Kopftuchtragen und andere umstrittene Arten sich zu kleiden. Elisabeth Holzleithner Recht Macht Geschlecht,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kopftuchtragen und andere umstrittene Arten sich zu kleiden. Elisabeth Holzleithner Recht Macht Geschlecht,"

Transkript

1 Kopftuchtragen und andere umstrittene Arten sich zu kleiden Elisabeth Holzleithner Recht Macht Geschlecht,

2 Welche Art von Praxis ist das Kopftuchtragen? Eine Art, sich zu kleiden Motivationen dafür, sich so oder so zu kleiden Deutungsmöglichkeiten des Kopftuchtragens: religiös, politisch, modisch, klimatisch Krux: Das Kopftuch fällt auf (im Unterschied etwa zu einer Perücke)

3 Kopftuchtragen als Angelegenheit personaler Autonomie Adäquater Bereich von Handlungsmöglichkeiten Kopftuch tragen oder auch nicht Intellektuell-emotionale Fähigkeiten zur Reflexion und Entscheidung Entwicklungsdimension Abwesenheit von Zwang und Manipulation Diverse Drohungen

4 Entwicklungsdimension: Recht auf eine offene Zukunft Wie weit soll dieses Recht gehen? Recht auf Pflege der eigenen Kultur, auf Bekenntnis zu und Ausübung der eigenen Religion (Art. 30 UN-Kinderrechtskonvention) Der Elternverantwortung wird eine Erziehung nicht gerecht, durch die unter Berufung auf religiöse Dogmen einem Kind bereits das Erlernen bestimmter Fähigkeiten vorenthalten wird.

5 Kopftuchtragen als religiöse Praxis Art. 9 EMRK Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen. (2) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

6 UN- Übereinkommen über die Rechte des Kindes (20. November 1989) Artikel 14 [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit] Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.

7 Kopftuchtragen als religiöse Praxis: Diskriminierungsverbot Keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen Religion und Weltanschauung (Art. 1 Abs. 1 RL 2000/78/EG) (5) Diese Richtlinie berührt nicht die im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen Maßnahmen, die in einer demokratischen Gesellschaft für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, die Verteidigung der Ordnung und die Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.

8 Verkomplizierungen Die Praxis des Kopftuchtragens ist nicht geschlechtsneutral Nur Frauen sind im Islam dazu angehalten, ihren Kopf zu bedecken Wozu die Verhüllung dient: Schutz von Frauen Schutz der Männer vor sexueller Provokation und Unzucht (durch weibliche Schamlosigkeit)

9 Koran, Vers 24:31 Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen (statt jemanden anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und sie sollen darauf achten, dass ihre Scham bedeckt ist (w. sie sollen ihre Scham bewahren), den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht (normalerweise) sichtbar ist, ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorn heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, niemand (w. nicht) offen zeigen (...). (Übersetzung von Paret; w. = wörtlich)

10 Genderpolitik durch Übersetzung And tell the believing women to lower their gaze (from looking at forbidden things), and to protect their private parts (from illegal sexual acts) and not to show off their adornment except only that which is apparent (like both eyes for necessity to see the way, or outer palms of hands or one eye or dress like veil, gloves, head-cover, apron, etc.), and to draw their veils all over Juyûbihinna (i.e. their bodies, faces, necks and bosoms) and not to reveal their adornment ( ).

11 Koran, Vers 33,59 Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand (über den Kopf) herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt werden.

12 Genderpolitik durch Übersetzung O Prophet! Tell your wives and your daughters and the women of the believers to draw their cloaks (veils) all over their bodies (i.e. screen themselves completely except the eyes or one eye to see the way). That will be better, that they should be known (as free respectable women) so as not to be annoyed.

13 Gewohnheit Zwang Motivationen zum Kopftuchtragen Soziale Freiheiten im und vom Familienverband Religiosität Islam als diskursfähige, vergleichbar hohe Kultur (Nöckel) Reaktion auf Diskriminierung We re here, we re queer, get used to it Mode

14 Burka

15 Arten der Bedeckung

16

17

18 Jilbab

19 Für ein Wochenende am Strand musste unbedingt noch ein Kopftuch her.

20

21

22

23 Warum und in welchen Kontexten werden Kopftuchverbote diskutiert? Spezifische öffentliche Räume Schulen (Schülerinnen, Lehrerinnen) Gerichtssäle Arbeitsplatz an welche bestimmte Anforderungen gerichtet werden Religiöse Neutralität Politische Neutralität Geschlechtergleichheit Kulturell übliche Kommunikation Unternehmerische Anforderungen

24 Kopftuchverbot für Schülerinnen (F) System des Laizismus: strikte Trennung von Religion und Staat (citoyen und citoyenne) Verbotsgründe Schutz vor Zwang durch Eltern und Brüder Ermöglichung aktueller und künftiger Unabhängigkeit und Freiheit Selbstverteidigung liberaler Institutionen gegen illiberale Identitäten Schaffung eines religiös neutralen Raums (keine aufdringlichen religiösen Symbole) Erkennbarkeit und Kommunikation (bei Burka)

25 Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen Argumente Demonstratives Religionsbekenntnis Widerspruch zu Dienstpflichten: Neutralität Gefahr der Beeinflussung durch die als Respektsperson angesehene Lehrkraft Überforderung der Schülerinnen und Schüler Stärkung traditionell-religiöser Strömungen mit Auswirkungen auf muslimische Schülerinnen

26 Dahlab gegen die Schweiz, EGMR, Der Gerichtshof räumt ein, dass es schwierig ist, den Einfluss abzuschätzen, den ein sichtbares starkes Zeichen wie das Tragen des Kopftuchs auf die Gewissens- und Religionsfreiheit von Kindern jüngeren Alters haben kann. Die Bf. hat in einer Klasse mit Kindern zwischen vier und acht Jahren unterrichtet, also mit Schülern in einem Alter, in dem sie sich viele Fragen stellen und dabei leichter beeinflussbar sind als andere Schüler in weiter vorgeschrittenem Alter. Wie könnte man unter diesen Umständen von vornherein jede bekehrende Wirkung ausschließen, die das Tragen des Kopftuchs haben kann,...

27 Dahlab gegen die Schweiz, EGMR, wo es doch den Frauen durch eine Vorschrift des Korans auferlegt worden zu sein scheint, die mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter nur schwer vereinbar ist. Außerdem scheint es schwierig zu sein, das Tragen des islamischen Kopftuchs mit der Botschaft der Toleranz zu vereinbaren, der Achtung des anderen und insbesondere der Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung, eine Botschaft, die in einer demokratischen Gesellschaft Lehrer ihren Schülern übermitteln müssen.

28 Kopftuchverbot für Lehrerinnen eine salomonische Lösung? Das unvermeidliche Spannungsverhältnis zwischen positiver Glaubensfreiheit eines Lehrers einerseits und der staatlichen Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität, dem Erziehungsrecht der Eltern sowie der negativen Glaubensfreiheit der Schüler andererseits unter Berücksichtigung des Toleranzgebots zu lösen, obliegt dem demokratischen Landesgesetzgeber, der im öffentlichen Willensbildungsprozess einen für alle zumutbaren Kompromiss zu suchen hat. (2 BvR 1436/02 vom , Rn 47)

29 Ausschluss einer Zeugin von einer Gerichtsverhandlung wegen Burka 234. StPO Wenn der Angeklagte die Ordnung der Verhandlung durch ungeziemendes Benehmen stört, so kann er durch Beschluß auf einige Zeit oder für die ganze Dauer der Verhandlung aus dieser entfernt, die Sitzung in seiner Abwesenheit fortgesetzt und ihm das Urteil durch ein Mitglied des Schöffengerichts in Gegenwart des Schriftführers verkündet werden. Es ist ein "fundamentaler Grundsatz der Strafprozessordnung, dass die Geschworenen anhand des Gesichts die Glaubwürdigkeit des Angeklagten prüfen können" (Richter Gerstberger)

30 Ausschluss einer Schöffin von Hauptverhandlung wegen Kopftuch Objektivität und Neutralität des Gerichts strenge weltanschauliche Haltung Stellung der Frau in Gesellschaft und Öffentlichkeit Ausprägung einer religiösen Einschränkung dieser Stellung Diese Haltung wird als Maßstab für eigene Entscheidungen dargestellt Kopftuchtragen als Demonstration einer solchen Weltanschauung steht der Würde des Gerichts als Organ von Staat und Gesellschaft entgegen.

Einbettungen: Debatten um Multikulturalismus und Feminismus

Einbettungen: Debatten um Multikulturalismus und Feminismus Der Kopftuchstreit Geschlechterkonstruktionen zwischen Autonomie und Unterdrückung Elisabeth Holzleithner Recht Macht Geschlecht 2009 Einbettungen: Debatten um Multikulturalismus und Feminismus Diskurse

Mehr

Kopftuch- und Burkaverbote. Brainstorming Recht Macht Geschlecht,

Kopftuch- und Burkaverbote. Brainstorming Recht Macht Geschlecht, Kopftuch- und Burkaverbote Brainstorming Recht Macht Geschlecht, 03.06.2008 Kopftuchverbot für Arbeitnehmerin in Parfümerie Pro: Argumente ganz schwach Über den Duft Erotik verkaufen gewisse Anforderungen

Mehr

2. Europarat. Bereinigte Übersetzung, zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung. Fassung.

2. Europarat. Bereinigte Übersetzung, zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung. Fassung. 1051 2. Europarat a) Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten 219 Vom 4. November 1950, ETS/STE Nr. 005 (BGBl. II 1952 S. 685, 953), zuletzt geändert durch Protokoll Nr.

Mehr

Religion am Arbeitsplatz

Religion am Arbeitsplatz EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 18.-19. September 2017 Religion am Arbeitsplatz Professor Gwyneth Pitt Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft

Mehr

Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit

Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit Rassismus:Definition Die bewusste oder unbewusste Annahme, dass eine Rasse der andern überlegen sei. Rasse soziales Konstrukt Europa lange Geschichte

Mehr

Der Islam im religionsneutralen Staat

Der Islam im religionsneutralen Staat Barbara Gärtner Der Islam im religionsneutralen Staat Die Problematik des muslimischen Kopftuchs in der Schule, des koedukativen Sportund Schwimmunterrichts, des Gebetsrufs des Muezzins, des Schächtens

Mehr

Religion in der Schule Thesenpapier zum Landesausschuss der Schüler Union Niedersachsen am 20./21. Februar 2016 in Uelzen

Religion in der Schule Thesenpapier zum Landesausschuss der Schüler Union Niedersachsen am 20./21. Februar 2016 in Uelzen Religion in der Schule Thesenpapier zum Landesausschuss der Schüler Union Niedersachsen am 20./21. Februar 2016 in Uelzen Verfasser: Anna Grill (KV Heidekreis) Laura Lehne (KV Celle) Jan Boris Willhöft

Mehr

Kinderrechte und Wertepluralismus vom

Kinderrechte und Wertepluralismus vom Kinderrechte und Wertepluralismus vom 16. 11. 2016 Institut für Soziokulturelle Entwicklung Dr. Gülcan Akkaya Dozentin und Projektleiterin T direkt +41 41 367 48 91 guelcan.akkaya@hslu.ch Luzern Wie wirkt

Mehr

Um was geht es überhaupt?

Um was geht es überhaupt? Der Kopftuchstreit Inhalt Um was geht es Der Fall Fereshta Ludin Das Urteil / rechtliche Lage in Reaktionen auf Tuch im Stellung der Rechtliche Lage in anderen Eigene Meinung Quellen Um was geht es Um

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 19.08.2016 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Thüringer Neutralitätsgesetz A. Problem und Regelungsbedürfnis Durch die vermehrte Zuwanderung aus dem islamischen Raum erhöht

Mehr

Die Kopftuchdebatte in Deutschland religiöse Überzeugung oder familiäre Zwänge?

Die Kopftuchdebatte in Deutschland religiöse Überzeugung oder familiäre Zwänge? Geisteswissenschaft Martina Bösel Die Kopftuchdebatte in Deutschland religiöse Überzeugung oder familiäre Zwänge? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung...2-3 2. Die Bedeutung des Kopftuchs für

Mehr

Sexuelle Autonomie zwischen Recht, Macht und Freiheit. Elisabeth Holzleithner

Sexuelle Autonomie zwischen Recht, Macht und Freiheit. Elisabeth Holzleithner Sexuelle Autonomie zwischen Recht, Macht und Freiheit Elisabeth Holzleithner Spannungsfelder Zucht / Sittlichkeit Konvention Ordnung Sicherheit Freiheit / Willkür Zerstörung Unordnung Unsicherheit Autonomie

Mehr

Religionsfreiheit am Arbeitsplatz in Europa

Religionsfreiheit am Arbeitsplatz in Europa Religionsfreiheit am Arbeitsplatz in Europa Prof. Lucy Vickers Oxford Brookes Universität lrvickers@brookes.ac.uk Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft

Mehr

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION fundamental.rights@consilium.eu.int Brüssel, den 4. Juni 2000 (04.06) (OR. FR) CHARTE 4333/00 CONVENT 36 VERMERK DES PRÄSIDIUMS Betrifft: Entwurf

Mehr

Ihr Empfang bietet eine gute Gelegenheit zum Gedankenaustausch zwischen Vertretern von Kirche und Politik.

Ihr Empfang bietet eine gute Gelegenheit zum Gedankenaustausch zwischen Vertretern von Kirche und Politik. Sperrfrist: 9. Juli 2015, 19.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort. Grußwort des Bayerischen Staatsministers für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Dr. Ludwig Spaenle, beim Jahresempfang des Erzbischofs

Mehr

Lebenswelten muslimischer Familien

Lebenswelten muslimischer Familien Lebenswelten muslimischer Familien Dr. Amir Dziri Praxisforum für Lehrer Die Welt des Islam in der Schule Pädagogisches Landesinstitut Rheinland Pfalz Vorbedingungen Immer wieder der Tatsache Eingedenk

Mehr

Recht und andere gesellschaftliche Systeme oder Normengefüge

Recht und andere gesellschaftliche Systeme oder Normengefüge Recht und Gesellschaft Recht und andere gesellschaftliche Systeme oder Normengefüge Recht und Sitte Recht und Moral Recht und Religion Recht und Politik Recht und Wirtschaft Unterscheidungsgesichtspunkte

Mehr

Religionsgeprägte Kleidung des Lehrers

Religionsgeprägte Kleidung des Lehrers Michael Kögl Religionsgeprägte Kleidung des Lehrers Eine Betrachtung der Neutralitätspflicht des Staates und der Religionsfreiheit im Sonderstatusverhältnis PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

Mehr

Anlass. Diese Information soll Antworten zu den wichtigsten Aspekten des Themas geben.

Anlass. Diese Information soll Antworten zu den wichtigsten Aspekten des Themas geben. Stichwort Kopftuch Anlass Das Kopf tuch musli mischer Frauen gibt immer wieder Anlass zu Nach fragen und Diskussionen. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob und inwieweit das Tragen eines Kopf tuches

Mehr

Grundkurs Schulrecht VII

Grundkurs Schulrecht VII Marion Hundt Grundkurs Schulrecht VII Religionsrecht in der Schule: Kopftuch Kruzifix Gebetsraum Carl Link A. Einleitung 1 B. Die sog. Weltreligionen 5 I. Definition des Begriffes Religion" 5 II. Weltreligionen

Mehr

Warum muslimische Frauen ein Kopftuch tragen

Warum muslimische Frauen ein Kopftuch tragen Warum muslimische Frauen ein Kopftuch tragen [أملاين - German [Deutsch - Aisha Stacey Übersetzer: Eine Gruppe von Übersetzern 1435-2014 ملاذا تلبس املرأة املسلمة احلجاب «باللغة األملاهية» اعئشة ستاييس

Mehr

GESETZENTWURF. der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion

GESETZENTWURF. der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion LANDTAG DES SAARLANDES 12. Wahlperiode Drucksache 12/1072 12.02.2004 GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens

Mehr

Johann Wolfgang Goethe - Universität Frankfurt am Main

Johann Wolfgang Goethe - Universität Frankfurt am Main Johann Wolfgang Goethe - Universität Frankfurt am Main Prof. Dr. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard) Institut für Öffentliches Recht Fachbereich Rechtswissenschaft Johann Wolfgang Goethe-Universität Postfach

Mehr

Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes. Artikel 1

Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes. Artikel 1 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 16. Wahlperiode. Monat. 200_ Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: Gesetz

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen   digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 15 I. Der Kopftuchstreit in Deutschland - Problemstellung 15 II. Gründe der Diskussion 19 III. Gegenstand und Gang der Untersuchung 21 IV. Begriff des Kopftuchs und Religiöse

Mehr

Für Menschenrechte und Säkularisierung stehen

Für Menschenrechte und Säkularisierung stehen EU WAHLEN 2014 Für Menschenrechte und Säkularisierung stehen EHF Memorandum November 2013 ie europäischen Wahlen im Mai 2014 werden für Humanisten in D Europa entscheidend sein. Der Aufstieg von radikalen

Mehr

Grundkurs Öffentliches Recht II. Staatsrecht II - Grundrechte. Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek

Grundkurs Öffentliches Recht II. Staatsrecht II - Grundrechte. Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek Grundkurs Öffentliches Recht II Staatsrecht II - Grundrechte Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek 1 Überblick A. Dogmatische Grundlagen der Glaubensfreiheit I. Allgemeines

Mehr

Webinar. Religionen in modernen Gesellschaften

Webinar. Religionen in modernen Gesellschaften Webinar Religionen in modernen Gesellschaften Online-Akademie der Friedrich-Ebert-Stiftung 22. Januar 2018 Ref.: Ralf Oberndörfer (Berlin) Mod. David Röthler (Salzburg) 18.00 bis 19.30h Zur Beachtung 1)

Mehr

Allgemeines zu den Menschenrechten

Allgemeines zu den Menschenrechten Unterrichtsfach Schulstufe Thema Fachliche Vorkenntnisse Sprachliche Kompetenzen Politische Bildung/Geschichte 9/10 (1. Klasse HAS, 2. Klasse HAK) Tetanalyse zum Thema Menschenrechte Sachteten wesentliche

Mehr

Prof. Dr. Kathrin Winkler/Ev. Hochschule Nürnberg

Prof. Dr. Kathrin Winkler/Ev. Hochschule Nürnberg Religions-und Weltanschauungsrecht in der BRD Geschichtliche Linien 1848 Versuch der Neuregelung des Staat-Kirche-Verhältnisses Frankfurter Paulskirchenverfassung 147 Trennung von Staat und Kirche(trat

Mehr

Modul III. Werte, Konflikte, Argumente

Modul III. Werte, Konflikte, Argumente Werte, Konflikte, Argumente 53 Zuwanderung und Integration Fishbowl Das Kopftuch Schlüsselbegriffe: Kopftuchstreit, Schlagwörter, Diskussion, Wirkung der Medien. Kurzbeschreibung: Die Teilnehmenden diskutieren

Mehr

Der Koran. erschlossen und kommentiert von Adel Theodor Khoury. Patmos

Der Koran. erschlossen und kommentiert von Adel Theodor Khoury. Patmos 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Der Koran erschlossen und kommentiert von Adel Theodor Khoury Patmos

Mehr

VERSCHLEIERUNG. Maria-Anna Kiofiuntsoglu ( ) Dilara Atmaca ( ) Lena Eurich ( )

VERSCHLEIERUNG. Maria-Anna Kiofiuntsoglu ( ) Dilara Atmaca ( ) Lena Eurich ( ) VERSCHLEIERUNG Maria-Anna Kiofiuntsoglu (50015764) Dilara Atmaca (50016084) Lena Eurich (50017375) Gliederung Definition Geschichte der weiblichen Bevormundung Frauenbild im Wandel Verschleierungsarten

Mehr

ÖR Webinar Artikel 4 Grundgesetz

ÖR Webinar Artikel 4 Grundgesetz ÖR Webinar Artikel 4 Grundgesetz Thomas Weiler juracademy.de 1 Grdsl. Schema für alle Freiheitsgrundrechte Drei Unterpunkte Schwerpunkt meist Punkt 3 1. Schutzbereich a) Persönlich und b) sachlich WER

Mehr

ANTRAG 07: TOLERANZ UND INTERRELIGIÖSER DIALOG DER STAAT ALS NEUTRALER HÜTER DES GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALTS AUCH IN DER SCHULE

ANTRAG 07: TOLERANZ UND INTERRELIGIÖSER DIALOG DER STAAT ALS NEUTRALER HÜTER DES GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALTS AUCH IN DER SCHULE ANTRAG 07: TOLERANZ UND INTERRELIGIÖSER DIALOG DER STAAT ALS NEUTRALER HÜTER DES GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALTS AUCH IN DER SCHULE BESCHLUSS DER CDU-FRAKTION BERLIN Strategien für bessere Schulen in

Mehr

Das Kreuz mit der Burka. Welche Rolle darf Religion im öffentlichen Raum spielen?

Das Kreuz mit der Burka. Welche Rolle darf Religion im öffentlichen Raum spielen? Das Kreuz mit der Burka. Welche Rolle darf Religion im öffentlichen Raum spielen? Dr. des. Cornelia Mügge Departement für Moraltheologie und Ethik, Universität Freiburg Arlinda Amiti Schweizerisches Zentrum

Mehr

Das Kopftuch in Deutschland und Frankreich

Das Kopftuch in Deutschland und Frankreich Geisteswissenschaft Cindy Ludwig Das Kopftuch in Deutschland und Frankreich Essay Das Kopftuch in Deutschland und Frankreich Worum geht es im Kopftuchstreit? Warum ist die Diskussion so leidenschaftlich?

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Nicht erforderlich, da die zu ändernden Stammgesetze bereits befristet sind.

HESSISCHER LANDTAG. Nicht erforderlich, da die zu ändernden Stammgesetze bereits befristet sind. 16. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Januar 2004 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität A. Problem Mit Urteil vom 24. September 2003 2

Mehr

Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung ROLAND HOHEISEL-GRULER

Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung ROLAND HOHEISEL-GRULER Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung Wo stehen wir? Gefahrenabwehr Strafverfolgung Befragung Vernehmung Handeln der Polizei Art. 1 (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht

Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht Charta der Grundrechte EU-Richtlinien Beitritt zur EMRK Völkerrechtliche Verträge Sophie ROBIN-OLIVIER Übersicht

Mehr

Jüdisch Christliche John Baptist Mission of Togo

Jüdisch Christliche John Baptist Mission of Togo Internationale Jüdisch Christliche John Baptist Mission of Togo internationale Mission für soziale Entwicklung gegründet 2004 von Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato Internationaler Präsident und Gründer

Mehr

Zur Hierarchisierung von Diskriminierungsdimensionen. Elisabeth Holzleithner Universität Wien

Zur Hierarchisierung von Diskriminierungsdimensionen. Elisabeth Holzleithner Universität Wien Zur Hierarchisierung von Universität Wien Multidimensionale Positionierung Citizenship Politische & Soziale Berechtigung Alter Sex Soziale Position Sozio-ökonomisch; Respektabilität Genitalien Hormone

Mehr

Kopftuchverbot in der Schule. Verfassungsrechtliche Grundsätze

Kopftuchverbot in der Schule. Verfassungsrechtliche Grundsätze Kopftuchverbot in der Schule Verfassungsrechtliche Grundsätze Ausgangslage Zwei diskriminierungsschutzpolitische Perspektiven Pro Kop'uchverbot (EKF) Contra Kop'uchverbot (EKR) Perspek5ve An5sexis5sch

Mehr

DIE 30 UNGEKÜRZTEN ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE.

DIE 30 UNGEKÜRZTEN ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE. DIE 30 UNGEKÜRZTEN ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE. Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen

Mehr

Regieren religiöser Differenz.

Regieren religiöser Differenz. Regieren religiöser Differenz. Herrschaft an der Schnittstelle von Integration, Recht und Geschlecht Univ.-Prof. Dr. Birgit Sauer Universität Wien Stefanie Sargnagels Reaktion auf das Verhüllungsverbot

Mehr

Künstliche Befruchtung aus juristischer Sicht

Künstliche Befruchtung aus juristischer Sicht Künstliche Befruchtung aus juristischer Sicht Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. 13. November 2012 I. Rechtslage nach dem FMedG II. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen III. Argumentationswege

Mehr

Vereinbarkeit von Kruzifixen in Klassenzimmern mit der EMRK

Vereinbarkeit von Kruzifixen in Klassenzimmern mit der EMRK Art. 9 EMRK; Art. 2 Zusatzprotokoll zur EMRK Vereinbarkeit von Kruzifixen in Klassenzimmern mit der EMRK EGMR (Große Kammer), Urt. v. 18.03.2011 30814/06 (Lautsi u.a. /Italien), NVwZ 2011, 737 Leitsätze

Mehr

(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen.

(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Menschenrechtskatalog Artikel 6 (1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen... Artikel 7 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender

Mehr

Kinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht

Kinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht Kinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht Kinderrechte allgemein Der Umgang mit Kindern hat mit pädagogischen Anerkennungsverhältnissen zu tun. Diese Verhältnisse orientieren

Mehr

Europäische Menschenrechtskonvention

Europäische Menschenrechtskonvention Europäische Menschenrechtskonvention www.human-rights-convention.org Am 4. November 1950 unterzeichneten zwölf Staaten einen Meilenstein des Europarats, die Europäische Menschenrechtskonvention, die seit

Mehr

Verteidigungsrechte nach der EMRK und dem EuGH

Verteidigungsrechte nach der EMRK und dem EuGH Verteidigungsrechte nach der EMRK und dem EuGH Julia Victoria Pörschke Verteidigungsrechte der EMRK (Art. 6 I, III EMRK) Art. 6 Abs. 1: Recht auf ein faires Verfahren Art. 6 Abs. 3: Rechte von Angeklagten,

Mehr

EINHEIT NR. 4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern als innovativer Ansatz. Rechtlicher Rahmen für die Arbeit mit den Eltern

EINHEIT NR. 4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern als innovativer Ansatz. Rechtlicher Rahmen für die Arbeit mit den Eltern EINHEIT NR. 4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern als innovativer Ansatz Rechtlicher Rahmen für die Arbeit mit den Eltern Kinderrechtskonvention Verabschiedet und zur Unterzeichnung, Ratifizierung und zum

Mehr

Kopftuch - Grundrechte - Schule

Kopftuch - Grundrechte - Schule Kopftuch - Grundrechte - Schule Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil entschieden,

Mehr

Kongress Kinderrechte Stuttgart

Kongress Kinderrechte Stuttgart Kongress Kinderrechte Stuttgart Kath. Landesverband 15.10.2015 Forum: Kinder haben ein Recht auf ihre Religion Dr. Doris Ziebritzki Eine Unterscheidung Art. 4 des Deutsches Grundgesetzes (Recht auf Religionsfreiheit),

Mehr

Drucksache 6/4998. Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Neudruck

Drucksache 6/4998. Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Neudruck Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4998 Neudruck Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Gesetz über das Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum (Brandenburgisches Verschleierungsverbotsgesetz

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Einleitung 1

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Einleitung 1 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV LXXVII Einleitung 1 1. Kapitel: Bestimmung der Begriffe 5 A. Erzieher/in und öffentlicher Kindergarten 5 I. Der öffentliche Kindergarten

Mehr

Prof. H. Alexy Sommersemster 2016 VizePräsOVG. Religion und Staat Grundfragen der Glaubensfreiheit und des Religiongsverfassungsrechts

Prof. H. Alexy Sommersemster 2016 VizePräsOVG. Religion und Staat Grundfragen der Glaubensfreiheit und des Religiongsverfassungsrechts Prof. H. Alexy Sommersemster 2016 VizePräsOVG Religion und Staat Grundfragen der Glaubensfreiheit und des Religiongsverfassungsrechts Die Glaubensfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht, das in der

Mehr

Lale Akgün. Für religiöse Vielfalt und Emanzipation

Lale Akgün. Für religiöse Vielfalt und Emanzipation 60 Lale Akgün Für religiöse Vielfalt und Emanzipation Wider die Kulturalisierung des Kopftuchdiskurses Lale Akgün ist Diplompsychologin und approbierte Psychotherapeutin, sie arbeitet als Islam-Beauftragte

Mehr

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert»

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Menschen mit einer psychischen Behinderung und die Bundesverfassung

Mehr

Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Staatsgerichtshof des Landes Hessen P.St. 2016 - Pressemitteilung Wiesbaden, den 10. Dezember 2007 Staatsgerichtshof des Landes Hessen Pressemitteilung I. In dem Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von 68 Abs.

Mehr

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre ICH bin frei. Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. ICH bin ANDERS.

Mehr

INHALT EINLEITUNG; ICH KANN NICHT SCHWEIGEN. Wir müssen dem politischen Islam entschlossen entgegentreten 13 KAPITEL 1: LEKTIONEN IN GELEBTEM ISLAM

INHALT EINLEITUNG; ICH KANN NICHT SCHWEIGEN. Wir müssen dem politischen Islam entschlossen entgegentreten 13 KAPITEL 1: LEKTIONEN IN GELEBTEM ISLAM INHALT EINLEITUNG; ICH KANN NICHT SCHWEIGEN Wir müssen dem politischen Islam entschlossen entgegentreten 13 KAPITEL 1: LEKTIONEN IN GELEBTEM ISLAM Ein Mädchen hat bei den Männern nichts zu suchen 24 GLÜCK

Mehr

Die Auslegung der Religionsfreiheit in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Die Auslegung der Religionsfreiheit in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte Die Auslegung der Religionsfreiheit in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Ausarbeitung - 2006 Deutscher Bundestag WD 2-211/06

Mehr

Anhang Menschenrechte

Anhang Menschenrechte 1 Anhang Rundenmodell Weil s gerecht ist, fairändern wir die Welt! Anhang Menschenrechte Die internationalen Menschenrechte umfassen: 1. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Mehr

Zugang zu Bildung Bern, 4. Mai 2017

Zugang zu Bildung Bern, 4. Mai 2017 Zugang zu Bildung Bern, 4. Mai 2017 Dr. Constantin Hruschka Abteilungsleiter Protection Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH Mitglied der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM) Aufbau Einleitung Definitionen

Mehr

Geschrieben von: Andreas Heisig Mittwoch, den 14. Januar 2009 um 23:41 Uhr - Aktualisiert Sonntag, den 25. September 2011 um 16:19 Uhr

Geschrieben von: Andreas Heisig Mittwoch, den 14. Januar 2009 um 23:41 Uhr - Aktualisiert Sonntag, den 25. September 2011 um 16:19 Uhr Es gibt unzählige Artikel und Texte mit dem Titel "Hijab nach Koran und Sunna". Tatsache ist aber, daß der Begriff Hijab (Kopftuch) im Koran gar nicht direkt mit Frauen in Verbindung gebracht wird. Es

Mehr

Zwischen allen Stühlen? Schnittstellen von Religion, ethnischer Herkunft und Geschlecht als Herausforderung für Legal Gender Studies

Zwischen allen Stühlen? Schnittstellen von Religion, ethnischer Herkunft und Geschlecht als Herausforderung für Legal Gender Studies Zwischen allen Stühlen? Schnittstellen von Religion, ethnischer Herkunft und Geschlecht als Herausforderung für Legal Gender Studies Elisabeth Holzleithner Basel, 09.01.2007 Struktur Legal Gender Studies:

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Mehr

Glaubensfreiheit kontra Schulpflicht zur Frage der Befreiung vom koedukativen Sport- und Schwimmunterricht

Glaubensfreiheit kontra Schulpflicht zur Frage der Befreiung vom koedukativen Sport- und Schwimmunterricht Glaubensfreiheit kontra Schulpflicht zur Frage der Befreiung vom koedukativen Sport- und Schwimmunterricht Wie gelingt es, eine reflektierte Haltung im Konflikt zwischen zwei Grundrechten einzunehmen?

Mehr

Religionsfreiheit am Arbeitsplatz in Europa

Religionsfreiheit am Arbeitsplatz in Europa Religionsfreiheit am Arbeitsplatz in Europa Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft (2014-2020) der Europäischen Kommission gefördert. ÜBERBLICK

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de SCHOOL-SCOUT

Mehr

START. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

START. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte START Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Sie wurde am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Erklärung umfasst ein Vorwort und 30 Artikel. Die bürgerlichen,

Mehr

How to get Veränderung: Krisen meistern, Ängste loslassen, das Leben lieben! (German Edition)

How to get Veränderung: Krisen meistern, Ängste loslassen, das Leben lieben! (German Edition) How to get Veränderung: Krisen meistern, Ängste loslassen, das Leben lieben! (German Edition) Click here if your download doesn"t start automatically How to get Veränderung: Krisen meistern, Ängste loslassen,

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 16 / Wahlperiode. der Fraktion der AfD

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 16 / Wahlperiode. der Fraktion der AfD Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 478 29. 08. 2016 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Gesetz über das Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum Baden-Württemberg

Mehr

WAS HEISST ZUGANG ZU JUSTIZ?

WAS HEISST ZUGANG ZU JUSTIZ? WAS HEISST ZUGANG ZU JUSTIZ? Dr. Erika Schläppi Veranstaltung SKMR, 30. August 2016 WARUM ZUGANG ZU JUSTIZ? VERSCHIEDENE ARGUMENTATIONSLINIEN Ein rechtsstaatlicher Grundwert Eine menschenrechtliche Verpflichtung:

Mehr

Volker Beck. 1.) Was sollte der programmatische Kompass für grüne Religions- und Weltanschauungspolitik sein?

Volker Beck. 1.) Was sollte der programmatische Kompass für grüne Religions- und Weltanschauungspolitik sein? Volker Beck 1.) Was sollte der programmatische Kompass für grüne Religions- und Weltanschauungspolitik sein? Respekt, weltanschauliche Neutralität des Staates und die drei Dimensionen der Glaubensfreiheit

Mehr

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern BAWO-Fachtagung Was können wir uns leisten? 2010 1 Gesetzlich

Mehr

Kindererziehung im Islam

Kindererziehung im Islam Kindererziehung im Islam Ein Referat von Ulrike Carstens Inhaltsverzeichnis Thema Seite Einleitung 2 Schulbildung im Islam 3 Islamische Kindererziehung in Deutschland 4 Wodurch unterscheidet sich die Erziehung

Mehr

Rede zu den Verträgen mit den muslimischen und alevitischen Religionsgemeinschaften 13. Juni 2013, Bürgerschaft

Rede zu den Verträgen mit den muslimischen und alevitischen Religionsgemeinschaften 13. Juni 2013, Bürgerschaft Seite 1 von 9 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung Zweite Bürgermeisterin Rede zu den Verträgen mit den muslimischen und alevitischen Religionsgemeinschaften 13. Juni 2013,

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom ) UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)

Mehr

Überblick über europäische Standards im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit

Überblick über europäische Standards im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit Überblick über europäische Standards im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit 23. Juni 2016, Wien Moritz Birk, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte Europäische Standards Siehe Kapitel 1.4 des IJJO

Mehr

Das Kopftuchverbot in Deutschland und Frankreich

Das Kopftuchverbot in Deutschland und Frankreich Janine Ziegler Das Kopftuchverbot in Deutschland und Frankreich Ein Beitrag zur Interpretation der deutschen und französischen Islam-Politik 2011 Ferdinand Schöningh Paderborn München Wien Zürich INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Hintergrundinformation

Hintergrundinformation 2017 Hintergrundinformation : Wandtexte Die Kapitel der Ausstellung Kapitel 1: Prolog Über das religiöse Verschleierungsgebot wird in Europa seit Jahren gestritten. Vielen gelten Burka und Kopftuch als

Mehr

Der Kopftuchstreit. Ein Problem multikultureller Gesellschaften. Seminar im Rahmen des MAE Münster

Der Kopftuchstreit. Ein Problem multikultureller Gesellschaften. Seminar im Rahmen des MAE Münster I Der Kopftuchstreit. Ein Problem der pluri-kulturellen Gesellschaft 0. Der Kopftuchstreit eine kurze Chronologie 1. Zwei Frageperspektiven und ihre Unterscheidung a) die juristische Frage b) die ethische

Mehr

Kopftuch II : Lösungsskizze. A. Zulässigkeit: Art. 93 I Nr. 4a GG, 90 ff. BVerfGG I. Zuständigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG, 13 Nr.

Kopftuch II : Lösungsskizze. A. Zulässigkeit: Art. 93 I Nr. 4a GG, 90 ff. BVerfGG I. Zuständigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG, 13 Nr. A. Zulässigkeit: Art. 93 I Nr. 4a GG, 90 ff. BVerfGG I. Zuständigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG, 13 Nr. 8a BVerfGG) II. Beschwerdeberechtigung (Art. 93 I Nr. 4a GG, 90 I BVerfGG) Grundrechtsberechtigung trotz

Mehr

Ich habe Rechte, du hast Rechte, er/sie/es hat Rechte... Eine Einführung in die Rechte von Kindern

Ich habe Rechte, du hast Rechte, er/sie/es hat Rechte... Eine Einführung in die Rechte von Kindern Ich habe Rechte, du hast Rechte, er/sie/es hat Rechte... Eine Einführung in die Rechte von Kindern Jeder hat Rechte. Darüber hinaus haben Jungen und Mädchen unter 18 Jahren besondere Rechte. Eine Liste

Mehr

Anmerkungen zur Diskussion um das Kopftuch bei Lehramtsstudentinnen 1 Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu

Anmerkungen zur Diskussion um das Kopftuch bei Lehramtsstudentinnen 1 Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu Anmerkungen zur Diskussion um das Kopftuch bei Lehramtsstudentinnen 1 Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu Am Fall des Kopftuches der muslimischen Lehramtsanwärterin Fereshta Ludin in Baden- Württemberg entzündete

Mehr

Verfassungsfragen zum muslimischen Kopftuch von Erzieherinnen in öffentlichen Kindergärten

Verfassungsfragen zum muslimischen Kopftuch von Erzieherinnen in öffentlichen Kindergärten Schriften zum Staatskirchenrecht 54 Verfassungsfragen zum muslimischen Kopftuch von Erzieherinnen in öffentlichen Kindergärten Bearbeitet von Katharina Haupt 1. Auflage 2010. Buch. LXXX, 253 S. Hardcover

Mehr

ARTIKEL 2 DISKRIMINIERUNGSVERBOT ARTIKEL 1 MENSCHENWÜRDE

ARTIKEL 2 DISKRIMINIERUNGSVERBOT ARTIKEL 1 MENSCHENWÜRDE ARTIKEL 1 MENSCHENWÜRDE Wenn Kinder geboren werden, gleich, wie verschieden sie sind, sollen sie gleiche Würde und gleiche Rechte haben. Sie sollen immer gerecht behandelt werden, damit sie lernen, wie

Mehr

Ein Stern in dunkler Nacht Die schoensten Weihnachtsgeschichten. Click here if your download doesn"t start automatically

Ein Stern in dunkler Nacht Die schoensten Weihnachtsgeschichten. Click here if your download doesnt start automatically Ein Stern in dunkler Nacht Die schoensten Weihnachtsgeschichten Click here if your download doesn"t start automatically Ein Stern in dunkler Nacht Die schoensten Weihnachtsgeschichten Ein Stern in dunkler

Mehr

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.

Mehr

ISLAM der Muslime in Österreich. Univ.-Prof. Dr. Ednan Aslan, M.A. Wien, 16. März 2016

ISLAM der Muslime in Österreich. Univ.-Prof. Dr. Ednan Aslan, M.A. Wien, 16. März 2016 ISLAM der Muslime in Österreich Wien, 16. März 2016 Viele Gesichter des Islam! 2 Was sagt der Koran dazu? 3 Koransuren zur Glaubensfreiheit 4 Koransuren zu Christen und Juden 5 Sunnah und Realität 6 7

Mehr

Grundlagen für den Religionsunterricht und den Ethikunterricht im Land Sachsen- Anhalt

Grundlagen für den Religionsunterricht und den Ethikunterricht im Land Sachsen- Anhalt Grundlagen für den Religionsunterricht und den Ethikunterricht im Land Sachsen- Anhalt 1. Gemäß Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Artikel 27 Abs. 3 Satz 1

Mehr

GRUNDRECHTE IN DER GLEICHSTELLUNGS- UND INTEGRATIONSARBEIT Möglichkeiten und Grenzen

GRUNDRECHTE IN DER GLEICHSTELLUNGS- UND INTEGRATIONSARBEIT Möglichkeiten und Grenzen GRUNDRECHTE IN DER GLEICHSTELLUNGS- UND INTEGRATIONSARBEIT Möglichkeiten und Grenzen Walter Kälin FACHTAGUNG GLEICHSTELLUNGS- UND INTEGRATIONSARBEIT Luzern, 2. November 2016 Überblick 1. Was sind Grundrechte?

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Diskriminierungsverbot

Rechtswissenschaftliches Institut. Diskriminierungsverbot Diskriminierungsverbot Schutzbereich Persönlicher Schutzbereich Nur natürliche Personen Sachlicher Schutzbereich Rechtsungleiche Behandlung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe = qualifizierte

Mehr

Perspektivenreich : Hijab Riche en perspectives : Hijab

Perspektivenreich : Hijab Riche en perspectives : Hijab Perspektivenreich : Hijab Riche en perspectives : Hijab FemInfo 47/2017 Aktuelle Genderfagen aus Sicht der Glaubensfreiheit Regula Kägi-Diener Ein Blick zurück... Nach dem konfessionell aufgeheizten Sonderbundskrieg

Mehr

Medien und Öffentlichkeit. Wie beeinflussen Medien die Politik?

Medien und Öffentlichkeit. Wie beeinflussen Medien die Politik? Medien und Öffentlichkeit Wie beeinflussen Medien die Politik? Wirtschaft/Politik 13. Jg. Hr. Schmidtke Gliederung Was sind Medien? Funktion der Medien Pressefreiheit Beeinflussung der Politik Rechtslage

Mehr