Projektbericht Kostenrichtwerte für den Hochschulbau
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- Felix Baum
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1 BAUMINISTERKONFERENZ KONFERENZ DER FÜR STÄDTEBAU, BAU- UND WOHNUNGSWESEN ZUSTÄNDI- GEN MINISTER UND SENATOREN DER LÄNDER (ARGEBAU) AUSSCHUSS FÜR STAATLICHEN HOCHBAU FACHKOMMISSION BAU- UND KOSTENPLANUNG: PROJEKTGRUPPE KOSTENRICHTWERTE FÜR DEN HOCHSCHULBAU Projektbericht Kostenrichtwerte für den Hochschulbau Stand: 7. August 2008 INHALT 1. Aufgabenstellung und Ziel Seite 2 2. Ausgangsbasis und Handlungsbedarf Seite 3 3. Methodik und Datenanalysen Seite 4 4. Ergebnisse und Darstellungsform Seite 5 5. Künftige Anwendung Seite 6 Anlage: Tabelle der neuen Kostenrichtwerte für Hochschulgebäude
2 Seite 2 1. Aufgabenstellung und Ziel Der Hochschulbau in Deutschland war bis Ende 2006 eine im Grundgesetz festgeschriebene Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Seit dem Jahr 1971 wurden Verfahren und Inhalte in dem jährlich neu erscheinenden Rahmenplan für den Hochschulbau geregelt. Hierzu gehörte insbesondere auch das Instrumentarium der Kostenrichtwerte, die bei der Haushaltsveranschlagung der einzelnen Baumaßnahmen Verwendung fanden. Aufgrund der Föderalismusreform wurde zum 31. Dezember 2006 das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen (HBFG) abgeschafft. Hierdurch ist gleichzeitig das in dem Rahmenplan für den Hochschulbau enthaltene Instrumentarium der Kostenrichtwerte entfallen. Da sich die im Rahmenplan enthaltene Systematik für die Planung und Veranschlagung der Hochschulbaumaßnahmen über mehrere Jahrzehnte sehr bewährt hatte, beschloss der Ausschuss für den staatlichen Hochbau in seiner Sitzung am 3. Juni 2007, eine Projektgruppe mit der Überprüfung der bisherigen Kostenrichtwerte und der Entwicklung eines zukünftigen ähnlich aufgebauten Instrumentariums zu beauftragen. Die Projektgruppe Kostenrichtwerte für den Hochschulbau hat in mehreren Sitzungen die gestellte Aufgabe bearbeitet und legt hiermit ihr Arbeitsergebnis vor. Die Projektgruppe setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: BOR Peter Eichler BD Kai Fischer MR Dr.-Ing. Martin Gerth (Vorsitz) TB Dipl.-Ing. Eckhardt Heckemüller ORBauR Lars-Uwe Klindt BOAR Dirk Meyer BD Heribert-Hermann Schopp OAR in Gabriele Spies (Geschäftsführung) Hessisches Baumanagement Zentrale Finanzministerium Baden-Württemberg Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Oberfinanzdirektion Hannover - Landesbauabteilung - Finanzministerium Schleswig-Holstein Niedersächsisches Finanzministerium Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg Betriebsleitung (IWB Freiburg) Ministerium für Bauen und Verkehr NRW
3 Seite 3 Ziel der Projektbearbeitung war die Überprüfung des bisherigen Instrumentariums der Kostenrichtwerte des Rahmenplans für den Hochschulbau und die Entwicklung einer zukünftig in ähnlicher Systematik anwendbaren Arbeitshilfe mit aktuellen Kostenrichtwerten für zukünftige Kostenermittlungen in den Länderbauverwaltungen. Als wesentliche Datengrundlage sollte dabei die jahrzehntelang bei der IWB Freiburg geführte Bauwerksdatenbank der Länder und des Bundes von abgerechneten staatlichen Baumaßnahmen dienen. 2. Ausgangsbasis und Handlungsbedarf Die Projektgruppe hat zunächst die aktuelle Situation recherchiert und analysiert. Kostenrichtwerte für den Hochschulbau wurden erstmals im 1. Rahmenplan für den Hochschulbau 1972 veröffentlicht. Dabei wurden durch den Wissenschaftsrat Kostenrichtwerte festgelegt, die auf einer Kostenanalyse von nur 46 Datensätzen gebauter und abgerechneter Hochschulinstitute beruhten. Die Richtwertgruppen waren: 1. Geisteswissenschaftliche Institute, 2. physikalisch-elektrotechnische Institute, 3. chemisch-biologische Institute. Dieses Instrumentarium wurde bis zum 35. Rahmenplan für den Hochschulbau 2007 nach Erfordernis durch Anpassung an den Baupreisindex fortgeschrieben. Dabei wurden die Kostenrichtwerte zwischenzeitlich auf insgesamt fünf Gruppen erweitert, und es wurden zusätzlich sieben Werte für sonstige Gebäude im Hochschulbereich ergänzt. Das Instrumentarium endet nach einem Beschluss der Arbeitsgruppe Rahmenplan von Mai 1997 mit den in Tabelle 19 dargestellten Kostenrichtwerten, die den Preisstand November 1995 ausweisen. In weiteren Tabellen sind Kostenrichtwerte für die Hochschulmedizin dargestellt, die jedoch zunächst nicht von der Projektgruppe zu bearbeiten waren. Die aktuelle Situation der Hochschulfinanzierung ist dadurch gekennzeichnet, dass den Ländern einerseits bis zum Jahr 2013 zunächst weiterhin pauschale Mittel für den Hochschulbau zur Verfügung gestellt werden und andererseits im Rahmen des neuen Artikels 91 b Grundgesetz die Realisierung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräte weiterhin hälftig vom Bund mitfinanziert werden kann.
4 Seite 4 Gemäß der Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen (AV-FuG) vom 4. Juni 2007 erfolgt die Kostenbeteiligung des Bundes auf der Basis einer Kostenermittlung auf Richtwertbasis oder einer vom Land geprüften Bauunterlage. Wegen der Aufgabe des bisherigen Instrumentariums des Rahmenplans für den Hochschulbau mit dem Indexstand November 1995 werden nunmehr die bisherigen Kostenrichtwerte weiter übergangsweise verwendet. Aus dieser Situation ergibt sich der Bedarf für zukünftige Kostenrichtwerte sowohl für die Kostenbeteiligungen des Bundes an Forschungsbauten wie auch für die Planung und Veranschlagung der übrigen Hochschulbaumaßnahmen in den Ländern. Die weitere Analyse des bestehenden Instrumentariums hat ergeben, dass eine alleinige Anpassung des Baupreisindexes aus mehreren Gründen ausscheidet. Die in der Tabelle 19 zugrunde gelegte DIN 276 Kosten im Hochbau hat sich zwischenzeitlich grundlegend geändert, ebenso auch die für die Kostenrichtwerte verwendete DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau. Darüber hinaus sind die genannten Begriffe für die Fachbereiche bzw. Bauwerkszuordnungen zu überarbeiten und zu ergänzen. 3. Methodik und Datenanalyse Auf der Grundlage dieser Situationsanalyse wurden zunächst in zahlreichen Datenbankauswertungen der IWB Freiburg Tabellen mit Datenanalysen erstellt und in der Projektgruppe ausführlich erörtert. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass eine weitere Kostenbetrachtung auf der Basis der in Tabelle 19 enthaltenen fünf Richtwertgruppen für Institutsbauten wegen der dort festgelegten Zusammenfügung unterschiedlichster Gebäudenutzung nicht brauchbar ist. Es wurde deshalb erforderlich, sämtliche gesammelten Datensätze von Hochschulbauten zu bearbeiten und ihnen jeweils vereinheitlichte und zum Teil neue Begriffe zuzuweisen. So entstanden 31 neu zugeschnittene Kategorien von Gebäudenutzungen der Institutsbauten, zu denen Kostenanalysen erarbeitet wurden. Nach dieser Dekomposition des Datenmaterials wurden unter dem Aspekt der praxisgerechten Handhabung und der notwendigen wissenschaftlichen Methodik insgesamt 10 neue Richtwertgruppen zusammengestellt. Dabei wurden sowohl die aktuelle DIN 276 wie auch die aktuelle DIN 277 sowie der zuletzt verfügbare Baupreisindex den Berechnungen zugrunde gelegt. Über die Kostenrichtwerte für Institutsbauten hinaus wurden für weitere Hochschulgebäude insgesamt sieben zusätzliche Richtwertgruppen bearbeitet.
5 Seite 5 4. Ergebnisse und Darstellungsform Die IWB Freiburg führte zahlreiche Datenanalysen für die Projektgruppe durch. Die Kostenrichtwerte wurden auf der Grundlage von mehr als 700 Datensätzen realisierter Baumaßnahmen davon 185 für Institutsbauten - der gemeinsamen Datenbank der Länder entwickelt. Die neuen Kostenrichtwerte wurden in tabellarischer Form zusammengestellt und sind diesem Bericht als Anlage beigefügt. Die Tabelle Kostenrichtwerte für Hochschulgebäude ist in die drei Abschnitte gegliedert: - I. Institutsbauten, - II. Weitere Hochschulgebäude und - III. Erläuterungen. Die zehn neuen Richtwertgruppen enthalten dabei Gebäudenutzungen, denen Mittelwerte in ansteigender Reihenfolge zugeordnet sind. Gegenüber den bisherigen 5 Richtwertgruppen wird durch die feinere Differenzierung zukünftig die Treffsicherheit von Kostenermittlungen auf Richtwertbasis deutlich erhöht. Mit der Richtwertgruppe 10 wurden nunmehr erstmalig Gebäudenutzungen dargestellt, die weit überwiegend Forschungszwecken dienen und somit einen zunächst ersten statistischen Anhalt für Forschungsgebäude im Sinne des Artikels 91 b Grundgesetz bieten. Die Darstellung der Kostenrichtwerte erfolgt sowohl mit der heutigen Bezugsgröße Nutzfläche als auch mit dem eingeschränkten Spektrum der Nutzflächen 1 6, die dem früheren Parameter Hauptnutzfläche entsprechen. Dieses gilt auch für die Darstellung der Gesamtbaukosten. Als zusätzliche Spalte werden in der Tabelle auch die Technikkosten in Prozent der angegeben. Weitere fachliche Hinweise zu den Inhalten der einzelnen Spalten sind in dem Abschnitt III. Erläuterungen aufgeführt. Abschnitt II. enthält die Darstellung der weiteren Hochschulgebäude in insgesamt sieben Richtwertgruppen. Diese sind ebenfalls in kostenmäßig ansteigender Reihenfolge aufgeführt. Kostenmäßig von besonderer Bedeutung ist dabei die Aufteilung in Seminargebäude und Hörsaalgebäude, die jeweils wegen ihrer unterschiedlichen Gebäudeeigenschaften andere zur Folge haben. Zu Abschnitt III. Erläuterungen wird besonders auf die Darstellung der Kostengruppen 200, 500, 600 und 700 in Absatz 4 hingewiesen. Der als statistischer Mittelwert errechnete Zuschlag von 33 % auf die unterscheidet sich von dem
6 Seite 6 bisherigen Ansatz von 27,2 % und bildet den durch die aktuellere Datenauswertung an die Gegebenheiten angepassten Stand ab. Die Kostenanteile der Kostengruppen 200, 500, 600 und 700 können projektspezifisch stark abweichen. Absatz 5 beschreibt die Darstellung der Kostenrichtwerte mit ihren Bezugsflächen. Dabei werden die Kostenrichtwerte in den ersten beiden Spalten fettgedruckt mit dem DIN-gerechten Bezug der Nutzflächen 1 7 dargestellt. Die nachfolgenden beiden Spalten stellen zusätzlich den Bezug zur vormaligen HNF als Teilbetrag der Nutzflächen 1 6 dar. In Absatz 6 hat die Projektgruppe nach ausführlichen Erörterungen zusätzliche Hinweise zu projektspezifischen Kostenanpassungen gegeben, die bei der Anwendung von Mittelwerten im Einzelfall besonders beachtet werden sollten. Darüber hinaus ist es den Ländern unbenommen durch eigene Regelungen Faktoren für Zu- und Abschläge selbst festzulegen. Als Gesamtergebnis ist festzustellen, dass wegen der grundsätzlichen Neukonzeption des bisherigen Instrumentariums eine Vergleichbarkeit der neu ermittelten Kostenrichtwerte mit den bisherigen nur eingeschränkt möglich ist. Es werden folgende Berechnungsergebnisse deutlich: - einige Kostenrichtwerte liegen unter den bisherigen Werten, - einige Kostenrichtwerte liegen zum Teil deutlich über den bisherigen Werten, - einige Kostenrichtwerte könne nun erstmals angegeben werden. 5. Künftige Anwendung Die Projektgruppe legt ihre Arbeitsergebnisse dem Ausschuss für staatlichen Hochbau über die Fachkommission Bau- und Kostenplanung zur Beschlussfassung vor. Sie empfiehlt, die Kostenrichtwerte über die Verwendung in den Länderbauverwaltungen hinaus auch den Wissenschaftsministerien der Länder und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung zu übersenden. Auf diese Weise könnten durch Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) die im ASH entwickelten Kostenrichtwerte auch für zukünftige Hochschulfinanzierungen mit Beteiligung des Bundes einvernehmliche Verwendung finden.
7 BAUMINISTERKONFERENZ KONFERENZ DER FÜR STÄDTEBAU, BAU- UND WOHNUNGSWESEN ZUSTÄNDIGEN MINISTER UND SENATOREN DER LÄNDER (ARGEBAU) AUSSCHUSS FÜR STAATLICHEN HOCHBAU - Stand 7. August Kostenrichtwerte für Hochschulgebäude - Indexstand Mai 2008 I. Institutsbauten Richtwertgruppe Gebäudenutzung 1 Geisteswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften 2 Agrar- u. Forstwissenschaften, Tierhaltung 3 Erziehungswissenschaften, Kunst und Design 4 Allg. Ingenieurwissenschaften, Elektrotechnik, Bauwesen, Maschinenbau/Verfahrenstechnik, Informatik, Mathematik 5 Allg. Naturwissenschaften, Geowissenschaften, Ernährungswissenschaften, Sportwissenschaften 6 Klinische Medizin, Theoretische Medizin KG /m 2 NF Gesamtbaukosten KG /m 2 NF KG /m 2 NF 1-6 (vormals HNF) Gesamtbaukosten KG /m 2 NF 1-6 (vormals HNF) Technikkosten in % der Musikwissenschaften Chemie, Physik, Biologie/Pflanzenforschung, Pharmazie 9 Medizinische Forschung/ Vorklinische Medizin 10 Physikforschung, Tierforschung/Biologie, Materialforschung Diese Mittelwerte beziehen sich auf hoch installierte überwiegend der Forschung dienende Gebäude. Die Anforderungen an die baulichkonstruktive und technische Ausstattung übersteigt die der Richtwertgruppen
8 II. Weitere Hochschulgebäude Richtwertgruppe Gebäudenutzung KG /m 2 NF Gesamtbaukosten KG /m 2 NF KG /m 2 NF 1-6 (vormals HNF) Gesamtbaukosten KG /m 2 NF 1-6 (vormals HNF) Technikkosten in % der 1 Sporthallen Verwaltungsgebäude Bibliotheksgebäude Seminargebäude Mensen Rechenzentren Hörsaalgebäude III. Erläuterungen 1. Datengrundlage Die Kostenrichtwerte wurden auf der Grundlage realisierter Baumaßnahmen aus der gemeinsamen Datenbank der Länder und des Bundes bei der IWB Freiburg (Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Betriebsleitung) entwickelt. Sie stellen Mittelwerte der jeweiligen Gebäudenutzungen dar und sind in der letzten Stelle kaufmännisch gerundet. Die einzelnen Analyseergebnisse befinden sich bei der IWB Freiburg.. 2. Kostenstand Der Kostenstand bezieht sich auf den Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes und die Indexreihe des Jahres 2000 = 100, einschließlich Mehrwertsteuer. Der aktuelle Index liegt bei 115,3 (Mai 2008). 3. Kostengruppen der DIN 276 Den Kostenrichtwerten liegen die Kostengruppen (KG) der DIN 276, November 2006, zugrunde. Dabei werden die Kostengruppen 300 Bauwerk Baukonstruktionen und 400 Bauwerk Technische Anlagen mit dem Begriff der zusammengefasst. Unter dem Begriff der Gesamtbaukosten werden die Kosten der KG dargestellt. Die Grundstückskosten der KG 100 sind in den Kostenrichtwerten nicht enthalten. Der Kostenanteil der KG 400 Technische Anlagen wird separat dargestellt. 4. Kostenanteile der KG 200, 500, 600, 700 der DIN 276 In den Gesamtbaukosten sind die KG 200 Herrichten und Erschließen, 500 Außenanlagen, 600 Ausstattung und Kunstwerke und 700 Baunebenkosten in Form eines Zuschlages von 33 % auf die enthalten. Diese Kostenanteile können projektspezifisch stark abweichen. Die Kosten der Ersteinrichtung sind nicht enthalten. 5. Bezugsflächen der DIN 277 Den Kostenrichtwerten liegen die Bezugsflächen der DIN 277, Februar 2005, zugrunde. In den Spalten ist die Bezugsfläche die Nutzfläche (NF) als Summe der Nutzflächen 1 7. Die hier enthaltene Nutzfläche 7 Sonstige Nutzflächen entspricht der vormaligen Nebennutzfläche (NNF) der DIN 277, Juni 1987 und umfasst die Flächen für Sanitärräume, Garderoben, Abstellräume, Fahrzeugabstellflächen und Fahrgastabstellräume, Räume für zentrale Technik, Schutzräume,. Der in den Spalten dargestellte Kostenrichtwert bezieht sich auf die vormalige Hauptnutzfläche (HNF). 6. Projektspezifische Kostenanpassung Die Kostenrichtwerte stellen statistische Mittelwerte von bundesweit erhobenen realisierten Neubaumaßnahmen dar. Bei der Anwendung für Kostenermittlungen können projektspezifisch bedeutsame Anpassungen erforderlich werden, die im Einzelfall vorzunehmen sind. Dabei kommen unter anderem folgende Faktoren und Besonderheiten in Betracht: Grundstücksspezifika, vom Mittelwert abweichender Baustandard, Mischnutzungen, abweichender Anteil der Technikkosten, abweichender Anteil der Baunebenkosten, untypische Baumaßnahmen wie Aufstockung oder Erweiterung, länderspezifische Baumarktsituation.
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