Kopftuchtragen und andere umstrittene Arten sich zu kleiden. Elisabeth Holzleithner Recht Macht Geschlecht,
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- Heini Pfeiffer
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1 Kopftuchtragen und andere umstrittene Arten sich zu kleiden Elisabeth Holzleithner Recht Macht Geschlecht,
2 Welche Art von Praxis ist das Kopftuchtragen? Eine Art, sich zu kleiden Motivationen dafür, sich so oder so zu kleiden Deutungsmöglichkeiten des Kopftuchtragens: religiös, politisch, modisch, klimatisch Krux: Das Kopftuch fällt auf (im Unterschied etwa zu einer Perücke)
3 Kopftuchtragen als Angelegenheit personaler Autonomie Adäquater Bereich von Handlungsmöglichkeiten Kopftuch tragen oder auch nicht Intellektuell-emotionale Fähigkeiten zur Reflexion und Entscheidung Entwicklungsdimension Abwesenheit von Zwang und Manipulation Diverse Drohungen
4 Entwicklungsdimension: Recht auf eine offene Zukunft Wie weit soll dieses Recht gehen? Recht auf Pflege der eigenen Kultur, auf Bekenntnis zu und Ausübung der eigenen Religion (Art. 30 UN-Kinderrechtskonvention) Der Elternverantwortung wird eine Erziehung nicht gerecht, durch die unter Berufung auf religiöse Dogmen einem Kind bereits das Erlernen bestimmter Fähigkeiten vorenthalten wird.
5 Kopftuchtragen als religiöse Praxis Art. 9 EMRK Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen. (2) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
6 UN- Übereinkommen über die Rechte des Kindes (20. November 1989) Artikel 14 [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit] Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
7 Kopftuchtragen als religiöse Praxis: Diskriminierungsverbot Keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen Religion und Weltanschauung (Art. 1 Abs. 1 RL 2000/78/EG) (5) Diese Richtlinie berührt nicht die im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen Maßnahmen, die in einer demokratischen Gesellschaft für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, die Verteidigung der Ordnung und die Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.
8 Verkomplizierungen Die Praxis des Kopftuchtragens ist nicht geschlechtsneutral Nur Frauen sind im Islam dazu angehalten, ihren Kopf zu bedecken Wozu die Verhüllung dient: Schutz von Frauen Schutz der Männer vor sexueller Provokation und Unzucht (durch weibliche Schamlosigkeit)
9 Koran, Vers 24:31 Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen (statt jemanden anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und sie sollen darauf achten, dass ihre Scham bedeckt ist (w. sie sollen ihre Scham bewahren), den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht (normalerweise) sichtbar ist, ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorn heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, niemand (w. nicht) offen zeigen (...). (Übersetzung von Paret; w. = wörtlich)
10 Genderpolitik durch Übersetzung And tell the believing women to lower their gaze (from looking at forbidden things), and to protect their private parts (from illegal sexual acts) and not to show off their adornment except only that which is apparent (like both eyes for necessity to see the way, or outer palms of hands or one eye or dress like veil, gloves, head-cover, apron, etc.), and to draw their veils all over Juyûbihinna (i.e. their bodies, faces, necks and bosoms) and not to reveal their adornment ( ).
11 Koran, Vers 33,59 Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand (über den Kopf) herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt werden.
12 Genderpolitik durch Übersetzung O Prophet! Tell your wives and your daughters and the women of the believers to draw their cloaks (veils) all over their bodies (i.e. screen themselves completely except the eyes or one eye to see the way). That will be better, that they should be known (as free respectable women) so as not to be annoyed.
13 Gewohnheit Zwang Motivationen zum Kopftuchtragen Soziale Freiheiten im und vom Familienverband Religiosität Islam als diskursfähige, vergleichbar hohe Kultur (Nöckel) Reaktion auf Diskriminierung We re here, we re queer, get used to it Mode
14 Burka
15 Arten der Bedeckung
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18 Jilbab
19 Für ein Wochenende am Strand musste unbedingt noch ein Kopftuch her.
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23 Warum und in welchen Kontexten werden Kopftuchverbote diskutiert? Spezifische öffentliche Räume Schulen (Schülerinnen, Lehrerinnen) Gerichtssäle Arbeitsplatz an welche bestimmte Anforderungen gerichtet werden Religiöse Neutralität Politische Neutralität Geschlechtergleichheit Kulturell übliche Kommunikation Unternehmerische Anforderungen
24 Kopftuchverbot für Schülerinnen (F) System des Laizismus: strikte Trennung von Religion und Staat (citoyen und citoyenne) Verbotsgründe Schutz vor Zwang durch Eltern und Brüder Ermöglichung aktueller und künftiger Unabhängigkeit und Freiheit Selbstverteidigung liberaler Institutionen gegen illiberale Identitäten Schaffung eines religiös neutralen Raums (keine aufdringlichen religiösen Symbole) Erkennbarkeit und Kommunikation (bei Burka)
25 Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen Argumente Demonstratives Religionsbekenntnis Widerspruch zu Dienstpflichten: Neutralität Gefahr der Beeinflussung durch die als Respektsperson angesehene Lehrkraft Überforderung der Schülerinnen und Schüler Stärkung traditionell-religiöser Strömungen mit Auswirkungen auf muslimische Schülerinnen
26 Dahlab gegen die Schweiz, EGMR, Der Gerichtshof räumt ein, dass es schwierig ist, den Einfluss abzuschätzen, den ein sichtbares starkes Zeichen wie das Tragen des Kopftuchs auf die Gewissens- und Religionsfreiheit von Kindern jüngeren Alters haben kann. Die Bf. hat in einer Klasse mit Kindern zwischen vier und acht Jahren unterrichtet, also mit Schülern in einem Alter, in dem sie sich viele Fragen stellen und dabei leichter beeinflussbar sind als andere Schüler in weiter vorgeschrittenem Alter. Wie könnte man unter diesen Umständen von vornherein jede bekehrende Wirkung ausschließen, die das Tragen des Kopftuchs haben kann,...
27 Dahlab gegen die Schweiz, EGMR, wo es doch den Frauen durch eine Vorschrift des Korans auferlegt worden zu sein scheint, die mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter nur schwer vereinbar ist. Außerdem scheint es schwierig zu sein, das Tragen des islamischen Kopftuchs mit der Botschaft der Toleranz zu vereinbaren, der Achtung des anderen und insbesondere der Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung, eine Botschaft, die in einer demokratischen Gesellschaft Lehrer ihren Schülern übermitteln müssen.
28 Kopftuchverbot für Lehrerinnen eine salomonische Lösung? Das unvermeidliche Spannungsverhältnis zwischen positiver Glaubensfreiheit eines Lehrers einerseits und der staatlichen Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität, dem Erziehungsrecht der Eltern sowie der negativen Glaubensfreiheit der Schüler andererseits unter Berücksichtigung des Toleranzgebots zu lösen, obliegt dem demokratischen Landesgesetzgeber, der im öffentlichen Willensbildungsprozess einen für alle zumutbaren Kompromiss zu suchen hat. (2 BvR 1436/02 vom , Rn 47)
29 Ausschluss einer Zeugin von einer Gerichtsverhandlung wegen Burka 234. StPO Wenn der Angeklagte die Ordnung der Verhandlung durch ungeziemendes Benehmen stört, so kann er durch Beschluß auf einige Zeit oder für die ganze Dauer der Verhandlung aus dieser entfernt, die Sitzung in seiner Abwesenheit fortgesetzt und ihm das Urteil durch ein Mitglied des Schöffengerichts in Gegenwart des Schriftführers verkündet werden. Es ist ein "fundamentaler Grundsatz der Strafprozessordnung, dass die Geschworenen anhand des Gesichts die Glaubwürdigkeit des Angeklagten prüfen können" (Richter Gerstberger)
30 Ausschluss einer Schöffin von Hauptverhandlung wegen Kopftuch Objektivität und Neutralität des Gerichts strenge weltanschauliche Haltung Stellung der Frau in Gesellschaft und Öffentlichkeit Ausprägung einer religiösen Einschränkung dieser Stellung Diese Haltung wird als Maßstab für eigene Entscheidungen dargestellt Kopftuchtragen als Demonstration einer solchen Weltanschauung steht der Würde des Gerichts als Organ von Staat und Gesellschaft entgegen.
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