Andrea Nahles Bundesministerin Mitglied des Deutschen Bundestages Wilhelmstraße 49, Berlin Berlin

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1 Mitglieder der Fraktionen der SPD und der CDU/CSU im Deutschen Bundestag HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Andrea Nahles Bundesministerin Mitglied des Deutschen Bundestages Wilhelmstraße 49, Berlin Berlin Berlin, 16. Januar 2014 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Rentenpaket ist das erste große Gesetzesvorhaben der Großen Koalition und der neuen Bundesregierung. Der Gesetzentwurf ist gestern in die Ressortabstimmung gegangen, damit wir in einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren ohne Fristverkürzunden Entwurf am 29. Januar 2014 verabschiedet, könnte in der ersten Aprilwoche die gen das vereinbarte Inkrafttreten am 1. Juli 2014 erreichen können. Wenn das Kabinett 1. Lesung im Plenum stattfinden, die abschließenden Lesungen dann am 23. Mai. Wir haben die große Chance, die Menschen in Deutschland mitzunehmen und von unsewarten auf die Neuregelungen und sie teilen mit überwältigender Mehrheit Richtung und ren Vorschlägen zu überzeugen. Denn alle Umfragen zeigen: Die Bürgerinnen und Bürger Geist unserer Vorhaben. Denn das Rentenpaket umfasst Maßnahmen, die eine gemeinsame Basis haben: Nicht geschenkt, sondern verdient. Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die besonders lange gearbeitet haben, sollen die Möglichkeit bekommen, schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Das betrifft vor allem Menschen in körperlich harten Berufen, die oft bis zur Grenze ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten gearbeitet haben. In den Koalitionsverhandlungen hat diese Frage eine zentrale Rolle gespielt. Jetzt wollen wir zügig umsetzen, worauf wir uns dort geeinigt haben. Maßgeblich soll das Erreichen von 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung sein. Neben den Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit oder Pflege wollen wir selbstverständlich auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr anrechnen. Auch Zeiten des Bezugs von Lohnersatzleistungen

2 Seite 2 von 3 wie Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen bei Weiterbildung oder Insolvenz- geld sollen angerechnet werden. Ein wichtiger Punkt ist, dass wir diejenigen nicht außen vor lassen, deren Berufsleben nicht ganz und gar glatt verlaufen ist, die aber dennoch sehr langjährig erwerbstätig geden Anschluss gehalten oder wiedergefunden hat, wer in der turbulenten Zeit der deut- wesen sind. Wer in der Zeit des großen Strukturwandels und der Massenarbeitslosigkeit schen Vereinigung einen Übergang gesucht und gefunden hat, wer in einem anderen Beruf wieder neu gelernt und neu angefangen hat, als es im ersten Beruf keine Arbeit und keine Perspektive mehr gab, für den sollen kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitsloim Gesetzentwurf auch vorgeschlagen, Zeiten anzurechnen, in denen Arbeitslosengeld sigkeit den Weg in die vorzeitige, abschlagsfreie Rente nicht verbauen. Daher haben wir bezogen wurde. Dagegen nicht einbezogen werden Dauer- und Langzeitarbeitslosigkeit. Der vorzeitige abschlagsfreie Rentenzugang mit 63 Jahren soll für besonders langjährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Juli 2014 möglich sein. In den kommen- den Jahren wird diese Grenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Ausgeweitete Anerkennung von Kindererziehungszeiten Wir haben im Koalitionsvertrag ebenfalls vereinbart, dass wir die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren sind, stärker bei der Rente anrechnen wollen. Vor allem Mütter ersich um sie gekümmert, als es die Arbeit in der Familie weitgehend Sache der Frauen war halten so für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Sie haben Kinder geboren und und es dabei deutlich weniger Unterstützung gab als heute. Und genau diese Kinder sind heute und in Zukunft die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für die Rente. Wichtig ist: Auch die Betroffenen, die schon Rente beziehen, werden von dieser höheren Anrechnung profitieren. Schon jetzt ist abzusehen, dass die Abwicklung durch die Rentenversicherungsträger einige Monate dauern wird, da etwa 9,5 Millionen vor allem Rentan, auch wenn er aus verwaltungstechnischen Gründen erst verspätet ausgezahlt nerinnen künftig eine höhere Rente bekommen. Alle erhalten den vollen Betrag von Juli wird. Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente Auch Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und dazeigen, dass wir ihre lebenslange Arbeitsleistung wertschätzen. Durch die Ausweitung der her künftig eine Erwerbsminderungsrente beziehen, wollen wir konkret helfen und ihnen Zurechnungszeit sollen sie so gestellt sein, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten.

3 Seite 3 von 3 Für diese Zeit wird ihr persönlicher Durchschnittsverdienst angerechnet. Da aber bei vielen von ihnen gerade in den letzten Jahren oft lange Zeiten der Krankheit oder der Wechsel in Teilzeit ihr Durchschnittsgehalt absenken, wollen wir zudem, dass die letzten vier Jahre vor der Rente den Wert der erweiterten Zurechnungszeit nicht mindern. Reha-Budget Als Viertes wollen wir mit dem Rentenpaket die Ausgaben für Rehabilitationsmaßnahmen erhöhen. Denn der Reha-Bedarf ist gestiegen und wird auch weiter steigen. Wenn wir in Deutschland Gott sei Dank! alle älter werden, ist spürbar und absehbar, dass die Notund wir sorgen dafür, dass auch in Zukunft die demografische Entwicklung bei der Fest- setzung der jährlichen Ausgaben berücksichtigt wendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen insgesamt wächst. Dem tragen wir Rechnung wird. Finanzierung Bei all dem wollen wir dafür sorgen, dass der Beitragssatz weiter stabil bleiben kann, wie wir es gerade im Dezember gemeinsam im Bundestag beschlossen haben. Um dies sicherzustellen, haben wir einen zusätzlichen Zuschuss zur Rente aus dem Bundeshaushalt ab dem Jahr 2019 vereinbart. Die Latte liegt hoch für dieses erste große Projekt, das wir in dieser Koalition und in dieser Bundesregierung auf den Weg bringen. Ich bin sicher, wir werden diese Hürde nehmen und gemeinsam das Ziel erreichen, das wir uns im Koalitionsvertrag gesetzt haben, dass diese Änderungen schon zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten können. Insgesamt bringt es ein großes Stück mehr Generationengerechtigkeit für die Menschen, die verlässlich die Rente der Generation vor ihnen aufgebracht haben, die heutigen Beitragszahler großgezogen und ausgebildet und den Grundstein für eine gute wirtschaftliche Entwicklung heute und in Zukunft erarbeitet haben. Es ist ein Ausdruck der Wertschätdas klare Signal, dass viele mit Stolz sagen können: Ich kann mit meiner eigenen Hände zung für geleistete Arbeit und die Menschen, die sie geleistet haben. Nicht zuletzt ist es Arbeit auch im Alter für mich und die Meinen sorgen. Es ist also nicht geschenkt, sondern verdient. Mit freundlichen Grüßen Ihre

4 Pressemitteilung HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT INTERNET Wilhelmstraße 49, Berlin Berlin TEL +49 (0) / 2188 FAX +49 (0) presse@bmas.bund.de Berlin, 29. Januar 2014 Nr. 5 Andrea Nahles: Nicht geschenkt, sondern verdient! Kabinett beschließt Gesetzentwurf mit Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. Das Rentenpaket ermöglicht nach 45 Jahren Beschäftigung den Einstieg in die Rente mit 63, schließt eine Gerechtigkeitslücke bei der Mütterrente, erhöht die Renten bei Erwerbsminderung und lässt das Reha-Budget mit der demographischen Entwicklung atmen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles: Das Rentenpaket ist gepackt mit ganz konkreten Verbesserungen, die direkt bei den Menschen ankommen, die sich reingehängt und angestrengt haben. Dieser Einsatz muss auch in der Rente mehr wert sein als bisher. Das ist nicht geschenkt, sondern verdient. Die Rente wird dadurch gerechter. Sie bleibt aber zugleich bezahlbar und fair im Ausgleich zwischen den Generationen. Wir bringen das Paket schnell auf den Weg, denn die Menschen erwarten zurecht, dass wir Wort halten und die gemeinsam erkannten Gerechtigkeitslücken zügig beseitigen. Dieses erste große Vorhaben der neuen Regierung zeigt auch, wie wir die Weichen insgesamt stellen wollen in den kommenden vier Jahren: Anerkennung für gebrachte Leistung, gerechter Lohn für gute Arbeit. Wir sorgen dafür, dass es gerechter zugeht in Deutschland. Die deutsche Rentenversicherung ist stabil und verlässlich. Sie ist die zentrale Säule der Alterssicherung. Damit das so bleibt, muss das Rentensystem immer wieder daraufhin überprüft werden, ob Veränderungen am Arbeitsmarkt, in der Gesellschaft und der Bevölkerungsentwicklung Anpassungen erfordern. Bei allen Veränderungen führt an zwei Grundprinzipien nichts vorbei: a) Rente ist Lohn für Lebensleistung; b) Die Rente muss bezahlbar, aber auch auskömmlich sein. Die große Mehrheit der Bevölkerung sieht gemeinsam mit der neuen Regierung hier akuten Verbesserungsbedarf.

5 Seite 2 von 2 Das Rentenpaket im Überblick: Rente mit 63 Die abschlagsfreie Rente mit 63 belohnt die, die ihr Arbeitsleben bereits in jungen Jahren begonnen und über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbständige Tätigkeit und Pflege sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Nur kurzzeitige Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld (und weiterer Entgeltersatzleistungen z.b. bei Weiterbildung, Kurzarbeit oder im Insolvenzfall) werden berücksichtigt, um besondere Härten zu vermeiden. Die Lebensleistung soll durch eine kurze Phase der Arbeitslosigkeit nicht abgesprochen werden. Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit (frühere Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II) werden deshalb bewusst nicht berücksichtigt. Mütterrente Mit der Mütterrente bekommen Frauen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, einen zusätzlichen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Mit den hierdurch höheren Renten werden die Erziehungsleistungen dieser Frauen besser honoriert: Sie hatten nicht die gleichen Betreuungsmöglichkeiten und damit Chancen auf Berufstätigkeit wie jüngere Frauen sie seitdem haben was zu Nachteilen in der Alterssicherung führte. Die Kinder dieser Frauen sind aber genauso wie die nach 1992 geborenen das Fundament, auf dem die Rentenversicherung und der Generationenvertrag stehen. Dieser Einsatz für die Stabilität der Alterssicherung wird in Zukunft in der Rente besser als bisher anerkannt allerdings mit dem nötigen Augenmaß, denn die finanziellen Belastungen dürfen Beitrags- und Steuerzahler nicht überfordern. Eine völlige Gleichstellung der Erziehungsleistungen vor und nach 1992 geborener Kinder ist daher nicht möglich. Höhere Erwerbsminderungsrenten Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente. Erwerbsgeminderte werden dabei im Moment so gestellt, als ob sie mit ihrem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen bis zum 60. Lebensjahr weitergearbeitet hätten. Für alle, die ab 1. Juli 2014 in Erwerbsminderungsrente gehen, werden hier zwei Jahre zusätzlich berücksichtigt. Zum anderen wird künftig verhindert, dass sich die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Einkommenseinbußen zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, Wechsel in Teilzeit oder Krankheit wirken sich dann nicht negativ auf die Rente aus. Atmendes Reha-Budget Die Rentenversicherung finanziert ein umfangreiches Spektrum an Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Das Budget der Rentenversicherung für diese Leistungen wird nun an den demografischen Wandel angepasst. Für die Zeit, in der nun die geburtenstarken Jahrgänge ( Babyboomer ) das rehabilitationsintensive Alter ab 45 Jahren erreichen, stehen der Rentenversicherung damit automatisch ausreichende Mittel zur Verfügung. Informationen rund um das Rentenpaket (u.a. den Gesetzentwurf, Fragen und Antworten, Schaubilder) finden Sie auf

6 Fragen und Antworten zum Rentenpaket Allgemein Was beinhaltet das neue Rentenpaket? Das neue Rentenpaket enthält vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente, die gerechtere Erwerbsminderungsrente und die Erhöhung des Reha-Budgets. Zusammen machen diese Maßnahmen die gesetzliche Rente für alle Generationen gerechter und besser. Das Rentenpaket trägt so zu einem stabilen und in der Bevölkerung akzeptierten Rentensystem bei. Warum ist das neue Rentenpaket nötig? Es wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, die viele Menschen spüren. Gebrachte Leistung wird bisher nicht ausreichend gewürdigt. Es ist an der Zeit, dass Menschen, die besonders langjährig gearbeitet und in die Rente eingezahlt haben, dass Mütter, die die Beitragszahler von heute und morgen erzogen haben, dass diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr oder nur noch einige Stunden täglich arbeiten können, bei der Rente besser gestellt werden. Das ist auch Ausdruck der Generationengerechtigkeit. Warum wird das neue Rentenpaket so schnell eingeführt? Die große Mehrheit der Bevölkerung sieht diese Gerechtigkeitslücke. Die Koalitionspartner haben deshalb gemeinsam entschieden, dass hier akuter Handlungsbedarf besteht. Die vier Vorhaben (Rente ab 63, Mütter rente, verbesserte Erwerbsminderungsrente und Reha-Budget) sollen deshalb schon ab Juli dieses Jahres umgesetzt werden. Was bedeutet das Rentenpaket für Beitragssatz und Rentenniveau? Das Rentenpaket ist solide finanziert. Der Beitragssatz wird in den nächsten Jahren nicht steigen, und auch die für 2020 und 2030 gesetzten Beitragssatzobergrenzen werden weiterhin eingehalten. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand:

7 Rente ab 63 Was ist die Rente ab 63? Mit dieser Gesetzesänderung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die besonders lange gearbeitet und 45 oder mehr Jahre in die Rente eingezahlt haben, die Gelegenheit, bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente zu gehen, ohne die sonst üblichen lebenslangen Abschläge (bei der Rente) hinnehmen zu müssen. Warum wird die Rente ab 63 eingeführt? Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen wurde die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf das vollendete 67. Lebensjahr beschlossen. Dabei bleibt es. Die Flankierung der Altersgrenzenanhebung durch eine Verbesserung der Beschäftigungssitua tion älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat deutliche Erfolge gezeigt, die weiterverfolgt werden. Jedoch müssen auch diejenigen in den Blick genommen werden, die ihr Arbeitsleben bereits in jungen Jahren begonnen und über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit und Pflegearbeit sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Für sie wird die bereits bestehende Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ab 65 abschlagsfrei in Rente zu gehen, ausgeweitet. Das ist keine Abkehr vom Weg zum längeren Arbeiten, sondern eine sinn- und maßvolle übergangsweise Ergänzung. Wie viele Menschen profitieren? Wie viele davon sind Männer, wie viele Frauen? Von der Rente ab 63 können anfänglich bis zu Personen pro Jahr profitieren, davon sind rund ein Viertel Frauen. Das heißt aber nicht, dass jetzt Personen mehr früher in Rente gehen. Denn auch nach geltendem Recht gehen Personen im Alter von 63 Jahren unter Inkaufnahme von Abschlägen in Rente - diese können mit der Neuregelung ebenfalls vorzeitig in Rente gehen, dann aber ohne Abschläge. Welche Zeiten zählen zu den nötigen 45 Beitragsjahren? Die abschlagsfreie Rente ab 63 belohnt die, die ihr Arbeitsleben bereits in jungen Jahren begonnen und über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit und Pflege sowie Kindererziehung ihren Beitrag 2

8 zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Um besondere Härten aufgrund vorübergehender Unterbrechungen der Erwerbsbiografie zu vermeiden, werden zum Teil auch Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Folgende Zeiten zählen bei der Wartezeit von 45 Jahren mit: Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit, Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen, Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld bezogen wurde, Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wurde, Zeiten, in denen Übergangsgeld bezogen wurde, Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung, Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld, Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers), Ersatzzeiten. Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Dauer- und Langzeitarbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe). Ab wann kann man die Rente ab 63 beantragen? Wer 63 Jahre oder älter ist und noch keine Altersrente bekommt, kann ab dem 1. Juli 2014 diese Rente abschlagsfrei beziehen, wenn er die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt. Das Eintrittsalter wird - ähnlich der Anhebung bei den anderen Altersrenten - stufenweise angehoben. Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt das Eintrittsalter in diese Rente dann 65 Jahre, also wieder für alle zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand:

9 Anspruch auf die Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres haben Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1952 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren wie folgt stufenweise angehoben: Geburtsjahrgänge 1952 und älter und jünger vorzeitige abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren Verkürzung nach 45 Beitragsjahren reguläres Renteneintrittsalter 63 Jahre 64 Jahre 65 Jahre 66 Jahre 67Jahre Das heißt, die Anhebung beginnt für Rentenzugänge im Jahr Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger können diese Altersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahrs in Anspruch nehmen, also ebenfalls zwei Jahre vor Erreichen der dann geltenden Regelaltersgrenze. Ab welchem Zeitpunkt gilt die Rente ab 63? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Rente ab 63 vom 1. Juli 2014 an für Neurentnerinnen und Neurentner gelten soll. Wer also ab dem 1. Juli neu in Rente geht, kann die Rente ab 63 in Anspruch nehmen, soweit die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. 4

10 Mütterrente Was ist die Mütterrente? Die so genannte Mütterrente ist inhaltlich eine Ausweitung der Anrechnung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder in der Rente. Dadurch erhöht sich die Rente für betroffene Mütter und Väter pro Kind um einen Entgeltpunkt. Dies entspricht dem aktuellen Rentenwert West von derzeit 28,14 Euro und aktuellen Rentenwert Ost von derzeit 25,74 Euro. Um diesen Bruttowert wird sich die monatliche Rente je Kind, das vor 1992 geboren wurde, erhöhen. Warum wird die Mütterrente eingeführt? Der zusätzliche Entgeltpunkt soll eine Anerkennung für die erbrachte Lebensleistung sein: Eltern, die vor 1992 Kinder großgezogen haben, hatten bei weitem nicht die Betreuungsmöglichkeiten und damit Chancen auf Berufstätigkeit wie jüngere Eltern sie seitdem haben. Muss die Mütterrente beantragt werden? Bei denjenigen, die bereits eine Rente beziehen, erfolgt die Berücksichtigung der Verbesserung ohne Antragstellung in einem pauschalen Verfahren. Beim Rentenzugang erfolgt die Anrechnung der Kindererziehungszeit spätestens im Rahmen des Rentenantragsverfahrens. Wie wirkt sich die Mütterrente auf den Beitragssatz aus? Der Beitragssatz bleibt auf dem gegenwärtig sehr niedrigem Niveau von 18,9 Prozent bis zum Jahr 2018 stabil, und auch die gesetzlichen Beitragssatzobergrenzen für 2020 und 2030 werden eingehalten. Denn ab dem Jahr 2019 beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der neuen Leistungen für Kindererziehung mit zusätzlichen Mitteln, die bis zum Jahr 2022 stufenweise auf rund 2 Milliarden Euro jährlich aufwachsen. Wird die Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet? Ja. Warum gibt es nur einen zusätzlichen Entgeltpunkt? Ein Entgeltpunkt mehr ist ein gerechter Kompromiss zwischen den Generationen. Die Leistung der Mütter oder Väter wird durch die Gesellschaft Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand:

11 mehr anerkannt. Gleichzeitig wird die jüngere Generation nicht überfordert. Dass zwei zusätzliche Entgeltpunkte nicht finanzierbar sind, darf uns nicht davon abhalten, das Machbare umzusetzen. Wird die Mütterrente brutto oder netto ausgezahlt? Die rund 28 Euro (West) und 26 Euro (Ost) für jedes vor 1992 geborene Kind sind Bruttowerte. Insoweit unterliegen auch diese Erhöhungsbeträge den beitragsrechtlichen Regelungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Besteuerung wie andere Rentenbestandteile auch. Welche Rückwirkungen werden nachträglich erhöhte Mütterrenten für bereits erfolgte Versorgungsausgleiche haben? Je nach Fallkonstellation können die Voraussetzungen für ein Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich gegeben sein. Werden alle Renten neu berechnet, oder gibt es Pauschalaufschläge? Die Bestandsrenten werden nicht neu berechnet. Begünstigte Mütter oder Väter erhalten zusätzliche Entgeltpunkte zu ihren bisherigen Entgeltpunkten gewährt. Bei Renteneintritt ab 1. Juli 2014 fließt der zusätzliche Entgeltpunkt in die individuelle Rentenberechnung mit ein. Was kostet die Mütterente im Jahr, wie verändern sich die jährlichen Kosten in den kommenden Jahren? Wie viele Frauen profitieren? Die Verbesserung der rentenrechtlichen Bewertung der Kindererziehung vor 1992 führt zu jährlichen Kosten von rund 6,7 Mrd. Euro, die sehr langsam absinken. Im Einführungsjahr dürften rund 9,5 Mio. Frauen oder Männer profitieren. Warum bekommen Frauen im Westen mehr als Frauen im Osten? Mit der Überleitung des lohn- und beitragsbezogenen Rentenrechts wurde für die ostdeutschen Bundesländer entschieden, dass die Entwicklung der Renten wie im Westen der Entwicklung der Löhne folgen soll. Da die ostdeutschen Löhne im Durchschnitt noch geringer sind als im Westen sind auch die Entgeltpunkte für die Rentenberechnung noch geringer. Dies gilt für alle Beitragszeiten und dementsprechend auch für die Bewertung von Kindererziehungszeiten. Die Angleichung des Rentenwerts Ost soll nach dem Koalitionsvertrag mit dem Auslaufen des Solidarpaktes erfolgen. Aktuell liegt das Niveau bei 91,5 %. 6

12 Erwerbsminderungsrente Was ist die Erwerbsminderungsrente? Wer krankheitsbedingt oder wegen eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, bekommt Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Damit auch junge Menschen gut geschützt sind, wird bei der Erwerbsminderungsrente zugunsten der Betroffenen so getan, als ob sie noch nach Eintritt der Erwerbsminderung wie bisher weitergearbeitet hätten. Die Lücke im Rentenkonto wird durch die so genannte Zurechnungszeit aufgefüllt, ohne dass dafür Beiträge gezahlt werden müssen. Was ändert sich bei der Erwerbsminderungsrente? Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit werden durch folgende zwei Maßnahmen besser abgesichert: Die so genannte Zurechnungszeit soll um zwei Jahre von 60 auf 62 Jahre verlängert werden. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten. Die Verlängerung soll in einem Schritt erfolgen. Von dieser Verbesserung werden alle Versicherten profitieren, die vor Erreichen ihres vollendeten 62. Lebensjahres in eine Erwerbsminderungsrente gehen. Neben der Länge der Zurechnungszeit ist für die Höhe der Erwerbsminderungsrente auch entscheidend, wie diese Zurechnungszeit bewertet wird, d. h., auf welchem Weg der Verdienst ermittelt wird, der für die Zurechnungszeit fortgeschrieben wird. Bislang wird die Zurechnungszeit auf Grundlage des Durchschnittsverdiensts während des gesamten Erwerbslebens bis zum Eintritt der Erwerbsminderung bewertet. Zukünftig sollen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung aus der Berechnung herausfallen, wenn sie die Ansprüche mindern. Ist dies nicht der Fall, dann sollen sie voll mitzählen. Das heißt Einkommenseinbußen z. B. durch Wegfall von Überstunden, Wechsel in Teilzeit oder Krankheit wirken sich zukünftig nicht mehr negativ auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus. Diese Günstigerprüfung wird durch die Rentenversicherung vorgenommen. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand:

13 Warum wird die Erwerbsminderungsrente geändert? In den letzten Jahren sind die Erwerbsminderungsrenten nahezu kontinuierlich gesunken. Während der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Neuzugängen im Jahr 2001 noch bei 676 Euro lag, waren es 2012 durchschnittlich nur noch 607 Euro. Diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein können, sind jedoch auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen und müssen auf diese Solidarität vertrauen können. Wie viele Personen beziehen zurzeit Erwerbsminderungsrente? Am Jahresende 2012 bezogen etwa 1,68 Millionen Personen in Deutschland eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Für wen gilt die Neuregelung? Von der Verbesserung profitiert, wer ab dem 1. Juli 2014 in Erwerbsminderungsrente geht. Warum werden bei der Erwerbsminderungsrente nicht auch die Abschläge abgeschafft? Die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten in Höhe von höchstens 10,8 % bleiben unverändert. Sie wurden 2001 gesetzlich eingeführt und verhindern, dass die Erwerbsminderungsrente als günstigere Alternative zu einer vorzeitigen Altersrente genutzt wird, die nur mit Abschlägen in Anspruch genommen werden kann. Erwerbsminderungsrenten sollen Lohnersatz sein, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer vor Erreichen der Altersrente gesundheitsbedingt gar nicht mehr oder nicht mehr wie bisher arbeiten können. 8

14 Reha-Budget Was ist das Reha-Budget? Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt an ihre Versicherten im Bedarfsfall Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Sie ist immer dann zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten aus gesundheitlichen Gründen bedroht ist. Für diese Rehabilitationsleistungen steht den Trägern der Deutschen Rentenversicherung ein begrenzter (gedeckelter) Geldbetrag zur Verfügung (sog. Reha-Budget). Die Begrenzung der Ausgaben für Rehabilitation ist notwendig, um sicherzustellen, dass durch einen ungesteuerten Anstieg dieser Ausgaben der gesetzlich festgelegte Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschritten wird. Warum wird das Reha-Budget erhöht? Die Erhöhung wird unter anderem bedingt durch die demografische Entwicklung. Die Generation der Babyboomer ist in einem Alter (45+), in dem Reha-Leistungen häufiger notwendig werden. Dies führt dazu, dass das so genannte Reha-Budget der gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten Jahren immer stärker ausgeschöpft und im Jahr 2012 sogar um 12 Millionen Euro überschritten wurde. Um sicherzustellen, dass die Träger der Deutschen Rentenversicherung auch in Zukunft die notwendigen Leistungen zur Rehabilitation an ihre Versicherten erbringen können, ist eine Anpassung an die demografische Entwicklung erforderlich. Wie wurde das Reha-Budget bisher berechnet? Bisher war die Anpassung der begrenzten jährlichen Ausgaben für die Leistungen zur Rehabilitation ausschließlich an die entsprechende voraussichtliche Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer angekoppelt. Künftig wird zusätzlich die demografische Entwicklung bei der jährlichen Anpassung der Ausgaben berücksichtigt. In welcher Größenordnung wird das Reha-Budget erhöht? Das Reha-Budget wird entsprechend dem größeren Anteil von Menschen, die ins reha-intensive Alter kommen, zusätzlich zur bisherigen Fortschreibung angepasst. Beginnend im Jahr 2014 wird das jährliche Reha-Budget zusätzlich zunächst um rund 100 Mio. Euro erhöht. Diese zusätzliche Erhöhung steigt auf bis gut 200 Mio. Euro im Jahr 2017 an. Anschließend wird die zusätzli- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand:

15 che Erhöhung des Reha-Budgets aufgrund der demografischen Entwicklung wieder abgebaut, weil die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gegangen sind. Die geburtenschwachen Jahrgänge benötigen weniger Reha-Leistungen, da sie schlicht weniger Arbeitnehmer sind. Wer profitiert von der Erhöhung des Reha-Budgets? Jeder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung hat unter bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, wie einer bestimmten Mindestversicherungszeit und persönlichen (medizinischen) Voraussetzungen, Anspruch auf Leistungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation gegen seinen zuständigen Rentenversicherungsträger. Warum ist dann die Begrenzung (Deckelung) des Reha-Budgets überhaupt erforderlich? Reha-Leistungen werden aus Beitragsmitteln gezahlt. Eine Begrenzung der Ausgaben ist erforderlich, um zu verhindern, dass diese Ausgaben unbegrenzt steigen und dadurch der gesetzlich festgelegte Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung steigt. Die Begrenzung der Ausgaben führt dazu, dass die Träger der Rentenversicherung verantwortungsvoll und wirtschaftlich handeln und wirklich nur erforderliche Reha-Leistungen bewilligen. 10

16 Das BMAS informiert zum neuen Rentenpaket Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begleitet die Einführung des Rentenpakets durch eine Informationskampagne, die unmittelbar nach Kabinettsbefassung am startet. Auf der Website finden Bürgerinnen und Bürger vertiefte Informationen zum Gesetzgebungsverfahren und den einzelnen Komponenten des Rentenpakets. Sowie den Hinweis auf das Bürgertelefon des BMAS, das montags bis donnerstags von Uhr Fragen zur Rente beantwortet.

17 Anzeigen und Plakat-Motive der Kampagne verweisen auf die Internetseite

18 Infografiken Das Rentenpaket Das ist drin Rente ab 63 Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren Rente mit 63 Mütterrente Erwerbsminderungsrente Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt Rente mit 65 schrittweise Anhebung bis 2029 Rente mit 67 Zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente für alle, die seit 45 Jahren Beiträge zahlen Für alle, die vor 1992 Kinder bekommen haben Mehr für alle, die gesundheitsbedingt vorzeitig in Rente gehen müssen Mehr Geld für Reha-Leistungen Vorzeitiger Renteneintritt nach mindestens 45 Beitragsjahren Welche Zeiten zählen? Rente ab 63 ab 2015 schrittweise Anhebung bis 2029 max. 2 Jahre früher in Rente Rente mit 65 Als Zeiten in der Rentenversicherung, die auf die 45 Beitragsjahre angerechnet werden, zählen: Inkrafttreten Alle Informationen zu Leistungen und notwendigen Voraussetzungen finden Sie unter Pflichtbeiträge aus Beschäftigung Pflichtbeiträge aus selbständiger Tätigkeit Zeiten der Pflege von Angehörigen Zeiten des Wehrdienstes und Zivildienstes Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde Zeiten beruflicher Weiterbildung Zeiten der Kurzarbeit Zeiten der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014 Wann kann ich in Rente gehen? Eintrittsalter für die vorzeitige abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren vorzeitige abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren reguläres Renteneintrittsalter Mehr Budget für Rehabilitation: Anpassung an die demografische Entwicklung Der Bedarf der geburtenstarken Jahrgänge nach Reha-Leistungen steigt Geburtsjahrgänge 1952 und älter Verkürzung nach 45 Beitragsjahren bisher: Anpassung an die Lohnentwicklung zusätzlich ab 2014: Anpassung an die demografische Entwicklung Träger 1964 und jünger 63 Jahre 64 Jahre 65 Jahre 66 Jahre 67Jahre Budget für medizinische + berufliche Rehabilitation Leistungserbringer Versicherte Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014 Alle Infografiken zum Download auf

19 Das Rentenpaket Das ist drin Rente mit 63 Mütterrente Erwerbsminderungsrente Höheres Reha- Budget Zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente für alle, die seit 45 Jahren Beiträge zahlen Für alle, die vor 1992 Kinder bekommen haben Mehr für alle, die gesundheitsbedingt vorzeitig in Rente gehen müssen Mehr Geld für Reha-Leistungen Inkrafttreten Alle Informationen zu Leistungen und notwendigen Voraussetzungen finden Sie unter Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014

20 Breite Zustimmung für das Rentenpaket Rente mit 63 Mütterrente Faire Erwerbsminderungsrente Ich bin sehr dafür. Beurteilung: 78% dafür Beurteilung: 83% dafür Beurteilung: 77% dafür Für die bevölkerungsrepräsentative Befragung der INFO GmbH wurden Mitte Januar Personen ab 18 Jahren telefonisch befragt. Ich bin völlig dagegen. 13% dagegen 6% dagegen 5% dagegen Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014

21 Rente ab 63 Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren Regulärer Renteneintritt Rente mit 65 schrittweise Anhebung bis 2029 Rente mit 67 Vorzeitiger Renteneintritt nach mindestens 45 Beitragsjahren Rente ab 63 ab 2015 schrittweise Anhebung bis 2029 Rente mit 65 Welche Zeiten zählen? max. 2 Jahre früher in Rente Als Zeiten in der Rentenversicherung, die auf die 45 Beitragsjahre angerechnet werden, zählen: Pflichtbeiträge aus Beschäftigung Pflichtbeiträge aus selbständiger Tätigkeit Zeiten der Pflege von Angehörigen Zeiten des Wehrdienstes und Zivildienstes Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde Zeiten beruflicher Weiterbildung Zeiten der Kurzarbeit Zeiten der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014

22 Rente ab 63 Nach 45 Beitragsjahren zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente 3 Beispiele für Rentenzugänge 2015 Beispiel Zimmermann (Jahrgang 1953), abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren Schüler 16 J. Lehre 3 Jahre 16 J. 19 J. 21 J. 40 J. Wehrdienst 1,5 Jahre 1. Job / Meister 19 Jahre Kurzzeitarbeit 1 Jahr 41 J. Arbeitslosengeld 1 Jahr 2. Job 19,5 Jahre 43 J. Rente ab 63 Beispiel Krankenschwester (Jahrgang 1953), abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren 45 Beitragsjahre Beitragsjahr 16 J. Schülerin Ausbildung 2,5 Jahre 16 J. 1. Job 14 Jahre 19 J. 33 J. 35 J. 44 J. 46 J. Erziehungszeit 2 Jahre 2. Job 8,5 Jahre Weiterbildung 1,5 Jahre 3.Job 16,5 Jahre Rente ab 63 kein Beitragsjahr 45 Beitragsjahre Beispiel Akademiker: späterer Berufseinstieg, (Jahrgang 1953), normales Renteneintrittsalter Schüler 20 J. Zivildienst 1,5 Jahre 21 J. 23 J. 27 J. 28 J. 38 J. 40 J. Studium 5 Jahre Praktika 1 Jahr 1.Job 11 Jahre Erziehungszeit 2 Jahre 2. Job 26,5 Jahre Rente mit 65 4 Monate 40 Beitragsjahre Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014

23 Wann kann ich in Rente gehen? Eintrittsalter für die vorzeitige abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren vorzeitige abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren reguläres Renteneintrittsalter Geburtsjahrgänge 1952 und älter Verkürzung nach 45 Beitragsjahren 1964 und jünger 63 Jahre 64 Jahre 65 Jahre 66 Jahre 67Jahre Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014

24 Mütterrente Mehr Geld für Erziehungsleistung Sabine hat 1 Kind Sabine hat 3 Kinder Sabine hat ein Kind, das 1970 zur Welt kam. Bisher bekommt sie für ihr Kind einen Rentenpunkt angerechnet. Das entspricht monatlich ca. 28 brutto (Ost: ca. 26 brutto) bisher 28 pro Kind* / pro Monat 336 pro Jahr Mit der Mütterrente bekommt Sabine für jedes Kind einen Renten punkt mehr. 1 Rentenpunkt sind ca. 28 brutto (Ost: ca. 26 brutto) So würde sie erhalten: ab 1. Juli 2014 bisher ab 1. Juli pro Kind* / pro Monat 672 pro Jahr Sabine hat drei Kinder, die 1970, 1974 und 1978 zur Welt kamen. Bisher bekommt sie für jedes Kind einen Rentenpunkt angerechnet. Das entspricht monatlich ca. 28 brutto (Ost: ca. 26 brutto) 28 pro Kind* 84 pro Monat pro Jahr Mit der Mütterrente bekommt Sabine für jedes Kind einen Rentenpunkt mehr. 1 Rentenpunkt ca. 28 brutto (Ost: ca. 26 brutto) So würde sie erhalten: 56 pro Kind* 168 pro Monat pro Jahr * Regelung gilt für Kinder die vor 1992 geboren sind. Alle Summen sind Bruttosummen. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014

25 Bisher Höhere Erwerbsminderungsrenten Durch neue Berechnungsgrundlagen 40 berücksichtigtes Durchschnittseinkommen (Beispiel) Vollzeitarbeit projiziertes Durchschnittseinkommen Neu ab berücksichtigtes Durchschnittseinkommen (Beispiel) Vollzeitarbeit Teilzeitarbeit Teilzeitarbeit Jahre, falls günstiger für den Versicherten (Günstiger-Prüfung) projiziertes Durchschnittseinkommen Jahre Alter Alter Das ist neu bei der Erwerbsminderungsrente: Günstiger-Prüfung Bei Berechnung des bisherigen Durchschnittseinkommens werden die letzten vier Jahre nicht mit einbezogen, wenn das dem Versicherten zugute kommt. Hintergrund der Günstiger-Prüfung ist, dass viele Erwerbsminderungsrentner bereits vor endgültigem Renteneintritt krankheitsbedingt weniger arbeiten und weniger verdienen. Mehr Jahre bei der Berechnung Bei Berechnung der Erwerbsminderungsrente wird angenommen, dass der Versicherte mit diesem Einkommen bis zum Alter von 60 Jahren weitergearbeitet hätte. Neu ist, dass nun angenommen wird, der Versicherte hätte bis 62 Jahre gearbeitet. Damit steigen die Rentenansprüche um rund 5 Prozent. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014

26 Erwerbsminderungsrente Höhere Rentenansprüche Beispiel Petra fängt mit 16 Jahren an, als Verkäuferin zu arbeiten. Ihr monatliches Einkommen liegt bei Euro. Mit 45 Jahren hat sie einen Unfall und erkrankt schwer. Sie fällt längere Zeit ganz aus und kann anschließend nur in Teilzeit wieder einsteigen. Sie verdient nun monatlich Euro. Mit 49 Jahren erleidet Petra einen Rückschlag. Sie kann nun nicht mehr berufstätig sein. Bisher 20 Jahre á Euro 4 Jahre á Euro Euro Jährliches Durchschnittseinkommen Fiktion für Rentenberechnung: Berufstätigkeit bis zum Alter von 60 Jahren Neu ab : 20 Jahre á Euro 4 Jahre á Euro Euro Jährliches Durchschnittseinkommen gestrichen nach Günstiger-Prüfung Fiktion für Rentenberechnung: Berufstätigkeit bis zum Alter von 62 Jahren Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014

27 Mehr Budget für Rehabilitation: Anpassung an die demografische Entwicklung Der Bedarf der geburtenstarken Jahrgänge nach Reha-Leistungen steigt bisher: Anpassung an die Lohnentwicklung zusätzlich ab 2014: Anpassung an die demografische Entwicklung Träger Budget für medizinische + berufliche Rehabilitation Leistungserbringer Versicherte Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014

28

29 Mütterrente 83 Prozent der Befragten, aus der jüngeren wie der älteren Generation, sehen die Einführung der Mütterrente positiv.

30 Erwerbsminderungsrente 77 Prozent befürworten eine Anpassung der Erwerbsminderungsrente, für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

31 Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren 78 Prozent der Befragten stimmen der Einführung einer abschlagsfreien Rente ab63, nach 45 Beitragsjahren zu. In der Altersgruppe 18 bis 29 Jahre erreicht der Zustimmungswert 75 Prozent.

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