0233, 0233 A, 0233 C, 0233 D, 0233 E
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- Wilfried Möller
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1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport - ZS A 3 Fö Berlin, den anja.foerster@seninnsport.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 0290 über Senatskanzlei - G Sen - 3. Sitzung des Hauptausschusses vom 8. Februar 2017 Beantwortung SenlnnSport der Berichtsaufträge zum Nacht~agshaushalt 2017 rote Nummer/n: 0233, 0233 A, 0233 C, 0233 D, 0233 E Vorgang: 3. Sitzung des Hauptausschusses vom Ansätze: entfällt Gesamtausgaben: entfällt Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung zum Tagesordnungspunkt 5 Nachtragshaushaltsgesetz 2017 Folgendes beschlossen: "Es können in der heutigen Sitzung Berichte erbeten und Zurückstellungen beantragt werden. Den Fraktionen wird zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, bis Montag, 13. Februar 2017, weitere Fragen und Berichtsbitten einzureichen, die seitens des Senats schriftlich rechtzeitig zur 2. Lesung, d.h. spätestens bis 8. März 2017, beantwortet werden sollen. Die 2. Lesung findet am 15. März 2017 statt." Die von den Fraktionen erbetenen Berichtsaufträge zum Themenkomplex "Nachtragshaushalt 2017" gehen aus dem nachfolgenden Bericht hervor. Der Hauptausschuss sieht die im Bericht beantworteten Berichtsaufträge als erledigt an. Hierzu wi rd berichtet: - siehe nachfolgende Sammelvorlage, Seiten 2 bis 8 - in Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport
2 Sammelvorlage. SenionSport zum Nachtragshaushalt 2017 Beantwortung der Berichtsaufträge aus der 3.Sitzung des Hauptausschussesvom sowie der nach der Sitzung von den Frakti()nell nachgereichten Berichtsaufträge Inhaltsverzeichnis HauptA I Berichtsauftrag gemäß vorläufiger Fassung Bp. (S. 34)... 3 Rote Nummer 0233 A- Fraktion Die Linke (Frage Nr. 1)... 3 Erfahrungen mit Dokumentenprüfgeräten - Fehleranfälligkeit und Aufwand... 3 Rote Nummer 0233 C - FDP-Fraktion (Frage Nr. 1)... 5 Titel - neu oder Änderung?... 5 Rote Nummer 0233 D- Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Frage Nr. 4)... 6 Zeitpunkt der Einrichtung des Einzelplan IKT... 6 Rote Nummer 0233 E - CDU-Fraktion (Frage zu Kapitel 0500) (Frage Nr. 1)... 8 Zusätzliche Ausgaben für Ausrüstung, Beschaffung und Personal (Verfassungsschutz, Polizei, Feuerwehr)... 8 Seite 2 von 8
3 HauptA I Berichtsauftrag gemäß vorläufiger Fassung Bp. (S. 34) Erfahrun en mit Dokumenten rüf eräten- Fehleranfälli keit und Aufwand,.SenlnnSport wird gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig bis zur Sitzung am zu erläutern, wie hoch der Personalmehraufwand durch die Einführung der Dokumentenprüfgeräte zur Erkennung gefälschter Personaldokumente in den Bürgerämtern ist und wie hoch die Fehlerquoten bei den Prüfgeräten bzw. ohne Prüfgeräte sind." Rote Nummer 0233 A- Fraktion Die Linke (Frage Nr. 1) Erfahrun en mit Dokumentenprüfgeräten- Fehleranfälli keit und Aufwand,.Zu 0505 I Dienstleistungen für die verfahrensabhängige luk-technik (S. 50) Wir bitten um einen Bericht zu den Erfahrungen mit den Dokumentenprüfgeräten - auch außerhalb von Berlin -, insbesondere zu ihrer Fehleranfälligkeit und zu dem mit der Einführung in den Bürgerämtern verbundenen Aufwand." Die Einführung von Dokumentenprüfgeräten für die Berliner Verwaltung wird zurzeit von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vorbereitet. Die Grundlagen für den Einsatz werden gemeinsam mit dem Bezirk Neukölln, der Polizei Berlin und dem ITDZ erarbeitet. Die europaweite Ausschreibung der Geräte ist kürzlich erfolgt. Parallel werden aktuell die notwendigen Konzepte zur Sicherheit, zum Datenschutz, zur Betriebsführung und zur Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt. ln einem ersten Schritt werden die Bürgerämter des Landes Berlin mit den Geräten ausgestattet. Die gründliche Vorbereitung für die Einführung soll jedoch allen interessierten Verwaltungen das Grundkonzept für eine Nutzung an die Hand geben. Im Jahr 2012 startete ein vom Landeskriminalamt (LKA) initiierter und vom LABO (II B) begleiteter Probebetrieb zum Einsatz von Dokumentenprüfgeräten der Bundesdruckerei (Visocore) in den Bezirken Charlottenburg- Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Neukölln, um deren Alltagstauglichkeit zu testen. Der Testbetrieb wurde im Frühjahr 2013 von den Bezirken-außer Neukölln- abgebrochen. Neukölln hält den Einsatz für sinnvoll, weil damit tatsächlich gefälschte Dokumente erkannt wurden und eine Aufnahme in das bundesdeutsche Meldewesen verhindert werden konnte. Dort treten keine vermehrten Fehlmeldungen bei den bisher eingesetzten Geräten auf. Es gab durch den vorzeitigen Abbruch des Testbetriebes keine abschließende Evaluation. Elf Bezirke haben sich in der Folge gegen die Einführung der Geräte ausgesprochen, weil u.a. die Geräte zum damaligen Zeitpunkt nach Aussage einiger Bezirke zu häufig Fehlermeldungen anzeigten. Diese und weitere aktuelle Fragen sind/werden im aktuellen Prozess zur Einführung der Prüfgeräte geklärt. Das Pilotprojekt in Neukölln wird vom Senat als Erfolg gewertet. Die Geräte zeigen Auffälligkeilen bei geprüften Dokumenten korrekt an, die im Anschluss von gesondert geschulten Mitarbeitenden der Ämter für Bürgerdienste bzw. der Polizei auf Fälschungen hin untersucht werden müssen. Dadurch wurden bereits zahlreiche Dokumente in Neukölln als Fälschungen identifiziert (im Jahr 2015 waren es über 40 fehlerhafte Dokumente in Neukölln). Der Prüfaufwand beträgt pro Seenvorgang eines Dokuments ca. 30 Sekunden. Eine wie bisher durchzuführende Inaugenscheinnahme dauert erheblich länger und kann nicht alle notwendigen Überprüfungen gewährleisten. ln den Bürgerämtern müssen bei der Einführung die räumlich geeigneten Standpunkte für die Geräte gefunden werden und die Mitarbeitenden geschult werden: Grundschulung für alle Mitarbeitenden und eine weiterführende Schulung für wenige Vorgesetzte. Weiterhin ist die Installierung der Updates der Geräte zu gewährleisten. Letzteres wird über das ITDZ organisiert werden. Insgesamt ist es das Ziel, die Belastungen für den einzelnen Standort so gering wie möglich zu halten. Seite 3 von 8
4 Im Jahr 2013 wurde von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eine Umfrage durchgeführt, welche Erfahrungen Verwaltungen in anderen Bundesländern mit Dokumentenprüfgeräten gemacht haben. ln der Mehrheit wurde von positiven Erfahrungen berichtet, nur wenige Kommunen hielten die Geräte für untauglich. Erfahrungen von Großstädten liegen nicht vor. Gleichwohl haben etliche Verwaltungen die Geräte auf Grund einer Kasten-/Nutzenanalyse nicht beschafft, da es nach ihrer Ansicht relativ wenige Fälle zur Prüfung gab (Landkommunen). Das könnte sich aktuell durch die neue Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland anders darstellen. Dem Senat liegen dazu aber keine neuen Erkenntnisse vor. Die Einführung ist aufgrund der komplexen Beteiligungen vieler Akteur*innen und der hohen Ansprüche an Datenschutz und Sicherheit im Verzug. Es wird mit der Einführung der Geräte ab September 2017 gerechnet Seite 4 von 8
5 Rote Nummer 0233 C- FDP-Fraktion (Frage Nr. 1) Titel - neu oder Änderung? "Bitte darstellen welche Titel tatsächlich neu und welche nur eine Aufstockung oder Absenkung erfahren haben." Im Einzelplan 05 gibt es im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2017 keine neuen Titel. Bei Kapitel 0500, Titel sowie Titel handelt es sich um eine Erhöhung des Ansatzes Bei Kapitel 0505, Titel erfolgt keine Veränderung des Ansatzes. Es wurde lediglich eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von Euro in den Nachtrag zum Haushaltsplan 2017 aufgenommen. Seite 5 von 8
6 Rote Nummer 0233 D- Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Frage Nr. 4) Zeit unkt der Einrichtung des Einzelplan IKT "Wie ist die Entscheidung begründet, den im E-Government-Gesetz vorgesehenen Einzelplan für die IKT-Staatssekretärin erst mit dem Entwurf des nächsten Haushaltsplans einzurichten? (Seite 5) in diesem Zusammenhang: a. Welche der für eine schnelle Umsetzung des E-Government-Gesetzes benötigten Ressourcen (etwa hinsichtlich der personellen und finanziellen Voraussetzungen für das Prozessmanagement) sind bereits im Nachtragshaushalt eingestellt und um welche Titel handelt es sich dabei? b. Wo werden im Nachtragshaushalt die benötigten Ressourcen für die Umsetzung der verpflichtenden "Organisationseinheiten für Geschäftsprozessmanagement/Oigitalisierung in den Bezirken" abgebildet und um welchen Titel handelt es sich dabei?" Zu 4. Die Bündelung der bisher dezentral etatisierten Haushaltsmittel für die verfahrensunabhängigen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in einem gesonderten Einzelplan gemäß 21 Abs. 3 E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bin) bedarf eines umfassenden behördenübergreifenden Abstimmungsprozesses mit entsprechenden Vorabstimmungen, um ein geordnetes Verfahren sicherzustellen. Mit den Regelungen im Aufstellungsrundschreiben zum Haushaltsplan 2018/2019 wurden die notwendigen Grundlagen für die künftige zentrale Finanzierung der verfahrensunabhängigen IKT entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geschaffen. Gemäß den vom Senat am 10. Januar 2017 beschlossenen und vom Abgeordnetenhausam 12. Januar 2017 gebilligten Richtlinien der Regierungspolitik ist eine stufenweise Betriebsübernahme der verfahrensunabhängigen IKT-Infrastruktur durch das ITDZ Berlin vorgesehen. Die Übergangsphase wird maßgeblich in Verantwortung der bisherigen Rolleninnehabenden - unter Beachtung der fachlichen Vorgaben der IKT-Steuerung - zu gestalten sein, so dass entschieden wurde, den gesonderten Einzelplan 25 - E-Government- erst mit Beginn des neuen Planungszyklus 2018/2019 einzurichten. Zu 4.a) Um die Einführung der elektronischen Aktenführung abzusichern, sind im Kapitel Landesweite, zentrale E-Government- und IT-Maßnahmen - beim Titel Dienstleistungen für die verfahrensabhängige luk-technik- Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 15,2 Mio. Euro für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 für die Beauftragung einer externen Gesamtprojektsteuerung vorgesehen. Zudem hat der Hauptausschuss auf Vorschlag des Senats am beschlossen, insbesondere folgende auch in den Richtlinien der Regierungspolitik zur Umsetzung des EGovG Bin genannten Maßnahmen für die Finanzierung aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) vorzuschlagen: Investitionen in die Betriebsvorbereitung des ITDZ im Jahr 2017 in Höhe von rund 28,6 Mio. Euro. Investitionen zur Einführung der elektronischen Aktenführung (insbesondere Aufbau von Basisdienst und zentralen Komponenten sowie Phase I des Rollouts) in Höhe von rund 35,2 Mio. Euro. Projekte zur Betriebsübernahme der verfahrensunabhängigen IKT-Infrastruktur (Migration) erster Behörden durch das ITDZ Berlin in Höhe von rund.8,3 Mio. Euro. Seite 6 von 8
7 Die für die Umsetzung des E-Government-Gesetzes benötigten Ressourcen der Hauptverwaltung für das Geschäftsprozessmanagement werden mit dem Haushalt 2018/2019 bereitgestellt. Für die Bezirke findet die Abstimmung über die notwendigen Personalressourcen in der AG Ressourcensteuerung statt. Zu 4.b) "Verpflichtende Organisationseinheiten für Geschäftsprozessmanagement!Digitalisierung in den Bezirken" nennt das EGovG Bin nicht. in der Sitzung des Rats der Bürgermeister am 23. Februar 2017 hat der Senat die Bereitschaft erklärt, der Bitte der Bezirke nachkommen zu wollen, je zwei Stellen zur notwendigen Begleitung der Umsetzung des E-Government-Gesetzes zur Verfügung zu stellen. Die Anbindung in die bezirkliehe Organisationsstruktur ist Sache der eigenverantwortlichen Bezirke. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 4 a) verwiesen. Seite 7 von 8
8 Rote Nummer 0233 E- CDU-Fraktion (Frage zu Kapitel 0500) (Frage Nr. 1) Zusätzliche Ausgaben für Ausrüstung, Beschaffung und Personal (Verfassungsschutz, Polizei, Feuerwehr) "Bitte um Darstellung der in diesem Jahr geplanten zusätzlichen Ausgaben für Ausrüstung, Beschaffung und Personal im Bereich von Polizei, Verfassungsschutz und Feuerwehr (unter Berücksichtigung von SIWA)" Im Nachtragshaushalt 2017 wurden keine zusätzlichen Mittel für Polizei, Feuerwehr und Verfassungsschutz im Einzelplan 05 veranschlagt. Auch zusätzliche Stellen sind nicht Gegenstand des Nachtragshaushalts. Zusätzliche Mittel für Ausrüstung, Beschaffung werden gemäß Beschluss des Senats vom und Beschluss des Hauptausschusses vom jedoch über SIWANA 111 zur Verfügung gestellt. Im Einzelnen: Polizei und Feuerwehr: ' Gemäß Senatsbeschluss und Beschluss des Hauptausschusses zur Belegung SIWANA 111 für Polizei und Feuerwehr insgesamt 90,25 Mio. Euro zur Verfügung: stehen 40 Mio. Euro für den Bau von Einsatztrainingszentren (u.a. Verbesserung Schießtraining) 10 Mio. Euro für die Sanierung von Feuerwehrgebäuden 40,25 Mio. Euro für ein Sicherheitspaket (Anteil Polizei und Feuerwehr) -davon: a) lnvestive Ausstattung Polizei, Gesamtkosten: 32,332 Mio. Euro Gegenstand der Beschaffungen: Schutzausstattung und techn. Ausrüstung, Waffen, Fahrzeuge b) lnvestive Ausstattung Feuerwehr, Gesamtkosten: 5,393 Mio. Euro Gegenstand der Beschaffungen: Schutzausstattung und medizinische/technische Ausrüstung, Fahrzeuge c) Behördenübergreifende Sicherheitsbeschaffungen, Gesamtkosten: 1,925 Mio. Euro Gegenstand der Beschaffungen: Ausstattung BVG mit BOS-Netz (Objektfunkversorgung), Netzersatzanlagen, Austausch fest installierter Funkgeräte in Dienstgebäuden, Lizenzen für Endgeräteleistungsmerkmale und Austausch Verschlüsselungskomponenten, Rettungs-, Versorgungs- und Transporttaschen für Polizei und Feuerwehr d) Weitere 0,6 Mio. Euro werden für die Bauliche Sicherung der Abschnitte und Polizeidienststellen eingeplant. Verfassungsschutz: Gemäß Senatsbeschluss vom und Beschluss des Hauptausschusses vom werden im Rahmen des Sicherheitspakets auch für den Verfassungsschutz Mittel zur Verfügung gestellt ( Euro). Davon sollen in Anpassung an die technischen Entwicklungen Mittel in Höhe von Euro für eine zusätzliche Ausstattung der G 1 0-Stelle - Erweiterung der G 1 0-Anlage zur Steigerung der technischen Leistungsfähigkeit - verwendet werden. Darüber hinaus soll zur professionellen und modernen Ausstattung der Observation ein zusätzliches Kfz der Klasse Transport-/Nutzfahrzeuge beschafft werden ( Euro). Die Entscheidung des Abgeordnetenhauses über die Belegung von SIWANA 111 steht noch aus. Weitere Details können aus Gründen des Geheimschutzes nicht genannt werden, können aber bei Bedarf und Verweis an den VSA in geheimer Sitzung dort beraten werden. Seite 8 von 8
Einführung und Finanzierung der elektronischen Aktenführung in ausgewählten Bereichen der Berliner Verwaltung.
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