Verordnung zur Durchführung des 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetverordnung Budget V) vom 27. Mai 2004
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- Ulrike Brodbeck
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1 2. SGB XII Sozialhilfe 57 Trägerübergreifendes Persönliches Budget Leistungsberechtigte nach 53 können auf Antrag Leistungen der Eingliederungshilfe auch als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erhalten. 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches in Verbindung mit der Budgetverordnung und 159 des Neunten Buches sind insoweit anzuwenden. 61 Leistungsberechtigte und Leistungen Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege. Der Inhalt der Leistungen nach Satz 1 bestimmt sich nach den Regelungen der Pflegeversicherung für die in 28 Abs. 1 Nr. 1, 5 bis 8 des Elften Buches aufgeführten Leistungen; 28 Abs. 4 des Elften Buches gilt entsprechend. Die Hilfe zur Pflege kann auf Antrag auch als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erbracht werden. 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches in Verbindung mit der Budgetverordnung und 159 des Neunten Buches sind insoweit anzuwenden. 3. Budgetverordnung Verordnung zur Durchführung des 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetverordnung Budget V) vom 27. Mai 2004 Auf Grund des 21a des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBI. I S. 1046, 1047), der durch Artikel 8 Nr. 4 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBI. I S. 3022) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: 1 Anwendungsbereich Die Ausführung von Leistungen in Form Persönlicher Budgets nach 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, der Inhalt Persönlicher Budgets sowie das Verfahren und die Zuständigkeit der beteiligten Leistungsträger richten sich nach den folgenden Vorschriften. 2 Beteiligte Leistungsträger Leistungen in Form Persönlicher Budgets werden von den Rehabilitationsträgern, den Pflegekassen und den Integrationsämtern erbracht, von den Krankenkassen auch Leistungen, die nicht Leistungen zur Teilhabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch sind, von den Trägern der Sozialhilfe auch Leistungen der Hilfe zur Pflege. Sind an einem Persönlichen Budget mehrere Leistungsträger beteiligt, wird es als trägerübergreifende Komplexleistung erbracht. 3 Verfahren (1) Der nach 17 Abs. 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zuständige Leistungsträger (Beauftragter) unterrichtet unverzüglich die an der Komplexleistung beteiligten Leistungsträger und holt von diesen Stellungnahmen ein, insbesondere zu 1. dem Bedarf, der durch budgetfähige Leistungen gedeckt werden kann, unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts nach 9 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, 2. der Höhe des Persönlichen Budgets als Geldleistung oder durch Gutscheine, 3. dem Inhalt der Zielvereinbarung nach 4, 4. einem Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Die beteiligten Leistungsträger sollen ihre Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen abgeben. Beraterhandbuch Seite 76
2 (2) Wird ein Antrag auf Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets bei einer gemeinsamen Servicestelle gestellt, ist Beauftragter im Sinne des Absatzes 1 der Rehabilitationsträger, dem die gemeinsame Servicestelle zugeordnet ist. (3) Der Beauftragte und, soweit erforderlich, die beteiligten Leistungsträger beraten gemeinsam mit der Antrag stellenden Person in einem trägerübergreifenden Bedarfsfeststellungsverfahren die Ergebnisse der von ihnen getroffenen Feststellungen sowie die gemäß 4 abzuschließende Zielvereinbarung. An dem Verfahren wird auf Verlangen der Antrag stellenden Person eine Person ihrer Wahl beteiligt. (4) Die beteiligten Leistungsträger stellen nach dem für sie geltenden Leistungsgesetz auf der Grundlage der Ergebnisse des Bedarfsfeststellungsverfahrens das auf sie entfallende Teilbudget innerhalb einer Woche nach Abschluss des Verfahrens fest. (5) Der Beauftragte erlässt den Verwaltungsakt, wenn eine Zielvereinbarung nach 4 abgeschlossen ist, und erbringt die Leistung. Widerspruch und Klage richten sich gegen den Beauftragten. Laufende Geldleistungen werden monatlich im Voraus ausgezahlt; die beteiligten Leistungsträger stellen dem Beauftragten das auf sie entfallende Teilbudget rechtzeitig zur Verfügung. Mit der Auszahlung oder der Ausgabe von Gutscheinen an die Antrag stellende Person gilt deren Anspruch gegen die beteiligten Leistungsträger insoweit als erfüllt. (6) Das Bedarfsfeststellungsverfahren für laufende Leistungen wird in der Regel im Abstand von zwei Jahren wiederholt. In begründeten Fällen kann davon abgewichen werden. 4 Zielvereinbarung (1) Die Zielvereinbarung wird zwischen der Antrag stellenden Person und dem Beauftragten abgeschlossen. Sie enthält mindestens Regelungen über: 1. die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, 2. die Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs sowie 3. die Qualitätssicherung. (2) Die Antrag stellende Person und der Beauftragte können die Zielvereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund kann für die Antrag stellende Person insbesondere in der persönlichen Lebenssituation liegen. Für den Beauftragten kann ein wichtiger Grund dann vorliegen, wenn die Antrag stellende Person die Vereinbarung, insbesondere hinsichtlich des Nachweises zur Bedarfsdeckung und der Qualitätssicherung nicht einhält. Im Falle der Kündigung wird der Verwaltungsakt aufgehoben. (3) Die Zielvereinbarung wird im Rahmen des Bedarfsfeststellungsverfahrens für die Dauer des Bewilligungszeitraumes der Leistungen des Persönlichen Budgets abgeschlossen, soweit sich aus ihr nichts Abweichendes ergibt. 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 01. Juli 2004 in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Beraterhandbuch Seite 77
3 Budgetbemessungen anhand von Beispielen Hilfe zur Pflege Wechsel: Sozialstation Arbeitgebermodell Kombination: Sozialstation und Arbeitgebermodell Eingliederungshilfe Einzelfallhilfe Nachsorgemaßnahme Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe trägerübergreifend Hilfe zur Pflege Wechsel: Sozialstation - Arbeitgebermodell Der Sachverhalt Der 55jährige Antragsteller wurde nach einem Schlaganfall pflegebedürftig und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Pflegeversicherung erkannte die Pflegestufe II an. Pflege und Betreuung übernimmt eine Sozialstation mit bis zu vier Einsätzen täglich. Die monatlichen Durchschnittskosten betragen für das Bezirksamt 2.700,00. Der Antragsteller ist zunächst mit der Pflegestation zufrieden, weil sich eine Helferin besonders zeitintensiv, aber unentgeltlich, um ihn kümmert. Als sie nicht mehr kommt, wächst die Unzufriedenheit bei dem Betroffenen, da die Einsätze zeitlich knapp kalkuliert sind und kaum Möglichkeit für ein privates Wort bleibt. Ferner wechseln die Pflegekräfte häufig und jedes Mal muss der Ablauf auf's Neue erklärt werden. Die Idee Eine Bekannte, die halbtags im pflegerischen Bereich tätig ist, stellt einen Assistenzplan auf. Das heißt, die einzelnen pflegerischen Tätigkeiten werden mit einer Zeitangabe, gerechnet in Minuten, hinterlegt. Zusammen mit dem Fachdienst wird ein Bedarf von vier Stunden täglich ermittelt. Der Betroffene möchte die Bekannte mit einer sozialversicherungspflichtigen Halbtagstätigkeit bei sich einstellen. Eine Beratung zur Versteuerung des Einkommens und zur Versicherung der Angestellten erfolgt zunächst über einen Selbsthilfeverein, später wird die Lohnabrechnung einem Steuerbüro übertragen. Krankheits- und Urlaubsvertretungen sind ebenfalls organisiert. Die Bemessung Richtschnur ist zum einen der bisher geleistete Betrag von 2.700,00 im Monat, der nicht überschritten werden sollte. Zum anderen wurde der Stundensatz, der bei der Assistenzpflege gewährt wird, zugrunde gelegt. Die SenIAS hat mit den Leistungsanbietern eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Hiernach beträgt der Stundensatz 19,96 für die 1. bis zur 8. Stunde eines Tages. Beraterhandbuch Seite 78
4 Resultat 19,96 x 4 Stunden = 79,84 pro Tag x 365 Tage : 12 Monate = 2.428,47, zuzüglich eines monatlichen Betrages von 170,00 für Pflege- und medizinische Hilfsmittel, die üblicherweise die Sozialstation stellt. Gesamtbudget = 2.600,00, abzüglich des Erstattungsbetrages der Pflegekasse. Kombination: Sozialstation und Arbeitgebermodell Der Sachverhalt Eine 32jährige Rollstuhlfahrerin hat einen Anspruch auf 24 Stunden Pflege täglich. Die Pflegeversicherung hat die Pflegestufe III zuerkannt. Die Pflege wird von einer Sozialstation ausgeführt Die gesetzliche Betreuerin stellt einen Antrag auf Bewilligung eines Budgets für die bereits gewährte Hilfe zur Pflege. Die Idee Die junge Frau erhofft sich mit der Umstellung auf eine Budgetgewährung mehr Flexibilität in der Aufteilung der Pflegestunden und eine teilweise Unabhängigkeit von der Pflegestation. Die Antragstellerin möchte die Wochenstunden aufteilen. Von Montag bis Freitag Abend und zwei Mal im Monat am Sonntag soll die Pflege über professionelle Helfer erfolgen und die verbleibende Zeit möchte sie von Personen ihres Vertrauens betreut und versorgt werden. Möglicherweise kann so eine versicherungspflichtige Tätigkeit geschaffen werden. Die Bemessung Die Budgethöhe errechnet sich aus dem Durchschnittswert der Leistungen in sechs Monaten. Dieser Betrag wird der gesetzlichen Betreuerin zur Verfügung gestellt. Sie begleicht die Rechnungen der Sozialstation, die die Rechnungssumme um den Pflegesachleistungsbetrag mindert, da dieser direkt von der Pflegekasse der Sozialstation überwiesen wird. Von dem verbleibenden Betrag wird eine versicherungspflichtige Tätigkeit eingerichtet Zwei Pflegekräfte arbeiten auf Honorarbasis. Eingliederungshilfe Einzelfallhilfe Der Sachverhalt Ein 22jähriger Mann mit einer geistigen Behinderung hat einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, hier Einzelfallhilfe. Der Fachdienst schlug einen Hilfebedarf von 12 Stunden in der Woche vor. Der Kostenträger folgte diesem Vorschlag. Der junge Mann lebt im Haushalt seiner Mutter, die gleichzeitig die gesetzliche Betreuerin für ihn ist und den Antrag auf Gewährung eines Budgets gestellt hat. Die Idee Die Mutter möchte zum einen durch das Budget in die Lage versetzt werden, bei Krankheit des Einzelfallhelfers schnell eine Vertretung organisieren und auch bezahlen zu können. Mit etwaigen Budgetüberschüssen möchte sie zum anderen ihren Sohn fördern, in dem ihm ein entsprechend ausgebildeter Pädagoge für eine Computerschulung zur Seite gestellt wird. Der junge Mann ist vielseitig interessiert und soll lernen, über das Internet sein Wissen zu erweitern. Außerdem verschafft ihm der Computer die Möglichkeit, zu kommunizieren. Beraterhandbuch Seite 79
5 Die Bemessung Die Budgetbemessung orientiert sich an der Honorarvereinbarung, wonach die Einzelfallhelferstunde je nach Qualifikation des Einzelfallhelfers vergütet wird. In diesem Beispiel betrug das Honorar 7,52 /Stunde x 12 = 90,24 /Woche x 4,333 Wochen = 391,04 /Monat. Nachsorgemaßnahme ("BEW") Der Sachverhalt Herr X ist 52 Jahre alt und alkoholkrank. Nach einer Reha-Maßnhame und einer langjährigen Betreuung durch eine Suchtberatung lebt er für etwa zwei Jahre in einer Therapeutischen Wohngemeinschaft. Anschließend bezieht er eine eigene Wohnung, möchte aber weiterhin betreut und begleitet werden. Dieser Wunsch wird vom Fachdienst als notwendige Fortsetzung der bisherigen Maßnahmen eingestuft. Als weiterer Schritt in die Selbständigkeit und um das bisher Erreichte nicht zu gefährden, muss eine weitergehende Versorgung eingerichtet werden. Die Idee Fortsetzung der Betreuung durch die bekannten Bezugspersonen, die den Lebenslauf und die Persönlichkeit des Herrn X bereits kennen und zu denen ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden konnte. Hilfebedarf wird bei Einzel- und Gruppengesprächen festgestellt. Die Bemessung Da eine nachgehende Betreuung von der TWG nicht über geschlossene Entgeltrahmenverträge angeboten wird, musste nach Alternativen gesucht werden. Etablierte Angebote wären Einzelfallhilfe, Betreutes Einzelwohnen oder eine Psychosoziale Betreuung. Diese Angebote verteuern sich dadurch, dass zu Beginn zahlreiche Stunden auf das Miteinander-vertraut-werden verwendet werden müssten, bevor eine zielführende Arbeit begonnen werden kann. Der Leistungsanbieter wurde gebeten, ein Kostenangebot zu erstellen. Er kalkuliert eine Zeitstunde mit 31,00. Nach Abwägung der genannten Überlegungen wird das Angebot angenommen. Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe Trägerübergreifendes Persönliches Budget Der Sachverhalt Herr B. hat Ansprüche bei der Krankenversicherung und dem Träger der Sozialhilfe. Von der Krankenversicherung erhält er vierteljährlich ein Rezept für Hilfsmittel, d. h. in der Wohnung stapeln sich die Kartons für einen dreimonatigen Bedarf an Hilfsmitteln. Außerdem hat er Anspruch auf Fahrkosten bei der Krankenkasse. Die Taxi-Kosten zum Arzt oder zu einer Behandlung müssen verauslagt werden. Eine Erstattung erfolgt Wochen später. Für Menschen, die wenig Einkommen zur Verfügung haben, reißen diese Ausgaben ein größeres Loch in die Haushaltskasse, je nach dem, wie häufig ein Arzt im Monat in Anspruch genommen werden muss. Vom Träger der Sozialhilfe erhält Herr B. seit längerem eine Eingliederungsmaßnahme, die sich Betreutes Einzelwohnen (BEW) nennt, sowie eine Hilfe zur Pflege als Nachbarschaftshilfe. Anspruch auf Pflegegeld bei der Pflegeversicherung besteht nicht. Beraterhandbuch Seite 80
6 Die Idee Herr B. möchte den Vorteil, den ihm die neue gesetzliche Regelung bietet, nutzen. Er stellt einen Antrag auf ein trägerübergreifendes persönliches Budget beim Träger der Sozialhilfe. Die Leistungen der Krankenversicherung möchte er als Teil eines Budgets monatlich im Voraus überwiesen haben, um das Geld dann einsetzen zu können, wenn er es benötigt. Bisher hat das Sozialamt den Betrag für das BEW direkt der Einrichtung überwiesen. Diesen Betrag möchte Herr B. selbst ausgezahlt bekommen, weil er so seine Position als Kunde und Auftraggeber der Einrichtung gegenüber gestärkt sieht. Das entspricht genau der Vorstellung des Gesetzgebers. Die Bemessung Der Träger der Sozialhilfe ist als zuerst angesprochener Träger nun die Beauftragte und hat damit die Aufgabe, die Teilbudgets zusammenzutragen und in einer Summe auszuzahlen. Die Anfrage bei der Krankenversicherung wird umgehend beantwortet. Aus der Gesamtsumme für Fahrkosten und Hilfsmittel des vergangenen Jahres wird ein monatlicher Durchschnittswert ermittelt, der dem Träger der Sozialhilfe monatlich überwiesen wird. Die notwendigen Einarbeitungen in die Zielvereinbarung können unbürokratisch per -verfahren ergänzt werden. Für den Träger der Sozialhilfe findet keine erneute Bemessung der Hilfen statt. Es werden die Beträge, die an die Einrichtung des BEW überwiesen wurden lediglich auf das (Budget)Konto von Herrn B. umgeleitet und zusammen mit dem Betrag der Hilfe zur Pflege und dem der Krankenkasse ausgezahlt. Beraterhandbuch Seite 81
7 Fallbeispiele zur Umsetzung Persönlicher Budgets Zusammengestellt von der wissenschaftlichen Begleitforschung der Modellprojekte Trägerübergreifendes Persönliches Budget Stand: Januar 2006 I. Budgets in der Zuständigkeit der Sozialhilfe Fallbeispiel 1: Herr Ronzon Alternative Beschäftigungsmöglichkeit, Übergang WfbM/ allgemeiner Arbeitsmarkt Ausgangssituation: Herr Ronzon (37 Jahre) arbeitet im Produktionsbereich einer WfbM und engagiert sich als Mitglied des Werkstattrates. Mit seiner Arbeitssituation ist er unzufrieden bzw. fühlt sich unterfordert. Eine Interessensvereinigung für Menschen mit Behinderung bietet ihm eine auf zwei Jahre befristete (nicht sozialversicherungspflichtige) Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Weiterbildung von Werkstatträten an. Um diese Tätigkeit ausüben zu können und von seinem Wohnort zum Beschäftigungsort zu gelangen, benötigt Herr Ronzon Unterstützung. Unterstützungsbedarf: Herr Ronzon ist Rollstuhlfahrer und hat auch aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen einen umfassenden Unterstützungsbedarf in vielen Dingen des alltäglichen Lebens (Assistenz, Pflege). Wegen einer Diabeteserkrankung benötigt er außerdem medizinisch-pflegerische Hilfe (muss mehrfach am Tag gespritzt werden). Budget-Lösung: Herr Ronzon arbeitet an drei Tagen in der Woche wie bisher in der WfbM und an zwei Wochentagen als Weiterbildungsreferent für Werkstatträte bei der Interessensvereinigung. Mit der WfbM wurde vereinbart, dass Herr Ronzon weiter als Vollzeitmitarbeiter der WfbM gilt und somit seinen bisherigen (sozialversicherungspflichtigen) Status behält. Die WfbM erhält weiterhin vom überörtlichen Sozialhilfeträger die Entgelte für den WfbM-Platz, und Herr Ronzon erhält etwa zwei Fünftel der Maßnahmepauschale (für zwei Arbeitstage), um seine Assistenz während seiner Referententätigkeit zu organisisieren. Da auch die Kranken- bzw. Pflegekasse mit Leistungen beteiligt ist, ließe sich ggf. auch ein Trägerübergreifendes Budget realisieren, Herr Ronzon möchte diese Leistungen jedoch zunächst weiterhin als Sachleistung in Anspruch nehmen. Bisherige Leistungen WfBM, Vollzeitbeschäftigung (Sozialhilfeträger) Häusliche Krankenpflege (Krankenversicherung) Pflege (Stufe 3, Pflegeversicherung) Fallbeispiel 1: Herr Ronzon Budgetlösung 3 Tage WfBM (Sachleistung) 2 Tage Beschäftigung als Referent: Geldleistung für Persönliche Assistenz/Pflege Sachleistung Sachleistung Budgethöhe Etwa 2/5 der Maßnahmepauschale gemäß Leistungsvereinbarung nach 75 SGB XII Beraterhandbuch Seite 82
8 Fallbeispiel 2: Frau Nickel Auszug aus dem Heim bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung sozialer Netzwerke und vertrauter Unterstützung Ausgangssituation: Frau Nickel (40 Jahre) lebte bislang in einer stationären Wohneinrichtung für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Sie möchte mit ihrem Partner in eine eigene Wohnung ziehen, jedoch nicht ihre vertraute Umgebung und sozialen Strukturen aufgeben. Unterstützungsbedarfe: Frau Nickel benötigt regelmäßige psychosoziale Unterstützung, um ihren Lebensalltag zu bewältigen. Darüber hinaus benötigt sie Unterstützung im Bereich der Haushaltsführung in Form von Motivation und Anleitung. Frau Nickel kann ihre Medikamente selbst einnehmen und häufige Arzttermine auch selbstständig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wahrnehmen. Da sie jedoch massive Angst vor Glatteis hat, benötigt sie in den Wintermonaten Begleitung und Transport. Budget-Lösung: Frau Nickel zieht mit ihrem Partner in eine eigene Wohnung in unmittelbarer Nähe des Wohnheims. Mit dem Persönlichen Budget bezahlt sie u.a. eine ihr vertraute Mitarbeiterin des Wohnheims, die sie im Haushalt und bei alltäglichen Aufgaben unterstützt. Weil die Frau sich bei winterlichen Straßenverhältnissen sehr unsicher beim Verlassen des Hauses fühlt, wird ihr Budget in Wintermonaten aufgestockt. Die Reinigung des Raucherzimmers, die sie im Wohnheim übernommen hatte, erledigt die Frau weiterhin einmal in der Woche und kann darüber auch ihre sozialen Kontakte in der Einrichtung aufrechterhalten. Zudem nimmt sie weiterhin an einer Nordic-Walking-Gruppe des Wohnheims teil, die Teilnahme finanziert sie ebenfalls über das Persönliche Budget. Bisherige Leistungen Wohnheim (Sozialhilfeträger) Fallbeispiel 2: Frau Nickel Budgetlösung Private Wohnung (mit Partner) Individuelle Unterstützung durch Sozialpädagogin (Anleitung/Motivation im Haushalt, Unterstützung im Bereich Partnerschaft) 5h/Woche Teilnahme an Nordic-Walking- Gruppe (Wohnheimangebot) 1h/Woche Transport/Taxi in Wintermonaten (Nov.-Febr.) Budgethöhe à 40,60 à 6,77 100,00 /Woche (Gutschein) Beraterhandbuch Seite 83
9 Fallbeispiel 3: Silke Integration in normale Betreuungsstrukturen Ausgangssituation: Silke (4 Jahre) besuchte bislang eine heilpädagogische Tagesstätte. Die Eltern erhalten von der Pflegeversicherung Pflegegeld (Stufe 3), und die Krankenversicherung erbringt Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Die Eltern wünschten sich die Betreuung in einem normalen Kindergarten bzw. in einem Waldorf- Kindergarten, da dieser die individuellen Interessen und Fähigkeiten ihrer Tochter optimal fördern könne. Der Kindergarten erklärte sich grundsätzlich bereit, das Mädchen aufzunehmen, kann aber die umfassenden Unterstützungsbedarfe des Mädchens über das vorgehaltene Personal nicht abdecken. Unterstützungsbedarfe: Silke hat aufgrund einer komplexen Mehrfachbehinderung einen umfassenden Pflege- und Unterstützungsbedarf. Sie benötigt z.b. Atmungsunterstützung, und es kann aufgrund der medizinischen Voraussetzungen auch zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Budget-Lösung: Der Sozialhilfeträger zahlt den Eltern ein Persönliches Budget in Höhe der Kosten für die bisher besuchte Tagesstätte. Mit dem Budget finanzieren die Eltern eine Heilerziehungspflegerin, die das Mädchen in dem Waldorfkindergarten (ergänzend zum vorhandenen Personal) indivdiuell betreut und das Kind auch morgens zu Hause abholt und in den Kindergarten bringt (was den Eltern berufsbedingt nicht zu regelmäßigen Zeiten möglich wäre). Die Krankenversicherung ist bislang nicht am Budget beteiligt, der Sozialhilfeträger sucht aber das Gespräch mit dieser, da auch erforderliche Maßnahmen z.b. der häuslichen Krankenpflege als Teilleistungen in ein trägerübergreifendes Gesamtbudget einfließen könnten. Auch die Pflegekassen sind nicht am Budget beteiligt, die Eltern beziehen auf eigenen Wunsch weiterhin das Pflegegeld (Stufe III). Bisherige Leistungen Heilpädagogische Kindertagesstätte (Sozialhilfeträger) Häusliche Krankenpflege (Krankenversicherung) Pflegegeld, Stufe III (Pflegeversicherung) Budgetlösung Besuch eines Waldorfkindergartens: Individuelle Betreuung durch Heilerziehungspflegerin (inkl. Transport zum Kindergarten/Elternhaus) ergänzend zum vorhandenen Personal Sachleistung Pflegegeld Budgethöhe Budget in Höhe der Kosten für die bisher besuchte Tagesstätte Beraterhandbuch Seite 84
10 Fallbeispiel 4: Frau Braun Alternative e Beschäftigung, Ablösung vom Elternhaus und Verselbstständigung Ausgangssituation: Frau Braun (25 Jahre, Down-Syndrom) lebt bei ihren Eltern, die einen großen Teil der hauswirtschaftlichen Versorgung übernehmen. Frau Braun hat gerade als Maßnahme der beruflichen Bildung ein betriebliches Arbeitstraining in einem Kindergarten abgeschlossen, welches von einer Integrationsbegleitung in Kooperation mit einer WfbM durchgeführt wurde. Frau Braun möchte die erlernte Betätigung in dem Kindergarten weiterhin ausführen, und auch die Eltern möchten eine Beschäftigung in der WfbM vermeiden. Unterstützungsbedarfe: Unterstützung zur Förderung haushaltspraktischer Fertigkeiten (Kochen einfacher Gerichte) Begleitung bei Freizeitaktivitäten Unterstützung am Arbeitsplatz (Kindertagesstätte, z.b. psychosoziale Unterstützung beim Umgang mit Konflikten) Budget-Lösung: Frau Braun wird in dem Kindergarten beschäftigt und erhält dort einen kleinen Lohn. (Die Beschäftigung ist allerdings nicht sozialversicherungspflichtig, dieser langfristig leistungsrechtlich erhebliche Nachteil wird von den Eltern aber derzeit bewusst in Kauf genommen). Frau Braun erhält vom Sozialhilfeträger ein Persönliches Budget, mit dem ein individuell passender Unterstützungsmix aus Fachkräften und Laien (Freunde, Bekannte, Nachbarn) realisiert werden kann. Bisherige Leistungen Betriebliches Arbeitstraining (Berufliche Bildung) Versorgung/Unterstützung durch Eltern Budgetlösung Beschäftigung in einem Kindergarten an 4 Tagen, Unterstützung am Arbeitsplatz durch Fachkraft 4h/Woche Unterstützung/Anleitung hauswirtschaftlicher Fähigkeiten durch Nachbarin 2h/Woche Unterstützung/Begleitung bei Freizeitgestaltung durch Freunde/Familie 2,5 h/woche Budgethöhe à 33,00 à 8,00 à 8,00 Beraterhandbuch Seite 85
11 Fallbeispiel 5: Frau Erle Psychische Stabilisierung und Beibehaltung der eigenen Wohnung Ausgangssituation: Frau Erle (50 Jahre) lebt in einer eigenen Wohnung und ist ohne Beschäftigung. Sie berichtet von langjährigen Depressionen, psychotischen Erfahrungen, Angstzuständen und Verlassenheitsgefühlen. Eine vollstationäre Versorgung entspricht nicht den Wünschen von Frau Erle (Selbstständigkeit und gleichzeitig Sicherheit) und würde auch zu einer Überversorgung führen; gleichzeitig besteht gerade in Nächten und am Wochenende der Bedarf nach verlässlicher (professioneller) Unterstützungsstruktur. Unterstützungsbedarfe: Psychosoziale Unterstützung, emotionale Stabilisierung Strukturierung des Tagesablaufes Förderung und Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen Budget-Lösung: Frau Erle verbringt (nach Bedarf/Bedürfnis) 2-3 Tage/Nächten pro Woche in einer Einrichtung, wo sie sich überwiegend selbst beschäftigt (Lesen), aber auch Kontakt mit anderen Bewohnern hat. Hierfür setzt sie ihr Persönliches Budget ein. Die restliche Woche lebt sie (ohne Betreuung) in ihrer eigenen Wohnung. Frau Erle ist sehr zufrieden; sie lebt jetzt bereits seit 2 Jahren mit dem Persönlichen Budget, fühlt sich psychisch stabil, und es wurden keine Krankenhausaufenthalte erforderlich. Bisherige Leistungen Budgetlösung Eigene Wohnung, selbständige Lebensführung, zeitweise Nutzung (stationäre) Wohneinrichtung 2-3 Tage/Nächte pro Woche Budgethöhe 10 Tage à 100,00 (gemäß einem durchschnittlichen Tagessatz für stationäre Einrichtungen) Beraterhandbuch Seite 86
12 Fallbeispiel 6: Herr Waldenfels* * Dieses Budgetbeispiel stammt aus dem Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Modellprojekt Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg (Kastl, Jörg Michael; Metzler, Heidrun; hg. vom Ministerium für Arbeit und Soziales, Stuttgart 2005, S ). Der Bericht kann beim Sozialministerium kostenlos heruntergeladen oder als Druck angefordert werden. bw.de/de/modellprojekt_persoenliches_budget_fuer_menschen _mit_behinderung_in_baden-wuerttemberg/94512.html. Psychische Stabilisierung und Vermeidung von Klinikaufenthalten ten Ausgangssituation: Herr Waldenfels (50 Jahre) ist infolge einer chronifizierten Schizophrenie seit vielen Jahren erheblichen Beeinträchtigungen unterworfen. Er hört bedrohliche Stimmen, die Bewältigung der Ängste führt u.a. zu vielfältigen Zwangshandlungen, es zeigen sich Suizidtendenzen. Mehrfache lange Krankenhausaufenthalte waren in der Vergangenheit notwendig. Zuletzt wurde Herr Waldenfels in einer Tagesklinik betreut und erhielt Unterstützung durch einen sozialpsychiatrischen Dienst und durch seine Eltern. Die Vorstellungen des Dienstes über die erforderliche Unterstützung ( Gespräche ) wurden von Herrn Waldenfels als wenig gewinnbringend angesehen, die Eltern sehen vor allem die Erfordernis, lebenspraktische Kompetenzen zu trainieren. Unterstützungsbedarfe: Psychische Stabilisierung ( Beherrschung der Stimmen ), Unterstützung bei der Haushaltsführung/ Training lebenspraktischer Kompetenzen Budget-Lösung: Herr Waldenfels erhält vom Sozialhilfeträger ein Persönliches Budget (als monatliche Pauschale in Höhe von 600 ). Der subjektiv sinnvolle Einsatz des Budgets differenziert sich in verschiedene, auch professionsfremde Bereiche (vgl. wie die Auflistung der Budgetverwendung Beispielmonat). Durch diese individuelle Verwendung der Budgetpauschale entfaltet das Persönliche Budget für Herrn Waldenfels seine besondere Wirksamkeit: Gitarre spielen als strukturierende Maßnahme und Quasi- Therapie; Sport (Karate) als Möglichkeit, die Stimmen zu beherrschen und am sozialen Leben teilzuhaben (fernab von Sondereinrichtungen). Über die Monatsfahrkarte ermöglicht es sich Herr Waldenfels, in einem sozialpsychiatrischen Zentrum täglich zu Mittag zu essen und dort Kontakte zu unterhalten. Im Bewilligungszeitraum wurde kein stationärer Aufenthalt erforderlich. Bisherige Leistungen Klinikaufenthalte (stationäre) Tagesklinik Sozialpsychiatrischer Dienst Unterstützung durch Eltern Budgetlösung Monatliche (Gesamt-)-Pauschale - Beratung, Begleitung, Haushaltsführung und Selbstversorgung/ 2 x/woche à 2 h (15,00 ) - Fahrtkosten (144 km à 0,30 ) Fahrtkosten (Tagesstätte, Freizeitaktivitäten), Monatsfahrkarte Gitarrenunterricht und Noten Anteil Sportverein-Jahresbeitrag (Karateverein) Sport-Ausrüstung bzw. Bekleidung (Karateanzug) Telefon Grundgebühr Summe Restbetrag (600,00-532,81 ) Budgethöhe 600,00 (gemäß HBG II) 270,00 43,20 Beraterhandbuch Seite 87
13 Beispiel 6: Schulassistenz (z.b. Begleitung auf dem Schulweg, Handreichungen während des Schulalltags, Assistenz bei den Toilettengängen) Im Rahmen der Sachleistung wurden bislang Zivildienstleistende bzw. Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr eingesetzt, die bei entsprechenden Verbänden beschäftigt sind. Dafür erhielten die Verbände 11,82 pro Bedarfsstunde. Diese Leistungen werden nun als Geldleistungen den Eltern angeboten: Der zeitliche Bedarf wird zusammen mit dem Gesundheitsamt eingeschätzt (beträgt bei einzelnen Schülern bis zu 35 Stunden/Woche), eine Jahrespauschale gebildet, aus der wiederum eine monatliche Pauschale abgeleitet wird (= Persönliches Budget). Während bei der Sachleistung bisher der Bedarfstag stundengenau finanziert wird, führen bei der Geldleistung Fehlzeiten bis zu zehn Schultagen zu keinen Abzügen der Pauschalen. Diese Restgelder können zweckentsprechend flexibel verwendet werden (z. B. für die Assistenz bei Schulfahrten). Leistungsberechtigte Eltern erhalten hierdurch finanzielle Spielräume und können Assistenzpersonen selber auswählen. II. Budgets in der Zuständigkeit der Rentenversicherung Fallbeispiel 8: Herr Kaltschmidt Berufliche Weiterbildung nach Wunsch Ausgangssituation: Herr Kaltschmidt (Mitte 30) kann nach einem Unfall nicht mehr in seinem bisherigen Beruf als Stukkateur arbeiten. Er selbst schlägt als gewünschte Maßnahme der beruflichen Rehabilitation eine Umschulung zur Fachkraft für Abwassertechnik vor. Die Tätigkeit erfordert zwingend eine dreijährige Ausbildung, das Sachleistungsprinzip der Rentenversicherung sieht jedoch eine berufliche Weiterbildung, die länger als zwei Jahre dauert, grundsätzlich nicht vor ( 37 SGB IX). Budget-Lösung: Die dreijährige Ausbildung wird über ein Persönliches Budget in Höhe des Gesamtbetrages für eine zweijährige Ausbildung finanziert ( ). Den durch die "Streckung" des zweijährigen Budgets auf drei Jahre entstehende Lücke im Lebensunterhalt kann Herr Kaltschmidt zum Teil durch Zahlungen einer privaten Berufsunfähigkeitsrente kompensieren. Ergebnis: Der Flexibilisierungsgewinn des Persönlichen Budgets im Beispiel von Herrn Kaltschmidt liegt darin, dass er die Chance erhält, einen selbstgewählten Beruf zu erlernen, der ihm über eine Weiterbildungsmaßnahme nach dem Sachleistungsprinzip verwehrt gewesen wäre. Fallbeispiel 9: Fahrtkostenpauschalen Die Fahrtkosten im Rahmen beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen werden als Persönliches Budget über einen größeren Zeitraum (etwa halbjährlich) und im Voraus ausbezahlt. Dies vereinfacht für die Budgetnehmer im Vergleich zur nachträglichen Erstattung der Fahrtkosten im Rahmen der klassischen Sachleistung insgesamt die administrative Abwicklung der Zahlungen. Beraterhandbuch Seite 88
14 III. Trägerübergreifendes Budget Fallbeispiel 10: Frau Brinkmann "Flexible e Organisation von Arbeits- und Freizeitassistenz" Unterstützungsbedarf und Ausgangssituation: Frau Brinkmann (33) ist Rollstuhlfahrerin und aufgrund ihrer komplexen körperlichen Beeinträchtigungen auf umfassende Unterstützungsleistungen angewiesen. Neben Krankengymnastik und diversen Hilfsmitteln (Kfz-Hilfe, Lifter usw.) benötigt Frau Brinkmann Pflege und Assistenz zur Bewältigung des Alltages sowie zur Sicherung ihres Beschäftigungsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die erforderlichen Leistungen erhält sie bislang von verschiedenen Leistungsträgern in Form Sachleistungen, Geldleistungen und Sachmitteln. Frau Brinkmann stellt einen Antrag auf ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget. Sie möchte Geldleistungen des Integrationsamtes und des Sozialamtes als Komplexleistung erhalten, damit sie ihre Assistenz am Arbeitsplatz und in der Freizeit flexibler organisieren kann. Budgetlösung: Das Integrationsamt bewilligt ein Budget von monatlich 716 für die Assistenz am Arbeitsplatz. Bemessungsgrundlage bildet die tägliche Arbeitszeit von 7 Stunden, von der 1 Stunde für Pflegeleistungen abgezogen wird. Gelegentlich anfallende Überstunden sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten ebenfalls in die Berechnung einbezogen. Die bisher eingeforderte umfangreiche Dokumentation bzw. detaillierte Spitzabrechung der Arbeitsassistenz entfällt. Der Sozialhilfeträger bewilligt ein monatliches Eingliederungshilfe-Budget von 200 für die Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ("Freizeitassistenz"). Frau Brinkmann erhält das monatliche Gesamtbudget von 916 "aus einer Hand" vom Sozialhilfeträger, mit dem als Beauftragten eine Zielvereinbarung abgeschlossen wurde. Das Angebot der Krankenversicherung, die Leistungen für "zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel" als Geldleistung in das trägerübergreifende Budget einzubringen lehnt Frau Brinkmann ab, weil die Leistungserbringung als Sachmittel für sie die optimale Lösung bietet (Windeln werden z.b. zu einem konkurrenzlosen Preis nach Hause geliefert). Bisherige Leistungen Budgetlösung Pflege (Pflegestufe III): 1.432,00 Sachleistung (Pflegeversicherung) Verhinderungspflege (28 KT/Jahr): Sachleistung 1.432,00 (Pflegeversicherung) Krankengymnastik Sachleistung (Krankenversicherung) Teilhabe am Leben der Gemeinschaft: Geldleistung: 200,00 /Monat (Sozialhilfeträger) Trägerübergreifendes Budget Arbeitsassistenz: Geldleistung ca. (aus einer Hand) 5.000,00 halbjährlich (Integrationsamt) Diverse Hilfsmittel (Krankenversicherung, Sachmittel Bundesagentur für Arbeit) Budgethöhe 916,00 / Monat Fallbeispiel 10: Frau Brinkmann Beraterhandbuch Seite 89
15 Quellennachweis Thema Dokument Was ist ein Persönliches Budget In leichter Sprache Veröffentlicht durch Projekt PerLe Personenbezogene Unterstützung und Lebensqualität Technische Universität Dortmund Fakultät Rehabilitationswissenschaften Rehabilitationssoziologie "Projekt PerLe" Emil-Figge-Straße Dortmund Tel.: Fax: Allgemeine Informationen Fachverband evangelische Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie in Bayern e.v. Pirckheimerstraße Nürnberg Tel / /317 Fax 0911 / info(at)sozialpsychiatrie-bayern.de info(at)behindertenhilfe-bayern.de Internet: und Information vom Stadtbezirk Friedrichshain/Kreuzberg Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg von Berlin Amt für soziale Dienste Modellprojekt TPB Trägerübergreifendes Persönliches Budget Beraterhandbuch Seite 90
16 Quellennachweis Thema Dokument 7 Schritte zum Persönlichen Budget Veröffentlicht durch Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. Oranienburger Str D Berlin Telefon +49(0) Telefax +49(0) info[at]paritaet.org Internet: Unabhängige Beratungsstellen Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg von Berlin Amt für soziale Dienste Modellprojekt TPB Trägerübergreifendes Persönliches Budget Linksammlung Rundschreiben Nr.: 16 / November 2007 Hauptschwerbehindertenvertretung Land Berlin Michaela Kreckel-Hartlieb / PR-Assistentin (DAPR) Quelle: Der Paritätische Gesamtverband e.v Internet: es_ budget linksammlung_grundlagenwissen.pdf Zielvereinbarungen zum Persönlichen Budget Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg von Berlin Amt für soziale Dienste Modellprojekt TPB Trägerübergreifendes Persönliches Budget arbeitgebermodell.pdf Muster Amt (Punkt 6) Ziele_leichte_Sprache.pdf Beraterhandbuch Seite 91
17 Quellennachweis Thema Dokument Antragsformular (Punkt 7) Veröffentlicht durch Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Walter-Kolb-Straße Frankfurt am Main Telefax: 069 / E.Mail: mailto:info@bar-frankfurt.de Veröffentlichung: Trägerübergreifende Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget Profile Budgetassistenz und Budgetberatung Fachverband evangelische Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie in Bayern e.v. Pirckheimerstraße Nürnberg Tel / /317 Fax 0911 / info(at)sozialpsychiatrie-bayern.de info(at)behindertenhilfe-bayern.de Internet: und Budgetassistenz Begriffsklärung und Hinweise zur praktischen Umsetzung Rechtliche Einordnung CareNetz Service ggmbh Netzwerk offener Hilfen für Menschen mit Behinderungen Büro Schleswig; Plessenstraße 16, Schleswig Tel.: / ; Fax: / _Budgetassistenz_01.pdf Erstellung BRP Beraterhandbuch Seite 92
18 Quellennachweis Thema Dokument Rechtliche Grundlagen Veröffentlicht durch Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg von Berlin Amt für soziale Dienste Modellprojekt TPB Trägerübergreifendes Persönliches Budget Fallbeispiele Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg von Berlin Amt für soziale Dienste Modellprojekt TPB Trägerübergreifendes Persönliches Budget Budgetbemessungen anhand von Beispielen Fallbeispiele zur Umsetzung Persönlicher Budgets /fallbeispiele_persoenliches_budget.pdf Beraterhandbuch Seite 93
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