Anmeldeformular. 1. Allgemeine Angaben (Für die Eröffnung von Depots muss das Anmeldeformular zwingend vollständig und korrekt ausgefüllt sein.
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- Miriam Hartmann
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1 Anmeldeformular 1. Allgemeine Angaben (Für die Eröffnung von Depots muss das Anmeldeformular zwingend vollständig und korrekt ausgefüllt sein.) Name Geburtsdatum Vorname Geburtsort/-land Staatsbürgerschaft (alle angeben) Adresse PLZ/Wohnort Telefon Land Mobile Berufliche Tätigkeit Bank-/Post-Verbindung für Rückzüge (Name, Ort, Clearing-Nr.) Konto-Nr., IBAN oder PC-Konto Bitte die Bestätigungen auf dieser und der nächsten Seite ankreuzen ( X ), wenn auf Sie zutreffend 2. Allgemeine Bestätigungen Sie bestätigen, dass Sie den Prospekt mit integriertem Anlagereglement und die wesentlichen Anlegerinformationen KIID (avadis.ch), den Leitfaden und das Merkblatt über Anlagegrundsätze (Beiblätter) gelesen und verstanden haben. dass Ihnen die Risiken einer Investition in Anlagefonds bekannt sind. dass weder die noch die mit dem Vertrieb Beauftragten für Ihre Anlageentscheide haftbar gemacht werden können. dass alle in diesem Anmeldeformular enthaltenen Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind. Ort, Datum Unterschrift
2 3. Bestätigung betreffend US-Steuerstatus Um gemäss dem FATCA-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA sicherstellen zu können, dass Ihre Depots bei der keine US-Konten unter US-Steuer-Aspekten sind, bitten wir Sie, die nachfolgenden Voraussetzungen sofern sie erfüllt sind anzukreuzen und mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen. Sie bestätigen, dass Sie keine US-Staatsbürgerschaft besitzen. Sie bestätigen, dass Sie nicht im Sinn der US-Steuern in den USA ansässig sind, weil Sie nicht im Besitz einer aktiven US-Greencard sind. 1) Sie den Test der erheblichen Anwesenheit («Subs tantial Presence Test») nicht erfüllen. 2) Sie nicht aufgrund der Einreichung einer gemeinsamen US-Steuererklärung mit Ihrem Ehepartner, der ein US-Bürger oder ein Ausländer mit US-Wohnsitz ist, für Steuerzwecke als Person mit US-Wohnsitz angesehen werden. keine anderen Gründe vorliegen, die eine Ansässigkeit in den USA im Sinn der US-Steuern begründen. 3) Aufgrund der Einhaltung der oben aufgeführten Bedingungen bestätigen Sie mit Unterzeichnung dieses Formulars, dass Sie unter US-Steuer-Aspekten keine US-Person sind. Sollten diese Bedingungen für Sie nicht ausnahmslos zutreffen, können Sie keine Aktien an der zeichnen bzw. erwerben. 6. Bestätigung der wirtschaftlichen Berechtigung Sie bestätigen, dass ausschliesslich Sie an den mit dieser Anmeldung verbundenen Vermögenswerten und Erträgen wirtschaftlich berechtigt sind. 7. Änderung der Umstände Sie verpflichten sich, Avadis innerhalb von 30 Tagen unauf - gefordert über jegliche Änderung bezüglich den in diesem Formular gemachten Angaben zu informieren, insbesondere über eine Änderung Ihres Status betreffend Steuerpflicht im Ausland oder Adressänderung. Falls die Änderung der Umstände dazu führt, dass die erwähnten Bedingungen, ins besondere betreffend Steuerstatus und wirtschaftlicher Berechtigung, nicht mehr ausnahmslos erfüllt sind, so erklären Sie sich durch Unterzeichnung dieses Formulars damit ein verstanden, dass die die Aktien innert 90 Tagen zwangsweise zurücknimmt. Für die Adressnachforschung sowie Nachforschungen in Zusammenhang mit der Verhinderung der Nachrichtenlosigkeit können Ihnen Gebühren belastet werden. Bitte überprüfen Sie, ob Sie alle auf Sie zutreffenden Bestätigungen angekreuzt haben ( X ) Ort, Datum Unterschrift 4. Bestätigung betreffend Steuerpflicht im Ausland Sie sind aufgrund Ihres ausschliesslichen Wohnsitzes oder Aufenthalts in der Schweiz steuerpflichtig. Die unter Ziffer 1 angegebene Adresse entspricht dem steuerrechtlichen Wohnsitz. 5. Bestätigung der Steuerkonformität Sie bestätigen, dass die in die Avadis Vermögensbildung SICAV investierten Vermögenswerte und die damit erzielten Einkünfte und Kapitalgewinne gegenüber den zuständigen (Steuer-)behörden ordentlich deklariert worden sind und weiterhin werden sowie dass Sie die relevanten (Steuer-) Vorschriften einhalten. 1) Ab Aktivierung bleibt eine US-Greencard für US-Steuer zwecke aktiv [auch wenn der Inhaber seinen Wohnsitz ausserhalb der USA hat und selbst wenn die US-Greencard selber abgelaufen ist], bis sie entweder: [1] freiwillig an die US-Einwanderungsbehörden zurückgegeben wird oder [2] von den US-Einwanderungsbehörden oder einem US-Bundes gericht rechtlich widerrufen wird. 2) Sie gelten als Person mit US-Wohnsitz für Steuerzwecke, wenn Sie die Kriterien des sogenannten «Substantial Presence Test» erfüllen. Diese sind dann erfüllt, wenn Sie sich im laufenden Jahr an mindestens 31 Tagen und in den letzten drei Jahren [also im laufenden Jahr und in den zwei vorherigen Jahren] an 183 Tagen in den USA aufgehalten haben. Genauere Angaben zur Berechnung der Aufenthaltsdauer finden Sie auf der folgenden Internetseite des Internal Revenue Service [IRS]: 3) Eigentum an US-Immobilien oder Beteiligungen an beziehungsweise Forderungen gegenüber US-Unternehmen, zum Beispiel einer US-Personengesellschaft, begründet für sich genommen keine US-Ansässigkeit.
3 8. Gewünschte Anlagestrategie Stabil (100% Geldmarkt/Valor ) Obligationen (100% Obligationen/Valor ) Defensiv (20% Aktien, 80% Obligationen/Valor ) Wachstum (60% Aktien, 40% Obligationen/Valor ) Aggressiv (80% Aktien, 20% Obligationen/Valor ) Aktien (100% Aktien/Valor ) Basis (40% Aktien, 60% Obligationen/Valor ) Ort, Datum Unterschrift Für die Anmeldung ist zwingend eine ECHTHEITSBESTÄTIGTE AUSWEISKOPIE (Pass, ID, Führerausweis) erforderlich. Für die Echtheitsbestätigung autorisierte Stellen: SBB, Post, Bank, Gemeinde-/Stadtverwaltung, Notariat, Avadis Vorsorge AG 9. Unterschriftenmuster (bitte im Feld unterschreiben) Wie haben Sie von der Avadis Vermögensbildung erfahren? Veranstaltung Internet Werbung Arbeitgeber Medien Kollegen Anderes
4 Anmeldung Superzins Allgemeine Angaben (Für die Eröffnung von Depots muss das Anmeldeformular zwingend vollständig und korrekt ausgefüllt sein.) Name Geburtsdatum Vorname AHV-Nummer (wichtig) Staatsbürgerschaft(en) Adresse PLZ/Wohnort Telefon Arbeitgeber Datum Eintritt Land Mobile Berufliche Tätigkeit Bestätigung Arbeitgeber (Stempel/Unterschrift der Personalstelle) Mitarbeiter der folgenden Unternehmen können am Superzins-Programm teilnehmen ABB ABB Technikerschule Alstom Ampegon Ansaldo Avadis BDS Safety Management Bombardier Consenec GE LB Logistikbetriebe libs Industrielle Berufslehren Schweiz Thales VINCI Energies Schweiz / ETAVIS Voltimum
5 Leitfaden Anmeldung Teilnahmeberechtigung In die dürfen grundsätzlich alle Personen gemäss Prospekt investieren, die aufgrund ihres ausschliesslichen Wohnsitzes oder Aufenthalts in der Schweiz steuerpflichtig sind. Ausgeschlossen sind: US-Personen gemäss FATCA-Abkommen mit den USA 1) im Ausland steuerpflichtige Personen Es können pro Kunde mehrere Depots gehalten werden. Werden in einem Depot sechs Monate nach Eröffnung keine Zeichnungen getätigt, so kann dieses durch Avadis wieder geschlossen werden. Statusänderung Bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland oder bei der Erlangung des Status einer US-Person nach FATCA-Abkommen 1) müssen sämtliche Anteilscheine verkauft werden. (Zwangsrückkauf gemäss Art. 4.5 des Prospekts). Wohnsitzwechsel ins Ausland und Änderungen im Status einer US-Person nach FATCA- Abkommen sind umgehend und unaufgefordert der Avadis Vorsorge AG zu melden. Unterlagen Für die Anmeldung sind folgende Dokumente nötig: Anmeldeformular und eine echtheitsbestätigte Ausweiskopie (Pass, ID, Führerausweis). Für die Echtheitsbestätigung sind folgende Stellen autorisiert: SBB, Post, Bank, Gemeinde-/ Stadtverwaltung, Notariat, Avadis Vorsorge AG. Alle Mitarbeitenden einer am Superzins-Programm teilnehmenden Firma müssen zusätzlich zum Anmeldeformular und zur Echtheitsbe stätigung das Formular «Anmeldung Superzins» ausfüllen und von der Personalstelle unterzeichnen lassen. Anlageentscheid Der Anlageentscheid ist grundsätzlich in der Verantwortung der Kunden. Sie müssen sich über die Risiken der Anlagen und über allfällige steuerliche Folgen im Vorfeld der Investition informieren. Die Angaben auf der Avadis-Website dienen ausschliesslich Informationszwecken. Sie stellen keine Werbung, kein Angebot und auch keine Empfehlung dar, Fonds anteile der zu kaufen oder zu verkaufen. Avadis bietet keine Investitions-, Rechts- oder Steuerberatung an. Avadis bietet keine Gewähr dafür, dass eine Anlage in die für den Anleger geeignet ist. Avadis schlägt deshalb vor, allenfalls den Rat eines unabhängigen Finanzberaters einzuholen, bevor eine Anlageentscheidung getroffen wird. Avadis empfiehlt: Dörig & Partner AG Finanzdienstleistungen T , Für sämtliche Anlageentscheide bleibt ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Avadis überwacht die Anlageentscheide nicht. Adressänderung Adressänderungen oder Änderungen der Kontaktdaten müssen unverzüglich an Avadis gemeldet werden. Andernfalls können für die Adressnachforschung sowie Nachforschungen in Zusammenhang mit der Verhinderung der Nachrichtenlosigkeit den Kunden Gebühren belastet werden. Vollmachten Für die Depots können Vollmachten erteilt werden. Die Vollmachten erlöschen mit dem Tod des Depotinhabers. 1) US-Person gemäss FATCA-Abkommen mit den USA: US-Staatsbürgerschaft, Geburtsort USA oder US-Territorium (u.a. das Commonwealth der nördlichen Marianen, Guam, das Commonwealth von Puerto Rico und die Amerikanischen Jungferninseln), im Sinn der US-Steuern in den USA ansässig (aktive US-Greencard, erhebliche Anwesenheit (Substantial Presence Test), gemeinsame Steuererklärung mit Ehepartner, der US-Bürger oder Ausländer mit US-Wohnsitz ist, andere Gründe, die die Ansässigkeit in den USA im Sinn der US-Steuern begründen.
6 Zeichnung Investitionen in die Teilvermögen der Avadis Vermögens - bildung SICAV erfolgen durch Einzahlung mit dem speziell für das je weilige Depot ausgestellten Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag ist CHF 50. Die Zahlung muss am drittletzten Bank arbeitstag bei der eingetroffen sein, damit sie im Folgemonat investiert wird. Ab CHF 2000 erhält der Anleger eine Einzahlungsbestätigung. Das Geldwäschereigesetz verlangt, bei Einzahlungen ab CHF die Herkunft der Vermögenswerte festzustellen. Die Kunden erhalten dazu von Avadis ein Formular, auf dem die entsprechenden Angaben aufzuführen sind. Rücknahme Aufträge für Rücknahmen müssen bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats mit dem entsprechenden Auftragsformular angezeigt werden. Die Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto oder Postkonto, das auf den Anleger lautet, erfolgt spätestens in der zweiten Woche des folgenden Monats. Es gibt keine Rückzugslimite. Vermögenswerte in einem Depot können auf ein anderes bereits eröffnetes Depot übertragen werden (Depotübertrag). Der Mindestanlagebetrag von CHF 50 darf durch eine Rücknahme nicht unterschritten werden. Ansonsten wird das Depot saldiert. Aufträge Aufträge werden monatlich ausgeführt. Sie müssen schriftlich mit dem entsprechenden Auftragsformular bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Monatsende bei Avadis eintreffen, um im folgenden Monat wirksam zu werden. Aufträge können ausschliesslich mit dem Auftragsformular per Post (siehe Adresse unten), per Fax ( ) oder eingescannt per E- Mail (vbs@avadis.ch) übermittelt werden. Die korrekte Übermittlung liegt in der Verantwortung des Absenders. Avadis übernimmt keine Haftung für nicht korrekt oder zu spät übermittelte Aufträge. Aufträge müssen datiert und rechtsgültig unterzeichnet sein. Mit den Auftragsformularen können Strategieänderungen, Rücknahmen oder Saldierungen, Depotüberträge, die Eröffnung zusätzlicher Depots, ein Auszahlungsplan oder ein Gewinnmitnahmeplan in Auftrag gegeben werden. Kurs und Ausschüttung Alle Bewegungen (Einzahlungen, Rückzüge, Ausschüttungen, Verrechnungssteuer) werden zum aktuellen Kurs des Abrechnungsmonats in Anteilscheine umgerechnet. Der Kurs richtet sich nach dem Kapitalerfolg des Teilvermögens. Dazu kommen feste und gewinnabhängige Erträge wie Zinsen oder Dividenden. Die Verwaltungskosten sind im Wert des Anteilscheins bereits berücksichtigt. Die Erträge werden einmal jährlich im April nach Abzug der Verrechnungssteuer ausgeschüttet und wieder investiert. Die Ausschüttung ist als Einkommen zu versteuern. Die Rechnungswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Auszahlungsplan Der Auszahlungsplan ist ab einem Startguthaben von CHF möglich. Die Höhe der fixen Auszahlung beträgt mindestens CHF 50 und ist darüber hinaus frei wählbar. Die Auszahlungen erfolgen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Beginn, Rhythmus und Betragshöhe können monatlich festgelegt werden. Der Auszahlungsplan ist kostenlos. Der Gewinnmitnahmeplan ist ab einem Startguthaben von CHF möglich. Der Plan ermöglicht eine stetige Gewinnabschöpfung oberhalb einer festgelegten Limite. Gewinne werden ab einem Betrag von CHF 50 auf ein Privatkonto oder in eine andere Anlagestrategie mit tieferem Schwankungsrisiko überwiesen. Die Auszahlungen erfolgen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Beginn, Rhythmus und Limite können monatlich festgelegt werden. Der Gewinnmitnahmeplan ist kostenlos. Weitere Informationen finden sich auf dem separaten Merkblatt. Depot im Namen eines Kindes Der Umgang mit Kindesvermögen ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt (Art ). Die elterliche Fürsorge beinhaltet das Recht und die Pflicht, das Kindesvermögen zu verwalten und im Wert zu erhalten. Daraus schliesst sich, dass das Kindesvermögen nicht von den Eltern verwendet werden darf. Die Anmeldeunterlagen sind im Namen des Kindes auszufüllen und mit mindestens einer elterlichen Unterschrift zu versehen. Den Dokumenten ist eine Ausweiskopie des Kindes respektive ein Auszug aus dem Familienbüchlein beizulegen. Vom unterzeichnenden Elternteil ist eine echtheitsbestätigte Ausweiskopie einzureichen. Rückzüge sind nur auf ein Konto möglich, dessen Kontoinhaber das Kind ist. Für die Überweisung auf ein Konto, das nicht auf das Kind lautet, ist die Einwilligung der Vormundschafts - behörde nötig. Mit Erreichung der Volljährigkeit fallen die Vermögenswerte in den alleinigen Verfügungsbereich des Kindes. Einen Monat vor dem 18. Geburtstag wird das Kind angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht.
7 Informationsblatt über Anlagegrundsätze Anlagefonds Ein Anlagefonds ermöglicht dem Anleger, mit kleinen Beträgen in eine Vielzahl von Wertschriften zu investieren. Das Anlagerisiko wird dadurch diversifiziert. Anlagefonds gelten als Sondervermögen und werden bei einem Konkurs der Fondsleitung oder Depotbank abgesondert, d.h. sie geniessen Konkursschutz. Alle Dienstleister des Fonds werden von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) überwacht. Die Vermögensverwaltung erfolgt professionell und transparent. Zusammensetzung der Strategiefonds Aktien (enthalten in den Strategien Aktien, Aggressiv, Wachstum, Basis, Defensiv) Ein Aktionär einer Firma besitzt einen Teil des Gesellschaftsvermögens. Der Aktienwert ist direkt vom Unternehmenserfolg abhängig. Er orientiert sich am aktuellen Unternehmenswert und dem zukünftigen Entwicklungspotenzial der Unternehmung. Neben der Firmenentwicklung spielt die allgemeine Aktienmarktentwicklung sowie Angebot und Nachfrage an den Finanzmärkten eine Rolle. Aktien bergen grössere Schwankungsrisiken als Obligationen, die erwartete langfristige Rendite ist jedoch höher. Obligationen (enthalten in den Strategien Obligationen, Defensiv, Basis, Wachstum, Aggressiv) Benötigen eine Firma oder ein Staat Kapital, so können sie sich dieses auf dem Finanzmarkt ausleihen. Als Gegenleistung entrichten sie dem Gläubiger für die Dauer der Leihfrist einen Zins. Am Ende der Leihfrist wird das Geld zurückerstattet. Die Zinszahlung und die Rückerstattung sind von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners abhängig. Die Zahlungsfähigkeit (Bonität) wird von Ratingagenturen beurteilt und kategorisiert. Neben der Bonität spielen das allgemeine Zinsniveau, Laufzeit sowie Angebot und Nachfrage eine wichtige Rolle bei der Preisbildung einer Obligation. Wird die Obligation vor Ablauf der Laufzeit verkauft, erhält der Anleger nicht den ursprünglichen Betrag zurück, sondern den aktuellen Marktwert. Obligationen sind somit auch Wertschwankungen ausgesetzt. Sinkende Zinsen bewirken steigende Obligationenpreise (steigende Rendite bei Obligationenfonds), und steigende Zinsen sinkende Obligationenpreise (sinkende Rendite bei Obligationenfonds). Obligationen bergen grundsätzlich weniger Schwankungsrisiken als Aktien, die erwartete Rendite ist jedoch tiefer. Geldmarktanlagen (Strategie Stabil) Geldmarktanlagen umfassen Schuldverschreibungen (Obligationen) mit sehr kurzer Laufzeit (maximal 1 Jahr). Sie bergen aufgrund der kurzen Laufzeit ein kleineres Ausfallrisiko als Obligationen. Risiko/Rendite Je höher das Risiko, desto höher das Gewinnpotenzial, aber auch das Verlustrisiko. Aktien bergen grundsätzlich ein höheres Schwankungsrisiko als Obligationen, diese ein höheres als Geldmarktanlagen. Wichtiger Anhaltspunkt für die Einschätzung des Risikos ist die Schwankungsbreite der jährlichen Renditen. Anlagestrategien mit höherem Risiko sollten nur gewählt werden, wenn die kurzfristigen Schwankungen finanziell getragen werden können. Strategiewahl Geld langfristig oder kurzfristig anlegen Ein langfristiger Anlagehorizont spricht grundsätzlich dafür, dass der Anleger ein höheres Risiko eingehen kann. Ein kurzfristiger Anlagehorizont spricht für eine Strategie mit geringeren Risiken. Tolerierbarer Verlust Ein Anleger muss mit Jahren mit negativer Renditeentwicklung rechnen und auch dabei noch ruhig schlafen können. Anleger sollten sich nicht von den aktuellen Renditen beeinflussen lassen, sondern ein mögliches Verlustpotenzial mit berücksichtigen. Finanz- und Steuerplanung Eine umfassende persönliche Finanz- und Steuerplanung bietet unser Kooperationspartner: Dörig & Partner AG Finanzdienstleistungen T ,
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