Nr Jahrgang. Die Kreismülldeponie Karlstadt ist am Mittwoch, wegen Personalversammlung nur bis Uhr geöffnet.
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1 A M T S B L A T T 1Z B Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart Nr Jahrgang Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils Kreisangelegenheiten Kommunale Abfallbewirtschaftung... S Sitzung des Bauausschusses des Landkreises Main- Spessart am S Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur des Landkreises Main-Spessart am S.82 Amtliche Bekanntmachungen Gebührensatzung zur Benutzung der Schwimmhallen und der Sauna des Zweckverbandes Schul- und Sportzentrum Lohr a. Main... S.82 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Schul- und Sportzentrum Lohr a. Main für das Haushaltsjahr S.84 Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Marktheidenfeld für das Haushaltsjahr S.85 Kreisangelegenheiten Kommunale Abfallbewirtschaftung; Kreismülldeponie am 05. Juli 2017 nur bis Uhr geöffnet Die Kreismülldeponie Karlstadt ist am Mittwoch, wegen Personalversammlung nur bis Uhr geöffnet. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Tagesordnung: Die 20. Sitzung des Bauausschusses des Landkreises Main-Spessart findet am Freitag, den , um 09:10 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt statt. 1 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erneuerung der Außenanlagen an der FOS/BOS Marktheidenfeld 2 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Dachabdichtungsarbeiten an der FOS/BOS Marktheidenfeld 3 Sachstand über die Auftragsvergaben zur Sanierung der Außenanlagen an der FOS/BOS Marktheidenfeld 4 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Verglasungsarbeiten mit Kunststofffenstern für das Schülerwohnheim Karlstadt 5 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten am Schülerwohnheim Karlstadt 6 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Trockenbauarbeiten am Schülerwohnheim Karlstadt 7 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Metallbauarbeiten am Schülerwohnheim Karlstadt 8 Sachstand über die Auftragsvergaben für das Schülerwohnheim Karlstadt 9 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Trockenbauarbeiten an der Main-Spessart-Halle Marktheidenfeld 10 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Sanierungsarbeiten der WC- Anlagen an der Berufsschule Karlstadt 11 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Dachdeckerarbeiten am Landratsamtsgebäude Karlstadt
2 82 12 Beratung und Beschlussfassung über zusätzliche Maßnahmen am Landratsamtsgebäude Karlstadt 13 Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung von Nachträgen zu Bauaufträgen zur Sanierung am Landratsamtsgebäude Karlstadt 14 Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung von Nachträgen zu Bauaufträgen am Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt 15 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauarbeiten zum Ausbau der MSP 28 Freistrecke Esselbach einschließlich Kanalarbeiten 16 Beratung und Beschlussfassung über die Umstufung der MSP 26 und MSP 27 im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der Hochwasserfreilegung und Umgehung von Hafenlohr 17 Beratung und Beschlussempfehlung über die Umwidmung von Haushaltsmitteln im Tiefbau 18 Sachstandsbericht Mainbrücke Gemünden 19 Schlussbericht Generalsanierung Johann-Rudolph-Glauber Realschule Karlstadt 20 Sachstandsbericht Generalsanierung Schulzentrum Marktheidenfeld 21 Beratung und Beschlussempfehlung über die Vergabe der Abbrucharbeiten der alten Sporthalle in Gemünden 22 Kurze Anfragen Tagesordnung: Die 13. Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur des Landkreises Main-Spessart findet am Montag, den , um 09:10 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt statt. 1 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrages zur Lieferung "interaktiver Klassenzimmerausstattung" für das Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld 2 Beratung und Beschlussfassung über die Bewerbung für das Projekt Industrie 4.0 an der Staatl. Berufsschule Main-Spessart, Schulort Lohr am Main 3 Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung zur Aufnahme der Papiermühle Homburg als UNESCO-Weltkulturerbe 4 Kurze Anfragen Amtliche Bekanntmachungen Gebührensatzung zur Benutzung der Schwimmhallen und der Sauna des Zweckverbandes Schul- und Sportzentrum Lohr a. Main Der Zweckverband Schul- und Sportzentrum Lohr a. Main erlässt gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom aufgrund der Art. 22 Abs. 2 und Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 2 und 8 Abs. 1 des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) folgende Gebührensatzung: 1 Gebührenpflicht 1) Für die Benutzung der Schwimmhallen und der Sauna werden Benutzungsgebühren erhoben. Die festgesetzten Gebühren sind beim Passieren des Eingangs zu entrichten. 2) Sämtliche Gebühren sind mit ihrem Entstehen zur Zahlung fällig. 3) Die Entrichtung der Gebühren erfolgt mit Bargeld am Kassenautomat oder mit einem Geldwertcoin, der am Kassenautomat erworben werden kann. 4) Das Guthaben auf nicht ausgenutzte Geldwertcoins wird nicht erstattet. Verlorene Geldwertcoins werden bei Vorlage des Kassenbons gegen eine Gebühr von 5,-- gesperrt und das auf dem Coin verbliebene Restguthaben zurückerstattet.
3 83 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind die Benutzer der Schwimmhallen bzw. der Sauna. 3 Bade- und Saunazeit Die Bade- und Saunazeit für den einzelnen Bade- und Saunagast ist während der allgemeinen Öffnungszeiten unbegrenzt. 1) Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt: Erwachsene 4 Höhe der Gebühren Einzelbad 3,50 Einzelsauna 11,00 2) Für Besucher vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für Schüler, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Schwerbehinderte ab 50 % MdE sowie Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte, alle auf besonderen Nachweis, soweit erforderlich, als Einzelbesucher Einzelbad 2,00 Einzelsauna 9,00 3) Bei der Saunagebühr ist die Nutzung der Schwimmhallen inbegriffen. 4) Für Gruppen, Schulen, Vereine usw. wird eine Pauschalgebühr für die Benutzung der Schwimmhallen in Höhe von 50,00 pro 45 Minuten Beim Nachweis der Gemeinnützigkeit wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 pro 45 Minuten 5) Die Gebühr ist in bar oder mit einem Geldwertcoin zu entrichten. Ein Geldwertcoin im Wert von 18,-- kostet 15,--, ein Geldwertcoin im Wert von 30,-- kostet 25,-- und ein Geldwertcoin im Wert von 62,-- kostet 50,--. Geldwertcoins gelten 5 Jahre ab Ausstellungsdatum und berechtigen auch zum Eintritt in das Freibad der Stadt Lohr a. Main nach den dort geltenden Bestimmungen. Geldwertcoins werden nicht zurückgenommen. 5 Kontrollen Ausweise für ermäßigten Eintritt sind auf Verlangen dem Personal vorzulegen.
4 1) Die Satzung tritt mit Wirkung vom 1. September 2017 in Kraft In-Kraft-Treten 2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Schwimmhallen und der Sauna des Zweckverbandes Schul- und Sportzentrum in Lohr a. Main vom außer Kraft. Lohr a. Main, den ZWECKVERBAND SCHUL- UND SPORTZENTRUM LOHR A. MAIN gez. Dr. Paul, 1. Bürgermeister, Verbandsvorsitzender Haushaltssatzung 2017 des Zweckverbandes Schul- und Sportzentrum Lohr a. Main Az.: Die Zweckverbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 beschlossen. Sie wird hiermit gem. Art. 24 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 65 Abs. 3 GO und in Verbindung mit 29 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung öffentlich bekannt gegeben: I. Haushaltssatzung 2017 Zweckverband Schul- und Sportzentrum Lohr a. Main Aufgrund Art. 63 der Gemeindeordnung und gem. 23 der Verbandssatzung erlässt der Zweckverband Schul- und Sportzentrum Lohr a. Main folgende Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf ,00 in den Ausgaben auf ,00 im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf ,00 in den Ausgaben auf ,00 Haushaltssatzung: 1 Haushaltsplan 2 Kredite Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf ,00 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht Als Umlagen werden festgesetzt: 4 Umlagen 1. für die Stadt Lohr a. Main 1.1 im schulischen Bereich Bewirtschaftungskosten ,00 Kapitalkosten 4.500, , im außerschulischen Bereich , ,00
5 85 2. für den Landkreis Main-Spessart 2.1 im schulischen Bereich Bewirtschaftungskosten ,00 Kapitalkosten , , im außerschulischen Bereich , ,00 5 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 6 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2017 in Kraft. Zweckverband Schul- und Sportzentrum Lohr a. Main gez. Dr. Paul, 1. Bürgermeister, Verbandsvorsitzender Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben Nr vom die Haushaltssatzung 2017 zur Kenntnis genommen. Für die Gesamtbeträge der Kredite i. H. von ,00 für das Haushaltsjahr 2017 wurde die Genehmigung nach Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 71 Abs. 2 GO erteilt. II. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen ab dem Tag der Veröffentlichung eine Woche lang, jeweils vormittags von 08:00 bis 12:00 Uhr, in der Verwaltung des Zweckverbandes Schul- und Sportzentrum Lohr a. Main, Nägelseestr. 8, Lohr a. Main, Zimmer Nr. 2.34, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Marktheidenfeld für das Haushaltsjahr 2017 Az.: Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Marktheidenfeld für das Haushaltsjahr 2017 amtlich bekannt gemacht: I. Haushaltssatzung der Mittelschule Marktheidenfeld, Landkreis Main-Spessart, für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.v. mit Art. 40 Abs. 1, 41 KommZG sowie der Art. 63 f. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird im Verwaltungshaushalt Haushaltssatzung: in den Einnahmen und Ausgaben auf ,00 und 1
6 86 im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf ,00 2 Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden in Höhe von ,00 aufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von ,00 3 Verwaltungsumlage: 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2017 auf ,00 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2016 auf 445 Verbandsschüler festgestellt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.134,832 Investitionsumlage: Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 4 5 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 6 Finanzplanung Eine (mehrjährige) Finanzplanung wird aufgestellt (Art. 41 KommZG i. V. mit Art. 9 Abs. 9 BaySchFG). Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft. 7 Marktheidenfeld, Mittelschule Marktheidenfeld gez. Helga Schmidt-Neder Verbandsvorsitzende II. Der Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von ,00 ( 2 der Haushaltssatzung) und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ,00 ( 3 der Haushaltssatzung) wurden gem. Art. 41 Abs. 1 KommZG i.v.m. Art. 71 Abs. 2 GO rechtsaufsichtlich genehmigt (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom , Az.: ). Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.v.m. Art. 40 Abs. 1, 41 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang im Rathaus Marktheidenfeld, Luitpoldstraße 17, 1. OG, Zi.-Nr. 1.31, bei Frau Vollmer während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereit. III. Landkreis Main-Spessart: S c h i e b e l, Landrat Herausgegeben vom Landkreis Main-Spessart, Marktplatz 8, Karlstadt, Telefon 09353/ Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Bestellungen richten Sie bitte an das Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, Karlstadt.
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