Advance Care Planning What it is and what it isn t. Tanja Krones

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Advance Care Planning What it is and what it isn t. Tanja Krones"

Transkript

1 Advance Care Planning What it is and what it isn t Tanja Krones

2 Was ist heute Medizinische Wissenschaft? Was sind wohl erwogene Wünsche? Klassische Einwände Was ist Advance Care Planning und was nicht? Und wie geht s?

3 Anfänge der Moderne: Wetten/Wählen im Hinblick auf eine nicht vorhersehbare Zukunft Pascal B. Über die Religion. (zuerst 1660) Gott existiert Gott existiert nicht Glaube an Gott + (Himmel) 0 Kein Glaube an Gott - (Hölle) 0 Notwendigkeit des Wettens und sicheres Resultat des Nutzens: Die Wahrheit kann nicht durch eine Wette entschieden werden, aber es muss gewettet werden. Es gibt keine Freiwilligkeit, sie müssen sich darauf einlassen. Wenn sie nicht wetten, dass es Gott gibt, müssen sie wetten, dass es ihn nicht gibt. Wofür entscheiden sie sich? Wägen wir den Verlust dafür ab, dass es Gott gibt. Wenn sie gewinnen, gewinnen sie alles, wenn sie verlieren, verlieren sie nichts. Setzen sie also ohne zögern darauf, dass es ihn gibt. Seite 2

4

5 Seite 4

6 In der klinischen Ethik und Praxis geht es häufig um menschliches Handeln und Entscheidungen unter Unsicherheit in komplexen Problem- und/oder Dilemmasituationen Medizinische Wissenschaft ist Umgehen mit Wahrscheinlichkeiten Nutzen- und Risikoabwägungen: Wertentscheidungen Seite 5

7 Seite 6

8 «Ich wünsche mir einen guten Arzt!» Seite 7

9 Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden. Seite 8

10 Paternalismus und Selbstbestimmung Salus aegroti suprema lex Voluntas aegroti suprema lex Doctor knows best! Sapere aude! (Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!) Seite 9

11 Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? Immanuel Kant, 1784 AUFKLÄRUNG ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung. Seite 10

12 Lehrbuch der Evidenzbasierten Medizin Vorwort, Günter Jonitz 2006 Evidenzbasierte Medizin ist der Ausgang des Arztes aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! Seite 11

13 Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? Kant 1784 ff. Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung freigesprochen, dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt usw., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen. Daß der bei weitem größte Teil der Menschen (darunter das ganze schöne Geschlecht) den Schritt zur Mündigkeit, außer dem daß er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte, dafür sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben. Seite 12

14 Wann und wie möchten Sie sterben?

15 Und wann und wie werden Sie sterben?

16 1) Wann?

17

18 2) Wie?

19 Seite 18

20 Man stirbt in der Schweiz Im Spital Erwartbar Urteilsunfähig Ohne vorherige Patientenverfügung und definierten Stellvertreter Manchmal ohne ausreichende Symptomkontrolle Zunehmend auf der Intensivstation Zunehmend unter Palliativer Sedierung, manchmal auch auch ohne den Patientenwillen zu kennen Mit einer «DNR» Festlegung erst in den allerletzten Tagen vor dem vorhersehbaren Tod Seite 19

21 Seite 20

22 Seite 21

23 Fall Eine 83 jährige Patientin liegt auf einer Intensivstation nach Katheder-Stenteinlage nach Herzinfarkt. Die Patientin war vor der Einlieferung komplett selbstständig, zum Zeitpunkt der Einlieferung nicht mehr urteilsfähig und ist es nach dem Ereignis ebenfalls nicht. Der Ehemann, der seine Frau leblos im Garten gefunden hat und den Notarzt gerufen hat, kommt am 3. Tag auf Station mit einer Patientenverfügung, in welcher die Patientin verfügt, dass sie im Falle einer schweren Erkrankung keine lebensverlängernden Massnahmen erhalten wolle- Sie habe ihr Leben gelebt. Die Patientenverfügung ist unterschrieben und vor einem Jahr datiert. Einen Tag später wird die Patientin wiederbelebungspflichtig und wird in Rücksprache mit Herzspezialisten reanimiert. Sie stirbt 5 Tage später infolge der Gesamtsituation mit beginnendem pulmonalen Infekt. Der Ehemann ist im Nachgespräch hoch traumatisiert und sicher, dass seine Frau dies nicht so gewollt habe. Seite 22

24 Kann man so etwas überhaupt verhindern? Seite 23

25 Klassische Einwände Es gibt doch immer noch Glaube und Schicksal! Man kann doch nicht alles vorausplanen! Wünsche ändern sich doch! Menschen wollen nicht über Krankheit und Sterben reden! Wir haben doch schon Notfallpläne und Patientenverfügungen, wir brauchen kein neues Konzept! Ich brauch das nicht lernen, ich kann das schon! Advance Care Planning für Menschen am Lebensende- ok! Aber wenn man noch nicht klar am Lebensende steht, dann macht das doch keinen Sinn! ACP als Pflichtübung und um Kosten zu sparen (Die «Foucaultsche Biomacht») Seite 24

26 Was sind wohl erwogene Wünsche? Seite 25

27 Macht es Sinn, als gesunder Mensch vorauszuplanen? Seite 26

28 Reanimation Im virtuellen TV-Emergency Room sind Reanimationen zu 75% -90 % erfolgreich Seite 27

29 In der Realität.. Seite 28

30 Reanimation: Evidenzbasierte Entscheidungshilfe Seite 29

31 Seite 30

32 Brickman et al (1978) glücklich Lotteriegewinner Querschnittsgelähmte durch Unfall Lottery winners and accident victims: Is happiness relative? 0 unglücklich Ereignis Nach: Koller /Bohrer Ein Jahr später Seite 31

33 IPS Wollen Sie Intubiert werden oder nicht??? Auf die Intensivstation oder sterben??? Was fehlt??? Was ist das Problem??? Seite 32

34 Lynn et al % 100% 80% 60% 40% 20% 0% US Physicians wanting terminal sedation vs intubation in end stage lung disease US Physicians talking with patients facing end stage lung disease about terminal sedation versus intubation Seite 33

35 Überleben und Lebensqualität: Sicht von Patienten (Lloyd et al 2004) Befragung nach IPS und Intubation bei Patienten nach Akutexacerbation einer schweren COPD Herzinsuffizienzkrise NYHA III-40, EF <20% Bronchial Ca Stadium III oder IV Alter über 80 Jahre Seite 34

36 Würden Sie erneut a) 14 Tage beatmet b) 30 Tage beatmet nach Luftröhrenschnitt und mit Ernährungssonde versorgt werden wollen wenn a) die Überlebenswahrscheinlichkeit 1, 20, 50, 80, 100% b) Die Wahrscheinlichkeit unveränderter oder gebesserter Lebensqualität 1, 20, 50 80, 100% beträgt? Seite 35

37 Seite 36

38 Advance Care Planning in der Nephrologie Sara N. Davison, University of Alberta CAJM Seite 37

39 Seite 38

40 Die altersadjustierte jährliche Sterberate an der Dialyse beträgt 22%. (individuelle Kalkulation möglich: touchcalc.com/calculators/sq) 20-25% des Sterbens geht eine Beendigung oder nicht initiieren der Dialyse voraus 50% der Patienten würden gerne eine Vorausplanung mit Ihren Nephrologen nur 10% haben dies bislang diskutiert.. 90% fühlten sich über generelle Therapieziele und Prognosen uninformiert ; 70% sagten dass sie nicht wissen was palliative care ist Seite 39

41 Shared decision making Ziel: Bestmöglicher Informed Consent für zukünftige medizinische Behandlungen bei urteilsunfähigen Patienten Erste ACP Definition: "... Ein Prozess der den Patienten befähigt, seine Wünsche gemeinsam mit seinem Behandlungsteam, seiner Familie und anderen wichtigen Bezugspersonen auszudrücken. Gegründet auf dem ethischen Prinzip der Patientenautonomie und der legalen Bestimmung einer informierten Zustimmung hilft eine bestmögliche Vorausplanung, das Konzept der informierten Zustimmung auch tatsächlich zu respektieren, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, aktiv an medizinischen Entscheidungen teilzunehmen" Anspruchsrecht: Kontinuierliche Aufgabe des Gesundheitswesens Ethische Grundlage: Realisierte Patientenautonomie Singer, Robertson, Roy Bioethics for Clinicians. Advance Care Planning. CMAJ 15;155: Teno, Nelson, Lynn Advance Care Planning. Priorities for ethical and empirical research. Hastings Center Report 24;S32-36)

42 Aktive Wirkstoffe MAPS Sürich «POLST» VIDEOS DECISION AIDS Video «Goals» ACP-Training mit Schauspielpatientin Seite 41

43 Seite 42 Dokumentname / Autor / Abteilung 14. 4

44 Klassische Krankheitsverläufe Murray et al., BMJ Apr 30; 330(7498): Zuerst in Lynn J, Adamson DM. Living well at the end of life. Adapting health care to serious chronic illness in old age. Washington: Rand Health, Seite 43

45 Komplexität z.b erfolgreiche Reanimation, Umsetzen einer Patientenverfügung braucht ein komplettes System und Qualitätsprozess Patient gefunden Diagnose Herzstillstand 144 Herzalarm zum Herzteam Sicherer Transfer zur IPS Rollen und Interaktionen klar Qualitästmanagement Team zum Patienten Notwendiges Equipment beim Patienten Team fähig zur REA Equipment funktioniert Seite 44

46 Was ist ACP nicht? (automatisch) Ausfüllen einer Patientenverfügung Palliative Behandlungsplanung Notfallstatusfestlegung Im Pflegeheim bei Eintritt Beschneidung der Arzt-Patientenbeziehung Gespräch über Therapielimitierung Einmalige Situation Ziel einer Kostenreduktion/Vorenthalten effektiver Massnahmen Seite 45

47 Es geht darum Praktisch mit einer höheren Wahrscheinlichkeit sicherzustellen, dass Patienten die Therapie und Massnahmen erhalten, die in Ihrem Sinne sinnvoll sind, in Situationen, in denen die Kommunikation schwierig oder nicht mehr möglich ist Seite 46

48 Seite 47

49 Kann man deswegen alles voraussehen und planen? Seite 48

50 Aber was passiert wenn man die Wertvorstellungen eines Menschen nicht kennt? Seite 49

51 02017

52 Seite 51

53 ACP Interprofessionell Patientenverfügung alleine rechtliche Klärung, Infos etc Frühzeitige strukturierte Gespräche mit geschulten behandelnden Ärzten Frühzeitige strukturierte Gespräche mit geschulten Health care professionals (Pflege, Sozialarbeit) und komplexe System-Einbindung mit Feed back; Notfallbogen ärztlich unterschrieben Nicht effektiv effektiv Hoch effektiv Seite 52

54 Respecting Choices La Crosse, Wisconsin Von allen in La Crosse/Wisconsin ( Einwohner) verstorbenen Patienten hatten 85% eine Patientenverfügung 95% der Patientenverfügungen waren in der Patientenakte 98% der dort dokumentierten Wünsche/Willenserklärungen wurden konkret umgesetzt (Hammes et al Arch Int Med 158: ). Seite 53

55 Palliative Care und Überleben - Neue Ergebnisse Seite 54

56 Der MAPS TRIAL «Multiprofessional Advance Care Planning and Shared decision Making For End of Life Care» Im Rahmen NFP 67 end of life Seite 55

57 Wer durfte teilnehmen? Schwer kranke urteilsfähige Patienten aus 7 Abteilungen des USZ «Surprise Question» positiv: «Der behandelnde Arzt wäre nicht erstaunt, wenn der Patient in den nächsten 12 Monaten stirbt» N=1464 in 18 Monaten In 2013 starben 938 Patienten am USZ Seite 56

58 Variable ACP Controls Vertretungsberechtigte Person definiert Lebensendentscheidungen ja nein Weiss nicht Wiederbelebung Ja Nein Kommt auf den Ausgang an Weiss nicht «Baseline» Patientenverfügung Ja Nein Weiss nicht Seite 57

59 6 Monate nach Studieneinschluss Variable ACP Kontrolle sig Vertretungsperson 100% 76.9%.04 PV 100% 43.6%.004 Spitaleinweisung 54% 65.9% n.s. Entscheidungskonflikte zukünftiger Notfall Patient Entscheidungskonflikt zukünftiger Notfall Angehörige 14.4 (Mittelwert) 33.5 (Mittelwert) (Mittelwert) 40.4 (Mittelwert).000 Seite 58

60 Wünsche bekannt/erfüllt Wiederbelebung ACP Controls Sig. Ja Nein Überlasse Entscheidung Arzt/Vertreter Unentschlossen 24% 72% 4% 0% 35% 35% 13% 16%.01 Dokumentation 89% 64%.021 Kongruenz Patient/Vertreter/Arzt 62% 30%.006 Wunsch erfüllt (GESAMTSTICHPROBE) 13% 9% n.s Last Place of Care ACP Controls Sig. Zuhause Pflegeheim/Hospiz Spital Intensivstation Unsicher 68% 12% 16% 0% 4% 54% 14% 19% 0% 8% n.s. Dokumentation 49% 13%.001 Kongruenz Patient/Vertreter/Arzt 44% 23%.05 Wunsch erfüllt (GESAMTSTICHPROBE) 29% 11%.05 Seite 59

61

62 Implementation Seite 61

63 National

64 Koordinierte Versorgung Qualität der Behandlung über die ganze Behandlungskette hinweg verbessern Die Patientin bzw. der Patient steht im Zentrum Inter-und intraprofessionelle Koordinationsaufgaben, sowie weitere Elemente von «good practice»

65

66 Kern-Empfehlungen

67 1) Sensibilisierung der Fachwelt und Bevölkerung 2) Integration von ACP in Aus-, Fort und Weiterbildung; Grundfertigkeiten/Spezifische ACP Fertigkeiten 3) Verschiedene interprofessionelle ACP Modelle möglich 4) Möglichst einheitliche Dokumentation; PV mindestens regional/kantonal, Ärztliche Notfallanordnung national E Health Integration 5) Fokus auf chronisch und schwer kranke Patienten 6) Regionale Koordination 7) Vergütung 8) Forschung/Qualitätssicherung

68 Inhalte Weiterbildung

69 Seite 68

70 Seite 69

71 Ein gut begleiteter Tod zuhause... Patient schwerst krank Diagnose gemäss PV ÄNO vorhanden Team/ Familie beim Patienten gemäss Plan Sicheres Verbleiben zuhause Rollen und Interaktion klar Notwendige Medikation beim Patient Team fähig notwendige palliative Massnahmen zu ergreifen Medikation ist ausreichend Seite 70

72 Seite 71

73 Bisherige Patientenverfügungen a) Die «palliative Normal», «wenn nichts mehr geht», «eine für alle Fälle» oder «Notfälle je nach dem»-beschreibung b) Ausfüllen alleine ohne adäquate Information, c) ohne Aufklärungs-/Beratungsprozess, d) ohne Anpassung an den jeweiligen Gesundheitszustand z.b. Präoperativ = Risiko nicht schlüssig/umsetzbar zu sein trotz rechtlicher Geltung Seite 72

74 Seite 73

75 Patientenverfügung Pro Senectute Seite 74

76 Patientenverfügung Pro Senectute Seite 75

77 FMH SAMW Seite 76

78 SRK PV Seite 77

Tanja Krones, Leitende Ärztin Klinische Ethik, UniversitätsSpitalZürich/Institut für Biomedizinische Ethik und Medizingeschichte, Universität Zürich

Tanja Krones, Leitende Ärztin Klinische Ethik, UniversitätsSpitalZürich/Institut für Biomedizinische Ethik und Medizingeschichte, Universität Zürich "Failing to plan is planning to fail" - Erfahrungen mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht im klinischen Alltag und das Konzept des "Advance care Planning" Tanja Krones, Leitende Ärztin Klinische Ethik,

Mehr

Ethische, rechtliche, berufspolitische Stärkung von Palliative Care und Patientenorientierung

Ethische, rechtliche, berufspolitische Stärkung von Palliative Care und Patientenorientierung Menschen am Lebensende besser Begleiten Aktuelle positive Entwicklungen Ethische, rechtliche, berufspolitische Stärkung von Palliative Care und Patientenorientierung Tanja Krones, PD Dr. med., Leitende

Mehr

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin. Sterbeorte in Deutschland

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin.  Sterbeorte in Deutschland 1 Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin www.izp-muenchen.de Sterbeorte in Deutschland Krankenhaus 42-43% Zuhause 25-30% Heim 15-25% (steigend) Hospiz 1-2% Palliativstation 1-2% andere Orte 2-5%

Mehr

Dialyse bei hochbetagten Patienten Ethische Aspekte D R. M E D. S U S A N N E K U H L M A N N, M. M E L

Dialyse bei hochbetagten Patienten Ethische Aspekte D R. M E D. S U S A N N E K U H L M A N N, M. M E L Dialyse bei hochbetagten Patienten Ethische Aspekte D R. M E D. S U S A N N E K U H L M A N N, M. M E L Dialyse Dialysis is both a life-prolonging therapy and a death-prolonging treatment (Cohen et al,

Mehr

Versorgungsbrüche in der ambulanten Palliativversorgung von Nichttumorpatienten in Berlin. Michael Nehls

Versorgungsbrüche in der ambulanten Palliativversorgung von Nichttumorpatienten in Berlin. Michael Nehls Versorgungsbrüche in der ambulanten Palliativversorgung von Nichttumorpatienten in Berlin Michael Nehls Krankheitsverläufe Krankheitsverläufe Atemnot, Müdigkeit, Depressionen und Schmerzen unterschiedlicher

Mehr

Migrationssensitive Palliative Care: Leitlinien, Anamnese Tool und Erfahrungen in der Praxis

Migrationssensitive Palliative Care: Leitlinien, Anamnese Tool und Erfahrungen in der Praxis Migrationssensitive Palliative Care: Leitlinien, Anamnese Tool und Erfahrungen in der Praxis Renate Bühlmann Schweizerisches Rotes Kreuz Departement Gesundheit und Integration Dr. Manuel Jungi SoH, Kantonsspital

Mehr

Tagung der Ärztekammer Nordrhein Düsseldorf, den

Tagung der Ärztekammer Nordrhein Düsseldorf, den Advance Care Planning Gesundheitliche Vorausplanung in einer Region Tagung der Ärztekammer Nordrhein Düsseldorf, den 21.06.2011 Dr. med. Jürgen in der Schmitten, MPH Arzt für Allgemeinmedizin Psychotherapie

Mehr

atientenverfügung Ausführliche Version

atientenverfügung Ausführliche Version P atientenverfügung Ausführliche Version Geburtsdatum Wohnort Bürgerort Diese Patientenverfügung ist in folgenden Situationen anwendbar Ich erstelle diese Patientenverfügung nach reiflicher Überlegung

Mehr

Wünsche in Worte kleiden den letzten Lebensabschnitt besprechen.

Wünsche in Worte kleiden den letzten Lebensabschnitt besprechen. Wünsche in Worte kleiden den letzten Lebensabschnitt besprechen. www.pallnetz.ch Ideen für den Einstieg ins Gespräch mit Angehörigen und Bezugspersonen 1 Wie sterben? Inhalt Wünsche in Worte kleiden. Den

Mehr

Advance Care Planning Von der Patientenverfügung zur umfassenden gesundheitlichen Vorausplanung

Advance Care Planning Von der Patientenverfügung zur umfassenden gesundheitlichen Vorausplanung Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, LMU BMBF-Projekt RESPEKT/beizeiten begleiten (Koordination: Jürgen in der Schmitten) Advance Care Planning Von der Patientenverfügung zur umfassenden

Mehr

Klinische Ethikberatung

Klinische Ethikberatung Klinische Ethikberatung Was bedeutet Klinische Ethikberatung? Ein Beispiel: Ein Mann hatte einen Verkehrsunfall. Mit schwersten Verletzungen liegt er auf der Intensivstation. Die Behandlungsaussichten

Mehr

WHO Definition von "Palliative Care

WHO Definition von Palliative Care Palliative Care WHO Definition von "Palliative Care Palliative Care entspricht einer Haltung und Behandlung, welche die Lebensqualität von Patienten und ihren Angehörigen verbessern soll, wenn eine lebensbedrohliche

Mehr

Sterbeort Uniklinik Inauguraldissertation Robert Sarhatlic 2009

Sterbeort Uniklinik Inauguraldissertation Robert Sarhatlic 2009 Netzwerktag des Palliativ-Netz Stuttgart Waldheim Marienburg 10. Oktober 2012 Begleitung am Lebensende - eine gesellschaftliche Herausforderung H. Christof Müller-Busch muebu@t-online.de Sterbeort Uniklinik

Mehr

MEIN Wille geschehe... Gedanken zum Thema Patientenverfügungen... aus der Perspektive der Seelsorgerin

MEIN Wille geschehe... Gedanken zum Thema Patientenverfügungen... aus der Perspektive der Seelsorgerin MEIN Wille geschehe... Gedanken zum Thema Patientenverfügungen... aus der Perspektive der Seelsorgerin Elisabeth Arning Pfarrerin / Klinikseelsorge Übersicht Zahlen, Beispiele und Thesen ein Blick zurück

Mehr

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Die Perspektive des Klinischen Ethik Komitees Dagmar Schmitz Klinisches Ethik Komitee Universitätsklinikum Aachen (kek@ukaachen.de) Überblick 1. Was macht

Mehr

1. Begriffe Handlungs-, Urteilsfähigkeit

1. Begriffe Handlungs-, Urteilsfähigkeit Übersicht: 1. Begriffe: Handlungs- und Urteilsfähigkeit 2. Übersicht über die KESB-Instrumente 3. Patientenverfügung im Speziellen 3.1 rechtliches 3.2 Begriffe Vertrauensperson/Vertretungsperson/von Amtes

Mehr

DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender

DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender Zu meiner Person Seit 1998 Krankenhausseelsorger im Klinikum Nürnberg Süd Seelsorger der nephrologischen

Mehr

Ethische Entscheidungen am Lebensende (aus ärztlicher Sicht)

Ethische Entscheidungen am Lebensende (aus ärztlicher Sicht) Ethische Entscheidungen am Lebensende (aus ärztlicher Sicht) 12. Juni 2007 Kreuzkirche München Veranstaltung des Diakonischen Werkes Bayern Dr. med. Jürgen Bickhardt Medizinethische Leitwerte sind der

Mehr

So möchte ich leben. So möchte ich sterben.

So möchte ich leben. So möchte ich sterben. So möchte ich leben. So möchte ich sterben. Medizinische Vorsorge am Lebensende Möglichkeiten der Vorsorge Patientenverfügung Willenserklärung zu Art und Umfang der gewünschten Behandlung im Falle der

Mehr

Prof. Dr. Dr. Martin HärterH

Prof. Dr. Dr. Martin HärterH Effekte von Shared Decision-Making Forschungsstand zur Adherence Prof. Dr. Dr. Martin HärterH Fachtagung Adherence Berlin 11.12.2009 Definition Adherence ist definiert als das Ausmaß, in welchem das Verhalten

Mehr

Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben.

Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben. Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben. Ethisches Fallbeispiel Frau C. lebt seit 55 Jahren mit ihrem Mann in einer sehr harmonischen Ehe. Am 1. Sept.2010 hört Herr C. beim Abräumen

Mehr

Wünsche für das Lebensende Über die Möglichkeiten und Grenzen vorausschauender Planung in Anbetracht von Situationen am Lebensende

Wünsche für das Lebensende Über die Möglichkeiten und Grenzen vorausschauender Planung in Anbetracht von Situationen am Lebensende Wünsche für das Lebensende Über die Möglichkeiten und Grenzen vorausschauender Planung in Anbetracht von Situationen am Lebensende Michael Rogner Haus Gutenberg, 2014 1 Projektionsfläche ureigener Ängste.

Mehr

3. Teil. Was ist die richtige Entscheidung? Fachtagung für nephrologische Pflege: - Fallbeispiel CHUV Entscheidungsfindung

3. Teil. Was ist die richtige Entscheidung? Fachtagung für nephrologische Pflege: - Fallbeispiel CHUV Entscheidungsfindung 3. Teil Fachtagung für nephrologische Pflege: - Fallbeispiel CHUV Was ist die richtige Entscheidung? 21.11.2013 Diskussion in Murmelgruppen Entscheidungsfindung Arzt stellt Diagnose Diskutieren Sie in

Mehr

Unheilbar krank und jetzt?

Unheilbar krank und jetzt? Unheilbar krank und jetzt? Wenn eine schwere Krankheit fortschreitet und keine Hoffnung auf Heilung besteht, treten schwierige Fragen in den Vordergrund: Wie viel Zeit bleibt mir noch? Wie verbringe ich

Mehr

Selbstbestimmung bei Entscheidungen am Lebensende auch für Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung?

Selbstbestimmung bei Entscheidungen am Lebensende auch für Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung? Selbstbestimmung bei Entscheidungen am Lebensende auch für Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung? Dr. Monika T. Wicki Ringvorlesung des Zentrums für Gerontologie der Universität Zürich, 25.

Mehr

Lebensqualität fördern und unterstützen

Lebensqualität fördern und unterstützen Lebensqualität fördern und unterstützen lifecircle Patientenverfügung & ergänzende Werteerklärung Patientenverfügung von Anrede (Frau / Herr) Geburtsdatum Hiermit erkläre ich, dass ich im Besitz meiner

Mehr

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung Die Patientenverfügung Fachstelle Palliative Care 1 Fachstelle Palliative Care Barbara Steiner Leitung der Fachstelle Palliative Care für die Spitex Limmat und Sihl Nordstrasse 20 8006 Zürich Fachstelle

Mehr

Palliativmedizinische Notfallkonzepte: Modell Zürcher Oberland Notfallplanung und Patientenverfügung (NOPA) für schwer und unheilbar Kranke

Palliativmedizinische Notfallkonzepte: Modell Zürcher Oberland Notfallplanung und Patientenverfügung (NOPA) für schwer und unheilbar Kranke Palliativmedizinische Notfallkonzepte: Modell Zürcher Oberland Notfallplanung und Patientenverfügung (NOPA) für schwer und unheilbar Kranke Dr. med. Andreas Weber Gesundheitsversorgung Dr. med. Andreas

Mehr

Patientenverfügung Bedeutung der Patientenverfügung für den Arzt, für die Bevölkerung/den Patienten

Patientenverfügung Bedeutung der Patientenverfügung für den Arzt, für die Bevölkerung/den Patienten 08. September 2016 Patientenverfügung Bedeutung der Patientenverfügung für den Arzt, für die Bevölkerung/den Patienten Symposium Grenzfragen der Intensivmedizin Stadtspital Triemli Zürich Tatjana Weidmann-Hügle,

Mehr

Wohl tun Schaden vermeiden - Kompetenz Ethik -

Wohl tun Schaden vermeiden - Kompetenz Ethik - Wohl tun Schaden vermeiden - Kompetenz Ethik - Ulrich Fink Hildegard Huwe Diözesanbeauftragte für Ethik im Gesundheitswesen Die vier Prinzipien nach Beauchamp und Childress Wohl tun Schaden vermeiden Autonomie

Mehr

Leben dürfen sterben müssen. Oder manchmal eher umgekehrt? Dr. med. Roland Kunz Chefarzt Geriatrie und Palliative Care

Leben dürfen sterben müssen. Oder manchmal eher umgekehrt? Dr. med. Roland Kunz Chefarzt Geriatrie und Palliative Care Leben dürfen - sterben müssen. Oder manchmal eher umgekehrt? Dr. med. Roland Kunz Chefarzt Geriatrie und Palliative Care Wir! Wir dürfen leben, im Hier und Jetzt! Wir müssen einmal sterben! Aber daran

Mehr

Klinisch-ethische Entscheidungen am Lebensende Medizin des Alterns und des alten Menschen

Klinisch-ethische Entscheidungen am Lebensende Medizin des Alterns und des alten Menschen Klinisch-ethische Entscheidungen am Lebensende Medizin des Alterns und des alten Menschen Dr. med. Alena Buyx, M.A. Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Von-Esmarch-Str. 62 48149 Münster

Mehr

Recht haben Recht kriegen?! Neue gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen und ihre Auswirkungen auf psychisch kranke Menschen

Recht haben Recht kriegen?! Neue gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen und ihre Auswirkungen auf psychisch kranke Menschen Recht haben Recht kriegen?! Neue gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen und ihre Auswirkungen auf psychisch kranke Menschen Ute Lewitzka Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Mehr

PALLIATIVBETREUUNG GESTERN HEUTE - MORGEN HERBERT WATZKE ABTEILUNG FÜR PALLIATIVMEDIZIN MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT UND ALLGEMEINES KRANKENHAUS WIEN WIEN

PALLIATIVBETREUUNG GESTERN HEUTE - MORGEN HERBERT WATZKE ABTEILUNG FÜR PALLIATIVMEDIZIN MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT UND ALLGEMEINES KRANKENHAUS WIEN WIEN PALLIATIVBETREUUNG GESTERN HEUTE - MORGEN HERBERT WATZKE ABTEILUNG FÜR PALLIATIVMEDIZIN MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT UND ALLGEMEINES KRANKENHAUS WIEN WIEN WAS IST EIGENTLICH LEBENSQUALITÄT DAS CALMAN GAP ERWARTUNG

Mehr

Patientenverfügung. Seminar Quadrimed. Montana Prof. Gregor Schubiger Co-Leitung Ethik-Forum Luzerner Kantonsspital Dialog Ethik Zürich

Patientenverfügung. Seminar Quadrimed. Montana Prof. Gregor Schubiger Co-Leitung Ethik-Forum Luzerner Kantonsspital Dialog Ethik Zürich Patientenverfügung Seminar Quadrimed Montana 28.01.2016 Prof. Gregor Schubiger Co-Leitung Ethik-Forum Luzerner Kantonsspital Dialog Ethik Zürich INTERDISZIPLINÄRES INSTITUT FÜR ETHIK IM GESUNDHEITSWESEN

Mehr

Palliativer Einsatz von Analgetika & Anxiolytika. Analgesie Analgosedierung Palliative Sedierung

Palliativer Einsatz von Analgetika & Anxiolytika. Analgesie Analgosedierung Palliative Sedierung Palliativer Einsatz von Analgetika & Anxiolytika Analgesie Analgosedierung Palliative Sedierung Grundsätze Bei Patienten mit schwerer Symptomlast, wie z.b. Schmerzen und Dyspnoe. Die oberflächliche Sedierung

Mehr

bessere <5% <5%

bessere <5% <5% Arzt-Patient-Kommunikation Evidenzbasierte Patientenberatung

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Dr. Markus Miller Facharzt für Innere Medizin, Lungenheilkunde, Schlafmedizin, Notfallmedizin Stiftungsklinik Weißenhorn Rechtliche Voraussetzungen

Mehr

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie.

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie. Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie Christof.Oswald@klinikum-nuernberg.de Ethikkreis 1997-2008 Patientenautonomie Begleitung v. Patienten,

Mehr

Patientenverfügung. Ich,. geb. am. wohnhaft in...

Patientenverfügung. Ich,. geb. am. wohnhaft in... Patientenverfügung Ich,. (Name) (Vorname) geb. am. wohnhaft in... verfasse hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, folgende Patientenverfügung: Ich

Mehr

Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich

Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich Impulsreferat am 26. Juni 2014 in Eisenstadt Dr. Gustav Herincs Mobiles Hospizteam der Caritas Wien Definitionen: Palliative Care (WHO 2002) Ist ein Ansatz

Mehr

Wie dürfen wir sterben?

Wie dürfen wir sterben? Ökumenischer Arbeitskreis Ethik und Menschenrechte Wie dürfen wir sterben? Informationen über die Diskussion um die Sterbe-Hilfe in Deutschland Text: Brigitte Huber - für den ökumenischen Arbeitskreis

Mehr

Bedingungen für Palliative Care schaffen

Bedingungen für Palliative Care schaffen Palliative Care: Kontinuität und Wandel Palliativkongress Unna 4.-5. Mai 2012 Bedingungen für Palliative Care schaffen Dr. med. Jürgen in der Schmitten, MPH Arzt für Allgemeinmedizin Psychotherapie Palliativmedizin

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Sterben zulassen. Ernst Ankermann. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Ernst Reinhardt Verlag München Basel

Sterben zulassen. Ernst Ankermann. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Ernst Reinhardt Verlag München Basel Ernst Ankermann Sterben zulassen Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens Mit einem Geleitwort von Ernst Gottfried Mahrenholz Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkürzungen 12 Geleitwort

Mehr

Entscheidungsfindungsprozess

Entscheidungsfindungsprozess Entscheidungsfindungsprozess Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Stellvertreterurteil in medizinischen Angelegenheiten Autonomieanspruch bei eingeschränkten Autonomiefähigkeiten 1 Patientenverfügung Abwehr

Mehr

Palliative Care und psychische Erkrankungen aus der Nutzerperspektive

Palliative Care und psychische Erkrankungen aus der Nutzerperspektive Palliative Care und psychische Erkrankungen aus der Nutzerperspektive Befragung und Online-Erhebung bei Betroffenen, Angehörigen, Patienten- und Angehörigenvertretern im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit

Mehr

Overuse unnötige Behandlungen als Qualitätsproblem. Dr. med. Christoph Bosshard, Vizepräsident der FMH Departementsverantwortlicher DDQ/SAQM

Overuse unnötige Behandlungen als Qualitätsproblem. Dr. med. Christoph Bosshard, Vizepräsident der FMH Departementsverantwortlicher DDQ/SAQM Overuse unnötige Behandlungen als Qualitätsproblem Dr. med. Christoph Bosshard, Vizepräsident der FMH Departementsverantwortlicher DDQ/SAQM Programm Definition Ausgangslage Position der FMH/SAQM Forderungen

Mehr

Workshop. Palliative Care in der Grundversorgung

Workshop. Palliative Care in der Grundversorgung Workshop Palliative Care in der Grundversorgung Wo möchten Menschen sterben? Die Realität im Spital (37,2%) im Alters-, Kranken- oder Pflegeheim (33,5%) zu Hause (22,7%). Die Gründe??? im Spital (37,2%)

Mehr

Therapieentscheidungen am Lebensende

Therapieentscheidungen am Lebensende Therapieentscheidungen am Lebensende Imke Strohscheer Universitäre Palliativmedizinische Einrichtung LKH - Universitätsklinikum Graz Grundlagen moralischen Handelns in der Medizin Eid des Hippokrates Florence

Mehr

Ethik, Recht Entscheidungsfindung

Ethik, Recht Entscheidungsfindung Ethik, Recht Entscheidungsfindung Dr. med. Birgitt van Oorschot Stellvertr. Sprecherin KEK Würzburg Oberärztin Interdisziplinäres Zentrum Palliativmedizin Uniklinik Würzburg Moral - Ethik - Recht Moral

Mehr

Volksbank Delbrück-Hövelhof e.g. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügug

Volksbank Delbrück-Hövelhof e.g. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügug Gemeinschaftspraxis für Innere und Allgemeinmedizin Dres. med. M. u. G. Schneider, R. Froese, M. Krois, H.-J. Kias, U. Behrends, O. Kuhlmann (angest. Arzt), E. Klamt (WB-Assistentin), S. Callauch (WB-Assistentin)

Mehr

Patientenwünsche zum Lebensende

Patientenwünsche zum Lebensende Patientenwünsche zum Lebensende BG Universitätsklinikum Bergmannsheil www.anaesthesia.de M. Zenz Klinik für Anaesthesiologie, Intensiv-, Palliativ- und Schmerzmedizin Knappschaftskrankenhaus Langendreer

Mehr

Rettungsdienst und Palliativmedizin

Rettungsdienst und Palliativmedizin - STRAUBING-BOGEN E.V. Rettungsdienst und Palliativmedizin Missverständnisse, Probleme, Lösungsansätze Dr. Andreas Rickauer Straubing Ein Hinweis zu Beginn Gerne stelle ich Ihnen die Folien meines Vortrages

Mehr

Gibt es eine Palliative Geriatrie?

Gibt es eine Palliative Geriatrie? Gibt es eine Palliative Geriatrie? Oder geht es um Palliative Care in der Geriatrie? Wenn ja, wann beginnt dann Palliative Care? Oder ist Geriatrie gleich Palliative Care? Dr. med. Roland Kunz Chefarzt

Mehr

Medizin, Recht, Ethik

Medizin, Recht, Ethik Medizin, Recht, Ethik zwischen Konflikt und Kooperation 17./18. März 2010 Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen Dr. Thomas Binsack, München Aufgabe des Arztes ist es, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes

Mehr

In Würde sterben St. Gallen, 5. Nov 2010

In Würde sterben St. Gallen, 5. Nov 2010 In Würde sterben St. Gallen, 5. Nov 2010 Dr. med. Andreas Weber Co-Präsident palliative care NETZWERK ZH/SH andreas.weber@medix.ch 1 Würde Einzigartige Seinsbestimmung Sprachgeschichtlich: Wirde Wert

Mehr

Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen

Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen Christof Gügler, Gesundheitsdirektion des Kantons Zug Informationsveranstaltungen 2015 / 2016 für private Mandatstragende Gesundheitsdirektion

Mehr

Herzlich Willkommen zur Angehörigeninformation 7. November 2016

Herzlich Willkommen zur Angehörigeninformation 7. November 2016 Herzlich Willkommen zur Angehörigeninformation 7. November 2016 Angehörigenarbeit verstehen wir als Qualitätsmerkmal, mit dem Ziel unseren Bewohnerinnen und Bewohnern ein bestmögliches Daheim zu bieten.

Mehr

Wozu dient eine Patientenverfügung?

Wozu dient eine Patientenverfügung? Patientenverfügung 2 Wozu dient eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen

Mehr

Faktenbox zur palliativen Versorgung nach Lungenkrebsdiagnose

Faktenbox zur palliativen Versorgung nach Lungenkrebsdiagnose Faktenbox zur palliativen Versorgung nach Lungenkrebsdiagnose Was ist das Ziel einer palliativen Versorgung? Palliative Versorgung hilft Patienten, die aufgrund einer weit fortgeschrittenen Krankheit eine

Mehr

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie?

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie? Die Patientenverfügung Selbstbestimmung aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung aus notarieller Sicht

Mehr

Patientenverfügung. Konfession

Patientenverfügung. Konfession Patientenverfügung Name Vorname Geburtsdatum Bürgerort Wohnadresse PLZ/Ort Konfession Diese Patientenverfügung regelt rechtsverbindlich meinen Willen im Hinblick auf medizinische Massnahmen, sollte ich

Mehr

Patientenverfügung aus ethischer Sicht

Patientenverfügung aus ethischer Sicht Patientenverfügung aus ethischer Sicht Prof. Dr. med. P. Saur 11.10.2016 Sana Kliniken Lübeck Ethik-Komitee der Sana Kliniken Lübeck Ärzte Pflegepersonal Seelsorger Verwaltung Jurist Was sind (für uns)

Mehr

Umgang mit Patientenverfügung

Umgang mit Patientenverfügung LEITLINIEN Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2

Mehr

Ethische Fragen in der Berufspraxis

Ethische Fragen in der Berufspraxis Ethische Fragen in der Berufspraxis 2. Hospiz und Palliativkongress im Oldenburger Münsterland 18.9.2013 Winfried Hardinghaus Hippokratische Ethik ( Paternalismus ) Salus aegroti suprema lex versus Zeitgenössische

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Patientenverfügung Ihr Wille ist uns wichtig. Ethikforum

Patientenverfügung Ihr Wille ist uns wichtig. Ethikforum Patientenverfügung Ihr Wille ist uns wichtig Ethikforum Meine persönliche Verfügung und Vollmacht Name Vorname Geburtsdatum Wohnadresse/Strasse PLZ/Wohnort Sollte ich von einer ernsthaften gesundheitlichen

Mehr

Patientenverfügung Überlegungen aus medizinischer und ethischer Sicht

Patientenverfügung Überlegungen aus medizinischer und ethischer Sicht Vortrag bei der Alzheimer Gesellschaft Augsburg e.v. am Patientenverfügung Überlegungen aus medizinischer und ethischer Sicht Dr. Dr. Eckhard Eichner Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.v. Augsburger

Mehr

Ethik- Grenzen und Möglichkeiten der Autonomie

Ethik- Grenzen und Möglichkeiten der Autonomie Ethik- Grenzen und Möglichkeiten der Autonomie Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege Carola Fromm M.A. Angewandte Ethik im Sozial- und Gesundheitswesen Ein Überblick Autonomie in der Pädiatrie

Mehr

Ist es illusorisch, in der ambulanten Medizin von Qualität zu sprechen?

Ist es illusorisch, in der ambulanten Medizin von Qualität zu sprechen? Nationale Qualitätsprinzipien: Ist es illusorisch, in der ambulanten Medizin von Qualität zu sprechen? von Urs Stoffel, Zentralvorstand FMH Dienstag, 29. Januar 2013, Hotel Bellevue, Bern FMH_U.Stoffel

Mehr

Palliative Care. In der Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung

Palliative Care. In der Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung Palliative Care In der Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung DGKS Patrizia Pichler Trainerin für Palliative Care und Hospizarbeit Lebens - und Trauerbegleiterin www.patrizia-pichler.com info@patrizia-pichler.com

Mehr

Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg

Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg 9. Gesundheitspflege-Kongress Hamburg Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen 26.11.2011 Prof. Dr. jur. Thomas Weiß Menschenwürde und persönliche Freiheitsrechte Recht auf Leben

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Checkliste Palliative Care in der Gemeinde

Checkliste Palliative Care in der Gemeinde Checkliste Palliative Care in der Gemeinde Schritt 1: Personen/ Organisationen Alle Personen und Organisationen die in der Gemeinde in einer palliativen Situation zum Einsatz kommen könnten, sind deklariert.

Mehr

Patientenverfügung, wenn das Gedächtnis nachlässt

Patientenverfügung, wenn das Gedächtnis nachlässt Patientenverfügung, wenn das Gedächtnis nachlässt Name: Geburtsname: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ / Wohnort: Straße: Telefon: Ich bin sehr vergesslich Ich befinde mich im Anfangsstadium einer

Mehr

Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung

Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung Ulrich Fink, Pastoralreferent, Supervisor DGSv Diözesanbeauftragter für Ethik im Gesundheitswesen und Hospizseelsorge im Erzbistum Köln Stufen Autonomie

Mehr

AOK-Curaplan Koronare Herzkrankheit

AOK-Curaplan Koronare Herzkrankheit Patienteninfo_KHK_PLUS_NEU_190410_kh:Patienteninfo_DM2_master_21010 AOK-Curaplan Koronare Herzkrankheit Das Programm für ihre Gesundheit 2 AOK-Curaplan Koronare Herzkrankheit Was AOK-Curaplan ist AOK-Curaplan

Mehr

Statistische Kompetenz: Fallstricke der Dateninterpretation

Statistische Kompetenz: Fallstricke der Dateninterpretation Statistische Kompetenz: Fallstricke der Dateninterpretation Dr. Odette Wegwarth MPI für Bildungsforschung, Harding Center für Risikokompetenz, Berlin Was wissen Frauen? % der Antworten RichtigeAntwort:

Mehr

Palliativversorgung im Pflegeheim

Palliativversorgung im Pflegeheim Palliativversorgung im Pflegeheim Arbeitsgruppe Palliative Care in stationären Pflegeeinrichtungen des Schleswig Holsteinischen Hospiz- und Palliativverbandes (HPVSH) Lebenserwartung und Todesfälle Deutschland

Mehr

Gesund bis ins hohe Alter

Gesund bis ins hohe Alter Was sollte bei einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beachtet werden Prof. Peter Neumann, Abteilung für Anästhesie und Operative Intensivmedizin Göttingen, den 04. Oktober 2014 Evangelisches Krankenhaus

Mehr

Der Wille des Menschen am Lebensende Unterschiede zwischen der Patientenverfügung und den Bestimmungen zum Lebensende

Der Wille des Menschen am Lebensende Unterschiede zwischen der Patientenverfügung und den Bestimmungen zum Lebensende Der Wille des Menschen am Lebensende Unterschiede zwischen der Patientenverfügung und den Bestimmungen zum Lebensende im Gesetz über Palliativpflege, Patientenverfügung und Begleiturlaub vom 16. März 2009

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift)

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift) PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich,............ in einen Zustand gerate, In welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung

Mehr

Sterben in Luxemburg

Sterben in Luxemburg Sterben in Luxemburg Ein gezielter Blick auf die Situation in CIPAs und Pflegeheimen Marie-France Liefgen Omega 90 0 Untersuchte Stichprobe: Bewohner von Pflegeheimen In der Erhebung wurden bewusst undifferenziert

Mehr

Institut für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik WIE ENTSTEHT WISSEN? EVIDENZBASIERTE MEDIZIN

Institut für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik WIE ENTSTEHT WISSEN? EVIDENZBASIERTE MEDIZIN WIE ENTSTEHT WISSEN? EVIDENZBASIERTE MEDIZIN 1 Gliederung Wieso EbM? Was ist EbM? Organisatorisches Wieso EbM? Frau Müller, 37y inflammatorisches MammaCa nach 1y: Progress wünscht sich Zellkernklärung

Mehr

Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt

Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt R ATG E B E R - K r a n k e n h au s Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt Meine Pflichten... Gesundheitsversorgung in 21 Krankenhäusern Eine längere Krankheit oder eine Operation kann die finanziellen

Mehr

Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei chronisch kranken Patienten Wunsch und Realität aus der Sicht des Hausarztes

Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei chronisch kranken Patienten Wunsch und Realität aus der Sicht des Hausarztes Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei chronisch kranken Patienten Wunsch und Realität aus der Sicht des Hausarztes Dr. med. Alexander Minzer, Hausarzt, Rothrist Präsident der Schweizerischen Akademie für

Mehr

Ethische Fragen bei der Anwendung von Schrittmachern und Defibrillatoren

Ethische Fragen bei der Anwendung von Schrittmachern und Defibrillatoren Ethische Fragen bei der Anwendung von Schrittmachern und Defibrillatoren 12. Nov. 2015 Dr. Ruth Baumann-Hölzle 1 Übersicht Patientensituation Ethische Frage, ethisches Problem und ethisches Dilemma Spannungsfeld

Mehr

Mammographie-Screening in der Diskussion um Nutzen und Schaden: Was glauben wir und was wissen wir über den Nutzen?

Mammographie-Screening in der Diskussion um Nutzen und Schaden: Was glauben wir und was wissen wir über den Nutzen? Urania Berlin 13.10. 2008 Mammographie-Screening in der Diskussion um Nutzen und Schaden: Was glauben wir und was wissen wir über den Nutzen? Dr. med. H.-J. Koubenec Mammasprechstunde im Immanuel Krankenhaus

Mehr

Patientenwille bei Multiorganentnahme 22.10.2011 1

Patientenwille bei Multiorganentnahme 22.10.2011 1 Patientenwille bei Multiorganentnahme 22.10.2011 1 Ausgangpunkt Wir stehen im Operationssaal. Ein Patient liegt intubiertauf dem OP-Tisch, sein Herz schlägt, der Brustkorb hebt und senkt sich regelmässig,

Mehr

An Grenzen stoßen wir besonders auch im Krankenhaus, Ärzte wie Pflegende, Patienten und Patientinnen wie die Seelsorge.

An Grenzen stoßen wir besonders auch im Krankenhaus, Ärzte wie Pflegende, Patienten und Patientinnen wie die Seelsorge. Einführung: Mit Grenzen leben ist das Thema der Woche für das Leben. Wir leben unser gesamtes Leben immer innerhalb von Grenzen. Oft sind sie uns gar nicht bewusst. Wir sind sie gewohnt. Im Alltag fallen

Mehr

Patientenverfügung zu gesundheitlichen Grenzsituationen und zum Lebensende

Patientenverfügung zu gesundheitlichen Grenzsituationen und zum Lebensende Patientenverfügung zu gesundheitlichen Grenzsituationen und zum Lebensende Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Die Beantwortung der folgenden Frage hat zwei Ziele: Ihnen soll sie helfen, Ihre Bedürfnisse

Mehr

Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum in Kraft

Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum in Kraft Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum 01.09.2009 in Kraft Die Frage der gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen wurde seit Jahren kontrovers diskutiert. Am 18.06.2009 hat nunmehr

Mehr

Moderne Therapie der Herzinsuffizienz und Asthma/COPD zwei unvereinbare Entitäten. Stefan Hammerschmidt Klinikum Chemnitz ggmbh

Moderne Therapie der Herzinsuffizienz und Asthma/COPD zwei unvereinbare Entitäten. Stefan Hammerschmidt Klinikum Chemnitz ggmbh Moderne Therapie der Herzinsuffizienz und Asthma/COPD zwei unvereinbare Entitäten Stefan Hammerschmidt Klinikum Chemnitz ggmbh Obstruktive Atemwegserkrankungen Differentialdiangose wahrscheinlicher Asthma

Mehr

Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können

Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können Prof. Dr. Gian Domenico Borasio Lehrstuhl für Palliativmedizin Universität Lausanne Wir sind heute zu einem Punkt

Mehr

Pflege und Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase Der Palliativ-Geriatrische Dienst

Pflege und Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase Der Palliativ-Geriatrische Dienst Pflege und Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase Der Palliativ-Geriatrische Dienst Hans Steil Gregor Sattelberger Christophorus Hospiz Verein e.v. München Palliativ-Geriatrischer Dienst (PGD)

Mehr

Arbeitsgruppe Ethik des Klinikums Kempten-Oberallgäu

Arbeitsgruppe Ethik des Klinikums Kempten-Oberallgäu Ethik in der Klinik III Arbeitsgruppe Ethik des Klinikums Kempten-Oberallgäu 20.06.2007: PD Dr. Rupert Scheule, Dr. Gerd Kellner Worum geht es heute? Prinzipienorientierte Medizinethik der derzeit einflussreichste

Mehr

Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung

Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung A. Einleitung Das im Jahr 2009 in Kraft getretene 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts ( Patientenverfügungsgesetz )

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift)

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift) PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich,............ in einen Zustand gerate, In welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung

Mehr

Rechtliches am Lebensende

Rechtliches am Lebensende Weil auch Sterben Leben ist Hospizarbeit und Palliativmedizin aus ethischer Sicht -7- Seminaristische Vorlesung im SoSe 09 (Modul 5) FB Angewandte Sozialwissenschaften Prof. Dr. Rupert Scheule Weil auch

Mehr