1. Stationäre Wohngruppe Phönix mit Schwerpunkt Traumapädagogik

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1 1. Stationäre Wohngruppe Phönix mit Schwerpunkt Traumapädagogik Adresse: Gartestr Gleichen - Rittmarshausen Telefon: Telefax: f.mueller-hartling@kinderheim-rittmarshausen.de verwaltung@kinderheim-rittmarshausen.de 2. Standort des Angebotes und Infrastruktur Die Wohngruppe Phönix mit dem Schwerpunkt Traumapädagogik ist gegenüber des Zentralgebäudes der Einrichtung in Rittmarshausen untergebracht. Das Haus wurde 2014 neu erworben und eigens für die Wohngruppe umgebaut. Das Doppelhaus liegt am Ortsrand von Rittmarshausen, ca. 17 km von Göttingen und 15 km von Duderstadt entfernt. Das Haus mit seinem Grundstück hat eine Gesamtfläche von 1102 qm, liegt in Hanglage, verfügt über einen großen schönen Garten mit altem Baumbestand und grenzt an ein Waldstück mit einem Bach, der Garte. Einkaufsmöglichkeiten und allgemeinmedizinische sowie zahnärztliche Versorgung sind vor Ort gegeben. Zur zusätzlichen fachärztlichen Abklärung und im Krisenfall wenden wir uns an die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität und niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater in Göttingen. 3. Rechtsgrundlage für die Aufnahme nach SGB VIII Angebotsform: - stationäre Wohngruppe mit traumapädagogischem Schwerpunkt Rechtsgrundlage: - 34, 35a i.v. mit 8a SGB VIII 4. Personenkreis/ Zielgruppe Aufnahmealter: - von 6 11 Jahren Geschlecht: - männlich 1

2 Aufnahmekriterien: - komplexe Traumafolgestörungen, die externalisierende Störungsbilder wie Hyperaktivität, aggressives Verhalten, mangelnde Motivation und Kooperation als Folge früher Traumata beinhalten können sowie internalisierende Traumafolgestörungen, Depressionen, Angststörungen, Somatisierungsstörungen und dissoziative Störungen (ICD 10, Kap. V, siehe F3 - F5) - Entwicklungsstörungen (F8) - Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit /Jugend (F9) Ausschlusskriterien: - geistige und körperliche Behinderung - schwere psychiatrische Störungsbilder Zielgruppe: - Jungen mit intensivem therapeutischem und sozialpädagogischem Förderbedarf, gleichzeitig heilpädagogischer Bedarf im Einzelfall möglich Zielgruppe nach 35a: Formen der seelischen Behinderung: - siehe Aufnahmekriterien 5. Platzzahl Platzzahl: 7 - alle Plätze können nach 35a belegt werden 6. Allgemeine mit der Leistung verbundene Ziele - Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung, gewährleistet durch Mitarbeit insoweit erfahrener Fachkräfte ( 8a SGB VIII) - strukturierter Wohngruppenalltag - angemessene Fürsorge in den Bereichen Pflege, Hygiene und Ernährung entsprechend dem Entwicklungsstand der einzelnen Kinder - Ermöglichen von korrigierenden Beziehungs- und Bindungserfahrungen - Förderung der Selbstwirksamkeit und der Selbstkontrolle - Aufbau sozialer Kompetenzen, Erhöhung der Frustrationstoleranz - Anleitung bei Freizeitaktivitäten vor Ort und in der Öffentlichkeit, z.b. in Vereinen - Einbeziehung und Mitwirkung des Einzelnen bei allen Entscheidungen, die ihn und seinen Lebensraum betreffen - Aufbau positiver Familienbeziehungen - Integration in die angegliederte Förderschule ES oder die öffentliche Schule - Entwicklung und Stärkung der Lernmotivation - Reintegration ins Elternhaus oder weiterführende Maßnahmen 2

3 7. Fachliche Ausrichtung der Leistung und angewandte Methodik Sozialpädagogische Betreuung mit traumapädagogischem Schwerpunkt: Das Angebot der Gruppe Phönix unterscheidet sich von den anderen stationären Wohngruppen durch ein speziell traumapädagogisches Konzept, welches durch ein dafür qualifiziertes pädagogisches Personal (zertifizierte/r Traumapädagoge/in) umgesetzt wird. Zum Konzept gehört zudem eine integrierte psychotherapeutische und psychologische Versorgung. Die Belegung ist auf maximal 7 Plätze begrenzt. Ausgehend von den Erkenntnissen der Psychotraumatologie entwickeln wir in den traumapädagogischen Angeboten eine pädagogische Grundhaltung, die von unbedingter Wertschätzung, von Transparenz, Partizipation und von der Annahme geprägt ist, dass es für die extremen Verhaltensweisen traumatisierter Kinder immer einen Guten Grund gibt. Auf diesem Hintergrund fördern wir bei den Kindern die Fähigkeit zur Emotionsregulation, zur Körper- und Sinneswahrnehmung und letztlich die Fähigkeit, sich selbst und sein Handeln zu verstehen. Das pädagogische Team ist auf seine sehr belastende Tätigkeit fachlich vorbereitet (Zusatzqualifikation) und wird von der Gesamteinrichtung gestützt und getragen. Die wöchentliche Psychotherapie für die Kinder ist ein wichtiger Baustein des fachlichen Angebotes dieser Gruppe. Die Frequenz der therapeutischen Sitzungen sowie die gesamte Therapiedauer können dem besonderen Bedarf der Klientel der Gruppe angepasst und entsprechend erhöht bzw. verlängert werden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Beratung der Erzieher zur individuellen Psychodynamik der Kinder und deren Bedeutung im pädagogischen Alltag. In Krisensituationen sind eine unmittelbare Kontaktaufnahme und eine therapeutische Intervention möglich, was den pädagogischen Prozess nachhaltig fördert und der Entwicklung der Kinder zu Gute kommt. 8. Grundleistungen - Sozialpädagogische, psychologische und psychotherapeutische Leistungen - Ganzjahresbetreuung - 24 Std.-Betreuung (Doppeldienste in den Kernzeiten Uhr) - Hauswirtschaftliche Versorgung innerhalb der Wohngruppe - Rufbereitschaften durch ein übergeordnetes Rufbereitschaftsteam (in der Regel Leitungskräfte) - Schaffung einer Wochen- und Jahresplanung - regelmäßige Bewegungsangebote 3

4 - 1x wöchentlich Therapie vor Ort - Einübung alters- und entwicklungsgemäßer lebenspraktischer Fertigkeiten in Bezug auf Essverhalten, Hygiene, Pflege des eigenen Bereiches, eigenständiger Umgang mit Geld, Kleidung etc. - Unterstützung beim Besuch der öffentlichen Schule, regelmäßiger Informationsaustausch mit den beteiligten Lehrkräften - Hausaufgabenhilfe - regelmäßige Familienberatungsgespräche alle 4-6 Wochen, je nach Möglichkeiten der Familie in Einzelfällen auch häufiger - Telefonischer Informationsaustausch mit den Eltern nach Vereinbarung - Vorbereitung und Begleitung bei einer Rückführung ins Elternhaus und eine öffentliche Schule - Vorbereitung auf einen Wechsel innerhalb der Einrichtung - bei Behandlungsbedarf Kontaktaufnahme zu einem Kinder- und Jugendpsychiater oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Göttingen - Besuch der Förderschule emotionale und soziale Entwicklung vor Ort möglich 8.1. Gruppenbezogene Leistungen Folgende Leistungen sind als Qualitätsstandards im Allgemeinen Teil beschrieben: - Aufnahmeverfahren - Mitwirkung an der Hilfeplanung - Erziehungsplanung - Umgang mit Krisen/ Umsetzung Schutzauftrag nach 8a SGBVIII Spezifische Ergänzungen zum Aufnahmeverfahren: Aufgrund des Alters der Zielgruppe und der in den meisten Fällen bestehenden komplexen Traumatisierung der Kinder wird das Aufnahmeverfahren im besonderen Maße dem Bedarf angepasst. Dazu gehören z.b. Kontakte vorab in den abgebenden Einrichtungen wie der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Mangels Ansprechpartnern aus der Herkunftsfamilie müssen häufig Vorgespräche, Anamneseerhebungen und Ähnliches gesondert organisiert und mit außerfamiliären Ansprechpartnern in den Jugendämtern, mit Ärzten, Therapeuten oder Pädagogen koordiniert werden. Alltagsgestaltung: Den Kindern der Wohngruppe wird ein kindgerechter und gut strukturierter Alltag geboten, der ihnen Halt und Sicherheit gibt. Dabei werden die Kinder individuell gefördert und in ihren Entwicklungsschritten durch verlässliche Beziehungsangebote begleitet. Die alltagspraktischen Anforderungen (z.b. Regelwerk und Gruppendienste) können individuell nach den Bedarfen der Kinder gestaltet werden. Hierbei werden insbesondere die Auswirkungen der erlebten Traumata und nicht altersgemäße Entwicklungen berücksichtigt. 4

5 Der besondere Schutzauftrag sowie die teilweise ungünstigen Vorbedingungen hinsichtlich des Sorgerechtes erfordern im pädagogischen Handeln der Erzieher besonderes Einfühlungsvermögen in die Situation der Kinder, die häufig in gegensätzlichen Loyalitäten gebunden sind. Um möglichen Verstrickungen der Erzieher in diese Systeme zu begegnen, ist ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und Reflexion gefordert, dies auch unter Hinzuziehung des Fachpersonals sowie externer Supervision. Folgende Inhalte spielen bei der Alltagsgestaltung eine tragende Rolle: - Jeder Junge hat einen Kontakterzieher. Dieser kümmert sich um alle wichtigen Angelegenheiten seines Kontaktkindes und bezieht dieses in die Entscheidungen mit ein (Partizipation). - Regelmäßige Einzelkontakte zwischen Kind und Kontakterzieher zur individuellen Resilienzförderung - Alters- und entwicklungsgemäße Einbeziehung in die hauswirtschaftliche Versorgung (Einkauf von Lebensmitteln, Umgang mit Nahrungsmitteln, Planung und Zubereitung von Mahlzeiten und Anleitung zur gesunden Ernährung, Zimmerordnung, Grundstückspflege, Blumenpflege, usw.) - Gemeinsamer Einkauf von Kleidung und Unterstützung bei der Kleiderpflege - Entwicklung der Selbständigkeit durch individuell abgestimmte Maßnahmen (z.b. Busfahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr und Zugtraining, kleinere Einkäufe, Umgang mit Schulmaterial, Einhalten von Terminen) - Erlernen des Umgangs mit Eigentum und Geld (individueller Umgang mit Taschengeld, Preisvergleich beim Lebensmittel- oder Kleidereinkauf) - Gesundheitliche Betreuung und Anleitung zum Umgang mit Hygiene - Sexualerziehung - Allgemeine Verkehrserziehung, einschließlich Anleitung bei Reparaturen der Fahrräder Regeltagesablauf: Die Kinder werden morgens ab ca Uhr geweckt, betreut von einer/einem Erzieher/in oder einer nächtlichen Betreuungskraft Uhr kommt die Hauswirtschafterin, ab 8.10 Uhr sind alle Kinder auf dem Weg zur Schule. Der Kollege aus dem Nachtdienst verlässt in der Regel um 9.00 Uhr die Gruppe, es sei denn, ein Kind muss zum Arzt etc. Schulschluss ist entweder Uhr oder Uhr, daher kommt der erste Erzieher in der Regel um Uhr, der zweite Erzieher beginnt um oder Uhr. Mittagessen ist gegen Uhr, nach dem Essen ist eine Stunde Mittagsruhe geplant. Hier finden die Dienstübergabe und die Betreuung der Hausaufgaben statt. Psychotherapie findet montags, mittwochs und freitags statt. Der Nachmittag steht dann für pädagogische Gruppenunternehmungen zur Verfügung, ebenso für begleiteten Umgang, Einzelkontakte, Arztbesuche etc Uhr ist Abendessen. Der Uhr-Kollege geht um Uhr, der Uhr- 5

6 Kollege geht um 21.00/21.30 Uhr. Die nächtliche Betreuungskraft kommt um Uhr dazu. An den Wochenenden sind die Dienstpläne variabel: Freitags kommt ein Kollege gegen Uhr in den Dienst, bleibt bis Samstag Uhr, um Uhr und um Uhr kommen zwei weitere Kollegen. Der Uhr Dienst übernimmt die Nachtbereitschaft bis sonntags 12.30, dann wieder Uhr und Uhr wie am Samstag, der Uhr-Dienst übernimmt die Nachtbereitschaft. D.h. in der Regel haben wir einen Doppeldienst von bis Uhr. Außerdem sind an den Werktagen eine Hauswirtschafterin und eine Reinigungskraft im Dienst. Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Die Gruppe versteht sich als Lebensort und sicherer Ort, an welchem Kinder erlebte Traumatisierungen verarbeiten, angemessenes Sozialverhalten und alternative Konfliktbewältigungsmuster entwickeln können. Hierbei sind sowohl altersangemessene Erklärungen für die eigenen dysfunktionalen Bewältigungsstrategien (Trigger, Flashbacks, extreme Verhaltensweisen) als auch Angebote alternativer Handlungsmöglichkeiten gemeint (Entspannung, Notfallstrategien, Stresstoleranz). Die altershomogene Gruppe ist gut geeignet, dem einzelnen Kind Schutz und Geborgenheit zu gewähren. In Gruppengesprächen (Kinderteam) lernen die Kinder sich gegenseitig zuzuhören, gemeinsam Probleme zu erkennen und Lösungen zu entwickeln. Hier können auch gemeinsame Unternehmungen geplant und Veränderungen im Gruppenalltag besprochen werden. Es finden täglich Reflexionsrunden statt. Hier werden persönliche und allgemeine Ziele überprüft. An verschiedenen Nachmittagen und an den Wochenenden werden feste Bausteine, insbesondere im Bewegungsbereich, angeboten. Hierzu gehören beispielsweise Schwimmen, Erkundung der Natur, Fahrradfahren etc. Hinzu kommt die Nutzung des Außengeländes vom Mahneberg 19 mit vielen Möglichkeiten wie Fußball- und Basketballspielen, Klettern auf einem großen Netz etc. Im Haupthaus stehen auch ein Sportboden und ein Musikraum zur Verfügung. Zudem können im benachbarten Bischhausen das große Trampolin und der Pferdehof genutzt werden. In Rittmarshausen selbst gibt es 2 Reitvereine, in denen Reitstunden angeboten werden (Finanzierung über individuelle Sonderleistungen). Im neuen Haus können die Jungen auf einem eigenen Grundstück mit großem Garten ungestört spielen, Gartenarbeit kennenlernen und sich aktiv an dessen Gestaltung beteiligen. Sollte es die Entwicklung der Kinder zulassen, ist Kleintierhaltung möglich. Unterstützung im schulischen Bereich: Die pädagogische Betreuung am Nachmittag wird in Doppelbesetzung gestaltet, so dass eine enge Förderung und Begleitung bei der Erledigung der Hausaufgaben 6

7 stattfinden kann. Bei Kindern, die unsere Förderschule ES besuchen, erfolgen die Absprachen zum Umgang mit schulischen Inhalten unmittelbar vor Ort. Mit Lehrern der öffentlichen Schulen sind die Kontakterzieher im regelmäßigen Austausch. Beim Besuch der öffentlichen Schule wird auch der Kontakt zu Mitschülerinnen und Mitschülern gefördert. Gesundheitliche Vorsorge und medizinische Betreuung: In den ersten 6 Monaten nach der Aufnahme werden die Jungen in der Regel einem Allgemeinarzt oder Kinderarzt, einem Zahnarzt und bei Bedarf einem Facharzt z.b. einem Kinder- und Jugendpsychiater, Hautarzt oder HNO Arzt vorgestellt. Die pädagogischen Mitarbeiter sind zuständig für die sichere Aufbewahrung und Verabreichung der Medikamente (mit Dokumentation), für die Anleitung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten und für eine allgemeine gesundheitliche Aufklärung (Hygiene, Sexualpädagogik). Ziel ist ein möglichst hohes Maß an Bewusstheit im Umgang mit den Themen Gesundheit, Ernährung und Bewegung. Bildung, Art und Umfang der Unterstützung im Kontext Schule: Das Erleben vertrauensvoller verlässlicher Beziehungen bildet die emotionale Basis für neues Lernen. Kinder mit speziellen Entwicklungsverzögerungen brauchen einen besonders geschützten Rahmen, um angstfrei Versäumtes aufzuholen oder kompensieren zu lernen. Im sozialen Lernen der Gruppe werden die auch für die schulische Entwicklung wichtigen sozialen Basiskompetenzen gezielt geübt: Zuhören lernen, Kritik angemessen äußern und annehmen lernen, erfolgreiche Konfliktbewältigung üben und auf die Gefühle bei sich und anderen achten. - enge Kooperation mit der angegliederten Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung (von gemeinsamen Fallbesprechungen bis hin zum Begleiten in die Klasse reicht hier die Bandbreite) - intensiver und regelmäßiger Kontakt zu den öffentlichen Schulen (telefonischer Austausch, Teilnahme an Elternabenden, gemeinsame Elterngespräche wenn möglich) - Abbau von Lernängsten, Unterstützung bei den Hausaufgaben, Vermittlung von Lernstrategien, Sortieren und Ordnung lernen - engmaschige Begleitung beim Übergang von der Förderschule zur öffentlichen Schule - eine gezielte Nachhilfe kann im Rahmen der Hilfeplanung besprochen und anschließend vermittelt werden (individuelle Sonderleistung) - Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Kontakte zur Arbeitsagentur, Hilfe bei der Vermittlung von Praktika etc. 7

8 Elternarbeit: Die Elternarbeit gestaltet sich in der Phönixgruppe sehr individuell, orientiert an den Möglichkeiten der Familien und den Absprachen und Vorgaben des Hilfeplans. Folgende Möglichkeiten gibt es: - je nach Familiensituation Planung von Heimfahrten und Ferienbeurlaubungen mit allen Beteiligten - regelmäßige Elternberatungsgespräche - Begleitete Elternkontakte vor Ort in Zusammenarbeit mit dem therapeutischen Fachpersonal - Begleitete Elternkontakte und Gespräche im Elternhaus nach Vereinbarung im Hilfeplangespräch (siehe individuelle Sonderleistung) - Zeitlicher Umfang: für Erzieher 1,0 Std./pro Kind/Woche zuzüglich für Pädagogisch-therapeutischen Fachdienst je 1,0 Std./pro Kind/Woche (Bereichsleiter oder Psychologe) und Therapeutin je 0,5 Std./pro Kind/Woche Beteiligung (Partizipation): Mit diesem Angebot möchten wir den Jungen entsprechend ihres Entwicklungsstandes die höchst mögliche Teilhabe (Partizipation) im Alltag durch Information, Mitsprache, Mitbestimmung und Selbstbestimmung bei gleichzeitigem Schutz und Fürsorge ermöglichen. Dies betrifft insbesondere: - die Einbeziehung und Beteiligung am Hilfepanprozess und bei der Vereinbarung von Zielen - die gemeinsame Erarbeitung, in welcher Form sie Hilfe und Unterstützung benötigen - die Beteiligung an der Entwicklung von Haus- und Gruppenregeln - die Mitgestaltung ihres Lebens- und Alltagsraumes in allen Dingen, die sie betreffen (Kinder- und Jugendhilferecht, UNO-Kinderrechtskonvention) - Möglichkeiten des Rückzugs und der Abgrenzung - Möglichkeiten der Teilhabe an Traditionen und Festen, in gesellschaftlichen Gemeinschaften (Vereine, Kirche), Gruppenaktivitäten etc. - Beschwerdemöglichkeiten mit dem Ziel einer kurzfristigen Klärung (Reflexionsrunden, Gruppen- und Einzelgespräche mit Kontakterzieher, gewählte Vertreterinnen und ggf. Personen von außen) Beendigung der Maßnahme: Die Planung der Perspektive erfolgt im Hilfeplangespräch, wobei die Verweildauer in regelmäßigen Abständen überprüft wird. Wir gehen dabei davon aus, dass die Kinder erfahrungsgemäß ihre Zeit benötigen, um sich stabilisieren zu können, damit sie bei einem positiven Verlauf der Hilfe in der Lage sind, all ihre Möglichkeiten auch zu entfalten. Ist der geeignete Zeitpunkt für einen Wechsel der Maßnahme oder für eine 8

9 Reintegration ins Elternhaus gegeben, treten folgende Vereinbarungen in Kraft: - Festlegung der Aufgaben für alle Beteiligten in den Fallbesprechungen, Familiengesprächen und Klassenkonferenzen - in der Regel vorheriger Schulversuch in einer öffentlichen Schule der Region, im Ausnahmefall auch vor Ort bei den Eltern - Erhöhung der Heimfahrtzeiten - Abschiedsritual in der jeweiligen Wohngruppe Bei Kindern, die das Angebot der Phönixgruppe nicht mehr benötigen und nicht ins Elternhaus zurückkehren, wird ein Wechsel in eine andere Jugendhilfemaßnahme vorbereitet. In der Regel ist dies eine geeignete Gruppe oder Erziehungsstelle des Psychagogischen Kinderheims. Psychotherapeutisches Konzept: Das psychotherapeutische Konzept der Wohngruppe Phönix beinhaltet eine intensive Zusammenarbeit des therapeutischen, psychologischen und pädagogischen Teams. Die Psychologin und Therapeutin arbeiten dabei nach tiefenpsychologischen, gestaltungstherapeutischen, verhaltenstherapeutischen und systemischen Ansätzen. Hinzu kommt in dieser Gruppe das besondere Augenmerk auf Traumafolgestörungen und die angemessene therapeutische Begleitung je nach Bedarfslage beim betroffenen Kind. Die Kinder erhalten in der Regel einmal pro Woche Einzeltherapie (50 min.), ist dieser Umfang vom Kind nicht leistbar, sind auch kürzere Sequenzen möglich (z.b. 2 x 25 min.). Die verschiedenen Möglichkeiten werden individuell mit den Kindern abgesprochen. Die Gesamtzahl der hierfür kalkulierten Zeit von 12,5 Wochenstunden für Therapie und Diagnostik setzt hierbei die Grenze. Aus der Erfahrung können wir sagen, dass wir hiermit allen Bedarfslagen gerecht werden. Die fachliche Begleitung des Teams durch die Psychologin / Therapeutin umfasst folgende allgemeine Aufgabenbereiche: - ausführliche Diagnostik zur Ermittlung des spezifischen Förder- und Therapiebedarfes kurz nach Aufnahme - Erarbeitung eines Therapie- und Erziehungsplanes in enger Zusammenarbeit mit dem Team - Evaluierung der konkreten Umsetzung in regelmäßigen Fallbesprechungen - Bezugserzieherin und Psychologin / Therapeutin planen und besprechen die pädagogischen Einzelstunden zur Resilienzförderung gemeinsam - Teamtreffen und die 4-wöchig stattfindende Supervision sollen den sicheren Ort auch für die Mitarbeiterinnen gewährleisten - die Fachkräfte bieten den Mitarbeiterinnen nach Extremsituationen mit selbstund fremdgefährdendem Verhalten der Jungen Einzeltermine zur Reflexion und Verarbeitung dieser Situationen an 9

10 Eine wöchentliche Teamsitzung des psychologisch-therapeutischen Dienstes dient der Falldarstellung und Überprüfung des therapeutischen Prozesses Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Intensivgruppe Phönix Stunden/ Woche Stunden/ Monat Geschäftsführung 2,93 12,72 Bereichsleitung 12,50 54,25 Koordination f. Organisationsentwicklung 1,50 6,51 Verwaltung 9,50 41,23 IT-Service 1,95 8,46 Betriebsrat 1,95 8, Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätsentwicklung Interne Organisations- und Qualitätsentwicklungsprozesse sorgen dafür, dass Schlüsselprozesse generiert und verbindlich festgeschrieben werden, die sich bei der Beschreibung der pädagogischen Standards auch z.b. mit Krisenmanagement und damit verbundenen Leitlinien für den Umgang mit Grenzverletzungen und Gewalt, Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Mitarbeiterinnen u.v.m. auseinandersetzen. Die Mitarbeiterförderung erhält einen besonderen Stellenwert, da vom Personal in besonderem Maße hohe Reflexionsfähigkeit, Fachwissen, Belastbarkeit, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit sowie eigene emotionale Stabilität gefordert werden. Angaben zum durchschnittlichen zeitlichen Umfang pro Monat: Sonstige Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung Stunden/ Woche Stunden/ Monat Dienstbesprechung (einschl. Dienstübergaben) 0,5 /tägl. + 2,0 /Woche 22,00 Fallbesprechung 2,00 8,00 Supervision 10 x 90 min. / Jahr 1,50 Supervision für Fachdienst 8,5 x 90 min. / Jahr 1,50 Dokumentation (Berichte, Dienstbuch, EDV) 4,00 16,00 Teamentwicklung 2,00 Fortbildung (intern und extern) 3,00 Evaluation (Hilfeverläufe) 2,00 Im Rahmen der Qualitätsentwicklung wird derzeit ein Konzept erarbeitet, welches auf institutioneller Ebene die nachvollziehbare Umsetzung der Partizipation sowohl für Mitarbeiter als auch für Kinder/ Jugendliche regelt. Das Gleiche gilt auch für das Krisen- und Beschwerdemanagement als standardisierte Ablaufprozesse in der Einrichtung. 10

11 8.4. Strukturelle Leistungsmerkmale Personal: Personal Intensivgruppe Phönix Stunden/ Woche Stunden/ Monat Teamleitung (Sozialpädagoge/in oder Erzieher/in m. Zusatzqualifikation) 39,00 169,26 Sozialpädagoge/in 30,00 130,20 Erzieherinnen/ Erzieher 172,00 746,48 Psychologin/ Psychologe 8,00 34,72 Psychotherapie 18,00 78,12 Nächtliche Betreuung 39,00 169,26 Hauswirtschaft 26,00 112,84 Hausreinigung 12,50 54,25 Hausmeister 8,23 35,72 Springer 0,00 0,00 Räumliche Gegebenheiten/ sächliche Ausstattung: Gebäude und Grundstück sind Eigentum des Psychagogischen Kinderheims Rittmarshausen e.v. Räumliche Gegebenheiten - 7 Einzelzimmer, verteilt auf drei Etagen - Gruppenraum mit Essbereich und Ausgang zur Terrasse - Küche mit kleinem Vorratsraum - 3 Bäder (1 mit Badewanne, 2 mit Dusche) - Dienstzimmer mit separater Dusche und Toilette - Schlafzimmer für die Erzieher - Werkstatt/Garage - 2 Abstellräume im Keller - Waschküche im Keller - Großer Garten Nutzung der Funktions- und Freizeiträume Mahneberg 19 - Musikraum, Sportboden und Sportplatz - Außengelände mit Spielgeräten - Fuhrpark mit VW - Bus - Sonstiges (z.b. EDV) Grundstück: 1102 qm Wohnfläche: 263 qm 11

12 8.5. Sonderaufwendungen im Einzelfall und Individuelle Sonderleistungen Für besondere Erziehungsleistungen gelten folgende Vereinbarungen entsprechend des Rahmenvertrages nach 78 SGB VIII Niedersachsen vom Pauschale für Sonderaufwendungen im Einzelfall ( 6 Rahmenvertrag Niedersachsen, Anlage 8 Pkt.1.4) Sonderaufwendungen im Einzelfall ( 6 Rahmenvertrag Niedersachsen, Anlage 8 Pkt.1.4) Individuelle Sonderleistungen ( 8 Rahmenvertrag Niedersachsen) In der Jahrespauschale von 1.400,00 sind enthalten: Rahmenvertrag: Sonderbewilligungen, z.b. Fahrrad Beihilfen zur Konfirmation, Kommunion u. Jugendweihe Ferienzuschuss Klassenfahrten für öffentliche Schüler Lfd. Bekleidungsergänzung Lernmittel für öffentliche Schüler Weihnachtsbeihilfe 2 Familienheimfahrten pro Monat im regionalen Nahverkehr (Großraum) Sonstige Kosten Sonderaufwendungen auf Antrag beim Kostenträger: Rahmenvertrag: Erstausstattung Bekleidung Kosten in Kindertagesstätten Fahrtkosten für Familienheim-fahrten, die über die Anzahl oder den Großraum hinausgehen außerplanmäßige Heimfahrten Starthilfen und die daraus resultierenden Leistungen: - Erstausstattung bei Aufnahme - Ersteinrichtung der Wohnung bei Betreuung in Einzelwohnung - Verselbständigungshilfe vor Beendigung der Maßnahme (z.b. Maklercourtage, Einrichtungskosten, Mietsicherheit) Ohne Antrag werden mit dem Kostenträger abgerechnet: Taschengeld lt. Tabelle Nach Festlegung im Hilfeplan können folgende Sonderleistungen zu den Grundleistungen beantragt werden: Sonderleistungen: Diagnostik, sofern nicht Grundleistung therapeutische Zusatzleistungen, sofern nicht Grundleistung Familientherapie, sofern nicht Grundleistung Begleitung von Elternkontakten, wenn diese gerichtlich oder durch den Vormund festgelegt werden sozialpädagogische Einzelfallhilfe, Schulbegleitung / Schulassistenz Spezielle Nachhilfe und Förderung im schulischen Bereich Erlebnispädagogische Maßnahmen (in Zusammenarbeit mit anderen Trägern) Heilpädagogisches Reiten Instrumentalunterricht Stand Stand:

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