Informationspapier zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden
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- Mona Graf
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1 Informationspapier zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass Sie sich für die energetische Sanierung ihres Gebäudes interessieren. Ihnen ist sicher bekannt, dass Wir und unsere Kinder vor der großen Herausforderung stehen, die Erwärmung des Weltklimas zu stoppen. Mit der energetischen Sanierung Ihres Bestandsgebäudes können Sie einen wertvollen Beitrag zu diesem Ziel leisten! Auch mich als Bürgermeister freut Ihr Interesse an diesem Thema sehr, denn viele der energetischen Sanierungsmaßnahmen wirken sich positiv auf unser Stadtbild aus oder zeigen außenwirksam auf, wie zukunftsfähig unsere Dörfer sind. Die energetische Sanierung einer Immobilie strahlt somit auch positiv auf das Quartier und regt auch in der Nachbarschaft dazu an, es gleich zu tun. Die konkreten Gründe, weshalb sich Bauherren für eine energetische Aufwertung ihrer Immobilien entscheiden sind sicherlich sehr unterschiedlich. Positive Auswirkungen auf Umweltschutz und Stadtbild sind dabei jedoch meist nicht die treibenden Kräfte. Gut geplant und ausgeführt ist eine energetische Sanierung schlichtweg ein ausgezeichnetes Mittel zur Senkung Ihrer Betriebskosten und daher im hohen Maße eine wirtschaftliche Überlegung. Da die wenigsten von uns täglich mit Investitionsentscheidungen dieser Größenordnung zu tun haben, geschweige denn, sich um Fördermittel bemühen, möchten wir als Stadt, Sie in der ersten Phase ihres Projektes bestmöglich unterstützen. Hierfür steht Ihnen gern Herr Them, der Klimaschutzmanager der Stadt zur Seite. Er kann mit Ihnen Ihr Gebäude in Augenschein nehmen, Ihnen einen ersten Überblick über die energetischen Fördermöglichkeiten geben, und Sie dann mit konkreteren Vorstellungen an die entsprechenden Institutionen vermitteln. Mit den folgenden Seiten wollen wir Ihnen vorab schon einmal einige Informationen zur ersten Orientierung mit auf den Weg geben. Ich würde mich freuen, wenn es durch Sie bald ein weiteres gutes Beispiel für die energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes in Treuenbrietzen gibt. Mit besten Grüßen Ihr Bürgermeister Michael Knape
2 Inhaltsverzeichnis 1 Wichtige Institutionen/Ansprechpartner für Fördermittel und Kredite KfW: BAFA: Regionale oder spezielle Fördermöglichkeiten: Das richtige Förderprogramm für Ihr Vorhaben Energetische Beratung Damit Sie wissen, was gemacht werden sollte und was auf Sie zukommt a) BAFA Vor Ort Beratung Zuschuss:... 6 b) Einstiegsberatung durch die Verbraucherzentrale:... 7 c) Bedarfsorientierter Energieausweis für Wohngebäude:... 7 d) Beratung durch das regionale Handwerk oder Ihren Strom- bzw. Gaslieferanten: energetischer Umbau (Einzelmaßnahmen sowie Umbau nach Energiestandard)... 8 a) KfW-Zuschuss 430 Energieeffizient Sanieren:... 8 b) KfW Kredit 151/152 - Energieeffizient Sanieren:... 9 c) ILB Kredit Wohneigentum - Modernisierung/Instandsetzung mit energetischer Sanierung: Baubegleitung Damit auch während der Bauphase alles glatt läuft a) KfW-Zuschuss Energieeffizient Bauen und Sanieren: Energetische Optimierungen sowie neue Heizanlage a) BAFA - Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich/ hocheffiziente Warmwasserzirkulationspumpen b) BAFA - Heizen mit erneuerbaren Energien Marktanreizprogramm (MAP): c) KfW Kredit 271-Erneuerbare-Energien-Premium d) KfW Kredit 270 -Erneuerbare Energien Standard e) Energieeffizient sanieren - Ergänzungskredit (167) Weitere (speziellere) Förderungen... 14
3 Ihr Ansprechpartner im Rathaus: Stefan Them Klimaschutzmanager (Zimmer 104) Großstraße Treuenbrietzen Tel.: Dieses Handout wurde nach besten Wissen und Gewissen nach aktuellem Stand vom erstellt. Dieses Dokument dient als Orientierungshilfe und erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit, noch stellt es eine Rechtsberatung dar.
4 1 Wichtige Institutionen/Ansprechpartner für Fördermittel und Kredite 1.1 KfW: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert sowohl die Umsetzung von energetischen Einzelmaßnahmen als auch die komplette Modernisierung von Altbauten zu sogenannten KfW-Effizienzhäusern. Diese Bezeichnung steht für einen Energiestandard von Gebäuden, der sich an den festgelegten Maximalwerten zum Energiebedarf aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) orientiert. Unterschiedliche Förderstufen, die die Anforderungen aus der EnEV um einen bestimmten Prozentsatz unterschreiten, stehen zur Auswahl. So verbraucht beispielsweise ein KfW-Effizienzhaus 55 nur 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus, der nach den Vorgaben zum Energieverbrauch der EnEV errichtet ist. Sie können von günstigen Krediten sowie von Investitionszuschüssen profitieren. Förderanträge müssen vor der Umsetzung der beantragten Maßnahme eingereicht werden!!! Kontakt: Niederlassung Berlin KfW Bankengruppe Charlottenstraße 33/33a Berlin Tel.: Allgemeine Fragen zum Bauen und Sanieren: Telefon: BAFA: Ein anderes Bundesprogramm zur Unterstützung von Bauherren bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Das BAFA unterstützt Sie bei der Umrüstung ihrer Heizanlage, wenn Sie diese mit erneuerbaren Energien kombinieren oder betreiben wollen. Der Zuschuss wird ab 2018 vor Inbetriebnahme der Anlage durch den Installateur (online) beantragt. Das BAFA bietet auch Zuschüsse für eine energetische Beratung an.
5 Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referat 512 Energieberatung Wohngebäude, Energieberatung Mittelstand Frankfurter Straße Eschborn Allgemeine Fragen zur Energieberatung für Wohngebäude Telefon: Fax: Regionale oder spezielle Fördermöglichkeiten: Verbraucherzentrale Brandenburg: Diese wird staatlich subventioniert und kann daher günstigere Konditionen in punkto Energieberatung bieten, als es beispielsweise den Gebäudeenergieberatern oder dem Handwerk möglich ist. Konkret heißt das, der Staat trägt ca. 90% der Kosten. Kontakt: Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. Beratungsstelle Luckenwalde Markt 12A Luckenwalde Telefon: ILB die Investitionsbank des Landes Brandenburg unterstützt nicht nur Unternehmen und Kommunen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen, auch einige Bürger können in den Genuss einer Landesförderung kommen. Kontakt: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Babelsberger Straße Potsdam Telefon:
6 2 Das richtige Förderprogramm für Ihr Vorhaben Um die richtige Förderung für Ihr Projekt auszuwählen, mit anderen Möglichkeiten zu vergleichen und zu sehen, welche Förderungen untereinander kombinierbar sind, empfehlen wir die Internetseite welche durch die Verbraucherzentrale betrieben wird. 2.1 Energetische Beratung Damit Sie wissen, was gemacht werden sollte und was auf Sie zukommt. a) BAFA Vor Ort Beratung Zuschuss: Eine umfassende Energie-beratung vor der Sanierung fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der "Vor-Ort-Beratung" mit attraktiven Zuschüssen. Die Beratung umfasst neben dem Beratungstermin auch die Erstellung eines energetischen Sanierungsplans. Hierbei kann der Bauherr zwischen einem Plan zur Komplettsanierung des Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus oder einem Sanierungsfahrplan mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen wählen (besonders sinnvoll, wenn Sie Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum sanieren möchten). Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken und weist darauf hin, welche Fördermittel sie beantragen können. Voraussetzung für die Anerkennung der Beratungsleistungen durch die BAFA ist, dass der Energieberater über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügt. Er beantragt auch die Förderung für Sie. Einen vom BAFA zugelassenen Energie-berater finden Sie unter: Bezuschusst werden 60% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars (maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten) Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen. Der Vorteil: Sie müssen keinen Förderantrag ausfüllen. Weitere Leistungen wie eine Thermografie-Untersuchung oder eine Stromeinsparberatung werden nicht bezuschusst. (bitte lesen Sie hierfür 1.d)
7 b) Einstiegsberatung durch die Verbraucherzentrale: Sie können wählen, wie intensiv ihre Beratung sein soll. Von der kostenlosen telefonischen Orientierungsberatung bis hin zu einem Gebäude-Check für 20. Weiterhin werden spezielle Beratungen für Heizung oder Solarwärme (bestehende Anlagen) für 40 angeboten. Im Gebäudecheck beispielsweise, wird das gesamte Gebäude in einem Vor-OrtTermin hinsichtlich seiner Verbräuche beleuchtet (Heizsystem, elektrische Großverbraucher, Warmwasserbereitung, Dämmung ). Sie erhalten nach ein paar Tagen eine Liste mit Handlungs-/ Sanierungsoptionen. Der Bericht enthält jedoch keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einzelner Sanierungsmaßnahmen. Wollen Sie umfassend sanieren oder benötigen Sie Handlungsempfehlungen, welche mit Zahlen unterlegt sind, so empfehlen wir den Weg über die Vor-Ort-Beratung des BAFA. c) Bedarfsorientierter Energieausweis für Wohngebäude: Der Energieausweis sei an dieser Stelle kurz erwähnt, obwohl er nicht förderfähig ist. Lediglich ein bedarfsgerechter Energieausweis mit Vor-ort-termin und integrierter Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie einem Variantenvergleich ist dafür geeignet, die weitere energetische Sanierung Ihres Gebäudes vor zu bereiten und zu planen. In der Regel ist jedoch die Vor-Ort-Beratung des BAFA sinnvoller, da intensiver und für Sie ungefähr genauso kostenintensiv. (Der einfache, Verbrauchsorientierte Energieausweis ist für die Analyse ihrer Immobilie gänzlich ungeeignet. Auch ein bedarfsgerechter Energieausweis ohne Vor-ort-termin lässt kaum verwertbare Rückschlüsse zu.) d) Beratung durch das regionale Handwerk oder Ihren Strom- bzw. Gaslieferanten: Auch diese Option sollten Sie in Ihre Überlegungen mit einbeziehen. Das Handwerk setzt letztlich auch Ihre Sanierungswünsche um, warum also nicht gleich auf die Expertise der Fachbetriebe setzen? Es spricht nichts dagegen. Denken Sie jedoch daran, dass es im Bereich energetische Optimierung noch große qualitative Unterschiede gibt, was das notwendige Know-how betrifft und Fachbetriebe oft nicht anbieterneutral denken. Thermografie: Planen Sie Dämmmaßnahmen, so ist eine thermografische Untersuchung Ihres Gebäudes sehr hilfreich. Gerade wenn Sie eine Energieberatung in Auftrag geben wollen, helfen diese Aufnahmen dem Energieberater, Ihr Gebäude viel genauer zu bewerten. Thermografie-Aufnahmen werden von einer Vielzahl von Akteuren angeboten, auch von vielen Energieberatern selbst. Für Kunden der EMB Energie Mark Brandenburg GmbH gibt es ein vergünstigtes Angebot. Hier kosten die Aufnahmen 85 (sonst 150 ).
8 2.2 energetischer Umbau (Einzelmaßnahmen sowie Umbau nach Energiestandard) a) KfW-Zuschuss 430 Energieeffizient Sanieren: Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Förderfähig ist entweder der Umbau des Hauses gemäß eines KfW-Effizienzstandards (je höher die Effizienz, je höher der Zuschuss) oder auch die Umsetzung von Einzelmaßnahmen (beispielsweise lediglich Fenster). Zwingende Voraussetzung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz. Die Höhe des Zuschusses entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. Maximal werden jedoch je Wohneinheit gezahlt. Wählen Sie zwischen diesem Zuschuss 430 oder dem Kredit 151. Abbildung1: Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Zuschuss-(430)/ (förderfähige Kosten sind in der Regel jene Kosten, welche direkt der energetischen Verbesserung dienen. Dies wären beispielsweise diverse Kosten für Außenwände, jedoch nicht für Innenwände. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite der Stadt oder der KfW) Tauschen Sie ihre alte Heizungsanlage aus oder investieren Sie in eine neue Lüftungsanlage mit kombinierter Fassadenertüchtigung (Heiz-/Lüftungspaket), so können sie für weitere Einzelmaßnahmen(wie beispielsweise dem Tausch von Fenstern) einen erhöhten Fördersatz bekommen. Dieser liegt dann auch bei 15%, anstatt der regulären 10%. Welche Voraussetzungen für die Förderung der jeweiligen Einzelmaßnahme gelten, erfragen Sie am besten direkt bei der KfW.
9 Auch Baudenkmäler oder Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz sind förderfähig. Förderfähig sind auch die Baunebenkosten, Planungskosten, Baubegleitungskosten (in der Regel Architekten-/ Ingenieurshonorar) sowie die Wiederherstellungskosten (Bsp. Verputzen der Außenwand). Der Antrag ist auf dem KfW-Zuschussportal vor Beginn der Maßnahme zu stellen. b) KfW Kredit 151/152 - Energieeffizient Sanieren: Analog zum KfW-Zuschuss 430 (siehe vorherigen Punkt): Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Förderfähig ist entweder der Umbau des Hauses gemäß eines KfW-Effizienzstandards (je höher die Effizienz, je höher der Tilgungszuschuss) oder auch die Umsetzung von Einzelmaßnahmen (beispielsweise lediglich Fenster). Zwingende Voraussetzung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz. Wählen Sie zwischen diesem Kredit 151 oder dem Zuschuss 430. Auch solarthermische Anlagen zur privaten Selbstnutzung können hier gefördert werden. Förderfähig sind auch jene Maßnahmen analog zum KfW-Zuschuss 430. Über die konkreten Konditionen sowie den Tilgungszuschuss informieren Sie sich bitte auf der Internetseite der KfW. Link: 151/152 Achtung! Ab neue Richtlinie c) ILB Kredit Wohneigentum - Modernisierung/Instandsetzung mit energetischer Sanierung: Die ILB fördert die energetische Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten mit zinsfreien Darlehen. Wichtig hierbei ist, dass sich ihr Gebäude im Sanierungsgebiet befinden muss, um förderfähig zu sein. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie auf dem Geoportal der Stadt. Weiterhin muss ihr Gebäude vor dem 2. Februar 2002 errichtet worden sein, die Kosten der Maßnahme betragen mehr als 500 pro Quadratmeter Wohnfläche und die Sanierung erfolgt mindestens auf Neubau-Niveau entsprechend Energieeinsparverordnung. Die Umsetzung der Maßnahme darf weiterhin bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Details zur Richtlinie erfahren Sie bei der ILB (neue Richtlinie voraussichtlich März 2018)
10 2.3 Baubegleitung Damit auch während der Bauphase alles glatt läuft a) KfW-Zuschuss Energieeffizient Bauen und Sanieren: Gefördert wird die Planung und professionelle Baubegleitung während (der)/den energetische(n) Sanierungs-maßnahme(n) oder des Neubaus eines KfW-Effizienzhauses. Im Detail sind dies: Leistungen zur Detail-planung; Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebots-auswertung; Kontrolle der Bauausführung; Abnahme und Bewertung der Maß-nahmen. Übernommen werden 50% der Honorarkosten Kosten, maximal jedoch pro Vorhaben (Minimum 300 ). Interessant für alle, die den Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen. Kann nur in Kombination mit KfW 151/152, 430 oder 153 genutzt werden. Da es sich um ein Bundesförderprogramm handelt, werden nur Ingenieursdienstleistungen von durch den Bund anerkannten Energieeffizienzexperten bezuschusst. Eine Liste dieser qualifizierten Experten finden Sie unter: Der Antrag ist auf dem KfW-Zuschussportal vor Beginn der Maßnahme zu stellen!!! 2.4 Energetische Optimierungen sowie neue Heizanlage a) BAFA - Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich/ hocheffiziente Warmwasserzirkulationspumpen Förderfähige Investitionen: 1. Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen Einschließlich der Kosten für den fachgerechten Einbau und direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten. 2. Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen. In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Gefördert werden können 30% der Nettoinvestitionskosten, höchstens jedoch je Standort. - Heizungsoptimierung
11 b) BAFA - Heizen mit erneuerbaren Energien Marktanreizprogramm (MAP): Zuschüsse für den Umstieg auf erneuerbare Energien im Wärmebereich: Solarthermie bis 10 m² Bruttokollektorfläche (Warmwasserbereitung) m² bis 40m² Bruttokollektorfläche (Warmwasserbereitung) 50 / m² Bruttokollektorfläche bis 14 m² Bruttokollektorfläche (Warmwasserbereitung + Heizungsunterstützung) m² bis 40m² Bruttokollektorfläche (Warmwasserbereitung + Heizungsunterstützung / m² Bruttokollektorfläche Biomasse Pelletöfen mit Wassertasche Pelletkessel ohne neuen Pufferspeicher Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher (mind. 30 Liter / kw) Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher mind. 30 Liter/kW) Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher (mind. 55 Liter / kw) Wärmepumpen Erdwärme/Wasser-Wärmepumpe Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen Luft/Wasser-Wärmepumpen Tabelle nach: Zusätzlich möglich: Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE): Es können Ergänzungszuschüsse für das Programm MAP beantragt werden. Ersetzen Sie eine veraltete Öl- oder Gasheizung ohne Brennwerttechnik durch eine moderne Heizung, die erneuerbare Energien nutzt, und kombinieren Sie das mit einer gleichzeitigen Überprüfung und Optimierung Ihres gesamten Heizungssystems, dann erhalten Sie häufig eine noch höhere Förderung. Denn die Förderung für ihre neue
12 Heizung kann sich dann pauschal um 20% erhöhen. Für die Optimierung erhalten Sie zudem pauschal 600 Euro als Investitionszuschuss. Regenerativer Kombinationsbonus: Wenn in einem System eine Biomasseheizung (Pelletheizung) oder eine Wärmepumpe mit einer Solarthermie-Anlage in Betrieb genommen werden, so kann eine zusätzliche Förderung in Höhe von 500 Euro gewährt werden. Effizienzbonus: Werden die oben angegebenen Anlagen in einem besonders effizienten Gebäude (KfW-Effizienzhaus 55) in Betrieb genommen, so kann zusätzlich ein Effizienzbonus für Wohngebäude gewährt werden. Die Förderung steigt somit auf das 1,5-fache der Basis-Förderung. Kesseltauschbonus: Wird bei der Installation einer förderfähigen Solarthermie-Anlage zusätzlich ein veralteter Heizungs-Kessel durch einen modernen Brennwertkessel ausgetauscht, so wird zusätzlich eine Kesseltauschprämie in Höhe von 500 Euro ausgezahlt c) KfW Kredit 271-Erneuerbare-Energien-Premium Gefördert werden Investitionen, um Wärme aus regenerativen Energien zu erzeugen. Dies wären beispielsweise: - große Solarkollektoranlagen große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas große Wärmespeicher große effiziente Wärmepumpen Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) Über die konkreten Konditionen sowie den Tilgungszuschuss informieren Sie sich bitte auf der Internetseite der KfW. Link: d) KfW Kredit 270 -Erneuerbare Energien Standard Gefördert werden: 1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen).
13 - Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme Batteriespeicher Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen 2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien 3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden 4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren Über die konkreten Konditionen sowie den Tilgungszuschuss informieren Sie sich bitte auf der Internetseite der KfW. Link: e) Energieeffizient sanieren - Ergänzungskredit (167) Gefördert wird der Ersatz oder die Unterstützung einer mindestens zwei Jahre alten Heizungs- oder Kühlanlage in ihrem Wohngebäude. Als Einzelmaßnahme wird beispielsweise gefördert: thermische Solar-kollektor-anlagen bis 40 m2 Brutto-kollektor-fläche (inklusive Anlage zur ausschließlichen Trink-warmwasser-bereitung) Biomasse-anlagen mit einer Nennwärme-leistung von 5 kw bis 100 kw (zum Beispiel Holzvergaser, Pellet-heizungen, Holzhack-schnitzel-heizungen) Wärme-pumpen mit einer Nennwärme-leistung bis 100 kw kombinierte Heizungs-anlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energie-träger Über die konkreten Konditionen sowie den Tilgungszuschuss informieren Sie sich bitte auf der Internetseite der KfW. Link: 167
14 2.5 Weitere (speziellere) Förderungen An dieser Stelle seien noch weitere interessante Fördermittel genannt, die jedoch recht speziell sind und daher hier lediglich Erwähnung finden, ohne diese jedoch weiter zu beschreiben KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle (433) Zuschuss (Produzieren Sie selbst ihre Wärme und ihren Strom. Energieeffizienz steigern mit Förderung von Heizungen mit Brennstoffzelle) BAFA Förderung für KWK Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) Neue Mini-KWK-Anlagen ( Blockheizkraftwerke ) mit einer Leistung bis 20 Kilowatt (kwel) können in bestehenden Gebäuden einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlage gestaffelt ist. Photovoltaik Solarstrom vom Dach: Momentan gibt es keine direkten Fördermittel für die Errichtung von Solarzellen auf Ihrem Dach. Die Technik ist mittlerweile so günstig, dass eine Förderung nicht mehr notwendig ist. Ziehen Sie in Ihre Überlegungen jedoch unbedingt die garantierte Einspeisevergütung des EEG sowie die Möglichkeit von speziellen Solarkrediten mit ein. Auch ein KfWKredit über das Programm 270 kann möglich sein. KfW-Programm Altersgerecht Umbauen Kredit Es werden Modernisierungsmaßnahmen gefördert, welche den Wohnkomfort erhöhen, Barrieren reduzieren, und den Einbruchschutz erhöhen. Quellen (Stand ):
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