E-Bilanz. 07. Dezember 2011
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- Babette Linda Eberhardt
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1 E-Bilanz 07. Dezember 2011
2 Agenda 1. Überblick 2. gesetzliche Grundlagen 3. persönlicher Anwendungsbereich 4. sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich 5. E-Bilanz Taxonomie 6. Umsetzung und Handlungsempfehlungen 7. Was können wir für Sie tun 8. Literaturverzeichnis und externe Links Seite 2
3 1. Überblick Erweiterung des Kontenrahmens E-Bilanz-Taxonomie als sehr detailliertes Gliederungsschema Berücksichtigung steuerlicher Sachverhalte in der E-Bilanz Bereitstellung zusätzlicher steuerlich relevanter Informationen für die Finanzverwaltung Seite 3
4 2. gesetzliche Grundlagen 5b EStG persönlicher Anwendungsbereich sachlicher Anwendungsbereich Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (1) 1 Wird der Gewinn nach 4 Absatz 1, 5 oder 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. 2 Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. [ ] 5 Im Fall der Eröffnung des Betriebs sind die Sätze 1 bis 4 für den Inhalt der Eröffnungsbilanz entsprechend anzuwenden. 51 EStG Ermächtigungen (4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, 1b. im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach 5b elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinnund Verlustrechnung zu bestimmen; Seite 4
5 3. persönlicher Anwendungsbereich Die Neuregelung ist für alle Unternehmen anzuwenden, die eine Bilanz und GuV nach handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen im Sinne des 4 Abs. 1, 5 EStG bzw. 5a EStG aufstellen. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung ist unabhängig von der Rechtsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) und der Größe des Unternehmens. Härtefallregelung: 5b EStG Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (2) Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. [ ] Es ist von einer sehr engen Auslegung durch die Finanzverwaltung auszugehen. Seite 5
6 4. sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich nicht elektronisch einzureichen freiwillig elektronisch einzureichen verpflichtend elektronisch einzureichen 2014 ff. erstes Wirtschaftsjahr, das nach dem beginnt erstes Wirtschaftsjahr, das nach dem beginnt Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen verpflichtende Berichtsbestandteile Handelsrechtliche Bilanz + GuV + Überleitungsrechnung (= steuerliche Modifikationen wie z.b. Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz, Ergänzungs- und Sonderbilanzen) Alternativ; steuerliche Bilanz und GuV Ergebnisverwendungsrechnung (bei Ausweis eines Bilanzgewinns) Steuerliche Gewinnermittlung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Betrieben gewerblicher Art und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben u.ä. Berücksichtigung der außerbilanziellen Korrekturen Seite 6
7 4. sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich verpflichtend elektronisch einzureichen Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen 2015 ff. verpflichtender Berichtsbestandteil Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften Vorschriften zur E-Bilanz sind erstmals anzuwenden für - ausländische Betriebsstätten inländischer Unternehmen bzw. inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen - steuerbefreite Körperschaften und - juristische Personen des öffentlichen Rechts mit ihren Betrieben gewerblicher Art Seite 7
8 5. E-Bilanz Taxonomie Taxonomieelemente und deren Inhalte: GCD-Modul Stammdaten betreffend: - Name des Unternehmens - Rechtsform - Gesellschafter - Bilanzierungsstandard - Erstellungsdatum - GAAP-Modul Angaben zu: - Handelsbilanz/Steuerbilanz - GuV - Überleitungsrechnung - Ergebnisverwendungsrechnung - Kapitalkontenentwicklung - Anhang und Lagebericht können auch weiterhin in Papierform eingereicht werden. Seite 8
9 5. E-Bilanz Taxonomie Taxonomiearten - Kerntaxonomie - Spezialtaxonomie (Banken und Versicherungen) - Ergänzungstaxonomie (Wohnungswirtschaft, Verkehrsunternehmen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kommunale Eigenbetriebe, Land- und Forstwirtschaft) Die sog. Kerntaxonomie ist ein von der Finanzverwaltung vorgegebenes Gliederungsschema, das den Inhalt der Elemente der E-Bilanz, also den Mindestumfang der zu übermittelnden Daten vorgibt. Die Kerntaxonomie ist unabhängig von der Größe des Unternehmens und ist wesentlich detaillierter als der gesetzliche HGB Mindestumfang einer großen Kapitalgesellschaft. Seite 9
10 5. E-Bilanz Taxonomie Pflichtfelder Mussfeld - Übermittlung verpflichtend - z.t. rechtsformabhängige Felder, die je nach Rechtsform unterschiedlich zu befüllen sind - keine Beeinträchtigung des Buchungsverhaltens da NIL-Werte eingetragen werden können Mussfeld Kontennachweis erwünscht Summenmussfeld Rechnerisch notwendig, falls vorhanden - zusätzliche Angaben können freiwillig eingereicht werden - Davon-Posten, die freiwillig befüllt werden können - Gestaltungsmöglichkeit: so wenig Informationen wie möglich - Nachteil: mehrfache Nachfrage des Finanzamts möglich Die Summenmussfelder stehen mit den Mussfeldern in einer mathematischen Beziehung. Existiert also mindestens ein Wert, der in eine übergeordnete Position eingeht, muss diese übergeordnete Position aufgrund der Verknüpfung befüllt werden. entsprechen den Mussfeldern bei Nichtverwirklichung ist aber nicht die Übermittlung eines sog. NIL-Wertes erforderlich (NIL: not in list) Seite 10
11 5. E-Bilanz Taxonomie Aufbau und Inhalt Aktiva: Anlagevermögen 4 Sachanlagen Summenmussfeld 5 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Summenmussfeld 6 unbebaute Grundstücke Mussfeld, Kontennachweis erwünscht 6 grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten Mussfeld, Kontennachweis erwünscht 6 Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten Mussfeld, Kontennachweis erwünscht 7 Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, davon Grund und Boden-Anteil Mussfeld 6 Bauten auf fremden Grundstücken Mussfeld, Kontennachweis erwünscht 6 Übrige Grundstücke, nicht zuordenbar Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden 5 technische Anlagen und Maschinen Mussfeld 6 technische Anlagen 6 Maschinen und maschinengebundene Werkzeuge 6 Betriebsvorrichtungen 6 Reserve- und Ersatzteile 6 GWG 6 GWG-Sammelposten 6 Sonstige technische Anlagen und Maschinen 5 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Mussfeld, Kontennachweis erwünscht 6 andere Anlagen 6 Betriebsausstattung 6 Geschäftsausstattung 6 GWG 6 GWG-Sammelposten 6 Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 Stehendes Holz Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden 5 Dauerkulturen Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden 5 Geschäfts- und Vorführwagen Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden 5 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Mussfeld, Kontennachweis erwünscht 6 geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 6 Gebäude im Bau 6 technische Anlagen und Maschinen im Bau 5 sonstige Sachanlagen Mussfeld 6 vermietete Anlagenwerte 6 übrige sonstige Sachanlagen, nicht zuordenbare Sachanlagen 7 Erläuterungen zu sonstige Sachanlagen Seite 11
12 5. E-Bilanz Taxonomie Aufbau und Inhalt Aktiva: Finanzanlagen / Forderungen 4 Finanzanlagen Summenmussfeld 5 Anteile an verbundenen Unternehmen Summenmussfeld 6 Anteile an Personengesellschaften Mussfeld, Kontennachweis erwünscht 6 Anteile an Kapitalgesellschaften Mussfeld, Kontennachweis erwünscht 6 Anteile an verbundenen Unternehmen, davon Anteile an herrschender oder an mit Mehrheit beteiligter Gesellschaft 6 Anteile an verbundenen Unternehmen, davon Anteile an Tochterunternehmen Bei den Finanzanlagen ist künftig zu beachten, dass wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung zwischen Kapital- und Personengesellschaften zu unterscheiden ist 5 Forderungen gegen Gesellschafter Summenmussfeld 6 Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter Mussfeld, Kontennachweis erwünscht 6 Forderungen gegen persönlich haftende Gesellschafter Mussfeld 6 Forderungen gegen Kommanditisten und atypisch stillen Gesellschafter Mussfeld 6 Forderungen gegen typisch stille Gesellschafter Mussfeld 6 Forderungen gegen sonstige Gesellschafter Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Forderungen gegen Gesellschafter müssen zwingend angegeben werden. Bisher war die Angabe im Anhang bzw. als Davon-Vermerk ausreichend. Seite 12
13 5. E-Bilanz Taxonomie Aufbau und Inhalt Anwendungsbeispiel zum Feld: Mussfeld Kontennachweis erwünscht 6 Entnahmen [Privatkonto, Passivseite] Mussfeld, Kontennachweis erwünscht 7 davon Privatsteuern 7 davon Sonderausgaben und AGB 7 davon Grundstücksaufwand 7 davon unentgeltliche Wertabgaben 7 davon Sachentnahmen zum Buchwert 7 davon übrige Sachentnahmen Der Wert der Entnahmen ist bei Personengesellschaften zwingend anzugeben, da es sich um ein Mussfeld handelt. Darüber hinaus können zu den darunterliegenden Konten und Werten optional Angaben gemacht werden. Hier kann der Steuerpflichtige selbst entscheiden welche Informationen dem Finanzamt übermittelt werden sollen. Im Rahmen der erstmaligen elektronischen Übermittlung ist ein Abgleich mit den zuvor eingereichten Unterlagen durch das Finanzamt möglich, sodass Rückfragen nicht ausgeschlossen sind. Seite 13
14 5. E-Bilanz Taxonomie Aufbau und Inhalt Anwendungsbeispiel zum Feld: Auffangposition ( rechnerisch notwendig, soweit vorhanden ) 7 Aufwendungen für bezogene Leistungen Summenmussfeld 8 Leistungen nach 13b UStG mit Vorsteuerabzug Mussfeld 8 Leistungen nach 13b UStG ohne Vorsteuerabzug Mussfeld 8 Übrige Leistungen mit Vorsteuerabzug Mussfeld 8 Übrige Leistungen ohne Vorsteuerabzug Mussfeld 8 Übrige Leistungen ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Um das Buchungsverhalten des Steuerpflichtigen so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, ermöglicht der Aufbau der Taxonomie den Eintrag in eine sog. Auffangposition. Wenn also eine durch das Mussfeld vorgegebene Bilanzierung nicht aus der Buchführung abgeleitet werden kann, können zur Sicherstellung der rechnerisch richtigen Übertragung die Auffangpositionen genutzt werden. Die Möglichkeit der Nutzung von Auffangpositionen kann aber aufgrund der Variabilität der Taxonomie jederzeit eingeschränkt werden. Seite 14
15 5. E-Bilanz Taxonomie Aufbau und Inhalt Erweiterte Berichtspflichten durch Anwendung der Steuertaxonomie 275 HGB Abs. 2 und 3 HGB: Posten Umsatzerlöse 7 Umsatzerlöse (GKV) Summenmussfeld 8 in Umsatzerlöse (GKV) enthaltener Bruttowert Summenmussfeld 9 Erlöse aus Leistungen nach 13b UStG Mussfeld 9 Sonstige Umsatzerlöse, nicht steuerbar Mussfeld 9 steuerfreie Umsätze nach 4 Nr. 1a UStG (Ausfuhr Drittland) Mussfeld 9 steuerfreie EG-Lieferungen 4 Nr. 1b UStG (Innergemeinschaftliche Lieferungen) Mussfeld 9 steuerfreie Umsätze nach 4 Nr. 8 ff UStG Mussfeld 9 steuerfreie Umsätze nach 4 Nr. 2-7 UStG Mussfeld 9 sonstige umsatzsteuerfreie Umsätze Mussfeld 9 Umsatzerlöse ermäßigter Steuersatz Mussfeld 9 Umsatzerlöse Regelsteuersatz Mussfeld 9 Umsatzerlöse nach 25 und 25a UStG Mussfeld 9 Umsatzerlöse sonstige Umsatzsteuersätze Mussfeld 9 Umsatzerlöse ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden 8 in Umsatzerlöse (GKV) verrechnete Erlösschmälerungen Mussfeld, Kontennachweis erwünscht 9 Erlösschmälerungen ohne Umsatzsteuer 9 Erlösschmälerungen Regelsteuersatz 9 Erlösschmälerungen ermäßigter Steuersatz 9 Erlösschmälerungen übrige Steuersätze 9 Erlösschmälerungen ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen 8 davon in Umsatzerlöse (GKV) verrechnete Verbrauchsteuern 8 davon in Umsatzerlöse (GKV) verrechneter Eigenverbrauch 8 davon Umsatzerlöse (GKV) mit verbundenen Unternehmen 8 davon in Umsatzerlöse (GKV) enthaltene Auslandsumsätze Seite 15
16 5. E-Bilanz Taxonomie Aufbau und Inhalt Auswirkungen auf die Handelsbilanz: Die Taxonomie gilt grundsätzlich für die Handels- und Steuerbilanz sowie für die handels- und steuerrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung. Die Anzahl der Mussfelder ist daher identisch. Im Rahmen der steuerlichen Überleitungsrechnung sind die als steuerlich unzulässig gekennzeichneten Positionen aufzulösen. section level [role label URI] notpermittedfor [ 3 Bilanzierungshilfe steuerlich 4 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs steuerlich 4 Aufwendungen für die Währungsumstellung auf Euro steuerlich 5 Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte steuerlich 6 davon fertige steuerlich 6 davon in Entwicklung befindlich steuerlich 3 Aktive latente Steuern steuerlich 5 Rückstellungen für latente Steuern steuerlich Faktisch besteht also hinsichtlich des Ausweises mit Anwendung der Steuertaxonomie eine umgekehrte Maßgeblichkeit. Seite 16
17 5. E-Bilanz Taxonomie Aufbau und Inhalt steuerliche Überleitungsrechnung: section [role URI] levellabel EU KSt PG 1 Überleitungsrechnung der Wertansätze aus der Handelsbilanz zur Steuerbilanz / Umgliederungsrechnung true true true 2 Überleitung Handelsbilanzposten auf Steuerbilanzposten true true true 3 Art der Überleitung true true true 4 Umgliederung true true true 4 Änderung der Wertansätze true true true 4 Umgliederung mit Änderung der Wertansätze true true true 3 Aktivposition true true true 4 Name der Aktivposition true true true 4 Wertänderung aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr true true true 4 Wertänderung aus Vorperioden true true true 3 Passivposition true true true 4 Name der Passivposition true true true 4 Wertänderung aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr true true true 4 Wertänderung aus Vorperioden true true true 3 GuV-Posten mit erfolgswirksamen Abweichungen true true true 4 GuV-Posten true true true 4 Wertänderung aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr true true true 3 Erläuterung true true true 1 Kontensalden zu einer Position true true true 2 Name der Position true true true 2 Kontonummer true true true 2 Kontobeschreibung true true true 2 Kontosaldo true true true 1 Sonder- / Ergänzungsbilanzen true 2 Inhalt der Sonder- / Ergänzungsbilanzen true Seite 17
18 5. E-Bilanz Taxonomie Aufbau und Inhalt steuerliche Gewinnermittlung für außerbilanzielle Korrekturen: section [role URI] Seite 18 level label legalformeu [ legalformkst legalformpg 1 Steuerlicher Gewinn / Verlust true true 2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag true true 2 Abrechnungen true true 3 abzüglich ertragsteuerlich nicht steuerbare Erträge true true 4 davon Investitionszulage true true 3 abzüglich nach DBA steuerfreie Erträge true true 3 abzüglich nach 3 Nr. 40 steuerfreie Erträge (Teileinkünfteverfahren) true true 3 abzüglich nach 8b KStG steuerfreie Erträge true true 4 Bezüge i.s.v. 8b Abs. 1 und Abs. 2 KStG true true 4 zuzüglich 5 % nach 8b Abs. 3 und Abs. 5 KStG true true 3 abzügliche übrige steuerfreie Erträge true true 3 abzüglich erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten true true 3 abzüglich Investitionsabzugsbetrag 7g EStG true true 3 abzüglich sonstige Abrechnungen true true 3 abzüglich Zinsschranke 4h EStG true true 2 Zurechnungen true true 3 zuzüglich anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach 3c EStG true true 4 davon Beträge nach 3c Abs. 2 EStG (Teileinkünfteverfahren) true true 3 zuzüglich 8b KStG true true 3 zuzüglich Hinzurechnungsbetrag nach 4 Abs. 4a EStG true true 3 zuzüglich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach 4 Abs. 5 und 7 EStG true true 3 zuzüglich GewSt nach 4 Abs. 5b EStG true true 3 zuzüglich Auflösung des Ausgleichsposten bei Entnahmen 4g EStG true true 3 Zuzüglich Zinsschranke 4h EStG true true 3 zuzüglich Gewinnzuschlag 6b Abs. 7 EStG true true 3 zuzüglich Gewinnzuschlag 6b Abs. 10 EStG true true 3 zuzüglich Auflösung des Investitionsabzugsbetrages 7g Abs. 2 EStG true true 3 zuzüglich sonstige Hinzurechnungen (z.b. 160 AO) true true Bei körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen werden außerbilanzielle Korrekturen im Rahmen der Steuererklärung erfasst.
19 5. E-Bilanz Taxonomie Aufbau und Inhalt Übermittlungen im Rahmen des Abschnitts Ergebnisverwendung sind nur dann erforderlich, wenn ein Bilanzgewinn nach 268 Abs. 1 HGB ausgewiesen wird. section [role URI] level label fiscalrequirement [ 1 Ergebnisverwendung 2 Bilanzgewinn / Bilanzverlust (GuV) Summenmussfeld 3 Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Ergebnisverwendung Mussfeld 3 Ergebnisanteil anderer Gesellschafter 3 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Mussfeld 3 Verlustvortrag aus dem Vorjahr Mussfeld 3 Entnahmen aus der Kapitalrücklage Mussfeld 3 Entnahmen aus Gewinnrücklagen Summenmussfeld 4 Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage Mussfeld 4 Entnahmen aus der Rücklage für eigene Anteile Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden 4 Entnahmen aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder Rechnerisch mehrheitlich notwendig, beteiligten soweit Unternehmen vorhanden 4 Entnahmen aus satzungsmäßigen Rücklagen Mussfeld 4 Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen Mussfeld 3 Erträge aus der Kapitalherabsetzung Mussfeld 3 Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Mussfeld Kapitalherabsetzung 3 Einstellungen in Gewinnrücklagen Summenmussfeld 4 Einstellungen in die gesetzliche Rücklage Mussfeld 4 Einstellungen in die Rücklage für eigene Anteile Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden 4 Einstellungen in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder Rechnerisch mehrheitlich notwendig, beteiligten soweit Unternehmen vorhanden 4 Einstellungen in die satzungsmäßigen Rücklagen Mussfeld 4 Einstellungen in andere Gewinnrücklagen Mussfeld Seite 19
20 5. E-Bilanz Taxonomie Übermittlungsformat XBRL XBRL steht für extensible Business Reporting Language - international verbreiteter Standard zum elektronischen Datenaustausch - basierend auf XML - Verwendung auch beim elektronischen Bundesanzeiger Vorteil: Die für die E-Bilanz aufzubereitenden Daten können auch für die Offenlegung beim Bundesanzeiger verwendet werden Seite 20
21 6. Umsetzung und Handlungsempfehlungen Projektplan: Umsetzung der E-Bilanz Festlegung der Zuständigkeiten und Aufnahme des Ist- Zustandes Entwicklung eines Soll- Zustandes Umsetzung Seite 21
22 6. Umsetzung und Handlungsempfehlungen Festlegung der Zuständigkeiten und Aufnahme des Ist- Zustandes - Koordination und Einbindung der relevanten Bereiche (z.b. IT/Datenverarbeitung, Steuern, Rechnungswesen) - Analyse der bisherigen buchhalterischen Erfassung von Geschäftsvorfällen und deren Abgleich mit der vorgegebenen E-Bilanz-Taxonomie - Abstimmung mit verantwortlichem Softwareanbieter betreffend die Erweiterung des Kontenrahmens, die Verwendung eines Standard-Kontenrahmens oder eines individuellen Kontenrahmens, das Kontenmapping, die Umsetzung der E-Bilanz- Taxonomie und die Möglichkeiten des Datenexports in XBRL - Zusammenstellung der Ansatz- und Bewertungsabweichungen in Handels- und Steuerbilanz, etwaiger Sonder- und Ergänzungsbilanzen sowie der außerbilanziellen Hinzurechnungen - Analyse der eingesetzten (Vor-)Systeme, der Nebenbücher und der vorhandenen Schnittstellen Seite 22
23 6. Umsetzung und Handlungsempfehlungen Entwicklung eines Soll-Zustandes Entscheidung über - Inhalt und Umfang des künftigen Kontenrahmens - das künftige Buchungsverhalten - die Verwendung der Auffangposten und damit über die Detailtiefe der Taxonomie (Tax- Compliance) in einer Übergangsphase können die übermittelten Daten auf die Struktur der 266, 275 HGB begrenzt werden. Dennoch sollte, um häufige Nachfragen oder gar Sanktionen zu vermeiden, darauf geachtet werden, dass die rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden. - die Anpassung der bisher in Nebenrechnungen oder (Vor-) Systemen geführten Sachverhalte und deren Einbindung in die laufende Buchhaltung (z.b. mit Hilfe von Schnittstellenimplementierung) - ggf. erforderliche Schulungsmaßnahmen - 1-Bereichs-Logik oder 2-Bereichs-Logik Einmal jährlich ist eine Taxonomieanpassung geplant, so dass die Aktualität laufend überprüft werden sollte ( ggf. Auswirkungen auf das künftige Buchungsverhalten!) Seite 23
24 6. Umsetzung und Handlungsempfehlungen Umsetzung Das Kontenmapping Um den individuellen Kontenrahmen des Unternehmens in die Taxonomie zu überführen, sind die entsprechenden Kontennummern den Taxonomie- Positionen zuzuordnen. Dieser Vorgang muss für jedes Konto einzeln erfolgen, ist aber nur einmalig erforderlich und verringert bei sorgfältiger Durchführung den Aufwand bei Generierung der E-Bilanz. Validierung der übermittelten Daten Es ist zwingend die Software Elster Rich Client (ERiC) anzuwenden. Dort erfolgen Plausibilitätsabfragen. Nicht relevante Mussfelder sind grundsätzlich mit NIL- Werten zu versehen Seite 24
25 7. Was können wir für Sie tun - Schaffung von Transparenz: welche Daten sind wann bereitzustellen; welche Möglichkeiten bieten die sog. Auffangpositionen - Umsetzung Projekt E-Bilanz: von der Erweiterung des Kontenrahmens bis zur Übermittlung an das Finanzamt - Bilanzen: Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung versus Steuerbilanz - Integration: steuerlich relevante Daten sind in der E-Bilanz zu erfassen - Tax Compliance: Beurteilung und Beratung bei steuerlich relevanten Sachverhalten (von Minijobs bis zur Umsatzsteuer) Seite 25
26 8. Literaturverzeichnis und externe Links BMF vom BMF vom BMF vom Heinsen/Adrian: E-Bilanz Grundlegende Fragen zum Anwendungsbereich, in: DStR 2010, Bergan: Die elektronische Bilanz, in: DStR 2010, Althoff/Arnold/Jansen/Polka/Wetzel: Die neue E-Bilanz, Verlag Haufe Gruppe - Bayerisches Landesamt für Steuern: Technischer Leitfaden zur Verwendung der HGB-Taxonomie Version 5.0 für die Einreichung nach 5b EStG (E-Bilanz) - Herzig/Briesemeister/Schäperclaus: E-Bilanz Konkretisierung, Erleichterung, verbleibende Problembereiche, Anm. zum Entwurf des Anwendungsschreibens zu 5b EStG vom , DB 2011, S Seite 26
27 Seite 27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
28 Ihr Referent Hall, Bernhard Wirtschaftsprüfer Steuerberater 0821/ SONNTAG & PARTNER Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Schertlinstraße Augsburg Telefon: 0821/ Telefax: 0821/ Elektrastraße München Telefon: 089/ Telefax: 089/ Seite 28
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