Weissgeld-Strategie Herausforderung für die Banken

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1 Swissbanking Journalistenseminar vom 3./4. Juni 2013 in Bern Modul 3: 2013 Ein Regulierungsjahr der Superlative (4. Juni 2013) Weissgeld-Strategie Herausforderung für die Banken Referent: Rechtsanwalt Prof. Dr. Othmar Strasser Titularprofessor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen (HSG) General Counsel Zürcher Kantonalbank

2 Auswirkungen der Weissgeld-Strategie auf die CH-Banken (Übersicht) Amts- und Rechtshilfe (auch für Steuerhinterziehung mit Zulassung von Gruppenanfragen) Anwendung und Umsetzung verschiedener internationaler Abkommen (inkl. DBA nach OECD 26) CH-Banken FATCA Ausweitung des Reportings Ermittlung und Identifikation des relevanten Kundenstammes Anpassung der Corporate Governance Sorgfaltspflichten im Steuerbereich Art. 8 VSB 08 Neue Sorgfaltspflichten der Banken hinsichtlich Steuerkonformität Tax Crimes als Vortat zu Geldwäscherei (Entwurf GwG des BR vom ) 2 Prof. Dr. Othmar Strasser

3 Amtshilfe Anfragen gemäss Abgeltungssteuerabkommen Mehr personelle Ressourcen keine Namen?! CHF grosser Zeitdruck Einzelanfragen?!?!? Gruppenanfragen Abteilung für Amts- und Rechtshilfe einer Bank Mehr finanzieller Aufwand für neue IT IT Problemanalyse Herausforderungen Problemlösung Abgeltungssteueranfragen Rund 500 Ersuchen pro Jahr (nur schon aufgrund UK) Max. 10 Arbeitstage pro Ersuchen Banken als Steuereintreiber Kostentragung durch die Banken Verifizierung der Namen mit Datenbanken Prüfung der 5 Voraussetzungen für «Ja, aber»-meldungen; Verifikation durch ESTV Meldung Anzahl Stämme pro Name bei «Ja»- und «Ja, aber»-fällen Information der betr. Kunden, Aufforderung zur Nennung von Zustellungsbevollmächtigten Individuelle Orientierung der «Ja, aber»- Kunden Treffer i.s. Abgeltungssteuer werden zu zahlreichen aufwändigen Einzelanfragen gemäss DBA führen Staffelung der Anfragen auf rund 50 alle 2 Wochen oder 100 pro Monat Standardisierte elektronische Erfassung Ermittlung der betroffenen Personen durch systematische REWA-Abfragen REWA verhindert Kontoeröffnungen von potentiellen Steuersündern Gruppenanfragen OECD-Härtetest: Schweiz im Fokus! Anzahl Ersuchen ohne Limiten! Zeitlicher Druck: Max Arbeitstage pro Gruppenanfrage. Suchkriterien völlig offen!?! (Welche Kunden waren im Monat März 2013 wegen Grippe nicht am Schalter?) Abgrenzung zu den Fishing Expeditions??? Rechtliche Prüfung Elektronische manuelle Suche? Manuelle Aufbereitung: Aufwand! Schwärzung von unbeteiligten Dritten und Mitarbeitenden! Unterzeichnung der Antworten und Vollständigkeitserklärungen Orientierung der Kunden Treffer bei Gruppenanfragen können zu aufwändigen zusätzlichen Einzelanfragen nach DBA führen Ausbau der IT-basierten Such-, Analyse- und Antwortfunktionen Elektr. Such- und Abdeckungssoftware zur Schwärzung von Mitarbeitenden und «unbeteiligten Dritten» Schaffung von Fachorganisationen nötig Inhaltlich korrekte und fristgerechte Beantwortung der Anfragen 3

4 Seit 1977 gelten für Schweizer Banken Art. 7 und 8 der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 08): Verbot der aktiven Beihilfe zur Kapitalflucht und zu Steuerhinterziehungen und ähnlichen Handlungen Z.B. keine unvollständigen und irreführenden Bescheinigungen gegenüber inländischen und ausländischen Steuerbehörden Z.B. keine unvollständigen, irreführenden oder falschen Bescheinigungen auf Wunsch des Kunden Überführung in die neue Selbstregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung Erweiterte Sorgfaltspflichten im Steuerbereich (Vorschlag des Bundesrates im E-GwG / Vorschlag für Selbstregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung) 4 Prof. Dr. Othmar Strasser

5 Risikobasierter Ansatz Verhältnisse im Wohnsitzland des Kunden (z.b. keine Steuerpflicht oder Bürgerkrieg) Anhaltspunkte für erhöhtes Risiko Komplexe, nicht nachvollziehbare Strukturen Wunsch des Kunden auf erhöhte Diskretion (z.b. Banklagernd-Post) Häufige Bartransaktionen Hinweise auf Steuerstrafverfahren (auch des wirtschaftlich Berechtigten) Anlagen in hauptsächlich steuerbefreite Produkte Kunde verlangt keine Steuerauszüge 5 Prof. Dr. Othmar Strasser

6 Zusätzliche Sorgfaltspflichten gemäss SRO der Banken Fehlen eines legitimen Zwecks einer Transaktion, einer Handlung oder einer Struktur Mangelnde Plausibilität der Informationen des Kunden (z.b. widersprüchliche Angaben) Bemerkungen: Die Selbstregulierung der Bankiervereinigung ist insgesamt detaillierter, präziser und praxisnäher. Wichtiger Unterschied zwischen bundesrätlicher Vorlage und Schweizerischer Bankiervereinigung: Die SRO SBVg erfasst Altgelder der bestehenden Kundschaft nicht (Verbot der Rückwirkung). 6 Prof. Dr. Othmar Strasser

7 Anhaltspunkte für ein vermindertes Risiko oder «Steuerehrlichkeit» Art. 6a Abs. 3 E-GwG Wohnsitz in der Schweiz und Transaktion innerhalb der Schweiz Ermächtigung des Kunden an den Finanzintermediär zur Offenlegung seiner Daten an die Steuerbehörde Selbstdeklaration des Kunden Glaubhaftmachen der Versteuerung der Vermögenswerte Abkommen über Quellenbesteuerung mit Wohnsitzland des Kunden SRO SBVg analog analoge Regelung der Bankiervereinigung, jedoch präziser Erklärung des Steuerberaters des Kunden Erklärung des Steuerberaters des Kunden Zahlung der Steuern, unter Wahrung der Anonymität gemäss Abgeltungssteuerabkommen Entgegennahme der Korrespondenz und der Jahresendauszüge durch den Kunden Domizilstaat des Kunden erhebt weder Einkommens- noch Vermögenssteuer 7 Prof. Dr. Othmar Strasser

8 Folgen bei Wissen um oder begründetem Verdacht auf mangelnde Steuerkonformität bei Neugeldern Ablehnung der Geschäftsbeziehung Verweigerung der Annahme des Neugeldes Bundesrat verlangt (anders als die SRO SBVg) zusätzlich den Nachweis der Steuerkonformität der bereits bei der Bank liegenden Altgelder Vorbehalt der Meldepflicht gemäss Art. 9 GwG (ganz generell und insbesondere bei Verdacht auf Steuerbetrug gemäss E-DBG Art. 186 Abs. 1 bis ) Bemerkung: Regelung der SRO SBVg rechtsstaatlicher und in Bezug auf den Vorbehalt GwG klarer 8 Prof. Dr. Othmar Strasser

9 Folgen bei Wissen um oder begründetem Verdacht auf mangelnde Steuerkonformität bei Neugeldern Generelle Problematik: Gleichzeitige Anwendung von risikoerhöhenden und risikomindernden Anhaltspunkten (Beispiel: Entgegennahme von Jahresendauszügen und Korrespondenz der Bank, vgl. Folien 5 und 7) 9 Prof. Dr. Othmar Strasser

10 Tax Crimes als Vortat zu Geldwäscherei Vernehmlassung des Bundesrates zur Bekämpfung der Geldwäscherei vom , abrufbar unter Dogmatische und praktische Inkonsistenzen Dogmatisch: Ist Steuerersparnis zufolge Steuerhinterziehung verbrecherischer Erlös und damit einziehbar? Praktisch: Qualifikation des schweren Steuerbetrugs gemäss Art. 186 Abs. 1 DBG (Vortat zu Geldwäscherei) basiert auf nicht deklarierten Steuerfaktoren, nicht auf Steuerersparnis Der staatliche Steueranspruch bedarf des Instrumentariums der Einziehung gemäss Art. 70 StGB nicht Unterscheidung zwischen Vereitelung des Steueranspruchs und des staatlichen Einziehungsanspruchs nach Art. 70 StGB als möglicher Ausweg aus der Sackgasse 10 Prof. Dr. Othmar Strasser

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