EFD Medienmitteilung
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- Maximilian Hermann
- vor 6 Jahren
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1 29. Juni 2005 Voranschlag 2006 mit einem Defizit von 680 Millionen Der Bundesrat hat den Voranschlag 2006 und den Finanzplan verabschiedet. Im kommenden Jahr resultiert mit Einnahmen von 52.2 Milliarden und Ausgaben von 52.9 Milliarden ein Defizit von 680 Millionen. Der vom Parlament im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 beschlossene Abbaupfad mit einem Defizit von einer Milliarde wird damit eingehalten. Ab 2007 sind gemäss Schuldenbremse strukturell ausgeglichene Ergebnisse zu erzielen. Diese Vorgabe wird ebenfalls erfüllt. Die Botschaft zum Voranschlag und der Bericht zum Finanzplan wird den eidg. Räten Ende August zugeleitet, einen Monat früher als üblich. Damit trägt der Bundesrat dem mehrfach geäusserten Wunsch des Parlamentes Rechnung, für die Beratung von Voranschlag und Finanzplan mehr Zeit zur Verfügung zu haben. Gemäss Entlastungsprogramm 2003 wäre im kommenden Jahr noch ein strukturelles Defizit von 1 Milliarde zulässig. Abzüglich des konjunkturell geforderten Überschusses von 105 Millionen darf das Defizit somit bei 895 Millionen liegen. Der vom Bundesrat verabschiedete Voranschlagsentwurf unterschreitet diese Schwelle jedoch um rund 215 Millionen und sieht ein Minus von 680 Millionen vor. Ab 2007 sind gemäss Schuldenbremse Überschüsse zu erzielen. Auch diese Vorgabe kann dank den beiden Entlastungsprogrammen und der Aufgabenverzichtsplanung (AVP) eingehalten werden: In den Finanzplanjahren sind Überschüsse von insgesamt rund 1,8 Milliarden veranschlagt.2007 und 2008 lässt sich das angestrebte Ergebnis allerdings nur mit einer Kreditsperre von 2 Prozent bzw. 1 Prozent erreichen. Mit dem Budget- und Finanzplanentwurf erfüllt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments, den Haushalt bis Ende 2006 strukturell ins
2 2 Gleichgewicht zu bringen. Die Vorgaben der Schuldenbremse werden kumuliert über die vier Jahre um rund 700 Millionen unterschritten. Ausgaben und Einnahmen In Mia VA 05 VA 06 % 05/06 FP 07 FP 08 FP 09 % 1 05/09 Einnahmen Ausgaben Höchstzulässige Ausgaben gemäss Schuldenbremse Ergebnis durchschnittliche jährliche Wachstumsrate 2 inkl. Erhöhung MWST und LSVA Einnahmenschätzungen leicht zurückgenommen Für das Voranschlagsjahr 2006 wird ein reales Wirtschaftswachstum von 1,8 Prozent unterstellt. Dieses Szenario entspricht etwa dem Durchschnitt der Wachstumsprognosen der verschiedenen Prognoseinstitute. Für die Finanzplanjahre 2007 bis 2009 wird mit einem Wachstum von ebenfalls jährlich 1,8 Prozent (nominell 3,3%) gerechnet. In den Einnahmenschätzungen werden alle verfügbaren Informationen berücksichtigt: die wirtschaftliche Entwicklung, die Eingänge und mutmasslichen Einnahmen im laufenden Jahr sowie Entscheide wie beispielsweise die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Eingänge im ersten Quartal dieses Jahres mussten die Einnahmen in den Jahren 2006/07 gegenüber dem geltenden Finanzplan leicht zurückgenommen werden. Die grösste Korrektur war bei den Stempelabgaben nötig. Der Einnahmenzuwachs beträgt in der Planperiode im Durchschnitt 4,7 Prozent pro Jahr. Darin eingerechnet sind eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte zugunsten der IV sowie die Erhöhung der Steuersätze bei der LSVA ab Einnahmenmindernd wirkt sich der Ausgleich der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer ab 2007 aus. Unter Ausklammerung dieser Sonderfaktoren beträgt der Einnahmenzuwachs im Durchschnitt der Jahre ,8 Prozent pro Jahr. Zur Plausibilisierung wird dieses Ergebnis jeweils mit den Wachstumsprognosen für das Bruttoinlandsprodukt verglichen. Erfah-
3 3 rungsgemäss nehmen die Einnahmen mittelfristig etwa gleich stark zu wie das nominelle Bruttoinlandprodukt. Das Verhältnis der beiden Wachstumsraten, die Elastizität, beträgt 1,2 und liegt damit geringfügig über dem Erfahrungswert von 1. Weiter gebremste Ausgabenentwicklung Die Ausgaben liegen im Voranschlagsjahr um 0.6 Prozent über dem Vorjahr und weisen somit ein unter der Teuerung liegendes Wachstum auf. Mit 3,0 Prozent wächst dabei das Aufgabengebiet Finanzen und Steuern am stärksten. Dieses umfasst mit den Passivzinsen sowie den Anteilen Dritter (Kantone, Sozialversicherungen) an den Einnahmen Mittel, welche sich unmittelbar dem Einfluss des Bundes entziehen. Klammert man diesen nicht steuerbaren Bereich aus, verharren die Ausgaben auf dem Niveau des Vorjahres. In den Finanzplanjahren liegen die Wachstumsraten deutlich höher. Eine bedeutende Rolle spielen dabei die Erträge aus dem geplanten Mehrwertsteuerzuschlag für die IV. Diese fliessen vollumfänglich, das heisst ohne Bundesanteil, direkt an den Ausgleichsfonds. Insgesamt legen die Ausgaben mit einem Wachstum von 7,6 Milliarden zwischen 2005 und 2009 im Durchschnitt um 3.4 Prozent pro Jahr zu. Gut 80 Prozent des Zuwachses erfolgt in den zwei zumindest kurzfristig nicht steuerbaren Bereichen Finanzen und Steuern sowie soziale Wohlfahrt. Ohne Finanzen und Steuern reduziert sich die Wachstumsrate der Ausgaben auf durchschnittlich 1,7 Prozent pro Jahr. Damit ist das Wachstum bei denjenigen Ausgaben, die effektiv zur Finanzierung von Bundesaufgaben zur Verfügung stehen, fast nur halb so hoch wie das für den gleichen Zeitraum unterstellte geschätzte nominelle Wirtschaftswachstum von 3,2 Prozent. Neben Finanzen und Steuern sowie der sozialen Wohlfahrt weisen lediglich die Aufgabengebiete Bildung und Grundlagenforschung (+3,4 %) und Beziehungen zum Ausland (+2,2 %) ein reales Wachstum auf. Die übrigen Aufgabengebiete stagnieren oder gehen real zurück. Ein negatives nominales Wachstum haben die Aufgabengebieten Kultur und Freizeit (-2,8 %) und Umwelt und Raumordnung (-0,7 %) zu verzeichnen. Insgesamt ist die Planung auf der Ausgabenseite somit von grosser Zurückhaltung geprägt. Gleichwohl ist ein Ausgabenwachstum von durchschnittlich 3,4 Prozent ohne Steuererhöhungen auf die Dauer nicht zu finanzieren. Gerade auch mit Blick auf die Wachstumschancen der schweizerischen Volkswirtschaft muss die Ausgabenentwicklung deshalb in den kommenden Jahren weiter eingedämmt werden.
4 4 Ausgabenentwicklung nach Aufgabenbereichen In Mia VA 05 VA 06 % 05/06 FP 09 % 05/09 Ausgaben davon Finanzen und Steuern Ausgaben ohne Finanzen und Steuern Soziale Wohlfahrt Verkehr Landesverteidigung Bildung und Grundlagenforschung Landwirtschaft Beziehungen zum Ausland Übrige Aufgabengebiete Neue Risiken Neue Risiken für den Bundeshaushalt drohen vor allem auf der Einnahmenseite. Das EFD hat vom Bundesrat den Auftrag erhalten, Vorschläge zu einer Reform der Ehepaarbesteuerung (Beseitigung Heiratsstrafe ) auszuarbeiten. Je nach Ausgestaltung können diese zu Mindereinnahmen von über einer Milliarde führen. Für solche Ausfälle besteht im Finanzplan gegenwärtig kein Spielraum. Das EFD wurde deshalb gleichzeitig beauftragt, Vorschläge zur Finanzierung vorzulegen. Ein Damoklesschwert hängt zur Zeit auch über den Gewinnausschüttungen der Nationalbank. Etwas weniger gross scheinen die Risiken derzeit auf der Ausgabenseite. In den eidg. Räten liegen aber bei verschiedenen Vorlagen Anträge vor, die leicht zu einer Mehrbelastung des Haushaltes von über 700 Millionen führen könnten. Stark ins Gewicht fällt die aufgrund einer Parlamentarischen Initiative erabeitete Vorlage für Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien. Daraus drohen für den Bund Mehrausgaben von bis zu 600 Millionen. Sodann stehen im Rahmen der Beratungen des RTVG Mehrausgaben von bis zu 50 Millionen zur Diskussion. Im weiteren wurde eine Motion überwiesen, welche die Fortführung der per 2008 vom Parlament abgeschafften Verbilligung der Zeitungstransporttaxen verlangt.
5 5 Schliesslich steht die Bereinigung verschiedener Altlasten an. Diese wird in den kommenden Jahren einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf verursachen und die Brutto-Schulden des Bundes erhöhen. So sind nach wie vor Ausfinanzierungsbegehren von Pensionskassen bundesnaher Unternehmen pendent (Post, SBB). Ferner soll ein Teil des Überschusses der Spezialfinanzierung Strasse, der sich gegenwärtig auf rund 3,7 Milliarden beläuft, in einen Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen überführt werden. Der Bundesrat hat dazu im April 2005 die Vernehmlassung eröffnet. Er schlägt vor, den Fonds mit einem Kapital von 2,2 Milliarden auszustatten. Beim Übergang zum Neuen Finanzausgleich werden ferner aufgrund von nachschüssigen Beitragssystemen offene Forderungen in der Grössenordnung von 1,5 Milliarden zu begleichen sein. Sie entfallen zum überwiegenden Teil auf die kollektiven Leistungen der IV sowie die Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung. Weitere Sanierungsmassnahmen unerlässlich Die Arbeiten an der nachhaltigen Sanierung des Haushaltes müssen also weiter gehen. Nächste Etappen sind Strukturreformen in den einzelnen Aufgabenbereichen (Reformen der Sozialwerke, Hochschullandschaft, Bahnlandschaft), die Verwaltungsreform, das in der zweiten Jahreshälfte zu erarbeitende Aufgabenportfolio sowie die für 2006 geplante Subventionsüberprüfung. Finanzpolitische Kennzahlen in % du BIP * B 2005 B 2006 FP 2007 FP 2008 FP 2009 Staatsquote Fiskalquote Ohne MWST-Erhöhung von 0.8% für die IV : Staatsquote Fiskalquote * Rechnung 2004 : ohne ausserordentliche Ausgaben Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel Marianne Widmer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie auf unserer Website:
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