und Umwelt Städtische Friedhofsverwaltung Betriebscontrolling RGU-FHV-CB
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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 von für 7 Gesundheit und Umwelt Städtische Friedhofsverwaltung Betriebscontrolling RGU-FHV-CB Teurer Tod in München Vergleich der Grabkosten in München und anderen Städten Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der FDP vom Anlage Beschluss des Gesundheitsausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Am 28. Oktober 2010 stellte die Stadtratsfraktion der FDP den Antrag: Teurer Tod in München Vergleich der Grabkosten in München und anderen Städten Der Stadtrat möge beschließen: In der Landeshauptstadt München werden die Grabkosten neu berechnet und entsprechend gesenkt. Dieser Berechnung werden die Grabkosten anderer deutscher Städte (Vergleich der Kosten) zu Grunde gelegt. Prüfung der Aeternitas endatenbank Vom Referat für Gesundheit und Umwelt, Städtische Friedhofsverwaltung wurden darauf hin die im Internet dargestellten Angaben der Verbraucherschutz-Organisation für das Friedhofs- und Bestattungswesen Aeternitas überprüft. Die Recherche hat ergeben, dass Aeternitas für München Grabarten dargestellt hat, die es in München nicht gibt. So wurden Angaben über Kosten zu Reihengräbern gemacht, obwohl die Städtische Friedhofsverwaltung der Landeshauptstadt München ausschließlich Wahlgräber anbietet, die ein Totengedenken über Generationen hinweg ermöglichen. Ferner hat Aeternitas in die Darstellung auch en einbezogen, die nur in Ausnahmefällen erhoben werden müssen. Hierbei handelt es sich um die enpositionen Beisetzungsbewilligung (Annahmegebühr) in Höhe von 28,00 und Benutzung einer Kühlzelle (Zellen) in Höhe von 32,00.
2 Seite 2 von 7 Die für eine Beisetzungsbewilligung wird nur in Fällen erhoben, in denen die Inhaberin/der Inhaber eines Grabnutzungsrechts andere Verstorbene als Familienmitglieder bestatten lassen möchte. Die Kühlzellenbenutzung wird dann erhoben, wenn aus rechtlichen oder sonstigen Gründen eine/ein Verstorbene/r nach der 96-stündigen Bestattungsfrist bestattet oder eingeäschert wird. Nach Darstellung von Aeternitas fallen in München bei einer Sargbestattung für ein Erdwahlgrab insgesamt 1.852,00 und für eine Urnenbeisetzung in ein Urnenwahlgrab 1.073,00 an en an. Nicht berücksichtigt bei Aeternitas sind dabei die Positionen für die Einäscherung (nur Urnenbeisetzung), die Benutzung der Leichenhalle und die Aufbahrung. In der nachstehenden Tabelle 1 sind die in München fälligen en ohne die en, die nur in Ausnahmefällen erhoben werden, dargestellt. Um die en vergleichen zu können, wurden auch nur die Positionen verwendet, die in der Aeternitas endatenbank dargestellt sind. Tabelle 1: Bestattungsgebühren der Landeshauptstadt München Sargbestattung Urnenbeisetzung Bestattungsgebühren 1.082,00 403,00 Graberwerb 10 Jahre 350,00 250,00 Grabmalgenehmigung 80,00 80,00 Summe 1.512,00 833,00 Vergleichsberechnung der Stadtratsfraktion der FDP und Würdigung durch die Städtische Friedhofsverwaltung In der von der Stadtratsfraktion der FDP vorgenommenen Vergleichsberechnung mit den Werten aus der Aeternitas endatenbank wurden die bei einer Bestattung anfallenden en, also Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren aufsummiert und durch die in München gültige in der Regel 10-jährige Ruhefrist dividiert. Da viele andere Städte auf Grund der Bodenverhältnisse bedeutend höhere Ruhefristen haben, in der Regel 20 bis 30 Jahre, führt eine solche Division zu verzerrten Ergebnissen. Aeternitas hat deshalb aus gutem Grund die en nicht auf das einzelne Jahr herunter gebrochen. Obwohl eine solche Division zu verzerrten Ergebnissen führt, hat die Städtische Friedhofsverwaltung eine Vergleichsberechnung angestellt, bei der von einer 25-jährigen Grabnutzung ausgegangen wird.
3 Seite 3 von 7 In diese Vergleichsberechnung wurden alle bei einer Bestattung anfallenden Kosten aufgenommen, auch diejenigen, die in der Aufstellung von Aeternitas nicht enthalten sind (Benutzung der Leichenhalle und Aufbahrung). Tabelle 2: Münchner Friedhofsgebühren auf 25 Jahre verteilt Sargbestattung Urnenbeisetzung Bestattungsgebühren 1.276,00 789,00 Graberwerb 25 Jahre 875,00 625,00 Grabmalgenehmigung 80,00 80,00 Summe 2.231, ,00 enbelastung p.a. 89,24 59,76 Von der Stadtratsfraktion der FDP wurde auf der Grundlage der Aeternitas Datenbank eine durchschnittliche für eine Sargbestattung von 110,71 und für eine Urnenbeisetzung von 73,16 ermittelt. Bei einer angenommenen 25-jährigen Grabnutzung liegen die en der Landeshauptstadt München mit 89,24 für eine Sargbestattung inkl. Erdwahlgrab und 59,76 für eine Urnenbeisetzung inkl. Urnenwahlgrab deutlich unter dem von der Stadtratsfraktion der FDP ermittelten bundesweiten Schnitt, der überdies von Kosten für erheblich günstiger zu bewirtschaftende Reihengräber ausgeht und die Kosten für Leichenhalle und Aufbahrung nicht berücksichtigt. Objektiver envergleich der einzelnen Städte Um die en in den einzelnen Städten objektiv vergleichen zu können, müssen die Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren getrennt verglichen werden. In der nachstehenden Tabelle 3 sind die en differenziert nach Bestattungs- und Grabnutzungskosten dargestellt. In diesen en sind einheitlich für alle Städte folgende enbestandteile enthalten: Durchführung der Sargbestattung oder Urnenbeisetzung Benutzung der Trauerhalle Grabnutzung für die Dauer der Ruhefrist Grabmalgenehmigung.
4 Seite 4 von 7 Tabelle 3: envergleich Stadt Ruhefrist in Jahren Sarg- Bestattung Erdwahlgrab Jahresgebühr EWG Urnenbeisetzung Urnenwahlgrab Jahresgebühr UWG Berlin ,00 520,00 26,00 288,00 520,00 26,00 Bremen 25 *) 980, ,00 65,88 364, ,00 54,35 Düsseldorf , ,00 59,50 375, ,00 37,00 Frankfurt (M) ,00 966,00 48, ,00 905,00 45,25 Hamburg , ,00 65,00 428, ,00 51,00 Hannover , ,00 81,56 564, ,00 49,72 Köln , ,00 60,52 586, ,00 59,20 München ,00 350,00 35,00 583,00 250,00 25,00 München bei ,00 500,00 München bei ,00 625,00 Nürnberg ,00 310,00 31,00 468,00 160,00 16,00 Stuttgart , ,00 76, , ,00 76,00 *) In Bremen besteht für Urnen abweichend von der Ruhefrist für Sargbestattungen eine Ruhefrist von 20 Jahren. Quelle: Aeternitas-endatenbank, Stand: Da es sich hier um eine einmalige handelt, kann bei den Bestattungsgebühren ein Mittelwert gebildet werden. Dieser liegt für eine Sargbestattung bei 1.088,50 und für eine Urnenbeisetzung bei 635,60. Bei Sargbestattungen liegt die Landeshauptstadt München geringfügig über, bei Urnenbeisetzungen geringfügig unter dem Mittelwert. Insgesamt liegen die Münchner Bestattungsgebühren jedoch im Durchschnitt der von der FDP-Stadtratsfraktion ausgewählten Großstädte. Bei den Grabnutzungsgebühren kann sinnvollerweise nur die Jahresgebühr verglichen werden. Im Vergleich mit den meisten übrigen Städten hat München mit 35,00 für ein Erdwahlgrab und 25,00 für ein Urnenwahlgrab sehr geringe en. Nur Berlin und Nürnberg bieten günstigere Grabnutzungsgebühren als München an. Bezogen auf die erforderliche Mindestruhefrist liegen die en der Landeshauptstadt mit 350,00 für ein Erdgrab und 250,00 für ein Urnengrab am unteren Ende der Skala. Nur Nürnberg hat günstigere en für Wahlgräber. Inwieweit die Angaben in der Aeternitas-endatenbank zu anderen Städten korrekt sind, konnte vom Referat für Gesundheit und Umwelt, Städtische Friedhofsverwaltung nicht überprüft werden.
5 Seite 5 von 7 Aeternitas wurde mit Schreiben vom 8. November 2010 aufgefordert, seine endatenbank hinsichtlich der Münchner Daten zu berichtigen bzw. die fehlerhaften Positionen zu streichen. Dies ist mittlerweile erfolgt. Nächste enkalkulation Der Stadtrat hat am die Neukalkulation über die Benutzungsgebühren für die Friedhofseinrichtungen der Landeshauptstadt München sowie die Verwaltungsgebühren der Städtischen Friedhofsverwaltung (Tarifgruppe 73 der Kostensatzung) zum beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde wiederum ein 4-jähriger Kalkulationszeitraum festgelegt, der am endet. Im Frühsommer des Jahres 2012 wird das Referat für Gesundheit und Umwelt dem Stadtrat eine neue enkalkulation zum vorlegen. Entsprechend dem Stadtratsziel Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bemüht sich die Städtische Friedhofsverwaltung intensiv, für den kommenden Kalkulationszeitraum von 2012 bis 2016 die en stabil zu halten. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Der Korreferent des Referates für Gesundheit und Umwelt, Herr Stadtrat Klaus Peter Rupp, der zuständige Verwaltungsbeirat, Herr Stadtrat Michael Leonhart, sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten.
6 Seite 6 von 7 II. Antrag des Referenten 1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Referenten zur Kenntnis, dass die Bestattungsgebühren in München im Durchschnitt liegen und die Münchner Grabnutzungsgebühren im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten sehr günstig sind. 2. Die Satzung über die en für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt München (Friedhofsgebührensatzung) sowie die Tarifgruppe 73 der Kostensatzung bleiben bis zum Inkrafttreten der neuen ensatzung ab unverändert. 3. Der Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der FDP vom ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit bleibt der Vollversammlung des Stadtrates vorbehalten. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat
7 Seite 7 von 7 IV. Abdruck von I. mit III. (Beglaubigungen) über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB V. Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB zur weiteren Veranlassung (Archivierung, Hinweis-Mail).
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