Datenzugriff der Finanzverwaltung E-Bilanz
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- Clemens Hansl Dittmar
- vor 8 Jahren
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1 Datenzugriff der Finanzverwaltung E-Bilanz Matthias Tottmann (OFD NRW) 1
2 Ordnungsvorschriften zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit ( 238 Abs. 1 HGB, 145 Abs. 1 AO) Vollständigkeit ( 239 Abs. 2 HGB, 146 Abs. 1 AO) Richtigkeit ( 239 Abs. 2 HGB, 146 Abs. 1 AO) Zeitgerechtheit ( 239 Abs. 2 HGB, 146 Abs. 1 AO) Ordnung ( 239 Abs. 2 HGB, 146 Abs. 1 AO) Unveränderbarkeit, Protokollierung von Änderungen ( 239 Abs. 3 HGB, 146 Abs. 4 AO) Matthias Tottmann (OFD NRW) 2
3 In angemessener Zeit für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Verarbeitung Ausgabe Eingabe / Erfassung Bilanz und GuV auf Papier Geschäftsvorfälle retrograd progressiv Ablage / Archivierung Matthias Tottmann (OFD NRW) 3
4 Daten der Finanzbuchhaltung werden per Datenträger (DVD / USB-Stick) übergeben und standardisiert aufbereitet. Automatisierte Analysen (Prüfungsschritte) erleichtern den Abgleich zwischen der Bilanz (Papier) und den IDEA-Daten Bilanz und GuV auf Papier Matthias Tottmann (OFD NRW) 4
5 Kontonummern Kontenbezeichnungen Soll- und Habenwerte Übereinstimmung Kontonummern Kontenbezeichnungen Soll- und Habenwerte Bilanz und GuV auf Papier Matthias Tottmann (OFD NRW) 5
6 In angemessener Zeit für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Verarbeitung Ausgabe Eingabe / Erfassung mit E-Bilanz digital Geschäftsvorfälle retrograd progressiv Ablage / Archivierung Matthias Tottmann (OFD NRW) 6
7 Daten der Finanzbuchhaltung werden per Datenträger (DVD / USB-Stick) übergeben und standardisiert aufbereitet. Abgleich zwischen der digitalen E-Bilanz und den IDEA-Daten der Finanzbuchhaltung soll automatisiert erfolgen. mit E-Bilanz digital Matthias Tottmann (OFD NRW) 7
8 fehlende Übereinstimmung Kontonummern Taxonomiepositionen Kontenbezeichnungen Taxonomiebezeichnungen Soll- und Habenwerte Werte mit E-Bilanz digital Datenmapping erforderlich! Matthias Tottmann (OFD NRW) 8
9 Softwarewechsel mit Datenmigration zwischen Finanzbuchhaltungssystem und E- Bilanz-Tool Splittungen bei Erstellung der E-Bilanz Umbuchungen in der E-Bilanzsoftware ohne Rückübertragung in die Finanzbuchhaltung mit E-Bilanz digital Matthias Tottmann (OFD NRW) 9
10 Datentabelle im Rahmen der Datenträgerüberlassung erforderlich, so dass die Werte der Finanzbuchhaltung den E-Bilanzpositionen maschinell zugeordnet werden können. Umbuchungen / Splittungen bei Erstellung der E-Bilanz müssen nachvollziehbar sein. mit E-Bilanz digital Matthias Tottmann (OFD NRW) 10
11 Datenanforderung der Finanzverwaltung Lfd. Nr. Feldname Typ Länge Dez Kurzbeschreibung 1 KONTO_NR Zeichen variabel KONTO_NR 2 KONTO_BEZ Zeichen variabel KONTO_BEZ 3 E_BIL_TAX Zeichen variabel Taxonomieart und im Rahmen der E-Bilanz-Übermittlung genutzte Taxonomie- Version (Bsp.: "de-gaap-ci ") 4 E_BIL_BILSTAN Zeichen variabel Bilanzierungsstandard [geninfo.report.id.accountingstandard]: deutsches Handelsrecht, deutsches Handelsrecht (sog. Einheitsbilanz), deutsches Steuerrecht 5 TAX_POS Zeichen variabel im Rahmen der E-Bilanz-Übermittlung genutzte Taxonomieposition (Bsp.: "bs.ass.fixass.intan.concessionbrands.software") 6 TAX_POS_BEZ Zeichen variabel Bezeichnung der Taxonomieposition [standard label (de)] (Bsp.: "EDV-Software") 7 TAX_POS_SALDO Numerisch 2 Saldo der von der KONTO_NR an die TAX_POS zugeordnet worden ist. 8 TAX_UEBERL Numerisch 2 Korrekturwert des lfd. Wirtschaftsjahres zur TAX_POS, soweit E_BIL_BILSTAN = deutsches Handelsrecht. Mit den Korrekturwerten des lfd. Wirtschaftsjahres und der vorangegangenen Wirtschaftsjahre sollen die Werte der Steuerbilanz und der steuerlichen GuV abbildbar sein (TAX_POS_SALDO + TAX_UEBERL + TAX_UEBERL_VORJ = Wert der Steuerbilanz bzw. der steuerlichen GuV). 9 TAX_UEBERL_VORJ Numerisch 2 Summe der Korrekturwerte der vorangegangenen Wirtschaftsjahre zur TAX_POS, soweit E_BIL_BILSTAN = deutsches Handelsrecht. Mit den Korrekturwerten des lfd. Wirtschaftsjahres und der vorangegangenen Wirtschaftsjahre sollen die Werte der Steuerbilanz und der steuerlichen GuV abbildbar sein (TAX_POS_SALDO + TAX_UEBERL + TAX_UEBERL_VORJ = Wert der Steuerbilanz bzw. der steuerlichen GuV). Matthias Tottmann (OFD NRW) 11
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