Kurzbeschreibung der Gesamteinrichtung

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1 Teil 1: Kurzbeschreibung der Gesamteinrichtung 1. Psychagogische Kinder- und Jugendhilfe Rittmarshausen e.v. Die Psychagogische Kinder- und Jugendhilfe Rittmarshausen gewährt Hilfeleistungen und -maßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit differenzierten sozialpädagogischen, psychotherapeutischen, traumapädagogischen und heilpädagogischen Konzepten. Unser Hauptstandort ist in Gleichen-Rittmarshausen, unsere Angebote sind in der Gemeinde Gleichen (Landkreis Göttingen) und der Stadt Göttingen. Die Gesamteinrichtung verfügt über derzeit 164 Plätze in den stationären und teilstationären Bereichen und bietet ergänzende ambulante Hilfen. Zur Einrichtung gehört eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Schule an den Gleichen in eigener Trägerschaft. Angebotsform: anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Angeboten nach 27 ff SGB VIII und Betriebserlaubnis gemäß 45 SGB VIII Rechtsform: eingetragener gemeinnütziger Verein Geschäftsführerin/Vorstand: Cornelia Liepe Stellv. Geschäftsführer/Vorstand: Klaus Friedrichs-Dachale Anzahl der Mitarbeiter: 184 Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigte Platzzahl: 164 Adresse: Mahneberg Gleichen-Rittmarshausen Telefon: Telefax: Homepage: Eine ausführliche Beschreibung der Gesamteinrichtung mit weiteren Informationen zur Organisationsstruktur, zum Leitbild, der Konzeption und allen Maßnahmen zur Organisations- und Qualitätsentwicklung finden Sie auf unserer Homepage unter 1

2 2. Organigramm Organigramm 2018 Psychagogische Kinder- und Jugendhilfe Rittmarshausen e.v. Mitgliederversammlung Betriebsrat Psych./ Therap. Fachdienste Koordinator/in Vorstand/ Geschäftsführung Rechnungswesen/ Finanzcontrolling Verwaltung Schulleitung Bereichsleitung Bereichsleitung Bereichsleitung Bereichsleitung Förderschule emotionale und soziale Entwicklung Heilpädagogik Psychotherapie/ Traumapädagogik Jugendwohngruppen/ Amb. Hilfen Jugendhilfezentrum Techn. Dienst/ Wirtschaftsdienst WG Raben Tagesgruppen JWG Etzenborn WG Blaues Haus WG Siebenschläfer WG Froschteich JWG Nesselröden WG Grünes Haus Mädchen-WG Traumapädagogik WG Tigerenten JWG Beienrode WG Gelbes Haus WG Phönix Traumapädagogik Wochengruppe Fledermäuse Werkstatt Etzenborn Diagnostik-/ Notaufnahmegruppe Erziehungsstelle Sattenhausen Erziehungsstelle Seeburg Betreutes Jugendwohnen Schul- Tagesgruppe Gö 2

3 Teil 2: Beschreibung des Leistungsangebots 1. Stationäre Jugendwohngruppe Nesselröden Adresse: Jugendwohngruppe Nesselröden Nathestraße Duderstadt Bereichsleitung: Gerald Rieken Telefon: Telefax: Standort des Angebotes und Infrastruktur Nesselröden ist ein Ortsteil von Duderstadt im Landkreis Göttingen mit über 2200 Einwohnern. Die Entfernung nach Göttingen beträgt ca. 25 Kilometer und ca. 14 Kilometer zur zentralen Verwaltungsstelle des Kinderheimes in Rittmarshausen. Duderstadt liegt in einer Entfernung von 7 Kilometern und hat vielfältige Einkaufsmöglichkeiten. Eine Grundschule ist vor Ort, die weiterführenden Schulen und Berufsbildenden Schulen sind in Duderstadt und/oder Göttingen mit dem Bus erreichbar. Außerdem sind ein Sportplatz, Tennisplatz, Reithallen und verschiedene Sportvereine vor Ort. 3. Rechtsgrundlage für die Aufnahme nach SGB VIII Angebotsform: - Stationäre Wohngruppe für Jugendliche mit sozialpädagogischem Schwerpunkt Rechtsgrundlage: - 34, 35a und 41 SGB VIII - Möglichkeit der Aufnahme nach SGB XII im begründeten Einzelfall 4. Personenkreis/ Zielgruppe Aufnahmealter: - ab 13 Jahre 3

4 Geschlecht: - männlich Aufnahmekriterien: - Aufnahmen erfolgen über die Jugendämter sowie aus den stationären Wohngruppen der Einrichtung - Aufgenommen werden Jugendliche mit Schwierigkeiten im Sozialverhalten und daraus entwickelte Problematiken. Weiterhin kann auch ein dysfunktionales Familien- oder Bezugssystem der Ausgangspunkt einer Aufnahme sein. In diesem Fall dient die stationäre Jugendwohngruppe entweder als Übergangsintervention, die nach der Stabilisierung der Familie (bzw. des vorherigen Ausgangssystems) wieder beendet wird oder als Maßnahme, in der die Verselbständigung der Jugendlichen forciert wird. Als in Diagnosen gefasste Aufnahmekriterien stehen die Verhaltens- und emotionalen Störungen, insbesondere die Störungen des Sozialverhaltens mit und ohne Hyperaktivität (F91) im Vordergrund, wie sie unter F9 im Kapitel V des ICD-10 aufgeführt sind. Weiterhin können Jugendliche aufgenommen werden, deren Problematik mit affektiven Störungen (F3) und den Belastungs- und somatoformen Störungen (F4) im Zusammenhang stehen. Ausschlusskriterien: - Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn eine akute Suchterkrankung vorliegt oder eine Verselbständigung aufgrund einer geistigen Behinderung nicht möglich ist. 5. Platzzahl Platzzahl: 7 - inklusive einem internen Platz zum Wohnungstraining (der Bestandteil dieses Leistungsangebotes ist) - grundsätzlich können alle Plätze mit Jugendlichen nach 35a SGB VIII belegt werden 6. Allgemeine mit der Leistung verbundene Ziele - Stabilisierung der Jugendlichen durch emotionale Sicherheit - Förderung der Selbstwirksamkeit durch Partizipation in allen Alltagsbelangen - Ermöglichung von korrigierenden Beziehungs- und Bindungserfahrungen - Auseinandersetzung mit und Bewältigung der eigenen Biographie - Aufbau von Resilienzen - Aktivierung von Ressourcen - Entwicklung persönlicher und realistischer Zukunftsperspektiven - Förderung der Selbständigkeit zu einer eigenständigen Lebensführung 4

5 7. Fachliche Ausrichtung der Leistung und angewandte Methodik Sozialpädagogische Ausrichtung mit handlungs- und erlebnispädagogischem Schwerpunkt: Das Konzept sieht eine Gruppenstärke von maximal 7 Jugendlichen ab dem 13. Lebensjahr vor. Das Team mit 5 pädagogischen Mitarbeiter/innen und einer Hauswirtschaftskraft bietet einen stabilen verbindlichen Bezugsrahmen, der für die Jugendlichen überschaubar ist und den Aufbau von intensiven Beziehungen ermöglicht. Dies ist insofern wichtig, als dass die Jugendlichen hier längerfristig leben werden und die Entwicklung und Planung ihrer individuellen Perspektive auf eine Ablösung von der Herkunftsfamilie ausgerichtet ist. Das schließt in Einzelfällen eine spätere Rückkehr in die Familie jedoch nicht aus. Das Konzept ist in seiner Ausrichtung auf eine Ganzjahresöffnung angelegt. Heimfahrten werden individuell in den Eltern- und Hilfeplangesprächen abgesprochen. Wir sind davon überzeugt, dass die Pädagogik in diesem Lebensabschnitt (Pubertät und frühes Erwachsenenalter) besonders standfest vertreten und mit klaren Regeln und Strukturen versehen sein muss. Wir wissen aber auch, dass hierbei ein hohes Maß an Flexibilität in der individuellen Situation und eine große Bereitschaft, sich immer wieder neu auf das Aushandeln dieser Absprachen einzulassen, genauso unentbehrlich sind, um Jugendliche Schritt für Schritt auf ein eigenverantwortliches Leben in der Gesellschaft vorzubereiten. 8. Grundleistungen Ein Platz in der Jugendwohngruppe bietet im Alltag folgende Grundleistungen: - Ganzjahresbetreuung - Betreuungszeiten in der Regel von Uhr mit anschließender Nachtbereitschaft und Frühdienst von Uhr (Doppeldienste nur nach Bedarf) - regelmäßige 14-tägige Heimfahrten und festgelegte Heimfahrten in den Ferienzeiten (Jugendliche, die keine Heimfahrten haben, werden in Kooperation mit der JWG Etzenborn an den Wochenenden betreut) - altersgerechte Wahrnehmung der Aufsichtspflicht - Hauswirtschaftliche Versorgung innerhalb der Wohngruppe - Rufbereitschaften sind durch ein übergeordnetes Rufbereitschaftsteam (zumeist Leitungskräfte) sichergestellt - Schaffung einer Wochen- und Jahresplanung - sozialpädagogische und erlebnispädagogische Leistungen - Förderung der individuellen Entwicklung durch Verbindung von Alltagsleben mit gezielten pädagogischen und im Einzelfall externe therapeutische Hilfen 5

6 - Einübung alters- und entwicklungsgemäßer lebenspraktischer Fertigkeiten in Bezug auf Hygiene, Pflege des eigenen Bereiches, eigenständiger Umgang mit Geld etc. - Beschulung in der einrichtungsinternen Förderschule oder in öffentlichen Schulen in Duderstadt oder Göttingen - im Einzelfall Berufsvorbereitung in der Werkstatt Etzenborn - Elternarbeit; Beratung und Begleitung bei der Ablösung vom Familiensystem - Integrationshilfen in die regionale Lebenswelt: Ausbildung, Vereine, Freundschaften etc Gruppenbezogene Leistungen Die folgenden Leistungen sind gruppenübergreifend als Qualitätsstandards in der Konzeption ausführlich beschrieben. Für die Wohngruppe Nesselröden gilt darüber hinaus: - Aufnahmeverfahren s. allgemeine Konzeption - Mitwirkung an der Hilfeplanung s. allgemeine Konzeption Vorbereitung des Hilfeplangespräches in Form eines Planungsgespräches mit Beteiligung von Bereichsleiter, Bezugsbetreuer und Jugendlichem, in dem die Ziele für den nächsten Zeitraum festgelegt werden. Die Ergebnisse fließen in den Situationsbericht ein. - Erziehungsplanung s. allgemeine Konzeption Regelmäßige Planungsgespräche mit Bereichsleitung, Bezugsbetreuer und Jugendlichem - Umgang mit Krisen/ Umsetzung Schutzauftrag nach 8a SGBVIII s. allgemeine Konzeption Zur zusätzlichen fachärztlichen Abklärung und im Krisenfall wenden wir uns an die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Göttingen. 6

7 Alltagsgestaltung: Die Jugendwohngruppe ist wirtschaftlich weitgehend eigenständig und organisiert ihren Haushalt, den Tagesablauf und ihr Wohn- und Lebensmilieu weitgehend eigenständig. Die Jugendlichen der Jugendwohngruppe sind in einen strukturierten Rahmen des Gruppenlebens und der Tagesgestaltung eingebunden, der Orientierung vermitteln soll und an den Bedürfnissen, Fähigkeiten und Grenzen der einzelnen Jugendlichen ausgerichtet ist. Hierzu gehören: - die Verpflichtung einer Beschäftigung (Schule, Praktikum, Ausbildung) nachzugehen - die verbindliche Teilnahme an gemeinsam vereinbarten Mahlzeiten - die Übernahme von Aufgaben im Haushalt der Wohngruppe (Einkaufen, Kochen, Waschen, etc.) - die Teilnahme an pädagogischen Freizeitveranstaltungen - die Einhaltung von Terminen mit dem/der Bezugsbetreuer/in und externen Hilfen (Ärzte, Beratungsstellen, etc.) Der Tagesablauf ist wie folgt strukturiert: Einzeldienst (Nächtliche Betreuung) sowie Erreichbarkeit der Rufbereitschaft Doppeldienst: In der Regel von Uhr bis Uhr - Ab 6.00 Uhr Wecken der Jugendlichen im Einzelfall - Mittagessen in der Wohngruppe für die anwesenden - Jugendlichen, für später eintreffende Jugendliche wird - Mittagessen vorbereitet - Anschließend Zeit für Hausaufgaben und Berichte - Freizeit zur freien Verfügung, Wahrnehmung von Sportangeboten öffentlicher Vereine - Wahrnehmen von Therapieterminen Gruppengespräche - Gemeinsames Abendbrot - Ausführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten nach - Wochenplan und individuellen Anforderungen wie Tischdienst, Bäderdienst etc., ggf. mit Unterstützung und Anleitung der Pädagogen - Ausklang: Möglichkeit zum Fernsehen, Spielen oder Telefonieren (in Absprache) Zubettgehen, Möglichkeit zum Austausch über den Tag 7

8 Einzeldienst (Nächtliche Betreuung) sowie Erreichbarkeit der Rufbereitschaft /22.30 Uhr Nachtruhe Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Die Mitarbeiter/innen versuchen, jeden Jugendlichen in seiner Einzigartigkeit und individuellen Persönlichkeit zu verstehen. Sie ermutigen jeden Jugendlichen dazu, sich mit seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten in die Gruppe einzubringen, um hier die Erfahrung machen zu können, ein akzeptiertes und geschätztes Mitglied einer Gleichaltrigengruppe zu sein. Die individuelle Förderung findet innerhalb der Jugendwohngruppe durch die Mitarbeiter/innen statt. Bei Bedarf und nach individueller Vereinbarung in der Hilfeplanung werden externe therapeutische Fachkräfte hinzugezogen. Die Förderung im Einzelnen: - Förderung der körperlichen Entwicklung durch regelmäßige Freizeitangebote (Schwimmen, Tauchen, Fußball) - Förderung der Begabungen - Entwicklung und Förderung zur sozialen Handlungskompetenz; u.a. Kritik zulassen können, Kritik angemessen äußern können; Einsicht in Notwendigkeiten, Kompromissfähigkeit - Auseinandersetzung mit und Bewältigung der eigenen Biographie - Entwicklung einer schulischen und beruflichen Orientierung - Hausaufgabenbetreuung - Entwicklung persönlicher und realistischer Ziel- und Zukunftsvorstellungen in Bezug auf Schule, Beruf, Freizeit - gezielte individuelle Vorbereitung auf die Verselbständigung durch Einbindung des Jugendlichen in die Alltagsorganisation und der Übernahme von Verantwortung für die eigenen Belange und für gemeinschaftliche Aufgaben - Vor- und Nachbereitung von Hilfeplan- und Elterngesprächen zwischen dem Jugendlichen und dem Bezugsbetreuer/in sowie Beteiligung an der Hilfeplanung nach 36 SGB VIII - Unterstützung bei der Reintegration ins oder Ablösung vom Elternhaus - Themenzentrierte Gruppen- und Einzelgespräche z.b. Umgang mit Medien, Gefährdung durch Drogenkonsum, Umgang mit Konflikten, Umgang mit Sexualität Gesundheitliche Vorsorge und medizinische Betreuung: In den ersten 6 Monaten nach der Aufnahme werden die Jugendlichen in der Regel einem Allgemeinarzt, einem Zahnarzt und bei Bedarf einem Facharzt z.b. einem Kinder- und Jugendpsychiater, Hautarzt oder HNO Arzt vorgestellt. 8

9 Die pädagogischen Mitarbeiter sind zuständig für die sichere Aufbewahrung und Verabreichung von Medikamenten (mit Dokumentation), für die Anleitung zu einem verantwortungsvollen eigenen Umgang mit Medikamenten und für eine allgemeine gesundheitliche Aufklärung (Hygiene, Sexualpädagogik). Ziel ist ein möglichst hohes Maß an Bewusstheit im Umgang mit den Themen Gesundheit, Ernährung und Bewegung. Bildung, Art und Umfang der Unterstützung im Kontext Schule/Ausbildung: Das Erleben vertrauensvoller verlässlicher Beziehungen bildet die emotionale Basis für neues Lernen. Im sozialen Lernen der Gruppe werden die auch für die schulische oder berufliche Entwicklung wichtigen sozialen Basiskompetenzen gezielt geübt: Zuhören lernen, Kritik angemessen äußern und annehmen lernen, erfolgreiche Konfliktbewältigung üben und auf die Gefühle bei sich und anderen achten. - enge Kooperation mit der angegliederten Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung (von gemeinsamen Fallbesprechungen bis hin zum Begleiten in die Klasse reicht hier die Bandbreite) - intensiver und regelmäßiger Kontakt zu den öffentlichen Schulen, den Berufsbildenden Schulen und freien Trägern beruflicher Fördermaßnahmen (telefonischer Austausch, Gesprächstermine) - Abbau von Lernängsten, Unterstützung bei den Hausaufgaben, Vermittlung von Lernstrategien, Sortieren und Ordnung lernen - engmaschige Begleitung beim Übergang von der Förderschule zur öffentlichen Schule - eine gezielte Nachhilfe kann im Rahmen der Hilfeplanung besprochen und anschließend vermittelt werden (individuelle Sonderleistung) - Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Kontakte zur Arbeitsagentur, Berufsberatung, Hilfe bei der Vermittlung von Praktika etc. Erlebnis- und handlungsorientierte Angebote: Jugendliche brauchen Erlebensräume, die unmittelbare, alltagsrelevante Erfahrungen bieten. Durch erlebnis- und handlungsorientierte Angebote sollen u.a. Basisqualifikationen wie Durchhaltevermögen und ein angemessener Umgang mit Frustrationen sowie das Planen und Handeln in der Gruppe nachgeholt bzw. stabilisiert werden. In der Jugendwohngruppe gibt es ein ganzjähriges erlebnispädagogisches Angebot Tauchen. Im Vordergrund stehen bei diesem Projekt die Zielsetzungen: - Entwicklung und Stabilisierung von Selbstvertrauen - die Schulung der Wahrnehmungsfähigkeit - die Vermittlung von sozialen Erfahrungen und Selbsterfahrung - Gruppeninteraktionen (wie erlebe ich mich und wie erlebe ich die anderen) 9

10 Bei dem Angebot für alle Jugendlichen der Wohngruppe beruht die Teilnahme auf Freiwilligkeit; dennoch regen wir diese im Besonderen an. Das Projekt Tauchen hat einen aufbauenden Kurs-Charakter in dem sich jeder Jugendliche entsprechend seinen Fähigkeiten einbringen kann. Voraussetzung ist die Zustimmung der Personensorgeberechtigten sowie eine ärztliche Voruntersuchung. Alle erlebnispädagogischen Aktivitäten setzen auf eine intensive Beziehung der Jugendlichen untereinander und zwischen ihnen und den Pädagogen. Sie haben zum Ziel: die Steigerung des Selbstwertgefühles, die Bearbeitung von Verwöhnungshaltungen, die Förderung des Gemeinschaftsgefühls, die Einübung von Verantwortung für sich selbst und für die Gruppe. Außerdem tragen sie zur zwischenmenschlichen Beziehung bei und eröffnen neue Sichtweisen der Selbst- und Fremdwahrnehmung. Beteiligung (Partizipation): s. allgemeine Konzeption Das Konzept der Gesamteinrichtung zur Partizipation wird in dieser Wohngruppe durch folgende Maßnahmen umgesetzt: Vorbereitung des Hilfeplangespräches in Form eines Planungsgespräches mit Beteiligung von Bereichsleiter, Bezugsbetreuer und Jugendlichem, in dem die Ziele für den nächsten Zeitraum festgelegt werden. Die Ergebnisse fließen in den Situationsbericht ein. durch das gemeinsame Besprechen des Situationsberichts Wöchentliches Gruppengespräch Beteiligung an der Entwicklung und Überarbeitung von Gruppenregeln gemeinsames Erarbeiten von Konfliktlösungsstrategien Planung von Ferienfreizeiten und erlebnispädagogischen Aktionen (Klettern, Mountain Bike, Kanu) Wahl eines Gruppensprechers Regelmäßige Treffen der Gruppensprecher des Bereiches ohne Betreuer Geplante Teilnahme der Gruppensprecher an der Bereichskonferenz Mitgestaltung des Lebens- und Alltagsraumes in allen Dingen, die die Jugendlichen betreffen gemeinsame Gestaltung der Gruppenräume und des Wohnumfeldes (Geländegestaltung, Gartenbau usw.) Möglichkeiten der Teilhabe an Traditionen und Festen, in gesellschaftlichen Gemeinschaften (Vereine, Kirche), Gruppenaktivitäten etc. Beschwerdemöglichkeiten mit dem Ziel einer schnellen und verbindlichen Klärung 10

11 Wahl von Vertrauenserziehern Nutzung einer Beschwerdebox Gespräche mit Bezugsbetreuer und Bereichsleitung Kontaktmöglichkeiten zu externen Ombudsstellen Die Jugendlichen sollen durch die Integration in die Wohngruppe zu einer Gemeinschaftsfähigkeit hingeführt werden. Dazu gehören neben der Bewältigung lebenspraktischer Erfordernisse auch ein Kennenlernen der eigenen Persönlichkeit mit ihren Möglichkeiten und Grenzen sowie das Erlernen der Fähigkeit zum Erkennen, Artikulieren und Durchsetzen der eigenen Bedürfnisse und Interessen unter der Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen anderer. Die Regeln des Gruppenlebens schaffen hier ein Gleichgewicht zwischen den individuellen Bedürfnissen der Einzelnen und denen der Wohngruppe. Sie sind für die Jugendlichen auch eine wichtige Orientierung im Tagesablauf, geben ihnen Anhaltspunkte und Sicherheit bei der Bewältigung des Alltags. Entwicklung der Fähigkeit zur eigenständigen Lebensführung Ein Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit ist die Begleitung und Förderung der Jugendlichen in der Lebensphase des Übergangs vom Jugendalter zum Erwachsenenalter. Die Ablösung vom Elternhaus, die Gestaltung und Stabilisierung von öffentlichen Kontakten und persönlichen Beziehungen sowie die schulische und berufliche Qualifikation sind die zentralen Bewährungsfelder der Jugendlichen, mit denen wir in der täglichen Auseinandersetzung sind. Im Rahmen der Wohngruppe werden Jugendliche und junge Erwachsene auf eine selbständige Lebensführung vorbereitet. Das Konzept der JWG sieht einen sukzessiven und individuellen Übergang aus der Wohngruppe, ggf. über das interne Wohnungstraining, in ein Betreutes Jugendwohnen (eigenes Leistungsangebot) bis hin zur vollständigen Selbständigkeit vor. Mit der Nutzung einer kleinen separaten Wohnung in dem Gebäude der Jugendwohngruppe bieten wir den Jugendlichen die Möglichkeit, unter bestimmten Betreuungsschwerpunkten und betreuungsfreien Zeiten ein eigenständiges Organisieren des täglichen Lebens zu trainieren. Die Wohnung hat Platz für einen Jugendlichen und umfasst neben dem Zimmer des Jugendlichen eine kleine Küche und ein Bad mit WC. Dabei wird die Betreuung von den pädagogischen Mitarbeitern des Wohngruppendienstes gewährleistet. In der Regel sollten die Jugendlichen, die die Wohnung beziehen, 16 Jahre alt sein. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit in unmittelbarer Vorbereitung auf einen Wechsel in das Betreute Jugendwohnen eine kleine, externe Wohnung in der Nähe der Jugendwohngruppe zu beziehen. 11

12 Allgemeine Leistungen der JWG in Bezug auf die Vorbereitung für eine selbständige Lebensführung: - Vermittlung von Grundfähigkeiten und -fertigkeiten einer eigenverantwortlichen Lebensführung - Einüben des Umgangs mit öffentlichen Einrichtungen (z.b. Post, Agentur für Arbeit, Ämter) - Begleiteter Einkauf von Lebensmitteln zwecks Preis- und Warenorientierung - Einüben des Umgangs mit Geld (Taschengeld, Konto, Sparbuch, Vertragsabschlüsse) - Hilfestellung bei Anträgen (u.a. Berufsausbildungsbeihilfe, Anmeldung Schule etc.) - Begleiteter Übergang in die eigene Wohnung (Betreutes Jugendwohnen) Elternarbeit: s. allgemeine Konzeption Die Elternarbeit ist ein weiterer inhaltlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Nach unserer Erfahrung kann eine Veränderung des Verhaltens nur unter Einbeziehung der Verhältnisse im Herkunftsmilieu erreicht werden. Zudem leben die Jugendlichen meist in zwei Welten. Für Viele ist ihr Herkunftsmilieu ihre soziale Perspektive, und sie gehen nach Beendigung der Jugendhilfe nicht selten und trotz ihrer erworbenen Fähigkeiten zu ihren Angehörigen oder in ihr Herkunftsmilieu zurück. Unser Anspruch ist: - die komplexe Lebenswirklichkeit im Herkunftsmilieu der Jugendlichen bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Hilfe zu berücksichtigen und einzubeziehen - die Stärken und Ressourcen der Herkunftsfamilie und des sozialen Umfeldes konstruktiv zu nutzen - die Verbesserung der Beziehung zur Familie bewirken und - die Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder die Verselbständigung einzuleiten. Unsere Leistungen sind: - abgestufte und differenzierte Formen des Kontakt- und Besuchsaufbaues zu den wichtigsten Personen der Herkunftsfamilie (in der Regel vierzehntägige Heimfahrten sowie mehrwöchige Heimfahrten in den Schulferien) - Hilfestellung für die Eltern und für den Jugendlichen bei der Strukturierung und Gestaltung der Besuche - regelmäßige Besuche des Bezugsbetreuers bei der Herkunftsfamilie - Teilnahme der Herkunftsfamilie an Festlichkeiten der JWG. Beendigung der Maßnahme: Die in den Hilfegesprächen vereinbarte Verweildauer wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Eine Beendigung der stationären Unterbringung in der JWG ist mit dem 12

13 Jugendlichen, der Herkunftsfamilie und dem Öffentlichen Träger über das Hilfeplanverfahren nach 36 SGB VIII einzuleiten. Für Jugendliche, die in die Herkunftsfamilie zurückgeführt werden, besteht die Möglichkeit einer ambulanten Nachbetreuung. Jugendliche, die zu einer eigenständigen Lebensführung befähigt werden sollen, wechseln intern in eine eigene Wohnung des Betreuten Jugendwohnens. Schulisches Konzept: Angestrebt wird für die Jugendlichen der Besuch einer öffentlichen Schule. Jugendliche mit einer besonderen Lernproblematik können in der Förderschule ES beschult werden. Im Vorfeld der Beendigung des Schulbesuches werden Kontakte zu Arbeitsamt und Berufsausbildungsstätten aufgenommen, so dass eine Integration in die Arbeitswelt direkt im Anschluss an die Schule erfolgen kann Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Jugendwohngruppe (JWG) Nesselröden Stunden/ Woche Stunden/ Monat Geschäftsführung 1,76 7,64 Bereichsleitung 8,75 37,98 Koordination f. Organisationsentwicklung 0,90 3,91 Verwaltung 5,70 24,74 IT-Service 1,17 5,08 Betriebsrat 0,59 2, Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätsentwicklung s. allgemeine Konzeption Interne Organisations- und Qualitätsentwicklungsprozesse sorgen dafür, dass Schlüsselprozesse generiert und verbindlich festgeschrieben werden, die sich z.b. mit Krisenmanagement und damit verbundenen Leitlinien für den Umgang mit Grenzverletzungen und Gewalt, Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Mitarbeiterinnen u.v.m. auseinandersetzen. Die Mitarbeiterförderung erhält einen besonderen Stellenwert, da vom Personal in besonderem Maße hohe Reflexionsfähigkeit, Fachwissen, Belastbarkeit, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit sowie eigene emotionale Stabilität gefordert werden. 13

14 Im Rahmen der JWG finden folgende Leistungen zur Qualitätsentwicklung im Einzelnen statt: - Supervision mit Fallbezug durch externe Supervisoren/innen - Regelmäßige Bereichskonferenzen - Regelmäßige Teamtage zur Konzeptionsentwicklung - Teamgespräche und Fachberatung durch die Bereichsleitung - Fachberatung durch den internen Psychologisch-therapeutischen Dienst - Mitarbeit in internen Arbeitsgruppen und Gremien - Interne Fortbildungen - Systematische Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen durch jährlich stattfindende Einführungstage und individuelle Praxisanleitung - Bedarfsorientierte interdisziplinäre Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Schule usw. - Regelmäßige Hilfeplanung nach 36 SGB VIII - Dokumentation, Aktenführung, Erstellen von Protokollen und Entwicklungsberichten Angaben zum durchschnittlichen zeitlichen Umfang pro Monat: Sonstige Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung Stunden/ Woche Stunden/ Monat Dienstbesprechung (einschl. Dienstübergaben) 0,5 Std. tägl. + 1,5 Std. 20,00 Wo. Fallbesprechung 1,5 Std. 6,00 Team-Supervision 10 x 90 min. / Jahr 1,50 Supervision für Leitung / Fachkräfte 1 x 90 min. / Jahr Dokumentation (Berichte, Dienstbuch, EDV) 4 Std./ Wo. 16,00 Teamentwicklung 2,00 Fortbildung (intern und extern) 3,00 Evaluation (Hilfeverläufe) 1, Strukturelle Leistungsmerkmale Personal: JWG Nesselröden Stunden/ Woche Stunden/ Monat Teamleitung (Sozialpädagoge/in oder Erzieher/in m. Zusatzqualifikation) 39,00 169,26 Erzieherinnen/ Erzieher 136,50 592,41 Handwerklicher Erziehungsdienst 1,84 7,99 Springer 0,00 0,00 Psychologin/ Psychologe 3,00 13,02 Hauswirtschaft 28,00 121,52 Hausreinigung 1,50 6,51 Hausmeister 8,98 38,97 14

15 Räumliche Gegebenheiten/ sächliche Ausstattung: Gebäude und Grundstück sind Eigentum der Psychagogischen Kinder- und Jugendhilfe Rittmarshausen. Grundstück: 1740 qm Wohnfläche: 265 qm Räumliche Gegebenheiten: - Kellergeschoss (teilweise Wohnfläche) - 1 Einbettzimmer mit Küche und Dusche/ WC (Wohnungstraining) ca. 25 qm - kleines zweites Büro ca. 15 qm - Heizungskeller, Waschküche, Lagerraum, Sport- und Fitnessraum ca. 90 qm Erdgeschoss ca. 130 qm - 2 Einbettzimmer - 1 Gruppenraum - 1 Essraum mit Kamin - 1 Dienstzimmer und separates Bad für Mitarbeiter/innen - 1 Küche - 1 Bad mit Dusche und 2 WC Dachgeschoss ca. 100 qm - 4 Einbettzimmer - 1 Bad/ Dusche/ WC Weitere Nutzfläche (außen): ca. 150 qm - 2 Garagen, Carport - 2 eingerichtete Werkstätten - Grundstück mit zwei überdachten Terrassen sowie Garten ca.1190 qm Sächliche Ausstattung: - Fuhrpark: 1 VW Bus T5 - Sonstiges (z.b. EDV) 15

16 8.5. Sonderaufwendungen im Einzelfall und Individuelle Sonderleistungen Für besondere Erziehungsleistungen gelten folgende Vereinbarungen entsprechend des Rahmenvertrages nach 78 SGB VIII Niedersachsen vom Pauschale für Sonderaufwendungen im Einzelfall ( 6 Rahmenvertrag Niedersachsen, Anlage 8 Pkt.1.4) Sonderaufwendungen im Einzelfall ( 6 Rahmenvertrag Niedersachsen, Anlage 8 Pkt.1.4) Individuelle Sonderleistungen ( 8 Rahmenvertrag Niedersachsen) In der Jahrespauschale von 1.400,00 sind enthalten: Rahmenvertrag: Sonderbewilligungen, z.b. Fahrrad Beihilfen zur Konfirmation, Kommunion u. Jugendweihe Ferienzuschuss Klassenfahrten für öffentliche Schüler Lfd. Bekleidungsergänzung Lernmittel für öffentliche Schüler Weihnachtsbeihilfe 2 Familienheimfahrten pro Monat im regionalen Nahverkehr (Großraum) Sonstige Kosten Sonderaufwendungen auf Antrag beim Kostenträger: Rahmenvertrag: Erstausstattung Bekleidung Kosten in Kindertagesstätten Fahrtkosten für Familienheim-fahrten, die über die Anzahl oder den Großraum hinausgehen außerplanmäßige Heimfahrten Starthilfen und die daraus resultierenden Leistungen: - Erstausstattung bei Aufnahme - Ersteinrichtung der Wohnung bei Betreuung in Einzelwohnung - Verselbständigungshilfe vor Beendigung der Maßnahme (z.b. Maklercourtage, Einrichtungskosten, Mietsicherheit) Ohne Antrag werden mit dem Kostenträger abgerechnet: Taschengeld lt. Tabelle Nach Festlegung im Hilfeplan können folgende Sonderleistungen zu den Grundleistungen beantragt werden: Sonderleistungen: Diagnostik, sofern nicht Grundleistung therapeutische Zusatzleistungen, sofern nicht Grundleistung Familientherapie, sofern nicht Grundleistung Begleitung von Elternkontakten, wenn diese gerichtlich oder durch den Vormund festgelegt werden sozialpädagogische Einzelfallhilfe, Schulbegleitung / Schulassistenz Spezielle Nachhilfe und Förderung im schulischen Bereich Erlebnispädagogische Maßnahmen (in Zusammenarbeit mit anderen Trägern) Heilpädagogisches Reiten Instrumentalunterricht Stand:

0551-30540260 (telefonische Vermittlung über die stationäre Wohngruppe Blaues Haus) Telefax: 0551-30540290 c.lakhel@kinderheim-rittmarshausen.

0551-30540260 (telefonische Vermittlung über die stationäre Wohngruppe Blaues Haus) Telefax: 0551-30540290 c.lakhel@kinderheim-rittmarshausen. 1. Betreutes Jugendwohnen in Gruppenform Adressen: 1.) Mittelstraße 3 37077 Göttingen 2.) Rosmarinweg 33 37079 Göttingen Telefon: 0551-30540260 (telefonische Vermittlung über die stationäre Wohngruppe

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Telefon: oder Telefax: 1. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Adresse: Mahneberg 19 37130 Gleichen-Rittmarshausen Telefon: 05508-97580 oder 05508-9758141 Telefax: 05508-9758150 E-Mail: verwaltung@kinderheim-rittmarshausen.de

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