Gemeinde Kirchheim a.n.

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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates Sitzung am 13. November 2014 Anwesend: Entschuldigt: Bürgermeister Seibold und 12 Gemeinderäte Gemeinderat Erich Herzog, Gemeinderätin Birgit Riecker Außerdem anwesend: Andreas Bezner, Holger Schön, Monika Schweizer,, Eberhard Eisenbeiß, Thorsten Gabor, Sylvia Hitzbleck, Petra Holub, Rolf Messerschmidt Schriftführer: Andrea Fritz Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:45 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 102. Bürgerfragestunde 103. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 104. Gestaltung des Angerplatzes im Baugebiet Hinter den Lüssen Gestaltung Garten Kinderhaus Arche 106. Kinderhaus Arche - Vergabe von Gewerken a) Küchen b) Photovoltaik 107. Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) 108. Neufestlegung der Abwassergebühr a) Feststellung des Gebührenergebnisses für die Jahre des Eigenbetriebs Abwasser inklusive Beschluss über die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes b) Beschlussfassung über die Abwassergebührenkalkulation c) Beschlussfassung über eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung 109. Neufestlegung der Wassergebühren a) Beschlussfassung über die Wassergebührenkalkulation b) Beschlussfassung über eine Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung 110. Aktueller Sachstandbericht zur Situation Bonus-Markt 111. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat 1

2 TOP 102 Bürgerfragestunde Anfragen aus der Bürgerschaft lagen keine vor. 2

3 TOP 103 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16. Oktober 2014 wurden durch Vorlesen bekannt gemacht. 3

4 TOP 104 Gestaltung des Angerplatzes im Baugebiet Hinter den Lüssen 1 - Bürgermeister Seibold begrüßt hierzu Herrn Böpple und Herrn Messerschmidt. - Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Die Erschließung des Baugebietes Bachrain II Abschnitt Hinter den Lüssen 1 befindet sich in den Endzügen, so dass demnächst die Übergabe der Erschließungsanlage erfolgen und die ersten Bauherren mit dem Bau beginnen können. Noch nicht abgeschlossen sind dagegen die Arbeiten und Planungen für den Anger, der künftig den Mittelpunkt des Baugebiets darstellt. Hier wurde bis dato zum einen aufgrund der Frage der Kostenentwicklung zum anderen auch vor dem Hintergrund, dass dieser Platz für die beginnenden Baumaßnahmen noch nicht erforderlich ist, auf eine Realisierung verzichtet. Parallel zur Umsetzung der Erschließungsmaßnahme wurden deshalb die Planungen für den Anger in Abstimmung des Planungsbüros Eble sowie dem Planungsbüro Freiraum Konzept fortgeführt. Die Planungen sind soweit vorangeschritten, dass entsprechende Planungsvarianten vorliegen und diese zur Diskussion gestellt werden können. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, die Umsetzung des vorliegenden Angers wird erst dann realisiert, wenn die Bauarbeiten bereits umgesetzt sind. Es ist sinnvoll erst später zu beginnen, da sonst das Gebiet rund um den Anger in Mitleidenschaft gezogen würde. Anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 1) erläutert Herr Böpple die Variante 1 (Anlage 2). Er weist darauf hin, vor dem Kindergartenbereich wird ein Parkplatz errichtet. Der Wegeverlauf wird geschwungen zur Straße gestaltet. Das Gefälle in diesem Bereich beträgt 8 % - 9 %. Am oberen Parkplatz wird eine Platzsituation gestaltet und im Umkreis soll ein Wiesencharakter entstehen. Der Bereich des Angers ist nicht barrierefrei. Er ist gut zu pflegen, da er durchgängig begrünt wird. Angedacht ist ein generationsübergreifendes Spielen, das in diesem Wohnquartier bestimmt gut angenommen wird. Ein prägendes Element, laut dem Büro, ist der Wasserspielbereich im unteren Bereich. 4

5 Die Variante 2 (Anlage 3): Hier war das Thema, wie kann mit dem Gefälle umgegangen werden. Es kam die Überlegung auf Rampen herzustellen, die aber den Nachteil haben, dass sie sehr viel Raum beanspruchen. Diese Variante ist nicht die bevorzugte Lösung, da sie einen sehr städtischen Charakter aufweist. Bei der Variante 3 (Anlage 4) wurden vier Terrassen eingebaut, die natürlich für die Freiraumgestaltung nicht ideal sind und das Kostenbudget sehr beanspruchen würden. Deshalb schlägt das Büro Böpple die Lösungsvariante 1 vor, da sich hier die Unterhaltung im Rahmen halten wird und es trotzdem viele Funktionen gibt, die in diesem Bereich möglich sind. Gemeinderat Lorenz hält die Variante 1 ebenfalls für gut und weist noch auf die notwendigen Instandhaltungskosten hin. Bürgermeister Seibold sieht die Instandhaltungskosten ebenso. Klar wird sein diese zu reduzieren, wobei trotzdem ein Aufwand entstehen wird für die Grünflächenpflege und Aufstellung und Leerung von Abfallbehältern. Gemeinderat Schneider tut sich grundsätzlich aufgrund der Kosten schwer. Er wird sich bei der Abstimmung enthalten. Herr Messerschmidt informiert das Gremium darüber, der Anger ist das Herzstück des Quartiers. Er ist ein Fleck der Begegnungen für Jung und Alt, da das Gebiet verdichtet bebaut wird. Gemeinderat Prof. Dr. Mecheels ist der Ansicht, es handelt sich hier um ein hochwertiges Wohngebiet und die Angerplatzgestaltung spricht für eine angenehme Wohnatmosphäre. Er findet die Planung sehr gelungen. Nach intensiver Diskussion ergeht bei einer Enthaltung (Gemeinderat Schneider) der Die Variante 1 (Anlage 2) wird weiter geplant und verfolgt werden. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei den Herren und verabschiedet sie. - 5

6 TOP 105 Gestaltung Garten Kinderhaus Arche - Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Herrn Eisenbeiß, Frau Holub und Herrn Grabert. - Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Bürgermeister Seibold informiert das Gremium darüber, nachdem am Montag in der Verwaltungs- und Bauausschusssitzung festgestellt wurde, dass die Kosten für die Außenanalage á- Block mit rund kalkuliert wurden und aus Sicht der Verwaltung es zu Mehrkosten in Höhe von rund kommen wird, hat Herr Eisenbeiß die Variante des Eingangsbereichs und auch die gesamte Kostenkalkulation nochmals überarbeitet. Bürgermeister Seibold bedankt sich dafür. Die Mehrkosten bewegen sich in einem überschaubaren 5-stelligen Rahmen. Die vergangene Arbeitswoche war sehr archespezifisch und hat viel Zeit in Anspruch genommen. Anhand der Anlage 5 erläutert Herr Eisenbeiß die neue Planung des Eingangsbereiches. Zum ersten Entwurf ist der prägnante Unterschied, dass die Raumkante nicht mehr rund sondern eckig gestaltet wird. Daraus resultiert auch eine gerade Pflasterung mit Betonteilen und normalen Randsteinen. Durch die neue Variante leidet das Gebäude weder unter der Qualität noch unter der Optik. Die barrierefreie Rampe wird weiterhin vorhanden sein, mit einer maximalen Steigung von 6 %. Es gibt in diesem Bereich Ruhezonen. Die Kinderwägen oder sonstige Fahrzeuge können dort abgestellt werden. Gemeinderat Bröllos gefällt die runde Variante zwar besser, er ist aber dafür Kosten einzusparen. Gemeinderat Lorenz hält die runde Variante auch für gefälliger. Sollten die Kosten bei darüber liegen könnte die Variante rund umgesetzt werden. Gemeinderat Deisinger möchte im Spielbereich der Arche nicht einsparen. Er findet zwar auch die runde Variante besser, aber bevor im Spielbereich eingegriffen wird würde er sich für die eckige Variante entscheiden. 6

7 Nach intensiver Aussprache ergeht der einstimmige Grundsätzlich wird dem oben genannten Vorschlag zugestimmt. Die Kosten muss Architekt Eisenbeiß in der nächsten Woche nochmals kalkulieren. Es erfolgt dann ein Umlaufbeschluss an den Gemeinderat, so dass möglicherweise Ende November die Entscheidung fällt. Um weitere Kosten einzusparen wird der Müllplatz mit einfachen L-Steinen und mit einem einfachen Überdach aus einem Rankgerüst an dem später ungiftiges Efeu hochklettern kann errichtet. Auch hier wurden die Kosten auf das ursprüngliche reduziert. Als Vergleich kann man sich den Müllplatz beim Rathaus ansehen. Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige Der Müllplatz wird wie vorgetragen in einer einfachen ursprünglichen Form errichtet werden. Gartengestaltung In der nichtöffentlichen Sitzung des VBA am wurde über den Planungsentwurf von Landschaftsarchitekt Herr Grabert für den Außenspielbereich Kinderhaus Arche beraten. Anregungen aus dem Gremium, sowie der Kirchengemeinden und der Nachbarn wurden inzwischen von ihm in die Planung eingearbeitet. Der beiliegende Plan gibt die aktuelle Planung wieder. Bus zum Redaktionsschluss konnten die vollständigen Kosten für die Außengestaltung des Kinderhauses Arche noch nicht erhoben werden, um sie aufzulisten und mit der vorliegenden Kostenschätzung zu vergleichen. Anhand der Anlage 6 erläutert Herr Grabert den Entwurf der Gartengestaltung. Der Garten ist in die Bereiche Ü3 und U3 unterteilt. Für den Bereich U3 ist eine kleine Spielhütte, eine Rut- 7

8 sche mit einem Schirm, eine Hängematte und eine Kleinkinderschaukel vorgesehen. Im Bereich der Ü3 Kinder ist das Bauelement die Arche integriert. Es handelt sich hier um ein Holzklettergerüst mit verschiedenen Möglichkeiten zum balancieren und zum sitzen. Darunter befindet sich ein großer Sandkasten und alles ist mit einem Sonnensegel überdacht. Es wird ein Wasserspielbereich eingerichtet und Hochbeete zum selber gärtnern. Im hinteren Bereich ist eine Pergola mit Minikiwis geplant, die einen weiteren Sonnenschutz bietet. Der alte Baumbestand im Garten der Arche bleibt erhalten. Die Spielgeräte werden aus Rubinienholz hergestellt, sie haben eine Lebensdauer von rund 15 Jahren. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, um weitere Kosten zu sparen könnten auch die Hochbeete zu einem späteren Zeitpunkt, möglicherweise auch mit einem Projekt der Eltern, nachgerüstet werden. Der Bauhof kann den Zaun um den Kindergarten weiter optimieren. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, der Garten hat grundsätzlich ein Erschließungsproblem im hinteren Bereich. Auch wenn ein zweiter Bauabschnitt erfolgen würde und Bauelemente reduziert werden ist eine spätere Nachrüstung baulich sehr schwierig. Über den vorhandenen Fußweg können schwere Fahrzeuge nicht eingesetzt werden. Somit besteht nur noch die Möglichkeit mit einem Kran die Spielgeräte später zu installieren. Der große Vorteil der kompletten Neugestaltung ist die Sanierungsförderung. Nach dem jetzigen Zeitplan kann nach den Osterferien mit der Gestaltung der Außenanlage begonnen werden. Gemeinderätin Bohnenstingl regt an einen Spendenaufruf im Nachrichtenblatt zu tätigen, wie beispielsweis bei der Kirchensanierung. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, dass er die Anregung gerne in der nächsten Woche im Kirchengemeinderat weiter geben wird. Nach intensiver Aussprache ergeht der Der Gartengestaltung wird grundsätzlich zugestimmt. 8

9 TOP 106 Kinderhaus Arche - Vergabe von Gewerken a) Küchen b) Photovoltaik - Gemeinderat Bröllos ist befangen und verlässt den Sitzungstisch. - Der Submissionstermin für die o.g. Gewerke war am 3. November Architekt Eisenbeiß hat die eingegangenen Angebote geprüft. a) Küchen Architekt Eisenbeiß teilt mit, dass für die Küche drei Angebote eingegangen sind. Ein Angebot musste Herr Eisenbeiß herausnehmen. Somit liegen zwei Angebote vor. Die Firma Hofmeister hat ein Angebot abgegeben zum Bruttopreis von und die Firma Elektro Bröllos zum Preis von Brutto Bürgermeister Seibold ist der Ansicht, dass die Firma Hofmeister der Gemeinde Kirchheim und der Kirchengemeinde sehr wohlwollend gegenüber steht und deshalb die Küche zu einem guten Preis angeboten hat. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Das Angebot der Firma Hofmeister zum Bruttopreis von für die Küche im Kinderhaus Arche wird zugstimmt. Küche Erdgeschoss gewerblich Hierzu teilt Architekt Eisenbeiß mit, es handelt sich hier um Edelstahlteile mit einem Kombidämpfer, Abzug und Handwaschwasserunterbecken. Es gingen zwei Angebote ein, eines davon war nicht vollständig. Das vorliegende Angebot ist von den Gebrüder Holzwarth GmbH aus Pleidelsheim zu einem Bruttopreis von ,67. Aus der Mitte des Gemeinderates kam die Frage auf, ob beispielsweise der Kombidämpfer überhaupt notwendig ist. Gemeinderat Högner ist ein Angebot zu wenig, er möchte noch weitere Anbieter anfragen. Nach intensiver Aussprache ergeht der einstimmige Da nur ein Angebot vorliegt, wird eine erneute Ausschreibung stattfinden. - Gemeinderat Bröllos nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. - 9

10 b) Photovoltaik Architekt Eisenbeiß berichtet, dass hier zwei Angebote vorliegen. Eines von der Firma Blasenbrei und Schrader, zum Bruttopreis von ,79 und von der Firma Wollschläger zum Bruttopreis von ,22. Nach kurzer Aussprache ergeht bei einer Enthaltung (Gemeinderat Prof. Dr. Mecheels) der Die günstigste Bieterin, die Firma Blasenbrei & Schrader Solar GmbH & Co.KG aus Besigheim erhält die nachträgliche Beauftragung für die Photovoltaikanlage zum Bruttopreis von ,22. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Eisenbeiß und verabschiedet ihn. - 10

11 TOP 107 Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) - Bürgermeister Seibold begrüßt hierzu Herrn Härtel von der Firma Allevo. - Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Die Friedhofsordnung, zuletzt geändert am wurde gemäß dem aktuellen Muster des Gemeindetags angepasst und um eine Anlage, die Bestattungsgebührensatzung, erweitert. In der Anlage zur Friedhofsordnung findet sich künftig das Gebührenverzeichnis. Mit der Gebührenkalkulation wurde die Kommunalberatung Allevo beauftragt, die für Kirchheim bereits im Bereich der Wasser-/Abwassergebührenkalkulation tätig war. Dies war erforderlich, da die formellen Voraussetzungen für diese Kalkulation mittlerweile sehr hoch sind. Herr Härtel, Fa. Allevo, wird während der Sitzung anwesend sein und die Kalkulation erläutern. Über die Neufassung der Friedhofsordnung sowie die Anpassung der Bestattungs-, Grabnutzungs- sowie sonstigen Gebühren wurde in der Oktober-Sitzung des Verwaltungsund Bauausschusses intensiv beraten und insbesondere die künftige Gebührenhöhe diskutiert. Diese sowie die jeweiligen Kostendeckungsgrade sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen. Des Weiteren wird eine fiktive Hochrechnung der Kostendeckung über die ersten neun Monate des laufenden Jahres vorgelegt, unter der Annahme, dass die zu beschließenden Gebühren bereits ab Jahresbeginn gegolten hätten. Kostendeckungsgrad Die Kommunalaufsicht hat in Zusammenhang mit dem Haushalt die Kostendeckung bei den Ausgaben für den Friedhof mehrfach angemahnt. Nach Auffassung des Landratsamtes Ludwigsburg und der GPA ist beim Bestattungswesen ein Kostendeckungsgrad von 60% anzustreben. Die letzte Änderung der Bestattungsgebühren wurde im Jahr 2004 vom Gemeinderat beschlossen. Die Gemeinde Kirchheim am Neckar hat im Bereich des Bestattungswesens in den letzten Jahren einen durchschnittlichen Kostendeckungsgrad von 43,2% erreicht. Somit mussten durchschnittlich 56,8% der Kosten durch die Gemeinde selbst getragen werden. Dies entspricht einem Aufwand in Höhe von pro Jahr. Über den in der Kalkulation betrachteten Zeitraum der Kostenentwicklung ( ) ergibt dies eine Gesamtsumme von Die Kostendeckung im Bereich des Bestattungswesens ist schwankend und abhängig von den laufenden Ausgaben (z.b. größere Unterhaltungsmaßnahmen, Anzahl der Sterbefälle sowie gewählte Bestattungsarten). Gebührenkalkulation Der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren wurde ein kombiniertes flächen- und fallbezogenes Modell zugrunde gelegt. Die Grabnutzungsgebühr schließt künftig die Gebühr für die Grabumrandung ein, was sich u.a. in der Gebührenhöhe niederschlägt. 11

12 Ermittelt wurden Gebühren, die eine 100%ige Deckung ermöglichen. Eine Überschreitung der Kostendeckung ist nicht zulässig. Bei der Beschlussfassung über die Festsetzung der Gebühren ist zu berücksichtigen, dass einerseits für die Gemeinde ein möglichst hoher Deckungsgrad gewährleistet sein soll, andererseits jedoch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gebührenzahlers ein wesentliches Entscheidungskriterium darstellt. Auch die Bestattungsgebühren sind gemäß der Kalkulation anzupassen. Bisher wurde ein Kostendeckungsgrad zwischen 44% und 60% erreicht, künftig sollen 100% der Kosten erhoben werden. Zur Kalkulation: Bei der Kostenermittlung werden folgende Kosten berücksichtigt: - Unterhaltungskosten - Betriebskosten - Abschreibungen Die flächen- und fallbezogenen Kosten der Grabnutzungsrechte bilden die Grundlage für die Ermittlung der einzelnen Gebühren der Grabnutzungen. Dabei wurden bei den flächenbezogenen Kosten die m² der jeweiligen Grabart (z.b. Reihengrab, Urnengrab, usw.) und die Nutzungsjahre betrachtet. Bei den fallbezogenen Kosten hat man die durchschnittlichen Fälle der jeweiligen Grabart und deren Nutzungsdauer verwendet. In der Summe ergibt dies die entsprechenden Grabnutzungsgebühren. Die Bestattungsgebühren ergeben sich aus dem jeweiligen Aufwand des Bauhofs und der Verwaltung. Beispiel: Bestattung in Normallage, 6 Jahre und älter (Stand 2014) Bauhof 594,00 (11 Stunden à 54,00 ) Verwaltung 23,50 (0,5 Stunden à 47,00 ) Gesamt 617,50 Hochgerechnet auf den Zeitraum von 2015 bis 2019 ergibt sich eine durchschnittliche Kostenobergrenze in Höhe von 645,85 für diese Bestattungsart. Die Nutzungskosten der Aussegnungshalle haben sich verringert. Hier liegt die Ursache zum einen an der Aufwandsverteilung der Unterhaltungskosten, hauptsächlich jedoch an der Anzahl der geschätzten Nutzungsfälle. Diese liegen bei geschätzten 39,4 Fällen pro Jahr und werden so auch durchgängig bis 2019 angenommen. Die Verwaltungsgebühren sollen in der bisherigen Höhe beibehalten werden. Friedhofsordnung Die wesentlichen Änderungen der Friedhofsordnung betreffen die Aufnahme von Urnenwahlgräbern sowie die Änderung der Ruhezeit für Kindergräber von 12 Jahren auf 18 Jahren. Im Rahmen der Gebühren soll künftig auf die Erhebung eines Auswärtigenzuschlages verzichtet werden. 12

13 Zuschlag für Auswärtige In Kirchheim werden bisher für die Bestattung Auswärtiger Zuschläge in Höhe von 50% im Bereich der Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren erhoben. Als Auswärtiger gilt, wer zum Zeitpunkt des Todes nicht Einwohner der Gemeinde Kirchheim a.n. ist. Für Personen, die in einem Alten- und Pflegeheim verstorben sind, vor dem Umzug jedoch ihren ständigen Wohnsitz in Kirchheim a.n. hatten wird kein Auswärtigenzuschlag erhoben. Die letzen Jahre haben gezeigt, dass nur in wenigen Fällen Auswärtige auf dem Kirchheimer Friedhof bestattet werden, die Einnahmen haben keine Auswirkungen auf den Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen. Nach Auskunft des Gemeindetags ist die Erhebung eines Auswärtigenzuschlages umstritten, da die Nutzungsberechtigten, Angehörige des Verstorbenen, in der Regel Gemeindeeinwohner sind. Viele Gemeinden haben daher den Auswärtigenzuschlag aus der Gebührensatzung gestrichen. Anhand einer Powerpointpräsentation Anlage 8 erläutert Herr Härtel die Kalkulation (Anlage 8c) für die Neufassung der Friedhofssatzung. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, die Erhöhung hängt auch mit der Anzahl der Sterbefälle zusammen. Beispielsweise hatten wir im Jahr 2013 viele Sterbefälle. Bei der aktuellen Gebührenkalkulation liegt der Kostendeckungsgrad bei 64 %. Nach der alten Kalkulation bei 45 % hatten wir weniger Sterbefälle, das hätte bedeutet nach der alten Kalkulation ein Kostendeckungsgrad von 36 % bei der neuen Kalkulation liegen wir damit bei 51 %. Der Trend geht immer mehr zum Urnengrab über, daraus resultiert auch die Kalkulation. Die Grundkosten werden auf alle Gräber gleich verteilt, wie beispielsweise die Gestaltung und der Bau der Wege. Gemeinderat Lorenz fragt nach, ob die Investitionskosten von rund für die Aussegnungshalle bereits in die Kalkulation eingeflossen sind. Bürgermeister Seibold verneint dies. Gemeinderätin Schemminger möchte gerne eine Sozialklausel einführen, für Personen die ihre Einkommensverhältnisse ansprechen. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, Stundungen kann jeder Bürger beantragen, das sieht die Abgabenordnung vor. Gemeinderätin Gougousi möchte gerne eine langsamere Kostensteigerung und schlägt deshalb eine Anpassung im Zweijahresrhythmus vor. Bürgermeister Seibold weist, wie am Montag in der Verwaltungs- und Bauausschusssitzung, darauf hin, dass für jede Anpassung eine Gebührenkalkulation laut KAG Voraussetzung ist. Gemeinderat Deisinger findet die Erhöhung der vorliegenden Kalkulation in Ordnung. 13

14 Gemeinderat Lorenz stellt den Antrag, die bevorstehende Glassanierung der Aussegnungshalle sollte in die Kalkulation einfließen und nachgearbeitet werden. Laut Herrn Härtel fallen für die Nachkalkulation keine weiteren Kosten an. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Eine Nachkalkulation mit der bevorstehenden Glassanierung wird erarbeitet werden. Nach kurzer Aussprache ergeht bei zwei Enthaltungen (Gemeinderätin Gougousi und Gemeinderätin Schemminger) der Die Friedhofsordnung (Anlage 8c) sowie die im Bestattungsverzeichnis (Anlage 1 zur Friedhofsordnung Anlage 8b) aufgeführten Gebühren werden entsprechend wie vorgetragen beschlossen. Der Friedhofsatzung (Anlage 8a) wird ebenfalls zugestimmt. Nach kurzer Aussprache ergeht der weitere einstimmige Der Auswärtigenzuschlag wird künftig aus der Gebührensatzung gestrichen. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Härtel und verabschiedet ihn. - 14

15 TOP 108 Neufestlegung der Abwassergebühr a) Feststellung des Gebührenergebnisses für die Jahre des Eigenbetriebs Abwasser inklusive Beschluss über die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes b) Beschlussfassung über die Abwassergebührenkalkulation c) Beschlussfassung über eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung - Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Herrn Lanver. - Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: a) Feststellung des Gebührenergebnisses für die Jahre des Eigenbetriebs Abwasser inklusive Beschluss über die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes 1. Den gebührenrechtlichen Ergebnisermittlungen für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 der Allevo I Kommunalberatung wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegen. (Fassung 2010 & 2011: , 2012 & 2013: ) 2. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass eine Beschlussfassung der festgestellten Ergebnisermittlung nur notwendig ist, wenn von den getroffenen Annahmen der beschlossenen Gebührenkalkulation abgewichen wurde. Dies war in den Jahren 2010 bis 2013 der Fall: In der Gebührenkalkulation wurde von einem kalkulatorischen Zinssatz von 5 % ausgegangen. Der Gemeinderat beschließt, den kalkulatorischen Zinssatz für die Ergebnisermittlungen auf 4,5 % zu senken. 3. Die sonstigen getroffenen Ermessensentscheidungen wurden nicht verändert. Lediglich die Prognosewerte wurden durch die tatsächlichen Ergebniszahlen ersetzt. b) Beschlussfassung über die Abwassergebührenkalkulation 1. Der Gebührenkalkulation der Allevo I Kommunalberatung vom 5. November 2014 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt. 2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom bis wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen wird kein Gebrauch gemacht. 3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wird ausdrücklich zugestimmt. 4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 24,0 % 15

16 Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % 5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle und Zisternen 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 44,5 % 55,5 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle und Zisternen 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 44,5 % 55,5 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % 6. Im Gebührenhaushalt Schmutzwasser ergaben sich in den Jahren 2010 bis 2013 verbleibende ausgleichspflichtige Kostenüberdeckungen in Höhe von ( , und ). Die Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum in Höhe von soll in die vorliegende Kalkulation eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Die Überdeckung aus dem Jahr 2012 in Höhe von soll zu 60 %, somit in die vorliegende Kalkulation eingestellt und somit teilweise ausgeglichen werden. Der restliche Betrag ist bis einschließlich 2017 ausgleichspflichtig, so dass dieser in einem einjährigen Zeitraum 2017 noch zum Ausgleich einzustellen wäre. Die Überdeckung aus 2013 ist bis einschließlich 2018 ausgleichspflichtig und soll in einer späteren Kalkulation berücksichtigt werden. 7. Im Gebührenhaushalt Niederschlagswasser ergaben sich in den Jahren 2010 bis 2013 verbleibende ausgleichsfähige Kostenunterdeckungen in Höhe von ( , und ). Die Unterdeckung aus dem Bemessungszeitraum in Höhe von soll in die vorliegende Kalkulation eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2012 ist noch bis einschließlich 2017 ausgleichsfähig und die Unterdeckung aus 2013 ist bis einschließlich 2018 ausgleichsfähig. Diese können somit in einer späteren Kalkulation berücksichtigt werden und sind nicht in der vorliegenden Gebührenkalkulation eingestellt. Der Gemeinderat behält sich einen Ausgleich der verbleibenden Kostenunterdeckungen in späteren Kalkulationen ausdrücklich vor. 8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum von bis wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr 2,64 /m³ Niederschlagswassergebühr 0,59 /m² 16

17 9. Bei der Erstellung der Gebührenkalkulation wurde festgestellt, dass das Verhältnis bei der Verteilung zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser in Kirchheim ein umgekehrtes Verhältnis aufweist als die Standardsätze. Die Werte resultieren aus einer ortsspezifischen Berechnung, welche bereits vor über 15 Jahren durchgeführt wurde. Um künftig mit aktuellen Werten zu arbeiten, schlägt die Gemeinde vor, im kommenden Jahr eine erneute ortsspezifische Berechnung in Auftrag zu geben. c) Beschlussfassung über eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung Der beigefügten Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt. Anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 9) erläutert Herr Lanver sehr ausführlich die Neufestlegung der Abwassergebühr. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige a) Feststellung des Gebührenergebnisses für die Jahre des Eigenbetriebs Abwasser inklusive Beschluss über die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes (Anlage 9a 9d) 1. Den gebührenrechtlichen Ergebnisermittlungen für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 der Allevo I Kommunalberatung wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegen. (Fassung 2010 & 2011: , 2012 & 2013: ) 2. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass eine Beschlussfassung der festgestellten Ergebnisermittlung nur notwendig ist, wenn von den getroffenen Annahmen der beschlossenen Gebührenkalkulation abgewichen wurde. Dies war in den Jahren 2010 bis 2013 der Fall: In der Gebührenkalkulation wurde von einem kalkulatorischen Zinssatz von 5 % ausgegangen. Der Gemeinderat beschließt, den kalkulatorischen Zinssatz für die Ergebnisermittlungen auf 4,5 % zu senken. 3. Die sonstigen getroffenen Ermessensentscheidungen wurden nicht verändert. Lediglich die Prognosewerte wurden durch die tatsächlichen Ergebniszahlen ersetzt. b) Beschlussfassung über die Abwassergebührenkalkulation (Anlage 9e) 1. Der Gebührenkalkulation der Allevo I Kommunalberatung vom 5. November 2014 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt. 2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom bis wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen wird kein Gebrauch gemacht. 17

18 3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wird ausdrücklich zugestimmt. 4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 24,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % 5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle und Zisternen 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 44,5 % 55,5 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle und Zisternen 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 44,5 % 55,5 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % 6. Im Gebührenhaushalt Schmutzwasser ergaben sich in den Jahren 2010 bis 2013 verbleibende ausgleichspflichtige Kostenüberdeckungen in Höhe von ( , und ). Die Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum in Höhe von soll in die vorliegende Kalkulation eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Die Überdeckung aus dem Jahr 2012 in Höhe von soll zu 60 %, somit in die vorliegende Kalkulation eingestellt und somit teilweise ausgeglichen werden. Der restliche Betrag ist bis einschließlich 2017 ausgleichspflichtig, so dass dieser in einem einjährigen Zeitraum 2017 noch zum Ausgleich einzustellen wäre. Die Überdeckung aus 2013 ist bis einschließlich 2018 ausgleichspflichtig und soll in einer späteren Kalkulation berücksichtigt werden. 7. Im Gebührenhaushalt Niederschlagswasser ergaben sich in den Jahren 2010 bis 2013 verbleibende ausgleichsfähige Kostenunterdeckungen in Höhe von ( , und ). Die Unterdeckung aus dem Bemessungszeitraum in Höhe von soll in die vorliegende Kalkulation eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2012 ist noch bis einschließlich 2017 ausgleichsfähig 18

19 und die Unterdeckung aus 2013 ist bis einschließlich 2018 ausgleichsfähig. Diese können somit in einer späteren Kalkulation berücksichtigt werden und sind nicht in der vorliegenden Gebührenkalkulation eingestellt. Der Gemeinderat behält sich einen Ausgleich der verbleibenden Kostenunterdeckungen in späteren Kalkulationen ausdrücklich vor. 8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum von bis wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr 2,64 /m³ Niederschlagswassergebühr 0,59 /m² 9. Bei der Erstellung der Gebührenkalkulation wurde festgestellt, dass das Verhältnis bei der Verteilung zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser in Kirchheim ein umgekehrtes Verhältnis aufweist als die Standardsätze. Die Werte resultieren aus einer ortsspezifischen Berechnung, welche bereits vor über 15 Jahren durchgeführt wurde. Um künftig mit aktuellen Werten zu arbeiten, schlägt die Gemeinde vor, im kommenden Jahr eine erneute ortsspezifische Berechnung in Auftrag zu geben. c) Beschlussfassung über eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung Der beigefügten Satzung (Anlage 9f) zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt 19

20 TOP 109 Neufestlegung der Wassergebühren a) Beschlussfassung über die Wassergebührenkalkulation b) Beschlussfassung über eine Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung a) Beschlussfassung über die Wassergebührenkalkulation 1. Der Gebührenkalkulation der Allevo I Kommunalberatung vom 5. November 2014 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße. 2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von bis wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen wird kein Gebrauch gemacht. 3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 11) wird ausdrücklich zugestimmt. 4. Die Gemeinde Kirchheim am Neckar hat die Gewinnerzielungsabsicht in 1 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung ausgeschlossen. Um einen nach Steuerrecht für das jeweilige Jahresergebnis zu erwartenden Gewinn zu vermeiden, werden steuerrechtliche Aspekte in der Gebührenkalkulation besonders berücksichtigt. Die hierdurch entstehenden Veränderungen gegenüber einer rein am Kommunalabgabenrecht orientierten Kalkulation sind dargestellt und beschrieben. Der Gemeinderat beabsichtigt den Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht in 1 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Kirchheim am Neckar aufzuheben. Anstatt der tatsächlichen Fremdkapitalzinsen soll eine kalkulatorische Verzinsung in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden. Dadurch entstehen zwar steuerrechtliche, jedoch keine gebührenrechtliche Gewinne. 5. Auf das Einstellen von Vorjahresergebnissen und Gewinnzuschlägen wird verzichtet. 6. In die Kalkulation der Grundgebühren werden 19,28 % der fixen Kosten, d. h. der Abschreibungen und der Zinsen, eingestellt. 7. Die Gebührenobergrenze der Wassergebühr nach rein abgaberechtlichen Aspekten beträgt 1,60. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass mit dem Beschluss des Gebührensatzes unterhalb der Gebührenobergrenze abgabenrechtlich eine politisch akzeptierte Unterdeckung entsteht. Politisch akzeptierte Unterdeckungen sind in späteren Bemessungszeiträumen nicht mehr ausgleichsfähig und somit dauerhaft aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Bei einer Gebührenfestsetzung von 1,41 /m³ beträgt die politisch akzeptierte Unterdeckung im Bemessungszeitraum (1,60-1,41 ) * m³ = Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von bis wie folgt festgesetzt: Wasserverbrauchsgebühr 1,41 /m³ Grundgebühr QN 2,5 / Q 3 4 2,00 /Monat QN 6 / Q ,80 /Monat QN 10 / Q ,00 /Monat QN 15 / Q ,00 /Monat 20

21 QN 25 QN 40 20,00 /Monat 32,00 /Monat Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. b) Beschlussfassung über eine Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung Der beigefügten Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung wird zugestimmt. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige a) Beschlussfassung über die Wassergebührenkalkulation (Anlage 10) 1. Der Gebührenkalkulation der Allevo I Kommunalberatung vom 5. November 2014 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße. 2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von bis wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen wird kein Gebrauch gemacht. 3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 11) wird ausdrücklich zugestimmt. 4. Die Gemeinde Kirchheim am Neckar hat die Gewinnerzielungsabsicht in 1 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung ausgeschlossen. Um einen nach Steuerrecht für das jeweilige Jahresergebnis zu erwartenden Gewinn zu vermeiden, werden steuerrechtliche Aspekte in der Gebührenkalkulation besonders berücksichtigt. Die hierdurch entstehenden Veränderungen gegenüber einer rein am Kommunalabgabenrecht orientierten Kalkulation sind dargestellt und beschrieben. Der Gemeinderat beabsichtigt den Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht in 1 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Kirchheim am Neckar aufzuheben. Anstatt der tatsächlichen Fremdkapitalzinsen soll eine kalkulatorische Verzinsung in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden. Dadurch entstehen zwar steuerrechtliche, jedoch keine gebührenrechtliche Gewinne. 5. Auf das Einstellen von Vorjahresergebnissen und Gewinnzuschlägen wird verzichtet. 6. In die Kalkulation der Grundgebühren werden 19,28 % der fixen Kosten, d. h. der Abschreibungen und der Zinsen, eingestellt. 7. Die Gebührenobergrenze der Wassergebühr nach rein abgaberechtlichen Aspekten beträgt 1,60. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass mit dem Beschluss des Gebührensatzes unterhalb der Gebührenobergrenze abgabenrechtlich eine politisch akzeptierte Unterdeckung entsteht. Politisch akzeptierte Unterdeckungen sind in späteren Bemessungszeiträumen nicht mehr ausgleichsfähig und somit dauerhaft aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Bei einer Gebührenfestsetzung von 1,41 /m³ beträgt die politisch akzeptierte Unterdeckung im Bemessungszeitraum (1,60-1,41 ) * m³ =

22 8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von bis wie folgt festgesetzt: Wasserverbrauchsgebühr 1,41 /m³ Grundgebühr QN 2,5 / Q 3 4 2,00 /Monat QN 6 / Q ,80 /Monat QN 10 / Q ,00 /Monat QN 15 / Q ,00 /Monat QN 25 20,00 /Monat QN 40 32,00 /Monat Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige b) Beschlussfassung über eine Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung Der beigefügten Satzung (Anlage 10a) zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung wird zugestimmt. Mit der Herabsenkung der Wassergebühr von 1,42 auf 1,41. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Lanver und verabschiedet ihn. - 22

23 TOP 110 Aktueller Sachstandbericht zur Situation Bonus-Markt Bürgermeister Seibold berichtet über den aktuellen Sachstand zur Situation Bonusmarkt: Es stand schon mehrfach in der Presse zu lesen und auch die Mitglieder des Gemeinderats wurden schon in einer früheren Sitzung darüber informiert: Der Bonus-Markt hat seinen bestehenden Mietvertrag am Kirchheimer Standort (bis dato nur zur Fristwahrung) gekündigt. Der Mietvertrag läuft damit zum nach derzeitigem Stand aus. Seit bekannt werden der Kündigung des Mietverhältnisses haben zwischen der Verwaltung und der Bonus ggmbh unterschiedliche Gespräche stattgefunden, wobei deutlich wurde, dass grundsätzlich beide Seiten an einer Weiterführung interessiert sind, letztendlich aber die wirtschaftliche Betrachtung eine ausschlaggebende Rolle spielen wird. Hier hat sich die Situation dahingehend entwickelt, dass der Kirchheimer Bonus-Markt von einer schwarzen Null zu einem Defizit im mittleren fünfstelligen Bereich gelangt ist, wofür im Wesentlichen zwei Faktoren verantwortlich sind: Der Wegfall von entsprechenden Einnahmen aus Förderprogrammen sowie ein Rückgang des Umsatzes. Klar kommuniziert wurde dabei vonseiten der Bonus ggmbh, dass eine Fortführung nur dann möglich ist, wenn es dem Markt gelingt, wieder die schwarze Null zu erreichen, was letztlich nur durch zusätzliche Zuschüsse (von welcher Seite auch immer) zu erzielen sein wird. Nachdem zwischenzeitlich aber mehrere Bonus-Filialen geschlossen wurden oder kurz vor der Schließung stehen, darunter mit Ausnahme von Kirchheim alle anderen bisherigen Filialen im Landkreis Ludwigsburg, besteht durchaus die realistische Gefahr, dass auch der Kirchheimer Standort nicht fortgeführt wird. Hier wird die Verwaltung selbstverständlich in den kommenden Wochen weitere Gespräche führen, um dieses Szenario nach Möglichkeit abzuwenden. Unabhängig davon gibt es erste Überlegungen und Gespräche zu möglichen Nachfolgenutzungen, wobei hier derzeit keinerlei Aussagen zu den realistischen Erfolgsaussichten gemacht werden können. Die Erfahrung aus anderen Kommunen zeigt leider, dass es nahezu unmöglich ist, vergleichbare Innerorts-Lagen nach einer Schließung wieder mit Leben zu erfüllen. Der Gemeinderat soll im Rahmen dieser Sitzung über den aktuellen Sachstand informiert werden, gleichzeitig werden selbstverständlich vonseiten der Verwaltung Anregungen und 23

24 weitere Ideen für die Fortführung des Bonus-Marktes oder für mögliche Nachfolgeregelungen gerne entgegengenommen und nach Möglichkeit auch umgesetzt. Bürgermeister Seibold berichtet darüber, dass sich die Umsatzzahlen beim Bonus derzeit stabilisiert haben und aktuell sogar ein leichter Aufwärtstrend zu verzeichnen ist. Sollte sich dieser Aufwärtstrend fortsetzten und dazu können letztendlich alle Kirchheimer ihren entscheidenden Beitrag leisten wäre der Bonus-Markt wieder auf dem Weg zur angestrebten schwarzen Null und unter diesen Vorzeichen wäre es dann ggf. möglich, Bonus in Kirchheim weiterzuführen. Eine endgültige Entscheidung darüber ist aber erst für das Frühjahr 2015 zu erwarten, bleibt also zu hoffen, dass sich der leichte Aufwärtstrend auch in den nächsten Monaten fortsetzten wird. Unabhängig davon ist die Verwaltung in intensiven Gesprächen, wie für den Fall einer Schließung der Bonus-Filiale eine weitere Lösung aussehen könnte, hier zeichnet sich allerdings schon jetzt ab, dass eine Nachfolgelösung alles andere als einfach sein wird. Gemeinderätin Bohnenstingl schlägt vor, einen Aufruf im Nachrichtenblatt zu starten, damit die Bevölkerung weiterhin im Bonus einkauft und eine Schließung möglicherweise nicht erfolgt. Bürgermeister Seibold teilt mit, dass es sich hier um einen guten Vorschlag handelt, der übernommen wird. 24

25 TOP 111 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat a) Asylunterbringung Bürgermeister Seibold informiert das Gremium darüber, dass in Kirchheim Flächen fehlen, damit der Landkreis auch hier Flüchtlingsunterkünfte bauen kann. Die Verwaltung ist mit privaten Eigentümern in Gesprächen, wo sich möglicherweise etwas entwickeln kann. Trotzdem sollte auch die Kommune Kirchheim sich solidarisch, wie die anderen Kommunen im Landkreis auch, verhalten und versuchen Asylbewerber unterzubringen. Er bittet deshalb alle Eigentümer, Bürgerinnen und Bürger sich zu überlegen, ob es irgendwo freistehende Wohnungen oder einen Platz gibt, der vom Landkreis gemietet oder gepachtet werden kann. Zur Beurkundung: Gemeinderat: Vorsitzender: Schriftführer: 25

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