Berner Pflanzenschutzprojekt

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1 Berner Pflanzenschutzprojekt Kontrollhandbuch Version vom März 2018 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen S. 2 Massnahmenübersicht S. 4 Antidriftdüsen / Waschplatz S. 5 Allgemeines Sanktionsschema S. 6 Querstreifen Feldrand S. 7 Begrünte Fahrspur S. 8 Herbizid-Verzicht S. 9 Totalherbizid-Verzicht S. 10 Reduzierter Fungizid-/ Insektizideinsatz S. 11 Trichogramma-Einsatz S. 12 Spezialkulturen (Einnetzen / Verwirrungstechnik / Herbizidverzicht im Rebbau) S. 13 Weitere Informationen: Broschüre: Ziele und Massnahmenkatalog BPP 1

2 Allgemeine Bestimmungen für die Kontrollen des Berner Pflanzenschutzprojekts Teilnahme und Zielgruppe Die Teilnahme ist für alle Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Bern möglich; Biobetriebe mit Einschränkungen (siehe Massnahmenübersicht). Die Teilnahme ist freiwillig. Es gilt das Wohnortsprinzip: bei zwei Produktionsstätten müssen die Direktzahlungen vom Kanton Bern kommen. Bei Produktionsstätten im Kanton Bern sind auch die zugehörigen ausserkantonalen Flächen beitragsberechtigt. Die Massnahmen sind auf den bewirtschafteten Flächen, welche im Gelan deklariert sind, umsetzbar. Inoffizieller Abtausch von Flächen wird nicht berücksichtigt. Projektdauer (6 Jahre) Anmeldung / Abmeldung / Korrekturen Projekt-Anmeldung Interessierte Landwirtinnen und Landwirte müssen ihre Teilnahme am Berner Pflanzenschutzprojekt bei der Herbsterhebung im September online über GELAN unter Erhebungen/Massnahmen/Kantonale Ressourcenprogramme KRB anmelden. Massnahmen-Anmeldung Landwirtinnen und Landwirte, die sich bei der Herbsterhebung für das Projekt angemeldet haben, können bei der Stichtagserhebung im Winter die einzelnen Massnahmen anmelden. Eine ausgedruckte Bewirtschaftungsvereinbarung bestätigt die Anmeldung. Es wird unterschieden zwischen Investitionsmassnahmen, jährlichen Massnahmen sowie Massnahmen für die ganze Projektdauer von sechs Jahren. Abmeldung und Korrigieren von Massnahmen Eine Abmeldung oder Korrekturen von Flächen der einzelnen Massnahmen sind jeweils vor dem Ändern der Bewirtschaftung möglich (mit Formular im GELAN). Das Formular ist in der GELAN- Erhebung wie folgt zu finden: 1. GELAN anmelden, Rolle des aktuellen Jahres wählen 2. Auswertungen anwählen 3. in der Liste Erhebung Häkchen setzen 4. Meldungen Korrekturen Pflanzenschutz anwählen 5. Suche anwählen 6. auf Ausführen klicken Formular ausfüllen und an die Fachstelle Pflanzenschutz schicken (per Post oder Mail, Adresse ist auf dem Formular). 2

3 Kontrollen: Betriebskontrollen: Jährlich ¼ der Betriebe & ca. 5%Stichproben. Bei den Feldkontrollen soll stichprobenweise mind. von jeder Kultur ein Feld kontrolliert werden. Blattproben: 5% Herbizidverzicht, 3% Red. Fungizid-/Insektizideinsatz Füll- und Waschplätze: Bauabnahme (auf Abruf) Ein Mangel löst eine kostenpflichtige Wiederholungskontrolle im gleichen oder nächsten Jahr aus. Die allgemeinen Bestimmungen zum Durchführen der Kontrolle entsprechen den Handhabungen der Ressourceneffizienzbeiträge der DZV. Handhabung bei Gemeinschaften Wenn im GELAN die Betriebe als zwei Betriebe geführt werden, das heisst, es sind zwei Produktionsstätte-Nummern vorhanden, werden auch bei uns die Massnahmen auf den zwei Betrieben einzeln betrachtet (zwei Vertragsnummern). Massnahme 0 wird in BG s gemeinschaftlich betrachtet (Hauptspritze). Massnahme Trichogramma: Gesamtbetriebliche Umsetzung wird einzeln auf Betrieb und Produktionsstätte betrachtet. Bei ÖLN-Gemeinschaften werden die Massnahmen 7 & 8 je Betrieb separat betrachtet. Allgemeine Projektgrundsätze Es ist jährlich nur eine Kultur beitragsberechtigt. Folgen beispielsweise nach WG noch Karotten, können diese den Herbizid-Verzichts Beitrag nicht noch einmal erhalten. Abmeldung der Massnahmen 8 bis11 ist nicht möglich. In Ausnahmefällen kann ein Ausstieg (allenfalls mit Rückzahlung der erhaltenen Beiträge) vom Projektteam bewilligt werden. Müssen aufgrund einer Budgetüberschreitung Beiträge gekürzt werden, kann der Bewirtschafter aus der Massnahme aussteigen (z.b. Trichogramma-Einsatz). Meldung mittels Abmelde-Formular. Wie bei Massnahmen gemäss DZV soll die Nichteinhaltung der Verpflichtungsdauer infolge von Pachtlandverlust nicht bestraft werden. Über allfällige Rückforderungen von Investitionsbeiträgen im Zusammenhang mit der Zweckentfremdung von unterstützten Investitionsmassnahmen entscheidet die Fachstelle Pflanzenschutz im Einzelfall. (Kommunizier beim Pächterverband im Aug. 2016). Bio-Umstellungszeit: Auf diesen Flächen sind wären der Umstellungszeit Beiträge für Massnahme Herbizidverzicht und Verzicht auf Herbizide im Rebbau möglich. Was bedeutet Erosionsschutz muss jedoch unbedingt beachtet werden? Auf Parzellen mit erhöhtem Erosionsrisiko (gemäss Erosionsrisikokarte) darf diese Massnahme ebenfalls umgesetzt werden. Die Einschätzung, wie intensiv die Bearbeitung sein darf, oder ob es besser wäre, diese Massnahme dort nicht umzusetzen, liegt immer in der Verantwortung des Landwirts. 3

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5 0 Antidriftdüsen = Grundanforderung Allgemeine Anforderungen beim Spritzen Witterungsverhältnisse beim Spritzen und Wettervorhersage sind zu beachten. Optimalen Spritzzeitpunkt wählen. Übrige Spritztechnik optimieren: Druck, Fahrgeschwindigkeit, Höhe des Spritzbalkens über der Kultur. Für die Teilnahme am Berner Pflanzenschutzprojekt muss das Spritzgerät mit Antidrift/Injektordüsen ausgestattet sein. o Bei Mehrfachdüsenhalterungen genügt eine Antidriftdüse. o Das Spritzgerät des Lohnunternehmers muss mit Antidriftdüsen ausgestattet sein. Ein Nachweis beim Spritzen durch den Lohnunternehmer ist erforderlich, beispielsweise mittels Selbstdeklaration auf der Rechnung. Kontrolliert wird die Hauptspritze, falls mehrere Spritzgeräte vorhanden sind. Erfüllt In Ordnung Mangel Nicht erfüllt, Nachrüstung innerhalb von 3 Wochen, Nachkontrolle (Kostenpflichtig) Mangel Umsetzung nicht erfüllt, kein Beitrag für alle Massnahmen Sämtliche Beiträge aller Massnahmen zurückgefordert Präzisierungen In den allermeisten Fällen sind die Antidrift/Injektordüsen etwas länger gebaut und haben eine Lufteintritts-Öffnung an der Seite. Eine Liste der akzeptierten Düsen ist auf der Homepage BPP abgelegt. 1 Kontinuierliche Innenreinigung Massnahme wird vom Bund umgesetzt. 2 Füll- und Waschplatz, Brühreste aufbereiten Massnahme wird nach Eingang der Bauabschlussmeldung separat kontrolliert. 5

6 Allgemeines Sanktionsschema Die Kürzungen erfolgen mit Abzügen von Pauschalbeträgen oder mit einem Prozentsatz des entsprechenden BPP-Beitrags der betroffenen Fläche/Laufmeter. Werden auf der gleichen Fläche mehrere Mängel festgestellt, so werden die Kürzungen nicht kumuliert. Im ersten Wiederholungsfall wird die Kürzung verdoppelt. Ab dem zweiten Wiederholungsfall wird die Kürzung vervierfacht. Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung Die Vorgaben für die Massnahme sind nicht eingehalten Die Aufzeichnungen sind nicht vollständig, fehlend, falsch oder unbrauchbar 200 % der zu viel erhaltenen Beiträge 200 Fr. Besteht der Mangel nach der Nachfrist weiterhin, werden 120% der gesamten Beiträge der jeweiligen Massnahme gekürzt Kürzung im ÖLN Beispiele Begrünung der Querstreifen: Meter Abweichung Meter Beiträge zu viel Total Sanktion 200% 100m effektiv korrekt umgesetzt 150m angegeben 50m 50m x Fr. 2.- = Fr Fr Ausbezahlt: 150m x Fr. 2.-= Fr minus Fr = Totalherbizid-Verzicht (im Frühling): Fläche Abweichung Fläche Beiträge zu viel Total Sanktion 200% 500a effektiv umgesetzt 600a angegeben 1ha 1ha x Fr = Fr Fr Ausbezahlt: 6ha x Fr = Fr minus Fr =

7 3 Querstreifen am Feldrand Anzahl Meter der Querstreifen auf Betriebsebene kontrollieren Der Querstreifen wird im GELAN zur entsprechenden Ackerkultur gerechnet Entlang von Wegen oder Strassen auf offener Ackerfläche o Weg mit Kies, Beton oder sonst befestigt (Grasstreifen in der Mitte möglich) oder o ausgeschiedener Weg im GELAN Ab Strassen-/Wegrand mindestens 3m breit. (Der Streifen sollte jedoch nicht breiter als 6-10m und als Streifen erkennbar sein. Anderenfalls ist eine Anpassung der Strukturdaten vorzunehmen. Muss mindestens so lange wie die Hauptkultur stehen bleiben. o Saat des Querstreifens erfolgt zum erst möglichen und sinnvollen Zeitpunkt. Richtwert: bis spätestens 7 Tage nach der Saat der Kultur. Bei Herbstkulturen kann die Saat des Querstreifens auch erst im Frühjahr erfolgen. Der Streifen kann nicht an die BFF angerechnet werden. Wird auf offener Ackerfläche angelegt. Unerwünschte Beikräuter können mechanisch oder durch Einzelstockspritzung bekämpft werden. Begrünung mit geeigneter Kultur/Mischung. Sinnvollerweise werden die Streifen an der Parzellenunterseite angelegt (vgl. Gewässeranschlusskarte Düngung nicht empfohlen. Regelmässige Pflege (Mähen/Mulchen). Standorttypische Saatmischung verwenden. Der Querstreifen wird im GELAN zur entsprechenden Ackerkultur gerechnet. Der Querstreifen kann als mehrjähriges Grünland oder als einjähriger Ackerrandstreifen angelegt werden. Muss der Streifen aufgrund von Problemunkräutern (z.b. Erdmandelgras) mechanisch oder chemisch vernichtet und neu gesät werden muss diese Fläche abgemeldet werden. 7

8 4 Begrünung der Fahrspuren (in Kartoffeln / Gemüse) darf max. Fr pro ha nicht überschreiten, sonst Kürzung auf Fr /ha Anzahl Meter der Fahrspur auf Betriebsebene kontrollieren. Der Querstreifen wird im GELAN zur entsprechenden Ackerkultur gerechnet. Die gesamte Spurbreite der Feldspritze wird begrünt (mindestens Achsbreite), damit die Fahrspur nicht mehr als Abschwemmungskanal für Wasser und Boden dient. Muss zeitlich mindestens ebenso lange wie die Hauptkultur bestehen bleiben. o Saat der Fahrspur erfolgt zum erst möglichen und sinnvollen Zeitpunkt. Richtwert: bis spätestens 7 Tage nach der Saat der Kultur. Kann als mehrjähriges Grünland oder als einjährige Begrünung angelegt werden. Unerwünschte Beikräuter können mechanisch oder durch Einzelstockspritzung bekämpft werden. Pflege (Mähen/Mulchen) wird empfohlen. Die Kultur wird, wenn möglich, quer zur Hangneigung angebaut. Durch diese Unterbrüche quer zur Hangrichtung wird die Fliessstrecke und damit die Transportkraft des Oberflächenwassers eingeschränkt. Die begrünten Fahrspuren werden bei GELAN zur entsprechenden Ackerkultur gerechnet. Die Fahrspur kann als mehrjähriges Grünland oder als einjährige Begrünung angelegt werden. Sollten die Begrünung der Radspur durch das mehrmalige überfahren absterben, wird dies nicht sanktioniert. Die Fahrspur darf auch am Feldrand angelegt werden. Quer zur Bearbeitung auch möglich, wenn ein Querstreifen (=Weg) nicht möglich ist. Bei Gemüsekulturen darf die Fahrspur zwischen zwei Kulturen nicht aufgebrochen werden. -> muss so lange bestehen bleiben wie die Hauptkultur (Freilandgemüse) 8

9 5 Herbizidverzicht Flächen Herbizidverzicht (Nicht REB) auf Parzellenebene kontrollieren. Keine Einschränkung bezüglich Bodenbearbeitung, der Erosionsschutz muss jedoch in jedem Fall beachtet werden. Parzellen, welche die Kriterien für die Ressourceneffizienzbeiträge (REB) erfüllen, müssen dort angemeldet werden (keine Doppelzahlungen!). Herbizidverzicht von der Ernte Anbaujahr der Vorkultur bis zur Ernte der Hauptkultur (siehe Grafik). Beitragsberechtigt ist die offene Ackerfläche (inkl. Gemüsebau, ohne BFF). Einzelstockbehandlungen mittels Rückenspritze sind erlaubt. Kein Einsatz von Abbrennmitteln im Kartoffelbau Parzellenweise umsetzbar Bei Kunstwiese gilt als Ernte die letzte Schnittnutzung des aktuellen Beitragsjahres. Falls im Gemüsebau die Kultur Freilandgemüse deklariert wurde, muss die Massnahme über den ganzen Anbauzeitraum erfüllt werden. Teilflächen möglich. Bei Herbizidverzicht auf der Parzelle, kann der Querstreifen ebenfalls mitgerechnet werden. 9

10 6 Totalherbizid-Verzicht Flächen Verzicht Totalherbizid auf Parzellenebene kontrollieren. Kein Totalherbizid von der Ernte der Vorkultur bis zur Ernte der Hauptkultur (siehe Grafik). Beitragsberechtigt ist die offene Ackerfläche (inkl. Gemüsebau). Herbstkultur: Ernte der Vorkultur vor dem 31. August, da der Einsatz von Totalherbiziden danach nicht üblich ist. Kein Beitrag für das Anlegen von Kunstwiesen. Anbaujahr Parzellenweise umsetzbar. Kombination mit Massnahme 5 Herbizid-Verzicht nicht möglich. Der Erosionsschutz muss in jedem Fall beachtet werden. Bei Kunstwiese gilt als Ernte die letzte Schnittnutzung des aktuellen Beitragsjahres. Teilflächen möglich. 10

11 Winter 7 Reduzierter Fungizid- und Insektizideinsatz (Getreide / Raps) Flächen Red. Fungizid-/ Insektizideinsatz auf Kulturebene kontrollieren (wird jedoch automatisch von GELAN übernommen). Im Getreide darf während dem ganzen Anbaujahr maximal eine Fungizid-Behandlung durchgeführt werden (Wirkstoffmischungen sind möglich). Im Raps darf im Erntejahr (Frühling bis Ernte) nur eine einzige Insektizid-Behandlung durchgeführt werden. Anbaujahr (ab Saat bis Ernte) Erntejahr (ab Frühling bis Ernte) Falls diese Massnahme gewählt wird, muss sie auf dem gesamten Betrieb für dieselbe Kulturart durchgeführt werden. Diese Massnahme ist nicht mit Extenso kombinierbar. Ein Wechsel von Extenso zu Red. Fungizid-/ Insektizideinsatz oder eine Abmeldung ist möglich. Meldung vor dem Ändern der Bewirtschaftung mittels Formular im Gelan. 11

12 8 Trichogramma Maisflächen auf Kulturebene kontrollieren (wird jedoch automatisch von GELAN übernommen). Massnahme muss gesamtbetrieblich durchgeführt werden (auf allen Maisflächen). o Stichprobenartige Kontrolle auf dem Feld. Verpflichtung für die gesamte Projektdauer, keine Abmeldung möglich. Einsatzmenge und Ausbringzeitpunkt der Trichogramma muss entsprechend den Empfehlungen der Lieferanten erfolgen. Ausbringungsvariante (Multikopter; Handausbringung) ist nicht definiert. 12

13 9 Einnetzen Flächen Einnetzen auf Parzellenebene kontrollieren. Parzellen mit Obstkulturen, Reben oder Beeren. o Sortenenweise bzw. parzellenweise umsetzbar. Seitliche Montage, allenfalls in Kombination mit bestehendem Witterungsschutz. Zeitpunkt: Gemäss Pflanzenschutzempfehlungen Agroscope. Verpflichtung für die gesamte Projektdauer. Maschenweite der Netze auf den zu bekämpfenden Schädling ausgerichtet. Infos zur Maschenweite Bienenflug (Feuerbrand): Die Netze während der Blüte in Kernobstanlagen montieren. Handelsübliche Maschenweite bis 10 mm verwenden. Wickler, Fliegen (Kirschessigfliege): Nach Möglichkeit dunkle Insektennetze mit Maschenweite 0.7 bis 1.7 mm verwenden, je nach der zu bekämpfenden Insektenart wie Wickler oder Fliegen gemäss Empfehlung Agroscope. Zusatzwirkung gegen Wespen und Vögel im Rebbau vor der Ernte. 10 Verwirrungstechnik Flächen Verwirrungstechnik auf Parzellenebene kontrollieren. Parzellen im Obst-, Beeren- und Rebbau. Mindestfläche pro Parzelle im Obstbau 0,5 ha. Beitragsberechtigt ist die Bruttofläche. Beim Einsatz von kombinierten Dispensern gegen mehrere Schädlingen ist eine Kumulation der Beiträge nicht möglich: Apfelwickler>Schalenwickler>Kleiner Fruchtwickler; Einbindiger und bekreuzter Traubenwickler. Einsatz gemäss Pflanzenschutzempfehlungen Agroscope. Verpflichtung für die gesamte Projektdauer. im Obstbau nur in Erwerbsobstanlagen möglich, keine Hochstämme. Keine Einschränkung bezüglich der Bekämpfung von Pilzkrankheiten oder anderen Schädlingen, die nicht mit der Verwirrungstechnik reguliert werden können. Im Rebbau den Verbund mit Nachbarparzellen anstreben. Gegen folgende Schädlinge gibt es die Verwirrungstechnik: o Apfelwickler o Kleiner Fruchtwickler o Schalenwickler o Apfelbaumglasflügler o Pflaumenwickler o Blausieb o Traubenwickler (Bekreuzter und Einbindiger) o Johannisbeerglasflügler 13

14 11 Herbizidverzicht im Rebbau Flächen Herbizidverzicht im Rebbau auf Parzellenebene kontrollieren. Vorgaben Parzellen im Rebbau. Vollständiger Herbizid-Verzicht während der gesamten Projektdauer. Beitragsberechtigt ist die ganze bepflanzte Rebfläche (Bruttofläche). Keine Einschränkung bezüglich Bodenbearbeitung, der Erosionsschutz muss jedoch in jedem Fall beachtet werden. 14

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