1. Psychotherapeutische Mädchenwohngruppe mit Schwerpunkt Traumapädagogik

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1 1. Psychotherapeutische Mädchenwohngruppe mit Schwerpunkt Traumapädagogik Adresse: aus Gründen des Schutzraumes hier keine detaillierte Angabe (nur Ort), d.h. erreichbar über die Zentrale: Gleichen-Rittmarshausen, Mahneberg 19 Telefon: Telefax: Standort des Angebotes und Infrastruktur Reinhausen ist mit Einwohnern der größte Ortsteil und Verwaltungssitz der Gemeinde Gleichen und verfügt über eine gute Infrastruktur. Es liegt etwa 8 km südöstlich von Göttingen und 13 km von Rittmarshausen entfernt. Eine Grundschule ist vor Ort und die weiterführenden Schulen sind in Göttingen mit dem Bus gut erreichbar. Einkaufmöglichkeiten und allgemeinmedizinische Versorgung sind gegeben. Ein Sportplatz, Tennisplatz, Spielplatz sowie Reithallen und ein Schützenhaus sind ebenfalls vor Ort. Zur zusätzlichen fachlichen Abklärung sowie im Krisenfall ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Göttingen Ansprechpartner in unmittelbarer Nähe. 3. Rechtsgrundlage für die Aufnahme nach SGB VIII Angebotsform: - Stationäre Wohngruppe mit traumapädagogisch-therapeutischem Schwerpunkt Rechtsgrundlage: - 34, 35a i.v. mit 8a 1

2 4. Personenkreis/ Zielgruppe Aufnahmealter: - von 6 bis 13 Jahren Geschlecht: - ausschließlich Mädchen Aufnahmekriterien: - komplexe Traumafolgestörungen, die externalisierende Störungsbilder wie Hyperaktivität, aggressives Verhalten, mangelnde Motivation und Kooperation als Folge früher Traumata beinhalten können sowie internalisierende Traumafolgestörungen, Depressionen, Angststörungen, Somatisierungsstörungen, dissoziative Störungen und andauernde Persönlichkeitsstörungen nach Extrembelastung (siehe Diagnosen ICD 10, Kap. V Psychische und Verhaltensstörungen, insbesondere F9) Ausschlusskriterien: - akute Psychose und Suizidalität, schwere geistige Behinderung, Substanzabhängigkeit Zielgruppe: - junge Mädchen, die aufgrund belastender Erfahrungen einen besonderen Schutzraum benötigen, insbesondere Mädchen mit traumatischen Erlebnissen von familiärer und außerfamiliärer Gewalt wie z.b. psychischem, körperlichem und sexuellem Missbrauch oder extremer Vernachlässigung Zielgruppe nach 35a: Formen der seelischen Behinderung: - s. Aufnahmekriterien 5. Platzzahl Platzzahl: 7-7 Plätze für seelisch behinderte Kinder ( 35a SGB VIII) - in dieser Gruppe wird dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im besonderen Maße Rechnung getragen ( 8a SGB VIII) 6. Allgemeine mit der Leistung verbundene Ziele - Schutz vor Retraumatisierungen - Stabilisierung der jungen Mädchen durch emotionale Sicherheit - Mitgestaltung ihres Tagesablaufs innerhalb des Rahmens - Entwicklung von Selbstwirksamkeit - Ermöglichung von korrigierenden Beziehungs- und Bindungserfahrungen - Aufbau von Resilienzen - Aktivierung von Ressourcen 2

3 7. Fachliche Ausrichtung der Leistung und angewandte Methodik Sozialpädagogische, heilpädagogische, psychotherapeutische Ausrichtung mit traumapädagogischem Schwerpunkt: Der umfassende pädagogisch- psychotherapeutische Betreuungsrahmen ist darauf abgestimmt, den Mädchen einen sicheren Ort zu bieten und damit einen speziellen Schutzraum zu schaffen. Wir gewährleisten die eventuell notwendige Anonymität der Unterbringung und überprüfen den möglichen Verbleib in der Familie. Wir arbeiten in unserem Gesamtkonzept ganzheitlich, da wir den Mädchen nicht nur im Alltag in der Wohngruppe, sondern auch im Lebensraum Schule ein geschütztes Umfeld zur Verfügung stellen. Unsere Heilpädagogin unterstützt die Mädchen in den Bereichen der Sprachförderung, der Förderung der visuellen oder der auditiven Wahrnehmung und führt regelmäßige psychomotorische Gruppenangebote in einer nahegelegenen Sporthalle durch. Eine Besonderheit der Mädchenwohngruppe ist es, dass hier auch Psychotherapie vor Ort angeboten wird. Dieses Konzept bietet den Vorteil, den Zugang zur Therapie zu erleichtern und einen engen Austausch zwischen Therapie und Pädagogik zu realisieren. Ergebnisse der therapeutischen Arbeit können so besser auf die Alltagssituationen transferiert und in den Alltag integriert werden (z.b. kann in der Therapie ein Notfallkoffer für Krisensituationen gepackt werden, der dann im Alltag von den Pädagoginnen in Absprache mit den Mädchen ausprobiert und genutzt werden kann). Psychotherapeutische Methoden: Die Psychotherapeutin arbeitet mit fundierten, evidenzbasierten traumatherapeutischen Techniken. Je nach kognitivem und emotionalem Entwicklungsstand des Mädchens wird in den wöchentlich stattfindenden Einzeltherapiestunden an Stabilisierung, Ressourcenaktivierung und Neuorientierung gearbeitet. Dabei kann die Frequenz und Dauer der psychotherapeutischen Behandlungsstunden dem aktuellen Bedarf angepasst werden. 8. Grundleistungen - Ganzjahresbetreuung - 24 Std.- Betreuung (Doppeldienste in Kernzeiten Uhr, aufgrund individueller Erfordernisse zum Teil Dreifachdienste Montag Freitag ) - Sozialpädagogische, psychologische und psychotherapeutische Leistungen (1x wöchentlich Therapie vor Ort) - heilpädagogische Förderung einzeln und in der Kleingruppe 3

4 - Rufbereitschaften durch ein übergeordnetes Rufbereitschaftsteam (in der Regel Leitungskräfte) - hauswirtschaftliche Versorgung innerhalb der Wohngruppe Sonderleistungen: - Begleiteter Umgang mit Elternteilen / Kontaktpersonen nach Vereinbarung - Beschulung vor Ort ist möglich 8.1. Gruppenbezogene Leistungen Folgende Leistungen sind als Qualitätsstandards im Allgemeinen Teil beschrieben: - Aufnahmeverfahren - Mitwirkung an der Hilfeplanung - Erziehungsplanung - Umgang mit Krisen/ Umsetzung Schutzauftrag nach 8a SGBVIII Spezifische Ergänzungen zum Aufnahmeverfahren: Die Psychologin erhält anhand der Vorberichte, einer eigenen Erstdiagnostik des Mädchens sowie Anamnesegesprächen mit Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen erste wichtige diagnostische Daten. Entwicklungsanamnese, Abklärung der familiären und sozialen Umstände, Allgemeine Verhaltens- und Psychodiagnostik sowie traumaspezifische Diagnostik bilden die Basis für die individuelle Förderung und Unterstützung des Mädchens im Alltag und werden sofort ins Team und an die behandelnde Psychotherapeutin sowie die Heilpädagogin weitergegeben. Der traumaspezifische Blick ist hier von Anfang an gegeben, so dass schon im Aufnahmeprozess das Auftreten von Rückblenden etc. erfragt und darauf reagiert werden kann. Alltagsgestaltung: Zentraler Begriff unseres traumapädagogischen Konzeptes ist der sichere Ort. Der sichere Ort steht einerseits für den gewährten Schutzraum, den traumatisierte Kinder dringend benötigen und anderseits für neue vertrauensvolle Beziehungen und hoffnungsvolle Bindungen. Hieraus wird deutlich, dass die Mitarbeiterinnen dieser Gruppe sich im Sinne einer besonderen professionellen Haltung mit ihrer gesamten Persönlichkeit und beruflichen Erfahrung als Beziehungs- und Bindungspartner zur Verfügung stellen. Im Bewusstsein dessen, dass das Vertrauen der Kinder durch ihre früheren Erlebnisse schwer erschüttert worden ist, wird ihr Verhalten auf dem Hintergrund der traumapädagogischen Erkenntnisse erklärt und interpretiert. Ziel ist es, den Mädchen zu vermitteln, dass wir sie schützen und für sie gesorgt wird. Aus diesem Grund haben Halt und Sicherheit eine so hohe Bedeutung für das pädagogische Setting. Erklärendes pädagogisches Handeln, ein ruhiges und einschätzbares Erziehungsverhalten und verbindliche Rituale im Tagesablauf gestalten die Gruppe und das Umfeld für die Mädchen berechenbar. Auf diese Weise 4

5 soll die emotionale Stabilisierung der Mädchen auf unterschiedlichen Ebenen gefördert und kontinuierlich begleitet werden. Der Alltag auf der Wohngruppe ist durch feste, halt gebende Strukturen und Rituale gekennzeichnet. Rituale spielen eine wichtige Rolle im Alltag. Sie setzen Regeln und Grenzen, geben Halt und Geborgenheit und reduzieren dadurch Ängste. Sie machen den Alltag transparent und tragen dazu bei, dass aus dem nun berechenbaren Ort ein sicherer Ort werden kann. In der Mädchenwohngruppe werden Rituale entwickelt, um Abläufe der z.b. Tages- und Wochenstruktur zu verdeutlichen, Übergänge zu erleichtern (z.b. vom Tag zur Nacht, von der Wohngruppe zur Schule). Rituale werden eingesetzt, um tägliche Reflexionsrunden mit den Mädchen durchzuführen und bieten auch eine Form von Mitbestimmung und Kommunikation, wenn z.b. in der Mittagsrunde die individuelle Gestaltung des Nachmittags besprochen wird. Ritualisiert sind ebenfalls die wöchentlich stattfindenden Gruppengespräche, die im Sinne der Partizipation von den Kindern mitbestimmt und mit Unterstützung der Erzieherinnen gehalten werden. Im Rahmen dieser gemeinsamen Gruppengespräche sowie in Einzelgesprächen mit der Bezugserzieherin wollen wir auch die für diese Mädchen wichtige sexualpädagogische Begleitung gestalten. Gerade bei Mädchen, die sexuellen Missbrauch erlebt haben, kommt es häufig zu spezifischen Schädigungen in der Entwicklung des Körperschemas, 40 % der sexuell missbrauchten Menschen lehnen ihren Körper ab (Weiß, 2003). Dazu kommen Gefühle wie Ekel, Schuld, Scham, Hilflosigkeit und Verwirrung. Entsprechend wichtig ist eine sexualpädagogische Begleitung, die in einer Atmosphäre von Enttabuisierung vor allem Wissen vermittelt, Gefühle thematisieren übt, Regeln bzgl. eigener Grenzen und der Grenzen anderer Menschen aufzeigt. Für viele unserer Kinder ist die Wohngruppe ein dauerhafter Lebensort. Umso wichtiger ist es, sie gut in ihr neues Umfeld zu integrieren und auch Kontakte außerhalb der Wohngruppe zu fördern. Durch die Mitgliedschaft in Sportvereinen, Teilnahme an kindgerechten Dorfesten wie dem Kartoffelfest, kleine Ausflüge ins Dorf unterstützen wir die Einbindung in die neue Lebensumfeld der Mädchen. Regeltagesablauf: Die Kinder werden morgens ab ca Uhr geweckt, betreut von einer Erzieherin oder nächtlichen Betreuung Uhr kommt die Hauswirtschafterin, bis 8.00 Uhr sind alle Kinder auf dem Weg zur Schule. Die Kollegin aus dem Nachtdienst verlässt in der Regel um 9.00 Uhr die Gruppe, es sei denn ein Kind muss zum Arzt etc. Schulschluss ist gegen bis Uhr, daher kommt die erste Erzieherin in der Regel um Uhr. Das gemeinsame Mittagessen findet gegen Uhr oder für die später kommenden Kinder gegen Uhr. Nach dem Essen gibt es die Betreuung der Hausaufgaben und von bis Uhr ist Mittagsruhe. Hier findet die Dienstübergabe statt, da um eine weitere Kollegin in den Dienst kommt. 5

6 Psychotherapie findet dienstags und mittwochs bis ca Uhr statt, heilpädagogische Förderung montags und mittwochs bis ca Uhr. Der Nachmittag steht dann für pädagogische Gruppenunternehmungen zur Verfügung, ebenso Einzelkontakte, Arztbesuche etc. Wir binden unsere Kinder in Vereinsaktivitäten wie Schwimmen, Fußball ein oder begleiten sie zum heilpädagogischen Reiten. Um Uhr ist Abendessen. Die Uhr Kollegin geht um Uhr, die Uhr Kollegin geht um Uhr. Die nächtliche Betreuung kommt um Uhr dazu. An den Wochenenden: Freitags kommt eine Kollegin gegen Uhr in den Dienst, bleibt bis Samstag Uhr, um Uhr und um Uhr kommen zwei weitere Kolleginnen. Der Uhr Dienst übernimmt die Nachtbereitschaft bis sonntags 12.30, dann wieder Uhr und Uhr wie am Samstag, der Uhr Dienst übernimmt die Nachtbereitschaft. D.h. in der Regel haben wir an den Werktagen einen Doppeldienst von bis Uhr, zusätzlich sind Hauswirtschaft, Psychologin, Psychotherapeutin und Heilpädagogin im Dienst. An den Wochenenden gibt es den Doppeldienst von bis Uhr. In der Zeit Uhr wird eine Nachtbereitschaft von den Erzieherinnen oder den Nächtlichen Betreuungen geleistet. Traumapädagogische Ausrichtung: Nach Schmid (2013) kann man aus der Wirkung von traumatisierenden, emotional invalidierenden Umwelten in der Traumapädagogik logisch ableiten, was die Kinder und Jugendlichen an einem sicheren Ort erfahren sollen und können. Wir begegnen den Folgeerscheinungen, die die Mädchen aufgrund ihres bisherigen traumatisierenden Umfelds ausgebildet haben mit traumapädagogischen Interventionen: Zum Schutz vor Retraumatisierungen geben wir den Mädchen einen sicheren äußeren Ort in einem gemütlichen Wohnhaus in einer dörflichen Umgebung. Jedes Mädchen bewohnt ein großzügiges Einzelzimmer, das es sich nach eigenem Geschmack mit einrichten und gestalten kann. Die Tür hat einen Knauf, so dass jedes Zimmer auch als persönlicher Rückzugsort genutzt werden kann. Häufig haben die Kinder Unberechenbarkeit im Alltag kennengelernt wir bieten Transparenz, z.b. durch unseren Wochenplan, der mit Piktogrammen für jedes Kind die individuellen Termine der Woche anzeigt und mit den Kindern Anfang der Woche gemeinsam erstellt wird. Anhand von Fotos können die Kinder sehen, welche Kollegin wann in der laufenden Woche in den Dienst kommt. Der ausgehängte Speiseplan gibt Auskunft über das Mittagessen. Die Kinder haben Einsamkeit und Isolation erlebt, wir gestalten Beziehungsangebote, z.b. hat jedes Mädchen eine Bezugserzieherin, ebenso kennt sie deren Vertretung für 6

7 Urlaubs- und Krankheitsfälle. Die Bezugserzieherin geht noch einmal in besonderem Maße auf ihr Bezugskind ein, wertvolle Einzelkontakte auch zur Resilienzförderung werden regelmäßig miteinander gestaltet. Viele der Mädchen haben erlebt, nicht gesehen, nicht beachtet und nicht gehört zu werden aufgrund der personellen Ausstattung können wir den Kindern pädagogische und therapeutische Aufmerksamkeit bieten. In unseren täglichen Reflexionsrunden kommt jedes Mädchen zu Wort. Wir achten sehr darauf, dass wir wertschätzend miteinander umgehen. Die Bedürfnisse unserer Mädchen wurden früher oft missachtet, daher benötigen sie in besonderem Maße unsere Fürsorge und eine engmaschige Betreuung in allen Alltagssituationen. Wir arbeiten an den Bedürfnissen der Kinder orientiert, wir unterstützen sie bei der alltäglichen Bewältigung ihrer Aufgaben wie Hygiene oder Ordnung. Wir legen großen Wert auf gesunde und ausgewogene Ernährung und gestalten dies bei den gemeinsamen Mahlzeiten. Dem Gefühl, ausgeliefert zu sein begegnen wir mit der Haltung der Partizipation. Ob bei Entscheidungen für die Tagesplanung im pädagogischen Alltag bis hin zur Hilfeplanung beziehen wir die Mädchen ihrem Entwicklungsstand entsprechend mit ein. Erfahrungen von Abwertung und Bestrafung stehen tägliche Ermutigung und Lob gegenüber. In den gemeinsam zwischen Kind und Bezugserzieherin festgelegten Zielen für die tägliche Reflexionsrunde achten wir besonders darauf, die Mädchen für ihre Anstrengungsbereitschaft zu belohnen. Beim Auftreten von Fehlverhalten verhängen wir keine Sanktionen, wir erkennen an, dass die Mädchen vielfach aufgrund ihrer Biografie Schutzmechanismen als Überlebenshilfe ausgebildet haben. Wir suchen gemeinsam mit den Kindern nach alternativen angemessenen Verhaltensweisen und gegebenenfalls nach einer individuellen Wiedergutmachung, wenn im Konflikt andere Menschen verletzt oder Gegenstände zerstört wurden. Eine angemessene Förderung der Mädchen ihrem individuellen Entwicklungsstand entsprechend steht in unserer Arbeit auf mehreren Ebenen im Vordergrund. Die Mädchen haben vielfach Über- oder Unterforderungssituationen im häuslichen oder schulischen Kontext erlebt. Mithilfe einer ausführlichen psychologischen Eingangsund Prozessdiagnostik erarbeiten wir im pädagogischen Team gemeinsam mit den Fachkräften aus der Heilpädagogik, Psychotherapie und Schule eine individuelle Förderung der Kinder und überprüfen diese regelmäßig in den Fallbesprechungen. Den leidvollen alten Erfahrungen stellen wir im Alltag freudvolle Erfahrungen durch gemeinsame Aktivitäten, Ausflüge oder Freizeiten gegenüber. Da für einige unserer Mädchen die Wohngruppe ein dauerhaftes Zuhause darstellt, legen wir besonderen Wert darauf, den Jahresablauf und die Feiertage eines Jahres wie z.b. auch 7

8 Geburtstage oder Ferienbeginn gemeinsam zu gestalten. Wir begleiten die Mädchen auf ihrem oft schmerzhaften Weg der Ablösung vom Elternhaus und unterstützen sie bei der Aufarbeitung ihrer persönlichen biografischen Geschichte. Bei all diesen Inventionen stehen im Hintergrund eine Verbesserung der Emotionsregulation der Mädchen, Vermittlung des Gefühls von Selbstwirksamkeit im Alltag sowie eine Verbesserung der Selbst-, Fremd- und Körperwahrnehmung. Dabei bieten die Mitarbeiterinnen in hohem Maße ein Angebot zur weiblichen Identifikation für die Mädchen. Erfahrungsgemäß können die Mädchen Mitarbeiterinnen eher als Ansprech- und Vertrauenspersonen akzeptieren und es kann so verhindert werden, dass sie auf Muster von sexualisierten Verhaltensweisen zurückgreifen, um ihre Wünsche und Bedürfnisse erfüllt zu bekommen. Aufgrund der erhöhten Bedürftigkeit der Mädchen arbeiten wir mit einem entsprechenden Betreuungsschlüssel. Gesundheitliche Vorsorge und medizinische Betreuung: In den ersten 3 Monaten nach der Aufnahme werden die Kinder in der Regel einem Allgemeinarzt oder Kinderarzt, einem Zahnarzt und bei Bedarf einem Facharzt z.b. einem Kinder- und Jugendpsychiater, Hautarzt oder HNO Arzt vorgestellt. Die pädagogischen Mitarbeiter sind zuständig für die sichere Aufbewahrung und Verabreichung der Medikamente (mit Dokumentation), für die Anleitung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten und für eine allgemeine gesundheitliche Aufklärung (Hygiene, Sexualpädagogik). Ziel ist ein möglichst hohes Maß an Bewusstheit im Umgang mit den Themen Gesundheit, Ernährung und Bewegung. Bildung, Art und Umfang der Unterstützung im Kontext Schule: Das Erleben vertrauensvoller verlässlicher Beziehungen bildet die emotionale Basis für neues Lernen. Kinder mit speziellen Entwicklungsverzögerungen brauchen einen besonders geschützten Rahmen, um angstfrei Versäumtes aufzuholen oder kompensieren zu lernen. Im sozialen Lernen der Gruppe werden die auch für die schulische Entwicklung wichtigen sozialen Basiskompetenzen gezielt geübt: Zuhören lernen, Kritik angemessen äußern und annehmen lernen, erfolgreiche Konfliktbewältigung üben und auf die Gefühle bei sich und anderen achten. - enge Kooperation mit der angegliederten Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung (von gemeinsamen Fallbesprechungen bis hin zum Begleiten in die Klasse reicht hier die Bandbreite) - intensiver und regelmäßiger Kontakt zu den öffentlichen Schulen (telefonischer Austausch, Teilnahme an Elternabenden, gemeinsame Elterngespräche wenn möglich) - Abbau von Lernängsten, Unterstützung bei den Hausaufgaben, Vermittlung von Lernstrategien, Sortieren und Ordnung lernen 8

9 - engmaschige Begleitung beim Übergang von der Förderschule zur öffentlichen Schule - eine gezielte Nachhilfe kann im Rahmen der Hilfeplanung besprochen und anschließend vermittelt werden (individuelle Sonderleistung) - Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Kontakte zur Arbeitsagentur, Hilfe bei der Vermittlung von Praktika etc. Elternarbeit: Elternarbeit wird in der Mädchengruppe individuell gestaltet, da wir hier in besonderem Maße dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Rechnung tragen. Auch hier gilt als oberstes Ziel, die Wohngruppe als sicheren Ort zu gestalten und vor Retraumatisierungen zu schützen. Daher finden Elterngespräche und begleitete Umgänge (Sonderleistung) außerhalb der Wohngruppe statt und der notwendige Schutzraum wird individuell nach der familiären Ausgangslage gestaltet. Bezüglich Elternarbeit liegt der Schwerpunkt bei der Arbeit mit den Mädchen in erster Linie darin, ihre eigene Biografie zu verstehen, von Loyalitätskonflikten mit den Eltern entlastet zu werden, sie bei ihren Wünschen nach Kontaktgestaltung zu unterstützen und familiäre Wunschvorstellungen oder Erinnerungen zu bearbeiten. In der Arbeit mit den Eltern muss individuell geprüft werden, inwieweit eine Reintegration in die Familie möglich ist und welche Alternativen gegebenenfalls vorhanden sind. Es wird erarbeitet, welche Unterstützung die Eltern in der Gestaltung der Kontakte mit ihrer Tochter, im empathischen Umgang mit ihr, in der Auseinandersetzung mit ihrer eigenen und der familiären Situation benötigen. Erfahrungsgemäß bestehen bei einigen unserer Kinder kaum bis gar keine Kontakte zu den leiblichen Eltern, das Sorgerecht liegt bei einem Vormund und mit der Aufnahme des Kindes geht eine dauerhafte Beheimatung bis zur Volljährigkeit einher. In diesen Fällen arbeiten wir besonders eng mit den zuständigen Fachkräften zusammen und beziehen gegebenenfalls auch andere Bezugspersonen (z.b. Großeltern oder Pflegefamilien) in die Elternberatung mit ein. Beteiligung (Partizipation): Mit diesen Strukturen und Ansätzen gewährleisten wir für die Mädchen, entsprechend ihrem Entwicklungsstand, die höchst mögliche Teilhabe (Partizipation) im Alltag durch Information, Mitsprache, Mitbestimmung und Selbstbestimmung bei gleichzeitigem Schutz und Fürsorge. Die Mädchen werden bei ihrer Aufnahme über ihre Möglichkeiten informiert, dies betrifft insbesondere: - die Einbeziehung und Beteiligung am Hilfeplanprozess und bei der Vereinbarung von Zielen - die gemeinsame Erarbeitung, in welcher Form sie Hilfe und Unterstützung benötigen - die Beteiligung an der Entwicklung von Haus- und Gruppenregeln 9

10 - die Mitgestaltung ihres Lebens- und Alltagsraumes in allen Dingen, die sie betreffen (Kinder-und Jugendhilferecht, UNO-Kinderrechtskonvention) - Möglichkeiten des Rückzugs und der Abgrenzung - Möglichkeiten der Teilhabe an Traditionen und Festen, in gesellschaftlichen Gemeinschaften (Vereine, Kirche), Gruppenaktivitäten etc. - Beschwerdemöglichkeiten mit dem Ziel einer kurzfristigen Klärung (Reflexionsrunden, Gruppen- und Einzelgespräche mit Bezugserzieher, gewählte Vertreterinnen und ggf. Personen von außen) Mit dem Thema Partizipation setzen wir uns im Rahmen der Qualitätsentwicklung auf allen Ebenen der Einrichtung auseinander. In der Mädchenwohngruppe werden wir gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und der Leitung sowie den Kindern an unseren Standards arbeiten und diese den Bedürfnissen in der Gruppe anpassen. Beendigung der Maßnahme: Die Verweildauer der Mädchen wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Wir gehen dabei aber davon aus, dass die Mädchen erfahrungsgemäß viel Zeit benötigen, um sich stabilisieren zu können, damit sie bei einem positiven Verlauf der Hilfe in der Lage sind, all ihre Möglichkeiten auch zu entfalten. Zu diesem Zeitpunkt können wir dann gemeinsam überlegen, welche neuen Entwicklungsschritte eingeleitet werden sollen und wann entsprechend ein Wechsel in eine Wohngruppe für ältere Jugendliche oder auch eine Rückführung nach Hause angemessen sind. Unter dem speziellen Schutzauftrag arbeiten wir mit dem Ziel, vorrangig die Möglichkeit der Reintegration in die Familie zu prüfen, diese entweder umzusetzen oder, wenn eine Rückkehr in die Familie begründet ausgeschlossen ist, mittelfristig in eine geeignete Hilfeform überzuleiten. Die Beendigung der Maßnahmen erfolgt in Absprache mit dem öffentlichen Träger. Psychotherapeutisches Konzept: Psychotherapie und Pädagogik sind innerhalb des Alltags der Wohngruppe bewusst eng miteinander verwoben. Die Psychologin/ Therapeutin erlebt die Mädchen in der alltäglichen Interaktion. Daraus abgeleitete Ideen und Hypothesen fließen direkt in die Beratung des Teams und die Förderung der Mädchen (Einzeltherapie) mit ein. Die fachliche Begleitung des Teams durch die Psychologin / Therapeutin umfasst folgende allgemeine Aufgabenbereiche: - Ausführliche Diagnostik zur Ermittlung des spezifischen Förder- und Therapiebedarfes kurz nach Aufnahme - Erarbeitung eines Therapie- und Erziehungsplanes in enger Zusammenarbeit mit dem Team - Evaluierung der konkreten Umsetzung in regelmäßigen Fallbesprechungen - Bezugserzieherin und Psychologin / Therapeutin planen und besprechen die pädagogischen Einzelstunden zur Resilienzförderung gemeinsam 10

11 - Teamtreffen und die 4-wöchig stattfindende Supervision sollen den sicheren Ort auch für die Mitarbeiterinnen gewährleisten Beschulung der Mädchen: Während bei einigen Mädchen die schulische Leistungsfähigkeit eine wichtige Ressource darstellt, sind andere wiederum aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen nicht aufnahmebereit für schulisches Lernen. Eine Beschulung kann dementsprechend auf einer öffentlichen Schule erfolgen oder an der Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung in Rittmarshausen, die unserer Einrichtung angegliedert ist. Für die Mädchen ist an unserer Förderschule eine Mädchenklasse eingerichtet worden, in der sie erst einmal Schutz und Entlastung erfahren können und von einer traumapädagogisch geschulten Lehrkraft unterrichtet werden. In der Mädchenklasse soll Lernen für die Mädchen in einem Rahmen stattfinden, in dem sie unter sich und damit potentiell bei sich selbst sein können. Den Mädchen mit ihren besonderen - teilweise von Gewalt geprägten- Biografien wird durch die geschlechtshomogene Lerngruppe die Möglichkeit gegeben die Aufmerksamkeit auf den Lernstoff und sich zu richten. Mädchen sollen in dieser Klassenkonstellation nicht nur unterrichtet, sondern auch aufgerichtet werden und ihren Selbstwert entwickeln und steigern können. Bei ausreichender Stabilisierung der Mädchen kann ein Wechsel in eine gemischtgeschlechtliche Klasse auf unserer Förderschule oder einer öffentlichen Schule erfolgen Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Mädchenwohngruppe Stunden/ Woche Stunden/ Monat Geschäftsführung 3,51 15,23 Bereichsleitung 10,00 43,40 Koordination f. Organisationsentwicklung 1,76 7,64 Verwaltung 11,40 49,48 IT-Service 2,34 10,16 Betriebsrat 2,34 10,16 11

12 8.3. Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätsentwicklung Interne Organisations- und Qualitätsentwicklungsprozesse sorgen dafür, dass Schlüsselprozesse generiert und verbindlich festgeschrieben werden, die sich bei der Beschreibung traumapädagogischer Standards auch z.b. mit Krisenmanagement und damit verbundenen Leitlinien für den Umgang mit Grenzverletzungen und Gewalt, Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Mitarbeiterinnen u.v.m. auseinandersetzen. Die Mitarbeiterförderung erhält einen besonderen Stellenwert, da vom Personal in besonderem Maße hohe Reflexionsfähigkeit, Fachwissen, Belastbarkeit, Beziehungsund Konfliktfähigkeit sowie eigene emotionale Stabilität gefordert werden. Angaben zum durchschnittlichen zeitlichen Umfang pro Woche/ Monat: Sonstige Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung Stunden/ Woche Stunden/ Monat Dienstbesprechung (einschl. Dienstübergaben) 0,5 Std. tägl. + 1,5 22,00 Fallbesprechung 2,50 10,00 Team-Supervision 11 x 90 min. / Jahr 2,00 Supervision für Fachdienste bis zu 7 x 90 min/ Jahr Dokumentation (Berichte, Dienstbuch, EDV) 4,00 16,00 Teamentwicklung 2,00 Fortbildung (intern und extern) 3,00 Evaluation (Hilfeverläufe) 2,00 Im Rahmen der Qualitätsentwicklung wird derzeit ein Konzept erarbeitet, welches auf institutioneller Ebene die nachvollziehbare Umsetzung der Partizipation sowohl für Mitarbeiter als auch für Kinder/ Jugendliche regelt. Das Gleiche gilt auch für das Krisen- und Beschwerdemanagement als standardisierte Ablaufprozesse in der Einrichtung Strukturelle Leistungsmerkmale Personal: Personal Mädchenwohngruppe Stunden/ Woche Stunden/ Monat Teamleitung (Sozialpädagoge/in oder Erzieher/in m. Zusatzqualifikation) 39,00 169,26 Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen 39,00 169,26 Erzieherinnen/ Erzieher 162,25 704,17 Psychologin/ Psychologe 9,50 41,23 Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeutin 16,00 69,44 Heilpädagogin/ Heilpädagoge 10,00 43,40 Nächtliche Betreuung 39,00 169,26 12

13 Hauswirtschaft 26,00 112,840 Hausreinigung 10,00 43,40 Hausreinigung (Anteil Gesamteinrichtung) 1,50 6,51 Hausmeister 6,48 28,12 Räumliche Gegebenheiten/ sächliche Ausstattung: Gebäude und Grundstück sind Eigentum des Psychagogischen Kinderheims Rittmarshausen (Baujahr: 1976). Grundstück: 624 qm Wohnfläche: 390 qm Räumliche Gegebenheiten: - 7 Einbettzimmer - 1 Gruppenraum - 2 Essräume - 2 Küchen, 1 Vorratskammer - 1 Wäscheraum - 4 Bäder mit Dusche/ Badewanne und 2 Toiletten - Dienstzimmer und separates Bad für Mitarbeiterinnen Funktions- und Freizeiträume, Garten - Multifunktionsraum (Musik- und Bewegungsraum) - 1 Therapieraum - 2 Garagen - 1 große Terrasse sowie Garten - Art der Versorgung: Selbstversorgung - Fuhrpark: 1 VW Bus T5 - Sonstiges (z.b. EDV) 13

14 8.5. Sonderaufwendungen im Einzelfall und Individuelle Sonderleistungen Für besondere Erziehungsleistungen gelten folgende Vereinbarungen entsprechend des Rahmenvertrages nach 78 SGB VIII Niedersachsen vom Sonderaufwendungen im Einzelfall ( 6 Rahmenvertrag Niedersachsen, Anlage 8 Pkt. 1.4 ) Sonderaufwendungen auf Antrag beim Kostenträger: Rahmenvertrag: Erstausstattung Bekleidung Übernahme der Kosten in Kindertagesstätten Starthilfen und die daraus resultierenden Leistungen: - Erstausstattung bei Aufnahme - Ersteinrichtung der Wohnung bei Betreuung in Einzelwohnung - Verselbständigungshilfe vor Beendigung der Maßnahme (z.b. Maklercourtage, Einrichtungskosten, Mietsicherheit) Folgende Leistungen werden ohne Antrag mit dem Kostenträger abgerechnet: Taschengeld Fahrtkosten für Familienheimfahrten Individuelle Sonderleistungen ( 8 Rahmenvertrag Niedersachsen) Für besondere Erziehungsleistungen können nach Festlegung im Hilfeplan folgende Sonderleistungen in Abgrenzung zu den Grundleistungen beantragt werden: Sonderleistungen: Diagnostik, sofern nicht Grundleistung therapeutische Zusatzleistungen, sofern nicht Grundleistung Familientherapie, sofern nicht Grundleistung Begleitung von Elternkontakten, wenn diese gerichtlich oder durch den Vormund festgelegt werden (Begleiteter Umgang) sozialpädagogische Einzelfallhilfe, Schulbegleitung / Schulassistenz Spezielle Nachhilfe und Förderung im schulischen Bereich für Schüler an öffentlichen Schulen Erlebnispädagogische Maßnahmen (in Zusammenarbeit mit anderen Trägern) Heilpädagogisches Reiten Instrumentalunterricht Stand:

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