Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises
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- Ingrid Amsel
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1 AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag Uhr Uhr Uhr Telefon: 09181/470-0 Telefax: 09181/ landratsamt@landkreis-neumarkt.de Das Amtsblatt wird auch veröffentlicht unter als Word-Dokument oder.pdf-datei. Nr Inhaltsverzeichnis Seite Nachruf 116 Nachruf 116 Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises Sitzung des Kreisausschusses 116 Verkauf von gebrauchten Schweißgeräten 117 Verkauf einer gebrauchten Maschinebügelsäge 120 Verkauf einer gebrauchten Tischkreissäge und einer gebrauchten Bandsäge 122 Vollzug der Wassergesetze; Erteilung einer Bewilligung für die Entnahme und das Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen Kloster St. Josef Quelle auf Fl.Nr der Gemarkung Neumarkt i.d.opf. durch die Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern), Kloster St. Josef, Wildbad 1, Neumarkt i.d.opf. 125 Öffentliche Zustellung (Art. 15 VwZVG) 126 Vollzug des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit; Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pettenhofener Gruppe für das Haushaltsjahr Vollzug des Schulfinanzierungsgesetzes; Haushaltssatzung des Schulverbandes Postbauer-Heng für das Haushaltsjahr Teil II: Sonstige Bekanntmachungen
2 Nachruf Der Landkreis Neumarkt i.d.opf. nimmt Abschied von Herrn Franz Urban aus Woffenbach Herr Urban war vom 10. August 1981 bis 30. September 2005 als Installateur beschäftigt. Als kompetenter Fachmann betreute er stets pflichtbewusst und zuverlässig die Gebäude des Landkreises Neumarkt i.d.opf.. Er erwarb sich damit die Wertschätzung von Vorgesetzten und Mitarbeitern, die auch seine Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft in guter Erinnerung behalten werden. Wir danken Herrn Urban für seine langjährige Tätigkeit. Seinen Angehörigen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme. Gailler Landrat Schweiger Personalratsvorsitzender Nachruf Am 23. Juni verstarb Herrn Johann Vogl aus Velburg Herr Vogl war vom 1. Januar 1996 bis 31. August 2002 als technischer Angestellter der Regierung der Oberpfalz am Landratsamt Neumarkt i.d.opf. tätig. Seine Aufgaben im Bereich der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft nahm er stets pflichtbewusst wahr. Wir danken Herrn Vogl für seine Mitarbeit. Seinen Angehörigen gilt unsere Anteilnahme. Gailler Landrat Teil I: Schweiger Personalratsvorsitzender Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises 11 - Az Sitzung des Kreisausschusses Die 7. Sitzung des Kreisausschusses beginnt am Donnerstag, 14. Juli 2016, Uhr mit einer Besichtigung der neuen Büroräume des Landratsamtes im Neuen Markt, Eingang Nürnberger Str. 2 und wird gegen Uhr im Besprechungsraum B 3 des Landratsamtes Neumarkt i.d.opf. mit nachfolgender Tagesordnung fortgeführt:
3 A) Öffentlicher Teil Treffpunkt Nürnberger Straße 2 (Neuer Markt) 1. Vorstellung der neuen Büroräume für das Sachgebiet 33 Soziale Angelegenheiten, Ausbildungsförderung, Wohngeld, Wohnungsbauförderung im Neuen Markt ca Uhr Fortsetzung der Sitzung im B 3 des Landratsamtes Neumarkt i.d.opf. 2. Anerkennung der Niederschrift der 6. Sitzung 3. Jahresrechnung 2015; Vorlage gem. Art. 88 LKrO 4. Katastrophenschutz; Beschlussfassung über die Vergabe der Beschaffung eines Abrollcontainers für die örtliche Einsatzleitung 5. Burg Lupburg; Beschlussfassung über die Änderung der Vereinbarung mit dem Markt Lupburg über die Nutzung der Burganlage 6. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes LEP; Raum mit besonderem Handlungsbedarf Antrag des Landkreises Neumarkt i.d.opf. auf Ergänzung der Indikatoren 7. Benediktinerabtei Plankstetten, Vorberatung der Bezuschussung der Sanierungsmaßnahmen 8. Bundesautobahn A 6; Beschlussfassung über einen gemeinsamen Antrag mit dem Landkreis Nürnberger Land auf Errichtung einer Anschlussstelle bei Traunfeld 9. Information über die von der Sparkasse für gemeinnützige Zwecke bereitgestellten Mittel B) Nichtöffentlicher Teil SG 13 Verkauf von gebrauchten Schweißgeräten Der Landkreis Neumarkt i.d.opf. verkauft folgende gebrauchte Gegenstände: 1 Schweißgleichrichter Fa. Oerlikon Typ GLM 250 Baujahr 1978 Schweißstrombereich A Betriebsanleitung vorhanden
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5 1 Schweißumformer Fa. EBG Typ SUG 305 Baujahr unbekannt Schweißstrombereich A
6 Die beiden Geräte wurden zu praktischen Ausbildungszwecken an der Staatlichen Berufsschule Neumarkt eingesetzt. Die Gegenstände können nach Terminabsprache mit Herrn Bock an der Staatlichen Berufsschule Neumarkt, Deininger Weg 82, Neumarkt i.d.opf. ab besichtigt werden (Tel / ; Mail neumarkt@berufsschule.com). Sie müssen nach Bezahlung des Kaufpreises vom Käufer selbst an der Schule abgeholt werden. Eine Abholung ist voraussichtlich in der Kalenderwoche 30 ( ) möglich. Bitte den genauen Abholtermin mit Herrn Bock absprechen. Bei Interesse senden Sie bitte Ihr schriftliches Angebot mit dem Vermerk Angebot für Schweißgerät Berufsschule in einem verschlossenen Briefumschlag an: Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Kreisfinanzverwaltung z. Hd. Herrn Lang Nürnberger Straße Neumarkt i.d.opf. Geben Sie bei Ihrem Angebot auch an, für welches Schweißgerät dieses bestimmt ist. Der Bieter mit dem höchsten Preis erhält den Zuschlag. Es können nur Angebote berücksichtigt werden, die bis spätestens eingehen. Der Landkreis Neumarkt i.d.opf. übernimmt keinerlei Gewährleistung für die ausgeschriebenen Gegenstände. Die Haftung für Mängel wird ausgeschlossen. SG 13 Verkauf einer gebrauchten Maschinebügelsäge Der Landkreis Neumarkt i.d.opf. verkauft folgenden gebrauchten Gegenstand: 1 Maschinenbügelsäge Kasto BSM Baujahr unbekannt
7 Die Säge wurde zu praktischen Ausbildungszwecken an der Staatlichen Berufsschule Neumarkt eingesetzt. Sie kann nach Terminabsprache mit Herrn Bock an der Staatlichen Berufsschule Neumarkt, Deininger Weg 82, Neumarkt i.d.opf. ab besichtigt werden (Tel / ; Mail neumarkt@berufsschule.com). Die Säge muss nach Bezahlung des Kaufpreises vom Käufer selbst an der Schule abgebaut, verladen und abtransportiert werden. Eine Abholung ist voraussichtlich in der Kalenderwoche 30 ( ) möglich. Bitte den genauen Abholtermin mit Herrn Bock absprechen. Bei Interesse senden Sie bitte Ihr schriftliches Angebot mit dem Vermerk Angebot für Maschinenbügelsäge Berufsschule in einem verschlossenen Briefumschlag an: Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Kreisfinanzverwaltung z. Hd. Herrn Lang Nürnberger Straße Neumarkt i.d.opf
8 Der Bieter mit dem höchsten Preis erhält den Zuschlag. Es können nur Angebote berücksichtigt werden, die bis spätestens eingehen. Der Landkreis Neumarkt i.d.opf. übernimmt keinerlei Gewährleistung für die ausgeschriebenen Gegenstände. Die Haftung für Mängel wird ausgeschlossen. SG 13 Verkauf einer gebrauchten Tischkreissäge und einer gebrauchten Bandsäge Der Landkreis Neumarkt i.d.opf. verkauft folgende gebrauchte Gegenstände: 1 Tischkreissäge Hersteller Fa. RAPID Baujahr 1978 Typ PK100 Serie 3164 Masch.-Nr Steuerungsart konventionell Leistung 1,5 kw Gewicht ca. 150 kg (Schätzwert) Schnittbreite geschätzt mm Sägeblatt 0 45 Grad schwenkbar Zustand Die Maschine entspricht nicht den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften (kein Not-Aus, Nachlaufzeit ca. 16 Sek.). Am Anschlag verklemmen sich Werkstücke bei größeren Schnittlängen. Die Tischführung ist verzogen und daher nicht mehr eben. Ansonsten weist sie dem Alter entsprechende, übliche Gebrauchsspuren auf
9 1 Bandsäge Hersteller Fa. Bäuerle Baujahr unbekannt Typ FL 2/6 Bauform B5 Seriennummer Steuerungsart konventionell Leistung 2 PS Gewicht ca. 130 kg (Schätzwert) Bandlänge mm Zustand Die Maschine entspricht nicht den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften (Nachlaufzeit ca. 2 Min., keine vollständige Kapsellung des Riemenantriebs). Sie weist dem Alter entsprechende, übliche Gebrauchsspuren auf
10 Die beiden Maschinen wurden zu praktischen Ausbildungszwecken an der Staatlichen Realschule für Mädchen Neumarkt eingesetzt. Sie können nach Terminabsprache mit Frau Schneider, Frau Walther oder Herrn Aron an der Staatlichen Realschule für Mädchen, Mühlstraße 30, Neumarkt i.d.opf. ab besichtigt werden (Tel / ; Mail verwaltung@maedchenrealschule-neumarkt.de). Die Maschinen müssen nach Bezahlung des Kaufpreises vom Käufer selbst an der Schule abgebaut, verladen und abtransportiert werden. Eine Abholung ist voraussichtlich ab möglich. Bitte den genauen Abholtermin mit der Schule absprechen. Bei Interesse senden Sie bitte Ihr schriftliches Angebot mit dem Vermerk Angebot für Sägen Mädchenrealschule in einem verschlossenen Briefumschlag an: Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Kreisfinanzverwaltung z. Hd. Herrn Lang Nürnberger Straße Neumarkt i.d.opf. Geben Sie bei Ihrem Angebot auch an, für welche Säge dieses bestimmt ist. Der Bieter mit dem höchsten Preis erhält den Zuschlag. Es können nur Angebote berücksichtigt werden, die bis spätestens eingehen. Der Landkreis Neumarkt i.d.opf. übernimmt keinerlei Gewährleistung für die ausgeschriebenen Gegenstände. Die Haftung für Mängel wird ausgeschlossen
11 41-642/ Vollzug der Wassergesetze; Erteilung einer Bewilligung für die Entnahme und das Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen Kloster St. Josef Quelle auf Fl.Nr der Gemarkung Neumarkt i.d.opf. durch die Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern), Kloster St. Josef, Wildbad 1, Neumarkt i.d.opf. Bekanntmachung Gegen das oben genannte Vorhaben sind Einwendungen erhoben worden. Die Einwendungen werden deshalb in einem Erörterungstermin erörtert. 1. Der Erörterungstermin beginnt am Donnerstag, den , um 10:00 Uhr, im Besprechungszimmer 3 des Landratsamtes Neumarkt i.d.opf., Nürnberger Straße 1, Neumarkt i.d.opf. 2. An dem Erörterungstermin können teilnehmen - der Antragsteller, - die Behörden, deren Aufgabenbereich von dem Vorhaben berührt wird, - die vom Vorhaben Betroffenen und - Personen, die Einwendungen erhoben haben. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten des Landratsamtes Neumarkt i.d.opf. zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten/Betroffenen in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. 3. Durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet werden. Neumarkt i.d.opf., den 29. Juni 2016 LANDRATSAMT Im Auftrag gez. Wiesenberg Regierungsdirektor
12 46/ NM-AC1001/Ni Ö F F E N T L I C H E Z U S T E L L U N G ( A r t. 1 5 V w Z V G ) Für Herrn Artur Lewandowski geb zuletzt wohnhaft in Dietfurt, Bahnhofstr.6, derzeit unbekannten Aufenthalts, ist an der Bekanntmachungstafel des Landratsamtes Neumarkt i.d.opf. der Bescheid des Landratsamtes Neumarkt i.d.opf. vom , kfz24 / NM AC1001/Ni, zum Zwecke der öffentlichen Zustellung (Art. 15 VwZVG) ausgehängt. Neumarkt i.d.opf., LANDRATSAMT NEUMARKT I.D.OPF. KFZ-ZULASSUNGSBEHÖRDE Niebler Vollzug des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit; Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pettenhofener Gruppe für das Haushaltsjahr 2016 I. Aufgrund der 20 ff. der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Pettenhofener Gruppe folgende Haushaltssatzung 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 festgesetzt
13 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 festgesetzt ) Betriebskostenumlage Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. 2) Investitionskostenumlage Eine Investitionskostenumlage wird nicht erhoben. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 5 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft. II. Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Lauterhofen während der Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Lauterhofen, ZWECKVERBAND ZUR WASSERVERSORGUNG DER PETTENHOFENER GRUPPE gez. Xaver Lang Verbandsvorsitzender
14 Vollzug des Schulfinanzierungsgesetzes; Haushaltssatzung des Schulverbandes Postbauer-Heng für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund von Art. 9 Abs. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 26 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung: I. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 1 im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 2 Eine Kreditaufnahme ist geplant für die Vorfinanzierung der staatlichen Förderung der Sporthalle in Höhe von ,00. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3 Verwaltungsumlage: 4 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird festgesetzt auf ,00 und nach der Zahl der Hauptschüler umgelegt. 2. Die für die Berechnung der Verwaltungsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 wird festgesetzt auf 206 Verbandsschüler. 3. Die Verwaltungsumlage wird festgesetzt je Verbandsschüler auf 2.887,
15 Investitionsumlage: Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird festgesetzt auf allgemein auf für Markt Pyrbaum Anteil Sporthalle auf für Markt Pyrbaum Anteil Aussenanlagen auf für Markt Postbauer-Heng Sporthalle und Außenanlagen Ein Kassenkredit wir nicht festgesetzt, da die finanzielle Abwicklung des Schulverbandes über die Konten des Marktes Postbauer-Heng erfolgt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche beim Markt Postbauer-Heng während der Dienststunden zur Einsichtnahme auf. II. Postbauer-Heng, den SCHULVERBAND POSTBAUER-HENG gez. Horst Kratzer Schulverbandsvorsitzender Teil II: Sonstige Bekanntmachungen Willibald Gailler, Landrat
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