Riechheimer Berg AMTS- UND NACHRICHTENBLATT. der Verwaltungsgemeinschaft. rfest überm

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1 AMTS- UND NACHRICHTENBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Jahrgang 12 Samstag, den 22. März 2008 Nummer 03 Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, Nächster Erscheinungstermin: Samstag, Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und der Mitgliedsgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter Die e best sten n Wünsc sche e zum m Osterf rfest überm rmitteln die e VerwaltuV tungsgemeinschaft und u d Bürge germeister der r MitM itgliedsgemeinden

2 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 03/08 Öffnungszeiten der Verwaltung in Kirchheim Mo Uhr Uhr Di Uhr Uhr Mi. geschlossen Do Uhr Uhr Fr Uhr Telefon: / Fax: / Telefon Kasse: / und Information Kindereinrichtungen Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Körner in der Verwaltung / Kirchheim Dienstag von Uhr bis Uhr Zusätzlich können Sie mich in den Kindereinrichtungen wie folgt erreichen: Kita Kirchheim Zwergenland bis Uhr Kita Elleben Im Wiesengrund bis Uhr Kita Osthausen Osthäuser Rasselbande bis Uhr Kita Wüllersleben Pfiffikus bis Uhr Kita Elxleben Die kleinen Strolche bis Uhr Kita Dornheim bis Uhr REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER IM GEBIET DER VERWALTUNGGEMEINSCHAFT Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten Polizeiobermeister Herr Klotz in Kirchheim Di Uhr Do Uhr Telefon-Nr. und Fax-Nr.: / Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt in Stadtilm Montag geschlossen Dienstag Uhr u Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Telefon: / Das Amtsblatt finden Sie auch auf unserer Homepage unter der Rubrik - Aktuelles - VG als pdf-datei. AMTLICHER TEIL Schöffenwahl 2008 Sehr geehrte Einwohner, Im ersten Halbjahr 2008 sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2009 bis 2013 zu wählen. Die Städte- und Gemeinden sind verpflichtet, einen wichtigen Beitrag für die Wahl der Schöffen zu leisten. Den Gemeinden obliegt die Aufstellung der Vorschlagslisten für diese Wahl. Vom zuständigen Landgericht wurde die Anzahl der Schöffen für unsere Gemeinden festgelegt. Je Gemeinde ist eine Person für die Schöffenwahl zu benennen. Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Gemeinde wohnen und am zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt bewerben. Er erhält dann ein Formular zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum an die Gemeinde über die Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, Kirchheim. Der Gemeinderat wird über die Aufnahme in die Vorschlagsliste in einer öffentlichen Ratssitzung beschließen. Verbrennen von Pflanzenabfällen Wir informieren darüber, dass entsprechend der Allgemeinverfügung zur Ordnung der Beseitigung pflanzlicher Abfälle des Landratsamt des lim-kreises vom (Amtsblatt des lim-kreises Nr. 9/99) das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt unter folgenden Voraussetzungen zulässig ist: Für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im llm-kreis sind folgende Zeiträume festgelegt: Für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sind folgende Anforderungen und Einschränkungen zu beachten: 1. Verbrannt werden darf nur trockener, unbelasteter Baumund Strauchschnitt der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken angefallen ist. 2. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Zum Anzünden oder zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. 3. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist unzulässig, wenn folgende Mindestabstände unterschritten werden: m zu Flugplätzen m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden, m zu Waldflächen; weitergehende Anforderungen der Forstämter aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr sind zu beachten, - 50 m zu öffentlichen Straßen, - 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichen Bewuchs, - 15 m zu Öffnungen in Gebäuden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbarer Außenverkleidung oder - 5 m zur Grundstücksgrenze 4. Die Pflanzenabfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser abzulöschen. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen, bis Flammen und Glut erloschen sind. Das Verbrennen ist der Verwaltungsgemeinschaft mindestens 2 Werktage vor Beginn anzuzeigen. (036200/6240). Die Verwaltungsgemeinschaft kann zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zusätzlich erforderliche Anordnungen treffen. 18. März bis 31. März und 15. Oktober bis 28. Oktober (außer an den Sonn- und Feiertagen gemäß 4 Abs. 2 ThürFtG) Das Verbrennen außerhalb dieser Zeiträume ist unzulässig!

3 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 03/08 DORNHEIM ELLEBEN BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN Haushaltssatzung der Gemeinde Dornheim (Landkreis llm-kreis) vom für das Haushaltsjahr 2008 Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Dornheim folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt Ausgaben mit ,00 EUR und im Vermögenshaushalt Ausgaben ,00 EUR ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 EUR festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H. b) für die Grundstücke (B) 320 v. H. 2. Gewerbesteuer 320 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 EUR festgesetzt. nicht belegt 6 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Dornheim, den Gemeinde Dornheim gez. Burkhard Walther Bürgermeister - Siegel - Haushaltssatzung der Gemeinde Elleben (Landkreis llm-kreis) vom für das Haushaltsjahr 2008 Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Elleben folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt Ausgaben mit ,00 EUR und im Vermögenshaushalt Ausgaben ,00 EUR ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 EUR festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v. H. b) für die Grundstücke (B) 330 v. H. 2. Gewerbesteuer 330 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 EUR festgesetzt. entfällt 6 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Gemeinde Elleben Elleben, den gez. Rudolf Neubig Bürgermeister Siegel Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt llm-kreis angezeigt und mit Bescheid vom bestätigt. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom bis während der allgemeinden Dienstzeiten in der VG Riechheimer Berg Zimmer 1, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Dornheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt llm-kreis angezeigt und mit Bescheid vom bestätigt. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom bis während der allgemeinen Dienstzeiten in der VG Riechheimer Berg, Zimmer 1, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Elleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

4 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 03/08 MITTEILUNGEN Jagdgenossenschaft Gügleben Einladung Hiermit möchten wir die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Gügleben zu der am Freitag, dem , um Uhr, im Gemeinschaftsraum stattfindenden Vollversammlung herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes und Kassenbericht 3. Bericht der Revisionskommission 4. Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes 5. Vorstellung der neuen Jagdpächter 6. Spenden für den Kirchturm 7. Verschiedenes Der Vorstand ELXLEBEN MITTEILUNGEN Jagdgenossenschaft Elxleben Einladung zur Mitgliederversammlung Hiermit laden wir alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Elxleben zu einer Mitgliederversammlung herzlich ein. Datum: Freitag, 04. April 2008 Ort: Gaststätte Zum Schwarzen Hahn Elxleben Beginn: Uhr Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes einschl. Finanzbericht 3. Bericht der Revisionskommission 4. Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes 5. Beschlussfassung zur Verwendung der finanziellen Mittel 6. Informationen durch Jagdpächter 7. Verschiedenes Der Vorstand KIRCHHEIM BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheim (Landkreis llm-kreis) vom für das Haushaltsjahr 2008 Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Kirchheim folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt Ausgaben mit ,00 EUR und im Vermögenshaushalt Ausgaben ,00 EUR ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 EUR festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v. H. b) für die Grundstücke (B) 330 v. H. 2. Gewerbesteuer 330 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 EUR festgesetzt. nicht belegt 6 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Kirchheim, den Gemeinde Kirchheim gez. Wolfgang Lehmann Bürgermeister -Siegel- Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt llm-kreis angezeigt und mit Bescheid vom bestätigt. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom bis während der allgemeinen Dienstzeiten in der VG Riechheimer Berg, Zimmer 1, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Kirchheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

5 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 03/08 OSTHAUSEN- WÜLFERSHAUSEN Haushaltssatzung der Gemeinde Osthausen - Wülfershausen (Landkreis llm-kreis) vom für das Haushaltsjahr 2008 Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Osthausen-Wülfershausen folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt Ausgaben mit ,00 EUR und im Vermögenshaushalt Ausgaben ,00 EUR ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 EUR festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 v. H. b) für die Grundstücke (B) 320 v. H. 2. Gewerbesteuer 320 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 EUR festgesetzt. nicht belegt BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN 6 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Gemeinde Osthausen-Wülfershausen Osthausen-Wülfershausen, den gez. Siegfried Gräbedünkel Bürgermeister - Siegel - Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt llm-kreis angezeigt und mit Bescheid vom bestätigt. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom bis während der allgemeinen Dienstzeiten in der VG Riechheimer Berg, Zimmer 1, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Jagdgenossenschaft Osthausen Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der J. G. Osthausen Datum: Freitag, 11. April 2008 Ort: Gasthaus Grüner Baum, Osthausen Beginn: Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung/Beschlüsse Bericht Vorstand 3. Bericht Kasse (Revision) 4. Entlastung Vorstand + Kasse 5. Wahl Jagdvorsteher / Jagdvorstand 6. Wahl Kassenrevision 7. Verwenden Jagdpacht Anfragen + Sonstiges Der Vorstand MITTEILUNGEN ROCKHAUSEN Haushaltssatzung der Gemeinde Rockhausen (Landkreis llm-kreis) vom für das Haushaltsjahr 2008 Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Rockhausen folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt. BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN Er schließt im Verwaltungshaushalt Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt Ausgaben ab ,00 EUR ,00 EUR 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 EUR festgesetzt.

6 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 03/08 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H. b) für die Grundstücke (B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 EUR festgesetzt. nicht belegt 6 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Rockhausen, den Gemeinde Rockhausen gez. Margitta Gräfenstein Bürgermeisterin - Siegel - Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt llm-kreis angezeigt und mit Bescheid vom bestätigt. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom bis während der allgemeinen Dienstzeiten in der VG Riechheimer Berg, Zimmer 1, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Rockhausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. MITTEILUNGEN Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Rockhausen Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Rockhausen lädt alle ihr angehörenden Jagdgenossen (Eigentümer von bejagdbaren Grundflächen) ein zur Mitgliederversammlung. Die Versammlung findet statt am Mittwoch, dem 2. April 2008, um Uhr im Bürgerhaus Rockhausen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Kassenführers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung von Vorstand und Kassenführer 6. Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 7. Bericht des Jagdpächters 8. Beschlussfassung zur Änderung des Jagdpachtvertrages vom Verschiedenes Rockhausen, den 05. März 2008 gez. Unterschrift Vorstand der Jagdgenossenschaft WITZLEBEN MITTEILUNGEN Einladung zur Jahreshauptversammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Achelstädt am um Uhr im Vereinsraum der Feuerwehr Achelstädt Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Kassenbericht 4. Entlastung Vorstand und Kasse 5. Information des Jagdpächters 6. Diskussion 7. Beschlussfassung Finanzplan 8. Auszahlung Jagdpacht AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ANDERER INSTITUTIONEN UND EINRICHTUGNEN Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Str Gotha Az.: Gotha, den Änderungsbeschluss Nr Änderung des Flurbereinigungsgebietes Dornheim Nach 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3150), wird das mit Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom , festgestellte und mit Beschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha vom , Az.: letztmalig geänderte Flurbereinigungsgebiet Dornheim, Ilm- Kreis, erneut wie folgt geringfügig geändert: 1.1 Aus dem Flurbereinigungsgebiet werden ausgeschlossen: Gemarkung Dornheim Flur 1, alle Flurstücke Flur 2, alle Flurstücke Flur 3, alle Flurstücke

7 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 03/08 Flur 4, alle Flurstücke außer 123/2 und 128/2 Flur 6, Flurstücke 33/109, 33/110, 33/111, 33/119, 33/120, 44/3, 44/9, 44/10, 44/11, 44/12, 44/13, 47/7, 47/9, 47/10, 47/12, 47/13, 47/16, 47/17, 47/18, 47/19, 47/20, 47/28, 47/29, 47/30, 47/31, 47/32, 285/1 Flur 8, Flurstücke 101/9, 101/16, 101/17, 101/18, 101/19, 101/20, 101/21, 101/22, 101/23, 101/25, 101/26, 101/27, 101/28, 101/38, 101/39, 101/40, 305, 306/1, 311/1, 312, 313 Flur 9, Flurstücke 196/2, 196/3, 197/1, 197/2, 198/1, 198/2, 199/1, 200/1, 200/2, 203/1, 203/2, 203/3, 203/5, 203/6, 204/1, 204/2, 204/3, 204/4, 204/5, 205, 206/1, 206/2, 221/1, 223/1, 223/2, 223/3, 223/4, 223/5, 223/6, 223/7, 242/2, 242/3, 243, 244, 245, 246, 247, 248/1, 248/2, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255/1, 255/2, 256, 257, 258, 262/1, 262/2, 262/3, 263/1, 263/2, 263/3, 263/4, 265/1, 265/2, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 322, 323, 325, 326, 330, 331/1, 334, 335/1, 336/1, 341/3, 344, 348, 348/198, 349, 349/198, 350, 350/198, 500/259, 501/260, 502/261, 503/262, 505/264, 506/264, 507/265, 547/194, 548/194, 617/223, 645/223, 647/223, 648/223, 649/223, 650/223, 651/223 Flur 10, Flurstücke 33/86, 33/101, 33/102, 33/103, 33/104, 33/105, 33/106, 33/107, 33/113, 33/114, 33/121, 115/3, 181/1, 181/2, 181/3, 181/4, 181/5, 181/6, 181/7, 181/8, 181/9, 181/10, 181/11, 181/12, 181/14, 181/15, 183/1, 183/2, 185/1, 185/2, 187/1, 187/2, 190/2, 190/4, 190/5, 190/6, 190/7, 190/8, 194/1, 194/3, 194/4, 194/6, 194/7, 194/10, 194/11, 194/14, 194/15, 194/16, 194/17, 194/19, 194/20, 194/21, 194/22, 194/23, 195/1, 195/2, 195/3, 195/4, 195/5, 195/11, 195/12, 195/13, 195/14, 195/15, 195/16, 195/17, 195/18, 195/19, 195/20, 304/191, 305/191, 306/191, 307/191, 327/192, 328/192, 329/192, 341/1, 355, 361/1, 362, 371, 373/1, 375, 376, 382, 493/193, 494/193, 495/194, 498/194, 587/187, 589/ Für das folgende Flurstück wird das Flurbereinigungsverfahren nach 87 FlurbG angeordnet: Gemarkung Ettischleben Flur 2, Flurstück 281/6 Das Verfahren hat nach der Änderung eine Fläche von 1953 ha. 2. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden und angrenzenden Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg in Kirchheim, in der Gemeindeverwaltung Ichtershausen, in der Gemeindeverwaltung Wachsenburggemeinde in Holzhausen, in der Gemeindeverwaltung Wipfratal in Branchewinda, in der Gemeindeverwaltung llmtal in Griesheim, in der Stadtverwaltung Arnstadt in der Stadtverwaltung Ilmenau in der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld in der Gemeindeverwaltung Wolfsberg in Gräfinau-Angstedt in der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Geratal in Gräfenroda und im Informationszentrum der Stadt Erfurt (Löberstraße 34) zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Straße Gotha einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. gez.: Hepping Amtsleiter Information des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes an alle Schaf- und Ziegenhalter An der Blauzungenkrankheit können alle Wiederkäuer erkranken. Besonders schwer erkranken Schafe und Ziegen, hier kann die Krankheit bei bis zu 50 % der erkrankten Tiere tödlich verlaufen. Gegen die Blauzungenkrankheit wird derzeit ein Impfstoff entwickelt. Wenn der Impfstoff verfügbar ist, wird die Impfung von allen Schafen und Ziegen Pflicht. Zur Planung der Impfaktion und Bestellung von ausreichend Impfstoff ist es erforderlich, die genauen Tierzahlen an Schafen und Ziegen im Kreisgebiet zu kennen. Alle Schaf- und Ziegenhalter sind daher aufgefordert ihren aktuellen Tierbestand beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Wenn Sie bereits im Januar dieses Jahres die Tierbestands-Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse in Weimar gemeldet haben und sich der Tierbestand seither nicht geändert hat, ist eine erneute Meldung nicht erforderlich. Diese Daten sind dem Veterinäramt bekannt. Wer seinen Tierbestand nicht bzw. eine zu geringe Tierzahl gemeldet hat, erhält keinen Impfstoff. Sie begehen damit eine Ordnungswidrigkeit und riskieren eine Erkrankung und den möglichen Tod Ihrer Tiere. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ritterstr Arnstadt Tel.: 03628/738636, Fax: 03628/ NICHTAMTLICHER TEIL VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT RIECHHEIMER BERG Freier Wohnraum Die Gemeinde Witzleben vermietet folgenden Wohnraum - in Witzleben, Zimmergasse 42, ab sofort Erdgeschoss und 1. Obergeschoss links: Mietfläche 96,9 qm - 3 Zimmer, Küche, Bad mit WC und Dusche. - in Witzleben, Zimmergasse 42, ab sofort 1. Obergeschoss rechts: Mietfläche 98,3 qm - 4 Zimmer, Küche, Bad, Abstellraum. Die Gemeinde Kirchheim vermietet eine Wohnung - in Werningsleben, Zum Weinberg 2, ab sofort Dachgeschoss rechts: Mietfläche 48 qm - 2 Zimmer, Kochnische, Dusche mit WC, Kellerraum Freie Baugrundstücke zur Wohnbebauung Im Wohngebiet Über dem Dorfe in der Lindenstraße, Bösleben stehen 7 voll erschlossene Baugrundstücke mit Grundstücksgrößen zwischen 571 qm und 837 qm zur Wohnbebauung zur Verfügung. Im Wohngebiet Am kleinen Berg in Riechheim, Lindenstraße, Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene Baugrundstück Flurstück 408/23 mit einer Größe von qm zur Wohnbebauung zur Verfügung. Freie Baugrundstücke zur gewerblichen Bebauung Im Gewerbegebiet Dornheim stehen 4 Baugrundstücke mit Grundstücksgrößen zwischen 693 qm und qm zur gewerblichen Bebauung zur Verfügung.

8 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 03/08 Immobilienverkauf - in Elxleben ehemalige Landarztpraxis, Stadtilmer Str. 1e, mit einer Grundstücksgröße von qm, Baujahr 1964, 2 Garagen, Wohnfläche im Erdgeschoss ca. 120 qm und im Dachgeschoss ca. 60 qm. - in Wüllersleben Wohnhaus, Gommerstedter Gasse 3, mit einer Grundstücksgröße von 360 qm, Baujahr um 1910, zweigeschossige Fachwerkkonstruktion, teilweise unterkellert, angebautes Nebengebäude ebenfalls in Fachwerkkonstruktion, 2 Wohnungen im Obergeschoss. - in Ellichleben ehemalige Verkaufsstelle, Steingasse 42, mit einer Grundstücksgröße von 738 qm, Baujahr 1984, eingeschossiges Fertigteilhaus in Holzständerbauweise, voll unterkellert in Massivbauweise. - in Witzleben ehemalige Grundschule, Töpfermarkt 17 b, mit einem noch zu vermessenden Grundstück von ca. 639 qm, Baujahr 1964 (1. Bauabschnitt) und 1988 (2. Bauabschnitt) zweigeschossiger Massivbau, nicht unterkellert. - in Witzleben ehemaliges Hortgebäude, Töpfermarkt 17 a, mit einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 540 qm, Baujahr um 1930, Erdgeschoss Massivbau, ausgebautes Dachgeschoss in Fachwerkbauweise, nicht unterkellert. Interessenten melden sich bitte in der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, TeI.: / JUMELAGE Partnerschaftstreffen VG Riechheimer Berg mit dem Partnerdistricts Gátine Choisilles aus Frankreich Im Mai dieses Jahres ist es wieder so weit! Unser diesjähriges Partnerschaftstreffen steht vor der Tür und findet vom bis in unserer Verwaltungsgemeinschaft statt. Zu diesem Freundschaftstreffen werden ca. 50 Gäste aus dem Partnerdistricts Gátine Choisilles, Frankreich erwartet. Das Programm wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Achtung! Für die Unterbringung und Betreuung unserer französischen Gäste suchen wir wieder Gastfamilien. Wenn Sie eine Unterkunft bereit stellen können, melden Sie sich bitte telefonisch in der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Tel /6240. JUGENDSEITE Sommerferienangebot für alle Reiselustigen!!! Endlich ist es so weit: Es gibt auch in den Sommerferien 2008 wieder eine Ferienfreizeit der AWO-Jugendpflege, an welcher interessierte Kinder und Jugendliche aus der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg teilnehmen können. Wann? Wohin? Kinder- und Jugenderholungszentrum Kiez Hölzerner See Dieses Objekt liegt südlich von Berlin in der Nähe von Königswusterhausen. Die Unterbringung erfolgt im Bettenhaus Storchennest (5- Bettzimmer!) mit Duschen und WC (modernisiert) im Gebäude. Das großzügige Gelände liegt mitten in der Natur (Und vor allem direkt am See!) und bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten, die von den Teilnehmern genutzt werden können. Natürlich hoffen wir auf tolles Sommerwetter, damit wir den See zum Baden und Kanufahren nutzen können. Natürlich gibt es auch wieder ein interessantes Programm mit Ausflügen in die Umgebung, eine Dampfer- oder Kutschfahrt. Aber auch romantische Lagerfeuer- und Grillabende werden für eine gute Stimmung unter den Teilnehmern dieser Freizeit sorgen! Das Highlight unseres Aufenthalts wird aber ganz sicher der Tagesausflug in den Filmpark Babelsberg mit seinen vielen Attraktionen sein. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche aus allen Orten der VG Riechheimer Berg im Alter von 8 bis 16 Jahren. Die Teilnehmerzahl ist auf 24 begrenzt. Die Kosten für diese Freizeit betragen 120,- EUR (Hin- und Rückfahrt, Übernachtung / Vollverpflegung) zuzüglich 25,- EUR Programmkostenanteil (auch inklusive Tagesausflug Babelsberg!). (Obwohl die Teilnehmerbeiträge bereits vom Projekt finanziell gestützt sind, besteht zusätzlich wieder die Möglichkeit einer personenbezogenen Bezuschussung durch das Jugendamt. Formulare und Hilfe bei der Antragstellung gibt es bei mir!) Die Anmeldung ist ab sofort, aber bis spätestens bei mir möglich. Ein weiteres Ferienangebot gibt es aber bereits in den Pfingstferien: Wir werden drei Tage ( ) mitten im Wald bei Ilmenau verbringen - im Waldcamp Kidslife in Roda. Natur pur, viel Freiraum zum Spielen und Toben sowie Ausflüge in die Umgebung stehen hier im Mittelpunkt. Die Verpflegung organisieren wir selbst. Der Teilnehmerbeitrag für diese Kurzfreizeit beträgt 25,- EUR. Bei Interesse gibt es auch dazu nähere Infos bei mir! Anett Grass (Tel.: / o / ) AWO-Jugendpflege VG Riechheimer Berg Anmeldung Name, Vorname:... Geb. am:... Anschrift: Telefon:... Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter verbindlich zur Sommerfreizeit der AWO-Jugendpflege im Kiez Hölzerner See ( ), Kurzferienzeit in Ilmenau-Roda ( ) an. Unterschrift der Erziehungsberechtigten:... Ort / Datum...

9 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 03/08 am Frau Lieselotte Schiel zum 82. Geburtstag am Frau Anna Heinemann zum 95. Geburtstag am Frau Ellen Reiß zum 74. Geburtstag am Frau Karin Deißenroth zum 68. Geburtstag ALKERSLEBEN BÖSLEBEN- WÜLLERSLEBEN Bösleben am Herrn Frank Künzel zum 68. Geburtstag am Herrn Roland Graube zum 70. Geburtstag am Frau Gertraud Haefs zum 66. Geburtstag am Frau Irma Lämmerzahl zum 77. Geburtstag am Herrn Volkmar Scheit zum 75. Geburtstag am Herrn Harry Mund zum 81. Geburtstag Wüllersleben am Frau Gerda Lutz zum 82. Geburtstag am Herrn Ewald Wellendorf zum 83. Geburtstag am Frau Regina Boehnert zum 72. Geburtstag am Herrn Hermann Kittel zum 78. Geburtstag DORNHEIM am Frau Karin Steger zum 69. Geburtstag am Frau Johanna Bräutigam zum 84. Geburtstag am Frau Rosemarie Keith zum 70. Geburtstag am Frau Maria Klingner zum 87. Geburtstag am Herrn Günter Seever zum 68. Geburtstag SONSTIGE MITTEILUNGEN Europäischer Wildlachs kehrt zurück! Im Jahr 2007 wurden die Sanierungsarbeiten an der Brücke am Dorfplatz in Dornheim und dem darunter verlaufenden Bach fertig gestellt. Damit war die erste Stufe eines umfangreichen und in dieser Gegend einmaligen Naturschutzprojektes umgesetzt. Nun ist es endlich soweit. Die Gemeinde Dornheim erhielt positiven Bescheid über Bereitstellung von Fördermitteln der europäischen Union zur Wiederherstellung der Leichgebiete des vom Aussterben bedrohten europäischen Wildlachses. Noch in diesem Frühjahr werden Junglachse in ihren ehemaligen Leichgebiet den Dornheimer Teichen ausgesetzt mit der Hoffnung, dass sie eines Tages über die Gera in unseren Dorfbach nach Dornheim zurückfinden. Auslöser für dieses umfangreiche Projekt war unter anderem die Eintragung in der Ortschronik vom 26. Mai 1789: Beim Abfischen des Dorfbaches (Bachschleife) wurden 27 Lachse an einem Vormittag gefangen. Dieses Projekt wird weiterhin durch die Thüringer Angelverbände und der Naturschutzbehörde des lim-kreises tatkräftig unterstützt. Voraussichtlicher Termin für den Fischbesatz ist der 2. Mai 2008.

10 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 03/08 ELLEBEN Gügleben am Frau Lisbeth Wagner zum 87. Geburtstag Riechheim am Herrn Klaus Hammann zum 68. Geburtstag am Herrn Peter Reichardt zum 68. Geburtstag am Herrn Peter Heitzig zum 68. Geburtstag am Herrn Dr. Ernst Luschnitz zum 78. Geburtstag am Frau Waltrud Reichardt zum 65. Geburtstag am Frau Helga Klotz zum 68. Geburtstag ELXLEBEN am Herrn Detlef Schaube zum 65. Geburtstag am Frau Renate Saft zum 65. Geburtstag am Herrn Martin Enders zum 74. Geburtstag am Frau Christel Hofmann zum 68. Geburtstag am Herrn Lorenz Köllmer zum 67. Geburtstag am Frau Gudrun Köllmer zum 70. Geburtstag am Frau Ilse Meißner zum 92. Geburtstag VEREINE UND VERBÄNDE Wechsel an Elxlebener Feuerwehrspitze Am fand die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Elxleben statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde der neue Ortsbrandmeister Jörn Köllmer mit großer Mehrheit gewählt. Parallel begleitet er den Posten als Vereinsvorsitzender des Feuerwehrvereins Elxleben e. V. Als stellvertretenden Ortsbrandmeister wählten die Mitglieder der Feuerwehr Elxleben André Wagner und dessen Vertreter Sebastian Bürge. Der Bürgermeister der Gemeinde Elxleben Klaus Böhm bestellte noch im Rahmen der Versammlung die Kameraden offiziell in ihre Ämter und dankte dem scheidenden Ortsbrandmeister Herrn Andreas Hartig, der am sein Amt niederlegte, für seine 14-jährige Arbeit. Er erhielt dazu auch die Ehrenmedaille des Kreisfeuerwehrverbandes in Bronze. Die erste große Amtshandlung des neuen Ortsbrandmeisters wird die Organisation des Tages der offenen Tür am sein. Dieser findet im direkten Anschluss an das Maiturnier der Sportfreunde Elxleben e. V. im Bereich des Bürgersportparkes und des Gerätehauses statt. Dazu lädt die Feuerwehr Elxleben schon jetzt alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein. Weiterhin bekräftigte die neue Wehrleitung Pläne, die Altersund Ehrenabteilung verdienter Kameraden zu aktivieren und somit ihre Erfolge und Leistungen zu würdigen. Hierzu soll in naher Zukunft eine erste Zusammenkunft mit den Altersveteranen der Elxlebener Feuerwehr stattfinden. Auch die Zusammenarbeit mit den Wehren der Nachbargemeinden soll weiter gefestigt und ausgebaut werden, um den Schutz aller Bürger zu verbessern. Jörn Köllmer Ortsbrandmeister KIRCHLICHE NACHRICHTEN Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im Kirchspiel Elxleben April 2008 Seid stets bereit, jedem Rede und Antwort zu stehen, der nach der Hoffnung fragt, die euch erfüllt. 1. Petr 3,1 5 Dienstag, 1. April Uhr Gügleben, Gemeindenachmittag Freitag, 4. April Uhr Elxleben, Treffen der Vorkonfirmanden und Konfirmanden Sonntag, 6. April Uhr Ettischleben, Gottesdienst Uhr Alkersleben, Gottesdienst Uhr Gügleben, Gottesdienst Montag, 7. April Uhr Elxleben, Frauenkreis Dienstag, 8. April Uhr Elxleben, Seniorenkreis Sonntag, 13. April Uhr Elxleben, Gottesdienst Uhr Elleben, Gottesdienst Uhr Riechheim, Gottesdienst Mittwoch, 16. April Uhr Alkersleben, Frauenkreis Samstag, 19. April Uhr Elxleben, Andacht mit Taufe Dienstag, 22. April Uhr Elxleben, Mini-Club Freitag, 25. April Uhr Elxleben, Treffen der Vorkonfirmanden und Konfirmanden Uhr Elxleben, Filz-Kurs

11 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 03/08 Sonntag, 27. April Termin: 25. April Uhr Alkersleben, Gottesdienst mit Goldener Konfirmation und Abendmahl Zeit: Ort: Uhr Pfarrhaus in Elxleben, Klostergasse Uhr Elxleben, Gottesdienst mit Goldener Konfirmation Kosten: 12,00 EUR (zzgl. Material ca. 2,00-5,00 EUR) und Abendmahl Mittwoch, 30. April Bitte 2-3 Frotteehandtücher und - wenn vorhanden - Noppenfolie mitbringen Uhr Ettischleben, Gospelkonzert Anmeldung an Claudia Tischer, Telefon 0361/ oder filzbu.de@web.de. Max. 8 Teilnehmer (mindestens 4) - also gleich anmelden. Mini-Club Filzen für Kinder ab Klasse 4 Mittwoch, den 14. Mai 2008, bis Uhr im Pfarrhaus (Krabbelgruppe) für alle kleinen Leute von 0-3 Jahren! in Elxleben. Kosten: 5,- EUR (zzgl. Material ca. 2,- EUR) Anmeldung an Claudia Tischer, Telefon 0361/ oder filzbu.de@web.de. Max. 8 Teilnehmer (mindestens 4) - also gleich anmelden. Habt ihr Lust auf gemeinsames Singen, Spielen, Toben und Basteln mit Gleichaltrigen? Dann nichts wie hin ins Pfarrhaus in Elxleben (Klostergasse 109). Wir treffen uns am Dienstag, dem 22. April 2008, von 9.30 bis Uhr. Eltern dürfen mitgebracht werden. Wir freuen uns auf euren Besuch! Filzen für Einsteiger (und Auskenner) In diesem Kurs wollen wir experimentieren und aus Wolle, Seife und Wasser zuerst einige Grundformen herstellen: Blüten, Bälle, Perlen, Kugeln, Schnüre und Ringe. Mit solch kleinen Projekten können Sie das Material kennen lernen - praktisch erspüren, bevor wir Sitzflächen, Bilder, Eierwärmer, Schals, Schälchen oder kleine Taschen filzen. Das Wunderbare am Filzen ist, es gelingt immer! Vielleicht anders - etwas größer, kleiner, runder oder länger - aber Wolle ist ein lebendiges Material und Filzen ist auch experimentieren und Kreativität ausleben. Impressum: Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, Kirchheim Tel.: / , Fax: / Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich GmbH In den Folgen 43, Langewiesen Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Verantwortlich für den Anzeigenteil: Werner Stracke Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg (Gemeinden: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. KIRCHHEIM Kirchheim am Herrn Werner Wagner zum 87. Geburtstag am Herrn Herbert Langer zum 74. Geburtstag am Herrn Peter Braun zum 65. Geburtstag am Frau Lya Köhler zum 81. Geburtstag am Frau Ulrike Schütze zum 65. Geburtstag am Frau Helga Penzler zum 66. Geburtstag am Frau Irmgard Schade zum 80. Geburtstag am Frau Renate Plischke zum 69. Geburtstag am Herrn Manfred Schütze zum 67. Geburtstag Bechstedt-Wagd am Herrn Edmund Pankau zum 69. Geburtstag am Herrn Harry Grün zum 77. Geburtstag am Herrn Wolfgang Paukert zum 69. Geburtstag am Frau Marion Hendrich zum 64. Geburtstag Werningsleben am Frau Rita Reichelt zum 65. Geburtstag VEREINE UND VERBÄNDE Jugendfeuerwehr Kirchheim Am fand in Geraberg der Sportwettbewerb der Kreisjugendfeuerwehr Ilm-Kreis statt. Bei diesem Wettbewerb mussten die Jugendlichen der Jugendfeuerwehren verschiedene Stationen absolvieren. Eine Station war es, in kurzer Zeit so viele Körbe mit einem Basketball zu werfen wie möglich. Eine weitere Station war das Geschick der Jugendlichen zu testen. Aber zum Schluss mussten sie zeigen, dass sie als zukünftige Feuerwehrleute nicht nur die Stange runter rutschen, sondern auch wieder hinauf klettern können. Bei allen diesen Stationen schnitt die Jugendfeuerwehr Kirchheim mit guten Leistungen ab, so dass sie zum Schluss den 1. Platz belegte.

12 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 03/08 An der Sternwarte Kirchheim wurde ein extrasolarer Planet nachgewiesen Die Planeten unseres Sonnensystems sind sicher jedem bekannt. Die hellsten bis einschließlich Saturn kann man mit bloßem Auge am nächtlichen Himmel sehen. Weiter entfernte Planeten wie Uranus und Neptun sind dagegen nur mit einem Fernrohr zu beobachten. Noch weitaus schwieriger gestaltet sich die Beobachtung von Planeten um fremde Sterne, so genannte Exoplaneten. Diese sind selbst mit den größten derzeit verfügbaren Fernrohren aufgrund der unvorstellbar großen Entfernungen im Universum nicht direkt zu sehen. Bis vor wenigen Jahren haben die Astronomen noch darüber spekuliert, ob es überhaupt Planeten um andere Sterne gibt oder ob unser Sonnensystem einzigartig ist. Mit Hilfe moderner Teleskope und Spezialkameras ist es jedoch seit einigen Jahren möglich, auch Exoplaneten indirekt nachzuweisen. Einem Aufruf italienischer Astronomen folgend, haben sich die Amateurastronomen der Volkssternwarte Kirchheim an die Beobachtung des Ende letzten Jahres entdeckten Exoplaneten mit der Katalognummer XO-2b im Sternbild Luchs herangewagt. Mit dem Einsatz modernster Technik und unter Verwendung spezieller Software konnte eine Helligkeitsschwankung des Sterns und damit die Existenz des Planeten nachgewiesen werden. Der im Sternbild Luchs stehende Stern ähnelt unserer Sonne, ist aber 500 Lichtjahre entfernt. Der Planet ist etwa halb so groß wie Jupiter und so nah an seiner Sonne, dass er diese in nur zwei Tagen umrundet. Weitere Einzelheiten erläutern wir Ihnen gern bei einem Besuch unserer Sternwarte. Ab 30. März laden wir Sie bei wolkenlosem Himmel jeden Sonntag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr zu Beobachtungen der Sonne ein. Mit Hilfe spezieller Filter und Prismen können Sie verschiedene Formen der Sonnenaktivität, wie Protuberanzen und Sonnenflecken, beobachten. Für kurzfristige Anfragen erreichen Sie uns an der Sternwarte unter Tel Das Team der Volkssternwarte Kirchheim OSTHAUSEN- WÜLFERSHAUSEN Osthausen am Herrn Armin Wölbing zum 68. Geburtstag am Frau Hannelore Mc Cracken zum 79. Geburtstag am Frau Margot Dittmer zum 64. Geburtstag am Frau Marianne Hoyer zum 74. Geburtstag am Herrn Rolf Schwarz zum 77. Geburtstag Wülfershausen am Frau Ottilie Grauel zum 89. Geburtstag am Frau Karin Nüchter zum 66. Geburtstag Brennholzverkauf Brennholz (Esche und Ahorn) 2 m lang zu verkaufen. Zu erfragen unter Mobilfunk 0174/ Gemeindearbeiter. gez. Siegfried Gräbedünkel Bürgermeister SONSTIGE MITTEILUNGEN ROCKHAUSEN am Frau Martha Lange zum 98. Geburtstag am Frau Helgard Lämmerzahl zum 65. Geburtstag

13 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 03/08 WITZLEBEN Witzleben am Frau Gisela Steede zum 73. Geburtstag am Herrn Egon Hübner zum 78. Geburtstag am Herrn Lothar Petzold zum 67. Geburtstag am Herrn Friedhelm Kästner zum 68. Geburtstag am Frau Marie Knobloch zum 69. Geburtstag Achelstädt am Frau Gisela Koch zum 78. Geburtstag am Herrn Erich Lutz zum 71. Geburtstag Ellichleben am Frau Ingrid Leuthardt zum 72. Geburtstag am Frau Anni Raue zum 76. Geburtstag am Herrn Bringfried Bürger zum 69. Geburtstag am Herrn Rolf Apel zum 68. Geburtstag am Herrn Herbert Schenke zum 65. Geburtstag SONSTIGE MITTEILUNGEN Dank an alle Helfer Wir sind überwältigt von der Hilfsbereitschaft und Unterstützung während und nach dem Brand in unserem Haus. Dafür gilt unser herzlichster Dank den Kameraden und Kameradinnen der Feuerwehren Witzleben, Stadtilm und Achelstädt für ihr schnelles und umsichtiges Handeln. Für die sofortige Nachbarschaftshilfe durch die Familien Anton Knobloch und Peter Urspruch sowie unsere Angehörigen, die sich rührend um uns alle sorgten ebenfalls vielen, vielen Dank. Wir danken den Familien Bernd Sauerbrey, Rene Poller und Karl-Heinz Schwarz für ihre Fürsorglichkeit und Bereitstellung Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im Kirchspiel Witzleben für den Monat April Montag, 31. März Uhr Konfirmanden in Witzleben Samstag, 05. April Uhr Goldene Konfirmation in Achelstädt Sonntag, 06. April Uhr Wülfershausen Uhr Witzleben Montag, 07. April Uhr Vorkonfirmanden in Witzleben Umzug des Katasterbereiches Saalfeld mit den Dienststellen Ilmenau, Rudolstadt und Sonneberg Der Katasterbereich Saalfeld des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation zieht mit seinen Dienststellen Ilmenau, Rudolstadt und Sonneberg in der Zeit vom 3. bis zum 14. März 2008 in Saalfeld in eine neue Liegenschaft. Mit dem Umzug erfolgt die Konzentration der vier Dienststellen an einem Standort. Ab dem 3. März 2008 erreichen Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Katasterbereiches unter folgender Anschrift: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße Saalfeld Neue Telefon- und Faxnummern Zentrale: Tel.: Fax: Auskunft Kataster: Tel.: Fax: poststelle.saalfeld@tlvermgeo.thueringen.de von Unterstellmöglichkeiten für uns und unsere Kinder. Sehr gerührt waren wir von der zahlreichen und vielfältigen Unterstützung durch unsere Freunde, Bekannte und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Witzleben, die sich beim Aufräumen nicht geschont haben. Leute, das war einfach toll von euch! Ein besonderes Dankeschön an die Fa. Feickert sowie an all unsere Arbeitskollegen, die uns sofort auf verschiedene Weise Hilfe und Unterstützung spendeten. Herzlichen Dank Angela und Karsten Specht KIRCHLICHE NACHRICHTEN Mittwoch, 09. April Uhr Gottesdienst zur silbernen Hochzeit Wülfershausen Sonntag, 13. April Uhr Bösleben Uhr Ellichleben Mittwoch, 23. April Uhr Gemeindenachmittag in Osthausen Uhr Gesprächskreis in Osthausen Sonntag, 27. April Uhr Osthausen Uhr Wülfershausen Uhr Achelstädt MITTEILUNGEN ANDERER EINRICHTUNGEN Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Tel.: Fax: gutachter.saalfeld@tlvermgeo.thueringen.de Sprechzeiten: Mo - Fr 08:00-12:00 Uhr Mo - Mi 13:00-15:30 Uhr Do auch 13:00-18:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung. Während des Umzuges sind wir nur bedingt auskunftsfähig, Sie erreichen uns in dieser Zeit unter der zentralen Einwahl; Tel.: Ab 14. März 2008 sind wir in allen Bereichen wieder auskunftsfähig.

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