Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen

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1 Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Jahrgang 29 Freitag, den 12. Januar 2018 Nummer 1 Für das neue Jahr 2018 wünsche ich Ihnen alles Gute, Gesundheit und Glück. Ihr Bürgermeister Uwe Steglich

2 2 Informationen Besuchen Sie uns auf Notrufnummern Polizei 110 Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Rettungsleitstelle: Polizeirevier Sebnitz Stadtverwaltung Stolpen Telefax: Telefon: / Bürgermeister Sekretariat Standesamt Meldestelle Hauptamt Soziales Gewerbeamt Ordnungsamt Rechnungsamt Kasse Bauamt Bauhof Sprechzeiten der Verwaltung Montag Dienstag und Mittwoch Donnerstag und Freitag Wichtige Rufnummern geschlossen 9.00 Uhr Uhr Uhr Uhr geschlossen 9.00 Uhr Uhr Uhr Uhr 9.00 Uhr Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr (nach vorheriger Anmeldung unter ) Wasser- und Abwasserzweckverband Mittlere Wesenitz info@wazv-mittlere-wesenitz.de Telefax: Telefon: / Verwaltung/Zentrale Gebührenstelle Sprechzeiten Dienstag 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Donnerstag 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag 9.00 Uhr Uhr Bereitschaft Wasserversorgung Abwasserentsorgung (WASS GmbH) Gasversorgung Entsorgung Klärschlamm/Abwasser aus Kleinkläranlagen/Sammelgruben: Wasserversorgung Bischofswerda GmbH (Notdienst ) Forstrevier Forstbetrieb Neustadt, Revierleiter Herr Fleischer Telefon: Ärzte/Zahnärzte Arztpraxis Dr. Lehm Arztpraxis Rasche Arztpraxis Berg-Holldack Kinderarztpraxis Dr. Autenrieth Zahnarztpraxis Dr. Boden Zahnarztpraxis Dr. Böhmer Apotheke Montag - Freitag Uhr Samstag Uhr Kindertagesstätten Kita Stolpener Burggeister Stolpen Kita Kleine Weltentdecker Stolpen Kita Schlumpfenland Langenwolmsdorf Kita Sankt Martin Lauterbach Schulen Basaltus-Grundschule Stolpen Grundschule Langenwolmsdorf Ludwig-Renn-Oberschule Stolpen Soziales ASB-Sozialstation VS-Altenpflegeheim Kirchen, Pfarrämter Evangelisch-Lutherische Kirche Stolpener Land Evangelisch-Lutherische Kirche Lauterbach-Oberottendorf Römisch-Katholische Kirche Stolpen über Pfarramt Neustadt Burg Stolpen Montag geschlossen Dienstag - Sonntag witterungsbedingt Uhr Bibliothek Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Stolpen-Information stolpen-information@t-online.de Telefon Telefax Friedensrichterin Frau Petau Dienstag Uhr

3 Nr. 1/2018 Stadt Stolpen 3 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Nutzung der städtischen Turnhallen Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat am 27. November 2017 auf Grund des 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652) geändert worden ist, in Verbindung mit 2 und 9 des Sächsisches Kommunalabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S. 306), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 504) geändert worden ist, folgende Satzung beschlossen. 1 Änderung der Satzung Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Nutzung der städtischen Turnhallen vom wird wie folgt geändert: Der 5 Gebührentarif erhält nachstehende Fassung. Der Gebührentarif gestaltet sich wie folgt: Schulsporthalle Stolpen Nord Schulsporthalle Stolpen Süd Schulsporthalle Langenwolmsdorf Gruppe A1 Gruppe A2 Gruppe B Gruppe C 15,00 /h 1,00 /h 25,00 /h 35,00 /h 15,00 /h 1,00 /h 25,00 /h 35,00 /h 10,00 /h 1,00 /h 20,00 /h 30,00 /h Gruppe A1: Gemeinnützige Vereine der Stadt Stolpen Erwachsene Gruppe A2: Gemeinnützige Vereine der Stadt Stolpen Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre Gruppe B: Gemeinnützige Vereine sonstiger Orte Gruppe C: sonstige Nutzer Der 6 Gebührenbefreiung entfällt. 2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am in Kraft und setzt gleichzeitig die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Nutzung der städtischen Turnhallen vom außer Kraft. Stolpen, b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. 1. Änderungsverordnung zur Polizeiverordnung der Stadt Stolpen als Ortspolizeibehörde gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern Auf Grund von 9 Abs. 1 in Verbindung mit 1 Abs. 1 sowie 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), geändert durch Gesetze vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330), vom 04. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 147), vom 05. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148), vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138) und vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S.130) rechtsbereinigt mit Stand vom 02. Februar 2012 hat der Stadtrat der Stadt Stolpen am folgende Änderungsverordnung zu Änderung der Polizeiverordnung der Stadt Stolpen vom 20. März 2012 beschlossen: 1 Änderung der Polizeiverordnung 12 der Polizeiverordnung vom 20. März 2012 wird wie folgt geändert: Satz 1, Buchstabe e wird ersatzlos gestrichen 16 der Polizeiverordnung vom 20. März 2012 wird wie folgt geändert: Abs. 1 Nr. 18 wird ersatzlos gestrichen 2 Inkrafttreten Die Änderungsverordnung zur Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Stolpen, Steglich Bürgermeister Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Steglich Bürgermeister Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

4 4 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Festsetzung der Grundsteuer 2018 Für das Kalenderjahr 2018 erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Stolpen durch öffentliche Bekanntgabe aufgrund der Vorschriften aus 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes in der jetzt gültigen Fassung. Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide für 2018 werden hiermit die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2018 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Auf den zuletzt ergangenen Steuerbescheiden war mitgeteilt worden, in welcher Höhe und zu welchen Fälligkeiten die Grundsteuern auch in Folgejahren zu leisten sind. Somit haben Grundsteuerpflichtige, welche im Kalenderjahr 2018 keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, für 2018 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2017 zu entrichten. Es ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Steuerpflichtigen zuletzt einen Grundsteuerbescheid mit Datum erhalten hat. Bei Wohngrundstücken, für die durch das Finanzamt kein Einheitswert und Grundsteuermessbetrag festgestellt worden ist, erfolgt die Ermittlung der Grundsteuer durch eine Ersatzbemessung (nach 42 und 44 Grundsteuergesetz). Dazu hat der Steuerpflichtige eine Grundsteueranmeldung einzureichen, in welcher die Wohnund Nutzfläche, sowie die Stellplätze in Garagen und Carports zu erfassen sind. Haben sich am Grundstück seit der letzten Überprüfung Änderungen ergeben, ist durch die Steuerpflichtigen eine neue Grundsteueranmeldung einzureichen. Ändern sich die Bemessungsgrundlagen oder die Hebesätze im Laufe des Jahres 2018, werden den Steuerpflichtigen Änderungsbescheide zugestellt. Bei Steuerpflichtigen, die uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. Abgabenschuldnern der Stadt Stolpen, welche noch nicht am vorteilhaften SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir, die fälligen Beträge bei der Stadtkasse Stolpen Markt 1 zu den Öffnungszeiten einzuzahlen oder auf folgendes Konto der Stadtverwaltung Stolpen zu überweisen: Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN: DE BIC: OSDDDE 81XXX Kto.Nr.: BLZ: Sie können uns natürlich auch jederzeit ein SEPA-Basis-Lastschrift- Mandat erteilen, damit fällige Beträge von Ihrem Konto eingezogen werden. Den notwendigen Vordruck erhalten Sie in der Stadtkasse. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Stolpen, Markt 1, Stolpen einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d. h. der angeforderte Betrag ist trotzdem fristgemäß zu entrichten. Einwen- dungen, die sich gegen die Feststellung im Einheitswertbescheid oder im Grundsteuermessbescheid richten, sind ausschließlich im Rechtsbehelfsverfahren gegen diese Bescheide beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen. Gäth Rechnungsamtsleiter Hundesteuer 2018/Hundesteuermarke Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Hundesteuerbescheide aus dem Jahr 2014, 2015, 2016 bzw ihre Gültigkeit behalten, bis die Stadt Stolpen neue Bescheide erlässt ( 12 Abs. 1 der gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Stolpen). Die Hundesteuermarken behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Fälligkeit der Hundesteuer ist der 15. Februar 2018 ( 12 Abs. 2 der gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Stolpen). Gäth Rechnungsamtsleiter Zweitwohnungssteuer 2018 Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Zweitwohnungssteuerbescheide aus dem Jahr 2014, 2015, 2016 bzw ihre Gültigkeit behalten, bis die Stadt Stolpen neue Bescheide erlässt ( 7 Abs. 1 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Stolpen). Die Fälligkeit der Zweitwohnungssteuer ist der 01. Juli 2018 ( 7 Abs. 3 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Stolpen). Gäth Rechnungsamtsleiter Die nächste Ausgabe des Stolpner Anzeigers erscheint am Freitag, dem 2. Februar 2018 IMPRESSUM Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist Freitag, der 19. Januar 2018 im Hauptamt der Stadtverwaltung, Frau Knuth. Tel.: knuth@stolpen.de Annahmeschluss für Werbeanzeigen ist Montag, der 22. Januar 2018 bei Herrn Riedel Medienberater der LINUS WITTICH Medien KG, Tel.: , Fax: matthias.riedel@wittich-herzberg.de»stolpner Anzeiger«Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Der»Stolpner Anzeiger«erscheint monatlich, jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. - Herausgeber: Stadt Stolpen, Markt 1, Stolpen - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon ( ) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen, nichtamtlichen und sonstigen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Stolpen - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5 Nr. 1/2018 Stadt Stolpen 5 Gratulation zu Geburtstagen und Ehejubiläen Der Bürgermeister gratuliert zu runden Geburtstagen (80, 85, 90, 95, 100 Jahre) und zu Ehejubiläen (ab Goldener Hochzeit ). Der Besuch erfolgt in der Regel vormittags durch ihn oder eine Vertretung. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn die Gratulation nicht am Tage möglich ist bzw. nicht gewünscht wird. Fällt das Jubiläum auf einen Sonn- oder Feiertag, besucht Sie der Bürgermeister erst am nächsten Werktag. Sollten Sie jedoch im Melderegister einen von Ihnen gewünschten Sperrvermerk zur Weitergabe von Geburts- und Ehedaten (Veröffentlichung im Stolpner Anzeiger und der Sächsischen Zeitung) haben, erfolgt generell kein Besuch zum Jubiläum. Wenn Sie jedoch eine Gratulation möchten, bitten wir rechtzeitig um eine Mitteilung. Kontakt: Frau Rosner Telefon: oder stadt@stolpen.de Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ines Rosner Sekretärin Herzliche Glückwünsche zur Eisernen Hochzeit Else und Karl Göhler aus Stolpen am 30. November 2017 Bericht von der Stadtratssitzung am 27. November 2017 TOP 1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift der Stadtratssitzung vom Der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Lesch begrüßt die Stadträte und Gäste zur 10. öffentlichen Sitzung des Stadtrates. Aufgrund der Abwesenheit von BM Steglich wird er die Sitzung leiten. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis. SR Kühnel verweist auf seine vom an den Bürgermeister bezüglich TOP 6 und bittet um Absetzung des Tagesordnungspunktes. Er begründet seine Bitte mit 11 der SächsGemO. Bisher wurde das Thema nur nicht öffentlich behandelt. Den Bürgern und Vereinen sollte eine intensivierte Mitsprachemöglichkeit gewährt werden. Stellv. BM Lesch erklärt, dass nur über einen Antrag abgestimmt werden kann. SR Kühnel sagt, dass es sich um eine Bitte handelt. Stellv. BM Lesch bemerkt, dass dieser Punkt in der letzten Sitzung bereits vertagt wurde, da seitens der CDU-Fraktion eine Beratung mit den Vereinen erfolgen sollte. Die Beratung fand statt. Allerdings haben teilweise die Vorstände gefehlt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum jetzt noch einmal dazu beraten werden sollte. TOP 2 Bericht des Bürgermeisters Abrechnung Feuerwehrgerätehaus Heeselicht/Stürza Diem Schlussabrechnung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach liegt seit vor. Der Verwendungsnachweis wurde geprüft und die sachgemäße Verwendung mit Schreiben vom durch das Landratsamt bestätigt (vorbehaltlich weiterer Prüfungen). Folgende Kosten ergeben sich: Gesamtkosten ,75 Förderung ,00 Eigenanteil Kommunen ,75 Anteil Stolpen ,38 (Plan ) Anhand der Abrechnung ist ersichtlich, dass ein gutes Ergebnis erzielt wurde. Der Dank geht an die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach für die Umsetzung der Maßnahme. Instandsetzung S 164 (Pirnaer Landstraße) Mit vom wurde die Stadt durch das Landratsamt informiert, dass die Maßnahme erst 2018 umgesetzt wird. LEADER-Förderung Folgende Maßnahmen der Stadt Stolpen wurden für eine Förderung durch die lokale Arbeitsgruppe am bestätigt: Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Ausweitung der Kommunalen Zusammenarbeit der Bauhöfe Stolpen und Dürrröhrsdorf-Dittersbach (WAZV) Kosten: ,00 Zuwendung: ,00 (80 %) / Eigenanteil Stadt: 3.320,00 (davon 1.910,00 Dürrröhrsdorf-D.) Der Antrag wird bis gestellt. Spielplatzsanierung Langenwolmsdorf und Heeselicht Kosten: ,54 Zuwendung: ,03 (80 %) / Eigenanteil Stadt: ,51 Der Antrag wurde bereits gestellt. Schulhof-/Freiflächengestaltung Grundschule/Hort Stolpen Kosten: ,33 Zuwendung: ,47 (80 %) / Eigenanteil Stadt: ,87 Der Antrag wurde bereits gestellt. Bestätigung von Nachträgen in Zuständigkeit des Bürgermeisters Parkplatz Schulsporthalle: - Der 1. Nachtrag (zusätzliche bzw. geänderte Leistungen) der Dietmar T. Machel GmbH, Bretnig-Hauswalde zur geprüften Nachtragssumme von 6.084,60 wurde am bestätigt. Die Auftragssumme erhöht sich somit von ,40 auf ,00. Straßeninstandsetzungen Stolpner Straße 4 a, Geschwister-Scholl- Straße, Bahnhofsweg: - Der 1. Nachtrag (zusätzliche Leistungen) der Landschaftsbau Gebauer GmbH, Dohma zur geprüften Nachtragssumme von 5.455,42 wurde am bestätigt. Die Auftragssumme erhöht sich somit von ,09 auf ,51. Erteilung gemeindliches Einvernehmen nach 36 BauGB Im Berichtszeitraum wurde seitens der Ortschaftsräte zu zwei Vorhaben das Einvernehmen erteilt. Baumaßnahmen/Planungen - Markt 26 Die Arbeiten zum 5. BA laufen. - Die Erschließung des Wohngebietes Schlossberg läuft noch (Verzug), die Schwarzdecke wurde eingebaut.

6 6 Stadt Stolpen Nr. 1/ Erneuerung Mischwasserkanal Bahnhofstraße (Maßnahme des WAZV) Die Arbeiten laufen noch und der Einbau der Schwarzdecke soll in der 48. KW erfolgen. - Gewerbegebiet Ziegeleistraße Die Baumaßnahmen laufen. - Sportplatz Langenwolmsdorf Die Baumaßnahme musste witterungsbedingt unterbrochen werden. Die Rasenansaat ist erst im Frühjahr 2018 möglich. Termine Es wird zu den aktuell anstehenden Terminen informiert. TOP 3 Beratung und Beschlussfassung Konzept zu einer Funktionsanreicherung und Nutzungserweiterung des Objektes Markt 26 in der Stadt Stolpen Nach umfassender Sanierung des Gebäudes Markt 26 ist grundsätzlich die Nutzung des Objektes, insbesondere im Erd-, 1. Obergeschoss und Innenhof neu zu überdenken. Dazu wurde das vorliegende Konzept erarbeitet. Dieses soll Grundlage für die weitere inhaltliche Umsetzung der Nutzung des Gebäudes sein. Der Umsetzungszeitraum steht in Abhängigkeit der Bereitstellung finanzieller Mittel. Im Weiteren wird auf den Stufenplan zur Umsetzung im Konzept verwiesen. Als Bezeichnung für das Objekt Markt 26 wird im Ergebnis des Konzeptes und seitens der Verwaltung Bürgerhaus vorgeschlagen. Der Ortschaftsrat Stolpen hat den Entwurf des Konzeptes in der Sitzung am behandelt. Die Hinweise des Ortschaftsrates Stolpen wurden zum größten Teil berücksichtigt. Der Ortschaftsrat Stolpen hat beschlossen, dass das Gebäude auch weiterhin den Namen Amtsgericht tragen soll. Durch den Bürgermeister wurde am darauf hingewiesen, dass es ggf. rechtliche Probleme bei einer derartigen offiziellen Bezeichnung geben könnte. Herrn Möschner von Ö Grafik Agentur für Marketing und Design erläutert Inhalte des Konzeptes anhand einer Präsentation: SR Geißler stellt den Antrag, dass die Bürger im Rahmen einer Befragung entscheiden sollen, wie das Haus heißen soll. Der Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen bestätigt. Aufgrund der Abstimmung ist der 2. Satz in der Beschlussvorlage zu streichen. Beschluss Der Stadtrat bestätigt das Konzept zu einer Funktionsanreicherung und Nutzungserweiterung des Objektes Markt 26 in der Stadt Stolpen (Anlage). Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt. TOP 4 Beratung und Beschlussfassung Fortführung der Betreuung des Zentrumsmanagements im Rahmen des Fördergebietes Stolpen- Kernstadt im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) Mit Stadtratsbeschluss Nr. 66/2015 vom wurde die Betreuung des Zentrumsmanagements als Ergänzung zur förderfähigen Betreuung des Fördergebietes durch die STEG Stadtentwicklung GmbH vorerst bis zum beschlossen. In den zwei Jahren konnten durch Frau Schöne mit viel Engagement und Herzblut zahlreiche Einzelmaßnahmen, wie das Mausstadtspiel Findet mit Geist und Maus Stolpener Geschichten heraus und die Weihnachtsaktion Stolpen strahlt im Kerzenschein, angestoßen, organisiert und Akteure sowie Sponsoren zur Mitwirkung gewonnen werden. Während einige Aktivitäten bereits realisiert werden konnten, stehen andere Ideen und Aktivitäten noch am Anfang bzw. in der Entwicklungsphase. Um die angeschobenen Impulse weiterzuführen und zu verstetigen, ist eine Fortführung des Zentrumsmanagements erforderlich. Dabei soll der Leistungsumfang von 15 Stunden/Woche beibehalten werden. SRin Dürr stellt den Antrag, dass das Wort vorerst im Beschluss gestrichen wird. Der Antrag wird mehrheitlich bestätigt. Beschluss Der Stadtrat beschließt eine Fortführung der Betreuung des Zentrumsmanagements bis zum im Rahmen des SOP- Programms im Fördergebiet Stolpen-Kernstadt als Ergänzung zur förderfähigen Betreuung des Fördergebietes durch die STEG Stadtentwicklung GmbH. Der Leistungsumfang bleibt weiterhin bei 15 Stunden/Woche festgeschrieben. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. TOP 5 Beratung und Beschlussfassung Annahme von Geldspenden Stolpen800 Beschluss Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden gemäß der beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen in Höhe von 2.250,00 Euro. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. TOP 6 Beratung und Beschlussfassung 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Nutzung der städtischen Turnhallen Mit dem Neubau der Sporthalle am Schulstandort in Stolpen und der Sanierung der Bestandshalle wurden Objekte geschaffen, die den heutigen Anforderungen an Sportstätten gerecht werden und demzufolge einen erweiterten Bewirtschaftungs- und Wartungsaufwand nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, den Gebührentarif für die Schulsporthallen neu zu kalkulieren. In diesem Zusammenhang wurde auch die Schulsporthalle in Langenwolmsdorf neu betrachtet. Der Ermittlung der neuen Gebührentarife liegen für jede Halle separate Kalkulationen zu Grunde. Die Mehrzweckhalle an der Parkpromenade ist seit außer Betrieb und nunmehr kein Bestandteil der Gebührentarife. Bei der Ermittlung der Gebührentarife wurden 3 Varianten betrachtet. Die vorgeschlagene Satzungsänderung berücksichtigt die Variante unter Einbeziehung einer Gebührenminimierung der Stundennutzungsgebühr zwischen 23,1 % und 50 % zu Gunsten der Nutzer. SR Geißler stellt den Antrag, dass Kinder nur 1,00 /h zahlen sollen. Dies wäre angemessen, auch in Bezug auf den Haushalt. Der Antrag von SR Geißler wird mit 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt. Beschluss Der Stadtrat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Nutzung der städtischen Turnhallen. Der Gebührentarif ist nach einem Jahr zum neu zu kalkulieren. Der Beschluss wird mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt. Die Änderungssatzung ist unter Öffentliche Bekanntmachungen in dieser Ausgabe abgedruckt. TOP 7 Beratung und Beschlussfassung Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 1397/29 der Gemarkung Stolpen Durch den Kauf der Fläche möchte die Antragstellerin die Zuwegung zu ihren angrenzenden Grundstücken sichern. Die Stadt minimiert mit dem Verkauf der Fläche ihren jährlichen Pflegeaufwand von Grünflächen. Beschluss Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 1397/29 der Gemarkung Stolpen (ca. 330 m²) an Dr. Annerose Ziegenbein, Oybiner Straße 31 in Dresden zu einem Quadratmeterpreis von 22,50. Für die Käuferin fallen keine Vermessungskosten an. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. TOP 8 Beratung und Beschlussfassung Abweichungen vom Haushaltsplan Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im

7 Nr. 1/2018 Teilhaushalt III Bauamt- Unterbudget 330 Produkte Baubetriebshof, Straßenbeleuchtung und Winterdienst Da die Gesamtmehraufwendungen (ca. 93 TEUR) nur zum Teil über das Budget des Teilhaushaltes III Bauamt gedeckt werden können (30 TEUR), ist für den Mitteltransfer vom Teilhaushalt II Hauptamt und Teilhaushalt IV - Rechnungsamt in Höhe von insgesamt EUR die Zustimmung des Stadtrates erforderlich. In den Monaten September und Oktober war ein großer Teil des Fahrzeugbestandes zur Hauptuntersuchung vorzustellen, wo an den Fahrzeugen teilweise erhebliche Mängel festgestellt wurden. Um vor allem die Winterdiensteinsatzbereitschaft nicht in Frage zu stellen, war es erforderlich, notwendige Reparaturarbeiten mit erheblichem Umfang ausführen zu lassen. Außerdem war ein erheblicher Mehraufwand bei der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung notwendig. Beschluss Der Stadtrat beschließt überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für die Kfz-Unterhaltung im Baubetriebshof, die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung und die Sach- und Dienstleistungen für den Winterdienst in Höhe von insgesamt EUR. Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen für Kreditzinsen ( EUR; Teilhaushalt IV - Rechnungsamt), Personalminderaufwendungen ( EUR; Teilhaushalt II Hauptamt) und Mehrerträge aus Gewerbesteuern ( EUR; Teilhaushalt IV - Rechnungsamt). Der Beschluss 60/2017 wird hiermit ersetzt und aufgehoben. Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bestätigt. TOP 9 Beratung und Beschlussfassung Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 1 zum Baulos 03 Sandsteinarbeiten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Sanierung kommunales Objekt Markt 26, 5 BA Fassade, Produkt , HOB 00008, Sachkonto Beschluss Für das Bauvorhaben Sanierung kommunales Objekt Markt 26, 5. BA - Fassade, Produkt , HOB 00008, Sachkonto erfolgt die Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 1 zum Baulos 3 Sandsteinarbeiten an die Firma E. A. Leideck Naturstein GmbH aus Stolpen mit einer geprüften Bruttonachtragssumme von 6.865,12 Euro. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. TOP 10 Beratung und Beschlussfassung Vergabe der Leistung zur Pflege der Gehölz-, Stauden-, Rosen-, Wege- und Wechselbepflanzungen sowie der Hecken und Sträucher der Oberschule Stolpen, Produkte , , , , , , , , und (Gebäude, Verkehrsflächen, Kriegerdenkmale) Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf ein ganzes Jahr und soll am beginnen. Da ab Dezember 2017 Vorarbeiten hinsichtlich der Bepflanzung in 2018 erbracht werden müssen, ist es erforderlich die Leistung zum jetzigen Zeitpunkt zu vergeben. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOL/A wurde am die Submission durchgeführt. Beschluss Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Leistung zur Pflege der Gehölz-, Stauden-, Rosen-, Wege- und Wechselbepflanzungsflächen sowie der Hecken und Sträucher der Oberschule Stolpen an den wirtschaftlichsten Bieter, Landschaftsbau & Gartenservice Sebastian Ruddeck, Hauptstraße 14 aus Stolpen zur Jahresbruttoangebotssumme in Höhe von ,44 Euro. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. TOP 11 und 12 Anfragen der Bürger und Stadträte Nach der Beantwortung von Anfragen der Bürger (Herr Jungnickel und Herr Umlauft) und der Stadträte endete der öffentliche Teil der Stadtratssitzung gegen 20:50 Uhr. Ines Rosner Sekretärin Stadtratssitzungen Stadt Stolpen 7 Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet am Montag, dem 29. Januar 2018, 19:00 Uhr im Rats- und Bürgersaal, Markt 26 in Stolpen statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen. Sie finden diese auch unter in der Rubrik Aktuelles. Uwe Steglich Bürgermeister Das Schönste, das ein Mensch hinterlassen kann, ist, dass man lächelt, wenn man sich seiner erinnert. Theodor Fontane Verstorben sind Eberhard Zöllner aus Langenwolmsdorf am Bernd Bochow aus Stolpen am Sidonie Knaute, geb. Sauer aus Stolpen am Wir haben geheiratet Die Ehe ist der Anfang und der Gipfel aller Kultur. Unauflöslich muss sie sein, denn sie bringt so viel Glück, dass alles einzelne Unglück dagegen gar nicht zu rechnen ist. - Johann Wolfgang von Goethe - am 15. Dezember 2017 Markus und Annett Freitag, geb. Förster aus Radeberg am 23. Dezember 2017 Sven und Susann Sommer, geb. Dahms aus Dresden am 28. Dezember 2017 Herny Reinisch und Kathrin Knaute aus Dresden :00 Uhr Veranstaltungskalender Januar Überraschungs-Wandertour! Treff: Bushaltestelle Ärztehaus Kindergarten Kleine Weltentdecker Martina Winter kiga@kindergarten-stolpen.de Celebrate! Gospelfeier in der Stadtkirche Stadtkirche Stolpen Ev.-luth. Kirchgemeinde Stolpener Land Herr Pfarrer Heurich, Tel :30 Uhr :30 Uhr Kinderfasching Gemeindezentrum Heeselicht Dorfverein Heeselicht e. V. Fasching Heute ist Bambule, wir feiern Fasching in der Schule Gemeindezentrum Dorfverein Heeselicht e. V. Martina Zellmer Stolpen-Information

8 ! 8 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 Befragung zur Namensgebung für das Gebäude Markt 26 Eines der geschichtsträchtigsten Häuser Stolpens, das Gebäude Markt 26, das einst als Gästehaus der Burg, später als Amtsgericht und zuletzt als Stadtmuseum und Wohnhaus gedient hatte, wurde in den Jahren 2013 bis 2017 grundlegend saniert, um eine weitere Nutzbarkeit der historischen Bausubstanz zu gewährleisten. Das Gebäude direkt im Herzen der Stadt soll ein Anlaufpunkt für Stolpener Bürger und gleichzeitig für Gäste der Stadt werden, indem einzelne Bereiche bzw. Räumlichkeiten des Hauses zur Aufnahme der Stadtbibliothek, eines Mehrzwecksaales für Ratssitzungen, Bürgerversammlungen, Vorträge und künstlerische Veranstaltungen, eines Trauzimmers, der Stolpen-Information und einer Stadtausstellung vorbereitet und ausgestattet wurden. Das Besondere der zukünftigen Nutzung ist die Konzentration mehrerer sowohl für Bürger als auch für Gäste der Stadt Stolpen wichtiger Funktionsbereiche.! Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am auf dieser Grundlage das Konzept zur Funktionsanreicherung und Nutzungserweiterung des Objektes beschlossen und sich darauf festgelegt, dass bezüglich der Namensgebung für das Gebäude Markt 26 eine Befragung der Bürgerschaft erfolgen soll. Im Rahmen der Nutzungskonzeption wurden die auf dem Stimmzettel ausgewiesenen Vorschläge zur Benennung des Gebäudes eingebracht. Gleichzeitig hat der Ortschaftsrat Stolpen in seiner Sitzung am beschlossen, dass das Gebäude den Namen Amtsgericht tragen soll. Da es sich hierbei um eine offizielle Bezeichnung eines Gerichtes handelt, muss diese Bezeichnung ausgeschlossen werden. Sie haben nunmehr die Möglichkeit bis zum 26. Januar 2018 über den zukünftigen Namen abzustimmen. Ihre Stimme können Sie online unter oder mit dem hier beigefügten Stimmzettel abgeben. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass nur vollständig ausgefüllte Stimmzettel gewertet werden! Es darf nur eine Stimme abgegeben werden. Ein weiterer Vorschlag (Leerzeile) ist zulässig. Hier bitte ausschneiden und in der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, Stolpen abgeben! Bürgerhaus Stadthaus Stolpenhaus Neues Amtshaus Altes Amtsgericht Name, Vorname Anschrift

9 Nr. 1/2018 Verabschiedung eines Bauhof-Mitarbeiters Stellenausschreibung der Stadt Stolpen Die Stadt Stolpen beabsichtigt zum die Stelle Aufgabenbereiche: eines Sportplatzwartes zu besetzen. - Mäharbeiten und Unterhaltung der gesamten Grünflächen des Sportplatzes einschließlich des Rasenplatzes - Instandhaltung und Pflege der Laufbahn und der Weitsprunganlage - Instandhaltung und Pflege des Kunstrasenplatzes - Unterhaltung aller Zaunanlagen - Kontrolle und Unterhaltung der Beregnungsanlage und Flutlichtanlage - Unterhaltungs- und Kontrollarbeiten am Gebäude Erwartet werden: Viele Jahre unterstützte Herr Frank Steglich den Bauhof, insbesondere bei der Pflege des Sportplatzes Stolpen. Ab Januar 2018 tritt er seinen wohlverdienten Ruhestand an. Bürgermeister Uwe Steglich bedankte sich bei Herrn Steglich für die langjährige Tätigkeit und wünschte ihm für den neuen Lebensabschnitt alles Gute und Gesundheit. Ines Rosner Sekretärin - selbstständiges Arbeiten - Interesse an landschaftsgärtnerischen Tätigkeiten - Einsatzbereitschaft und Flexibilität - Erfahrung im Umgang mit motorbetriebenen Maschinen und Geräten zur Grünflächenpflege Vergütung: geringfügige Beschäftigung auf 450,00 Euro-Basis Arbeitszeit: 12 h/woche Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis an die Stadtverwaltung Stolpen Bürgermeister Markt Stolpen Spendenkonto - Stolpen800 Stadt Stolpen 9 Liebe Stolpener Bürgerinnen und Bürger, liebe Stolpener Unternehmen, wie Sie wissen, ist die Finanzierung ein wichtiger Baustein für die Erarbeitung eines abwechslungsreichen Programms anlässlich unseres großen Jubiläums. Aus diesem Grund hat die Stadt Stolpen bereits jetzt in Vorbereitung ein Spendenkonto eingerichtet. Dieses lautet wie folgt: Verwendungszweck: Stolpen800 + ggf. zusätzlich Konkretisierung (z. B. Festumzug) IBAN: DE BIC: Institut: OSDDDE 81XXX Ostsächsische Sparkasse Dresden Selbstverständlich können Sie Ihre Spende gern auch zusätzlich zweckgebunden (z. B. Festumzug oder Konzertwochenende) ausweisen. Natürlich wird jedem Spender eine entsprechende Spendenbescheinigung ausgestellt. Im Namen der Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzen/Sponsoring möchte ich mich ganz herzlich für Ihre Unterstützung bedanken. Uwe Steglich AG Finanzen/Sponsoring Informationen aus dem Bauamt Erneuerung der Fenster und Erweiterung der Heizung im Vereinsraum im Dorfgemeinschaftshauses in Lauterbach Die Erweiterung der Heizung im Vereinsraum im Dorfgemeinschaftshaus in Lauterbach wurde im Zeitraum vom durch die Firma SHG Gebäudetechnik GmbH aus Stolpen umgesetzt. Der Vereinsraum erhielt 5 neue Heizkörper, sodass eine Ofenfeuerung nicht mehr notwendig ist. Im Zeitraum vom bis wurden die alten Fenster des Vereinsraumes durch neue Fenster, die den Denkmalschutz- und Wärmeschutzanforderungen entsprechen, durch die Tischlerei Nöpel aus Stolpen ersetzt. Die energetische Sanierung des Vereinsraumes des Dorfgemeinschaftshauses in Lauterbach durch Erneuerung der Fenster und Einbau der Heizung wurde gefördert durch die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Maßnahme wurde mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts. Diana Kind Bauamt Bewerbungen werden gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt. Kosten, die mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten wird abgesehen. Für Fragen zur Tätigkeit steht Ihnen der Leiter des Bauhofes, Herr Henschel, unter folgendem Kontakt zur Verfügung: Bauhof der Stadtverwaltung Stolpen An den Stadtscheunen 8 Tel.: , Fax: , henschel@stolpen.de

10 10 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 Bahnhofstraße in Stolpen 2. Bauabschnitt Die Bauarbeiten zu v. g. Baumaßnahme wurden am 15. Dezember 2017 abgeschlossen. Die Verkehrsfreigabe erfolgte am selben Tag. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden im Auftrag des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittlere Wesenitz die Trinkwasserleitung und der Mischwasserkanal in der Bahnhofstraße erneuert. Des Weiteren wurde im Auftrag der ENSO NETZ GmbH die Niederdruckgasleitung mit erneuert. Im Zuge des Straßenbaus wurde zudem die Pflasterung des Gehweges erneuert und eine moderne Straßenbeleuchtung mit LED-Technik errichtet. Die Stadt Stolpen dankt allen betroffenen Anwohnern der Bahnhofstraße für ihr aufgebrachtes Verständnis und ihre Geduld im Zusammenhang mit den Einschränkungen, die sich durch die Bauarbeiten ergeben haben. Steffen Ortlieb Bauamt Ehrenamt hat viele Gesichter Der Internationale Tag des Ehrenamtes wird jährlich am 5. Dezember gefeiert. Ehrenamt, das heißt sich in seiner Freizeit für das Allgemeinwohl zu engagieren, andere zu unterstützen und zu helfen. Der Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. ist sehr bestrebt, das Ehrenamt junger Menschen in unserem Landkreis zu fördern und ihr ehrenamtliches Engagement zu würdigen. In einer wunderbaren Galaveranstaltung am 5. Dezember 2017 in Bad Gottleuba wurden auch Stolpner Jugendliche für ihr Ehrenamt gewürdigt. Anton Lidzba und Lukas Nestroy, Schüler der Oberschule Stolpen, wurden für ihren Einsatz beim Schülerrat, im Mehrgenerationenhaus Neustadt, als Klassensprecher bzw. Schülerlotse mit dem Ehrenamtspreis 2017 ausgezeichnet. Für ihre Tätigkeit im Jugendclub Lauterbach erhielten Julia Schewe, Bastian Steglich, Paul Berger und Toni Schiekel den Ehrenamtspreis Wir möchten uns bei allen Nominierten recht herzlich für ihr Engagement bedanken und wünschen für die Zukunft alles erdenklich Gute. Monika Richter Sachbearbeiterin Asphalteinbau auf der Bahnhofstraße Landwirtschaftsfläche bei Rennersdorf Die BVVG bietet das Flurstück 729 in der Gemarkung Rennersdorf alternativ zum Kauf bzw. zur Verpachtung für den Zeitraum vom bis an. Haben Sie Interesse am Erwerb? Details zum ausgeschriebenen Objekt erhalten Sie bei der BVVG oder in der Stadtverwaltung Stolpen zu den bekannten Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie die Ausschreibungsbedingungen! Ansprechpartner: BVVG - Landesniederlassung Sachsen/Thüringen Frau Isa Eichner Tel.: Fax: Stadt Stolpen Sachgebiet Liegenschaften Markt Stolpen Tel.: Adresse für Gebote: BVVG - Ausschreibungsbüro Postschließfach Berlin Tel.: Fax:

11 Nr. 1/2018 Der WAZV Mittlere Wesenitz informiert Neuer Dienstleister für die Entsorgung des Fäkalschlamms und des Abwassers aus dezentralen Abwasseranlagen Ab 1. Januar 2018 ist für vorgenannte Leistungen die Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH (WAL) Am Stadthafen Senftenberg im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittlere Wesenitz zuständig. Der Entsorgungsbedarf ist unter folgender Telefonnummer anzumelden: regulär: Frau Glowacki, Havarie: Für Rückfragen steht Ihnen unser Verwaltungsleiter, Herr Göbel, unter gern zur Verfügung. Wasser- und Abwasserzweckverband Mittlere Wesenitz Stadt Stolpen 11 Einreichung der Wartungsprotokolle und Analysenberichte für Kleinkläranlagen sowie der Betriebstagebücher für Sammelgruben Wir bitten die Betreiber von Kleinkläranlagen die Wartungsprotokolle und Analysenberichte und die Betreiber von Sammelgruben die Betriebstagebücher für das Jahr 2017 spätestens bis zum 31. Januar 2018 in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittlere Wesenitz, Markt 26 in Stolpen ( info@wazv-mittlere-wesenitz.de) einzureichen. Betreiber von Kleinkläranlagen werden abwälzungsabgabenpflichtig, wenn die Nachweise nicht fristgerecht eingereicht werden! Für Rückfragen steht Ihnen unser Verwaltungsleiter, Herr Göbel, unter gern zur Verfügung. Wasser- und Abwasserzweckverband Mittlere Wesenitz Das neue Jahr sieht mich freundlich an, und ich lasse das alte mit seinem Sonnenschein und Wolken ruhig hinter mir. - Johann Wolfgang von Goethe - Anzeigen

12 12 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 Herzlichen Dank! Der Vorstand der Volkssolidarität Ortsgruppe Stolpen bedankt sich hiermit bei allen Sponsoren, die auch in diesem Jahr wieder zum Gelingen der Seniorenweihnachtsfeier beigetragen haben: Bäckerei Frank Göhler, Bäckerei Mario Wünsche, Obstbau Steffen Menzel und Stadtverwaltung Stolpen, Herrn Bürgermeister Uwe Steglich. Ein ganz besonderes Dankeschön geht an das Team des Burghotel Stolpen für die liebevolle Ausgestaltung. Birgit Grützner Vorstand der Ortsgruppe Volkssolidarität Stolpen Stolpen wird 800 und läuft 8000 km los geht s! Wir als Vorbereitungsteam des 1. Stolpener Basalt-Laufs am sind voller Vorfreude und Spannung auf unser Festjahr, das nun begonnen hat. Und wir sind stolz, mit unserem Lauf Teil der vielen tollen Aktivitäten rund um Stolpen800 zu sein. Wenn Sie diese Zeilen lesen, sind es nur noch ein paar Tage bis zum Startschuss unserer großen Laufaktion Stolpen läuft 8000 km. Wie bereits berichtet, haben wir uns das Ziel gesetzt, als Anfänger, Hobby-Sportler und Profis zwischen dem (Neujahrsempfang des Bürgermeisters) und dem (Sternlauf aus allen Ortsteilen zur Geburtstagsfeier auf dem Markt) gemeinsam 8000 km zu laufen. Mitmachen können alle, die sich Stolpen in irgendeiner Weise verbunden fühlen. Es ist also egal, ob man Stolpener ist und auch, wo gelaufen wird. Es wäre natürlich schön, beim Laufen das bekannte grüne Leibchen oder, wenn es wärmer wird, das gelbe Laufshirt zu tragen. Beide tragen das Logo der Aktion und des Stadtjubiläums. Jeder gelaufene Kilometer kann dann auf der Website unter eingetragen werden (mit Namen oder anonym mittels Alias-Namen) und erhöht mit jeder Eintragung den Saldo. Wir schalten die Eingabemaske am frei. Wer Schwierigkeiten mit der Eingabe hat oder seine gelaufene Strecke auf die klassische Weise weitergeben möchte, kann das auch jederzeit in der Stolpen-Info (Markt 26) bei Annett Immel tun. Da reicht dann also auch ein Zettel mit Kilometer und Namen. Auf der Website informiert ein Fenster über die insgesamt gelaufenen Kilometer. Weiterhin werden wir hier im Anzeiger und in der Stolpen-Info regelmäßig die Zwischenstände der Aktion mitteilen. Unter dem o. g. Link findet man nunmehr nicht nur die Möglichkeit zur Eingabe der gelaufenen Strecken für die 8000 km-aktion, sondern auch ein kurzes Werbevideo (Teaser), alle bisherigen Infos rund um Stolpen läuft und bald noch viel mehr. Zwischenzeitlich gab es 3 weitere Lauftreffs. Beim Oktober- und November-Treff hatten wir, wie eigentlich bei allen Terminen seit Juni, mit Regen zu kämpfen. Wir nehmen das als gutes Omen für ein sonniges Festjahr 2018 verregnet war s dann halt im Jahr davor. Die Teilnehmerzahlen sind noch steigerungsfähig, aber am war die Nordic Walking-Fraktion erstmals mit 2 Frauen ver- treten; und am waren trotz des Wetters immerhin 5 Läufer da. Der Termin am lag bei Redaktionsschluss noch vor uns. Bitte traut euch und schließt euch uns an. Es sind nicht nur Profis dabei und niemand muss sich verstecken. Wir hoffen dann im Frühling auf steigende Teilnehmerzahlen. Beim letzten Teamtreff am wurde folgendes besprochen bzw. beschlossen: der detaillierte Zeitplan für den Basalt-Lauf am steht der Plan für den Aufbau auf dem Markt rund um den Lauf wurde festgelegt der vorläufige Finanzrahmen des Basalt-Laufs und der vorbereitenden Aktionen steht fest und wurde der AG Finanzen/ Sponsoring gemeldet (hier sind weiterhin kleine und große Spenden willkommen), die Erlöse aus der Versteigerung eines Dynamo Dresden-Trikots mit den Unterschriften aller Spieler fließen in das Budget mit hinein am findet das 2. Laufseminar (mit den Experten vom Seminar im letzten Mai) statt die nächsten Lauftreffs finden vorerst weiterhin am letzten Samstag im Monat statt, Termine sind somit der , und , jeweils 10:00 Uhr (Treffpunkt Stadtkirche) Im Stadtanzeiger vom November und auch auf der stolpen800.de- Seite wurde ein Leserbrief veröffentlicht, der zum Basalt-Lauf und der 8000 km-aktion schrieb: Und vielleicht schaffe ich es ja auch, einen der 8000 km zu laufen. Genau das ist unser Ziel. Es geht nicht um Rekorde, sondern ums Dabei sein. Nicht nur bei unserer Aktion, sondern bei allen Aktionen im 800. Jahr unserer schönen Stadt. Torsten Friedrich AG Stolpen läuft

13 Nr. 1/2018 Stadt Stolpen 13 Besinnliche Einstimmung zur 5. Schulweihnacht Nach fleißiger Vorbereitung konnten Grund- und Oberschüler in den festlich geschmückten Räumen am 1. Dezember viele Familienmitglieder und zahlreiche Gäste auf den 1. Advent einstimmen. In angenehmer Atmosphäre wurde genascht, gebastelt und geplauscht. Chöre beider Schulen gestalteten den Abschluss in froher musikalischer Runde. Glückwunsch! Für ihr schulisches und außerschulisches Engagement wurden am Dienstag, unsere Schülersprecher Anton Lidzba und Lukas Nestroy mit dem Jugendehrenamtspreis geehrt. Diese jährlich stattfindende Gala des Jugendrings fand in einem dem Anlass entsprechenden Ambiente statt und ehrte Jugendliche aus Sachsen für ihren gesellschaftlichen Beitrag. Unsere Schüler wurden für ihre Tätigkeit im Schülerrat und ihr Engagement darüber hinaus geehrt. Lukas arbeitet seit Jahren als Klassensprecher und Schülerlotse. Anton setzt sich nicht nur im Schülerrat für die Interessen seiner Mitschüler ein, sondern agiert in verschiedenen Projekten in und um das ASB Mehrgenerationenhaus Neustadt. Da Anton am Dienstagabend auf der Theaterbühne unserer Schule stand, nahm Lukas den Preis stellvertretend für ihn entgegen. Wir hoffen, auch im kommenden Jahr, engagierte Schüler nominieren zu können. Dirk Peter Schulsozialarbeiter LW-flyerdruck.de Ihre Online-Druckerei mit den fairen Preisen. Selber online buchen oder einfach anfragen: Tel.:

14 14 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 Gelungener Auftritt der Theatergruppe Nach der Premiere zum Stolpener Stadtfest 2017 ließen es sich die jungen Schauspieler unserer Oberschule nicht nehmen, Shakespeares Stück Ein Sommernachtstraum im Atrium der Schule nochmals aufzuführen. Zahlreiche Verwandte und Freunde waren gekommen und beklatschten liebevoll gestaltete Kostüme, eine phantasievolle Dekoration und geschickt agierende Schauspieler. Ein herzlicher Dank gilt Herrn Beier als Leiter der Theater-AG, seine Helfern des ASB und natürlich unseren Schülern. Neubert Auf ein Neues! Nun ist es da - das Jahr Unser Kindergarten geht in das 5. Jahr seit seiner Gründung. Rückblickend möchten wir der Gärtnerei Kleinstäuber danken, deren Weihnachtsbaum während der gesamten Adventszeit unsere Terrasse erhellt und uns erfreut. Auch haben wir uns gefreut, dass sich soooo viele Wichtel an unserer Weihnachtssackaktion beteiligt und uns deshalb eine spannende Adventsfeier beschert haben! Möge das Jahr 2018 uns allen ein gutes Miteinander, Gesundheit und Freude bringen. Anlässlich der 800-Jahr-Feier haben sich die Kleinen Weltentdecker überlegt, vierteljährlich zu einer offenen Wanderung in Stolpen und Ortsteilen einzuladen. Wer Lust hat, kann gerne dabei sein, es wird auch etwas Geschichtliches zu erfahren geben! Wir treffen uns am 19. Januar, 9:00 Uhr an der Bushaltestelle Ärztehaus mit Picknickrucksack und guter Laune. Es freuen sich auf eine rege Teilnahme die Kleinen Weltentdecker Weihnachtsüberraschung 2017 Am Montag, dem , fand unsere traditionelle Weihnachtsüberraschung für unsere Hortkinder statt. Aus Platzgründen mussten wir die Veranstaltung zum ersten Mal auslagern. Der SV Blau-Gelb Stolpen stellte uns den großen Clubraum kostenfrei zur Verfügung, sodass wir ungestört die Überraschung genießen konnten. Vielen Dank. So ging es mit rund 90 Kindern kurz vor Uhr von den Horträumen über die Pfarrfelder ins Burgstadion. Auch dieses Jahr konnten die Kinder ein Puppentheaterstück von Lutz Männel bestaunen. Mit dem Stück Tischlein deck dich wollte er dieses Jahr bei den Kindern punkten und dies gelang ihm auf ganzer Linie. Wer einen Tisch sein Eigen nennt, der sich von selbst mit den köstlichsten Speisen deckt, der hat es gut. Die tollen, selbst gestalteten Puppen waren wieder für alle ein Hingucker. Durch die rund 45 Minuten führten uns Baltasar, Melchior, Kathinka, die Ziege Jacqueline und weitere Darsteller. Unter großen Applaus wurde Lutz Männel verabschiedet und die Kinder traten den Weg zurück in den Hort an. Euer Hortteam

15 Nr. 1/2018 Nikolausumzug bei den Stolpner Burggeistern eine schöne Tradition Am 6. Dezember 2017 hatten sich wieder zahlreiche Kinder mit ihren Eltern sowie die Erzieherinnen und Erzieher der Kindertagesstätte Stolpner Burggeister zum traditionellen Lampionumzug getroffen. Um 17 Uhr startete dieser in den Pfarrfeldern. Alle stimmten sich mit den ersten Weihnachtsliedern ein und dann spazierten wir gemeinsam zur Stadtkirche, wo die Erzieherinnen das nächste Lied mit allen Gästen sangen. Nun wurde es richtig finster im Stadtwald, aber unsere Laternen leuchteten uns den Weg bis zum Burghotel. Im Garten des Burghotels wartete bereits Hotelchefin Anne Autenrieth mit ihrem Team auf unsere Ankunft. Alles war liebevoll weihnachtlich geschmückt und es waren wärmende Feuerschalen aufgestellt. Die Erzieherinnen stimmten ein letztes Weihnachtslied an und alle warteten gespannt auf die Ankunft des Nikolaus. Das Team von Familie Autenrieth verkürzte uns die Wartezeit mit Glühwein und Punsch zum Aufwärmen sowie Wiener Würstchen zu Stärkung nach dem Abendspaziergang. Dann war es endlich so weit. Der Nikolaus kam hoch zu Ross, verteilte kleine Geschenke und die Kinderaugen strahlten. Nun ist es an der Zeit, einmal Danke zu sagen. Wir finden es großartig, dass die Erzieherinnen und Erzieher ihre Freizeit für diese wunderbare langjährige Tradition hergeben. Es ist eine schöne Einstimmung in die vorweihnachtliche Zeit und für die Kinder ein feierlicher Anlass, den Nikolaus einmal kennenzulernen. Wir freuen uns auch sehr, dass das Burghotel diese schöne Tradition unterstützt. Im Namen der Eltern bedanken wir uns ganz herzlich bei den Erzieherinnen und Erzieher der Kindertagesstätte Stolpner Burggeister, bei Familie Autenrieth und ihrem Team, beim sattelfesten Nikolaus sowie bei Familie Leuner, welche dem Nikolaus ein Pferd zur Verfügung gestellt hat. Wir hoffen und wünschen uns von ganzem Herzen, dass es den Nikolausumzug noch viele weitere Jahre gibt, denn was wäre die Adventszeit ohne den echten Nikolaus? Die Elternvertretung der Kindertagesstätte Stolpner Burggeister Jubilare Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 13. Januar bis 2. Februar Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich und wünschen Gesundheit und Wohlergehen Herrn Hans Brückner am zum 85. Geburtstag Herrn Peter Klose am zum 75. Geburtstag Herrn Hans-Jürgen Hornung am zum 70. Geburtstag Frau Monika Schöbel am zum 70. Geburtstag Uwe Steglich Bürgermeister Hans-Jürgen Friedrich Ortsvorsteher Der Stolpener 28. Romantische Weihnachtsmarkt und der 11. Große Büchermarkt am 9. und 10. Dezember 2017 Eine Zusammenfassung aus der Sicht des Gewerbevereins Stadt Stolpen 15 Stolpen und sein Weihnachtsmarkt am 2. Adventswochende? Das ist für viele Bürger und Gäste aus nah und fern ein wichtiger Termin im Terminkalender, was auch in diesem Jahr die Besucherzahlen belegt haben. Obwohl es im Herbst 2017 einige kurzfristige Umstrukturierungen bei der Organisation dieser Veranstaltung gab, ist es dem Gewerbeverein mit zahlreichen ehrenamtliche Unterstützern gelungen, wiederum ein ganz besonderes Wochenende auf die Beine zu stellen. Neben den ausgewählten Verkaufs- und Verköstigungsständen gab zum Beispiel auch in diesem Jahre zahlreiche attraktive Angebote wie die Konzerte in der Stadtkirche und im Goldnen Löwen, weihnachtliche Lieder des Posaunenchores, das beliebte Guckhäusel, Lesungen im Ratsaal, die sehnsüchtig erwarteten Besuche des Weihnachtsmannes, der große Stollenanschnitt, die Bastelstube im Rathaus, besondere handwerkliche Vorführungen im Stadthaus, die Kutschfahrten in der Stadt, die handwerklichen Vorführung auch im Stadthaus, die Losbude mit attraktiven Preisen, die Offene Kirche als Besinnungsraum, die neue Sammeltasse mit dem Motiv Burg Stolpen 800 von Frau Stark, die handgemachte Musik in der Jurte des Torwächtervereins, der Große Büchermarkt sowie der erste Verkauf des Aufsatzbandes Stolpen2018 Geschichte und Geschichten. Mit einigen Mühen ist es dem Gewerberverein auch gelungen, erstmals seit Jahren wiederum Schnee für diese Veranstaltung zu organisieren. Wir weisen als Gewerbeverein Stolpen e. V. Organisoren wie auch 2016 nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die ehrenamtlich involvierten Vereine diese Veranstaltungen als wichtige Einnahmequellen benötigen und auch die wenigen noch verbliebenen Ladengeschäfte während dieser Veranstaltungen einen nicht unerheblichen Anteil ihres Jahresumsatzes generieren. In diesem Zusammenhang muss erneut darauf verwiesen werden, dass in einer kleinen Stadt wie Stolpen solche Aktionen einen sehr hohen integrativen Stellenwert haben, da hier miteinander und nicht übereinander gesprochen wird. Diese Aspekte müssen unbedingt im Stadt- und Ortschaftsrat sowie der Stadtverwaltung berücksichtigt werden. Der Gewerbeverein Stolpen dank an dieser Stelle allen Sponsoren, Helfern und Unterstützern: Allianz Generalvertretung Jörg Kirsten, Amtsbaderei Familie Buchhorn, Apotheke Stolpen, Autohaus Knauthe Helmsdorf, Bäckerei Göhler, Bäckerei Willkommen Stolpen-Altstadt, Bäckerei Wünsche, Badestube Barthel, Bauhof der Stadt Stolpen, Baumarkt Stolpen, Bauzentrum Willkommen Helmsdorf, BayWa AG DD Weissig, Brandschutztechnik Stolpen, Boutique Nr. 4 Frau Felberdam, Bowlingbahn PEZ Pirna, Burghotel Stolpen Familie Autenrieth, Capron GmbH Neustadt/Sa., Containerdienst Zenker Helmsdorf, Cornelia Kaminsky, Dachdecker Gerd Barthel, DEKRA Herr Dorow, Elektrikermeister Gondeck, Elektrikermeister Winter, Elektro-Fröde Wehlen, Familie Schmid-Werner, Familie Jungnickel, Gaststätte Goldner Löwe, Gärtnerei Kleinstäuber, Gaststätte Goldner Apfel Frau Kulms Langenwolmsdorf, Geschichtsverein, Getränkehandel Beier, Glaskunst Burchardt Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Häntzschel Baumarkt Neustadt/Sa., Hartig Detlef Tiefbau, Helfer im Büchermarkt und der Losbude: Herr Willkommen, Herr Willkommen, Frau Ulbrich, Frau Barthel, Herr Tannhäuser, Herr Hiekel, Frau Eicholdtz, Familie Schöne, Frau Ulbrich, Herr Müller-Kaller u. a., Heizungsbau Kohagen Langenwolmsdorf und Langenwolmsdorfer Jugendfreunde, Henry Bartel Tecto Ren-

16 16 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 nersdorf, Ingenieurbüro Dr. Thomas Scholle, KFZ-Service Richter Stolpen, Mariba-Erlebnisbad Neustadt, Miele Deutschland Herr Häse, Montage-Service Jörg Mai Langenwolmsdorf, Obsthof Rüdiger Helmsdorf, Panasonic Deutschland Steffen Trommer, Parkplatzkiosk Bastei Inh. Klaus Günther, Podologie und Kosmetik Grit Weber, Reifenservice Uwe Wehrmann, Schmiede Kalauch & Weber, Schreinerei Kümmel Helmsdorf, Schuhhaus und Orthopädie Lietze GmbH Langenwolmsdorf, Stadtkirche Stolpen, Stadt- und Torwächterverein Stolpen, Stolpen-Info und die Stadtverwaltung, Süßwarengroßhandel Große Rennersdorf, Tierarzt Dr. Düring Rennersdorf, Tischlerei Mai Langenwolmsdorf, Tischlerei Kramer Rennersdorf, Tischlerei Weber Stolpen, Tittel Malermeister Wünschendorf, Tittel-Garten-Siam Wünschendorf, Torwächterverein Stolpen, Tünnermeier Obsthof Langenwolmsdorf, Uhrmachermeisterin Frau Liane Kaller, web-design-office Marlies Schäfer Heeselicht, Wehner Wolfgang Beschallung, Zahlreiche Bücherspender aus Stolpen und Umgebung und viele anderen. Wir wünschen allen Mitgliedern und Unterstützern ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2018 und laden zur ersten Beratung am , um 19 Uhr im Burghotel herzlich ein! Lutz Lietze Dr. Thomas Scholle Neues aus dem GogelmoschHaus im Dezember 2017 Geschafft! - Die Chillounge ist fertig. Ein Gemeinschaftswerk von 7 jungen Helfern, Klärtechnik Garsoffke, Hartmut Prkno und Mitteln des Landratsamtes der Kinder- und Jugendhilfeförderung. Danke! Unser persönliches Weihnachtsgeschenk an uns. Ein großes Dankeschön an den Bauhof! Trotz vorweihnachtlichem Trubel ist es den Mitarbeitern des Bauhofs kurzfristig gelungen aus der Dreckecke auf der Zufahrt zum GogelmoschHaus eine befahrbare Bahn zu machen. Vielen Dank! Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Stolpen Der Jagdvorstand lädt die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Stolpen mit ihrem Partner herzlich zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Stolpen am , um Uhr in die Gaststätte Altstädter Einkehr ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Jagdvorstandes 3. Anlassbezogene Verwendung nicht ausgezahlter Jagdpachtreinerlöse 4. Entlastung des Jagdvorstandes und Kassenwarts Nach Abschluss des offiziellen Teils soll der Abend im geselligen Beisammensein bei einem Wildessen ausklingen. Aus organisatorischen Gründen wird gebeten, sich bis zum bei Rolf Schiffner, Tel.: zu melden. Schneider Jagdvorsteher

17 Nr. 1/2018 Stadt Stolpen 17 Angebote und Kurse im GogelmoschHaus Die Kurse und Angebote bedürfen der vorherigen Anmeldung. Aktuelle Termine: So., 14. Januar 2018: Ab 16:30 Uhr Gottesdienst (Kontakt: Michael Walther, ) Do., 11. Januar 2018: Kursstart Englisch Anfänger 10:00 11:30 Uhr Mi., 24. Januar 2018: Start Ü60 Mix & Match 10 11:30 Uhr, 14-täglich Februar Ferienwoche = GogelmoschWoche (ab 10 Jahren, mit tollen Angeboten) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 9:00 10:30 Uhr 10:00 11:30 Uhr Englisch-Aufbaukurs Englisch-Anfängerkurs 10:00 12:00 Uhr [4. Montag/Monat] Sprechzeit für Frauen mit chronischen Erkrankungen und Einschränkungen (behindertenger. Zug.) 13:15 14:15 Uhr Sport am Mittag ab 15:00 Uhr verschiedene Tanzkurse 4 18 Jahre 15:00 17:00 Uhr Leseclub ab 8 Jahre (kostenlos) 18:00 19:00 Uhr & 19:30 20:30 Uhr Rückengerechte Gymnastik 19:00 20:30 Uhr Englisch Native-Kurs für Fortgeschrittene 10:00 11:30 Uhr Ü60 Mix & Match [14-täglich, gerade Woche] Uhr Herren-Sport 12:00 13:30 Uhr: Mittagstisch Nach dem Mittag: Schülerförderung (Montag + Mittwoch + Freitag: Klassen 6 12/Dienstag + Donnerstag: Klassen 1 12) ab 13:00 Uhr Klavier- und Gitarrenunterricht ab 16:00 Uhr Shiatsu 18:30 19:30 Uhr Taekwon Do 19:15 20:45 Uhr Qigong 13:00 14:30 Uhr Leseclub 6 8 Jahre (Vorschüler) ab 13:00 Uhr Klavier- und Flötenunterricht ab 13:00 Uhr: Osteopathie 19:00 20:30 Uhr Englisch-Aufbaukurs 19:30 21:00 Uhr Yoga 12:30 13:30 Uhr Frauen-Sport ab 13:00 Uhr Violine & Blechbläser: Musikalische Früherziehung ab 13:00 Uhr Klavierunterricht 20:00 21:00 Uhr Spanisch ab 8:30 Uhr [1. Freitag/Monat] Gogelmosch-Frühstück 15:00 17:00 Uhr [1. Freitag/Monat] Trauercafé 15:00 17:00 Uhr Leseclub Testleser 15:00 16:00 Uhr Taekwon-Do für Anfänger 16:00 17:00 Uhr Taekwon-Do Aufbau Einen guten und gesunden Start ins neue Jahr 2018 wünscht das Team vom GogelmoschHaus! GogelmoschHaus Schafbergblick Stolpenwww.gogelmosch-haus.de Telefon: GogelmoschHaus Schafbergblick Stolpen Telefon: Im GogelmoschHaus gibt es ab auch für die Generation Ü60 einen Treffpunkt. Kommen Sie vorbei und erleben Sie gemeinsam mit Anderen eine gesellige Zeit. Den Rahmen bildet ein spezifisches Thema, z. B. in Form eines Vortrags oder Erfahrungsberichts. Es soll bei einem gemütlichen Kaffee oder Tee viel Raum für Austausch geben, sei es durch ein Gespräch oder gemeinsames spielen oder tanzen. Sie sind eingeladen, kreativ zu werden, gern eigene Ideen und Dinge, die sie schon immer mal probieren wollten, mitzubringen. Wir treffen uns ab jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr im GogelmoschHaus. Es besteht die Möglichkeit im GogelmoschHaus Mittag zu essen. Anmeldung und Auskunft im GogelmoschHaus Telefon: oder per verein@gogelmoschhaus.de Ü60 Mix&Match Treff startet am

18 18 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 Ferienangebot 2018 Gogelmosch Woche in den Winterferien Jeden Tag etwas Anderes im GogelmoschHaus In unserer GogelmoschWoche gibt es jeden Tag etwas Neues und Spannendes zu erleben. Ihr bekommt die Möglichkeit, fremde Länder näher kennenzulernen, euer eigenes Buch von der ersten Faser herzustellen und drinnen und draußen Entdeckungen zu machen und andere Kids zu treffen. Lasst euch überraschen und seid dabei! Termin: mit Übernachtung im GogelmoschHaus Ort: GogelmoschHaus und Umgebung Anmeldung und Auskunft im GogelmoschHaus Telefon: oder per verein@gogelmoschhaus.de staben C+M+B stehen für die lateinischen Worte Christus Mansionem Benedicat Christus segne dieses Haus. Die drei Kreuze bezeichnen den Segen: Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Die fünf Sternsinger waren in Stolpen und in den umliegenden Ortsteilen unterwegs, aber auch in Rathewalde, Elbersdorf, Dürrröhrsdorf und Wilschdorf. Do you speak english? Neuer Anfängerkurs ab Januar 2018 Ob im Urlaub, im Internet oder bei der Bedienung eines neuen Gerätes Die englische Sprache begegnet uns im Alltag oft. Ab 11. Januar startet wieder ein Anfängerkurs Englisch im Gogelmosch- Haus. In entspannter Atmosphäre können Sie immer donnerstags 10:00 Uhr gemeinsam mit anderen Interessierten, Grundlagen und einfache Dialoge der englischen Sprache aus dem Leben für das Leben erlernen. Anmeldung im GogelmoschHaus Telefon: Wir unter uns Nur für Mädchen! Mädchenwoche im GogelmoschHaus In unserer Mädchenwoche sammelt ihr zunächst gemeinsam mit 2 jungen Pädagoginnen Themen, die euch interessieren, beschäftigen oder aufregen. Eure Ideen setzt ihr dann gemeinsam in verschiedenen Tagesprojekten und Aktivitäten kreativ um. Lasst euch überraschen, denn ihr werdet eure eigenen Stärken besser kennenlernen und neue Fähigkeiten entdecken. Habt Spaß daran, euch in und gemeinsam mit der Gruppe aus 8 bis 10 Mädchen auszuprobieren, kennenzulernen oder auch einfach mal nur zu quatschen. Bis zum Ende der Woche entsteht ein von euch gemeinsam gestaltetes Tagebuch, das natürlich jede von euch als Erinnerung mitnehmen kann. Termin: mit Übernachtung im GogelmoschHaus Ort: GogelmoschHaus und Umgebung Zielgruppe: Mädchen zwischen 9 und 13 Jahre Verpflegung: Durch das GogelmoschHaus und teilweise Selbstverpflegung Stolpener Sternsinger unterwegs Seit Jahren ist es Tradition, dass sich Sternsinger der katholischen Kirchgemeinde Stolpen zwischen den Jahren auf den Weg machen, um den Segen in die Häuser zu bringen. Die Spenden, die die Sternsinger dabei sammeln, kommen Kindern zugute, die besonders benachteiligt sind. Sie benötigen Hilfe, um eine Chance auf eine bessere Zukunft zu bekommen. Das Aktionsland in diesem Jahr ist Indien. Bei ihren Hausbesuchen schreiben die Sternsinger den Segen mit geweihter Kreide über die Türen: 20*C+M+B+18. Der Stern steht für den Stern, dem die Weisen aus dem Morgenland gefolgt sind. Zugleich ist er Zeichen für Christus. Die Buch-

19 Nr. 1/2018 Stadt Stolpen 19 Weihnachtsschauturnen unser Programm. Dabei gingen wir auf die Entwicklung der einzelnen Turngeräte von damals bis heute ein. Besonders über ehemalige Turner haben wir uns gefreut, die sich bereit erklärt hatten, ihr Können auch nach jahrelanger Pause zu zeigen. Turnen hält fit! Diese Sportart vereint vieles Kraft, Spannung, Ausdauer, Willen, Körperbeherrschung, Spaß und vieles mehr. So manch damaliger Übungsleiter oder auch Turner konnte so in Erinnerungen schwelgen. Nicht nur an der Kleidung, wie zu Beginn, auch an den Geräten war die Weiterentwicklung gut zu erkennen. Deshalb sind viele Elemente jetzt eher möglich. Aber alles hat seine Zeit. Am fand unser Weihnachtsschauturnen unter dem Motto 170 Jahre Turnen in Stolpen statt. Wow, was für eine Zeit! Da hat sich für uns die Frage gestellt, was sich alles über die vielen Jahre verändert hat. Das haben wir dann in unser Programm einfließen lassen. Viele Wochen zuvor haben die kleinen und großen Turner neben ihren Wettkämpfen fleißig geprobt. Nach dem traditionellen Einmarsch mit unserer wunderschönen Fahne in historischen bis neuen Anzügen, einer kurzen Begrüßung von Frau Saupe und dem Sportlergruß: Sport frei!, starteten wir Wir möchten uns noch recht herzlich bei der Gärtnerei Wünsche für die schönen Blumen zur Ehrung von unseren Kampfrichtern bedanken. Antje Täubrich

20 20 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 Volleyball in Stolpen: Kompakt zusammengefasst, was im im 2. Halbjahr 2017 passiert ist Die Saison begann traditionell mit dem Pokalwettbewerb. Der Bezirkspokal dient vor allem der Vorbereitung, um nach der Sommerzeit und den vielen Beachvolleyball-Turnieren in der Halle wieder Fuß zu fassen. Umso erfreulicher ist es, dass unsere Herren sich nur im Finale geschlagen geben mussten und somit der Vizepokalsieg gefeiert werden konnte. Im laufenden Spielbetrieb spielt unsere Damenmannschaft diese Saison in der Bezirksklasse Ost. Mit zwei Siegen aus sechs Spielen ist hier noch Luft nach oben. Unsere Herren sind auch dieses Jahr mit zwei Mannschaften am Start. Unsere Zweite wie gewohnt in der Kreisklasse; Platz 2 in der Tabelle belegend mit sechs Siegen aus sieben Spielen. Die erste Auswahl spielt in der traditionell engen Bezirksliga. Hier kann wirklich jeder gegen jeden gewinnen. Nach acht gespielten Partien belegen wir einen Platz in der oberen Tabellenhälfte. Der größte Erfolg gelang unserer männlichen U18! Sensationell konnte die Bezirksliga-Meisterschaft gewonnen werden. Mannschaften wie Mickten oder Freital wurden mehrfach geschlagen - der Lohn ist die Startberechtigung bei der Sachsenmeisterschaft im neuen Jahr. Auch stehen für das Frühjahr 2018 schon Heimspieltermine fest: Damen: 14. Januar, ab 9:30 Uhr gegen Königstein und Seifersdorf Herren: 20. Januar ab 14:00 Uhr gegen Glashütte und VC Dresden Sie sind herzlich eingeladen, an beiden Tagen in der Stolpener Schulsporthalle vorbeizuschauen! Immer aktuelle Informationen gibt es de und Hinrundenbericht der Nachwuchsmannschaften des SV Blau-Gelb Stolpen Abteilung Fußball Mannschaft Platz Spiele S U N Tore Geg.Tore Diff. Pkt A-Jugend (10) C-Jugend 6 (8) D-Jugend 6 (8) E-Jugend (10) F-Jugend 6 (8) Vorrunde F-Jugend ZW-Runde 6 (8) In dieser Saison gibt es im Nachwuchsbereich keine Spielgemeinschaft mit einem anderen Verein der Region. Aufgrund der zu geringen Spieler im A- und B-Jugendbereich entschied sich die Nachwuchsabteilung beide Altersklassen zu einer Mannschaft zu formieren. Natürlich ist es für die jungen B-Jugendspieler eine besondere Herausforderung gegen zum Teil 4 Jahre ältere Spieler zu spielen. Doch es birgt auch die große Chance sich individuell und vor allem mannschaftlich sich weiterzuentwickeln. Unsere C-Jugend spielte aufgrund des in der Vorsaison gewonnen Kreispokals in der ersten Runde des Landespokals gegen Dresden Strießen. Nach gutem Spielbeginn zeigten sich im Laufe des Spiels die großen taktischen, aber auch individuellen Unterschiede, sodass man das Spiel 0 : 12 verlor, aber viele Erfahrungen gegen einen höherklassigen Gegner sammeln konnte. Auch gibt es dies Jahr wieder eine Bambinimannschaft. Im Moment trainieren hier 9 Kinder immer Freitags von Uhr. Wenn auch ihr Kind im Alter zwischen 5 und 6 Jahren Fußballspielen möchte, dann könne Sie gern zu unserem Training in der Sporthalle Nord hinzukommen. Insgesamt erzielten die Nachwuchsmannschaften in 44 Spielen 14 Siege, wobei die Hälfte davon unsere E-Jugend einfuhr. Leider mussten zum Ende der Hinserie einige Spiele auch im Nachwuchsbereich aufgrund unserer Platzverhältnisse im Burgstadion abgesagt bzw. verschoben werden. Aufgrund der Sanierungsmaßnahmen am Ausweichplatz in Langenwolmsdorf steht der Abteilung Fußball für alle Großfeldspiele nur der Rasen im Burgstadion zur Verfügung. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Trainern, Mannschaftsleitern, Spielern, Schiedsrichtern, Spielbetreuern, Eltern und Großeltern, sowie Fans für die Unterstützung in der Hinrunde bedanken und hoffe alle in der Rückrunde wiederzusehen. Viel Erfolg wünsche ich allen Mannschaften bei den Hallekreismeisterschaften. André Henke Jugendleiter Abteilung Fußball SV Blau-Gelb Stolpen U 18 Bezirksmeisterschaft 2017/18 Die Voraussetzungen konnten nicht besser sein an diesem Sonntag. Mit einem fehlerlosen Spieltag würden sich unserer Jungs für die Sachsenmeisterschaft qualifizieren. Und: Diesen Wunsch konnten sich unsere U18-Volleyballer der Spielgemeinschaft Langenwolmsdorf-Stolpen und ihrem Trainerteam erfüllen. Aber der Reihe nach. In der Bezirksmeisterschaft Dresden hätte die Tabelle vor dem letzten Spieltag nicht spannender aussehen können. Mit einem hauchdünnen Vorsprung lag unser Nachwuchs vor dem USV TU Dresden; gefolgt vom VSV Blau-Weiß Freital e. V., der VSG Dippoldiswalde e. V. und dem SV Motor Mickten-Dresden e. V. Allen war klar, dass nur ein Sieg gegen alle Gastmannschaften das Ticket für die Sachsenmeisterschaft sicher lösen könne. Standardergebnis 2 : 0 Am war es dann so weit. Vor heimischem Publikum wurde in den Sporthallen Stolpen der letzte Spieltag ausgetragen. Nach einem souveränen Start im Eröffnungsspiel gegen Motor Mickten welches mit 2 : 0-Sätzen gewonnen werden konnte kamen unsere Volleyballer richtig gut in Fahrt! Die weiteren Spiele gegen Freital und Dippoldiswalde (beide 2 : 0 gewonnen) stellten unsere Jungs vor keine großen Probleme. Damit war der Grundstein für das Traum- und Wunschfinale gegen den USV TU Dresden gelegt. TU Dresden der erwartet schwere Gegner Das Finale gegen den USV TU Dresden war ein offener Schlagabtausch. Trainer Till Köhler hatte seine Dresdner Mannschaft bestens auf dieses Spiel eingestellt. Auch sie fieberten diesem Match seit Wochen entgegen. Konnten die ersten Spiele alle souverän über die Bühne gebracht werden, hatten es Stolpens Volleyballer hier mindestens mit einem gleichwertigen Team zu tun. Nach einem Rückstand konnte der erste Satz nach einer Aufholjagd noch gewonnen werden! Doch im zweiten Satz machten die Gäste uns mächtig zu schaffen. Durch kraftvolle und konsequente Angriffe gelang es ihnen, unsere Mannschaft oft unter Druck zu setzen. Dies führte schließlich zu einem Satzgewinn der Gäste. Die Spannung spitzte sich zu. Nun war klar, dass die Entscheidung im Tiebreak fallen wird. Der Gewinner ist Bezirksmeister, der Verlierer nur der Vize. Doch was für ein Traumstart für Stolpen: Durch eine Aufschlagserie gleich zu Beginn gelang es unseren Jungs mit 9 : 0 in den Tie-Break zu starten. Wahnsinn! Beflügelt durch eine tolle Atmosphäre,

21 Nr. 1/2018 gelang es jedem Einzelnen, Leistung und Konzentration hoch zu halten und den Satz mit 15 : 3 (!!) zu gewinnen! Stolpen ist Bezirksmeister und damit automatisch für die Sachsenmeisterschaft qualifiziert! Nächster Halt: Sachsenmeisterschaft Wir bedanken uns bei unserem Trainerteam bestehend aus Richard Hein, Achim Tichatschke und Steffen Beier, allen Helfern und den lautstarken Zuschauern und freuen uns auf eine hoffentlich spannende Sachsenmeisterschaft im Januar 2018! Ein weiterer Dank geht an den Königsteiner Sportskameraden Matthieu Ziegenbalg, der den gesamten Spieltag als Schiedsrichter ebenso, wie Schulleiter Uwe-Jens Neubert (auch Ihm herzlichen Dank für die Hilfe) - im Einsatz war und auch in schwierigen Situationen stets den Durchblick behielt. Gesamtkader Stand : Emanuel Adler (Stolpen) Johannes Hauswald (Lauterbach) Tom Sauer (Langenwolmsdorf) Jakob Göbel (Helmsdorf) Elias Israel (Radeberg) Jakob Seim (Lauterbach) Richard Göbel (Helmsdorf) Ricardo Kurze (Lauterbach) Manuel Seim (Lauterbach) Im nächsten Jahr, sofern es in die U-20-Runde gehen sollte, wird uns Philipp Göbel (Helmsdorf) unterstützen, der dann aufgrund der Altersgrenze wieder spielberechtigt ist. Aufruf an interessierte Jugendliche: Wir suchen ständig Nachwuchs wie ihr seht es geht einiges! Stadt Stolpen 21 NEWS-NEWS-NEWS-NEWS-NEWS-NEWS-NEWS-NEWS: Und am ist es dann so weit! Sachsenmeisterschaft: 6 Teams spielen in 2 Gruppen mit Halbfinale diesen Titel aus. Austragungsort ist Oelsnitz im Vogtland. Wir nehmen gern einen unterstützenden Fanblock mit, der unsere Mannschaft von der Seitenlinie anfeuern und motivieren kann. Zur Organisation eines entsprechenden Transportmittels, melden sich ernsthafte Interessenten bitte zeitnah (möglichst bis ) unter: Getraenke-Beier@t-online.de oder: Tel.: oder Aus der Geschichte von Lauterbach - Teil 16 Die Jägermine von Lauterbach - Schluss Susi Wagner schreibt weiter: «Als ich im Erbgerichtsgasthof ihren Spuren nachforschte, erfahre ich wenig, wenn auch Erschütterndes. Sie blieb kinderlos, verwitwet, litt lange schwer, holte die Ärzte von weit her, und suchte dann in tiefer Verzweiflung selbst den Tod im Dorfteich, der unterhalb des Gasthofes liegt. Darüber meldet das Kirchenbuch: Sonnabend, den , zwischen 3-4 Uhr morgens, in der Stille, mit Gebet, ohne Geläut und Gesang: Auguste Wilhelmine Leuner, geb. Pritsche, ertränkte sich im Dorfteich ihres Schwagers Traugott Pritsche. Furchtbares Geschick, das sich erfüllen musste! Die Kirche in Lauterbach Man bringt mir bereitwillig eine kleine, halbverblasste Photographie von ihr. Ich sehe in das Gesicht einer jungen, hübschen Frau, die, schwarzäugig, das dunkle Haar streng gescheitelt über der runden Stirn trägt und deren Mund beinah hart, festgefügt unter der feinen Nase liegt. An dem schwarzen Seidenkleid erkennt man, dass sie zu den reichsten des Dorfes zählte. Nie mand von den Erben hier kennt ihr Erlebnis mit den preußischen Offizieren, nur das Zeichnung von Hellmut Fuchs weiß man genau, dass sie eine kluge, schöne und berühmte Wirtin war, rechtschaffen, mildtätig und gottesfurchtig lebte (eine von ihr gemachte Stiftung an die Kirche entwertete die Inflation) und nach schwerer Heimsuchung Hand an sich legte. Ich gehe den Pfad hinauf zum hochbebauten Kirchhof und suche ihr Grab. Das liegt dicht an den Fenstern des hübschen kleinen Gotteshauses und trägt ein schlichtes Granitkreuz, wie viele andere Gräber auch. Kein Wort kündet von ihrem werktätigen Leben und dem schmerz voll verbundenen Sterben. Doch das ist ja das Schicksal vieler. Sonst aber kann es keine schöne re Begräbnisstätte geben für Bauern, die hier heimgehen. Dicht bis an die Friedhofs mauern heran, bis an die stillen, blumengeschmückten Gräber laufen die Feldränder, enden die kraftstrotzenden Rübenreihen, weht das reife Korn und duftet sonnensegenvoll. Die heimat liche Erde, einst von den nun Ruhenden gepflügt und bebaut, umschließt sie jetzt ganz und nimmt in ihrem Schoß das von ihnen auf, was sterblich war. Das ist der Kreislauf alles Irdischen, aber nicht immer überall verebbt er zu solch heiliger Harmonie wie hier in dieser ländlichen Verbundenheit. Manfred Beier Ortschaftsrat Langenwolmsdorf Ende November wurde an der Alte Straße in Langenwolmsdorf, am Straßenrand auf privatem Grundstück, Bauschutt (Bodenfließen) abgeladen. Dies ist illegal und wurde zur Anzeige gebracht. Wir möchten hiermit darauf hinweisen, dass jeder Bürger gesetzlich verpflichtet ist, seinen Bauschutt fachgerecht zu Entsorgen. Die illegale Entsorgung auf öffentlichen oder privaten Flächen ist gesetzlich verboten. Der Ortschaftsrat Langenwolmsdorf bittet dies zu beachten.

22 22 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 Schulnachrichten Auf die Plätze - fertig- LOS! So hieß es wieder zum diesjährigen Staffelwettbewerb der Schulen in Neustadt, bei dem die schnellsten Kinder der Klassen 2 4 unsere Grundschule vertreten durften. Besonders die jüngsten Starter waren sehr aufgeregt, weil sie einen Wettkampf in dieser Größe zum ersten Mal erlebten. In spannenden Läufen mit den verschiedensten Schwierigkeiten konnte jeder sein Können unter Beweis stellen. Danke und herzlichen Glückwunsch - Jonas, Tim, Moritz, Winni, Samira, Louis, David, Elisa, Sina, Nick Pepe, John, Leni und Lina für den 3. Platz, wir sind sehr stolz auf euch! S. Hamisch Der Schlittenberg He ho, hol den Schlitten raus und dann auf den Schlitten drauf. Dann rodeln wir froh und munter, auf Schäfer s Berg hoch und runter. Das Schöne ist am Winter, da trifft man viele Kinder. Am Ende gibt s ne Schneeballschlacht, weil das uns Kindern Freude macht. Nun auf! Jetzt geht es heim, Zum gemütlichen Beisammensein. Allen ein gesundes neues Jahr. Louis Klausch Klasse 3 Kita-Nachrichten Liebe Eltern unserer Langenwolmsdorfer Grundschulkinder, erkennen Sie diese tollen und kreativen Geschenke wieder? NEUES AUS DER ASB-KITA SCHLUMPFENLAND Aufklärung ist das A und O Offener Elterntreff mit Suchttherapeut Andreas Schimkat Basteln hat einen großen Einfluss auf die Entwicklung jedes Kindes. Es lernt sich zu konzentrieren, praktische Fähigkeiten zu entwickeln und das Gefühl schöne Dinge selbst zu schaffen, stärkt das Selbstbewusstsein. Wir hoffen, dass diese mühevoll hergestellten Aufmerksamkeiten Freude in Ihre Herzen gebracht haben. Ist mein Kind gefährdet?? Was gibt es für Drogen? Woran kann ich erkennen, wenn jemand welche konsumiert hat? Wieviel Medien verträgt mein Kind? All diese Fragen bewegen Eltern und Erzieher zum Thema Suchtprävention. Herr Schimkat stellte sich offen allen Fragen und erläuterte anschaulich verschiedene Süchte, die Folgen für die Gesundheit und die sozialen Beziehungen der Betroffenen. Er machte dabei immer wieder eines deutlich: AUFKLÄRUNG IST ALLES! So lebensnah und authentisch! Diese wichtigen Themenabende sind für Kinder- und Jugendgruppen unbedingt weiter zu empfehlen!! Wir wünschen Herrn Schimkat für seine ehrenamtliche Aufklärungsarbeit viel Erfolg und bedanken uns für den informativen Abend. Sylvia Weber und Heidi Biebaß Ein großes Dankeschön an Frau Amlang, Frau Schurz, Frau Wustmann und Frau Trojahn, die unsere Schulkinder dabei unterstützten.

23 Nr. 1/2018 Jubilare Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 13. Januar bis 2. Februar Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich und wünschen Gesundheit und Wohlergehen Herrn Heiner Lehmann am zum 70. Geburtstag Frau Elke Beck am zum 70. Geburtstag Uwe Steglich Bürgermeister Jan Barowsky Ortsvorsteher Neujahrsgrüße Wenn der Strom zeigt seine Macht, wenn Feuersbrunst erhellt die Nacht, wenn eigene Kraft reicht nicht mehr aus, zu retten Mensch und Vieh und Haus dann schätzt ein jeder plötzlich sehr, die Schlagkraft einer Feuerwehr! Ein herzliches Dankeschön allen Kameradinnen und Kameraden der FF Langenwolmsdorf und deren Familien für die ständige Einsatzbereitschaft und geleistete Arbeit. Wir wünschen euch und euren Familien für das Jahr 2018 einen guten Start, Gesundheit, Glück und Erfolg. Steffen Roch Kerstin Gnauck Rico Runge Wehrleiter stellv. Vereinschef stellv. Wehrleiter Stadt Stolpen 23 Wir bedanken uns ganz besonders bei allen Sponsoren! Ohne diese wäre unsere alljährliche Weihnachtsfeier nicht möglich. Unsere Hauptsponsoren: Geldspenden: Wolf System GmbH, Neustädter Landstr. 1, Stolpen OT Lwdf. Stadt Stolpen, Markt 1, Stolpen BS Baustoffcenter Stolpen GmbH, Bahnhofstr. 33, Stolpen KFZ- und Landtechnik Service GmbH, Hauptstr. 5B, Stolpen Milchviehanlage Langenwolmsdorf KG, Stolpner Str. 4A, Stolpen OT Lwdf. Klärtechnik Garsoffke, Im Polenztal 4, Stolpen Fresh + Clean, Sören Lehmann, Melitta-Benz-Str. 6, Dresden Wagner Montagen, Swen Wagner, Lohmener Str. 13b, Pirna Landwirt Josef Wermuth, Hauptstr. 48, Stolpen OT Lwdf. Agroservice Langenwolmsdorf GmbH, Neustädter Landstr. 1B, Stolpen Kfz-Werkstatt Richter, Hauptstr. 105, Stolpen OT Lwdf. Automobile Jahn GmbH, Hauptstr. 121a, Stolpen OT Lwdf. Orthopädieschuhtechnik Lietze, Bahnhofsweg 18, Stolpe OT Lwdf. Heizungsbau Kohagen, Hauptstr. 105, Stolpen OT Lwdf. Tiefbau Detlef Hartig, Stolpener Landstr. 15, Stolpen Metallbau Jürgen Lehmann, Bahnhofsweg 8, Stolpen OT Lwdf. Autoservice Riedel, Ernst-Uhlemann-Str. 2a, Stolpen Studio Vital & Schön, Annelie Pankow, Hauptstr. 167b, Stolpen OT Lwdf. Bauhandwerk Rainer Willkommen e.k., Hauptstr. 145a, Stolpen OT Lwdf. Dachdeckermeister Helfried Schaffrath, Hauptstr. 159g, Stolpen OT Lwdf. Salami Richter, Hauptstr. 151b, Stolpen OT Langenwolmsdorf Montagen und Dienstleistungen Jörg Mai, Bahnhofsweg 15, Stolpen OT Lwdf. Allgemeiner Finanzdienst Jens Lachmann, Hauptstr. 117 B, Stolpen OT Lwdf. Sachsen Grafik Daniela Lachmann, Hauptstr. 117 B, Stolpen OT Lwdf. Sachspenden: Obsthof Tünnermeier, Hauptstr. 105, Stolpen OT Lwdf. - Äpfel Erbgericht Nestroy Langenwolmsdorf - Saalmiete Hausverwaltung Zschaler u. Jost, Hauptstr. 105, Lwdf. - allg. Organisation Wir wünschen Ihnen allen ein gesundes, kraftvolles und friedliches Jahr 2018! Das Organisationsteam Seniorenweihnachtsfeier Christian Tuschling Gesine Zschaler Heidi Jost Anne-Kathrin Jahn Kristin Rodig Katja von Gablenz-Grohmann Rückblick Seniorenweihnachtsfeier Langenwolmsdorf Zur Weihnachtsfeier im vergangenen Jahr fanden sich Anfang Dezember wieder zahlreich rüstige und feierfreudige Senioren im Erbgericht ein. Nachdem Ortsvorsteher und Bürgermeister uns einen Jahresrückblick gaben sowie uns über Pläne für das kommende Jahr informierten, hatten wir viel gute Unterhaltung mit dem Programm der Schüler der Grundschule Langenwolmsdorf unter Leitung von Frau Hermann. Sie sangen uns fröhliche, moderne Weihnachtslieder und hüpften und tanzen im Weihnachtslook durch den Saal. Das brachte uns große Freude, denn viele Gäste konnten ihre Enkelkinder in Aktion sehen! Herzlichen Dank nochmals an Frau Hermann und die Grundschulkinder! Bei Kaffee und Stollen konnten wir uns alle gut unterhalten, das Wiedersehen von Freunden und Bekannten bei wundervoller Weihnachtsstimmung war wieder sehr schön!

24 24 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 Erbgericht Langenwolmsdorf Im Gastraum wiederum war etwas ganz anders geworden: Die neuen Fenster schlossen dicht gegen den allgegenwärtigen Lauterbacher Sausewind, die neu installierten Heizkörper verbreiteten eine behagliche Wärme. All das Resultat der von der Stadt Stolpen samt Ortsteilen für das Lauterbacher Erbgericht genehmigten energetischen Sanierung. Für diesen wesentlichen Beitrag zur Werterhaltung und spürbar besseren Nutzbarkeit des Erbgerichtes dankte der Delegierte des Kultur- und Bürgervereins Lauterbach während der Stadtratssitzung vom der Stadt und den Ortsteilen herzlich. Eine Perle aus Ferne und Nähe betrachtet bis 21:00 Uhr erhält jede Shoppingqueen 1 Glas Sekt Grafik@Windows-ClipArt Jubilare Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 13. Januar bis 2. Februar Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich und wünschen Gesundheit und Wohlergehen Frau Renate Schiekel Uwe Steglich Bürgermeister am zum 75. Geburtstag Die Sächsische Schweiz hier im Stolpener Anzeiger als eine Perle unter den europäischen Landschaften zu bezeichnen, das ist wie Eulen nach Athen zu tragen. Dass sie aber so großartig, beeindruckend, wechselnd in ihrer Ausstrahlung und erhaben ist, verdeutlichten die Fotos und Filmsequenzen, die am die Stativkarawane im Erbgericht Lauterbach demonstrierte. Die Stativkarawane ist eine Gruppe von Enthusiasten, die zu allen denkbaren Tages-, Nacht- und Jahreszeiten, beladen mit Foto- und Kameratechnik, in die Sächsische Schweiz hinaus zieht und die Natur in ihren wunderbarsten, ungewöhnlichsten und zugleich jahreszeitlich einmaligen Momenten festhält. Die Gäste des bis auf den letzten Platz gefüllten Saales im Erbgericht Lauterbach konnten von diesem staunenswerten, verblüffenden, berührenden, romantischen und seelenerhebenden Bildern und Filmszenen gar nicht genug bekommen. Dass unsere Heimat schön ist, wusste man schon, dass sie aber so einzigartige Bilder hergibt, war eine Überraschung der besonderen Art. Als Thomas Pöschmann offenbarte, wieviel Zeit und Arbeit notwendig ist, ehe man solche, zum großen Teil auch im Zeitraffersystem erstellte Aufnahmen darbieten kann, ging ein Raunen durch den Saal. Hier waren tatsächlich ungewöhnliche Menschen zu Gange, die für ihr Hobby brennen. Die Mitglieder des Kultur- und Bürgervereines Lauterbach, die die Veranstaltung organisiert hatten, standen am Ende wie vorweihnachtlich beschenkte Kinder im Kreise: sprachlos und glücklich, denn auch das Spendenschweinchen tanzte ungewöhnlich temperamentvoll. Die Mitglieder der Stativkarawane sollen wissen, dass ihr Hobby etwas Einzigartiges darstellt. Und fast nebenbei, aber nicht ganz nebenbei sei erwähnt, wie wertvoll es für einen Ortsteil der Stadt Stolpen ist, wenn man eine funktionierende Begegnungsstätte wie das Erbgericht in Lauterbach zur Verfügung hat, das nach der energetischen Sanierung durch die Stadt Stolpen umso mehr ein beliebter Treffpunkt für die Lauterbacher und ihre Gäste geworden ist. Heimat findet eben nicht zuerst in Europa, sondern im heimatlichen Dorf statt. Rainer Lock Ortsvorsteher Weihnachtsbasteln im Erbgericht mit neuen Fenstern und Heizkörpern Der Kultur- und Bürgerverein Lauterbach hatte am zum traditionellen Weihnachtsbasteln geladen. Eigentlich ist der Begriff Basteln eine Untertreibung. Unter den geschickten Händen der wieder zahlreich teilnehmenden Frauen und Kinder (!) entstanden wahrhafte Kunstwerke, die jeden Raum zieren können. Zugleich standen sie den gewerblich angebotenen Weihnachtskränzen, -schalen und -gestecken in keiner Weise nach. Man produzierte für sich, für Angehörige, Freunde und für die Reserve, falls doch noch ein Geschenk benötigt würde. Ralf Trojahn untermalte das Ganze mit stimmungsvollen musikalischen Bildern und im Gastraum des Erbgerichts waren die Tische liebevoll eingedeckt mit Kaffee, Stollen und Gebäck. Für die Kinder gab es Kakao und andere Getränke. 2. Lauterbacher Suppenfest am 28. Januar 2018 Zum kulinarischen Jahresauftakt führt der Kultur- und Bürgerverein Lauterbach am Sonntag, dem 28. Januar 2018 ein Suppenfest durch. Alle interessierten Hobbyköchinnen und -köche aus Lauterbach und Umgebung sind aufgerufen, mit uns und vielen interessierten Zuschauern dieses fröhliche Fest zu feiern.

25 Nr. 1/2018 Zur Teilnahme am Kochwettstreit um die beste Suppe bitten wir um Zubereitung von 3 Litern Ihrer Lieblingssuppe und Abgabe am Tag des Festes bis Uhr in der Küche des Erbgerichtes. Um Uhr wird eine Jury die öffentliche Verkostung durchführen und den Lauterbacher Suppenkönig küren. Danach laden wir alle Gäste des Spektakels zum gemeinsamen Suppenessen ein. Teilnahmemeldung bitte über G.Kretzschmar, Tel oder Wir freuen uns auf Sie. Stadt Stolpen 25 Gibt es noch Senioren in Lauterbach, die unsere Nachmittage noch nicht kennen? Ihr seid jederzeit herzlich eingeladen. Sollte jemand Interesse haben meldet euch bitte ebenfalls bei Karin Petschel. Es grüßt euch herzlichst Eure Reni, die Wehrleitung und der Feuerwehr Förderverein von Lauterbach Freiwillige Feuerwehr Lauterbach Einladung Am um 19:00 Uhr findet die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Lauterbach im Gerätehaus statt. Wir laden wir alle Kameraden und Kameradinnen recht herzlich ein. Die Wehrleitung zur am 0. Januar 2018, ab 7.00 Uhr vor dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Lauterbach. Für jeden mitgebrachten Weihnachtsbaum gibt es einen Glühwein gratis. Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Es laden recht herzlich ein der Feuerwehr Förderverein Lauterbach e.v. Einladung für die Lauterbacher Senioren Wir wünschen unseren Lauterbacher Senioren einen guten Start im neuen Jahr, alles Gute und viel Gesundheit für Unser nächster Seniorennachmittag findet, als kleines Faschingsfest, am Aschermittwoch den 14. Februar 2018, um 15:00 Uhr im Gerätehaus der Feuerwehr Lauterbach statt. Liebe Senioren meldet euch bitte bis zum bei Frau Karin Petschel, Tel , ob ihr kommt oder nicht. Für 2018 möchten wir euch gern weitere Termine für gemütliche Seniorennachmittage bekannt geben und laden euch dazu recht herzlich ein: Mittwoch, Start in den Frühling Freitag, Sommerfest mit Grillabend Mittwoch, Herbstliches Montag, Weihnachtsfeier Jubilare Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 13. Januar bis 2. Februar Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich und wünschen Gesundheit und Wohlergehen Herrn Eberhard Kramer am zum 80. Geburtstag Uwe Steglich Matthias Thierse Bürgermeister Ortsvorsteher

26 26 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 Terminplan für 2018 Termin Osterkrone: Termin Himmelfahrt: 10. Mai März 2018 Ostereier anmalen, 22. März 2018 Binden, 24. März 2018 Einweihung Termin Sommerfest: 15./16. Juni 2018 Termin Erntekrone: 04. Oktober 2018 Binden, 06. Oktober 2018 Einweihung Alle Veranstaltungen des Vereins finden im ehemaligen Gasthof Müller, Alte Hauptstr. 18 statt, außer das Sommerfest (Festplatz Alte Hauptstraße 28). Dorf und Heimatverein Rennersdorf- Neudörfel e. V. Ansprechpartner: Vorsitzender Ulrich Ellmer Telefon: /25210, 0162/ Adresse: Kurzer Weg, Rennersdorf- Neudörfel Sonstige Informationen Kirchennachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Stolpener Land Jahreslosung 2018 Gott spricht: Ich will dem Durstigen geben von der Quelle des lebendigen Wassers umsonst. Offenbarung 21,6 Monatsspruch Januar Der siebte Tag ist ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott, geweiht. An ihm darfst du keine Arbeit tun: du und dein Sohn und deine Tochter und dein Sklave und deine Sklavin und dein Rind und dein Esel und dein ganzes Vieh und dein Fremder in deinen Toren. 5. Mose 5,14 Unsere Gottesdienste: 14. Januar 2. Sonntag nach Epiphanias - Gottesdienstserie Heimat entdecken Uhr Stolpen Abendmahlsgottesdienst mit Kirchencafé 20. Januar Vorabend des letzten Sonntages nach Epiphanias Uhr Stolpen Gospelgottesdienst mit Gospelnight Dresden 28. Januar Septuagesimae - Gottesdienstserie Heimat entdecken Uhr Stolpen Gottesdienst mit Taufe und Kirchencafé 04. Februar Sexagesimae - Gottesdienstserie Heimat entdecken Uhr Stolpen Gottesdienst mit Kirchencafé Alle Gottesdienste um Uhr finden mit Kindergottesdienst statt. Heimat Entdecken vom 7. Januar bis 11. Februar 2018 jeweils 10 Uhr in der Stadtkirche Stolpen mit Kindergottesdienst und Kirchencafé Den Lichtschalter ganz selbstverständlich auch im Dunkeln finden; die Stimme der Kinder schon von Weitem hören; das Panorama der Felder in und auswendig kennen; zu wissen: Hier gehöre ich hin all das ist Heimat. Heimat ist eines der großen Themen unseres Lebens. Und das zu Recht: Ich bin überzeugt, wer sich nach Heimat sehnt, der ist nicht von gestern, sagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Einheitsfeiertag in diesem Jahr. Im Jahr des Stadtjubiläums und zu Beginn des Themenjahrs Heimat geht es in einer Predigtreihe um dieses schillernde und doch so bodenständige Wort. Ist Heimat ein Ort? Ist Heimat ein Gefühl? Auf der Suche nach der Geborgenheit, wie sie nur Heimat bietet, stoßen wir auf den Schatz des christlichen Glaubens für das Leben daheim und in fremder Umgebung. Folgende Themen sind geplant: 14. Jan 2018 Ein Ort voller Hoffnungen 28. Jan 2018 Wenn sich Heimat ändert Feb 2018 Heimat gestalten 11. Feb 2018 Du bist Heimat Seien Sie herzlich eingeladen! Gospelnight Dresden 20. Jan Uhr Stadtkirche Stolpen Celebrate! Gospelfeier in der Stadtkirche Zu Beginn des Stolpener Jubiläumsjahres macht die Gospelnight Dresden auf ihrem Tourwochenende zum dritten Mal Halt in Stolpen. Die Besucher können sich auf ein ganz besonderes Programm freuen: Der Gospelchor feiert unter dem Thema Celebrate! Feiert! seine 20. Saison mit einem Best-Of-Programm und bringt mitreißende und lebendige Gospelsongs mit. Unterstützt werden die rund 120 SängerInnen von einer leidenschaftlichen Band und Solisten. Eintritt frei, die Kollekte kommt der Gospelnight Dresden sowie einem ausgewählten Projekt für Menschen in Not zugute. Weitere Informationen: Grafik/Foto: Gospelnight Dresden

27 Nr. 1/2018 Neue Friedhofsgebührenordnung Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Abstand von ca. 2 Jahren werden die Friedhofsgebühren auf den Friedhöfen im Stolpener Land (Helmsdorf, Langenwolmsdorf, Stolpen-Altstadt und Stolpen) turnusmäßig neu kalkuliert. Hiermit veröffentlichen wir die neue Friedhofsgebührenordnung, die damit in Kraft tritt. Einige Gebühren haben sich nicht verändert (z. B. die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr), wir konnten Dank einiger Umstellungen die Bestattungsgebühren senken und haben Veränderungen bei den Nutzungsgebühren für die Grabstätte vorgenommen (zukünftig erfolgt die Gebührenerhebung konsequent nach Nutzungsjahren). Beides die Wirtschaftlichkeit und die soziale Verträglichkeit versuchen wir bei jeder Gebührenordnung in einem angemessenen Verhältnis zu berücksichtigen. Langfristig wird ist es bei weniger werdenden Gräbern eine Herausforderung, besonders die Friedhofsanlage (Mauern, Wege, Bäume, denkmalgeschützte Grabstätten) zu erhalten und gut zu gestalten. Die erhobenen Gebühren decken diese Erhaltungs- und Gestaltungsaufgabe nicht umfänglich. Bei größeren Maßnahmen sind Rücklagen schnell aufgebraucht. Wir bitten Sie schon von daher um das Mittragen dieses wichtigen gesellschaftlichen Dienstes durch Ihr Verständnis sowie Ihren konstruktiven Blick auf die Friedhofsarbeit. Hinweisen möchten wir in dem Zusammenhang auch darauf, dass der Kirchgemeindehaushalt und der Friedhofshaushalt getrennt voneinander geführt werden. In der nächsten Zeit haben wir uns vorgenommen, eine Friedhofskonzeption für unsere Friedhöfe zu erstellen, um zielgerichtet die Zukunft zu gestalten und Arbeiten vorauszuschauen. Wir wünschen uns unsere Friedhöfe als Orte der Hoffnung, der Begegnung, des Gebets und der stillen Trauer. Vielen Dank für Ihre Unterstützung dieser Anliegen. Der Kirchenvorstand der Kirchgemeinde Stolpener Land Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Stolpener Land in Stolpen, Stolpen-Altstadt, Helmsdorf und Langenwolmsdorf Aufgrund von 2 Abs. 2 in Verbindung mit 13 Abs. 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (Amtsblatt Seite A 33 in der jeweils geltenden Fassung) und 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofs-wesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung FriedhVO) vom 9. Mai 1995 hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Stolpener Land die folgende Gebührenordnung für ihren Friedhof beschlossen: 1 Allgemeines Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben. 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist 1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat 2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat 3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist 1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird Stadt Stolpen wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. 3 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht - für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung - für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte - für Bestattungsgebühren mit der Bestattung - für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung. 4 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten. (2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden. (3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben. (4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von 2 Jahren im Voraus festgesetzt. Sie ist bis zum 30. April des jeweiligen Erhebungsjahres fällig. 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren (1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen. 6 Stundung und Erlass von Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. 7 Gebührentarif A. Benutzungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten 1. Reihengrabstätten 1.1 für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 1.2 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres Urnenbestattungen (Nutzungszeit 20 Jahre) 1.3 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres Sargbestattungen (Nutzungszeit 25 Jahre) 2. Wahlgrabstätten 300,00 600,00 750, für Sargbestattungen (Nutzungszeit 25 Jahre) Einzelstelle 875, Doppelstelle 1750,00

28 28 Stadt Stolpen Nr. 1/ für Urnenbeisetzungen (Nutzungszeit 20 Jahre) Einzelstelle (2 Urnen) 700, Doppelstelle (4 Urnen) 1400, Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten nach nach nach nach ,00 70,00 35,00 70,00 II. Gebühren für die Bestattung: (Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.) 1 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Stolpener Land in Stolpen, Stolpen-Altstadt, Helmsdorf und Langenwolmsdorf vom außer Kraft. Stolpen, den Sargbestattung (Verstorbene bis 553,00 2 Jahre) 1.2 Sargbestattung (Verstorbene ab 680,00 2 Jahre) 1.3 Urnenbeisetzung 275,00 III. Umbettungen, Ausbettungen Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach 8 verfahren. IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhabern eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 22,00 pro Grablager. V. Gebühren für Gemeinschaftsgräber Die Gebühren enthalten die Kosten für die Nutzungszeit, das Grabmal, die Bepflanzung und Pflege der Grabstätte, das Grabmal sowie die laufenden Friedhofsunterhaltungsgebühren für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre Sargbestattung / 20 Jahre Urnenbeisetzung). 1. Gemeinschaftseinzelgräber (einheitlich gestaltete Reihengräber) Friedhof Stolpen / Stolpen-Altstadt / Helmsdorf / Langenwolmsdorf 1. 1 für Sargbestattung 1. 2 für Urnenbestattung 5550, ,00 B. Verwaltungsgebühren 1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals 33,00 sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen) 2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales 33,00 oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer baulicher Maßnahmen 3. Erteilung einer Berechtigungskarte an einen 33,00 Gewerbetreibenden 4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der 17,00 Friedhofsverwaltung 5. Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten, 30,00 einmalig pro Verlängerungsvorgang 8 Besondere zusätzliche Leistungen Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet. 9 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut im Amtsblatt Stolpener Anzeiger. (3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme aus im Pfarramt Stolpen, Alte Schulstraße 9, Stolpen Vorstehende Friedhofsgebührenordnung vom 12. Dezember 2017 für die Friedhöfe Stolpen, Stolpen-Altstadt, Helmsdorf und Langenwolmsdorf wird bestätigt. Dresden, den 21. Dezember 2017 Wir laden Sie herzlich zu folgenden Gottesdiensten der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lauterbach- Oberottendorf mit dem Kirchort Lauterbach ein Sonntag, , 2. Sonntag n. Epiphanias 10:30 Uhr Predigtgottesdienst Sonntag, , Letzter Sonntag n. Epiphanias 14:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst Sonntag, , Septuagesimä 10:30 Uhr Predigtgottesdienst mit Kindergottesdienst Unsere Gemeindezusammenkünfte Kindervormittage für Lauterbach: 09:30 12:00 Uhr Lauterbach, Sonnabend, Kinderkreis: 15:30 Uhr Lauterbach, Donnerstag, und Gesprächskreise: 20:00 Uhr Lauterbach, Montag, Offener Frauenkreis: 09:00 11:15 Uhr Lauterbach, Mittwoch, Frauendienste: 14:00 Uhr Lauterbach, Mittwoch, Bibelstunde: 10:00 Uhr Lauterbach, Mittwoch, und Chorproben nach Vereinbarung im Wechsel in Lauterbach/Oberottendorf! 19:00 Uhr montags Gottesdiensttermine für Januar/Februar 2018 Sonntags regelmäßig um 8.30 Uhr Donnerstag, den &

29 Nr. 1/2018 Stadt Stolpen 29 Apothekenbereitschaftsdienst Die Dienst habenden Apotheken erfahren Sie wie folgt: (Rettungsleitstelle) (aus dem Festnetz) (von Mobiltelefon) Tageszeitung (SZ) Notdienstkasten an jeder Apotheke Arzt- und Zahnarztbereitschaft Zu erfragen unter: Tel Tierärztlicher Bereitschafts- und Notdienst Tierärztliche Klinik Stolpen, OT Rennersdorf-Neudörfel ständig dienstbereit Dr. Düring, Stolpen, OT Rennersdorf-Neudörfel, Alte Hauptstraße 15, Tel bzw , Fax Müllentsorgung Restabfall Papier Gelber Sack Bioabfall Lions Club Sebnitz spendet für behindertes Kind Weihnachtsmarkt in Neustadt brachte 1500 Euro Der Weihnachtsmarkt in Neustadt/Sa. am dritten Adventswochenende stand unter dem Motto: Unterstützung eines behinderten Kindes aus dem Großraum Stolpen. Auch dieses Jahr verkauften die Mitglieder des Lions Club Sebnitz und ihre Frauen wieder selbst gebackenen Kuchen, Fettbemmen sowie Glühwein, Kaffee und Kinderpunsch. Zum dritten Mal waren auch wieder Herrnhuter Sterne im Sortiment. Sonnabend und Sonntag war der Stand jeweils in zwei Schichten bis zu neun Stunden besetzt. Am Ende konnte ein Nettoerlös von rund 1400 Euro verzeichnet werden, der anschließend auf dem Weihnachtsclubabend auf 1500 Euro aufgerundet wurde. So konnte der Familie des behinderten Kindes noch vor Weihnachten diese frohe Botschaft übermittelt werden, die auf riesige Freude und Dankbarkeit stieß. Damit kann eine im Frühjahr anstehende Therapie finanziell unterstützt werden. Stand Lions Club Sebnitz Weihnachtsmarkt 2017 in Neustadt/Sa. Schließtage im Jahr 2018 Die Wertstoffhöfe auf den Umladestationen in Groptitz, Gröbern, Freital und Kleincotta sind betriebsbedingt an folgenden Tagen geschlossen: 13. Januar, 24. Februar, 23. Juni und 17. November. Das gilt auch für das Humuswerk der RETERRA Freital GmbH in Freital-Saugrund. Am 25. August ist die Anlage in Groptitz geschlossen. Der Grund ist das jährliche Oldtimerrennen Weidaer Dreieck. Am 7. März öffnen alle vier Anlagen und die ZAOE-Geschäftsstelle erst um Uhr. Von dieser Regelung sind nicht die Wertstoffhöfe in Altenberg (April bis Oktober geöffnet), Dippoldiswalde, Großenhain, Meißen, Nossen, Neustadt und Weinböhla betroffen. Diese haben wie gewohnt montags, mittwochs und freitags von bis Uhr und sonnabends von 8.00 bis Uhr geöffnet. Geschäftsstelle des ZAOE Tel.: Tierbestandsmeldung 2018 Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) - Anstalt des öffentlichen Rechts - Sehr geehrte Tierhalter, bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für: - eine Entschädigung im Tierseuchenfall, - für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung - für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen. Die Meldebögen bzw. -Benachrichtigungen werden Ende Dezember 2017 an die uns bekannten Tierhalter versandt. Sollten Sie bis Mitte Januar 2018 keinen Meldebogen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse. Auf dem Meldebogen oder per Internet melden Sie bitte die am Stichtag 1. Januar 2018 vorhandenen Tiere. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2018 den Beitragsbescheid, auf dessen Grundlage Sie dann Ihren Beitrag an die Tierseuchenkasse überweisen. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse. Es ist nicht wichtig, ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten, spielt dabei keine Rolle. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse ist die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Bitte unbedingt beachten: Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer u. a., Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht Ihrer entsorgten Tiere einsehen. Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a, Dresden Tel: , Fax: info@tsk-sachsen.de, Internet:

30 30 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 Die Sportjugend des Kreissportbundes Sächsische Schweiz- Osterzgebirge informiert Jugendsportlerehrung 2018 Am 2. März 2018 führt die Sportjugend des Kreissportbundes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. wieder die alljährliche Jugendsportlehrehrung in der Mehrzweckhalle des Herder-Gymnasiums Pirna zum nunmehr 17. Mal durch. In den Kategorien Sportler, Sportlerin und Mannschaft werden die erfolgreichsten und beliebtesten Nachwuchstalente unseres Landkreises des Jahres 2017 bis zum 17. Lebensjahr in einem würdigen Rahmen geehrt. Eine unabhängige Sportjury ermittelt und prämiert aus allen Nominierten die Plätze 1 bis 3 in den drei Kategorien. Per Stimmzettel und einer Online-Umfrage kann in jeder Kategorie über den Publikumspreis abgestimmt werden. Dieser geht nur an den jeweiligen Sieger. Die Ostsächsische Sparkasse Dresden stiftet wieder den Sparkassen Young STAR, den Nachwuchsförderpreis. Der ist mit Euro dotiert und wird zum 10. Mal vergeben. Die Nominierungen für die Jugendsportlerehrung sind bis zum 22. Januar 2018 bei der Sportjugend einzureichen. Alle weiteren Informationen und die Nominierungsbögen sind unter zu finden. Für Rückfragen steht die Sportjugend gern telefonisch unter ( ) oder per unter mail@ksb-sportjugend. net zur Verfügung. (MH) Liebe Eltern, Sie möchten Ihrem Kind auch kommendes Jahr wieder eine besonders spannende Ferienzeit ermöglichen? Wir vom HANNO e. V. bieten auch 2018 zwei erlebnisreiche Ferienfreizeiten an. Hier können Kinder und Jugendlichen neue Erfahrungen sammeln, sich ausprobieren und über Grenzen hinauswachsen. Natürlich bleibt auch Zeit zur Erholung und zum gemeinsamen Spielen. Bereits seit vielen Jahren organisieren wir diese Freizeiten für Kinder und Jugendliche im Landkreis, zu denen sie auch regelmäßig zurückkehren. Hierbei werden sie von unserem pädagogisch geschulten Personal begleitet, das auf langjährige Erfahrung zurückgreifen kann und auf die Ideen und Wünsche der Teilnehmenden eingeht. Abenteuercamp Zirkelstein ( bis ) In der zweiten Sommerferienwoche fahren wir in das Zirkelstein Resort in die Sächsische Schweiz. Euch erwartet neben viel Spaß und Spiel auch Erholung, eine Schlauchbootfahrt auf der Elbe, eine Erlebniswanderung, ein Ausflug in den Kletterwald sowie Lagerfeuer und gemeinsames Kochen. Genügend Zeit neue Freunde kennen zu lernen, wird natürlich auch sein. Erlebniswoche Harz ( bis ) In der 4. Sommerferienwoche geht es nach Mitteldeutschland in den Harz. Wir errichten unser eigenes Indianerdorf und übernachten dabei in Tipi-Zelten. Gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen versorgen wir uns komplett selbst, d. h. alle müssen ihren Teil für die Gemeinschaft beitragen. Zu den Höhepunkten zählen die Grundlagen des Kletterns zu erlernen, eine geführte Stollentour, das gemeinsame Kochen am Lagerfeuer und mit Hilfe von GPS Geräten einen Schatz zu entdecken. Beide Freizeiten kosten jeweils 250 (inkl. Unterkunft, Verpflegung und Programmkosten) und sind für alle Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren angedacht. Wir freuen uns auf euch. Weitere Infos und Anmeldungen unter , info@hanno-pirna.de oder persönlich im Hanno e. V. in der Grohmannstraße 1. Das Anmeldeformular gibt es unter zum Download.

31 Nr. 1/2018 WICHTIGER TERMIN FÜR IHRE ZUKUNFT: AUCH SIE KÖNNEN VON DER EU-FÖRDERUNG (LEADER) PROFITIEREN!!! Die Region Sächsische Schweiz fördert Sie als Privatperson oder Ihr Unternehmen, Ihre Kommune sowie Ihren Verein. Egal ob die Sanierung der eigenen Immobilie, das Dorfgemeinschaftshaus oder neue Maschinen für die eigene Firma die Bandbreite der Fördermöglichkeiten ist vielfältig. Sprechen Sie uns unbedingt an. Die nächsten Fördermittel werden mit dem Stichtag vergeben. Informationen unter: Regionalmanagement Sächsische Schweiz Telefon: Eine Zeitzeugin zu Gast im Goethe-Gymnasium Sebnitz Am hatten wir Schüler der 6.Klassen die Gelegenheit, einen besonderen Gast zu begrüßen: Frau Vidlakova. Die tschechische Jüdin (geboren 1936) erzählte uns von ihren Erlebnissen während des Zweiten Weltkrieges. Damals war sie selbst noch ein Kind, nur wenig jünger als wir heute. Sie sprach von ihrer Kindheit in Prag, von ihren Eltern, vom Verlassen ihrer Heimatstadt und der angeordneten Umsiedlung ins Ghetto nach Theresienstadt. Dort wurde sie von ihren Eltern getrennt, sie musste ins Kinderheim. Sie erzählte von den schönen Dingen: ihrem Lieblingsspielzeug, das ihr Vater für sie baute oder von dem deutschen Jungen, der ihr die deutsche Sprache beibrachte. Sie erzählte aber auch von den Leiden: dem wenigen Essen, den Einschränkungen in ihrem Leben und der Angst, in ein Konzentrationslager deportiert zu werden. Dazu nutzte sie viele Fotos. Stadt Stolpen 31 Immer wieder betonte sie, wie viel Glück sie und ihre Familie gehabt hatten. Für uns war das sehr interessant eine Geschichtsstunde der besonderen Art, denn wir erhielten durch Frau Vidlakova Einblicke in die Zeit des Nationalsozialismus und des Holocaust. Vielen Dank dafür. Markus Hippe (Klasse 6/2) Informationen des Landschaftspflegeverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. - Ein kurzer Jahresrückblick - Der Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. (LPV) feierte im letzten Jahr sein 25-jähriges Jubiläum. Seit 1992 setzt er sich für die Vielfalt an Lebensräumen und Arten in unserem Landkreis ein. Wie bereits in den Vorjahren war der LPV auch 2017 in Stolpen aktiv. An der S160 zwischen Rennersdorf und Wünschendorf wurde im Frühjahr wieder der Aufbau und die Betreuung der Amphibienzäune organisiert. Dadurch konnten über Amphibien, darunter größtenteils Erdkröten, aber auch seltene Arten wie Knoblauchkröte und Laubfrosch, unbeschadet über die Straße zu ihren Laichgewässern gelangen. In Stolpen-Altstadt wurde die Quellwiese in der Nähe der Pfaffenteiche wie schon in den vergangenen Jahren naturschutzgerecht gemäht. Durch diese Biotoppflegemaßnahme kann ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt des Artenschutzes und zur Offenhaltung dieses einzigartigen Biotops geleistet werden. Für die gute Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Landschaftspflege geht ein großer Dank an die Milchviehanlage Langenwolmsdorf-KG. Auch die Aktion 3 Äpfel für Goldmarie fand in diesem Jahr wieder im Landkreis statt. Besitzer von Streuobstwiesen konnten sich mit einer Kurzgeschichte, originellen Fotos oder einer Collage bewerben. Als Dankeschön gab es dafür drei hochstämmige Obstbäume. Seit etwas mehr als einem Jahr läuft beim LPV das über LEADER geförderte zweijährige Projekt Erhaltung und Entwicklung wertvoller und prägender Elemente der Kulturlandschaft im LEADER-Gebiet Sächsische Schweiz. Das Vorhaben soll besonders den Erhalt von Kulturlandschaftselementen wie Streuobstwiesen, Kopfweiden, Feldhecken, Feldgehölzen, Teichen, Feucht- und Bergwiesen sowie auch ortsnahen Wiesen fördern und nachhaltig sichern. Im Rahmen dieses Projektes wurden zunächst Kontakte mit allen Kommunen im Altkreis Sächsische Schweiz hergestellt. Nach Bestandsaufnahme des aktuellen Bedarfs erfolgt nun die Bearbeitung der vorgeschlagenen Probleme im Bereich Landschaftspflege und -entwicklung sowie die Suche nach deren Lösungsmöglichkeiten. Sieben konkrete Projektplanungen inklusive Fördermittel- und Finanzakquise konnten bisher im Altkreis Sächsische Schweiz in die Wege geleitet werden. Weitere Maßnahmenvorschläge zur Erhaltung von Kulturlandschaftselementen können gern an den LPV herangetragen werden. Kontakt: Susanne Ziemer, Projekt- und Netzwerkmanagement Kulturlandschaftselemente Sächsische Schweiz, Tel: , ziemer@lpv-ostzerzgebirge. de. Der Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. wünscht allen Lesern ein frohes, glückliches und gesundes Neues Jahr. Wir hoffen, die Stadt Stolpen auch im Jahr 2018 wieder tatkräftig bei der Landschaftspflege unterstützen zu können. Kreative Autoren, Künstler, Dichter und Heimatforscher gesucht! Das Landkalenderbuch für die Sächsische Schweiz und das Osterzgebirge, ein abwechslungsreiches Jahrbuch über Land und Leute, liegt nun schon im 11. Jahrgang (Band 2018) vor. In der Tradition der Bauern- und Heimatkalender sind darin, geordnet im Jahreskreis, die verschiedensten Beiträge zu den Schätzen unse-

32 32 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 rer Heimat in Form von Berichten, Gedichten und Geschichten zu finden. Das Besondere dabei ist, dass die Autoren keine professionellen Schriftsteller, sondern Menschen aus unserer Region sind. Und die Schätze, über die sie berichten, sind Erlebnisse mit Menschen, Ereignisse aus Vergangenheit und Gegenwart, Naturschönheiten, besondere Orte und sonst noch Erwähnenswertes, die das Leben hier gut und lebenswert machen. Nun ist es an der Zeit, mit der Arbeit am 12. Jahrgang, also dem Landkalenderbuch 2019, zu beginnen. Es soll unter dem Jahresthema Schlösser Burgen Sehenswertes stehen und Geschichte und Geschichten von bekannten oder weniger bekannten Schönheiten unserer Heimat erzählen. Wir suchen Beiträge, die anschaulich und unterhaltsam von der historischen Entstehung, der früheren und heutigen Nutzung sowie von Erlebnissen rund um dieses Thema berichten. Dabei sollte der thematische Rahmen nicht zu eng verstanden werden. Wir suchen Beiträge über Wanderungen zu bekannten oder weniger bekannten Schlössern und Burgen der Region, die Entstehungsgeschichte, die Entwicklung und ggf. den Untergang dieser Bauwerke, die natürlichen Schönheiten der Landschaften um Burgen und Schlösser, Menschen, die eng verbunden mit diesen historischen Gebäuden standen oder sich heute für den Erhalt von Schlösser und Burgen einsetzen und die Aufgaben und Probleme heutiger Schlossherren bei der Bewahrung der Denkmale, das Leben früherer Schloss- und Burgherren und die Arbeitsund Lebensbedingungen von Menschen, die für diese Herrschaften tätig waren, besondere Erlebnisse beim Besuch von Schlössern und Burgen, Geister und Gespenster, die dort ihr Unwesen trieben, von denen Sagenhaftes überliefert wurde, die technischen Meisterleistungen, die beim Bau von Schlössern, Burgen und anderen besonderen Bauwerken erbracht wurden Das Landkalenderbuch soll davon berichten, wie sich das Leben der Menschen rund um das Thema über die Jahrzehnte verändert hat. Wir freuen uns über Sachbeiträge, Erlebnisberichte, Kurzgeschichten, Gedichte, Zeichnungen und Gemaltes. Das Redaktionsteam bittet nun alle, die etwas beitragen möchten, sich bis spätestens Ende Januar 2018 unter der unten angegebenen Kontaktmöglichkeit zu melden. Nutzen Sie die langen Herbstund Winterabende, um in ihren Erinnerungen zu kramen und diese für das nächste Buch aufs Papier zu bringen. Auf Ihre Nachricht freuen sich schon die Redaktionsmitglieder der Landkalenderbücher. Kontakt, auch für Anfragen und Hinweise an: Herr Weber oder Frau Schütze von der Schütze-Engler-Weber Verlags GbR, Kaitzer Straße 18, Dresden Tel , Fax Übrigens das Landkalenderbuch 2018 zum Jahresthema Eisenbahngeschichte(n) kann noch im Verlag in Dresden und in ausgewählten Geschäften der Region erworben werden.

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