Strukturvertrag nach SGB V, 73a: RheumaAktiv Sachsen
|
|
- Elizabeth Kranz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Strukturvertrag nach SGB V, 73a: RheumaAktiv Sachsen Vertrag zwischen AOK PLUS (Sachsen/Thüringen) und KV Sachsen zur qualitätsgesicherten Versorgung von Versicherten mit Rheumatoider Arthritis
2 15, Abs.2, des Vertrages Die für die Vergütung notwendigen finanziellen Mittel stellt die AOK PLUS außerhalb der vereinbarten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung zur Verfügung
3 Ziele des Vertrages Weiterentwicklung und Verbesserung der qualitätsgesicherten ambulanten Versorgung durch Bildung von patientenbezogenen Versorgungsverbunden zwischen Hausarzt und Rheumatologen ( Rheumateam ) Frühzeitige Diagnosestellung und Einleitung von Interventionen
4 Ziele im Einzelnen Frühzeitige Zuweisung zur differenzialdiagnost. Abklärung (Rheumatologie-Termin innerhalb 2 bis 6 Wo.) Arzneimittelmanagement Koordinierung Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln Wartezeitenmanagement (?) Steigerung von Lebensqualität und Teilhabe der Patienten Verringerung der Krankheitsaktivität Erhöhung der Funktionskapazität Vermeidung von Doppeluntersuchungen
5 Anl. 1: Teilnahmeerklärung des Versicherten Formular mit Unterschrift Patient und Rheumatologe akzeptierbar Text der Erläuterungen für Patient: 1 A4-Seite Text in kleiner Schrift (82 Zeilen Text) Verständlichkeit für Patient? Aufwand für Praxispersonal? Visus Weitsichtigkeit?
6 Anl. 2 u. 3: Teilnahmeerklärung Hausarzt und Rheumatologe Ein Formular Akzeptierbar Eine Seite Erläuterung Umfang akzeptierbar
7 Anlagen 4a und 4b: Praxisausstattung Drucker Fax Computertechnik/Software (Umfang: 9 Seiten) Hier benötigt man evtl. schon Beratung durch Computerfirma.
8 Anlage 5: Technische Anlage Abwicklung des Datenaustausches, Transportsicherung, Verschlüsselungen, Datenträger, Aufbau der Dateien, Abrechnungsdateien, Verhalten bei Fehlern, Fehlerbehebung (Umfang: 27 Seiten)
9 Anl. 8: Arzneimitteltherapie Grundlage sind: Evidenzbasierte Empfehlungen der DGRh, Daten aus klin. Studien, Zulassungsstatus (Wenn keine med. Gründe entgegenstehen, dann AM nach AOK-Rabattverträgen) AM-Therapiesicherheit und Patientenorientierung stehen an erster Stelle. DAS 2,6 erreicht / oder Verbesserung DAS 28 um 1,2 Punkte nicht erreicht Reduzierung oder Beendigung der AM-Therapie Therapieschema entspricht bekannten Empfehlungen der DGRh: 1. konvent.bt (inkl.mtx), 2. ggf. Kombither., 3. Biologikum
10 Anl. 9: Screeningbogen für Hausarzt Zuweisungkriterien zum Rheumatologen Mehr als 2 geschwollene Gelenke Morgensteifigkeit der Gelenke > 30 min Weiche Gelenkschwellung Weitere Hinweise für den Verdacht auf eine RA: Kompressionsschmerz Fingergrund- bzw. Zehengrundgelenke, symmetrischer Gelenkbefall, BSG > 28 mm/h, CRP erhöht, positiver Rheumafaktor
11 Gültigkeit des Vertrages Beginn: 1. Januar 2011 Ende: 31. Dezember 2012
12 Honorar für Rheumatologen Honorierung zusätzlich zur EBM-Abrechnung. Abrechnung über GOP-Ziffern mit der KV-Abrechnung Einschreibepauschale Neupatient mit früher RA 80 GOP Einschreibepauschale Neupatient mit etablierter RA 80 GOP Einschreibepauschale Bestandspatient 50 GOP Betreuungspauschale pro Jahr 40 GOP Pauschale für Dokumentation pro Jahr 5 GOP 98425
13 Honorar für Hausärzte Betreuungspauschale pro Jahr 20 GOP 98400
14 Vorschläge KV für Honorarverbesserungen Für Rheumatologen Dokumentationspauschale 5 /KJ Neu nach Aufwand beurteilen! Für AM-Therapie 15 /Quartal Patientenschulung 30 /Pat.u.Einheit Erstuntersuchung ohne Bestätigung der Verdachtsdiagnose 40
15 Vorschläge KV für Honorarverbesserungen Für Hausärzte Für Überweisung 15 Bei Bestätigung der Dg. und Einschreibung 15 Betreuungspauschale 10 pro Quartal (bisher 20 /J.) Dokumentationspauschale: Nach Aufwand beurteilen!
16 Aufwand für Vertrag - Sitzungen KV Sachsen AOK PLUS BDRh LV Sachsen in Waldheim bei Dresden in Dresden in Leipzig in Dresden in Dresden Regionale Info-Veranstaltung für Hausärzte in Leipzig Auswertung in Leipzig
17 Bisher eingeschlossene Patienten Zwischen 30 und 40 Patienten Probleme?
18 Probleme Versorgungsverbund Hausarzt-Facharzt Weitere Software-Installation ( AOK-Software ) CME-Punkte in der Rheumatologie über pharmaindustrieunabhängige Veranstaltungen (Hausärzte 6 CME-Punkte/Jahr, Rheumatol. 25 CME-Punkte/Jahr) Hausärzte: Anzahl der Verträge Hausarzt: Pflicht zu Medikations-Check ab 10 Medik. Umfang der Erläuterungen zur Teilnahme-Erklärung des Patienten u.a.
RheumaAktiv Sachsen. Strukturvertrag nach 73a SGB V zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen
RheumaAktiv Sachsen Strukturvertrag nach 73a SGB V zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen Leipzig, 14. Mai 2011 Anja Schemken Versorgungsmanagement als unverzichtbare Aufgabe der AOK PLUS Im Vergleich
MehrVertrag zur Intergierten Versorgung mit der BARMER GEK und der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH nach 140 a SGB V. Für Hausärzte
Vertrag zur Intergierten Versorgung mit der BARMER GEK und der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH nach 140 a SGB V Für Hausärzte Stand: 01.07.2015 Agenda 1. Eckdaten und Vorteile 2. Ablauf der Teilnahme
MehrRheuma-Strukturvertrag in Brandenburg
Dr. med. Joachim - Michael Engel Berufsverband Deutscher Rheumatologen e.v. LV Brandenburg BDRh Kongress Berlin Neue Versorgungsformen 4.5.2013 LANDESVERBAND BRANDENBURG Wer auf morgen wartet, wird übermorgen
MehrSondervertrag nach 73c SGBV in der KV Bremen. Vorstellung des Vertrages Ergebnisse nach 1 Jahr
Sondervertrag nach 73c SGBV in der KV Bremen Vorstellung des Vertrages Ergebnisse nach 1 Jahr Die Ausgangssituation in Bremen (6 ambulant tätige internist. Rheumatologen/> 800.000 Einwohner Einzugsgebiet
MehrHausarzt/ Facharztmodell ambeispiel der. Versorgungslandschaft Rheuma
Hausarzt/ Facharztmodell ambeispiel der Versorgungslandschaft Rheuma ein gemeinsamer Vertragsentwurf von BDRh und Hausärzteverband Dr. Edmund Edelmann Dr. Ludwig Kalthoff Versorgungslandschaft Rheuma GmbH
MehrStrukturvertrag Rheuma ( 73a) für Brandenburg
Strukturvertrag Rheuma ( 73a) für Brandenburg Update und erste Erfahrungen Dr. med. Joachim-Michael Engel Internist - Rheumatologe Physikalische Therapie, Sozialmedizin Ärztlicher Direktor MVZ Epikur GbR
MehrDisease Management Programm. Koronare Herzkrankheit. Was beinhaltet das DMP KHK? Vertragspartner:
Was beinhaltet das DMP KHK? Disease Management Programm Koronare Herzkrankheit Vertragspartner: AOK Rheinland/Hamburg Landesverband der Betriebskrankenkassen Vereinigte IKK Landwirtschaftliche Krankenkasse
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von
MehrTeilnahmeerklärung. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Teilnahmeerklärung am Vertrag über die strukturelle und finanzielle Förderung der ambulanten Behandlung von Patienten
MehrHilfe zu Anlage 7 Modul 7.6 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen BKK Landesverband Mitte
Hilfe zu Anlage 7 Modul 7.6 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen BKK Landesverband Mitte Bevor es losgehen kann Folgende Abrechnungsziffern pflegen Sie bitte in Ihr Praxisverwaltungsprogramm
MehrManagement der frühen rheumatoiden Arthritis
publiziert bei: AWMF-Register Nr. 060/002 Klasse: S3 Kurzfassung und Abstimmungsergebnisse Management der frühen rheumatoiden Arthritis Empfohlene Diagnostik: s. Kap. 2.4 GCP Stellen Sie Patienten mit
MehrRheumatoide Arthritis Diagnostik und Früherkennung
zz Rheumatoide Arthritis Diagnostik und Früherkennung Dr. med. Michaela Bellm Pp Rheumatologische Schwerpunktpraxis Bruchsal zz zz www.rheumapraxis-bruchsal.de Dr. med. Michaela Bellm Pp Rheumatologische
MehrAgenda. Wieso kümmert sich die TK um das Thema "Rheuma"? 4. TK-Versorgungskonzept: Versorgungslandschaft Rheuma 9. Arzneimittelsteuerungsvertrag 15
Thomas Ballast, stellv. Vorsitzender des Vorstands, 9. Kongress des BDRh, Berlin, 16. Mai 2014 Agenda Wieso kümmert sich die TK um das Thema "Rheuma"? 4 TK-Versorgungskonzept: Versorgungslandschaft Rheuma
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und dem
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (DMP KHK) auf der Grundlage
Mehr3. Nachtrag zum Vertrag DFS Sachsen Anlage 6 Stand:
Anlage 6 - Vergütung (1) Es gelten folgende Vergütungsgrundsätze und Vergütungsvoraussetzungen für den Vergütungsanspruch der VERTRAGSÄRZTE nach den Absätzen 2 bis 5. Eine Vergütung nach diesem Vertrag
MehrV E R E I N B A R U N G
Wortlaut der Vereinbarung Stand: 19. April 2007 V E R E I N B A R U N G zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) Landesgeschäftsstelle Körperschaft des öffentlichen Rechts Schützenhöhe 12,
Mehr4. Modifikation. des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V im Freistaat Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung Thüringen)
4. Modifikation des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V im Freistaat Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung Thüringen) in der Fassung des 1. Nachtrages zwischen der AOK PLUS die
MehrAnlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen
Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KVS genannt) und der DAK-Gesundheit Vertragsgebiet Sachsen (nachfolgend
MehrAnsatz: Bessere Therapie rechnet sich
9. Kongress des BDRh Tim Steimle, Fachbereichsleiter Arzneimittel, 17. Mai 2014 Ansatz: Bessere Therapie rechnet sich 2 Rheumavertrag der TK mit dem Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) - Tim Steimle,
MehrFAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V
FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V (PT-Vertrag TK) Fragen zur Einschreibung von Versicherten... 3 Können auch
MehrSelektiv-Verträge in Bayern
Selektiv-Verträge in Bayern BDRh Kongress 2011, Leipzig Dr. med. Florian Schuch, Rheumatologische Schwerpunktpraxis Erlangen Rheumatologie in Bayern Stand 2010 Ärzte in Bayern (ohne Ermächtigte/mit Ermächtigte)
MehrVereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin im Folgenden: KV Berlin. und
Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin im Folgenden: KV Berlin und der AOK Berlin Die Gesundheitskasse im Folgenden: AOK Berlin zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung
Mehr1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen
1. Nachtrag zur Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen vom 05.06.2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen - AOK PLUS Die Gesundheitskasse
MehrChronischer Rückenschmerz, neuer Vertrag mit der KKH-Allianz ab
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Ärzte / Psychologische Psychotherapeuten, die am Vertrag (akuter) Rückenschmerz mit der KKH-Allianz teilnehmen (nicht Gynäkologen,
MehrSelektiv-Verträge in Bayern
Selektiv-Verträge in Bayern BDRh Kongress 2011, Leipzig Dr. med. Florian Schuch, Rheumatologische Schwerpunktpraxis Erlangen Rheumatologie in Bayern Ärzte in Bayern (ohne Ermächtigte/mit Ermächtigte) internistische
MehrRechtliche und kassenrechtliche Aspekte, Vertragslandschaft
Rechtliche und kassenrechtliche Aspekte, Vertragslandschaft Andreas Hering AOK NORDWEST Geschäftsbereich Ambulante Versorgung 30.05.2015 Rechtliche Aspekte Selektivverträge ( 73 a, 140 ff. SGB V) Keine
MehrDas richtige Arzneimittel für den richtigen Patienten
Das richtige Arzneimittel für den richtigen Patienten Sichere Arzneimittel-Therapie in der vertragsärztlichen Versorgung Geschäftsbereichsleiter Verordnungsmanagement Düsseldorf, 18. November 2013 Im Dienst
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale P2 aus. Kontaktabhängige Pauschale für die hausärztliche
MehrÄrztliche Anleitung zum Selbstmanagement zur Fußgesundheit von Diabetikern im Rahmen der HzV
Lesefassung der Anlage 15 zum Vertrag über die Hausarztzentrierte Versorgung nach 73 b SGB V Ärztliche Anleitung zum Selbstmanagement zur Fußgesundheit von Diabetikern im Rahmen der HzV Präambel Der Diabetes
MehrIntegrierte Versorgung durch Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken
Integrierte Versorgung durch Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken als Partner der Patientinnen und Patienten und für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit Thomas
MehrAnlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur
Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB genannt) und der Techniker Krankenkasse
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale
Mehr3. ein Versicherungsverhältnis des teilnehmenden Versicherten bei der AOK PLUS am Tag der Leistungserbringung besteht und
Anlage 6 Vergütung (1) Es gelten folgende Vergütungsgrundsätze und Vergütungsvoraussetzungen für den Vergütungsanspruch der ÄRZTE nach den Absätzen 2 bis 5. Eine Vergütung nach diesem Vertrag kommt nur
MehrAmbulante Rheumaversorgung durch Kliniken Welche Ziele und Vorstellungen bestehen?
Ambulante Rheumaversorgung durch Kliniken Welche Ziele und Vorstellungen bestehen? 6. Kongress des Bundesverbandes Deutscher Rheumatologen Dr. Christoph Straub, Vorstand RHÖN KLINIKUM AG Leipzig, 13.05.2011
MehrIntegrierter Versorgungsvertrag Osteoporose 140 a-d SGB V zwischen Bund der Osteologen-Barmer-GEK in Niedersachsen. Dr. Winfried Demary 4.5.
Integrierter Versorgungsvertrag Osteoporose 140 a-d SGB V zwischen Bund der Osteologen-Barmer-GEK in Niedersachsen Dr. Winfried Demary 4.5.2013 Ursprung 140 SGB V-Vertrag zw. Klinik der Fürstenhof Bad
MehrDie Vertragspartner untersetzen den o g. Hausarztvertrag mit IKK-spezifischen Anforderungen und Regelungen, die im Folgenden aufgeführt sind.
Anlage 4 Vergütung zum Vertrag zwischen der IKK gesund plus und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e. V. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) über die Umsetzung der
Mehr4. BDRh-Kongress mit ermutigenden Ergebnissen
Versorgungssituation für Rheumapatienten verbessert 4. BDRh-Kongress mit ermutigenden Ergebnissen Frankfurt am Main (3. Juni 2009) - Die Fortschritte in der Therapie der Rheumatoiden Arthritis (RA) haben
MehrRahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK) Modul Überweisungssteuerung
Information 8.9. 1/6 [gültig ab 01.01.2016] Anlage 3 zum Versorgungsentwicklung zwischen und TK Weiterentwicklung Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf ( zur Verbesserung medizinischen
MehrAnlage 4 Vergütung 2017
Anlage 4 Vergütung 2017 zum Vertrag zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.v. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) über die Umsetzung
Mehr(IV/ki) BV Rheumatologen am
22.04.2013 (IV/ki) BV Rheumatologen am 04.05.2013 1 22.04.2013 (IV/ki) BV Rheumatologen am 04.05.2013 2 Agenda 1. KV als Management-Gesellschaft 2. Ambulante spezialärztliche Versorgung BzL 16.02.2013
MehrFAQs zum Vertrag der Besonderen Versorgung Rheuma mit der Techniker
Kundenservice Kundenservice der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH bcs best care solutions GmbH Kölner Landstraße 11 40591 Düsseldorf Tel.: 0211 90 98 17 77 Fax.: 0221 90 98 17 78 per Mail: info@bestcaresolutions.de
MehrPräambel. Ziele. (3) Daraus ergeben sich im Einzelnen folgende, im weiteren Vertragstext detailliert beschriebene
Präambel Gemäß den Zielen des zugrunde liegenden Strukturvertrages soll die Versorgung von Personen mit einem erhöhten Versorgungsaufwand gezielt durch modulare Erweiterungen gestärkt, und dem damit einhergehenden
MehrVersorgungskonzept rheumatoide Arthritis. gemeinsamer Entwurf von BDRh und KBV-Vertragswerkstatt. zeitgleich mit
Versorgungskonzept rheumatoide Arthritis gemeinsamer Entwurf von BDRh und KBV-Vertragswerkstatt zeitgleich mit Versorgungsanalyse und Produktstudie Rheumatoide Arthritis des AOK-Bundesverbandes ... Defizite
MehrHilfe zu Anlage 3 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen der AOK Rheinland-Pfalz
Hilfe zu Anlage 3 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen der AOK Rheinland-Pfalz Bevor es losgehen kann Folgende Abrechnungsziffern pflegen Sie bitte in Ihr Praxisverwaltungsprogramm
MehrNeuer Strukturvertrag: Frühzeitige Behandlung von Krankheiten (gem. 73a SGB V) Frühbehandlungsstrukturvertrag" mit der AOK Nordost
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Ärztinnen und Ärzte außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen sowie an alle psychologischen
MehrEBM Informationen. 15.Dezember 2008 Hamburg. Stellvertretender Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
EBM 2009 Informationen für r Haus- und Kinderä EBM 2009, Informationen für f r Haus- und Kinderä 15.Dezember 2008 Hamburg Stellvertretender Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Bis 31.Dezember
MehrVertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach 84 Abs.
Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Heidenkampsweg 99,
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
MehrQualifikations- und Qualitätsanforderungen für die internistische Rheumatologie
Qualifikations- und Qualitätsanforderungen für die internistische Rheumatologie ABSCHNITT I: Qualitätsanforderungen im Rahmen des Vertrages Die Qualitätsanforderungen beziehen sich auf die Qualifikation
MehrVereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem
Vereinbarung zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit
MehrKooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V
Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Pflegeeinrichtung Vertragsärztin/Vertragsarzt Adresse Praxisanschrift Institutskennzeichen (IK) LANR BSNR 1 Gegenstand und Ziele des Kooperationsvertrages (1)
MehrFragen-Antworten-Katalog für Ärzte
BKK-Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b SGB V Fragen-Antworten-Katalog für Ärzte Teilnahme des Arztes 1. Welche Ärzte können am Vertrag teilnehmen? Am Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung
MehrDie Vertragspartner untersetzen den o g. Hausarztvertrag mit IKK-spezifischen Anforderungen und Regelungen, die im Folgenden aufgeführt sind.
Anlage 4 Vergütung zum Vertrag zwischen der IKK gesund plus und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e. V. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen- Anhalt (KVSA) über die Umsetzung der
MehrStand: 3. Quartal 2014
Stand: 3. Quartal 2014 Stand: 07. 08. 2014 Seite 1 von 22 Hessenspezifische Abrechnungsnummern 3. Quartal 2014 Wir bitten um Beachtung: Vorbehalt: "Aufgrund der Tatsache, dass der Honorarvertrag 2014 bis
MehrNeue AAPV-Vereinbarung mit den Ersatzkassen ab 01. Juli 2015
Neue AAPV-Vereinbarung mit den Ersatzkassen ab 01. Juli 2015 17.06.2015 06.07.2015 Moderatoren-/Ansprechpartnertreffen, Düsseldorf Informationsveranstaltung Bezirksstellen Achim Merling, Vertragsabteilung
MehrGesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen
Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen Inhaltsverzeichnis Kinderprävention AOK Bremen/Bremerhaven (U10, U11, J2) Seite 3 BKK Präventionsangebot Kinder (U10, U11) Seite 6 HKK (U10,
MehrVertrag über eine augenärztliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern mit der IKK Brandenburg und Berlin ( 73c SGB V)
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 10 03-999 Fax: (030)
MehrFAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V
FAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V Einschreibung von Versicherten... 3 Welche Voraussetzungen muss ein Patient erfüllen, um am Facharztprogramm
MehrBESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 405. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 405. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober
MehrGesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf. Die Honorarverteilung und Vergütung
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf Die Honorarverteilung und Vergütung Präsentation 09.03.2012 Seite 2 GKV-Versorgungsstrukturgesetz Das GKV-VStG
MehrVertrag. über ein erweitertes Präventionsangebot für Kinder und Jugendliche. (Vorsorgeuntersuchungen U10, U11, J2) zwischen
Vertrag über ein erweitertes Präventionsangebot für Kinder und Jugendliche (Vorsorgeuntersuchungen U10, U11, J2) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (nachstehend KV Thüringen genannt) und
Mehr"AOK - Hausarztvertrag"
1. Nachtrag zum Vertrag über die hausärztliche Versorgung nach 73b Abs. 4 Satz 3 SGB V "AOK - Hausarztvertrag" zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Georg - Voigt - Str. 15 60325 Frankfurt am
Mehr-Lesefassung nach 7. Protokollnotiz-
Anlage 5 zur Rahmenvereinbarung zur Verbesserung der ambulanten Versorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen, oder schwierigen und langwierigen Krankheitsverläufen und multimorbiden Patienten
MehrStrukturvertrag. gemäß 73 a SGB V. über die Förderung ambulanter Kataraktoperationen. zwischen
Strukturvertrag gemäß 73 a SGB V über die Förderung ambulanter Kataraktoperationen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg und der Knappschaft,
Mehr1 HzV-Vergütungspositionen
Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende
MehrVertrag über die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung gemäß der Vereinbarung zwischen der KV Berlin und dem AEV nach 73 b SGB V
Vertrag über die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung gemäß der Vereinbarung zwischen der KV Berlin und dem AEV nach 73 b SGB V Titel Vorname Name Straße/Nr. PLZ/Ort Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr.
MehrNeue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab
,, An alle Ärztinnen und Ärzte - außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 0 03-999 Fax: (030) 3 0 03 900
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und dem BKK-Landesverband NORDWEST
Vertrag über die Durchführung eines orientierenden Schnelltests auf A-Streptokokken-Gruppenantigen und/oder eines Antibiogramms (Empfindlichkeitsprüfung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
MehrVorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des. NetzWerkes psychische Gesundheit
Vorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des NetzWerkes psychische Gesundheit Vertrag nach 140a ff SGB V mit der Techniker Krankenkasse 1 Ausgangssituation
MehrErste Erfahrungen in der geriatrischen Institutsambulanz
Erste Erfahrungen in der geriatrischen Institutsambulanz Dr. Matylda Nosul Zentrum für Geriatrie und Physikalische Medizin Helios Klinikum Berlin Buch Status der Abteilung Zentrum für Geriatrie und Physikalische
MehrArzt-im-Pflegeheim-Programm careplus - das bedeutet eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten
Arzt-im-Pflegeheim-Programm care plus - das bedeutet eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten 0 care plus - Überblick und Ziele Intensivierung der multiprofessionellen
MehrNeuer einheitlicher allgemeiner ambulanter Palliativvertrag Primärkassen Neue Regelungen. Achim Merling Vertragsabteilung KV Nordrhein
Neuer einheitlicher allgemeiner ambulanter Palliativvertrag Primärkassen Neue Regelungen Achim Merling Vertragsabteilung KV Nordrhein Vorab Netzwerke Versorgungsregionen Aus den bisherigen Netzwerken werden
MehrVereinbarung. zwischen
Vereinbarung zwischen der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse dem Landesverband der Betriebskrankenkassen NRW - handelnd für die Betriebskrankenkassen - der Innungskrankenkasse Nordrhein der Landwirtschaftlichen
MehrWeiterentwicklung der Reha-Richtlinie: Aktueller Sachstand und Perspektiven
Weiterentwicklung der Reha-Richtlinie: Aktueller Sachstand und Perspektiven BDPK-Bundeskongress Stuttgart, 24.06.2015 Dr. Sibylle Steiner, MBA Dezernentin Dezernat 4, Geschäftsbereich Ärztliche und veranlasste
MehrFAQs zum Pflegeheimvertrag
Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung FAQs zum Pflegeheimvertrag Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Information zum Praxisverbund... 3 1.1 Was ist ein Geriatrischer Praxisverbund (GPV)?...3
MehrVereinbarung. die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen/Kosten gemäß 32 des DMP-Vertrages COPD vom
Anlage 13 Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach 73 a SGB V vom 26.04.2013 zwischen der KVS und dem BKK- Landesverband Mitte zur Durchführung des DMP COPD Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung
MehrProtokollnotiz zum. Vertrag auf der Grundalge 140a Abs. 1 SGB V. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Schwangeren zwischen der
Protokollnotiz zum Vertrag auf der Grundalge 140a Abs. 1 SGB V über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Schwangeren zwischen der Freiberger Straße 37 01067 Dresden (nachfolgend DAK-G genannt)
MehrRegionale Vereinbarung Amblyopiescreening. - FAQs - Rahmenbedingungen. Details zur Vereinbarung mit der DAK-Gesundheit
Rahmenbedingungen Was ist das Ziel der regionalen Vereinbarung Amblyopiescreening? Ziel ist eine möglichst frühzeitige Diagnosestellung einer vorliegenden Sehschwäche (Amblyopie) schon bei Kleinkindern.
MehrAmbulante vertragsärztliche Psychotherapie
Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 1 Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Pressegespräch am 30. März 2017 Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 2 Gesetzlicher Auftrag zur Überarbeitung der
MehrStrukturvertrag nach 73a SGB V. zur Förderung ambulanter Krankenhaus ersetzender Operationen. zwischen der
Strukturvertrag nach 73a SGB V zur Förderung ambulanter Krankenhaus ersetzender Operationen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) und der Innungskrankenkasse Nordrhein, Bergisch-Gladbach
MehrAnlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor
Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V KHK zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus,
MehrAnlage 2: Teilnahmeerklärung zum Vertrag nach 73c SGB V für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern Kassenärztliche Vereinigung Berlin
MehrStrukturvertrag Rheuma. Strukturvertrag gem. 73a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie
1/27 Strukturvertrag gem. 73a SGB V zur Förung ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet Rheumatologie zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () - Körperschaft des öffentlichen Rechts
MehrAndreas Reinert. Hamburg
Bereichsleiter Hamburg Clinical-Pathway (Behandlungspfad) Das ADW hat mit der BARMER Nord am 28.01.2004 den bundesweit ersten Vertrag zur integrierten Versorgung auf der Basis des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes
MehrWundzentrum im Allgäu
Wundzentrum im Allgäu Dr. M. Knestele Chirurgische Wund- und Fußambulanz Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren Klinik Marktoberdorf Saliterstr. 96 87616 Marktoberdorf m-a-knestele@t-online.de Behandlungszentrum
MehrZu dokumentierende Leistungsziffern der HzV-Verträge in Sachsen
Zu dokumentierende sziffern der HzV-Verträge in Sachsen Persönlicher Arzt- Patienten-Kontakt Kontaktabhängige Pauschale für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten 0000 0000 0000-0001 Zu dokumentieren,
Mehr-Kooperationsvertrag- zwischen. der stationären Pflegeeinrichtung IK: und. dem Vertragsarzt / Vertragsärztin / MVZ. mit Praxissitz LANR
Pflegeheimvertrag entsprechend der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen (Anlage 27 zum
MehrVertrag zur Versorgungslandschaft Rheuma. mit der Techniker Krankenkasse Darstellung des Vertrages aus Sicht des BDRh
Vertrag zur Versorgungslandschaft Rheuma nach 140 a ff. SGB V mit der Techniker Krankenkasse Darstellung des Vertrages aus Sicht des BDRh Versorgungslandschaft Rheuma im Überblick Integrierte Versorgung
MehrRegionale Vereinbarung Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) - FAQs - Rahmenbedingungen
entzündliche Darmerkrankungen Rahmenbedingungen I. Allgemeine Informationen zur regionalen Vereinbarung CED Colitis ulcerosa (CU) und Morbus Crohn (MC) werden als chronisch entzündliche Darmerkrankungen
MehrVertrag. über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V.
Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - vertreten
MehrHerzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1
Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1 Übersicht Grundlagen-EBM Versichertenpauschale Verwaltungskomplex Chronikerpauschalen Gesprächsleistungen Leistungen im organisierten Notdienst
MehrKooperationsvertrag zur besonderen Versorgung im Bereich Rheuma. zwischen
Kooperationsvertrag zur besonderen Versorgung im Bereich Rheuma zwischen AXA Krankenversicherung AG Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln vertreten durch den Vorstand Wolfgang Hanssmann ( AXA ) und dem Berufsverband
MehrVereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V
Vereinbarung über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen gemäß 73 c SGB V zwischen der IKK gesund plus Konrad-Adenauer-Allee 42 28239 Bremen (nachfolgend IKK genannt)
MehrQUALITÄTSSICHERUNGSZIELE, -INDIKATOREN UND -MASSNAHMEN. auf der Grundlage der Datensätze der DMP-Richtlinie Teil B II. Ziffer 5 Asthma bronchiale
Anlage 8 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Patienten mit Asthma bronchiale und Patienten mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme
MehrAnlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung
Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung zum Vertrag als Anlage zum Gesamtvertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Thüringen vom 26.04.2016 zwischen der KV Thüringen
MehrSchreibtischvorlage HZV in Schleswig-Holstein Zu dokumentierende Leistungsziffern. Über Zuschlag Palliativbehandlung
Arzt-Patienten- Kontakt Pauschale für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten P3 Zuschlag für chronisch 0000 0000 0000 0000 0000 - - - Über Zuschlag Palliativbehandlung ; keine notwendig 0001
MehrRahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen
Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober
Mehrebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016
ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016 Mit der Aufnahme des neuen Kapitels 37 in den EBM soll die medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen gestärkt
MehrAmbulante MRSA-Versorgung Abrechnung und Vergütung seit
Ambulante MRSA-Versorgung Abrechnung und Vergütung seit 01.04.2014 Steffen Göhring Hauptabteilungsleiter Abrechnung KV Thüringen Versorgung von MRSA im ambulanten Bereich seit 01.04.2012 Infolge der Änderungen
Mehr