Stellungnahme zum Qualitätsmanagementsystem an der Uni Heidelberg

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1 Stellungnahme zum Qualitätsmanagementsystem an der Uni Heidelberg Fachschaft MathPhys Dezember 2012 Der Bericht der Senatsbeauftragten für Qualitätsentwicklung (SBQE) ist eine eher erläuternde Darstellung des QM-Systems, wie es derzeit implementiert ist. Sie ist aus unserer Sicht aber nicht als studentische Stellungnahme für ein Systemakkreditierungsverfahren geeignet, denn sie geht in keiner Weise auf die Akkreditierungskriterien und deren Prüfung innerhalb des Verfahrens ein. Dies ist auch nachvollziehbar, wurden doch die studentischen SBQE genau wie die SBQE der anderen Statusgruppen nie darüber informiert, was genau eigentlich ihr Prüfauftrag im Rahmen einer Akkreditierung ist (siehe auch Abschnitt 1.3). 1 Allgemeine Einschätzung 1.1 Q-Verfahren Positiv zu bemerken ist zunächst, dass insbesondere durch das Wirken des Q-Teams des Dezernats 2 in zunehmendem Maße auch in einzelnen Fächern der Universität ein gewisses Problembewusstsein für die Qualität von Studium geschaffen wurde. Das Q-Verfahren löst immer häufiger eine Diskussion innerhalb des betroffenen Faches über die Qualität von Studium und Lehre aus. Allerdings ist das heidelberger QM-System dabei sehr weit entfernt von den formalen Vorgaben der Akkreditierung. Zahlreiche formalen Kriterien des Akkreditierungsrates (AR) werden im Heidelberger Verfahren nicht oder nur unzureichend abgeprüft (vgl. Abschnitt 2). Das heidelberger QM-System mag seinen Zweck, Studium und Lehre langsam zu verbessern erfüllen den Zweck, die Mindeststandards des AR flächendeckend auf ihre Einhaltung zu prüfen, erfüllt es aber in seinem momentanen Zustand noch in keiner Weise (vgl. hierzu auch Abschnitt 2). Ein weiterer gravierender Mangel des Systems an sich ist, dass selbst wenn im Rahmen einer Ampelklausur die Nichterfüllung eines Kriteriums festgestellt wird, im System keine stärkere Konsequenz als das Äquivalent einer Empfehlung existiert. Die SBQE sind nicht in der Lage, Auflagen zu erteilen oder sogar das Verfahren temporär auszusetzen. Es existiert zwar die mathphys@uni-hd.de 1

2 Möglichkeit, das externe Audit vorzuziehen, dies ist allerdings häufig nicht adäquat, da das Problem ja klar erkennbar ist. Es fehlt an einem schlagkräftigen Instrument, um die Korrektur eines klar erkennbaren Problems im Fach (z.b. 17 Module unter 3 LP) zu erzwingen. Dies führt zu Fällen, in denen Mängel zwar zufällig entdeckt wurden, aber zu keinerlei Konsequenzen geführt haben (vgl. auch Abschnitt 2). 1.2 Datenerhebung Die für das QM genutzten Daten stammen zu einem überwältigenden Teil aus den beiden Instrumenten Lehrveranstaltungsbefragung und Studiengangsbefragung. Diese Daten mögen Auskunft über die Verhältnisse in der betrachteten Einheit bieten, sie können allerdings nur bedingt dazu genutzt werden, die Einhaltung von Akkreditierungskriterien zu prüfen. Zahlreiche Daten, die bessere Indikatoren für die Einhaltung der Kriterien wären (Maximalzahl belegbarer BA-Module in MA-Studiengängen, usw.) werden nicht erfasst. 1.3 Verfahrensbeteiligte Das Hauptproblem des heidelberger QM-Systems ist, dass die an den verfahren Beteiligten SBQE keinerlei grundlegende Vorbereitung bezüglich der im Rahmen einer Akreditierung zu prüfenden Tatbestände erhalten. Der AR hat in seiner Drucksache 88/2008 sehr deutlich formuliert, dass der intensiven Vorbereitung der Gutachterinnen und Gutachter auf die Akkreditierungsverfahren zentrale Bedeutung für die Verfahrensqualität zukommt. Eine Agentur (deren Aufgaben im Falle einer Systemakkreditierung der Universität ja in gewissem Rahmen die Universität selbst übernehmen muss) muss sicherstellen, dass nur solche Expertinnen und Experten zur Begutachtung herangezogen werden, die umfassende Kenntnisse der Beurteilungskriterien und Verfahrensregeln besitzen und mit der Anwendung der Regeln vertraut gemacht wurden. Dazu gehören laut AR insbesondere die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, die Bestimmungen der Kultusministerkonferenz und die vom Akkreditierungsrat bestimmten Kriterien, Verfahrensregeln und sonstigen relevanten Beschlüsse. Diesem Anspruch wird das heidelberger System in keinster Weise gerecht, den meisten SBQE sind die oben genannten einschlägigen Regelungen vollständig unbekannt. Sie mögen trotzdem was die Qualitätsentwicklung von Studiengängen angeht gute Arbeit leisten und den begutachteten Fächern wertvolle Hinweise für die Weiterentwicklung von Studium und Lehre geben können, für die Arbeit als Audit-Team zur Prüfung von Akkreditierungskriterien bräuchten die jetzigen SBQE allerdings noch weitergehende Schulungen. Die Mitarbeiter_innen der ZUV, die das Verfahren begleiten, sind zum Großteil sehr gut informiert, auch über die formalen Vorgaben einer Akreditierung. Allerdings legen auch sie den Fokus nicht auf die Prüfung der (Minimal)standards, sondern auf die unformalisierte Verbesserung der Lernbedingungen durch Diskussion mit den SBQE ohne Berücksichtigung der AR-Vorgaben. Unabhängig davon, ob dieser Weg vielleicht sogar besser ist, kann mit einem solchen Verfahren nicht das Aquivalent einer Programmakkreditierung erreicht werden. 2

3 2 Übersicht über die Kriterien der Programmakkreditierung und ihre Berücksichtigung im Q-System der Uni Heidelberg Kriterium 2.1: Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes Die Universität hat übergreifende Qualitätsziele für Studium und Lehre erstellt. Bei der Formulierung von (fachspezifischen) Qualifikationszielen werden die Fächer allerdings nicht systematisch unterstützt. Es existiert eine Handreichung zur Formulierung von Studiengangszielen. Diese berücksichtigt aber nicht alle zentralen Kriterien des Akkreditierungsrats zur Akkreditierung von Studiengängen, wie wissenschaftliche und berufliche Qualifikation, Persönlichkeitsbildung und Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement. Insgesamt besteht universitätsweit noch erheblicher Informationsbedarf selbst bei Grundbegriffen wie Kompetenz, Fertigkeit etc. Auch die relevanten Regularien wie AR- oder KMK- Beschlüsse sind dem überwiegenden Teil der Universität vollkommen unbekannt. Im Rahmen des internen Q-Verfahrens wird zwar eine Ampel für die Qualifikationsziele geschaltet, hier wird allerdings nur deren Vorhandensein schematisch geprüft. Ob die im Kriterium 2.1 geforderten Bereiche abgedeckt sind und die Qualifikationsziele insgesamt stimmig sind, wird nicht überprüft. Kriterium 2.2: Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem a) Anforderungen des DQR Ob ein Studiengang den Anforderungen des DQR entspricht, wird weder bei Einrichtung der Studiengänge noch beim Durchlaufen des Q-Verfahrens systematisch überprüft. Die meisten Studiengänge entsprechen dem DQR höchstens in Teilen. Insbesondere die klare Abgrenzung von BA (Level 6) zu MA (Level 7) fehlt häufig. Die Verwendung von gleichen Veranstaltungen sowohl im BA als auch im MA ist nicht - wie vom AR in der DRS 20/2012 vorgegeben - eine Ausnahme, sondern in vielen Fächern die Regel teilweise existieren nichteinmal eigenständige Masterangebote. Auch hier fehlt in den Fächern anscheinend die notwendige Sachkompetenz (vgl. Kriterium 2.1). b) Anforderungen der ländergemeinsamen Strukturvorgaben wird nicht berücksichtigt. Inwieweit eine sinnvolle Modularisierung i.s.d. Strukturvorgaben vorgenommen wurde (Module als thematisch und zeitlich abgerundete, in sich geschlossene und mit Leistungspunkten belegte Studieneinheiten), wird ebenfalls nicht systematisch überprüft. Indikatoren, wie Anzahl der Module unter 5LP, Anzahl der Module mit mehr als einer Prüfung pro Modul usw., werden nicht, oder nicht systematisch, erhoben. In Einzelfällen sind fragwürdige Module zwar erkannt worden, die notwendige Begründung für ein Unterschreiten der 5LP-Grenze bzw. für ein Vorhandensein mehrerer Teilprüfungen wie sie explizit in den Hinweisen des Hochschulausschusses der KMK vorgesehen sind, wurden jedoch auch in diesen Fällen nicht eingefordert. Ganz im Gegenteil: Die Möglichkeit, innerhalb eines Moduls mehrere Prüfungen vorzusehen wird explizit in der entsprechenden Handreichung der Universität als erlaubt beworben. 3

4 Die Modulbeschreibungen weisen in vielen Fällen nur eine Auswahl der in den Strukturvorgaben vorgesehenen Informationen aus. Eine systematische Überprüfung der Modulhandbücher im Hinblick auf die Einhaltung der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen findet nicht statt. Insbesondere werden die Modulhandbücher den Senatsbeauftragten im Normalfall gar nicht erst vorgelegt (auch nicht in Auszügen). Kriterium 2.3: Studiengangskonzept Ein stimmiges Studiengangskonzept mit ausformulierten Qualifikationszielen liegt in den meisten Fächern der Uni Heidelberg derzeit nicht vor und wird vom Q-Verfahren nicht oder nicht mit ausreichendem Nachdruck gefordert. Mangels stimmiger Qualifikationsziele auf Studiengangsebene ist die Abstimmung von Modulzielen auf den Studiengang meist gar nicht möglich. Gleiches gilt für die Abstimmung des Eingangsniveaus. Eine Überprüfung der Lehrund Lernformen bzw. deren Anpassung auf die zu erreichenden Lernziele ist im Q-System nicht vorgesehen und bei der momentanen Zusammensetzung des Auditteams (Senatsbeauftragte für Qualitätsentwicklung) auch schwer realisierbar, da explizit kein_e Fachvertreter_in im Expertenteam vorgesehen ist. Die explizite Ausweisung von Mobilitätsfenstern ist weder in den Rahmenvorgaben der Verwaltung vorgesehen, noch wird sie im Q-Verfahren systematisch überprüft. Die Erhebung der Mobilität durch Studiengangsbefragungen ist zwar hilfreich, kann eine strukturelle Überprüfung der Studien- und Prüfungsordnungen aber nicht ersetzen. Kriterium 2.4: Studierbarkeit Zur Überprüfung der Studierbarkeit der Studiengänge werden im Q-Verfahren zahlreiche Kennzahlen wie Abbruchquoten und durchschnittliche Studiendauer erfasst. Allerdings werden kaum zentrale Untersuchungen angestellt, die im Falle eines Problems (Hohe Abbruchquoten, lange Studiendauern etc.) auf dessen Ursache schließen lassen. Dies unterliegt ausschließlich der jeweiligen Auditgruppe. Ob eine geeignete Studienplangestaltung innerhalb eines Faches bzw. bei den in Heidelberg sehr verbreiteten Kombinationsstudiengängen möglich ist, wird im Rahmen des Q-Systems nicht erfasst. Ein Softwaretool zur Sicherstellung der Überschneidungsfreiheit war geplant, wurde dann aber noch nicht eingeführt. Die entsprechenden Items in der Studiengangsbefragung sind sehr unspezifisch, sodass sie wie auch die genannten Kennzahlen nur auf die Existenz eines Problems hinweisen, nicht aber bei der Analyse/Lösung helfen können. Gleiches gilt für die Frage nach Prüfungsdichte und -organisation. Die Workloaderhebung findet sowohl im Rahmen der Lehrveranstaltungsbefragung als auch im Rahmen der Studiengangsbefragung statt und ist aus unserer Sicht im Rahmen dessen, was möglich ist, gut umgesetzt. Die meisten Fächer der Universität haben bei der initialen Vergabe von Leistungspunkten für Module einen sehr schematischen Zugang gewählt (1SWS 1,5LP). Ob und in wie weit die Workloaderhebung auch einen Anpassungsprozess dieser Punktevergabe nach sich zieht ist zur Zeit noch nicht abschätzbar. Die Qualität der Beratungsangebote wird nur auf Fachebene evaluiert, die zentralen Beratungsangebote werden im Q-System derzeit noch nicht berücksichtigt. 4

5 Kriterium 2.5: Prüfungssystem Das Kriterium wird lediglich durch entsprechende Fragen im Rahmen der Studiengangsbefragung berücksichtigt. Dies ist nicht ausreichend, da die meisten Studierenden nicht über das notwendige Hintergrundwissen verfügen, um qualifizierte Aussagen beispielsweise über die Angemessenheit einer Prüfungsform im Hinblick auf die zu erwerbenden Kompetenzen zu treffen. Dies gilt umso mehr dann, wenn (vgl. Kriterium 2.1 und 2.3) die zu erreichenden Lernergebnisse usw. in den Modulbeschreibungen gar nicht enthalten und den Studierenden damit auch nicht bekannt sind. Eine Rechtsprüfung der Ordnungen findet statt, der Nachteilsausgleich ist implementiert. Kriterium 2.6: studiengangsbezogene Kooperationen Die Universität hat zahlreiche Kooperationen im Bereich der Lehre, beispielsweise mit der Universität Mannheim 1, mit der Pädagogischen Hochschule und dem staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrebildung 2, mit anderen Hochschulen (KIT, Hertie School of Governance, HS Heilbronn usw.) 3, sowie mit zahlreichen Unternehmen (Iberoamerika-Zentrum gemeinsam mit Santander, CareerService gemeinsam mit MLP, usw.). Ob und in wie weit die Umsetzung und die Qualität der Studiengangskonzepte gewährleistet wird, ist unklar, dem Q-System spielen die Kooperationen keine Rolle. Die den Kooperationen zu Grunde liegenden Vereinbarungen sind i.d.r. nicht einsehbar. Kriterium 2.7: Ausstattung Die personelle Ausstattung der Studiengänge wird mit dem sog. Lehrkapazitätstrichter erfasst. Grundsätzlich ist dieses Tool in der Lage, das Kriterium zu prüfen. Sowohl der Umgang mit dem Instrument als auch die zu Grunde liegende Datenlage ist allerdings deutlich zu schlecht, um zum jetzigen Zeitpunkt eine verlässliche Aussage über die Personalausstattung zu treffen. Die sächlich-räumliche Ausstattung mit Infrastruktur wird über die Studiengangsbefragungen erfasst. Eine Erfassung der Maßnahmen zur Personalentwicklung ist im System zwar vorgesehen, aber zur Zeit noch nicht implementiert. Kriterium 2.8: Transparenz und Dokumentation Ob die Studien- und Prüfungsordnungen zur Verfügung stehen wird vom Dezernat für Studium und Lehre im Rahmen des Q-Verfahrens geprüft. Was bisher nicht geprüft wird, ist die Existenz von rechtssicheren fremdsprachlichen Dokumenten (Studien- und Prüfungsordnung) für fremdsprachlich durchgeführte Studienprogramme (i.d.r. englischsprachige MA-Studiengänge). 1 in allen nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen 2 im Bereich der Lehrerbildung 3 in ausgewählten Fächern 5

6 Kriterium 2.9: Qualitätssicherung und Weiterentwicklung Die Ergebnisse der Veranstaltungs- und Studiengangsbefragungen sowie des Q-Ampelverfahrens werden den zuständigen Gremien auf Fachebene gemeinsam mit Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Studiengangs übermittelt. Die Vorschläge haben allerdings alle nur den Charakter einer Empfehlung, ein Äquivalent einer Auflage aus Programmakkreditierungsverfahren ist im Q-System nicht vorgesehen. Kriterium 2.10: Studiengänge mit besonderem Profilanspruch Unter diesen Punkt fallen in Heidelberg insbesondere die Lehramtsstudiengänge, die weiterbildenden Masterstudiengänge sowie alle Studiengänge, in denen die Möglichkeit des Teilzeitstudiums vorgesehen ist. Insbesondere die Möglichkeit in Teilzeit zu studieren wurde in HD in den letzten Jahren stark ausgebaut - dennoch wird sie im QM-System bislang nicht erfasst. Es existiert keine gemeinsame, übergreifende Definition von Qualifikationszielen für die Studiengänge mit besonderem Profilanspruch. Im Q-System ist die Berücksichtigung von Studiengängen mit besonderem Profilanspruch nicht vorgesehen. Kriterium 2.11: Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit Der Bereich Diversity/Vielfalt wird zur Zeit im Q-System eher schwach berücksichtigt. Abbruchquoten etc. werden nach Geschlecht erfasst. Geplant war ursprünglich, dieser Werte auch nach Land des HZB-Erwerbs bzw. Staatsangehörigkeit sowie nach Art der Studienfinanzierung zu erfassen. Dies wurde aber letzlich nicht umgesetzt. Eine Erstellung hochschuleigener Konzepte zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen sowie die Entwicklung und Überprüfung von deren Umsetzung auf Ebene des Studiengangs ist zur Zeit nicht vorgesehen. Studierende mit besonderem sozialen Hintergrund und/oder aus so genannten bildungsfernen Schichten werden im Q-System derzeit nicht gesondert berücksichtigt. 6

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