Strukturvertrag nach SGB V, 73a: RheumaAktiv Sachsen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Strukturvertrag nach SGB V, 73a: RheumaAktiv Sachsen"

Transkript

1 Strukturvertrag nach SGB V, 73a: RheumaAktiv Sachsen Vertrag zwischen AOK PLUS (Sachsen/Thüringen) und KV Sachsen zur qualitätsgesicherten Versorgung von Versicherten mit Rheumatoider Arthritis

2 15, Abs.2, des Vertrages Die für die Vergütung notwendigen finanziellen Mittel stellt die AOK PLUS außerhalb der vereinbarten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung zur Verfügung

3 Ziele des Vertrages Weiterentwicklung und Verbesserung der qualitätsgesicherten ambulanten Versorgung durch Bildung von patientenbezogenen Versorgungsverbunden zwischen Hausarzt und Rheumatologen ( Rheumateam ) Frühzeitige Diagnosestellung und Einleitung von Interventionen

4 Ziele im Einzelnen Frühzeitige Zuweisung zur differenzialdiagnost. Abklärung (Rheumatologie-Termin innerhalb 2 bis 6 Wo.) Arzneimittelmanagement Koordinierung Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln Wartezeitenmanagement (?) Steigerung von Lebensqualität und Teilhabe der Patienten Verringerung der Krankheitsaktivität Erhöhung der Funktionskapazität Vermeidung von Doppeluntersuchungen

5 Anl. 1: Teilnahmeerklärung des Versicherten Formular mit Unterschrift Patient und Rheumatologe akzeptierbar Text der Erläuterungen für Patient: 1 A4-Seite Text in kleiner Schrift (82 Zeilen Text) Verständlichkeit für Patient? Aufwand für Praxispersonal? Visus Weitsichtigkeit?

6 Anl. 2 u. 3: Teilnahmeerklärung Hausarzt und Rheumatologe Ein Formular Akzeptierbar Eine Seite Erläuterung Umfang akzeptierbar

7 Anlagen 4a und 4b: Praxisausstattung Drucker Fax Computertechnik/Software (Umfang: 9 Seiten) Hier benötigt man evtl. schon Beratung durch Computerfirma.

8 Anlage 5: Technische Anlage Abwicklung des Datenaustausches, Transportsicherung, Verschlüsselungen, Datenträger, Aufbau der Dateien, Abrechnungsdateien, Verhalten bei Fehlern, Fehlerbehebung (Umfang: 27 Seiten)

9 Anl. 8: Arzneimitteltherapie Grundlage sind: Evidenzbasierte Empfehlungen der DGRh, Daten aus klin. Studien, Zulassungsstatus (Wenn keine med. Gründe entgegenstehen, dann AM nach AOK-Rabattverträgen) AM-Therapiesicherheit und Patientenorientierung stehen an erster Stelle. DAS 2,6 erreicht / oder Verbesserung DAS 28 um 1,2 Punkte nicht erreicht Reduzierung oder Beendigung der AM-Therapie Therapieschema entspricht bekannten Empfehlungen der DGRh: 1. konvent.bt (inkl.mtx), 2. ggf. Kombither., 3. Biologikum

10 Anl. 9: Screeningbogen für Hausarzt Zuweisungkriterien zum Rheumatologen Mehr als 2 geschwollene Gelenke Morgensteifigkeit der Gelenke > 30 min Weiche Gelenkschwellung Weitere Hinweise für den Verdacht auf eine RA: Kompressionsschmerz Fingergrund- bzw. Zehengrundgelenke, symmetrischer Gelenkbefall, BSG > 28 mm/h, CRP erhöht, positiver Rheumafaktor

11 Gültigkeit des Vertrages Beginn: 1. Januar 2011 Ende: 31. Dezember 2012

12 Honorar für Rheumatologen Honorierung zusätzlich zur EBM-Abrechnung. Abrechnung über GOP-Ziffern mit der KV-Abrechnung Einschreibepauschale Neupatient mit früher RA 80 GOP Einschreibepauschale Neupatient mit etablierter RA 80 GOP Einschreibepauschale Bestandspatient 50 GOP Betreuungspauschale pro Jahr 40 GOP Pauschale für Dokumentation pro Jahr 5 GOP 98425

13 Honorar für Hausärzte Betreuungspauschale pro Jahr 20 GOP 98400

14 Vorschläge KV für Honorarverbesserungen Für Rheumatologen Dokumentationspauschale 5 /KJ Neu nach Aufwand beurteilen! Für AM-Therapie 15 /Quartal Patientenschulung 30 /Pat.u.Einheit Erstuntersuchung ohne Bestätigung der Verdachtsdiagnose 40

15 Vorschläge KV für Honorarverbesserungen Für Hausärzte Für Überweisung 15 Bei Bestätigung der Dg. und Einschreibung 15 Betreuungspauschale 10 pro Quartal (bisher 20 /J.) Dokumentationspauschale: Nach Aufwand beurteilen!

16 Aufwand für Vertrag - Sitzungen KV Sachsen AOK PLUS BDRh LV Sachsen in Waldheim bei Dresden in Dresden in Leipzig in Dresden in Dresden Regionale Info-Veranstaltung für Hausärzte in Leipzig Auswertung in Leipzig

17 Bisher eingeschlossene Patienten Zwischen 30 und 40 Patienten Probleme?

18 Probleme Versorgungsverbund Hausarzt-Facharzt Weitere Software-Installation ( AOK-Software ) CME-Punkte in der Rheumatologie über pharmaindustrieunabhängige Veranstaltungen (Hausärzte 6 CME-Punkte/Jahr, Rheumatol. 25 CME-Punkte/Jahr) Hausärzte: Anzahl der Verträge Hausarzt: Pflicht zu Medikations-Check ab 10 Medik. Umfang der Erläuterungen zur Teilnahme-Erklärung des Patienten u.a.

RheumaAktiv Sachsen. Strukturvertrag nach 73a SGB V zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen

RheumaAktiv Sachsen. Strukturvertrag nach 73a SGB V zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen RheumaAktiv Sachsen Strukturvertrag nach 73a SGB V zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen Leipzig, 14. Mai 2011 Anja Schemken Versorgungsmanagement als unverzichtbare Aufgabe der AOK PLUS Im Vergleich

Mehr

Vertrag zur Intergierten Versorgung mit der BARMER GEK und der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH nach 140 a SGB V. Für Hausärzte

Vertrag zur Intergierten Versorgung mit der BARMER GEK und der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH nach 140 a SGB V. Für Hausärzte Vertrag zur Intergierten Versorgung mit der BARMER GEK und der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH nach 140 a SGB V Für Hausärzte Stand: 01.07.2015 Agenda 1. Eckdaten und Vorteile 2. Ablauf der Teilnahme

Mehr

Rheuma-Strukturvertrag in Brandenburg

Rheuma-Strukturvertrag in Brandenburg Dr. med. Joachim - Michael Engel Berufsverband Deutscher Rheumatologen e.v. LV Brandenburg BDRh Kongress Berlin Neue Versorgungsformen 4.5.2013 LANDESVERBAND BRANDENBURG Wer auf morgen wartet, wird übermorgen

Mehr

Sondervertrag nach 73c SGBV in der KV Bremen. Vorstellung des Vertrages Ergebnisse nach 1 Jahr

Sondervertrag nach 73c SGBV in der KV Bremen. Vorstellung des Vertrages Ergebnisse nach 1 Jahr Sondervertrag nach 73c SGBV in der KV Bremen Vorstellung des Vertrages Ergebnisse nach 1 Jahr Die Ausgangssituation in Bremen (6 ambulant tätige internist. Rheumatologen/> 800.000 Einwohner Einzugsgebiet

Mehr

Hausarzt/ Facharztmodell ambeispiel der. Versorgungslandschaft Rheuma

Hausarzt/ Facharztmodell ambeispiel der. Versorgungslandschaft Rheuma Hausarzt/ Facharztmodell ambeispiel der Versorgungslandschaft Rheuma ein gemeinsamer Vertragsentwurf von BDRh und Hausärzteverband Dr. Edmund Edelmann Dr. Ludwig Kalthoff Versorgungslandschaft Rheuma GmbH

Mehr

Strukturvertrag Rheuma ( 73a) für Brandenburg

Strukturvertrag Rheuma ( 73a) für Brandenburg Strukturvertrag Rheuma ( 73a) für Brandenburg Update und erste Erfahrungen Dr. med. Joachim-Michael Engel Internist - Rheumatologe Physikalische Therapie, Sozialmedizin Ärztlicher Direktor MVZ Epikur GbR

Mehr

Disease Management Programm. Koronare Herzkrankheit. Was beinhaltet das DMP KHK? Vertragspartner:

Disease Management Programm. Koronare Herzkrankheit. Was beinhaltet das DMP KHK? Vertragspartner: Was beinhaltet das DMP KHK? Disease Management Programm Koronare Herzkrankheit Vertragspartner: AOK Rheinland/Hamburg Landesverband der Betriebskrankenkassen Vereinigte IKK Landwirtschaftliche Krankenkasse

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von

Mehr

Teilnahmeerklärung. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Teilnahmeerklärung. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Teilnahmeerklärung am Vertrag über die strukturelle und finanzielle Förderung der ambulanten Behandlung von Patienten

Mehr

Hilfe zu Anlage 7 Modul 7.6 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen BKK Landesverband Mitte

Hilfe zu Anlage 7 Modul 7.6 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen BKK Landesverband Mitte Hilfe zu Anlage 7 Modul 7.6 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen BKK Landesverband Mitte Bevor es losgehen kann Folgende Abrechnungsziffern pflegen Sie bitte in Ihr Praxisverwaltungsprogramm

Mehr

Management der frühen rheumatoiden Arthritis

Management der frühen rheumatoiden Arthritis publiziert bei: AWMF-Register Nr. 060/002 Klasse: S3 Kurzfassung und Abstimmungsergebnisse Management der frühen rheumatoiden Arthritis Empfohlene Diagnostik: s. Kap. 2.4 GCP Stellen Sie Patienten mit

Mehr

Rheumatoide Arthritis Diagnostik und Früherkennung

Rheumatoide Arthritis Diagnostik und Früherkennung zz Rheumatoide Arthritis Diagnostik und Früherkennung Dr. med. Michaela Bellm Pp Rheumatologische Schwerpunktpraxis Bruchsal zz zz www.rheumapraxis-bruchsal.de Dr. med. Michaela Bellm Pp Rheumatologische

Mehr

Agenda. Wieso kümmert sich die TK um das Thema "Rheuma"? 4. TK-Versorgungskonzept: Versorgungslandschaft Rheuma 9. Arzneimittelsteuerungsvertrag 15

Agenda. Wieso kümmert sich die TK um das Thema Rheuma? 4. TK-Versorgungskonzept: Versorgungslandschaft Rheuma 9. Arzneimittelsteuerungsvertrag 15 Thomas Ballast, stellv. Vorsitzender des Vorstands, 9. Kongress des BDRh, Berlin, 16. Mai 2014 Agenda Wieso kümmert sich die TK um das Thema "Rheuma"? 4 TK-Versorgungskonzept: Versorgungslandschaft Rheuma

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und dem

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und dem Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (DMP KHK) auf der Grundlage

Mehr

3. Nachtrag zum Vertrag DFS Sachsen Anlage 6 Stand:

3. Nachtrag zum Vertrag DFS Sachsen Anlage 6 Stand: Anlage 6 - Vergütung (1) Es gelten folgende Vergütungsgrundsätze und Vergütungsvoraussetzungen für den Vergütungsanspruch der VERTRAGSÄRZTE nach den Absätzen 2 bis 5. Eine Vergütung nach diesem Vertrag

Mehr

V E R E I N B A R U N G

V E R E I N B A R U N G Wortlaut der Vereinbarung Stand: 19. April 2007 V E R E I N B A R U N G zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) Landesgeschäftsstelle Körperschaft des öffentlichen Rechts Schützenhöhe 12,

Mehr

4. Modifikation. des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V im Freistaat Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung Thüringen)

4. Modifikation. des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V im Freistaat Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung Thüringen) 4. Modifikation des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V im Freistaat Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung Thüringen) in der Fassung des 1. Nachtrages zwischen der AOK PLUS die

Mehr

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KVS genannt) und der DAK-Gesundheit Vertragsgebiet Sachsen (nachfolgend

Mehr

Ansatz: Bessere Therapie rechnet sich

Ansatz: Bessere Therapie rechnet sich 9. Kongress des BDRh Tim Steimle, Fachbereichsleiter Arzneimittel, 17. Mai 2014 Ansatz: Bessere Therapie rechnet sich 2 Rheumavertrag der TK mit dem Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) - Tim Steimle,

Mehr

FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V

FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V (PT-Vertrag TK) Fragen zur Einschreibung von Versicherten... 3 Können auch

Mehr

Selektiv-Verträge in Bayern

Selektiv-Verträge in Bayern Selektiv-Verträge in Bayern BDRh Kongress 2011, Leipzig Dr. med. Florian Schuch, Rheumatologische Schwerpunktpraxis Erlangen Rheumatologie in Bayern Stand 2010 Ärzte in Bayern (ohne Ermächtigte/mit Ermächtigte)

Mehr

Vereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin im Folgenden: KV Berlin. und

Vereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin im Folgenden: KV Berlin. und Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin im Folgenden: KV Berlin und der AOK Berlin Die Gesundheitskasse im Folgenden: AOK Berlin zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung

Mehr

1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen

1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen vom 05.06.2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen - AOK PLUS Die Gesundheitskasse

Mehr

Chronischer Rückenschmerz, neuer Vertrag mit der KKH-Allianz ab

Chronischer Rückenschmerz, neuer Vertrag mit der KKH-Allianz ab Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Ärzte / Psychologische Psychotherapeuten, die am Vertrag (akuter) Rückenschmerz mit der KKH-Allianz teilnehmen (nicht Gynäkologen,

Mehr

Selektiv-Verträge in Bayern

Selektiv-Verträge in Bayern Selektiv-Verträge in Bayern BDRh Kongress 2011, Leipzig Dr. med. Florian Schuch, Rheumatologische Schwerpunktpraxis Erlangen Rheumatologie in Bayern Ärzte in Bayern (ohne Ermächtigte/mit Ermächtigte) internistische

Mehr

Rechtliche und kassenrechtliche Aspekte, Vertragslandschaft

Rechtliche und kassenrechtliche Aspekte, Vertragslandschaft Rechtliche und kassenrechtliche Aspekte, Vertragslandschaft Andreas Hering AOK NORDWEST Geschäftsbereich Ambulante Versorgung 30.05.2015 Rechtliche Aspekte Selektivverträge ( 73 a, 140 ff. SGB V) Keine

Mehr

Das richtige Arzneimittel für den richtigen Patienten

Das richtige Arzneimittel für den richtigen Patienten Das richtige Arzneimittel für den richtigen Patienten Sichere Arzneimittel-Therapie in der vertragsärztlichen Versorgung Geschäftsbereichsleiter Verordnungsmanagement Düsseldorf, 18. November 2013 Im Dienst

Mehr

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale P2 aus. Kontaktabhängige Pauschale für die hausärztliche

Mehr

Ärztliche Anleitung zum Selbstmanagement zur Fußgesundheit von Diabetikern im Rahmen der HzV

Ärztliche Anleitung zum Selbstmanagement zur Fußgesundheit von Diabetikern im Rahmen der HzV Lesefassung der Anlage 15 zum Vertrag über die Hausarztzentrierte Versorgung nach 73 b SGB V Ärztliche Anleitung zum Selbstmanagement zur Fußgesundheit von Diabetikern im Rahmen der HzV Präambel Der Diabetes

Mehr

Integrierte Versorgung durch Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken

Integrierte Versorgung durch Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken Integrierte Versorgung durch Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken als Partner der Patientinnen und Patienten und für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit Thomas

Mehr

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB genannt) und der Techniker Krankenkasse

Mehr

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale

Mehr

3. ein Versicherungsverhältnis des teilnehmenden Versicherten bei der AOK PLUS am Tag der Leistungserbringung besteht und

3. ein Versicherungsverhältnis des teilnehmenden Versicherten bei der AOK PLUS am Tag der Leistungserbringung besteht und Anlage 6 Vergütung (1) Es gelten folgende Vergütungsgrundsätze und Vergütungsvoraussetzungen für den Vergütungsanspruch der ÄRZTE nach den Absätzen 2 bis 5. Eine Vergütung nach diesem Vertrag kommt nur

Mehr

Ambulante Rheumaversorgung durch Kliniken Welche Ziele und Vorstellungen bestehen?

Ambulante Rheumaversorgung durch Kliniken Welche Ziele und Vorstellungen bestehen? Ambulante Rheumaversorgung durch Kliniken Welche Ziele und Vorstellungen bestehen? 6. Kongress des Bundesverbandes Deutscher Rheumatologen Dr. Christoph Straub, Vorstand RHÖN KLINIKUM AG Leipzig, 13.05.2011

Mehr

Integrierter Versorgungsvertrag Osteoporose 140 a-d SGB V zwischen Bund der Osteologen-Barmer-GEK in Niedersachsen. Dr. Winfried Demary 4.5.

Integrierter Versorgungsvertrag Osteoporose 140 a-d SGB V zwischen Bund der Osteologen-Barmer-GEK in Niedersachsen. Dr. Winfried Demary 4.5. Integrierter Versorgungsvertrag Osteoporose 140 a-d SGB V zwischen Bund der Osteologen-Barmer-GEK in Niedersachsen Dr. Winfried Demary 4.5.2013 Ursprung 140 SGB V-Vertrag zw. Klinik der Fürstenhof Bad

Mehr

Die Vertragspartner untersetzen den o g. Hausarztvertrag mit IKK-spezifischen Anforderungen und Regelungen, die im Folgenden aufgeführt sind.

Die Vertragspartner untersetzen den o g. Hausarztvertrag mit IKK-spezifischen Anforderungen und Regelungen, die im Folgenden aufgeführt sind. Anlage 4 Vergütung zum Vertrag zwischen der IKK gesund plus und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e. V. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) über die Umsetzung der

Mehr

4. BDRh-Kongress mit ermutigenden Ergebnissen

4. BDRh-Kongress mit ermutigenden Ergebnissen Versorgungssituation für Rheumapatienten verbessert 4. BDRh-Kongress mit ermutigenden Ergebnissen Frankfurt am Main (3. Juni 2009) - Die Fortschritte in der Therapie der Rheumatoiden Arthritis (RA) haben

Mehr

Rahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK) Modul Überweisungssteuerung

Rahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK) Modul Überweisungssteuerung Information 8.9. 1/6 [gültig ab 01.01.2016] Anlage 3 zum Versorgungsentwicklung zwischen und TK Weiterentwicklung Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf ( zur Verbesserung medizinischen

Mehr

Anlage 4 Vergütung 2017

Anlage 4 Vergütung 2017 Anlage 4 Vergütung 2017 zum Vertrag zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.v. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) über die Umsetzung

Mehr

(IV/ki) BV Rheumatologen am

(IV/ki) BV Rheumatologen am 22.04.2013 (IV/ki) BV Rheumatologen am 04.05.2013 1 22.04.2013 (IV/ki) BV Rheumatologen am 04.05.2013 2 Agenda 1. KV als Management-Gesellschaft 2. Ambulante spezialärztliche Versorgung BzL 16.02.2013

Mehr

FAQs zum Vertrag der Besonderen Versorgung Rheuma mit der Techniker

FAQs zum Vertrag der Besonderen Versorgung Rheuma mit der Techniker Kundenservice Kundenservice der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH bcs best care solutions GmbH Kölner Landstraße 11 40591 Düsseldorf Tel.: 0211 90 98 17 77 Fax.: 0221 90 98 17 78 per Mail: info@bestcaresolutions.de

Mehr

Präambel. Ziele. (3) Daraus ergeben sich im Einzelnen folgende, im weiteren Vertragstext detailliert beschriebene

Präambel. Ziele. (3) Daraus ergeben sich im Einzelnen folgende, im weiteren Vertragstext detailliert beschriebene Präambel Gemäß den Zielen des zugrunde liegenden Strukturvertrages soll die Versorgung von Personen mit einem erhöhten Versorgungsaufwand gezielt durch modulare Erweiterungen gestärkt, und dem damit einhergehenden

Mehr

Versorgungskonzept rheumatoide Arthritis. gemeinsamer Entwurf von BDRh und KBV-Vertragswerkstatt. zeitgleich mit

Versorgungskonzept rheumatoide Arthritis. gemeinsamer Entwurf von BDRh und KBV-Vertragswerkstatt. zeitgleich mit Versorgungskonzept rheumatoide Arthritis gemeinsamer Entwurf von BDRh und KBV-Vertragswerkstatt zeitgleich mit Versorgungsanalyse und Produktstudie Rheumatoide Arthritis des AOK-Bundesverbandes ... Defizite

Mehr

Hilfe zu Anlage 3 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen der AOK Rheinland-Pfalz

Hilfe zu Anlage 3 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen der AOK Rheinland-Pfalz Hilfe zu Anlage 3 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen der AOK Rheinland-Pfalz Bevor es losgehen kann Folgende Abrechnungsziffern pflegen Sie bitte in Ihr Praxisverwaltungsprogramm

Mehr

Neuer Strukturvertrag: Frühzeitige Behandlung von Krankheiten (gem. 73a SGB V) Frühbehandlungsstrukturvertrag" mit der AOK Nordost

Neuer Strukturvertrag: Frühzeitige Behandlung von Krankheiten (gem. 73a SGB V) Frühbehandlungsstrukturvertrag mit der AOK Nordost Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Ärztinnen und Ärzte außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen sowie an alle psychologischen

Mehr

EBM Informationen. 15.Dezember 2008 Hamburg. Stellvertretender Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

EBM Informationen. 15.Dezember 2008 Hamburg. Stellvertretender Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg EBM 2009 Informationen für r Haus- und Kinderä EBM 2009, Informationen für f r Haus- und Kinderä 15.Dezember 2008 Hamburg Stellvertretender Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Bis 31.Dezember

Mehr

Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach 84 Abs.

Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach 84 Abs. Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Heidenkampsweg 99,

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Qualifikations- und Qualitätsanforderungen für die internistische Rheumatologie

Qualifikations- und Qualitätsanforderungen für die internistische Rheumatologie Qualifikations- und Qualitätsanforderungen für die internistische Rheumatologie ABSCHNITT I: Qualitätsanforderungen im Rahmen des Vertrages Die Qualitätsanforderungen beziehen sich auf die Qualifikation

Mehr

Vereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem

Vereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vereinbarung zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit

Mehr

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Pflegeeinrichtung Vertragsärztin/Vertragsarzt Adresse Praxisanschrift Institutskennzeichen (IK) LANR BSNR 1 Gegenstand und Ziele des Kooperationsvertrages (1)

Mehr

Fragen-Antworten-Katalog für Ärzte

Fragen-Antworten-Katalog für Ärzte BKK-Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b SGB V Fragen-Antworten-Katalog für Ärzte Teilnahme des Arztes 1. Welche Ärzte können am Vertrag teilnehmen? Am Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung

Mehr

Die Vertragspartner untersetzen den o g. Hausarztvertrag mit IKK-spezifischen Anforderungen und Regelungen, die im Folgenden aufgeführt sind.

Die Vertragspartner untersetzen den o g. Hausarztvertrag mit IKK-spezifischen Anforderungen und Regelungen, die im Folgenden aufgeführt sind. Anlage 4 Vergütung zum Vertrag zwischen der IKK gesund plus und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e. V. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen- Anhalt (KVSA) über die Umsetzung der

Mehr

Stand: 3. Quartal 2014

Stand: 3. Quartal 2014 Stand: 3. Quartal 2014 Stand: 07. 08. 2014 Seite 1 von 22 Hessenspezifische Abrechnungsnummern 3. Quartal 2014 Wir bitten um Beachtung: Vorbehalt: "Aufgrund der Tatsache, dass der Honorarvertrag 2014 bis

Mehr

Neue AAPV-Vereinbarung mit den Ersatzkassen ab 01. Juli 2015

Neue AAPV-Vereinbarung mit den Ersatzkassen ab 01. Juli 2015 Neue AAPV-Vereinbarung mit den Ersatzkassen ab 01. Juli 2015 17.06.2015 06.07.2015 Moderatoren-/Ansprechpartnertreffen, Düsseldorf Informationsveranstaltung Bezirksstellen Achim Merling, Vertragsabteilung

Mehr

Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen

Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen Inhaltsverzeichnis Kinderprävention AOK Bremen/Bremerhaven (U10, U11, J2) Seite 3 BKK Präventionsangebot Kinder (U10, U11) Seite 6 HKK (U10,

Mehr

Vertrag über eine augenärztliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern mit der IKK Brandenburg und Berlin ( 73c SGB V)

Vertrag über eine augenärztliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern mit der IKK Brandenburg und Berlin ( 73c SGB V) Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 10 03-999 Fax: (030)

Mehr

FAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V

FAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V FAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V Einschreibung von Versicherten... 3 Welche Voraussetzungen muss ein Patient erfüllen, um am Facharztprogramm

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 405. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 405. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 405. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf. Die Honorarverteilung und Vergütung

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf. Die Honorarverteilung und Vergütung Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf Die Honorarverteilung und Vergütung Präsentation 09.03.2012 Seite 2 GKV-Versorgungsstrukturgesetz Das GKV-VStG

Mehr

Vertrag. über ein erweitertes Präventionsangebot für Kinder und Jugendliche. (Vorsorgeuntersuchungen U10, U11, J2) zwischen

Vertrag. über ein erweitertes Präventionsangebot für Kinder und Jugendliche. (Vorsorgeuntersuchungen U10, U11, J2) zwischen Vertrag über ein erweitertes Präventionsangebot für Kinder und Jugendliche (Vorsorgeuntersuchungen U10, U11, J2) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (nachstehend KV Thüringen genannt) und

Mehr

"AOK - Hausarztvertrag"

AOK - Hausarztvertrag 1. Nachtrag zum Vertrag über die hausärztliche Versorgung nach 73b Abs. 4 Satz 3 SGB V "AOK - Hausarztvertrag" zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Georg - Voigt - Str. 15 60325 Frankfurt am

Mehr

-Lesefassung nach 7. Protokollnotiz-

-Lesefassung nach 7. Protokollnotiz- Anlage 5 zur Rahmenvereinbarung zur Verbesserung der ambulanten Versorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen, oder schwierigen und langwierigen Krankheitsverläufen und multimorbiden Patienten

Mehr

Strukturvertrag. gemäß 73 a SGB V. über die Förderung ambulanter Kataraktoperationen. zwischen

Strukturvertrag. gemäß 73 a SGB V. über die Förderung ambulanter Kataraktoperationen. zwischen Strukturvertrag gemäß 73 a SGB V über die Förderung ambulanter Kataraktoperationen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg und der Knappschaft,

Mehr

1 HzV-Vergütungspositionen

1 HzV-Vergütungspositionen Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende

Mehr

Vertrag über die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung gemäß der Vereinbarung zwischen der KV Berlin und dem AEV nach 73 b SGB V

Vertrag über die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung gemäß der Vereinbarung zwischen der KV Berlin und dem AEV nach 73 b SGB V Vertrag über die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung gemäß der Vereinbarung zwischen der KV Berlin und dem AEV nach 73 b SGB V Titel Vorname Name Straße/Nr. PLZ/Ort Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr.

Mehr

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab ,, An alle Ärztinnen und Ärzte - außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 0 03-999 Fax: (030) 3 0 03 900

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und dem BKK-Landesverband NORDWEST

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und dem BKK-Landesverband NORDWEST Vertrag über die Durchführung eines orientierenden Schnelltests auf A-Streptokokken-Gruppenantigen und/oder eines Antibiogramms (Empfindlichkeitsprüfung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

Mehr

Vorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des. NetzWerkes psychische Gesundheit

Vorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des. NetzWerkes psychische Gesundheit Vorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des NetzWerkes psychische Gesundheit Vertrag nach 140a ff SGB V mit der Techniker Krankenkasse 1 Ausgangssituation

Mehr

Erste Erfahrungen in der geriatrischen Institutsambulanz

Erste Erfahrungen in der geriatrischen Institutsambulanz Erste Erfahrungen in der geriatrischen Institutsambulanz Dr. Matylda Nosul Zentrum für Geriatrie und Physikalische Medizin Helios Klinikum Berlin Buch Status der Abteilung Zentrum für Geriatrie und Physikalische

Mehr

Arzt-im-Pflegeheim-Programm careplus - das bedeutet eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten

Arzt-im-Pflegeheim-Programm careplus - das bedeutet eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten Arzt-im-Pflegeheim-Programm care plus - das bedeutet eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten 0 care plus - Überblick und Ziele Intensivierung der multiprofessionellen

Mehr

Neuer einheitlicher allgemeiner ambulanter Palliativvertrag Primärkassen Neue Regelungen. Achim Merling Vertragsabteilung KV Nordrhein

Neuer einheitlicher allgemeiner ambulanter Palliativvertrag Primärkassen Neue Regelungen. Achim Merling Vertragsabteilung KV Nordrhein Neuer einheitlicher allgemeiner ambulanter Palliativvertrag Primärkassen Neue Regelungen Achim Merling Vertragsabteilung KV Nordrhein Vorab Netzwerke Versorgungsregionen Aus den bisherigen Netzwerken werden

Mehr

Vereinbarung. zwischen

Vereinbarung. zwischen Vereinbarung zwischen der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse dem Landesverband der Betriebskrankenkassen NRW - handelnd für die Betriebskrankenkassen - der Innungskrankenkasse Nordrhein der Landwirtschaftlichen

Mehr

Weiterentwicklung der Reha-Richtlinie: Aktueller Sachstand und Perspektiven

Weiterentwicklung der Reha-Richtlinie: Aktueller Sachstand und Perspektiven Weiterentwicklung der Reha-Richtlinie: Aktueller Sachstand und Perspektiven BDPK-Bundeskongress Stuttgart, 24.06.2015 Dr. Sibylle Steiner, MBA Dezernentin Dezernat 4, Geschäftsbereich Ärztliche und veranlasste

Mehr

FAQs zum Pflegeheimvertrag

FAQs zum Pflegeheimvertrag Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung FAQs zum Pflegeheimvertrag Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Information zum Praxisverbund... 3 1.1 Was ist ein Geriatrischer Praxisverbund (GPV)?...3

Mehr

Vereinbarung. die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen/Kosten gemäß 32 des DMP-Vertrages COPD vom

Vereinbarung. die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen/Kosten gemäß 32 des DMP-Vertrages COPD vom Anlage 13 Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach 73 a SGB V vom 26.04.2013 zwischen der KVS und dem BKK- Landesverband Mitte zur Durchführung des DMP COPD Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung

Mehr

Protokollnotiz zum. Vertrag auf der Grundalge 140a Abs. 1 SGB V. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Schwangeren zwischen der

Protokollnotiz zum. Vertrag auf der Grundalge 140a Abs. 1 SGB V. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Schwangeren zwischen der Protokollnotiz zum Vertrag auf der Grundalge 140a Abs. 1 SGB V über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Schwangeren zwischen der Freiberger Straße 37 01067 Dresden (nachfolgend DAK-G genannt)

Mehr

Regionale Vereinbarung Amblyopiescreening. - FAQs - Rahmenbedingungen. Details zur Vereinbarung mit der DAK-Gesundheit

Regionale Vereinbarung Amblyopiescreening. - FAQs - Rahmenbedingungen. Details zur Vereinbarung mit der DAK-Gesundheit Rahmenbedingungen Was ist das Ziel der regionalen Vereinbarung Amblyopiescreening? Ziel ist eine möglichst frühzeitige Diagnosestellung einer vorliegenden Sehschwäche (Amblyopie) schon bei Kleinkindern.

Mehr

Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie

Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 1 Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Pressegespräch am 30. März 2017 Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 2 Gesetzlicher Auftrag zur Überarbeitung der

Mehr

Strukturvertrag nach 73a SGB V. zur Förderung ambulanter Krankenhaus ersetzender Operationen. zwischen der

Strukturvertrag nach 73a SGB V. zur Förderung ambulanter Krankenhaus ersetzender Operationen. zwischen der Strukturvertrag nach 73a SGB V zur Förderung ambulanter Krankenhaus ersetzender Operationen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) und der Innungskrankenkasse Nordrhein, Bergisch-Gladbach

Mehr

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V KHK zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus,

Mehr

Anlage 2: Teilnahmeerklärung zum Vertrag nach 73c SGB V für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern Kassenärztliche Vereinigung Berlin

Mehr

Strukturvertrag Rheuma. Strukturvertrag gem. 73a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie

Strukturvertrag Rheuma. Strukturvertrag gem. 73a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie 1/27 Strukturvertrag gem. 73a SGB V zur Förung ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet Rheumatologie zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () - Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mehr

Andreas Reinert. Hamburg

Andreas Reinert. Hamburg Bereichsleiter Hamburg Clinical-Pathway (Behandlungspfad) Das ADW hat mit der BARMER Nord am 28.01.2004 den bundesweit ersten Vertrag zur integrierten Versorgung auf der Basis des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes

Mehr

Wundzentrum im Allgäu

Wundzentrum im Allgäu Wundzentrum im Allgäu Dr. M. Knestele Chirurgische Wund- und Fußambulanz Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren Klinik Marktoberdorf Saliterstr. 96 87616 Marktoberdorf m-a-knestele@t-online.de Behandlungszentrum

Mehr

Zu dokumentierende Leistungsziffern der HzV-Verträge in Sachsen

Zu dokumentierende Leistungsziffern der HzV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende sziffern der HzV-Verträge in Sachsen Persönlicher Arzt- Patienten-Kontakt Kontaktabhängige Pauschale für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten 0000 0000 0000-0001 Zu dokumentieren,

Mehr

-Kooperationsvertrag- zwischen. der stationären Pflegeeinrichtung IK: und. dem Vertragsarzt / Vertragsärztin / MVZ. mit Praxissitz LANR

-Kooperationsvertrag- zwischen. der stationären Pflegeeinrichtung IK: und. dem Vertragsarzt / Vertragsärztin / MVZ. mit Praxissitz LANR Pflegeheimvertrag entsprechend der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen (Anlage 27 zum

Mehr

Vertrag zur Versorgungslandschaft Rheuma. mit der Techniker Krankenkasse Darstellung des Vertrages aus Sicht des BDRh

Vertrag zur Versorgungslandschaft Rheuma. mit der Techniker Krankenkasse Darstellung des Vertrages aus Sicht des BDRh Vertrag zur Versorgungslandschaft Rheuma nach 140 a ff. SGB V mit der Techniker Krankenkasse Darstellung des Vertrages aus Sicht des BDRh Versorgungslandschaft Rheuma im Überblick Integrierte Versorgung

Mehr

Regionale Vereinbarung Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) - FAQs - Rahmenbedingungen

Regionale Vereinbarung Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) - FAQs - Rahmenbedingungen entzündliche Darmerkrankungen Rahmenbedingungen I. Allgemeine Informationen zur regionalen Vereinbarung CED Colitis ulcerosa (CU) und Morbus Crohn (MC) werden als chronisch entzündliche Darmerkrankungen

Mehr

Vertrag. über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V.

Vertrag. über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V. Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - vertreten

Mehr

Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1

Herzlich Willkommen zu EBM -  so geht`s  10/24/2015 EBM 1 Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1 Übersicht Grundlagen-EBM Versichertenpauschale Verwaltungskomplex Chronikerpauschalen Gesprächsleistungen Leistungen im organisierten Notdienst

Mehr

Kooperationsvertrag zur besonderen Versorgung im Bereich Rheuma. zwischen

Kooperationsvertrag zur besonderen Versorgung im Bereich Rheuma. zwischen Kooperationsvertrag zur besonderen Versorgung im Bereich Rheuma zwischen AXA Krankenversicherung AG Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln vertreten durch den Vorstand Wolfgang Hanssmann ( AXA ) und dem Berufsverband

Mehr

Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V

Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V Vereinbarung über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen gemäß 73 c SGB V zwischen der IKK gesund plus Konrad-Adenauer-Allee 42 28239 Bremen (nachfolgend IKK genannt)

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNGSZIELE, -INDIKATOREN UND -MASSNAHMEN. auf der Grundlage der Datensätze der DMP-Richtlinie Teil B II. Ziffer 5 Asthma bronchiale

QUALITÄTSSICHERUNGSZIELE, -INDIKATOREN UND -MASSNAHMEN. auf der Grundlage der Datensätze der DMP-Richtlinie Teil B II. Ziffer 5 Asthma bronchiale Anlage 8 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Patienten mit Asthma bronchiale und Patienten mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme

Mehr

Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung

Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung zum Vertrag als Anlage zum Gesamtvertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Thüringen vom 26.04.2016 zwischen der KV Thüringen

Mehr

Schreibtischvorlage HZV in Schleswig-Holstein Zu dokumentierende Leistungsziffern. Über Zuschlag Palliativbehandlung

Schreibtischvorlage HZV in Schleswig-Holstein Zu dokumentierende Leistungsziffern. Über Zuschlag Palliativbehandlung Arzt-Patienten- Kontakt Pauschale für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten P3 Zuschlag für chronisch 0000 0000 0000 0000 0000 - - - Über Zuschlag Palliativbehandlung ; keine notwendig 0001

Mehr

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober

Mehr

ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016

ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016 ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016 Mit der Aufnahme des neuen Kapitels 37 in den EBM soll die medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen gestärkt

Mehr

Ambulante MRSA-Versorgung Abrechnung und Vergütung seit

Ambulante MRSA-Versorgung Abrechnung und Vergütung seit Ambulante MRSA-Versorgung Abrechnung und Vergütung seit 01.04.2014 Steffen Göhring Hauptabteilungsleiter Abrechnung KV Thüringen Versorgung von MRSA im ambulanten Bereich seit 01.04.2012 Infolge der Änderungen

Mehr