Grundzüge des Rechts. Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht Ein Lern- und Arbeitsbuch. Prof. Dr. Eckart Koch. Hochschule München

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1 Prof. Dr. Eckart Koch Hochschule München Grundzüge des Rechts Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht Ein Lern- und Arbeitsbuch Wichtige Hinweise und Anregungen gaben: Ministerialrat a.d. Dr. Carl-August Agena, Hannover Rechtsanwältin Monika Franz, Emmendingen Rechtsanwalt Dr. Alexander Stähler-May, Ottobrunn 17. Auflage Bestellnummer 00430

2 Haben Sie Anregungen oder Kritikpunkte zu diesem Produkt? Dann senden Sie eine an 00430_ Autoren und Verlag freuen sich auf Ihre Rückmeldung. Abbildungen: Digital Grafik, Bad Homburg vor der Höhe; Bergmoser + Höller Verlag, Aachen; Bildungsverlag EINS GmbH Hansestraße 115, Köln ISBN Copyright 2013: Bildungsverlag EINS GmbH, Köln Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

3 Vorwort Vorwort Die Grundzüge des Rechts sind eine umfassende, leicht verständliche Einführung in die folgenden Rechtsgebiete: Bürgerliches Recht, einschließlich Familien- und Erbrecht, Aufbau unseres Rechtswesens, Teile des Zivilprozessrechts sowie zentrale Fragen des Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung. Sie können überall dort eingesetzt werden, wo diese Rechtsgebiete im Unterricht oder in der Lehre behandelt werden. Gleichzeitig erhalten diejenigen, die sich einen systematischen oder exemplarischen Einblick in wichtige Bereiche unseres Rechts verschaffen möchten, mit diesem Buch die Möglichkeit, sich dieses Wissen im Selbststudium zu erarbeiten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit beschränkt sich die Darstellung auf die wesentlichen Sachverhalte des Rechts. Auf eine rechtlich abschließende Darstellung, auf einzelne Feinheiten und Besonderheiten musste in der Regel verzichtet werden. Ein wichtiges Ziel dieses Buches ist es, die aktive Erarbeitung des Stoffes zu fördern. Dafür ist es unbedingt notwendig, zusätzlich die zugrunde liegenden Rechtsquellen, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die weiteren angegebenen, einschlägige Gesetzestexte, heranzuziehen. Die über 250 Aufgaben sowie die vielen Beispiele, ergänzenden Artikel, Schaubilder und Tabellen sollen den aktiven Lernprozess unterstützen. Ein wichtiger Hinweis: Aus Vereinfachungsgründen wurde bei Berufsbezeichnungen etc. auf die Nennung beider Geschlechter verzichtet. Die vorliegende siebzehnte Auflage wurde vollständig durchgesehen und aktualisiert. Für die Unterstützung bei der Überarbeitung des familienrechtlichen Teils bedanke ich mich bei den Fachanwältinnen für Familienrecht Barbara Bosshard-Melzer aus Berg und Gabriele von Pollak aus Pocking. Leider können Fehler oder Ungenauigkeiten trotzdem nie ganz ausgeschlossen werden. Ich freue mich daher auch weiterhin über (kritische) Anmerkungen, Ergänzungen oder didaktische Verbesserungsvorschläge. München, im Frühjahr 2013 Eckart Koch 3

4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Teil I Einführung in das Recht 1 Begriffserklärungen Rechtsnormen Definitionen (Definitionsnormen) Tatbestand und Rechtsfolge Rechtssubjekt Rechtsobjekt Objektives Recht Subjektives Recht Die Rechtsordnung Funktionen des Rechts Ordnungsfunktion Sicherheitsfunktion Schutz der Bürger vor Rechtsbrechern Schutz der Bürger vor Übergriffen des Staates Schutz des Staates vor den Bürgern Ausgleichsfunktion (Gerechtigkeitsfunktion) Herrschaftssicherung Soziale Ordnungen neben dem Recht Normen der Sitte Normen der Sittlichkeit Rechtsquellen Gewohnheitsrecht Geschriebenes (gesetztes) Recht Gesetze Rechtsverordnungen Autonome Satzungen Positives Recht Naturrecht Übungsaufgaben Teil II Einführung in das Bürgerliche Recht 5 Privatrecht und Öffentliches Recht Privatrecht (Zivilrecht) Öffentliches Recht Der Aufbau des BGB Rechtssubjekte Natürliche Personen Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Geschäftsunfähigkeit Beschränkte Geschäftsfähigkeit Volle Geschäftsfähigkeit Deliktsfähigkeit (Verschuldensfähigkeit) Deliktsunfähigkeit Bedingte Deliktsfähigkeit Volle Deliktsfähigkeit Die Aufsichtspflicht über Deliktsunfähige und bedingt Deliktsfähige

5 Inhaltsverzeichnis Strafmündigkeit (Straffähigkeit) Eidesfähigkeit Parteifähigkeit Prozessfähigkeit Testierfähigkeit Ehemündigkeit Religionsmündigkeit Juristische Personen Juristische Personen des Privatrechts Rechtsfähige Vereine Privatrechtliche Stiftungen Juristische Personen des Öffentlichen Rechts Körperschaften Anstalten Öffentlich-rechtliche Stiftungen Verbraucher und Unternehmer Rechtsobjekte Sachen Bestandteile Zubehör Früchte und Nutzungen Rechte Herrschaftsrechte Gestaltungsrechte Immaterialgüterrechte Das Rechtsgeschäft Das Zustandekommen von Verträgen Die Willenserklärung Form der Willenserklärung Arten von Rechtsgeschäften Mehrseitige Rechtsgeschäfte Einseitige Rechtsgeschäfte Der Zugang von Willenserklärungen Die Bindung an den Antrag Bedingungen und Fristen Bedingte und befristete Verträge Fristen und Termine Vertragsarten Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Willenserklärungen Nichtigkeit Anfechtbarkeit Anfechtungsgründe Irrtum Arglistige Täuschung bzw. widerrechtliche Drohung Voraussetzungen und Rechtsfolgen Die Auslegung von Verträgen Die Stellvertretung Arten der Stellvertretung Offene (unmittelbare) Stellvertretung Verdeckte (mittelbare) Stellvertretung Erlangung der Vertretungsmacht Vertretung ohne Vertretungsmacht Übungsaufgaben

6 Inhaltsverzeichnis Teil III Recht der Schuldverhältnisse 14 Die Entstehung von Schuldverhältnissen Schuldbegriffe Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse Gesetzliche Schuldverhältnisse Ungerechtfertigte Bereicherung ( 812 ff.) Unerlaubte Handlungen Verletzung von absoluten Rechten Sonstige schädigende Handlungen Die Haftung für den Gehilfen Die Haftung für den Erfüllungsgehilfen Die Haftung für den Verrichtungsgehilfen Gleichzeitige Haftung für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Gefährdungshaftung Schadensersatz Schadensformen Berechnung des Schadensersatzes Mitverschulden Positives und negatives Interesse Die Leistungspflicht des Schuldners Der Begriff der Leistung Leistungsarten Leistungszeit Leistungsort (Erfüllungsort) Der gesetzliche Erfüllungsort Der vertragliche Erfüllungsort Forderungsabtretung und Schuldübernahme Forderungsabtretung (Zession) Schuldübernahme (Schuldnerwechsel) Leistungsstörungen im Schuldrecht Allgemeine Einführung Pflichtverletzungen Anspruch auf Schadensersatz Allgemeine Voraussetzungen Schadensersatz neben der Leistung Schadensersatz statt der Leistung Schadensersatz statt der ganzen Leistung Recht auf Rücktritt Anfängliche Unmöglichkeit Nachträgliche Unmöglichkeit Schuldnerverzug/Nicht-Rechtzeitig-Lieferung Voraussetzungen Rechtsfolgen Besonderheiten bei Nicht-Rechtzeitig-Zahlung Verzug des Gläubigers (Annahmeverzug) Voraussetzungen des Annahmeverzugs Folgen des Annahmeverzugs Ersatz von Mehraufwendungen Haftungsminderung Rechte des Warenschuldners Schlechtleistung und Sachmangelhaftung Einige Hinweise

7 Inhaltsverzeichnis Mängel Rechte des Käufers Verjährungsfristen Anspruchskonkurrenzen Sonderregeln beim Verbrauchsgüterkauf Regelungen beim Werkvertrag (Überblick) Ergänzende Bestimmungen zum Verbraucherschutz Allgemeine Geschäftsbedingungen Voraussetzungen Allgemeine Bestimmungen Besondere Bestimmungen Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (bedenkliche Klauseln) Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (unwirksame Klauseln) Die Produzentenhaftung und das Produkthaftungsgesetz Haustürgeschäfte Fernabsatzgeschäfte Das Beenden von Schuldverhältnissen Das Erlöschen der Schuld Erfüllung Hinterlegung Aufrechnung Erlass Das Auflösen von Schuldverhältnissen Kündigung Rücktritt Verwirkung Verjährung Verjährungsfristen Die Hemmung der Verjährung Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung Hemmung der Verjährung bei berechtigter Leistungsverweigerung Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt Hemmung der Verjährung aus familiären oder ähnlichen Gründen Ablaufhemmung Weitere Regelungen Neubeginn Änderung der Verjährungsfristen Übungsaufgaben Teil IV Sachenrecht 21 Besitz und Eigentum Definitionen Besitz- und Eigentumsübertragung Besitzübertragung Eigentumsübertragung und Eigentumserwerb Der Eigentumsvorbehalt Gutgläubiger Eigentumserwerb Das Pfandrecht an beweglichen Sachen Das vertragliche Pfandrecht Überblick Entstehung und Erlöschung des vertraglichen Pfandrechts

8 Inhaltsverzeichnis 22.2 Das gesetzliche Pfandrecht Das Pfändungspfandrecht Die Grundpfandrechte Überblick Die Hypothek Die Grundschuld Die Rentenschuld Sonstige dingliche Rechte Erbbaurecht Dienstbarkeiten Grunddienstbarkeiten Persönliche Dienstbarkeiten Vorkaufsrecht Das Grundbuch Das Grundbuchrecht Aufbau des Grundbuchs Grundsätze des Grundstücks- und Grundbuchrechts Teil V Familienrecht 25 Verwandtschaft und Schwägerschaft Verwandtschaft Schwägerschaft Die rechtliche Bedeutung von Verwandtschaft und Schwägerschaft Das Verlöbnis Die Eheschließung Voraussetzungen der Eheschließung Form der Eheschließung Rechtliche Wirkungen der Eheschließung Namensrecht Gegenseitige Rechte und Pflichten der Ehegatten Die elterliche Sorge Grundlagen der elterlichen Sorge Personensorge Vermögenssorge Besonderheiten beim nichtehelichen Kind Das eheliche Güterrecht Der gesetzliche Güterstand Der vertragliche Güterstand Die Gütertrennung Die Gütergemeinschaft Die Ehescheidung Die Voraussetzungen der Scheidung Die Rechtsfolgen der Ehescheidung Die Unterhaltsregelung Der Versorgungsausgleich Die elterliche Sorge Das Scheidungsverfahren Die nichteheliche Lebensgemeinschaft Die eingetragene Lebenspartnerschaft

9 Inhaltsverzeichnis Teil VI Erbrecht 29 Die gesetzliche Erbfolge Erben 1. Ordnung Erben 2. Ordnung Erben 3. Ordnung Erben 4. und weiterer Ordnungen Das Erbrecht des Ehegatten Das Erbrecht des Staates Die Erbeinsetzung durch Testament (gewillkürte Erbfolge) Das öffentliche Testament Das eigenhändige (private) Testament Das Nottestament Das gemeinschaftliche Testament Vermächtnis und Auflage Vermächtnis Auflage Das Pflichtteilsrecht Ausschluss von der Erbfolge Annahme und Ausschlagung der Erbschaft Der Erbvertrag Der Erbschein Teil VII Gerichtsorganisation und Prozessrecht 33 Recht und Gerechtigkeit Jedem das Gleiche Schaffen von Rechtssicherheit Jedem das Seine Einzelfallgerechtigkeit (Billigkeit) Die Justiz Justiz- und Gerichtshoheit Überblick über die Gerichtsbarkeiten Die Verfassungsgerichtsbarkeit Die ordentliche Gerichtsbarkeit Die freiwillige Gerichtsbarkeit Aufgaben Instanzen und Rechtsmittel Grundsätze des Verfahrens Die Zivilgerichtsbarkeit Schiedsgerichtsverfahren Die Instanzen Die Strafgerichtsbarkeit Die besondere Gerichtsbarkeit Arbeitsgerichtsbarkeit Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit Finanzgerichtsbarkeit Das Gerichtsverfahren Der Zivilprozess: allgemeine Voraussetzungen Die Zuständigkeit der Gerichte Die sachliche Zuständigkeit Die örtliche Zuständigkeit

10 Inhaltsverzeichnis Partei- und Prozessfähigkeit Parteifähigkeit Prozessfähigkeit Postulationsfähigkeit Die Prozesskosten Beratungs- und Prozesskostenhilfe Anwaltliches Erfolgshonorar Das Zivilprozessverfahren Die Einleitung des Verfahrens Die mündliche Verhandlung Das Beweisverfahren Die Beendigung des Verfahrens Die Rechtsmittel Die Berufung Die Revision Beschwerde und Einspruch Arrest und einstweilige Verfügung Verfahren bei Urkundenprozessen Der Strafprozess Der Rechtsanwalt im Straf- und Zivilprozess Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Das gerichtliche Mahnverfahren Die Zwangsvollstreckung Die Voraussetzungen Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen Die Pfändung Unpfändbare Sachen Austauschpfändung Die Versteigerung Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen Zwangsversteigerung Zwangshypothek und Zwangsverwaltung Die Zwangsvollstreckung in Forderungen und Rechte Die Pfändung von Forderungen Die Pfändung des Gehalts Zwangsvollstreckung zwecks Herausgabe einer Sache Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung Die Drittwiderspruchsklage Die Erinnerung Die Vollstreckungsabwehrklage Klage auf vorzugsweise Befriedigung Die eidesstattliche Versicherung Übungsaufgaben Sachwortverzeichnis

11 Begriffserklärungen Teil I Einführung in das Recht 1 Begriffserklärungen Dieses Buch soll Sie mit den Grundzügen eines für Sie wahrscheinlich völlig neuen Fachgebietes vertraut machen, mit dem Recht. Um den Einstieg zu erleichtern, beginnen wir mit etwas für diesen Bereich Typischem: mit einem Fall, der Sie gleich mitten in die Problematik hineinführt. Die 20-jährige Mareike hat eine größere Erbschaft gemacht. Als leidenschaftliche Autofahrerin möchte sie sich einen gebrauchten englischen Sportwagen zulegen. Sie kauft diesen bei einem deutschen Händler für ,00 EUR, bezahlt ihn und bekommt ihn auch umgehend geliefert. Zu ihrem Schrecken stellt sie jedoch fest, dass dieser, wie in England üblich, mit einer Rechtssteuerung ausgerüstet ist, mit der sie auch nach mehreren Anläufen überhaupt nicht zurechtkommt. Sie möchte den Wagen daher umtauschen. Ist das möglich? Wir wollen nun nicht nach der Lösung dieses Falls mithilfe des Gesetzbuches fragen, das wäre noch zu früh; vielmehr überlegen Sie sich bitte, wie Sie den Fall ohne Rechtskenntnisse, nur mit Ihrem Rechtsgefühl lösen würden. Aufgabe (1) Lösen Sie diesen Fall mithilfe Ihres Rechtsgefühls. Wenn Sie jetzt Ihre Lösungen miteinander vergleichen, so werden Sie vermutlich feststellen, dass sie sich voneinander unterscheiden, zum Teil aber auch übereinstimmen. Ihr Rechtsgefühl, also das subjektiv unterschiedliche Gefühl dafür, was als richtig anzusehen ist, kann sehr unterschiedlich sein. Da aber ein solcher Fall gerechterweise überall in der Bundesrepublik Deutschland gleich entschieden werden muss, sollten hierfür objektive, allgemeine und möglichst auch allgemein anerkannte Regelungen bestehen. 1.1 Rechtsnormen Diese Regelungen sind in Gesetzbüchern niedergeschrieben und werden als Rechtsnormen oder Rechtssätze bezeichnet. Einfach ausgedrückt versteht man unter einer Rechtsnorm eine ho heitliche Anordnung, die für Personen allgemein verbind liche Regelungen festlegt und deren Einhaltung von hierzu beauftragten Sanktionsinstanzen (Ge rich ten) - vielfach erst auf Antrag - kontrolliert wird. Es sind also Vorschriften für ein bestimmtes äußeres mensch liches Verhalten. Rechtsnormen werden im Allgemeinen vom Gesetzgeber, der Legislative, verabschiedet und sind deshalb für alle verbindlich. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass diese Rechtsnormen auch dem Rechtsgefühl der Bevölkerung entsprechen. Da es aber, wie Sie oben gesehen haben, immer unterschiedliche Rechtsgefühle gibt, wird eine Rechtsnorm auch im Idealfall immer nur dem Rechts gefühl der großen Mehrheit eines Volkes entsprechen. HINWEIS Die in diesem Buch zitierten Paragrafen ( ) aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, abgekürzt BGB, werden im Folgenden ohne den Zusatz BGB zitiert. Die Zitier- und Schreibweise soll am Beispiel des 563 verdeutlicht werden. Der Paragraf hat 5 Absätze, der erste Absatz hat 2, der zweite hat 4 Sätze. Die Absätze können wie folgt zitiert werden: 563 Abs. 1 oder 563I oder

12 Teil I Einführung in das Recht HINWEIS In diesem Buch wird die letzte Schreibweise verwendet, also Der zweite Satz des zweiten Absatzes wird wie folgt zitiert: (2). Wir unterscheiden zwei Arten von Rechtsnormen im Bereich des bürgerlichen Rechts (BGB): Definitionen (Definitionsnormen) und Rechtsnormen, die Tatbestände und Rechtsfolgen festlegen Definitionen (Definitionsnormen) Definitionen legen den Inhalt von Begriffen exakt fest. So wird z. B. in 90 festgelegt, dass unter Sachen nur körperliche Gegenstände verstanden werden. Der Umkehrschluss, der nun nirgends mehr aufgeschrieben sein muss, da er sich zwangsläufig aus dieser Definition ergibt, lautet: Nicht-körperliche Gegenstände sind keine Sachen im Sinne des Gesetzes. Diese Definition erscheint so einleuchtend, dass man sich unwillkürlich fragt, ob es notwendig sei, dies in einem Paragrafen festzulegen. Hierzu ein Beispiel: Ein findiger Techniker kam eines Tages auf die Idee, dass es eigentlich überflüssig sei, für den Strom, der ja doch ständig fließt, Gebühren zu bezahlen. Er zapfte die Stromleitung vor seinem Zähler an und bekam nun den Strom gratis frei Haus geliefert. Als er entdeckt wurde und verurteilt werden sollte, gab es nur den 242 StGB (Straf ge - setzbuch), der bestimmt, dass derjenige, der eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, mit einer Freiheitsstrafe wegen Diebstahls zu bestrafen sei. Aufgabe (2) Welches Problem ergab sich nun, wenn man bedenkt, dass auch für das Strafgesetzbuch die De - finition des 90 gilt? Tatsächlich konnte der Techniker nicht verurteilt werden, da es hier eine Gesetzeslücke gab. Für Nachahmer fügte der Gesetzgeber nun aber einen Zusatzparagrafen, den 248c StGB, ein, der speziell die Entziehung elektrischer Energie unter Strafe stellt Tatbestand und Rechtsfolge Neben den Definitionen unterscheidet man Rechtsnormen, die sich in zwei Teile gliedern: den Tatbestand und die Rechtsfolge. Der Tatbestand gibt die Voraussetzungen an und die Rechtsfolge ist die Konsequenz, die dann gezogen wird, wenn die Voraussetzungen vorhanden sind. Oder anders ausgedrückt: Diese Rechtsnormen stellen eine Wenn-dann-Beziehung dar: Wenn der Tatbestand vorliegt, dann tritt die betreffende Rechtsfolge ein. Beispiel 138.1: Der Tatbestand bzw. die Voraussetzung lautet: Es liegt ein Rechts ge - schäft vor, das gegen die guten Sitten verstößt. Die Rechtsfolge lautet: Ein solches Rechtsgeschäft ist nichtig. Oder: Wenn ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt, dann ist es nichtig. Lesen Sie sich den durch! Wir unterscheiden hier insgesamt drei Bedingungen, von denen zwei alternativ vorliegen müssen und eine dritte zusätzliche Voraussetzung ist. Die Rechtsfolge ist dann die Möglichkeit, diese Erklärung anzufechten. 12

13 Begriffserklärungen Teil I Aufgabe (3) Nennen Sie die drei Bedingungen. Unter der Voraussetzung, dass man bei der Abgabe der Erklärung über deren Inhalt im Irrtum war (sog. Inhaltsirrtum) bzw. eine solche Erklärung überhaupt nicht abgeben wollte (sog. Erklärungsirrtum) (Tatbestand 1), und unter der zweiten Voraussetzung, dass man eine solche bei Kenntnis der Sachlage bzw. bei verständiger Würdigung nicht abgegeben hätte (Tatbestand 2), tritt die Rechtsfolge ein: die Möglichkeit, diese Erklärung anzufechten. Die Aufteilung in Tatbestand und Rechtsfolge kennen wir natürlich auch in anderen Gesetzen, insbesondere im Strafgesetz: Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder deren Gesundheit schädigt, wird mit Frei - heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ( 223 Strafgesetzbuch). Wer mit Betäubungsmitteln (z. B. Marihuana) unerlaubt Handel treibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ( 29.1 Betäubungsmittelgesetz). Im BGB sind Tatbestand und Rechtsfolgen nicht immer so leicht zu erkennen. Versuchen Sie einmal bei den folgenden Paragrafen Tatbestand und Rechtsfolge ganz klar zu unterscheiden: 21, 105.1, 110, 433.1, Aufgabe (4) Versuchen Sie selbst Normen zu erstellen! Stellen Sie drei wichtige Wenn-dann-Beziehungen für ein Ballspiel (z. B. Fußball) auf. Nachdem Sie nun den Aufbau der Rechtsnormen kennengelernt haben, fragen wir uns, wie man bei der Lösung eines Falles vorgeht: Zuerst schaut man sich den gegebenen Fall genau an, dann überlegt man, welche Rechtsnormen für den Fall grundsätzlich infrage kommen. Hat man dies zunächst mithilfe des Inhaltsverzeichnisses und des Stichwortverzeichnisses des BGB für sich beantwortet, so prüft man, ob der Fall mit dem Tatbestand des Paragrafen übereinstimmt, ob sich der Fall dem Paragrafen unterlegen (subsumieren) lässt. Dieser Prozess der Sub sum tion ist ganz entscheidend für die richtige Lösung des Falls, hier werden später die meisten Fehler gemacht. Es kommt hierbei nämlich darauf an, den Fall genau so, wie er vorgegeben ist, zu subsumieren, nicht aber ihn so zu verändern, dass er anschließend unter eine bestimmte Rechtsnorm passt, die man sich herausgesucht hat, die aber nichts mit dem Fall zu tun hat. Hat man nun schließlich den Fall richtig subsumiert, so ist es anschließend leicht, die Konsequenz zu ziehen, also die richtige Rechtsfolge zu finden und damit den Fall zu lösen. Wir wollen dies zunächst nur an einem Beispiel üben. Aufgabe (5) Schauen Sie noch einmal den ersten Fall an und vergleichen Sie ihn mit 119! a) Lässt sich der Fall unter den Tatbestand des subsumieren? Begründung! b) Welche Rechtsfolge ergibt sich also daraus? Weiter unterscheidet man noch Anspruchsnormen, Formvorschriften und Fristbestimmungen, auf die hier jedoch nicht weiter eingegangen werden soll. 1.2 Rechtssubjekt Rechtsobjekt Jeder Mensch ist Rechtssubjekt. Rechtssubjekt zu sein heißt einerseits, Träger von Rechten sein zu können, die aus einer Rechtsnorm abgeleitet werden können; andererseits heißt dies aber auch, 13

14 Teil I Einführung in das Recht Träger von Pflichten zu sein, die sich aus einer Rechtsnorm ergeben. Neben den Menschen (natürliche Personen) sind auch juristische Personen, wie etwa Aktiengesellschaften, Rechtssubjekte. Auf diese Fragen wird in Teil II näher eingegangen. Der einjährige Max (= Rechtssubjekt) ist Eigentümer eines vom Großvater ge schenkten Grundstückes. Das Grundstück ist Rechtsobjekt. Rechtsobjekte dagegen sind körperliche und unkörperliche Gegenstände, also etwa Möbel, Autos, aber auch Forderungen und Rechte eines Rechtsverhältnisses, auf das sich das Recht eines Rechtssubjektes bezieht. Beispiel Beispiel Das Grundstück (s. o.) ist Rechtsobjekt. Aufgabe (6) Wer oder was ist in unserem Sportwagenbeispiel Rechtssubjekt und Rechtsobjekt? 1.3 Objektives Recht Subjektives Recht Recht kann eine objektive und eine subjektive Bedeutung haben. Unter objektivem Recht versteht man entweder das Recht in seiner Gesamtheit oder bestimmte Untergruppen recht licher Vorschriften, wie z. B. das für die Bundesrepublik Deutschland geltende Recht, das Straf- oder das Arbeitsrecht. Objektives Recht gilt für jedermann und regelt das Verhalten der Menschen unter einander und zum Staat. Von subjektivem Recht spricht man dagegen, wenn sich aus dem objektiven Recht für den Ein - zelnen bestimmte Berechtigungen (Ansprüche) ergeben. So hat der Verkäufer das Recht auf Bezahlung des Kaufpreises oder der Eigentümer das Recht, über sein Eigentum zu verfügen. Mit dem subjektiven Recht wird dem Einzelnen eine bestimmte Rechtsmacht verliehen, die er notfalls auf dem Klageweg durchsetzen kann. Den subjektiven Rechten entsprechen meist auch bestimmte Rechtspflichten, so ist etwa auch der Verkäufer zur Herausgabe der Ware verpflichtet, er muss diese dem Käufer übereignen. 1.4 Die Rechtsordnung Wir haben gesehen, dass das Recht verschiedene wichtige Aufgaben in der Gesellschaft zu erfüllen hat. Inwieweit diese Aufgaben in der Wirklichkeit aber auch erfüllt werden können, hängt in entscheidendem Maße davon ab, ob die Mitglieder der Gemeinschaft sich auch an die Rechts - vorschriften halten. Da man kaum davon ausgehen kann, dass dies stets aus Einsicht und freiwillig geschieht, besitzt der Staat das Recht, die Einhaltung dieser Regeln zu erzwingen bzw. diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, zu bestimmten Handlungen, zum Unterlassen von Handlungen, zum Schadensersatz oder auch zu Strafen zu verurteilen. Da die Durchsetzung des Rechts also staatlich erzwingbar ist, steht es in einem engen Zu sam - menhang mit staatlicher Macht, die wiederum durch hierzu entsprechend legitimierte Organe, vor allem die Justiz und die Polizei, ausgeübt wird. Recht verpflichtet und berechtigt also durch Gebote und Verbote alle Rechtssubjekte und droht ihnen negative Sanktionen an, die den Zweck haben, sie von einer Gesetzesmissachtung abzuhalten bzw. ihnen beizubringen, in Zukunft die Gesetze besser zu beachten. Recht ohne Macht bedeutet Ohnmacht: Recht kann nicht durchgesetzt werden (Fall Michael Kohl haas). Dies ist ein häufiges Problem im internationalen (zwischenstaatlichen) Recht. 14

15 Begriffserklärungen Teil I Macht ohne Recht ist dagegen auch und gerade in unserer heutigen Zeit eine übliche Begleit - erscheinung totalitärer Staaten. In demokratischen Staaten fallen Recht und Macht zusammen. Der Staat ist mit der Macht ausgestattet, die Durchsetzung von Recht zu erzwingen. Allerdings hängt die Notwendigkeit, Macht anzuwenden, auch in entscheidendem Maße davon ab, inwieweit die Rechtsnormen dem Rechts gefühl der Bürger entsprechen. Je weiter sich die Rechtsnormen vom Rechtsgefühl entfernen, umso eher muss der Staat mit negativen Sanktionen reagieren. Trotzdem ist der Staat nicht in allen Fällen in der Lage, Rechtsbrüche negativ zu sanktionieren. So ist bei manchen Delikten die Dunkelziffer, also die Anzahl der nicht aufgeklärten Rechtsbrüche, um ein Vielfaches höher als die Anzahl der aufgeklärten Delikte. Übersicht Politische Ordnung Soziale Ordnung Wirtschaftliche Ordnung Rechtsordnung Kulturelle Ordnung Gesamt - gesell - schaftliche Ordnung Legislative verabschiedet Rechtsnormen wendet an Judikative Definition Tatbestand Rechtsprechung Subsumtion Rechtsfolge Feststellung der Rechtsfolge Objektives Recht Fall Grundlage Rechts - subjekt Subjektives Recht? Rechts - objekt Selbstverständlich sind der staatlichen Gewalt und der Anwendung von Zwang in einem Rechtsstaat Grenzen gesetzt, da diejenigen, die die Gewalt ausüben, selbst wieder dem Gesetz unterworfen sind und ebenfalls verklagt werden können. Aufgaben (7) Begründen Sie, warum der Staat das Recht unter Umständen mit Gewalt durchsetzen muss. (8) Nennen Sie verschiedene Arten des staatlichen Zwanges. Die Rechtsordnung ist im Übrigen nicht unabhängig von der Gesellschaft, sondern auf vielfäl tige Weise mit ihr verbunden. Sie spiegelt in gewisser Weise ein allgemeines Rechtsgefühl wider und passt sich langsam an geändertes Rechtsempfinden an. 15

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