Übersicht zur Tätigkeit der Prüfingenieure (PI) / Prüfsachverständigen (PSV) für Brandschutz in den Bundesländern
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- Bastian Ursler
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1 Bautechnik e. V. BVPI Koordinierungsausschuss Arbeitsstand: Übersicht zur Tätigkeit (PI) (PSV) in den Bundeslänn Prüfinhalt sgrundlage PI PSV Baden-Württemberg keine Regelung Bayern, Prüfämter und im Bauwesen (PrüfVBau) nein, gemäß PrüfVbau, Juristen sehen das z.t. ans. Sonbauten, und isolierte en Art. 63: o Amt Art. 3: Planer Art. 20: Inhaber des Verwendbarkei tsnachweises Bauherr nein, aber möglich und sinnvoll PrüfVBau Der Bauherr ob Prüfsachverständige o die prüft. Vereinigung in Bayern e.v. (vpsb) Berlin 84 (2) Bauordnung Berlin (BauOBln) Vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), zuletzt geänt durch Gesetz vom 29. Juni 2011 (GVBl. S. 315, in Kraft getreten am 10. Juli 2011); 13 Verordnung über Bauvorlagen, bautechnische Nachweise und das Verfahren im Einzelnen (Bauverfahrensverordnung - BauVerfVO) Vom 19. Oktober 2006 (GVBl. S. 1035), zuletzt geänt durch 22. März 2013 (GVBL. S. 95), berichtigt am 2. Mai 2013 (GVBl. S. 131) ja 67 BauOBln Sonbauten; Garagen über 100m² Nutzfläche, GK 4 und 5 Prüfingenieur Bauherr Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfV) vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), zuletzt geänt durch 20. Oktober 2014 (GVBl. S. 383) neue BauO Bln ca Wegfall Prüfpflicht GK ff Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfV) vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), zuletzt geänt durch 20. Oktober 2014 (GVBl. S. 383) Brandenburg **) 66 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 19. Mai 2016 (GVBl. I Nr. 14, S. 1) Anerkennung von n und über die bautechn. Prüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgische Prüfungsverordnung- BbgBauPrüfV) vom ( 1 Abs. 2 BbgBauPrüfV) 66, Abs. 3 Satz 2 BbgBO: Sonbauten, und Gebäuden GK 5 Bauherr ( 16 Abs. 1 BbgBauPrüfV) ( 24 Abs. 1 BbgBauPrüf V) Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO): vom 20. August 2009, geänt durch die **) Sonbauten können selbst geprüft Zulassung einer durch die behörde bedarf es nicht mehr, wenn nachweis durch eine Prüfingenieurin o einen Prüfingenieur Die BVPI undo en Autoren übernehmen keine Gewähr die Richtigkeit und die Aktualität Inhalte Übersicht. Nutzer Übersicht sind daher gehalten, sich über die Rechtslage selbst Gewissheit zu verschaffen o sich rechtlich beraten zu lassen.
2 Bautechnik e. V. BVPI Koordinierungsausschuss Arbeitsstand: Prüfinhalt sgrundlage PI PSV (GVBl.II16, nr. 46) zuletzt geänt durch 13. September 2016 (GVBl.II16, Nr. 46) geprüft wird ( 67 Abs. 1 BbgBO) Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) vom (GVBl. II S. 562), zuletzt geänt durch (GVBI. II Nr. 53) Verordnung über Vorlagen und Nachweise in bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg (Brandenburgische Bauvorlagenverordnung BbgBauVorlV) vom (GVBL.II16, Nr. 60) Bremen 66 (4) und 84 (2) BremLBO vom 6. Oktober 2009 (Brem.GBl. S. 401), zuletzt geänt durch Art. 1 Abs. 1 G zur Änd. von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie BaumschutzVO vom (Brem.GBl. S. 263) Sonbauten, Gebäudeklasse 4 5, sbehörde auf Grundlage des Prüfberichts PI sb ehörde 32 BremPPV vom 16. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 629) i. V. m. jährlicher Bekanntmachung Preisindexzahl und des Stundensatzes aufgrund BremPPV Vergabe von Prüfaufträgen an den liegt im Ermessen untersten sbehörden BremPPV vom 16. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 629) Prüfanweisung vom Hamburg entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Hessen HPPVO, zuletzt fortgeschrieben am nein Eine hoheitliche Tätigkeit ist auch bei einer durch die sbehörde im Einzelfall augrund 53 Abs. 4 HBO nicht gegeben. den SV o sachverständige Stellen aufgrund dieser Norm herangezogen, so stellt dies Gebäudeklasse 4 5 prüfen und überwachen, Gebäudeklasse 4 wenn kein Nachweisberechtigter aufgestellt hat und überwacht; Umfang Prüfund Überwachung nach HPPVO 19 Bauherr, Begründung: siehe hoheitliche Tätigkeit nein Vergütung nach HPPVO 37, Überwachung nach Zeit, Stundensätze entsprechend 33 Abs. 5 HPPVO Begründung: bei Vergütung privatrechtlich Tätigen handelt es sich nicht um eine Gebühr. Das Honorar wird aufgrund anrechenbaren Bauwerte entspr. 32 Abs.1 HPPVO festgelegt. Die Stunden- Auswahl des Prüfers trifft Bauherr; kann Zusatzprüfungen anordnen und dazu Prüfer bestimmen Verband in Hessen e.v. (vpb) Die BVPI undo en Autoren übernehmen keine Gewähr die Richtigkeit und die Aktualität Inhalte Übersicht. Nutzer Übersicht sind daher gehalten, sich über die Rechtslage selbst Gewissheit zu verschaffen o sich rechtlich beraten zu lassen.
3 Bautechnik e. V. BVPI Koordinierungsausschuss Arbeitsstand: Prüfinhalt sgrundlage PI PSV keine Aufgabenerfüllung im Sinne HPPVO dar und ist auch nicht SV nach HPPVO vorbehalten. sätze in Anlehnung an ein Vergleichsgehalt entsprechend 33 Abs. 5 ermittelt. Mecklenburg- Vorpommern 85 Abs. 2 LBauO M-V vom 18. April 2006, zul. geänt am 20. Mai 2011 PPVO M-V) vom , zul. geä. 11, 27, geänt durch 16. September 2013 (GVOBl. M-V S. 554), Teil Abs. 3 Satz 2 LBauO M-V, Sonbauten, Prüfung KG 4 auch, wenn Ersteller nicht nachweisberechtigt ist (Liste: AKIK M-V) Prüfingenieur fachlich; formale Genehmigung über untere s- Behörde o Betrieb Bau und Liegenschaften M-V, erfolgt gegenüber beauftragenden Behörde und (- und v erordnung PPVO M- V) vom , zul. geä. 11, 27, geänt durch 16. September 2013 (GVOBl. M-V S. 554) kann generell selbst prüfen Niesachsen keine Nur in konkreten Einzelfällen von zuständigen unteren sbehörde beauftragt Einzelfall immer die Behörde Derzeit ist in Niesachsen nicht beabsichtigt, o Prüfsachverständige bauordnungsrechtlich zu verankern Nordrhein-Westfalen Staatlich anerkannter Sachverständiger Prüfung des es 68 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BauO NRW Gebäude mit mittlerer Höhe, Mittelgarage Bauordnungsamt Bauherr Anlage 2 zur SV-VO Sachverständigenordnung 1. Die untere sbehörde kann Prüfaufträge an PSV vergeben. 2. PSV sollen konzepte Sonbauten aufstellen AK NRW, IK Bau NRW Rheinland-Pfalz von obersten sbehörde staatl. anerk. Sachverständ. baulichen BS LBauO 65, 66, 87 Abs. 5 und Landesverordnung über Sachverständige baulichen von 1997 geregelte Sonbauten, Wohngebäude Gebäudeklasse 4 5 (im vereinfachten Genehmigungsverfahren) Bauherr Landesverordnung 9 und Landesverordnung über die Vergütung von n Baustatik Formblatt A, B, C Verband bauaufsichtlich anerkannten Sachverständi gen baulichen Rheinland- Pfalz e.v.(vsbb) Saarland Prüfingenieur * 86 Abs. 3 LBO vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. Nr S. 822) zuletzt geänt * 67 Abs. 4 LBO Sonbauten, Gebäudeklasse 4 5, PS PI unterbreitet Bauherr* auch die Verträge über PPVO vom 26. nuar 2011 (Amtsbl. I S. 30), zuletzt geänt durch Bauherr hat das Wahlrecht, ob die UBA prüft o ein Die BVPI undo en Autoren übernehmen keine Gewähr die Richtigkeit und die Aktualität Inhalte Übersicht. Nutzer Übersicht sind daher gehalten, sich über die Rechtslage selbst Gewissheit zu verschaffen o sich rechtlich beraten zu lassen.
4 Bautechnik e. V. BVPI Koordinierungsausschuss Arbeitsstand: Prüfinhalt sgrundlage PI PSV * Je nach ( Bauherr) am 15. Juli 2015 (Amtsbl. I Seite 632) PPVO vom 26. nuar 2011 (Amtsbl. I S. 30), zuletzt geänt durch die Verordnung vom 22. Juni 2015 (Amtsbl. I Seite 397). svorschl. inkl. Begründung im PB, Erleichterung bei ungeregelten Sonbauten und en von techn. Baubestimmungen PS PI nach eigenem Ermessen die BVS erstellt und verschickt die 22. Juni 2015 (Amtsbl. I Seite 397). Bekanntmachung Obersten über die Festsetzung durchschnittlichen Rohbauraummeterprei se vom 18. Dezember 2012 Besones Gebührenverzeichnis sbehörden (GebVerz) vom UBA kann den Prüfauftrag direkt an den PI erteilen, aber die über den Bauherren anordnen (Pflichtmitgliedschaft in Landesvpi) Sachsen DVOSächsBO vom , letzte Änungen vom Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die bautechnische Prüfung von Bauvorhaben (VwVBauPrüf) vom letzte Änungen vom Sonbauten, *) Prüfingenieur Bei Gebäudeklasse 1-3 (ab 2017 auch GK 4) sbescheid durch untere Bei Sonbauten: Bauordnungsamt **) Bei GK 5 und Garagen: Bauherr, aber empfohlen DVOSächsBO vom , letzte Änungen vom , Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März 2012 *) In Übergangszeit bis 2017 auch Gebäudeklasse 4 **) Sonbauten können selbst geprüft Sächsisches Kostenverzeichnis vom Letze Änung vom 3. März 2014 Sachsen-Anhalt Verordnung über und Prüfsachverständige (PPVO) vom (GVBl. LSA 2014, 476), in Kraft getreten seit , Verwaltungsvorschrift über die bauaufsichtliche Prüfung bautechnischer Nachweise und die Bauüberwachung (VV PrüfBau) RdErl. Des MLV vom Abs. 3 Satz 3 BauO LSA in Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 440,441) geänt durch Artikel 13 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 288, 341), - Sonbauten, - - Gebäude GK 5 - Prüfung auch GK 4, wenn Ersteller nicht nachweisberechtigt ist (Liste: Architek- Entscheidung tritt die untere sb ehörde, ggf. unter fachlicher Beteiligung des Prüfingenieurs Bauordnungsa mt untere sb ehörde**) Sonbauten können auch durch die selbst geprüft, es gibt keine BVS PPVO vom (zul. geä. am ) 37 Abs. 1 PPVO i. V. m. BauGVO LSA vom mit letztem Stand 28. März 2014 (GVBl. LSA S. 96) **) Sonbauten können selbst geprüft Es gilt zudem die VVPrüfBau (RdErl. des MLV vom ) Die BVPI undo en Autoren übernehmen keine Gewähr die Richtigkeit und die Aktualität Inhalte Übersicht. Nutzer Übersicht sind daher gehalten, sich über die Rechtslage selbst Gewissheit zu verschaffen o sich rechtlich beraten zu lassen.
5 Bautechnik e. V. BVPI Koordinierungsausschuss Arbeitsstand: Prüfinhalt sgrundlage PI PSV tenkammer LSA) Schleswig-Holstein 70 (4) bis (6) Landesbauordnung Schleswig-Holstein vom (GVOBl. 2009,6) zuletzt geänt am (GVOBl., S. 369) 16 ff PPVO-SH vom (GVOBL. 2008, 705) zuletzt geänt am (GVOBl. S. 396) ja 70 LBO GK 4+5 2), Sonbauten, PI Die untere, gibt es nicht 33 ff PPVO-SH vom (GVOBL. 2008, 705) zuletzt geänt am (GVOBl. S. 369) 1) Stellt PI auf, erfolgt keine weitere Prüfung bei GK 4 (wenn kein Sonbau) Thüringen 65 (3) ThürBO vom 13. März (3) ThürBO Sonbauten, Gebäudeklasse 4 5,, jedoch gilt 66 (1) Satz 3 ThürBO sb ehörde ThürPPVO kann generell selbst prüfen Eisenbahnbundesamt (EBA) Prüfer bautechnische Nachweise im Eisenbahnbau, Tätigkeitsbereichen Vorbeugen Keine Verordnung zur Prüfung Arbeitsgrundlage: Merkblatt über die Anerkennung und den Einsatz als Prüfer bautechnische Nachweise im Eisenbahnbau, Stand , herausgegeben vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) (Prüf SV vorgesehen Grundlage AEG 4b) Gebäude im Geltungsbereich EBO (Eisenbahnbauund Betriebsordnung): Bahnhöfe, ke, unterirdische Verkehrsanlagen, Technikgebäude etc. EBA durch Unternehmen DB AG nach Bestätigung des Prüfers durch das EBA Ermittlung Vergütung die Prüfung brandschutztechn. Nachweise Stand: VPI-EBA Die BVPI undo en Autoren übernehmen keine Gewähr die Richtigkeit und die Aktualität Inhalte Übersicht. Nutzer Übersicht sind daher gehalten, sich über die Rechtslage selbst Gewissheit zu verschaffen o sich rechtlich beraten zu lassen.
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