Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 10. Amtlicher Teil

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 10. Amtlicher Teil"

Transkript

1 Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 10 Glückwunsch dem Kreistagspräsidenten und Bürgermeister Gerd Pillau zum 70. Gerd Pillau, seit 24 Jahren Bürgermeister der Stadt Hermsdorf und seit 2014 ehrenamtlicher Vorsitzender des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises, feierte am 4. März seinen 70. Geburtstag. Zu den Gratulanten gehörten auch der Vorstand und die Ehrenburschen der Hermsdorfer Maibaumgesellschaft (Foto). Hier trägt der Jubilar schon das Trikot mit der Nummer 70, das ihm die Handballer des SV Hermsdorf - Pillau ist auch langjähriger Vorsitzender des größten Sportvereins der Stadt - zum runden Geburtstag geschenkt haben. Einsendeschluss für Beiträge zur Landkreis-Chronik 2017 ist der 29. März Noch bis zum 29. März besteht die Möglichkeit, Texte und Fotos für die Chronik 2017 des Saale-Holzland-Kreises im Landrats amt einzusenden. Gemeinden, Vereine und Verbände, Schulen und Kindergärten, Initiativen und Interessengemeinschaften sind aufgerufen und herzlich eingeladen, Berichte und Fotos von Höhepunkten und denkwürdigen Ereignissen des Jahres 2017 aus ihrem Wirkungsbereich einzureichen. Dabei sind besonders auch die Freiwilligen Feuerwehren, Sportvereine, Chöre, Theater- und Kulturgruppen, Kirchgemeinden, Museen und Heimatstuben gefragt. Die Texte sollten kurz und informativ sein, maximal Zeichen lang und mit einem Titel versehen. Sie sollten unbedingt folgende Angaben enthalten: Titel der Veranstaltung bzw. des Ereignisses, Ort, Datum und für den Fall von Nachfragen Name und Erreichbarkeit des Verfassers. Die Texte bitte als Word-Dateien, Fotos (in ausreichender Größe, Schärfe und Helligkeit) als JPG-Dateien per senden an die Adresse presse@lrashk.thueringen.de, Betreff: Chronik Amtlicher Teil Vertrauenspersonen der Schöffenwahlausschüsse für die Amtsgerichtsbezirke Jena und Stadtroda gesucht Am enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. Damit am eine neue fünfjährige Amtszeit beginnen kann, sind im Jahr 2018 Neuwahlen durchzuführen. Das Wahlverfahren ist in den sowie 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) geregelt. Zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen aus den Vorschlagslisten der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse sowie der Entscheidung über Einsprüche gegen die Vorschlagslisten tritt beim jeweiligen Amtsgericht in jedem Wahljahr ein Ausschuss zusammen, der aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten und sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer besteht. Nach 40 Abs. 3 GVG sind die Vertrauenspersonen aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von den Kreistagen der Landkreise oder Stadträten der kreisfreien Städte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen. Vom Kreistag des Saale-Holzland-Kreises sind für den Amtsgerichtsbezirk Jena 1 Vertrauensperson für den Amtsgerichtsbezirk Stadtroda 7 Vertrauenspersonen zu wählen. Weiterhin können für die gewählten Vertrauenspersonen Stellvertreter gewählt werden. An die Vertrauenspersonen sollten die gleichen Anforderungen wie an die Schöffen bzw. Jugendschöffen gestellt werden. Daraus ergeben sich folgende Ausschließungsgründe: Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind gemäß 32 GVG: 1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; 2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Zu dem Amt eines Schöffen sollen gemäß 33 GVG nicht berufen werden: 1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; 2. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden; 3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen; 4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind; 5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind; 6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. Zu dem Amt eines Schöffen sollen gemäß 34 Abs. 1 GVG ferner nicht berufen werden: 1. der Bundespräsident; 2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung; 3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können; 4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte; 5. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; 6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind. Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Saale-Holzland-Kreises können sich bis zum 27. April 2018 schriftlich unter Angabe der Kontaktdaten (Anschrift und Telefonnummer) beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Büro Kreistag, Im Schloss, Eisenberg oder per an kreistag@lrashk.thueringen.de bewerben. H e l l e r Landrat - im Original gezeichnet -

2 Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 11 Saale-Holzland-Kreis Bekanntmachung über die öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Wahl des Landrates Die öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Landratswahl im Saale-Holzland-Kreis am 15. April 2018 findet am 18. April 2018 um 17:00 Uhr im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Im Schloß, 1. Etage, großes Sitzungszimmer in Eisenberg, statt. Des Weiteren wird innerhalb der Sitzung festgestellt, ob eine Stichwahl stattzufinden hat. Eisenberg, den Dr. Dietmar Möller Kreiswahlleiter - im Original gezeichnet - Saale-Holzland-Kreis Bekanntmachung 1. Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13. März 2018 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Landrates des Saale-Holzland-Kreises am 15. April 2018 zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden. 2. Jeder Bewerber hat gemäß 24 Abs. 3 Satz 3 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes gegenüber dem Wahlleiter schriftlich zu erklären, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragen dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat. Listen- Nr. Name der Partei/ Wählergruppe/ Einzelbewerber 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands Kennwort CDU Nachname, Vorname Heller, Andreas 2 DIE LINKE DIE LINKE Schurtzmann, Knuth 3 Bündnis90/DIE GRÜNEN GRÜNE Dr. Matthey, Astrid 4 Gruber, Tobias Gruber Gruber, Tobias Eisenberg, den Geb.- jahr Beruf Anschrift Erklärung nach Punkt Lehrer Dorfstr. 47b Serba 1964 Diplomsozialpädagoge 1978 wissenschaftl. Mitarbeiterin 1974 Landschaftsgärtner Straße der DSF Trockenborn- Wolfersdorf Am Anger Droschka Ludwigstr St. Gangloff Dr. Dietmar Möller Kreiswahlleiter - im Original gezeichnet und gesiegelt - Aus dem Kreistag und seinen Ausschüssen Informationen aus dem Kreistag Auf Einladung des Landrates trat am Mittwoch, dem , der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises im Kaisersaal des Landratsamtes in Eisenberg zu seiner 22. Sitzung zusammen. An der Sitzung nahmen 37 Kreistagsmitglieder, der Landrat, Gäste sowie Vertreter der Presse teil. Die Sitzung war unterteilt in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Der Kreistag fasste in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse: Beschluss K /18 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bestellt auf Grundlage der 114, 115 in Verbindung mit 81 Abs. 3 und 4 ThürKO Frau Kristin Wurmehl mit sofortiger Wirkung zur Rechnungsprüferin Verwaltung/Betriebswirtschaft des Saale-Holzland-Kreises. Beschluss K /18 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt das Rederecht für Frau John zu dem TOP 3 Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Projektidee Regionalpark Saale-Ilm-Unstrut. Beschluss K /18 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises stimmt der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Projektidee Regionalpark Saale-Ilm-Unstrut zu und ermächtigt den Landrat, den als Anlage beigefügten Kooperationsvertrag Nr. 01/2018 zu unterzeichnen. Die Thematik wird in den Ausschüssen für Tourismus, Umwelt und Landwirtschaft sowie Bau, Wirtschaft und Infrastruktur weitergehend behandelt. Beschluss K /18 Auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport sowie des Ausschusses für Haushalt und Finanzen beschließt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises, den aufgeführten Vereinen im Rahmen der investiven Sportförderung 2018 finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Antragsteller Maßnahme/ Vorhaben Kreiszuschuss SV Blau- Weiß Bürgel e. V. Verein Zöthen 1999 e. V. Beschluss K /18 Ersatzneubau Weitsprunganlage ,00 Einhausung Sanitäranlage 2.500,00 Gesamtzuschuss ,00 (1) Auf Vorschlag der Fraktion SPD beschließt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises den Wechsel des sachkundigen Bürgers Herrn

3 Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 12 Andreas Häusler von dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. (2) Auf Vorschlag der Fraktion SPD beschließt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises den Wechsel der sachkundigen Bürgerin Frau Diana Klein von dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport. (3) Auf Vorschlag der CDU-Fraktion beschließt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises die Abberufung der sachkundigen Bürgerin Frau Steffi Hoog aus dem Ausschuss für Tourismus, Umwelt und Landwirtschaft. (4) Auf Vorschlag der CDU-Fraktion beschließt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises die Berufung des sachkundigen Bürgers Herrn René Pooch in den Ausschuss für Tourismus, Umwelt und Landwirtschaft. Beschluss K /18 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises genehmigt die Niederschrift seiner 21. Sitzung am Informationen aus dem Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss fasste in seiner 18. Sitzung am nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung: Beschluss JHA 88-18/18 beschließt die Erteilung des Rederechtes an Frau Hennig und Frau Schröter zu dem TOP 1 Bericht über die Arbeitsergebnisse im Projekt Thüringer Eltern-Kind-Zentrum in der Kindertagesstätte Pfiffikus. Beschluss JHA 89-18/18 beschließt die Erteilung des Rederechtes an Frau Witt und Frau Kühnapfel zu dem TOP 2 Vorstellung des Netzwerkes Courage gegen Drogen aus dem Saale-Orla-Kreis. Beschluss JHA 90-18/18 beschließt die Erteilung des Rederechtes an Frau Krasser und Frau Fügmann zu dem TOP 2 Vorstellung des Netzwerkes Courage gegen Drogen aus dem Saale-Orla-Kreis. Beschluss JHA 91-18/18 beschließt die Vertagung des Tagesordnungspunktes 4 Laufzeit Jugendförderplan in den kommenden Jugendhilfeausschuss am Ablehnung Beschluss JHA 92-18/18 beschließt für den derzeit gültigen Jugendförderplan eine Laufzeit bis zum Beschluss JHA 93-18/18 genehmigt die Niederschrift seiner 17. Sitzung vom haben dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn sie während ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen, sondern aus Gründen der Wegzeit auswärtig untergebracht sind. Antragsformulare erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung oder sind über das Internet unter abrufbar. Erstanträge sollten spätestens in dem Monat abgegeben werden, in dem die Ausbildung beginnt. Das Amt für Ausbildungsförderung des Saale-Holzland-Kreises finden Sie in Eisenberg, Im Schloß, Haus 2, Zimmer 108. Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr 08:30 bis 12:00 Uhr Di. 13:30 bis 15:30 Uhr Do. 13:30 bis 17:30 Uhr Telefon: /225 Fax: bafoeg@lrashk.thueringen.de Ihr Amt für Ausbildungsförderung Ordnungsamt Landratsamt Saale-Holzland-Kreis untere Jagdbehörde Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Flächen der Gemarkung Scheiditz an die Jagdgenossenschaft Albersdorf I. 1. Die Flächen der Gemarkung Scheiditz werden jagdrechtlich auf der Grundlage des 10 Abs. 2 des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG) in der jeweils geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2006 (GVBl. S. 313) an die Jagdgenossenschaft Albersdorf angegliedert. Nach 10 Abs. 1 ThJG beträgt die Mindestgröße eines Gemeinschaftsjagdbezirkes 250 Hektar. Die Gemeinde Scheiditz besitzt nicht die gesetzlich normierte Größe eines Gemeinschaftsjagdbezirkes. Aus diesem Grund ist sie durch die untere Jagdbehörde einem angrenzenden Jagdbezirk anzugliedern. Da aus Gründen der Jagdpflege und Jagdausübung die gemeinsame Grenze der Gemarkung Scheiditz und Alberdorf die Voraussetzungen für eine Angliederung ermöglicht, sind diese Flächen wie o. g. durch die Behörde anzugliedern. 2. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. 3. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Rechtsbehelfsbelehrung II. Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, Gera erhoben werden. Eisenberg, den Schulverwaltungs- und Kulturamt Das Amt für Ausbildungsförderung informiert Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Gefördert werden können Berufsfachschüler, Schüler an höheren Berufsfachschulen, Fachoberschüler und Fachschüler. Schüler allgemeinbildender Schulen, Gymnasiasten, Auszubildende an beruflichen Gymnasien und Schüler im Berufsvorbereitungs- bzw. Berufsgrundbildungsjahr Im Auftrag Scholz Abteilungsleiterin Falknerprüfung 2018 Die untere Jagdbehörde des Saale-Holzland-Kreises führt am um 09:00 Uhr in Großhelmsdorf eine Falknerprüfung auf der Grundlage der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Jäger, Falkner und Jagdaufseher (ThürAPOJ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Dezember 2016 durch. Die Bewerber haben sich spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin beim Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, Untere Jagdbehör-

4 Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 13 de, Postfach 1310, Eisenberg, Tel.: /70537, ordnung@lrashk.thueringen.de schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. Ein Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung zum Falkner mit mindestens 60 Unterrichtsstunden. Auf den praxisbezogenen Teil der Ausbildung müssen mindestens 20 Unterrichtsstunden entfallen, 2. Bei Prüfungsvorbereitung außerhalb von Thüringen der Nachweis über eine gleichwertige Ausbildung, wobei die Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Prüfungsbehörde obliegt. 3. Eine Bescheinigung über die bezahlte Prüfungsgebühr in Höhe vom 150,00 auf das Konto der Sparkasse Jena-Holzland, IBAN DE , BIC HELADEF1JEN. Zahlungsgrund: Falknerprüfung 1103/1006) und 4. Bei Minderjährigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Prüfungsbehörde. Der Bewerber wird schriftlich über die Zulassung zur Prüfung in Kenntnis gesetzt. Schumacher Amtsleiter Dienstleistungsbetrieb Saale-Holzland-Kreis, Bereich Abfallwirtschaft Entsorgung zu den Oster- Feiertagen 30. März 2018 (Karfreitag) und 2. April 2018 (Ostermontag) im SHK Aufgrund der Feiertage kommt es zu Veränderungen bei der Entsorgung von Restmüll, Gelber Tonne bzw. Altpapier in den betroffenen Ortschaften im Saale-Holzland-Kreis wie folgt: Restmüll, Gelbe Tonne und Papier: 30. März (Karfreitag) wird am Sonnabend, dem 31. März, nachgeholt. 02. April (Ostermontag) wird am Dienstag, dem 03. April, nachgeholt. Beispiel: Restmüll Rausdorf: Freitag (ungerade KW) (Karfreitag), wird am Sonnabend, dem nachgefahren. blaue Tonne Bucha: Montag (gerade KW) (Ostermontag) wird am Dienstag, dem nachgeholt Sollte in der Woche nach den Feiertagen in einigen Orten die Entsorgung nicht pünktlich zum Entsorgungstermin erfolgen, lassen Sie bitte die Behälter noch am Aufstellort stehen. Es kann zu Verzögerungen kommen, aber die Behälter werden auf jeden Fall noch entleert. Die Termine der Feiertagsentsorgung finden Sie auch im Abfallkalender 2018 und auf der Homepage ( Kunze, Werkleiter Erste Schadstoffkleinmengensammlung aus Haushalten im Jahr 2018 Im Saale-Holzland-Kreis findet vom die 1. Sammlung von Schadstoffkleinmengen in diesem Jahr statt. Die Termine für die Sammelaktionen finden Sie auf dieser und den nachfolgenden Seiten. Außerdem stehen sie im Abfallkalender 2018 und auf der Internetseite des Dienstleistungsbetriebes ( Am Schadstoffmobil wird u. a. Folgendes angenommen: Abbeizmittel, Abflussreiniger, Akkus, Allzweckreiniger, Autopflegemittel, Batterien, Beizen, Chemikalien aller Art, Desinfektionsmittel, Düngemittelreste, Energiesparlampen, Farbreste, Farbverdünner, Frostschutzmittel, Fixierbäder, Fotochemikalien, Fensterputzmittel, Fleckentferner, Fugendichtmasse, Gartenchemikalien, Gifte, Grillanzünder, Grillreiniger, Halogenlampen, Haushaltschemikalien, Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Insektenvernichtungsmittel, Imprägniermittel, Kalkentferner, Klebstoffe, Kosmetika, Lacke, Laugen, Lederspray, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Medikamente, Nagellackentferner, Nitroverdünnung, Pflanzenschutzmittel, Quecksilberabfälle, Rattengift, Reinigungsmittel, Rohrreiniger, Rostschutzmittel, Salben, Sanitärreiniger, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schmieröle, Silberputzmittel, Thermometer, Terpentin, Trockenbatterien, Verdünnung, Waschbenzin, WC-Reiniger, Zweikomponentenkleber u. a. Schadstoffe sind dem Personal des Schadstoffmobiles persönlich zu übergeben. Eine unbeaufsichtigte Bereitstellung an den Standplätzen des Schadstoffmobiles ist nicht erlaubt. Elektro- und Elektronikgeräte werden nicht am Schadstoffmobil angenommen, diese können Sie u.a. telefonisch unter der Nummer 03641/ zur Abholung anmelden oder auf dem Wertstoffhof der Firma Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG in Eisenberg, Mozartstraße 4, zu folgenden Zeiten abgeben: Ort Standplatz Zeit Min. Datum 1. Sammlung von Uhrzeit Wolfersdorf :00 10:45 Ottendorf / Einkaufsmarkt bis :00 11:45 ehemalige Molkerei :30 13:00 Hellborn ehemalige Waage :15 13:45 Eineborn :00 14:45 Tautendorf Kleinebersdorf Reichenbach vor dem Gemeindebüro Sportplatz Ortseingang rechts :00 15: :45 16:30 St. Gangloff Kulturhaus Schwan :45 17:30 Kischlitz Feuerlöschteich :00 10:15 Mertendorf Wertstoffcontainerplatz :30 10:45 Rockau :00 11:20 Wetzdorf :35 11:50 Poppendorf Wertstoffcontainerplatz :05 12:20 Graitschen/ Höhe alte Waage :35 12:50 Grabsdorf Wertstoffcontainerplatz :50 14:05 Wertstoffcontainerplatz :15 14:30 Wertstoffcontainerplatz :45 15:00 Schleuskau ehemalige Stallanlage :15 15:30 vor der Gaststätte Thierschneck Kleinprießnitz Frauenprießnitz Dornburg Ortseingang/ großer Besucherparkplatz (oben) :45 16: :00 17:30 Törpla Wertstoffcontainerplatz :00 10:15 Gösen Mo: geschlossen Die, Do: / Uhr Mi: / Uhr Fr: / 12: Uhr Sa: Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Abfallberatung unter Tel , Fax oder mail@awb-shk.de gern zur Verfügung. Kunze, Werkleiter Törplaer Einfahrt vor Schaukasten :35 10:55 Kämmeritz Wertstoffcontainerplatz :15 11:35 Hainchen Wertstoffcontainerplatz :50 12:05 Pratschütz Wertstoffcontainerplatz :20 12:35 Zschorgula Dorfplatz :50 13:05 Nautschütz Wertstoffcontainerplatz :05 14:50 Böhlitz Wertstoffcontainerplatz :05 15:20

5 Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 14 Ort Standplatz Zeit Min. Datum 1. Sammlung Uhrzeit von bis Wertstoffcontainerplatz :35 15:50 Rudelsdorf Wertstoffcontainerplatz :05 16:20 Lindau Wertstoffcontainerplatz :35 16:50 Wertstoffcontainerplatz :00 17:15 Kleinbucha Buswendeschleife :00 10:15 Geunitz :45 11:05 Reinstädt Dorfplatz :25 12:00 Zweifelbach an der Milchbank :15 12:35 Röttelmisch alte Waage :35 13:55 Gumperda Wertstoffcontainerplatz : Bibra Wertstoffcontainerplatz :45 15:05 Zwabitz Wertstoffcontainerplatz :20 15:40 Greuda Wertstoffcontainerplatz :55 16:15 Altenberga Wertstoffcontainerplatz :30 16:50 Stadtroda Brauhausplatz :00 08:30 Stadtroda Stadtmitte :45 09:45 Stadtroda Goetheweg/ ehemaliges Bistro :00 11:00 Stadtroda Netto/ :15 12: :00 10:15 Buchheim :30 10:45 Wertstoffcontainerplatz :00 11:15 Etzdorf :30 11:45 Eisenberg, Kursdorf. Str. Rauda Mühltalseingang :00 12:15 Gemeindeparkplatz an der Bahnhofstraße Wendeschleife am Raudabach :30 12: :30 13:55 Nickelsdorf Wertstoffcontainerplatz :10 14:25 Crossen an der Hauptstraße :40 15:25 Ahlendorf Wertstoffcontainerplatz :40 15:55 Tauchlitz Wertstoffcontainerplatz :10 16:25 Silbitz an der Schule :40 17:05 Seifartsdorf untere :20 17:35 Waltersdorf Wertstoffcontainerplatz :00 10:45 Wertstoffcontainerplatz :00 11:45 Lippersdorf Glascontainer :00 12:45 Weißbach ehem. Konsum :45 14:00 Rattelsdorf Bremsnitz Karlsdorf Großhelmsdorf Königshofen Walpernhain Thiemendorf Hartmannsdorf Erdmannsdorf Renthendorf Stellplatz Buswendeplatz Stellplatz Buswendeplatz Ortsmitte Schullandheim :15 14: : : :20 17:05 Tautenhain ehem. Kaufhalle :00 10:35 Weißenborn Wertstoffcontainerplatz :50 11:15 Bad Klosterlausnitz Bobeck Waldparkplatz hinter der Köppe :25 12:10 Wertstoffcontainerplatz :25 13:10 Kulturhaus am Maibaum :10 14:40 Waldeck Dorfplatz :50 15:20 Albersdorf vor der Gaststätte :35 16:00 Scheiditz Dorfmitte :15 16:30 Bad Klosterlausnitz Schöngleina Mörsdorf am Kulturhaus :45 17:30 Abzweig Bollberg, Containerplatz 50 m li :00 10:30 Bollberg Dorfplatz :15 Dorna Abzweig Doma :30 12:00 Quirla Abzweig Doma :30 12:00 Möckern :15 12:45 Dorfplatz :00 13:15 Tissa Dorfplatz :30 13:45 Tröbnitz Feuerwehrhaus :30 15:15 Geisenhain Ochsenwiese :30 16:00 Meusebach Dorfmitte :15 16:30 Rabis vor der Gaststätte Schlöben Kulturhausvorplatz :45 09:00 Gröben Gemeindeverwaltung :15 09:45 Hainbücht Dorfplatz :00 10:15 Stadtroda Zeitzgrundeinfahrt :30 11:15 Lotschen Dorfplatz :30 11:45 Ruttersdorf Dorfplatz :00 12:30 Seitenroda Parkbuchten an der Feuerwehr :00 10:30 Lindig :00 Gaststätte Zum Rieseneck :15 11:45 Schmölln Wertstoffcontainerplatz :00 12:15 vor der Verkaufsstelle :30 12:45 Freienorla vor Autohaus Demuth :00 13:30 Orlamünde (obere Stadt) Orlamünde (untere Stadt) Bauhof :30 15:15 B :30 16:00 Dienstädt Gaststätte :15 16:30 Eichenberg :45 17:00 vor dem ehem. Konsum Ulrichswalde Kleineutersdorf Hummelshain Großeutersdorf B 88 Parkstreifen :15 17:40 Klengel Wertstoffcontainerplatz :00 10:15 Serba an der Feuerwehr :30 10:50 Trotz Einfahrt Gewerbegebiet/Bäckerei Plöthner :05 11:20 Silbertal Wertstoffcontainerplatz :35 11:55 Hetzdorf Dorfeiche :10 12:25 Droschka am Imbiss :10 13:30 Bürgel am Sportplatz :45 14:30 Gniebsdorf Wertstoffcontainerplatz :45 15:00 Thalbürgel Dorfplatz vor der Schule :15 15:35

6 Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 15 Ilmsdorf Abzweig Beulbar/ :50 16:05 Beulbar Wertstoffcontainerplatz :20 16:35 Gerega an der Dorflinde :50 17:05 Dorfplatz :00 10:30 am Ortseingang :45 11:05 Jenalöbnitz Ortsmitte :20 11:40 Beutnitz Gaststätte Gleistal :55 12:15 Golmsdorf Wertstoffcontainerplatz :15 13:45 Dorndorf/ Steudnitz ein Standplatz REWE :00 15:15 Tautenburg Wertstoffcontainerplatz : Hermsdorf Hermsdorf Buswendeschleife :00 08:30 Grünstädter Platz/ Garagen R.-Breitscheid-Str. (vor dem Hochhaus) :45 09: : Hermsdorf Rathausplatz :45 11:30 Hermsdorf Bahnhofsvorplatz :45 12:30 Hermsdorf Rauschwitz Friedensschule :45 13:15 Ortsmitte / Dorfteich :00 10:15 vor der Gaststätte/ :30 10:55 Wertstoffcontainerplatz :10 11:25 Nischwitz :40 11:55 Göritzberg Wertstoffcontainerplatz :10 12:25 Hohendorf Wertstoffcontainerplatz : Nausnitz Wertstoffcontainerplatz :55 14:10 Poxdorf Wertstoffcontainerplatz :40 Graitschen/ Bürgel Wertstoffcontainerplatz :20 Löberschütz :35 15:55 Taupadel Wertstoffcontainerplatz :10 16:25 Rodigast Wertstoffcontainerplatz :40 16:55 Lucka Ortsausgang Feldweg rechts an der Ziegelei/ Zweirad Seifert : :00 10:45 Bergstraße/Kastanie :00 12:00 Laasdorf Brückenstraße/ Förderzentrum Ölwiesenweg/ Parkstreifen Regelschule (Am Langen Bürgel) Großlöbichau Kleinlöbichau Schleifreisen Karsdorfberg Schmörschwitz Ch.-Eckardt-Str./Parkfläche Porzellanwerk Gaststätte Zu den Linden :45 13: :00 15: :15 16: :40 17: :00 10:30 Gernewitz vor dem Denkmalhof :45 11:15 Rausdorf Feuerwehrhaus :00 Buswendeschleife :15 12:30 Waage :00 Untergneus Dorfplatz :00 14:10 Obergneus Dorfplatz :25 14:40 Magersdorf Dorfplatz an der Linde :55 15:10 Dorfplatz :25 15:40 Oberbodnitz Kirche :55 16:10 Seitenbrück Kulturhaus :25 16: :55 17:40 Aubitz Wertstoffcontainerplatz :00 10:15 Pretschwitz Wertstoffcontainerplatz :30 10:45 Döllschütz Wertstoffcontainerplatz :00 11:15 Petersberg an der Telefonzelle :30 11:45 Tünschütz Wertstoffcontainerplatz : Dothen Wertstoffcontainerplatz :15 13:35 Willschütz Wertstoffcontainerplatz :50 14:05 Launewitz Wertstoffcontainerplatz :20 14:35 Schkölen Taubenherd :50 15:50 Hainspitz am See :00 08:30 Eisenberg Markt :50 09:50 Eisenberg Lessingstr :05 11:05 Wertstoffcontainerplatz :00 10:15 Wichmar Buswendeschleife :30 10:45 Döbritschen Wertstoffcontainerplatz :00 11:15 Wonnitz Wertstoffcontainerplatz :30 11:45 Zöthen :45 13:00 Döbrichau Wertstoffcontainerplatz :15 13:30 Posewitz Ortsmitte :00 Schinditz Wertstoffcontainerplatz :10 14:20 Tümpling Wertstoffcontainerplatz :35 15:05 Stöben Wertstoffcontainerplatz :20 15:50 Camburg REWE-Markt :05 16:35 Wertstoffcontainerplatz :45 17:00 Porstendorf Bulgarstube :00 10:15 Kleinbockedra Großbockedra Unterbodnitz Trockenborn Würchhausen Rodameuschel Neuengönna / Feuerwehr/Container :30 10:50 Altengönna :05 11:25 Lehesten gegenüber :40 12:00 Rödigen Ortseingang :15 12:35 Nerkewitz :35 14:05 Stiebritz Buswendeschleife :20 14:40 Hainichen Wertstoffcontainerplatz :05 15:25 Zimmern Platz der Feuerwehr :40 16:10 Wilsdorf Wertstoffcontainerplatz :25 16:50 Hirschroda Wertstoffcontainerplatz :05 17:25 Zöllnitz gegenüber Autohaus Weise :00 10:30 Rutha Dorfplatz an der Eiche :45 11:05 Sulza Getränkehandel :20 11:35 Rothenstein Parkstreifen an B 88, nach Ampel :50 12:20

7 Nr. 3 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 16 Oelknitz Wertstoffcontainerplatz :20 13:40 Schöps Jägersdorf Kleinpürschütz Großpürschütz Haushaltssatzung des Zweckverbandes Eisenberger Mühltal für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund des 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S 194, 201), i. V. m. 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung Thür- KO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91), erlässt der Zweckverband Eisenberger Mühltal folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2018 wird hiermit festgesetzt. Er schließt und ab. im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt Waage/Bahnübergang R. B 88 Feuerwehrgerätehaus ggü. Jägersdorf Nr. 26 NEU gegenüber Bauernstube in den Einnahmen und den Ausgaben mit in den Einnahmen und den Ausgaben mit EUR EUR Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen :45 14: :20 14: :55 15:10 Buswendeschleife :25 15:45 Schirnewitz Wertstoffcontainerplatz :00 16:20 Altendorf Gaststätte :35 16:55 Nennsdorf Wendeschleife :00 10:30 Oßmaritz Wertstoffcontainerplatz :45 11:00 Coppanz :15 11:30 Bucha :45 12:25 Schorba alte Waage :40 12:55 Milda Gemeindeverwaltung :55 14:15 Großkröbitz Wertstoffcontainerplatz :30 14:45 Kleinkröbitz Ortseingang/ LPG-Platz :00 15:15 Zimmritz alte Tankstelle :30 15:50 Rodias Silo :05 16:20 neben der Fleischereiverkaufstelle Dürrengleina am Dorfteich - NEU :35 16:50 Eisenberg A.-Bebel-Str : Eisenberg Mühlenstraße, An der Schöppe :45 11:15 Informationen der Zweckverbände Der Zweckverband erhebt im Haushaltsjahr 2018 keine Umlage von seinen Verbandsmitgliedern. 5 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben sind nicht vorgesehen. entfällt Impressum 6 7 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Eisenberg, den Witkop - im Original gezeichnet - Verbandsvorsitzender Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit Beschluss vom , Beschluss-Nr. 1/2018 hat die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom , Az /18-SHK die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält demnach keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die vorzeitige Bekanntmachung gemäß 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wurde ausdrücklich zugelassen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom bis in der Kämmerei der Stadtverwaltung Eisenberg während der üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Eisenberg, den Witkop - im Original gezeichnet - Verbandsvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung Das Amtsblatt des Zweckverbandes JenaWasser Nr. 1/2018 ist am 7. März 2018 erschienen. Für die Mitgliedsgemeinden im Saale-Holzland-Kreis liegt es öffentlich in der folgenden Verwaltung aus: Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, Rathausstraße 1 in Dornburg-Camburg Darüber hinaus finden Sie das Amtsblatt als Download unter Im Amtsblatt erfolgte die Veröffentlichung der Beschlüsse der 138. Verbandsversammlung am 19. Februar 2018 sowie die Öffentliche Bekanntmachung über beitragspflichtige Maßnahmen nach 13 Thüringer Kommunalabgabengesetz. Zweckverband JenaWasser Herausgeber: Saale-Holzland-Kreis. Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Andreas Heller, Im Schloss, Eisenberg. - Redaktion: Pressestelle, Claudia Bioly-Schlebe. Anschrift: Eisenberg, Im Schloß; Postfach 1310, Eisenberg, Telefon: / , Fax: / , presse@lrashk. thueringen.de Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder Dritter zeichnen diese selbst verantwortlich. Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax 03677/ Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt, erreichbar beim Verlag. Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich. Es wird an alle erreichbaren Privathaushalte im Saale-Holzland-Kreis kostenlos verteilt. Einzelexemplare gegen Erstattung der Portogebühren: über Landratsamt SHK, Pressestelle, Postfach 13 10, Eisenberg. Verantwortlich für die kostenlose Verteilung: Mediengruppe Thüringen Direktmarketing GmbH, Gottstedter Landstraße 6, Erfurt.

ZWA Thüringer Holzland und AZV Gleistal. Kleinkläranlagen im ländlichen Raum BEKANNTMACHUNG AUSGABE: 2013

ZWA Thüringer Holzland und AZV Gleistal. Kleinkläranlagen im ländlichen Raum BEKANNTMACHUNG AUSGABE: 2013 BEKANNTMACHUNG AUSGABE: 2013 Thüringer Holzland und Gleistal Kleinkläranlagen im ländlichen Raum Als Alternative zu zentralen Kläranlagen liegt die Perspektive für die Abwasserreinigung vieler Grundstücke

Mehr

ABFALLKALENDER. Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises 2015. & 0 36 41 / 2 24 18 07 Fax: 0 36 41 / 42 12 01

ABFALLKALENDER. Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises 2015. & 0 36 41 / 2 24 18 07 Fax: 0 36 41 / 42 12 01 ABFALLKALENDER Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises 2015 Anmeldung Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräte und Schrott & 0 36 41 / 2 24 18 07 Fax: 0 36 41 / 42 12 01 Bitte den Abfallkalender

Mehr

Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirkes Wuppertal für die Amtszeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.

Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirkes Wuppertal für die Amtszeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12. Stadt Mettmann Der Bürgermeister -Zentrale Verwaltung und Organisation- Neanderstr. 85 40822 Mettmann Tel: 02104/980 152, Fax 155 Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirkes

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Bewilligte Kreditzusagen der letzten 12 Monate

Bewilligte Kreditzusagen der letzten 12 Monate Bewilligte Kreditzusagen der letzten 12 Monate (Stand: 31.12.2014) Hier veröffentlichen wir alle Darlehen an Privatkunden sowie Kredite an unsere kleinen und mittelständischen Geschäftskunden. Monat Verwendung

Mehr

Bewilligte Kreditzusagen der letzten 12 Monate

Bewilligte Kreditzusagen der letzten 12 Monate Bewilligte Kreditzusagen der letzten 12 Monate (Stand: 30.11.2015) Hier veröffentlichen wir alle Darlehen an Privatkunden sowie Kredite an unsere kleinen und mittelständischen Geschäftskunden. Monat Verwendung

Mehr

Amtsblatt. Standesamtliche Trauungen. der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf

Amtsblatt. Standesamtliche Trauungen. der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf Hermsdorf Mörsdorf Reichenbach Schleifreisen St. Gangloff Amtliches Mitteilungsblatt und Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf Jahrgang 21

Mehr

(AbfWS) des Saale-Holzland-Kreises

(AbfWS) des Saale-Holzland-Kreises des Saale-Holzland-Kreises Im Internet: www.saaleholzlandkreis.de 25. Juli 2005 Ausgabe 5/2005 Beginn des amtlichen Teils Aus dem Inhalt: Amtlicher Teil: Wahl des Ortsbürgermeisters in der Gemeinde Dornburg,

Mehr

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Datteln 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11 Inhalt: 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates am Freitag, 29. Juli 2016, 10.00 Uhr in der Stadthalle, Kolpingstraße 1, 45711 Datteln 2.

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

LANDKREIS GOSLAR Nr. 21. Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen

LANDKREIS GOSLAR Nr. 21. Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen für den LANDKREIS GOSLAR Im 2. Halbjahr 2006 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 27.07., 31.08., 28.09., 26.10., 30.11. und 28.12. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 07.10.2009 Nr. 24/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 109 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband

Mehr

Im Internet: www.saaleholzlandkreis.de

Im Internet: www.saaleholzlandkreis.de Saale-Holzland-Kreis Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Jahrgang 08 28. September 9/2011 Im Internet: www.saaleholzlandkreis.de Unsere Preisträger für Denkmalschutz und Kultur Kultur- und Kunstpreis

Mehr

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 04 Regen, 20.02.2008

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 04 Regen, 20.02.2008 34 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 04 Regen, 20.02.2008 Inhalt:

Mehr

für den Landkreis Freyung-Grafenau

für den Landkreis Freyung-Grafenau Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 18 Freyung, 31.12.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite im Dez. 2013 Weihnachts- und Neujahrsgrüße des s 61 02.12.2013 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 16 Rathenow, 2009-08-05 Nr. 16 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung gemäß 60 Abs. 6 BbgKWahlG über den Übergang eines Sitzes im Kreistag des Landkreises Havelland

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Förderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009

Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 Stadt Zwickau Wahlamt Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 1. Grundlagen des Wahlrechts Wer ist zur Ortschaftsratswahl wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 6 vom 20. April 2007 Inhaltsverzeichnis Seite Stellenausschreibung - Durchführung eines Auswahlverfahrens; Anwärterin/Anwärter für den mittleren nichttechnischen

Mehr

Nr. 1 21. Januar 2009 38. Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe

Nr. 1 21. Januar 2009 38. Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe Amtsblatt Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:

Mehr

Sitzung des ULV-Umweltausschusses am Mittwoch, , um 14:30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg

Sitzung des ULV-Umweltausschusses am Mittwoch, , um 14:30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet: Uwww.lra-ebe.deU

Mehr

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting 6 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2 I n h a l t Kreistagssitzung Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);

Mehr

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt Seite 33 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 71. Jahrgang Regensburg, 16. April 2015 Nr. 4 Inhaltsübersicht Wirtschaft, Landesentwicklung, Verkehr Bekanntgabe nach 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2015 Ausgabe - Nr. 30 Ausgabetag 07.08.2015 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Gemeinde Everswinkel der Stadt Telgte der Volkshochschule Warendorf

Mehr

AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld

AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld Herausgegeben vom Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, 12.03.2015 Nummer 4 Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Fränkisches Freilandmuseum

Mehr

A m t s b l a t t. für das Amt Spreenhagen. Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011

A m t s b l a t t. für das Amt Spreenhagen. Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011 A m t s b l a t t für das Amt Spreenhagen Jahrgang 11 Spreenhagen, den 15.01.2011 Nr. 01/2011 Inhaltsverzeichnis: en des Amtes Spreenhagen und der Gemeinde Gosen-Neu Zittau mit den Ortsteilen Gosen und

Mehr

Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries

Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Herausgeber: Landratsamt Donau-Ries in Donauwörth Verantwortlich: Landrat Stefan Rößle Sitz der Kreisverwaltung: Pflegstraße 2, Donauwörth Telefon (09 06) 74-0, Fax

Mehr

Aus dem Inhalt: 25. Juni 2007 Ausgabe 06/2007. Beginn des amtlichen Teils. Amtlicher Teil: Informationen aus dem Kreistag

Aus dem Inhalt: 25. Juni 2007 Ausgabe 06/2007. Beginn des amtlichen Teils. Amtlicher Teil: Informationen aus dem Kreistag Im Internet: www.saaleholzlandkreis.de 25. Juni 2007 Ausgabe 06/2007 Beginn des amtlichen Teils Aus dem Inhalt: Amtlicher Teil: Informationen aus dem Kreistag Beschlüsse des Kreistages und der Fachausschüsse

Mehr

Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom

Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom 03.07.2001 Aufgrund der 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in

Mehr

Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt

Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt Entwurf Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt 1 Bildung der Kulturregionen (1) Es werden Kulturregionen

Mehr

B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises

B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 43/44 Tirschenreuth, den 28.10.2013 69. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Satzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg. Vom 11. Januar 2005

Satzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg. Vom 11. Januar 2005 Satzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg Vom 11. Januar 2005 Die Mitglieder des Rettungszweckverbandes Coburg gestalten gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Haushalts-

Mehr

v o m B e s c h l u s s n u m m e r : G 0 1 / 0 3 / 0 8

v o m B e s c h l u s s n u m m e r : G 0 1 / 0 3 / 0 8 A u s f e r t i g u n g d e r Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse für die Gemeinde Wildau v o m 2 1. 1 0. 2 0 0 8

Mehr

Oberbayerisches Amtsblatt

Oberbayerisches Amtsblatt Oberbayerisches Amtsblatt Amtliche Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern, des Bezirks Oberbayern, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Oberbayern 19 Nr. 3 / 6. Februar 2015 Kommunalverwaltung

Mehr

B e s c h l u s s p r o t o k o l l

B e s c h l u s s p r o t o k o l l B e s c h l u s s p r o t o k o l l zur 25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg am Dienstag, 14.07.2009 um 20:00 Uhr im Bürgerhaus Ortenberg T a g e s o r d n u n g

Mehr

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen.

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen. Einreichung der Wahlvorschläge frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl beim zuständigen Bürgermeisteramt (bei Gemeindewahlen) oder Landratsamt (bei Kreistagswahlen) spätestens am

Mehr

40-1 Zweckverband Fachober- und Berufsoberschule Fürth

40-1 Zweckverband Fachober- und Berufsoberschule Fürth Satzung des Zweckverbandes Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Fürth vom 28. Juli 1972 (Amtsblatt der Regierung von Mittelfranken Nr. 23/1972) i.d.f.der Änderungssatzungen vom 13. Mai 1974 (Amtsblatt

Mehr

Satzung. für das Jugendamt des Kreises Soest. vom 3. November 2014

Satzung. für das Jugendamt des Kreises Soest. vom 3. November 2014 Satzung für das Jugendamt des Kreises Soest vom 3. November 2014 Der Kreistag des Kreises Soest hat am 30.10.2014 aufgrund o der 69 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

Mehr

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN 19. Jahrgang Herausgegeben in Legden am 24. Juli 2015 Nummer 7/2015 Lfd. Nr. Datum Inhalt Seite 20 24.07.2015 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014 Bekanntmachung der Stadt Erkrath Kommunalwahlen 2014 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die im Jahr 2014 stattfindende Wahl der Vertretung der Stadt Erkrath Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 92 15.05.2015 Bekanntmachung der Sitzung des

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

Verbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband.

Verbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband. Verbandsordnung des Zweckverbandes 904 Seite 1 Verbandsordnung des Zweckverbandes Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband. Sie haben mit Zustimmung des Kreistages

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl Aufgrund der 69 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134),

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 12. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 19.05.2005 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Dahme-Spreewald Bekanntmachung

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Ortsrecht 5/2 S a t z u n g der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 58) in der

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen

Mehr

NACHBARSCHAFTSVERBAND BISCHWEIER-KUPPENHEIM

NACHBARSCHAFTSVERBAND BISCHWEIER-KUPPENHEIM Nachbarschaftsverband Bischweier-Kuppenheim Landkreis Rastatt Satzung des Gemeindeverwaltungsverbandes der Gemeinden BISCHWEIER und KUPPENHEIM mit der Bezeichnung NACHBARSCHAFTSVERBAND BISCHWEIER-KUPPENHEIM

Mehr

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG Herr Frau Name Vorname Geburtsdatum Straße / Hausnummer Postleitzahl Ort Jahr der Einreise: Ich beantrage

Mehr

Jahrgang 17 Freitag, den 13. Mai 2016 Nummer 5. Gemeinde Gangloffsömmern. Amtlicher Teil

Jahrgang 17 Freitag, den 13. Mai 2016 Nummer 5. Gemeinde Gangloffsömmern. Amtlicher Teil AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Jahrgang 17 Freitag, den 1 Mai 2016 Nummer 5 Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt erfolgen amtliche und nichtamtliche en der Verwaltungsgemeinschaft

Mehr

Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016

Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016 Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016 Gemäß 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35),

Mehr

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer

Mehr

Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 03.07.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung und Aufgaben... 2 2 Zahl der Mitglieder... 2 3 Verfahren

Mehr

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU. (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001)

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU. (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001) JgdAmtSatzg. - 34 - SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001) Aufgrund der 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - KJHG -

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Verdienstausfall

1 Anwendungsbereich. 2 Verdienstausfall Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Ballenstedt, für die Mitglieder des Ortschaftsrates und für die in der Stadt ehrenamtlich

Mehr

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S.

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: 36/2012 Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Aufforderung zur

Mehr

S A T Z U N G. über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Stadtbergen

S A T Z U N G. über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Stadtbergen Die Stadt Stadtbergen erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796) folgende Satzung: S A T Z U N G über Ehrungen

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom S a t z u n g der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat am 10.07.2014 aufgrund des 24 und des 56 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

Mehr

Amtsblatt der Stadt Dorsten

Amtsblatt der Stadt Dorsten Amtsblatt der Stadt Dorsten 42. Jahrgang vom 21.09.2016 Nr. 16 Inhaltsverzeichnis Seite 66 Entlastung des Bürgermeisters und öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 67 Offenlegung

Mehr

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung)

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung) Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen (Seniorenbeiratssatzung) Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Galenbeck

Hauptsatzung der Gemeinde Galenbeck Hauptsatzung der Gemeinde Galenbeck Präambel Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Landshut

AMTSBLATT des Landkreises Landshut AMTSBLATT des Landkreises Landshut Nr.: 05 Donnerstag, 12. Februar 2015 Seite: 17 Inhaltsverzeichnis: Mitteilungen des Landratsamtes:... Seite Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Landshut am

Mehr

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 26 vom 06.11.2015 Inhaltsverzeichnis Seite Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (Fachrichtung Kommunalverwaltung) 2 Schulhausmeister für die

Mehr

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die im Land Bayern ansässigen Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins bilden den Landesverband

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels

H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl in den Wahlkreisen 11 (Düren I) und 12 (Düren II - Euskirchen II) am 14. Mai 2017

Mehr

Stadt Dessau-Roßlau. 17. November November Dezember /15 S Juli 2014

Stadt Dessau-Roßlau. 17. November November Dezember /15 S Juli 2014 Stadt Dessau-Roßlau Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Stadtrates, der Ortschaftsräte und der ehrenamtlich Tätigen der Stadt Dessau- Roßlau (Entschädigungssatzung) Unterzeichnung durch OB

Mehr

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21.

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21. A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 106 - Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2006 nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Übung

Mehr

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*)

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*) 5.4.1 Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*) *) in Kraft ab dem 17. März 2013 Der Rat der Stadt Troisdorf hat am 05. März 2013 aufgrund

Mehr

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom Amtsblatt der 11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 05.04.2016 Nr. 4 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse des Hauptausschusses vom 17.03.2016 2-3 2. Bekanntmachung Besetzung des Seniorenbeirates 3 3. Widmung

Mehr

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G des Verbandes der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg I. NAME, SITZ UND ZWECK DES VERBANDES 1 NAME, SITZ,

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den Nummer 06

A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den Nummer 06 A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den 18.08.2008 Nummer 06 Impressum Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil: Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835

Mehr

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld vom 20.08.2010 unter Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 07.03.2012, gültig ab 10.03.2012 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 Satz 2

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Vereinssatzung Call Center Essen

Vereinssatzung Call Center Essen Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in

Mehr

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen der Stadt Eichstätt. Bekanntmachungen des Landratsamtes

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen der Stadt Eichstätt. Bekanntmachungen des Landratsamtes AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 1. Februar Nr. 5 2008 I n h a l t

Mehr

- Wahl zum 19. Deutschen Bundestag -

- Wahl zum 19. Deutschen Bundestag - - Wahl zum 19. Deutschen Bundestag - Hinweise zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahlkreise 217 München - Nord 218 München - Ost 219 München - Süd 220 München - West/Mitte Für die Durchführung

Mehr

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V.

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Satzung Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Tostedt einzutragen unter der Nummer Der Verein hat seinen

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Landshut

AMTSBLATT des Landkreises Landshut AMTSBLATT des Landkreises Landshut Nr.: 25 Donnerstag, 17. Juli 2014 Seite: 204 Inhaltsverzeichnis: Mitteilungen des Landratsamtes:... Seite Sitzung des Kreistags am 21.07.2014... 205 2. Satzung zur Änderung

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.

Mehr

JUGENDORDNUNG. in der Form vom

JUGENDORDNUNG. in der Form vom in der Form vom 12.3.2005 JUGENDORDNUNG des Bundesverbandes für Country Westerntanz Deutschland e.v. (BfCW) German Country & Western Dance Association e.v. (GCWDA) 1 Name Die Bundesverband für Country

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 02-18. Jahrgang 19. Januar 2012 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

Bekanntmachungen anderer Stellen

Bekanntmachungen anderer Stellen Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland 19. Jahrgang Seelow, den 20.01.2012 Nr. 1 Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Änderungssatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den AMTSBLATT für die Stadt Templin 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den 13.04.2010 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Hinweis der verbandsangehörigen Gemeinde Stadt Templin 1 des Abwasserzweckverbandes

Mehr

Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am Montag, , 15 Uhr, im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg

Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am Montag, , 15 Uhr, im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet: Uwww.lra-ebe.deU

Mehr

Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)

Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) Landesrecht Thüringen Titel: Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) Normgeber: Thüringen

Mehr

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010 Kreisblatt für den Kreis Schleswig-Flensburg Nr. 22 erschienen am 9. Dezember 2010 Kostenlos zu beziehen bei der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Das Kreisblatt erscheint in der Regel am 2. und 4. Donnerstag

Mehr