Güter- und Erbrecht 3. Session 2011 Prof. Alexandra Rumo-Jungo
|
|
- Peter Küchler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 3. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 1 von 8 Güter- und Erbrecht 3. Session 2011 Prof. Alexandra Rumo-Jungo 1. Dieser Fragebogen umfasst 8 Seiten (die vorliegende Seite inbegriffen). Sollte eine Seite fehlen, so melden Sie sich bitte sofort bei der Prüfungsaufsicht; nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 2. Der vorliegende Prüfungsbogen enthält 5 Fälle mit Teilfragen. Alle Fälle und Teilfragen sind zu lösen bzw. zu beantworten. 3. Die Antworten sind, soweit sich aus der Natur der Frage nichts anderes ergibt, zu begründen und, wenn immer möglich, mit den einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu belegen. Beschränken Sie Ihre Antworten auf das Notwendige. Unnötige Erörterungen geben keinen Anspruch auf Zuschlag, rechtfertigen jedoch einen Abzug, soweit sie unrichtig sind. 4. Für die Beantwortung der Fragen sollte der für jede Frage vorgesehene Freiraum ausreichen. Zusätzliche Antworten sind auf der Rückseite des jeweiligen Blattes anzubringen. Dabei ist genau zu kennzeichnen, auf welche Frage sich diese zusätzliche Antwort bezieht. Ein allfälliger Entwurf oder zusätzliche Notizblätter, die Sie zusätzlich einreichen, bleiben unbeachtlich! 5. Bitte schreiben Sie leserlich und lassen Sie die beiden Seitenränder des Fragebogens frei. Sie erleichtern damit die Korrektur. 6. Bewertung: In Klammern sind die zu den einzelnen Fragen maximal erzielbaren Punkte angegeben. Maximal können Sie 18 Punkte erzielen. 7. Ich wünsche Ihnen viel Glück!
2 3. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 2 von 8 Fall 1 (2 Punkte) Adrian Ospel und Gerda Himmel werden bald Eltern eines Kindes. Sie möchten demnächst heiraten. Da es für Adrian die dritte Ehe sein wird, möchten die beiden in einem Ehevertrag eine Vereinbarung über die Gütertrennung sowie einen allfälligen nachehelichen Unterhalt abschliessen. Mit Bezug auf den nachehelichen Unterhalt schwebt den beiden vor, dass Gerda das Haus erhalten würde, in dem die beiden bis zur Scheidung gelebt haben würden, und dass Gerda pro Ehejahr eine Pauschalabfindung von erhalten würde. Gerda ihrerseits würde Adrian nichts schulden, da sich die beiden darin einig sind, dass Gerda sich primär der Kinderbetreuung widmen und darüber hinaus ihren Ehemann an die vielen gesellschaftlichen Anlässe begleiten wird. Daneben wird kein Raum für eine Erwerbstätigkeit bleiben, obwohl Gerda bisher Rechtsanwältin war. Die beiden kommen heute zu Ihnen und stellen Ihnen folgende Fragen: a. Sind Gütertrennung und nachehelicher Unterhalt in derselben Konvention zu regeln? b. Ist die fragliche Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt gültig? c. Ist für die beiden Vereinbarungen (Gütertrennung und nachehelicher Unterhalt) eine bestimmte Form vorgeschrieben?
3 3. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 3 von 8 Fall 2 (6 Punkte) Simon und Christiane leben unter dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Im Jahr 2001 kauft Simon ein Einfamilienhaus für die Familie im Wert von CHF 850' Simon und Christiane werden als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Finanzierung wird folgendermassen vorgenommen: CHF 200'000.- bezahlt Simon aus einem Erbvorbezug, weitere CHF 50'000.- bringt er aus während der Ehe erspartem Arbeitserwerb auf. Christiane steuert CHF 200'000.- aus einem vor der Ehe erworbenen Sparguthaben bei. Der restliche Kaufpreis wird mit einer Hypothek in der Höhe von CHF sichergestellt. Vor dem Einzug zu tätigende Renovationsarbeiten in der Höhe von CHF 150'000.- werden durch ein Unternehmen vorgenommen und durch Simon aus seinem Arbeitserwerb beglichen. Ebenfalls aus seinem Erwerbseinkommen leistet Simon den Zinsendienst für die Hypothek. Im Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung (im Jahr 2011) hat das Einfamilienhaus einen Wert von CHF 1 200' Die Schuld wurde während der letzten 10 Jahre um CHF 50'000.- durch Simon amortisiert, beläuft sich heute also noch auf 350' Wer hat im Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung welche güterrechtlichen Ansprüche?
4 3. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 4 von 8
5 3. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 5 von 8 Fall 3 (1 Punkt) Peter Schneider und Madeleine Schneider-Meister sind Eltern zweier Töchter, Fabienne und Amelie. Peter und Madeleine leben unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung und sind als Miteigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Peter Schneider ist am 2. April 2008 gestorben. Damals fand keine Erbteilung statt. Am 5. Mai 2011 stirbt auch Madeleine Schneider-Meister. Welche Eintragungen sind im Grundbuch vorzunehmen, damit die Erbteilung demnächst vorgenommen werden kann und welche Dokumente sind dazu dem Grundbuch vorzulegen?
6 3. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 6 von 8 Fall 4 (5 Punkte) Henriette Hinterbein ist vor zwei Monaten verstorben und hinterlässt fünf Kinder, zwei Töchter (Natascha und Veronika) und drei Söhne (Jonathan, Samuel und Robinson). Im Jahr 2008 hat sie ihrer Tochter Natascha zum Masterabschluss eine Weltreise geschenkt. Diese kostete CHF 12' Allen anderen Kindern überwies sie denselben Betrag auf ein Bankkonto. Veronika hat den Betrag verbraucht. Die anderen Kinder haben den Betrag noch auf dem eigens von der Mutter eröffneten Bankkonto. Im gleichen Jahr schenkte sie ihrem Sohn Jonathan CHF 150'000.- für den Kauf eines Eigenheims im Wert von ; dessen Verkehrswert ist bis heute bereits auf gestiegen. Damals vereinbarte sie mit Jonathan, dass dieser CHF 100'000.- auszugleichen habe. Im Jahr 2009 schenkte sie ihrer Tochter Veronika CHF 50'000.- für die Eröffnung einer eigenen Galerie. Im gleichen Jahr kaufte sie ihrem Sohn Samuel für CHF 50'000.- ein Segelschiff, das heute noch einen Wert von CHF 40'000.- hat. Ihrem Sohn Robinson überwies sie einen Betrag von CHF 40'000.- auf sein Bankkonto. Bis heute hat Robinson davon CHF 20'000.- für Reisen verbraucht. Schliesslich schenkte Henriette im Jahr 2010 ihrer Nichte für deren Eröffnung einer Ärztinnenpraxis. Der Nachlass von Henriette Hinterbein beträgt CHF 100' Wer erhält wie viel, wenn alle ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen?
7 3. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 7 von 8
8 3. Session 2011 Güter- und Erbrecht Seite 8 von 8 Fall 5 (4 Punkte) Valentin (47) und Lena (45) sind verheiratet und Eltern eines gemeinsamen Kindes. Valentin hat ferner einen Sohn aus erster Ehe. Valentin ist vor zwei Monaten bei einem Kletterunfall ums Leben gekommen. In seinem Testament hat er verfügt, Lena stehe die lebenslängliche Nutzniessung am gesamten Nachlass sowie ¼ zu Eigentum zu. Sein Nachlass beläuft sich auf Wer erhält wie viel, wenn alle das ihnen gesetzlich Zustehende geltend machen? Ende
Examen: Güter- und Erbrecht 1. Session 2011
Examen: Güter- und Erbrecht 1. Session 2011 Prof. A. Rumo-Jungo Prüfungsdauer: 2 Std Bemerkungen : 1. Der vorliegende Prüfungsbogen enthält 5 Fälle mit Teilfragen und eine Beilage (Stauffer/Schätzle, Tafel
MehrExamen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011
Examen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011 Prof. A. Rumo-Jungo Prüfungsdauer: 2 Std Bemerkungen : 1. Der vorliegende Prüfungsbogen enthält 5 Fälle mit Teilfragen und eine Beilage (Stauffer/Schätzle, Tafel
MehrIur III: Zivilrecht III
Zivilrecht III (2. Session 2011) Seite 1 von 8 Iur III: Zivilrecht III (9 ECTS) 2. Session 2011 Prof. Dr. Alexandra Rumo-Jungo Dr. Tarkan Göksu Allgemeine Hinweise zur Prüfung 1. Dieser Fragebogen umfasst
MehrScheidungsrecht Sonderfragen 1. Session 2012 Dr. Regula Gerber Jenni/Prof. Alexandra Rumo-Jungo
1. Session 2012 Scheidungsrecht Sonderfragen Seite 1 von 9 Scheidungsrecht Sonderfragen 1. Session 2012 Dr. Regula Gerber Jenni/Prof. Alexandra Rumo-Jungo 1. Dieser Fragebogen umfasst 9 Seiten (die vorliegende
MehrIUR I: Zivilrecht I 1. Session Prof. Dr. Bettina Hürlimann-Kaup Dr. Regula Gerber Jenni / Prof. Dr. Alexandra Rumo-Jungo
1. Session 2014 Zivilrecht I Seite 1 von 12 IUR I: Zivilrecht I 1. Session 2014 Prof. Dr. Bettina Hürlimann-Kaup Dr. Regula Gerber Jenni / Prof. Dr. Alexandra Rumo-Jungo Allgemeine Hinweise zur Prüfung
MehrDie richtige Eigentumsform beim Erwerb des Eigenheims
Die richtige Eigentumsform beim Erwerb des Eigenheims Christoph Zürcher, Fürsprecher und Notar (BE), Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT Übersicht I. Einleitung Ausgangslage Fragestellungen
MehrEhe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge
Referat bei der ERFA-Gruppe Weinfelden vom 11. Januar 2005 Ehe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge Dr. iur. Hans Rudolf Forrer Forrer Lenherr Bögli Rechtsanwälte, Weinfelden Man soll die
MehrFragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts
Universität Luzern Fakultät III für Rechtswissenschaft Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts (Sommer 2007) Examinatoren: Prof. Jörg Schmid und
MehrTestamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung
Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 Internet: http://www.rain-fuchs.de e-mail: kanzlei@rain-fuchs.de in Kooperation mit Steuerberaterinnern
Mehrledig verheiratet geschieden verwitwet ohne Ehevertrag Gütertrennung Nein Ja (bitte in Kopie beifügen) hat stattgefunden am... ist geplant für den
EHEVERTRAG Der nachfolgende Fragenkatalog soll Ihnen und uns helfen, die bevorstehende Beurkundung sorgfältig und effizient vorzubereiten. Daher bitten wir Sie, das Formular so weit als möglich auszufüllen
MehrScheidungsrecht Sonderfragen 2. Session 2012 Dr. Regula Gerber Jenni
2. Session 2012 Scheidungsrecht Sonderfragen Seite 1 von 10 Scheidungsrecht Sonderfragen 2. Session 2012 Dr. Regula Gerber Jenni in Vertretung von Prof. Alexandra Rumo-Jungo 1. Dieser Fragebogen umfasst
MehrWelche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen
Mehr14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt
14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt Die meisten Ehepaare schließen keinen Ehevertrag. Sie vereinbaren somit keinen besonderen
MehrCheckliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages
Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) (bitte vollständig aufführen) Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Welche war für den Verstorbenen wichtiger? Familienstand
MehrMerkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche Hinweise 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5
MehrPrüfungsdauer 90 Minuten Max. Punkte 90 Punkte
Prüfungsdauer 90 Minuten Max. Punkte 90 Punkte Übersicht Bezeichnung Richtzeit Maximal Aufgabe 1 Immobiliarsachenrecht / Obligationenrecht 27 Minuten 27 Punkte Aufgabe 2 Erbrecht / Sachenrecht 14 Minuten
MehrDas Erb recht. Wichtige Informationen zum Erb recht in Leichter Sprache. Niedersachsen
Das Erb recht Wichtige Informationen zum Erb recht in Leichter Sprache Niedersachsen Wichtig! In den Texten stehen immer nur die Wörter für Männer. Zum Beispiel: Im Text steht nur Notar. Dann kann man
MehrWelche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 (LÖSUNGEN) Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen
MehrGesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten 13 Frau Jansen aus Oschatz: Ich bin Witwe und habe drei Kinder, die mich eigentlich zu jeweils einem Drittel beerben sollten. Im letzten Jahr ist tragischerweise mein
MehrHaus und Grundstück im Erbrecht 1
15. 9. 2015 -Haus und Grundstück im Erbrecht 1 Viele Menschen haben Grundeigentum, sei es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Wochenendgrundstück. Insgesamt haben knapp 48 % aller privaten
MehrFür die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze.
MERKBLATT ÜBER DIE BERECHNUNG DER RENTEN GÜLTIG AB 1. August 2016 GRUNDSATZ 1 Zwei Faktoren bilden die Grundlage für die Berechnung von Renten: die Zahl der Beitragsjahre, in denen eine versicherte Person
MehrÜbungen Privatrecht ZGB
Übungen Privatrecht ZGB Ass.-Prof. Dr. R. Fankhauser Allgemeines und Fälle I. Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden aufgrund des erlernten Prüfungsstoffes Fälle aus
MehrImmobilien-Training 3. April 2012. Ehe- und Erbrecht Fallstricke und Wissenswertes bei der Vermittlung von Immobilien
Immobilien-Training 3. April 2012 Ehe- und Erbrecht Fallstricke und Wissenswertes bei der Vermittlung von Immobilien Referatsunterlagen von Dr. Boris T. Grell Obstgartenstrasse 28, Postfach 8021 Zürich
MehrGroßeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula
Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge Großeltern Ursulas Onkel Otto Eltern Ursulas Tante Thea 1/3 Tante Traute 1/3 Carla 1/6 Claudia 1/6 Erblasserin Ursula Cousin Claus 3. Ordnung. Ordnung 1. Ordnung.
MehrRechtswissenschaftliche Fakultät ZGB I + II
Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB I + II (Herbstsemester 2009) Examinator/in Prof. Aebi-Müller, Prof. Eitel Datum/Zeit der Prüfung 15. Januar 2010, 12.00-14.00
MehrDie Immobilie in der Scheidung und im Erbfall
Die Immobilie in der Scheidung und im Erbfall Corinna Stiehl Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht 05.12.2014 Nikolausseminar 2014 1 Teil 1 die Immobilie in der Scheidung Ausgangsfall Rechtliche
MehrProf. A.K. Schnyder Lizentiat II-Klausur vom 29. August 2005, Privatrecht (Fall ZGB) Lösungsvorschlag
Prof. A.K. Schnyder Lizentiat II-Klausur vom 29. August 2005, Privatrecht (Fall ZGB) Lösungsvorschlag Sachverhalt Manfred Meierhans, wohnhaft gewesen in Horgen, verstarb am 15. Dezember 2004 in einem Zürcher
MehrTestament, Erbschaft PRO SENECIUIE BENNO STUDER. Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen. Beobachter. edition
BENNO STUDER Testament, Erbschaft Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen A PRO SENECIUIE Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis in Zusammenarbeit mit Pro Senectute Beobachter edition Inhalt Vorwort
Mehr23.10.2015. Gemeinschaftliches Eigentum unter Ehegatten insbesondere güter, erb und sachenrechtliche Aspekte. I. Einleitung und Überblick
Gemeinschaftliches Eigentum unter Ehegatten insbesondere güter, erb und sachenrechtliche Aspekte Prof. Dr. iur. Regina Aebi Müller, Universität Luzern Prof. Dr. iur. Stephan Wolf, Universität Bern I. Einleitung
MehrRichtig vererben. Was ist die gesetzliche Erbfolge?
8 Richtig vererben WER ERBT WANN? Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder aus erster Ehe. Ihre Ehefrau hat eine Tochter aus erster Ehe. Wer ist Erbe, wenn Ihrer Ehefrau etwas zustößt? Wer erbt, wenn
MehrFragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser)
Gz.: 520.50 SE (wird von der Auslandsvertretung ausgefüllt) Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in
MehrErben und Vererben. Aktuelle Informationen und praktische Tipps für Erblasser und Erben zur rechtssicheren Nachfolgegestaltung CLEMENS KRÄMER
Erben und Vererben Aktuelle Informationen und praktische Tipps für Erblasser und Erben zur rechtssicheren Nachfolgegestaltung CLEMENS KRÄMER RECHTSANWALT UND NOTAR Sektionsleiter Berlin des Deutschen Forums
MehrWichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).
Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,
MehrMerkblatt betreffend Vertretung von Minderjährigen bei der Erbteilung nach Ableben eines Elternteils
Merkblatt betreffend Vertretung von Minderjährigen bei der Erbteilung nach Ableben eines Elternteils 1. Beistandschaft Stirbt ein Elternteil, sind der überlebende Ehegatte und seine Kinder als gesetzliche
Mehrbei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.
Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard
MehrDas Berliner Testament
Das Berliner Testament Besonderheiten und Fallstricke Von RA Dr. Ulrich Zacharias Berlin - Adlershof Das klassische Berliner Testament: Wir setzen uns gegenseitig zum Alleinerben ein. Erben des Überlebenden
MehrZusammenleben in der Partnerschaft
Zusammenleben in der Partnerschaft 1. Ehe- und Kindsrecht Kreuzen Sie an, ob die Aussagen richtig oder falsch sind. Aussage richtig falsch Sind die Eltern nicht verheiratet, so hat auf jeden Fall die Mutter
MehrUnd wenn ich nicht mehr da bin
Und wenn ich nicht mehr da bin Podiumsdiskussion vom 10. November 2010 Die Stiftung Silea und insieme Thun Oberland führten am 10. November 2010 eine gemeinsame Informationsveranstaltung zum Thema Erbrecht
MehrLösungen für die Praxis
Martin Würsch Leiter Dr. Esther Lange Anwältin Lösungen für die Praxis 13.11.2013 Praxislösungen / -empfehlungen Hofübergabe Beweise Buchhaltung Finanzierung der güterrechtlichen Forderung Gewinnanspruch
MehrEhevertrag. Geben Sie den Ort der beabsichtigen Eheschließung ein (z.b. Hamburg).
Ehevertrag Protokoll So entstand dieses Dokument Ihre Vorlage wurde von den janolaw Anwälten erstellt und geprüft. Das vorliegende Protokoll zeigt Ihnen Punkt für Punkt, wie das Dokument entstanden ist
MehrBrennpunkt Erbrecht: Vorempfang, Schenkung und Darlehen. lic. iur. Georg Schärer Rechtsanwalt und Notar
Brennpunkt Erbrecht: Vorempfang, Schenkung und Darlehen lic. iur. Georg Schärer Rechtsanwalt und Notar Inhalt 1. Fallbeispiel 2. Begriffe: Vorempfang, Schenkung, Darlehen 3. Ausgleichung 4. Anrechnungswert
Mehr1. Ehegüterrecht. Einleitung
1. Ehegüterrecht A Einleitung Historischer Überblick Schon zu Zeiten des Römerrechs existierte ein Eherecht. Die Regelung der Ehe gibt es, seit die Ehe existiert. Ab 1913 wurde die Ehe einheitlich für
MehrOnline- Scheidungskonvention/Fragen zu Ihrer Scheidung
Online- Scheidungskonvention/Fragen zu Ihrer Scheidung Wenn Sie sich und Ihr Ehemann oder ihre Ehefrau über die Modalitäten ihrer Scheidung weitgehend einig sind, können Sie hier Ihre Scheidung einfach
MehrRechtliche Stellung der Partner und deren Kinder im landwirtschaftlichen Unternehmen in der Schweiz
27. Europäischer Agrarrechtskongress 11.-14. September 2013, Luzern Rechtliche Stellung der Partner und deren Kinder im landwirtschaftlichen Unternehmen in der Schweiz www.studer-law.com Programm I. Wichtige
MehrZusammenwirken von Güterrecht und Erbrecht
Zusammenwirken von Güterrecht und Erbrecht Vortrag Luzerner Juristenverein 10. Mai 2016 Alexandra Jungo Prof. Alexandra Jungo 10.05.2016 1 Übersicht I. Fälle des Zusammenwirkens II. III. Erbrechtliche
MehrNicht zu den gesetzlichen Erben gehören der geschiedene Ehemann, die nicht eingetragene Lebenspartnerin, Stiefkinder, Stiefeltern, Stiefgeschwister, S
Nicht zu den gesetzlichen Erben gehören der geschiedene Ehemann, die nicht eingetragene Lebenspartnerin, Stiefkinder, Stiefeltern, Stiefgeschwister, Schwiegereltern und Verschwägerte. Erben und ihre Pflichtteile
Mehr1. Worum es geht Es geht darum die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Ableben möglichst weise zu gestalten.
Kurze Einführung ins Erbrecht Diese Aufstellung ersetzt keine Beratung Der Artikel beruht auf einem Vortrag für Laien. 1. Worum es geht Es geht darum die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Ableben
MehrDie gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge Was und wie wird geerbt? Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tode eines Menschen geht sein Vermögen ohne dass die Erbin oder der Erbe etwas tun muss oder Kenntnis von dem Erbfall hat
MehrM E R K B L A T T G ü t e r r e c h t
Z i v i l s t a n d s a m t M E R K B L A T T G ü t e r r e c h t Die Auseinandersetzung mit Einkommen und Vermögen ist allzu oft ein Tabuthema. Viele werdende Eheleute empfinden das Thema Geld unromantisch.
MehrDie Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel
Die Notare informieren Pflichtteilsrecht Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief zum Pflichtteilsrecht
MehrDataCard. Rund ums Erben. Schweizerische Treuhandgesellschaft AG
DataCard Rund ums Erben Schweizerische Treuhandgesellschaft AG Vorbemerkungen Mit dem Tod eines Menschen gehen seine sämtlichen Vermögenswerte in den Nachlass (Erbmasse) über. War der Erblasser zum Zeitpunkt
MehrRechtswissenschaftliche Fakultät. ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts
Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts (Herbstsemester 2014) Examinatoren Datum/Zeit der Prüfung Prof. Paul Eitel
MehrZusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft
Zusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft 1. Entscheiden Sie, ob die folgenden Behauptungen richtig oder falsch sind. richtig falsch Die Ehefrau erhält bei der Heirat das Bürgerrecht des X Ehemannes,
MehrLebzeitige Liegenschaftsübertragungen und Erbrecht
Seminar der Akademie der Treuhand-Kammer AG "Steuer- und Vermögensplanung für Privatpersonen" Zürich, 31. Oktober 2014 Lebzeitige Liegenschaftsübertragungen und Erbrecht Dr. René Strazzer Rechtsanwalt
MehrEhegatten-Erbrecht: Vererben aus Liebe, aber mit Köpfchen
Ehegatten-Erbrecht: Vererben aus Liebe, aber mit Köpfchen Foto: momanuma - Fotolia.com Ein Verkehrsunfall oder ein Herzinfarkt: Schnell ist s passiert! Zur Ohnmacht, Trauer und Fassungslosigkeit über den
MehrEGBGB Art. 15; GBO 33 Kasachstan: Ehegüterrecht, Erwerb einer Immobilie in Deutschland zu Alleineigentum eines kasachischen Ehegatten. I.
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 14301# letzte Aktualisierung: 15. Januar 2008 EGBGB Art. 15; GBO 33 Kasachstan: Ehegüterrecht, Erwerb
MehrPensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher
Pensionierungsseminar Qualibroker AG Zürich, 2. Juli 2014 Ehe- und Erbrecht Dr. Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich www.sszlaw.ch Risiko Urteilsunfähigkeit
MehrSoll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen Diskussionen zur Reform des Erbrechts
Forum für Universität und Gesellschaft Universität Bern Brüchiger Generationenkitt? Generationenbeziehungen im Umbau 10. Dezember 2011 Soll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen
Mehrnoch Rechte zu. Die häufigsten sind Nießbrauch und Wohnungsrecht.
Was gilt als Einkommen der Eltern? 39 noch Rechte zu. Die häufigsten sind Nießbrauch und Wohnungsrecht. Nießbrauch Durch die Begründung des Nießbrauchs überträgt der Eigentümer einer Sache das Recht zur
MehrÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 4057. Urteil Nr. 72/2007 vom 26. April 2007 U R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 4057 Urteil Nr. 72/2007 vom 26. April 2007 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in Bezug auf Artikel 84 Absatz 2 des Erbschaftssteuergesetzbuches,
MehrÜbungen Privatrecht II. Übungsfälle. Fall 1
Übungen Privatrecht II Prof. Dr. iur. Th. Sutter-Somm Übungsfälle Fall 1 Sie sind Volontär/Volontärin in einem Basler Advokaturbüro und sollen für Ihre Chefin die wesentlichen rechtlichen Abklärungen (inkl.
MehrBeispielsfälle zur Erbschaftssteuer
Beispielsfälle zur Erbschaftssteuer Beispiel 1: Der dem A von seinem Vater vererbte Nachlass hat einen Steuerwert von 1.000.000,-. Hiervon sind 970.000 Sparguthaben. Der Rest ergibt sich aus dem Wert des
MehrVorerbschaft und Nacherbschaft im Testament
Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne
MehrDie Auflösung der Ehe durch den Tod. Die erb- und güterrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten in Deutschland und der Schweiz
Die Auflösung der Ehe durch den Tod Die erb- und güterrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten in Deutschland und der Schweiz von Dr. Nicole Plate 2000 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING, BIELEFELD
MehrRepetitorium Zivilrecht III aufgrund von Fragen der Studierenden
Repetitorium Zivilrecht III aufgrund von Fragen der Studierenden I. Eheschutz 1. Werden öffentliche Verkehrsmittel bei der Berechnung des Unterhalts (Eheschutz) auch einbezogen, wenn diese nicht für die
Mehr5. Eheliches Güterrecht (Ehe als Vermögensgemeinschaft) 6. Begünstigung (optimale Vorsorge des überlebenden Ehegatten)
Checkliste Erbrecht Inhalt 1. Kein Testament wer bekommt was 2. Das Pflichtteilsrecht die Freiheiten des Erblassers 3. Enterben so wird s gemacht 4. Testament und Erbvertrag 5. Eheliches Güterrecht (Ehe
Mehrzu nennen, das am in Kraft trat und durch spätere Novellierung, in Kraft getreten am , geändert wurde.
18 Chinas, hielt sich der chinesische Gesetzgeber bei der Festlegung des Güterrechts grundsätzlich an die gleichen Prinzipien. Es soll der sozialistischen chinesischen Entwicklung, den über Jahrhunderte
MehrRecht Teil: Zivilgesetzbuch (ZGB) Schriftliche Prüfungsaufgaben
Recht Teil: Zivilgesetzbuch (ZGB) Schriftliche Prüfungsaufgaben Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweizerische Fachprüfungskommission der Immobilienwirtschaft Name, Vorname: Kandidaten-Nr.:
MehrRechtswissenschaftliche Fakultät. ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts
Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts (Frühlingssemester 2016) Examinator/in Datum/Zeit der Prüfung Prof. Dr.
MehrZusammenleben in der Partnerschaft
Zusammenleben in der Partnerschaft Lösung 1. Ehe- und Kindsrecht Kreuzen Sie an, ob die Aussagen richtig falsch sind. Aussage richtig falsch Sind die Eltern nicht verheiratet, so hat auf jeden Fall die
MehrFall 8. Kann B die Berichtigung des Grundbuchs gem. 894 BGB bewirken? 1937,
Fall 8 F ist gestorben. F s Sohn S ist als gesetzlicher rbe des F als igentümer des Grundstücks eingetragen worden. S stirbt drei Jahre später und wird von seiner Tochter A beerbt. Nachdem die Umschreibung
MehrGüter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann
Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann 08. September 2015 BEST WESTERN HOTELBERN Zeughausgasse 9, 3011 Bern ADVOKATUR UND NOTARIAT Güter- und Erbrecht
MehrAlarm für Thomas Britzger
Herrschinger Jungunternehmertagung 2013 Alarm für Thomas Britzger Rechtsfragen rund um Familie, Haus und Hof Rechtsanwalt Thomas Britzger Hauptgeschäftsstelle Schwaben Problemfelder: Eherecht Erbrecht
MehrSeminar für Wohneigentum. Seminar für Wohneigentum Modul 2: Umgang mit Geld und Gesetz
Seminar für Wohneigentum 1 Seminar für Wohneigentum Umgang mit Geld und Gesetz Referent: Michael Machner Berater Privatkunden St. Galler Kantonalbank Wil 2 Die Grundfragen Wie finanzieren wir unser Eigenheim?
MehrMuzaffer eker. Der türkische und der schweizerische gesetzliche Güterstand im Vergleich
Muzaffer eker Dr. iur., Rechtsanwalt Der türkische und der schweizerische gesetzliche Güterstand im Vergleich VERLAG HJ. MAURER Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 15 Abkürzungen 24 Einleitung 27 I.
MehrK A U F V E R T R A G
Entwurf vom 29.04.2015 Musterkaufvertrag: K A U F V E R T R A G Zwischen Ruhender Nachlass nach Roman Herbert Gerner geb. am 10.03.1935, gest. am 17.06.2013 liechtensteinischer Staatsangehöriger unverheiratet
MehrErben nach dem Gesetz Mittwoch, den 17. März 2010 um 14:15 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:35 Uhr
Über den eigenen Tod denkt man nicht gerne nach. Doch gerade wenn es darum geht, dass das kleine oder größere Vermögen auch über Ihr eigenes Leben hinaus erhalten bleiben soll, müssen Sie sich mit der
MehrEhe- und Erbrecht was geschieht mit meiner Praxis im Trennungsresp.
Ehe- und Erbrecht was geschieht mit meiner Praxis im Trennungsresp. Todesfall? Referent: Leodegar Kaufmann Dr. oec. HSG, Partner Inspecta Treuhand AG St. Gallen Folie 1 Vorstellung Referent Ausbildung
MehrWie mache ich mein Haus fit fürs Alter? Steuer-, güter- und erbrechtliche Aspekte. Martin Keller
Wie mache ich mein Haus fit fürs Alter? Steuer-, güter- und erbrechtliche Aspekte Martin Keller 1 Ihr Wunsch: So lange wie möglich im eigenen Haus, in der eigenen Wohnung wohnen! 1. Aktuell 2. Steuerrechtliche
MehrVereinbarung über die Scheidungsfolgen. (Ehegatten ohne gemeinsame Kinder oder mit bereits volljährigen Kindern)
Vereinbarung über die Scheidungsfolgen (Ehegatten ohne gemeinsame Kinder mit bereits volljährigen Kindern) Die unterzeichnenden Ehegatten reichen gleichzeitig mit nachfolgender Vereinbarung ein gemeinsames
MehrErbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:
Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen
MehrDie Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF)
Merkblatt (gültig ab 1.1.2007) Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF) Dieses Papier fasst nur das Wichtigste aus den gesetzlichen Grundlagen zusammen. Ausschlaggebend im Einzelfall
Mehr1.1 Scheidung auf gemeinsames Begehren mit vollständiger oder teilweiser Einigung (Art. 111 und 112 ZGB)
Scheidungsrecht Am 1. Januar 2000 trat das neue Scheidungsrecht in Kraft. Schwerpunkte der Gesetzesreform sind die Bestimmungen zur Scheidung auf gemeinsames Begehren, die Loslösung der finanziellen Folgen
MehrPENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname:
Gesuch um Vorbezug Ich, der/die Unterzeichnende Name: Vorname: AHV-Nummer: Zivilstand: ledig, geschieden, verwitwet verheiratet, in eingetragener Partnerschaft Name des Ehegatten: Vorname des Ehegatten:
MehrNotariat Reich Fürstenberger Faissgärtli 17 / Baselstrasse 17, 4144 Arlesheim. Personalien Veräusserer/in (Bitte Ausweiskopie(n) beilegen)
Notariat Reich Fürstenberger Faissgärtli 17 / Baselstrasse 17, 4144 Arlesheim Anmeldung eines Kaufvertrages Tauschvertrages Schenkungsvertrages weitere Verträge: Personalien Veräusserer/in (Bitte Ausweiskopie(n)
MehrGesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und
11 Gesetzliche Erbfolge Hat ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Einige Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, wer das Vermögen dann erhält.
MehrDNotI Deutsches Notarinstitut
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 1407# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 Leider kam es im DNotI-Report 21/96 zu einem Druckfehler. Das
MehrErbschaftsteuer. Inhalt. Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche e 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5 Steuerklassen
MehrOR III: Obligationenrecht Besonderer Teil
Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach OR III: Obligationenrecht Besonderer Teil (Frühjahrssemester 2011) Examinator: Zeitpunkt der Prüfung: Prof. Jörg Schmid
MehrMerkblatt zum Aufschub der Besteuerung infolge Eigentumswechsel unter verheirateten Personen
Finanzdepartement Steuerverwaltung Grundstückgewinnsteuer Merkblatt Merkblatt zum Aufschub der Besteuerung infolge Eigentumswechsel unter verheirateten Personen Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein 1 2. Allgemein
MehrKapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft
Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft 7.1 Zusammenleben 1 Konkubinat Welche Aussagen treffen auf das Zusammenleben in der Ehe, welche auf das Leben im Konkubinat zu? Verbinden Sie. Elterliche Sorge
MehrAlleinstehend keine Nachkommen
Erbrecht Alleinstehend keine Nachkommen Es erbt der elterliche Stamm. Art. 458 ZGB - Hinterlässt der Erblasser keine Nachkommen, so gelangt die Erbschaft an den Stamm der Eltern. - Vater und Mutter erben
MehrInhaltsverzeichnis.
Inhaltsverzeichnis A. Systematische Stellung und Allgemeines 11 I. Zugewinngemeinschaft als Teil des Güterrechts 11 II. Regelung der Zugewinngemeinschaft 11 III. Formen des Ausgleichs 12 1. Fälle des erbrechtlichen
MehrInformationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken
Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen verteilt, wenn meinem Mann etwas zustossen sollte? Kann ich weiterhin
Mehr1. Aufgabe Wertpapiere / Anlagestrategien 15. 2. Aufgabe Bankgeschäfte 10. 3. Aufgabe Ehegüterrecht 10
Kanton Graubünden W+G 2 Lehrabschlussprüfung 2007 für Kauffrau / Kaufmann Erweiterte Grundbildung Betriebs- und Rechtskunde Kandidatennummer: Lösungen Name: Vorname: Datum der Prüfung: 2. Teil: Betreibs-
MehrFragebogen zur Vorbereitung eines ersten Besprechungstermins in einer Ehe- oder Familiensache
Fragebogen zur Vorbereitung eines ersten Besprechungstermins in einer Ehe- oder Familiensache Dieser Fragebogen soll einerseits dazu dienen, dass wir schnell einen Überblick über wesentliche formelle Dinge
MehrTBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15
TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 1 Symbole 2 Formen des
MehrDer Notar fragte nach einer Vorbefassung im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz. Sie wurde von den Beteiligten verneint.
Muster Ehevertrag Die Beteiligten erklärten auf Befragen vorab: Der Notar fragte nach einer Vorbefassung im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz. Sie wurde von den Beteiligten verneint. Die Erschienenen
Mehr