Herausforderungen und Lösungsansätze für die langfristige Sicherstellung einer nachhaltigen Breitbandversorgung im Münsterland

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1 Herausforderungen und Lösungsansätze für die langfristige Sicherstellung einer nachhaltigen Breitbandversorgung im Münsterland Gemeinsame Erklärung der Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster

2 Inhaltsverzeichnis 1. AUSGANGSSITUATION IM MÜNSTERLAND NGA Versorgungserfolge in den Ortskernen Weitere Versorgungserfolge im Münsterland Herausforderungen für den weiteren Ausbau 4 2. HANDLUNGSANREGUNGEN FÜR DAS LAND Breitbandconsulting Standards entwickeln, Prozesse optimieren und etablieren Standards für die Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen oder Erschließung von Neubaugebieten Rechtskompatible Vermarktung und Einbringung von Leerrohren Erschließung von Neubau- und Gewerbegebieten Regionale Anbindung von Ortsnetzen alternativer Anbieter Regulierung Markttransparenz Eigene Infrastruktur Anreize zur Investition in potentiell nutzbare Leerrohre Finanzierungsmöglichkeiten Bilanzierbarkeit von Infrastruktur Kreditprogramme über NRW Bank Förderprogramme: Definition der Unterversorgung Gegenstand der Förderung Finanzielle Ausstattung der Förderprogramme Breitbandbeauftragte in den Kreisen 12 3 BEKENNTNIS ZUM GLASFASERAUSBAU FTTH / FTTB 12

3 1. Ausgangssituation im Münsterland Die Ausgangssituation für den Breitbandausbau ist in den vier Münsterlandkreisen ähnlich. Allen gemein ist die Lage im ländlichen Raum. Damit verbunden sind die Problematik der geringen Siedlungsdichte und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit eines Breitbandausbaus. Die Situation in der Stadt Münster stellt sich weniger problematisch dar. So verfügen in der Stadt Münster bereits 84% der Haushalte über eine Anschlussqualität von mindestens 50 Mbit/s. Sowohl die Kreise als auch die Stadt Münster haben einen wenn auch nur in Teilen transparenten Überblick über die Versorgungssituation vor Ort. Eine koordinierende Funktion haben die Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Münsterlandkreise und der Stadt Münster, die in Zusammenarbeit mit Anbietern und übergeordneten Behörden in vielen Bereichen eine erhebliche Verbesserung der Versorgungssituation erreicht haben. 1.1 NGA Versorgungserfolge in den Ortskernen Neben dem klassischen Telefonnetz und dem ortsüblichen DSL Ausbau verfügt das Münsterland über 45 rückkanalfähige Kabelnetze der unitymedia GmbH, die jedoch ortsbezogen nicht flächendeckend, sondern nur in Teilbereichen der davon profitierenden Kommunen verfügbar sind. Davon profitieren ca Haushalte. In 32 Gemeinden gibt es in den Ortskernen oder in einzelnen Stadtteilen ein FTTH Netz, das damit für ca Haushalte verfügbar ist Ein systematisches angebotsorientiertes FTTB Angebot (will heißen tariflich nicht frei verhandelbar) gibt es für Unternehmen in Gewerbegebieten von 25 Städten und Gemeinden. Für 17 Städte und Gemeinden ist ein umfangreicher VDSL Ausbau mit der Option auf Vectoring zugesagt oder wurde bereits durchgeführt, wovon ca Anschlüsse profitieren werden. 1.2 Weitere Versorgungserfolge im Münsterland Nach Maßstäben des ländlichen Raums sind die Versorgungserfolge im Münsterland nicht nur in den Ortskernen durchaus positiv. Auch bei der Sicherstellung der Versorgung der Außenbereiche gibt es große Erfolge. Im Rahmen der Möglichkeiten wurde für Anbieter ein gutes Investitionsumfeld geschaffen und soweit wie möglich Markttranspararenz hergestellt. Darüber hinaus wurden über EUR an Fördermitteln für das Münsterland akquiriert. Mit diesen Fördermitteln und durch die Akquise von Privatinvestoren wurden in 54 Projekten weiße Flecken in den Außenbereichen versorgt. Damit können ca Haushalte technisch bedingt nicht in Gänze in großen Teilen NGA Bandbreiten nutzen.

4 In verdichteten Wohnbereichen gibt es nur noch vereinzelte weiße Flecken, an denen die Grundversorgung nicht gewährleistet ist. Wesentlich problematischer sind die in der Region sehr weit verbreiteten Streusiedlungen und Einzelhöfe. Hier ist die Versorgungslage in der Regel schlecht. LTE ist aufgrund mobiler Auslastungsfaktoren eine wenig verlässliche und nicht nachhaltige Notlösung. Auch eine Versorgung mit hohen Bandbreiten durch Einsatz der Vectoring-Technik ist in ländlichen Gebieten aufgrund der in diesen Gebieten oftmals bestehenden großen Leitungslängen zumeist nicht sinnvoll möglich. Es gibt erste Einzellösungen über kleinere Funkanbieter, zumeist im lizenzfreien oder im Wimax Funkbereich. Für die Stadt Münster kann von weißen Flecken nicht gesprochen werden. Nur in Einzelfällen ergeben sich insbesondere für Unternehmen mit hohem Datentransfervolumen Versorgungsprobleme. 1.3 Herausforderungen für den weiteren Ausbau Eine Hauptaufgabe ist der weitere Ausbau von NGA Netzen (möglichst Glasfaser) in den verdichteten Ortsbereichen und Gewerbegebieten. Mit gleicher Priorität wird eine möglichst nachhaltige Sicherstellung der Grundversorgung bzw. möglichst großer Bandbreiten in den Streusiedlungen und im Außenbereich angestrebt. Wenn es kabelgebunden nicht möglich ist, führt an Alternativen über Funk kein Weg vorbei. In diesem Zusammenhang erfolgt eine intensive Begleitung von Anbietern und Kommunen durch die Wirtschaftsförderungen der Kreise und der Stadt Münster. Diese Begleitung und besonders die in diesem Zusammenhang erforderliche Stimulierung der Endnachfrage auf Kundenseite erfolgt bislang teilregional über das INTERREG-Projekt NGS-Euregio, welches zum 31. März 2015 ausläuft. An diesem sind auf deutscher Seite die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt beteiligt. Aber auch trotz bzw. wegen ihres intensiven Engagements stoßen die Wirtschaftsförderungsgesellschaften im Münsterland bei ihren Bemühungen an systemimmanente Grenzen und treffen nahezu täglich auf neue Herausforderungen. Der folgende Abschnitt befasst sich mit möglichen Lösungsansätzen. 2. Handlungsanregungen für das Land Aufbauend auf den Erfahrungen in der Region wurden die Probleme für den Breitbandausbau im ländlichen Raum identifiziert. Ziel dieses Papiers ist es, diese Probleme nicht nur aufzuzeigen, sondern konkrete Lösungsvorschläge zu machen bzw. wenigstens Impulse für eine mögliche Lösung zu geben. Die relevanten Adressaten sind zum Teil auf den politischen Ebenen in Düsseldorf, Berlin und Brüssel zu finden. Es sollte im Interesse aller Beteiligten sein, diese Impulse aufzunehmen und im Dialog weiterzuentwickeln und wo möglich umzusetzen bzw. soweit es übergeordnete Ebenen betrifft, Einfluss auf eben diese geltend zu machen. Zum Teil sind die Adressaten aber auch Unternehmen: Besitzer von Infrastruktur, Investoren und Breitbandanbieter. Hier ist die Landesregierung gefordert, die über den von ihr ins Leben gerufenen Runden Breitband-Tisch bestehenden Einflussmöglichkeiten auf die TK-Wirtschaft zu nutzen.

5 Nachfolgend werden verschiedene Problemfelder beschrieben und Lösungsansätze zur weiteren Diskussion aufgezeigt. 2.1 Breitbandconsulting Das Thema Breitband ist in den Kommunen im Münsterland angekommen. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaften haben ein umfangreiches Knowhow aufgebaut. Sensibilisierungs- und allgemeine Informationsveranstaltungen helfen der Region kaum weiter. Aus Sicht des Münsterlandes ist eine Instanz erforderlich, die über die Ressourcen verfügt, fachkompetent konkrete einzelfallbezogene Fragestellungen insbesondere in den Bereichen Technik und Recht zu lösen. Dieses sollte dann zum Tragen kommen, wenn die Fragestellungen Übertragbarkeitscharakter haben und ihre Lösung Rückschlüsse und Hilfen für die Entwicklung in anderen Fällen in NRW erwarten lassen. Das Breitbandconsulting kann dies, so wie es im Moment aufgestellt ist, nicht leisten. Die Planstellen für das Consulting sind befristete Projektstellen. Die Ressourcen zur detaillierten Beantwortung von Fachfragen werden nicht bereitgestellt. Der Beirat des Consultings, der grundsätzlich für die Beantwortung dieser Fachfragen geeignet wäre, hat keine Ressourcen für diese Tätigkeit und arbeitet im Prinzip ehrenamtlich. Zeitgleich sind seine Mitglieder zum Teil Dienstleister, die eben mit der Bearbeitung solche Fragestellungen ihren Lebensunterhalt bestreiten. Die Kreise sehen sich damit bei der Suche nach Lösungen mit vielen zweifelsohne kompetenten Instanzen konfrontiert (nämlich mit den Mitgliedern des Beirats). Diese unterliegen aber systembedingt einem Interessenskonflikt zwischen neutraler Beratung und Verkaufsinteressen der eigenen Beratungsdienstleistung. Handlungsmöglichkeiten: Sowohl für Kreise als auch Oberzentren könnte ein echter Mehrwert generiert werden, indem langfristig mit angemessenen Ressourcen ausgestattete Kompetenz auf Landesebene aufgebaut wird, eine schlanke, aber mit den notwendigen Mitteln ausgestattete Institution etabliert wird, die Wissen bündelt, vorhält und vermittelt. Bei Fachfragen mit der Aussicht auf einen landesweiten Mehrwert der Beantwortung sollte es ein Budget geben, um falls erforderlich juristische oder technische Fachkompetenz hinzuzuziehen. Vorbild könnte hier die Institution des Breitbandkompetenzzentrums Niedersachsen in Osterholz sein. 2.2 Standards entwickeln, Prozesse optimieren und etablieren Aus der eigenen Erfahrung können die Münsterlandkreise und die Stadt Münster bestätigen, dass es zur Breitbandversorgung nicht den 0815 Standardweg gibt. Nichtsdestotrotz sehen wir bei verschiedenen Problemstellungen das Potenzial, über Vorgaben und Handlungsempfehlungen durch das Land Prozesse effizienter zu gestalten. Für die Umsetzung sind sowohl die öffentliche Hand als auch die Anbieter gefragt, sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. Die nachfolgende Liste ist als Einstieg zu verstehen. Zu den hier angesprochenen Handlungsfeldern kommen im Laufe der Zeit und aufbauend auf der weiteren Erfahrung mit Sicherheit noch weitere hinzu.

6 2.2.1 Standards für die Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen oder Erschließung von Neubaugebieten. Im Idealfall gelingt es einer Kommune, im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen einen Investor zu finden, der sich der Breitbandproblematik annimmt und ggf. schon langfristig vorausschauend Leerrohre oder sogar schon mit Glasfasern belegte Rohre im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen mit einbringt. Diese Idealsituation ist oberstes Ziel, aber leider nicht immer gegeben. Wenn dies nicht der Fall ist, sind grundsätzlich viele Kommunen bereit, in Vorleistung zugehen und geeignete Leerrohre mit einzubringen. Bei zwischenörtlichen Verbindungen ist dies aus technischer Sicht nicht problematisch. Anders sieht das bei innerörtlichen Baumaßnahmen aus. Im Falle einer Erschließung von Neubaugebieten könnten Leerrohre sogar bis in die Haushalte eingebracht werden. Hier ist die Unsicherheit groß, nach welchem Standard man verfahren soll, d.h. konkret wie man welche Art von Leerrohren verlegen soll. Dies ist umso schwerer, als dass verschiedene Anbieter unterschiedliche Präferenzen für die Verlegetechnik haben. Das Problem ist weitgehend komplizierter als man annehmen sollte. Mit einer bloßen qualitativen Aussage wie 3 x DN 50 ist es nicht getan. Es geht um konkrete weitere Aspekte wie Verlegetiefen, Materialanforderungen, die Fragen, wie mit Kabeln im Kreuzungsbereich verfahren werden soll, ob es bei kleineren Maßnahmen überhaupt Sinn macht, Leerrohre mit einzubringen und diese später in ein neu zu bauendes Gesamtnetz zu integrieren etc. Handlungsmöglichkeiten: Das Land ist gefordert über den runden Tisch in Zusammenarbeit mit den Anbietern in NRW einen Standard zu entwickeln, der Bedingungen festlegt, unter welchen Umständen es ohne detaillierte Netzplanung sinnvoll ist, Leerrohre mit einzubringen und in welcher Art und Weise dies zu geschehen hat. Die Anbieter wiederum sind gefordert, sich zu so einem gemeinsam verabschiedeten Standard verbindlich zu bekennen und die darauf aufbauend eingebrachten Kabel im Ernstfall dann auch in Anspruch zu nehmen. Eine dynamische Weiterentwicklung der Standards sollte gewährleistet werden. Wichtig, ist eine diskriminierungsfreie Lösung zu finden. Es gibt erste Ansätze im Münsterland zur Aufstellung eines solchen Standards mit den im Münsterland bekannten aktiven Anbietern, es fehlt aber die rechtliche Verbindlichkeit. Auch stoßen Wirtschaftsförderer hier auf fachliche Grenzen. Die bestehenden Ansätze könnten allerdings in die Arbeit auf Landesebene eingebracht und dort weiterentwickelt werden Rechtskompatible Vermarktung und Einbringung von Leerrohren Es herrscht eine große Unsicherheit unter den Kommunen, unter welchen Bedingungen insbesondere das Beihilferecht bei der Bereitstellung selbst verlegter Leerrohre problematisch sein kann. Das Vorgehen nach der Bundesrahmenregelung Leerrohre ist rechtssicher möglich, wird den Anforderungen privatwirtschaftlicher Erschließungsprojekte, deren Zustandekommen auf einer Nachfragebündelung basiert, aber nicht gerecht. Auch für die Vermarktung proaktiv mitverlegter Leerrohre bietet diese Richtlinie keinen geeigneten Rahmen.

7 Handlungsmöglichkeiten: Über das Vorstellen guter Beispiele könnte ausgelotet und bekannt gemacht werden, wie man als Kommune durch ein mit dem Handeln eines privatwirtschaftlichen Akteurs vergleichbares Vorgehen pragmatische Lösungen finden kann. Das mit Ressourcen aufgestockte Breitband-Consulting könnte Kommunen bei der Bearbeitung beihilferechtliche Fragestellungen begleiten. Sollten sich im Zuge der weiteren Entwicklung des Beihilferechts Mittel und Wege ergeben, für o.g. Vorhaben über die Rahmenregelung Leerrohre oder andere Richtlinien doch einen praktikablen Weg zu finden, wäre dieser beispielhaft aufzuzeigen Erschließung von Neubau- und Gewerbegebieten Sowohl auf Seiten der Anbieter als auch auf Seiten der Bau- und Planungsämter in den Kommunen gibt es einen großen Bedarf für eine Optimierung bzw. komplette Neuaufsetzung des Prozesses zur Breitbanderschließung von Neubaugebieten. In der Praxis geht viel Potenzial verloren, da das Thema Breitbanderschließung im Standardprozess in den Planungsbehörden nicht vorgesehen ist. Dort spielt bislang lediglich die Erschließung mit Telefondiensten eine Rolle. Wenn Gemeinden von sich aus proaktiv auf Anbietersuche gehen und nicht vor Ort über bewährte Partner wie z.b. Stadtwerke verfügen, die sich von sich aus für zuständig erklären, gestalten sich diese Bemühungen bislang noch sehr unroutiniert. Häufig kommt das Thema auch schlicht zu spät auf die Agenda, den TK Anbietern fehlt z.b. 14 Tage vor Ausschreibungsbeginn der Erschließungsmaßnahmen schlicht und ergreifend die Zeit, hierfür vernünftige Planungen und die notwendigen Kalkulationen vorzunehmen. Hinzu kommen bei den großen Anbietern fehlende Zuständigkeiten und unklare Vorgehensweisen. Proaktive Angebote von TK Anbietern, einen Ausbau gegen Zahlung eines Zuschusses vorzunehmen, sind mit dem Beihilferecht nach heutigem Stand in NRW nicht einmal nach Durchführung einer Markterkundung und eines Auswahlverfahrens vereinbar und daher nicht hilfreich. Handlungsmöglichkeiten: Die Frage der Breitbandversorgung sollte in den Gesamtprozess der Baugebiets- bzw. Gewerbegebietserschließung derart implementiert werden, dass - die Kommunen rechtzeitig mit den zur Beurteilung durch die Anbieter notwendigen Parametern in einem standardisierten Verfahren den Bedarf artikulieren, - auf die Anbieter eingewirkt wird, feste Zuständigkeiten für das Thema Neubaugebiete vorzuhalten, die innerbetrieblich mit entsprechenden Kompetenzen, Möglichkeiten zur langfristigen Rechnung und Beurteilung ausgestattet werden, - die Informationen zielsicher von der Kommune an die richtigen und entscheidungsbefähigten Stellen innerhalb der TK Anbieter fließen können, - Spielraum für die Kommune gegeben wird, Anbietern im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bedarfsgerecht Unterstützungsmaßnahmen zu Gute kommen zu lassen

8 Das Land könnte seine Einflussmöglichkeiten auf die Anbieter über den runden Tisch einsetzen, klare Zuständigkeiten und Kommunikationswege mit den Kommunen zu definieren. Zugleich müssten die formalen Prozesse auf kommunaler Ebene so weiterentwickelt werden, dass eine systematische Bearbeitung des Themas im Standardprozess erfolgt. 2.3 Regionale Anbindung von Ortsnetzen alternativer Anbieter Die Breitbandnetzinfrastruktur lässt sich in drei Bereiche einteilen: Das Weitverkehrsnetz, die Anbindung der Ortsnetze an das Weitverkehrsnetz über regionale Trassen und die Ortsnetze selbst (letzte Meile). Im Bereich der Weitverkehrsnetze herrscht ein intensiver Wettbewerb und nach übereinstimmender Meinung aller Experten besteht kein Regulierungsbedarf. Die Ortsnetze auf Basis des klassischen Telefonnetzes unterliegen der Regulierung durch die BnetzA. Eine große Problematik haben viele Anbieter jedoch im Bereich der Zuführung der Ortsnetze an das Weitverkehrsnetz. Dieser Bereich ist kaum reguliert und mit hoher Marktintransparenz behaftet. Die Deutsche Telekom AG ist in jedem Ortsnetz mit einer eigenen Glasfaseranbindung vertreten. Grundsätzlich ist das Unternehmen auch dazu angehalten, Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Konditionen sind allerdings nicht vorgegeben. Dass sowohl die Telekom als auch andere regionale Anbieter kein Interesse haben, ihr Netz zum Beispiel für die Anbindung von FTTH Netzen zur Verfügung zu stellen ist systembedingt und kann diesen betriebswirtschaftlich orientierten Unternehmen nicht zum Vorwurf gemacht werden. Auch die Angebote von Anbietern, die grundsätzlich zur Vermietung ihrer Kapazitäten bereit sind, sind oftmals für den schnellen Ausbau zu teuer. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist dies grundsätzlich bedauerlich, da auch günstigere Angebote einen zusätzlichen Kostendeckungsbeitrag für die Vermieter leisten würden. Eine disziplinierende Konkurrenzsituation für Vermieter besteht jedoch in den allerseltensten Fällen. Um Verbesserungen in diesem Bereich zu erzielen, bieten sich daher alternative Handlungsmöglichkeiten (auch wenn das Land NRW hier keine unmittelbare Verfügungsgewalt hat, so kann es seinen Einfluss in Richtung der BNetzA entsprechend geltend machen): Regulierung Eine Regulierung des Zugangs zur zwischenörtlichen Infrastruktur durch die BNetzA wäre ein wirksames Mittel. Im Rahmen der RICHTLINIE 2014/61/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation (kurz: Kostensenkungsrichtlinie) wird genau solch eine Regulierung für Leerrohre vorgegeben und ist bis Anfang Januar 2016 in geltendes nationales Recht umzusetzen, das verbindlich ab Juli 2016 anzuwenden ist.

9 Handlungsmöglichkeiten: Die in der Richtlinie gesetzten Daten sind Maximalfristen. Eine zeitnahere Umsetzung ist wünschenswert. Wichtig ist eine praxistaugliche Ausgestaltung. Insbesondere muss im Falle einer Anfrage ein zeitnaher Abschluss des Antragsverfahrens gewährleistet sein. Ziel sollte es sein, nach Antragstellung innerhalb von einem Monat verbindliche Klarheit über die Nutzbarkeit zu haben. Weiterhin müsste sichergestellt werden, dass nach einer erfolgten Anfrage keine Scheinmaßnahmen ergriffen werden, um die Infrastruktur als besetzt und damit nicht verfügbar zu gestalten. (Ansatzmöglichkeiten könnten sich hier über eine Weiterentwicklung des Infrastrukturatlas ergeben, vgl. hierzu Abschnitt 2.3.2) Da voraussichtlich auch das Entgelt reguliert wird, ist auf eine mitnutzungsfreundliche Ausgestaltung zu achten. Der bei der Berechnung unterstellte Abschreibungszeitraum für die Infrastruktur sollte eine realistische, langfristige Nutzung unterstellen. Grundsätzlich wäre zu Überlegen, neben der Bereitstellung von Leerrohren auch die Bereitstellung von unbeschalteten Glasfasern in die Regulierung mit aufzunehmen und damit über die Vorgaben der Kostensenkungsrichtlinie hinauszugehen Markttransparenz Die Preisentwicklung im Bereich der regionalen Anbindungen ist von regionalem und gesellschaftlichem Interesse, dem sich grundsätzlich auch Investoren in Bezug auf ihre Reputation nicht in Gänze entziehen können. Die Herstellung von Markttransparenz für alle Stakeholder über verfügbare Infrastrukturen könnte den öffentlichen Druck zur Bereitstellung erhöhen. Mittlerweile sind alle Anbieter von Breitbandinfrastrukturen verpflichtet, ihren Bestand im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur einzutragen. Dieser ist jedoch nicht öffentlich einsehbar. Ein Einblick erfolgt nur zeitlich begrenzt auf Antrag und nur im Zusammenhang mit konkreten Ausbauprojekten und nur für bestimmte Gruppen. Zur Bestimmung von Versorgungsbereichen im Rahmen von Ausschreibungen fehlt den Kommunen zudem die Möglichkeit, Einzugsbereiche einzelner Kabelverzweiger einzusehen, ohne die eine sinnvolle Festlegung von zu versorgenden Losen nicht möglich ist. Hierzu sind sie auf den guten Willen der Telekom angewiesen. Handlungsmöglichkeiten: Es ist zu überlegen, ob das öffentliche Interesse an dieser Stelle nicht höher einzuschätzen ist als das Interesse der Anbieter am Schutz der Lage ihrer Einrichtungen als strategisches Gut. Ein öffentlicher Zugang zum Infrastrukturatlas könnte die o.g. Ziele unterstützen. Ein weiterer Schritt Richtung Markttransparenz wäre es, Anbieter zu verpflichten, die (in Zukunft) regulierten Konditionen offenzulegen, zu denen sie ihre Infrastruktur zur Verfügung stellen (müssen), da diese voraussichtlich aus der bloßen Aussage, dass eine Kategorie von Infrastruktur (Glasfaser bzw. Leerrohr) verfügbar ist, nicht unmittelbar hervorgehen. Der Infrastrukturatlas könnte außerdem als verbindliche Quelle dienen, um die Verfügbarkeit einer Infrastruktur für Mitnutzer zu definieren und Scheinmaßnahmen zur Verhinderung der Mitnutzung zu unterbinden (vgl. Abschnitt 2.31.) Der Infrastrukturatlas sollte zur besseren Bestimmbarkeit von potentiellen Ausbaugebieten und zur besseren Definierbarkeit von Anforderungen im Rahmen

10 von Ausschreibungen um einen Layer ergänz werden, der die genauen Einzugsbereiche der Kabelverzweiger beinhaltet. Zusätzlich sollte den Inhabern der letzten Meile bzw. den Unternehmen, die dort die beste Versorgung bieten können, auferlegt werden, die Leistungsfähigkeit des Netzes georeferenziert offenzulegen, da diese neben den Leitungslängen noch anderen Faktoren wie z.b. dem Durchmesser des verwendeten Kupferkabels o.ä. unterliegt. Ohne diese Informationen wäre es für andere Anbieter äußerst schwierig bis unmöglich, verlässliche Angebote für eine NGA Versorgung mit garantierten Mindestbandbreiten zu machen insbesondere in den Fällen, in denen zur Sicherstellung der Aufbau weiterer Kabelverzweiger bzw. Schaltverteiler nötig wäre Eigene Infrastruktur Kommunale Träger verfügen über einen langfristigeren Investitionshorizont und andere Renditeerwartungen als die klassischen Breitbandanbieter. Vor diesem Hintergrund kann die Bereitstellung zwischenörtlicher Verbindungen für die Generierung des Ausbaus neuer Netze sinnvoll sein. Eine Gestaltung von Investitionsanreizen, wie sie im folgenden Abschnitt erwogen wird, sollte daher anhand einer Analyse von zwischenörtlichen Verfügbarkeitslücken im Bereich regionaler Backbones erfolgen. 2.4 Anreize zur Investition in potentiell nutzbare Leerrohre Es gilt die Annahme, dass den Kommunen eine Entscheidungsgrundlage geschaffen wird, unter welchen Umständen eine Leerrohrmitverlegung im Rahmen von Baumaßnahmen sinnvoll ist (vgl. Abschnitt und 2.3.2). Auch wenn es große Synergien im Rahmen einer Mitverlegung gibt, bleiben immer noch zusätzliche Kosten. Viele Kommunen tun sich schwer, die notwendigen Mittel hierfür bereitzustellen. Hintergrund ist der im Rahmen eines Bauprojektes nicht abbildbare Mehrwert. Aus rein formaler Sicht der Kämmereien und Bauämter ist mit der Einbringung eines Leerrohrs erst einmal nur die Verteuerung des Ausbaus verbunden, was dem Gebot der Sparsamkeit zuwiderläuft. Handlungsmöglichkeiten: Eine große Hilfe wären Kriterien, bei deren Beachtung Leerrohre im Rahmen des neuen kommunalen Finanzwesens als eigene Assets verbucht werden könnten. So könnte der Investitionscharakter offensichtlicher gemacht und den Kommunen eine Entscheidung für das proaktive Einbringen von Leerrohren erleichtert werden (siehe hierzu Auch die Problematik Beleihbarkeit von Netzen 2.5). Eine weitere Überlegung wäre, im Rahmen der Finanzierung des Straßenausbaus z.b. über das GVFG zusätzliche Anreize zu schaffen und bei den Straßen, die dafür in Frage kommen, eine gesonderte Förderung für die Mitverlegung von Leerrohren vorzusehen. 2.5 Finanzierungsmöglichkeiten Bilanzierbarkeit von Infrastruktur Ein wesentliches Investitionshemmnis für Investoren ist die fehlende Möglichkeit zur Aktivierung vorhandener Infrastrukturen in Unternehmensbilanzen. Das hat zur

11 Folge, dass es sehr schwer bis unmöglich für Breitbandinvestoren ist, ihre weitere Expansion über Fremdkapital zu finanzieren. Handlungsmöglichkeiten: Die Schaffung der rechtlichen Möglichkeit der Bilanzierbarkeit von Infrastruktur als Assets wäre sinnvoll und würde es sowohl für private Investoren, als auch für Kommunen erheblich vereinfachen. (vgl. Abschnitt 2.4) Das Land sollte sich auf den verschiedenen Ebenen hierfür stark machen Kreditprogramme über NRW Bank Auch wenn die speziellen Kreditprogramme der NRW Bank bislang noch wenig in Anspruch genommen werden, können diese einen wertvollen Beitrag für den zukünftigen Breitbandausbau leisten. Handlungsmöglichkeiten: Fortbestand und ggf. Umgestaltung der Kreditprogramme. Es ist ggf. zu überlegen, ob die Attraktivität durch die kostengünstige Bereitstellung von Mezaninkapital gesteigert werden kann. 2.6 Förderprogramme: Die Förderprograme tragen den Anforderungen, die sich durch die Situation am Markt, aber auch durch Entwicklung des Bedarfs ergeben, nur noch zum Teil Rechnung. Insbesondere eine Anhebung der Unterversorgungsgrenze dürfte aber eine erhebliche Steigerung der Nachfrage in den Kommunen nach sich ziehen Definition der Unterversorgung Die klassische Definition der Grundversorgung von 2 Mbit/s Downstream ist nicht mehr zeitgemäß. Zum Vergleich: Im Freistaat Bayern sind nach der neu verabschiedeten Richtlinie jegliche Maßnahmen in Gebieten, die eine Versorgung von unter 50 MBit/s unterliegen, förderfähig. Handlungsmöglichkeiten: Die Unterversorgungsgrenze von 2 Mbit/s ist bedarfsgerecht anzuheben. Sinnvoll ist es, in eine gezielte Förderung von NGA Netze einzusteigen und sich strategisch in Richtung FTTH / FTTB Förderung zu orientieren Gegenstand der Förderung Angesichts der Haushaltslage in NRW ist eine Ausstattung entsprechender Förderprogramme mit jährlich dreistelligen Millionenbeträgen utopisch. Zugleich gibt es eine Entwicklung am Markt, dass Anbieter versuchen, im Rahmen von Nachfragebündelungen die Wirtschaftlichkeit von Projekten zu verbessern. In der aktuellen Förderlogik wird jedoch ausschließlich die Wirtschaftlichkeitslücke auf Basis von Planzahlen normaler wirtschaftlicher Entwicklung gefördert. Handlungsmöglichkeiten: Förderprogramme sollten dahin gehend gestaltet werden, dass sie zusätzlich zur Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke auch geeignet sind, die Wirtschaftlichkeitssteigerung über die Mobilisierung von Kunden in

12 Form von Nachfragebündelungen für die Anbieter zu berücksichtigen und wenn möglich zu unterstützen. Ziel ist der effizientere Einsatz der knappen finanziellen Ressourcen. Eine Möglichkeit könnte z.b. sein, eine Wirtschaftlichkeitslücke für den Aufbau von NGA-Netzen auszuschreiben und das Zustandekommen von dem Erfolg einer Nachfragebündelung abhängig zu machen Finanzielle Ausstattung der Förderprogramme Auch wenn es über Umgestaltung und Anpassung der Fördermodalitäten gelingen sollte, einen effizienteren Mitteleinsatz zu erreichen, ist es erforderlich, genügend Mittel bereitzustellen, um die Versorgungsengpässe mittelfristig flächendeckend heilen zu können. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheint insbesondere die Ausstattung mit Fördermitteln für Breitband-Maßnahmen im Bereich EFRE in der neuen Förderperiode sehr knapp zu sein. 2.7 Breitbandbeauftragte in den Kreisen Das Münsterland hat in NRW eine Vorreiterrolle und im Rahmen von vielen Pilotprojekten in seinen Kreisen Prototypen eines Breitbandbeauftragen entwickelt, wie es das Land NRW nun für alle Kreis fordert. Trotz allem ist der Fortbestand dieser Tätigkeit finanziell keinesfalls gesichert. Handlungsmöglichkeiten: Da das Land NRW den Breitbandausbau in den Kommunen systematisch fördern möchte und Breitband-Beauftragte bei den Kreisen nachdrücklich bewirbt, sollte sich das Land an der Finanzierung der Personalkosten beteiligen. 3 Bekenntnis zum Glasfaserausbau FTTH / FTTB Nach heutigem Technikstand ist heute nur eine Übertragungstechnik für jedweden langfristig möglichen Bandbreitenbedarf ausgerüstet: Glasfaser bis in die Haushalte und Unternehmen. Es ist klar, dass dieses Ziel flächendeckend in NRW nicht kurzfristig erreichbar ist. Deswegen sind auch die Investitionen in bestehende TV Kabelnetze auf Koaxialbasis und VDSL bzw. Vectoring Technik begrüßenswert. Gerade im ländlichen Raum stoßen diese Techniken wegen ihrer räumlich beschränkten Verfügbarkeit (Kabel) bzw. Leistungsfähigkeit (VDSL Vectoring) sehr schnell an ihre Grenzen. Wichtig ist, ein öffentliches Bewusstsein für den Glasfaserausbau zu schaffen und sich langfristig hierzu zu bekennen: Wenn die Breitbandversorgungsproblematik langfristig und endgültig gelöst werden soll, geht das nur mit Glasfaseranschlüssen bis in die Haushalte! Alle anderen Bemühungen stellen letztlich nur Zwischen- bzw. Brückenlösungen dar. Handlungsempfehlung: Das Land NRW sollte deutlich machen, dass trotz bis auf weiteres unabweisbarer Notwendigkeit eines Technologiemixes eine Priorisierung des Ausbaus von Glasfasernetzen nachhaltig und zukunftsfähig ist.

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