Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /14

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /14"

Transkript

1 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /14 Leitsätze: 1. Vom grundsätzlichen Gebot der Produktneutralität darf nur abgewichen werden, wenn dies ausnahmsweise durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist. In solchen Fällen ist eine Beschränkung oder Einengung des Wettbewerbs als Folge des Bestimmungsrechts des öffentlichen Auftraggebers grundsätzlich hinzunehmen. Dieses Bestimmungsrecht des Auftraggebers ist jedoch in einem offenen Vergabeverfahren nicht grenzenlos. Nur solange die Anforderung nicht dazu führt, dass die Ausschreibung faktisch auf ein Produkt zugeschnitten ist und die Anforderung objektiv sach- und auftragsbezogen ist, wird dem Grundsatz der Vergabe im Wettbewerb und der Wahrung der Bietervielfalt hinreichend Rechnung getragen. 2. Die europäische Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG (VKR) hat in Art. 23 Abs. 8 die Ausnahme der produktscharfen Spezifikation uneingeschränkt unter die Vorgabe des Zusatzes "oder gleichwertig" gestellt. Die für den nationalen Bereich noch weit gehende Aussage des 7 Abs. 4 VOL/A, wonach der Zusatz oder gleichwertiger Art dann entfallen kann, wenn ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt, wird damit für die EU-weite Vergabe nur unter diesem Vorbehalt möglich. Der scheinbare Widerspruch, dass bei einem ausschließlich brauchbaren Produkt der Zusatz "oder gleichwertig" keinen Sinn ergibt, weil ja eben nichts anderes erwünscht ist, löst sich unter der Prämisse des EU-Rechts auf, das offensichtlich davon ausgeht, dass es einem Auftraggeber gar nicht wirklich möglich ist, EU-weit abzuschätzen, welche Möglichkeiten der Markt bietet. Art. 23 Abs. 8 VKR wurde wortgleich in 8 EG Abs. 7 VOL/A übernommen. Damit ist bei einer EU-weiten Vergabe zwingend eine Produktvorgabe mit dem Zusatz oder gleichwertig zu versehen. Nachprüfungsantrag: Vergabestelle: Bevollmächtigter: (Antragstellerin - ASt) (Vergabestelle - VSt) Auftragsbezeichnung: Laborausstattung Fachlose: Los-Nr.: 2 (Trainingssysteme) Los-Nr.: 3 (Messgeräte und Zubehör) Vergabeverfahren: Offenes Verfahren nach 3 EG Abs. 1 VOL/A Die Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken erlässt auf die mündliche Verhandlung vom durch die Vorsitzende, den hauptamtlichen Beisitzer und den ehrenamtlichen Beisitzer folgenden

2 - 2 - B e s c h l u s s : 1. Es wird festgestellt, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens die ASt in ihren Rechten verletzt. Die VSt wird bei Fortbestehen der Vergabeabsicht verpflichtet, das Verfahren unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer beginnend mit der Bekanntmachung zu wiederholen. 2. Die VSt trägt die Kosten des Verfahrens und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin. 3. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die ASt war notwendig. 4. Die Gebühr für dieses Verfahren beträgt x.xxx,--. Auslagen sind nicht angefallen. Die VSt ist von der Zahlung der Gebühr befreit. S a c h v e r h a l t : 1. Die VSt schrieb eine Laborausstattung für die im Offenen Verfahren aus. Ausgeschrieben sind Los-Nr.: 1 ( ) Los-Nr.: 2 (Trainingssysteme) Los-Nr.: 3 (Messgeräte und Zubehör) Das Verfahren wurde im Supplement zum Amtsblatt der EU am xx.xx.xxxx veröffentlicht. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ende der Angebotsfrist war der xx.xx.xxxx. 2. In der Bekanntmachung und im Leistungsverzeichnis hat die VSt im Los 2 das Produkt für die Trainingssysteme vorgegeben. Das begründet im Vermerk vom die Produktvorgabe. Bei der Neuausstattung der Fachunterrichtsräume,, und handle es sich um dieselben -Systeme, die bereits in den Räumen,,,, und der vorhanden seien. Nur die Ausstattung der neuen Räumlichkeiten mit dem -System mache eine Nutzung der Komponenten in den

3 - 3 - verschiedenen -Fachräumen möglich. Dies sei für den Unterricht zwingend erforderlich, da durch Blockbeschulung oft mehrere jahrgangsgleiche Klassen gleichzeitig unterrichtet würden. Der Einsatz des gleichen Lehrmittelsystems in allen Unterrichtsräumen erlaube einerseits eine räumliche Flexibilität, andererseits werde die Kompatibilität mit vorhandenen Lehrmitteln sichergestellt, woraus sich erhebliche Synergie-Effekte ergeben. Ein Systemwechsel sei didaktisch und organisatorisch nicht sinnvoll. 3. Die ASt rügte bei der VSt am In den Vergabeunterlagen seien ausschließlich Produkte der Firma.. ausgeschrieben, deshalb liege ein Verstoß gegen die produktneutrale Ausschreibung nach 8 EG Abs. 7 VOL/A vor. 4. Mit Schreiben vom wies die VSt die Rüge zurück. Der Auftragsgestand rechtfertige die Vorgabe des Produkts, weil dieses Produkt in den vorhandenen Fachunterrichtsräumen eingesetzt sei. Aus Gründen der Kompatibilität, Pädagogik, Organisation und Wirtschaftlichkeit könnten die neuen Labore nur mit diesem Produkt ausgestattet werden. 5. Mit Schreiben vom stellte die ASt Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und beantragt 1. Das Vergabeverfahren wird aus schwerwiegendem Grunde nach 20 EG Abs. 1 Buchst. d) VOL/A aufgehoben. 2. Die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der ASt wird gem. 128 Abs. 4 GWB für notwendig erklärt. 3. Die VSt trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Der Nachprüfungsantrag sei zulässig und begründet. Es liege eine Verstoß gegen eine produktneutrale Ausschreibung vor. In den Vergabeunterlagen seien nur Produkte der Fa. in unter Übernahme der Artikelbezeichnungen, Artikeltexte und Artikelnummern 1:1 ausgewiesen. Der Zusatz oder gleichwertig sei nicht angebracht worden. Die ASt sei in der Lage, vergleichbare und kompatible Produkte anzubieten. Ein Grund, vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung abzuweichen, bestehe nicht. Es sei

4 - 4 - nicht ersichtlich, weswegen nicht zumindest Produkte gleichwertiger Art oder Nebenangebote zugelassen worden seien. 6. Mit Schreiben vom übermittelte die VK den Nachprüfungsantrag an die VSt. 7. Mit Schreiben vom beantragt die VSt: 1. Der Antrag wird zurückgewiesen. 2. Der ASt trägt die Kosten des Verfahrens. Der Nachprüfungsantrag sei unbegründet. Die produktspezifische Ausschreibung sei aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten sachgerecht und vergaberechtskonform. Es liege kein Verstoß gegen 8 EG VOL/A vor. Die Festlegung auf das Produkt für die neu auszustattenden Unterrichtsräume der sei mit einer fachlichen Begründung der Bedarfsstelle vom erfolgt. Bei der Neuausstattung der Fachunterrichtsräume,, und handle es sich um dieselben -Systeme, die bereits in den Räumen,,,, und der vorhanden seien. Nur die ergänzende Ausstattung der neuen Räumlichkeiten mit dem -System mache eine Nutzung von unterschiedlichen Komponenten in den verschiedenen - Fachräumen möglich. Dies sei für den Unterricht zwingend erforderlich, da durch Blockbeschulung oft mehrere jahrgangsgleiche Klassen gleichzeitig unterrichten werden. Der Einsatz des gleichen Lehrmittelsystems in allen Unterrichtsräumen erlaube einerseits eine räumliche Flexibilität, andererseits werde die Kompatibilität mit vorhandenen Lehrmitteln sichergestellt, woraus sich erhebliche Synergie-Effekte ergeben. Eine produktspezifische Ausschreibung sei möglich, wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist ( 8 EG Abs. 7 Satz 1 VOL/A). Diese Rechtfertigung müsse sich aus objektiven Gründen ergeben. Die VSt habe einen Beurteilungsspielraum, der nur durch offensichtliche Fehler oder sachfremde Erwägungen eingeschränkt werde. Auch bei europarechtlichen Ausschreibungen sei eine produktbezogene Ausschreibung zulässig, wenn sich eine entsprechende Rechtfertigung aus dem Auftragsgegenstand ergibt. (Weyland, ibr-online-kommentar, Stand , Rndnr. 34 zu 8 EG VOL/A). Nur durch den Einsatz des Produktes sei eine gemeinsame Nutzung der unterschiedlichen Komponenten in den neu einzurichtenden und vorhandenen Klassenräumen möglich. Diese seien untereinander vernetzt und greifen auf dieselbe Datenbank zu. Die neuauszustattenden Fachräume seien hier zu integrieren.

5 - 5 - Bei Prüfungssituationen müssen die Arbeitsplätze in verschiedenen Räumlichkeiten gleich konfiguriert sein und sind von einem Rechner aus zu steuern. Dies sei bei Einsatz verschiedener Produkte nicht möglich. Aus pädagogischer Sicht sei es erforderlich, dass in den jeweiligen Unterrichtsräumen die gleiche Lehrmittelausstattung und die gleiche Lernumgebung vorhanden sei. Durch die Blockbeschulung und den damit verbundenen Wechsel der Räume müssten die Schüler und Lehrer bei unterschiedlicher Ausstattung ständig mit verschiedenen Lehrmitteln und Software arbeiten. Ein methodisch durchgängiger Unterricht sei nicht möglich. Verschiedene Ausstattungen und Software in den Fachräumen würden den Unterrichtsbetrieb erschweren. Aus vergaberechtlicher Sicht habe die VSt ein legitimes sachliches Interesse, das Produkt zu beschaffen. Die Erweiterung mit einem Konkurrenzprodukt würde die vorgesehenen Handlungsmöglichkeiten einschränken, da eine Vernetzung nicht möglich wäre. Einschübe (Versorgungseinheiten) eines anderen Herstellers seien nicht integrierbar. Ein Konkurrenzprodukt komme daher nicht in Frage und würde von nicht beauftragt und eingesetzt werden. Die Beschaffung eines Konkurrenzproduktes verletzte den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Die ASt könne das ausgeschriebene Lernsystem nicht ersetzen. Dies sei bei einer Internetrecherche herausgekommen. Im Katalog der ASt seien nicht alle ausgeschriebenen Komponenten der beabsichtigten Anschaffung angeboten. Auch die Kompatibilität des bereits vorhandenen Systems sei nicht gegeben. 8. In der mündlichen Verhandlung am hatten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern. Auf das diesbezügliche Protokoll wird verwiesen. Die ASt und die VSt bleiben bei ihren Anträgen vom bzw B e g r ü n d u n g: 1. Der Antrag ist zulässig. a) Die Vergabekammer Nordbayern ist für das Nachprüfverfahren nach 1 Abs. 2 und 2 Abs. 2 Satz 2 BayNpV sachlich und örtlich zuständig.

6 - 6 - b) Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen öffentlichen Lieferauftrag im Sinne von 99 Abs. 2 GWB. c) Die VSt ist öffentlicher Auftraggeber nach 98 Nr. 1 GWB. d) Der Schwellenwert ist überschritten ( 100 Abs. 1 GWB, 2 Nr. 2 VgV ). e) Die ASt hat ein Interesse am Auftrag und schlüssig dargetan, dass ihr durch die behauptete Rechtsverletzung ein Schaden entsteht bzw. zu entstehen droht ( 107 Abs. 2 GWB ). f) Der Zuschlag wurde noch nicht erteilt ( 114 Abs. 2 Satz 1 GWB ). g) Die ASt ist ihrer Rügeobliegenheit am rechtzeitig vor der Frist zur Angebotsabgabe (xx.xx.xxxx) nachgekommen. h) Die ASt hat den Nachprüfungsantrag am innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Rügerückweisung vom gestellt ( 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 2. Der Antrag ist begründet. Die ASt ist durch Festlegung der Trainingssysteme und der Messgeräte auf den Hersteller in ihren Rechten nach 97 Abs. 7 GWB verletzt. Nach 8 EG Abs. 7 VOL/A darf, soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, in den technischen Anforderungen nicht auf Marken verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise sind jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann; solche Verweise sind mit dem Zusatz oder gleichwertig zu versehen. Der Auftragsgegenstand rechtfertigt nicht, ausschließlich Trainingssysteme und Messgeräte des Herstellers zuzulassen. Vom grundsätzlichen Gebot der Produktneutralität darf nur abgewichen werden, wenn dies ausnahmsweise durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist. In solchen Fällen ist eine Beschränkung oder Einengung des Wettbewerbs als Folge des Bestimmungsrechts des öffentlichen Auftraggebers grundsätzlich hinzunehmen. Dieses Bestim-

7 - 7 - mungsrecht des Auftraggebers ist jedoch in einem offenen Vergabeverfahren nicht grenzenlos. Nur solange die Anforderung nicht dazu führt, dass die Ausschreibung faktisch auf ein Produkt zugeschnitten ist und die Anforderung objektiv sach- und auftragsbezogen ist, wird dem Grundsatz der Vergabe im Wettbewerb und der Wahrung der Bietervielfalt hinreichend Rechnung getragen (OLG Düsseldorf v Verg 7/12). Vorliegend sind die Voraussetzungen für eine produktbezogene Ausschreibung nicht erfüllt. Dennoch hat die VSt die Ausschreibung auf ein Produkt zugeschnitten. a) Unstrittig lässt die Ausschreibung ausschließlich Produkte des Herstellers zu, weil in den Leistungspositionen der Zusatz oder gleichwertig fehlt. Die europäische Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG (VKR) hat in Art. 23 Abs. 8 die Ausnahme der produktscharfen Spezifikation uneingeschränkt unter die Vorgabe des Zusatzes "oder gleichwertig" gestellt. Die für den nationalen Bereich noch weit gehende Aussage des 7 Abs. 4 VOL/A, wonach der Zusatz oder gleichwertiger Art dann entfallen kann, wenn ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt, wird damit für die EU-weite Vergabe nur unter diesem Vorbehalt möglich (Roggenkamp/Zimmermann in juris PraxisKommentar Vergaberecht, 4. Auflage, Rdnr. 50 zu 7 VOL/A). Der scheinbare Widerspruch, dass bei einem ausschließlich brauchbaren Produkt der Zusatz "oder gleichwertig" keinen Sinn ergibt, weil ja eben nichts anderes erwünscht ist, löst sich unter der Prämisse des EU-Rechts auf, das offensichtlich davon ausgeht, dass es einem Auftraggeber gar nicht wirklich möglich ist, EU-weit abzuschätzen, welche Möglichkeiten der Markt bietet (Weyand, ibr-online- Kommentar Vergaberecht, Rdnr. 428 zu 7 VOL/A). Art. 23 Abs. 8 VKR wurde wortgleich in 8 EG Abs. 7 VOL/A übernommen. Damit ist bei einer EU-weiten Vergabe zwingend eine Produktvorgabe mit dem Zusatz oder gleichwertig zu versehen. b) Werden technische Anforderungen so definiert, dass de facto nur ein einziges Produkt in Betracht kommt, ist das Gebot der Produktneutralität ebenfalls verletzt (VK Nordbayern v /08). Von dem grundsätzlichen Gebot der Produktneutralität darf nur abgewichen werden, wenn dies ausnahmsweise durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist. Die VSt hat im Leistungsverzeichnis produktbezogene technische Anforderungen an die Trainingssysteme des Loses 2 festgelegt, ohne dass sich in der Vergabeakte eine sach- und auftragsbezogene Rechtfertigung findet. Eine Begründung der Produktvorgabe mit bereits ausgestatteten Klassenzimmern oder mit Zweifel an der Kompatibilität reicht nicht aus. Soweit im Leistungsverzeichnis markteinschränkende Spezifi-

8 - 8 - kationen vorgegeben werden, sind jeweils die Gründe im Einzelnen zu begründen und substantiiert zu dokumentieren. Nur anhand dieser Dokumentation ist im Nachprüfungsverfahren zu überprüfen, ob sachlich gerechtfertigte Gründe ein diskriminierendes Verhalten des Auftraggebers ausschließen. c) Da die VSt gegen das Gebot der Produktneutralität verstoßen hat, ist bei Fortbestehen der Vergabeabsicht das Vergabeverfahren in das Stadium vor der Bekanntmachung zurückzuversetzen. Die technischen Anforderungen an die Trainingssysteme und Messgeräte sind in der Leistungsbeschreibung unter Beachtung von 8 EG VOL/A neu zu formulieren. 3. Die Kostenentscheidung beruht auf 128 GWB. a) Die VSt hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der ASt zu tragen, weil sie unterlegen ist ( 128 Abs. 3 Satz 1 GWB). b) Die Kostenerstattungspflicht gegenüber der ASt ergibt sich aus 128 Abs. 4 Satz 1 GWB. c) Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes war für die ASt notwendig ( 128 Abs. 4 Satz 4 GWB i.v.m. Art. 80 Abs. 2 Satz 3 BayVwVfG entspr.). Es handelt sich um einen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht einfach gelagerten Fall, so dass es der ASt nicht zuzumuten war, das Verfahren vor der Vergabekammer selbst zu führen. Vorliegend sind das Verfahrensrecht eines Nachprüfungsverfahrens und der Grundsatz der Produktneutralität von Bedeutung. Hinsichtlich dieser komplexen Rechtsmaterie ist eine gezielte juristische Vertretung der ASt in dem Bereich des Vergaberechts erforderlich gewesen. d) Die Gebühr war nach 128 Abs. 2 GWB festzusetzen. Im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung des Auftrags ( von der VSt geschätzte Auftragswerte für Los 2 und Los 3 ) und unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen personellen und sachlichen Aufwands der Vergabekammer errechnet

9 - 9 - sich entsprechend der Tabelle des Bundeskartellamts eine Gebühr in Höhe von x.xxx,-. Der geleistete Kostenvorschuss von 2.500,- wird nach Bestandskraft dieses Beschlusses an die ASt zurücküberwiesen. e) Die VSt ist nach 8 Abs. 1 Nr. 3 VwKostG von der Zahlung der Gebühr befreit. R e c h t s m i t t e l b e l e h r u n g:...

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 07.07.2015 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-21/15 Leitsatz: Werden zu verlesende Angaben nicht oder unrichtig verlesen, so stellt dies zwar einen Verstoß

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 29.10.2015 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-34/15 Leitsätze: 1. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen Bieter die Aufhebung des Vergabeverfahrens, von

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az. 320.VK-3194-02/02 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 15.02.2002 Stichworte / Leitsätze: 1. Rügt die ASt die Nichteinhaltung der 14-tägigen Vorabinformationsfrist, so

Mehr

Öffentliche Ausschreibung gem. 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A

Öffentliche Ausschreibung gem. 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A VERGABEKAMMER NORDBAYERN Beschluss vom 28.02.01, Az. 320.VK-3194-25/00 Stichworte: Feststellungsantrag 114 Abs. 2 Satz 2 GWB Antragsbefugnis 107 Abs. 2 GWB fehlende rechtsverbindliche Unterschrift 25 Nr.

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 16.01.2007 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-43/06 Leitsätze: 1. Nach 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen,

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 27.05.2004 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-14/04 Leitsatz: Die Vergabe an eine Justizvollzugsanstalt stellt ein In-house-Geschäft dar und unterfällt

Mehr

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010,

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010, Fristen bei Vergabeverfahren Thomas J. Ferber, Juli 2010, http://www.ferber-scientific.com Berechnung der Fristen Die Berechnung der Fristen erfolgt nach der Verordnung EWG/-Euratom Nr. 1182/71 vom 3.

Mehr

6. Fachtagung IT-Beschaffung

6. Fachtagung IT-Beschaffung 6. Fachtagung IT-Beschaffung Problemfelder der IT-Beschaffung eine Rechtsprechungsübersicht Berlin, den 16.09.2010 RA Prof. Dr. Ralf Leinemann Leinemann Partner Rechtsanwälte Berlin Düsseldorf Frankfurt

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /09

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /09 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 19.05.2009 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-13/09 Antragstellerin:... Bevollmächtigte:... ( Antragstellerin - ASt ) Vergabestelle:... ( Vergabestelle

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 09.07.2009 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-15/09

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 09.07.2009 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-15/09 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 09.07.2009 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-15/09 Antragstellerin:... Bevollmächtigte:... ( Antragstellerin - ASt ) Vergabestelle:... Bevollmächtigte:...

Mehr

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Reventlouallee 2-4, 24105 Kiel B E S C H L U S S Az.: VK-SH 21-27/08 und VK-SH 28-34/08 In den Vergabenachprüfungsverfahren

Mehr

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 37/13 Halle, 10.09.2013 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA - keine Rechtsverletzung hinsichtlich der Nichtbeachtung des Nebenangebotes der Antragstellerin

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 44/15 Halle, 16.06.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 10 Abs. 3 LVG LSA, 13 Abs. 3 VOL/A und 16 Abs. 3 lit. a VOL/A. - unvollständige Erklärung

Mehr

Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht

Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Thomas Ferber, Potsdam, 6. April 2011 Vergaberechtsgrundlagen Government Procurement Agreement (GPA) Internationales Recht EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien

Mehr

Beschränktes förmliches Verfahren nach VOL/A

Beschränktes förmliches Verfahren nach VOL/A VK Südbayern bestandskräftig Beschluss vom 03.04.2008 Az.: Z3-3-3194-1-09-02/08 Vollzug des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und

Mehr

Korruptionsgefahr bei der Auftragsvergabe. Workshop 3. Oliver Schubert, Stand: Juni 2014 Folie 1. kundenfreundlich

Korruptionsgefahr bei der Auftragsvergabe. Workshop 3. Oliver Schubert, Stand: Juni 2014 Folie 1. kundenfreundlich fachkompetent fachkompetent wirtschaftlich wirtschaftlich Workshop 3 Korruptionsgefahr bei der Oliver Schubert, Stand: Juni 2014 Folie 1 fachkompetent fachkompetent wirtschaftlich wirtschaftlich Überblick

Mehr

hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle durch die Richter ####### #######

hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle durch die Richter ####### ####### 13 Verg 1/01 Verkündet am 203-VgK-17/2000 Bezirksregierung Lüneburg 1. März 2001 Sprang Justizsekrketärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle B e s c h l u s s In dem Vergabeverfahren pp. gegen pp.

Mehr

Einstellungs-Beschluss

Einstellungs-Beschluss Einstellungs-Beschluss 250-4003-1758/2015-E-005-IK I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB, aufgrund des Antrages vom 11.03.2015 1. der xxxhilfsdienst ggmbh, xxx./. 2. den Landkreis x- Kreis, betreffend

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /12

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /12 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 13.07.2012 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-11/12 Leitsätze: 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragwertes ist der Tag, an dem die Bekanntmachung

Mehr

Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist

Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist Thomas Ferber Darmstadt, Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist Wartefrist Frist für Teilnahmeantrag Frist zur Bekanntmachung über

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII Verg 51/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Richter am Oberlandesgericht D. und die Richterinnen

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /13

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /13 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 21.03.2013 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-08/13 Leitsätze: 1. Nach 16 EG Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ist die Eignung der Bieter zu prüfen. Ob die Eignung für

Mehr

Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Handels- und Gesellschaftsrecht. Bank- und Kreditsicherungsrecht

Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Handels- und Gesellschaftsrecht. Bank- und Kreditsicherungsrecht Veröffentlichung der Entscheidung in Insolvenz-Sammlung Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Vertragsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Mietrecht Immobilienrecht Bau- und Architektenvertrag

Mehr

Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens

Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens OLG München, Beschluss v. 06.12.2012 Verg 29/12 Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens Normenketten:

Mehr

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 09.05.2006 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-13/06

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 09.05.2006 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-13/06 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 09.05.2006 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-13/06 Leitsätze: 1. Bei der Bearbeitung der Angebote in den Verdingungsunterlagen festgestellte Fehler sind

Mehr

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 10. AKG Frühjahrstreffen 2012 Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 20.04.2012, Wittenberg RA Alexander Nette, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze des

Mehr

Landesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen

Landesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Landesfeuerwehrschule BW: : Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Vergaben nach der VOL/A Rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabevorschriften Sach- und Finanzverantwortung

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 18.01.2005 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-54/04

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 18.01.2005 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-54/04 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 18.01.2005 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-54/04 Leitsätze: 1. Es können keine Nebenangebote bei der Wertung berücksichtigt werden, wenn weder in der

Mehr

3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss Az: 3 VK LSA 60/2015 Halle, 07.09.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 3 Abs. 4 i.v. mit 16 Abs. 5 VOL/A - Eignung der Bieter ist bei der Beschränkten Ausschreibung

Mehr

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE 1:Grunddaten des Vertrages 1. Zuwendungsempfänger: 2. Beschreibung der Leistung: 3. Bezeichnung des Gewerks (bei Bauleistungen): 4. Bei Aufteilung

Mehr

2. Vergabekammer des Bundes VK 2-101/14. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen

2. Vergabekammer des Bundes VK 2-101/14. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-101/14 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren [ ], - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: [ ], gegen [ ], - Antragsgegnerin - wegen der Vergabe Briefdienstleistungen

Mehr

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Aktenzeichen: Verg 04/09 21.VK-3194-55/08 Vergabekammer Nordbayern In dem Nachprüfungsverfahren betreffend Dienstleistungen in der Abfallentsorgung im Landkreis

Mehr

Vergabe öffentlicher Aufträge

Vergabe öffentlicher Aufträge Rechtswissenschaften und Verwaltung - Recht und Verwaltung Vergabe öffentlicher Aufträge Eine Einführung anhand von Fällen aus der Praxis Bearbeitet von RA Dieter B. Schütte, RA Michael Horstkotte, Jörg

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 20.03.2003

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 20.03.2003 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 20.03.2003 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK-3194-07/03 Leitsätze / Stichworte: 1. Verbindliche Festlegungen in der Leistungsbeschreibung (hier: Profilansichtsbreite

Mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS 1 Verg 12/00 12/Str Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-26/00 Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden

Mehr

Beschluss. 1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, im laufenden Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen.

Beschluss. 1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, im laufenden Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-3/16 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren [ ], Empfangsbevollmächtigter: [ ], - Antragstellerin - gegen [ ], - Antragsgegnerin - [ ], - Beigeladene - Empfangsbevollmächtigter:

Mehr

Kostenfestsetzungsbescheid

Kostenfestsetzungsbescheid VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel Kostenfestsetzungsbescheid Az.: VK-SH 05/04 In dem Verfahren der Bietergemeinschaft

Mehr

MERKBLATT. Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge

MERKBLATT. Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge MERKBLATT Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr

Mehr

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft

Mehr

Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG

Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG , den (Vergabestelle) Tel.: (Bearbeiter/in) Ablauf der Zuschlagsfrist Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG am Ablauf der Bindefrist am ggf. Ablauf der

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausschreibung und Förderung von Feuerwehrfahrzeugen

Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausschreibung und Förderung von Feuerwehrfahrzeugen Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausschreibung und Förderung von Feuerwehrfahrzeugen Uwe Baier, Referent beim Städte-und Gemeindebund Sachsen-Anhalt Kommunaler Erfahrungsaustausch Feuerwehr und Energie

Mehr

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend das Bauvorhaben Ortsumgehung, Los 7,

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend das Bauvorhaben Ortsumgehung, Los 7, Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft VK 45/07 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren betreffend das Bauvorhaben Ortsumgehung, Los 7, Verfahrensbeteiligte: 1. Antragstellerin,

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss Az: 3 VK LSA 75/15 Halle, 20.01.2016 19 Abs. 1 und 2 LVG LSA, 14 Abs. 1 LVG LSA, 16 Abs. 6 VOL/A - unauskömmliches Angebot Gemäß 14 Absatz 1 LVG LSA

Mehr

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Aktenzeichen VK 60/03 Datum des Beschluss 27.10.2003 Bestandskraft ja Vergabeart VOL/A Rechtsnorm 97 I und II GWB; 2 Nr. 3 VOL/A, 25

Mehr

Beschluss vom Az.: Z /08

Beschluss vom Az.: Z /08 Vergabekammer Südbayern bestandskräftig Beschluss vom 19.02.2008 Az.: Z3-3-3194-1-02-01/08 Vollzug des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Mehr

Vergaberecht 2011 News und Fristen

Vergaberecht 2011 News und Fristen Vergaberecht 2011 News und Fristen Thomas Ferber, Potsdam, 5. April 2011 Agenda Agenda Vergaberechtsgrundlagen Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht NEWS Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht

Mehr

Qualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung

Qualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung Fachtagung am 26. September 2012 in Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 1 Qualität fängt bei der Ausschreibung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 7 C 7.04 VG 9 K 16/99 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Oktober 2004 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

LANGUAGE: NO_DOC_EXT: 2016-081113 SOFTWARE VERSION: 9.1.8

LANGUAGE: NO_DOC_EXT: 2016-081113 SOFTWARE VERSION: 9.1.8 LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION: R2.0.9.S01 SENDER: ENOTICES CUSTOMER: TremmelS NO_DOC_EXT: 2016-081113 SOFTWARE VERSION: 9.1.8 ORGANISATION: ENOTICES COUNTRY: EU PHONE: / E-mail: stefan.tremmel@muenchen.de

Mehr

Die aktuelle Rechtsprechung zur VOL/A EG 2009

Die aktuelle Rechtsprechung zur VOL/A EG 2009 Early Bird Vergabenews / Bitkom Consult - Vergaberecht Juli 2011 Die aktuelle Rechtsprechung zur VOL/A EG 2009 Vergaberechtsreform 2010 Änderungen: 97 GWB (4. Teil Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg. Beschluss

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg. Beschluss VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg 1 VK 61/03 Beschluss Im Vergabenachprüfungsverfahren der Firma... GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Der Aggerverband - KöR 122537802 Sonnenstr. 40 Gummersbach 51645 DEUTSCHLAND

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 3 Ca 1186/09 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren J W B Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte R - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII. A. Formulare zum Vergaberecht

Inhaltsübersicht. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII. A. Formulare zum Vergaberecht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII A. Formulare zum Vergaberecht I. Vergabeverfahren für

Mehr

VK 3-120/12. Beschluss. 3. Vergabekammer des Bundes. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen

VK 3-120/12. Beschluss. 3. Vergabekammer des Bundes. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen 3. Vergabekammer des Bundes VK 3-120/12 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren [ ] - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: [ ] gegen [ ] - Antragsgegnerin - [ ] - Beigeladene - wegen der Vergabe

Mehr

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 43/14 Halle, 24.06.2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA - fehlerhafter Ausschluss des Angebotes der Antragstellerin -

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 24/07 K Halle, 17.10.2008 Kostenfestsetzung nach JVEG 128 Abs. 4 GWB i.v.m. 80 VwVfG und 5, 6, 19, 22 JVEG - Reisekosten und Entschädigung

Mehr

Beschluss ( /01-SHL-S) Fa. xxxxxx KG - Antratgstellerin -

Beschluss ( /01-SHL-S) Fa. xxxxxx KG - Antratgstellerin - THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Vergabekammer Beschluss (216-4002.20-026/01-SHL-S) In dem Nachprüfungsverfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens der DEGES zur Durchführung der Fahrbahnmarkierung,

Mehr

Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010

Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010 3. Vergaberechtstag Brandenburg Verschärfte Anforderungen an die Wertungsmatrix nach neuem Vergaberecht Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010 Telefon: 030/318675-36 www.hfk.de

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 48/02 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am OLG J... und die Richter

Mehr

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18. August 2015 Siebter Senat - 7 ABN 32/15 - ECLI:DE:BAG:2015: B.7ABN

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18. August 2015 Siebter Senat - 7 ABN 32/15 - ECLI:DE:BAG:2015: B.7ABN Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18. August 2015 Siebter Senat - 7 ABN 32/15 - ECLI:DE:BAG:2015:180815.B.7ABN32.15.0 I. Arbeitsgericht Hamburg Beschluss vom 18. September 2014-7 BV 9/14 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Schloßgraben 3, Postfach 17 54, 92207 Amberg Eine Kooperation des Landkreises Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg Geschäftsstelle:

Mehr

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN BESCHLUSS vom 08.03.2002. Hard- und Software für medizinische Systeme

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN BESCHLUSS vom 08.03.2002. Hard- und Software für medizinische Systeme REGIERUNG VON MITTELFRANKEN BESCHLUSS vom 08.03.2002 VERGABEKAMMER NORDBAYERN 320.VK-3194-06/01 Nachprüfungsantrag: Fa...., Bevollmächtigte: Rechtsanwälte... (Antragstellerin ASt); Vergabestelle:... (VSt);

Mehr

Regionales Einkaufszentrum Südwest

Regionales Einkaufszentrum Südwest Regionales Einkaufszentrum Südwest 05. März 2014 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Umsetzungsbesprechung 2014 für das Ausbildungs- und Arbeitsmarktbudget Regionale Zuständigkeiten REZ Hannover

Mehr

Deutschland-Herne: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2016/S Auftragsbekanntmachung.

Deutschland-Herne: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2016/S Auftragsbekanntmachung. 1 / 8 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:391533-2016:text:de:html Deutschland-Herne: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2016/S

Mehr

Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Diese Bekanntmachung ist veröffentlicht auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:59901-2013:text:de:html

Mehr

LANGUAGE: NO_DOC_EXT: SOFTWARE VERSION: 9.3.0

LANGUAGE: NO_DOC_EXT: SOFTWARE VERSION: 9.3.0 LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION: R2.0.9.S01 SENDER: ENOTICES CUSTOMER: ZESchwNord NO_DOC_EXT: 2016-146923 SOFTWARE VERSION: 9.3.0 ORGANISATION: ENOTICES COUNTRY: EU PHONE: / E-mail: pp-swn.pp.pv4@polizei.bayern.de

Mehr

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 31/14 Halle, 28.05.2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A, 16 Abs. 8 VOB/A, 7 LVG LSA, 20 VOB/A, 15 Abs. 3 VOB/A - Zulassung

Mehr

Vergabekammer Sachsen

Vergabekammer Sachsen Kommentar zum Seite 1 Urteil der Vergabekammer Sachsen Beschluss vom 18.06.2009 1 Problem/Sachverhalt [.. 1..] Die Vergabestelle (VSt) schreibt Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz im Offenen Verfahren

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss Az: 3 VK LSA 07/15 Halle, 25.03.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 13 Abs. 1 Nr. 4 i.v.m.16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A - Unvollständiges Angebot - Fehlen von Formblättern

Mehr

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Aktenzeichen VK 72/03 Datum des Beschluss 26.11.2003 Bestandskraft ja Vergabeart VOB/A Rechtsnorm 2 Nr. 4 VgV; 99 III GWG; Art.1 lit.

Mehr

Beratungs- und a hnlichen Unterstu tzungsleistungen

Beratungs- und a hnlichen Unterstu tzungsleistungen Beratungs- und a hnlichen Unterstu tzungsleistungen Information der Abteilung Einkauf www.verwaltung.uni-koeln.de/abteilung33 Stand 07/2015 Inhalt 1. Vorbemerkung... 2 1.1. Einleitung... 2 1.2. maßgebliche

Mehr

Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ( 97 ff GWB in der seit 1. Januar 1999 geltenden Fassung)

Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ( 97 ff GWB in der seit 1. Januar 1999 geltenden Fassung) Stand: März 2002 Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ( 97 ff GWB in der seit 1. Januar 1999 geltenden Fassung) Dieses Informationsblatt bietet einen Überblick über

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht Verg W 15/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht VK 53/02 Vergabekammer des Landes Brandenburg (Geschäftsnummer der Vorinstanz) da Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss betreffend die Vergabe von

Mehr

3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 70/14 Halle, 07.08.2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. b VOB/A i.v.m. 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A, - Vorgaben der Leistungsbeschreibung

Mehr

Beschluss In dem Schiedsverfahren

Beschluss In dem Schiedsverfahren Schieds- und Schlichtungsstelle I-07/13 Beschluss In dem Schiedsverfahren der Mitarbeitervertretung A Verfahrensbevollmächtigte B Antragstellerin, gegen die Dienststellenleitung C Antragsgegnerin, Verfahrensbevollmächtigte

Mehr

Vergabe von Postdienstleistungen. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Postmarktforum der Bundesnetzagentur Berlin

Vergabe von Postdienstleistungen. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Postmarktforum der Bundesnetzagentur Berlin Vergabe Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Postmarktforum der Bundesnetzagentur 20.05.2014 Berlin Inhalt 2 Postmarkt früherer Monopolmarkt Regulierung Vergabe / Wettbewerb 3 Nationales Vergaberecht Impulse

Mehr

Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin

Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin Vergaberecht VOB/A Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin Praktische Erfahrungen mit der neuen VOB/A Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Tel. 069 / 719 126 30 Fax 069/ 719 126 31 Einheitliche Wertgrenzen

Mehr

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 1/06 In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin - gegen die - Auftraggeberin - wegen der Erteilung von Genehmigungen

Mehr

Deutschland-Sankt Augustin: Bauarbeiten 2016/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Sankt Augustin: Bauarbeiten 2016/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:462509-2016:text:de:html -Sankt Augustin: Bauarbeiten 2016/S 251-462509 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag Richtlinie

Mehr

VOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte

VOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte VOB/A VOL/A VOF Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte 13.10.2015 2015 Junge 2 Vergabegrundsätze 13.10.2015 2015 Junge 3 VOB/A VOL/A VOF Rechtsgrundlagen Vergaberecht - Definition

Mehr

Titel: Vergabeverfahren, Wesentliche Änderung, Nachprüfungsverfahren, Zwingend auszuschließendes Angebot, Erfolgsaussichten

Titel: Vergabeverfahren, Wesentliche Änderung, Nachprüfungsverfahren, Zwingend auszuschließendes Angebot, Erfolgsaussichten Vergabekammer München, Beschluss v. 22.05.2015 Z3-3/3194/1/63/12/14 Titel: Vergabeverfahren, Wesentliche Änderung, Nachprüfungsverfahren, Zwingend auszuschließendes Angebot, Erfolgsaussichten Normenketten:

Mehr

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen. Implementierung Intranet MS SharePoint Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree Markgrafenstr.

Mehr

Anlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung

Anlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung Leitfaden zur Vergabeprüfung Anlage 1 Dieser Leitfaden soll den Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die eine Ausschreibung zur Wasserschutzberatung durchführen, eine Orientierung geben, welche Aspekte

Mehr

Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v.

Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Checkliste für Öffentliche Auftraggeber 1. Beschaffungsbedarf Welche Leistung / welches Produkt wird benötigt? Einzelbeschaffung oder Eignung für Rahmenvertrag?

Mehr

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle (VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren

Mehr

Lieferauftrag - 182851-2013

Lieferauftrag - 182851-2013 Page 1 of 6 Lieferauftrag - 182851-2013 05/06/2013 S107 Mitgliedstaaten - Lieferauftrag - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren I.II.III.IV.VI. D-Göttingen: Parkuhren Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt

Mehr

Schnelleinstieg Vergaberecht

Schnelleinstieg Vergaberecht Haufe Fachbuch Schnelleinstieg Vergaberecht Regelungen rechtssicher umsetzen Bearbeitet von Dr. Annette Rosenkötter, Aline Fritz, Dr. Anne-Carolin Seidler 1. Auflage 2016. Buch. 192 S. Softcover ISBN 978

Mehr

Offenes Verfahren (Lieferleistung VOL/A)

Offenes Verfahren (Lieferleistung VOL/A) Offenes Verfahren (Lieferleistung VOL/A) HAD-Referenz-Nr.: 2242/81 Auftragsbekanntmachung Richtlinie 2004/18/EG Lieferauftrag Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):

Mehr

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher

Mehr

Deutschland-Bielefeld: Verblendmauerwerk 2017/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Bielefeld: Verblendmauerwerk 2017/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:23051-2017:text:de:html Deutschland-Bielefeld: Verblendmauerwerk 2017/S 015-023051 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag

Mehr

Beschluss. gegen. ... - Beigeladene -

Beschluss. gegen. ... - Beigeladene - BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 2 95/06 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater

3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater 3. SLAC 10.12.2008 Vergaberecht Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Grundlagen (1) Fall: Die Kommune A beabsichtigt, die IT-Infrastruktur neu zu ordnen. Fragen: Welche Regeln sind zu beachten?

Mehr

Vergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2

Vergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2 Stand: 29.07.2014 Vergabe-Leitfaden Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen 2 1.1 Einführung 2 1.2 Form des Angebotes 2 1.3 Nebenangebote 2 1.4 Übersendung des Angebotes 3 1.5 Zustelladresse 3 1.6

Mehr

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Fachtagung Nachhaltige Öffentliche Beschaffung Rechtsanwältin Iris Falke Schnutenhaus & Kollegen Drakestraße 49, 12205 Berlin Tel.: (030)

Mehr

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern Der Referent seit Jahren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (nach VOB, VOL und VOF) sowohl im Saarland als auch bundesweit beschäftigt Konzeption und inhaltliche Verantwortung

Mehr

4. Deutscher Reparaturtag

4. Deutscher Reparaturtag 4. Deutscher Reparaturtag 11. Juni 2015 in Troisdorf Billig und gut? -Jeder AG bekommt den Bieter, den er verdient 1 Carsten Schmidt, LL.M. Rechtsanwalt Partner 2 1 Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei

Mehr

Rechtliche Grundlagen des Vergaberechts

Rechtliche Grundlagen des Vergaberechts Ministerium des Innern Rechtliche Grundlagen des Vergaberechts Birgit Gründel 27. Mai 2013 1 Inhalt 1. Definition Vergaberecht 2. Überblick Rechtsgrundlagen 3. Schwellenwerte 4. Anwendungsvoraussetzungen

Mehr

Vergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller

Vergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller Vergabeverfahren Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015 Harald Müller Zweiteilung des Vergaberechts 1. Wettbewerbsrecht = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Mehr