Handlungsanleitung zur Entsorgung von freigemessenen Abfällen auf Deponien in Baden-Württemberg

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1 Handlungsanleitung zur Entsorgung von freigemessenen Abfällen auf Deponien in Baden-Württemberg Vortrag in der Sitzung der Infokommission GKN am 26. Oktober 2015 Anton Schwarz Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ref. 35 Folie 1

2 1.1 Rechtliche Grundlagen 1.2 Naturwissenschaftliche Grundlagen 1.3 Verfahren der Freigabe von Abfällen/Materialien 2. Anwendungsbereich der Handlungsanleitung 3.1 Kontrolle der Anlieferung 3.2 Bündelung der Abfallanlieferung 3.3 Plausibilitätsprüfung der Abfallanlieferung 3.4 Staubarme Anlieferung der Abfälle 3.5 Einbau der Abfälle Anlage zu 3.1 I. Dokumentation mittels Bildaufzeichnung des Messvorgangs II. III. Handlungsanleitung - Gliederung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung der Freimessung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung von Freimessungen, die vor der Veröffentlichung der Handlungsanleitung stattfanden Folie 2

3 Anlagen in Baden-Württemberg KKP bereits stillgelegt KKP GKN I GKN II 2022 KWO 11. Mai 2005 Folie 3

4 Handlungsrahmen An 3 Standorten werden 5 Kernkraftwerke abgeschaltet und zurück gebaut. Rückgebaute Materialien müssen entsorgt werden - nach Atomrecht - nach Abfallrecht Angst vor dem Unsichtbaren Folie 4

5 Grundlagen Rückgebaute Materialien sind Abfälle aus: dem Strahlenschutzbereich; Kontrollbereich, Überwachungsbereich - uneingeschränkt freizugebende Abfälle, - zweckgerichtet freizugebende Abfälle, - die Abklinglagerung mit dem Ziel der späteren Freigabe - radioaktive Abfälle für die Endlagerung dem sonstigen Bereich, der keine strahlenschutzrechtliche Relevanz besitzt (z.b. Betriebs- und Aufenthaltsgebäude) Folie 5

6 Grundlagen Kontrollbereich Sonstiger Bereich ohne Strahlenschutzrechtliche Relevanz Überwachungsbereich Nur ein kleiner Teil (< 10%) der beim Rückbau anfallenden Masse betrifft den Strahlenschutzbereich. Beurteilung nach dem De-minimis-Prinzip Der weit überwiegende Teil stammt aus dem sonstigen Bereich, der keiner atomrechtlichen Überwachung bedarf. Folie 6

7 Handlungsanleitung - Gliederung 1.1 Rechtliche Grundlagen 1.2 Naturwissenschaftliche Grundlagen 1.3 Verfahren der Freigabe von Abfällen/Materialien 2. Anwendungsbereich der Handlungsanleitung 3.1 Kontrolle der Anlieferung 3.2 Bündelung der Abfallanlieferung 3.3 Plausibilitätsprüfung der Abfallanlieferung 3.4 Staubarme Anlieferung der Abfälle 3.5 Einbau der Abfälle Anlage zu 3.1 I. Dokumentation mittels Bildaufzeichnung des Messvorgangs II. III. Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung der Freimessung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung von Freimessungen, die vor der Veröffentlichung der Handlungsanleitung stattfanden Folie 7

8 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AtG Begriffsbestimmungen Die Aktivität oder spezifische Aktivität eines Stoffes kann außer Acht gelassen werden, wenn dieser nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung 1. festgelegte Freigrenzen unterschreitet, 2. soweit es sich um einen im Rahmen einer genehmigungspflichtigen Tätigkeit nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung anfallenden Stoff handelt, (dieser) festgelegte Freigabewerte unterschreitet und der Stoff freigegeben worden ist,... Folie 8

9 3 Abs. 2 Nr. 15 StrlSchV Begriffsbestimmungen Freigabe Verwaltungsakt, der die Entlassung radioaktiver Stoffe sowie beweglicher Gegenstände, von Gebäuden, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteilen, die aktiviert oder mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sind und die aus Tätigkeiten nach 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a, c oder d stammen, aus dem Regelungsbereich a) des Atomgesetzes und b) darauf beruhender Rechtsverordnungen sowie verwaltungsbehördlicher Entscheidungen zur Verwendung, Verwertung, Beseitigung, Innehabung oder zu deren Weitergabe an Dritte als nicht radioaktive Stoffe bewirkt. Folie 9

10 Auszug aus Anhang III Tabelle 1 Strahlenschutzverordnung Freigabewerte uneingeschränkte Freigabe Freigabewerte in Bq/g Freigabewerte zweckgerichtete Freigabe (Beseitigung) Folie 10

11 1.1 Rechtliche Grundlagen 1.2 Naturwissenschaftliche Grundlagen 1.3 Verfahren der Freigabe von Abfällen/Materialien 2. Anwendungsbereich der Handlungsanleitung 3.1 Kontrolle der Anlieferung 3.2 Bündelung der Abfallanlieferung 3.3 Plausibilitätsprüfung der Abfallanlieferung 3.4 Staubarme Anlieferung der Abfälle 3.5 Einbau der Abfälle Anlage zu 3.1 I. Dokumentation mittels Bildaufzeichnung des Messvorgangs II. III. Handlungsanleitung - Gliederung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung der Freimessung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung von Freimessungen, die vor der Veröffentlichung der Handlungsanleitung stattfanden Folie 11

12 SSK Strahlenschutzkommission Vom Freigabewert zur Dosis Aktivität [Bq/g] Zerfälle / sec * g Dosis [J/kg] Energie/kg Dosisleistung [J/kg * a] Energie / kg und Jahr Intensität Zeit Freigabewert Anhang III StrahlenschutzV [Bq/g] Folie 12 Äquivalenz Dosis [µsv/a] mit biologischem Faktor gewichtet biologische Wirkung 10 µsv - Konzept

13 0,48 20% 0,29 12% 0,39 16% De-minimis-Prinzip Allgemeines Rechtsprinzip: Sachverhalte unterhalb einer Schwelle für die Unbedenklichkeit werden nicht in einer Norm geregelt international anerkannter Maßstab für die Unbedenklichkeit niedriger Strahlendosen einigen 10 µsv/a BRD nach Strahlenschutzverordnung: effektive Dosis von Einzelpersonen der Bevölkerung max 10 µsv/a. Der Dosiswert liegt innerhalb der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlenexposition (in Deutschland im Mittel ca. 2,1 msv/a) 0,1 4% 1,15 48% Inhalation von Radon Inhalation von Thoron Aufnahme von Radionukliden Terrestrische Strahlung kosmische Strahlung Das de-minimis-prinzip ist die Grundlage der Regelungen zur Freigabe von Stoffen aus dem Regelungsbereich des Atom- bzw. Strahlenschutzrechts. Folie 13

14 Oberflächenwasserpfad Grundwasserpfad ext. Bestrahlung Staubinhal. Rückstände Luftpfad Radiologisches Modell zur Herleitung von Freigabewerten für die Beseitigung (Deponie) Externe Bestrahlung Inhalation Ingestion Abfall Transport Deponie Annahme Deponie Einbau Transport MVA Klärschlamm Deponierung Verwertung Kontamination Trinkwasser / Nahrung Sekundäringestion Verwertung/ Beseitigung Folie 14

15 1.1 Rechtliche Grundlagen 1.2 Naturwissenschaftliche Grundlagen 1.3 Verfahren der Freigabe von Abfällen/Materialien 2. Anwendungsbereich der Handlungsanleitung 3.1 Kontrolle der Anlieferung 3.2 Bündelung der Abfallanlieferung 3.3 Plausibilitätsprüfung der Abfallanlieferung 3.4 Staubarme Anlieferung der Abfälle 3.5 Einbau der Abfälle Anlage zu 3.1 I. Dokumentation mittels Bildaufzeichnung des Messvorgangs II. III. Handlungsanleitung - Gliederung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung der Freimessung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung von Freimessungen, die vor der Veröffentlichung der Handlungsanleitung stattfanden Folie 15

16 Die Freimessung Für eine Beseitigung auf der Deponie muss das Material freigemessen werden Folie 16 Freimessanlage Drehteller (In-Situ Gammaspektrometrie)

17 Freigabe nach Anlage IV StrlSchV Mit geeigneten Messgeräten ist die Aktivität des Materials zu bestimmen Freigabewerten aus Anhang III StrlSchV Vielzahl von Radionukliden mit unterschiedlicher Aktivität Bei mehreren Nukliden ist die Summe der Verhältniszahlen C i /R i (Summenformel) zu berechnen Bedingung <1! Ci = freizugebende spezifische Aktivität Ri = jeweiliger Freigabewert Folie 17

18 Die Freimessung Analyse der vorhandenen Nuklide Nuklidvektor - gibt die relativen Anteile der Aktivität der Einzelnuklide an der Gesamtaktivität wieder. Beispiel KWO NV4_03KONTR Nuklid N-Vektor Freigabewert Sp 9c Co-60 2,00 % 2 Bq/g Cs-137 0,75 % 8 Bq/g Fe-55 11,15 % 7000 Bq/g Ni-63 85,00 % 1000 Bq/g AM-241 0,35 % 1 Bq/g Ag-108m 0,75 % 1 Bq/g 100,00 % Freigabewert =? Folie 18

19 Die Freimessung Beispiel KWO maximale zul. Aktivität für NV4_03KONTR max A g 2 2 0, , ,35 1 0, ,86 Bq / g Nuklid N-Vektor Freigabewert NV/FW Co-60 2,00 % 2 Bq/g 0,01 Cs-137 0,75 % 8 Bq/g 0,00094 Fe-55 11,15 % 7000 Bq/g 0, Ni-63 85,00 % 1000 Bq/g 0,00085 AM-241 0,35 % 1 Bq/g 0,0035 Ag-108m 0,75 % 1 Bq/g 0,0075 Summe 100,00 % 0, Ag Nvi[%] Freigabewert max A g 43,86 Bq / g 0,0228 = Freigabewert Folie 19

20 Freigabeablauf Abfallanfall Messung Behandlung Grundsätzliche Annahmeerklärung Freimessung Chargenanmeldung Chargenspez. Annahmeerklärung Feststellung der Übereinstimmung Chargenspez. Freigabe Festlegung des Entsorgungsziels, Allgemeine Freigabe (Konzept), Standardbescheid für wiederkehrende Stoffströme Aufzeichnung, Auswertung und Bewertung der Messergebnisse Deponie / Einvernehmen Abfallrechtsbeh. Zusammenstellung und Prüfung der Chargendokumentation Prüfungen des SV Deponie / Einvernehmen Abfallrechtsbeh. Betreiber / Strahlenschutzbeauftragter Zustimmung zur Beseitigung - UM Abtransport zur Entsorgung Folie 20

21 1.1 Rechtliche Grundlagen 1.2 Naturwissenschaftliche Grundlagen 1.3 Verfahren der Freigabe von Abfällen/Materialien 2. Anwendungsbereich der Handlungsanleitung 3.1 Kontrolle der Anlieferung 3.2 Bündelung der Abfallanlieferung 3.3 Plausibilitätsprüfung der Abfallanlieferung 3.4 Staubarme Anlieferung der Abfälle 3.5 Einbau der Abfälle Anlage zu 3.1 I. Dokumentation mittels Bildaufzeichnung des Messvorgangs II. III. Handlungsanleitung - Gliederung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung der Freimessung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung von Freimessungen, die vor der Veröffentlichung der Handlungsanleitung stattfanden Folie 21

22 Anwendungsbereich der Handlungsanleitung Die Handlungsanleitung bezieht sich auf die Entsorgung aller Abfälle, die gemäß Anlage III Tabelle 1 Spalte 9a bzw. Spalte 9c der StrahlenschutzVO für die Beseitigung auf Deponien freigegeben sind. Darunter fallen auch Abfälle aus dem Rückbau von Forschungsreaktoren und Abfälle aus Einrichtungen, die genehmigungsbedürftigen Umgang mit radioaktivem Material haben (u.a. Anlagen im KIT) Sie gilt nicht für Abfälle/Materialien, die nach der uneingeschränkten Freigabe aufgrund konventioneller Schadstoffe, z. B. Asbest, auf Deponien entsorgt werden müssen. Folie 22

23 1.1 Rechtliche Grundlagen 1.2 Naturwissenschaftliche Grundlagen 1.3 Verfahren der Freigabe von Abfällen/Materialien 2. Anwendungsbereich der Handlungsanleitung 3.1 Kontrolle der Anlieferung 3.2 Bündelung der Abfallanlieferung 3.3 Plausibilitätsprüfung der Abfallanlieferung 3.4 Staubarme Anlieferung der Abfälle 3.5 Einbau der Abfälle Anlage zu 3.1 I. Dokumentation mittels Bildaufzeichnung des Messvorgangs II. III. Handlungsanleitung - Gliederung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung der Freimessung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung von Freimessungen, die vor der Veröffentlichung der Handlungsanleitung stattfanden Folie 23

24 Kontrolle der Anlieferung UM BW beauftragt den nach 20 AtG hinzugezogenen Sachverständigen (SV) über die vollständige Überprüfung der Messdokumentation hinaus, den Vorgang der Freimessung vollständig zu überprüfen. Die Erweiterung der Prüfung erfolgt nicht, soweit ein geeignetes Bildaufzeichnungssystem eingesetzt wird über dieses erfolgt die vollständige Überprüfung. Verplombung der freigemessenen Abfälle beim Betreiber in geeigneten Behältnissen durch SV nach 20 AtG und später des Ladungsträgers für den Transport. Erstellung eines Protokolls Teil der Freigabedokumentation Gutachter (GA) des Deponiebetreibers kann unabhängig stichprobenweise prüfen Schriftliche Info an Deponiebetreiber über zur Freigabe anstehende Chargen GA kann ebenfalls testiern nur unversehrt verplombte Abfälle dürfen verladen und vom Deponiebetreiber angenommen werden Ablieferung werden auf definierte Zeitfenster von wenigen Tagen im Jahr konzentriert Wg. zeitnaher Abdeckung ist das 10µSv-Konzept auch bei Monoablagerung nicht in Frage gestellt. Folie 24

25 1.1 Rechtliche Grundlagen 1.2 Naturwissenschaftliche Grundlagen 1.3 Verfahren der Freigabe von Abfällen/Materialien 2. Anwendungsbereich der Handlungsanleitung 3.1 Kontrolle der Anlieferung 3.2 Bündelung der Abfallanlieferung 3.3 Plausibilitätsprüfung der Abfallanlieferung 3.4 Staubarme Anlieferung der Abfälle 3.5 Einbau der Abfälle Anlage zu 3.1 I. Dokumentation mittels Bildaufzeichnung des Messvorgangs II. III. Handlungsanleitung - Gliederung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung der Freimessung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung von Freimessungen, die vor der Veröffentlichung der Handlungsanleitung stattfanden Folie 25

26 Plausibilitätsprüfung der Anlieferung Der Deponiebetreiber unterzieht alle Anlieferungen einer Plausibilitätsprüfung auf der Grundlage folgender Dokumente: Chargenanmeldung Chargenspezifische Bestandslisten Zustimmung der zuständigen Behörde zur Abgabe an die Deponie auf dem Formblatt zur Zweckgerichteten Freigabe Vorlage möglicherweise erst unmittelbar vor Anlieferung Nach DepVO und der jeweiligen Abfallwirtschaftssatzung des zuständigen öet für die Entsorgung erforderlichen Nachweise Nachweisführung kann auch elektronisch vorgenommen werden (eanv) diese Nachweisführung ist bei diesen Abfällen rechtlich nicht erforderlich, kann aber eingesetzt werden, da alle vorgenannten Dokumente als Anlage zum Übernahmeschein beigefügt werden können Bei nicht gefährlichen Abfällen unterliegen die Entsorger (Deponiebetreiber) der Registerpflicht Folie 26

27 1.1 Rechtliche Grundlagen 1.2 Naturwissenschaftliche Grundlagen 1.3 Verfahren der Freigabe von Abfällen/Materialien 2. Anwendungsbereich der Handlungsanleitung 3.1 Kontrolle der Anlieferung 3.2 Bündelung der Abfallanlieferung 3.3 Plausibilitätsprüfung der Abfallanlieferung 3.4 Staubarme Anlieferung der Abfälle 3.5 Einbau der Abfälle Anlage zu 3.1 I. Dokumentation mittels Bildaufzeichnung des Messvorgangs II. III. Handlungsanleitung - Gliederung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung der Freimessung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung von Freimessungen, die vor der Veröffentlichung der Handlungsanleitung stattfanden Folie 27

28 Anlieferung hat weitestgehend staubfrei zu erfolgen Verzicht auf lose Schüttungen Grundsätzliche Verwendung von Big-Bags Stückige Abfälle, z. B. Metallteile, sollen in reißfester Folienverpackung angeliefert werden Große Betonteile können alternativ gereinigt unverpackt angeliefert werden Einbau unmittelbar nach Anlieferung Anlieferung und Einbau Vermeidung von mehrfachem Umschlag bzw. Bearbeitung auf der Deponie Kein Einbau in Bereichen in die vor dem noch organische Abfälle eingebaut wurden Abdeckung mit geeignetem Abfall, z. B. Bauschutt, Gießereisand, Erdaushub Dokumentation des Einbauortes späterer Eingriff ist zu vermeiden Schutzausrüstung und Verhaltensregeln für das Deponiepersonal entsprechend den einschlägigen, allgemeingültigen Gesetzen des Arbeitsschutzes Folie 28

29 Deponierung (Betrachtete Abläufe) Ablaufschritt Szenario Expos.pfad Randbedingungen Be- und Entladevorgänge und Transport zur Deponie Abfertigung im Eingangsbereich der Deponie, Einbau des Abfalls in den Deponiekörper Direktstrahlung Inhalation von Stäuben Direktstrahlung Inhalation von Stäuben 3 Fahrer (1000 Mg/a) Expositionszeiten: 33 h/a Feinstaubkonzentration (< 10 µm): 1 mg/m 3 Aufkonzentrationsfaktor: 10 Mittl. Expos.zeit eines Deponiearbeiters: 17 h/a, Einbaurate 20 Mg/h Feinstaubkonzentration: 1 mg/m 3 (außen), 0,2 mg/m 3 (Kabine) Nutzung Oberflächenwasser (Behandlung der Drainagewässer im Klärwerk) Grundwasserpfad (Nutzung des Brunnenwassers als Trink-, Tränk- und Beregnungswasser; Verzehr landwirtschaftlicher Produkte) Ingestion Ingestion Abwasserbehandlung in Kläranlage und Nutzung des Wassers als Trinkwasser, zur Beregnung und im Fischteich Rückhaltewirkung der Abdichtungen: bis 100 a (100%); nach 200 a (0%) Folie 29

30 1.1 Rechtliche Grundlagen 1.2 Naturwissenschaftliche Grundlagen 1.3 Verfahren der Freigabe von Abfällen/Materialien 2. Anwendungsbereich der Handlungsanleitung 3.1 Kontrolle der Anlieferung 3.2 Bündelung der Abfallanlieferung 3.3 Plausibilitätsprüfung der Abfallanlieferung 3.4 Staubarme Anlieferung der Abfälle 3.5 Einbau der Abfälle Anlage zu 3.1 I. Dokumentation mittels Bildaufzeichnung des Messvorgangs II. III. Handlungsanleitung - Gliederung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung der Freimessung Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung von Freimessungen, die vor der Veröffentlichung der Handlungsanleitung stattfanden Folie 30

31 I. Dokumentation mittels Bildaufzeichnung Erfassung von Datum und Uhrzeit mittels Film dieser ergänzt die vor Anlieferung dem Deponiebetreiber vorzulegenden Dokumente (grundlegende Charakterisierung gem. 8 Abs. 1 der DepVO) Aufbewahrung bis Ende der Nachsorgezeit ( 13 Abs. 3 der DepVO) Erfassung von Messgut und Durchführung der Messung Überprüfung erfolgt durch Abgleich von Bildaufzeichnung und Messprotokoll Unterlagen parallel an atomrechtliche Aufsichtsbehörde und Deponie Gutachter der Deponie kann ergänzend stichprobenhaft kontrollieren Folie 31

32 II. Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung der Freimessung von Gebinden, die nicht in einer Freimessanlage bzw. mittels Bildaufzeichnung erfasst werden Zusätzlich zur vollständigen Kontrolle der Messdokumentation führt der SV nach 20 AtG eine vollständige Identifizierung der laut Bestandsliste vorliegenden Gebinde sowie die Zuordnung zu den Messprotokollen der einzelnen Gebinde durch Für jedes Gebinde muss eine Aussage getroffen werden, dass die Messwerte plausibel sind es können mehrere Gebinde in einer Messung zusammen bewertet werden Ggf. erfolgt eine messtechnische Kontrolle des Einzelgebindes durch eigene Messung des SV nach 20 AtG Auswahl der Messtechnik erfolgt im Einzelfall Folie 32

33 III. Vorgehensweise zur vollständigen Überprüfung von Freimessungen, die vor der Veröffentlichung der Handlungsanleitung stattfanden und noch nicht auf einer Deponie angenommen wurden Grundsätzlich gleiches Vorgehen wie unter II. beschrieben GA des Deponiebetreiber kann stichprobenweise kontrollieren Durchführung eigener Messungen ggf. auch in der Freimessanlag KKW-Betreiber hat erklärt, solche Gebinde neu/erneut zu messen Folie 33

34 Erwartete Abfallmengen Aus der Erfahrung mit anderen, in Deutschland durchgeführten Rückbauvorhaben, schätzt die EnKK für die Freigabe zur Beseitigung bei ihren Anlagen eine Gesamtmasse von rd Tonnen ab (ohne uneingeschränkte Freigaben). Für das im Rückbau befindliche KWO liegen konservative Schätzungen vor, die von rund t zu deponierendem Abfall ausgehen. Jährlich etwa 300 t. Im Verhältnis zu den 1,1 Mio. t, die jährlich auf Deponien der Klasse I und II abgelagert werden vernachlässigbar. Folie 34

35 Freigabeprocedere ist sicher Zusammenfassung Vollständige Kontrolle des behördlichen Sachverständigen Unabhängiger Sachverständiger der Deponie kontrolliert Das 10 µsv/a Konzept bietet eine entsprechende Sicherheit, bei der nur eine geringfügige Dosis auftritt, die im Vergleich mit den Schwankungen der natürlichen Strahlung vernachlässigbar ist Mit der Entsorgungspflicht der öre besteht auch für diese Abfälle eine klare Regelung Die Regelungen der Handlungsanleitung sind ein wichtiger Schritt im Sinne von Transparenz und Vertrauen Folie 35

36 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit Folie 36

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