Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 10. Amtlicher Teil
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- Florian Beyer
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1 Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 10 Glückwunsch dem Kreistagspräsidenten und Bürgermeister Gerd Pillau zum 70. Gerd Pillau, seit 24 Jahren Bürgermeister der Stadt Hermsdorf und seit 2014 ehrenamtlicher Vorsitzender des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises, feierte am 4. März seinen 70. Geburtstag. Zu den Gratulanten gehörten auch der Vorstand und die Ehrenburschen der Hermsdorfer Maibaumgesellschaft (Foto). Hier trägt der Jubilar schon das Trikot mit der Nummer 70, das ihm die Handballer des SV Hermsdorf - Pillau ist auch langjähriger Vorsitzender des größten Sportvereins der Stadt - zum runden Geburtstag geschenkt haben. Einsendeschluss für Beiträge zur Landkreis-Chronik 2017 ist der 29. März Noch bis zum 29. März besteht die Möglichkeit, Texte und Fotos für die Chronik 2017 des Saale-Holzland-Kreises im Landrats amt einzusenden. Gemeinden, Vereine und Verbände, Schulen und Kindergärten, Initiativen und Interessengemeinschaften sind aufgerufen und herzlich eingeladen, Berichte und Fotos von Höhepunkten und denkwürdigen Ereignissen des Jahres 2017 aus ihrem Wirkungsbereich einzureichen. Dabei sind besonders auch die Freiwilligen Feuerwehren, Sportvereine, Chöre, Theater- und Kulturgruppen, Kirchgemeinden, Museen und Heimatstuben gefragt. Die Texte sollten kurz und informativ sein, maximal Zeichen lang und mit einem Titel versehen. Sie sollten unbedingt folgende Angaben enthalten: Titel der Veranstaltung bzw. des Ereignisses, Ort, Datum und für den Fall von Nachfragen Name und Erreichbarkeit des Verfassers. Die Texte bitte als Word-Dateien, Fotos (in ausreichender Größe, Schärfe und Helligkeit) als JPG-Dateien per senden an die Adresse presse@lrashk.thueringen.de, Betreff: Chronik Amtlicher Teil Vertrauenspersonen der Schöffenwahlausschüsse für die Amtsgerichtsbezirke Jena und Stadtroda gesucht Am enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. Damit am eine neue fünfjährige Amtszeit beginnen kann, sind im Jahr 2018 Neuwahlen durchzuführen. Das Wahlverfahren ist in den sowie 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) geregelt. Zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen aus den Vorschlagslisten der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse sowie der Entscheidung über Einsprüche gegen die Vorschlagslisten tritt beim jeweiligen Amtsgericht in jedem Wahljahr ein Ausschuss zusammen, der aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten und sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer besteht. Nach 40 Abs. 3 GVG sind die Vertrauenspersonen aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von den Kreistagen der Landkreise oder Stadträten der kreisfreien Städte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen. Vom Kreistag des Saale-Holzland-Kreises sind für den Amtsgerichtsbezirk Jena 1 Vertrauensperson für den Amtsgerichtsbezirk Stadtroda 7 Vertrauenspersonen zu wählen. Weiterhin können für die gewählten Vertrauenspersonen Stellvertreter gewählt werden. An die Vertrauenspersonen sollten die gleichen Anforderungen wie an die Schöffen bzw. Jugendschöffen gestellt werden. Daraus ergeben sich folgende Ausschließungsgründe: Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind gemäß 32 GVG: 1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; 2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Zu dem Amt eines Schöffen sollen gemäß 33 GVG nicht berufen werden: 1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; 2. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden; 3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen; 4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind; 5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind; 6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. Zu dem Amt eines Schöffen sollen gemäß 34 Abs. 1 GVG ferner nicht berufen werden: 1. der Bundespräsident; 2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung; 3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können; 4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte; 5. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; 6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind. Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Saale-Holzland-Kreises können sich bis zum 27. April 2018 schriftlich unter Angabe der Kontaktdaten (Anschrift und Telefonnummer) beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Büro Kreistag, Im Schloss, Eisenberg oder per an kreistag@lrashk.thueringen.de bewerben. H e l l e r Landrat - im Original gezeichnet -
2 Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 11 Saale-Holzland-Kreis Bekanntmachung über die öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Wahl des Landrates Die öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Landratswahl im Saale-Holzland-Kreis am 15. April 2018 findet am 18. April 2018 um 17:00 Uhr im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Im Schloß, 1. Etage, großes Sitzungszimmer in Eisenberg, statt. Des Weiteren wird innerhalb der Sitzung festgestellt, ob eine Stichwahl stattzufinden hat. Eisenberg, den Dr. Dietmar Möller Kreiswahlleiter - im Original gezeichnet - Saale-Holzland-Kreis Bekanntmachung 1. Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13. März 2018 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Landrates des Saale-Holzland-Kreises am 15. April 2018 zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden. 2. Jeder Bewerber hat gemäß 24 Abs. 3 Satz 3 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes gegenüber dem Wahlleiter schriftlich zu erklären, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragen dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat. Listen- Nr. Name der Partei/ Wählergruppe/ Einzelbewerber 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands Kennwort CDU Nachname, Vorname Heller, Andreas 2 DIE LINKE DIE LINKE Schurtzmann, Knuth 3 Bündnis90/DIE GRÜNEN GRÜNE Dr. Matthey, Astrid 4 Gruber, Tobias Gruber Gruber, Tobias Eisenberg, den Geb.- jahr Beruf Anschrift Erklärung nach Punkt Lehrer Dorfstr. 47b Serba 1964 Diplomsozialpädagoge 1978 wissenschaftl. Mitarbeiterin 1974 Landschaftsgärtner Straße der DSF Trockenborn- Wolfersdorf Am Anger Droschka Ludwigstr St. Gangloff Dr. Dietmar Möller Kreiswahlleiter - im Original gezeichnet und gesiegelt - Aus dem Kreistag und seinen Ausschüssen Informationen aus dem Kreistag Auf Einladung des Landrates trat am Mittwoch, dem , der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises im Kaisersaal des Landratsamtes in Eisenberg zu seiner 22. Sitzung zusammen. An der Sitzung nahmen 37 Kreistagsmitglieder, der Landrat, Gäste sowie Vertreter der Presse teil. Die Sitzung war unterteilt in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Der Kreistag fasste in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse: Beschluss K /18 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bestellt auf Grundlage der 114, 115 in Verbindung mit 81 Abs. 3 und 4 ThürKO Frau Kristin Wurmehl mit sofortiger Wirkung zur Rechnungsprüferin Verwaltung/Betriebswirtschaft des Saale-Holzland-Kreises. Beschluss K /18 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt das Rederecht für Frau John zu dem TOP 3 Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Projektidee Regionalpark Saale-Ilm-Unstrut. Beschluss K /18 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises stimmt der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Projektidee Regionalpark Saale-Ilm-Unstrut zu und ermächtigt den Landrat, den als Anlage beigefügten Kooperationsvertrag Nr. 01/2018 zu unterzeichnen. Die Thematik wird in den Ausschüssen für Tourismus, Umwelt und Landwirtschaft sowie Bau, Wirtschaft und Infrastruktur weitergehend behandelt. Beschluss K /18 Auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport sowie des Ausschusses für Haushalt und Finanzen beschließt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises, den aufgeführten Vereinen im Rahmen der investiven Sportförderung 2018 finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Antragsteller Maßnahme/ Vorhaben Kreiszuschuss SV Blau- Weiß Bürgel e. V. Verein Zöthen 1999 e. V. Beschluss K /18 Ersatzneubau Weitsprunganlage ,00 Einhausung Sanitäranlage 2.500,00 Gesamtzuschuss ,00 (1) Auf Vorschlag der Fraktion SPD beschließt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises den Wechsel des sachkundigen Bürgers Herrn
3 Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 12 Andreas Häusler von dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. (2) Auf Vorschlag der Fraktion SPD beschließt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises den Wechsel der sachkundigen Bürgerin Frau Diana Klein von dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport. (3) Auf Vorschlag der CDU-Fraktion beschließt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises die Abberufung der sachkundigen Bürgerin Frau Steffi Hoog aus dem Ausschuss für Tourismus, Umwelt und Landwirtschaft. (4) Auf Vorschlag der CDU-Fraktion beschließt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises die Berufung des sachkundigen Bürgers Herrn René Pooch in den Ausschuss für Tourismus, Umwelt und Landwirtschaft. Beschluss K /18 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises genehmigt die Niederschrift seiner 21. Sitzung am Informationen aus dem Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss fasste in seiner 18. Sitzung am nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung: Beschluss JHA 88-18/18 beschließt die Erteilung des Rederechtes an Frau Hennig und Frau Schröter zu dem TOP 1 Bericht über die Arbeitsergebnisse im Projekt Thüringer Eltern-Kind-Zentrum in der Kindertagesstätte Pfiffikus. Beschluss JHA 89-18/18 beschließt die Erteilung des Rederechtes an Frau Witt und Frau Kühnapfel zu dem TOP 2 Vorstellung des Netzwerkes Courage gegen Drogen aus dem Saale-Orla-Kreis. Beschluss JHA 90-18/18 beschließt die Erteilung des Rederechtes an Frau Krasser und Frau Fügmann zu dem TOP 2 Vorstellung des Netzwerkes Courage gegen Drogen aus dem Saale-Orla-Kreis. Beschluss JHA 91-18/18 beschließt die Vertagung des Tagesordnungspunktes 4 Laufzeit Jugendförderplan in den kommenden Jugendhilfeausschuss am Ablehnung Beschluss JHA 92-18/18 beschließt für den derzeit gültigen Jugendförderplan eine Laufzeit bis zum Beschluss JHA 93-18/18 genehmigt die Niederschrift seiner 17. Sitzung vom haben dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn sie während ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen, sondern aus Gründen der Wegzeit auswärtig untergebracht sind. Antragsformulare erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung oder sind über das Internet unter abrufbar. Erstanträge sollten spätestens in dem Monat abgegeben werden, in dem die Ausbildung beginnt. Das Amt für Ausbildungsförderung des Saale-Holzland-Kreises finden Sie in Eisenberg, Im Schloß, Haus 2, Zimmer 108. Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr 08:30 bis 12:00 Uhr Di. 13:30 bis 15:30 Uhr Do. 13:30 bis 17:30 Uhr Telefon: /225 Fax: bafoeg@lrashk.thueringen.de Ihr Amt für Ausbildungsförderung Ordnungsamt Landratsamt Saale-Holzland-Kreis untere Jagdbehörde Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Flächen der Gemarkung Scheiditz an die Jagdgenossenschaft Albersdorf I. 1. Die Flächen der Gemarkung Scheiditz werden jagdrechtlich auf der Grundlage des 10 Abs. 2 des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG) in der jeweils geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2006 (GVBl. S. 313) an die Jagdgenossenschaft Albersdorf angegliedert. Nach 10 Abs. 1 ThJG beträgt die Mindestgröße eines Gemeinschaftsjagdbezirkes 250 Hektar. Die Gemeinde Scheiditz besitzt nicht die gesetzlich normierte Größe eines Gemeinschaftsjagdbezirkes. Aus diesem Grund ist sie durch die untere Jagdbehörde einem angrenzenden Jagdbezirk anzugliedern. Da aus Gründen der Jagdpflege und Jagdausübung die gemeinsame Grenze der Gemarkung Scheiditz und Alberdorf die Voraussetzungen für eine Angliederung ermöglicht, sind diese Flächen wie o. g. durch die Behörde anzugliedern. 2. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. 3. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Rechtsbehelfsbelehrung II. Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, Gera erhoben werden. Eisenberg, den Schulverwaltungs- und Kulturamt Das Amt für Ausbildungsförderung informiert Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Gefördert werden können Berufsfachschüler, Schüler an höheren Berufsfachschulen, Fachoberschüler und Fachschüler. Schüler allgemeinbildender Schulen, Gymnasiasten, Auszubildende an beruflichen Gymnasien und Schüler im Berufsvorbereitungs- bzw. Berufsgrundbildungsjahr Im Auftrag Scholz Abteilungsleiterin Falknerprüfung 2018 Die untere Jagdbehörde des Saale-Holzland-Kreises führt am um 09:00 Uhr in Großhelmsdorf eine Falknerprüfung auf der Grundlage der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Jäger, Falkner und Jagdaufseher (ThürAPOJ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Dezember 2016 durch. Die Bewerber haben sich spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin beim Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, Untere Jagdbehör-
4 Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 13 de, Postfach 1310, Eisenberg, Tel.: /70537, ordnung@lrashk.thueringen.de schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. Ein Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung zum Falkner mit mindestens 60 Unterrichtsstunden. Auf den praxisbezogenen Teil der Ausbildung müssen mindestens 20 Unterrichtsstunden entfallen, 2. Bei Prüfungsvorbereitung außerhalb von Thüringen der Nachweis über eine gleichwertige Ausbildung, wobei die Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Prüfungsbehörde obliegt. 3. Eine Bescheinigung über die bezahlte Prüfungsgebühr in Höhe vom 150,00 auf das Konto der Sparkasse Jena-Holzland, IBAN DE , BIC HELADEF1JEN. Zahlungsgrund: Falknerprüfung 1103/1006) und 4. Bei Minderjährigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Prüfungsbehörde. Der Bewerber wird schriftlich über die Zulassung zur Prüfung in Kenntnis gesetzt. Schumacher Amtsleiter Dienstleistungsbetrieb Saale-Holzland-Kreis, Bereich Abfallwirtschaft Entsorgung zu den Oster- Feiertagen 30. März 2018 (Karfreitag) und 2. April 2018 (Ostermontag) im SHK Aufgrund der Feiertage kommt es zu Veränderungen bei der Entsorgung von Restmüll, Gelber Tonne bzw. Altpapier in den betroffenen Ortschaften im Saale-Holzland-Kreis wie folgt: Restmüll, Gelbe Tonne und Papier: 30. März (Karfreitag) wird am Sonnabend, dem 31. März, nachgeholt. 02. April (Ostermontag) wird am Dienstag, dem 03. April, nachgeholt. Beispiel: Restmüll Rausdorf: Freitag (ungerade KW) (Karfreitag), wird am Sonnabend, dem nachgefahren. blaue Tonne Bucha: Montag (gerade KW) (Ostermontag) wird am Dienstag, dem nachgeholt Sollte in der Woche nach den Feiertagen in einigen Orten die Entsorgung nicht pünktlich zum Entsorgungstermin erfolgen, lassen Sie bitte die Behälter noch am Aufstellort stehen. Es kann zu Verzögerungen kommen, aber die Behälter werden auf jeden Fall noch entleert. Die Termine der Feiertagsentsorgung finden Sie auch im Abfallkalender 2018 und auf der Homepage ( Kunze, Werkleiter Erste Schadstoffkleinmengensammlung aus Haushalten im Jahr 2018 Im Saale-Holzland-Kreis findet vom die 1. Sammlung von Schadstoffkleinmengen in diesem Jahr statt. Die Termine für die Sammelaktionen finden Sie auf dieser und den nachfolgenden Seiten. Außerdem stehen sie im Abfallkalender 2018 und auf der Internetseite des Dienstleistungsbetriebes ( Am Schadstoffmobil wird u. a. Folgendes angenommen: Abbeizmittel, Abflussreiniger, Akkus, Allzweckreiniger, Autopflegemittel, Batterien, Beizen, Chemikalien aller Art, Desinfektionsmittel, Düngemittelreste, Energiesparlampen, Farbreste, Farbverdünner, Frostschutzmittel, Fixierbäder, Fotochemikalien, Fensterputzmittel, Fleckentferner, Fugendichtmasse, Gartenchemikalien, Gifte, Grillanzünder, Grillreiniger, Halogenlampen, Haushaltschemikalien, Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Insektenvernichtungsmittel, Imprägniermittel, Kalkentferner, Klebstoffe, Kosmetika, Lacke, Laugen, Lederspray, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Medikamente, Nagellackentferner, Nitroverdünnung, Pflanzenschutzmittel, Quecksilberabfälle, Rattengift, Reinigungsmittel, Rohrreiniger, Rostschutzmittel, Salben, Sanitärreiniger, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schmieröle, Silberputzmittel, Thermometer, Terpentin, Trockenbatterien, Verdünnung, Waschbenzin, WC-Reiniger, Zweikomponentenkleber u. a. Schadstoffe sind dem Personal des Schadstoffmobiles persönlich zu übergeben. Eine unbeaufsichtigte Bereitstellung an den Standplätzen des Schadstoffmobiles ist nicht erlaubt. Elektro- und Elektronikgeräte werden nicht am Schadstoffmobil angenommen, diese können Sie u.a. telefonisch unter der Nummer 03641/ zur Abholung anmelden oder auf dem Wertstoffhof der Firma Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG in Eisenberg, Mozartstraße 4, zu folgenden Zeiten abgeben: Ort Standplatz Zeit Min. Datum 1. Sammlung von Uhrzeit Wolfersdorf :00 10:45 Ottendorf / Einkaufsmarkt bis :00 11:45 ehemalige Molkerei :30 13:00 Hellborn ehemalige Waage :15 13:45 Eineborn :00 14:45 Tautendorf Kleinebersdorf Reichenbach vor dem Gemeindebüro Sportplatz Ortseingang rechts :00 15: :45 16:30 St. Gangloff Kulturhaus Schwan :45 17:30 Kischlitz Feuerlöschteich :00 10:15 Mertendorf Wertstoffcontainerplatz :30 10:45 Rockau :00 11:20 Wetzdorf :35 11:50 Poppendorf Wertstoffcontainerplatz :05 12:20 Graitschen/ Höhe alte Waage :35 12:50 Grabsdorf Wertstoffcontainerplatz :50 14:05 Wertstoffcontainerplatz :15 14:30 Wertstoffcontainerplatz :45 15:00 Schleuskau ehemalige Stallanlage :15 15:30 vor der Gaststätte Thierschneck Kleinprießnitz Frauenprießnitz Dornburg Ortseingang/ großer Besucherparkplatz (oben) :45 16: :00 17:30 Törpla Wertstoffcontainerplatz :00 10:15 Gösen Mo: geschlossen Die, Do: / Uhr Mi: / Uhr Fr: / 12: Uhr Sa: Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Abfallberatung unter Tel , Fax oder mail@awb-shk.de gern zur Verfügung. Kunze, Werkleiter Törplaer Einfahrt vor Schaukasten :35 10:55 Kämmeritz Wertstoffcontainerplatz :15 11:35 Hainchen Wertstoffcontainerplatz :50 12:05 Pratschütz Wertstoffcontainerplatz :20 12:35 Zschorgula Dorfplatz :50 13:05 Nautschütz Wertstoffcontainerplatz :05 14:50 Böhlitz Wertstoffcontainerplatz :05 15:20
5 Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 14 Ort Standplatz Zeit Min. Datum 1. Sammlung Uhrzeit von bis Wertstoffcontainerplatz :35 15:50 Rudelsdorf Wertstoffcontainerplatz :05 16:20 Lindau Wertstoffcontainerplatz :35 16:50 Wertstoffcontainerplatz :00 17:15 Kleinbucha Buswendeschleife :00 10:15 Geunitz :45 11:05 Reinstädt Dorfplatz :25 12:00 Zweifelbach an der Milchbank :15 12:35 Röttelmisch alte Waage :35 13:55 Gumperda Wertstoffcontainerplatz : Bibra Wertstoffcontainerplatz :45 15:05 Zwabitz Wertstoffcontainerplatz :20 15:40 Greuda Wertstoffcontainerplatz :55 16:15 Altenberga Wertstoffcontainerplatz :30 16:50 Stadtroda Brauhausplatz :00 08:30 Stadtroda Stadtmitte :45 09:45 Stadtroda Goetheweg/ ehemaliges Bistro :00 11:00 Stadtroda Netto/ :15 12: :00 10:15 Buchheim :30 10:45 Wertstoffcontainerplatz :00 11:15 Etzdorf :30 11:45 Eisenberg, Kursdorf. Str. Rauda Mühltalseingang :00 12:15 Gemeindeparkplatz an der Bahnhofstraße Wendeschleife am Raudabach :30 12: :30 13:55 Nickelsdorf Wertstoffcontainerplatz :10 14:25 Crossen an der Hauptstraße :40 15:25 Ahlendorf Wertstoffcontainerplatz :40 15:55 Tauchlitz Wertstoffcontainerplatz :10 16:25 Silbitz an der Schule :40 17:05 Seifartsdorf untere :20 17:35 Waltersdorf Wertstoffcontainerplatz :00 10:45 Wertstoffcontainerplatz :00 11:45 Lippersdorf Glascontainer :00 12:45 Weißbach ehem. Konsum :45 14:00 Rattelsdorf Bremsnitz Karlsdorf Großhelmsdorf Königshofen Walpernhain Thiemendorf Hartmannsdorf Erdmannsdorf Renthendorf Stellplatz Buswendeplatz Stellplatz Buswendeplatz Ortsmitte Schullandheim :15 14: : : :20 17:05 Tautenhain ehem. Kaufhalle :00 10:35 Weißenborn Wertstoffcontainerplatz :50 11:15 Bad Klosterlausnitz Bobeck Waldparkplatz hinter der Köppe :25 12:10 Wertstoffcontainerplatz :25 13:10 Kulturhaus am Maibaum :10 14:40 Waldeck Dorfplatz :50 15:20 Albersdorf vor der Gaststätte :35 16:00 Scheiditz Dorfmitte :15 16:30 Bad Klosterlausnitz Schöngleina Mörsdorf am Kulturhaus :45 17:30 Abzweig Bollberg, Containerplatz 50 m li :00 10:30 Bollberg Dorfplatz :15 Dorna Abzweig Doma :30 12:00 Quirla Abzweig Doma :30 12:00 Möckern :15 12:45 Dorfplatz :00 13:15 Tissa Dorfplatz :30 13:45 Tröbnitz Feuerwehrhaus :30 15:15 Geisenhain Ochsenwiese :30 16:00 Meusebach Dorfmitte :15 16:30 Rabis vor der Gaststätte Schlöben Kulturhausvorplatz :45 09:00 Gröben Gemeindeverwaltung :15 09:45 Hainbücht Dorfplatz :00 10:15 Stadtroda Zeitzgrundeinfahrt :30 11:15 Lotschen Dorfplatz :30 11:45 Ruttersdorf Dorfplatz :00 12:30 Seitenroda Parkbuchten an der Feuerwehr :00 10:30 Lindig :00 Gaststätte Zum Rieseneck :15 11:45 Schmölln Wertstoffcontainerplatz :00 12:15 vor der Verkaufsstelle :30 12:45 Freienorla vor Autohaus Demuth :00 13:30 Orlamünde (obere Stadt) Orlamünde (untere Stadt) Bauhof :30 15:15 B :30 16:00 Dienstädt Gaststätte :15 16:30 Eichenberg :45 17:00 vor dem ehem. Konsum Ulrichswalde Kleineutersdorf Hummelshain Großeutersdorf B 88 Parkstreifen :15 17:40 Klengel Wertstoffcontainerplatz :00 10:15 Serba an der Feuerwehr :30 10:50 Trotz Einfahrt Gewerbegebiet/Bäckerei Plöthner :05 11:20 Silbertal Wertstoffcontainerplatz :35 11:55 Hetzdorf Dorfeiche :10 12:25 Droschka am Imbiss :10 13:30 Bürgel am Sportplatz :45 14:30 Gniebsdorf Wertstoffcontainerplatz :45 15:00 Thalbürgel Dorfplatz vor der Schule :15 15:35
6 Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 15 Ilmsdorf Abzweig Beulbar/ :50 16:05 Beulbar Wertstoffcontainerplatz :20 16:35 Gerega an der Dorflinde :50 17:05 Dorfplatz :00 10:30 am Ortseingang :45 11:05 Jenalöbnitz Ortsmitte :20 11:40 Beutnitz Gaststätte Gleistal :55 12:15 Golmsdorf Wertstoffcontainerplatz :15 13:45 Dorndorf/ Steudnitz ein Standplatz REWE :00 15:15 Tautenburg Wertstoffcontainerplatz : Hermsdorf Hermsdorf Buswendeschleife :00 08:30 Grünstädter Platz/ Garagen R.-Breitscheid-Str. (vor dem Hochhaus) :45 09: : Hermsdorf Rathausplatz :45 11:30 Hermsdorf Bahnhofsvorplatz :45 12:30 Hermsdorf Rauschwitz Friedensschule :45 13:15 Ortsmitte / Dorfteich :00 10:15 vor der Gaststätte/ :30 10:55 Wertstoffcontainerplatz :10 11:25 Nischwitz :40 11:55 Göritzberg Wertstoffcontainerplatz :10 12:25 Hohendorf Wertstoffcontainerplatz : Nausnitz Wertstoffcontainerplatz :55 14:10 Poxdorf Wertstoffcontainerplatz :40 Graitschen/ Bürgel Wertstoffcontainerplatz :20 Löberschütz :35 15:55 Taupadel Wertstoffcontainerplatz :10 16:25 Rodigast Wertstoffcontainerplatz :40 16:55 Lucka Ortsausgang Feldweg rechts an der Ziegelei/ Zweirad Seifert : :00 10:45 Bergstraße/Kastanie :00 12:00 Laasdorf Brückenstraße/ Förderzentrum Ölwiesenweg/ Parkstreifen Regelschule (Am Langen Bürgel) Großlöbichau Kleinlöbichau Schleifreisen Karsdorfberg Schmörschwitz Ch.-Eckardt-Str./Parkfläche Porzellanwerk Gaststätte Zu den Linden :45 13: :00 15: :15 16: :40 17: :00 10:30 Gernewitz vor dem Denkmalhof :45 11:15 Rausdorf Feuerwehrhaus :00 Buswendeschleife :15 12:30 Waage :00 Untergneus Dorfplatz :00 14:10 Obergneus Dorfplatz :25 14:40 Magersdorf Dorfplatz an der Linde :55 15:10 Dorfplatz :25 15:40 Oberbodnitz Kirche :55 16:10 Seitenbrück Kulturhaus :25 16: :55 17:40 Aubitz Wertstoffcontainerplatz :00 10:15 Pretschwitz Wertstoffcontainerplatz :30 10:45 Döllschütz Wertstoffcontainerplatz :00 11:15 Petersberg an der Telefonzelle :30 11:45 Tünschütz Wertstoffcontainerplatz : Dothen Wertstoffcontainerplatz :15 13:35 Willschütz Wertstoffcontainerplatz :50 14:05 Launewitz Wertstoffcontainerplatz :20 14:35 Schkölen Taubenherd :50 15:50 Hainspitz am See :00 08:30 Eisenberg Markt :50 09:50 Eisenberg Lessingstr :05 11:05 Wertstoffcontainerplatz :00 10:15 Wichmar Buswendeschleife :30 10:45 Döbritschen Wertstoffcontainerplatz :00 11:15 Wonnitz Wertstoffcontainerplatz :30 11:45 Zöthen :45 13:00 Döbrichau Wertstoffcontainerplatz :15 13:30 Posewitz Ortsmitte :00 Schinditz Wertstoffcontainerplatz :10 14:20 Tümpling Wertstoffcontainerplatz :35 15:05 Stöben Wertstoffcontainerplatz :20 15:50 Camburg REWE-Markt :05 16:35 Wertstoffcontainerplatz :45 17:00 Porstendorf Bulgarstube :00 10:15 Kleinbockedra Großbockedra Unterbodnitz Trockenborn Würchhausen Rodameuschel Neuengönna / Feuerwehr/Container :30 10:50 Altengönna :05 11:25 Lehesten gegenüber :40 12:00 Rödigen Ortseingang :15 12:35 Nerkewitz :35 14:05 Stiebritz Buswendeschleife :20 14:40 Hainichen Wertstoffcontainerplatz :05 15:25 Zimmern Platz der Feuerwehr :40 16:10 Wilsdorf Wertstoffcontainerplatz :25 16:50 Hirschroda Wertstoffcontainerplatz :05 17:25 Zöllnitz gegenüber Autohaus Weise :00 10:30 Rutha Dorfplatz an der Eiche :45 11:05 Sulza Getränkehandel :20 11:35 Rothenstein Parkstreifen an B 88, nach Ampel :50 12:20
7 Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 16 Oelknitz Wertstoffcontainerplatz :20 13:40 Schöps Jägersdorf Kleinpürschütz Großpürschütz Haushaltssatzung des Zweckverbandes Eisenberger Mühltal für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund des 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S 194, 201), i. V. m. 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung Thür- KO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91), erlässt der Zweckverband Eisenberger Mühltal folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2018 wird hiermit festgesetzt. Er schließt und ab. im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt Waage/Bahnübergang R. B 88 Feuerwehrgerätehaus ggü. Jägersdorf Nr. 26 NEU gegenüber Bauernstube in den Einnahmen und den Ausgaben mit in den Einnahmen und den Ausgaben mit EUR EUR Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen :45 14: :20 14: :55 15:10 Buswendeschleife :25 15:45 Schirnewitz Wertstoffcontainerplatz :00 16:20 Altendorf Gaststätte :35 16:55 Nennsdorf Wendeschleife :00 10:30 Oßmaritz Wertstoffcontainerplatz :45 11:00 Coppanz :15 11:30 Bucha :45 12:25 Schorba alte Waage :40 12:55 Milda Gemeindeverwaltung :55 14:15 Großkröbitz Wertstoffcontainerplatz :30 14:45 Kleinkröbitz Ortseingang/ LPG-Platz :00 15:15 Zimmritz alte Tankstelle :30 15:50 Rodias Silo :05 16:20 neben der Fleischereiverkaufstelle Dürrengleina am Dorfteich - NEU :35 16:50 Eisenberg A.-Bebel-Str : Eisenberg Mühlenstraße, An der Schöppe :45 11:15 Informationen der Zweckverbände Der Zweckverband erhebt im Haushaltsjahr 2018 keine Umlage von seinen Verbandsmitgliedern. 5 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben sind nicht vorgesehen. entfällt Impressum 6 7 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Eisenberg, den Witkop - im Original gezeichnet - Verbandsvorsitzender Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit Beschluss vom , Beschluss-Nr. 1/2018 hat die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom , Az /18-SHK die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält demnach keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die vorzeitige Bekanntmachung gemäß 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wurde ausdrücklich zugelassen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom bis in der Kämmerei der Stadtverwaltung Eisenberg während der üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Eisenberg, den Witkop - im Original gezeichnet - Verbandsvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung Das Amtsblatt des Zweckverbandes JenaWasser Nr. 1/2018 ist am 7. März 2018 erschienen. Für die Mitgliedsgemeinden im Saale-Holzland-Kreis liegt es öffentlich in der folgenden Verwaltung aus: Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, Rathausstraße 1 in Dornburg-Camburg Darüber hinaus finden Sie das Amtsblatt als Download unter Im Amtsblatt erfolgte die Veröffentlichung der Beschlüsse der 138. Verbandsversammlung am 19. Februar 2018 sowie die Öffentliche Bekanntmachung über beitragspflichtige Maßnahmen nach 13 Thüringer Kommunalabgabengesetz. Zweckverband JenaWasser Herausgeber: Saale-Holzland-Kreis. Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Andreas Heller, Im Schloss, Eisenberg. - Redaktion: Pressestelle, Claudia Bioly-Schlebe. Anschrift: Eisenberg, Im Schloß; Postfach 1310, Eisenberg, Telefon: / , Fax: / , presse@lrashk. thueringen.de Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder Dritter zeichnen diese selbst verantwortlich. Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax 03677/ Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt, erreichbar beim Verlag. Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich. Es wird an alle erreichbaren Privathaushalte im Saale-Holzland-Kreis kostenlos verteilt. Einzelexemplare gegen Erstattung der Portogebühren: über Landratsamt SHK, Pressestelle, Postfach 13 10, Eisenberg. Verantwortlich für die kostenlose Verteilung: Mediengruppe Thüringen Direktmarketing GmbH, Gottstedter Landstraße 6, Erfurt.
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