AUS DEM STADTRAT OBERBÜRGERMEISTER ÜBERREICHT ERLÖS VOM KONZERT ZUM TAG DER EINHEIT AN DIE LESERINNEN UND LESER DES KREFELDER AMTSBLATTES

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AUS DEM STADTRAT OBERBÜRGERMEISTER ÜBERREICHT ERLÖS VOM KONZERT ZUM TAG DER EINHEIT AN DIE LESERINNEN UND LESER DES KREFELDER AMTSBLATTES"

Transkript

1 Jahrgang Nr. 50 Donnerstag, 11. Dezember 2014 OBERBÜRGERMEISTER ÜBERREICHT ERLÖS VOM KONZERT ZUM TAG DER EINHEIT Oberbürgermeister überreicht Erlös vom Konzert... S. 7 Aus dem Stadtrat... S. 7 Bekanntmachungen... S. 8 Auf einen Blick... S. 68 AN DIE LESERINNEN UND LESER DES KREFELDER AMTSBLATTES Änderung der Druckauflage und Verteilung zum 1. Januar 2015 Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Krefelder Amtsblattes, die Haushaltslage der Stadt Krefeld und die damit verbundenen Sparnotwendigkeiten führen zu einer Änderung hinsichtlich Druck und Verteilung des Krefelder Amts blattes. Zum Beginn des kommenden Jahres wird die Druckauflage verringert und inhaltlich auf die öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen reduziert, der redaktionelle Teil entfällt. Das gedruckte Amtsblatt wird dann nur noch an die Abonnenten per Post zugesandt sowie an folgenden Stellen zur Einsicht ausgehängt: Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1 Rathaus Fischeln, Kölner 517, Rathaus Hüls, Hülser Markt 11, Rathaus Uerdingen, Am Marktplatz 1. Das Krefelder Amtsblatt stellen wir allen Interessierten jeweils am Erscheinungstag (in der Regel wöchentlich donnerstags) im Internet auch kostenlos als PDF-Datei zur Verfügung. Es ist unter zu finden. Dort kann man auch einen Newsletter abonnieren, der über das Erscheinen eines neuen Amtsblattes informiert. Der Erlös aus dem Konzert der Niederrheinischen Sinfoniker zum Tag der Deutschen Einheit ist jedes Jahr für einen guten Zweck bestimmt, dieses Mal kommt der Erlös aus den Eintrittsgeldern jeweils zur Hälfte dem Blinden-Fürsorgeverein Krefeld und dem Blinden- und Sehbehinderten Verein zugute. Oberbürgermeister Gregor Kathstede überreichte jetzt jeweils einen Scheck in Höhe von Euro an Beate Pogorzelsky, die 1. Vorsitzende des Blindenvereins und an Manfred Kalkof, den Vorsitzenden des Blindenfürsorgevereins. Beide freuten sich sehr über den unverhofften Geldsegen und erzählten dem Oberbürgermeister von ihrer Arbeit. Als oftmals erste Anlaufstelle für die rund 500 Blinden und stark Sehbehinderten Krefelder sind die Ehrenamtler stets gesprächsbereit und beraten über Hilfsmittel, organisieren Veranstaltungen und Angebote für den Personenkreis. Auch gibt es Telefonnachrichten aus Krefeld, die dreimal wöchentlich aktualisiert werden. AUS DEM STADTRAT In der Woche vom 15. Dezember bis 19. Dezember 2014 tagen folgende Ausschüsse und Bezirksvertretungen Dienstag, 16. Dezember Uhr Integrationsrat, Et Klöske, Oberstraße 29 Mittwoch, 17. Dezember Uhr Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Berufskolleg Glockenspitz Donnerstag, 18. Dezember Uhr Bezirksvertretung Hüls, Rathaus Hüls, gegen Uhr Einwohnerfragestunde PARI MOBIL GMBH Hausnotrufzentrale, Mühlenstraße 42, Krefeld, Telefon

2 69. Jahrgang Nr. 50 Donnerstag, 11. Dezember 2014 Seite 8 BEKANNTMACHUNGEN ALLGEMEINVERFÜGUNG ÜBER DIE ANERKENNUNG DER TSCHECHISCHEN UMWELTPLAKETTEN INNERHALB DER KRE- FELDER UMWELTZONE AB DEM Auf Grund 40 Abs. Satz 2 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 80), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 194), in Verbindung mit 1 Abs. 2 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (5. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes) vom (BGBl. I S. 2218), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom (BGBl. I S. 279), in Verbindung mit 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Art. 1 G des Gesetzes vom (BGBl. I S. 890), wird ab 1. Oktober 2014 für die Umweltzone Krefeld Folgendes verfügt: I. Anerkennung der Umweltplaketten nach der tschechischen Regierungsverordnung Kraftfahrzeuge der Klassen M und N 1, die mit einer Plakette nach der tschechischen Regierungsverordnung über die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu Schadstoffgruppen und über Umweltplaketten vom 06. Februar 201 (Gesetzessammlung Nr. 56/201/ Sb) gekennzeichnet sind, sind auf der Grundlage des 1 Abs. 2 der 5. BImSchV von dem Verkehrsverbot innerhalb der Umweltzone Krefeld unter der in Satz 2 bezeichneten Voraussetzung ausgenommen. Die Befreiung gilt nur, wenn die Fahrzeuge eine Plakette aufweisen, die dieselbe Farbe aufweist, wie die im Zusatzzeichen zum Zeichen zur Freistellung vom Verkehrsverbot nach 40 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (lfd. Nr. 46 der Anlage 2 Abschnitt 6 zu 41 der nverkehrs-ordnung vom 06. März 201) angezeigten Plaketten nach 2 Abs. 1 i. V. m. Anhang 1 der 5. BImSchV. Dann gelten diese tschechischen Plaketten als die auf dem Zusatzzeichen gezeigten Plaketten. Die Regelungen dieser Allgmeinverfügung können jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Anhang: Schadstoffgruppen und Plakettenmuster der tschechischen Regierungsverordnung über die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu Schadstoffgruppen und über Umweltplaketten und nach der 5. BImSchV. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung wird angeordnet. III. Inkrafttreten/Außerkrafttreten Diese Allgemeinverfügung tritt am in Kraft. Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung In Tschechien wurden in 201 die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen und die Ausgabe von Umweltplaketten geschaffen. Gemäß Erlass des MKULNV vom soll die Anerkennung der tschechischen Umweltplaketten durch Befreiung der Kraftfahrzeuge M und N auf dem Wege der Allgemeinverfügung durch die zuständige nverkehrsbehörde bis spätestens erfolgen. An der sofortigen Vollziehung der Regelung besteht angesichts der Bedeutung der zu schützenden Interessen und aufgrund der mit dem weiterhin unmittelbar geltenden Verkehrsverbot verbundenen Dringlichkeit ein besonderes Interesse. Demgegenüber wird durch die Ausnahmen nur eine geringfügige Schadstoffbelastung verursacht, die vor dem Hintergrund sämtlicher zur Luftreinhaltung ergriffenen Maßnahmen nicht ins Gewicht fällt. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist daher notwendig. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstraße 9, 4021 Düsseldorf erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten im Lande NRW (ERVVO VG/FG) vom (GV.NRW.Seite 548) in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach 2 Nummer des Signaturgesetzes vom (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichtes übermittelt werden. Die elektronische Poststelle des bezeichneten Gerichtes ist über die auf der Internetseite www. justiz.nrw.de bezeichneten Kommunikationswege erreichbar.

3 69. Jahrgang Nr. 50 Donnerstag, 11. Dezember 2014 Seite 9 Hinweise: Wird die Klage schriftlich erhoben, sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Bitte beachten Sie bei der elektronischen Klageerhebung die besonderen Vorschriften und technischen Rahmenbedingungen. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www. egvp.de aufgeführt. Wenden Sie sich gegebenenfalls an das für Sie zuständige Verwaltungsgericht. Die Übermittlung per einfacher genügt den besonderen Vorschriften der ERVVO VG/FG nicht, weil dieser Kommunikationsweg nicht zu den zugelassenen Kommunikationswegen gehört. Sie erfüllt auch nicht das Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des 2 Nr. des Signaturgesetzes vom (BGBl. S. 876) in der jeweils geltenden Fassung. Diese Signatur soll Gewähr dafür bieten, dass das anstelle eines Schriftstücks eingereichte Dokument von einem bestimmten Verfasser stammt und mit seinem Willen übermittelt worden ist. Krefeld, den 20. November 2014 Gregor Kathstede Oberbürgermeister Anmerkung: 1 Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang II A Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 2007/46 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007/46 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. L 26 vom , S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 195/201 der Kommission vom 7. März 201 zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission hinsichtlich innovativer Technologien zur Verminderung der CO2-Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (ABl. L 65 vom , S. 1) geändert worden ist. 2 BGBL Jahrgang 201 Teil I Nr. 12, S. 67, ausgegeben zu Bonn am 12. März 201 BEKANNTMACHUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 201 DER ZOO KREFELD GGMBH Der Jahresabschluss 201 der Zoo Krefeld ggmbh ist wie folgt bekannt zu machen: Die Stadt Krefeld und die Zoofreunde Krefeld e.v. haben als Gesellschafter der Zoo Krefeld ggmbh am 22. Oktober 2014 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Jahresabschluss zum 1. Dezember 201 mit einer Bilanzsumme von ,56 Euro und einem Jahresüberschuss in Höhe von ,18 Euro wird festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von ,18 Euro wird zusammen mit dem Gewinnvortrag in von Höhe von ,47 Euro auf neue Rechnung vorgetragen.. Dem Geschäftsführer wird für das Geschäftsjahr 201 Entlastung erteilt. 4. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 201 Entlastung erteilt. Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 15. bis 19. Dezember in den Geschäftsräumen des Zoos an der Uerdinger Str. 77, Krefeld, zur Einsichtnahme aus. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft thp treuhandpartner gmbh, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Krefeld, hat zu dem oben genannten vollständigen Jahresabschluss am 10. Juni 2014 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Zoo Krefeld ggmbh für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 201 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 17 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Krefeld, den 27. Oktober 2014 Zoo Krefeld ggmbh Dr. Wolfgang Dreßen Geschäftsführer

4 69. Jahrgang Nr. 50 Donnerstag, 11. Dezember 2014 Seite 40 BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE ÖFFENT- LICHE ZUSTELLUNG VON SCHRIFTSTÜCKEN Die nachstehenden Schriftstücke können nur durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, da der Aufenthaltsort der Empfänger z.z. unbekannt ist: HINWEIS: An dieser Stelle wurden im Originaldokument personenbezogene Daten veröffentlicht, die aus Personenschutzgründen im Internet nicht gespeichert werden dürfen. Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr widersprochen haben. Die Daten werden spätestens nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gelöscht. Widerspruch gegen die Übermittlung kann formlos schriftlich in den Bürgerbüros der Stadt Krefeld eingereicht werden (Postanschrift: Stadt Krefeld, Bürgerservice, Abteilung Melde- und Passwesen, Krefeld). Krefeld, den 19. November 2014 Gregor Kathstede Oberbürgermeister Die vorstehenden Schriftstücke können auf Zimmer H des Fachbereiches Zentraler Finanzservice und Liegenschaften, Hansastraße 105 in Krefeld eingesehen und in Empfang genommen werden. Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Zustellung im Sinne des 122 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) vom in der zurzeit geltenden Fassung. Gemäß 10 Abs. 2 LZG NRW gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Krefeld, den 25. November 2014 Der Oberbürgermeister Im Auftrag gez. Knoll ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUR MELDEDATENÜBERMITTLUNG Die Meldebehörde macht auf das gesetzliche Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung personenbezogener Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufmerksam. Die nachstehenden Informationen sind den gesetzlichen Vorgaben entsprechend öffentlich bekannt zu machen. Ich bitte daher um zeitnahe Veröffentlichung in der Tagespresse und im Krefelder Amtsblatt: Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Nach 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes können Betroffene der Datenübermittlung nach 58c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) widersprechen. Die Datenübermittlung nach 58c des Soldatengesetzes erfolgt jährlich im März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften und gilt für alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden. Übermittelt werden der Familienname, die ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG DES ENTWURFES DER HAUSHALTS- SATZUNG DER STADT KREFELD FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 Aufgrund des 80 Abs. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 878) wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2015 mit Haushaltsplan und Anlagen öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom bis einschließlich an folgenden Stellen: Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, Zentrale Finanzsteuerung, Zimmer C 211 Bürgerservicestelle Uerdingen, Rathaus Uerdingen, Am Marktplatz 1, Zimmer 2 Bürgerservicestelle Hüls, Hülser Markt 11, Ratssaal Bürgerservicestelle Mitte, Seidenweberhaus, Theaterplatz 1, Informationszentrum Bürgerservicestelle Ost, Rathaus Bockum, Uerdinger 585, Zimmer 2 Bürgerservicestelle Ost, Nebenstelle Traar, Rathaus Traar, Kemmerhofstraße 21, Zimmer 2 Bürgerservicestelle Oppum-Linn, Oppum, Hochfelder 122 Bürgerservicestelle Oppum-Linn, Nebenstelle Linn, Rheinbabenstraße 110, Zimmer 2 Bürgerservicestelle Fischeln, Rathaus Fischeln, Kölner 517 Bürgerservicestelle Süd, Fabrik Heeder, Virchowstraße 10 Bürgerservicestelle Nord, Moritzplatz 8 Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Stadtverwaltung in der Zeit vom bis einschließlich Betriebsferien macht und in dieser Zeit der Zugang zu den oben genannten Standorten nicht möglich ist. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige bis zum schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Oberbürgermeister

5 69. Jahrgang Nr. 50 Donnerstag, 11. Dezember 2014 Seite 41 der Stadt Krefeld, Zentrale Finanzsteuerung, Rathaus, Von-der- Leyen-Platz 1, Zimmer C 211, Einwendungen erheben. Über diese Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung am In der gleichen Sitzung ist die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und ihre Anlagen vorgesehen. Cyprian Stadtkämmerer NEUFASSUNG DER SATZUNG ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR EINSÄTZE DER FEUERWEHR KREFELD Vom Der Rat der Stadt Krefeld hat aufgrund der Gemeindordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 878), 41 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung -FSHG- vom (GV NW S. 122), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 474) und 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 687) in seiner Sitzung am folgende Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Krefeld beschlossen: 1 Kostenersatz 1. Die Stadt Krefeld unterhält eine Feuerwehr (Berufs- und Freiwillige Feuerwehr) als öffentliche Einrichtung. 2. Die Einsätze der Feuerwehr sind grundsätzlich unentgeltlich, es sei denn, dass der 41 FSHG einen Kostenersatz zulässt.. Der Anspruch auf Kostenersatz entsteht mit dem Ausrücken der Feuerwehr dem Beginn einer sonstigen Tätigkeit der Feuerwehr der Überlassung von Geräten und Ausrüstungen. 2 Kostenschuldner Zur Zahlung des Kostenersatzes für Einsätze nach dieser Satzung sind die in 41 Abs. 2 FSHG genannten Personen verpflichtet. Mehrere Kostenersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner. Berechnung des Kostenersatzes 1. Die Berechnung der zu erstattenden Kosten richtet sich nach dem anliegenden Kostentarif, der Bestandteil der Satzung ist. 2. Berechnet werden die Kosten für den Einsatz von Personal, Fahrzeugen und Geräten.. Soweit der Kostenersatz nach Stunden berechnet wird, ist die Zeit vom Ausrücken der Mannschaften, Fahrzeuge und Geräte bis zum Wiedereintreffen auf der Feuerwache maßgebend. Bei der Bemessung wird für jede angefangene Zeiteinheit von 6 Minuten ein Zehntel des Stundensatzes berechnet. 4. Wird vor der Ankunft in der Feuerwache ein neuer Einsatzauftrag erteilt, so endet für den bisherigen und beginnt für den folgenden Einsatz abweichend von Nr. die Einsatzzeit mit Erteilung des neuen Einsatzauftrages. 5. Zusätzlich werden Materialkosten (z.b. Ölbinder, Sonderlöschmittel) zum Selbstkostenpreis berechnet. 6. Soweit Leistungen nicht im Kostentarif erfasst sind, werden sie nach tatsächlichem Personal-, Zeit- und Materialaufwand berechnet. 4 Fälligkeit des Ersatzanspruches Die Kostenersatzpflicht entsteht mit Beendigung der gebührenpflichtigen Leistung der Feuerwehr bzw. mit dem Abschluss der Amtshandlung. Die Gebühr wird durch Bescheid festgesetzt. Der Kostenersatz ist spätestens 14 Tage nach Erhalt des Bescheides zu entrichten. 5 Haftung (1) Die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach dieser Satzung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. (2) Bei Schäden Dritter hat der Kostenersatzpflichtige oder der Gebührenpflichtige die Stadt vor Ersatzansprüchen freizustellen, es sei denn, dass der Feuerwehr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 6 Inanspruchnahme privater Hilfsorganisationen (1) Die Feuerwehr kann zur Unterstützung private Hilfsorganisationen beauftragen. Über die Beauftragung entscheidet der Leiter der Feuerwehr. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. (2) Für die Beauftragung privater Hilfsorganisationen werden Entgelte erhoben. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten. 7 Inkrafttreten Die Gebührensatzung tritt am in Kraft. Der Kostentarif erhält folgende Fassung: 1. Einsatz von Personal EUR/Std 1.1 mittlerer Dienst 47, gehobener Dienst 57,00 1. höherer Dienst 72,00 2. Einsatz von Fahrzeugen 2.1 Kraftfahrzeuge Löschfahrzeuge (LF 16, HLF,TLF 16 o.ä.) 90, Rüstwagen, Gerätewagen, Großtanklöschfahrzeug 112, Drehleiter 149, Wechsellader 14, Einsatzleitwagen, Lastkraftwagen, Kleinalarmfahrzeug 9, Dienstwagen (PKW),Mannschaftstransport-wagen 22, Boote Feuerlöschboot 79, Schlauchboot 40,00. Einsatz von Geräten EUR/Tag.1 Motorgeräte, Anhänger, Kraftspritze, Kompressor, Stromerzeuger, Hi-Ex-Generator, Pulverlöschanhänger P250, Schaumwasserwerfer (ohne Löschmittel) 6,00.2 Elektr. Pumpe(Tauchpumpe), Wasserstrahlpumpe, Flüssigkeitssauger, Motorsäge, Lüfter, Schneid- und Brenngeräte 22,00. Geräte zur Wasserförderung

6 69. Jahrgang Nr. 50 Donnerstag, 11. Dezember 2014 Seite Standrohr mit Schlüssel, Verteiler, Strahlrohr, Schnellkupplungsrohr, 7,00..2 Saugschlauch, Druckschlauch 1,00 zuzüglich einmalige Gebühr für Überprüfung und Reinigung pro Schlauch 29,00.4 Löschgeräte Kübelspritze, Feuerlöschdecke, Feuerlöscher 22,00.5 Atemschutz- und Wiederbelebungsgeräte, Atemschutzgeräte komplett 1,00 zuzüglich einmaliger Gebühr für Überprüfung, Reinigung und Desinfektion 77,00.6 Chemikalienschutzanzüge Die Überprüfung und Reinigung und gfs. Neubeschaffung erfolgt zum Selbstkostenpreis. 4.1 Vorsätzliche, grundlose EUR Alarmierung der Feuerwehr 79, Falschalarmierung der Feuerwehr Eine Falschalarmierung liegt vor, wenn der Einsatz Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder missbräuchlichen Auslösung einer nicht unmittelbar bei der Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldanlage war. Zahlungspflichtig ist gemäß des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) des Landes NW v , 41, Abs.2,Ziffer 6 der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte der Brandmeldanlage. Dies gilt nicht, wenn ein zwischengeschaltetes Sicherheitsunternehmen eine solche Brandmeldung empfängt und an die Feuerwehr ungeprüft weiterleitet. (s.tarifposition 4.) 79,00 4. Falschalarmierung der Feuerwehr durch einen Sicherheitsdienst Eine Falschalarmierung durch einen Sicherheitsdienst liegt vor, wenn dessen Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat. Zahlungspflichtig ist gemäß des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) des Landes NW v , 41, Abs.2, Ziffer 7 das Sicherheitsunternehmen. 79,00 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Hinweis: Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung gegenüber der Stadt Krefeld nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Krefeld vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Krefeld, den 28. November 2014 Gregor Kathstede Oberbürgermeister 22. ÄNDERUNG DER ENTGELTORDNUNG FÜR FREIWILLIGE LEISTUNGEN DER FEUERWEHR DER STADT KREFELD Vom Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 4. November 2014 auf Grund der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 878) und der 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV NW S.712), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 687) und des 41 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom (GV NW S. 122), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S.474) die 22. Änderung zur Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld vom (Krefelder Amtsblatt Nr. 0 vom ) beschlossen: I. 7 wird wie folgt geändert: Die Entgeltordnung tritt am in Kraft. II. Der Entgelttarif erhält folgende Fassung: 1. Einsatz von Personal EUR/Std 1.1 mittlerer Dienst 47, gehobener Dienst 57,00 1. höherer Dienst 72,00 2. Einsatz von Fahrzeugen EUR/Std 2.1 Kraftfahrzeuge Löschfahrzeuge (LF 16,HLF,TLF 16 o.ä.) 90, Rüstwagen, Gerätewagen, Großtanklöschfahrzeug 112, Drehleiter 149, Wechsellader 14, Einsatzleitwagen, Lastkraftwagen, Kleinalarmfahrzeuge 9, Dienstwagen (PKW), Mannschaftstransportwagen 22, Boote Feuerlöschboot 79, Schlauchboot 40,00. Einsatz von Geräten EUR/TAG.1 Motorgeräte, Anhänger, Kraftspritze, Kompressor, Stromerzeuger, Hi-Ex-Generator, Pulverlöschanhänger P 250, Schaumwasserwerfer (ohne Löschmittel) 6,00.2 Elektr. Pumpe(Tauchpumpe),Wasserstrahlpumpe, Flüssigkeitssauger, Motorsäge, Lüfter, Schneid- und Brenngeräte 22,00. Geräte zur Wasserförderung

7 69. Jahrgang Nr. 50 Donnerstag, 11. Dezember 2014 Seite 4..1 Standrohr mit Schlüssel, Verteiler, Strahlrohr, Schnellkupplungsrohr 7,00..2 Saugschlauch,Druckschlauch 1,00 zuzüglich einmalige Gebühr f. Überprüfung und Reinigung pro Schlauch 29,00.4 Löschgeräte: Kübelspritze, Feuerlöschdecke, Feuerlöscher 22,00.5 Atemschutz- und Wiederbelebungsgeräte, Atemschutzgeräte komplett 1,00 zuzüglich einmalige Gebühr für Überprüfung, Reinigung u. Desinfektion 77,00.6 Chemikalienschutzanzüge Die Überprüfung und Reinigung und gfs. Neubeschaffung erfolgt zum Selbstkostenpreis 4. Entsorgung Die Entsorgung von Chemikalien, Oel und Kraftstoff erfolgt gesondert zum Selbstkostenpreis. 5. Betrieb und Unterhaltung der städtischen Übertragungsanlage für Brandmeldungen (gilt nur für an die UGM angeschlossene Brandmeldeanlagen) EUR 5.1 Einrichtung einer Übertragungseinrichtung (ÜE) Bereitstellung,Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer ÜE (BGÜ 40) nicht mehr lieferbar Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer ÜE (AT 2000/000) mit GSM-Zugang (inkl. Einer Übertragung eines Störmeldekriteriums aus der BMA) 1.56, a ÜE-Austausch (Ersatz einer BGÜ 40 durch eine AT 2000-TSN mit GSM-Zugang) nicht mehr lieferbar 5.1.2b ÜE-Austausch(Ersatz eines Laufwerksmelders durch eine AT 2000/000-TSN mit GSM-Zugang) nicht mehr lieferbar 5.1. Reaktivierung eines ÜE-Anschlusses nach vorangegangener Sperrung (gemäß 8 des Anschlussvertrages) und Demontage der ÜE, sofern Ursache der Sperrung eine nichtbeglichene Entgeltforderung der Feuerwehr war 1.5, Übernahme einer eingerichteten ÜE bei Betreiberwechsel und/oder Änderung von Objektdaten (z.b. bei Umfirmierung) 216,00 5. Abnahmeprüfung einer an die ÜE angeschlossenen Brandmeldeanlage bei erstmaliger Inbetriebnahme (Grundbetrag) *456, Abnahmeprüfung einer an die ÜE angeschlossenen Brandmeldeanlage nach einer genehmigungspflichtigen Änderung/Erweiterung der Brandmeldeanlage (Grundbetrag) *171, Betrieb und Unterhaltung der ÜE in EUR/Monat Grundbetrag je ÜE bei Anschluß mittels Festverbindung der Deutschen Telekom AG 11, Grundbetrag je ÜE bei Anschluß mittels Festverbindung der Stadt Krefeld 11, Grundbetrag je ÜE bei Anschluß mittels T-ISDN 80, zusätzlich je Brandmeldezentrale mit ÜE-Ansteuerung 10, zusätzlich je Nebenmelder/Löschanlage als: nichtautomatischer Brandmelder (Handfeuermelder) (es werden max.50 Handfeuermelder berechnet) 0, punktförmiger automatischer Brandmelder (es werden max. 400 punktf. Melder berechnet) 0, linienförmiger automatischer Brandmelder (je Meter) (einschl. Lichtschrankenmelder) (es werden max m linienf. Melder berechnet) 0, Rauchansaugmelder-System (es werden max. 200 RAS-Melder berechnet) 0, Löschanlagen/Gaswarnanlagen (je Druckschalter, Strömungsmelder und sonstige Auslösekontakte zur Ansteuerung der BMZ) (es werden max. 8 Löschbereiche u. 2 Gaswarnanlagen berechnet) 11, zusätzlich je Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) 4, Inspektion eines Feuerwehrschlüsseldepots EUR bis zu einer Stunde (in Zusammenarbeit mit der vom Betreiber der BMA beauftragten Wartungsfirma) 10,50 Jede weitere angefangene halbe Stunde wird berechnet mit 4, Außerbetriebnahme eines Feuerwehrschlüsseldepots mit Rückgabe der Objektschlüssel und Wiederinbetriebnahme nach Beseitigung einer Störung durch den Betreiber/Wartungsfirma 18, Scharfschalten einer Übertragungseinrichtung durch den techn. Dienst der Feuerwehr nach einem Falschalarm, bei dem keine Löscheinheiten ausgerückt sind 51, Zusätzliche Funktionsprüfung einer ÜE 51, Kosten eines Falschalarmes (durch Nebenmelder/Löschanlage mittels ÜE) (bei der. und jeder weiteren Falschalarmierung im Kalenderjahr) 79, Lieferung eines FBF-Schließzylinders (Halbzylinder 0 mm) mit einem Schlüssel 118,00 (Berechnung von Sondergrößen nach Aufwand) 5.12 Abnahme und Inbetriebnahme einer GMA-Schließanlage für ein Grundstück 177, Inspektion einer FBF-/GMA-Schließung in einer Feuerwehr-Zufahrt 51, Genehmigung einer BMA-Änderung geringen Umfangs, wenn die BMA mittels ÜE auf die Leitstelle der Feuerwehr direkt aufgeschaltet ist 85, Wartezeit des Einsatzpersonals am Objekt auf eingewiesene Person ab 1.Minute nach Anforderung durch die Leitstelle je angefangene halbe Std. 71, a Erstlieferung ab einem Halbzylinder (0mm) der GMA-Schließanlage einschl. eines Schlüssels Je Schließgruppe je Zylinder 15,40 (Berechnung von Sondergrößen erfolgt nach Aufwand) 5.16b Servicepauschale durch Lieferant je Schlüssel- oder Profilzylinderbestellung je Zylinder 5, c entfällt 5.16d entfällt 5.16e Erstlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMA-Schließanlage Je Schlüssel,0

8 69. Jahrgang Nr. 50 Donnerstag, 11. Dezember 2014 Seite f Nachlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMA-Schließanlage je Schlüssel, Anfahrtskosten zu einem Abnahmetermin innerhalb Krefelds 50, Wiedereinschaltung einer ÜE durch die Feuerwehr nach vorangegangener Abschaltung bei einem Feuerwehreinsatz 69, Kosten für Änderung einer Rechnungsanschrift nach versäumter Mitteilung der Rechnungsanschriftsänderung 28,50 6. Betrieb und Unterhaltung der städt. Übertragungsanlage für Einbruch- und Störmeldungen in EUR/Monat 6.1 Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels der UGM (AWUG) und Weiterleitung an Beauftragte 9,0 6.2 Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels der Fernsprechanlage (AWAG) der Leitstelle und Weiterleitung an Beauftragte 24,20 Hinweis zu Ziffer 6: In den Entgelten sind die Einrichtungskosten der technischen Systeme beim Anschlussnehmer, die Leitungs- und Verbindungskosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie sonstige Kosten Dritter nicht enthalten. *zuzüglich der Personalkosten nach Zeitaufwand (Ziffer 1) und der Anfahrtskosten (Anfahrt ab dem 2. Abnahmetermin) III. Diese Änderung der Entgeltordnung tritt am in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Entgeltordnung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Krefeld, den 25. November 2014 Gregor Kathstede Oberbürgermeister 5. SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER SATZUNG ÜBER DIE REINIGUNG ÖFFENT- LICHER STRASSEN IN DER STADT KREFELD (REINIGUNGSSATZUNG REINS) VOM Vom Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am aufgrund der 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Buchstabe f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 201 (GV. NRW. S. 878), und der und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher n (nreinigungsgesetz NRW StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 0. Juni 2009 (GV. NRW. S. 90) sowie des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. Oktober 201 (BGBl. I S. 786) folgende Satzung beschlossen: Die Satzung über die Reinigung öffentlicher n in der Stadt Krefeld (Reinigungssatzung ReinS) vom (Krefelder Amtsblatt Nr. 51 vom , S ) in der aktuellen Fassung wird wie folgt geändert: Artikel 1: Die Anlage 1 zur Reinigungssatzung nverzeichnis wird gemäß der Anlage Nr. zu Vorlage Nr.89/14 neu gefasst. Alle übrigen Angaben und Festsetzungen bleiben unverändert. Artikel 2: Diese Satzung tritt am in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Hinweis: Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung gegenüber der Stadt Krefeld nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Krefeld vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Krefeld, den 28. November 2014 Gregor Kathstede Oberbürgermeister Legende: RKL = Reinigungsklasse A = Verkehrsbedeutung überwiegend Anlieger I = Verkehrsbedeutung überwiegend innerörtlich Ü = Verkehrsbedeutung überwiegend überörtlich WKL = Winterdienstklasse/Streustufe = keine Winterwartung durch Stadt Reinigungsumfang RKL A i ü WKL Abelshofweg ganz Ackerstraße ganz Adamsgäßchen ganz Adlerstraße ganz IV x 1 Adolf-Dembach- von Friedenstraße bis VII x 1 einschließlich Haus Nr. 1/20 Adolfstraße ganz IV x 2 Ahornstraße ganz IV x 1 Akazienstraße von Traarer bis IV x 2 Kiefernweg Akazienstraße von Kiefernweg bis VII x Pappelstraße Albert-Schweitzer- ganz VII x

9 69. Jahrgang Nr. 50 Donnerstag, 11. Dezember 2014 Seite 45 Reinigungsumfang RKL A i ü WKL Albert-Schweitzer- Stichweg zu Haus Nr Albert-Steeger- ganz VI x 2 Albrechtplatz ganz Aldekerker ganz VII x Aldekerker Stichstraße zu den Häusern Nr Alexanderplatz ganz Alexanderplatz Teilbereich von den III x Häusern 1-18 Alexanderstraße ganz Allensteiner ganz IV x Alte Flur ganz VI x 2 Alte Friedhofstraße ganz IV x Alte Gladbacher von Roßstraße bis VI x 1 Nauenweg Alte Gladbacher Fahrbahnverbindung VII x zwischen Roßstraße und Tannenstraße Alte Gladbacher von Heideckstraße bis VII x Forstwaldstraße Alte Kemmerhofstraße von Hasenheide bis VII x 1 Rather Alte Krefelder von Flensburger Zeile bis Kurfürstenstraße Alte Krefelder von Kurfürstenstraße I x 2 bis Niederstraße Alte Linner von Philadelphiastraße bis Ostwall Alte Linner von Dießemer IV x 1 bis Philadelphiastraße Alte Neusser von Neuburgshof bis VII x Kütterweg Alte Rather Stichstraße von An der Elfrather Mühle bis Haus Nr und Stichstraße vor Haus Nr. 105 und Umfahrt von Haus Nr. 76 bis 102 Alte Rheinbabenstraße ganz VI x Alte Untergath Teilbereich vom VI x 2 Parkplatz der Firma Stockhausen bis Ende Alter Deutscher Ring Teilbereich von Gerberstraße bis Garnstraße Alter Schulweg ganz Altmühlenfeld von Marienplatz bis VII x 2 Kimpler Str Altmühlenfeld Altmühlenfeld von Kimplerstraße bis Grundstücksgrenze hinter Haus Nr. 176 Stichstraße zu den Häusern Nr. 194 bis 218 bisher nicht explizit im nverzeichnis erfasst Altmühlenfeld Verbindungsweg zwischen Haus Nr. 217 / 22 und Grevenbroicher Am Baackeshof ganz IV x 2 Am Badezentrum von Schütenhofstraße bis Emil-Schäfer- V x 1 VII VII x x Reinigungsumfang RKL A i ü WKL Am Badezentrum Stichstraße zwischen VI x Haus Nr. 29/7 und Verberger Am Badezentrum Stichstraßen von Haus VII x Nr. 1 bis 11 und zur Schütenhofstraße Am Badezentrum Parkplatz südlich des VII x Einganges zum Badezentrum Am Bahnhofsplatz ganz Am Barmannshof ganz Am Baumhof ganz Am Beckshof ganz VII x 1 Am Beckshof Parkplatz zwischen IV x den Häusern Nr. 12 und 16 Am Behringshof ganz VI x Am Bellershof ganz Am Böttershof von Hauptstraße bis Am Holderspfad Am Brustert von Haus Nr.1 bis VII x 1 Eisenbahn Am Dorfgraben ganz VII x Am Dreifaltigkeitskloster ganz VII x Am Dürerheim ganz Am Egelsberg von Notburgaweg bis VII x Kemmerhofstraße Am Eichenkamp ganz VII x Am Eickerhof ganz Am Eisstadion ganz IV x 2 Am Engelshof ganz Am Feierabend ganz Am Fischerhof ganz Am Flohbusch ganz VI x 2 Am Flohbusch Stichstraße zu den Häusern Nr. 2 bis 14 Am Flöthbach ganz VII x Am Frangenhof ganz Am Friedhof ganz Am Fruhenhof ganz Am Germannshof ganz Am Hagelkreuz ohne Haus VII x Nr. 9,11,1,15 Am Hagelkreuz Haus Nr. 9,11,1,15 Am Hauptbahnhof Teilbereich von Haus Nr. 1 bis Kölner I x 1 Am Hauptbahnhof Teilbereich von Kölner II x 1 bis Gladbacher Am Hauserhof ganz Am Heckerhof von Kreuzbergstraße VI x bis Buschstraße Am Heckerhof von Buschstraße bis Auf dem Kamp Am Heesbusch ganz VI x Am Herbertzhof ganz VI x 2 Am Hirschsprung ganz Am Hohen Haus ganz IV x 2 Am Holzbruch ganz VI x Am Kalvarienberg ganz VII x Am Kapuzinerkloster ganz VII x

10 69. Jahrgang Nr. 50 Donnerstag, 11. Dezember 2014 Seite 46 Reinigungsumfang RKL A i ü WKL Am Kempschen Weg ganz VI x Am Kempschen Weg Verbindungsweg im Bereich der Häuser 1,, 5, 7, 9, 9 A, 4, 45, 47 und 49 zum Grünstreifen und Verbindungsweg bei Haus Nr. 5 zum Grünstreifen Am Kiesenrott ganz VII x Am Kinderhort ganz Am Kleckers ganz Am Königshof von Kölner bis VI x Kneinstraße Am Königshof von Kneinstraße bis VII x Hammersteinstraße Am Königspark ganz VII x 1 Am Königspark Teilbereich vor den VII x Häusern Nr. 1 bis Am Konnertzfeld von Homberger VI x 2 bis Heimatplan Am Konnertzfeld von Homberger VII x bis Ferlingsweg Am Konnertzfeld von Ferlingsweg bis Op de Pley Am Kreuz ganz VI x 1 Am Lindenplatz ganz IV x 2 Am Mariengraben ganz VII x 1 Am Mariengraben Stichstraße zwischen VII x den Häusern Nr. 74 und 87 Am Marktplatz Niederstraße bis I x 2 Burgstraße Am Marktplatz Niederstraße bis I x Bruchstraße Am Moenigshof ganz Am Mörterhof ganz, inklusive des Verbindungsweges bei Haus Nr. 144 sowie der Durchgangswege bei den Häusern Nr. 22 und 24 Am Mühlenhof von Rheinbabenstraße bis Haus Nr. 4 a Am Neuerhof ganz IV x Am Nierhof ganz Am Oberend ganz Am Oberfeld ganz IV x 2 Am Oberfeld Stichstraßen IV x Am Obertor ganz II x 1 Am Oelvebach ganz VII x 1 Am Oelvebach Stichstraße zu den Häusern Nr Am Ostbahnhof ganz VII x Am Plänksken ganz IV x 2 Am Plänksken Stichstraßen IV x Am Plänksken Zuwegungen zu den Häusern Nr. 0, 2-40, 42-50, 52-60, 72, 74-86, 62 A bis Carl- Sonnenschein- 81, 11-2, 25-7, 9-51, 5-65 und 67 A-79 Am Porthspick von Tönisberger VII x 1 bis Am Brustert Reinigungsumfang RKL A i ü WKL Am Rheinhorst ganz III x 2 Am Rheintor ganz III x Am Riddershof ganz VI x Am Rohrhof ganz Am Rotdorn ganz Am Röttgen ganz Am Röttgen Parkplatz/Marktfläche in Höhe der Kurfürstenstraße Am Saxhof von Obergath bis VII x Neulandstraße Am Saxhof von Neulandstraße bis Winfriedweg Am Schicksbaum von St. -Töniser VI x 1 bis einschließlich Haus Nr. 77/79 Am Schicksbaum Teilbereich von Haus VII x Nr. 40 bis Haus Nr. 110 Am Schicksbaum Parallelfahrbahn vor den Häusern Nr Am Schirkeshof Platzfläche in Höhe IV x Am Schicksbaum / St. Töniser Am Schirkeshof Teilbereich von Haus VI x Nr. 1 bis zur Zufahrt zum Seniorenzetrum Am Schirkeshof Teilbereich ab der Zufahrt zum Seniorenzentrum bis Am Kempschen Weg Am Schirkeshof Verbindungsweg zu Am Wamershof Am Schleitershof Teilbereich von Schroersdyk bis Höchterdyk Nr. 4 Am Schleitershof Teilbereich von Haus Nr. 82 bis Höchterdyk Nr. 4 Am Schluff ganz VI x Am Schönwasserpark von Kuhleshütte Nr. 8 VI x 2 bis Schönwasserstraße Am Schroershof ganz Am Schroershof Verbindungsweg zu Auf der Kempener Platte Am Schützenhof ganz VII x Am Schwarzkamp ganz VII x Am Sonnenhof ganz VI x Am Stadtpark ganz VII x Am Steinacker ganz VII x Am Stockerhof ganz VI x 2 Am Stöcksken ganz IV x Am Strathhof ganz VII x 1 Am Strathhof Parkplatz am Friedhof VII x 1 Am Strathhof Teilbereich von Am Mariengraben (Schlufftrasse) bis zum Ausbauende (Haus St. Huberter Landstraße 182) Am Vaterhaus ganz Am Verschubbahnhof von Herbertzstraße bis VI x 1 Dießemer Bruch Am Viefershof ganz

11 69. Jahrgang Nr. 50 Donnerstag, 11. Dezember 2014 Seite 47 Reinigungsumfang RKL A i ü WKL Am Waldsee von Duisburger VI x 1 bis Haus Nr. 24 Am Waldsee Stichstraße zu den Häusern Duisburger 45 und 47 Am Wallgarten ganz Am Wamershof ganz Am Wamershof Verbindungsweg zur St. Töniser und zur Am Schroershof Am Wehrspick ganz VII x Am Wehrspick ohne Wegeverbindung zwischen Haus Nr. 7 und Stichstraße zu den Häusern Nr , Stichstraßen zu den Häusern Nr und Am Westbahnhof ganz IV x 2 Am Wetscheshof ganz Am Zollhof von Niederstraße bis III x 2 Bruchstraße Am Zollhof von Bruchstraße bis III x 2 Dujardinstraße Am Zollhof von Dujardinstraße - III x 2 Ende Amerner ganz Amselweg ganz An de Dreew ganz An de Greith ganz An de Plank ganz An de Welt ganz VI x 2 An de Welt Stichstraße zu den Häusern Nr. 21 bis 45 b An der Alten Burg ganz An der Alten Kirche ganz II x 1 An der Alten Kur von Meisenweg bis einschließlich Haus Nr. 17 A An der Alten Synagoge ganz I x 1 An der Andreaskirche ganz VII x An der Annakirche ganz IV x An der Beek ganz An der Bruchmühle ganz IV x 2 An der Charlottenburg ganz IV x An der Elfrather Mühle von Neukirchener IV x 1 bis Rather An der Elisabethkirche ganz IV x 2 An der Heimstätte ganz An der Hufschmiede ganz VI x An der Josefkirche ganz III x An der Pappel ganz An der Pauluskirche ganz IV x 1 An der Rennbahn von Europaring bis VII x Galopprennbahn An der Roßmühle Mispelweg bis Hs.- VI x 1 Nr. 9/12 An der Roßmühle Nettchen-Molls- VI x bis am Mariengraben An der Roßmühle Stichstraßen zu den Häusern Nr. 2a - 2e, 25, 27 -, 9-45 Reinigungsumfang RKL A i ü WKL An der Tränke ganz IV x 2 An der Wildbahn ganz VI x An Holthausens Kull von Kempener Allee VII x bis einschließlich Wendehammer An Holthausens Kull von Wendehammer bis Ende An Kalverpesch von Gatzenstraße bis VII x einschließlich Wendehammer An Kalverpesch Verbindungsweg zwischen Wendehammer und Wallerspfad An Kleinhütten ganz VII x An Lunkebeins Kull ganz An Maria Waldrast ganz An Neuenhofen ganz VII x An Zehntheister von Am Kempschen VI x Weg bis Am Schicksbaum An Zehntheister Teilbereich von Haus Nr. 10 bis Ende Andreasmarkt ganz IV x 2 Anger ganz VI x Anger Stichstraße zwischen VI x - Haus Nr. 18 und Haus Nr. 19 Angerhausenstraße ganz II x 1 Anne-Frank-Platz ganz I x Anrather von Kölner VI x 1 bis Erkelenzer Nr. 10/106 Anrather von Erkelenzer VII x 1 Nr. 10/106 bis Krützboomweg Anrather Verbindungsweg zwischen VII x - Haus Nr. 57 und Marienplatz Nr. 81 A Anton-Heinen- ganz Antoniusplatz ganz IV x Appellweg ganz VII x Arbeitsfrieden ganz Arndtstraße Teilbereich von Traarer IV x bis Haus Nr. 5 Arndtstraße Teilbereich von Haus Nr. 5 bis Heinrich- Heine- Arnold-Mock- ganz Arnsweg ganz VII x Asternstraße ganz Auf dem Bollwerk ganz VII x Auf dem Graben Parkplatz vor dem Feuerwehrgerätehaus IV x 1 Auf dem Graben ganz VII x 1 Auf dem Hamm ganz Auf dem Kamp ganz Auf der Kempener Teilbereich von St. VI x Platte Töniser bis Am Schicksbaum Auf der Rheinaue ganz VII x Auf der Scholle ganz Augustastraße Am Röttgen bis Am Wallgarten IV x 1

12 69. Jahrgang Nr. 50 Donnerstag, 11. Dezember 2014 Seite 48 Reinigungsumfang RKL A i ü WKL Augustastraße Am Wallgarten bis Mündelheimer Augustastraße Augustastraße bis Franz-Stollwerck- Baackesweg von Forstwaldstraße bis Moylandstraße Baackesweg von Moylandstraße bis Gripswaldstraße Baackesweg von Gripswaldstraße bis Ende Baackesweg Weg zu den Häusern Nr. 59 bis 6 Bacherhofstraße von Fungendonk bis Haus Nr. 12/11 Bacherhofstraße Stichstraße zu den Häusern Nr Bacherhofstraße ab Haus Nr. 18/141 bis Ende Bahnhofstraße ganz IV x 2 IV x IV x 2 VI x 2 VI x VII x - VII x Bahnhofstraße Parallelfahrbahn vor III x den Häusern Nr. 48 bis 58 Bahnhofstraße Stichstraße zu den Häusern Nr Bahnstraße ganz Bäkerpfad ganz VI x 2 Bärenstraße ganz VII x Bataverstraße von Hentrichstraße in V x 1 nordöstliche Richtung verlaufend Bataverstraße von Haus Nr. 47 bis V x 1 Hentrichstraße, südliche Seite in westliche Richtung verlaufend Bataverstraße von Haus Nr. 47 bis V x 1 An der Römerschanze Bataverstraße alter nverlauf zwschen Hentrichstraße und dem neuen nverlauf Bataverstraße (Gemarkung Linn, Flur 18, Flurstück 7 ) Stichstraße zum Parkplatz von Haus Nr. 47 III V VI x x 1 x Baumwollweg ganz Beethovenstraße ganz VI x 2 Beginenweg ganz, einschließlich des Gehweges ab Haus Nr. 10 bis Geldolfstraße Behringstraße ganz IV x 2 Bellenweg von Haus Nr. 1 / 8 bis VII x 1 einschließlich Haus Nr. 205 / Forstwaldstraße Bellenweg Stichstraße z. d. Häusern Nr. 1-7 sowie 5-15 Bengerpfad ganz VI x 2 Benrader ohne Stichstraße VI x 1 Benrader Stichstraße VI x Reinigungsumfang RKL A i ü WKL Bergheimer von Erkelenzer VI x 2 bis Grevenbroicher Bergheimer von Grevenbroicher VI x bis Ende Bergstraße ganz, ohne Teilbereich IV x 2 von Ernst-Schroeder- bis Irmgardisweg, ungerade Seite Bergstraße Teilbereich von Ernst- VI x 2 Schroeder- bis Irmgardisweg, ungerade Seite Berliner von Glockenspitz bis BAB-Unterführung Berliner von BAB-Unterführung VI x 1 bis Linner Bessemer ganz VII x Bethelstraße ganz VI x Biberweg ganz VI x Biberweg Stichstraße zu den Häusern Nr Biebericher ganz Billsteinstraße von Ritterstraße bis IV x Haus Nr.1/2 Billsteinstraße ab Haus Nr. 1/2 bis VII x Virchowstraße Birkendonk Haus Nr. 1,, 5 und 7 VII x Birkendonk Rest Birkendyk ganz Birkschenweg ganz VI x 1 Birmesstraße ganz VI x Birmesstraße Verbindungsweg von Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 6 und Stichweg zu den Häusern Nr. 44 bis 48 Bischofstraße Stichstraße zu den IV x Häusern Nr im Bereich der Häuser Nr Bischofstraße ganz VI x Bischofstraße Stichstraße gegenüber VII x Haus Nr. 27 Bischofstraße Stichstraße zu den Häusern Nr. 1-5a Bismarckplatz ganz III x 2 Bismarckstraße ganz IV x 2 Bismarckstraße Bleichpfad Bleichpfad Stichstraße zwischen den Häusern Nr. 57 und 77 ganz Teilbereich zwischen Luisenstraße und Ostwall Bloemersheimstraße ganz VI x Bloemersheimstraße Stichstraße bei Haus Nr. 27 Blücherstraße ganz IV x 2 Blumenplatz ganz Blumenstraße ganz Blumentalstraße von Leyentalstraße bis Nassauerring IV III III x x X 1

13 69. Jahrgang Nr. 50 Donnerstag, 11. Dezember 2014 Seite 49 Reinigungsumfang RKL A i ü WKL Blumentalstraße von Nassauerring bis Hülser IV x 1 Bockumer Platz ganz IV x 2 Bodelschwinghstraße ganz, einschließlich VII x der Stichstraßen zu den Häusern Nr. 100 bis 112 und 119 bis 12 Bodelschwinghstraße Stichstraße zu den Häusern Nr Boedikerstraße ganz IV x Bogenstraße ganz IV x 2 Bökendonk von Fungendonk bis VII x 2 Bromeledonk Bökendonk von Untergath bis VII x Fungendonk Boleystraße ganz Bommersweg ganz Bonenweg ganz VI x Bongertsaue ganz VI x Bonhoefferstraße ganz VII x Bonifatiusstraße ganz VI x Bönnersdyk ganz VI x Boomdyk von Klever bis VI x 1 einschließlich Haus Nr. 67 Borsigstraße ganz VI x Botzweg ganz VII x Botzweg Stichstraßen zu den Häusern Nr. 7 bis 45d, 8 und 5 bis 69 Brachter ganz Brahmsstraße ganz IV x 2 Brandenburger ganz VII x Brandenburger Teilbereich vor den Häusern Nr Braunschweiger Platz ganz IV x 2 Braunsweg ganz Breite ganz I x 1 Breitenbachstraße ganz VI x 2 Breitenbachstraße Stichstraße zu den VI x Häusern Nr. 1c - 25 Breitenbachstraße Gehwegverbindung zwischen Breitenbachstr. Nr. 48 und Crön Nr. 51 Breitendyk von Moerser bis VI x 1 Wilmendyk Breitendyk von Wilmendyk bis VI x 2 Hökendyk Breitendyk Stichstraße zu den Häusern Nr. 6a - 16 Bremer ganz VI x 1 Breslauer von Oderstraße bis Traarer Breslauer Stichstraße von III x Nr. -15 Breslauer von Pappelstraße bis IV x 1 Oderstraße Breslauer Stichstraßen zu den Häusern Nr. 5, 9, 41, 45, 47, 49, 5, 57, 59, 61, 65, 67, , , , , , , VI x Reinigungsumfang RKL A i ü WKL Breslauer Zuwegungen zu den Häusern Nr , 8-9, , , , , , , 116, , , , , , , , , , , , , , , 250, , , , , Breuershofstraße Höffgeshofweg bis VI x 1 Anrather Breuershofstraße Kimplerstraße bis VI x Höffgeshofweg Breuningstraße ganz IV x Brockerhofstraße ganz IV x Bromberger ganz IV x Bromberger Stichstraße zu den VI x Häusern Nr.1-25 Bromeberg ganz VII x Bromeledonk ganz VII x 2 Bruchfeld ganz VI x 1 Bruchhecke ganz IV x Bruchhöfe ganz VII x 2 Bruchhöfe Stichstraßen und Verbindungsweg zwischen Haus Nr. 2 / 25 und Neukirchener Nr. 12 / 20 Bruchstraße ganz III x 2 Bruchweg von Auf der Rheinaue VI x 2 bis Friedensstraße Bruchweg von Nikolaus-Groß- bis Auf der Rheinaue Bruchweg von Friedensstraße bis Rather Bruckersche von Rektoratsstraße VI x 1 bis auf dem Graben Bruckersche von Auf dem Graben VI x 2 bis Inrather Bruckersche Stichstraße zu den Häusern Nr Bruderschaftsweg ganz VII x Brustertkirchpfad ganz VII x Buchenstraße ganz IV x 1 Buchheimer ganz, einschließlich des Verbindungsweges zwischen Haus Nr. 6 / 9 und Doerperhofstraße Nr. 12 / 14 Bückerfeldstraße ganz VI x 2 Bückerfeldstraße Gehwegverbindungen zwischen Haus Nr. 21/25 und Kempener Allee Nr. 154/158 Buddestraße ganz VI x 1 Büdericher Weg ganz VI x 1 Bunsenstraße ganz, einschließlich des Verbindungsweges zu den Häusern Nr. 20 bis 26 und der Verbindung zur Wiesenstraße

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt der Stadt Wesseling Amtsblatt der Stadt Wesseling 45. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 15. Januar 2014 Nummer 02 Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 1. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 Mit der

Mehr

37.01 Feuerwehrsatzung

37.01 Feuerwehrsatzung Satzung über die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Duisburg sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten (Feuerwehrsatzung) vom 19. Juni 1989 1 Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.

Mehr

Jahresabschlüsse des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg

Jahresabschlüsse des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg Landschaftsverband Westfalen-Lippe Jahresabschlüsse 2006 des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg Bekanntmachung des Landschaftsverbandes

Mehr

Satzung über die Erhebung von. Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen (Feuerwehrsatzung) vom 04.11.

Satzung über die Erhebung von. Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen (Feuerwehrsatzung) vom 04.11. 1.4/37.01 Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen vom 04.11.2014 1 Leistung der Feuerwehr... 2 2 Kostenersatz... 2 3 Berechnungsgrundlage... 3 4 Gebühren und sonstige

Mehr

Ortsübliche Bekanntgabe

Ortsübliche Bekanntgabe Zweckverband der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung Startseite > Service > Jahresabschluss Jahresabschluss 2013 Ortsübliche Bekanntgabe zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Zweckverbandes

Mehr

Satzung. des 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW S.

Satzung. des 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW S. Satzung über Leistungen, Kostenersatz und Gebühren der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Borken (Feuerwehrsatzung) vom 12.12.1991, 23.02.1999, 12.12.2001, 18.12.2008, 21.07.2011 Aufgrund der 7 und 41 Abs.

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2011 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft e e Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung

Mehr

BCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht

BCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht BCA AG Oberursel Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis 1. Bilanz zum 31. Dezember 2013 2.

Mehr

Satzung vom über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Versmold in der Stadt Versmold

Satzung vom über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Versmold in der Stadt Versmold Satzung vom 20.05. 2016 über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Versmold in der Stadt Versmold Die Stadtvertretung der Stadt Versmold hat aufgrund der 7, 8 und

Mehr

Clere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016

Clere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016 Clere AG Bad Oeynhausen Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016 Anlagen 1.1 Lagebericht 1.2 Bilanz 1.3 Gewinn- und Verlustrechnung 1.4 Anhang 1.5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 1.6

Mehr

Satzung über den Kostenersatz und Entgelte und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willebadessen vom 17.12.2010

Satzung über den Kostenersatz und Entgelte und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willebadessen vom 17.12.2010 Stadt Willebadessen Satzung über den Kostenersatz und Entgelte und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willebadessen vom 17.12.2010 Der Rat der Stadt Willebadessen hat aufgrund der 7 und 41

Mehr

Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom

Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom 10.04.2014 Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 07.04.2014 folgende Satzung beschlossen: 1 Leistungen

Mehr

Amtsblatt der Stadt Warstein

Amtsblatt der Stadt Warstein Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008 Aufgrund der 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen

Mehr

, ,29

, ,29 Bilanz zum 31.12.2014 Die Bilanz der Stiftung Mitarbeit für das Jahr 2014 ist durch Dr. Glade, König und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Neuss geprüft worden. Ellerstraße

Mehr

Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom 11.02.2016

Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom 11.02.2016 Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom 11.02.2016 Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 01.02.2016 folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis

Mehr

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal Zusammenstellung der Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Wuppertal, die vom 14.08.2004 an im Eingangsbereich des Rathauses Barmen (Wegnerstraße

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Eitorf bei Einsätzen der Feuerwehr vom

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Eitorf bei Einsätzen der Feuerwehr vom Kostenersatz Freiwillig Feuerwehr 3/6 Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Eitorf bei Einsätzen der Feuerwehr vom 28.06.2016 Aufgrund von 52 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz,

Mehr

Grundsatz. Kostenersatz

Grundsatz. Kostenersatz Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Anröchte vom 10.02.1999, geändert am 08.11.2001, 15.10.2003, 02.03.2005, 21.06.2007, 23.01.2008, 03.02.2010

Mehr

1 Leistungen der Feuerwehr. (1) Die Stadt Emsdetten unterhält eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung.

1 Leistungen der Feuerwehr. (1) Die Stadt Emsdetten unterhält eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung. - 1 - Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emsdetten sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten (Feuerwehrsatzung) vom 04.10.1990 in der Fassung des I. Nachtrages

Mehr

Nr. 28 vom

Nr. 28 vom Amtsblatt Nr. 28 vom 23.12.2016 1./ Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Haan Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 188 Südliche Robert-Koch Straße II als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Mehr

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1 1. Vorbemerkungen IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1 (Stand: 01.03.2006) (1) Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. (IDW) legt in diesem IDW

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rommerskirchen

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rommerskirchen Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rommerskirchen vom 27. Juli 1995 INHALTSVERZEICHNIS Präambel... 3 1 Leistungen der

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren. für die Leistungen der Feuerwehr der. Stadt Leverkusen (Feuerwehrsatzung)

Satzung. über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren. für die Leistungen der Feuerwehr der. Stadt Leverkusen (Feuerwehrsatzung) Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Leverkusen (Feuerwehrsatzung) vom 13. Dezember 2001 Aufgrund des 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz

Mehr

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich Kreisverwaltung Düren Bismarkstr. 16 52351 Düren Az.: 66/2-1.6.2-14-17/13-We Düren, den 07.01.2015 Gemäß

Mehr

Jahrgang: 2010 Nr. 15 Ausgabetag: Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Städtischen Betriebe Monheim zum

Jahrgang: 2010 Nr. 15 Ausgabetag: Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Städtischen Betriebe Monheim zum Amtsblatt Inhalt: Lfd. Nr. Titel der Bekanntmachung 1 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Städtischen Betriebe Monheim zum 31.12.2008 2 Änderung Bebauungsplan 24B - Sandstraße Baumberger Chaussee

Mehr

vom 17. April 2000 Beschluss vom: in Kraft getreten am: Geänderte Regelungen:

vom 17. April 2000 Beschluss vom: in Kraft getreten am: Geänderte Regelungen: Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ahaus sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen (Feuerwehrsatzung) vom 17. April 2000 Verzeichnis der Veränderungen:

Mehr

Jahresrechnung zum der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG

Jahresrechnung zum der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG Jahresrechnung zum 31.12.2006 der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG 31.12.2006 31.12.2005 Umsatzerlöse - aus Verkauf von Grundstücken 1.826.339,62 1.969.860,17 Minderung des

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 71. Jahrgang 29. Oktober 2014 Nr. 46 / S. 1 Inhaltsübersicht: 144/2014 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die 62.

Mehr

4. Jahrgang 06. Januar 2016 Nummer 1. Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit am 11. Januar

4. Jahrgang 06. Januar 2016 Nummer 1. Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit am 11. Januar Amtsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Rostock 4. Jahrgang 06. Januar 2016 Nummer 1 Inhaltsverzeichnis Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und

Mehr

Jahrgang 2011 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 4. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, Winterberg

Jahrgang 2011 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 4. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, Winterberg Jahrgang 2011 Herausgegeben zu Winterberg am 25.03.2011 Nr. 4 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

12/2013 Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Stadtbetriebe Delbrück zum

12/2013 Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Stadtbetriebe Delbrück zum A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 39. Jahrgang Nummer 5 22.03.2013 INHALTSVERZEICHNIS 12/2013 Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Stadtbetriebe Delbrück zum 31.12.2011 13/2013 Bekanntmachung

Mehr

T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100

T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100 Delitzsch Pflanzenzucht Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Einbeck Bilanz zum 30. Juni 2016 AKTIVA Vorjahr Vorjahr T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital

Mehr

Übergangsheime für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge 50/02 HdO

Übergangsheime für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge 50/02 HdO Übergangsheime für Aussiedler 50/02 und ausländische Flüchtlinge 68. Erg. Lief. 1/2003 HdO Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Neuss für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge

Mehr

Leistungen der Feuerwehr

Leistungen der Feuerwehr S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 07.07.1997, zuletzt geändert durch Euro-Anpassungssatzung vom 22.11.2001 Der Rat der Gemeinde

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18.

S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18. S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18. Dezember 2002 Der Rat der Stadt Werther (Westf.) hat aufgrund der 7 und 41 Abs.

Mehr

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung Bekanntmachungsanordnung

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung Bekanntmachungsanordnung Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung 70.02 Beschluss der Stadtvertretung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekanntgemach t Inkrafttreten 16.12.1993 ----

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und

Mehr

2. Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Brilon zum

2. Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Brilon zum Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe

Mehr

Einladung. Die Jagdgenossenschaftsversammlungen finden an den nachfolgenden Terminen und Versammlungsorten statt:

Einladung. Die Jagdgenossenschaftsversammlungen finden an den nachfolgenden Terminen und Versammlungsorten statt: Einladung Die Jagdgenossen der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Bechen I und IV sowie Kürten I werden hiermit zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung eingeladen. Die Jagdgenossenschaftsversammlungen finden

Mehr

Testatsexemplar. Fraport Passenger Services GmbH Frankfurt am Main. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Fraport Passenger Services GmbH Frankfurt am Main. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Fraport Passenger Services GmbH Frankfurt am Main Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Inhaltsverzeichnis Seite Jahresabschluss... 1 1. Bilanz

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom Ostalbkreis Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom 23.09.2016 Aufgrund von 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg, 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab )

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab ) Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab 01.01.2013) Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht.

Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht. 2. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über Wegerechtsverfahren 2 Veröffentlichung des Beteiligungsberichtes 2013 3 Bekanntmachung der Delphin Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG: 4 Jahresabschluss

Mehr

Bekanntmachungsanordnung

Bekanntmachungsanordnung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekannt gemacht In Kraft getreten 21.12.1993-22.12.1993 29.12.1993 01.01.1994 1. Änderung 20.12.1994-21.12.1994 29.12.1994

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkrath vom

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkrath vom Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkrath vom 21.12.1995 - in Kraft getreten am 01.01.1996 Änderungen Nr. der Änderungen Datum der Änderung geänderte Paragraphen Art der

Mehr

1 Leistungen der Feuerwehr

1 Leistungen der Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Kierspe bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.05.2010 Der Rat der Stadt Kierspe hat auf Grund

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ahrensburg

G e b ü h r e n s a t z u n g für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ahrensburg G e b ü h r e n s a t z u n g für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ahrensburg Ä n d e r u n g: 1. Änderung zur Satzung der Gebührensatzung vom 02.04.2001 *1) I n h a l t s v e r

Mehr

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt: 2. Jahrgang 25.07.2013 Nr. 16 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige - Aufstellungsbeschluss... 2 2. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige, -Satzung über eine Veränderungssperre... 4 3. Online-Versteigerung

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sankt Augustin

über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sankt Augustin 32.7 S A T Z U N G über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sankt Augustin Beschlossen: 11.05.2016 Bekannt gemacht: 08.06.2016 in Kraft getreten:

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lippstadt. 1 Grundsatz. 2 1 Gebührenpflicht

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lippstadt. 1 Grundsatz. 2 1 Gebührenpflicht Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lippstadt Der Rat der Stadt Lippstadt hat aufgrund der 7, 76 u. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f u.

Mehr

Änderung Ratsbeschluss Bürgermeister In Kraft. Vorschriften am am am. Satzung neu

Änderung Ratsbeschluss Bürgermeister In Kraft. Vorschriften am am am. Satzung neu 1 Satzung über die Erhebung von Ortsrechtsverzeichnis Nr. 48 Nachstehend sind alle z.z. geltenden Vorschriften zusammengefaßt. Aus redaktionellen Gründen wird auf den Text der einzelnen Präambeln verzichtet.

Mehr

Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Neuss vom 19. Dezember 1997 (in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2013)

Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Neuss vom 19. Dezember 1997 (in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2013) Gebührenordnung Stadtbibliothek 41/021 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Gebührenordnung Stadtbibliothek 41/021 85. Erg. Lief. 1/2014

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom Gebührensatzung der Stadt Wiehl für die Inanspruchnahme der Friedhöfe vom 13.12.2013 Aufgrund von 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz BestG NRW) in der Fassung der

Mehr

Feuerwehr-Kostenersatzsatzung

Feuerwehr-Kostenersatzsatzung In Kraft getreten: 01.12.2015 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich... 2 2 Kostenersatz... 2 3 Überlandhilfe/Amtshilfe... 3 4 Berechnung des Kostenersatzes... 3 5 Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzanspruches...

Mehr

Nr.: Erwitte, Jahrgang

Nr.: Erwitte, Jahrgang Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Erwitte Nr.: 06 59597 Erwitte, 03.05.2016 21. Jahrgang Inhalt Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Sekundarschule

Mehr

Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die

Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die Seite: 1 Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom 07.05.2013 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 31.10.2013 Aufgrund

Mehr

Ortsrecht. Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührenpflicht für die Durchführung von Brandschauen 2. 2 Bemessung der Gebühr 3

Ortsrecht. Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührenpflicht für die Durchführung von Brandschauen 2. 2 Bemessung der Gebühr 3 Ortsrecht Satzung über den Kostenersatz für Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes nach den 5,6,8 des Feuerschutzhilfegesetzes NW durch die freiwillige Feuerwehr der Stadt Lünen vom 03.11.2008 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB Stand: 01.07.2016 Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich der Stadt Leverkusen Gemäß 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Schleiden vom 12. März 2016

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Schleiden vom 12. März 2016 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Schleiden vom 12. März 2016 Der Rat der Stadt Schleiden hat aufgrund der 7, 8 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

I n h a l t s v e r z e i c h n i s Ausgabe Nr. 10/14 11.07.2014 Amtsblatt im Netz: www.sprockhoevel.de /Aktuelles/Amtsblatt I n h a l t s v e r z e i c h n i s Lfd. Nr. Datum Titel Seite 1 04.07.2014 Erste Änderung der Vergabeordnung der

Mehr

Satzung der Gemeinde Bad Sassendorf über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr.

Satzung der Gemeinde Bad Sassendorf über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr. Satzung der Gemeinde Bad Sassendorf über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

(5) Die Abfallgebühr ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück ( 6 Abs. 5 KAG NRW). Stand:

(5) Die Abfallgebühr ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück ( 6 Abs. 5 KAG NRW). Stand: Gebührensatzung des Stadtbetriebes Wetter (Ruhr) vom 19.12.2005 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 04.04.2016 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wetter (Ruhr) vom 23.10.2001 Aufgrund

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld Gemeinde Karlsfeld Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld Inkrafttreten am: 02.08.2016 Geändert zum: Satzung über Aufwendungs-

Mehr

Satzung. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Satzung. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Schweinfurt vom 01.12.1993, geändert durch Satzung vom 20.07.1995, geändert durch Satzung vom 05.10.1998, geändert durch Satzung vom 25.09.2001, geändert durch Satzung

Mehr

Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1

Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Amtsblatt der Stadt Erwitte

Amtsblatt der Stadt Erwitte Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Erwitte Nr.: 01 59597 Erwitte, 23. Januar 2013 18. Jahrgang Inhalt Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss des Gebäudebetriebes der Stadt Erwitte

Mehr

4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes und 27, 36 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg

4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes und 27, 36 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Weilheim an der Teck (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Fw-Kostensatzung)

Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Fw-Kostensatzung) Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Fw-Kostensatzung) in der seit 01.05.2010 geltenden Fassung wiedergegeben.

Mehr

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinstadt (Feuerwehr- Kostenersatzsatzung - FwKS) 1 Geltungsbereich

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinstadt (Feuerwehr- Kostenersatzsatzung - FwKS) 1 Geltungsbereich 15 b ung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinstadt (Feuerwehr- Kostenersatzsatzung - FwKS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 7. Jahrgang 01.12.2015 Nr. 20 / S. 1 Inhalt 1. Jahresabschluss des Wasserwerkes der Stadt Büren zum 31. Dezember 2014 2. Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Büren

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes im Kreis Steinfurt vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes im Kreis Steinfurt vom Gebührensatzung Rettungsdienst 38/1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes im Kreis Steinfurt vom 15.12.2015 Kreistag: 16.12.2013 Kreistag: 15.12.2014

Mehr

Daimler AG 4T /04/2013

Daimler AG 4T /04/2013 Daimler AG 4T 2012 29/04/2013 DAG Konzern Prüfungsbericht Konzernabschluss zum 31.12.2012 und zusammengefasster Lagebericht Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Daimler AG, Stuttgart Vermerk

Mehr

Gebührensatzung. vom

Gebührensatzung. vom Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Warendorf über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für das Übergangswohnheim, 48231 Warendorf, Königsberger Straße 5 vom 19.12.2008 Auf Grund des 7

Mehr

in der Fassung der 1. Änderung vom 19.12.2003

in der Fassung der 1. Änderung vom 19.12.2003 Seite 1 Entgeltordnung der Stadt Bielefeld für und die Erbringung vom 10.12.1998 in der Fassung der 1. Änderung vom 19.12.2003 Aufgrund der 8 Abs. 2, 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss

Mehr

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald Satzung für die Märkte der Stadt Radevormwald Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der letzten Änderung vom 20.06.1989 (GM.NW. S. 362) in Verbindung mit den

Mehr

Jahrgang 5 Nr. 1. Inhalt:

Jahrgang 5 Nr. 1. Inhalt: 21.01.2016. Jahrgang 5 Nr. 1 Inhalt: 1. Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Witten GmbH... 2 2. Jahresabschluss 2014 der Vermögensgesellschaft Witten mbh... 2 3. Jahresabschluss 2014 der Entwässerung Stadt

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom 22.09.2010 Auf Grund des 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) in der Fassung

Mehr

Gebührensatzung. für die Städtischen Friedhöfe Hemer. vom

Gebührensatzung. für die Städtischen Friedhöfe Hemer. vom Gebührensatzung für die Städtischen Friedhöfe Hemer vom 01.03.2014 Aufgrund 1. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666

Mehr

13/01 Amtsblatt der Stadt Schwerte

13/01 Amtsblatt der Stadt Schwerte 13/01 Amtsblatt der Stadt Schwerte 13.09.2001 Inhalt Seite 83. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte 161 - Aufgebot eines Sparkassenbuches 84. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte 161 -

Mehr

Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008

Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Inhaltsverzeichnis: 1. Tagesordnung für die nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Rees am 12.03.2008...1 2. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

S a t z u n g. über Aufwendungsersatz und Gebühren. für Einsätze und andere Leistungen. der Feuerwehren der Gemeinde Hausen. vom

S a t z u n g. über Aufwendungsersatz und Gebühren. für Einsätze und andere Leistungen. der Feuerwehren der Gemeinde Hausen. vom 5.10.1 S a t z u n g über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Hausen vom 12.03.2015 (Amtsblatt Nr. 12 vom 20.03.2015) Änderungen: 5.10.2 Satzung

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Passau

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Passau Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Passau (bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 22 vom 25.06.2014, S. 166-170,

Mehr

Jahresabschluss zum 31. Dezember hep energy GmbH. Inhaltsverzeichnis 1

Jahresabschluss zum 31. Dezember hep energy GmbH. Inhaltsverzeichnis 1 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 hep energy GmbH there is no planet b. Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 2 1.1 Bilanz 2 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes (FwG) für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die 1.14 Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die 1.14 Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Seite - 1 - Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Preetz Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 23.

Mehr

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Seite 1 P:\HOMEPAGE\FB 2\Satzungen\52 Richtlinien für die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Der

Mehr

2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich

2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich 2-22 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Stand: August 2008 2 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung

Mehr

7-77. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom

7-77. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom 7-77 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom 09.05.1997 Stand: Januar 2016 1 7-77 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom 09.05.1997 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl Aufgrund der 69 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134),

Mehr

1 Aufwendungs- und Kostenersatz

1 Aufwendungs- und Kostenersatz Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Marktredwitz Vom 12.05.1999 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 5 vom 31.05.1999), zuletzt geändert

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung. der Stadt Warendorf vom in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom

Verwaltungsgebührensatzung. der Stadt Warendorf vom in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Warendorf vom 06.07.1995 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 03.05.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Präambel. Inhaltsübersicht. 1 Begriffsbestimmungen

Präambel. Inhaltsübersicht. 1 Begriffsbestimmungen Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Glauchau (Feuerwehrkostensatzung). Präambel Auf der Grundlage des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Jahrgang 5 Nr. 26. Inhalt:

Jahrgang 5 Nr. 26. Inhalt: 11.11.2016. Jahrgang 5 Nr. 26 Inhalt: 1. Aufruf von abgelaufenen Reihengrabstätten auf städtischen Friedhöfen, bei denen die Ruhefrist 2016 endet gemäß 13 Abs. 9 der Friedhofssatzung der Stadt Witten vom

Mehr

über den Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Landau in der Pfalz

über den Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Landau in der Pfalz 3 Recht, Sicherheit und Ordnung 3-07 Satzung über den Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Landau in der Pfalz Der Stadtrat

Mehr

Nr. 3 Brilon, 02.04.2013 Jahrgang 43

Nr. 3 Brilon, 02.04.2013 Jahrgang 43 Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe

Mehr