Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick

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1 Frankenblick Bote Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Jahrgang 2 Freitag, den 9. August 2013 Nummer 9 Röthenquellenfest des Thüringerwald-Verein Mengersgereuth-Hämmern am 18. August 2013

2 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr.9/2013 Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, den Amtliche Bekanntmachungen Anlage 5 (zu 20 Abs. 1 BWO) Nächster Erscheinungstermin Sprechtage im Monat August 2013 In den Sommerferien 2013 finden die Sprechtage des s, wie nachfolgend aufgeführt statt: Mengersgereuth-Hämmern, Außenstelle der Gemeindeverwaltung :00-17:30 Uhr Rauenstein, Feuerwehrgerätehaus :00-17:30 Uhr Effelder, Rathaus der Gemeinde Frankenblick :00-17:30 Uhr Um die Wartezeiten für Sie möglichst gering zu halten, bitte ich um telefonische Voranmeldung über das Sekretariat unter Tel.: (036766) Ab werden Sprechtage und Sprechzeiten neu im Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick bekannt gegeben. Freitag, den Gemeinde Frankenblick Anschrift OT Effelder Schlossgasse Frankenblick Tel.: / Fax.: / gemeinde@frankenblick.eu Öffnungszeiten... der Gemeindeverwaltung Frankenblick - Rathaus in Effelder: Montag und Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag geschlossen 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr... der Gemeindeverwaltung Frankenblick - Außenstelle Mengersgereuth-Hämmern: Montag und Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag geschlossen 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:30 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde - die Wahlbezirke der Gemeinde Frankenblick wird in der Zeit vom bis (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Frankenblick, Effelder Schlossgasse 20 Zimmer 203 Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen Außenstelle Mengersgereuth-Hämmern Freiherr-vom-Stein-Straße 37 Zimmer 6 Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am (16. Tag vor der Wahl) bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Frankenblick, Schlossgasse 20, Frankenblick, OT Effelder Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 196 Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Orla-Kreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

3 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 9/ Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum ) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum ) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum (2. Tag vor der Wahl) Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Frankenblick, den Die Gemeindebehörde gez. Rainer Blechschmidt - Wahlbeauftragter Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst. Beschluss Nr.: 98/11/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner Sitzung am , zu der ordnungsgemäß 21 Mitglieder des Gemeinderates geladen waren und 17 Mitglieder des Gemeinderates erschienen sind, der Gemeinderat also beschlussfähig war, folgenden Beschluss gefasst: Beschluss - Nr. 98/11/2013 Aktenzeichen: Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick fasst in seiner Sitzung am folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick legt in seiner Sitzung am folgende Ausleihgebühren und Raummieten fest: 1. Ausleihgebühren für private Nutzer Ausleihgebühren Pro Stück in für: (bis zu 3 Tage) Kaution in Biertischgarnitur 2,00 20,00 bei 10 Stck. Verkaufshütte 15,00 10,00 Toilettenwagen 50,00 40,00 Mülltonne / -sack 2,50 / 2,50 2. Ausleihgebühren für ortsansässige Vereine Ausleihgebühren Pro Stück in für: (bis zu 3 Tage) Kaution in Biertischgarnitur 1,00 10,00 bei 10 Stck. Verkaufshütte 5,00 5,00 Toilettenwagen 20,00 20,00 Mülltonne / -sack 2,50 / 2,50 3. Raummiete für Kulturhaus Effelder und Bürgerhaus Effelder (VT=Veranstaltungstag) Saal - Saalanbau - Speisesaal + pro VT pro VT Küche - pro VT Benutzung 30,00 20,00 25,00 Schankanlage 10,00 Bühne 10,00 Tischdecke 1,00 1,00 Heizung Sept-April 20,00 15,00 20,00 Wasserverbrauch bis 50 Gäste 10,00 10,00 10,00 Wasserverbrauch ab 51 Gäste 15,00 15,00 15,00 Elektrokosten Nach Ver- Nach Verbrauch brauch 15,00 Müllbeseitigung bis 50 Gäste 7,50 7,50 7,50 Müllbeseitigung ab 51 Gäste 15,00 15,00 15,00 Für Vereine, die ihren Sitz nicht in der unserer Gemeinde haben, gelten die Ausleihgebühren wie für private Nutzer. Von Kindergärten, Schulen, Senioren und Freiwilliger Feuerwehr werden keine Gebühren erhoben. Der ist berechtigt, in Ausnahmefällen (z.b. bei Vereinsjubiläen) die Raummieten zu erlassen. Die vom Haupt-und Finanzausschuss bestätigten Ausleihgebühren und Raummieten gelten vom Datum der Beschlussfassung an. Frankenblick, den Beschluss Nr.: 99/11/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt im öffentlichen Teil seiner Sitzung am den Tagesordnungspunkt 12 - Beschluss über die Klassifizierung von Straßen von der Tagesordnung abzusetzen Beschluss Nr.: 101/11/2013 Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Schichtshöhn für das Baugrundstück 224/42 stattzugeben. Genehmigte Abweichung: Die im B- Plan planungsrechtlich festgesetzte Baugrenze wird um 1,70 m überschritten

4 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr.9/2013 Beschluss Nr.: 102/11/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am die privaten Pkw des s, des Verwaltungsleiters, des Bauamtsleiters und der Kämmerin als Dienstfahrzeuge anzuerkennen. Für die Nutzung der Fahrzeuge ist ein Fahrtenbuch zu führen. Es wird eine Entschädigung von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer gezahlt Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst. Beschluss Nr.: 106/12/2013 Die Tagesordnung - öffentlicher Teil - der 12. Sitzung des Gemeinderates am wird bestätigt. Beschluss Nr.: 107/12/2013 Die Niederschrift -öffentlicher Teil- der Sitzung des Gemeinderates vom wird bestätigt. Beschluss Nr.: 109/12/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am den Beschluss 03/01/2012 vom aufgrund des Ausscheidens der Gemeinderätin Isabel Dorst die Besetzung des Bauausschusses durch die Fraktion Bürger für Frankenblick wie folgt zu ändern. Als stellvertretendes Mitglied wird berufen: Frau Claudia Kühn Beschluss Nr.: 110/12/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am den Beschluss 33/04/2012 vom aufgrund des Ausscheidens der Gemeinderätin Isabel Dorst die Besetzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales durch die Fraktion Bürger für Frankenblick wie folgt zu ändern. Als stellvertretendes Mitglied wird berufen: Frau Claudia Kühn. Beschluss Nr.: 111/12/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am Herrn Uwe Dorst Kirchsteig Frankenblick OT Mengersgereuth-Hämmern in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl aufzunehmen. Beschluss Nr.: 112/12/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am Frau Susanne Kluck Sonneberger Straße Frankenblick OT Effelder in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl aufzunehmen. Beschluss Nr.: 113/12/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am Frau Nadine Lenk Schichtshöhner Straße Frankenblick OT Mengersgereuth-Hämmern in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl aufzunehmen. Beschluss Nr.: 114/12/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am Frau Regine Lenk Schichtshöhner Straße Frankenblick OT Mengersgereuth-Hämmern in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl aufzunehmen. Beschluss Nr.: 115/12/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am Frau Astrid Müller Steinheider Straße Frankenblick OT Mengersgereuth-Hämmern in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl aufzunehmen. Beschluss Nr.: 116/12/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am Herrn Steffen Sauerteig Neustädter Straße Frankenblick OT Effelder in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl aufzunehmen. Beschluss Nr.: 117/12/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am Frau Isabel Schubert Burggartenstraße Frankenblick OT Rauenstein in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl aufzunehmen. Beschluss Nr.: 120/12/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick fasst in seiner Sitzung am öffentlicher Teil - folgenden Beschluss: Als Beauftragten wird Herr Rainer Blechschmidt, wohnhaft in Frankenblick, OT Rauenstein, Am Straßenberg 13 und als Stellvertreter wird Herr Wolfgang Scheler wohnhaft in Frankenblick, OT Mengersgereuth-Hämmern, Steinacher Str. 67

5 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 9/2013 für die Bundestagswahl am bestellt (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), folgende vorläufige Anordnung: Auf Antrag der DB ProjektBau GmbH werden den bisher Berechtigten der Besitz und die Nutzung der nachfolgend Beschluss Nr.: 140/14/2013 aufgeführten Grundstücke bzw. von Teilen von Grundstücken für die mit dem Bau der Eisenbahn-Neubaustrecke (NBS) Ebensfeld Die Tagesordnung - öffentlicher Teil - der 14. Sitzung des Gemeinderates am wird bestätigt. - Erfurt, Bau-km 36,0 und 37,6 verbundenen planfestgestellten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entzogen und der Unternehmensträger, die DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH mit Wirkung vom in den Besitz und die Nutzung eingewiesen. Betroffene Grundstücke: Beschluss Nr.: 141/14/2013 Gemarkung Welchendorf 347/2, 348/2, 351, 352, 353, 353/2, 357/2, 364/2, 363/2, 371, Die Niederschrift -öffentlicher Teil- der Sitzung des Gemeinderates vom wird bestätigt. 412/3, 516, 521/2, 522, 523/2, 523/3, 524, 525, 528, 529, 530, 531, 532,533, 534, 535, 536/1, 536/2, 537, 538, 539, 540, 541, 544, 546, Gemarkung Selsendorf 20/3, 36, 37/3, 37/4, 38/2, 44, 46, 47/2, 49/3, 49/4, 49/5, 50/2, 50/3, 52/2, 52/3, 52/5, 53, 54, 57/3, 57/4, 58, 59, 60, 63/2, 64, 65/2, 66/2, 66/4, 67/3, 250/2, 250/3, 254/2, 257/2, 258, 259/2, 260/2, 262, 263, 268/2, 270/2, 273, 274, 276/2, 277, 279/2, 280, Bekanntmachung 281, 282, 283, 284, 285, 286/2, 286/3, 287/2, 288, 289/2, 290/2, Der von der Gemeinde Frankenblick am als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht Solarpark Bock 2 in der Gemarkung Mengersgereuth-Hämmern wurde dem Kommunalamt im Landratsamt Sonneberg als Rechtsaufsichtbehörde angezeigt. Nach Prüfung wurde ein Mangel im Auslegungsverfahren nach 3 Abs. 2 Baugesetzbuch festgestellt. Es wurde beanstandet, dass in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung am 29. Juni 2012 keine Aussagen zu den verfügbaren umweltbezogenen Informationen und den bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen getroffen wurden. Das Auslegungsverfahren ist somit fehlerhaft. Durch die nochmalige öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats ist dieser Fehler zu heilen. 292/2, 295/2, 298/2, 300/2, 302, 303, 304/2, 305/2, 306/2, 307, 308/2, 312/2, 313, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 335/2, 326, 327, 328, 329, 330, 360/2 Gemarkung Grümpen 147/14, 147/16, 147/20, 147/24, 148, 149/2, 153, 154/3, 154/4, 154/5, 161/2, 163/3, 163/4, 164, 165/2, 167/2, 168/2, 169, 169/2, 169/3, 170, 171/4, 172, 172/2, 172/3, 173/2 Die Betroffenheit der Grundstücke und die sich daraus ergebende Inanspruchnahme für die vorgesehenen Maßnahmen sind aus der Anlage 1 (Liste der betroffenen Grundstücke) und der Anlage 2 (Kartenpläne im Maßstab , 2 Blätter), die Bestandteil dieser vorläufigen Anordnung sind, ersichtlich. Die Anlagen 1 und 2 werden nicht mit veröffentlicht. Sie liegen, wie nachfolgend angegeben, zur Einsichtnahme aus. Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Gründen Hiermit wird bekanntgemacht: Der vom Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick in der Sitzung liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung in den Dienstgebäuden am beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan Solarpark Bock 2 mit den zeichnerischen und textlichen - der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Schalkau, Markt 1, Schalkau Festsetzungen und integriertem Grünordnungsplan mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom bis der Flurbereinigungsgemeinde Gemeinde Frankenblick, Effelder, Schloßgasse 20, Frankenblick zu jedermanns Einsicht öffentlich im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Frankenblick, Außenstelle in Frankenblick OT Mengersgereuth-Hämmern, Freiherr-vom-Stein-Straße 37, Zimmer 1 während der allgemeinen Dienstzeiten aus. Bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Sonneberg sowie des Landesverwaltungsamtes, Fachbereich Raumordnung und Landesplanung können eingesehen werden. Allgemeine Dienstzeiten sind: während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Die Bestimmungen dieser vorläufigen Anordnung gelten: a) für dauerhaft in Anspruch zu nehmende Flächen bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung ( 65 FlurbG), b) für Flächen mit einer vorübergehenden Inanspruchnahme Montag von 7.30 bis und von bis Uhr bis zur Beendigung der jeweiligen Maßnahmen. Dienstag von 7.30 bis und von bis Uhr Der Unternehmensträger ist verpflichtet, der Flurbereinigungsbehörde Mittwoch von 7.30 bis und von bis Uhr unverzüglich mitzuteilen, wann die Maßnahmen been- Donnerstag von 7.30 bis und von bis Uhr det sind und die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen Freitag von 7.30 bis Uhr wieder zur Verfügung stehen. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Frankenblick vorgebracht werden. Die Gemeinde prüft die fristgemäß vorgebrachten Anregungen und teilt das Ergebnis mit. Die Abfindung für entzogene Flächen und damit verbundene Substanzverluste werden im Flurbereinigungsplan geregelt. Am haben die von der vorläufigen Anordnung Betroffenen die Möglichkeit, sich vor Ort über den Umfang der Inanspruchnahme zu informieren. Hierzu stehen in der Zeit von bis Uhr Vertreter des ALF Meiningen im Bürgerhaus Amt für Landentwicklung Thüringer Hof, Marktstraße 8, Schalkau zu Erläuterungen bezüglich der vorläufigen Anordnung und zur Anzeige der und Flurneuordnung Meiningen - Flurbereinigungsbehörde - von dieser betroffenen Flächen in der Örtlichkeit zur Verfügung. Frankental 1, Meiningen II. Auflagen Meiningen, den Der Unternehmensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen während Flurbereinigungsverfahren Schalkau, der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird. Hierzu sind die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten Landkreis Sonneberg AZ.: Flächen herzustellen. Gegebenenfalls hat der Unternehmensträger I. Vorläufige Anordnung Im Flurbereinigungsverfahren Schalkau, Landkreis Sonneberg erlässt das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) Meiningen gemäß 88 Nr. 3 und 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März neue (auch vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen. 2. Soweit verbleibende Grundstücksflächen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar sind, hat der Unternehmensträger hierfür ebenfalls eine Entschädigung zu zahlen.

6 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr.9/ Die den bisherigen Nutzern verbleibenden Teilflächen sind von dem Unternehmensträger, soweit dies erforderlich ist, neu einzuzäunen. 4. Der Unternehmensträger hat die entzogenen Flächen in der Örtlichkeit bis zum anzuzeigen. 5. Eine ordnungsgemäße Be- und Entwässerung ist durch den Unternehmensträger sicher zu stellen. 6. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen. 7. Nach Beendigung der Baumaßnahmen müssen die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen von dem Unternehmensträger wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert werden. Diese Auflage umfasst ebenfalls die Behebung von Schäden an Wirtschaftswegen, die als Zufahrts- und Baustraßen genutzt wurden. III. Entschädigung 1. Aufwuchsentschädigung Für die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen wird dem jeweiligen Bewirtschafter in den gegebenen Fällen eine Aufwuchsentschädigung gewährt, die auf Grundlage der jeweils geltenden Richtsätze für Aufwuchs und sonstige Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken im Freistaat Thüringen festzusetzen ist. 2. Nutzungsentschädigung Für die Jahre, in denen keine Aufwuchsentschädigung gezahlt wird, werden folgende Regelungen getroffen: a) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht entsprechendes Ersatzland zur Verfügung, so werden den betroffenen Pächtern oder Bewirtschaftern für die Dauer der Inanspruchnahme nach Lage und Zustand zumutbare Ersatzflächen bereitgestellt. Sofern dabei den Betroffenen Nachteile infolge wesentlicher Qualitätsunterschiede entstehen, sind diese auszugleichen. b) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht kein Ersatzland zur Verfügung, so wird für die vom Unternehmensträger benötigten Flächen eine jährliche Nutzungsentschädigung, sofern keine Pachtaufhebungsentschädigung vereinbart wird, gezahlt. Wird ein Nutzungsentzug in überdurchschnittlichem Umfange nachgewiesen, so wird die Nutzungsentschädigung auf Grund einer Einzelfallbewertung ermittelt. c) Die Nutzungsentschädigung oder die Pachtaufhebungsentschädigung stehen grundsätzlich dem Pächter zu. Dieser hat den bisherigen Pachtzins an den Verpächter des beanspruchten Grundstücks weiter zu zahlen. Bei Ersatzlandzuweisung (vgl. Pkt. a) ist ebenfalls die Fortzahlung des Pachtzinses durch den Pächter an den Verpächter des beanspruchten Grundstücks sicherzustellen. 3. Zuweisung von Ersatzflächen; Festsetzung der Entschädigung Die Zuweisung von Ersatzflächen sowie die Festsetzung der Höhe der Entschädigung für den Entzug des Besitzes und der Nutzung erfolgt durch die Flurbereinigungsbehörde nach Unanfechtbarkeit dieser Anordnung mit gesonderten Verwaltungsakten. IV. Sofortige Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388) im öffentlichen Interesse angeordnet. Die sofortige Vollziehung hat zur Folge, dass die Erhebung eines Widerspruchs und einer Anfechtungsklage gegen die vorläufige Anordnung keine aufschiebende Wirkung hat. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Frankental 1, Meiningen, Postanschrift: Postfach , Meiningen, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen ist. In Vertretung gez. Andreas Harnischfeger Nachrichten aus dem Rathaus Ab Sprechzeiten der Schiedsstelle der Gemeinde Frankenblick: Jeden 1. Donnerstag im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Frankenblick, Effelder Schlossgasse Frankenblick Vorsitzender der Schiedsstelle: Herr Wolfgang Scheler, Tel.: /80485 Stellvertreter: Frau Christine Karl, Tel.: Grünabfallentsorgung in der Gemeinde Frankenblick Der Landkreis Sonneberg ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Erfassung und Verwertung anfallender Grünabfälle verantwortlich. Bürger, welche ihre Grünabfälle nicht auf dem eigenen Grundstück verwerten, haben die Möglichkeit, diese zu einer vom Landkreis benannten Annahmestellen zu verbringen. Hier haben sich die Mitarbeiter des Landratsamtes und die Mitglieder des zuständigen Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft des Kreistages Sonneberg bemüht, geschlossene lokale Verwertungskreisläufe mit den landwirtschaftlichen Unternehmen zu organisieren. Die fachgerechte Entsorgung von Grünabfällen war zu Beginn des Jahres 2012 in der Gemeinde Frankenblick nicht mehr gesetzeskonform gewährleistet. Entscheidend waren die gesetzlichen Grundlagen der Thüringer Anlagenverordnung (ThürVAwS). Auf Grund dieser Tatsache mussten die Annahmestellen an der Stallanlage im Ortsteil Rauenstein und im Bauhof des Ortsteils Mengersgereuth-Hämmern geschlossen werden, da diese den technischen Anforderungen nicht mehr entsprachen. Für zwei neue Anlagen in den betroffenen Ortsteilen im geschätzten Wert von rund 180 T sprengt derzeit die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde. Die Folgekosten zur sicheren Betreibung der Anlagen sind beim genannten Betrag noch nicht enthalten. Die Agrargenossenschaft im Ortsteil Effelder, zentral in der Mitte der Gemeinde Frankenblick gelegen, konnte als Partner für die Grünabfallannahme gewonnen werden. Hier reichen die bereits vorhandenen Kapazitäten sowie die technischen Ausstattungen gemäß der ThürVAwS aus, um die Grünabfallverwertung für das gesamte Gemeindegebiet sicherzustellen. Für mich als der Gemeinde Frankenblick ist entscheidend, dass jeder Bürger unserer Gemeinde nach wie vor die Möglichkeit hat, seine Grünabfälle bei einer Annahmestelle innerhalb unserer Gemeinde zu entsorgen. Die Alternativen Rohof oder Schalkau wären nicht zumutbar gewesen. Für die Umsetzung dieser Lösung gilt mein herzlicher Dank der Agrargenossenschaft in Effelder. Unsere Erfahrungen des ersten Halbjahres 2013 belegen, dass es zu keinerlei Problemen bei der Annahme oder Verwertung der Grünabfälle gekommen ist. Selbst die vorhergesagten...staubildungen bis zur Grümpener Höhe sind ausgeblieben. Für einige Bürger der Ortsteile Rauenstein oder Mengersgereuth-Hämmern ist es definitiv nicht einfacher geworden, die Grünabfälle einer fachgerechten Verwertung zuzuführen. Andere Ortsteile mussten schon immer kurze Wege zurücklegen, für diese hat sich nur die Örtlichkeit der Annahme geändert. In der Regel werden jedoch in den meisten Fällen langfristige nachbarschaftliche Transportlösungen praktiziert. DS

7 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 9/2013 Sperrmüllsammlung im Landkreis Sonneberg Senioren (Stellungnahme zu den Presseartikeln im Freien Wort vom und ) Ärgerlich ist es allemal, wenn wir als Kreistagsmitglieder (und ) die Hinterlassenschaften nach den Straßensammlungen in den Gemeinden sehen. Jedoch legt die Abfallwirtschaftssatzung jedem Mitbürger klare Regeln für die Bereitstellung des Sperrmülls auf. Wenn diese eingehalten werden, ist unser praktiziertes System der Sperrmüllsammlung dennoch zeitgemäß, für den Tourismus nicht geschäftsschädigend und vor allem bürgerfreundlich. Das war das Hauptanliegen des Kreistagsbeschlusses am Im Vorfeld der europaweiten Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Sonneberg wurden durch den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des Kreistages Sonneberg alle erarbeiteten Vorstudien zum Erfassungssystem für Sperrmüll, die Ausnahmeregelungen für die Restmüllerfassung sowie das Eckpunktepapier zur EU- weiten Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen im LK Sonneberg ab dem an alle innen und des Landkreises Sonneberg übergeben. Und dieses geschah rechtzeitig vor Beratung und einstimmigen Beschlussfassung durch den Kreistag Sonneberg. Vor dieser Beschlussfassung äußerte sich keiner der innen und des Landkreises im negativen Sinne zu den erarbeiteten Unterlagen. Eine durch die Landrätin angebotene beratung zu dieser Problematik wurde für nicht erforderlich erachtet. Das im Landkreis praktizierte System der Straßensammlung setzte sich im Ergebnis der Abwägung aller Vor- und Nachteile gegenüber einem möglichen Karten- Abruf- System im direkten Vergleich durch. Bürgerfreundlichkeit, höhere Effizienz der Erfassung sowie ein wesentlich geringerer Planungs- Verwaltungs- und Kontrollaufwand standen bei der Abwägung zwischen beiden Systemen im Vordergrund. Der Anstieg der Gebühren für gleiche Leistungen bei einer Umstellung auf das Karten- Abruf- System steht außer Zweifel, da die Entsorgungsfahrzeuge zu einzelnen individuellen Entsorgungstouren fahren müssen. Problematisch, und hier bestehen keine Zweifel zu den Aussagen meines Steinacher Kollegen, ist ein viel zu frühes Bereitstellen der sperrigen Abfälle durch die Bürger. Hierdurch wird das Handeln der Plünderer natürlich erleichtert. Bei den Sperrmüllsammlungen werden nur zugelassene Abfälle entsorgt. Hier gehören Dispersionsfarben, Altlacke und- Farben, Fahrzeugbatterien oder Altreifen, Schmierstoffe und vieles mehr, nicht dazu. Diese können dem ungeachtet auch problemlos über die Müllumladestation oder das Schadstoffmobil entsorgt werden. Alle Städte und Gemeinden organisieren mit ihren Bauhöfen im Nachgang jeder Sammlung immer eine zeitnahe Nachberäumung an anonymen Sammelplätzen, so dass auch diese kritischen Abfallreste unmittelbar danach, meist am darauf folgenden Werktag, von den Sammelplätzen zur Müllumladestation verbracht und fachgerecht entsorgt werden. Die besenreine Säuberung der Sammelplätze gehört ebenfalls zu diesen Leistungen. Hier trägt die Kosten dieser Unvernunft einzelner Mitbürger der Landkreis. Die Sperrmüllsammlung wird zweimal jährlich für die Privathaushalte unseres Landkreises durchgeführt. Ich bin der Meinung, dass sich der Kreistag Sonneberg für die kostengünstigere und bürgerfreundliche Ausführung der Sammlung, natürlich im Einklang mit den Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden und in Kenntnis aller Vor- und Nachteile beider Erfassungssysteme, entschieden hat. Und das sollte so auch beibehalten werden im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises. Ob das die unvernünftigen Mitbürger auch endlich begreifen, die falsche Abfälle und viel zu früh zur Entsorgung bereitstellen? Durch veränderte Entsorgungssysteme werden keine Verhaltensweisen geändert. Wir wollen aber auch nicht die Bürger bestrafen, welche die Vorteile unseres Erfassungssystems akzeptieren und es mit uns umsetzen. Herzlichen Glückwunsch den Geburtstagskindern im Monat September 2013 OT Effelder zum 72. Geburtstag Frau Feistel, Rosemarie Aumühlenweg 4A zum 73. Geburtstag Herrn Karl, Dieter Neustädter Straße zum 90. Geburtstag Herrn Dörr, Gerhard Maßstraße zum 72. Geburtstag Herrn Dietrich, Wilhelm Maßstraße zum 72. Geburtstag Frau Morgenroth, Christine Neustädter Straße zum 65. Geburtstag Frau Preiß, Inge Sonneberger Straße zum 72. Geburtstag Herrn Malter, Hans-Jürgen Sonneberger Straße zum 72. Geburtstag Frau Malter, Johanna Sonneberger Straße zum 74. Geburtstag Frau Gottschalk, Erika Sonneberger Straße zum 71. Geburtstag Herrn Lehmann, Rudolf Schulstraße zum 69. Geburtstag Herrn Mann, Georg Schmiedsgasse zum 84. Geburtstag Frau Mucke, Ursula Neustädter Straße zum 75. Geburtstag Herrn Strampfer, Jürgen Sonneberger Straße 17A zum 65. Geburtstag Frau Möhring, Gisela Mühlweg 2 OT Grümpen zum 69. Geburtstag Herrn Schott, Wolfgang Ortsstraße zum 71. Geburtstag Herrn Heinkel, Bernd Ortsstraße zum 85. Geburtstag Frau Matthes, Irmtraud Ortsstraße zum 65. Geburtstag Frau Flemming, Christiane Heimstätten zum 73. Geburtstag Herrn Hausdörfer, Friederich Heimstätten zum 70. Geburtstag Herrn Leuthäuser, Klaus Heidersberg zum 74. Geburtstag Herrn Stötzer, Friedrich Mühlstraße 8A zum 67. Geburtstag Frau Bauersachs, Ursula Am Adelsberg zum 75. Geburtstag Herrn Baumann, Jost Mittelhammer zum 67. Geburtstag Herrn Popp, Hermann Straße am Mühlberg 49A zum 83. Geburtstag Frau Sperschneider, Annelore Hammerberg zum 66. Geburtstag Frau Triller, Edeltraud Am Adelsberg zum 80. Geburtstag Frau Harder, Erna Schichtshöhner Straße zum 69. Geburtstag Herrn Matthäi, Karl-Heinz Schwarzwälder Straße zum 65. Geburtstag Frau Matthäi, Traudel Schwarzwälder Straße zum 76. Geburtstag Frau Schneider, Waltraud Schwarzwälder Straße zum 85. Geburtstag Frau Roth, Brunhilde Steinheider Straße zum 84. Geburtstag Herrn Schönheit, Arno Steinheider Straße zum 73. Geburtstag Frau Luthardt, Hannelore Adelsberg zum 75. Geburtstag Frau Röder, Anna Steinheider Straße 51

8 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr.9/ zum 65. Geburtstag Herrn Schelhorn, Hans Hämmerer Ortsstraße zum 78. Geburtstag Frau Sperschneider, Rita Schwarzwälder Straße zum 66. Geburtstag Herrn Luther, Wilfried Quieraustraße zum 79. Geburtstag Frau Müller, Hannelore Eisfelder Straße zum 75. Geburtstag Frau Göbl, Ruth Forschengereuther Platz zum 71. Geburtstag Frau Müller, Brigitte Steinheider Straße zum 65. Geburtstag Herrn Sándor, György Hammerberg zum 72. Geburtstag Herrn Sollmann, Rolf Schichtshöhner Straße zum 87. Geburtstag Frau Zimmermann, Ilse Schichtshöhner Straße zum 66. Geburtstag Frau Schneider, Monika Schichtshöhner Straße zum 82. Geburtstag Frau Ahlmann, Irmgard Schichtshöhner Straße 46A zum 66. Geburtstag Herrn Scheler, Manfred Hämmerer Ortsstraße zum 65. Geburtstag Herrn Weißenborn, Erich Schmiedsgrund zum 79. Geburtstag Herrn Barth, Claude Schwarzwälder Straße zum 71. Geburtstag Frau Schneider, Elfriede Hämmerer Ortsstraße zum 74. Geburtstag Frau Heublein, Irmgard Schwarzwälder Straße 12A zum 71. Geburtstag Herrn Roche, Rolf Steinacher Straße zum 74. Geburtstag Herrn Weber, Peter Eisfelder Straße zum 71. Geburtstag Herrn Faber, Fritz Freiherr-vom-Stein-Straße zum 70. Geburtstag Herrn Stowasser, Ulrich Effelderstraße zum 73. Geburtstag Herrn Fuchs, Günter Am Rod zum 78. Geburtstag Herrn Schelhorn, Hartmut Bahnhofstraße zum 88. Geburtstag Frau Bock, Marga Schichtshöhner Straße zum 69. Geburtstag Herrn Pöschl, Karl-Günter Steinacher Straße zum 78. Geburtstag Frau Karl, Lisbeth Steinheider Straße zum 71. Geburtstag Herrn Müller, Siegfried Kirchsteig zum 76. Geburtstag Frau Flemming, Gertrud Schwarzwälder Straße zum 70. Geburtstag Herrn Karl, Gerhard Hämmerer Ortsstraße zum 78. Geburtstag Frau Seeler, Helga Schulstraße 47 OT Meschenbach zum 68. Geburtstag Herrn Heinze, Erich Meschenbach 52 OT Rabenäußig zum 93. Geburtstag Herrn Baier, Herbert Fichtacher Straße zum 73. Geburtstag Frau Jacob, Ilona Rabenäußiger Straße zum 68. Geburtstag Frau Blechschmidt, Gerlinde Melchersberger Straße zum 86. Geburtstag Frau Michaelis, Hilde Fichtacher Straße 4 OT Rauenstein zum 82. Geburtstag Frau Göhring, Annemarie Lehnersgasse zum 74. Geburtstag Frau Müller, Christa Reitgasse zum 65. Geburtstag Herrn Radloff, Gerd Lehnersgasse zum 82. Geburtstag Herrn Bauer, Fredi Am Straßenberg zum 72. Geburtstag Herrn Zinner, Ernst Reitgasse zum 79. Geburtstag Frau Armann, Anita Schönberg zum 68. Geburtstag Frau Göhring, Anita Bahnhofstraße zum 65. Geburtstag Frau Dirrigl, Barbara Weststraße zum 72. Geburtstag Herrn Völker, Gerhard Reitgasse zum 77. Geburtstag Herrn Baumann, Arno Poststraße 14A zum 80. Geburtstag Herrn Lutz, Kurt Bahnhofstraße zum 89. Geburtstag Frau Reichenbacher, Marie Reitgasse zum 70. Geburtstag Frau Brückner, Renate Burggartenstraße zum 66. Geburtstag Herrn Malter, Axel Burggartenstraße zum 88. Geburtstag Frau Müller, Marianne Lehnersgasse zum 70. Geburtstag Frau Krüger, Anna-Louise Fleckrain zum 70. Geburtstag Frau Müller, Renate Schaumberger Platz zum 69. Geburtstag Frau Pröschold, Eva-Maria Am Straßenberg zum 78. Geburtstag Herrn Bückreiß, Albert Am Straßenberg zum 65. Geburtstag Frau Beyer, Gisela Georgiistraße zum 68. Geburtstag Frau Hofmann, Christa Lehnersgasse zum 72. Geburtstag Frau Schmidt, Marlene Richard-Böhm-Straße zum 89. Geburtstag Frau Kirchner, Judith Georgiistraße zum 77. Geburtstag Frau Gerber, Charlotte Georgiistraße zum 85. Geburtstag Herrn Jarzenski, Rudolf Weststraße zum 74. Geburtstag Herrn Krüger, Siegfried Fleckrain zum 82. Geburtstag Frau Hopf, Annemarie Weststraße zum 65. Geburtstag Herrn Diem, Albrecht Am Straßenberg zum 77. Geburtstag Frau Finn, Lisa Bahnhofstraße zum 72. Geburtstag Herrn Müller, Dietmar Bahnhofstraße 48 OT Rückerswind zum 69. Geburtstag Frau Rohrbeck, Doris Rückerswind zum 82. Geburtstag Herrn Georgy, Kurt Rückerswind zum 69. Geburtstag Herrn Lenk, Hartmut Rückerswind 11 OT Seltendorf zum 67. Geburtstag Herrn Höfer, Hans-Jürgen Sonneberger Straße zum 73. Geburtstag Frau Fischer, Johanna Sonneberger Straße zum 78. Geburtstag Frau Fischer, Erika Welchendorfer Straße 11

9 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 9/2013 AWO-Ortsverein Effelder Am findet unser nächster AWO- Nachmittag ab 14:00 Uhr in unserem AWO- Raum in der ehemaligen Schule statt. Ein Dia-Vortrag wird vorgeführt. Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen. Der Vorstand der AWO Einlage: Einzelschützen 3,00 EUR Mannschaften (ab 3 Pers.) 6,00 EUR Klasseneinteilung: Jugend männlich (12-17 J.) Jugend weiblich (12-17 J.) Herren (ab 18 J.) Damen (ab 18 J.) Senioren (ab 60 J.) Mannschaften Die Wertung erfolgt getrennt nach aktiven und nichtaktiven Schützen. Für Vereine mit mehreren Teilnehmern können gesonderte Termine vereinbart werden. Die Siegerehrung findet am Freitag, dem ab Uhr im Festzelt statt. Vereine und Verbände Festprogramm zum 23. Schützenfest in Schichtshöhn Freitag, Uhr Bieranstich durch unseren ca Uhr Siegerehrung für das Jedermann-Schießen ab Uhr Tanz im Festzelt mit DJ Uli und DJ Peter Samstag, Uhr Abholung des Schützenkönigs und der Jungschützenkönigin am ehemaligen Kindergarten Schichtshöhn bis Uhr Festzeltmusik mit der Blaskapelle Bachfeld ab Uhr Tanz im Festzelt Drei Maß Bier (eine Splittergruppe der Höbicher Gaudispitzbum) sorgt für beste Stimmung Sonntag, Uhr Festgottesdienst in der Erlöser-Kirche Mengersgereuth-Hämmern ab Uhr Frühschoppen im Festzelt ab Uhr Vielfältiges Speisenangebot zur Mittagszeit bis Uhr mit Kesselgulasch, Eisbein und Spezialitäten vom Drehgrill Uhr Festumzug ab dem ehemaligen Kindergarten Schichtshöhn anschließend Festzeltmusik mit den Wachbergmusikanten ab Uhr Schützenfestausklang und Tanz für Jung und Alt Disco mit Peter Acker AN ALLEN FESTTAGEN EINTRITT FREI! Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt! Besonders empfehlenswert: Unsere Spezialitäten vom Drehgrill! Jedermann-Schießen 2013 Der Schützenverein Schichtshöhn e.v. lädt alle interessierten Mitbürger zu seinem traditionellen Jedermann-Schießen ein. Die Wettkämpfe finden an folgenden Tagen statt: Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Sonntag Uhr Letzte Anmeldung: 1 2 Stunde vor dem Wettkampfende Schießbedingungen: Luftgewehr, 20 Schuss Entfernung 10 m - Anschlag stehend Der Thüringerwald-Verein Meng.-Hämmern lädt ein zum Röthenquellenfest Am Sonntag, dem 18. August ab Uhr Tombola, Rostbrätl Kaffee & Kuchen Bratwurst, Musik Getränke, Wildgulasch. Droben im Wald entspringt silberhell aus dem Dunkel der Erde die Röthenquell. Tröpfchen für Tröpfchen sammelt sich s Naß. Sprudelt hervor ins Weltenfaß. Einst dort entstanden im hohen Wald. Hörn wir sie fließen ohn Aufhalt. Die Röthenquelle von Peter Keller Ihr gaben Menschen eine Fassung aus Stein. Bei einer Perle soll das so sein. Erst im Vereine mit den Wassern der Höhn, wächst sie zum Bache so wunderschön. Im Röthengrund liebliches Tal hört Ihr sie murmeln wohl tausendmal. Schnuppertraining - für Kinder ab 3 Jahren und älter - Liebe Kinder & Eltern! Bewegung und Sport sind zwar nicht das Wichtigste, aber neben einer ausgewogenen Ernährung tragen sie zu unser Aller Gesundheit bei. Es geht nicht(!) darum alle Kinder zu Fußballern zu machen, sondern vielmehr darum den Spaß und die Freude an Sport & Spiel, aber auch den Umgang miteinander zu fördern - Dazu bietet der Fußballsport nahezu alle Möglichkeiten! Schaut doch einfach mal vorbei - Ihr seid herzlich willkommen & vielleicht kennt Ihr ja den ein oder anderen schon aus eurer Kindergartengruppe Wann: Sonntag von Uhr Wo: Sportplatz bzw. Turnhalle Effelder Ausrüstung: Sportkleidung, Turnschuhe, evtl. etwas zum Trinken

10 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr.9/2013 Weitere Informationen: Fredy Stammberger 0170/ Sportseite des SC 09 Effelder Martin Liebermann 0170/ Abteilung Fußball: Kreisoberliga - Spielansetzungen für den August und September Sonntag, den Anstoß Uhr, Effelder I - Themar Samstag, den Anstoß Uhr, Haina - Effelder I Sonntag, den Anstoß Uhr, Milz/Eicha - Effelder I Sonntag, den Anstoß Uhr, Effelder I - SG 51 Sonneberg Sonntag, den Anstoß Uhr Heldburg - Effelder I Sonntag, den Anstoß Uhr Effelder I - Goßmannsrod Sonntag, den Anstoß Uhr Erlau - Effelder I 2. Kreisklasse Ost - Spielansetzungen für den August und September Samstag, den Anstoß Uhr, Effelder II - Schalkau II Sonntag, den Anstoß Uhr Effelder II - SG 1951 Sonneberg II Samstag, den Anstoß Uhr Haselbach/Hasenthal - Effelder II Sonntag, den Anstoß Uhr Effelder II - Rottmar Sonntag, den , Spielfrei Alte Herren Freitag, den Anstoß Uhr Effelder - SG 1951 Sonneberg Freitag, den Anstoß Uhr Effelder - Bedheim Freitag, den Anstoß Uhr Ketschenbach - Effelder Freitag, den Anstoß Uhr Effelder - Sonneberg-West Die Sportler des TSV 1864 Mengersgereuth-Häm. denken an die Flutopfer Das Schicksal der vom Hochwasser betroffenen Menschen in Thüringen, hat die Mitglieder des TSV 1864 nicht kalt gelassen. Anlässlich ihrer Mitgliederversammlung wurde zu einer Spendenaktion aufgerufen. Diesem Aufruf sind auch die Handballer während ihrer Ortsmeisterschaften und die Judokas anlässlich ihres Sommerfestes gefolgt. So kam ein beachtlicher Betrag von 232,00 zusammen. Gemeinsam wurde entschieden, das Geld der Kindergarteneinrichtung in Bad-Köstritz zukommen zu lassen. Der Vorstand des TSV 1864 hat sich über die Spendenbereitschaft sehr gefreut, und möchte sich auf diesem Weg bei allen Spendern recht herzlich bedanken. Handball Ortsmeisterschaften um den Pokal des s Auch in diesem Jahr wurden in Hämmern wieder die Handball Ortsmeisterschaften ausgetragen. Diesmal kämpften 6 Mannschaften um den begehrten Pokal des s. Staffel 1: Himbeerpflücker Sochsebrünn Meng.-Häm I FSV Fußball Meng.-Häm.

11 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 9/2013 Staffel 2: HV Sbg. Herren HV Sbg. Damen Meng.-Häm II Freitag, Uhr FSV 06 Rauenstein - SV 1897 Goßmannsrod Sonntag, Alle Zuschauer und alle Aktiven erlebten faire und spannende Wettkämpfe und hatten jede Menge Spaß. Bei bester Versorgung stand schließlich der Sieger fest. 1. Platz HV Sbg. Herren 2. Platz Himbeerpflücker aus Sochsebrünn Uhr TSV 1868 Ummerstadt - FSV 06 Rauenstein 2. Mannschaft: Sonntag, Uhr SG Haselbach/Hasenthal - FSV 06 Rauenstein II Samstag, Platz Mengersgereuth-Häm. I Uhr FSV 06 Rauenstein - SV Rottmar/Gefell 4. Platz Mengersgereuth-Häm. II Alte Herren SG Rauenstein/Schalkau: 5. Platz FSV 1999 Meng.-Häm Fußball Freitag, Platz HV Sonneberg Damen Uhr Ilmenau-SG Rauenstein/Schalkau Der Hauptamtsleiter W. Scheler hat den glücklichen Siegern den Freitag, Pokal überreicht. Er bedankte sich bei allen Beteiligten für spannende Spiele und bei den Verantwortlichen für ihr Engagement Uhr Eisfeld-SG Rauenstein/Schalkau Ihrem Einsatz ist es zu verdanken, dass die diesjährigen Ortsmeisterschaften wieder ein voller Erfolg waren. die Nachwuchsspiele der D-Junioren: Samstag, :30 Uhr SG FSV 06 Rauenstein - VfB Oberweimar Sportplatz Rauenstein Sonntag, :30 Uhr FC Rot-Weiß Erfurt II - SG FSV 06 Rauenstein Samstag, :30 Uhr SG FSV 06 Rauenstein - FC Carl Zeiss Jena II Sportplatz Rauenstein FSV 1999 Mengersgereuth-Hämmern Veranstaltungen des TSV 1864 Meng.-Häm. Nach der Sommerpause beginnt für die Handballer und unsere Tischtennismannschaften die neue Saison. Um an die guten Erfolge des vergangenen Jahres anknüpfen zu können benötigen unsere Sportler natürlich auch die Unterstützung der Fans. Die Anfeuerung aus dem Publikum ist ein wesentlicher Ansporn bei den Wettkämpfen. Deshalb wenden wir uns an alle sportbegeisterten Einwohner der Gemeinde Frankenblick, unterstützt unsere Sportler und kommt zu den Wettkämpfen in die Meng.-Häm. Arena. Dort könnt ihr spannende Wettkämpfe und fairen Sport erleben. Hier die Termine: Sa ,00 Uhr Tischtennis 2. Herren Uhr Tischtennis 1. Herren Sa Uhr Handball Pokalspiel gegen SV Einheit Sondershausen So Uhr Tischtennis TOP 10 Thüringen Schüler C/A So Uhr Handball Punktspiel gegen Sömmerda II Weitere Termine stehen noch nicht fest, werden aber im Amtsblatt rechzeitig bekannt gegeben. Wir freuen uns auf euren Besuch. U. J. Pressewart Spielplan des FSV 06 Rauenstein e.v. für den August 2013: 1. Mannschaft: Sonntag, Uhr SV Eintracht Heldburg-FSV 06 Rauenstein Sonntag, Uhr Erlauer SV Grün-Weiß - FSV 06 Rauenstein Samstag, Uhr FSV 06 Rauenstein - SV 08 Westhausen Kreisjugendspiele Fußball 2013 F-Jugend in Rauenstein Am Sonntag, den trafen sich in Rauenstein die F- Jugend Mannschaften des Landkreises zu den diesjährigen Kreisjugendspielen. Die Nachwuchskicker des FSV 1999 Mengersgereuth sind wieder einmal sehr schwer ins Tunier gestartet und konnten sich nach dem ersten Spiel gegen die Mannschaft des 1. FC Sonneberg über eine Punkteteilung freuen. In diesem Spiel wollte das Zusammenspiel noch nicht richtig gelingen und so war es ein Fernschuß von Lorenz Scheler, der den Ausgleich bescherte. Mit einer kleinen Leistungssteigerung im Spiel gegen die Kicker von Germania Sonneberg West und einem weiteren Tor von Lorenz war der erste Sieg an diesen Tag errungen. Gegen die Jungen und Mädchen des Steinacher Nachwuchses war der Knoten geplatzt. Mit dem höchsten Sieg des Tages einen 5:0 wurde der Grundstein für ein erfolgreiches Tunier gelegt. Unsere Torschützen in diesen Spiel waren Lorenz Scheler 2 x, Julian Fischer 2 x und Tobias Scheufler 1x. Im Spiel gegen Lauscha konnte an die guten Leistung angeknüpft werden und das Spiel wurde mit 4:0 gewonnen. In diesen Spiel trugen sich neben Julian Fischer und Tobias Scheufler 2 x, auch unser Jüngster an diesen Tag Pascal Wiegand in die Torschützenliste ein. Der Turniersieg war zum Greifen nahe und im Spiel gegen die Mannschaft von Blau Weiss Schalkau wurde alles Können noch mal in die Waagschale geworfen. Mit Toren von Julian und Tobias der nächste Sieg im Spiel und um in Tunier an diesen Tag erkämpft.

12 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr.9/2013 Neben unseren erfolgreichen Torschützen waren an diesen Tag Jonas Zander, Celina Morgenstern, Devin Oppel, Willi Völkel und Jannik Bätz im Einsatz. Aber auch das letzte Spiel an diesen Tag, das nicht mit in die Wertung einging war von besonderer Bedeutung. Im Frankenblickderby gelang unseren Kickern ein weiterer Sieg. Mit 3:1 behielten die Jungs gegen den FSV Rauenstein die Oberhand. Mit diesen Sieg bei den Kreisjugendspielen der F- Jugend hat unser Nachwuchs gezeigt welche gute Arbeit in unseren Verein geleistet wird. Um diese Arbeit fortsetzen zu können würden wir uns freuen neue Fußball begeisterte Jungen und Mädchen auf unseren Sportplatz begrüßen zu dürfen. Von Hans-Georg Morgenstern 2. Sportfest der Eltern-Kind-Turngruppe Das 2. Sportfest der Eltern-Kind-Turngruppe des SC 09 Effelder fand am gemeinsam mit der Reha-Werkstatt des Diakoniewerkes Sonneberg auf dem Sportplatz in Effelder statt. Jedes Kind bekam ein T-Shirt der BzgA -Initiative Kinder stark machen und eine Laufkarte. Dann rief auch schon der Theo zum bekannten Aufwärmlied. Alle Kinder, Eltern, Großeltern und die Mitarbeiter der Reha- Werkstatt versammelten sich um das Schwungtuch und begannen mit lustigen Bewegungsspielen. Anschließend absolvierten alle Anwesenden mit einer Begeisterung den Parcours mit 9 Stationen: Zapfenzielwurf, Büchsenwerfen, Sackhüpfen, Eierlaufen, Luftballontreiben, Telefonbuchweitwerfen, Huckepacktragen, Torwandschießen, Familien-Rasenskilaufen. Alle Familien und unsere Gäste hatten einen Riesenspaß und Freude an der Bewegung an allen Stationen. Am Ende gab es für alle Kinder einen kleinen Preis. Dann war die Hüpfburg freigegeben und immer dicht umlagert. Alle stärkten sich kräftig nach der Anstrengung und verabschiedeten sich glücklich in die Sommerpause und mit einem Dank an alle ehrenamtlichen Helfer und Unterstützer. Die Eltern-Kind- Turnfamilie hat mit dieser Aktion die Integration psychisch kranker Menschen unterstützt und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht so die Einschätzung der Übungsleiterin Christine Kalies. An diesem Sportfest, nahmen wir sehr gerne Teil, berichtete Fredi Kalies, Gruppenleiter in der Reha-Werkstatt und Verantwortlicher der Wandergruppe. Die gemeinsame Betätigung mit den Kindern und Eltern der Eltern-Kind-Turngruppe des SC 09 Effelder hat uns allen viel Freude bereitet. Jubiläum 10. Wanderwoche im Schaumberger Land vom Sonntag, Auftakt zur Luther Kulissenwanderung - vorbei an verborgenen Höhlen - Treffpunkt: 9.00 Uhr Parkplatz Theuern (Ringstraße) Der Auftakt zu unserer 10. Wanderwoche im Schaumberger Land, beginnt mit einer einzigartigen Themenwanderung. Unser Natur- und Landschaftsführer, Ralf Kirchner, nimmt Sie mit von der verborgenen Rauensteiner Höhle zur verborgenen Bleßberghöhle entlang von Hollywood-Drehorten. Die Wanderung beginnt in der Ringstraße Theuern über die neue ICE Bahnstrecke hinab nach Truckenthal. Von dort erkunden wir das Fuchsloch in unmittelbarer Nähe der verborgenen Blessberghöhle. Dabei führt uns Ralf Kirchner zu den Drehorten des Hollywoodfilms Luther. Vorbei am Südportal des Blessbergtunnels erreichen wir den Aussichtspunkt Steger, bevor es wieder zurück zum Ausgangspunkt geht. Für die Verpflegung wird gesorgt. Streckenlänge: 12 km Schwierigkeit: mittel Wanderzeit: Kosten: 4 Stunden 5,00, Kinder frei (Kosten für Verpflegung extra) Dienstag, Sagenwanderung auf dem Dockenweg Treffpunkt: 9.00 Uhr Tourist-Information Schaumberger Land Auf dem Dockenweg folgen wir der Teerstraße in Richtung Gundelswind. Hier halten wir uns links und erreichen durch einen Wald hindurch schon das erste Denkmal den Pferdekopf. Von hier aus geht es weiter zu dem bekannten Pankrazdenkmal, welches erst im 20. Jahrhundert errichtet worden ist. Die nächste Etappe führt uns über Mausendorf nach Stelzen an die Itzquelle, wo wir eine längere Rast einlegen. Am Ortsausgang in Richtung Schirnrod, befindet sich das nächste Flurdenkmal Die erfrorenen Kinder. Weiter in westlicher Richtung steht ebenfalls unweit vom Wegesrand die Stelzener Docke. Weiter folgen wir dem Dockenweg in Richtung Schirnrod. Auf dem Weitesfelder Weg finden wir ein weiteres Steinkreuz und am höchsten Punkt der Gruber Höhe angekommen, können wir gleich 3 Boden- und Flurdenkmäler besichtigen. Auf unserer Tour lauschen wir den Sagen und Geschichten des Schaumberger Landes. Für die Verpflegung wird gesorgt. Streckenlänge: 12 km Streckenwanderung Schwierigkeit: mittel Wanderzeit: 4 Stunden Kosten: 3,00, Kinder frei (Kosten für Verpflegung extra) Rücktransport: ca. 2-3 pro Person Mindestteilnehmer: 4 Personen Donnerstag, Wanderung auf dem Panoramaweg Schaumberger Land - Mundart triff auf Holz - Treffpunkt: 9.00 Uhr Bahnhof Forschengereuth Auf dem Panoramaweg Schaumberger Land wandern wir immer stetig bergauf in Richtung Wegespinne. Nach 5 km, vorbei am Mühlberg in Richtung Simmersbuche erreichen wir die Hämmere Ebene. Am neuen Nordic-Aktiv-Zentrum legen wir eine kurze Rast ein und besichtigen das Multifunktionsgebäude. Über den Rottenkämmlein führt uns die Tour nach Augustenthal zur Besichtigung der Schauköhlerei. Hier lädt das Forsthaus Augustenthal zu einem Wanderschmaus ein. Gestärkt und mit neuen Kräften wechseln wir die Route auf dem Eisenlehrpfad in Richtung Hämmern zurück zu unserem Ausgangspunkt. Für die Verpflegung wird gesorgt. Streckenlänge: 12 km Rundwanderweg Schwierigkeit: mittel Wanderzeit: 4 Stunden Kosten: 3,00, Kinder frei (Kosten für Verpflegung extra) Mindestteilnehmer: 4 Personen

13 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 9/2013 Sonntag, Abschlusswanderung mit der Musikgruppe Gschmou k on the Obstler Treffpunkt: Uhr Bahnhof Rauenstein Unsere Abschlusswanderung beginnt am Bahnhof in Rauenstein. Vorbei an den Herrenteichen wandern wir in Richtung Straßenberg. Auf dem Panoramaweg Schaumberger Land gelangen wir nach Theuern. Von hier aus führt uns die Wanderung auf dem Goldpfad zu den Finnhütten nach Rauenstein. Im Ferienzentrum Rauenstein empfängt uns die Musikgruppe Gschmou k on the Obstler und erfreut uns mit zünftiger Musik und lustigen Einlagen. Wir lassen die 10. Wanderwoche bei viel Spaß und Gaudi ausklingen. Nach dem Ende wandern wir zurück zu unserem Ausgangspunkt. Für die Verpflegung wird gesorgt. Streckenlänge: 6 km Rundwanderweg Gschmou k on the Obstler Schwierigkeit: mittel Wanderzeit + Band: 4 Stunden Kosten: 6,00, Kinder frei hoffen, dass dieses einmalige musikalische Stelldichein großen Anklang findet, erklärte Landrätin Christine Zitzmann vorab, die übrigens persönlich durch das Programm führen wird. Das Blasmusikfest soll ausdrücklich alle Generationen ansprechen. Speziell für Kinder steht auf dem Festgelände ein Spielplatz zur Verfügung. Der Eintrittspreis beträgt 2,- Euro je Besucher, wobei Kinder freien Eintritt haben. Es ist angedacht, den Erlös einem guten Zweck zukommen zu lassen. Für Speisen und Getränke wird selbstverständlich bestens gesorgt. Als kostenlose Parkflächen steht den Besuchern unter anderem der Parkplatz der Firma Schneider zur Verfügung. Folgender Programmablauf ist für das 1. Blasmusikfest des Landkreises Sonneberg vorgesehen: Uhr Eröffnung durch Landrätin Christine Zitzmann und Albrecht Morgenroth Uhr Jagdhornbläser der Rennsteigjägerschaft Uhr Musikverein Heinersdorf Uhr Stadtkapelle Lauscha Uhr Schalmeienkapelle Spechtsbrunn Uhr Pause Uhr Musikverein Neuhaus-Schierschnitz Uhr Roßfelder Musikanten (Landkreis Coburg) Uhr Tettauer Blasmusik (Landkreis Kronach) Uhr Alpenecho Sonneberg Uhr Blasorchester Oberlind Uhr Ausklang der Veranstaltung Veranstaltungen Mit dabei - Das Blasorchester Oberlind Herzliche Einladung zum 1. Blasmusikfest des Landkreises Sonneberg am 1. September 2013 in Judenbach Der Landkreis Sonneberg und die Gemeinde Judenbach laden mit Unterstützung der Sparkasse Sonneberg am Sonntag, dem 1. September 2013 von bis Uhr zum 1. Blasmusikfest des Landkreises Sonneberg ein. Das beliebte Judenbacher Kultur-Festival 100 international bietet hierfür einen großartigen Rahmen. Bei schönem Wetter findet die Veranstaltung auf der wunderbaren Freilichtbühne statt, bei schlechter Witterung kann die Veranstaltung problemlos in den Kultursaal 100 verlegt werden. Aufspielen werden zum Blasmusikfest der Musikverein Heinersdorf, der Musikverein Neuhaus-Schierschnitz, das Blasorchester Oberlind, die Stadtkapelle Lauscha, die Jagdhornbläser der Rennsteigjägerschaft, die Schalmeienkapelle Spechtsbrunn und das Alpenecho Sonneberg als bekannte Kapellen des Sonneberger Landes. Groß ist die Freude zudem, dass mit der Tettauer Blasmusik aus dem Landkreis Kronach und den Roßfelder Musikanten aus dem Landkreis Coburg zwei grandiose Musikvereine aus der oberfränkischen Nachbarschaft ihr Können darbieten wollen. Die Blasmusik ist ein fester Bestandteil des Brauchtums unserer ländlich geprägten Region. Um diesen Teil unseres Brauchtums zu stärken haben wir erstmals ein Blasmusikfest des Landkreises Sonneberg ins Leben gerufen und freuen uns sehr, dass sich hieran auch oberfränkische Kapellen beteiligen. Gemeinsam laden wir alle Interessierten herzlichst nach Judenbach ein und Neben dem Blasmusikfest bietet das Judenbacher Kulturfestival 100 international zwei weitere lohnenswerte Höhepunkte: So beginnt das Festival am Donnerstag, dem 29. August 2013, ab Uhr mit einem Puppentheater für Kinder im Kultursaal 100. Dann präsentiert die Landesarbeitsgemeinschaft Puppenspiel Thüringen e.v. das Stück Zwerg Nase. Und am Freitag, dem 30. August 2013, findet ab Uhr ein Benefizkonzert mit dem Wehrbereichsmusikkorps III der Bundeswehr Erfurt auf der Freilichtbühne in Judenbach statt. Der Erlös aus diesem Konzert kommt dem Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.v. zugute. Karten zum Preis von 10,00 Euro sind ausschließlich an der Abendkasse erhältlich. Für Rückfragen und Informationen steht gerne Frau Ute Beyer von der Gemeindeverwaltung Judenbach zu den bekannten Öffnungszeiten unter Telefon / zur Verfügung.

14 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr.9/2013 Samstag, Gottesdienst in Schichtshöhn Uhr 12. Sonntag nach Trinitatis, Gottesdienst in der Erlöserkirche Uhr 13. Sonntag nach Trinitatis, Uhr Gottesdienst zum Schulanfang in der Erlöserkirche 14. Sonntag nach Trinitatis, Festgottesdienst mit den Schützen Uhr in der Erlöserkirche Uhr Waldgottesdienst in Korberoth Weitere Veranstaltungen: Donnerstag Gemeindefahrt nach Bürgel Mittwoch Uhr Seniorennachmittag im Gemeindesaal Donnerstag Uhr Seniorennachmittag in der Tagespflege in Rabenäußig VORHINWEISE: Donnerstag, den 5. September Erster Treff der Vor - und Hauptkonfirmanden im Gemeindesaal Uhr Vorkonfirmanden Klasse 7 Konfirmanden Klasse Uhr Beginn der Kinder - Kirche: Donnerstag, den 12. September um Uhr im Gemeindesaal Sonntag, den 15. September um Uhr Konzert mit Belcanto Kirchengemeinden Effelder, Rauenstein und Meschenbach August 2013 Monatsspruch für August Du hast mein Klagen in Tanzen verwandelt, hast mir das Trauergewand ausgezogen und mich mit Freude umgürtet. (Ps 30,12) Gottesdienste Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Kirchliche Nachrichten Evang. Kirchgemeinde Mengersgereuth-Hämmern Monatsspruch August: Du hast mein Klagen in Tanzen verwandelt, hast mir das TrauerPsalm gewand ausgezogen und mich mit Freude umgürtet. 30,12 Gottesdienste: 10. Sonntag nach Trinitatis, Uhr Taufgottesdienst in der Erlöserkirche Samstag, Uhr Taufgottesdienst in der Erlöserkirche Samstag, Uhr Gottesdienst in Rabenäußig Uhr 11. Sonntag nach Trinitatis Meschenbach, Predigtgottesdienst Effelder, Predigtgottesdienst Rauenstein, Predigtgottesdienst 12. Sonntag nach Trinitatis Theuern, Predigtgottesdienst Effelder, Predigtgottesdienst Rauenstein, Predigtgottesdienst 13. Sonntag nach Trinitatis Rauenstein, Abschiedsgottesdienst Pfarrer Zeidner 14. Sonntag nach Trinitatis Gedenkgottesdienst Korberoth für alle Gemeinden des Schaumberger Landes 15. Sonntag nach Trinitatis Effelder, Familiengottesdienst zur Schuleinführung für den gesamten Pfarrbereich Veranstaltungen: Christenlehre (KiKi-Treff) wird bekanntgegeben Posaunenchor Donnerstag, 20 Uhr im Pfarrhaus Rauenstein (entfällt in den Ferien) Kirchenchor Effelder Montag, 18,45 im Pfarrhaus Effelder Schaumberger Kantorei nach Absprache Gemeindekirchenrat Effelder Donnerstag, 8. August 20 Uhr im Pfarrhaus Effelder Seniorenkaffee Donnerstag, um Uhr im Pfarrhaus. Wir bitten um Anmeldung bis Mittwoch um 12 Uhr Tel

15 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 9/2013 Das DRK informiert! Bereitschaftsdienste Liebe Bürger von Mengersgereuth-Hämmern und Umgebung, liebe Blutspender und die, die es werden wollen! Das ehrenamtliche Rote Kreuz und viele hilfebedürftige Menschen sind auf ihre Mithilfe angewiesen. Blut lässt sich leider nicht künstlich herstellen, darum die Bitte, helfen sie uns mit einer Blutspende beim Roten Kreuz. Die Möglichkeit dazu haben sie wieder am 26. August 2013 von bis Uhr in der Grundschule von Meng- Hämmern Schulstrasse 15. Ein frisch zubereiteter Imbiss und attraktive Präsente warten auf sie. Es betreut sie wie immer das Team der SB Steinach. Danke Konietzko Vorsitzender Kindertagesstätte haupt?. Ziel ist es, die Teilnehmenden für die Anforderungen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. Viele Menschen mit Behinderung sind im Urlaub und auf Reisen auf engagierte Helfer/innen angewiesen, die sie begleiten und unterstützen. Erst dann ist für viele der Traum von einem erholsamen Urlaub realisierbar. Das ist eine tolle Sache, endlich kann ich auch mal Urlaub machen, berichtet eine Rollstuhlfahrerin, die in Begleitung von Reiseassistenz einen tollen Urlaub verbrachte. Das detaillierte Programm, weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen finden Sie auf der Webseite der BSK-Reisen GmbH unter Reiseassistenz. Kontaktinfos: BSK-Reisen GmbH Altkrautheimer Straße Krautheim info@bsk-reisen.org (Für Ihre Rückfragen) Herbst - Winter - Kinder-Kleider- Basar 2013 Veranstalter: Kindergarten und Förderverein Sonnenblume Unser nächster Basar (Herbst/ Winter) findet am Freitag, den 06. September 2013 von Uhr Uhr in der Turnhalle der ehemaligen Grundschule Effelder statt. (B 89 zwischen Sonneberg und Eisfeld) Für Schwangere beginnt der Verkauf um Uhr. Etikettenverkauf ist am Samstag, 17. August 2013 in der Tankstelle Seltendorf sowie im Kindergarten Sonnenblume in Seltendorf. (Verkauf im Kindergarten nur von Uhr) Verkauft werden Kinderkleidung Herbst/ Winter Gr , ein Drittel Sommerkleidung, Umstandskleidung, Spielsachen, Kinderwagen, Hochstühle, Autositze, Fahrräder, Kleinmöbel usw. Wissenswertes Reisen möglich machen - Schulung für Reiseassistenz Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.v. bietet von 4. bis 10. November einen einwöchigen Workshop in Krautheim/ Baden-Württemberg an, um ehrenamtliche Reiseassistenz für Menschen mit Behinderung zu schulen. Teilnehmen können Personen, die mindestens 18 Jahre alt und körperlich belastbar sind sowie über Einfühlungsvermögen, Geduld und Ausdauer verfügen. Während des kostenpflichtigen Workshops werden in praktischen und theoretischen Übungen unter anderem die Fragen beantwortet: Wie helfe ich einem Rollstuhlfahrer an einer Bordsteinkante?, Welche Pflege benötigt ein querschnittsgelähmter Mensch auf Reisen?, Wie begleite ich eine blinde Person? oder Welche unterschiedlichen Behinderungsarten gibt es über- Wasser marsch - Wer sparen will, muss nicht kalt duschen Kosten und Energieverbrauch bei der Warmwasserbereitung senken Erfurt, Gerade bei sommerlichen Temperaturen möchte sie niemand missen: die Dusche. Ob am Morgen nach dem Aufstehen oder abends nach getaner Arbeit - eine Dusche ist erfrischend und reinigend zugleich. Doch für die tägliche Körperpflege und das Duschen werden täglich bis zu 50 Liter Wasser pro Person benötigt. Für die Warmwasserbereitung insgesamt verbraucht ein Durchschnittshaushalt rund 20 Prozent seiner Energiekosten. Daher heißt Wassersparen auch zugleich Energiekosten sparen - vor allem, wenn das Wasser mit Strom erwärmt wird. Oft reichen schon einfache Tipps und das Überprüfen des eigenen Verhaltens, um Wasser und Energie zu sparen, meint Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Zum Beispiel durch das Verwenden von sogenannten Strahlreglern an den Wasserarmaturen. Diese kostengünstigen und leicht einbaubaren Wasserspargeräte mischen dem Wasser Luft bei und verringern so den Wasserdurchsatz und damit den Energieverbrauch für die Wassererwärmung. Durch die Verwendung einer Sparbrause beim Duschen verringert sich der Wasserbedarf ohne Komforteinbuße fast um die Hälfte, erklärt die Expertin. Für drucklose Boiler und Durchlauferhitzer sind Sparbrausen aus technischen Gründen leider ungeeignet. Auch am Waschbecken lässt sich ganz einfach Energie sparen. In nahezu allen Haushalten gibt es Einhand-Mischbatterien im Badezimmer. Die meisten Verbraucher stellen den Hebel in die Mittelposition. Bei der Mehrzahl der Armaturen wird dann aber automatisch Warmwasser beigemischt, auch wenn es zum Händewaschen gar nicht gewünscht wird. Wird der Hebel beim Händewaschen nach rechts auf kalt gestellt, können im Jahr bis zu 30 Euro eingespart werden. Neuere Armaturen sind bereits so konstruiert, dass sich die Einstellung kalt in der Mitte befindet. Über weitere technische Einzelheiten und Energiesparmaßnahmen informieren die Energieberater der Verbraucherzentrale bei allen Fragen zum Energieverbrauch anbieterunabhängig: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen

16 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr.9/2013 gibt es auch auf oder unter (kostenfrei). In Sonneberg findet die Beratung im Landratsamt in der Bahnhofstraße 66 statt. Eine Terminvereinbarung für Sonneberg ist auch möglich unter Tel / oder / Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Impressum Frankenblick Bote Herausgeber: Gemeinde Frankenblick Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen Teil: Die Gemeinde Frankenblick, Effelder Schlossgasse 20, Frankenblick, Tel /2930, Fax /29321, gemeinde@frankenblick.eu Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: Für alle anderen Veröffentlichungen ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich. Verantwortlich für den öffentlichen Teil ist der Verlag bzw. der entsprechende Verfasser einer Mitteilung/ Nachricht Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 1 x monatlich bzw. nach Bedarf, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet; Bezugsmöglichkeiten/Bezugsbedingungen: Laufend gesicherter Bezug ist nur im Abonnement möglich. Ein Abonnement gilt für die Dauer eines Jahres. Die Kosten betragen 30,00 EUR/Jahr. Zu abonnieren ist das Amtsblatt beim Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel /2050-0, Fax 03677/ Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens dem Verlag vorliegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt gegen Erstattung von 2,50 EUR für das Einzelexemplar incl. Portokosten und MwSt. einzeln zu erhalten. Die Bestellung hat beim Verlag + Druck Linus Wittich GmbH zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenfrei im Gemeindegebiet verteilt. Zu beachten gilt, dass die kostenfreie Verteilung des Amtsblattes im Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht.

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