Kurzbeschreibung der Gesamteinrichtung

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1 Teil 1: Kurzbeschreibung der Gesamteinrichtung 1. Psychagogische Kinder- und Jugendhilfe Rittmarshausen e.v. Die Psychagogische Kinder- und Jugendhilfe Rittmarshausen gewährt Hilfeleistungen und -maßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit differenzierten sozialpädagogischen, psychotherapeutischen, traumapädagogischen und heilpädagogischen Konzepten. Unser Hauptstandort ist in Gleichen-Rittmarshausen, unsere Angebote sind in der Gemeinde Gleichen (Landkreis Göttingen) und der Stadt Göttingen. Die Gesamteinrichtung verfügt über derzeit 164 Plätze in den stationären und teilstationären Bereichen und bietet ergänzende ambulante Hilfen. Zur Einrichtung gehört eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Schule an den Gleichen in eigener Trägerschaft. Angebotsform: anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Angeboten nach 27 ff SGB VIII und Betriebserlaubnis gemäß 45 SGB VIII Rechtsform: eingetragener gemeinnütziger Verein Geschäftsführerin/Vorstand: Cornelia Liepe Stellv. Geschäftsführer/Vorstand: Klaus Friedrichs-Dachale Anzahl der Mitarbeiter: 184 Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigte Platzzahl: 164 Adresse: Mahneberg Gleichen-Rittmarshausen Telefon: Telefax: Homepage: Eine ausführliche Beschreibung der Gesamteinrichtung mit weiteren Informationen zur Organisationsstruktur, zum Leitbild, der Konzeption und allen Maßnahmen zur Organisations- und Qualitätsentwicklung finden Sie auf unserer Homepage unter 1

2 2. Organigramm Organigramm 2018 Psychagogische Kinder- und Jugendhilfe Rittmarshausen e.v. Mitgliederversammlung Betriebsrat Psych./ Therap. Fachdienste Koordinator/in Vorstand/ Geschäftsführung Rechnungswesen/ Finanzcontrolling Verwaltung Schulleitung Bereichsleitung Bereichsleitung Bereichsleitung Bereichsleitung Förderschule emotionale und soziale Entwicklung Heilpädagogik Psychotherapie/ Traumapädagogik Jugendwohngruppen/ Amb. Hilfen Jugendhilfezentrum Techn. Dienst/ Wirtschaftsdienst WG Raben Tagesgruppen JWG Etzenborn WG Blaues Haus WG Siebenschläfer WG Froschteich JWG Nesselröden WG Grünes Haus Mädchen-WG Traumapädagogik WG Tigerenten JWG Beienrode WG Gelbes Haus WG Phönix Traumapädagogik Wochengruppe Fledermäuse Werkstatt Etzenborn Diagnostik-/ Notaufnahmegruppe Erziehungsstelle Sattenhausen Erziehungsstelle Seeburg Betreutes Jugendwohnen Schul- Tagesgruppe Gö 2

3 Teil 2: Beschreibung des Leistungsangebots 1. Diagnostik-/ Notaufnahmegruppe Rotes Haus Adresse: Jugendhilfezentrum Göttingen Diagnostikgruppe Rotes Haus Königsallee Göttingen Bereichsleitung: Claudia Lakhel Telefon: Telefax: Standort des Angebotes und Infrastruktur Die Wohngruppe Rotes Haus befindet sich in einem Reihenhaus, welches Teil des Gebäudekomplexes des Jugendhilfezentrums Göttingen Hagenberg ist, einem Einrichtungsteil des Psychagogischen Kinderheimes Rittmarshausen. Es befinden sich außerdem 2 Jugendwohngruppen, eine Kinderwohngruppe und zwei Schultagesgruppen auf dem Gelände. Ein großer Spielplatz mit Geräten, Bolzplatz, Basketballplatz, Wiese, Grillhütte steht allen Kindern und Jugendlichen und Betreuern zur Verfügung. Jede Wohngruppe hat eine eigene, möblierte Terrasse. Das Jugendhilfezentrum liegt am Rande des Göttinger Innenstadtbereiches in einer verkehrsberuhigten Zone. Ein Naherholungsgebiet, öffentliche Spielplätze und Schulen, Kindergärten, ein Stadtteilzentrum und ein Naturfreundehaus befinden sich in der Nähe und sind gut zu Fuß zu erreichen. Einkaufsmöglichkeiten und allgemeinmedizinische Versorgung sind gegeben. Die Innenstadt von Göttingen ist mit dem Stadtbus oder gut ausgeschilderten Fahrradwegen in 10 Minuten zu erreichen. Zur fachärztlichen Abklärung befinden sich die Kinder- und Jugendpsychiatrie, das Sozialpädiatrische Zentrum und die Ambulanz des Fachklinikums Asklepios Tiefenbrunn in unmittelbarer Nähe. 3

4 3. Rechtsgrundlage für die Aufnahme nach SGB VIII Angebotsform: - sozialpädagogische Wohngruppe zur psychosozialen Diagnostik und Inobhutnahme - Rechtsgrundlage: 34, 42, 35a SGB VIII - Möglichkeit der Aufnahme nach SGB XII im begründeten Einzelfall - Möglichkeit zur Notaufnahme/Krisenintervention oder Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung ( 42 SGB VIII). - In dieser Gruppe wird dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im besonderen Maße Rechnung getragen ( 8a SGB VIII). 4. Personenkreis/ Zielgruppe Aufnahmealter: - von 6 bis 18 Jahren, es werden weibliche und männliche Kinder und Jugendliche aufgenommen Das Angebot ist darauf ausgerichtet a) in Obhut genommene Kinder und Jugendliche sofort umfassend und qualifiziert zu betreuen und sie innerhalb einer kurzen Zeitspanne einem anderen Betreuungssetting zuzuführen und / oder b) eine psychosoziale Diagnostik durchzuführen, die zu einem fundierten Vorschlag für weitere Maßnahmen führt. Aufnahmekriterien: - Kooperationsbereitschaft bei den Eltern oder Sorgeberechtigten und altersentsprechend bei den Kindern und Jugendlichen. - Richterliche Anordnungen zur stationären Klärung stehen der Aufnahme nicht entgegen. Ausschlusskriterien: - Schwere psychiatrische Zustandsbilder - ausgeprägte Suchterkrankungen - hohe Neigung zu Tätlichkeiten - sexuelle Übergriffigkeit - Suizidalität Zielgruppe: - Es handelt sich um Kinder und Jugendliche aus Familien, in denen es im Rahmen der Erziehung zu schweren Konflikten, erheblicher Vernachlässigung, Ausgliederungen oder anderen Prozessen mit tatsächlicher oder potentieller Gefährdung des Kindeswohls gekommen ist. Die Beteiligten suchen mithilfe des Jugendamtes einen Weg oder eine Maßnahme zur Besserung und Veränderung der Situation im Sinne eine Inobhutnahme bzw. einer psychosozialen Diagnostik. 4

5 5. Platzzahl Platzzahl: - Es stehen 8 Plätze zur Verfügung, Aufnahme gemäß 35a (seelisch behinderte Kinder/ Jugendliche) ist möglich. Inobhutnahmen stellen einen Anteil von ca. 10% der Belegung. Die übrigen Plätze stehen für eine ausführliche psychosoziale Diagnostik zur Verfügung. 6. Allgemeine mit der Leistung verbundene Ziele - Erarbeitung eines Vorschlags zum weiteren Vorgehen, der dem Kind / Jugendlichen gerecht wird und von den Bezugssystemen und dem Jugendamt mitgetragen werden kann. - Psychosoziale Diagnostik, eingebunden in eine vollstationäre Versorgung mit pädagogischen Regelleistungen. Aufgrund der Lebenssituation der Betroffenen oder der familiären Konfliktlage kann die Klärung nicht in ambulanter Form durchgeführt werden. - Einbindung aller Bezugspersonen und des bisherigen sozialen Umfeldes des Kindes / Jugendlichen in den Klärungsprozess - Umfassende schulische Klärung - Umfassende Klärung der Gefährdungen des Kindes / Jugendlichen - Beantwortung von Fragestellungen der Jugendämter - Schutz vor Retraumatisierungen - Stabilisierung der jungen Menschen durch emotionale Sicherheit - Mitgestaltung des Tagesablaufs durch die Kinder und Jugendlichen - Entwicklung von Selbstwirksamkeit - Aktivierung von Ressourcen 7. Fachliche Ausrichtung der Leistung und angewandte Methodik Das Angebot ist sozialpädagogisch und psychologisch-therapeutisch ausgerichtet. Es erfolgt eine multiaxiale Diagnostik der Lebenssituation, die an die modernen sozialpsychiatrischen Klassifikationen angelehnt ist. Folgendes Schema von Achsen bzw. Blickwinkeln wird zugrunde gelegt: 1. Blickwinkel: Grad der Anpassung, Ausgliederung, Dissozialität, Integration 2. Blickwinkel: Einfluss des Umfeldes, der Bezugspersonen, deren Beziehungen und Kompetenz 5

6 3. Blickwinkel: psychische Situation, Motivation, Mitwirkungsmöglichkeit, Stabilität, Störungen 4. Blickwinkel: Intellektuelle Möglichkeiten, Über- Unterforderungen 5. Blickwinkel: Reife, Entwicklungsverzögerungen 6. Blickwinkel: Körperlicher Zustand Vorgehen: - Bündelung und Sortierung von Informationen und Einschätzungen der Eltern und Kontaktpersonen, pädagogischer Berichte, z.b. der Schule/ des Jugendamtes, sowie der Ergebnisse ärztlicher und psychologischer Vorstellungen (Ärzte, Psychiater, Psychotherapeuten) - Sofern keine Stellungnahmen vorliegen, werden diese eingeholt, fehlende Untersuchungen werden veranlasst und z.t. von uns selbst durchgeführt - Strukturierte Auswertung unserer eigenen Betreuung und der Alltagsbeobachtung über den gesamten Zeitraum der stationären Unterbringung - Umfassende Bedarfsermittlung der notwendigen pädagogischen, therapeutischen oder ärztlichen Maßnahmen. - Erörterung und Prüfung, welche Personen und Bedingungen im Bezugssystem zur Durchführung geeignet sind, ob und wie sie zu unterstützen oder zu ersetzen sind. - Aktive Einbindung des Umfeldes und der Bezugspersonen, um die Wirksamkeit des eruierten Hilfebedarfs sicherstellen zu können. 8. Grundleistungen - 24 Std.-Erreichbarkeit für Aufnahmeanfragen. - Ganzjahresbetreuung - Vollstationäre Betreuung: Unterkunft, Verpflegung, Ausstattung, Freizeitgestaltung, Unternehmungen - Nachtbereitschaft in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr durch pädagogische Fachkräfte - Persönliche Betreuung im Bezugsbetreuersystem - Fortlaufende Abstimmung mit Bezugspersonen und Jugendämtern - Einleitung von Regelbeschulung oder Förderbeschulung - Kontaktaufnahme und mehrere Termine mit Bezugspersonen innerhalb des Aufenthaltes, Hausbesuche - Beschaffung, Sichtung und Auswertung von Unterlagen - Kontakte und Austausch mit weiteren Fachstellen (Schulsozialarbeit, SPZ, Jugendgerichtshilfe etc.) - Psychotherapeutische Diagnostik - Ärztliche/ fachärztliche Vorstellungen/ Abklärungen 6

7 - Erprobung von Förderungen - Wöchentliche Fallbesprechung für jedes Kind - Hausaufgabenbetreuung - Hintergrunddienste - Ausführliche, schriftliche Berichterstattung - Informationen für Betroffene und Jugendämter (Besichtigung, Besuch, Gespräch) - Aufnahmeverfahren und Abschlussverfahren für Betroffene und Jugendämter (Auswertungsgespräch) - Hauswirtschaftliche Versorgung innerhalb der Wohngruppe 8.1. Gruppenbezogene Leistungen Die folgenden Leistungen sind gruppenübergreifend als Qualitätsstandards in der Konzeption ausführlich beschrieben. Für die Gruppe Rotes Haus gilt darüber hinaus: - Aufnahmeverfahren s. allgemeine Konzeption Grundlage für die Aufnahme in die psychosoziale Diagnostik bildet ein ausführliches Informationsgespräch. Inobutnahmen jederzeit nach Gruppenkapazität und Kooperationsbereitschaft des Kindes/Jugendlichen möglich. Hierbei ist das reguläre Aufnahmeverfahren außer Kraft gesetzt. Besonderheiten: - Im Einzelfall sollte eine Aufnahme im angebotenen Informationsverfahren geklärt werden. - Entscheidend für eine Aufnahme ist, ob die stadtnahe, offene Unterbringung einen ausreichenden Rahmen darstellen kann und ob anzunehmen ist, dass ein Klärungsprozess in diesem Wohngruppenrahmen möglich ist. - Unterbringung über längere Zeit scheidet aus - Eine Sicherung, sei es um den Verbleib sicherzustellen, sei es, um den Zugang von außen völlig zu verhindern, kann nicht geleistet werden. - Mitwirkung an der Hilfeplanung s. allgemeine Konzeption Im Diagnostikverfahren wird das Kind / Jugendlicher fortlaufend über den Stand informiert. Nach Abschluss der Diagnostik findet ein ausführliches Gespräch zur Vorbereitung auf das Auswertungsgespräch statt. Das Kind/ der Jugendliche wird mündlich über alle relevanten Inhalte des 7

8 Diagnostikberichts informiert. Persönliche Anmerkungen des Kindes / Jugendlichen können dem Bericht beigelegt werden. Bei einer Empfehlung für eine weiterführende Betreuung im Rahmen der stationären Jugendhilfe wird das Kind / der Jugendliche über sein Wunsch- und Wahlrecht informiert. Im Rahmen einer Inobhutnahme ist das Kind / der Jugendliche ebenfalls in die Klärung miteinbezogen. Auch hier findet eine ausführliche Information über das Wunsch- und Wahlrecht, aber auch über die Einschätzung der Gefährdungen statt. - Erziehungsplanung s. allgemeine Konzeption Wöchentliche Fallbesprechung, in der alle Gruppenbewohner besprochen werden. Der Bezugserzieher sammelt die Beobachtungen im Wochenverlauf, stellt Zwischenergebnisse vor und informiert über die Bedarfe und Wünsche seines Bezugskindes/Jugendlichen. An der Fallbesprechung nehmen außer dem Team der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut, die Bereichsleitung, ggf. andere Fachkräfte teil, die in die Diagnostik involviert sind. - Umgang mit Krisen/ Umsetzung Schutzauftrag nach 8a SGBVIII s. allgemeine Konzeption Zur zusätzlichen fachärztlichen Abklärung und im Krisenfall wenden wir uns an die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Göttingen. Alltagsgestaltung Bei Inobhutnahmen besteht ein hoher Bedarf an zeitnaher Kommunikation mit Jugendämtern und Bezugspersonen, eine hohe Dringlichkeit der Abklärung des physischen und psychischen Gesundheitsstandes, sowie zur Gefährdungslage. Im Regelfall muss in der kurzen Zeit des Aufenthaltes eine intensive Versorgung geleistet werden, die neben der Integration in die Gruppe, ein hohes Maß an emotionaler Zuwendung und die Unterstützung bei der Verarbeitung der Vorgänge umfasst. In der Psychosozialen Diagnostik (Regelfall) richten sich die Tagesabläufe und die Intensität der Begleitung innerhalb eines transparenten und festen Gerüstes von Tagestruktur und Regelungen nach dem persönlichen Bedarf der Kinder und Jugendlichen und nach den aktuellen Fragestellungen im Hinblick auf die Berichterstattung. Die jeweilige, sich rasch ändernde Gruppenzusammensetzung hat hierauf ebenfalls Einfluss. 8

9 Gruppenpädagogik mit festen Freizeit- und Gestaltungsangeboten, Einzelgesprächen und individueller Begleitung bietet den haltgebenden Orientierungsrahmen während des gesamten Aufenthalts. Wir kooperieren während des gesamten Verlaufs des Diagnostikverfahrens mit folgenden Stellen: - Hausarzt - Fachärzte (Kinderärzte, Orthopäden, Gynäkologen, HNO-Ärzte etc.) - Kinder- und Jugendpsychiater - Abt. f. Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universitätsmedizin Göttingen - Sozialpädiatrisches Zentrum der Universitätsmedizin Göttingen - Asklepios Fachklinikum Tiefenbrunn - Niedergelassene Psychologen und Kinder- und Jugendtherapeuten - Regel-Schulen in Göttingen - Die Förderschulen L und ES in Göttingen und Umgebung, inklusive der unserer Einrichtung - Niedersächsische Landesschulbehörde - Erziehungsberatungsstellen - Hilfsangeboten anderer Träger (Familienhilfe, SPFH) - Justiz - Polizei - Ausländerbehörden Regeltagesablauf in der Wohngruppe: Während der Schulzeit ist der Tagesablauf in der Wohngruppe wie folgt strukturiert: Doppeldienst (Nachtbereitschaft und Frühdienst) Einzeldienst (Frühdienst) Doppeldienst Doppeldienst (Zwischendienst und Spätdienst) - 6:00-8:30 Uhr Gestaltung des morgendlichen Ablaufs (Aufstehen und Frühstücken) durch Pädagogen und Hauswirtschaftskraft - Schulweg: Die Schüler der öffentlichen Schulen fahren selbständig mit dem Bus, die Förderschüler unserer Schule werden je nach Bedarf begleitet - 8:00-11:00 Betreuung in der Gruppe gebliebener Kinder und Jugendlicher, Bürotätigkeiten, Berichterstellung - Ab 10:30 Uhr Gespräche mit Familienangehörigen / Schule, weiteren Fachstellen, Begleitung zu Arztterminen/SPZ/KJP-Ambulanz - 13:15 Uhr Gemeinsames Mittagessen in der Gruppe: Gelegenheit für Gespräche unter Berücksichtigung von Gesprächsregeln, eines bewussten Umgangs mit Lebensmitteln und eines angemessenen Essverhaltens 9

10 - Ab 14:00 Uhr Mittagspause: Zeit für Hausaufgaben, mit Unterstützung der Pädagogen und der Hausaufgabenbetreuung oder Beschäftigung in den Zimmern - 15:30 Uhr Freizeit: Gelegenheit, den in der Mittagsbesprechung vereinbarten Aktivitäten nachzugehen oder Termine wahrzunehmen - 18:00 Uhr Gemeinsames Abendbrot - Umsetzung der Dienste nach Wochenplan wie Tisch abräumen, Bäderdienst etc., ggf. mit Unterstützung und Anleitung der Pädagogen - Ausklang: Möglichkeit zu Freizeitaktivitäten oder Spielen oder um vereinbarte Telefonate mit Familienmitgliedern zu führen - Ab 20:00 für jüngere Kinder Zubettgehen nach Bedarf mit Begleitung der Pädagogen, Möglichkeit zum Austausch über den Tag oder Vorlesen Einzeldienst (Päd. Fachkraft zur nächtlichen Betreuung) sowie Erreichbarkeit der Rufbereitschaft - 22:00-6:00 Nachtruhe An drei Vormittagen und zwei Nachmittagen innerhalb der Woche ist der therapeutische Dienst anwesend, unterstützt das Diagnostikverfahren, übernimmt Teile des Berichtswesens und die Exploration jedes Kindes und Jugendlichen. Während der Ferienzeit und an den Wochenenden ist der Tagesablauf in der Wohngruppe wie folgt strukturiert: Einzeldienst (Frühdienst) Einzel oder Doppeldienst je nach Anzahl der Kinder / Jugendlichen - Ab 8:00 Uhr Frühstück, Begleitung von Aktivitäten - Ab 14:00 Uhr Zubereitung der Mahlzeiten gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen. - Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten. - Möglichkeit, Familienangehörige und Freunde einzuladen oder sich mit ihnen zu treffen. Die Gruppe bietet während der Schulferien Tagesausflüge mit sportlichen und erlebnispädagogischen Inhalten an. Die Gestaltung von Ferienfreizeiten ist während der Diagnostikphase oder für die Verweildauer in der Inobhutnahme nicht vorgesehen. 10

11 Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Die Förderung der Persönlichkeit wird für die zeitlich begrenzte Verweildauer eines Kindes / Jugendlichen durch folgende Maßnahmen unterstützt: - Gruppenpädagogik zur Förderung des Gemeinschaftserlebens - Soziale Einbindung in einen zeitlich befristeten Gruppenverband mit transparentem und klarem Regelwerk - Möglichkeit des Selbsterlebens und der Selbsterfahrung - Einzelgespräche, Face-to-Face-Arbeit, Entwicklung von persönlichen Zielen - Emotionale Unterstützung bei der Entwicklung persönlicher Perspektiven - Praktische Unterstützung in allen Fragen der persönlichen Organisation - Freizeitpädagogik und Unterstützung bei der Wahrnehmung eigener Freizeitinteressen (Reiten, Ballsport, Schwimmen, Tischtennis, Skateboard, musische Aktivitäten wie Tanz, Scratching etc.) Folgende sozialpädagogische Methoden werden eingesetzt: - Einzelgespräche - Familiengespräche - Interview / Exploration - Genogramm und Zeitstrahl, - Konfrontative Gesprächsführung - Beratungsarbeit in Form gemeinsamer Erarbeitung von Handlungskonzepten und deren Reflexion - Praktische Erprobungen im elterlichen Umfeld / im schulischen Kontext Diagnostische Aufgaben und Methoden: - Transparenz der Abläufe, Motive und Perspektiven - Darstellung der Funktion als Untersucher, Anstreben einer Klärung, gemeinsame Entwicklung von Vorschlägen dazu mit dem Kind / Jugendlichen Weitere Psychodiagnostische Methoden: - Klärung anhand familiendynamischer Methoden - Exploration - Interviews und Einsatz von Fragebögen - Leistungsdiagnostik - Standardisierte Verfahren (Selbsteinschätzung, Reife, familiäre Beziehungen) - Projektive Verfahren zur Psychodynamik (tiefenpsychologisch) - Auswertung älterer, sowie aktueller Befunde (Schule, Psychiater, Hilfepläne) - Auswertung der pädagogischen Beobachtungen - Anamneseerhebung 11

12 Der Psychosoziale Befund: - Der Gesamtbefund ist Ausgangspunkt für den Vorschlag, welche Hilfen am besten geeignet sind, um das Kindeswohl zu fördern - Es erfolgt keine Empfehlung für eine konkrete Einrichtung der Jugendhilfe. Wir gehen davon aus, dass das Angebot der Träger von Hilfemaßnahmen, welches ständigen Veränderungen unterliegt, eher vom Jugendamt beurteilt werden kann und Anfragen nach den dortigen Erfahrungen und Vorgaben erfolgen Abschluss: Es erfolgt ein Abschlussverfahren, in das alle Beteiligten (Kind/Jugendlicher, Eltern, Bezugspersonen, Jugendamt) eingebunden sind; im Idealfall in einer Gesprächsrunde. Das Jugendamt erhält einen ausführlichen Bericht, der den anderen Beteiligten aus datenschutzrechtlichen Gründen allerdings nicht zugänglich ist. Beendigung der Maßnahme: Nach Ende des Diagnostischen Verfahrens werden die Kinder und Jugendlichen in der Regel über einen Zeitraum von 3 bis 4 Wochen betreut. Die Warteposition nach der Stellung des Befundes wirkt sich erfahrungsgemäß negativ auf die Mitwirkungsbereitschaft aus und verschlechtert die Prognose künftiger Maßnahmen. Beteiligung (Partizipation): s. allgemeine Konzeption Das Konzept der Gesamteinrichtung zur Partizipation wird in dieser Wohngruppe durch folgende Maßnahmen umgesetzt: - Einbeziehung und Beteiligung am Auswertungsgespräch nach der Diagnostikphase - In der Entwicklung und Darstellung von Zielen und Perspektiven, die das Kind/der Jugendliche selbst entwickelt - Transparente Darstellung der pädagogischen Sichtweisen auf Gefährdungen - Mitgestaltung der Perspektivenklärung - Beteiligung bei der Gestaltung einer persönlichen Sicherheitssphäre (z.b. nach Herausnahme aufgrund einer akuten familiären Krise) - Freie Wahl von Personen des Vertrauens im Gruppensetting, unabhängig vom Bezugsbetreuersystem - Beteiligung an der Entwicklung von Haus- und Gruppenregeln: wöchentliche Gruppenbesprechungen, die in ihrer Struktur Mitbestimmung in allen alltäglichen Belangen und bei der Gestaltung von Regeln und Vereinbarungen für den Umgang miteinander bieten - Mitgestaltung von Freizeitaktivitäten - Mitgestaltung in der Haushaltsführung und in der Auswahl der Speisen - Recht auf Rückzugs- und Privatsphäre - Individuelle Zimmergestaltung 12

13 - Möglichkeiten der Teilhabe an Traditionen und Festen, in gesellschaftlichen Gemeinschaften (Vereine, Kirche etc.) - Gestaltungsmöglichkeiten bei persönlichen Festen (z.b. Geburtstage) - Freie Arztwahl - Mitbestimmung bei der Auswahl von Beschulung - Gestaltungsmöglichkeiten der Kontakte zu Eltern, Geschwistern und Freunden - Beschwerdemöglichkeiten mit dem Ziel einer schnellen und verbindlichen Klärung Wahl von Vertrauenspersonen Vertrauliche Gespräche/ wöchentliche Sprechstunde bei dem Kinderund Jugendlichen-Psychotherapeuten Gespräche mit Kontakterziehern Kontaktmöglichkeiten zu externen Ombudsstellen / Vertrauenspersonen in anderen Wohngruppen 8.2. Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Diagnostik- Notaufnahmegruppe Rotes Haus Stunden/ Woche Stunden/ Monat Geschäftsführung 3,51 15,23 Bereichsleitung 11,25 48,83 Koordination f. Organisationsentwicklung 1,80 7,81 Verwaltung 11,40 49,48 IT-Service 2,34 10,16 Betriebsrat 1,17 5, Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätsentwicklung s. allgemeine Konzeption Die detaillierte Beschreibung der Instrumente der Qualitätsentwicklung erfolgt in der Konzeption. Für die Wohngruppe Rotes Haus werden folgende Maßnahmen umgesetzt: - Supervision mit externen Supervisoren/innen - Systematische Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen - Mitarbeit in internen Arbeitsgruppen und Gremien - Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen des Forums Erziehungshilfen IGFH - Interne und externe Fortbildung 13

14 - Dokumentation, Aktenführung, Erstellen von Berichten und Stellungnahmen - Interdisziplinäre Kooperation mit Therapeuten und der Kinder- und Jugendpsychiatrie - Kontinuierliche Kooperation mit Fachhochschulen/ Studiengänge zur Sozialen Arbeit - Sechs bis achtmal jährlich Gesprächszirkel zur Qualitätssicherung (Überprüfung der Diagnostikabläufe, Weiterentwicklung der Verfahren und Methoden, ggf. Einführung neuer Verfahren) Angaben zum durchschnittlichen zeitlichen Umfang pro Monat: Sonstige Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung Stunden/ Woche Stunden/ Monat Teambesprechung (einschl. Dienstübergaben) 1,0 tägl. + 1,5 Std./ Wo. 34,00 Dienstbesprechung für den Bereich Jugendhilfezentrum 0,5 Std./ Wo. 2,00 Fallbesprechung 3,5 Std./ Wo. 14,0 Team-Supervision 10 x 90 min. / Jahr Supervision für Leitung / Fachkräfte 1,75 x 90 min. / Jahr Dokumentation (Berichte, Dienstbuch, EDV) 5,0 Std./ Wo. 20,0 Teamentwicklung 4,0 Fortbildung (intern und extern) 2.0 Evaluation (Hilfeverläufe) 1, Strukturelle Leistungsmerkmale Personal: Diagnostik- Notaufnahmegruppe Rotes Haus Stunden/ Woche Stunden/ Monat Teamleitung (Sozialpädagoge/in oder Erzieher/in m. Zusatzqualifikation) 39,00 169,26 Erzieherinnen/ Erzieher 175,75 762,76 Pädagogische Fachkraft als Nachtbereitschaft 39,00 169,26 Psychotherapeutin/ Psychotherapeut (Psychosoziale Diagnostik) 12,00 52,08 Hausreinigung 1,50 6,51 Hauswirtschaft 39,00 169,26 Hausmeister 6,73 29,21 Anmerkungen: Nachtbereitschaften werden von pädagogischen Fachkräften im Sinne der in Niedersachsen gültigen Hinweise zur Betriebserlaubnis gem. 45 SGB VIII getätigt. 14

15 Die in der Gruppe tätigen Erzieherinnen/Erzieher werden bei der Erstellung der Berichte, sowie der Vorbereitung auf Auswertungs- und Empfehlungsgespräche von der Bereichsleitung und den psychotherapeutischen Dienst begleitet. Die fallzuständigen Erzieher/Sozialpädagogen stellen eine Stoffsammlung der Beobachtungen und Hypothesen zusammen, die von der Bereichsleitung in enger Zusammenarbeit mit den Gruppenpädagogen als Text verarbeitet werden. Es wurde darüber hinaus ein ausführlicher Leitfaden zur Erstellung von Berichten entwickelt, der in den Qualitätszirkeln des Teams gemeinsam mit der Bereichsleitung/dem psychotherapeutischen Dienst fortlaufend aktualisiert und ggf. modifiziert wird. Die in der Wohngruppe tätigen Fachkräfte werden bei den Erweiterungen des notwendigen Fachwissens durch externe und interne Fortbildungen im Bereich Psychosoziale Diagnostik, und Gesprächsführung unterstützt. 2 Mitarbeiter des Teams sind zusätzlich als Familientherapeuten qualifiziert. Räumliche Gegebenheiten/ sächliche Ausstattung: Gebäude und Grundstück sind Eigentum der Psychagogischen Kinder- und Jugendhilfe Rittmarshausen. Räumliche Gegebenheiten - 8 Einzelzimmer - 3 Bäder, 5 Toiletten - Diele - Wohnzimmer - Esszimmer - Küche - Dienstzimmer mit Dusche/ WC Grundstück: qm Wohnfläche: 375 qm Funktions- und Freizeiträume, Garten - Multifunktionsraum (Musik- und Bewegungsraum) - Snoozelraum - Therapieraum - 1 große Terrasse sowie Garten - Selbstversorgung - Garagen und Fuhrpark (1 VW Bus T5) - Turnhalle - Werkraum - 2 Besprechungsräume (im Verwaltungstrakt) und Sonstiges (z.b. EDV) - 1 Bibliothek 15

16 8.5. Sonderaufwendungen im Einzelfall und Individuelle Sonderleistungen Für besondere Erziehungsleistungen gelten folgende Vereinbarungen entsprechend des Rahmenvertrages nach 78 SGB VIII Niedersachsen vom Pauschale für Sonderaufwendungen im Einzelfall ( 6 Rahmenvertrag Niedersachsen, Anlage 8 Pkt.1.4) Sonderaufwendungen im Einzelfall ( 6 Rahmenvertrag Niedersachsen, Anlage 8 Pkt.1.4) Individuelle Sonderleistungen ( 8 Rahmenvertrag Niedersachsen) In der Jahrespauschale von 1.400,00 sind enthalten: Rahmenvertrag: Sonderbewilligungen, z.b. Fahrrad Beihilfen zur Konfirmation, Kommunion u. Jugendweihe Ferienzuschuss Klassenfahrten für öffentliche Schüler Lfd. Bekleidungsergänzung Lernmittel für öffentliche Schüler Weihnachtsbeihilfe 2 Familienheimfahrten pro Monat im regionalen Nahverkehr (Großraum) Sonstige Kosten Sonderaufwendungen auf Antrag beim Kostenträger: Rahmenvertrag: Erstausstattung Bekleidung Kosten in Kindertagesstätten Fahrtkosten für Familienheim-fahrten, die über die Anzahl oder den Großraum hinausgehen außerplanmäßige Heimfahrten Starthilfen und die daraus resultierenden Leistungen: - Erstausstattung bei Aufnahme - Ersteinrichtung der Wohnung bei Betreuung in Einzelwohnung - Verselbständigungshilfe vor Beendigung der Maßnahme (z.b. Maklercourtage, Einrichtungskosten, Mietsicherheit) Ohne Antrag werden mit dem Kostenträger abgerechnet: Taschengeld lt. Tabelle Nach Festlegung im Hilfeplan können folgende Sonderleistungen zu den Grundleistungen beantragt werden: Sonderleistungen: Diagnostik, sofern nicht Grundleistung therapeutische Zusatzleistungen, sofern nicht Grundleistung Familientherapie, sofern nicht Grundleistung Begleitung von Elternkontakten, wenn diese gerichtlich oder durch den Vormund festgelegt werden sozialpädagogische Einzelfallhilfe, Schulbegleitung / Schulassistenz Spezielle Nachhilfe und Förderung im schulischen Bereich Erlebnispädagogische Maßnahmen (in Zusammenarbeit mit anderen Trägern) Heilpädagogisches Reiten Instrumentalunterricht Stand:

Telefon: Telefax:

Telefon: Telefax: 1. Diagnostik-/ Notaufnahmegruppe Rotes Haus Adresse: Jugendhilfezentrum Göttingen Diagnostikgruppe Rotes Haus Königsallee 224 37079 Göttingen Telefon: 0551-30540250 Telefax: 0551-30540290 E-Mail: c.lakhel@kinderheim-rittmarshausen.de

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Telefon: Telefax:

Telefon: Telefax: 1. Diagnostik-/ Notaufnahmegruppe Rotes Haus Adresse: Jugendhilfezentrum Göttingen Diagnostikgruppe Rotes Haus Königsallee 224 37079 Göttingen Telefon: 0551-30540250 Telefax: 0551-30540290 E-Mail: c.lakhel@kinderheim-rittmarshausen.de

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0551-30540260 (telefonische Vermittlung über die stationäre Wohngruppe Blaues Haus) Telefax: 0551-30540290 c.lakhel@kinderheim-rittmarshausen.

0551-30540260 (telefonische Vermittlung über die stationäre Wohngruppe Blaues Haus) Telefax: 0551-30540290 c.lakhel@kinderheim-rittmarshausen. 1. Betreutes Jugendwohnen in Gruppenform Adressen: 1.) Mittelstraße 3 37077 Göttingen 2.) Rosmarinweg 33 37079 Göttingen Telefon: 0551-30540260 (telefonische Vermittlung über die stationäre Wohngruppe

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Telefon: oder Telefax: 1. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Adresse: Mahneberg 19 37130 Gleichen-Rittmarshausen Telefon: 05508-97580 oder 05508-9758141 Telefax: 05508-9758150 E-Mail: verwaltung@kinderheim-rittmarshausen.de

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