Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen

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1 Industrie- andelskmer für Rheinhessen ntrag intragung irmenident-nr. rhebung für Umschüler (urchführenden der Umschulungsmaßnahme) dem Umzuschulenden Ne, Vorne Straße, ausnummer eburtsdatum eburtsort ie usbildungsordnung sowie ngaben zur zeitlichen liederung des Umschulungsabls (usbildungsplan) sind estandteile ie usbildungsordnung zurintragung Verzeichnis zeitlichender liederung des UmÄnderungen des wesentlichen sowie schulungsabls (usbildungsplan) sind estandteile erufsausbildungsverhältnisse bei der Industrie andelskmer mit der achrichtung / dem Schwerpunkt ie Umschulungszeit ( 2) dauert unter erücksichtigung des bisherigen ildungsweges gr der nachgewiesenen e er Umschulende zahlt dem Umzuschulenden eine e esuchte Schule (zutr. bitte ankr.) auptschule POS Polytech. Obersch. Sonderschule Realschule ymnasium OS rweit. Obersch. Oberstufenzentrum estschule erufsvorbereitungshr erufsgrbildungshr erufsfachschule achoberschule Sonst. berufl. Vollz.-Schulen ochschule (inkl. S) Sonstige Schule ie umstehenden Vereinbarungen sind egenstand Vertrages bschluss (zutr. bitte ankr.) 1 auptschulabschluss 2 Qual. auptschulabschl. 3 Mittl. ildungsabschluss 4 achhochschulreife 5 ochschulreife 6 ochschulabschluss 8 bschluss (nicht 1-6) 9 ohne bschluss er Umschulende (etrieb)

2 Industrie- andelskmer für Rheinhessen Umschulungsvertrag irmenident-nr. (urchführenden der Umschulungsmaßnahme) dem Umzuschulenden Ne, Vorne Straße, ausnummer eburtsdatum eburtsort ie usbildungsordnung sowie ngaben zur zeitlichen liederung des Umschulungsabls (usbildungsplan) sind estandteile ie usbildungsordnung zurintragung Verzeichnis zeitlichender liederung des UmÄnderungen des wesentlichen sowie schulungsabls (usbildungsplan) sind estandteile erufsausbildungsverhältnisse bei der Industrie andelskmer mit der achrichtung / dem Schwerpunkt ie Umschulungszeit ( 2) dauert unter erücksichtigung des bisherigen ildungsweges gr der nachgewiesenen e er Umschulende zahlt dem Umzuschulenden eine e ie umstehenden Vereinbarungen sind egenstand Vertrages er Umschulende (etrieb) er Umschulende gewährt außerdem folgende Zuwendungen: Soweit ein Kostenträger/Rehabilitationsträger Leistungen gewährt, wird die Vergütung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Vorschriften geregelt.

3 Industrie- andelskmer für Rheinhessen Umschulungsvertrag irmenident-nr. (urchführenden der Umschulungsmaßnahme) dem Umzuschulenden Ne, Vorne Straße, ausnummer eburtsdatum eburtsort ie usbildungsordnung sowie ngaben zur zeitlichen liederung des Umschulungsabls (usbildungsplan) sind estandteile ie usbildungsordnung zurintragung Verzeichnis zeitlichender liederung des UmÄnderungen des wesentlichensowie schulungsabls (usbildungsplan) sind estandteile erufsausbildungsverhältnisse bei der Industrieandelskmer mit der achrichtung / dem Schwerpunkt ie Umschulungszeit ( 2) dauert unter erücksichtigung des bisherigen ildungsweges gr der nachgewiesenen e er Umschulende zahlt dem Umzuschulenden eine e ie umstehenden Vereinbarungen sind egenstand Vertrages er Umschulende (etrieb) er Umschulende gewährt außerdem folgende Zuwendungen: Soweit ein Kostenträger/Rehabilitationsträger Leistungen gewährt, wird die Vergütung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Vorschriften geregelt.

4 Industrie- andelskmer für Rheinhessen Umschulungsvertrag irmenident-nr. (urchführenden der Umschulungsmaßnahme) dem Umzuschulenden Ne, Vorne Straße, ausnummer eburtsdatum eburtsort ie usbildungsordnung sowie ngaben zur zeitlichen liederung des Umschulungsabls (usbildungsplan) sind estandteile ie usbildungsordnung zur Verzeichnis zeitlichenderliederung des UmÄnderungen des wesentlichen sowie intragung erufsausbildungsverhältnisse bei der Industrie andelskmer schulungsabls (usbildungsplan) sind estandteile mit der achrichtung / dem Schwerpunkt ie Umschulungszeit ( 2) dauert unter erücksichtigung des bisherigen ildungsweges gr der nachgewiesenen e er Umschulende zahlt dem Umzuschulenden eine e ie umstehenden Vereinbarungen sind egenstand Vertrages er Umschulende (etrieb) er Umschulende gewährt außerdem folgende Zuwendungen: Soweit ein Kostenträger/Rehabilitationsträger Leistungen gewährt, wird die Vergütung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Vorschriften geregelt.

5 1 - Zweck der Umschulung Mit der Umschulung werden dem Umzuschulenden durch eine den besonderen rfordernissen der beruflichen rwachsenenbildung entsprechende usbildung mit verkürzter usbildungszeit die in der usbildungsordnung vorgeschriebenen Kenntnisse ertigkeiten vermittelt. 2 - auer der Umschulung 1. ie Umschulungszeit wird unter erücksichtigung der nachgewiesenen erufsausbildung bzw. der bisher ausgeübten Tätigkeit entsprechend den rfordernissen vereinbart. siehe *) 2. ei vorzeitig bestandener Umschulungsprüfung das Umschulungsverhältnis mit Mitteilung des Prüfungsergebnisses. 3. ine Verlängerung des Umschulungsverhältnisses kann ntrag des Umzuschulenden bei Vorliegen wichtiger ründe (z.. längere Krankheit, Unfall) vereinbart werden, wenn eine solche Verlängerung zum rreichen des Umschulungszieles notwendig ist 1 ). 4. Probezeit siehe *). 5 - Vorzeitige eendigung 1. kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem r gekündigt werden. ls wichtiger r für den Umzuschulenden gelten auch soziale filiäre Schwierigkeiten, der Wegfall der Leistungen eines Kostenträgers/Rehabilitationsträgers sowie Schwierigkeiten, die eine ehinderung zurückzuführen sind. ie Kündigung muss schriftlich unter ngabe des res erfolgen. 2. Sofern eine Probezeit vereinbart wird, kann das Umschulungsverhältnis während der Probezeit ohne inhaltung einer Kündigungsfrist ohne ngabe von ründen gekündigt werden. 6 - Wöchentliche Umschulungszeit, Urlaub siehe *) 1. ie Verteilung der wöchentlichen Umschulungszeit die Wochentage richtet sich nach der für den etrieb geltenden Ordnung bzw. nach der zeitlichen liederung, des innerbetrieblichen usbildungsplanes. 2. er Umschulende gewährt dem Umzuschulenden Urlaub nach den geltenden estimmungen. 3 - Pflichten des Umschulenden er Umschulende (urchführende der Umschulungsmaßnahme) verpflichtet sich: 1. dafür zu sorgen, dass alle ertigkeiten Kenntnisse, die zum rreichen des Umschulungszieles notwendig sind, in erwachsenengerechter Weise vermittelt werden. abei sind bei der Umschulung für einen anerkannten usbildungsberuf das usbildungsberufsbild, der usbildungsrahmenplan die Prüfungsanforderungen, bei der urchführung von Umschulungsmaßnahmen für andere erufe, für die von der zuständigen Stelle Prüfungen abgenommen werden, die hierfür erlassenen Prüfungsanforderungen zugre zu legen, 2. unter erücksichtigung der Nr. 1 einen Plan für die sachliche zeitliche liederung der Umschulung zu erstellen, der die individuellen betrieblichen elange berücksichtigt, 3. den besonderen elangen körperlich, geistig seelisch ehinderter Rechnung zu tragen, 4. nur solche Personen mit der urchführung der Umschulungsmaßnahme zu betragen, die nach ihrer usbildung erufserfahrung dafür qualifiziert sind, 5. die Maßnahme an usbildungsplätzen durchzuführen, die nach rt usstattung dazu geeignet sind, 6. dem Umzuschulenden alle Lern- ilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur urchführung der betrieblichen Umschulung zum blegen von Prüfungen erforderlich sind, 7. dem Umzuschulenden nur solche Tätigkeiten ufgaben zu übertragen, die dem Umschulungszweck dienen, 8. dem Umzuschulenden zur Teilnahme an Prüfungen Maßnahmen nach 3 Ziff. 10 die erforderliche Zeit zu gewähren ihn rechtzeitig zu den angesetzten Prüfungen anzumelden, 9. dem Umzuschulenden elegenheit zum esuch des erforderlichen achunterrichts zu geben ihn dazu freizustellen. 10. (Umschulungsmaßnahmen, außerhalb der usbildungsstätte) siehe *). 4 - Pflichten des Umzuschulenden 7 - Vergütung siehe *) er Umschulende zahlt dem Umzuschulenden ein Vergütung2). 8 - Zeugnis er Umschulende stellt dem Umzuschulenden bei eendigung der Umschulung ein Zeugnis aus. s muss ngaben enthalten über rt, auer Ziel der Umschulung sowie über die erworbenen Kenntnisse ertigkeiten des Umzuschulenden. uf Verlangen des Umzuschulenden sind auch ngaben über Leistung, besondere ähigkeiten ertigkeiten zunehmen. 9 - Sonstige Vereinbarungen siehe *) Rechtswirkse Nebenabreden, die das Umschulungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche rgänzung Umschulungsvertrages getroffen werden. 1 ) rhält der Umzuschulende Leistungen zur örderung der beruflichen ildung, so soll mit dem Kostenträger bzw. Rehabilitationsträger die Möglichkeit einer weiteren örderung rechtzeitig geklärt werden. ²) Soweit ein Kostenträger/Rehabilitationsträger Leistungen gewährt, wird die Vergütung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Vorschriften geregelt. verpflichtet sich 1. sich zu bemühen, die notwendigen ertigkeiten Kenntnisse zu erwerben, 2. an allen Maßnahmen nach 3 regelmäßig teilzunehmen, 3. aktiv im Rahmen der Umschulung mit anderen Personen, insbesondere den Lehrpersonen, zusmenzuarbeiten notwendigen nleitungen zu folgen, 4. Werkzeuge, Maschinen die sonstige usstattung sorgs zu behandeln, die rbeitsschutz- Unfallverhütungsvorschriften Regelungen, die die Ordnung des etriebes betreffen, zu beachten, 5. an Maßnahmen zur rmittlung des usbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind, 6. beim ernbleiben von der Umschulung unter ngabe von ründen dem Umschulenden unverzüglich Nachricht zu geben, 7. über etriebs- eschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. Stand:

6 1 - Zweck der Umschulung Mit der Umschulung werden dem Umzuschulenden durch eine den besonderen rfordernissen der beruflichen rwachsenenbildung entsprechende usbildung mit verkürzter usbildungszeit die in der usbildungsordnung vorgeschriebenen Kenntnisse ertigkeiten vermittelt. 2 - auer der Umschulung 1. ie Umschulungszeit wird unter erücksichtigung der nachgewiesenen erufsausbildung bzw. der bisher ausgeübten Tätigkeit entsprechend den rfordernissen vereinbart. siehe *) 2. ei vorzeitig bestandener Umschulungsprüfung das Umschulungsverhältnis mit Mitteilung des Prüfungsergebnisses. 3. ine Verlängerung des Umschulungsverhältnisses kann ntrag des Umzuschulenden bei Vorliegen wichtiger ründe (z.. längere Krankheit, Unfall) vereinbart werden, wenn eine solche Verlängerung zum rreichen des Umschulungszieles notwendig ist 1 ). 4. Probezeit siehe *). 5 - Vorzeitige eendigung 1. kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem r gekündigt werden. ls wichtiger r für den Umzuschulenden gelten auch soziale filiäre Schwierigkeiten, der Wegfall der Leistungen eines Kostenträgers/Rehabilitationsträgers sowie Schwierigkeiten, die eine ehinderung zurückzuführen sind. ie Kündigung muss schriftlich unter ngabe des res erfolgen. 2. Sofern eine Probezeit vereinbart wird, kann das Umschulungsverhältnis während der Probezeit ohne inhaltung einer Kündigungsfrist ohne ngabe von ründen gekündigt werden. 6 - Wöchentliche Umschulungszeit, Urlaub siehe *) 1. ie Verteilung der wöchentlichen Umschulungszeit die Wochentage richtet sich nach der für den etrieb geltenden Ordnung bzw. nach der zeitlichen liederung, des innerbetrieblichen usbildungsplanes. 2. er Umschulende gewährt dem Umzuschulenden Urlaub nach den geltenden estimmungen. 3 - Pflichten des Umschulenden er Umschulende (urchführende der Umschulungsmaßnahme) verpflichtet sich: 1. dafür zu sorgen, dass alle ertigkeiten Kenntnisse, die zum rreichen des Umschulungszieles notwendig sind, in erwachsenengerechter Weise vermittelt werden. abei sind bei der Umschulung für einen anerkannten usbildungsberuf das usbildungsberufsbild, der usbildungsrahmenplan die Prüfungsanforderungen, bei der urchführung von Umschulungsmaßnahmen für andere erufe, für die von der zuständigen Stelle Prüfungen abgenommen werden, die hierfür erlassenen Prüfungsanforderungen zugre zu legen, 2. unter erücksichtigung der Nr. 1 einen Plan für die sachliche zeitliche liederung der Umschulung zu erstellen, der die individuellen betrieblichen elange berücksichtigt, 3. den besonderen elangen körperlich, geistig seelisch ehinderter Rechnung zu tragen, 4. nur solche Personen mit der urchführung der Umschulungsmaßnahme zu betragen, die nach ihrer usbildung erufserfahrung dafür qualifiziert sind, 5. die Maßnahme an usbildungsplätzen durchzuführen, die nach rt usstattung dazu geeignet sind, 6. dem Umzuschulenden alle Lern- ilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur urchführung der betrieblichen Umschulung zum blegen von Prüfungen erforderlich sind, 7. dem Umzuschulenden nur solche Tätigkeiten ufgaben zu übertragen, die dem Umschulungszweck dienen, 8. dem Umzuschulenden zur Teilnahme an Prüfungen Maßnahmen nach 3 Ziff. 10 die erforderliche Zeit zu gewähren ihn rechtzeitig zu den angesetzten Prüfungen anzumelden, 9. dem Umzuschulenden elegenheit zum esuch des erforderlichen achunterrichts zu geben ihn dazu freizustellen. 10. 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