Erschlossen werden die Wohnungen über ein zentrales Stiegenhaus, das sich nach Norden hin öffnet.
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- Ernst Bach
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1 Lage und Erreichbarkeit Die geplante Wohnanlage Nußdorf Debant Wirt s Gründe BA II der Gemeinnützigen Bauund Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN liegt im westlichen Ortsrand vom Ortsteil Debant, auf Grundstück GP. 338/5, östlich des Fachmarktzentrums, in der Nähe von allen infrastrukturellen Einrichtungen wie Kindergarten, Schulen, Geschäften, Spielplätzen, etc. Das Haus C besteht aus einem fünfgeschossigen fast quadratischen Baukörper, mit Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie drei Obergeschossen. Im Kellergeschoss sind außer den 18 Stellplätzen in der Tiefgarage (Bewohnerstellplätze und Besucher) auch Nebenräume wie Kellerabteile und Trockenraum vorgesehen. In der Ebene des Erdgeschosses findet man im Norden den Hauptzugang zu den Wohnungen, und zwei Nebenräume für Fahrräder und Kinderwägen. Das Erdgeschoss verfügt über drei Wohnungen, aller Wohnungstypen (64 96 m²), mit über Terrassen angeschlossenen Privatgärten ( m²). Die drei Obergeschosse sind in ihrer Organisation völlig identisch. In jedem Geschoss befinden sich vier Wohnungen, aller Wohnungstypen (54 96 m²). Die Balkone sind östlich, südöstlich, südwestlich und westlich ausgerichtet. Jede Wohnung öffnet sich nach zwei benachbarten Himmelsrichtungen. Erschlossen werden die Wohnungen über ein zentrales Stiegenhaus, das sich nach Norden hin öffnet. Südseitig im neu entstehenden Innenhof der gesamten Wohnanlage befinden sich noch eigenständige Nebenräume zum Einstellen von Fahrrädern, Kinderwägen udgl. sowie die Müllsammelstelle, und die überdachte Tiefgaragenausfahrt. Der Spielplatz westseitig zwischen den Baukörpern (Frieden und OSG) bildet einen gut überblickbaren begrünten Zentralbereich der gesamten Wohnanlage und wird nun im Zuge des 2. Bauabschnittes errichtet. Das Haus D besteht aus einem viergeschossigen rechteckigen Baukörper, mit Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie zwei Obergeschossen. Der Baukörper liegt parallel zu Glockner Straße, die Wohnungen sind Nord/ Süd bzw. Süd ausgerichtet.
2 Das Wohnhaus wird im Erdgeschoss über ein teils offenes Stiegenhaus erschlossen. Der Eingang befindet sich im Norden, im neu entstandenen Innenhof. Im Kellergeschoss gibt es neben der Tiefgarage mit 11 Stellplätzen (Bewohnerstellplätze und Besucher) auch noch Kellernebenräume und einen Trockenraum. Neben zwei Wohnungen (á ca. 93 m²), befindet sich im Erdgeschoss auch ein Fahrrad und Kinderwagen Stauraum. Die beiden Wohnungen verfügen über einen nach Süden orientierten Privatgarten, der zum öffentlichen Raum durch eine Stahlbetonmauer geschützt ist. Die beiden Obergeschosse, sind wie auch im Haus C identisch, und beherbergen jeweils drei Wohnungen (50 78 m²). Eine feinkörnige farblich abgestimmte Putzfassade, und eine doppelschalige Profilit - Fassade im Bereich der Stiegenhäuser, sorgen für eine zeitgemäße und klare Architektur der beiden Häuser. Die wichtigsten Details im Überblick Dieses Bauprojekt wird im Sinne einer ökologischen Ressourcen sparenden Bebauung in Niedrigenergiebauweise realisiert. Zur Standardausstattung gehören 1 TG-Abstellplatz Kellerabteil Fußbodenheizung - Fernwärme Kontrollierte Wohnraumbelüftung HWB 17,2 bis 21,9 kwh/m²a
3 WOHNANLAGE Nußdorf Debant, Florianistraße 3 und 4 Lageplan
4 Wohnanlage mit Kaufoption in 9990 Nußdorf-Debant BVH 5704 Die Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN errichtet die Wohnanlage aus Mitteln der Tiroler Wohnbauförderung, sowie mit einem Bankdarlehen und einem Eigenmitteleinsatz der BG FRIEDEN und der Wohnungswerber. Planung: Arch. DI Georg Steinklammer Schlaitenerstraße 1 im TZA 9951 Ainet Tel technik@architekt-steinklammer.at Bauleitung: Osttiroler Gemeinnützige Wohnund Siedlungsgenossenschaft Beda Weber Gasse 18, 9900 Lienz Tel buroe@osg-lienz.at Kontakt BG Frieden: Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN 6063 Rum, Siemensstraße 24a Tel. 0512/ Ing. Reinhold Dellemann oder 0512/ Ingrid Pantoi reinhold.dellemann@friedentirol.at ingrid.pantoi@friedentirol.at Vergabe der Wohnungen durch Marktgemeinde Nußdorf-Debant Hermann-Gmeiner-Straße 4, 9990 Nußdorf-Debant Tel / marktgemeinde@nussdorf-debant.at
5 Die Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN stellt sich vor: Gründung Die Genossenschaft wurde am 5. November 1947 gegründet und im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter der Zahl h eingetragen. Vorstand Dir. Mag. Peter SOMMER, Obmann Dir. Heinrich KRAMMER, Obmann-Stellvertreter Dir. Dr. Dietmar HÄRTING Aufsichtsrat Dr. Vinzenz PIPPICH, Vorsitzender Dir. Bmst. Ing. Karl-Heinz STADLER, Vorsitzender-Stellvertreter Dr. Johannes HIBLER, Vorsitzender-Stellvertreter Min.Rat DI Mag. Arnold MIHATSCH Dkfm. Bernd SCHERZ Sitz und Anschrift 1130 Wien, Hietzinger Hauptstraße 119 Zweigniederlassung Tirol 6063 Rum, Siemensstraße 24a Tel. 0512/ Zweigniederlassung Osttirol 9900 Lienz, Klausenerweg 3 Tel /65086 Gesetzlicher Prüfungsverband Österr. Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen Revisionsverband, 1010 Wien, Bösendorfer Straße 7 Bautätigkeit In mehr als 65-jähriger Tätigkeit zur Schaffung von Wohnraum konnte die FRIEDEN in Tirol mehr als Wohneinheiten fertig stellen.
6 ALLGEMEINES Für das Vertragsverhältnis gelten die Bestimmungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes (TWFG) des Mietrechtsgesetzes (MRG) und des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) samt den zu diesen Gesetzen ergangenen Verordnungen. Gesamtkosten (=Herstellungskosten = Grund- und Baukosten) Die ausgewiesenen Kosten (Grund- und Baukosten) sind Fixpreise. Der Anteil pro Wohnung an den Gesamtbaukosten und Grundkosten wird nach Nutzwerten ermittelt. Die während der Bauzeit aufgelaufenen Bauzinsen werden den Baukosten zugerechnet. Finanzierung Die Finanzierung der Wohnanlage erfolgt aus Mitteln der Wohnbauförderung, einem Hypothekardarlehen der Raiffeisen Bausparkasse und Eigenmitteln der FRIEDEN. Bei den Mietkaufwohnungen werden den Mietern zudem Finanzierungsbeiträge (=Eigenmittel) in Höhe von 100,-- pro m² (siehe blg. Kostenaufstellung) vorgeschrieben. Finanzierungsbeiträge (Eigenmittel) Die 1. Rate des Finanzierungsbeitrages ist innerhalb von 4 Wochen nach Zuweisung der Wohnung fällig. Die 2. Rate des Finanzierungsbeitrages wird mit Übermittlung des Mietvertrages einige Wochen vor Fertigstellung der Wohnanlage zur Zahlung vorgeschrieben. Die 3. Rate nach Ablauf von 10 Jahren, sofern nicht mit Bezahlung der 1. und 2. Rate der Grundkostenanteil für die Wohnung abgedeckt wurde. Wohnbauförderung Die Zuteilung des Wohnbauförderungsdarlehens und des Annuitätenzuschusses erfolgt je nach Personenanzahl und Wohnungsgröße (siehe blg. Merkblatt). Wohnbauförderungsdarlehen: Laufzeit 35 Jahre Die Höhe des Darlehens errechnet sich aus der förderbaren Wohnnutzfläche x 1020,--. Rückzahlungskonditionen gemäß Wohnbauförderungsrichtlinien ab siehe Merkblatt! Annuitätenzuschuss: Für die ersten 7 Jahre wird ein Annuitätenzuschuss in Höhe von 1,40/m² Nutzfläche und Monat und für weitere 8 Jahre ein Annuitätenzuschuss von 0,70/m² gemäß den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes und deren Richtlinien gewährt, längsten jedoch bis zum Ankauf der Wohnung. Änderungen können sich bei Fehlen der persönlichen Voraussetzungen (Einkommen, Familienstand, Größe der Wohnung usw.) ermittelt durch die Wohnbauförderungsbehörde ergeben. Hypothekardarlehen Laufzeit 25 Jahre mit sofortigem Tilgungsbeginn. Zu Änderungen der Laufzeit ist die Frieden berechtigt. Schwankungen dürfen die Vorgaben der Tiroler Landesregierung für Wohnkredite nicht überschreiten. Der Kalkulation liegt eine Annuität für das Bankdarlehen von 4,5% zugrunde. Die Vorschreibung ändert sich entsprechend der Zinssatzschwankungen.
7 Benützungsentgelt (Miete) Das monatliche Benützungsentgelt ist wie folgt kalkuliert: a) Annuitätenzahlungen b) abzgl. Annuitätenzuschuss c) Eigenmittelzinsen d) Anteil an den Betriebskosten und öffentlichen Abgaben e) Heizkostenakontierung f) Warmwasserakontierung g) Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag gemäß 14d WGG h) Verwaltungskostenbeitrag i) Lift j) Rücklagen gemäß 14 Abs 1 Z 8 WGG k) Umsatzsteuer a) i) l) Umsatzsteuer für Verwohnung m) Tiefgarage inkl. Ust. Das Benützungsentgelt ist nach Bezug monatlich jeweils bis zum 5. des Monats zu bezahlen. Die Bau- und Betriebskostenabrechnung wird über den tatsächlichen Aufwand Aufschluss geben und unter Umständen eine Regulierung der kalkulierten Beträge mit sich bringen. Steuerersparnis (Sonderausgaben) Ihre Zahlungen sind teilweise und unter gewissen Voraussetzungen steuerlich absetzbar. a) vor Bezug der Wohneinheit: Einzahlung von Finanzierungsbeiträgen (sogenannte 8- jährig gebundene Beträge) b) nach Bezug der Wohneinheit: Rückzahlung von Darlehen, die zur Schaffung von Wohnraum aufgenommen wurden. SONSTIGES Mietvertrag mit Kaufoption Die Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN räumt Ihnen in diesem Bauvorhaben zusätzlich das Recht ein, Ihre gemietete Wohnung als Eigentumsobjekt ankaufen zu können, wobei folgende Voraussetzungen zu beachten sind: 1. Der Erwerb der Wohnung ist nach derzeitiger Gesetzeslage frühestens nach Ablauf von 10 Jahren ab Erstbezug der Wohnhausanlage möglich. 2. Voraussetzung ist, dass das Land Tirol hinsichtlich der gewährten Förderung seine Zustimmung erteilt. Allfällige Änderungen, die sich bei der Förderung durch den Ankauf ergeben, sind zur Gänze zu übernehmen. Sollte das Land Tirol aus welchen Gründen auch immer die Zustimmung nicht erteilen, so ist der Kauf nur ohne Mitübernahme des Förderungsdarlehens möglich. Für den Erhalt des Förderdarlehens wird keine Haftung seitens der BG Frieden übernommen. Der Nichterhalt des Wohnbauförderungsdarlehens bedeutet zugleich eine Erhöhung des Barkaufpreises lt. Musterberechnung. 3. Der Kaufpreis der Wohnung wird gemäß 15d) Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ermittelt werden. Für die Berechnung des Kaufpreises kommen die Herstellungskosten lt. Baukosten- Endabrechnung zuzüglich einer Rücklage von 2% sowie die zum Ankaufszeitpunkt noch nicht berichtigte Vorsteuer zum Ansatz. Zur Erstdotierung der Rücklage (Reparaturfonds) der zukünftigen Eigentumsgemeinschaft wird ein Betrag von 12,00 pro m² Wohnnutzfläche
8 kaufpreiserhöhend eingehoben. Auf den Kaufpreis angerechnet werden die aushaftenden Darlehensreste und die noch nicht verwohnten Finanzierungsbeiträge lt. 17 WGG. MUSTERBERECHNUNG Euro Kommentar für eine Wohnung in dieser Wohnanlage Annahme: zb Top 28 mit 74,53 m ² WNFl. Nutzwert Wohnung und TG-Platz 86 Kaufpreis ,00 Herstellungskosten (= Grundkosten und Baukosten netto) zuzüglich 2% Rücklage zuzüglich noch nicht berich ,00 tigte Vorsteuer zuzüglich Rücklagendotierung 1.000,00 Dieser Betrag wird im Jahr nach Kaufvertragsunterfertigung in die Rücklage der Eigentumsgemeinschaft übertragen abzüglich Darlehensrest(e) ,00 Die zum Zeitpunkt des Eigentumserwerbes aushaftenden Darlehensreste können übernommen und weiterhin im Rahmen der monatlichen Vorschreibung zurückbezahlt werden. abzüglich noch nicht verwohnte Finanzierungsbeiträge (=bezahlte Eigenmittel lt. Endabrechnung abzüglich 1% p.a.) 6.707,00 Barkaufpreis ,00 4. Im Zuge des Kaufes und der damit verbundenen Schuldübernahme kann es zu Bonitätsprüfungen seitens des finanzierenden Kreditinstitutes kommen. 5. Entsprechend 15g WGG ist im Grundbuch zugunsten der BG Frieden ein Vorkaufsrecht einzuverleiben, wenn der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Angebotes höher ist als der von der BG Frieden angebotene Verkaufspreis. Sollte innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren eine Weiterveräußerung durch den Käufer erfolgen, so ist der Differenzbetrag als Verkehrswert und Angebotspreis an die BG Frieden zu bezahlen. Für den Weiterverkauf an nahestehende Personen (Ehegatten, eingetragene Partner, Verwandte in gerader Linie, Wahlkinder, Geschwister sowie Lebensgefährten) ist diese Regelung nicht anzuwenden. 6. Darüber hinaus werden die Kosten der Eigentumsübertragung wie z.b. für Nutzwertgutachten, Verkehrswertgutachten, Arbeitsaufwand für Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr verrechnet.
9 7. Der Erwerber übernimmt mit Kauf alle Verpflichtungen, welche die FRIEDEN für die Wohnung eingegangen ist und wird sie diesbezüglich schad- und klaglos halten. Dies gilt auch für allfällige Dienstbarkeiten. 8. Der Grundkostenanteil in Höhe von siehe Zuweisungsschreiben ist zur Gänze mit Eigenmitteln abzudecken. Für die Finanzierung der Grundkosten wird mit Zuweisung der Wohnung ein Anteil von siehe Zuweisungsschreiben sofort zur Zahlung fällig. Der Restbetrag von siehe Zuweisungsschreiben wird bis zur Eigentumsbegründung gestundet, längstens aber bis zum 10. Jahr nach Erstbezug der Wohnung. Für den durch das Unternehmen vorzufinanzierenden Grundkostenanteil werden Eigenmittelzinsen gemäß den Bestimmungen des 14 Abs. 1 Z 3 WGG verrechnet. Mitgliedschaft zur Genossenschaft: Die Baugenossenschaft Frieden ist eine gemeinnützige Genossenschaft und wir können entsprechend unserer Genossenschaftssatzungen Wohnungen nur an Genossenschaftsmitglieder vergeben. Für die Aufnahme in die Genossenschaft sind einmalig 4 Genossenschaftsanteile à 72,-- und eine einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von 72,-- somit insgesamt 360,-- bzw. 432,-- (bei zwei Mietern) erforderlich. Dieser Betrag gelangt mit Zuweisung der Wohnung zur Vorschreibung. Bauarbeiten-Koordinationsgesetz BGBl. 37/1999 ldgf Da das Betreten der Baustelle grundsätzlich verboten ist, ersuchen wir Sie, falls Sie eine Besichtigung wünschen, mit der Bauleitung zwecks Terminvereinbarung Kontakt aufzunehmen. Fertigstellung Der genaue Termin für die Schlüsselübergabe wird Ihnen drei Monate vor dem tatsächlichen Übergabetermin schriftlich bekannt gegeben. Heizung und Warmwasseraufbereitung Siehe beiliegende Bau- und Ausstattungsbeschreibung Sonderwünsche Sonderwünsche können nur ausgeführt werden, wenn sie den bautechnischen, den baubehördlichen sowie den Bestimmungen des öffentlichen Förderungsgebers entsprechen und darüber hinaus der FRIEDEN rechtzeitig bekannt gegeben werden. Der zukünftige Mieter ist verpflichtet, mit der Durchführung von Sonderwünschen die am Bau tätigen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu beauftragen. Die Beschäftigung anderer Unternehmen kann aus Haftungs-, Koordinations- und Verrechnungsgründen bis zur Schlüsselübergabe leider nicht gestattet werden. Vor Auftragserteilung und während der Gewährleistung ist die schriftliche Zustimmung der FRIEDEN einzuholen. Bei Rücktritt ist der Wohnungswerber grundsätzlich zur Wiederherstellung des früheren Zustandes verpflichtet. ( 20 Abs. 5 Z3 WGG). Bei Ausführung Ihrer Sonderwünsche haben Sie selbst darauf zu achten, dass der Baufortschritt nicht gehemmt wird und dass entsprechend dem allgemeinen Baufortschritt die Sonderwünsche zeitgerecht jedenfalls aber vor Schlüsselübergabe - fertig gestellt werden.
10 Die FRIEDEN leistet keine Gewähr für die im Rahmen der Sonderwünsche erbrachten Leistungen. Reduzieren sich die Kosten der bauseits vorgesehenen Ausstattung durch Ausführung eines Sonderwunsches (Minderleistung), erhält der Wohnungswerber keine Gutschrift. Die Zustimmung für die Durchführung von Sonderwünschen wird von Seiten der FRIEDEN nur dann erteilt, wenn Sie die 1. Rate Ihres Finanzierungsbeitrages einbezahlt haben (siehe auch Rücktritt). Rücktritt Im Falle des Rücktrittes vor Schlüsselübergabe erhalten Sie Ihre einbezahlten Finanzierungsbeiträge abzüglich einer Rücktrittsgebühr von 300,-- umgehend rücküberwiesen. Sonderwünsche sind mit den Professionisten direkt zu verrechnen. Im Falle des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Ersatz der Sonderwünsche (der frühere Zustand ist gegebenenfalls wieder herzustellen). Bei Rücktritt nach Schlüsselübergabe erfolgt die Rückzahlung der einbezahlten Finanzierungsbeiträge entsprechend den Bestimmungen des 17 WGG (= einbezahlter Finanzierungsbeitrag abzüglich 1% Verwohnung pro Jahr). Eine Rücktrittsgebühr fällt dann nicht an. Fallen durch einen Rücktritt des (zukünftigen) Mieters Kosten für den Rückbau von Sonderwünschen an, so werden diese mit den einbezahlten Finanzierungsbeiträgen gegenverrechnet. ( 20 Abs. 5 Z3 WGG). Rum, Oktober 2016/pai
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