Pressekonferenz Freitag, 13. April 2018, 11 Uhr Arbeiterkammer Linz, Seminarraum 3

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1 Ihre Gesprächspartner/-innen: Dr. Johann Kalliauer Stephanie Neubauer Präsident der AK Oberösterreich Doktorandin (Dissertation zu dayli-frauen) Pressekonferenz Freitag, 13. April 2018, 11 Uhr Arbeiterkammer Linz, Seminarraum 3

2 Mehr als 3400 Frauen, fast die Hälfte älter als 50, haben 2013 durch die Pleite ihres Arbeitgebers dayli den Job verloren. Vier Jahre später hat Doktorandin Stephanie Neubauer, MSc die weitere berufliche Laufbahn dieser Arbeitnehmerinnen erforscht: Mehr als 70 Prozent haben innerhalb eines Jahres wieder Arbeit gefunden, für rund ein Fünftel hat die Suche länger gedauert. Die meisten sind nach wie vor im Handel beschäftigt. Viele haben aber einen Neustart in anderen Berufen gewagt vor allem im Gesundheitsbereich oder einen Lehrabschluss nachgeholt. Dabei war ihnen die Arbeitsstiftung enorm hilfreich. Wir haben die Dissertation unterstützt, weil wir belegt haben wollten, was wir ohnehin vermutet haben nämlich dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch nach Firmenpleiten und in einem reiferen Alter enorm flexibel und weiterbildungsbereit sind. Hut ab vor den dayli-frauen!, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Er sieht allerdings auch Verbesserungsbedarf für Konkurs-Opfer, etwa bei der Besteuerung in der Insolvenz oder bei der Anerkennung von Kompetenzen aus der beruflichen Praxis für einen Lehrabschluss. Wichtig ist außerdem, dass das Fachkräftestipendium für länger dauernde Umschulung nicht abgeschafft wird. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat die Dissertation der Doktorandin Stephanie Neubauer zum beruflichen Werdegang der ehemaligen dayli-mitarbeiterinnen im Rahmen des Förderungsprogramms für Studierende finanziell unterstützt und begleitet. Ein Ziel der Forschungsarbeit war es, herauszufinden, wie sich die Insolvenz auf die betroffenen Mitarbeiterinnen ausgewirkt hat, ob und wie leicht oder schwer sie wieder einen Job gefunden haben und welche Maßnahmen bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt besonders hilfreich waren. Zur Befragung und zur Autorin 3417 ehemalige dayli-mitarbeiterinnen wurden im Juli 2017 eingeladen, an einer Befragung zu ihrem beruflichen Werdegang nach der Firmenpleite teilzunehmen. 571 Frauen haben die Fragen beantwortet, das entspricht einer Rücklaufquote von 2

3 16,7 Prozent. Die Ergebnisse sind daher für die Grundgesamtheit der dayli-frauen repräsentativ. Die Doktorandin Stephanie Neubauer, MSc schreibt ihre Dissertation an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz. Frau Neubauer wurde von der AK zusätzlich zur finanziellen Förderung beim Druck und Versand der Fragebögen sowie bei der Dateneingabe unterstützt. Die Befragung wurde anonymisiert durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung (4. Juli 2013) waren beinahe drei Viertel der dayli-mitarbeiterinnen älter als 40 Jahre: 45 Prozent waren über 50 Jahre, jeweils 28 Prozent zwischen 40 und 49 sowie zwischen 20 und 39. Zwei Drittel waren weniger als zehn Jahre im Unternehmen, 30 Prozent von ihnen maximal ein Jahr. Mehr als 70 Prozent der ehemaligen dayli-mitarbeiterinnen fanden innerhalb eines Jahres wieder Arbeit. Davon haben 19 Prozent nahtlos in ein neues Beschäftigungsverhältnis gewechselt, 23 Prozent waren bis zu drei Monate arbeitslos, 17 Prozent bis zu sechs Monate, 13 Prozent bis zu einem Jahr. Für rund ein Fünftel hat die Arbeitssuche länger als ein Jahr gedauert, beinahe zwei Drittel von ihnen waren in der Arbeitsstiftung. Neun Prozent haben aus unterschiedlichen Gründen (bisher) keine Beschäftigung mehr aufgenommen: in Pension gegangen (fünf Prozent), keine passende Stelle gefunden (zwei Prozent), Ausbildung/Studium angefangen (ein Prozent), sonstige Gründe (ein Prozent). Vier Jahre später zum Zeitpunkt der Befragung waren 86 Prozent der ehemaligen dayli-frauen in einer Beschäftigung, fünf Prozent arbeitslos, zwei Prozent erwerbsinaktiv und sieben Prozent bereits in Pension. 3

4 Rund 65 Prozent sind im Handel geblieben, zirka sieben Prozent von ihnen haben mittlerweile eine Führungsposition. Von den 35 Prozent, die nach der Insolvenz ihre Tätigkeit geändert haben, haben die meisten in den Sozial- und Gesundheitsbereich (37 Prozent), in die Gastronomie/Beherbergung (14 Prozent) und in die Warenproduktion (9 Prozent) gewechselt. Die restlichen Umsteigerinnen arbeiten jetzt in den unterschiedlichsten Berufen. Als hilf- und erfolgreiches Instrument für ein berufliches Upgrade erwies sich die Arbeitsstiftung. 36 Prozent der dayli-frauen haben sie genutzt, die Mehrheit von ihnen war älter als 50. Nach langer Abstinenz in Kursen wieder die Schulbank zu drücken oder sich gar auf eine Umschulung einzulassen: Man kann die Leistungen der Arbeitnehmerinnen nicht hoch genug schätzen. Die Bereitschaft der Frauen zum Lernen war enorm groß. Viele haben mit einem oder mehreren Kursen berufliche Kenntnisse aufgefrischt oder nachgeholt, etwa EDV, Fremdsprachen oder Büro- und Rechnungswesen. Unglaubliche 26 Prozent waren dabei bereits zwischen 55 und 59 Jahren. Die Arbeitsstiftung hat Interessierten aber auch einen Neustart in einem anderen Beruf ermöglicht. Die beruflichen Umsteigerinnen haben sich hauptsächlich für Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen entschieden, beispielsweise zur Heimhelferin, Pflege- oder Ordinationsassistentin oder zur Fach- und Sozialbetreuerin für Alten- und Behindertenarbeit. Jede zweite dieser Absolventinnen war zum Zeitpunkt der Befragung bereits älter als 50 Jahre. Bemerkenswert ist auch, dass viele einen Lehrabschluss nachgeholt haben, zum Beispiel im Einzelhandel oder als Bürokauffrau. Für fast die Hälfte der Umfrageteilnehmerinnen hat sich die Arbeitssituation im Vergleich zu dayli verbessert, bei mehr als einem Viertel ist sie gleichgeblieben und für neun Prozent hat sie sich verschlechtert. Die restlichen Frauen haben dazu keine Antwort gegeben. 4

5 Positiv verändert haben sich in erster Linie die Sicherheit des neuen Jobs und die Entlohnung, für viele aber auch das Verhältnis zur/zum Vorgesetzten, die Weiterbildungsmöglichkeiten und der Einsatz nach den persönlichen Fähigkeiten. Bei den Verschlechterungen steht mit Abstand die nun größere Entfernung zum Arbeitsort an erster Stelle. Es folgen: Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Art der Tätigkeit sowie Aufstiegsmöglichkeiten. Rund 42 Prozent der ehemaligen dayli-mitarbeiterinnen hatten den Eindruck, Jobs aufgrund diskriminierenden Verhaltens nicht erhalten zu haben. Auffällig ist, dass 88 Prozent von ihnen überzeugt sind, aufgrund des Alters bei einer Stelle abgelehnt worden zu sein (Mehrfachnennungen waren möglich). Die vier am häufigsten mit Ja beantworteten Diskriminierungsgründe (Mehrfachnennungen möglich) in Prozent und nach Alter: Altersgruppe Alter Krankheit Familie Aussehen bis 29 Jahre bis 39 Jahre bis 49 Jahre über 50 Jahre Während jüngere Frauen (bis 30 Jahre) das Gefühl hatten, eher aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und/oder familiärer Verpflichtungen diskriminiert zu werden, waren es bei den Über-40-Jährigen auf das Alter bezogene Gründe. 83 Prozent der oberösterreichischen dayli-arbeitnehmerinnen haben sich von der Arbeiterkammer eher oder sogar sehr gut über den Ablauf der Insolvenz informiert gefühlt. Die Informationen und Unterlagen, die sie bei Betriebsversammlungen, Einzelgesprächen und in Briefen erhalten haben, wurden als hilfreich, nützlich, umfassend, übersichtlich und verständlich beurteilt. 5

6 Aus der Bewertung lässt sich ableiten, dass die Arbeiterkammer eine zentrale Funktion in der Betreuung der von Insolvenz betroffenen Arbeitnehmer/-innen einnimmt. Sie wird nicht nur als Abwicklungsstelle zur Sicherung finanzieller Ansprüche gesehen, sondern auch als Anlaufstelle, die den Betroffenen in der schwierigen Zeit der Insolvenz zur Seite steht. 5,8 Millionen Euro gesichert Die Insolvenz über die TAP dayli GmbH (kurz dayli) wurde am 4. Juli 2013 eröffnet. Da sich das Headquarter in Pucking befand, wickelte die Arbeiterkammer Oberösterreich die Insolvenz für alle dayli-mitarbeiter/-innen in ganz Österreich ab. Rund 600 von ihnen hatten den Wohnsitz in Oberösterreich. Innerhalb von vier Tagen führte die AK für sie fünf Betriebsversammlungen durch in Steyr, Ried, Linz, Pucking und Vöcklabruck. Etwas später folgten zwei weitere. Leider war die AK im Vorfeld der Insolvenzeröffnung nicht eingebunden, wodurch die Anträge über offene Ansprüche erst Mitte August eingereicht werden konnten. Der Insolvenzentgeltfonds erstellte dann innerhalb von zwei Wochen die Bescheide. In Summe erhielten die oberösterreichischen dayli-mitarbeiter/-innen mehr als 5,8 Millionen Euro ausbezahlt. Im Rahmen der Erhebung wurden die ehemaligen dayli-mitarbeiterinnen auch zu ihren Prioritäten hinsichtlich der persönlichen Ansprüche für einen Job und der generellen Gestaltung der Arbeitswelt befragt. Persönliche Ansprüche für einen Job 85 Prozent gaben an, dass Arbeiten im Leben zentral ist. 73 Prozent sind bereit, auch dann zu arbeiten, wenn sich das Haushaltseinkommen dadurch nur geringfügig erhöht. Das zeigt, dass die Aufnahme einer Beschäftigung nicht nur in einem materiellen Anreiz begründet ist. Die (durchwegs älteren) Frauen ziehen zu 67 Prozent einen sicheren Arbeitsplatz einer flexiblen Beschäftigung vor. So gut wie allen (97 Prozent) ist eine lange Zugehörigkeit zu einer Firma wichtig und 59 Prozent streben auch höhere Hierarchiestufen an. Vergleichsweise wenig Kompromissbereitschaft gibt es bei befristeten Arbeitsverträgen (33 Prozent), der 6

7 Bereitschaft, für weniger Verdienst zu arbeiten als bei der letzten Tätigkeit (29 Prozent), bei Anfahrtszeiten zur Arbeit von mehr als einer Stunde (23 Prozent) sowie einem Wechsel des Wohnortes innerhalb Österreichs (6 Prozent). Gestaltung der Arbeitswelt Enormen Zuspruch erhielten die Forderungen nach einer sechsten Urlaubswoche für alle Arbeitnehmer/-innen nach 25 Arbeitsjahren auch bei Arbeitgeberwechsel (86 Prozent), nach einer Verpflichtung für Unternehmen, eine bestimmte Anzahl an älteren Arbeitnehmern/-innen beschäftigen zu müssen (82 Prozent) sowie nach dem Erhalt von Mehr- und Überstundenzuschlägen (81 Prozent). Strikt abgelehnt wird eine Anhebung des Pensionsalters auf 70 Jahre (95 Prozent). Im Gegenteil: Für Frauen sollte nach 40 Beitragsjahren der Pensionsantritt ohne Altersgrenze möglich sein. Ebenfalls keine Zustimmung fanden die Ansinnen, den ersten Krankenstandstag zu einem Urlaubstag umzufunktionieren (91 Prozent) und im Handel an Sonntagen zu öffnen (89 Prozent). Die Lohnsteuerfreiheit in der Insolvenz erhalten. Derzeit verlieren Arbeitnehmer/-innen, die sonst keine Lohnsteuer bezahlen, in der Insolvenz die Steuerfreiheit. Erst im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung im Jahr darauf kann eine Rückvergütung beantragt werden. Wiedereinführung der früheren Rechtslage (Günstigkeitsvergleich) für die Besteuerung der Abfertigung in der Insolvenz. Durch die Abschaffung des Günstigkeitsvergleichs gilt derzeit ein fixer Steuersatz von sechs Prozent für alle Beschäftigten. Das benachteiligt Wenigverdienende, die vorher mitunter unter sechs Prozent Steuersatz kamen. Denn eine Korrektur ist selbst im Wege der Veranlagung nicht mehr möglich. Wirtschaftliche Probleme und die Insolvenz eines Betriebes sind oft lange vorher absehbar. Derzeit sind die betroffenen Mitarbeiter/-innen gezwungen zu warten, bis sie arbeitslos sind, dann erhalten sie (eventuell) Unterstützung durch das AMS. Es wäre sinnvoll, veränderungswillige Beschäftigte bei einer beruflichen Neuorientierung schon vorher zu unterstützen. Sicherung der Finanzierung von Arbeitsstiftungen. Die grundsätzliche Vereinbarung dazu zwischen AMS und Land Oberösterreich darf durch Kürzungen 7

8 der AMS-Mittel nicht gefährdet werden. Verbesserungsbedarf gibt es in der Anwendung des Instruments. Wie das Beispiel der ehemaligen dayli-mitarbeiterinnen zeigt, sind Stiftungen für betroffene Arbeitnehmer/-innen eine wertvolle Hilfestellung für die berufliche Neuorientierung und ein wichtiges Sprungbrett zurück in den Arbeitsmarkt. Beibehaltung des Fachkräftestipendiums und Ausbau zu einem Qualifizierungsgeld, bei dem Fachkräftestipendium, Bildungskarenz und Teilzeitbildungskarenz zusammengeführt und harmonisiert werden. Die Sicherung des Lebensunterhalts ist für eine Entscheidung zu einer längeren Ausbildung mit Berufsunterbrechung fundamental wichtig. Nach derzeitigem Stand und Aussagen der Regierung soll das Fachkräftestipendium mit Jahresende 2018 auslaufen (keine neuen Eintritte ins Fachkräftestipendium mehr ab ). Gesetzlicher Anspruch auf Anerkennung von Kompetenzen, die durch Berufspraxis gewonnen wurden. Projekte wie Du kannst was! Durch Anerkennung von Berufserfahrung zum Lehrabschluss müssen österreichweit angeboten werden (derzeit gibt es sie nur in vier Bundesländern). 8

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