P R O T O K O L L der öffentlichen Beiratssitzung ENDE Uhr
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- Elke Rosenberg
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1 Freie Hansestadt Bremen Ortsamt Horn-Lehe DATUM BEGINN Uhr TEILNEHMER ORTSAMT P R O T O K O L L der öffentlichen Beiratssitzung ENDE Uhr Bremen, SITZUNGSORT Evangelische Kirchengemeinde Horn, Gemeindesaal : OAL W. Ahrens, Vorsitzender U. Lütjens, Protokollführer BEIRAT/AUSSCHÜSSE : siehe anliegende Liste GÄSTE : Frau Nüstedt, Stadtamt Herr Papencord, Stadtamt Herr Kammeyer, Senatskanzlei TAGESORDNUNG: 1. Begrüßung, Beschluss der Tagesordnung, Genehmigung zweier Protokolle 2. Wünsche und Anregungen in Stadtteilangelegenheiten 3. Wahl eines Ausschussmitglieds 4. Anträge aus dem Beirat 5. Hundehaltung in der Öffentlichkeit 6. Richtlinie über die Zusammenarbeit des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr mit den Beiräten und Ortsämtern - Stellungnahme 7. Vergabe von Beiratsmitteln 8. Mitteilungen des Ortsamtsleiters 9. Verschiedenes Die Beiratsmitglieder wurden mit Schreiben vom zur Sitzung eingeladen. Zu TOP 1: Begrüßung, Beschluss der Tagesordnung, Genehmigung zweier Protokolle Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen, die Protokolle vom und werden ohne Änderungen genehmigt. Zu TOP 2: Wünsche und Anregungen in Stadtteilangelegenheiten Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zu TOP 3: Wahl eines Ausschussmitglieds Die Beiratsmitglieder wählen einstimmig als Nachfolger von Frau Dr. Birte Eckardt Herrn Hansjörn Hintmann als neues Mitglied des Ausschusses Schulen und Sport des Beirates Horn- Lehe. Zu TOP 4: Anträge aus dem Beirat 4.1. Antrag der CDU-Fraktion Verschmutzungen im Naherholungsgebiet Stadtwaldsee wirksam begegnen Der Beirat Horn-Lehe fordert die zuständigen Stellen auf, ihrer Unterhaltungspflicht für das Naherholungsgebiet Stadtwaldsee mit der gebotenen Sorgfalt nachzukommen und eine regelmäßige Leerung der Abfall- und Hundekotbehälter sicherzustellen. Außerdem ist eine zeitnahe Beseitigung von groben Verschmutzungen wie abgeladenem Sperrmüll etc. zu gewährleisten. Sollte es die Reinigungseffizienz erhöhen, spricht sich der Beirat dafür aus, die Zuständigkeiten für das Naherholungsgebiet Stadtwaldsee künftig nur noch bei einer Behörde anzusiedeln und fordert die Senatoren für Inneres und Sport sowie für Umwelt, Bau und Verkehr auf, diesbezüglich eine entsprechende Übereinkunft zu erzielen.
2 Antrag der SPD-Fraktion Kinderbetreuung Der Beirat Horn-Lehe fordert die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen auf, die Betreuungsplätze für Kinder in Horn-Lehe umgehend besser an die Bedürfnisse der berufstätigen Eltern anzupassen. Aktuell werden für die Vorschulkinder in der Kita Vorstraße weitere Ganztagsplätze benötigt, die Anmeldezahlen übersteigen hier die angebotenen Plätze erheblich. In der Kita Curiestraße ist die Krippenbetreuung bisher nur von acht bis vierzehn Uhr vorgesehen. Dieses Angebot muss im Interesse der Familien dringend und umgehend ausgeweitet werden auf eine Regelbetreuung von acht bis sechzehn Uhr ebenfalls bereits zum kommenden Kindergartenjahr, möglichst mit Frühdienst und Spätdienst bis siebzehn Uhr Antrag der SPD-Fraktion Unterstützung des Stadtteil-Kulturprojektes Kulturzentrum für Horn-Lehe Der Beirat Horn-Lehe begrüßt und unterstützt die Initiative für ein Kulturzentrum im Stadtteil und bittet den Senator für Kultur, dieses Projekt im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und zu begleiten. Begründung: Horn-Lehe verfügt über eine große Anzahl von Kulturinteressierten und auch Kulturschaffenden, die im Stadtteil kaum Möglichkeiten für Veranstaltungen und Darbietungen im öffentlichen Raum haben. Aus diesem Grunde begrüßt der Beirat die Initiative des Bürgervereins in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern und Vereinen zur Schaffung und Institutionalisierung einer Begegnungsstätte bzw. eines Veranstaltungszentrums. Zu TOP 5: Hundehaltung in der Öffentlichkeit Vor dem Hintergrund jahreszeitlich bedingter Nachfragen im Ortsamt zu den einschlägigen Regelungen zur Hundehaltung in Bezug auf Leinenpflicht, Beseitigung von Exkrementen und im Zusammenhang mit der momentan bestehenden Brut- und Setzzeit wurde Thema auf die Tagesordnung gesetzt, um diese Aspekte von den zuständigen Experten des Stadtamtes erläutern zu lassen. Zudem besteht ein auf einer Petition basierender Beschluss der Stadtbürgerschaft, in den jeweiligen Beiräten zu erörtern, inwieweit Hundeauslaufflächen in den Stadtteilen eingerichtet werden können. Zunächst schildert Herr Papencord die einschlägigen Richtlinien zur Hundehaltung in der Öffentlichkeit. Demnach besteht keine generelle Leinenpflicht für Hunde, sondern es gibt fest definierte Ausnahmen, wann ein Hund anzuleinen ist. Ein solche Pflicht besteht etwa in von Menschen stark frequentierten Bereichen wie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen, Geschäften, Einkaufszentren und auf Veranstaltungen. Des Weiteren sind Hunde in abgegrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, anzuleinen. Während der Brut- und Setzzeit (15. März bis 15. Juli) müssen Hunde zum Schutz anderer Tiere auch in der freien Landschaft angeleint werden. Darüber hinaus können einzelnen Hundehaltern nach einem individuellem Fehlverhalten Auflagen erteilt werden. Frau Nüstedt definiert auf Nachfrage, wie in diesem Zusammenhang der Begriff abgegrenzt zu verstehen ist. Darunter ist nicht nur eine explizite Einzäunung zu verstehen, sondern ebenfalls
3 3 eine anderweitige Befriedung. Diese kann etwa durch eine Straße oder eine angrenzende Bebauung gegeben sein. Auf weitere Nachfrage erklärt Frau Nüstedt, dass die Begriffe Feld bzw. freie Landschaft durch 1 (1) Feldordnungsgesetz wie folgt definiert sind: 1 Anwendungsbereich (1) Feld im Sinne dieses Gesetzes sind 1. landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grundstücke, insbesondere Äcker, Wiesen, Weiden, Gärten, Obstanlagen und Baumschulen, 2. Deiche, Baumbestände, Heide, Moor- und Ödflächen, 3. Wege, Gräben, Dämme, Böschungen, Hecken und Plätze, die an Grundstücke oder Anlagen der in Nr. 1 und 2 bezeichneten Art angrenzen. Demnach fällt z.b. auch die Uni-Wildnis unter diesen Passus, sodass Hunde dort während der Brut- und Setzzeit anzuleinen sind. Allerdings werden dort derzeit freilaufende Hunde wohl geduldet. Zur Problematik des Hundekots gilt, dass Hundehalter gemäß 6 Abs. 2 b) des Ortsgesetztes über die öffentliche Ordnung verpflichtet sind, Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen und die dazu erforderlichen Vorrichtungen stets mitzuführen. Ein Zuwiderhandeln ist bußgeldbewehrt und kann mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro geahndet werden. Allerdings erweist sich das Gesetz in der Praxis oftmals als stumpfes Schwert, sofern nicht zufällig ein Polizist anwesend ist, da ein Bürger nicht eine Auskunft über die Personalien eines Hundehalters verlangen kann und bei einer Anzeige letztlich Aussage gegen Aussage steht. Eine Dame aus dem Publikum macht darauf aufmerksam, dass neben den genannten Pflichten für Hundehalter auch Rechte bestehen, die sich aus dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz- Hundeverordnung ableiten. Dazu gehören Aspekte wie ausreichender Auslauf und soziale Kontakte der Hunde. Sie selbst lege viel Wert auf die artgerechte Haltung und die gute Erziehung ihres Hundes. Gleichzeitig erwartet sie als Zahlerin von Hundesteuern, dass Flächen für den freien Auslauf zur Verfügung gestellt werden. Dazu erläutert Herr Kammeyer, dass durch einen fraktionsübergreifenden Beschluss der Stadtbürgerschaft die Beiräte aufgefordert worden sind, nach Möglichkeit in jedem Stadtteil eine Hundeauslauffläche einzurichten. Dazu könnte als Rechtsgrundlage einerseits ein Entscheidungsrecht gemäß 10 (1) 7. des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter herangezogen werden. Hierbei hätte der Beirat eine öffentliche Fläche auszusuchen. Andererseits ist ebenso ein Entscheidungsrecht gemäß 10 (1) 5. denkbar. In diesem Fall läge die Planung und Durchführung beim Beirat selbst. Als dritte Möglichkeit kommt ein Beteiligungsrecht gemäß 9 desselben Gesetzes infrage, wenn vorher Immobilien Bremen mit der Ermittlung potenzieller Flächen beauftragt würde. Herr Ahrens ergänzt, dass des Weiteren zu klären ist, welche Voraussetzungen und Parameter eine Fläche erfüllen muss, um als Hundeauslauffläche definiert werden zu können. Wäre etwa eine natürliche Umgrenzung in Form eines Wasserlaufs oder eines Walls ausreichend oder müsste ein solches Areal umzäunt sein? Diese Fragen müssen klar sein, bevor man konkrete Vorschläge diskutieren kann. Herr Koppel plädiert dafür, dass einzurichtende Freilaufflächen klar umgrenzt sein müssten, sei es durch natürliche Begrenzungen und durch Zäune. Auch sei eine finanzielle Beteiligung durch Hundebesitzer denkbar. Zudem hält er eine Beschilderung in Grünanlagen für wünschenswert, um Hundehalter besser auf die Anleinpflicht in diesen Bereichen hinweisen zu können. Frau Hanke schlägt vor dem Hintergrund hoher Kosten für die Errichtung von Zäunen vor, lieber Spielplätze einzuzäunen, da dies einen geringeren finanziellen Aufwand bedeutet und damit die spielenden Kinder geschützt wären. Herr Drechsel spricht sich für natürliche Abgrenzungen wie Gewässer und Wälle aus und sieht in der Autorität der Hundehalter eine ausreichende Gewähr, um ein Überschreiten ausgewiesener Bereiche zu verhindern.
4 4 Eine Dame aus dem Publikum, die Mitglied des Vereins Freunde der Uniwildnis e.v. ist, plädiert für die Ausweisung der Uni-Wildnis als Hundefreilauffläche. Diese könnte durch Beschilderung als eine solche ausgewiesen werden und böte genügend Platz im Gegensatz zu einer kleinen umzäunten Fläche. Eine Einzäunung hält sie nicht für nötig, da verantwortungsvolle Hundehalter durch gute Erziehung, Besuch einer Hundeschule bzw. Erwerb eines Hundeführerscheins dafür sorgen, souverän auf ihre Hunde einwirken zu können. Weitere Stimmen aus dem Publikum weisen darauf hin, dass neben den oftmals als repressiv empfundenen Vorschriften den Hunden durch das Tierschutzgesetz Rechte zustehen. Diese müssten mit den auferlegten Vorschriften abgewogen werden. Abschließend regt Herr Ahrens an, beim Ortsamt Vorschläge möglicher Standorte für Freilaufflächen einzureichen. Die weitergehende Erörterung der Thematik wird dann auf der kommenden Sitzung des Ausschusses Umweltschutz und Verkehr im Mai stattfinden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schutz des NSG Westliches Hollerland Der Schutz des NSG Westliches Hollerland ist sicherzustellen - insbesondere ist das widerrechtliche Betreten (Hundebesitzern und ihren Tieren) durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Hierzu fordert der Beirat von den zuständigen senatorischen Stellen 1. die Anbringung eines weiteren Hinweisschildes Naturschutzgebiet am Eingang zum NSG an der Ecke Autobahn/Sohle des Jan-Reiners Dammes (ggf. Versetzung des Schildes auf dem Jan-Reiners-Weg an den unteren Radfahrweg), 2. zu veranlassen, dass die Einfahrten zu den Weiden westlich des Jan-Reiners-Weges stets geschlossen bleiben. Begründung: Es ist mehrfach aufgefallen, dass Hundebesitzer das Naturschutzgebiet widerrechtlich mit Hunden betreten haben und diese dort frei laufen ließen. Offen stehende Tore zu den Weiden haben offensichtlich dazu eingeladen. Ein Hinweisschild Naturschutzgebiet steht nur an der Einfahrt der Rampe vom Jan-Reiners-Weg zum Radweg Autobahn aus Richtung Gewerbegebiet Horn-Lehe-West. Bei Nutzung der Treppe vom Jan-Reiners-Weg zum Fahrradweg an der Autobahn ist kein Hinweisschild vorhanden.
5 5 Zu TOP 6: Richtlinie über die Zusammenarbeit des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr mit den Beiräten und Ortsämtern - Stellungnahme Die Beiratsmitglieder nehmen wie folgt Stellung zum vorgelegten Entwurf der Richtlinie über die Zusammenarbeit des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr mit den Beiräten und Ortsämtern: Zu Bauleitplanverfahren, Ziff 2.1.: Der erste Satz des zweiten Absatzes sollte neu formuliert werden: Die allgemeinen Ziele. werden unter Beteiligung des Beirats erörtert. Die jetzige Formulierung suggeriert, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend in einer Beiratssitzung stattfindet. Das kann zwar geschehen (sh. Ziff ), ist in der Praxis aber eher der Ausnahmefall. Zu Bauleitplanverfahren, Ziff : Absatz 2 macht in der vorgelegten Formulierung keinen Sinn: Wenn der Beirat Initiator ist für eine Einwohnerversammlung im Rahmen einer öffentlichen Beiratssitzung, bedarf es keines diesbezüglichen Ersuchens der Stadtplanung und Zustimmung des Beirats dazu mehr. Es wird daher folgender Wortlaut vorgeschlagen: Sofern der Beirat zu der betreffenden Planung eine öffentliche Beiratssitzung beabsichtigt, kann die Einwohnerversammlung nach Abstimmung mit der Stadtplanung zusammen mit einer öffentlichen Beiratssitzung durchgeführt werden. Zu Bauleitplanverfahren, Ziff , letzter Satz: Es wird kein Sinn darin gesehen, in diesem Stadium des Planverfahrens ein Wortprotokoll zu führen, da nur die grundsätzlichen Ziele der Planung vorgestellt werden. Es gibt für Interessierte später im Verfahren Möglichkeiten genug, sich auch mit eigenen Formulierungen einzubringen, vor allem in der Zeit der Planauslegung. Wenn diesbezüglich überhaupt etwas geregelt werden soll, dass sollte die Formulierung lauten: Über die Einwohnerversammlung wird vom Ortsamt ein Ergebnisprotokoll gefertigt. Zu Bauaufsichtliche Verfahren, allgemein: Man sollte sich begrifflich darauf einigen, ob man bauaufsichtlich oder bauordnungsrechtlich benutzt. Im Text sind beide Begriffe verwendet. Zu Anlage 1, A.5.: Das Wort Versand sollte durch Bekanntgabe ersetzt werden. Ein Versand der Unterlagen an potentiell interessierte Institutionen und Bürger dürfte schwierig sein. Eine Bekanntgabe (durch Internetseite, Aushang o. ä.) dürfte der heue aktuelle und praktikable Weg sein. Zu TOP 7: Vergabe von Beiratsmitteln lfd.- Nr. Antragsteller Verwendungszweck Anschaffung von Musikin- 4 artemosso e.v. 6 Freiwillige Feuerwehr Lehesterdeich Kleingartenverein Horner Gartenfreunde 9 e.v. Beschluss strumenten 5.048, ,00 Navigationsgeräte, Helmlampen, Ladestation, Halter und Batterien 1.632, ,50 Sanierung von zwei Wegen (öffentlich) 2.500, ,00 Antragsbetrag Abstimmungsergebnis 7 Ja, 5 Nein, 1 Enthaltung 12 Ja, 1 Enthaltung 8 ja, 5 Enthaltungen
6 6 11 Kita Technologiepark e.v. Wasserspiellandschaft 12 Ja, 1 Enthaltung 2.500, ,00 Sommer-Ferienprogramm 12 TV Eiche Horn e.v ,00 900,00 einstimmig 13 Förderverein Bibliothek Horn-Lehe e.v. Ankauf von neuen Büchern 1.000, ,00 9 Ja, 4 Enthaltungen 14 Beirat Horn-Lehe Erstellung Spielleitplanung 6.735,40 - zurückgestellt Zu TOP 8: Mitteilungen des Ortsamtsleiters Für die Sanierung des Weges im Grünzug Hollergrund wurden von der Stiftung Wohnliche Stadt von den beantragten Euro Euro bewilligt. Zudem beteiligt sich das zuständige Ressort mit Euro. Auf dieser Grundlage kann in Bälde mit der Maßnahme begonnen werden. Im Zuge der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplans werden vier Regionalausschüsse installiert. Der Beirat Horn-Lehe wird mit voraussichtlich drei Vertretern am Regionalausschuss Nord-Ost beteiligt sein. Die Beiratsmitglieder verständigen sich einstimmig darauf, die im Ausschuss Umweltschutz und Verkehr vertretenen Personen der stimmberechtigen Fraktionen - Frau Riemer, Herrn Haake und Herrn Quaß - zu entsenden. Zu TOP 9: Verschiedenes Es liegen keine Wortmeldungen vor. gez. Ahrens gez. Hanke gez. Lütjens Vorsitzender Beiratssprecherin Protokollführer
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Telefon: 0 233-28066 Telefax: 0 233-989 28066 Seite Referat 1 von 7für Stadtplanung und Bauordnung PLAN-HAI-32-2 Umfahrung Kirchtrudering - Vertiefende Untersuchungen Hinweis/Ergänzung vom 11.11.2013 a)
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Amtsblatt für die Stadt Northeim Jahrgang 2012 Northeim, 25.06.2012 Nr. 27/2012 Inhalt Seite Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragen 2 4. öffentliche Sitzung des Ortsrates Höckelheim