichkeiten 371

11 Verbindlichkeiten 371 11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

Mehr

104 WebUntis -Dokumentation

104 WebUntis -Dokumentation 104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen der Zeiterfassung

Hinweise zum Ausfüllen der Zeiterfassung Hinweise zum Ausfüllen der Zeiterfassung Generelle Hinweise zu Excel Ab Version VSA 4.50 wird die dezimale Schreibweise für Zeiteingaben verwendet. Die Zeiterfassung, die Sie erhalten haben wurde für Excel

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

MOZonline. Schulungsunterlagen Leistungen für Bedienstete. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar 2015. ZID Dezentrale Systeme

MOZonline. Schulungsunterlagen Leistungen für Bedienstete. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar 2015. ZID Dezentrale Systeme MOZonline Schulungsunterlagen Leistungen für Bedienstete zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme Februar 2015 Seite 2 von 8 Für die Erstellung der Wissensbilanz ist das Eintragen bestimmter

Mehr

Tilgungsplan im NTCS Controlling

Tilgungsplan im NTCS Controlling im Der bietet die Möglichkeit, neue oder bestehende Darlehen und Kredite in übersichtlicher Form zu erfassen. Ebenso können gewährte Darlehen dargestellt werden. Neue Darlehen und Kredite Der Einstieg

Mehr

Öffentliche Verschuldung in der Europäischen Union

Öffentliche Verschuldung in der Europäischen Union Harald Hagn Referat Sonderaufgaben und statistische Analysen Telefon: 3 61 37-8 41 1 E-Mail: Harald.Hagn@statistik.thueringen.de Öffentliche Verschuldung in der Europäischen Union Die hohen Staatsschulden

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen

Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Maßgeblich für die Einstufung. als ein kleines oder mittleres ist die Empfehlung

Mehr

Dokumentation für Inventur

Dokumentation für Inventur Dokumentation für Inventur dvc Computing, Software Service GmbH Kapitel 1 - Lagerstand merken Allgemein: Die Inventur wird im Programm AFL Lager Inventurprogramme aufgerufen. Für die Durchführung der Inventur

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Sparkasse Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Jeden Tag Zinsen hamstern. Das Profil. Sie suchen ein Investment, das der momentanen Marktsituation angepasst

Mehr

LEASING Arbeitsauftrag

LEASING Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Verbinden Sie die Personen (links) mit der entsprechenden Tätigkeit (rechts) mit Linien. Mehrfache Zuordnungen sind möglich. Ihm gehört das Auto. Autohändler Er darf das Auto benutzen. Er kauft

Mehr

KMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291

KMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291 KMU-Definition Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU), Prüf- und Berechnungsschema sowie Berechnungsbogen zur Selbsterklärung des Antragstellers Maßgeblich

Mehr

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

ESZB Versicherungsstatistik und Solvency II

ESZB Versicherungsstatistik und Solvency II und Solvency II Vortrag im Rahmen der Solvency II-Konferenz der BaFin am 4. November 2015 in Bonn Judith Höhler, Zentralbereich Statistik, Deutsche Bundesbank Hintergrund Versicherungsstatistik ursprünglich

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Benutzerhandbuch Online-Banking

Benutzerhandbuch Online-Banking Benutzerhandbuch Online-Banking 2 Benutzerhandbuch Online-Banking Inhalt Online-Banking einrichten 3 Online-Banking ändern 6 Online-Banking deinstallieren 9 Überblick über das Online-Banking 10 Benutzerhandbuch

Mehr

Handbuch zum Excel Formular Editor

Handbuch zum Excel Formular Editor Handbuch zum Excel Formular Editor Mit diesem Programm können Sie die Zellen von ihrer Excel Datei automatisch befüllen lassen. Die Daten können aus der Coffee Datenbank, oder einer weiteren Excel Datendatei

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Der vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC.

Der vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC. Anleitung Konverter Letzte Aktualisierung dieses Dokumentes: 14.11.2013 Der vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC. Wichtiger Hinweis: Der Konverter

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag 1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen

Mehr

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.

Mehr

zur Kreditwürdigkeitsprüfung

zur Kreditwürdigkeitsprüfung EBA/GL/2015/11 19.08.2015 EBA Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung 1 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten 3 Abschnitt II Gegenstand, Anwendungsbereich

Mehr

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort INFORMATIONSBLATT Wohnsitzwechsel Vorwort 1 Der Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes - egal ob er mit dem Neuerwerb eines Hauses bzw. einer Wohnung verbunden ist oder nicht - erfordert eine Reihe von Schritten,

Mehr

Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software Version 5.x

Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software Version 5.x Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software Version 5.x 1. Gläubiger-ID erfassen 2. Lastschriften in SEPA-Lastschriften umwandeln 3. Lastschriften neu erfassen 4. Auftrag versenden 5. DTA-Dateien

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte

Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Schritt 1: Credits kaufen, um Zugangscodes generieren zu können Wählen Sie Credits verwalten und klicken Sie auf Credits kaufen. Geben Sie nun

Mehr

Bewertung der Schulden

Bewertung der Schulden 1 Maßgebliche Regelungen des HGBs 246 Vollständigkeit Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Wie der Shop funktioniert!

Wie der Shop funktioniert! Wie der Shop funktioniert! 1. Einkaufen als Neukunde? Als erstes sollten Sie sich anmelden. Klicken Sie auf die Schrift "Neukunde? Jetzt registrieren" auf der rechten Seite. Dann geben Sie Ihre Daten ein

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

SS 2014 Torsten Schreiber

SS 2014 Torsten Schreiber SS 2014 Torsten Schreiber 221 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Wird im Bereich der Rentenrechnung die zugehörige zu Beginn eines Jahres / einer Zeitperiode eingezahlt, so spricht

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3

Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3 Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3 von Markus Mack Stand: Samstag, 17. April 2004 Inhaltsverzeichnis 1. Systemvorraussetzungen...3 2. Installation und Start...3 3. Anpassen der Tabelle...3

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären:

Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären: Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären: Gold Line International Ltd. Seite 1 STELLEN SIE SICH VOR: Jeder Mensch auf der Erde gibt Ihnen 1,- Dollar Das wäre nicht schwer

Mehr

Einstellungen für SEPA-Lastschriften in der VR-NetWorld-Software

Einstellungen für SEPA-Lastschriften in der VR-NetWorld-Software Einstellungen für SEPA-Lastschriften in der VR-NetWorld-Software Um in der VR-NetWorld-Software SEPA-Lastschriften einziehen zu können, müssen Sie folgende Einstellungen treffen: 1. SEPA-Lastschriften

Mehr

Programmteil Zeiterfassung für Projekt und Mitarbeiter

Programmteil Zeiterfassung für Projekt und Mitarbeiter Programmteil Zeiterfassung für Projekt und Mitarbeiter Version: 2.01 Datum: 24.02.2004 Modul: Projektverwaltung, Zeiterfassung Programmaufruf: Stammdaten Grunddaten Lohnarten Stammdaten Mitarbeiter Belege

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis TECHNISCHE INFORMATION: Einleitung... 3 LESSOR LOHN/GEHALT Beschreibung... 3 Prüfung der Ausgleichszeilen... 9 Zurücksetzen der Ausgleichsroutine... 12 Vorgehensweise

Mehr

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel:

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel: Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs. Damit Sie deren Bedeutung und den Inhalt der weiteren Korrespondenz richtig verstehen können, möchten wir Ihnen vorab die wichtigsten Begriffe, insbesondere

Mehr

Beschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit

Beschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit Die Berufliche Auswärtstätigkeit ersetzt ab VZ 2008 die bis dahin anzuwendenden Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten. Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Fahrtkosten und

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds fokus verbraucher Änderungen beim Einlagensicherungsfonds Muss Ihre Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten, dennoch sehr gut geschützt. Dafür gibt

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

Riester-Zulageantrag - Ausfüllhinweise

Riester-Zulageantrag - Ausfüllhinweise A) Art der Zulageberechtigung Bitte nur bei mittelbarer Zulageberechtigung ankreuzen. Zuständiges Finanzamt/Steuernummer Sofern ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden soll, sind hier das Wohnsitzfinanzamt

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Excel Pivot-Tabellen 2010 effektiv

Excel Pivot-Tabellen 2010 effektiv 7.2 Berechnete Felder Falls in der Datenquelle die Zahlen nicht in der Form vorliegen wie Sie diese benötigen, können Sie die gewünschten Ergebnisse mit Formeln berechnen. Dazu erzeugen Sie ein berechnetes

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

Einstellungen für SEPA-Lastschriften oder SEPA Dauerlastschriften in der VR-NetWorld Software 5.0

Einstellungen für SEPA-Lastschriften oder SEPA Dauerlastschriften in der VR-NetWorld Software 5.0 Einstellungen für SEPA-Lastschriften oder SEPA Dauerlastschriften in der VR-NetWorld Software 5.0 Bitte beachten Sie diese Punkte wenn Sie in der VR-NetWorld Software 5.0 Lastschriften oder Dauerlastschriften

Mehr

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter Newsletter Newsletter Dezember 05 Seite 1 Allgemeines Newsletter Mit diesem Rundschreiben (Newsletter) wollen wir Sie in ca. zweimonatigen Abständen per Mail über Neuerungen in unseren Programmen informieren.

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Handbuch Offline-Abgleich

Handbuch Offline-Abgleich Handbuch Offline-Abgleich Inhalt Handbuch Offline-Abgleich...1 Einleitung...3 Voraussetzungen...3 Aufruf des Offline-Abgleichs...3 Übersichtsseite...3 Wahl einer Liste...3 Wahl des Offline Abgleichs...4

Mehr

SPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG

SPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG SPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG Laut dem Stabilitätsgesetzt 2015 wurden einige wesentlich Neuerungen eingeführt. Ein Teil davon ist Artikel 17-ter DPR 733/72: Dieser Artikel 17-ter betrifft die Rechnungen an

Mehr

Zur Bestätigung wird je nach Anmeldung (Benutzer oder Administrator) eine Meldung angezeigt:

Zur Bestätigung wird je nach Anmeldung (Benutzer oder Administrator) eine Meldung angezeigt: K U R Z A N L E I T U N G D A S R Z L WE B - P O R T A L D E R R Z L N E W S L E T T E R ( I N F O - M A I L ) RZL Software GmbH Riedauer Straße 15 4910 Ried im Innkreis Version: 11. Juni 2012 / mw Bitte

Mehr

Prüfkompetenz des Prüfungsausschusses

Prüfkompetenz des Prüfungsausschusses LAND BURGENLAND ABTEILUNG 2 - GEMEINDEN UND SCHULEN Checkliste I Prüfungsausschuss gemäß 78 Bgld. GemO zur Prüfung der wirtschaftlichen Unternehmungen gemäß 63 Abs. 2 GemO, die unter beherrschendem Einfluss

Mehr