Strukturvertrag Rheuma. Strukturvertrag gem. 73a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie

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1 1/35 Strukturvertrag gem. 73a SGB V zur Förung ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet Rheumatologie zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () - Körperschaft des öffentlichen Rechts - unter Mitwirkung des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen e.v. Landesverband Brandenburg und AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (AOK) (handelnd als Landesverband) - Körperschaft des öffentlichen Rechts - in Fassung vom: gültig ab:

2 2/35 Präambel Information Die entzündlich rheumatischen Krankheiten Rheumatoide Arthritis und Spondyloarthritiden gehören mit einer Häufigkeit von etwa 2 % Bevölkerung zu den chronischen Volkskrankheiten, die bei den Betroffenen zu massiver körperlicher Einschränkung und verminter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben führen. Unabhängig vom Alter des Patienten bei Erkrankungsbeginn sind diese autoimmun entzündlichen Krankheiten des Bewegungssystems nicht heilbar. Sie schreiten schubweise o kontinuierlich fort, wobei frühzeitig bleibende, irreparable Schäden entstehen. Folgen sind ständige, auch starke Schmerzen, eine deutliche Funktionseinschränkung und ein schlechter Gesundheitszustand sowie längere Arbeitsunfähigkeit und vorzeitige Berentung. Bei rheumatoi Arthritis (RA) führen die frühe Verwendung krankheitsmodifizieren antirheumatischer Medikamente (DMARDs), ein intensives Follow-up und ein treating to target -Ansatz zu signifikanten Verbesserungen hinsichtlich Krankheitsaktivität und funktionellen Beeinträchtigung sowie zu einer Hinauszögerung radiographischen Progression Erosionen. Es ist daher heutiger Stand Therapie, möglichst frühzeitig und aggressiv in die Entzündungsmechanismen einzugreifen, um eine Verlangsamung Progression o bestenfalls auch eine Remission zu erreichen. Dazu bedarf es eines multimodalen Behandlungsansatzes in einem multiprofessionellen Team, einer verlaufsadaptierten engmaschigen Überwachung sowie einer intensiven Schulung des Patienten. Nur so lassen sich persönliches Leid Patienten und die erheblichen direkten und indirekten Kosten verringern o vermeiden. 1 Geltungsbereich Diese Vereinbarung gilt für - niegelassene Ärzte, bei niegelassenen Ärzten gem. 32b Abs. 1 Ärzte-ZV angestellte Ärzte, Ärzte in Einrichtungen nach 311 Abs. 2 SGB V, Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren gem. 95 SGB V, ermächtigte Ärzte sowie Ärzte gem. 24 Abs. 3 Satz 3 Ärzte-ZV Fachgruppen Allgemeinmedizin/Praktische Ärzte, Innere Medizin und Orthopädie (nachfolgend Vertragsärzte genannt) im Bereich, welche die in 4 genannten

3 3/35 Voraussetzungen erfüllen und eine Genehmigung erhalten haben. - Versicherte AOK, welche die Teilnahme gem. 5 erklärt haben. 2 Ziele (1) Mit einer zeitlich und inhaltlich auf den individuellen Krankheitsverlauf abgestimmten, qualitätsgesicherten rheumatologischen Versorgung, innerhalb er Rheumatologe mit seinem Praxisteam als Casemanager fungiert und betreuende Hausarzt den Patienten kontinuierlich wohnortnah begleitet, lassen sich in einer optimierten, multidisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit aller Beteiligten (Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Physio- und Ergotherapeuten sowie den Selbsthilfe-Organisationen Deutsche Rheuma-Liga, Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew) sowohl die Lebensqualität betroffenen Patienten deutlich erhöhen als auch Einsatz aller Ressourcen wirtschaftlich gestalten. Durch qualitativ beste sowie schnellere und konsequentere Krankheitskontrolle können - kürzere Arbeitsunfähigkeit, - weniger stationäre Behandlungen, - frühzeitige Einleitung einer Rehabilitation, - verminte Folgekosten in Langzeitbehandlung, - höhere Lebensqualität und - gute Chancen auf Remissionsinduktion erreicht werden. (2) Die Versorgung von Patienten nach dieser Vereinbarung erfolgt in Regel auf drei Versorgungsebenen: Ebene 1: Hausärzte gem. 4 Abs. 3 Ebene 2a: Rheumatologen gem. 4 Abs. 4 Ebene 2b: Rheumatologen mit Vorhaltung einer Infusionseinheit gem. 4 Abs. 6 Ebene 3: stationäre Versorgungseinrichtungen (einschließlich Rehabilitationseinrichtungen) Die Behandlung und Betreuung von Patienten auf Ebene 3 ist nicht Gegenstand des Vertrages.

4 4/35 Information Die Tätigkeit eines Vertragsarztes auf Ebene 2 erfolgt grundsätzlich auf Überweisung. Vertragsärzte Ebene 2b können auf Überweisung Hausärzte o Rheumatologen Ebene 2a in Anspruch genommen werden. Einer Einweisung zur stationären Behandlung auf Ebene 3 durch einen Vertragsarzt Ebene 1 sollte insbesone bei Krankheiten des Bewegungsapparates grundsätzlich eine Konsultation mit dem Rheumatologen Ebene 2a vorausgehen. 3 Maßnahmen Zur Umsetzung durch die Vereinbarung verfolgten Ziele vereinbaren die Vertragspartner folgende Maßnahmen: - den rechtzeitigen Zugang zum Rheumatologen ohne längere Wartezeiten bei Krankheitsverdachtsfällen ( Frühdiagnostik ) und bei Patienten mit einem akuten Krankheitsschub, - die für die Frühdiagnostik Krankheitsaktivität erforlichen zeitaufwändigen Ultraschalluntersuchungen, einschließlich Duplex- Verfahren, welche die üblicherweise im Röntgenbild noch nicht sichtbaren Früherosionen darstellen (und teurere MRT-Untersuchungen einsparen können), - die ggf. mehrfach im Quartal notwendigen Wievorstellungen ( tight control ), um schnell und ggf. ohne teure Biologika eine Krankheitskontrolle zu ermöglichen, - die Verfügbarkeit von Infusionseinheiten, in welchen die nur mit mehrstündigen Infusionen anwendbaren (häufig preisgünstiger als die subkutan anzuwendenden) Medikamente zum Einsatz kommen können, - die Einbindung speziell fortgebildeter Rheumatologischer Fachassistenz in die Kontrollstrategien und die Dokumentation sowie zur Optimierung interdisziplinären Schnittstellen, - die regelmäßige Bedarfsprüfung und Veranlassung rehabilitativer Leistungen, - die Verordnung und Kontrolle rheumagerechter Heil- und Hilfsmittel, - die ambulante Patientenschulung und die Veranlassung eines kontinuierlichen Funktionstrainings/Rehabilitationssports.

5 4 Teilnahme Vertragsärzte 5/35 (1) Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Der Vertragsarzt beantragt seine Teilnahme mittels einer Teilnahmeerklärung (Anlage 1) gegenüber und erbringt den Nachweis Teilnahmevoraussetzungen nach Abs. 3 bis 6. Die prüft die Einhaltung und erteilt dem Vertragsarzt eine Genehmigung für die jeweilige Versorgungsebene. (2) Der Vertragsarzt kann seine Teilnahme an dem Vertrag schriftlich gegenüber kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende eines Quartals. (3) Zur Teilnahme als Hausarzt sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen: - Facharzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt o Facharzt für Innere Medizin, an hausärztlichen Versorgung gemäß 73 Abs. 1a SGB V teilnimmt, - jährlich mindestens 4 CME-Punkte auf dem Gebiet Rheumatologie. (4) Zur Teilnahme als Rheumatologe Ebene 2a sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen: Personelle Voraussetzungen - Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie o - Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie und Betreuung von mindestens 40 GKV-Patienten pro Quartal, die mit DMARDs therapiert werden; aus Gründen Sicherstellung kann im Einzelfall die Mindestpatientenzahl verringert werden; - jährlich mindestens 30 CME-Punkte auf dem Gebiet Rheumatologie, davon 25 Punkte auf dem Gebiet konservativen Rheumatologie und - Beschäftigung mindestens einer Rheumatologischen Fachassistentin BDRh-DGRh o

6 6/35 Information Nachweis über den Abschluss Ausbildung einer Angestellten zur Rheumatologischen Fachassistentin BDRh-DGRh innerhalb eines Jahres nach Beginn Teilnahme des Vertragsarztes an diesem Vertrag und - Befähigung des Vertragsarztes o Rheumatologischen Fachassistentin zur Durchführung Strukturierten Patienteninformation DGRh (STRUPI) o Nachweis über die Befähigung innerhalb eines Jahres nach Beginn Teilnahme des Vertragsarztes an diesem Vertrag. Der Rheumatologe verpflichtet sich zur Behandlung in 5 Abs. 1 genannten entzündlich rheumatischen Krankheiten insbesone unter Berücksichtigung zeit gültigen evidenzbasierten Leitlinien, wie - NICE 02/2009, AHRQ 11/2007 (in jeweils gültigen Fassung) sowie - Qualitätsstandards, Empfehlungen und Leitlinien Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) / The European League Against Rheumatism (EULAR) auf dem jeweils gültigen Stand. Technische Voraussetzungen - Sonographiegerät (auch zur Duplex-Untersuchung geeignet), ggf. in Kooperation (5) Die Strukturierte Patienteninformation (STRUPI) kann ausschließlich durch Rheumatologen Ebene 2a durchgeführt werden, die eine Schulungsgenehmigung durch die erhalten haben. Patientenschulungen, welche durch die Deutsche Rheumaliga gem. 7 Abs. 6 durchgeführt werden, bleiben davon unberührt. (6) Neben den in Abs. 4 genannten Voraussetzungen muss Rheumatologe Ebene 2b, welcher eine Infusionstherapie nach 8 durchführt, eine Infusionseinheit vorhalten. Als Infusionseinheit nach diesem Vertrag werden separate Räumlichkeiten in Praxis des Rheumatologen bezeichnet, in denen die notwendige technische und personelle Ausstattung zur Durchführung einer Infusionstherapie vorhanden ist. Hierfür gelten folgende Mindestvoraussetzungen:

7 7/35 Personelle Ausstattung: - mindestens eine für die Durchführung Infusion ausgebildete medizinische Fachangestellte o Krankenschwester - Teilnahme des Rheumatologen und Infusionsschwester an einer Notfallausbildung einmal im Kalenjahr Technische Ausstattung: - mindestens zwei Infusionsplätze mit Infusionsliegen und entsprechenden Stühlen - Monitoring zur kontinuierlichen Überwachung Vitalparameter - Rufsystem zur Notfallversorgung - separater Notfallkoffer für die Infusionseinheit Der Vertragsarzt erklärt in diesem Fall seine Teilnahme am Vertrag sowohl auf Ebene 2a als auch auf Ebene 2b. (7) Die erstellt und führt ein Verzeichnis über die teilnehmenden Vertragsärzte. Dieses Verzeichnis stellt die AOK monatlich bei Änung, insbesone zu Eintritt und Austritt Vertragsärzte online in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung. Eine Liste teilnehmenden Vertragsärzte wird auf Homepage veröffentlicht. (8) Verstößt ein Vertragsarzt bei Erfüllung Aufgaben dieses Vertrages gegen die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen, wird er durch die zur Einhaltung aufgefort. Hält Vertragsarzt nachweislich die vertraglichen Verpflichtungen weiterhin nicht ein, kann er von Teilnahme an diesem Vertrag ausgeschlossen werden. 5 Teilnahme Versicherten (1) Versicherte mit gesicherten Diagnose - Rheumatoide Arthritis (M 05.-, M 06.-), - Spondyloarthritiden (M 07.2, M 45.-, M46.-) können an dieser Vereinbarung teilnehmen. Die Diagnose ist jeweils durch die in 7 Abs. 2 genannten Merkmale gekennzeichnet.

8 8/35 Information Die Teilnahme des Versicherten ist freiwillig. Der Versicherte willigt durch Unterzeichnung Teilnahmeerklärung (Anlage 2) in die Behandlung nach diesem Vertrag und die mit Behandlung im Zusammenhang stehende Datenübermittlung ein. Der Versicherte verpflichtet sich mit Teilnahme: - die empfohlenen Kontrolltermine beim Hausarzt und Facharzt einzuhalten, - bei Beschwerden mit Verdacht auf eine rheumatische Ursache, bei akuter Verschlechterung Erkrankung o Verdacht auf Unverträglichkeiten bzw. Nebenwirkungen antirheumatischen Therapie sofort einen Hausarzt aufzusuchen, - verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel dem Rheumatologen mitzuteilen, - die aktuellen krankheitsbezogenen Befundkopien bei Haus- o Facharztbesuchen mitzuführen und diese bei jedem Arztbesuch vorzulegen sowie - den Rheumapass zu führen und bei jedem Arztbesuch vorzulegen. Für die Inanspruchnahme Leistungen gem. 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 erfolgt keine Einschreibung in den Vertrag. (2) Die AOK erstellt ein Versichertenverzeichnis und stellt dieses quartalsweise bis zum 3. Werktag nach Ablauf des Quartals in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung. (3) Der Versicherte kann die Teilnahme jezeit mündlich o schriftlich gegenüber Krankenkasse kündigen. Die AOK informiert den Hausarzt sowie den Rheumatologen Ebene 2a über die Kündigung. (4) Die Teilnahme des Versicherten am Versorgungskonzept endet a) bei Wegfall in Abs. 1 genannten Kriterien, b) mit dem Ende Mitgliedschaft bei Krankenkasse. (5) Die AOK stellt den Vertragsärzten die entsprechenden Formulare Anlagen 1 bis 4 sowie adressierte Freiumschläge für die Rücksendung Teilnahmeerklärung des Versicherten an die AOK zur Verfügung.

9 6 Hausärztliche Leistungen 9/35 (1) Der Hausarzt hat die besone Aufgabe standardisierten Früherkennung neuer Krankheitsfälle und akuter Krankheitsschübe. Dazu überweist Hausarzt - Versicherte mit dem Verdacht auf Vorliegen einer entzündlich rheumatischen Krankheit nach 5 Abs. 1 bzw. - Versicherte mit gesicherter vorbestehen entzündlich rheumatischer Krankheit nach 5 Abs. 1 bei einem akuten Krankheitsschub an einen teilnehmenden Rheumatologen Ebene 2a. Dieser Überweisung sind ausgefüllte Befundbogen (Anlage 3) sowie die relevanten Befunde beizufügen. (2) Durch den Hausarzt erfolgt die kontinuierliche Mitbetreuung eingeschriebener Patienten. Er unterstützt den Versicherten bei Führung eines Rheumapasses durch regelmäßige Dokumentation aktueller Befunde bzw. Medikation (auch bei nicht rheumatischen Diagnosen). (3) Bei folgenden Situationen soll durch den Hausarzt eine sofortige Überweisung bzw. Information an den Rheumatologen Ebene 2a veranlasst werden: - bei Auftreten eines Krankheitsschubes mit mehrtägiger Verschlechterung klinischen o paraklinischen Parameter o - bei neu auftretenden Entzündungserscheinungen am Bewegungssystem (z.b. Befall neuer Gelenke o Wirbelsäulenabschnitte) o - bei neu auftreten Mitbeteiligung innerer Organe / Sinnesorgane (z.b. Auge) / Haut bzw. Schleimhäute / Blutgefäße / Nerven o - bei Arbeitsunfähigkeit wegen einer Erkrankung des Bewegungssystems (Ausnahme Trauma) o - bei Auftreten einer gravierenden Nebenwirkung laufenden antirheumatischen Therapie.

10 10/35 Information Dabei werden folgende Befunde erhoben: - Dauer Morgensteife (min) - Akuter Schmerzgrad (Visuelle Analogskala VAS in cm) - Neu aufgetretene Gelenkbefunde / nächtliche Rückenschmerzen - Blutsenkungsgeschwindigkeit (BSG) / Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BKS) und quantitatives CRP (C-reaktives Protein) sowie alle weiteren Parameter Laborkontrolle Basistherapie - Aktuelle Röntgenbefunde (einschl. Biln) und Befunde technischer Untersuchungen - Therapierelevante Befunde, insbesone die aner Fachärzte sowie - Entlassungsberichte nach stationärer Behandlung Die Unterlagen und Befunde werden im Rheumapass des Versicherten dokumentiert und dem Rheumatologen Ebene 2a durch Mitgabe an den Patienten o auf elektronischem Wege übermittelt. (4) Einer Einweisung zur stationären Behandlung auf Ebene 3 insbesone im Zusammenhang mit Krankheiten des Bewegungsapparates sollte bei den teilnehmenden Versicherten grundsätzlich eine kurzfristige Indikationsüberprüfung durch den Rheumatologen Ebene 2a vorausgehen. 7 Rheumatologische Behandlung (1) Bei erstmaliger Vorstellung des Patienten o beim Auftreten akuter Krankheitsschübe führt Rheumatologe Ebene 2a zusätzlich zur rheumatologischen Basisdiagnostik gem. EBM folgende Diagnostik durch: - sonographiegestützte Aktivitätsbeurteilung (Gelenksonographie inkl. Duplex-Untersuchung), - erweitertes Assessment für Aktivität und Funktion (FFbH, BASFI, BASMI, BASDAI, DAS 28), - Dokumentation im Rheuma-Pass. Eine Terminvergabe für Versicherte AOK soll innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

11 11/35 (2) Eine gesicherte Diagnose gem. 5 Abs. 1 liegt vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Frühdiagnostik Patienten mit früher Rheumatoi Arthritis (Krankheitsdauer < 6 Monate): DAS 28 - Wert von > 2.6; Patienten mit früher Spondyloarthritis: Entzündung SIG und/o WS mit einem BASDAI - Wert von > 2. Neu (< 6 Monate) aufgetretene Symptomatik, die sich im Rheuma- Check o im Rheuma-Rücken-Check (alternativ durch typische klinische Zeichen) als verdächtig auf das Vorliegen einer entzündlich rheumatischen Krankheit erweist in Verbindung mit - erhöhten Entzündungsparametern (BSG und qcrp) und - spezifischen AK (qrf, ACPA/ACCP) -> RA - Genetischem Marker HLA B27 -> Sp.a. Schubdiagnostik Patienten mit Rheumatoi Arthritis längerer Krankheitsdauer - klinisch floride Gelenkentzündungen (Synovialitis, Erguss) - relevante Morgensteifigkeit (> 30 min) - paraklinische Entzündungsaktivität mit BSG > 20 und/o CRP > 10 mg/l sowie - DAS 28 - Wert von > 3.2 Patienten mit Spondyloarthritis - nächtliche Kreuzschmerzen (VAS > 50 mm) und - erhöhte Entzündungsaktivität o - BASDAI - Wert > 3,9 o - periphere Arthritis/Iritis neu aufgetreten Die gesicherte Diagnose nach Satz 1 i.v.m. 5 Abs. 1 führt zur Einschreibung des Versicherten. In diesen Fällen händigt Rheumatologe Ebene 2a dem Versicherten die Teilnahme- und Einwilligungserklärung aus. Nach Unterzeichnung leitet Rheumatologe die Teilnahmeerklärung für den Versicherten innerhalb von 10 Kalentagen an die AOK (ggf. per Fax) weiter.

12 12/35 Information wird innerhalb von 2 Wochen eine Bescheinigung zur Diagnosebestätigung gem. Anlage 3 an den Hausarzt übersandt und dem Versicherten, sofern dieser noch nicht vorliegt, ein Rheumapass ausgestellt. (3) Bei den am Vertrag teilnehmenden Patienten wird einmal im Quartal eine Kontrolle des Krankheitsverlaufs mit folgenden Leistungsinhalten durchgeführt: - Zwischenanamnese, - sonographiegestützte Aktivitätsbeurteilung (Gelenksonographie inkl. Duplex-Untersuchung), - erweitertes Assessment für Aktivität und Funktion (FFbH, BASFI, BASMI, BASDAI, DAS 28), - Labordiagnostik zur Bestimmung Entzündungsparameter. Sollte es Krankheitsverlauf o die eingesetzte Therapie erforn, wird eine engmaschige Verlaufskontrolle durchgeführt. Diese Kontrolle soll 3-mal in 3 Monaten stattfinden und - eine Anamnese sowie - ein Assessment für Aktivität und Funktion enthalten. Darüber hinaus erfolgt einmal jährlich eine Statusbestimmung Krankheitsprogredienz. (4) Jede rheumatoide Arthritis sollte grundsätzlich frühzeitig mit einer langwirksamen antirheumatischen und krankheitsmodifizierenden medikamentösen Therapie behandelt werden. Nach den geltenden Leitlinien übernimmt Rheumatologe Ebene 2a die Einleitung sowie die Kontrolle Therapie medikamentösen Maßnahmen langwirksamen Antirheumatika (DMARDs). Ist eine Umstellung Therapie erforlich, sind die dazu erforlichen Voraussetzungen Aufklärung und Dokumentation zu schaffen. (5) Einmal jährlich erfolgt bei dem teilnehmenden Versicherten die Überprüfung verordneten Hilfsmittel, um gegebenenfalls die Verordnung den Erfornissen Erkrankung anzupassen. (6) Um den Patienten das Wissen über die Krankheit und die gängigen Therapiemöglichkeiten zu vermitteln, erhalten die Patienten die Möglichkeit, bei einem Rheumatologen Ebene 2a an einer

13 13/35 Strukturierten Patienteninformation (STRUPI) teilzunehmen. Darüber hinaus empfiehlt Rheumatologe Ebene 2a dem Versicherten die Teilnahme an einer von Deutschen Rheumaliga angebotenen Patientenschulung, die seitens AOK finanziert wird. (7) Bei länger andauern Arbeitsunfähigkeit des Patienten o bei (drohen) Minung Erwerbsfähigkeit durch die rheumatische Krankheit wird die Möglichkeit einer rheumatologischen Rehabilitation geprüft. Durch den Rheumatologen Ebene 2a erfolgt die Abschätzung des Bedarfs anhand des IRES-24-Fragebogens (siehe Anlage 4) sowie die Kooperation mit dem Rentenversicherungsträger. Die Versicherten erhalten hierzu von AOK diesen Fragebogen, welcher durch den Rheumatologen Ebene 2a ausgewertet wird. Das Ergebnis des Fragebogens wird AOK zur Verfügung gestellt, sodass diese den Versicherten gem. 51 SGB V zur Stellung eines Antrages auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben aufforn kann. (8) Die Erfüllung Aufgaben nach Abs. 1 bis 7 ist in den Patientenunterlagen zu dokumentieren. (9) Ein regelmäßiges Feedback zwischen den an Behandlung des Patienten Beteiligten ist zu gewährleisten. Dazu informiert Rheumatologe Ebene 2a den Hausarzt regelmäßig, mindestens einmal im Quartal, über die erhobenen Befunde sowie die durchgeführte Therapie. Bei Rücküberweisung erhält Hausarzt die therapierelevanten Befunde sowie ggf. Entlassungsberichte nach stationärer Behandlung. Die Unterlagen und Befunde werden im Rheumapass des Versicherten dokumentiert und dem Hausarzt durch Mitgabe an den Patienten o auf elektronischem Wege übermittelt. (10) Der Rheumatologe Ebene 2a wird bei seinen in Abs. 1 bis 9 beschriebenen Aufgaben i.d.r. durch eine Rheumatologische Fachassistentin unterstützt. Diese übernimmt unter anem folgende Aufgaben: - Führung des Rheumapasses, - Erfassung von Aktivitäts- und Funktionsscores, Dokumentation Krankheitsaktivität sowie Auswertung IRES-Fragebögen,

14 14/35 Information - Kontrolle Medikamentengabe, - Terminmanagement, - Dokumentation des Krankheitsverlaufs sowie - ggf. Durchführung Strukturierten Patienteninformation. (11) Die für eine Akutvorstellung gegebenenfalls notwendigen Fahrdienste zum Rheumatologen Ebene 2a, insbesone bei vorgesehener Einweisung zur stationären Behandlung, werden durch die AOK separat finanziert. Die AOK stellt Übersichten über vertraglich gebundene Fahrdienste zur Information Vertragsärzte zur Verfügung. 8 Infusionseinheit Der Rheumatologe Ebene 2b hält die für Infusionstherapien notwendigen Strukturen gem. 4 Abs. 6 (Infusionseinheit) vor und führt bei selbst betreuten bzw. durch Hausärzte o Rheumatologen Ebene 2a überwiesenen Patienten entsprechende Therapien durch. 9 Vergütung und Abrechnung (1) Die Vergütung vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des allgemeinen Versorgungsauftrages richtet sich auch für an diesem Vertrag teilnehmende Versicherte nach dem EBM. (2) Für die zusätzlichen Aufgaben bei Betreuung von Versicherten werden folgende Pauschalen gezahlt: SNR Leistungsinhalt Pauschale in Früherkennungspauschale Hausarzt 15,00 Pauschale für Beachtung Überweisungskriterien und Befunhebung und -übermittlung gem. 6 Abs. 1 und 3 an den Rheumatologen Ebene 2a bei Verdacht auf Erstmanifestation bzw. bei nachweisbarem Schub einmal im Behandlungsfall

15 15/35 SNR Leistungsinhalt Pauschale in Diagnosezuschlag zur SNR ,00 Bei Bestätigung einer Diagnose gem. 5 Abs. 1 kann Hausarzt einmal je Versicherten die SNR abrechnen. Die Bestätigung des Rheumatologen gem. 7 Abs. 2 ist als Abrechnungsvoraussetzung Abrechnung beizufügen Betreuungspauschale einschließlich Dokumentationspauschale Hausarzt 10,00 Pauschale für den zusätzlichen Betreuungsaufwand durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen einschließlich Koordinierung Versorgung und Dokumentation erhobenen Werte im Rheumapass gem. 6 Abs. 2 einmal im Behandlungsfall Akutpauschale Rheumatologe 40,00 Pauschale für die rheumatologische Akutbehandlung durch den Facharzt gem. 7 Abs. 1 einschließlich Wartezeitenmanagement und Einschreibung des Versicherten gem. 7 Abs. 2 einmal im Behandlungsfall Die SNR ist im Behandlungsfall nicht neben den SNRn und abrechnungsfähig Betreuungspauschale Rheumatologe 40,00 Pauschale für die - Durchführung Kontrolle des Krankheitsverlaufs gem. 7 Abs. 3 (u.a. US 7-Score) einmal im Quartal einschließlich Dokumentation im Rheumapass - die Überprüfung verordneten Hilfsmittel gem. 7 Abs. 5 - die Prüfung rheumatologischen Rehabilitation gem. 7 Abs. 7 einmal im Behandlungsfall Die SNR ist im Behandlungsfall nicht neben SNR abrechnungsfähig Tight-control-Pauschale Rheumatologe 10,00 Pauschale für zusätzlichen Betreuungsaufwand durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen ( tight control ) gem. 7 Abs. 3 einschließlich Koordinierung Versorgung je Arzt-Patientenkontakt Die SNR ist im Behandlungsfall nicht neben SNR abrechnungsfähig.

16 16/35 Information SNR Leistungsinhalt Pauschale in Therapiepauschale Rheumatologe 11,00 Pauschale für die Planung und Durchführung Arzneimitteltherapie einschließlich gesonter Erfassung bisherigen Therapie und ggf. Therapieanpassung gem. 7 Abs. 4 einmal im Behandlungsfall STRUPI-Pauschale Rheumatologe 15,00 Pauschale für die Durchführung Strukturierten Patienteninformation gem. 7 Abs. 6 je Patient und Schulungseinheit Nichtärztliche Betreuungspauschale Rheumatologe 10,00 Pauschale für die nichtärztliche Betreuung durch eine Rheumatologische Fachassistentin gem. 7 Abs. 10 einmal im Behandlungsfall Zusatzpauschale Infusion Rheumatologe 25,00 Zusatzpauschale zu den GOP o für eine Infusionstherapie in einer Infusionseinheit gem. 8 einmal im Behandlungsfall (3) Die Leistungen nach Abs. 2 dieses Vertrages sind von den Vertragsärzten auf dem Behandlungsausweis kalenvierteljährlich über die abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt unter Angabe Symbolnummern. (4) Die Vergütungen für Leistungen nach dieser Vereinbarung werden durch die AOK außerhalb morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zur Verfügung gestellt. (5) Die Mittel für die Vergütung Leistungen nach diesem Vertrag werden von im Rahmen Rechnungslegung für die vertragsärztlichen Leistungen angefort. Die gezahlten Vergütungen werden im Formblatt 3 ausgewiesen. Für den Zahlungsverkehr gelten die zwischen und AOK vereinbarten Regelungen jeweiligen Vereinbarung zur Gesamtvergütung.

17 10 Qualitätssicherung 17/35 Bei wird eine Qualitätssicherungskommission Rheumatologische Versorgung gebildet. Die Kommission berät die bei allen die Qualitätssicherung im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung betreffenden fachlichen Fragen, gegebenenfalls bei Prüfung Teilnahmevoraussetzungen gem. 4 Abs. 1, und veranlasst notwendige Anpassungen im Falle Aktualisierung von Leitlinien aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse bzw. technischer Möglichkeiten. 11 Wirtschaftlichkeit verordneter Leistungen Sollten durch diesen Vertrag zusätzliche Verordnungen durch die teilnehmenden Vertragsärzte erforlich werden und dies zu einem Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren nach 106 SGB V führen, empfehlen die Vertragspartner, diese verordneten Leistungen als Praxisbesonheit anzuerkennen. Der Vertragsarzt hat den erhöhten Verordnungsaufwand im Einzelfall zu dokumentieren. 12 Datenschutz Bei Durchführung und Dokumentation Behandlung sowie bei Weitergabe von Verwaltungsdaten und medizinischen Daten bleiben die ärztliche Schweigepflicht und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Regelungen insbesone Vorgaben zum Schutz von Sozialdaten unberührt und sind von den Beteiligten einzuhalten. 13 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz o teilweise nicht rechtswirksam sein o werden, wird dadurch die Geltung übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamen o undurchführbaren Bestimmungen soll eine Regelung treten, die dem Willen Vertragspartner sowie dem Sinn und Zweck Vereinbarung entspricht.

18 18/35 14 Inkrafttreten und Kündigung Information (1) Dieser Vertrag tritt am in Kraft. (2) Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Ende des Kalenjahres und ist frühestens zum möglich. Potsdam, den Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg AOK Berlin-Brandenburg - Die Gesundheitskasse

19 19/35 Protokollnotizen zum Strukturvertrag gem. 73a SGB V zur Förung ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet Rheumatologie zwischen und AOK zu 9 Abs. 2 Für die Weiterentwicklung des Vertrages, insbesone hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit, wird von den Vertragspartnern ein Beirat mit bis zu 4 Vertretern KV und zwei Vertretern AOK eingerichtet, durch einstimmige Beschlüsse Anpassungen sowie Ergänzungen des Vertrages in Gang setzen kann. Um die Qualität Rheuma-Versorgung auch vom Patienten her bewerten zu können, werden die eingeschriebenen Patienten bzw. eine relevante Stichprobe jeweils zum Ende eines Quartals nach ihrer Zufriedenheit mit Versorgung und ihrer Empfehlungsbereitschaft für diesen Vertrag gefragt. Diese Befragungen werden zunächst für die ersten vier Quartale Vertragslaufzeit durchgeführt. Die Befragung kann von den Vertragspartnern gemeinsam o durch Auftragsvergabe an einen Dritten, z.b. die KV-COMM, durchgeführt werden. Um die Wirtschaftlichkeit Vereinbarung von Beginn an zu sichern, werden die vereinbarten Honorare zu 80 % ohne Weiteres nach Abschluss des jeweiligen Quartals zur Auszahlung gebracht. Die Auszahlung Honorare erhöht sich um 15 % für das jeweilige Quartal, wenn die durchschnittlichen Leistungsausgaben aller eingeschriebenen Versicherten in diesem Quartal um 6 % unter denen des jeweiligen Vorquartals liegen. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass dies erreichbar ist. Sollte dies nicht möglich sein, kann Beirat einstimmig ane Festlegungen treffen. Diese Regelung gilt zunächst für die ersten vier Quartale Vertragslaufzeit. Diese Zielquote gilt unter Beachtung qualitativer Versorgungsoptimierung und mittelfristiger Reduktion Leistungsausgaben. Sofern die Qualitätsbefragung eingeschriebenen Patienten einen vom Beirat festzulegenden Wert überschreitet, werden die Honorare des jeweiligen Quartals um weitere 10 % erhöht. Die Umsetzung Ziele dieses Vertrages kann auch durch weitere Vereinbarungen mit Dritten, insbesone im Bereich Heil-, Hilfsmittel und Arzneimittelversorgung, unterstützt werden. Der Vertrag ist erstmals zum kündbar.

20 20/35 Information Anlage 1 zum Strukturvertrag gem. 73a SGB V zur Förung ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet Rheumatologie zwischen und AOK Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Gregor-Mendel-Str Potsdam Teilnahmeerklärung Vertragsarzt Arztstempel Teilnahmeerklärung Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung Regelungen des Vertrages zur rheumatologischen Versorgung, insbesone Teilnahmevoraussetzungen gemäß 4 und Aufgaben gemäß 6 und/o 7. Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anen Vertragsärzten, den Vertragspartnern des Vertrages und den von mir behandelten Versicherten aufgrund des Vertrages, dass ich die Einhaltung ärztlichen Schweigepflicht nach Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht gewährleiste, bei meiner Tätigkeit die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Regelungen insbesone Vorgaben zum Schutz von Sozialdaten einhalte, den Patienten ausreichend über Form und Folgen beabsichtigten Datenerhebung und -verarbeitung unterrichten werde. Ich bin einverstanden mit Veröffentlichung meines Namens und meiner Praxisanschrift im Verzeichnis Vertragsärzte und Weitergabe des Verzeichnisses Vertragsärzte an die teilnehmenden Vertragsärzte, an die Krankenkasse und an die teilnehmenden Versicherten. Mir ist bekannt, dass 1. die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist; die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende eines Kalenvierteljahres, 2. meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung bzw. Ruhen meiner vertragsärztlichen Tätigkeit endet bzw. ruht, 3. die Nichteinhaltung vertraglichen Regelungen sanktioniert wird, 4. die im Rahmen Strukturqualität geforten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend diesem Vertrag von mir gegenüber nachzuweisen sind. optional Hiermit ermächtige ich die zur Einsicht in mein Punktekonto bei Landesärztekammer (Bei Einverständnis bitte ankreuzen!) Meine lebenslange Arztnummer lautet: (LANR) 1. Ich möchte als hausärztlich tätiger Vertragsarzt gemäß 4 Abs. 3 (1. Versorgungsebene) des Vertrages - persönlich - durch angestellte Ärzte - persönlich und durch angestellte Ärzte teilnehmen. Fortbildungsnachweis über mindestens 4 CME-Punkte innerhalb letzten 12 Monate ist beigefügt. Die Anforungen entsprechend den vertraglichen Regelungen werden von mir erfüllt. o

21 21/35 2. Ich möchte als Rheumatologe gemäß 4 Abs. 4 (Versorgungsebene 2a) des Vertrages - persönlich - durch angestellte Ärzte - persönlich und durch angestellte Ärzte teilnehmen. Fortbildungsnachweis über mindestens 30 CME-Punkte (davon 25 Punkte auf dem Gebiet konservativen Rheumatologie) innerhalb letzten 12 Monate ist beigefügt Teilnahmezertifikat Trainer-Seminar zur Strukturierten Patienteninformation (STRUPI) ist beigefügt für mich: und/o für Fachassistentin: bzw. Teilnahme am Trainer-Seminar erfolgt voraussichtlich am durch mich und/o am durch Fachassistentin Nachweis/Bestätigung über Anstellung einer rheumatologischen Fachassistentin Nachweis über Ausbildung zur rheumatologischen Fachassistentin (BDRh-DGRh) bzw. Ausbildung wird voraussichtlich am.. abgeschlossen zusätzlich bei FA für Orthopädie und Unfallchirurgie: Nachweis Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie Nachweis Betreuung von 40 GKV-Patienten pro Quartal mit DMARDs-Therapie (Patientenliste) Ich verfüge über ein Sonographiegerät (auch zur Duplex-Untersuchung geeignet) Ich nutze das Gerät in Kooperation mit folgen Praxis Name/Praxissitz:.. Gerätenachweis (Gewährleistungserklärung des Herstellers) ist beigefügt Die fachlichen, apparativen und strukturellen Anforungen entsprechend den vertraglichen Regelungen werden von mir erfüllt. und/o 3. Ich möchte als Rheumatologe gemäß 4 Abs. 6 (Versorgungsebene 2b) des Vertrages - persönlich - durch angestellte Ärzte - persönlich und durch angestellte Ärzte teilnehmen. Nachweis Teilnahme durch mich und einer Infusionsschwester an einer Notfallausbildung/Kalenjahr Ich verfüge über die folgenden Voraussetzungen: Mindestens eine für die Durchführung Infusion ausgebildete med. Fachangestellte/Krankenschwester, mindestens zwei Infusionsplätze (Liegen/Stühle), Monitoring zur kontinuierlichen Überwachung Vitalparameter, Rufsystem zur Notfallversorgung, separater Notfallkoffer für die Infusionseinheit. Die fachlichen, apparativen und strukturellen Anforungen entsprechend den vertraglichen Regelungen werden von mir erfüllt.

22 22/35 Information Ich möchte für folgende Betriebsstätte(n) bzw. Nebenbetriebsstätte(n) teilnehmen: a) (BSNR) Nachfolgend genannte in meiner Praxis/Einrichtung angestellte Ärzte sollen im Rahmen des Vertrages zur rheumatologischen Versorgung zwischen und AOK tätig werden 1. Name, Vorname, Titel, LANR als Hausarzt als Rheumatologe ab Datum b) (BSNR) Nachfolgend genannte in meiner Praxis/Einrichtung angestellte Ärzte sollen im Rahmen des Vertrages zur rheumatologischen Versorgung zwischen und AOK tätig werden 2. Name, Vorname, Titel, LANR als Hausarzt als Rheumatologe ab Datum Ort, Datum Unterschrift des Vertragsarztes bzw. des Ärztlichen Leiters einer Einrichtung / eines MVZ, welcher eine Teilnahme (auch) für angestellte Ärzte erklärt Ort, Datum ggf. Unterschrift des angestellten Arztes

23 23/35 Anlage 2 zum Strukturvertrag gem. 73a SGB V zur Förung ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet Rheumatologie zwischen und AOK Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten Erklärung zur Teilnahme am Programm zur rheumatologischen Versorgung zwischen und AOK geb.am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Tel.-Nr. privat* Tel.-Nr. dienstlich* Fax-Nr.* -Adresse* *Angaben sind freiwillig Name und Adresse des überweisenden Hausarztes 1. Teilnahmeerklärung: Das Programm zur Versorgung von Patienten mit rheumatischen Erkrankungen wurde mir durch meinen behandelnden Vertragsarzt vorgestellt. Mit Bestätigung Diagnose durch den Vertragsarzt ist eine Teilnahme am Programm möglich. Der Vertragsarzt hat mich über den Zweck Teilnahme und ihre Freiwilligkeit informiert. Alle Fragen zu dieser Behandlung wurden von meinem behandelnden Vertragsarzt zu meiner Zufriedenheit beantwortet. Die Behandlung im Rahmen dieses Programms kann nur durch teilnehmende Vertragsärzte durchgeführt werden. Die an diesem Programm teilnehmenden Vertragsärzte kann ich auf den Teilnahmelisten Krankenkasse o auf en Internetseiten jezeit einsehen, unter diesen Ärzten kann ich frei wählen. Hier erkläre ich, dass ich freiwillig am Programm teilnehme. ich weiß, dass ich die Teilnahme gegenüber meiner Krankenkasse jezeit kündigen kann. ich weiß, dass ich von meiner Krankenkasse eine Übersicht am Programm teilnehmenden Haus- und Fachärzte erhalten kann. ich die empfohlenen Kontrolltermine beim Hausarzt und Facharzt einhalte. ich bei Beschwerden mit Verdacht auf eine rheumatische Ursache, bei akuter Verschlechterung Erkrankung o Verdacht auf Unverträglichkeiten bzw. Nebenwirkungen antirheumatischen Therapie sofort meinen Hausarzt aufsuche. ich die mir verordneten Arznei-, Heil- und Hilfsmittel dem behandelnden Facharzt mitteile. ich die aktuellen krankheitsbezogenen Befundkopien bei Haus- o Facharztbesuchen mitführe und bei Bedarf vorlege. mir übergebene Rheumapass bei jedem Arztbesuch vorgelegt wird. Ich wurde darüber informiert, dass die Vertragspartner eine Qualitätssicherung des Programms auf Basis anonymisierter Daten durchführen wollen, an ich mich freiwillig beteiligen kann. Zum vorgesehenen Zeitpunkt werde ich dazu von AOK kontaktiert. zu 1.: Ja, ich möchte gemäß den Ausführungen an einem Programm zur Versorgung von Patienten mit rheumatischen Erkrankungen teilnehmen und bestätige dies mit meiner Unterschrift.

24 24/35 Information 2. Einwilligungserklärung: Ich willige in die auf Basis gesetzlicher Grundlagen erfolgende Verarbeitung und Nutzung meiner im Programm erhobenen medizinischen und persönlichen Daten ein. Ich weiß, dass ich diese Einwilligung jezeit wirufen und aus dem Programm austreten kann und dass die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden aus dem Versorgungskonzept gelöscht werden, soweit sie für die Erfüllung gesetzlichen Anforungen nicht mehr benötigt werden. Bitte das heutige Datum eintragen. T T M M J J J J Unterschrift des Versicherten T T M M J J J J Stempel/Unterschrift des einschreibenden Arztes

25 25/35 Anlage 3 zum Strukturvertrag gem. 73a SGB V zur Förung ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet Rheumatologie zwischen und AOK Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb.am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Befundbogen zur ambulanten rheumatologischen Versorgung Frühdiagnostik Schubdiagnostik Rheumatoide Arthritis Spondyloarthritis Beginn Beschwerden vor... O Tagen / O Wochen / O Monaten Verdacht auf Rheumatoide Arthritis Klinische Merkmale einer Rheumatoiden Arthritis im Rheuma-Check erfüllt o ärztlicher Befund Weiche Gelenkschwellung Mehr als 2 geschwollene Gelenke Morgensteifigkeit > 30min Kompressionsschmerz Finger- bzw. Zehengrundgelenke Symmetrischer Gelenkbefall Daktylitis Finger / Zeh geschwollene / entzündete DIP-Gelenke BSG > 20 mm/h... CRP > 0.5 mg/dl o > 5 mg / l... Rheumafaktor (RF) IU/ml... ACCP-Ak U/ml... Röntgenbil beide Hände dv und beide Vorfüße ap (jeweils auf einer (!) Aufnahme) sind veranlasst und werden vom Patienten zur rheumatologischen Untersuchung mitgebracht. Verdacht auf Spondyloarthritis Klinische Merkmale einer Spondyloarthritis im Rheuma-Rücken-Check erfüllt o ärztlicher Befund nächtlicher Rückenschmerz (in 2. Nachthälfte) durch Bewegung gebessert (nicht durch Ruhe) Morgensteifigkeit > 30min Alternierende Gesäßschmerzen (links-rechts) Sehnenansatzentzündung (z.b. Ferse) Iritis positive Familienanamnese Daktylitis Finger / Zeh Entzündliche Darmerkrankung Psoriasis Haut / Nagel BSG > 20 mm/h... CRP > 0.5 mg/dl. o > 5mg / l... HLA B27 positiv / negativ Röntgenbil LWS mit SIG ap und LWS seitlich (jeweils auf einer langen (!) Aufnahme bis untere BWS) sind veranlasst und werden vom Patienten zur rheumatologischen Untersuchung mitgebracht. Datum... Stempel HA Unterschrift. Faxantwort Bestätigte Diagnose: Datum Stempel /Unterschrift des Rheumatologen

26 26/35 Information Anlage 4 zum Strukturvertrag gem. 73a SGB V zur Förung ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet Rheumatologie zwischen und AOK IRES - Fragebogen Reha-Beginn INDIKATOREN DES REHA-STATUS - KURZVERSION (IRES 24) Fragebogen Gesundheit in Beruf und Alltagsleben Alle Rechte Fragebogengestaltung: Dr. N. Gerdes, Dr. M. Wirtz, Prof. Dr. W.H. Jäckel, Prof. J. Bengel, Dr. E. Farin Abteilung Qualitätsmanagement und Sozialmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Abt. Rehabilitationspsychologie, Institut für Psychologie, Universität Freiburg

27 27/35 1. Wie häufig haben Sie in letzten Zeit unter Schmerzen gelitten? 1 So gut wie nie Selten Manchmal Ziemlich oft Meistens Immer Wie stark waren diese Schmerzen? 2 Ich hatte keine Sehr leicht Leicht Mäßig Stark Sehr stark Schmerzen Wie stark fühlten Sie sich durch diese Schmerzen im täglichen Leben beeinträchtigt? 3 Nicht Wenig Etwas Ziemlich Stark Sehr stark beeinträchtigt beeinträchtigt beeinträchtigt beeinträchtigt beeinträchtigt beeinträchtigt Bitte kreuzen Sie an, wie stark Sie in den letzten 4 Wochen unter Kurzatmigkeit o Herzschmerzen gelitten haben: Ich hatte Kurzatmigkeit o Herzschmerzen Stark Ziemlich Mäßig Ein Gar Bitte in jede Zeile ein Kreuz wenig nicht beim schnellen Treppensteigen über drei Stockwerke bei starker körperlicher Anstrengung über einen längeren Zeitraum Wie stark haben Sie in den letzten 4 Wochen unter Muskel- o Gelenkschmerzen gelitten? Ich hatte Muskel- o Gelenkschmerzen Stark Ziemlich Mäßig Ein Gar Bitte in jede Zeile ein Kreuz! wenig nicht beim Aufstehen nach längerem Sitzen beim Bücken, Strecken und längerem Stehen... beim Heben und Tragen von schweren Gegenständen

28 28/35 Information 6. Wie oft hatten Sie in den letzten 4 Wochen das Gefühl Meistens Ziemlich Manch- Selten Nie Bitte in jede Zeile ein Kreuz! oft mal dass Sie sich zu nichts entschließen können?... dass Ihnen nichts mehr Spaß macht?... dass nichts so läuft, wie Sie es eigentlich wollten?... völlig erschöpft?... lustloser als früher?... wie eine Batterie, die langsam verbraucht ist?. Ich war innerlich gespannt und habe mich nervös gefühlt... Ich hatte das Gefühl, dass es mir schwer fällt, mich zu beruhigen Bitte kreuzen Sie an, in welchem Maße Sie in den letzten 4 Wochen Schwierigkeiten hatten, Folgendes zu tun: Unmög- Große Mäßige Geringe Ohne Bitte in jede Zeile ein Kreuz! lich Schwier- Schwie- Schwie- Schwierigkeiten rigkeiten rigkeiten rigkeiten Körperlich schwere Arbeiten verrichten (z.b. schwere Gegenstände heben)... Sich strecken, um ein Buch von einem hohen Regal zu holen... Einen Gegenstand vom Boden aufheben o Schuhe zubinden... Einen schweren Gegenstand über 5 Meter tragen (z.b. Mineralwasserkasten)... Eine halbe Stunde körperlich arbeiten (wie z.b. Staub saugen, Rasen mähen)... Sportarten betreiben, bei denen man richtig ins Schwitzen kommt (z.b. Joggen, Skilaufen, Bergwann) Minuten lang ohne Unterbrechung stehen (z.b. in einer Warteschlange)... Eine Treppe über 3 Etagen hinaufgehen

29 29/35 8. Wie stark leiden Sie unter folgenden Beeinträchtigungen? Stark Ziemlich Mäßig Ein Gar wenig nicht Probleme beim Schlucken Sehstörungen (z.b. Gesichtsfeldeinschränkungen, Doppelbil). Probleme beim Sprechen (z.b. Aussprache, Wortfindungen). Weinen (z.b. Sie weinen schneller als sonst/ Wenn Sie etwas tun, weinen Sie leicht) Lähmungen Schwindelgefühl... Missempfindungen (z. B. Taubheit, Überempfindlichkeit, Kribbeln Haut).. Merkstörungen.... Kommunikationsstörungen (z.b. Schwierigkeiten in Kontaktaufnahme, Gesprächsführung) Leicht Ermüdbarkeit / geringes Durchhaltevermögen

30 30/35 Information 9. Bei welchen folgenden Tätigkeiten benötigen Sie Hilfe? 1 beim Essen und Trinken? beim Umsetzen aus einem Stuhl ins Bett und zurück? bei Körperpflege (z.b. Gesicht waschen, Kämmen, Rasieren, Zähneputzen)? bei Toilettenbenutzung (z.b. beim An- und Auskleiden, Körperreinigung und Wasserspülung)? beim Baden o Duschen? Benutzen Sie einen Rollstuhl? 1 Nein 0 Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen 5 Ich benötige Unterstützung, z.b. beim Zurechtschneiden des Essens 10 Ich benötige keine Hilfe 0 Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen 5 Ich benötige Unterstützung 15 Ich benötige keine Hilfe 0 Ich benötige Hilfe 5 Ich benötige keine Hilfe 0 Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen 5 Ich benötige Unterstützung 10 Ich benötige keine Hilfe 0 Ich benötige Hilfe 5 ich benötige keine Hilfe 2 Ja (Bitte beantworten Sie folgende Frage!) Benötigen Sie Hilfe beim Gehen auf ebenen Grund? (Bitte beantworten Sie folgende Frage!) Benötigen Sie Hilfe bei Benutzung Ihres Rollstuhls, um sich auf ebenem Grund fortzubewegen? 41 0 Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen 0 Ich benötige Hilfe 10 Ich benötige Unterstützung 5 Nein, ich kann mich selbstständig 15 Nein, ich kann mich selbstständig bewegen mit meinem Rollstuhl bewegen 1 In Anlehnung an Barthel-Index

31 31/35 Benötigen Sie Hilfe. beim Treppen auf- o absteigen? beim An- und Ausziehen (einschließlich Schuhe binden und Knöpfe schließen) Haben Sie Kontrolle über Ihren Stuhlgang? Können Sie das Wasserlassen kontrollieren? 0 Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen 5 Ich benötige Unterstützung 10 Ich benötige keine Hilfe 0 Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen 5 Ich benötige Unterstützung 15 Ich benötige keine Hilfe 0 Nein 5 Gelegentliche Abgänge 10 Ja 0 Nein 5 Gelegentliche Abgänge 10 Ja

32 32/35 Information Abschließend möchten wir Sie noch um einige Angaben zu Ihrer Person bitten. 10. Wegen welcher Krankheit sind Sie hauptsächlich zur Rehabilitation gekommen? Wie viel wiegen Sie ohne Bekleidung? Kilogramm Wie groß sind Sie? Zentimeter An wie vielen Tagen waren Sie in den letzten 12 Monaten so krank, dass Sie das Bett hüten mussten? An keinem Tag 0 o: An ca. Tagen Wie alt sind Sie? Jahre 50

33 33/ Ihr Geschlecht? Männlich Weiblich Ihre Staatsangehörigkeit? Deutsch Ane Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie? 53 Volksschul- o Hauptschulabschluss. 1 Mittlere Reife, Realschulabschluss. 2 Polytechnische Oberschule. 3 Fachoberschulreife (Abschluss einer Fachoberschule). 4 Abitur / Hochschulreife. 5 Anen Schulabschluss. 6 Keinen Schulabschluss... 7

34 34/35 Information 18. Erwerbstätigkeit und Rente 53 Welche folgenden Angaben trifft auf Ihre zeitige Situation zu? Rentner/in, im Vorruhestand, Pensionär/in Hausfrau/Hausmann... 2 Berufstätig mit Stunden pro Woche.. 3 Berufstätig, aber zur Zeit krank geschrieben... 4 Arbeitslos... 5 Anes, nämlich Wer hat diesen Fragebogen ausgefüllt? 55 Ich selbst 1 Ein Verwandter 2 Medizinisches Personal (z.b. Schwester, Pfleger, Arzt) 3 Jemand anes, nämlich: Wie fanden Sie das Ausfüllen des Fragebogens? 56 Anregend, Ziemlich Eher lästig Richtig aufschlussreich langweilig unangenehm Wie lange haben Sie ungefähr zum Ausfüllen des Fragebogens gebraucht? 57 Etwa Minuten

35 35/ Wenn Sie Bemerkungen, Anregungen und Hinweise zum Inhalt des Fragebogens haben, können Sie die an dieser Stelle notieren: 58 Vielen Dank für die Beantwortung Fragen! Bitte gehen Sie den Fragebogen noch einmal durch und überprüfen Sie Ihre Angaben auf Vollständigkeit.

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